Protocol of the Session on November 10, 2010

Grundsätzlich ist in diesen Fällen - das haben Sie in Ihrer Fragestellung schon deutlich gemacht - eine private Vorsorge über Versicherungsleistungen erforderlich. Es gibt dennoch Unterstützungsmöglichkeiten, zum einen für Gemeinden und Landkreise, und zum anderen für Unternehmen und für landwirtschaftliche Unternehmen, die in dem Fall auch von Privatpersonen geführt werden.

Ich will noch daran erinnern, dass für Gemeinden und Landkreise zwei Rechtsvorschriften zur Anwendung kommen können. Die eine ist das Brandenburgische Finanzausgleichsgesetz mit dem Ausgleichsfonds für die Kommunen, wenn im Rahmen der Sicherung und Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit eine finanzielle Not- bzw. Schieflage entsteht, die selbst nicht überwunden werden kann. Die andere ist das Brandenburgische Brand- und Katastrophenschutzgesetz - diesen Bezug gewährt das Land selbstverständlich nach Maßgabe des Haushaltes - mit Zuweisungen an kreisfreie Städte und Landkreise als untere Katastrophenschutzbehörde für Abwehrmaßnahmen ungewöhnlichen Ausmaßes bei Großschadensereignissen und Katastrophen.

Antragsteller sind hier Gemeinden und Gemeindeverbände, also keine Privatpersonen. Aber ich denke, es war hilfreich, noch einmal darauf hinzuweisen.

Ich möchte noch erwähnen, dass es Unterstützung für Unternehmen in Hochwasserschutzgebieten gibt. Firmen können

zinsgünstige Kredite und Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen. Dazu hat der Wirtschaftsminister beigetragen. Ich will die Sache abrunden und darauf hinweisen, dass finanzielle Unterstützungen für betroffene landwirtschaftliche Unternehmen geleistet werden, wenn nachgewiesene Existenzgefährdungen zu verzeichnen sind. Es gibt eine nationale Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse verursachte Schäden in der Landwirtschaft, Binnenfischerei und Aquakultur - so heißt diese Rahmenrichtlinie -, wenn existenzgefährdende Situationen durch das Hochwasser eingetreten sind. - Vielen Dank!

Vielen Dank. - Wir begrüßen aus der Carl-Diercke-Oberschule in Kyritz unsere zweite Gästegruppe. Ein herzliches Willkommen im Landtag Brandenburg und einen spannenden Vormittag für euch!

(Beifall)

Die Abgeordnete Hackenschmidt setzt die Fragestunde mit der Frage 364 (Zunahme der Wolfspopulation) fort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Brandenburg ist eine Zunahme der Wolfspopulation und damit verbunden auch ein erhöhtes Schadensvolumen für Rinder- und Schafhalter sowie ein Mehraufwand für die Schadensverhütung zu verzeichnen.

Ich frage die Landesregierung: Was gedenkt sie zu tun, um weitere Schäden zu verhindern bzw. einen vollständigen Ausgleich des wirtschaftlichen Schadens - auch Präventionsmaßnahmen - zu erreichen?

Wiederum hat Ministerin Tack Gelegenheit zu antworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Hackenschmidt, trotz der Zunahme der Zahl der Einzelwölfe in den letzten Jahren kann von einer Wolfspopulation in Brandenburg nicht gesprochen werden.

Bislang gibt es in Brandenburg ein einziges Wolfsrudel, das Nachwuchs zur Welt gebracht hat. Bei allen anderen handelt es sich um Einzeltiere oder Paare ohne Nachwuchs. Ausgerechnet das Leittier - das ist die tragische Situation - dieses einzigen Rudels wurde in der letzten Woche überfahren und ist tot.

(Frau Wöllert [DIE LINKE]: Genau!)

- Genau, bestens informiert.

Von dem von der EU für Wölfe geforderten günstigen Erhaltungszustand sind wir also in Brandenburg noch weit entfernt.

Es ist richtig, dass in den nächsten Jahren mit einer Zunahme des Wolfsbestandes in Brandenburg zu rechnen ist. Dies muss

aber nicht zwangsläufig zu einem erhöhten Schadensvolumen führen. Das ist eine Annahme, die man gut entkräften kann.

Das Hauptaugenmerk der Landesregierung beim Wolfsmanagement liegt daher bei der Prävention von Wolfsschäden. Rechtzeitige Informationen an die Tierhalter in den Regionen, in denen Wölfe gesichtet wurden, helfen diesen, sich auf mögliche Gefahren vorzubereiten. Der Erwerb und die Anlage von Sicherungseinrichtungen, zum Beispiel Schutzzäune, werden seit Langem vom Land gefördert. Ich glaube, das ist bekannt. Begleitend findet dazu eine intensive Beratung der Nutztierhalter durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz statt. Zudem werden Haustierrisse ohne Wenn und Aber - auch wenn nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, dass der Verursacher ein Wolf war - ersetzt; wie gesagt auch, wenn nicht eindeutig der Verursacher...

Ein Wolf.

... nachgewiesen werden konnte.

Die von den Wölfen verursachten Schäden halten sich aber in Grenzen, wenn man das so feststellen darf. In der Zeit von 2007 bis 2009 wurden ganze 18 Euro für den Verlust von Nutztieren an betroffene Tierhalter ausgezahlt.

Als probates Mittel wird auch die Anschaffung von Herdenschutzhunden unterstützt, die sich in unseren Nachbarländern zur Prävention bereits bewährt haben. Das wird von uns auch gefördert.

Die Tierhalter - das will ich hier abschließend sagen - sind aber auch selbst gefragt, Maßnahmen zur Vermeidung von Wolfsschäden zu treffen. Das ist, glaube ich, logisch. Denn für den Schutz der ihnen anvertrauten Nutztiere, sei es vor Krankheiten, Witterungsunbilden, Sicherung von Weiden oder befahrenen Straßen oder eben vor Beutegreifern, ist der Tierhalter zunächst selbst verantwortlich. Die gewährleisteten Unterstützungen habe ich beschrieben. Ich denke, wir können uns in der Zukunft auf eine steigende Anzahl von Wölfen in Natur und Landschaft freuen. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 365 (Genehmigungs- dauer kommunaler Haushalte) des Abgeordneten Ludwig.

In diesem Jahr gibt es vermehrt Beschwerden, dass die Genehmigung der Haushalte der Kommunen durch das Innenministerium sehr lange auf sich warten ließe.

Ich frage die Landesregierung: Warum sind bisher noch nicht alle Haushalte, die das Innenministerium genehmigen muss, also die der Landkreise und kreisfreien Städte, genehmigt worden?

Der Innenminister wird antworten.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Ludwig, ganz knapp gesagt, hängt das damit zusammen, dass sich die Haushaltssituation auf der kommunalen Ebene in den letzten Monaten drastisch verschärft hat. Das hat wiederum wesentliche Ursachen in zwei Punkten. Der erste Punkt sind steigende Soziallasten, gerade bei einigen Gebietskörperschaften, die vom Speckgürtel etwas weiter entfernt sind. Ich brauche nicht weiter auszuführen, worum es dabei geht.

Der zweite Punkt sind deutliche Auswirkungen der Wirtschaftskrise, die sich besonders in den Gewerbesteuereinnahmen, aber auch in anderen Einnahmen der Kommunen niederschlagen.

Momentan läuft - aber auch schon in den vergangenen Monaten - ein sehr intensiver Diskussionsprozess im Innenministerium, weil wir gemeinsam mit den Kommunen ein sehr großes Interesse daran haben, dass ein Konsolidierungsprozess selbst unter teilweise sehr schwierigen Rahmenbedingungen eingeleitet werden muss.

Wenn man auf eine Genehmigung wartet, heißt das nicht, dass in der Zeit nichts passiert. Es gibt mit den einzelnen Gebietskörperschaften, mit den Gemeinden sehr intensive Gespräche. Wir hoffen, dass wir dann - wenn auch teilweise unter Auflagen die Genehmigung erteilen können. Aber es muss klar sein, dass die Genehmigung so erteilt wird, dass die Gemeinde in den kommenden Jahren nicht zusätzliche Schuldenlasten anhäufen muss und damit noch weiter in Schwierigkeiten kommt. Das ist die Maßgabe, die wir haben. Deswegen gibt es gerade in der Kommunalabteilung meines Hauses derzeit sehr intensive Kontakte, sehr intensive Diskussionen. Sie wissen, dass wir darauf angewiesen sind, dass die kommunale Ebene konstruktiv mitarbeitet, um die Genehmigungsfähigkeit herzustellen. Danke sehr.

Danke. - Die Frage 366 (Aufgabenübertragung nach § 5 AG- SGB XII) stellt der Abgeordnete Wichmann. Bitte.

Mit dem Ausführungsgesetz zum SGB XII, das im Oktober durch den Landtag verabschiedet wurde, sollte den Kreisen bei der Umsetzung ein möglichst großer Handlungsspielraum gewährt werden. Das MASF hat sich jetzt mit einem Schreiben an die Kreise und kreisfreien Städte gewandt, in dem eine Vielzahl von Bedingungen für die Aufgabenübertragung gemäß § 5 des Ausführungsgesetzes zum SGB XII vorgegeben wird, die von den Kreisen akzeptiert werden sollen.

Ich frage die Landesregierung: Welche Gründe gibt es dafür, dass nach der Verabschiedung des Gesetzes zusätzliche Hürden errichtet werden, die die Aufgabenübertragung erschweren?

Minister Baaske antwortet.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Vielzahl! Vier ist eine Vielzahl, das ist richtig; aber es sind ja ganz kleine Änderungen, um die es im Entwurf geht, und immerhin zahlen wir 85 % in den Topf und die Kommunen 15 %. Ich denke schon, man muss darauf achten, dass das am Ende auch wirtschaftlich ist und funktioniert.

Wir haben in der letzten Sitzung beschlossen, dass laut § 5 des Landesausführungsgesetzes zum SGB XII das Vertragswesen übertragen werden kann, wenn es vor Ort eine Institution gibt, die das Vertragswesen gemeinsam und zentral wahrnimmt. Das läuft bisher bereits in Forst. Es lief auch ganz gut. Wir haben gesagt, darauf kann man aufbauen und schauen, dass man es so fortführt. Die Erfahrungen haben uns bestätigt, es so ins Papier, ins Gesetz zu nehmen, und das wollen wir auch so tun.

Ändern musste man lediglich zum Beispiel den Punkt, dass Forst, also Spree-Neiße, Mandatsträger ist, das heißt also, dieses Vertragswesen selbst organisiert, aber eben auch Mandatierender ist, also auch für Forst, das heißt, für Spree-Neiße selbst, verhandeln muss. Dazu haben wir gesagt, dies würde nachher ein In-sich-Geschäft, und wir baten um Klarstellung, dass Spree-Neiße es sozusagen für Spree-Neiße machen darf. Das ist eine Formulierung, denke ich, mit der alle leben können und die nicht zum Beispiel die Uckermark betrifft, sondern die lediglich Spree-Neiße betrifft.

Der andere Punkt ist: Wir haben uns im AG-SGB XII verständigt, dass die Datensammlung im Ministerium läuft, die Daten hierher geliefert werden, entsprechend den Kosten abgerechnet und die Statistik von uns geführt wird. In der Vereinbarung war enthalten, dass auch in Forst, also in der gemeinsamen Servicestelle, die Daten gesammelt werden können. Ich habe damit kein Problem. Wenn die Landkreise wollen, dass sie die Daten auch nach Forst liefern, dann können sie das tun. Nur möchte ich nicht, dass wir uns mit der Forster Behörde über einen Sachverhalt austauschen, der im Gesetz als unsere Zuständigkeit geregelt ist. Verstehen Sie: Wenn sie nun selbst eine eigene Behörde aufbauen, dann können sie das tun, aber nicht innerhalb der Vereinbarung, die wir innerhalb des AG-SGB XII gefordert haben. Dies muss man, denke ich, auseinanderhalten. Dazu haben wir lediglich um eine Klarstellung gebeten, darum, dass die Daten zu uns kommen.

Selbstverständlich, Herr Wichmann, sollen die Kommunen auch von uns jederzeit Informationen erhalten, die notwendig sind, um eine Rückkopplung zu bekommen: Wo stehen wir in den Gesamtausgaben? Dies kann selbstverständlich passieren. Aber dass wir, wie gesagt, eine Dopplung vermeiden, war Gegenstand unserer Intervention. Wir meinen, die Datensammlung wird bei uns geführt. Um nicht ständig eine Rückkopplung mit Forst zu haben, haben wir gesagt, das müsste geklärt werden.

Der andere Punkt war, dass in der Vereinbarung von einer Steuerungsgruppe die Rede ist, während bei uns im Gesetz von einem Brandenburger Steuerungskreis die Rede ist. Beide Gremien, Steuerungsgruppe und Steuerungskreis, sind eine

Doppelung. Um diese auszuschließen, haben wir gesagt: Klärt das bitte! Nehmt die Kompetenzen aus der Steuerungsgruppe heraus. Sie können nur in diesem Steuerungskreis erfolgen, sie müssen nicht in der Steuerungsgruppe erfolgen. Dazu sage ich auch wieder: Wenn die Landkreise meinen, sie brauchen eine Steuerungsgruppe, in der sie bestimmte Sachen besprechen sollen, dann können sie das gern tun, aber nicht auf der Grundlage unseres AG-SGB XII. Das ist eine Sache, die separat laufen muss.

Der vierte Punkt, um den es ging, waren die Kündigungen. Wir haben gesagt: Wenn alle Kommunen mitmachen, dann kann die Aufgabe übertragen werden. Nun haben wir nochmals klargestellt: Es kann nicht sein, dass zum Tag X, also zum Beispiel jetzt, 18 Kommunen sagen, sie übertragen, und dann am 01.01. die ersten drei Kündigungen hereinkommen und wir dies hinnehmen müssen, sondern wir haben gesagt: Wenn Kündigungen kommen, muss sofort verhandelt werden, wie die Kommunen wieder hereinkommen. Dies darf nicht auf den SanktNimmerleins-Tag verschoben werden. - Ich sehe aber noch Nachfragen.

Es gibt Nachfragebedarf. Herr Wichmann, bitte.

Herr Minister Baaske, was mich noch interessieren würde, ist, ob Sie jetzt eine Einigung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten erzielt haben. Es sind Beschlüsse in den Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen zu fassen, weil ja möglichst rasch die gemeinsame Vereinbarung auf den Weg gebracht werden und die Umsetzung erfolgen muss.

Es gab in der letzten Woche eine Beratung mit den Sozialdezernenten. Können Sie uns dazu sagen, wie der letzte Stand ist und mit welchem Ergebnis Sie auseinandergegangen sind?

Ich kann noch keinen aktuellen Stand sagen. Ich kann mir aber vorstellen, dass es bei den Landkreisen auch einen Moment dauert. Da ich auch Kreistagsabgeordneter bin, habe ich am Montag eine Vereinbarung gesehen, die nicht auf dem aktuellen Stand war. Ich nehme an, da ist noch ein wenig Rückkopplung notwendig.

Danke sehr. - Ich erinnere an unsere Geschäftsordnung: Es ist nur zulässig, solange für Nachfragen zu drücken, wie die erste Antwort läuft.

(Frau Blechinger und Wichmann [CDU]: Das haben wir gemacht!)