Saskia Ludwig

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehr ter Herr Abgeordneter, das Thema Lebensmittelverschwen dung ist zurzeit zu Recht im öffentlich Raum breit vertreten. Das ist sicherlich auch eine Ursache dafür, dass Sie heute die sen Antrag einbringen.
Deutschland hat sich bereits 2015 dem Kampf gegen Lebens mittelverschwendung verschrieben, indem es die Nachhaltig keitsziele der Vereinten Nationen mit beschlossen hat. Das Ziel 12.3 verpflichtet uns nämlich, bis 2030 das Lebensmittelabfall aufkommen sowohl im Handel als auch in Privathaushalten zu halbieren.
Mit dem schon angesprochenen Beschluss vom November 2015 hat die Landesregierung von diesem Hause den Auftrag erhalten, sich hier zu engagieren, und hat dann durch mein Haus einiges auf den Weg gebracht - Abgeordneter Büchel hat schon Beispiele dafür genannt.
Am 20. Februar 2019 hat das Bundeskabinett wiederum eine nationale Strategie zu diesem Thema verabschiedet. In der
Strategie sind Strukturen vorgesehen, die sich dem Thema auf breiter Front widmen sollen. Am 23. Mai dieses Jahres hat sich die Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder deshalb auch unterstützend zu den Maßnahmen des Bundesministeri ums für Ernährung und Landwirtschaft geäußert.
Das von Ihnen angestrebte Ziel ist damit quasi schon umge setzt; denn wir haben uns nicht nur gefreut, sondern daraufhin in diesem Tagesordnungspunkt die Bundesregierung gebeten, zu prüfen - leider war nur die Prüfbitte mehrheitsfähig -, wie Lebensmittelverluste sowohl in Groß- und Einzelhandel als auch in der Gastronomie und in der sogenannten Außer-HausVersorgung - ein wachsender Markt - vermieden werden kön nen. Da spielten einige der Fragen, die von Vorrednern schon angesprochen wurden, natürlich eine Rolle: Müssen wir bis 22 Uhr das gesamte Sortiment zur Verfügung haben, wenn jedem klar ist, dass die Kundenfrequenz nach 18 Uhr ohnehin sinkt? Oder: Wie kann man tatsächlich gewährleisten, dass die Kühl kette bei bestimmten Waren nicht unterbrochen wird, wenn sie an Tafeln abgegeben werden? Wir haben das intensiv geprüft. Brandenburg hat sich übrigens der JuMiKo-Initiative Ham burgs angeschlossen.
Es war allerdings mit der Mehrheit der CDU-geführten Lan desregierungen nicht möglich, das Containern zu entkriminali sieren,
sodass es bei der aus meiner Sicht absurden Situation in der heutigen Zeit bleibt. Da ist das geltende Recht nicht auf der Höhe der Zeit.
Wir haben die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob für ei nen solchen Zweck auch rechtliche Regelungen zu erlassen sind - natürlich mit dem Blick ins europäische Ausland, Herr Abgeordneter. Wir haben aber auch diskutiert, welche unter schiedlichen Erfahrungen gemacht wurden, und haben ebenso die gerade zitierten Hinweise der Tafeln zur Kenntnis genom men. So wollen wir das in Brandenburg auch halten.
Wir als Land Brandenburg haben uns dann einer weitergehen den Protokollerklärung einiger Bundesländer angeschlossen, die die Prüfbitte in einen konkreten Handlungsauftrag umwan delt. Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung schon zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsstrategie gehalten ist, hier zu rechtliche Regelungen zu erlassen. Das muss ja nicht die gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe von Lebensmitteln an Tafeln sein. Rechtliche Regelungen können zum Beispiel auch falscher Bevorratung oder falschen Verkaufspraktiken einen Riegel vorschieben und so Lebensmittelverschwendung ver meiden helfen.
Fazit: Wir sind bereits tätig geworden, ganz in dem Sinne, wie Sie das erwarten - wenn ich das richtig einordne. Wir werden an dem Thema dranbleiben, aber auch die vielen anderen Pro jekte wie Mensa-AGs, Schülerküchen, EVeLaB usw. fortset zen. Wir wollen dazu beitragen, die UN-Nachhaltigkeitsziele umzusetzen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehr ter Herr Abgeordneter, wie Sie sehen, arbeiten wir in dieser Landesregierung gemeinsam für mehr Tierwohl. Die entspre chenden Fragen der AMK werden im Benehmen mit dem für Tierwohl zuständigen Verbraucherschutzministerium getrof fen.
Sie reflektieren zutreffend auf die sehr zielführende Diskussion in der vergangenen Plenarsitzung hier im Haus. Daraufhin hat der Landtag ja einen eigenen Beschluss gefasst, wie weiter vor gegangen werden soll.
Ich freue mich jedes Mal über das Interesse an diesem Thema, gibt es mir doch erneut die Möglichkeit, auf das hinzuweisen, was wir an Aktivitäten starten. Ich bin nach wie vor der Auffas sung - auch wenn Sie das eben wegen einer längeren Verfah rensdauer ein wenig negativ darstellten -, dass die Europäische Union dieses Verfahren einheitlich regeln sollte. Bis dahin wer den wir allerdings nicht untätig sein.
Ganz deutlich will ich aber sagen, dass wir für eine strafrechtli che Verantwortlichkeit örtlicher Veterinäre überhaupt keinen Raum sehen. Wir bleiben aber auch bei unserer Auffassung, dass jedes Mal vom örtlichen Veterinär der Einzelfall geprüft werden muss. Die Kolleginnen und Kollegen machen das auch sehr sorgfältig.
Es gibt keinen rechtlichen Raum für die Moratorien, die Sie ansprachen. Wir fühlen uns da durch die Rechtsprechungen des Verwaltungsgerichts Schleswig und des Oberverwaltungsge richts Schleswig inzwischen deutlich bestätigt. Es gibt keinen rechtlichen Spielraum für ein solches Moratorium, andererseits aber auch keine strafrechtliche Verfolgung der örtlichen Veteri näre.
Ich habe mich im März an Frau Bundesministerin Klöckner ge wandt und sie gebeten, hier bundesweit für Klarheit zu sorgen. Sollte sie zu einer anderen rechtlichen Würdigung kommen, möge sie bitte erklären, in welche Drittstaaten ein solcher Ex port zeitweilig oder dauerhaft nicht zulässig sei. Dass Länder solche Entscheidungen einzeln treffen, halte ich - wie gesagt - für rechtlich überhaupt nicht haltbar.
Bislang gibt es darauf noch keine Antwort. Allerdings wollen wir sowohl in der AMK mit einer erneuten Befassung mit dem Thema als auch in der eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe, in der neben anderen Bundesländern auch Brandenburg aktiv mitarbeitet, die Voraussetzungen für mehr Tierwohl bei solchen Transporten ausloten. Wir haben da konkrete Vorstellungen.
Allerdings bleibe ich dabei: Die beste Lösung dafür wäre, wenn die Europäische Union diese Tierwohlkriterien bei den Exportabkommen selbst mit verhandeln würde. Wir als deut sche Länder können das im Nachhinein nicht verfügen. Inso fern bleibt es bei der schon in der vergangenen Plenarsitzung
beschriebenen Rechtslage und unseren Aktivitäten, die wir weiterhin für mehr Tierwohl ergreifen werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Her ren! Die aktuelle Situation der Verwaltungsgerichte des Landes Brandenburg ist stark von der erheblich gestiegenen Zahl der Eingänge von Klagen in Asylsachen geprägt - vor allen Dingen deshalb, weil in den sogenannten klassischen Verwaltungsge richtssachen rückläufige Neueingangszahlen zu verzeichnen sind; in Asylsachen sieht dies anders aus.
Im dritten Quartal 2016 sind mit 2 547 Asylverfahren mehr solcher Verfahren neu eingegangen als im ersten Halbjahr 2016. Wenn die Eingangszahlen im vierten Quartal auf diesem Niveau bleiben, wären die Asylverfahren in diesem Jahr mit hochgerechnet 7 092 Verfahren um 24,3 % gegenüber den Neueingängen im Jahr 2015, die bei 5 707 lagen, gestiegen.
Innerhalb der Verwaltungsgerichte hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) auf Basis der genannten Hochrechnung für 2016 den größten Anstieg an Verfahrenseingängen zu verzeich nen, nämlich um 37,3 %. Dies bedeutet 2 185 Verfahren im Jahr 2016 gegenüber 1 591 neuen Verfahren im Jahr 2015. Am Verwaltungsgericht Cottbus wird nach der Hochrechnung für 2016 mit einem Anstieg der Zahl der Verfahrenseingänge um 18 % gegenüber 2015 gerechnet, das sind 1 563 neue Verfah ren gegenüber 1 325 Verfahren im vergangenen Jahr. Beim Verwaltungsgericht Potsdam wird im Jahr 2016 mit einem An stieg von 19,8 % gerechnet. Das heißt: 3 344 Verfahren im Ver gleich zu 2 791.
Hintergrund dieses Anstiegs ist, dass sich das Bundesamt für Mi gration und Flüchtlinge im ersten Halbjahr 2016 darauf konzent riert hat, die Asylantragsteller anzuhören, und anschließend be gonnen hat, über die anhängigen Asylanträge zu entscheiden. Deshalb gehen die Klagen gegen die Ablehnung von Asylanträ gen erst in der zweiten Jahreshälfte bei den Gerichten ein.
Beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist die Ge schäftsentwicklung im Bereich der Asylverfahren im Vergleich zum Jahr 2015 deutlich entspannter verlaufen. So sind 2015 113 neue Asylverfahren eingegangen, im Jahr 2016 sind es nach unserer Hochrechnung 124. Das ist eine Steigerung um 9,7 %. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir als Landesregierung ha ben, bereits bevor diese Neueingänge bei den Gerichten zu ver zeichnen waren, die Bedarfe im Haushaltsausschuss angemel det. Der Haushaltsausschuss hat 32 neue Stellen dafür bewil ligt. Diese Stellen sind besetzt, die Kolleginnen und Kollegen sind im Einsatz und werden diese Spitze nach unserer festen Überzeugung auch bewältigen.
Wir rechnen im Verlauf des Jahres 2017 mit einem deutlichen Rückgang an Neueingängen in Asylsachen, weil die Zahl der Personen, die nach Deutschland gekommen sind, ebenfalls rückläufig ist. Insofern gehen wir davon aus, dass, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die noch anhängigen Altverfahren in Asylsachen beschieden hat, die möglicherwei se zu erwartenden Klagen im Laufe des Jahres 2017 bei uns eingehen und sich die Neueingänge danach wieder normalisie ren. Insofern sehen wir hier keine Möglichkeit, mit noch mehr Personal gegenzusteuern. Das muss an den Gerichten organisa torisch aufgefangen werden. Zum anderen verweise ich darauf, dass wir in „klassischen“ Verwaltungsgerichtssachen einen Rückgang um 9 % zu verzeichnen haben, das heißt, da gibt es auch Reserven, die wir dafür nutzen können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Her ren! Ich schließe mich dem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz-, der Europa- und der Verbraucher schutzabteilung ausdrücklich an. Ich bedanke mich für die ho he Wertschätzung, die alle Fraktionen zum Ausdruck gebracht haben, und versichere Ihnen, dass ich dies an die Beschäftigten weiterleiten werde.
Ansonsten hat mich ein Teil der Diskussion, insbesondere das, was die CDU-Fraktion zum Thema Justiz vorgetragen hat, eher an Hollywood erinnert. Es war ein Untergangsszenario, das in Hollywood in der Regel ein Kassenschlager ist, aber ich darf Ihnen versichern: Weder der Justizvollzug noch die Rechtspre chung in Brandenburg gehen mit diesem Haushalt - sofern er bestätigt wird - den Bach runter. Das, was an Vorschlägen und Kritik vonseiten der CDU kam, zeigt, dass sie zum Weltenret ter im Augenblick noch nicht bereit ist.
Sehr geehrter Herr Eichelbaum, durch Wiederholung werden falsche Tatsachen nicht wahr.
Das betrifft gleich den ersten Punkt, den Sie angesprochen ha ben: die in Cottbus aufgehobenen Haftbefehle. Sie mussten nicht aufgrund Personalmangels, sondern wegen gerichtsorga nisatorischer Fehler aufgehoben werden. Dann kam noch ein tragischer Zufall dazu, wenn ich es recht erinnere. Ebenso ist es beim Bundesverfassungsgerichtsurteil, das Sie zitiert haben. Ich nehme an, Sie vertrauen da leider den Berichten einer Pots damer Tageszeitung, die den Stadtnamen im Titel trägt. Ich freue mich immer, wenn solche Themen in die Zeitungsland schaft Einzug halten, ich freue mich auch über die seit dem Frühjahr in diesem Land geführte rechtspolitische Debatte, aber was die Zeitung geschrieben hat, stimmt einfach nicht. Wenn Sie die Urteilsbegründung lesen, werden Sie feststellen, dass es um etwas ganz anderes geht, nämlich wiederum um ge richtsorganisatorische Fragen. Ebenso verhält es sich bei einer Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom gestrigen Tag: Auch dort ist nicht eine mangelhafte Personal ausstattung herangezogen worden, sondern das Gericht stellt ausschließlich auf gerichtsorganisatorische Fragen ab. Sie dür fen sicher sein, dass wir das in der Präsidentenberatung thema tisieren. Aber hier zu behaupten, es würde an der mangelhaften Personalausstattung liegen, ist objektiv falsch; das muss ich Ihnen in dieser Deutlichkeit sagen.
Sie verwiesen auf Stellenpläne anderer Bundesländer - zu Recht. Ich habe Gelegenheit gehabt, mit meinem bayerischen Kollegen Prof. Bausback kurz darüber zu reden, wie er die von Ihnen angeführten zusätzlichen Stellen bei den Staatsanwaltschaften einsetzen wird. Das geht in eine völlig andere Rich tung, als Sie es für Brandenburg vorgeschlagen haben. Sie soll ten sich von den bayerischen Kollegen einmal erläutern lassen, welche politischen Abteilungen dort aufgebaut werden, näm lich zum Beispiel solche, die sich mit dem Extremismus be schäftigen. Bei den Staatsanwaltschaften Abteilungen zu schaf fen, die das tägliche Leben sichern helfen - wie Sie es vorge schlagen haben -, ist in Bayern ausdrücklich nicht beabsichtigt, wenngleich die Tatsache, dass es in Bayern einen Stellenauf wuchs gibt, stimmt.
Was die Verwaltungsgerichtsbarkeit angeht, so haben wir die Situation, dass die Anzahl der klassischen Verwaltungsge richtsverfahren rückläufig ist. Ich kann nicht aufgrund der Be lastung in einem Jahr - mag sie auch noch so heftig sein - im Haushalt Stellen für Richterinnen und Richter beantragen, die dann 29 Jahre ihres Berufslebens gar nicht für die Aufgabe ein gesetzt werden, für die sie in dem einen betreffenden Jahr ge braucht werden.
Wir wollen - genau wie Sie es formuliert haben -, dass diese Verfahren zügig laufen. Ich bin sehr dankbar, dass der Haus haltsausschuss damals einstimmig die 32 Stellen bestätigt hat. Das Personal ist eingesetzt. Mit dem sehr engagierten Personal werden wir die jetzige Belastung angehen, und ich bin mir sehr sicher, dass wir schon in einem Jahr auch bei Asylsachen - wie heute Vormittag geäußert - eine rückläufige Tendenz der Ein gänge haben.
Die Zentrale Diagnostik-Abteilung in Brandenburg an der Ha vel ist nicht - wie von Ihnen behauptet - geschlossen worden. Nach dem Bild, das Sie gemalt haben, sieht es so aus, als seien die Häftlinge verlegt worden. Nein, das Projekt Zentrale Diag nostik ist an einem Endpunkt, und jetzt wird, wie es sich bei
Projekten gehört, ein Strich darunter gezogen. Wir werden dem Rechtsausschuss sehr zügig die Ergebnisse dieser Analyse vor stellen und dann werden wir gemeinsam diskutieren, wie es weitergeht. Von dem hohen Anspruch, den dieses Haus in Ge setze gegossen hat, ist damit überhaupt nichts abgekratzt. Wir verabschieden uns nicht - erst recht nicht über den Ihnen vor liegenden Haushaltsentwurf.
Sehr geehrter Herr Wichmann! Ich bedanke mich für die hohe Wertschätzung, die Sie dem Verbraucherschutz entgegenge bracht haben. Die Stelle eines Weinkontrolleurs ist ja auch mein Klassiker. Bei dem Gesamtkonzert, das ich hier zu be spielen habe, habe ich Verständnis dafür gehabt, dass ich im Finanzministerium mit dem Thema Weinkontrolleur in diesem Jahr noch keinen Erfolg hatte. Aber ich habe im Ausschuss schon zugesagt - dabei bleibe ich -, eine Lösung zu finden. Da für gibt es drei Wege. Entweder wir einigen uns mit einem brandenburgischen Landkreis. Es handelt sich in Brandenburg ja um eine überschaubare Zahl von Weinbauern; gleichwohl haben sie - da sind wir uns einig - einen Anspruch auf gleiche Marktchancen. Oder wir sehen zu, dass wir über die hoffent lich von Ihnen gleich beschlossene zusätzliche Stelle im Ver braucherschutz eine Lösung finden. Oder wir verständigen uns mit einem benachbarten Bundesland darauf, dass es unsere überschaubare Anzahl von Fällen mit erledigt. Wir werden das lösen. Es liegt mir sehr am Herzen, dass die brandenburgische Weinbaukunst ordentliche Marktchancen hat. Letztlich freue ich mich, Herr Wichmann, dass Sie die staatliche Kontrolle heute so hoch gewichten. Ich darf daran erinnern, dass wir mit Ihnen des Öfteren über Deregulierung und den Rückzug staat licher Maßnahmen zu reden hatten.
Dass Sie das so wertschätzen, habe ich sehr interessiert zur Kenntnis genommen und werde es in die Arbeit einbeziehen.
- Wann werden die Stellen besetzt? Die Stelle der Tierseuchen kasse kann besetzt werden, wenn Sie sie beschlossen haben. Sie war zu errichten. Sie wird zwar nicht - wie wir im Haus haltsausschuss auch diskutiert haben - aus Landesmitteln fi nanziert, aber sie muss in den Personalstellenplan. Wenn Sie die Personalbedarfsplanung nachher beschlossen haben wer den, werde ich die Stelle sehr zügig besetzen lassen; keine Fra ge.
- Das Verfahren zur Besetzung der Abteilungsleiterstelle ist eingeleitet. Allerdings stellen sich nach dem Neustart kompli zierte Rechtsfragen. Ich werde einen sicheren Besetzungsvor schlag vorlegen; deswegen zieht es sich leider noch hin, was ich genau wie Sie bedaure. Wir werden die Abteilungsleiter stelle im Verbraucherschutz so schnell wie möglich besetzen, aber es gibt, wie gesagt, Probleme.
Nicht alles in dem Haushaltsentwurf ist erfreulich, das ist wohl wahr, aber eine Untergangsstimmung kann ich nicht bestäti gen. Ich schlage vor, wir treffen uns in der politischen Mitte: bei der Wahrheit. Ich will an einzelnen Beispielen aufzeigen, welche Nachrichten im Einzelplan 04 stecken.
Die erste Maßnahme - es ist schon angesprochen worden; ich will es noch einmal hervorheben - ist die Schaffung der haupt amtlichen Stelle eines Tierschutzbeauftragten.
Damit sind wir noch immer eine geschützte Minderheit in der Bundesrepublik Deutschland, denn außer uns haben nur drei Bundesländer einen Tierschutzbeauftragten. Sie fragten nach der Wertigkeit der Sachbearbeiter- oder Referentenstelle. Nun ist der Kollege nicht im Saal; vielleicht liest er es im Protokoll. Lassen Sie uns doch erst einmal anfangen zu arbeiten. Im Re gierungsentwurf sind zwei Stellen für den Tierschutzbeauftrag ten vorgesehen. - Nun hört es der Kollege doch, das ist schön. - Der Landtag wird wahrscheinlich eine weitere Stelle für die Geschäftsstelle schaffen. Lassen Sie uns erst einmal mit der Arbeit beginnen. Nach Vorlage des Evaluationsberichts können wir uns ein klares Bild von der Wertigkeit dieser Arbeit ma chen. Die hessische Kollegin hat, wenn ich es recht erinnere, auch einmal klein angefangen; heute ist die hessische Landes tierschutzbeauftragte eine Institution, die selbsterklärend ist. Lassen Sie uns einfach starten. Ich habe da keine Bedenken und freue mich außerordentlich, dass eine dritte Stelle hinzu kommen soll. Wir sind damit, wie gesagt, eins von vier Bun desländern. Den Auftrag, auf den wir uns mit den Initiatoren des Volksbegehrens geeinigt haben, nehmen wir sehr ernst. Wir tun das, was uns möglich ist.
Dieser Haushalt ist aber auch eine wichtige Grundlage für eine moderne Justiz im Land. Wir schaffen nämlich die finanziellen Voraussetzungen für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs im Land Brandenburg. Damit überführen wir die Justiz in das 21. Jahrhundert. Ohne Kollegen schlechtreden zu wollen: Es ist eine kleine Revolution in der Justiz, dass der Rechtsverkehr in Zukunft - ich nehme an, ab 2024 - komplett elektronisch ablaufen wird. Niemand, weder Justizwachtmeis ter noch Richter noch Staatsanwälte, wird dann noch Akten von A nach B tragen. Dadurch verändert sich - das hat Herr Raschke zutreffend dargestellt - das Berufsbild des Justiz wachtmeisters. Aber bevor wir die Besoldung anpassen, sollten wir erst einmal die Ausbildung anpassen. Lassen Sie uns des wegen bitte bei der Zielstellung der Landesregierung gemäß Kabinettsbeschluss bleiben. Für die Stellenhebung ist es aus unserer Sicht noch zu früh. Diejenigen, die eine sechsmonatige Ausbildung haben, können nicht sofort mit denen, die eine zweijährige Ausbildung haben, gleichgestellt werden. Es geht dabei auch um andere Inhalte. Am Ziel halten wir weiter fest. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs im Land Brandenburg startet im nächsten Jahr. Damit sind wir in Deutschland durchaus Spitze.
Als Drittes möchte ich Ihnen ans Herz legen, dass wir mit die sem Doppelhaushalt 500 000 Euro zur Verfügung stellen, um eine Verbesserung des Schulessens in Brandenburg zu beför dern. Wir wollen zum einen Projekte vor Ort, welche die Partnerinnen und Partner in diesem Prozess miteinander vernetzen, und zum anderen konkrete Initiativen für verbessertes Schules sen fördern. Ich bedanke mich für die heute zum Ausdruck ge brachte Wertschätzung. Ja, es ist ein anspruchsvolles Ziel. Wir wissen, dass einige Kinder in der Schule nicht nur Inhalte von Lehrplänen, sondern auch gesunde Ernährung lernen müssen. Was kann da nützlicher sein als ein gesundes Schulessen? Das Wissen werden sie hoffentlich auf ihrem weiteren Weg mitneh men. Wir wollen das Projekt „Qualitätsoffensive Schulverpfle
gung“ im Land offensiv vertreten. Es wird dazu öffentliche Veranstaltungen geben. Meines Wissens gab es eine solche Ini tiative für besseres Schulessen in Brandenburg in diesem Um fang noch nie. Wir tun also etwas.
Viertens darf ich Ihnen ans Herz legen, dass mit diesem Haus halt allen Unkenrufen zum Trotz ein moderner, auf Resoziali sierung ausgerichteter Strafvollzug in Brandenburg gefestigt wird, zum Beispiel dadurch, dass wir sozialtherapeutische Maßnahmen, Bildung und berufsvorbereitende Maßnahmen fi nanzieren.
Das geht bei Ihnen, liebe Kollegen von der CDU, wenn Sie nur auf die Anzahl der geplanten Stellen schauen, natürlich unter. Ich darf Ihnen sagen, dass die entsprechende gemeinsame Bil dungsrichtlinie von Kollegen Baaske und mir zum 1. Dezem ber 2016 erneut in Kraft gesetzt wurde. Damit können wir die Bildungsmaßnahmen, zum Teil einfachste Bildungsangebote, im Justizvollzug so einsetzen, dass die Resozialisierung wir kungsvoll unterstützt wird. Das ist in der Tat ein Beitrag zum Opferschutz.
Richtig ist: Die Personalplanung ist eine Herausforderung - das ist hier zu Recht angesprochen worden. Aber wir stecken den Kopf nicht in den Sand, sondern wenden uns trotz sinkender Haftzahlen - Sie taten so, als würden die Haftzahlen steigen, nein, sie sinken kontinuierlich -
der Nachwuchsgewinnung zu. Ich freue mich, dass wir uns mit den Stellen für die Anwärterinnen und Anwärter für die Zu kunft fit machen. Auch bei uns hat der demografische Wandel in Form von Fachkräftemangel schon Spuren hinterlassen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzug bewältigen bei der Resozialisierung große Aufgaben. Auf sie kommt es an, nicht nur auf die Zielstellung. Sie sind Vorbild und im tägli chen Leben dabei; davon profitiert unsere gesamte Gesell schaft. Deswegen war es mir sehr wichtig, dass die 43 Anwär terstellen im nächsten Jahr auf 68 und im Jahr 2018 sogar auf 95 steigen. Hier der Klartext: Wir stellen uns den Zukunftsfra gen. Wir handeln!
Lassen Sie mich noch ein Beispiel nennen - ich würde dahin gehend unterstützen, was die Kollegin Richstein zu Recht an gesprochen hat -, welche Nachrichten wir mit diesem Haushalt senden: Er sorgt dafür, dass das Land weiterhin auf internatio nalem Parkett mitspielen kann. Die Internationalisierungsstra tegie des Landes Brandenburg verfolgt das Ziel, das Land in ternational handlungsfähiger, attraktiver und letztlich wettbe werbsfähiger zu machen. Sie soll einen Beitrag dazu leisten, ein Klima größerer Weltoffenheit und Toleranz im Land Bran denburg zu schaffen. Da ist noch eine Menge zu tun, wie wir wissen. Das unterstützen wir mit dem Haushalt an vielen Stel len, unter anderem im Haushaltsplan 04. So eröffnen wir erst mals die Chance, einen Partnerschaftsbeauftragten für den Ost seeraum einzusetzen. Wir finanzieren Veranstaltungen und Stu dien zur Internationalisierung und geben Gelder zur Förderung
der europäischen Integration und Kommunikation aus. Das Ziel, ein Partnerschaftsbüro in Warschau zu errichten, will ich nicht aus dem Auge verlieren. Gegenwärtig fehlt uns dafür aber die Kraft. Das habe ich im Haushaltsausschuss ehrlich ge sagt. Lassen Sie uns das gemeinsam verfolgen. Dass ich für die kommenden zwei Jahre dafür keinen Spielraum sehe, heißt nicht, dass das für uns ad acta gelegt ist.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Europäische Union steht am Scheideweg. - Das sagte auch der Kommissionspräsident - auch angesichts des Verhaltens einiger EU-Mitgliedsstaaten. Brandenburg bietet durch seine zentrale Lage innerhalb Europas Anknüpfungspunkte für eine bessere Zusammenarbeit auf internationaler Ebene - zwischen Nord und Süd und Ost und West. Wir müssen auch hierzulande jeden Tag deutlich ma chen, was wir am großartigen Friedensprojekt Europäische Union eigentlich haben. Das wird diese Landesregierung im mer tun.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das nun ist meine Sicht auf den Haushaltsplan 04. Um im Hollywood-Bild zu bleiben: Das Dargetane hat in einer Komödie keinen Platz. Justitia ist ohne Witz. Es taugt auch nicht dazu, eine Beziehungsromanze zu werden, dazu steckt einfach zu wenig erotisches Potenzial in solchen Zahlen. Aber ein Katastrophenfilm ist es erst recht nicht. Vielleicht können wir uns auf Folgendes einigen: Es ist die solide Dokumentation eines aufstrebenden Landes im Her zen Europas. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung ist durchaus selbstbewusst, wenn es um die Interessen Brandenburgs geht. Aber bei dem, was mit dem Antrag der AfD-Fraktion heute verlangt wird - die Landesregierung möge Druck ausüben, sie möge auf die Bundesregierung einwirken, die Visaverhandlungen zwischen der EU und der Russischen Föderation wiederaufzunehmen -, unterstellen Sie uns eine Rolle, die wir nicht haben.
Wie Sie wissen, hat die Landesregierung wie jedes andere Verfassungsorgan den Grundsatz zu achten, dass man jeweils den Kompetenzbereich der anderen Verfassungsorgane und Behörden beachten muss. Hierbei geht es eindeutig um Bundes- und EU-Kompetenzen, und die Landesregierung beabsichtigt, diese zu achten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Als Reaktion auf die russische Intervention auf der Krim und die Ermächtigung des Präsidenten durch den Föderationsrat zum Militäreinsatz in der Ukraine beschloss der Europäische Rat am 6. März 2014 den Stopp der Verhandlungen über ein neues Abkommen sowie Gespräche über eine Visa-Liberalisierung. Zudem wurde eine dreistufige Strategie restriktiver Maßnahmen beschlossen, die seither im Lichte der weiteren Ereignisse sukzessive ausgeweitet wurde. Dazu ist hier einiges dargestellt worden, darauf kann ich mich beziehen.
Zugleich hat die Bundesregierung aber immer wieder deutlich gemacht, dass die Tür zu einem Dialog mit Russland offen steht und sie sich aktiv und mit Nachdruck dafür einsetzt, den Konflikt in der Ostukraine zu überwinden. Dabei ist man sich einig, dass Hindernisse auf dem Weg zu einer Normalisierung der Beziehungen zu Russland auf dem diplomatischen Wege ausgeräumt werden müssen.
Deutschland - damit auch Brandenburg - trägt eine geschichtliche Verantwortung und steht damit auch in der Pflicht, die deutsch-russischen Beziehungen zu pflegen. Intakte und lebendige Beziehungen zu Russland liegen im Interesse aller europäischen Staaten und dienen der gemeinsamen Sicherheit in Europa.
Gute Beziehungen und eine kluge - nachhaltige - europäische Nachbarschaftspolitik gegenüber Russland müssen das Ziel sein, denn nur durch eine Wiederannäherung kann es zu einer Entspannung kommen. Und wir tun etwas dafür. Wir versuchen, die historisch gewachsenen Verbindungen und Freundschaften nach Russland nicht einschlafen zu lassen, sondern innerhalb des vorgegebenen Rahmens in Deutschland zu beleben. An dieser Stelle möchte ich nur an den April dieses Jahres erinnern, als das Land Brandenburg spontan die Rolle des Partnerlandes der Deutschen Woche in Petersburg übernahm. Mit einem erheblichen Aufwand hat es das Land geschafft, innerhalb kürzester Zeit ein sehr ansprechendes breit gefächertes Programm auf die Beine zu stellen, und das war nur möglich, weil alle Ressorts und viele Beteiligte aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft an einem Strang zogen. Aber der Aufwand hat sich mehr als gelohnt. Alte Verbindungen wurden aufgefrischt, neue Kontakte geknüpft, und das freundschaftliche Klima während der Veranstaltungen und der Gespräche war von Offenheit geprägt. Daraus ist zum Beispiel eine neue Schulpartnerschaft zwischen der „Graf von Arco“Oberschule in Nauen und dem Gymnasium Nr 330 in St. Petersburg entstanden. Brandenburgische Schüler und Lehrer knüpften im September erste Kontakte in St. Petersburg. Der Gegenbesuch wird noch im Dezember stattfinden.
Oder denken Sie an das gerade stattfindende FilmFestival Cottbus. Gespräche vor Ort in St. Petersburg haben dazu geführt, dass mit Unterstützung unserer Landesregierung der Programmpunkt „Russkiy Den“ - der Tag des russischen Films - aufgenommen wurde. Allein aus St. Petersburg werden vier Filme vorgestellt.
Wir tun gut daran, uns auf unsere eigenen Möglichkeiten zu konzentrieren
und hier zu tun, was wir können.
Ungeachtet dessen bin ich davon überzeugt, dass eine Erleichterung des Reisens für europäische und russische Bürgerinnen und Bürger mehr Gelegenheiten zum Austausch von Erfahrungen, Wissen und Meinungen schaffen würde. Dies würde helfen, gemeinsam wirksam gegen die Entfremdung von politischen Beziehungen zu arbeiten. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hatte bei einem Teil der Debatte schon große Sorge, dass wir hier in Rituale von Auseinandersetzungen wie im Umfeld von Bundestagswahlen eintreten. Mir macht auch große Sorge, dass wir - ich meine das nicht auf den heutigen Tag bezogen - vormittags auf die deutsche Tradition der Einzelfallprüfung stolz sind, und abends, wenn Politik unter Druck kommt, neigen wir dann zur Kritik an der deutschen Einzelfallprüfung und fordern pauschale Regelungen ein.
Ich halte das Thema für zu Recht heiß diskutiert, will aber noch einiges an Fakten und Auszügen aus dem deutschen
Recht hinzufügen. Ich knüpfe eher da an, wo Frau Johlige und Frau Nonnemacher geendet haben.
- Hören Sie einfach zu, Herr Petke! Ich glaube, Sie kriegen hier Dinge zu hören, die Sie bei sich im Bundesvorstand vielleicht so nicht hören können.
Das Thema Kinderehen steht aktuell im Fokus der öffentlichen Diskussion. Ich sage: auch zu Recht. Damit geht ein reger Austausch von ethischen, aber auch politischen und kulturellen Ansichten und Vorstellungen über die Eheschließung und die freie Selbstbestimmung von Jugendlichen einher.
Ich möchte zunächst die derzeit geltende Rechtslage beschreiben. Als Kinderehen oder Minderjährigenehen werden solche Ehen bezeichnet, in denen zumindest ein Ehegatte bei der Eheschließung noch minderjährig ist.
Bei im Inland geschlossenen Ehen gilt dabei, dass grundsätzlich gemäß § 1303 Abs. 1 BGB eine Person die Ehe erst dann eingehen soll, sobald sie das 18. Lebensjahr vollendet hat und damit volljährig ist.
Das Familiengericht kann aber auf Antrag eine Befreiung von dieser Regelung erteilen, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin das 16. Lebensjahr vollendet hat und der künftige Ehegatte volljährig ist. Das steht in Absatz 2 dieses Paragrafen.
Es stimmt also nicht, wie in einigen Überschriften steht, dass die Minderjährigenehe in Deutschland gesetzlich ausgeschlossen ist. Genau das ist sie nicht.
- Hören Sie doch weiter zu!
Im Rahmen eines solchen Verfahrens betrachten die Familiengerichte - ich kann besser hören als sehen; deswegen kann ich Sie da gut verfolgen - die bestehenden Umstände des Einzelfalls und bewerten die Reife und Ernsthaftigkeit eines jeden Antragstellers respektive einer jeden Antragstellerin. Dabei steht das Wohl des Minderjährigen im Mittelpunkt.
Bei im Ausland geschlossenen Ehen mit minderjährigen Teilnehmern ist zu berücksichtigen,
dass die Anzahl solcher Ehen in Deutschland bis vor wenigen Jahren verschwindend gering war. Vor dem Hintergrund einer Vielzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländerinnen und Ausländer hat sich auch die Anzahl der Minderjährigenehen in Deutschland erhöht. Bezogen auf den Bund waren nach Angaben der Bundesregierung Ende Juli 2016 insgesamt 1 475 minderjährige Ausländer mit dem Familienstand „verheiratet“ gespeichert. Bei den meisten von Ihnen, nämlich bei 1 152, handelte es sich um Mädchen. Nach den Erkenntnissen der Landesregierung sind in Brandenburg derzeit sechs Fälle von minderjährigen verheirateten Ausländerinnen bekannt.
Die meisten dieser Ehen sind bereits in den Heimatländern geschlossen worden. Da die minderjährigen Ausländerinnen nicht
die deutsche Staatsangehörigkeit haben, unterliegen die Voraussetzungen der Eheschließung für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, dieser „Schwachsinn“, wie Sie es gerade bezeichnet haben, steht in Artikel 13 Abs. 1 des Einführungsgesetzbuches zum BGB, und das gilt schon ein bisschen länger, als Sie hier tätig sind.
Insofern bin ich sehr auf die textliche Ausfertigung des Konsenses gespannt, den die Große Koalition beschlossen haben soll. Denn bisher ist mir nicht bekannt, dass auf der Tagesordnung stand, das EGBGB zu ändern. Ich meine das ganz neutral. Ich bin wirklich sehr gespannt, worauf man sich da geeinigt hat.
Kollege Stohn wies schon darauf hin, dass dann, wenn eine Ehe im Ausland wirksam geschlossen wurde und der Ehepartner minderjährig ist, die Anerkennung der Ehe und die damit einhergehende Anwendung der jeweiligen ausländischen Rechtsnorm gegen Artikel 6 EGBGB und die darin geregelte öffentliche Ordnung, den ordre public, verstoßen kann. Das bedeutet für uns: Wesentlicher Prüfungsmaßstab ist das Kindeswohl und der Schutz der verfassungsrechtlich garantierten sexuellen Selbstbestimmung. Selbstverständlich ist darin eingeschlossen - da brauchen wir keine Texte der AfD - der Schutz vor Zwangs- und Vielehen.
In diesem Sinne ist auch die Landesregierung tätig. Wir prüfen bereits, welcher rechtliche Regelungsbedarf für eine bundesweite Lösung besteht. Da zitiere ich gern die Kollegin Justizministerin aus Hessen, sehr verehrte Kollegen der CDU. Sie hat heute nämlich presseöffentlich festgestellt, dass man in diesem Zusammenhang die Abschaffung der Möglichkeit, in Deutschland schon mit 16 Jahren zu heiraten, wenn es das Familiengericht im Wege der Einzelfallprüfung genehmigt, diskutieren müsse. Ansonsten würde man wieder unzulässig - aus ihrer Sicht - und unzureichend - auch das hat sie erklärt - ein Sonderausländerrecht schaffen. Sie plädiert in diesem Zusammenhang dafür, nun in Deutschland die Eheschließung mit 16 Jahren tatsächlich gesetzlich auszuschließen. Auch das haben Sie hier leider ausgeblendet.
So ist das Thema Minderjährigenehe in der kommenden Woche ein Tagesordnungspunkt der Herbst-Justizministerkonferenz, die unter dem Vorsitz von Brandenburg am 17. November 2016 stattfinden wird. Im Rahmen der Besprechung erwarten wir eine intensive länderübergreifende Diskussion über die Frage, wie in Deutschland mit Minderjährigenehen rechtlich umgegangen werden soll. Dabei sollen auch stets Zwischenergebnisse der Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft, die ihre Tätigkeit im September dieses Jahres aufgenommen hat, vorgestellt werden. Es wird also schon längst daran gearbeitet.
Für die Landesregierung ist und bleibt wichtig, eine solide Tatsachengrundlage zu schaffen, um beurteilen zu können, welche tatsächlichen und rechtlichen Schritte in dieser Frage noch gegangen werden müssen.
Auf keinen Fall dürfen aber übereilte Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht werden - da teile ich völlig die Position von Bundesjustizminister Maaß, die er bis jetzt eingenommen hat -, die die Interessen und das Wohl der minderjährigen und natürlich auch der volljährigen Frauen und den Schutz des verfassungsrechtlich garantierten sexuellen Selbstbestimmungsrechts aus dem Auge verlieren.
Auch tatsächlich trägt die Landesregierung Sorge dafür, dass die besondere psychologische und psychosoziale Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer - auch wenn sie verheiratet sind - sichergestellt wird.
Da ein volljähriger Ehepartner einer Minderjährigen weder personensorge- noch erziehungsberechtigt ist - deswegen ist die Sorge, dass verheiratete Minderjährige in Deutschland die Schule nicht mehr besuchen dürften, unbegründet; die volljährigen Ehepartner sind doch nicht personensorge- oder erziehungsberechtigt, die Mädchen können selbstverständlich weiterhin in Deutschland die Schulpflicht erfüllen -, sollen die verheirateten Minderjährigen möglichst im System der Kinder- und Jugendhilfe aktiv betreut werden. In den Fällen, in denen erst in der Erstaufnahme das Vorliegen einer Kinderehe festgestellt wird, soll die notwendige Betreuung grundsätzlich durch den in der Zentralen Ausländerbehörde - ZABH - ansässigen Psychosozialen Dienst sowie die Sozialarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes gewährleistet werden.
In dem Antrag der CDU-Fraktion wird weiter gefordert, dass Daten und Informationen zu Kinderehen in Brandenburg evaluiert werden sollen. Auch hier ist die Landesregierung bereits tätig. Erlaubt sei der Hinweis auf den am 17. Dezember 2015 vom Landtag beschlossenen Entschließungsantrag „Für eine gute Unterbringung und zügige Integration von minderjährigen Flüchtlingen“, Drucksache 6/3204 - Neudruck.
Entsprechend dem dazu getroffenen Beschluss wird die Landesregierung bis Ende 2017 einen Bericht über die Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vorlegen. Die besondere Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländerinnen wird darin beleuchtet werden.
Da die Jugendämter in Brandenburg ihre Aufgabe ausreichend kompetent wahrnehmen, besteht derzeit für uns keine Veranlassung zur Entwicklung einer damit zusätzlichen landesweiten Strategie im Umgang mit minderjährigen Ehepartnern.
Im Übrigen werde ich Sie hinsichtlich der weiteren Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe selbstverständlich hier informieren.
Sehr geehrte Damen und Herren, das hat jetzt ein bisschen länger gedauert.
Ich denke, diese Fakten, auch wenn sie die AfD wie üblich nicht interessieren, sind wichtig - auch, damit man im Protokoll nachlesen kann, wie die Rechtslage in Deutschland wirklich ist: nicht so, wie die AfD sie reflektiert.
Sehr geehrte Damen und Herren, diese Landesregierung schützt das Kindeswohl in jedem Fall, gegenwärtig im Wege der Einzelfallprüfung. Wir werden an der Bundesgesetzgebung aktiv teilnehmen und den Schutz der minderjährigen unbegleiteten Ausländerinnen und Ausländer genauso sicherstellen wie den der minderjährigen begleiteten Ausländerinnen und Ausländer. Dieses Kindeswohl liegt uns genauso am Herzen wie jedes andere Kindeswohl im Land Brandenburg. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Königer, „Chronic Wasting Disease“ wurde kürzlich in Norwegen bei einem wild lebenden Rentier und zwei Elchen festgestellt. Als wahrscheinliche Einschleppungs ursache wird die Einfuhr von unbehandeltem Urin aus den
USA oder Kanada zur Verwendung als Lockmittel durch Jäger angesehen.
Die Grenzkontrollstelle im Flughafen Schönefeld führt seitdem verstärkte Kontrollen durch, um das geltende Einfuhrverbot für unbehandelten Urin durchzusetzen.
Zur Information, Aufklärung und Sensibilisierung der Jäger schaft hat mein Haus die Oberste Jagdbehörde im MLUL über den Sachverhalt unterrichtet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Her ren! Das Ergebnis des Referendums in Großbritannien, bei dem sich 51,9 % der stimmberechtigten Briten für den Austritt aus der EU ausgesprochen haben, ist für viele Menschen in Eu ropa ein erschütterndes historisches Ereignis und ein herber Rückschlag für die europäische Integration. Nach dem Brexit träumen Populisten in Österreich bereits vom Öxit; in vielen Ländern Europas scheinen EU-Gegner an Stärke zu gewinnen. Aus meiner Sicht stellen sich nach der Entscheidung der briti schen Bevölkerung, die wir respektieren müssen - das sage ich ganz deutlich -, vor allem zwei Fragen: Wie geht es nach der britischen Entscheidung weiter? Wie vermeiden wir eine lan ganhaltende Phase der Unsicherheit?
Der britische Premier David Cameron ist zurückgetreten; seine Nachfolgerin, Theresa May, wird das Land als Premierministe rin aus der EU führen. Sie sagte vor Ihrem Amtsantritt: Brexit bedeutet Brexit. - Hier haben wir nun also Klarheit. Wir akzep tieren das. Klar ist, dass Großbritannien Mitglied der Europäi schen Union bleibt, solange die Verhandlungen laufen - und sie haben noch nicht einmal begonnen. Alle Rechte und Pflichten einer Mitgliedschaft gelten solange weiter, für beide Seiten.
Doch bevor wir uns Gedanken über die Frage machen, wie es weitergeht, müssen wir uns mit einer anderen, aus meiner Sicht noch wichtigeren Frage beschäftigen: Wie ist es dazu gekom men? Die Gründe mögen vielschichtig sein; es gibt keine ein fachen Antworten. Denn wenn sich nach der Abstimmung ei nes gezeigt hat, dann dies: Die, die einfache Antworten ver sprechen, liefern am Ende nicht. - Wir sehen hieran aber, dass schnelle Antworten bei vielen Menschen etwas auslösen: Sie befriedigen die Sehnsucht nach Sicherheit und dem Gefühl, au tonom und frei handeln zu können. In einer globalisierten Welt, in der technologische Errungenschaften den Takt vorgeben, na tionale Grenzen verschwimmen und scheinbar ständig neue Krisen das Weltgeschehen dominieren, wächst der Wunsch nach Orientierung und Führung.
Doch wir müssen verstehen, dass dieses Gefühl der Unsicher heit kein abstraktes ist: Selbst hier bei uns müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Menschen in Brandenburg ängstli cher als bisher in die Zukunft blicken: Angst vor politischem Extremismus, Angst vor einer Überforderung der deutschen Bevölkerung und der Behörden durch den Flüchtlingszuzug. In Europa lebt ein Viertel der Menschen an oder unter der OECDArmutsgrenze. Die Jugendarbeitslosenquote ist nach wie vor inakzeptabel hoch: In Griechenland sind es weiter um die 50 %, in Spanien mehr als 40 % und in Italien nur knapp unter 40 %. Die wachsende Zahl schlecht bezahlter und unsicherer Arbeitsplätze lässt immer mehr Menschen an dem Gründungs
versprechen - wachsender Wohlstand durch wirtschaftliche Zu sammenarbeit - zweifeln. Hier lohnt sich auch ein Blick nach Osteuropa: Dort sind viele Länder aus der Transformationskrise längst nicht heraus; die Zahlen sehen zwar manchmal gut aus, aber neoliberale Wirtschaftskonzepte, Spekulation, Kor ruption und die Abwanderung von Fachkräften haben dort eine Situation von Armut hinterlassen und Demokratie und Markt wirtschaft in den Augen vieler Menschen diskreditiert. Die Si tuation in Italien, Spanien oder Griechenland - nicht nur bei der Jugendarbeitslosigkeit - ist hinreichend bekannt.
Auf jeden Fall ist das Abstimmungsergebnis auch deshalb ein Weckruf für uns alle. Wir können die wachsende Kritik an der EU nicht ignorieren. Der Gründungskonsens Europas - Nie wieder Krieg! - reicht nicht mehr. Der neue Tenor Europas muss lauten: Ein Europa der sozialen Gerechtigkeit, gegen Ar beitslosigkeit und Armut!
Wir müssen verstehen, dass die Wahrnehmung der Menschen gegenüber der Europäischen Union von einer Wirtschafts- und Finanzpolitik geprägt ist, die scheinbar immer nur Banken ret tet und die einfache Bevölkerung mit ihren Sorgen und Nöten alleinlässt. Ohne grundlegende Reform, die demokratische und soziale Werte in den Mittelpunkt stellt, werden wir diese Wahr nehmung nicht verändern.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das Referendum fand fast ge nau 70 Jahre nach einer berühmten Rede statt - die von Winston Churchill am 19. September 1946 in der Universität von Zü rich. Angesichts eines Europas, das in den Trümmern des Zweiten Weltkriegs lag, forderte er, etwas wie die „Vereinigten Staaten von Europa“ zu schaffen - mit Unterstützung, aber nicht unter Beteiligung des Vereinigten Königreiches. Verei nigte Staaten haben wir nicht erreicht, wohl aber 70 Jahre Frie den für die Menschen in der Europäischen Union. Das Verei nigte Königreich hatte an dieser Entwicklung einen großen Anteil, auch weil und obwohl es nach seinem Beitritt immer ein besonderes Mitglied der EU war. Aus Brandenburger Sicht steht fest, dass Großbritannien auch nach einem Austritt einer unserer wichtigsten Wirtschaftspartner ist - daran wird sich nichts ändern.
Hoffnung macht, dass für einen Verbleib in der Europäischen Union vor allem junge Menschen gestimmt haben, die ihre Zu kunft nicht nur in Großbritannien, sondern auch auf dem Kon tinent sehen.
Wie geht es nun weiter? Ostdeutschland und damit auch Bran denburg hat die Mitgliedschaft in der EU nach der Wende quasi geschenkt bekommen. Wir in Brandenburg haben der EU viel zu verdanken und müssen jetzt das klare Signal aussenden, dass wir die EU wollen. Auch wir sollten nicht vergessen, dass der Euro und unsere relativ niedrigen Löhne uns im Wettbe werb zusätzliche Vorteile verschaffen. Ein Ergebnis ist der un verhältnismäßig hohe Außenhandelsüberschuss, der wiederum andere belastet. Das heißt, wir tragen aktiv zum Ungleichge wicht innerhalb der EU bei. Das bedeutet für uns: Deutschland hat eine Verantwortung, die EU in aktueller Solidarität, aber langfristig auch im eigenen Interesse - denn niemand kann dau
erhaft auf Kosten anderer stark bleiben - wieder ins Gleichgewicht zu bringen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die EU ist am besten, wenn sie sich in ihrem Handeln auf eine strategische Schwerpunkt setzung konzentriert. Demgegenüber können wir das tägliche Abarbeiten der Detailregelungen getrost den Mitgliedsstaaten überlassen. Ein Beispiel: Bei den Strukturfonds, von denen auch Brandenburg so sehr profitiert, sollte die EU die strategi schen Ziele vorgeben; aber die Verwaltungsvorschriften sollten wir selbst regeln dürfen - und nicht mehr die Europäische Kommission.
Dieser Konzentrationsgedanke ist zum Beispiel bereits im jet zigen Arbeitsprogramm der Kommission vom Herbst 2015 verankert. Sicherlich muss er entschiedener als bisher verfolgt werden. Die Mitgliedsstaaten müssen ihn aber auch konse quent mittragen. Zu oft wälzen wir die Verantwortung auf die EU ab, wenn eigentlich die Mitglieder gefragt sind - aktuelles Beispiel: das Datenschutzabkommen Privacy Shield. Es ist am Dienstag in Kraft getreten und wird von vielen Seiten kritisiert. Doch als es darum ging, aktiv Einfluss darauf zu nehmen, gab es kaum Änderungswünsche von den Regierungen der EUMitgliedsstaaten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Europa ist menschenge macht. Wenn wir das Gefühl haben, Europa entwickelt sich in die falsche Richtung, dann sind wir alle gefragt.
Ändern lässt sich das mit politischen Mehrheiten. Wir müssen sie aktiv suchen und die Interessen der Bürgerinnen und Bür ger wieder an die erste Stelle setzen. Das ist keine Floskel. Bei den Freihandelsabkommen CETA und TTIP erleben wir doch gerade, wie Politik, die an den Menschen vorbei gemacht wird, abgestraft wird.
Es geht uns nicht darum, Abkommen dieser Art grundsätzlich zu verdammen, sondern einzusehen, dass Transparenz und Offenheit für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger keine Floskeln sein dürfen, sondern Grundbedingung für erfolgrei che Politik sind.
Handlungsbedarf sehe ich bei der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik. Acht Jahre nach der globalen Finanzkrise gilt im mer noch, dass die südeuropäischen Länder das Produktionsni veau der Vorkrisenzeit nicht wieder erreicht haben. Das zehrt am demokratischen und sozialen Grundkonsens dieser Gesell schaft und wird vielerorts auch als deutsches Diktat verstanden.
Hier muss Deutschland auf EU-Ebene gemeinsam mit anderen einen eigenen Beitrag zur Stabilisierung leisten. Dafür wollen wir die fiskalpolitischen Spielräume, die Deutschland durch den gewaltigen Export bzw. Leistungsüberschuss - immerhin 8 % des Bruttoinlandsprodukts - hat, nutzen. Die Bundesregie rung verschließt sich aber seit Jahren der Forderung von Orga nisationen wie der OECD und des Internationalen Währungs fonds nach einer Verringerung dieser Überschüsse durch höhe re Löhne und verstärkte Investitionen.
Wir alle müssen den Menschen - das soll nicht verschwiegen werden - besser erklären, dass sich vieles ändern muss, wenn wir das Grundlegende - Frieden, Wohlstand und Freiheit - be wahren wollen. Wir müssen die Menschen überzeugen, nicht überreden, dass wir die Herausforderungen der Globalisierung nur gemeinsam bestehen können.
Dabei lohnt es sich, genauer hinzuschauen. So bewerten in ei ner aktuellen Umfrage in Deutschland die Menschen die EUMitgliedschaft ihres Landes so positiv wie noch nie. Ange sichts der Geschichte der Union war der Brexit offensichtlich eine Art heilsamer Schock, der uns vor Augen führt, was ei gentlich auf dem Spiel steht. Vor allem junge Menschen überall in Europa lassen die Errungenschaften der Europäischen Union wie selbstverständlich ihr Leben dominieren und wissen sie zu schätzen. Für sie stellt die Rückkehr zu nationalen Dogmen keine Alternative dar.
Diese Sichtweise sollten wir uns hier in der handelnden Politik zu eigen machen. Schließlich verhandeln wir gerade die Zu kunft des Kontinents. Wenn wir das verstehen und nach diesem Vorbild handeln, ist die Entscheidung der Briten nicht der An fang vom Ende der europäischen Integration, sondern der Be ginn eines Friedens- und Wohlfahrtsprojekts, das von allen Bürgerinnen und Bürgern getragen und mit Leben gefüllt wird. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Weil zu dem Thema heute gern mit Zitaten begonnen wird, will ich sagen, dass dieser Tagesordnungspunkt wieder ein Beleg dafür ist, dass „das einzige Kriterium für die Wahrheit die Praxis“ ist. Nach § 113 des Brandenburgischen Schulgesetzes haben die Schulträger
„im Benehmen mit den Schulen dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schu len bis zur Jahrgangsstufe 10 und der Ganztagsschulen an den Schultagen, außer an Sonnabenden, an einer warmen Mittagsmahlzeit zu angemessenen Preisen teilnehmen können.“
Allerdings werden keine Aussagen zur Qualität des Essens oder zu geeigneten Rahmenbedingungen wie Räumlichkeiten oder angemessenen Pausenzeiten getroffen.
Herr Wichmann, hier liegt im Detail das Problem. Es gibt Schulträger - nehmen wir zum Beispiel die mit 35 000 Ein wohnern zehntgrößte brandenburgische Stadt im südlichen Berliner Umland gelegen -, bei denen quasi alles nach Lehr buch abläuft: Da gibt es engagierte Eltern, die dafür sorgen, dass sich die Schule mit dem Schulträger der Stadt ins Beneh men setzt; es gibt engagierte Stadtverordnete, die mit der Ver waltung einen sehr großen Auswahlmodus geltend machen, und dann einigt man sich auf einen namhaften, größeren Trä ger, der auch noch ganz in der Nähe der Schule eine Küche hat. Das Essen wird also nicht lange warmgehalten, die Qualitäts standards stimmen, alle sind zufrieden. Es gibt plötzlich Ge müse an der Schule, und die Schüler essen es trotzdem.
- Nein, sie haben es gegessen. - Und ausgerechnet dieser Cate rer importiert die Erdbeeren aus China. Somit war alles für die Katz. - Wie wird man den wieder los? Das Vertrauen der Kin der und vor allen Dingen der Eltern ist zerstört. Die Zahl der an der Schulspeisung teilnehmenden Kinder sinkt wieder. Deswe gen bin ich gerade als Jurist etwas zurückhaltend, wenn es darum geht, verbindliche Standards ins Gesetz zu schreiben und dann anzunehmen, damit könne man das Problem beseiti gen. Das ist noch kein Verneinen, aber ich will darauf aufmerk sam machen: Selbst wenn man es so macht und alle Standards einhält, kann es schiefgehen. - Da muss man sensibel bleiben und vor allen Dingen das Vertrauen zurückgewinnen.
Die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit Übergewicht - das wurde zu Recht angesprochen - ist erschreckend hoch und die Tendenz zur Fehlernährung stark. Nur jedes zweite Schulkind in Brandenburg - oder sagen wir einfach: die Hälfte aller Schü ler - nimmt das Schulessen überhaupt in Anspruch. Hier be steht Handlungsbedarf - auch hinsichtlich der Ernährungsbil dung. Es freut mich sehr, dass Frau Fischer angesprochen hat, dass das auch etwas mit Bildung zu tun hat. Da gibt es schon heute in der Elterngeneration Nachholbedarf. Die Berührung mit hochwertiger Schulverpflegung muss bei einigen erst ein mal hergestellt und die Akzeptanz der Schülerinnen und Schü ler gefunden werden.
Das will die Landesregierung verbessern; sie will dem hier be schriebenen negativen Trend entgegentreten. Ich will mich dem zusammen mit dem Teil meines Hauses, der sich schwer punktmäßig Verbraucherschutz widmet, stellen und bedanke mich auch bei den Rednerinnen und Rednern für die Anerken nung, welche Sie den drei beteiligten Ministerien entgegenge bracht haben, und schließe mich Ihrem Lob an die Vernet zungsstelle ausdrücklich an.
Bereits seit 2009 fördern das Verbraucherschutz- und das Bil dungsministerium die Vernetzungsstelle. Aufgabe des Projekts ist, die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Er nährung im Bereich der Schulverpflegung bekannter zu ma chen. Es geht darum, neben den Qualitätskriterien, wie lange das Essen warmgehalten wird, was es kostet und wer es ausgibt - ich erinnere auch an den unsäglichen Mehrwertsteuer streit, der bei einigen wieder Vertrauen vernichtet hat -, diese Standards gerade der Elterngeneration, aber auch den Stadtver
ordneten, Gemeindevertretern und Kreistagsmitgliedern, die darüber zu entscheiden haben, näherzubringen.
Wir wollen damit die Rahmenbedingungen verbessern. Wir ge hen davon aus, dass wir schon einige geschaffen haben, und hoffen, dass mehr Schülerinnen und Schüler an der Schulver pflegung teilnehmen. Dazu liegen uns aber noch keine flächen deckenden Daten vor. Es bleibt dabei: Das ist dann Teil der kommunalen Selbstverwaltung. Wir alle, die wir uns dafür en gagieren, haben also Einfluss auf die Vergaben.
Auf dem Fachtag im Netzwerk Schulverpflegung Brandenburg am 1. Dezember 2015 haben wir unter Beteiligung meines Hauses und des MBJS mit Herrn Staatssekretär Drescher einen ersten Schritt unternommen und dort vieles mit interessierten und fachkundigen Akteuren, Schulträgern, Schulen und Es senanbietern besprochen. Breite Themenfelder wurden bear beitet, und die „Qualitätsoffensive Schulverpflegung“ soll in Gesprächen am runden Tisch, in sogenannten Tafelrunden, weitergeführt werden. Wir werden sowohl mit der Diskussion in Arbeitskreisen als auch in der großen Tafelrunde fortfahren und uns in den kommenden Monaten, beginnend am 28. Sep tember 2016, zu weiteren Runden treffen.
Vor allen Dingen setze ich aber auf Ihre Mithilfe, meine sehr geehrten Damen und Herren: Werben Sie dafür! Werben Sie für die Qualitätsstandards und sagen Sie, dass auch gesundes Schul- und - wo es sich um Kitas in kommunaler Trägerschaft handelt - Kitaessen Teil der kommunalen Selbstverwaltung ist. Wir alle haben Möglichkeiten, an der Qualitätsoffensive mitzu wirken, und sollten es nicht allein der Vernetzungsstelle über lassen. Dafür werbe ich heute bei Ihnen. Wir als Landesregie rung werden die Vernetzungsstelle weiterhin fördern und set zen auf Ihre Mithilfe. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Wich mann, ich danke Ihnen zunächst für das Engagement, das Sie bei diesem Thema an den Tag legen. Ich gehe, da Sie ausge wiesener Kommunalpolitiker sind, davon aus, dass Sie das vor Ort genauso vortragen,
denn genau das ist der Punkt - gerade in Absprache mit dem Bildungsminister: Das Verfahren für die Beteiligung der Eltern ist gesetzlich geregelt. Wir müssen nur darauf achten, dass es auch durchgeführt wird.
Wir als Eltern - ich habe ja auch vier im Rennen -
haben, wenn wir uns engagieren, die Möglichkeit, darauf Ein fluss zu nehmen. Wir gemeinsam stehen in der Pflicht. Mir ist bekannt, dass das in einigen Kommunen in Einzelfällen anders laufen soll - auch ich bekomme entsprechende Post. Das ist gar keine Frage. Wir müssen uns engagieren und das vorleben; da setze ich auch auf Ihre Vorbildwirkung.
Zweiter Punkt: Schulobstprogramm, europäische Fördermittel. Wunderbar.
Dazu sagt der Kollege Landwirtschaftsminister - ich habe für dieses Thema den richtigen Platz auf der Regierungsbank, bin gut eingerahmt -: Das ist dann möglicherweise eine Nullnum mer für den brandenburgischen Gartenbau. Denn dieses Pro gramm wird europaweit ausgeschrieben.
- Doch, es wird europaweit ausgeschrieben.
Und der Punkt ist, dass das griechische Obst den Brandenbur ger Gartenbau nicht weiterbringt. Deswegen: Lassen Sie die Landesregierung solide prüfen. Auch Ihnen werden die Ergeb nisse vorgelegt. Wir werden dafür sorgen, dass es an Branden burgs Schulen mehr gesunde Ernährung gibt - auch mit Unter stützung dieser Landesregierung. Warten Sie einfach, bis wir diese Prüfung abgeschlossen haben.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Eichelbaum, die brandenburgische Justiz steht vor einer grundlegenden Erneuerung ihrer Arbeitsabläufe. Die Einfüh rung des elektronischen Rechtsverkehrs und der damit verbun denen elektronischen Aktenführung macht den Einsatz von In formationstechnik künftig zur unverzichtbaren Voraussetzung für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben. Die bestehenden dezentralen und in ihrer Zuständigkeit verteilten Strukturen der IT-Organisation bedürfen daher einer grundlegenden Neuord nung. Mit der Konsolidierung der IT-Organisation schafft die brandenburgische Justiz die unverzichtbaren Grundlagen für einen hochverfügbaren, sicheren und gleichzeitig effizienten Einsatz der Informationstechnik.
Das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucher schutz hat gemeinsam mit den betroffenen Gerichtsvorständen und Behördenleitungen im Geschäftsbereich der Justiz eine Neuordnung der IT-Organisation vereinbart. Der Kernpunkt hierbei ist die Errichtung des Zentralen IT-Dienstleisters der Justiz, abgekürzt ZenIT, die mit dem angesprochenen Erlass vom 29. März 2016 bereits formal erfolgt ist. Basis ist der Ka binettsbeschluss vom 26. Januar 2016. Die weiteren Grundla gen der neuen IT-Organisation und der Übergang der bestehen den IT-Stellen in die künftigen Strukturen der gemeinsamen IT-Organisation der brandenburgischen Justiz regelt die allge meine Verfügung vom 27. April 2016.
Gemeinsam mit dem Aufbaustab ZenIT werden derzeit insbe sondere die konzeptionellen Vorgaben für den späteren Betrieb des Zentralen Dienstleisters der Justiz erarbeitet. Neben techni schen Konzepten des zukünftigen IT-Einsatzes sind, um nur einige Beispiele zu nennen, auch die Personalfragen oder Fra gen der räumlichen Unterbringung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und des Rechenzentrums zu klären. Unter Berück sichtigung der gesetzlichen Zeitvorgaben zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs soll ZenIT bis zum Jahr 2018 in den Regelbetrieb überführt sein.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich beantworte Ihre Frage in zwei Teilen. Zum einen suchen wir dort, wo es sich anbietet, schon jetzt die gemeinsame Aufgabenerfüllung mit dem ZITBB; den meinten Sie sicherlich in Ihrer Frage. So werden des sen Angebote, zum Beispiel der Zugang ins Landesverwal tungsnetz, selbstverständlich in Anspruch genommen. In Zu kunft sollen technische Konzepte abgestimmt werden, aber auch die Unterbringung des ZenIT soll im Rechenzentrum des ZIT-BB erfolgen.
Die Kosten wiederum sind anders zu beurteilen. Denn beson derer Personalbedarf entsteht durch die Bildung des ZenIT nicht. Die erforderlichen Planstellen werden aus dem bestehen den Stellenplan des MdJEV aufgebracht. Entsprechendes gilt für die dem ZenIT aus dem Haushalt des MdJEV zuzuweisen den Sachmittel. Der erhebliche sachliche und personelle Mehr bedarf für die von Gesetzes wegen erforderliche flächende ckende Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs - auch davon habe ich gesprochen - mit den Gerichten und für die hiermit zusammenhängende Einführung elektronischer Akten in der Justiz ist unabhängig hiervon zu betrachten.
Die Zusammenführung wesentlicher IT-Aufgaben beim Zentralen IT-Dienstleister der Justiz lässt allerdings deutlich geringere Mehrkosten erwarten als die Verwirklichung dieser Auf gaben in getrennt voneinander arbeitenden IT-Stellen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landes regierung begrüßt den fraktionsübergreifenden Antrag des
Landtags, in dem gefordert wird, bei der anstehenden Reform des EU-Transparenzregisters den Anwendungsbereich nicht auf die deutschen Länder, Kommunen sowie ihre jeweiligen Vertretungen in Brüssel auszuweiten.
Grundsätzlich schätzt die Landesregierung das gemeinsame Transparenzregister von Europäischem Parlament und EUKommission als geeignetes Instrument ein, um einen regulato rischen Rahmen für die Tätigkeit der verschiedenen Interessen vertreter aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft im Umgang mit den EU-Institutionen zu schaffen. Dennoch darf es zu keiner Gleichstellung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaf ten und ihrer Vertretungen in Brüssel mit Lobbyisten kommen, die bei den EU-Institutionen mit ihren Partikularinteressen von außen auf die europäischen Gesetzgebungsprozesse einwirken wollen. Der Grund dafür ist, dass die deutschen Länder zum einen über die Mitwirkungsrechte des Bundesrates und die Zu sammenarbeit von Bund und Ländern in EU-Angelegenheiten sowie über den EU-Ausschuss der Regionen direkte Beteiligte am EU-Gesetzgebungsverfahren sind. Zum anderen sind die Länder Träger hoheitlicher Aufgaben und jederzeit dem Allge meinwohl verpflichtet.
Die Landesregierungen werden bei der Ausübung ihrer verfas sungsrechtlich gebotenen Aufgaben von ihren jeweiligen Lan desparlamenten, aber auch durch Medien und Öffentlichkeit kontrolliert. Gleiches gilt selbstverständlich für unsere kom munale Ebene.
Dabei teilen wir die Sorge des Landtags, dass es auf EU-Ebene im Rahmen der Überarbeitung des europäischen Transparenz registers Bestrebungen gibt, den Anwendungsbereich des Re gisters auf regionale und lokale Gebietskörperschaften auszu weiten, wodurch die deutschen Länder und ihre Kommunen sowie ihre Vertretungen der Registrierungspflicht unterworfen würden.
Wir fordern, dass die Europäische Union, wie hier schon ange sprochen, entsprechend Artikel 4 Absatz 2 des EU-Vertrags die föderale Ordnung der Bundesrepublik Deutschland achtet, de ren grundlegender Bestandteil die Länder sind. Wir fordern weiterhin, dass die Landesvertretungen und das Büro der kom munalen Spitzenverbände keinem Nachteil beim Zugang zu EU-Institutionen und deren Beschäftigten unterworfen werden, wenn sie nicht registriert sind. Die brandenburgische Landesre gierung hat sich in voller Übereinstimmung mit den Landesre gierungen der anderen Länder sowohl im Bundesrat mit Be schlüssen vom November 2014 und Januar 2016 als auch mit einem Beschluss der Europaministerkonferenz vom April die ses Jahres für dieses wichtige Anliegen stark gemacht.
Die Landesregierung ist überzeugt, dass wie vorliegend ein fraktionsübergreifend getragener Beschluss des brandenbur gischen Landtages eine hervorragende Außenwirkung zum
EU-Transparenzregister entfalten wird, zumal sich auch andere Landtage mit Beschlüssen entsprechend verhalten haben bzw. dies alsbald tun werden, sofern sie es noch nicht getan haben. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.