Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Vorstellungen bestehen ihrerseits hinsichtlich eines möglichen Erwerbs der noch im Besitz der BVVG befindlichen Seen in Brandenburg?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Abgeordneter Dombrowski, Sie haben alles korrekt dargestellt. Ich habe entschieden, dass mit dem Bund weiterverhandelt wird. Ich halte es für einen ersten Verhandlungserfolg, dass das Moratorium weiter gilt. Ich erinnere alle daran, welche Auswirkungen das Verhandlungsergebnis in den Wahlkreisen haben könnte.
Über dieses Verhandlungsergebnis werde ich die Landesregierung und den Landtag zu gegebener Zeit selbstverständlich informieren. Es ist eine Verhandlung auf Arbeitsebene, und ich als Minister werde natürlich ständig über die Ergebnisse informiert. - Vielen Dank.
Wir kommen zur Frage 359 (Einschränkungen bei Zahnarzt- behandlungen für Brandenburger Versicherte), die der Abgeordnete Beyer stellt.
Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung besteht für viele gesetzlich Krankenversicherte der AOK und der Innungskrankenkassen (IKK) bis zum Jahresende kein Anspruch mehr auf eine zahnärztliche Behandlung. Grund hierfür ist die Überschreitung des Jahresbudgets für zahnerhaltende Maßnahmen. Für die Mitglieder der größten brandenburgischen Krankenkasse, der AOK Berlin-Brandenburg, und der IKK Brandenburg und Berlin könnte dies zu schmerzhaften Einschnitten in die medizinische Grundversorgung führen.
Ich frage die Landesregierung: Wie viele Versicherte im Land Brandenburg sind nach Kenntnis der Landesregierung von potenziellen Leistungseinschränkungen betroffen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Beyer, wir haben folgenden Kenntnisstand: Nach Aussage der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Brandenburg, nach Aussage der AOK Berlin-Brandenburg und der IKK Brandenburg und Berlin ist dies für die Kassen in Brandenburg derzeit kein Thema. Es gibt also nach ihren Aussagen diese Fälle nicht. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, haben die Kassen uns mitgeteilt, dass auch in Brandenburg ein oder zwei Zahnärzte dem Aufruf der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung folgen und zahnärztliche Behandlungen aus Budgetgründen in das nächste Jahr verschieben. Wenn das der Fall sein sollte, stünde ein solches Verhalten ganz klar im Widerspruch zum Sachleistungsprinzip, wie es im SGB V geregelt ist.
Ich kann Ihnen nur sagen, dass alle Versicherten, die ordentlich versichert sind und eine Chipkarte haben, Anspruch auf vollumfängliche Behandlung haben - und diesen auch geltend machen sollen -, ohne dafür eine Rechnung zu erhalten oder gar bezahlen zu müssen.
Wir kommen zur Frage 360 (Flächenprämie auch für Natur- schutzflächen), gestellt vom Abgeordneten Jungclaus.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass EU-Agrarbeihilfen auch für Naturschutzflächen gewährt werden müssen. Das Urteil hat eine große Bedeutung für die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von naturschutzfachlich wichtigen Lebensraumtypen wie Heideflächen, Streuwiesen, beweidetem Extensivgrünland oder Streuobstwiesen. Nunmehr ist klar, dass auch Flächen mit Naturschutzvorrang grundsätzlich beihilfefähig sind.
Daher frage ich die Landesregierung: In welcher Form wird sie das EuGH-Urteil umsetzen und somit die grundsätzliche Beihilfefähigkeit der oben genannten Flächen an die potenziell betroffenen Nutzerinnen und Nutzer kommunizieren?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter Jungclaus, dieses EuGH-Urteil wird in Deutschland, also auch in Brandenburg, umgesetzt werden. Dies ist aber durchaus ein komplizierter Fall in der Ermittlung der Beihilfefähigkeit für Direktzahlungen und Agrarumweltmaßnahmen. Hier ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich. Brandenburg strebt dabei eine einheitliche, bundesweit gültige Regelung an. Morgen sitzen in Bonn die dafür zuständigen Referenten der Bundesländer zusammen und beraten unter anderem über die Konsequenzen aus diesem Urteil. Es besteht die Zielstellung, dass das in der Agrarförderung 2011 entsprechend umgesetzt wird.
Da die Verhandlungen erst morgen stattfinden, würde ich vorschlagen, dass ich im zuständigen Ausschuss über die Ergebnisse berichte.
In vielen Landesteilen Brandenburgs, insbesondere in der Lausitz, breitet sich die Pflanze Ambrosia vehement aus und ist damit eine Gefahr für Allergiker. In anderen Ländern, zum Beispiel in Ungarn, wird die Armee eingesetzt, um das Problem überhaupt noch zu beherrschen.
Die Frage zielt darauf: Wie können wir Flächeneigentümer oder -nutzer verpflichten, gegebenenfalls diese Pflanzen zu entfernen bzw. die Entfernung zu bezahlen? Gibt es gesetzliche Möglichkeiten oder entsprechende Rechtsverordnungen dazu?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Schippel, ich möchte darauf verweisen, dass es dazu zwei Kleine Anfragen gab, die auch beantwortet worden sind, zum einen die Kleine Anfrage 77 vom 27. Januar 2010, zum anderen die Kleine Anfrage 765 vom 20. September 2010. Als dritte Informationsquelle kann ich Ihnen das Informationsblatt des Ministeriums empfehlen. Ich kann also darauf verweisen, dass Sie sich gut informieren können. Ambrosia und deren Gefährlichkeit sind hier dargestellt. Insbesondere beschäftigt uns dieses Problem wiederholt in der Wachstumsperiode.
Ich muss aber eindeutig sagen, Herr Schippel, dass keine spezialgesetzlich begründbare Beseitigungspflicht für Ambrosiabestände besteht. Es gibt also kein darauf abgestelltes Gesetz, nach dem wir eine Beseitigungspflicht hätten. Auch die lokal zuständige Ordnungsbehörde kann in diesem Fall kostenpflichtige Anweisungen zur Beseitigung bzw. Ersatzmaßnahmen nur dann veranlassen, wenn die öffentliche Sicherheit bzw. Ordnung konkret gefährdet ist. Gerade weil die Rechtslage so ist, wie sie ist, setzt die Landesregierung ihren Schwerpunkt auf Information und Mitwirkung.
Im Rahmen eines Aktionsprogramms - all diese Punkte finden Sie in der Broschüre, in dem Informationsblatt - haben wir beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz eine Meldestelle für Brandenburg eingerichtet, deren Ergebnisse in Koordination mit den Berliner Kolleginnen und Kollegen in die Erstellung eines Ambrosia-Atlasses BerlinBrandenburg einfließen. Diesen gibt es, und er ist abrufbar.
Zum anderen gibt es den Arbeitskreis „Ambrosia“ der Landesregierung. Dieser Arbeitskreis bezieht alle betroffenen Ressorts ein, auch den Landesbetrieb für Straßenwesen, den Städte- und Gemeindebund und den Landkreistag. Diese arbeiten gemeinsam am Aktionsprogramm. Der Arbeitskreis bietet abrufbare aktuelle Informationen, auch des Bundes, aus diesem Aktionsprogramm an.
Ein Fazit aus den Aktivitäten des Arbeitskreises und der Aktionen auf Landesebene lautet folgendermaßen: Gravierende Probleme bestehen, wie ich denke, bei den landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Belastung der Landwirte bei der Beseitigung von Ambrosia stößt nach unserer Auffassung an ökonomische Grenzen; das ist festzustellen. Ansonsten, Herr Schippel, engagieren sich die betroffenen Landkreise, und die Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich rege. Die Frage nach der Möglichkeit oder Notwendigkeit, mit den Mitteln des Ordnungsrechts etwas durchzusetzen, stellt sich damit aus meiner Sicht nicht.
Verehrte Frau Ministerin, müsste es in einem solchen Falle nicht heißen: Eigentum verpflichtet? Einfach deswegen, weil eine Gefährdung davon ausgeht. Meine Frage ist, inwieweit man auf dieser Basis doch zu Zwangsmaßnahmen greifen könnte, denn hier besteht die Gefahr, dass man sich zurücklehnt und auf Gewährung von Mitteln aus der öffentlichen Hand wartet.
Ich versuche zu antworten, obwohl ich nicht sicher bin, dass ich Ihre Frage akustisch richtig verstanden habe. Ich denke, es geht darum: Wenn öffentliche Sicherheit und Ordnung konkret gefährdet sind, dann kann die Ordnungsbehörde vor Ort handeln. Ansonsten gibt es bezüglich dessen keine gesetzliche Grundlage, etwas zu tun. Wie ich es dargestellt habe, sind wir gemeinsam gefragt, unser bürgerschaftliches Engagement walten zu lassen.
Danke. - Der Abgeordnete Dr. Scharfenberg erhält nun die Gelegenheit, Frage 362 (Altanschließer) zu stellen.
Nach einer längeren kontroversen Diskussion zum Problem der sogenannten Altanschließer hat der Landtag im Jahr 2009 auf Antrag der damaligen Koalitionsfraktionen SPD und CDU beschlossen, eine Option zur Erhebung differenzierter Herstellungsbeiträge für Wasserver- und Abwasserentsorgung in das Kommunalabgabengesetz aufzunehmen. Damit wurde zugleich die von der Fraktion DIE LINKE vorgeschlagene Stichtagsregelung abgelehnt und anerkannt, dass Altanschließer an den Herstellungsbeiträgen zu beteiligen sind. Jetzt spitzt sich die Situation erneut zu, denn Ende 2011 läuft die bereits einmal verlängerte Verjährungsfrist ab.
Ich frage die Landesregierung: Wie viele bzw. welche Verbände beabsichtigen, differenzierte Herstellungsbeiträge für die Wasserver- und Abwasserentsorgung zu erheben?
Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Scharfenberg, die Frage der sogenannten Altanschließer hat den Landtag eine geraume Zeit beschäftigt. Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass die damals getroffene Regelung zur Änderung des § 8 Absatz 4a richtig und angemessen war, um den Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung eine zusätzliche Möglichkeit einzuräumen, mit dieser Frage entsprechend der Situation in den Regionen differenziert umzugehen.
Sie kennen den rechtlichen Hintergrund, Sie kennen die Urteile, die beispielsweise zuletzt im Jahre 2007 vom Oberverwaltungsgericht ergingen. Sie wissen um die Notwendigkeit, dass hier, im politischen Raum ein Weg gefunden werden musste,
um mit den Urteilen umzugehen. Zuletzt hat der damalige Innenminister des Landes Brandenburg Rainer Speer hier am 19. November 2009 - fast genau auf den Tag vor einem Jahr ausführlich auf diese Frage geantwortet.
Der Landesregierung liegen, weil die Kommunen eigenverantwortlich darüber entscheiden können und das auch in großer Verantwortung tun, keine Erkenntnisse darüber vor, in welchen Kommunen von welchen Aufgabenträgern diese differenzierte Regelung angewandt wird oder nicht. Es gibt, daran erinnere ich, keine Genehmigungspflicht und keine Anzeigepflicht für diese Satzung, und es gibt auch keine Veranlassung für das Innenministerium, den Stand der Satzungserarbeitung nachzufragen.
Herr Minister, ich denke, wir sind uns einig, dass diese Frage wesentlich etwas mit Gerechtigkeitsempfinden zu tun hat. Ich frage Sie: Haben Sie Verständnis dafür, dass es bei den Verbänden Verunsicherung hinsichtlich der Anwendung der Regelung differenzierter Herstellungsbeiträge gibt, weil es eine sehr kontroverse Diskussion dazu gegeben hat?
Zweitens: Sehen Sie das Land in der Verantwortung, den Verbänden bei der Anwendung dieser Regeln Unterstützung zu leisten?
Drittens: Könnten Sie sich vorstellen, dass seitens des Landes Pilotprojekte auf den Weg gebracht werden, die die Anwendung der differenzierten Herstellungsbeiträge befördern?
Ich beginne mit der letzten Frage, sie hat mit Ihrer zweiten Frage direkt zu tun. Ich habe bereits ausgeführt, dass das eigenverantwortlich in den Kommunen entschieden werden muss. Wenn solche Pilotprojekte an das Land herangetragen werden, kann es nur von der kommunalen Seite erfolgen. Wir sind gern bereit, Kommunen - das haben wir in der Vergangenheit bereits getan - aus dem Innenministerium heraus beratend zu unterstützen.
Zu Ihrer ersten Frage: Die Rechte, die den Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eingeräumt werden, bringen auch Pflichten mit sich. Kommunen haben demnach die Verpflichtung, sich mit diesen Dingen auseinanderzusetzen. Wie gesagt, sind wir jedoch dazu bereit, jederzeit beratend und unterstützend tätig zu werden. - Danke sehr.
Vielen Dank. - Wir kommen nun zur Frage 363 (Ausgleich der Hochwasserschäden an Schwarzer Elster und Pulsnitz), die die Abgeordnete Heinrich stellt.
Das letzte Hochwasser der Schwarzen Elster und Pulsnitz hat nicht nur zu Ernteausfällen in landwirtschaftlichen Betrieben
mit Folgen für die kommende Saison, sondern auch zu materiellen Schäden am persönlichen Eigentum vieler Anwohner geführt. Einige verfügten über einen entsprechenden Versicherungsschutz, andere leider nicht. Vor Ort melden sich betroffene Bürger mit ihren Schadenslisten und -summen in den kommunalen Verwaltungen und erkundigen sich, ob die Landesregierung entsprechende Maßnahmen zum Schadensausgleich beabsichtigt.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Maßnahmen beabsichtigt sie, die direkt vom Hochwasser betroffenen und geschädigten Bürger bei der Beseitigung der privaten Hochwasserschäden zu unterstützen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Heinrich, uns allen sind die Bilder und die Situation von mehreren diesjährigen Hochwasserereignissen in Erinnerung. Ich weiß auch, dass es im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster viele Betroffene gibt. An der Schwarzen Elster gab es nach über 50 Jahren wieder eine Hochwassersituation - in diesem Sinne können wir wirklich von einem Jahrhunderthochwasser sprechen, und es gab sehr kritische Zustände.
In Ihrer konkreten Frage geht es um die Unterstützung von Privatpersonen bei der Beseitigung ihrer privaten Hochwasserschäden. Ich kann Ihnen nur zur Antwort geben, dass es in diesem Bereich keine Hilfeleistung seitens der Landesregierung geben kann. Es gibt dafür keine Rechtsgrundlage und demzufolge keine Möglichkeit, hier Finanzmittel auszureichen.
Grundsätzlich ist in diesen Fällen - das haben Sie in Ihrer Fragestellung schon deutlich gemacht - eine private Vorsorge über Versicherungsleistungen erforderlich. Es gibt dennoch Unterstützungsmöglichkeiten, zum einen für Gemeinden und Landkreise, und zum anderen für Unternehmen und für landwirtschaftliche Unternehmen, die in dem Fall auch von Privatpersonen geführt werden.