Protocol of the Session on September 15, 2009

Zusatzfrage, Herr Kollege Bocklet.

Die Ausweisung der Plätze an Fachschulen und Fachhochschulen ist offensichtlich nicht dazu in der Lage, den Platzbedarf zu decken. Diese Auffassung teilen Sie offensichtlich nach wie vor nicht?

Herr Minister.

Herr Abgeordneter, die Antwort lautet Nein.

Frage 107, Frau Abg.Wiesmann.

Herr Präsident, ich frage die Landesregierung:

Wann findet die nächste Ausschreibung für das Landesprogramm Europaschulen statt?

Frau Ministerin Henzler.

Frau Abg. Wiesmann, der Zertifizierungsprozess der 31 hessischen Europaschulen ist abgeschlossen. Die erneut zertifizierten 26 Schulen haben am 4. September die Urkunden aus meiner Hand erhalten.Die nicht zertifizierten Schulen wurden zuvor über den Ausgang des Zertifizierungsprozesses schriftlich unterrichtet. Fünf Schulen haben die von den Europaschulen in der Steuerungsgruppe selbst gesetzte Qualitätsmarke nicht erreicht. Bei diesen wird nach Ablauf dieses Schuljahrs die Förderung eingestellt. Für die fünf freien Plätze wird noch in diesem Jahr

eine Ausschreibung im Amtsblatt erfolgen, sodass die frei gewordenen Plätze im Schuljahr 2010/2011 neu besetzt werden können.

Die nächste Frage ist die Frage 108 von Abg. Dietz.

Ich frage die Landesregierung:

Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Anerkennung des Nationalparks Kellerwald-Edersee als Weltnaturerbe?

Frau Ministerin Lautenschläger.

Herr Kollege Dietz, Hessen strebt zusammen mit den drei Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen die Anerkennung von fünf deutschen Buchenwaldgebieten als UNESCO-Weltnaturerbe an. Die deutschen Gebiete sollen als Erweiterung der seit dem Jahr 2007 bestehenden slowakisch-ukrainischen Weltnaturerbestätte Buchenurwälder der Karpaten bei der UNESCO beantragt werden. Aus diesem Grunde ist ein umfassender Abstimmungsprozess mit der Ukraine und der Slowakischen Republik erforderlich. Es fanden mittlerweile drei trilaterale Treffen statt, bei denen die Delegationen der Ukraine und der Slowakischen Republik nicht nur ihre Unterstützung der deutschen Nominierung zusagten, sondern sogar tatkräftige Mithilfe anboten.

Der Entwurf eines trilateralen Managementsystems dieses geplanten nationenübergreifenden Weltnaturerbes wurde erarbeitet und liegt der Ukraine und der Slowakischen Republik zur Zustimmung vor. Darüber hinaus wurde der Entwurf eines Memorandum of Understanding zur Zusammenarbeit im Bereich Weltnaturerbe Buchenwälder erarbeitet.

Der Prozess für die Erarbeitung des gemeinsamen Erweiterungsantrags läuft derzeit.Wir gehen davon aus,dass das Nominierungsdossier nach Möglichkeit bis Ende September beim Welterbezentrum der UNESCO zur Vorprüfung eingereicht werden kann.

Zusatzfrage, Herr Abg.Al-Wazir.

Frau Ministerin, angesichts der Tatsache, dass vor zehn Jahren in der geschützten Zone noch über 100-jährige Buchen von Ihrem Amtsvorgänger gefällt wurden, die Frage: Muss man immer erst einen Frevel begehen, bevor man das dann zum Weltnaturerbe anmeldet? Wir haben etwas Ähnliches bei der Grube Messel erlebt.

Frau Staatsministerin.

Herr Kollege Al-Wazir, mein Amtsvorgänger hat den Nationalpark Kellerwald-Edersee eingerichtet. Er ist tatsächlich eine Erfolgsgeschichte in Hessen geworden. Ich glaube, wir sollten gemeinsam mit dem Rückhalt in der Region auf diese Erfolgsgeschichte aufbauen und nicht wiederum irgendwelche Hürden aufbauen.

Ob das bei der Grube Messel war,beim Nationalpark Kellerwald-Edersee oder heute beim Biosphärenreservat Rhön: Häufig gab es am Anfang gegen solche Dinge Widerstände. Die sind nur umsetzbar, wenn eine Region mitmacht und den Wert anerkennt. Das haben wir in all diesen Bereichen inzwischen erreicht, und ich glaube, es ist ganz wichtig, dass man das zusammen weiter voranbringt.

Frage 114, Herr Abg. Bocklet.

Trifft die Aussage des Hessischen Städtetags vom 27. Mai 2009 zu, wonach das Land Hessen seine Zusage vom Krippengipfel im April 2007 nicht eingehalten hat, ein Drittel der Ausbaukosten für Krippen für Kinder unter drei Jahren bereitzustellen?

Herr Staatsminister Banzer.

Bund, Länder und Kommunen waren sich auf dem Krippengipfel im April 2007 in Bezug auf die Notwendigkeit des Platzausbaus und das Ausbauziel relativ schnell einig. Konsens war, dass für durchschnittlich 35 % der unter dreijährigen Kinder ein Betreuungsangebot geschaffen werden soll. Die Finanzierung des Platzausbaus wurde zu diesem Zeitpunkt noch nicht konkret thematisiert. Vielmehr wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die die Kosten ermitteln sollte.

Seitens der Kommunen wurde während der Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und in Folge eine Drittelung der Finanzierungslasten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden wiederholt gefordert. Die Länder haben sich dazu jedoch nicht verpflichtet. Die Länder verpflichteten sich vielmehr,durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Bundesmittel den Kommunen und Trägern auch tatsächlich zur Verfügung gestellt werden, und die finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die vereinbarten Ziele erreicht werden. Die Länder stimmten weiterhin der bundesweiten Einführung eines Rechtsanspruchs auf das Betreuungsangebot für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum dritten Lebensjahr mit Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 zu.

Vor dem Hintergrund des U-3-Ausbaus hat das Land Hessen bereits zu Beginn des Jahres 2007, also noch vor dem Krippengipfel, mit dem Landesprogramm BAMBINI – 45 Millionen c – deutliche Zeichen für den U-3Ausbau gesetzt. Diese Mittel wurden 2008 durch das Landesprogramm KNIRPS auf 90 Millionen c verdoppelt

und stehen auch im Haushalt 2009 zur Verfügung. Davon sind 32,5 Millionen c als Zuführung in den Kommunalen Finanzausgleich vorgesehen.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass zum einen 23 v. H. der Steuermehreinnahmen des Landes aufgrund des zusätzlichen Umsatzsteuerfestbetrages bereits nach den Regelungen des Finanzausgleichsgesetzes in der Steuerverbundmasse des Kommunalen Finanzausgleichs verbleiben.

Zum anderen führt die Erhöhung des Umsatzsteueranteils zu einer automatischen Erhöhung der Ausgleichszahlungen des Landes an die Kommunen im Rahmen des Familienlastenausgleichs. Der nach diesen Abzügen für das Land verbleibende Betrag von 5,4 Millionen c ist im Haushalt 2009 bei der „Offensive für Kinderbetreuung“ zusätzlich veranschlagt worden. Zudem stellt das Land Hessen für die zum 1. September 2009 in Kraft getretene Mindestverordnung zusätzliche Mittel in den Landeshaushalt ein, aufwachsend bis 2013 in Höhe von 116 Millionen c.

So beteiligt sich das Land mit diesen Beträgen derzeit weit überobligatorisch, mit weit mehr als einem Drittel an den Ausbaukosten der Städte und Gemeinden für Krippenplätze für Kinder unter drei Jahren.

Zusatzfrage, Herr Kollege Bocklet.

Herr Minister, wenn ich es richtig verstanden habe, hat der Hessische Städte- und Gemeindebund eine Zusage hinsichtlich der Finanzierung der Ausbaukosten aus dem Investitionsprogramm der Bundesregierung. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie sagen, dass sich das Land Hessen an dem Investitionsprogramm zum Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren explizit nicht im Umfang von einem Drittel der Kosten beteiligen wird?

Herr Staatsminister Banzer.

Das Geld ist nicht konkret, sondern stoffgleich. Die Gesamtbeträge, die zur Verfügung gestellt werden, werden weit überobligatorisch sein, werden weit über ein Drittel der Kosten betragen. Es kann dem Land ja nicht angekreidet werden, dass ein Teil der Beträge schon vor der Verabredung zum Krippengipfel gezahlt und geleistet wurde.

Frage 115, Herr Abg. Mick.

Ich frage die Landesregierung:

Wie wird im Bundesland Hessen mit bei der Polizei ausrangierten Dienstwaffen verfahren, die bei der Polizei nicht mehr benutzt werden?

Herr Staatsminister Bouffier.

Herr Abgeordneter, in Hessen werden sämtliche Dienstwaffen durch Einschmelzen zerstört. Das geschieht unter der Aufsicht des Präsidiums für Logistik,Technik und Verwaltung. Die Erlöse aus dem Verkauf des so gewonnenen Metalls werden der Landeskasse zugeführt.

Das machen wir, um zu vermeiden, dass Waffen unkontrolliert in Umlauf kommen. Innerhalb der nächsten zwei Jahre müssen etwa 15.000 Dienstwaffen ersetzt werden, die zum Teil Jahrzehnte alt sind und auf Dauer nicht mehr benutzt werden können. Diese Waffen werden wir durch Einschmelzen zerstören.

Zusatzfrage, Herr Kollege Rudolph.

Herr Minister, in der Zeitung war zu lesen, die Stadt Frankfurt veräußere solche Waffen. Halten Sie diese Praxis angesichts der Diskussion, dass Schusswaffen möglichst aus dem Verkehr gezogen werden sollten und mit ihnen nicht gewerblich gehandelt werden sollte, für angemessen?

Herr Innenminister.

Ich kenne die Diskussion. Ich will dazu nur sagen: Das ist eine seit vielen Jahren von den Behörden geübte Praxis, der im Prinzip keine Bedenken begegnen. Die Waffen werden ja nicht auf dem freien Markt angeboten, sondern sie werden an Jäger, an Waffensammler und ähnliche Personenkreise übertragen.

(Norbert Schmitt (SPD): Jetzt sind wir aber beruhigt! – Weitere Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist vom Umfang her überschaubar. Nach vielen Jahren Erfahrung kann ich sagen: Dabei sind bisher keine Ausreißer bekannt geworden. Das ist eine bundesweit geübte Praxis; da waren alle Verantwortungsträger, ob von Grün, Rot, Schwarz oder Blau, wer auch immer die Verantwortung hatte, dabei. Deshalb glaube ich, man kann das Thema sehr sachlich behandeln.Ich habe gelesen,dass es gewisse Irritationen gab. Die kann ich nicht teilen. Bis heute weiß ich jedenfalls von keinem Missbrauch dieser Praxis der Stadt Frankfurt und anderer Kommunen.

Zusatzfrage, Herr Kollege Al-Wazir.

Herr Minister, sehen Sie es denn als stringent an – unabhängig davon, wer dafür die Verantwortung trägt, das machen ja viele Kommunen so –, dass man die Bürgerinnen und Bürger einerseits auffordert, ihre Waffen abzugeben, und diese andererseits weiterverkauft?

Herr Innenminister.