Protocol of the Session on September 15, 2009

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Die Kernelemente dieser organisatorischen Veränderungen sind eine personelle Aufstockung und die Steuerung des Gesamtprojekts durch den zuständigen Abteilungsleiter bei mir im Hause sowie durch den zuständigen Abteilungsleiter im Hessischen Landesamt für Straßen- und

Verkehrswesen und den Vizepräsidenten des Regierungspräsidiums in Kassel. Darüber hinaus sind Projektverantwortliche auf der jeweils zuständigen Behördenebene für den jeweiligen Abschnitt benannt worden.

Aus der Tatsache, dass es Verantwortliche auf allen drei Ebenen gibt, also im Ministerium, im Landesamt und beim Regierungspräsidium, und dass diese sehr hoch angesiedelt sind, mögen Sie ersehen, dass bezüglich der verschiedenen Planabschnitte ein erheblicher Koordinierungsbedarf besteht. Dieser soll auf diese Art und Weise abgearbeitet werden.

Der Taskforce gehören insgesamt 44 Personen an. Sie arbeiten an der Verwirklichung des Baus der A 44.

Ich hatte es bereits gesagt: Die Projektträgerschaft liegt nunmehr beim Hessischen Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen und nicht mehr bei den einzelnen Ämtern für Straßen- und Verkehrswesen. In der Vergangenheit waren damit zwei Ämter betraut, nämlich das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel und das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Eschwege. Wir haben hier also organisatorische Veränderungen vorgenommen, wodurch die Verantwortlichkeit jetzt unmittelbar beim Landesamt liegt.

Für die beschleunigte Realisierung des Baus der A 44 wurden darüber hinaus aufgrund der hohen ökologischen Wertigkeit dieses Naturraums naturschutzfachliche Überprüfungen entsprechend der aktuellen Rechtslage und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts durchgeführt.Damit soll die Rechtssicherheit für den Bau der A 44 erhöht werden. Ich lasse mich über die Arbeit der Taskforce unterrichten, um zu entscheiden, ob irgendwann oder bei bestimmten Fragen beschleunigte Entscheidungen notwendig sind.

Die im Raumordnungsverfahren festgestellte hohe ökologische Wertigkeit des Planungsraums für den Bau der A 44 hat dazu geführt, dass dort zahlreiche Schutzgebiete nach Regeln der Europäischen Union ausgewiesen wurden. Die Planungsunterlagen mussten aufgrund der rechtlichen Standards, die da gefordert werden, angepasst werden.

Ich hatte gerade gesagt,dass die Arbeitsgruppe in der entsprechenden Art und Weise organisiert ist. Damit soll genau diesen insbesondere naturschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung getragen werden.

Ich glaube, es ist unstreitig, dass es erheblicher Anstrengungen bedarf, um das Ziel 2010 zu erreichen.Wie bereits gesagt: Mit diesen organisatorischen Änderungen einschließlich der personellen Aufstockung mit Kräften aus insgesamt drei Ämtern für Straßen- und Verkehrswesen wollen wir dieses Ziel erreichen.

Frau Kollegin Erfurth stellt eine Zusatzfrage.

Herr Minister, Ihren Ausführungen habe ich entnommen, dass Sie jetzt 44 Mitarbeiter mit der Durchführung der Planungen betraut haben. Ist die Zahl 44 Mitarbeiter der Autobahnnummer geschuldet? Werden Sie bei anderen Autobahnen entsprechend verfahren? Dann wären es also bei der A 49 49 Mitarbeiter und bei der A 66 66 Mitarbeiter.Wie ist diese Zahl entstanden?

(Zuruf:A 5,A 3!)

Oder die A 5,man könnte das beliebig fortsetzen.Wie ist man auf diese Zahl Mitarbeiter gekommen?

Sie haben vorgetragen, dass Sie die Zahl der Mitarbeiter aufgestockt haben. Bedeutet das, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt wurden, oder wurden sie aus anderen Referaten genommen und von anderen Aufgaben entbunden? Falls die Antwort Ja lautet, würde mich interessieren, um welche Referate es sich handelt.

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Es entspricht einem geordneten Arbeitsablauf, dass sich die Zahl der eingesetzten Personen nach dem Arbeitsanfall richtet und nicht nach der Bezifferung der Autobahn. Das dürfte selbstverständlich sein.

(Heiterkeit des Ministers Jörg-Uwe Hahn und des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

So etwas gibt es nicht, wenngleich die daraus entstehende symbolische Wirkung natürlich charmant wäre. Ich werde bei nächster Gelegenheit versuchen, Ihre Anregung mit einzuarbeiten.

Ich komme zum zweiten Aspekt. Natürlich müssen wir das mit dem vorhandenen Personal machen. Ich hatte bereits gesagt, dass das bisher Mitarbeiter aus den Ämtern für Straßen- und Verkehrswesen Eschwege und Kassel sind. Ferner haben wir erfahrene Mitarbeiter aus dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen Fulda mit einbezogen,in dem in der Vergangenheit das Projekt des Baus der A 66 vorbereitet wurde.Wir haben dies unter die Führung des zuständigen Abteilungsleiters für Planung im Hessischen Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen gestellt.

Ich hatte es bereits gesagt: Es gibt im Ministerium Personen, die die einzelnen Planfeststellungsabschnitte begleiten. – Bei solch komplizierten Verfahren hat sich herausgestellt, dass der übliche Weg, das dann alles erst bei der Planfeststellungsbehörde noch einmal nachzuarbeiten, nicht richtig ist. Vielmehr ist es zu einem früheren Zeitpunkt, beispielsweise bereits bei der Durchführung der Anhörung durch die Anhörungsbehörde, notwendig, die Mitarbeiter einzubeziehen. Das soll auf diese Art und Weise sichergestellt werden.

Die Arbeit der Taskforce hat schon die Funktion, zu ermitteln, ob man das zukünftig bei anderen Projekten auch so machen soll. Beim Bau der A 49 wird das nicht notwendig sein. Denn dort sind die Planungsarbeiten so weit fortgeschritten, dass in einem Fall der Planfeststellungsbeschluss schon bestandskräftig ist. Wir hoffen, alsbald bauen zu können, sobald die Finanzierung sichergestellt ist.

Für die beiden übrigen Planungsabschnitte der A 49 sind die vorbereitenden Arbeiten so weit gediehen, dass die Arbeiten zu den Planfeststellungsbeschlüssen im nächsten Jahr im Haus durchgeführt und abgeschlossen werden können.Von daher ist der Arbeitsanfall,der zu bewältigen war, weitgehend erledigt, weswegen dort ein entsprechendes Vorgehen nicht notwendig ist. Ich glaube aber, dass die Erfahrungen, die wir aus diesem Projekt ziehen wer

den, ganz maßgeblich Einfluss darauf haben werden, dass größere Projekte dann mit derartigen Projektgruppen realisiert werden.

Ich habe vorhin gesagt, dass da zwei Ämter beteiligt waren. Das habe ich für falsch gehalten. Deshalb haben wir das geändert. Denn wenn Sie mehrere Ämter mit einer solchen Maßnahme betrauen, ist der Koordinierungsaufwand meiner Auffassung nach zu groß.

Wir werden uns das also vorbehalten. Im Moment gibt es kein konkretes Projekt, bei dem ich heute schon sagen könnte, das müsste durch eine solche Taskforce erledigt werden.

Aber ich glaube, dass die projektbezogene Organisationsstruktur insgesamt ganz wichtig ist, um nicht in die Situation zu gelangen, dass die Planfeststellungsbehörde über bestimmte naturschutzrechtliche Problematiken mit der Folge zu spät informiert wird, dass man die ganze Sache wieder mit Nacherörterung und Ähnlichem mehr zurückgeben muss.Insofern verspreche ich mir von dieser Arbeit für die zukünftige Organisationsstruktur in diesen Bereichen eine ganze Menge.

Herr Kollege Franz stellt eine Zusatzfrage.

Herr Minister, ist es zutreffend, dass juristische Entscheidungen in der Vergangenheit nicht zeitnah und konsequent in die Planungen einbezogen wurden und es dadurch zu durchaus auch erheblichen zeitlichen Verzögerungen gekommen ist?

Herr Minister Posch, Sie haben das Wort.

Das kann ich nicht bestätigen. Ich kann nur eines bestätigen, nämlich dass durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts neue Anforderungen auf die Verwaltung zugekommen sind. Möglicherweise wäre es denkbar gewesen, mit einer solchen Organisationsstruktur das schneller abarbeiten zu können.

Für mich gibt es aber im Moment keine Veranlassung, das aus der Vergangenheit zu folgern.Ich habe nur gesagt:Wir haben einen Zeitplan, den wir einhalten wollen. – Um das nach Möglichkeit erreichen zu können, habe ich mich dazu entschlossen, eine höhere Zahl Personen dafür zur Verfügung zu stellen und die Organisationsstrukturen in dieser Art zu verändern.

Man muss dabei wissen, was gerade im Laufe der letzten zehn Jahre bei der Planung der A 44 geschehen ist.Sie wissen, dass das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2002 eine sehr grundlegende Entscheidung getroffen hat, die Auswirkungen auf eine Vielzahl Planungsvorhaben hatte. Konsequenterweise war meine Schlussfolgerung dann, diese Taskforce ins Leben zu rufen.

(Günter Rudolph (SPD): Das war Kritik an Herrn Rhiel! Sie war gut! Was wahr ist, muss wahr bleiben!)

Die nächste Frage ist Frage 123 der Frau Abg.Waschke.

Ich frage Herrn Staatsminister Posch:

Planen auch Sie wie Ihr Vorgänger Dr. Rhiel, die Region Fulda/Bad Hersfeld/Meiningen als Logistikdrehscheibe überregional zu stärken und zu nutzen?

Herr Minister Posch, Sie haben das Wort.

Frau Kollegin Waschke, in diesem Raum hat sich an der Ausgangssituation gegenüber der vorhergehenden Zeit, die Sie eben angesprochen haben, nichts verändert. Deswegen lassen Sie mich etwas zu der Einschätzung sagen.

Wir alle wissen, dass der Raum Kassel/Bad Hersfeld/Fulda in Nordosthessen ein Logistikcluster dieser insgesamt in Hessen vorkommenden Cluster ist. In diesem Raum haben sich in den letzten ca. 15 Jahren zahlreiche Logistikunternehmen mit ihrem zentralen Umschlagplatz oder ihrem Distributionszentrum niedergelassen. Sie wissen das.Wenn Sie auf der A 4, der A 5 oder der A 7 fahren, können Sie diese Zentren sehen.

Die Grundlage dafür war, dass die Kommunen sehr engagiert waren, Investoren zu finden. Darüber hinaus war es möglich, diese Zentren zu bilden, weil es in der Region eine Vielzahl qualifizierter Arbeitskräfte gibt.

Die Konzeption läuft darauf hinaus, dass die Sendung am Vortag möglichst spät abgesandt werden kann, ihren Empfänger dennoch am Folgetag so früh wie möglich erreicht. Das ergibt sich automatisch daraus – oder ist die zwangsläufige Folge davon –, dass wir uns in der Tat in der Mitte Deutschlands befinden. Das hat zu diesen Ansiedlungen geführt.

Ich glaube nicht, dass eine maßgebliche Ausweitung in Richtung Westthüringen zu erwarten ist, sondern es wird sich auf diesen Raum, den ich beschrieben habe, konzentrieren. Es geht insbesondere um die Nutzung des dort vorhandenen Autobahnnetzes, um binnen 24 Stunden von einer beliebigen Quelle an einen beliebigen Zielort zu kommen. Deswegen ist dieser Standort so gewählt worden. Ich will das auch zum Anlass nehmen, darauf hinzuweisen, dass das eine nicht unerhebliche Branche ist – der Logistikbereich hat mittlerweile 194.000 Beschäftigte. Sie liegt damit vor anderen Branchen wie das Kredit- und Versicherungsgewerbe.

Im Zusammenhang mit dem Bestand des Rangierbahnhofs Bebra sind wir dabei, einen Gutachtenauftrag zu formulieren, um zu ermitteln, ob es in diesem Logistikcluster nicht Sinn macht, eine Zugbildungsanlage zu etablieren, wie wir sie an anderen Standorten in der Bundesrepublik Deutschland haben. Wir werden mit diesem Gutachten versuchen zu ermitteln, welches die Kriterien der Bahn sind, um solche Anlagen zu nutzen; denn wenn sich einerseits eine Vielzahl von Logistikunternehmen ansiedelt, die auf der Straße ihre Transporte abwickeln,ist die Überlegung naheliegend, die Bahn zu fragen, warum sie sich dort nicht in gleicher Weise engagiert.

Dazu hat es verschiedene Gespräche vor Ort gegeben – mit dem Landkreis,mit den dortigen drei Gewerkschaften und mit dem Regionalmanagement. Ich gehe davon aus, dass wir dieses Gutachten alsbald in Auftrag geben können, um dann möglicherweise mit der Bahn in Verhandlungen eintreten zu können, um eine solche Vorstellung, wie ich sie eben kurz entwickelt habe, zu realisieren.

Zusatzfrage, Herr Kollege Franz.

Deckt sich das Vorhaben in Bebra mit der momentanen Investitionsplanung der DB AG?

Herr Staatsminister Posch.

Ich habe gesagt,dass das,was wir als Gutachten in Auftrag geben wollen, zwei Bereiche beinhaltet, einmal die Frage: Ist dieser Standort geeignet,so etwas von der Bahn durchführen zu lassen? Dabei spielt natürlich die Frage eine Rolle, ob bei einer solchen Entscheidung nicht die vorhandene Infrastruktur in Bebra genutzt werden kann.

Das, was ich jetzt hier versuche untersuchen zu lassen, hat nichts mit der aktuellen Diskussion am Standort Bebra zu tun.Wir kennen die Problematik dort. Dazu kann ich aber berichten,dass Herr Grube,der neue Bahnchef,zu diesem Punkt gesagt hat, dass es noch keine abschließenden Entscheidungen gibt. Ich habe dieses Thema selbstverständlich in unserem Bahngipfel angesprochen. Es finden bei der Deutschen Bahn Untersuchungen statt,die noch nicht beendet sind.

Zusatzfrage, Frau Abg.Waschke.