Protocol of the Session on November 9, 2011

Ich habe gerade die Gelegenheit genutzt, noch einmal nachzulesen. Ich darf Sie fragen, wie sich die Landesregierung zu zwei Punkten positioniert. Sie stellen in Ihrem Parteiprogramm von Ihnen beschlossen, von Ihnen beklatscht - eine Änderung der Eigentumsfrage, zum Beispiel bei den Banken, in Aussicht.

(Lachen bei der Fraktion DIE LINKE)

Das steht dort. Und Sie sprechen sich gegen Auslandseinsätze der Bundeswehr aus. Nun darf ich Sie fragen: Wenn all das in Erfurt von Ihnen so einmütig beschlossen worden ist, wird denn die Landesregierung Brandenburg diese Initiativen, diese Beschlüsse aus Erfurt aufgreifen bzw. ihnen durch Bundesratsinitiativen oder andere Maßnahmen Folge leisten?

(Ministerin Tack: Ich glaube, Herr Präsident, hier greift die Geschäftsordnung! - Zuruf von der Fraktion DIE LIN- KE: Zu viel oder zu wenig Kaffee?)

Herr Petke, wir sind - Moment, Frau Ministerin - bei der Frage zu den Drogen und nicht zu Parteiprogrammen. Insofern verstehe ich, dass die Ministerin darauf jetzt nicht eingeht.

Es liegt vom Abgeordneten Goetz eine weitere Nachfrage vor.

Frau Ministerin, in der „Märkischen Oderzeitung“ von heute heißt es:

„Das Land wartet ab. Tack will vorerst kein Alkoholverkaufsverbot.“

Weiter geht es mit:

„Zuerst müsse es nach den Vorstellungen von Tack darum gehen, die bestehenden Gesetze -“

(Ministerin Tack: Genau!)

„unter anderem das Alkoholverbot bis 16 Jahre - durchzusetzen.“

Nun ist Alkohol durchaus auch eine Droge, die in gleicher Weise oder verheerender wirken kann als schwerere Drogen wie Kokain oder Heroin, die hier angesprochen worden sind. Ihr Koalitionspartner hat bereits das Programm der Linken als teilweise bizarr bezeichnet. Damit werden Sie leben müssen.

Meine Nachfrage: Wenn ein striktes Verbot von Drogen bis 16 später vielleicht dann doch nicht - oder bis 18 Jahre - oder wie auch immer - durchgesetzt werden soll, wieso machen Sie bei Drogen diesen Unterschied zu anderen Drogen? Was wollen Sie denn nun wirklich? Hier sagen Sie: Drogen sollen bis 16 Jahre verboten bleiben. Für andere Drogen soll etwas anderes gelten. - Ich werde nicht ganz schlau aus dem, was dort dargeboten wird. Am Ende ist es wirklich nur bizarr.

(Zuruf von der SPD: Jetzt diskutieren wir das Parteipro- gramm! - Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Es war keine Frage erkennbar!)

Es war keine Frage, sondern es ging darum, hier das Parteiprogramm auseinanderzudividieren. Wir sind zwei unterschiedliche Parteien. Deshalb wird der Koalitionspartner ein anderes Parteiprogramm haben. Das ist so, wir sind ja zwei unterschiedliche Parteien. Zum anderen könnte ich Ihnen empfehlen, dass wir dieses Thema gern im Ausschuss diskutieren.

(Lachen bei der CDU)

- Wieso? Was hat der Innenminister gesagt? Will er sich unserem Programm anschließen? Ich glaube nicht, oder? - Also wir können das und vor allem die Frage Alkohol und Alkoholmissbrauch gern im Ausschuss diskutieren.

(Beifall DIE LINKE sowie Zuruf: Genau!)

Die mindestens genauso spannende Frage 746 (Familienpfle- gezeit in Brandenburg) stellt der Abgeordnete Büttner.

Am 20. Oktober hat der Deutsche Bundestag das Familienpflegezeitgesetz verabschiedet. Dieses sieht Erleichterungen für Berufstätige vor, die Angehörige pflegen möchten. Beschäftigte, die die Familienpflegezeit mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren, können künftig bis zu zwei Jahre lang ihre Wochenarbeitszeit auf 15 Stunden verringern. Parallel hierzu wird der Lohn halb so stark abgesenkt wie die Wochenarbeitszeit. Im Gegenzug werden Überstunden künftig verrechnet bzw. müssten Beschäftigte mehr ohne vollen Lohnausgleich arbeiten.

Bereits heute besteht mit dem Pflegezeitgesetz für Angehörige die Möglichkeit, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten kann die Pflegezeit in gegenseitigem Einvernehmen auf bis zu sechs Monate verlängert werden.

Ich frage daher die Landesregierung: Wie viele Beschäftigte im

Land Brandenburg haben seit Inkrafttreten des Pflegezeitgesetzes am 1. Juli 2008 von der Pflegezeit Gebrauch gemacht?

Minister Baaske wird antworten.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schönen guten Morgen!

(Zurufe von der Fraktion DIE LINKE: Guten Morgen, Herr Baaske!)

In Anlehnung der Ermahnung des Präsidenten kann ich, glaube ich, meine Antwort kürzer fassen als Sie die Frage und auf eine Antwort der Bundesregierung verweisen; ich glaube, es war im Dezember vergangenen Jahres, also damals noch unter Herrn Rösler. In der Drucksache 17/4135 wird darauf verwiesen, dass auch die Bundesregierung keine exakten Zahlen hat, aber eine Umfrage von Infratest hat durchführen lassen. Es gibt einige Zahlen, die die Versicherungen - die Krankenversicherungen, die Arbeitslosenversicherung - haben, die aber auch nicht so genau sind. Infratest hat zum Beispiel bei der Umfrage zum Thema Pflegezeit nach § 2 gerade einmal fünf Probanden gefunden. Das ist alles relativ unsicher. Man schätzt, dass es also nach § 2 - das ist diese 10-Tage-Frist - 9 000 Fälle und bei der Halbjahresfrist - also § 3 - etwa 18 000 Fälle waren. Am Ende des Tages gilt aber immer noch: Nichts Genaues weiß man nicht. Hier ist wahrscheinlich eine tiefer gehende Evaluation angezeigt, um zu wissen, wie das Gesetz aus dem Jahre 2008 greift respektive nicht greift. - Danke.

Danke sehr. - Ihr Einverständnis vorausgesetzt, werden wir die beiden folgenden Fragen gemeinsam beantworten lassen, da sich beide auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beziehen. Die Frage 747 (Auswirkungen der Rechtspre- chung des Bundesverwaltungsgerichts zur Aufgabenerledigung der Kommunen durch Dritte) stellt die Abgeordnete Nonnemacher. Bitte sehr!

Am 23.08.2011 hat das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des OVG Thüringen bestätigt, wonach ein Wasserund Abwasserzweckverband den Erlass von Gebührenbescheiden nicht durch vertragliche Vereinbarung auf eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung übertragen darf, wenn keine gesetzliche Grundlage dafür vorliegt. Zahlreiche Aufgabenträger der öffentlichen Trinkwasserverund Abwasserentsorgung in Brandenburg sind von dieser Rechtsprechung betroffen, zum Beispiel, weil über beauftragte Dritte Gebührenbescheide erstellt oder die Grundlagen der Abgabenerhebung errechnet werden.

Ich frage daher die Landesregierung: Plant sie, auf Grundlage der Rechtsprechung im Wege einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes die Aufgabenübertragung an Dritte durch Satzung zu ermöglichen?

Die Frage 748 (Erhebung von Beiträgen und Gebühren durch privatrechtlich organisierte Dritte) stellt der Abgeordnete Scharfenberg zum gleichen Thema.

Ich muss den Sachverhalt nicht wiederholen, sondern möchte nur darauf hinweisen, dass der Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung ohnehin ein schwieriger ist und man versuchen sollte, zusätzliche Probleme zu vermeiden.

Deshalb frage ich die Landesregierung: Wie bewertet sie die möglichen Auswirkungen der vorgenannten Entscheidungen auf die Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung und eventuell anderer betroffener Zweige im Land Brandenburg?

Minister Woidke wird die Antwort geben.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Nonnemacher, sehr geehrter Herr Dr. Scharfenberg, die Fragen beziehen sich auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Thüringen, die das Bundesverwaltungsgericht revisionsrechtlich nicht beanstandet hat, und diese Nichtbeanstandung durch das Bundesverwaltungsgericht hat für große Unruhe bei Aufgabenträgern, aber auch bei den Brandenburger Kommunen gesorgt. Das Oberverwaltungsgericht Thüringen vertritt in dieser Entscheidung die Auffassung, dass ein Abgabenbescheid dann rechtswidrig ist, wenn ein privatrechtlich organisierter Dritter - also das, was Sie auch im Beispiel genannt haben, eine kommunale GmbH - den Bescheid eigenständig erstellt, auch wenn der Bescheid nach außen erkennbar dem Hoheitsträger zugeordnet werden kann.

Inwieweit die Thüringer Rechtslage auf Brandenburg übertragbar ist, ist noch nicht abschließend geklärt. Es gibt Unterschiede in der Rechtssystematik in dem Verwaltungsrecht zwischen Thüringen und Brandenburg. Aber: Die Praxis, dass privatrechtlich organisierte Dritte bei der Abgabenerhebung eingebunden werden, gibt es auch hier im Land Brandenburg.

Wir gehen aber davon aus, dass zahlreiche Bescheide dieser Art bereits bei uns im Land verwaltungsrechtlich überprüft worden sind. Dass Klagen wegen dieser Praxis bislang Erfolg hatten, ist nicht bekannt. Allerdings ist anzunehmen, dass auch die Brandenburger Verwaltungsgerichte sich dieser Frage in Zukunft stärker widmen werden. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat dies in einem Beschluss vom Dezember 2010 bereits getan, im konkreten Fall aber die Rechtswidrigkeit des angegriffenen Bescheides verneint. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sich das OVG Berlin-Brandenburg der Thüringer Rechtsprechung auch für die Brandenburger Rechtslage anschließt und Abgabenbescheide aufhebt, die ein privatrechtlich organisierter Dritter in oder unter dem Namen einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes erlassen hat.

Die Betriebsführung zu übertragen kann vor allem im Fall einer von mehreren Gemeinden und Zweckverbänden gemein

sam getragenen kommunalen Gesellschaft zu positiven Effekten führen. Die Zusammenarbeit hat sich in dem Bereich bewährt. Die Landesregierung prüft deshalb, ob und inwieweit gesetzliche Regelungen hier sinnvoll sein können. Wir werden diese Prüfung forcieren und sehr schnell abschließen müssen.

Wir kommen zur Frage 749 (Unterbringungs- und Sanierungs- konzept des Landeshauptarchivs), gestellt von der Abgeordneten Geywitz.

Das Landeshauptarchiv hat schon viele Neubau- und Umzugspläne in sein eigenes Archiv abgelegt.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Stand der Sanierungskonzepte? Wie gestalten sich die Umzugspläne nach Golm?

Frau Ministerin Kunst weiß da Bescheid.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Geywitz, das Brandenburgische Landeshauptarchiv ist derzeit an den Standorten Zum Windmühlenberg in Potsdam-Bornim und Am Mühlenberg im Wissenschaftspark Potsdam-Golm untergebracht.

In Golm nutzt das Archiv angemietete Flächen in dem nicht genutzten Produktionsgebäude. Auch die Universität Potsdam nutzt Flächen in diesem Gebäude. Der Standort in Golm soll jetzt zum Hauptstandort des Landeshauptarchivs ausgebaut werden.

Am Standort Bornim befinden sich Magazinflächen, der öffentliche Lesesaal, die Bibliothek sowie die Leitung und Verwaltung des Archivs, und zwar auf einer Gesamtfläche von 8 671 m2. Die Liegenschaft ist vom Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen angemietet. Am Standort in Golm befinden sich derzeit ein Außendepot, die Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken sowie die Werkstätten.

Die Planungen sehen vor, in Golm Magazinflächen in einem Umfang von rund 10 000 m2 zu schaffen und einen Lesesaal einzurichten sowie Mitarbeiterräume und die Bibliothek dort unterzubringen. Dadurch werden die Mitarbeiter- und Nutzerbereiche sowie der größte Archivbestand in Golm konzentriert. Der Nutzungsbeginn ist für das Jahr 2013 vorgesehen. Dabei werden die erforderlichen Flächen dem Landeshauptarchiv im Wege einer Mietlösung durch den BLB überlassen. Der BLB wird das Gebäude vom Eigentümer anmieten.

Wegen der Langfristigkeit der Nutzung der Liegenschaft ist eine Kaufoption des Gebäudes nach 15-jähriger Nutzung ebenfalls Gegenstand der Verhandlungen zwischen BLB und Eigentümer. Nach dem Ausbau des Standortes im Wissenschaftspark Golm verbleiben am Standort Bornim nur noch Magazinflächen für weniger genutzte Archivalien in der Größenordnung von 4 000 m2.

Am Standort in Bornim fanden 2010 und 2011 umfängliche Instandhaltungs- und Bauunterhaltsmaßnahmen durch den BLB statt, die auch 2012 noch fortgesetzt werden. Dieses Geld ist natürlich auch nach dem Ausbau in Golm nicht verloren, sondern der BLB plant Nachnutzungen der ab 2013 frei werdenden Flächen am Standort in Bornim. - Vielen Dank.

Frau Geywitz hat Nachfragebedarf.