Plötzlich entstehen aber neue Verbündete bei all denen, die wie wir das kritisieren. So ist gestern vom schwarz-gelben Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen in der nordwestdeutschen Presse nachzulesen: Sollte der Bund keine dauerhafte Kompensation für die erwarteten Steuerausfälle bereitstellen, könne Schleswig-Holstein das Gesetz nicht mittragen. - Das lässt sich dort nachlesen, er soll das der Bundeskanzlerin in einem Brief mitgeteilt haben, bevor sie in Brandenburg in Klausur ging.
Sehr geehrte Damen und Herren von Schwarz-Gelb, das ist dann Politik auf Nullniveau. Da wird also der schwarz-gelbe Ministerpräsident zum Rächer all derjeniger, die sich von schwarz-gelber Bundespolitik geschröpft sehen. So geht es nicht! Das sind keine ehrlichen Angebote.
Brandenburgische Kommunen brauchen stabile Einnahmemöglichkeiten, und, sehr geehrte Frau Dr. Ludwig, da geht es eben nicht um brandenburgische Unternehmensnachfolge im Wege der Erbschaft.
Die Erbschaftsteuerdebatte ist speziell aus Hamburg und Bremen angeschoben worden. Dort stehen in den nächsten Jahren Unternehmenserbschaften in Milliardenhöhe an. Das ist ja nach statistischer Lebenserwartung planbar. Ähnlich sieht es in Baden-Württemberg aus. Es geht darum, auf dem Wege der Erbschaftsteuersenkung Milliarden, die im Hamburger Landeshaushalt landen würden, wenn die Erbschaften anfallen, aus dem Länderfinanzausgleich herauszuziehen. Das, was dort stattfindet, wird das Land Brandenburg und über die Verbundquote auch brandenburgische Städte und Gemeinden betreffen. Mit der Erbschaftsteuerdebatte auf Bundesebene ist sehr wohl die kommunale Einnahmesituation in Brandenburg erfasst. Deshalb fällt es uns eben nicht leicht, zu sehen, dass es eine schwarz-gelbe Bundeskanzlerin gibt, auch wenn Frauen im Regierungshandeln die vom Kollegen Markov erwähnten Vorzüge haben. Die schwarz-gelbe Mehrheit aber, die dahintersteht, darf höchstens bis 2013 dauern. - Danke.
Ich frage die übrigen Fraktionen, ob sie die zusätzliche Redezeit in Anspruch nehmen möchten. Für die FDP-Fraktion ist mir bereits mitgeteilt worden, dass der Abgeordnete Goetz sprechen wird.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrter Herr Finanzminister, Sie haben soeben erklärt: Sie werden sich noch wundern, was diese Regierung auf die Reihe bekommt. - Sie haben völlig Recht. Wir wundern uns schon jetzt, auch in Anbetracht der heutigen Erklärung.
Sie haben viel über Realwirtschaft gesprochen. In Teilen war es aber wirklich Realsatire. Wir haben Beiträge gehört zur Marktwirtschaft, wie „Klein Fritzchen“ sie sich vorstellt, wie es tatsächlich nicht funktioniert. Neoliberale Politik soll schuld sein, dass wir gegenwärtig eine Finanzkrise haben. Ich darf daran erinnern, von 1998 bis 2009 lag das Finanzministerium der Bundesrepublik Deutschland in den Händen der Sozialdemokratie. Wenn wir also schuld sein sollen, dann müssen wir bitte auch regieren!
Für diese Krise können wir nichts. Das ist auch keine Frage neoliberaler Politik. Es war ein sozialdemokratischer Finanzminister, der dort Verantwortung getragen hat.
Ich erinnere daran, dass die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag bereits im Jahre 2002 - damals noch mit Günther Rexroth und Hermann Otto Solms - einen Gesetzentwurf eingebracht hatte, der dazu dienen sollte, die Bundesaufsicht für das Finanzwesen zu stärken, weil damals schon vorhersehbar war, dass die Bundesaufsicht mit dieser Krise, wenn sie denn so käme, überfordert wäre. Dieser Gesetzentwurf ist damals von der rot-grünen Bundesregierung abgelehnt worden. Im Ergebnis wurde die Finanzaufsicht nicht gestärkt, und die Krise ist so über uns gekommen, wie wir sie gegenwärtig erleben. Das ist genau der Punkt, der anzusprechen ist.
Wer glaubt, der Staat könne alles besser, den verweise ich darauf, dass die gegenwärtige Finanzaufsicht ein Ranking der Bad Banks aufgelistet hat, das zeigt, welche Banken am schlechtesten aufgestellt sind. Unter den fünf schlechtesten Banken sind allein drei Landesbanken. Die Nord/LB ist dabei und auch die WestLB. Es sind Landesbanken, bei denen niemand sagen kann, dass es ihnen an staatlichem Einfluss mangele.
- Richtig, die ist auch dabei. Die Sächsische Landesbank - das können wir gerne aufgreifen - war bereits pleite, bevor die Krise richtig begonnen hatte. Auch das ist so ein Thema.
Das heißt also: Der Staat kann es nicht zwingend besser. Wer glaubt, durch Verstaatlichung von Banken, durch mehr Staatswirtschaft würde eine Krise vermieden, der irrt. Genau das Gegenteil ist der Fall.
Herr Finanzminister, wenn wir dann hören, die FDP wolle den Staat abschaffen, wird es richtig unterhaltsam. Wir wollen den Staat nicht abschaffen, sondern wir wollen einen starken Staat. Aber stark ist nicht der Staat, der sich verzettelt und der meint, alles und jedes regeln und alles Mögliche behandeln zu können. Stark ist am Ende der Staat, der sich auf seine Kernaufgaben, auf Wesentliches konzentriert und dort hundertprozentige Leistung bringt. Das ist ein starker Staat. So stellt ihn die FDP sich vor. So kann man auch bezahlbare Politik machen, weil das tatsächlich zu Entlastungen der Haushalte führt.
Wenn ich das Thema der Fragestunde lese: „Sollen Land und Kommunen für die Steuersenkungen bezahlen?“, dann erinnere ich daran: Land und Kommunen zahlen keine Steuern. Es sind vielmehr die Bürger, denen in die Tasche gegriffen wird. Wenn das Geld bei ihnen bleibt, ist das der richtige Weg, um wirklich zu Wachstum zu kommen. - Danke.
Meine Damen und Herren! Damit ist die Rednerliste zur Aktuellen Stunde erschöpft. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2.
Wir haben den Zeitplan um 30 Minuten überzogen und stehen vor der Alternative, die Fragestunde und die Mittagspause auf jeweils 45 Minuten festzulegen oder die Mittagspause durchzuarbeiten. Wer würde gern der Variante 1 folgen? - Das ist die Mehrheit. Dann verfahren wir so.
Wir beginnen mit der Dringlichen Anfrage 1 (Informations- veranstaltung für weiterführende Schulen) in der Drucksache 5/51, gestellt von der Abgeordneten Blechinger. Bitte sehr.
Am 1. Dezember 2009 findet in der Allende-Oberschule in Wriezen für Eltern von Schülern der 6. Klassen eine Informationsveranstaltung über weiterführende Schulen statt. Den Eltern wurde im Vorfeld mitgeteilt, dass sich dort alle weiterführenden Schulen der Region vorstellen werden. Auf Anweisung des staatlichen Schulamtes wurde der Vertreter des Evangelischen Johanniter-Gymnasiums in Wriezen von dieser Veranstaltung durch den Schulleiter wieder ausgeladen. Es sollten keine Vertreter von Schulen in freier Trägerschaft an solchen Veranstaltungen teilnehmen dürfen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Blechinger, die Rechtsgrundlage, nach der Sie fragen, für den Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen ist die Grundschulverordnung und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift. Darin werden die Grundschulen - übrigens auch die Oberschulen mit Primarteil; Sie sprachen von einer Oberschule - aufgefordert, im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 6 Elternversammlungen durchzuführen mit dem Ziel, die Eltern mit Informationen über den weiteren Bildungsgang der Kinder zu versorgen. Dazu gehören Informationen über verschiedene Schulformen, Organisationsformen und Abschlüsse.
Ganz bewusst wird in der Verordnung darauf hingewiesen, dass diese Elternversammlungen keine Werbeveranstaltungen für Schulen sein sollen, sondern die Schulen sind gehalten, aus jeder Schulform nur einen Vertreter einzuladen. Die Werbung übernehmen die Schulen in Eigenverantwortung. Es gibt viele Möglichkeiten; aus eigener Erfahrung könnte ich dazu einiges beitragen. Werbung ist über die Medien, mit Flyern und Informationsbroschüren möglich. Man kann auch einen Tag der offenen Tür durchführen, was inzwischen wohl alle Schulen machen. Diese Möglichkeiten stehen natürlich auch allen freien Schulen zur Verfügung und damit auch dem Evangelischen Gymnasium Wriezen.
Die Frage enthält, wenn ich es recht verstanden habe, den versteckten Vorwurf, durch mich als Minister würden wieder einmal die freien Schulen benachteiligt. Ich will an dieser Stelle erwähnen, dass es in der Broschüre „Wie weiter nach der Grundschule?“, die über viele Jahre weiterentwickelt worden ist, inzwischen ein Kapitel gibt, in dem extra auf die freien Schulen hingewiesen wird. Ich weise also wieder einmal den Vorwurf von mir, ich wolle die Schulen in freier Trägerschaft in irgendeiner Weise benachteiligen.
In dem konkreten Fall ist es wirklich so gewesen, wie Sie es gesagt haben. Der Schulleiter hat die Einladungen herausgeschickt. Im weiteren Fortgang gab es im Staatlichen Schulamt eine Dienstberatung, in der die zuständige Schulrätin noch einmal die rechtlichen Hinweise gegeben hat, die ich eingangs, Bezug nehmend auf die Grundschulverordnung, erwähnte. Das führte dazu, dass der Schulleiter im Nachgang - nicht auf An
weisung der Schulrätin, sondern weil er glaubte, einen Fehler begangen zu haben - eine der beiden eingeladenen Schulen wieder auslud. Es ging hier nur um die Gymnasien. Die Oberschule musste nicht eingeladen werden, weil die genannte Schule auch über einen Oberschulteil verfügt.
Mein Fazit: Dumm gelaufen! Deshalb habe ich in diesem Fall verfügt - ich möchte an dieser Stelle betonen: als Ausnahme -, dass an dieser Veranstaltung beide Schulen teilnehmen können. Ich glaube, damit ist dieser Fauxpas beseitigt. Ich werde das zum Anlass nehmen, mit allen Schulen noch einmal Kontakt aufzunehmen, um darauf hinzuweisen, dass wir uns an unsere Regelungen halten sollten. Das ist in diesem Fall nicht, zumindest nicht hundertprozentig geschehen, was ich bedaure. Das hat zu Frustrationen geführt. Ich denke, so, wie von mir dargelegt, können wir die Sache regeln. - Vielen Dank.
Habe ich Sie richtig verstanden, dass es Sache der Schulleiter ist, zu entscheiden, welche Schule von jeder Schulform sie einladen?
Korrekt. Staatliche Schulen werden sicherlich bevorzugt staatliche weiterführende Schulen einladen, während Schulen in freier Trägerschaft weiterführende Schulen mit dem entsprechenden Status einladen werden. Das ist Teil der Autonomie bzw. der Selbstständigkeit der Schulen. Das kann der Schulleiter selbst entscheiden.
Vielen Dank. - Wir kommen zu den regulären Fragen. Da die Fragen 1 und 2 sehr ähnlich sind, ist gemeinsame Beantwortung vorgesehen. Die Frage 1 (Straußwirtschaften) stellt die Abgeordnete Melior. Bitte sehr.
Mit der Föderalismusreform I wurde die Zuständigkeit für das Gaststättengesetz auf die Länder übertragen. Brandenburg hat daraufhin 2008 auf Vorschlag des Wirtschaftsministeriums eine eigene Regelung getroffen. Jetzt heißt es, dass die Direktvermarktung auf Weingütern in sogenannten Straußwirtschaften nicht mehr möglich ist. Da in Brandenburg der Weinanbau mit 14 ha Anbaufläche und 13 Straußwirtschaften wieder fest etabliert ist, braucht es eine entsprechende Regelung.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist zu gewährleisten, dass die Weinbauern in Brandenburg den Betrieb ihrer Straußwirtschaften in der kommenden Saison wie bisher fortführen können?
Die Frage 2 (Novellierung des Brandenburgischen Gaststätten- gesetzes) stellt der Abgeordnete Domres. Bitte.
Ich frage die Landesregierung: Plant sie eine diesbezügliche Überarbeitung des Brandenburgischen Gaststättengesetzes?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete! Herr Abgeordneter! Ich wünsche mir, dass möglichst auch andere Probleme ein so großes mediales und öffentliches Echo erfahren wie das Problem der Straußwirtschaften.
Den Begriff „Straußwirtschaft“ hat Frau Melior beschrieben. Man spricht auch von „Besenwirtschaft“ oder „Kranzwirtschaft“; das ist identisch. Wenn also noch einmal eine Anfrage bzw. ein Problem unter diesen Begriffen auftaucht, dann ist jeweils das Gleiche damit gemeint wie mit „Straußwirtschaft“.
Wie war denn die Regelung, bevor im Rahmen der Föderalismusreform die Zuständigkeit auf die Länder übertragen worden ist? Es gab das Bundesgaststättengesetz, das eine Erlaubnispflicht enthielt. Von dieser Erlaubnispflicht konnte im Einzelfall im Wege einer Gestattung abgewichen werden. Das wurde auch für Straußwirtschaften und ähnlich gelagerte Fälle in Ansatz gebracht.
Wir hatten im Jahre 2001 die erste Anfrage, ob Brandenburg eine eigene Rechtsnorm schaffen wolle. Daraufhin erfolgte eine vertiefte Prüfung. Es gab keine weiteren Fälle. Dann wurde 2001 entschieden, dass wir wegen eines Falles nicht eine neue gesetzliche Norm bzw. Rechtsvorschrift schaffen, sondern darauf verweisen, dass auch zu diesem Zeitpunkt die bundesdeutsche Gesetzgebung eine Gestattungsgenehmigung für diesen Einzelfall vorgesehen hat. Nebenbei bemerkt, nach der alten Regelung kostete eine derartige Gestattung zwischen 100 und 10 400 Euro; das war ein sehr teurer Vorgang.
Nach der Föderalismusreform haben wir als Land die Zuständigkeit erhalten, dann als erstes Bundesland ein Gaststättengesetz beschlossen und hier sehr weit liberalisiert und dereguliert. Nach unserem Gaststättengesetz ist keine Erlaubnis notwendig. Es gibt nur eine Anzeigepflicht, die - das erwähne ich nur zum Vergleich - 25 Euro kostet. Insofern gibt es überhaupt keinen Bedarf, jetzt eine neue rechtliche Norm zu schaffen, um es Straußwirtschaften zu ermöglichen, hier im Land Brandenburg tätig zu sein.