Zeitungsberichten zufolge hat der Landeselternrat gefordert, zum nächsten Schuljahr mindestens die geplanten 260 neuen Lehrerstellen zu schaffen; denn laut der Sprecherin des Landeselternrates würden Bildungschancen ohne genügend Lehrer nicht gewahrt.
Es folgt die Frage 77 (Einstellungen neuer Lehrer Schuljahr 2010/2011) des Abgeordneten Hoffmann zum gleichen Thema.
Am 12. Januar 2010 kündigte der stellvertretende Ministerpräsident und Finanzminister Dr. Markov an, dass künftig 1 800 sogenannte neue Lehrerstellen geschaffen werden sollen. Das Bildungsministerium ging am selben Tag noch von 1 250 Einstellungen bis zum Schuljahr 2014/2015 aus.
Ich frage die Landesregierung: Wie sind die aktuellen Planungen zur Einstellung neuer Lehrer für das Schuljahr 2010/2011?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Herren Domres und Hoffmann, bevor ich antworte, möchte ich auf eine nicht alltägliche Konstellation hinweisen. Beide Fragesteller und der Beantworter kommen aus einem Wahlkreis. Daraus
wird ersichtlich, dass im Nordwesten unseres Landes - nicht nur dort, das ist völlig klar - Bildung eine wichtige Rolle spielt.
Nun zur Beantwortung der Fragen: Ein Thema - das ist allen aufgefallen - beherrschte in den vergangenen Tagen die Presseberichte, und zwar immer dann, wenn es um Bildung ging. Das war das Thema „Einstellung von Lehrern“. Zur Klarstellung des Sachverhaltes, der zum Teil ziemlich missverständlich diskutiert wurde - es tauchten stets neue Zahlen auf -, möchte ich einiges beitragen und damit ein wenig die Verwirrung auflösen, die allgemein herrschte und wahrscheinlich noch immer herrscht.
Zunächst zu den beiden Begriffen: Einstellungen und neue Stellen sind zwei verschiedene Dinge. Für Einstellungen benötigt man nicht unbedingt neue Stellen. Dies möchte ich an folgendem Beispiel verdeutlichen: Da in den nächsten Jahren viele Lehrkräfte aus Altersgründen ausscheiden werden, müssen wir auch viele Ersatzeinstellungen vornehmen, um die vorhandenen Stellen wiederzubesetzen. Die Begrifflichkeiten können also schon ein Problem darstellen und zu allgemeiner Verwirrung führen.
Die Entwicklung der benötigten Ausstattung der Schulen mit Stellen ergibt sich sowohl aus der Schülerzahl als auch aus der sogenannten Schüler-Lehrer-Relation, in diesem Fall 15,4. Insofern ist in Abhängigkeit von der Schülerzahlentwicklung die Zahl der einzustellenden Lehrkräfte eindeutig definiert. So sind für das Schuljahr 2010/2011 - Start also in diesem Jahr 16 453 Stellen geplant. Diese Zahl ergibt sich im Übrigen noch aus dem im Jahr 2007 fortgeschriebenen und modifizierten Schulressourcenkonzept.
Die Regierungskoalition sieht für die nächsten Jahre zumindest 1 250 Einstellungen - diese Zahl wurde in der Fragestellung genannt - vor, und zwar mit dem Ziel, die Schüler-Lehrer-Relation in Höhe von 15,4 dauerhaft zu halten.
Was für mich persönlich, aber auch für den Schulbereich sehr erfreulich ist, ist Folgendes: Abweichend vom bisherigen Verfahren wird es keine Einstellungskorridore - also keine Jahresscheiben - mehr geben, an die ich gebunden bin. Somit muss ich mich künftig nicht mehr daran halten, und kann möglichst viele Lehrkräfte so schnell wie möglich einstellen. Schließlich wird die Rekrutierung von Kolleginnen und Kollegen - das wissen wir alle - in den nächsten Jahren nicht einfacher, sondern in Anbetracht des Konkurrenzkampfes der Bundesländer untereinander schwieriger. Insofern werden wir - das ist auch in Übereinstimmung mit der Koalitionsvereinbarung zu sehen - für das nächste Schuljahr erheblich mehr Lehrerinnen und Lehrer einstellen, als es das alte Schulressourcenkonzept mit lediglich 225 Neueinstellungen vorgesehen hat. Das bedeutet, Herr Domres: Wir werden natürlich auch die Forderung des Landeselternrats erfüllen.
Sie wollen nun von mir eine genaue Zahl hören. Diese kann ich Ihnen derzeit aber noch nicht nennen. Sie ergibt sich einerseits aus dem konkreten abgeforderten Bedarf der Schulen und orientiert sich andererseits auch an dem Angebot an ausgebildeten Lehrkräften. Ich werde - das kann ich versprechen - in wenigen Tagen eine Zahl nennen können, die Sie selbstverständlich umgehend erfahren werden. Sollten wir mit den 1 250 Einstellungen die Schüler-Lehrer-Relation von 15,4 dauerhaft nicht halten können, werden wir entsprechend mehr Einstellungen vornehmen.
Nun möchte ich das kleine Missverständnis im Zusammenhang mit der Aussage meines Kollegen Markov und meiner Aussage aufklären. Herr Markov hat nicht - wie von Ihnen in der Fragestellung behauptet - von 1 800 neuen Lehrerstellen gesprochen, sondern von Einstellungen; diesen Unterschied habe ich erklärt. Damit hat der Finanzminister klargestellt, dass nach einer Berechnung aus seinem Haus eventuell die Einstellung von etwa 1 800 Lehrern nötig sein wird, um die Schüler-Lehrer-Relation von 15,4 zu halten. Zudem habe ich entgegen einem Zeitungsbericht nie gesagt, dass 1 250 Stellen für eine Schüler-Lehrer-Relation von 15,4 ausreichen werden. Ich müsste Hellseher sein, wenn ich mir eine solche Aussage anmaßte.
Ich fasse zusammen: Die Landesregierung hat sich unter anderem entgegen der Annahme der FDP-Fraktion bei den Lehrerstellen nicht verrechnet und wird sich auch künftig nicht verrechnen. Sie vertritt eine sehr klare Linie, die sich an einer künftig zu besprechenden Zahl festmacht. Wir sollten darauf bedacht sein, die Schüler-Lehrer-Relation bei 15,4 zu halten. Alles andere macht sich an dieser Zahl fest. Insofern ist es nicht zielführend, wenn wir spekulieren, wie viele Lehrer wir brauchen. Wenn die Schüler-Lehrer-Relation von 15,4 mit den 1 250 Lehrern nicht erreicht werden kann, werden wir entsprechend mehr Einstellungen vornehmen, um dieses Ziel bis zum Ende der Legislaturperiode zu realisieren.
Ich bin optimistisch, dass wir das schaffen, auch wenn - wie bereits erwähnt - die Rekrutierung von Kolleginnen und Kollegen nicht einfach sein wird. Dies stellt noch eine Unberechenbarkeit in diesem Prozess dar. Dennoch bemühen wir uns, und ich brauche Ihre Unterstützung. - Vielen Dank.
Wir kommen zur Frage 78 (Ausbau der Kleinmachnower Schleuse im Zuge des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit [VDE] 17) der Abgeordneten Vogdt.
In zwei verschiedenen Anfragen wurde die Landesregierung um Auskünfte bezüglich des Ausbaus der Kleinmachnower Schleuse gebeten. Hinsichtlich der zulässigen Länge von Schubverbänden auf dem Teltowkanal gibt die Landesregierung zwei unterschiedliche Antworten. In der Drucksache 4/6351 aus dem Jahr 2008 gibt sie als maximal zulässige Schubverbandslänge für Binnenschiffe 125 Meter an. Alle größeren Schiffseinheiten bedürften der schifffahrtspolizeilichen Genehmigung. In der Antwort - Drucksache 5/240 - auf die von mir am 23.11.2009 gestellte Kleine Anfrage wird angegeben, dass gegenwärtig der Verkehr von Schubverbänden mit einer Länge von 147 Metern zulässig ist.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche maximale Länge mit welchen Folgen für die Belastung der Kleinmachnower Schleuse gilt gegenwärtig für die Schubverbände auf dem Teltowkanal?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Vogdt, wir haben nach meiner Auffassung in den vergangenen Wochen und in diversen hier gestellten Anträgen und Anfragen gemeinsam sehr ausgiebig viele Aspekte des Schleusenausbaus Kleinmachnow erörtert. Daher erlaube ich mir, bei der Beantwortung der mündlichen Anfrage konkret auf Ihre Fragen einzugehen.
Gemäß § 21.02 Nr. 1.14.3 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung sind Verbände mit einer Länge bis zu 125 Meter auf dem Teltowkanal zugelassen. Nach Auskunft der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist jedoch mit Sondergenehmigung auch der Verkehr größerer Schiffsverbände auf dem Teltowkanal möglich, bei denen die Fahrzeuge eine hohe Manövrierfähigkeit besitzen und zum Beispiel mit einem Bugstrahlruder ausgestattet sind. Hier ist bisher auch eine Länge von bis zu 147 Metern zugelassen worden. Damit ist offenbar auch der Verkehrsbedarf für große Verbandslängen gegeben.
Für die Schleuse Kleinmachnow ergeben sich daraus gegenwärtig unzuträgliche Betriebszustände. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs kann nicht gewährleistet werden, da die notwendigen Entkopplungs- und Kopplungsmanöver für Schiffsverbände nur mit Ausnahmegenehmigung bei Außerkraftsetzung der geltenden Sicherheitsvorschriften durchgeführt werden, weil die Koppelstellen fehlen. Der Schleusungsvorgang dauert für diese Verbandsgrößen durch die gegenwärtig sehr aufwendige Schleusungstechnologie drei Stunden. Der Betrieb der Schleuse wird dadurch aus unserer Sicht überdurchschnittlich belastet.
Nun zu den Zahlen: Der Landesregierung liegen Daten seitens der WSV - der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung - zu den geschleusten Schiffsverbänden, die größer als 100 Meter sind, für die Jahre 2004 bis 2008 vor. Demnach erhöhte sich die Schleusenzahl dieser Fahrzeugkategorie, die eine stetig steigende Tendenz aufweist, von 10 auf 76 pro Jahr.
In diesem Zusammenhang ist auch interessant, dass das Verkehrsaufkommen im Jahr 2009 gegenüber 2008 trotz Finanzund Wirtschaftskrise nicht - wie allgemein zu verzeichnen - in erheblichem Maße gesunken, sondern sogar um 2 % angestiegen ist.
Eine kurze Nachfrage: Mit wie vielen Schubverbänden der maximalen Länge wird von Ihnen bis zum Jahr 2015 gerechnet?
Wir kommen damit zur Frage 79 (Novellierung des Branden- burgischen Behindertengleichstellungsgesetzes) der Abgeordneten Nonnemacher.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Kurze Zeit später hat die Bundesrepublik Deutschland die Konvention unterzeichnet, und sie trat am 26.03.2009 als einfaches Bundesgesetz in Kraft. Eine Novellierung des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes von 2003 wurde schon in der letzten Legislaturperiode angekündigt. Seit Oktober 2009 liegt ein Entwurf des Landesbehindertenbeirates Brandenburg zur Novellierung des Gesetzes vor, und die neue Landesregierung hat im Koalitionsvertrag sowohl die Novellierung des Gesetzes als auch die Umsetzung der UN-Konvention als Ziel formuliert.
Ich frage die Landesregierung: Hat sie als Ganzes zur Umsetzung der Querschnittsaufgabe „Inklusion“ einen konkreten Zeitplan unter Einbeziehung der für die Betroffenen so wichtigen kommunalen Körperschaften aufgestellt?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einen schönen guten Morgen. Verehrte Frau Nonnemacher, es ist nicht ganz so einfach, bei solch einem großen Vorhaben einen konkreten Zeitplan zu haben. Aber ich will kurz das Problemfeld umreißen: In der Tat gibt uns die UN-Konvention Hausaufgaben auf. Der Bund hat das auch beschlossen. Damit ist es verbindlich für Bund, Länder und Kommunen. Aber nur politisch und noch lange nicht gesetzlich verbindlich. Das heißt, ein behinderter Mensch kann sich in diesem Land erst auf diese Konvention berufen, wenn sie sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene in Gesetzesform verwirklicht ist. So weit sind wir leider noch nicht. Da gebe ich Ihnen völlig Recht. Dahin müssen wir kommen.
Nun ist es aber so, dass es von der Verabschiedung solch eines Gesetzes und der Verinnerlichung seiner Änderungen, also der wirklichen Unterscheidung zwischen Integration - das hatten wir bisher immer zum Ziel - und Inklusion, ein weiter Weg sein wird. Integration heißt ja, dass man die Lebenssituationen von Menschen mit und ohne Behinderung im Nachhinein wieder zusammenführt, während Inklusion davon ausgeht, dass der Mensch in seiner Vielfalt und seiner Einzigartigkeit auch so beachtet wird, wie er ist. Das heißt also, dass auch ein behindertes Kind in die Kita und die Grundschule gehen kann, die am Ort ist; dass es auch in die weiterführende Schule gehen kann - je nach seinen Möglichkeiten, nach seiner Fasson; dass genauso der Arbeitsplatz angeboten wird, dass genauso der Studienplatz angeboten wird, dass wir diese Gruppe von Menschen eben nicht wieder gesondert betrachten, sondern dass sie so, wie sie in der Gesellschaft vorkommen, später auch von uns
Wir müssen dabei zwei Dinge beachten. Das eine ist, dass wir unser Landesbehindertengleichstellungsgesetz novellieren, und das andere ist ein Maßnahmenpaket - das steht auch so in unserer Koalitionsvereinbarung -, das Schritte noch einmal im Einzelnen beleuchtet. Das MASGF - so damals noch - hat schon im Juni 2008 eine Konferenz durchgeführt - da war das alte Landesbehindertengleichstellungsgesetz fünf Jahre in Kraft und hat einmal nachgefragt: Wie können wir denn damit leben? Was müssten wir ändern?
Schon im Juni 2008 stellte sich klar heraus: Was wir mit dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz gemacht haben, ist zwar gut für die Landesbehörden, aber es nutzt dem Gehörlosen, es nutzt auch dem Blinden nicht, weil er sich in der Regel an die Kommune wenden muss, um dort seine Dienstleistungen entgegenzunehmen. Was nutzt ihm beispielsweise ein gesetzlich gewährleisteter Behördendolmetscher in der Landesbehörde, wenn er einen Personalausweis beantragen will oder ein anderes Anliegen an die kommunale Behörde hat?
Genauso geht es um die Freiheit der blinden Menschen bezüglich der Nutzung von Internetangeboten. - Gut, sie können die Homepage meines Ministeriums, inzwischen die Homepages aller Ministerien der Landesregierung lesen, aber die kommunale Homepage mit ihren Angeboten können Sie sich nicht anschauen, zumindest ist das nur bei wenigen der Fall, weil es für die Kommunen nicht verpflichtend ist.
Zu diesem wesentlichen Punkt haben wir gesagt: Hier müssen wir nachsteuern, das muss besser gelingen.
Es gab dazu verschiedene Aufschläge und endlich auch einen Beschluss des Landtags vom September 2008. Wir haben gesagt, wir wollen diese UN-Konvention für das Land verbindlich umsetzen, also auch in Gesetzestexte bringen.
Im September 2008 hat der Behindertenbeirat - Sie sprachen das an - den Auftrag bekommen, darüber einen Vorschlag zu formulieren, wie aus seiner Sicht das Gesetz aussehen könnte. Im September des vergangenen Jahres kam eine Antwort, und wir sind jetzt dabei zu prüfen, was man davon tatsächlich umsetzen kann. Wesentliches Augenmerk - das ist ganz klar - liegt darauf, die Kommunen stärker in das Landesbehindertengleichstellungsgesetz einzubinden. Wir sind gerade dabei - auch in Form von Umfragen bei anderen Ländern -, die Kosten abzuwägen. Wir unterliegen hier dem Prinzip der Konnexität. Das heißt, alles das, was wir in Gesetzesform bringen, muss auch von uns bezahlt werden, es sei denn, die Kommunen würden die Konvention als für sie verbindlich akzeptieren - das unterstelle ich jetzt einmal -, und den Dolmetscher oder die Gebärdenfreiheit in ihren Einrichtungen einrichten. Das, denke ich, ist der Verhandlungsweg, den wir in den nächsten Wochen und Monaten gehen müssen.
Da das - wie gesagt - kein großer Hebel ist, mit dem man von Integration auf Inklusion umschalten kann, möchte ich, dass wir dieses Thema im Land auch wirklich breit diskutieren.
Ich habe am 3. Dezember bei der Behindertenkonferenz in Potsdam vorgeschlagen, dass wir dazu fünf Regionalkonferen
zen im Land veranstalten und in der Prignitz, in der Uckermark, im Havelland, in der Lausitz und im Fläming untersuchen, wie wir ganz konkret vor Ort die UN-Konvention umsetzen können und wie wir Bürgermeister, Landräte sowie örtliche Vereine in diese Umsetzung einbeziehen können. Denn ich glaube, das Entscheidende an dieser Aufgabe wird sein: Was passiert in den Köpfen? Wie kann man dort tatsächlich verankern, dass Inklusion das Ziel ist, das wir uns gerade für die Aufnahme von behinderten Menschen in die Gesellschaft vorstellen. Daher denke ich, wir haben noch einen ganz langen Weg vor uns. Ich weiß, dass das nicht in dieser Legislaturperiode zu schaffen ist. Aber wir wollen so viel wie möglich schaffen, und ich würde mich freuen, wenn Sie da mithelfen würden. - Vielen Dank.
Der Ministerpräsident Bayerns hat letzte Woche eine Überarbeitung des Länderfinanzausgleichs angeregt. Daher frage ich die Landesregierung: Sieht sie aktuell Bedarf, den Länderfinanzausgleich zu ändern?