Vielen Dank, Herr Kollege! – Können Sie mir denn freundlicherweise, weil ich eine ganze Menge von Gewaltenteilung halte, die Fundstelle nennen, wo Sie die Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser erteilten Befreiung herauszitieren? Denn Sie haben sich gerade genauso wie die CDU verstiegen, die Rechtswidrigkeit hier zu perpetuieren. Die Richtung hätte ich gerne, damit ich mal nachlesen kann.
[Beifall bei der AfD – Iris Spranger (SPD): Nein, das steht da nicht drin! – Torsten Schneider (SPD): Sonderrecht! – Iris Spranger (SPD): Null Wissen, Herr Laatsch, null! Sie wissen nicht mal, was in § 41 steht!]
Herr Schneider! Wenn Sie eine Zwischenfrage stellen wollen, machen Sie es ruhig! Ich beantworte gern noch eine.
All das wollten wir besser machen, und dabei sollten wir bleiben. Es stellt sich zum Schluss die Frage: Kommt es
durch die Rücknahme zu Schadensersatzforderungen? Was veranlasste den damaligen Bausenator, geltendes Recht zu brechen? – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Evers! Liebe Kollegen von der CDU! Als ich diesen Antrag zu Gesicht bekam, da dachte ich mir: Dass ich das noch erleben darf! Jahrzehntelang, so lange ich zumindest zurückdenken kann, verband sich mit der Berliner CDU und mit wichtigen ihrer Führungspersönlichkeiten immer die Verquickung von Politik und Bauwirtschaft und Investoreninteressen.
Als ich dann allerdings ein bisschen weiter in Ihren Antrag vertiefte, habe ich festgestellt, dass ich mit der Begeisterung zu früh war. Die CDU ändert sich wahrscheinlich doch nicht.
Denn wenn man sich den Text genauer ansieht – und bei Ihrer Rede, Herr Evers, auch –, hat man jetzt den Verdacht, Ihnen geht es eigentlich um den politischen Coup. Sie sagen sich, es gab damals eine Debatte, wo sich die Grünen und die Linken, die jetzt Koalitionspartner der SPD sind, die damals den Senator stellte, beteiligten, da können wir doch jetzt mal hier einen politischen und parlamentarischen Winkelzug machen und haben unseren Spaß dabei.
Wenn man sich Ihren Antrag ernsthaft anguckt, dann stellt man fest: Sie sagen, Sie hatten Akteneinsicht, und kommen zu der Feststellung – das will ich Ihnen auch belassen –, dass die Widerspruchsbehörde entgegen ihrer fachlichen Auffassung einen abhelfenden Bescheid erteilt hat und der Senator eingegriffen hat, das sei rechtswidrig. Das ist Ihre Meinung. Da gebe ich jetzt der Zwischenfrage recht. Am Ende entscheiden so etwas Gerichte, aber ich kann auch der Meinung sein, dass etwas rechtswidrig ist.
Allerdings stellt sich, wenn man das Protokoll des Ausschusses liest – ich habe keine Akteneinsicht genom
men –, die Wirklichkeit anders dar, als Sie sie hier dargestellt haben. Nun können Sie sagen, im Ausschuss hat der Kollege Kühne die Unwahrheit gesagt, das wäre dann der nächste Schritt, das Nächste, das man sich anschauen sollte. Aber zu der ernüchternden Feststellung kommt noch eines hinzu: Sie machen eigentlich weiter wie früher, denn in Ihrem Antrag steht, der Senat werde aufgefordert:
die offensichtliche Rechtswidrigkeit des ursprünglichen Widerspruchsbescheids hinsichtlich der Befreiung von der Verpflichtung zur Schaffung eines Wohnanteils festzustellen
und in der Konsequenz den Widerspruchsbescheid zurücknehmen. Statt Senatorenbaurecht wollen Sie jetzt Parlamentsbaurecht?
Wir sollen politisch beschließen, dass ein Behördenbescheid rechtswidrig war? Das ist eigentlich die alte CDU, nur in neuer Form. Das ist wieder politisches Baurecht.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man stelle sich Folgendes vor: Ein Schüler bekommt beim Diktat die Note 5. Die Eltern reichen Widerspruch beim Schulleiter ein, der wird abgelehnt. Die Eltern gehen dann zum Schulrat, weil sie ihn gut kennen, und der lässt die Zensur korrigieren. Da würde jeder sagen: Das geht so nicht. – Das ist auch das Grundproblem, das wir hier an dieser Stelle haben, dass das Bezirksamt Mitte aus fachlichen Gründen die Befreiung im Rahmen der Bauvoranfrage abgelehnt hat und der Senat, die oberste Bauaufsicht, sie genehmigt hat. Das ist im Übrigen auch am 13. August 2016 um 0.40 Uhr von der damaligen Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Ramona Pop, mit einem Twitterbeitrag mit der Überschrift „Senatorenbaurecht statt Recht und Gesetz“ #Geisel # Berlin #Leipziger Platz versehen worden. Was im August 2016 galt, kann ja im Mai 2017 nicht falsch sein.
Dann kommen wir zu dem eigentlichen Problem, das dort besteht. Das sollte man ganz deutlich ansprechen. Es ist ja nicht so, dass irgendwer beim Senat vorgesprochen hätte und dass das ganz zufällig passiert wäre, sondern der ehemalige Stadtentwicklungssenator Peter Strieder, der nach seinem Ausscheiden aus dem Amt, offenbar um Altersarmut fürchtend, lukrative Beratungsverträge ange
nommen hat, zu Tagessätzen, die wir hier nicht im Monat bekommen, das soll in aller Deutlichkeit gesagt werden,
dort eine luxemburgische Steuersparfirma beraten hat, was die SPD sonst immer kritisiert, aber wenn das die eigenen Genossen machen, entsprechend dort beraten, ist das vollkommen in Ordnung –
und er dann eben hier mit Vitamin B diese Entscheidung durchgedrückt hat. Denn natürlich sind in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zum damaligen Zeitpunkt und auch heute noch die wichtigen Abteilungsleiter und Referatsleiterstellen mit Genossen besetzt oder Leuten, die SPD-nah sind. Und da wäscht eben auch eine Hand die andere. Das hat nichts mit Transparenz zu tun. Lieschen Müller hätte diese Befreiung nicht bekommen; Peter Strieder schon. Das hat nichts mit Transparenz zu tun. Das ist vollkommen daneben.
[Beifall bei der FDP, der CDU und der AfD – Sven Rissmann (CDU): So ist es! – Zuruf von Franziska Becker (SPD) und von Dr. Dieter Neuendorf (AfD)]
Wo wir gerade bei diesem Peter Strieder sind: Zur damaligen Zeit war in der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick parallel dazu für eine irische Steuerspargesellschaft ein gewisser Peter Strieder tätig, der einen Bebauungsplan durchdrücken wollte und daran gearbeitet hat, in einem funktionierenden Gewerbegebiet mit etlichen Hundert Arbeitsplätzen einen 30-ProzentWohnanteil hineinzubekommen, übrigens ausschließlich Luxuswohnungen. Insofern wären die, Frau Spranger, dort auch entbehrlich gewesen. Da kann man auch sehen, wie devot die Verwaltung dann ist.
Da wurde es dann auch in diese Richtung getrieben. Da kann man nicht auf der einen Seite sagen, Wohnungen sind notwendig, und auf der anderen nicht, bloß weil Peter Strieder getreu dem Motto handelt: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.
Insofern sollte das Senatorenbaurecht an dieser Stelle generell gestrichen werden. Frau Senatorin Lompscher hat auch im Ausschuss gesagt, sie braucht das nicht. Und ein Verfahren, wo die Bezirke dann den Widerspruch bearbeiten, wenn er abgelehnt wird, wo eben der Klageweg bleibt, ist das wesentlich transparentere Instrument. Dann müssen wir auch nicht drum herum diskutieren, wer wann irgendwas gemacht hat. Es gibt in dieser Stadt eben ein Zweiklassenbaurecht. Wenn ein Walter Momper oder ein Peter Strieder kommt, dann stehen die Türen der Senatsverwaltung weit offen, wenn andere kommen, nicht. Das ist intransparent, das gehört thematisiert. So soll es nicht weitergehen. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt der Abgeordnete Herr Otto das Wort. – Bitte schön!