1. Wie bewertet der Senat die Leistung des Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderung zu den besonders nachgefragten Zeiten an den Weihnachtsfeiertagen und an Silvester?
2. Welche Verbesserungen des Sonderfahrdienstangebotes gab es 2013, und wird der Senat diese Leistungen auch künftig bedarfsgerecht erhalten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Monteiro! Zu Ihrer ersten Frage: Nach den dem Senat vorliegenden Informationen ist die Leistung des Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderungen an den Weihnachtsfeiertagen und an Silvester grundsätzlich beanstandungsfrei erbracht worden. So liegen dem Betreiber und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales zum Weihnachtsgeschäft keine Beschwerden vor. Von daher bewertet der Senat die Leistung des Sonderfahrdienstes über die Feiertage positiv. Letztlich ist das eine Folge der vorausschauenden Planung und des Festhaltens an einem bewährten Konzept. Durch die vorangegangene Personalaufstockung in der Regiezentrale konnten bei der telefonischen Fahrtenbestellung Engpässe weitestgehend vermieden werden. Zudem gab es für Weihnachtsbestellungen eine gesonderte Telefonnummer. Sofern Fahrten nicht realisiert werden konnten, wurden die Nutzerinnen und Nutzer Anfang Dezember 2013 von der Regiestelle darüber informiert.
Nutzerinnen und Nutzer mit Treppenhilfebedarf wurden wegen der zum Fahrdienst fehlenden Beförderungsalternativen bei der Disposition vorrangig berücksichtigt. Darüber hinaus wurde wie in den Vorjahren der Fahrzeugbestand deutlich vergrößert. Da die Zusatzfahrzeuge nicht über Funk verfügen, fuhren alle Fahrzeuge vordisponiert nach Liste. Ferner sind die Nutzerinnen und Nutzer vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Ende Oktober 2013 mit einem Infobrief auf die Regelungen rechtzeitig und ausführlich hingewiesen worden. Weiterhin wurden sie ausdrücklich gebeten, den ÖPNV oder das Taxi in Anspruch zu nehmen, sofern dies möglich war, damit der Fahrdienst den Berechtigten zur Verfügung steht, die auf ihn aufgrund von benötigten Assistenzleistungen angewiesen sind.
Fahrten gab es am Heiligabend, am 24. Dezember, 1 167, Beförderungen 1 241, am ersten Weihnachtsfeiertag 973 bzw. 1 021, am zweiten Weihnachtsfeiertag 518 Fahrten und 553 Beförderungen, an Silvester 348 Fahrten und 370 Beförderungen, am Neujahrestag 267 Fahrten und 286 Beförderungen. Wie auch in den vergangenen Jahren war die Spitze vor allem am Heiligen Abend.
Zu Ihrer zweiten Frage: Zum 1. Juli 2013 wurde ein neuer Vertrag über die Durchführung von Regie- und Beförderungsleistungen im Sonderfahrdienst abgeschlossen. Dies geht insbesondere mit folgenden Verbesserungen einher: Um ein Stranden von Nutzerinnen und Nutzern auszuschließen, wurde eine Rufbereitschaft installiert. Durch einen Einbindungsbonus soll ein zusätzlicher Anreiz
geschaffen werden, Berechtigte gemeinsam und damit kostengünstiger zu befördern und so die Mobilität zu erhöhen. Und um eine bestehende Mobilitätslücke zu schließen, wurde den Berechtigten zunächst für ein Jahr die Möglichkeit eröffnet, ohne vorangegangene und nachfolgende Beförderung die Leistung des Sonderfahrdienstes für eine Treppenhilfe in Anspruch nehmen zu können. Wie Sie wissen besteht die Absicht – so haben wir das auch im Haushalt miteinander verankert –, dass die Leistung auch künftig bedarfsgerecht vorzuhalten ist und bedarfsgerecht finanziert wird. Wir sind also in Summe betrachtet mit der Weiterentwicklung des Sonderfahrdienstes in Berlin zufrieden und denken, dass die Feiertage vernünftig und angemessen organisiert und durchgeführt wurden.
Vielen Dank! – Hat die Fragestellerin noch eine Nachfrage? – Das ist nicht der Fall. Dann kommt jetzt Frau Grosse dran. – Bitte schön!
Herr Senator Czaja! Habe ich Sie richtig verstanden, dass nicht eine einzige Beschwerde bei Ihnen eingegangen ist? Das heißt also, alle sind grundauf zufrieden. Ich habe aber bei den Ausführungen nicht nachvollziehen können, ob alle Anmeldungen an den Weihnachtsfeiertagen berücksichtigt werden konnten.
Nein, es sind bei uns keine Beschwerden eingegangen. Das heißt aber nicht, dass nicht auch mal jemand unzufrieden ist, aber keine Beschwerde an den Betreiber oder die Senatsverwaltung schickt. Weder an den Betreiber noch an die Senatsverwaltung ging bis jetzt eine Beschwerde. Storni von Fahrten gibt es immer, teilweise von Nutzern, teilweise aber auch, weil das Einpflegen in den regulären ÖPNV möglich ist. Das hielt sich aber an diesen Tagen ganz massiv in Grenzen. Ich habe ja gesagt, 1 241 Beförderungen; Storni – wobei immer nicht klar ist, von wem – insgesamt 70 am Heiligen Abend. An den anderen Tagen sind es 19, 29 und 11. Wenn man die Gesamtzahl betrachtet, sind das teilweise Storni, die von den Klienten selbst kommen, weil sie an dem Tag nicht fahren können, bzw. weil dann eine Einbindung in den ÖPNV oder in ein Taxisystem besser ist und das dann mit den Klienten vorher besprochen werden konnte. Wie gesagt, Informationen, Schlechtfahrten oder Nichtfahrten für jemanden, der bestellt hat, hat es nicht gegeben.
Danke! – Herr Senator! Es ist erfreulich, wenn die Weihnachtszeit gut verlaufen ist. Allerdings sind unsere Informationen in Bezug auf die Beschwerden nicht so wie Ihre. Die Unzufriedenheit mit Sonderfahrdiensten wuchs vor allem im Herbst ziemlich rapide. Was werden Sie tun, damit den Beschwerden besser nachgegangen wird? Haben Sie vielleicht mal überlegt, ob eine Beschwerdestelle, die unabhängig ist, die nicht bei LAGeSo angesiedelt ist, eine Lösung wäre?
Frau Abgeordnete Villbrandt! Sie wissen, dass wir ein Notfalltelefon für den Sonderfahrdienst haben. Dieses ist an Heiligabend weniger als zehnmal angerufen worden. Das bedeutet, dass es weniger als zehn Fälle gab, wo ein Klient, der etwas gebucht hatte, nicht rechtzeitig den Dienst da hatte, Sorge hatte, dass irgendwas nicht funktioniert. Das macht deutlich, wie gering die Quote derer geworden ist, die in einer problematischen Situation sind. Natürlich ist unser gemeinsames Ziel, null problematische Fälle im Sonderfahrdienst zu haben. Es bleibt auch weiterhin unser Anspruch, dass jeder von der Mobilität Gebrauch machen kann. Deswegen ist dieses Notfalltelefon die richtige Einrichtung. Und das Landesamt für Gesundheit und Soziales steht seit jeher als separater und unabhängig vom Dienstleister agierender Ansprechpartner zur Verfügung. Eine dafür zwischengeschaltete Institution macht aus unserer Sicht keinen Sinn, denn wir sind der Vertragspartner mit dem Sonderfahrdienst und müssen bei einer Schlechtleistung unmittelbar handeln können. Das tun wir auch, wenn das erforderlich ist. Aber über die Weihnachtsfeiertage ist das gut gelaufen.
Es gibt immer mal wieder im Jahr Beschwerden an der einen oder anderen Stelle. Dem gehen wir dann auch nach. Aber man muss auch festhalten, dass auch in so intensiven Zeiten wie zwischen Weihnachten und Neujahr das System sehr stabil funktioniert. Das ist ja in den vergangenen Jahren leider nicht so gewesen.
1. Wie bewertet der Senat den Verlauf des Jahreswechsels in Berlin aus der Sicht der Polizei und der Feuerwehr?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Juhnke! Der Jahreswechsel stellt alljährlich für die Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr eine besondere Herausforderung dar. Aufgrund der Vielzahl zu erwartender Notfälle rief die Feuerwehr planmäßig den Ausnahmezustand für die Zeit von 19.00 Uhr bis etwa 5.25 Uhr aus. Insgesamt gingen bei Polizei und Feuerwehr rund 8 600 Notrufe ein. In deren Folge wurden 2 024 Funkwageneinsätze gefahren. Die Feuerwehr rückte zu 1 667 Einsätzen aus.
Bei der Silvesterveranstaltung „Welcome 2014“ nahmen in der Spitze bis zu 220 000 Personen teil, sodass wegen drohender Überfüllung gegen 21.45 Uhr alle Einlassstellen geschlossen werden mussten. Leider haben wiederholt Personen versucht, den Zaun zum Festgelände zu übersteigen, was aber durch Polizei und Sicherheitsdienst verhindert werden konnte. Nach dem Ende des Höhenfeuerwerks setzte ein starker Abstrom ein.
Im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung musste die Polizei 42 Personen die Freiheit beschränken und 68 Strafanzeigen fertigen, letztere überwiegend wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz, Körperverletzungsdelikten sowie Widerstands gegen Polizeibeamte.
Die Feuerwehr meldete 314 Hilfeleistungen durch den Sanitätsdienst. Dabei mussten 24 Personen vom Rettungsdienst in umliegende Krankenhäuser gebracht werden. Insgesamt betrachtet, verlief die Veranstaltung dank dem engagierten Einsatz der Sicherheitskräfte vor Ort allerdings ohne besondere Vorkommnisse.
Sie haben in Ihrer zweiten Frage gefragt, ob es Unterschiede zum Vorjahr gab, und wenn ja, welcher Natur sie waren. Die Gesamtzahl der Feuerwehreinsätze liegt mit 1 667 unterhalb der Vorjahreszahl; da waren es
1 779 Einsätze. Die Zahl der Rettungseinsätze der Feuerwehr erreichte mit 1 126 Einsätzen in etwa das hohe Niveau des Vorjahres.
Erfreulicherweise ging die Zahl der Brände von 607 im Vorjahr auf 450 in diesem Jahr zurück. Die eingangs erwähnten 2 024 Funkwageneinsätze der Polizei stellten gegenüber den 1 862 Einsätzen des Vorjahres allerdings einen Anstieg um etwa 8,7 Prozent dar.
Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass es auch in diesem Jahr wieder zu zahlreichen Angriffen auf staatliche Sicherheits- und Rettungskräfte von Polizei und Feuerwehr gekommen ist. Darüber hinaus wurden viele Einsatzfahrzeuge auf Streife oder Fahrten von und zu Einsätzen mit Feuerwerkskörpern, Vogelschreckmunition oder Leuchtkugeln beworfen bzw. beschossen und dadurch zum Teil schwer beschädigt. Ich will einige beispielhafte Taten hervorheben, damit sich die Abgeordneten ein Bild machen können: In Mitte kam es gegen 0.27 Uhr zu einem schweren Landfriedensbruch. Dabei wurden die Scheiben eines Einsatzwagens der Polizei mit Steinen beworfen. Einige Steine durchschlugen die Verglasung. Ein Polizeibeamter wurde dabei leicht verletzt.
Gegen 0.04 Uhr und gegen 1.11 Uhr griff eine 80 Personen starke Gruppe im Bereich der Polizeidirektion 4 zunächst einen Einsatzwagen der Polizei und im weiteren Verlauf eintreffende Unterstützungskräfte der Polizei wie auch der Feuerwehr mittels Pyrotechnik an. Bei der Identitätsfeststellung von zwölf Personen kam es wiederholt zu Widerstandshandlungen gegenüber Polizeivollzugskräften.
Die Feuerwehr musste ihre Tätigkeit an einer Einsatzstelle in der Gropiusstadt – dort ging es um einen Einsatz an einem brennenden Müllcontainer – frühzeitig abbrechen, weil mehrfach gezielt mit Leuchtkugeln, Vogelschreckmunition und anderen Knallkörpern auf die Einsatzkräfte geschossen bzw. geworfen wurde. Ich will ausdrücklich betonen, dass ich die gewaltsamen und gefährlichen Angriffe auf Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr auf das Schärfste verurteile.
Angehörige der Sicherheitsbehörden, die zum Schutz und zur Rettung der Menschen in unserer Stadt mit großem Engagement zu Werke gehen, werden durch derartige kriminelle Handlungsweisen einer erheblichen Gefahr für ihre Gesundheit und ihre Sicherheit ausgesetzt. Der gesamtgesellschaftlichen Ächtung eines solchen Verhaltens kommt deshalb besondere Bedeutung zu. Den unter derartigen Bedingungen stets hochmotiviert oft schwierige Einsatzlagen bewältigenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Polizei und Feuerwehr und den Kräften anderer Rettungsdienste möchte ich an dieser Stelle meinen herzlichen Dank aussprechen.
Vielen Dank! – Herr Kollege Juhnke! Keine Nachfrage? – Dann hat der Kollege Höfinghoff das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Innensenator! Kann die Innenverwaltung ausschließen, dass es sich sowohl bei dem Anschlag auf die Flüchtlingsunterkunft in der Carola-Neher-Straße als auch bei der Schändung des Holocaust-Mahnmals in der Silvesternacht um einen rassistisch bzw. antisemitisch motivierten Anschlag handelt?
Interessanterweise haben wir das Thema nachher noch als Mündliche Anfrage. – Sie wissen, dass bei Fragen, die mit „Können Sie ausschließen, dass …“ beginnen, meine Antwort ist, dass ich gar nichts ausschließe, zumal, wenn Ermittlungen in eine bestimmte Richtung laufen. Warten wir das Ergebnis ab und sprechen dann an anderer Stelle noch mal ganz konkret über den Fall!
Dann rufe ich jetzt auf die Frage Nr. 3 der Kollegin Stefanie Remlinger von der Fraktion der Grünen zu dem Thema