Protocol of the Session on July 15, 2016

(Zurufe von der SPD und DIE LINKE)

Jedenfalls war diese Zeitspanne länger als die dafür notwendi ge Antragsfrist, die einzuhalten war.

Herr Minister, Sie sind in Ihrer Antwort leider nicht auf alle Fragen des Kollegen Lakenmacher eingegangen, haben aber gesagt, dass es in Ihrem Haus eine Tiefenprüfung gab. Es wäre doch naheliegend, dass man, wenn man eine Tiefenprüfung macht, als Erstes darauf achtet, dass keine Antragsfristen ver streichen, damit man im Ergebnis der Tiefenprüfung noch die Möglichkeit hat, eine entsprechende Strafverfolgung in Gang zu setzen.

Deshalb würde ich gern von Ihnen wissen wollen, was der Grund dafür war, dass man diese offenkundige Antragsfrist of fensichtlich bewusst hat verstreichen lassen.

Meine zweite Nachfrage: Wie schätzen Sie den Sachverhalt mit Blick auf den Straftatbestand von § 248b des Strafgesetz buchs, nämlich den unbefugten Gebrauch eines Fahrzeugs, ein? Wurden aus Ihrer Sicht auch hier entsprechende Vorprü fungen vorgenommen?

Letzter Fragesteller ist Prof. Schierack.

Herr Minister, wie viele Verstöße gegen die Dienstkraftfahr zeugrichtlinie sind nach Auswertung der Fahrtenbücher der jeweiligen stellvertretenden Landesbranddirektoren begangen worden? Welche Kosten sind dadurch entstanden?

Jetzt erhält der Minister die Gelegenheit, die gestellten Fragen zu beantworten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Fragenden! Den Schaden kann ich erst beziffern, wenn ich weiß, wie viele Fahrten unrechtmäßig oder unsachgemäß durchgeführt worden sind. Dahin gehend befindet sich die Staatsanwaltschaft mitten in der Überprüfung. Das ist auch im Übrigen der Grund, war um eine Akteneinsicht jetzt nicht denkbar ist: Die Akten liegen bei der Staatsanwaltschaft. - Wir werden das aber organisieren, und Sie können selbstverständlich Akteneinsicht nehmen, so bald dies möglich ist.

(Dr. Redmann [CDU]: Die vorhandenen Akten möchte ich einsehen! - Bretz [CDU]: Das ist doch lächerlich!)

Seien Sie also versichert: Sie können Akteneinsicht nehmen, sobald das möglich ist. Das muss mit der Staatsanwaltschaft abgestimmt werden; sie ist gegenwärtig Herr des Verfahrens.

(Weitere Zurufe des Abgeordneten Dr. Redmann [CDU])

Die Auswirkungen auf das Hauptamt kann ich Ihnen auch erst benennen, wenn ich weiß, in welchem Umfang - wenn über haupt - eine unberechtigte Nutzung der Dienstfahrzeuge oder Einsatzfahrzeuge stattgefunden hat. Das ist auch zunächst ein

mal ganz klar abzuwarten. Die Ermittlungen der Staatsanwalt schaft stehen erst am Beginn. Erst am Ende werden wir es ge nau wissen.

Die Einschätzung der Fachabteilung - da wiederhole ich mich - hat zu dem frühen Zeitpunkt 2014/2015 so ausgesehen, wie ich Ihnen das vortrug. Man ist davon ausgegangen, dass noch kein hinreichender Anlass bestand, die Staatsanwaltschaft einzube ziehen. Da die Leitung der Abteilung durch einen versierten Juristen und ehemaligen Richter erfolgt, gehe ich davon aus, dass ihm nach seiner Einschätzung der damals vorliegenden Unterlagen und aus seiner Erfahrung als Richter die Aktenlage nicht ausreichend erschien, um die Staatsanwaltschaft einzube ziehen.

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir kommen zu Frage 592 (Na tionale Nachhaltigkeitsstrategie), gestellt vom Abgeordneten Domres.

Was soeben stattgefunden hat, sind für mich Missbrauch der Fragestunde und eine Missachtung des Fragerechts anderer Abgeordneter.

(Beifall DIE LINKE, SPD, B90/GRÜNE sowie BVB/ FREIE WÄHLER Gruppe)

Ich möchte jetzt meine Frage stellen: In Umsetzung der Agen da 2030 der Vereinten Nationen überarbeitet die Bundesregie rung die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie. Ein Entwurf wur de vorgelegt und befindet sich in einer öffentlichen Konsultationsphase. Auch die Länder sind zu Stellungnahmen aufgefor dert.

Ich frage die Landesregierung: Wie positioniert sie sich zum Entwurf der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Vogelsänger.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Domres, bereits mit dem Beschluss vom 6. Februar 2015 hat der Bundesrat mit Zustimmung des Landes Brandenburg begrüßt, dass sich die Bundesregierung aktiv in den internatio nalen Prozess zur künftigen Globalen Nachhaltigkeitsstrategie einbringt. Durch den Beschluss der UN-Generalversammlung im September vergangenen Jahres zur Agenda 2030 liegen nunmehr 17 verbindliche Ziele für die nachhaltige Entwick lung vor. Zahlreiche dieser Ziele berühren auch die Zuständig keiten der Länder; das ist völlig logisch.

So finden sich viele bereits in der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Brandenburg wieder - ich will nur einige nennen -: für den Klimaschutz, für nachhaltige Lebensstile, bei Konsum, Energieverbrauch, Mobilität, Ernährung, Gesundheit oder wirt schaftlichem Handeln. Es kann also jeder seinen Beitrag leisten.

Bund und Länder stimmen das Vorgehen im Rahmen eines re gelmäßigen Bund-Länder-Erfahrungsaustauschs ab. Inhaltlich haben die Bundesländer unter aktiver Beteiligung Branden burgs einen Länderbeitrag zur Nationalen Nachhaltigkeitsstra tegie erstellt. Die Landesregierung vertritt die Ansicht, dass die nun im Entwurf des Bundes vorgelegten Dinge weitestgehend Berücksichtigung gefunden haben, diese also eingearbeitet worden sind. Ich möchte ausdrücklich das Bundeskanzleramt für die Koordination und das Engagement loben. - Herzlichen Dank.

Gibt es Nachfragen? - Da das nicht der Fall ist, kommen wir zu Frage 593 (Auswirkung des Brexits auf die Wirtschaft), ge stellt vom Abgeordneten Wiese in Vertretung für Frau Schade.

Es gibt unterschiedliche Bewertungen der Auswirkungen des Brexits auf die Wirtschaft.

Ich frage die Landesregierung: Welche Auswirkungen sieht sie für die Brandenburger Wirtschaft?

Darauf antwortet Minister Gerber.

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Das Verei nigte Königreich hat formal noch keinen Antrag auf Austritt aus der Europäischen Union nach Artikel 50 des EU-Vertrags gestellt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können daher noch kei ne sicheren Aussagen über die mittel- und langfristigen Folgen eines möglichen Brexits gemacht werden. Gleichwohl gibt es Prognosen und Schätzungen verschiedener Institutionen und Forschungsinstitute zu den möglichen Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft, insbesondere im Hinblick auf die Han delsbeziehungen.

Bereits die mit dem Referendum und seinem Ausgang verbun dene Unsicherheit über die weitere Entwicklung erweist sich als Hemmnis für die Wirtschaft, insbesondere im Hinblick auf Investitionen im Vereinigten Königreich und den Finanzplatz London.

Infolge eines verminderten Produktionswachstums und der Ab wertung des Britischen Pfunds ist mit einer verringerten Im portnachfrage des Vereinigten Königreichs zu rechnen. Auf grund der wahrscheinlich nachlassenden Handelstätigkeit könn te es daher bereits kurzfristig zu Einbußen bei anderen Mit gliedsstaaten kommen. Eine schwächere Entwicklung der deut schen Exporte sagen sowohl führende Wirtschaftsforschungs institute als auch eine aktuelle Unternehmensumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags voraus. Dies wird das Wachstum der deutschen Wirtschaft dämpfen - nach einer Schätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsfor schung voraussichtlich um 0,1 Prozentpunkte in diesem und um 0,5 Prozentpunkte im kommenden Jahr.

Die konkreten Auswirkungen eines möglichen Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU werden im Wesentlichen

davon abhängen, wie das Vereinigte Königreich und die EU ihr Verhältnis für die Zeit nach dem Ausstieg neu regeln. Daher wird die Landesregierung die Vertragsverhandlungen aufmerk sam beobachten - logisch -, um entsprechend rechtzeitig re agieren zu können.

Der Brexit und seine möglichen Folgen für das Land Branden burg werden auch in den Gesprächen der Landesregierung mit den Unternehmen, Kammern, Wirtschaftsverbänden und Ge werkschaften kontinuierlich erörtert werden. Erste Terminab sprachen dazu gibt es bereits. - Danke schön.

Es wurde Nachfragebedarf angezeigt. Zwei Zusatzfragen sind möglich. - Herr Abgeordneter Schröder, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Minister, ist bekannt, wie viele Brandenbur ger Unternehmen von dem Brexit betroffen sein werden, oder gibt es Prognosen, wie er sich auf unser Bundesland bzw. die Wirtschaft unseres Landes direkt auswirken könnte?

Wir arbeiten gerade an der Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage, die - glaube ich - aus den Reihen der CDU ge kommen ist, aber vielleicht auch von Ihnen; das weiß ich jetzt nicht genau.

Wir führen keine Statistik in der Weise, dass wir alle Unterneh men, die Handelskontakte nach Großbritannien haben, statis tisch erfassen können. Ich meine, klar ist, dass es wesentliche Firmen gibt, die mit Großbritannien Handelsbeziehungen ha ben. Die wichtigste ist Rolls-Royce, die einen wichtigen For schungs- und Produktionsstandort hier im Land hat. Aber eine detaillierte Übersicht über alle vom Import- und Exporthandel mit Großbritannien betroffene Unternehmen gibt es nicht.

(Schröder [AfD]: Vielen Dank!)

Vielen Dank. - Wir kommen zum nächsten Fragesteller. Der Abgeordnete Jungclaus hat die Gelegenheit, die Frage 594 (Beteiligung der/des Tierschutzbeauftragten bei der Genehmi gung von Stallbauten) zu formulieren.

Ich hätte nicht gedacht, dass ich noch an die Reihe komme - angesichts des Schauspiels, das die CDU hier geliefert und an dem sich die Hälfte der CDU-Abgeordneten mit vorbereiteten Fragen beteiligt hat. Ich finde das schade, zumal es nicht auf Kosten der Landesregierung, sondern auf Kosten anderer Fra gesteller geht.

(Beifall B90/GRÜNE und SPD)

Aber zur Frage: Im Beschluss zum Volksbegehren gegen Massentierhaltung fordert der Landtag die Landesregierung auf, eine/n hauptamtliche/n Tierschutzbeauftragte/n zu beru fen. Diese/r soll unter anderem berechtigt sein, Stellungnah

men in Genehmigungsverfahren zum Bau von Stallanlagen mit obligatorischer Umweltverträglichkeitsprüfung abzugeben. Ei ner Aussage von Minister Ludwig im Verbraucherausschuss am 6. Juli 2016 zufolge müsse zuvor allerdings geprüft wer den, inwieweit die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen eine solche Beteiligung der/des Tierschutzbeauftragten bei Genehmigungsverfahren von Tierhaltungsanlagen überhaupt ermöglichen.

Ich frage daher die Landesregierung: Wie bewertet sie die gegenwärtigen rechtlichen Rahmenbedingungen zur Berechti gung der/des zukünftigen Tierschutzbeauftragten, bei Geneh migungsverfahren von Tierhaltungsanlagen mit obligatorischer Umweltverträglichkeitsprüfung beteiligt zu werden?

Für die Landesregierung antwortet Minister Vogelsänger. Bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne ten! Der rechtliche Rahmen für die Genehmigung von Tierhal tungsanlagen ab einer bestimmten Anlagengröße ist durch eine Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz bundesweit einheitlich vorgegeben. Die Einbeziehung von Belangen des Tierschutzes erfolgt durch die Beteiligung der zuständigen Be hörden. Das sind die Lebensmittelüberwachungs- und Veteri närämter der Landkreise und kreisfreien Städte. Diese überwa chen die Einhaltung der Tierschutzvorgaben.

In ein Verfahren mit obligatorischer Umweltverträglichkeits prüfung ist die Öffentlichkeit einzubeziehen. Auch der zukünf tige Landestierschutzbeauftragte hat das Recht, dort Einwände vorzubringen. Die Genehmigungsbehörden werden diese Ein wände im Rahmen ihrer Entscheidung - wie im Bundesrecht vorgegeben - entsprechend berücksichtigen. - Vielen Dank.

Wir danken Ihnen und kommen zur nächsten Fragestellerin. Das Wort erhält die Abgeordnete Dr. Liedtke, die Gelegenheit hat, die Frage 595 (Rahmenverträge zur Förderung von Grundschulkindern und Kindern an Förderschulen) zu formu lieren.

Gemäß § 3 Abs. 1 Nummer 4 des Kindertagesstättengesetzes haben die Kitas die Aufgabe, Kinder bei der Entfaltung ihrer musischen und schöpferischen Kräfte zu unterstützen. Der Deutsche Chorverband e. V. und sein Mitgliedsverband Bran denburgischer Chorverband e. V. haben Standards für das kind gerechte Singen, die in besonderem Maße die musikalische Entwicklung der Ein- bis Sechsjährigen befördern, sowie für die Fortbildung von Erziehern und Pädagogen zum Singen mit Kindern entwickelt - „Die Carusos“.