Vielen Dank. - Es wurde beantragt, Fragen zu tauschen. Statt zur Frage 696 kommen wir daher zur Frage 726 (Prüfungster mine 2017). Die Abgeordnete Dannenberg stellt sie.
Mit den Rundschreiben 5/15 und 6/16 des Bildungsministeri ums wurden die Termine für die Prüfungen am Ende der Jahr gangsstufe 10 und für die Abiturprüfungen im Jahr 2017 ent sprechend § 22 Sekundarstufe-I-Verordnung und § 16 Gymna siale-Oberstufe-Verordnung festgelegt. Demnach finden die Prüfungen am Ende der 10. Klasse bereits kurz nach den Oster ferien, Anfang Mai, und die Prüfungen für das Abitur Ende Ap ril bis Anfang Mai statt.
Da die Sommerferien erst Ende Juli beginnen, ergibt sich dar aus ein erheblicher Zeitraum zwischen Prüfungen und Ende des 2. Halbjahres. Zudem sind die Zeiträume für den Unter richt ab dem Beginn des 2. Halbjahres durch den frühen Zeit punkt der Prüfungen sehr kurz und oft zusätzlich durch freie Tage eingeschränkt. Dadurch entsteht nach Aussage vieler Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler ein hoher Druck.
Ich frage die Landesregierung: Welche Gründe hat sie, so frühe Termine für die Prüfungen festzulegen, obwohl bis zum Ende des 2. Halbjahres noch ausreichend Zeit wäre?
Liebe Kollegin Dannenberg, in Ihrer mündlichen Anfrage wird auf die Prüfungstermine am Ende der Jahrgangsstufe 10 abge stellt und beklagt, dass dadurch ein zu hoher Druck entstünde. Die Zeiträume für das Prüfungsverfahren im nächsten Jahr er strecken sich vom 03.04. mit dem Termin für die mündliche Fremdsprachenprüfung über den Zeitraum vom 04. bis 11.05. für die schriftlichen Prüfungen bis in die zweite Junihälfte. An schließend müssen bis zum 19.07. die freiwilligen Zusatzprü fungen beantragt werden. Ich kann nicht erkennen, worin dabei großer Druck bestehen soll. Aus meiner Sicht liegen die Prü fungen so weit auseinander, dass genug Zeit ist, sich auf die jeweiligen Prüfungen vorzubereiten.
Wir sind in der Wahl der Termine zugegebenermaßen auch nicht völlig frei. Wir müssen in jedem Jahr schauen, wie Berlin das handhabt. Wir haben für die Prüfungen am Ende der Jahr
gangsstufe 10 gemeinsame Aufgabenstellungen, darum sind wir relativ stark an die Berliner Seite gebunden. Trotzdem er kenne ich nicht, wo, wie Sie meinen, großer Druck besteht.
Sie wissen, dass wir in vier Fächern - Deutsch, Englisch, Fran zösisch und Mathematik - zentrale schriftliche Prüfungen ha ben. Wir wollen auch bei der Abiturprüfung im nächsten Jahr den zentralen Aufgabenpool der KMK nutzen. Also müssen wir uns auch an diese Gepflogenheiten halten.
Vielleicht meinen Sie gar nicht, dass das so viel Stress ist, son dern dass es so viel Zeit bis zu den Ferien ist. Ist das der Punkt?
Dazu kann ich Ihnen sagen: Wir müssen am 30.06. fertig sein, weil zum Beispiel diejenigen, die einen Bundesfreiwilligen dienst oder den freiwilligen Wehrdienst machen wollen, diesen am 01.07. anfangen. Sie brauchen bis dahin ihre Zeugnisse. Da wir in diesem Jahr relativ spät Ferien haben, mag es sein, dass bei vielen der Eindruck entsteht: Da hättet ihr euch aber mehr Zeit lassen können. - Aber es gibt eben Leute, die schon zum 01.07. das Zeugnis brauchen; ich habe den Personenkreis gera de beschrieben. Darum müssen wir mit den Prüfungen in die sem Jahr zum genannten Zeitpunkt beginnen.
Im Grunde genommen steigen die Schülerinnen und Schüler im zweiten Halbjahr schon relativ zeitig in den Prüfungsmodus ein. Gerade für diejenigen, die die Prüfung zum Ende der Se kundarstufe I ablegen, ergibt sich bis zu den Ferien noch ein riesiger Zeitraum. Machen Sie das tatsächlich daran fest, dass Schülerinnen und Schüler schon am 01.07. ihr Zeugnis vorlie gen haben müssen?
Ja, definitiv. Es ist, weil sonst die Ferien nicht so spät begin nen, vielleicht nicht aufgefallen, dass wir eigentlich immer so prüfen wie in diesem Jahr. Es ist übrigens auch das letzte Mal in den nächsten Jahren, dass Brandenburg so spät Ferien hat. Nächstes Jahr geht es wieder viel früher los, da würde man das wahrscheinlich gar nicht merken, weil dann Anfang Juli die Ferien anfangen.
Vielen Dank. - Wir kommen zum nächsten Fragesteller. Die Frage 697 (Geschäftsanfall bei Verwaltungsgerichten) stellt der Abgeordnete Jung.
Der Zustrom von Flüchtlingen nach Brandenburg beschert auch den Verwaltungsgerichten zunehmend Arbeit. Der Vorsit
zende der Vereinigung Brandenburger Verwaltungsrichter, Wil fried Kirkes, warnt vor einer drohenden Klagewelle gegen die Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Ich frage die Landesregierung: Wie hat sich der Geschäftsan fall bei den Verwaltungsgerichten des Landes Brandenburg und dem gemeinsamen Oberverwaltungsgericht Berlin-Bran denburg bei asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren im Jahr 2016 im Vergleich zum Jahr 2015 entwickelt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Her ren! Die aktuelle Situation der Verwaltungsgerichte des Landes Brandenburg ist stark von der erheblich gestiegenen Zahl der Eingänge von Klagen in Asylsachen geprägt - vor allen Dingen deshalb, weil in den sogenannten klassischen Verwaltungsge richtssachen rückläufige Neueingangszahlen zu verzeichnen sind; in Asylsachen sieht dies anders aus.
Im dritten Quartal 2016 sind mit 2 547 Asylverfahren mehr solcher Verfahren neu eingegangen als im ersten Halbjahr 2016. Wenn die Eingangszahlen im vierten Quartal auf diesem Niveau bleiben, wären die Asylverfahren in diesem Jahr mit hochgerechnet 7 092 Verfahren um 24,3 % gegenüber den Neueingängen im Jahr 2015, die bei 5 707 lagen, gestiegen.
Innerhalb der Verwaltungsgerichte hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) auf Basis der genannten Hochrechnung für 2016 den größten Anstieg an Verfahrenseingängen zu verzeich nen, nämlich um 37,3 %. Dies bedeutet 2 185 Verfahren im Jahr 2016 gegenüber 1 591 neuen Verfahren im Jahr 2015. Am Verwaltungsgericht Cottbus wird nach der Hochrechnung für 2016 mit einem Anstieg der Zahl der Verfahrenseingänge um 18 % gegenüber 2015 gerechnet, das sind 1 563 neue Verfah ren gegenüber 1 325 Verfahren im vergangenen Jahr. Beim Verwaltungsgericht Potsdam wird im Jahr 2016 mit einem An stieg von 19,8 % gerechnet. Das heißt: 3 344 Verfahren im Ver gleich zu 2 791.
Hintergrund dieses Anstiegs ist, dass sich das Bundesamt für Mi gration und Flüchtlinge im ersten Halbjahr 2016 darauf konzent riert hat, die Asylantragsteller anzuhören, und anschließend be gonnen hat, über die anhängigen Asylanträge zu entscheiden. Deshalb gehen die Klagen gegen die Ablehnung von Asylanträ gen erst in der zweiten Jahreshälfte bei den Gerichten ein.
Beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist die Ge schäftsentwicklung im Bereich der Asylverfahren im Vergleich zum Jahr 2015 deutlich entspannter verlaufen. So sind 2015 113 neue Asylverfahren eingegangen, im Jahr 2016 sind es nach unserer Hochrechnung 124. Das ist eine Steigerung um 9,7 %. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir als Landesregierung ha ben, bereits bevor diese Neueingänge bei den Gerichten zu ver zeichnen waren, die Bedarfe im Haushaltsausschuss angemel det. Der Haushaltsausschuss hat 32 neue Stellen dafür bewil ligt. Diese Stellen sind besetzt, die Kolleginnen und Kollegen sind im Einsatz und werden diese Spitze nach unserer festen Überzeugung auch bewältigen.
Wir rechnen im Verlauf des Jahres 2017 mit einem deutlichen Rückgang an Neueingängen in Asylsachen, weil die Zahl der Personen, die nach Deutschland gekommen sind, ebenfalls rückläufig ist. Insofern gehen wir davon aus, dass, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die noch anhängigen Altverfahren in Asylsachen beschieden hat, die möglicherwei se zu erwartenden Klagen im Laufe des Jahres 2017 bei uns eingehen und sich die Neueingänge danach wieder normalisie ren. Insofern sehen wir hier keine Möglichkeit, mit noch mehr Personal gegenzusteuern. Das muss an den Gerichten organisa torisch aufgefangen werden. Zum anderen verweise ich darauf, dass wir in „klassischen“ Verwaltungsgerichtssachen einen Rückgang um 9 % zu verzeichnen haben, das heißt, da gibt es auch Reserven, die wir dafür nutzen können.
Vielen Dank. - Wir kommen zum nächsten Fragesteller. Die Frage 698 (Errichtung eines Flutungspolders in der Lenzener Wische) stellt der Abgeordnete Rupprecht.
Als Reaktion auf die Flutkatastrophe des Jahres 2013 wurde von Bund und Ländern das Nationale Hochwasserschutzpro gramm initiiert. Als eines der Brandenburger Projekte ist in der Lenzener Wische im Landkreis Prignitz die Einrichtung eines Flutungspolders geplant.
Ich frage die Landesregierung: Welchen Nutzen sieht sie in der Einrichtung eines Flutungspolders in der Lenzener Wische und wie sind die Finanzierung einschließlich der Entschädigung für die Landwirte sowie die Umsetzung des Projektes geplant?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne te! Eine grundsätzliche Bemerkung zu Beginn: Hochwasser schutz lebt von Solidarität, Solidarität der Menschen. Insofern haben wir einen großen Nutzen, nicht nur Brandenburg. Ich werde das noch genauer darstellen.
Wir haben die Hochwasserereignisse 2013 intensiv verfolgt. Ich schaue mal zum Abgeordneten Folgart: Das Havelland hat
mit der Flutung von Havelpoldergebieten Solidarität gezeigt. Und ich sage eins: Die Situation in Wittenberge war schon dramatisch; ohne diese Flutung wäre sie noch viel dramatischer gewesen.
Wir haben insofern schon ganz konkret reagiert. In Bälow wer de ich noch vor Weihnachten einen Deichabschnitt übergeben. In Breese befinden wir uns endlich in der Bauphase, eine Ge meinschaftsaufgabe mit dem MIL. Und es gibt die Verständi gung, dass das Bahnwerk in Wittenberge besser geschützt wird. Übrigens wird dieses Projekt rein aus Landesmitteln fi nanziert - schon mal eine Werbung um Zustimmung zu mei nem Einzelplan 10, heute folgen ja noch die Haushaltsberatun gen.
Auf das Nationale Hochwasserprogramm haben wir, Bund und Länder, uns am 24. Oktober 2014 verständigt. Es ist ein Pro gramm über zwei Jahrzehnte, das muss man dazusagen. Wir liegen bei einer Größenordnung von deutlich über 5 Milliarden Euro, und wir können unseren Kandidaten für den Deutschen Bundestag schon mitgeben, dass da sicherlich noch Diskussionsbedarf bezüglich der Haushaltsabsicherung besteht.
Brandenburg ist mit acht Projekten dabei, die ein Volumen von immerhin 600 Millionen Euro umfassen. Es geht darum, neue Rückhalteräume zu schaffen. Der Flutungspolder Lenzener Wische ist ein solches Projekt. Zur Veranschaulichung der Größenordnung: Es sind 2 100 Hektar, also 4 200 Fußballfelder. Immerhin 42 Millionen Kubikmeter sollen dort erfasst werden. Eine Scheitelabsenkung von 25 cm ist abgeschätzt. Jeder, der Hochwasser miterlebt hat, weiß, dass da jeder Zentimeter zählt.
Hauptprofiteure sind Mecklenburg-Vorpommern, Niedersach sen und Schleswig-Holstein. Ich sage aber eins: Wir alle sind Profiteure; Hochwasserschutz lebt von Solidarität. Städte wie Hitzacker, Boitzenburg und Lauenburg liegen unmittelbar an der Elbe und sind damit auch unmittelbar gefährdet. Es gibt ei ne gemeinsame Finanzierung der Planungskosten. Das sind ca. 2 Millionen Euro. Wir rechnen mit der Planung bis 2021.
Das ist sehr kompliziert. Eigentumsverhältnisse müssen beach tet, Einlauf- und Auslaufbauwerke geplant werden. Wir haben uns darauf verständigt, dass der Bund 60 % trägt und sich die Länder Brandenburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vor pommern die 40 % teilen - leider ist Schleswig-Holstein hier aus der Solidarität ausgeschert. Ich habe mich aber mit den Kollegen Wenzel aus Niedersachsen und Backhaus aus Meck lenburg-Vorpommern darauf verständigt, dass wir das gemein sam übernehmen.
Ich sage ganz offen: Brandenburg ist solidarisch mit den ande ren Ländern, und ich hätte mir eine entsprechende Beteiligung Schleswig-Holsteins gewünscht. Man muss aber auch einmal zum Ende kommen, ich halte es für unverantwortlich, die Ver handlungen noch weiter zu verlängern. Deshalb wird im ersten Quartal 2017 die Verwaltungsvereinbarung unterschrieben. Zurzeit finden Endabstimmungen zwischen Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg statt.
Parallel gibt es Verhandlungen mit den Landnutzern und den Landwirtschaftsverbänden zu Entschädigungsfragen. Meine Zielstellung ist, dass es im Planfeststellungsbeschluss eine fes te Regelung zur Entschädigung gibt. Wir haben im Haushalt 2017/2018 die Vorsorge für die Planungsmittel für dieses Pro jekt. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Weitere Nachfragen sind nicht angezeigt. - Wir kommen zum nächsten Fragesteller, Herrn Folgart, der die Fra ge 699 (Havelland-Radweg - Sanierungsmöglichkeiten) stellt.
An mehreren Abschnitten des Havelland-Radwegs zwischen der Stadtgrenze zu Berlin-Spandau und der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt sind durch Baumwurzeln erhebliche Beein trächtigungen der Fahrbahnqualität zu verzeichnen. Dieser Zu stand mindert nicht nur die Freude am Radfahren selbst, son dern gefährdet an verschiedenen Stellen die Sicherheit der Radfahrer und auch der Fußgänger. Besonders der Abschnitt zwischen Lietzow und Ribbeck bedarf auf Teilabschnitten dringend der Sanierung.
Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten zur Um setzung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen können dem Baulastträger angeboten werden? Oder anders gefragt: Welche Fördermöglichkeiten sind kurzfristig in der Pipeline?
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Folgart, der Havelland-Radweg ist in der Baulast verschiedener Kommu nen. Er ist für das Land wichtig, er hat eine große Bedeutung für den Tourismus. Deshalb besteht an dieser Stelle die Mög lichkeit, im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ über die Landkreise För dermittel zu beantragen. Grundlage hierfür ist eine entspre chende Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie vom 04.11.2015.
Neben dem touristischen Radweg gibt es an der Bundesstraße - der B5 - einen straßenbegleitenden Radweg, der die Orte ver bindet. Er befindet sich in relativ gutem Zustand, punktuell ist dort allerdings auch etwas zu tun. Das wird der Landesbetrieb Straßenwesen im Rahmen der Erhaltungsmaßnahmen machen.