1. Worin sieht der Senat die Hauptgründe für den skandalösen Zustand vieler Schultoiletten im Land Berlin, und welche Konsequenzen wird er selbst ziehen, um die Verhältnisse möglichst schnell grundlegend zu verbessern?
2. Wie wird der Senat dafür Sorge tragen, dass nicht mehr der Preis, sondern die Qualität der Reinigung zum entscheidenden Vergabekriterium bei Ausschreibungen wird und ausreichend Kontrollen stattfinden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Remlinger! Dass es Eltern egal ist, wer für welche Dinge zuständig ist, wenn es um ihre Kinder geht, kann ich absolut nachvollziehen. Ich finde es aber beachtlich, wenn Sie hier so tun, als wüssten Sie nicht, wie die Zuständigkeiten in diesem Bereich sind. Ich kann nur sagen: Haben Sie doch bitte den Mut und geben dieses Themenfeld der Schule komplett in die Hand des Landes Berlin. Sie wissen, wie die Zuständigkeiten sind: Die äußeren Angelegenheiten der Schule liegen beim Bezirk und die Inneren beim Land Berlin. Aber ich habe bis jetzt nicht mitbekommen, dass die Grünen vorhaben, die Zuständigkeit in Landesverantwortung zu geben.
Ich nehme dieses Thema sehr ernst. Ich habe in den letzten zwei Jahren um die 40 Schulen besucht. Dieses Thema war für mich vor Ort sehr aktuell. Ich habe mir die Situation der Räumlichkeiten angeschaut, auch der Toiletten. Es ist nicht so, dass wir im kompletten Land Berlin in jeder Schule katastrophale Zustände haben, aber es ist so, dass Sie in jedem Bezirk Schulen finden, wo Probleme im Sanitärbereich vorhanden sind. Und die Probleme sind nicht nur einfach zu sehen. Wenn man sich damit befasst, muss man drei Themenkomplexe in den Blick nehmen, einerseits den Bereich der baulichen Substanz, auf der anderen Seite die Reinigungsqualität und die Kontrolle. Der dritte Punkt ist das Nutzerverhalten der Schülerinnen und Schüler vor Ort. Die bauliche Situation, die Vergabe und die Kontrolle sind Aufgaben der Bezirke. Die Nutzung durch die Schülerinnen und Schüler und die Entwicklung von Hygiene- oder Gesundheitskonzepten sind Aufgaben des Landes Berlin.
Sie wissen alle, dass wir für die Schulsanierung hohe Millionenbeträge zur Verfügung stellen. In den letzten Jahren wurde auch sehr viel in die sanitären Anlagen investiert. Ich bin aber der Auffassung, dass die Bezirke, wenn sie bauliche Maßnahmen beantragen, diese auch in den Blick nehmen müssen.
Zur Sanierung: Die Bezirke haben einen Titel der baulichen Unterhaltung. Herr Buschkowsky hat hier ganz gute Worte gefunden:
dass die Bezirke es in den letzten Jahren versäumt haben, verstärkt aus diesem Titel Gelder in die Sanierung der Schultoiletten zu investieren. Ich bin der Auffassung, wenn wir diese Problematik haben und die Bezirke diese sehen, sollten die Bezirke einmal systematisch erheben, wo es in den Schulen Bedarfe gibt, und diesen Titel dann
gezielt auch für die Sanierung der Schultoiletten bzw. sanitären Anlagen verwenden. Wir haben also zwei Bereiche, in denen wir Gelder für die Sanierung der Schultoiletten verwenden können.
Die Ausschreibung und die Kontrolle der Putz- oder anderen Leistungen liegen auch in der Hand der Bezirke. Ich biete sehr gerne an, dass wir diesen Prozess begleiten. Aber hier stellen Sie eben auch fest, dass die Bezirke dieses Thema sehr unterschiedlich handhaben, dass es in den Bezirken unterschiedliche Ausschreibungen mit unterschiedlichen Qualitätsstandards bzw. Reinigungsintervallen gibt. In einzelnen Bezirken funktioniert das, in anderen Bezirken funktioniert dieses nicht.
Was das Nutzerverhalten der Schülerinnen und Schüler angeht: Gerade in den letzten Tagen habe ich noch einmal intensiv Gespräche mit Schülern verschiedener Schulen geführt, wie sie die Situation einschätzen. Oftmals höre ich, dass Schülerinnen und Schülern sagen, morgens ist es in Ordnung, wenn sie in die Schule gehen – in den Toiletten von Mädchen und Jungen. Gerade von Jungen höre ich, im Laufe des Tages verschlechtere sich die Situation in den Schultoiletten, weil Toilettenrollen in die Toiletten geschmissen werden, weil über den Klorand gepinkelt wird und all solche Sachen.
Das hört sich jetzt vielleicht witzig an, aber das ist ein Problem in den Schulen, mit dem sich Schulen auch pädagogisch auseinandersetzen müssen. Ich bin auch gerne bereit, mich mit den Praktikern zusammenzusetzen. Wir haben gute Beispiele im Land Berlin, um Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Wenn die Schulen das nicht selbst können, bekommen sie diesbezüglich Unterstützung.
Wie gesagt: Es gibt unterschiedliche Problemkreise in diesem Zusammenhang. Wir unterstützen gerne inhaltlich, aber auch, was die Ausschreibungen angeht. Aber die Verantwortung für dieses Feld liegt bei den Bezirken. Es kann nicht immer sein, dass das Land Berlin zur Stelle sein muss, wenn es Probleme gibt. Sonst, finde ich, muss man ernsthaft darüber diskutieren, ob die Zuständigkeiten so bleiben sollen. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Zur ersten Nachfrage hat Frau Kollegin Remlinger das Wort. – Bitte schön, Frau Kollegin!
Vielen Dank, Frau Senatorin! Ich hätte die Nachfrage: Wenn Ihnen das Thema so wichtig ist, haben Sie dann vor, sich aus dem beschriebenen Zuständigkeitswirrwarr selbst konzeptionell zu befreien, die Federführung für eine Lösung der Problematik zu übernehmen und gemeinsam mit den anderen verantwortlichen Akteuren bis
zum 29. Januar, wenn das Thema im Hauptausschuss aufgerufen wird, konkrete Maßnahmenvorschläge mitzubringen?
Dass wir mit den Bezirken im Gespräch sind, ist selbstverständlich. Wir haben regelmäßig Runden mit den Bezirksstadträten. Und wenn Probleme auftauchen, diskutieren wir das dort und besprechen, was man machen kann und was man nicht machen kann. Ich habe auch in verschiedensten Themenfeldern schon deutlich gezeigt, dass wir Probleme gemeinsam gelöst haben. Aber was die Ausschreibungen, die bauliche Substanz und andere Dinge angeht, sind die Bezirke schon in der Verantwortung, erst einmal selber zu schauen, wie die aktuelle Situation vor Ort ist, wie die Prioritäten sind. Hier haben die Bezirke auch Arbeit zu leisten. Wir können da gerne darüber reden.
Für mich ist auch ein wesentlicher Punkt, Best-Practice- und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten und sich auch Gedanken zu machen, wie die interne Kontrolle in den Schulen stattfinden kann. Unabhängig davon ist es ja so: Wenn die Schulleitung feststellt, dass die Reinigungsleistung nicht erbracht wird, muss sie dies bei den Bezirksstadträten anzeigen, damit die Bezirksstadträte auf die Reinigungsfirmen zugehen und kritisieren können: Ihr bringt eure Leistungen nicht! Das muss noch viel häufiger passieren. Wir sind mit den Bezirken im Gespräch, aber ich glaube, dass hier das Thema von unterschiedlichen Seiten angegangen werden muss und anscheinend in einzelnen Bereichen bestimmten Dinge aufgearbeitet werden müssen.
Vielen Dank erst einmal für die Antwort, Frau Senatorin! Ich wundere mich immer, ich bin offensichtlich an anderen Schulen als Sie. Ich kann in den meisten Fällen kein Problem wegen des Nutzerverhaltens feststellen. – Ich habe aber eine andere Frage zu dem Thema: Können Sie mir erklären, warum gerade bei Schultoiletten nicht dieselben Hygienestandards gelten wie für gastronomische
Sehr geehrter Herr Delius! Zu Ihrer ersten Bemerkung: Vielleicht sollten Sie einmal selbst mit Kindern in einer Schule reden.
Ich mache das, wenn ich in den Schulen vor Ort bin. Ich rede mit Kindern und Jugendlichen darüber, wo sie Probleme in den Schulen sehen.
Da wird ganz klar angesprochen, dass sie das so sehen, dass es Kinder gibt, die sich eben nicht so ordentlich auf Toiletten verhalten, und andere, für die das selbstverständlich ist. Das gibt es, und das kann man nicht wegreden. Aber es ist ja auch Aufgabe der Schule, damit pädagogisch umzugehen, dass solche Dinge eben nicht in der Schule passieren. Es gibt viele Schulen, die super pädagogische Konzepte haben, wo dieses funktioniert.
Den zweiten Teil Ihrer Frage hatten Sie ja schon im Ausschuss gefragt, hier hatten wir auch geantwortet und gesagt, dass in den Restaurants andere Bedingungen vorhanden sind, weil in Restaurants auch gegessen wird.
[Alexander Morlang (PIRATEN): In Schulen wird nicht gegessen? – Martin Delius (PIRATEN): In Restaurants wird auf dem Klo gegessen?]
Das sind unterschiedliche Bedingungen. Ich kann nichts dafür. Das ist so, dass es da unterschiedliche Richtlinien gibt.
1. Sind die Berliner Jobcenter und Sozialämter so auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit vorbereitet, dass sie
2. Welche Verbesserungen oder Ausweitungen im Angebot der Hilfs- und Beratungssysteme hält der Senat für notwendig?
Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Breitenbach! Das Thema Freizügigkeit von EU-Bürgern gehört bereits seit Jahren zur Lebenswirklichkeit von Jobcentern, Meldestellen und Sozialämtern. Mit jeder EUErweiterung kamen neue Arbeitsuchende aus den verschiedenen EU-Ländern auch nach Berlin, um Arbeit zu finden. 2011 – wir erinnern uns daran – fielen zuletzt die Beschränkungen in der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus acht EU-Ländern. Polen war damals eines der zentralen Themen. Seit dem 1. Januar 2014 können nun auch bulgarische und rumänische Staatsangehörige ohne Beschränkungen in der gesamten EU Arbeit suchen. Diese Vorbemerkung ist deshalb wichtig und interessant, weil wir davon ausgehen, dass alle Dienststellen, die im Land Berlin mit EUBürgerinnen und -Bürgern zu tun haben, sehr wohl gut vorbereitet sind und mit diesem Sachverhalt auch längere Zeit befasst sind. Das heißt, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für bulgarische und rumänische Staatsbürger ist tatsächlich keine Überraschung, sondern war vorherzusehen.
Alle diesbezüglichen Dienststellen sind daher darin geübt, europäische Leistungsberechtigte adressatengerecht zu beraten und den entsprechenden Leistungsberechtigten die erforderlichen Leistungen zu bewilligen. Sie haben, Frau Abgeordnete, auch die Sozialämter angesprochen. Da erlauben Sie mir die Bemerkung, dass die Berliner Sozialämter in erster Linie zuständig sind für Leistungen nach dem SGB XII, also vor allem für dauerhaft erwerbsgeminderte Personen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. Arbeitsuchende sind jedoch grundsätzlich erwerbsfähig. Dessen ungeachtet haben die Sozialämter jedoch grundsätzlich ebenfalls seit vielen Jahren Erfahrung in der Gewährung von Leistungen an nichtdeutsche Leistungsberechtigte.
Sobald Arbeitsuchende Leistungen oder auch Beratungen der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen möchten, finden die Regelungen HEGA 05/11 – das habe ich in der Antwort auf eine Kleine Anfrage von Ihnen, Frau Abgeordnete aufgeführt – Anwendung, die das Verfahren zur Inanspruchnahme von Dolmetscher- und Übersetzungs