Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Große, ich will zunächst zwei Sätze aus der Pressemitteilung vom 27. Mai dieses Jahres zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zitieren. Es sind für mich die entscheidenden Sätze, und sie sind erfreulich:
„Die Klägerinnen sind wirksam Beamtinnen auf Lebenszeit geworden. Die Ernennungsurkunden genügen den gesetzlichen Formerfordernissen.“
Damit haben wir endlich Rechtssicherheit für die rund 7 000 Beschäftigten und auch für das Land. Das war das Erfreuliche. So weit, so gut.
Im zweiten Teil des Urteils kam es zu eindeutigen Konsequenzen: Den neun Klägerinnen und Klägern wird die Besoldungsdifferenz zwischen ihrer Teilzeit- und einer Vollzeitbeschäftigung rückerstattet - diesen Betrag hat das Land nachzuzahlen -, und sie sind auch in der Versorgung gleichzustellen. Das ist kein Schadensersatzanspruch, sondern ein Anspruch aus ihrem Beamtenverhältnis, das ihnen im ersten Teil des Urteils bestätigt worden ist.
Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor und kann daher rechtlich auch nicht bewertet werden. Ich kann zum heutigen Zeitpunkt nichts zu weiterreichenden Konsequenzen sagen.
Zum Schluss möchte ich eine persönliche Wertung abgeben; sie ist inzwischen bekannt: Ich halte den zweiten Teil des Urteils für falsch, ungerecht und problematisch; denn wenn Beamte des Landes Geld für nicht geleistete Arbeit erhalten, wird das die Vorurteile gegen den Berufsstand Lehrer befördern. Das ist schädlich für das Image dieses Berufsstandes. Weil ich an diesem Prozess beteiligt war, möchte ich Folgendes hinzufügen: Alle, die sich damals teilzeitverbeamten ließen, haben das freiwillig getan. Ihnen ist keine Entlassung angedroht worden für den Fall, dass sie es nicht tun. Nicht alle haben dieses Angebot angenommen, und sie arbeiten noch heute als Angestellte an den Schulen unseres Landes. Es hat keine Entlassung gegeben, und das ist ihnen vorher auch nicht angedroht worden.
Ich habe eine ähnliche Frage gestellt und sie um den Aspekt der finanziellen Auswirkungen erweitert. Können Sie dazu etwas sagen? Diesbezüglich geisterten unterschiedliche Bewertungen durch die Medien. Wann haben Sie Klarheit? Wann können Sie sagen, um welche Summe es sich handeln wird?
Herr Hoffmann, ich kann derzeit noch nicht einmal etwas zu den finanziellen Konsequenzen, die sich in Bezug auf die neun Klägerinnen und Kläger, die vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gezogen sind, ergeben, sagen. Das ist ein schwieriger Prozess, mit dem nun hauptsächlich die Zentrale Bezügestelle in Cottbus beschäftigt sein wird. Jeder Einzelfall muss geprüft werden, denn der Beschäftigungsumfang war von Fall zu Fall verschieden. Manche der Teilzeit-Beamten haben lange Zeit voll gearbeitet, ihre Stunden sind also aufgestockt worden, andere sind auf dem abgesenkten Niveau geblieben. Deshalb sind die individuellen Ansprüche sicherlich sehr unterschiedlich. Insgesamt geht es um maximal 210 Betroffene. Die Ansprüche müssen für jeden Einzelfall errechnet werden, und am Ende steht dann eine Summe, zu der ich mich heute noch nicht äußern kann; ich will auch nicht spekulieren. - Danke.
Vielen Dank. - Herr Hoffmann, ich darf davon ausgehen, dass die Frage 287 (Auswirkungen des Urteils des Bundesverwal- tungsgerichtsgerichts zur Teilzeitverbamtung) damit erledigt ist? - Danke.
Wir kommen damit zur Frage 278 (Förderung des Neubaus der Kindertagesstätte in Lychen durch LEADER), die der Abgeordnete Wichmann stellt.
Die Stadt Lychen plant derzeit den Neubau der Kindertagesstätte Chorstift. Ein Teil der Kosten wird aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ des Bundes geför
dert. Hierzu sind auch schon im Jugendhilfeausschuss und im Kreistag die erforderlichen Beschlüsse gefasst worden. Darüber hinaus sollen Fördermittel in Höhe von 376 000 Euro aus dem Programm LEADER in Anspruch genommen werden, die bei der Lokalen Aktionsgruppe beantragt sind und seitens des Landesamtes für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung positiv beschieden wurden. Die Regionalmanagerin der Lokalen Aktionsgruppe Uckermark teilte kürzlich in einer Pressemitteilung mit, dass die LEADER-Mittel durch die Haushaltssperre eingefroren seien und deshalb eine Verzögerung des geplanten Kita-Neubaus auf unbestimmte Zeit zu befürchten sei.
Ich frage die Landesregierung: Ist es beabsichtigt, die von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten LEADER-Mittel noch vor Ablauf der Haushaltssperre zur Bewilligung regionaler Projekte freizugeben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Wichmann, wir haben uns am Rande der gestrigen Landtagsdebatte schon ausgetauscht. Grundsätzlich sind Investitionen in Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Grundversorgung über die LEADER-Richtlinie förderfähig. Ich sage „grundsätzlich“; denn im Einzelfall kann es durchaus Schwierigkeiten geben. Mit dem angesprochenen Bewilligungsstopp hat der Finanzminister zunächst einmal nichts zu tun, sondern er hängt mit der Überzeichnung des Codes 321 zusammen, das war gestern schon im Zusammenhang mit der Breitbandversorgung thematisiert worden. Deshalb haben wir bei der EU-Kommission einen dritten Änderungsantrag gestellt. Ich hoffe, dass wir im Sommer grünes Licht von der EU bekommen, kann es jedoch nicht definitiv zusagen.
Wenn unserem Antrag zugestimmt wird, können wir kommunale Projekte wieder freigeben, sofern sie keine Landesmittel beinhalten. Bei Projekten, die von Landesmitteln abhängen, kommt die Haushaltssperre natürlich zum Tragen. Ich will ausdrücklich unterscheiden. Nicht immer muss der Finanzminister für alles herhalten. Ich stehe zu dem dritten Änderungsantrag, weil ich es für gut und richtig halte, inmitten einer Förderperiode zu überprüfen, welche Programme sich bewährt haben und bei welchen Programmen es noch Bedarf bzw. entsprechende Anträge gibt.
Nach meiner Kenntnis gibt es auch noch Anforderungen zur Vervollständigung bzw. Konkretisierung der Unterlagen. Wir hatten uns ja schon verständigt. Kümmern Sie sich um die Stadt Lychen, und ich werde Sie informieren, wie ich es im Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie im Wirtschaftsausschuss zugesagt habe, wenn wir aus Brüssel die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag bekommen haben.
Ist seitens Ihres Ministeriums sichergestellt, dass diese Informationen auch in den Ämtern für Flurneuordnung und in den Lokalen Aktionsgruppen angekommen sind? Nicht, dass auch
in anderen Regionen Missverständnisse im Zusammenhang mit der Haushaltssperre, die durch die Presse öffentlich geworden sind, entstehen.
Wir haben das an die entsprechenden Stellen weitergegeben. Dass es in jeder einzelnen Aktionsgruppe angekommen ist, kann ich nicht garantieren. Ich nehme Ihren Hinweis gern auf und würde meine Fachabteilung anweisen, das klarzustellen. Bezüglich dieses Codes 321 und der Haushaltssperre ist es etwas kompliziert, insbesondere in Bezug auf den Unterschied zwischen kommunalen und privaten Projekten. - Danke schön.
Danke schön. - Die Abgeordnete Vogdt stellt die Frage 279 (Haushaltswirtschaftliche Sperre im Bereich der Personalaus- gaben und ihre Auswirkungen auf die Finanzverwaltung des Landes Brandenburg).
Am 2. Juni dieses Jahres hat der Finanzminister des Landes Brandenburg haushaltswirtschaftliche Sperren gemäß § 41 Absatz 1 LHO erlassen. Betroffen hiervon soll auch der Bereich der Personalausgaben sein.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie konkret wirkt sich die haushaltswirtschaftliche Sperre im Bereich der Personalausgaben, insbesondere auf das Personal in der Steuerverwaltung, des Landes Brandenburg aus?
Die 2%ige haushaltswirtschaftliche Begrenzung im Bereich der Personalausgaben wirkt sich auf alle Bereiche gleichermaßen aus.
Danke, das war kurz und knapp. - Wir kommen zur Frage 280 (Förderung des ökologischen Landbaus) , gestellt von der Abgeordneten Niels.
Der ökologische Landbau ist eine besonders ressourcenschonende und umweltverträgliche Wirtschaftsform, die sich am Prinzip der Nachhaltigkeit orientiert. Darüber hinaus werden im Ökolandbau im Vergleich zur konventionellen Landwirtschaft deutlich mehr Arbeitsplätze geschaffen. Ökologisch wirtschaftende Betriebe sind ein wichtiger Tourismusmagnet in Brandenburg, wie auch der Landtagspräsident des Öfteren betont hat. Der ökologische Landbau ist ein Erfolgskonzept, das zur regionalen Wertschöpfung und Entwicklung des ländlichen Raumes in Brandenburg besonders beiträgt.
Daher frage ich die Landesregierung: Plant sie, die Förderung des ökologischen Landbaus zu beschneiden? Wenn ja, wann? Und in welcher Form sind Kürzungen geplant?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Niels, es ist auch hier etwas komplizierter, als es sich anhört. Zum einen profitieren auch Betriebe, die ökologischen Landbau betreiben, wie alle anderen Betriebe von den Direktzahlungen der EU. Unser erstes Ziel muss es sein, dass die Direktzahlungen auch nach 2014 ohne Kofinanzierung des Landes erfolgen können. Wir kennen die Haushaltssituation des Landes. Die Direktzahlungen von einer Kofinanzierung abhängig zu machen halte ich für sehr problematisch.
Ich war kürzlich zu Gast beim Bauernverband Südbrandenburg. 95 % der Betriebe haben ihre Anträge auf Direktzahlungen schon gestellt und erwarten natürlich von mir, dass ich sicherstelle, dass sie zum 1. Dezember 2010 ausgezahlt werden. Das hat mit der Liquidität der Betriebe zu tun.
Nun zur zweiten Säule: Die Agrarumweltmaßnahmen sind freiwillig, und man erhält dafür eine Förderung über 5 Jahre. Diesbezüglich gibt es ein großes Problem; denn die EU-Förderperiode läuft bis 2013. Ich kann keine neuen Projekte mehr bewilligen, denn heute schreiben wir das Jahr 2010, in fünf Jahren sind wir über die Förderperiode hinaus gelangt.
Die EU-Kommission hat, was die neue Förderperiode betrifft, einen Vorschlag für den Herbst 2010 angekündigt. Ich bin bei so etwas immer vorsichtig, denn das hat die Kommission und nicht der Landwirtschaftsminister Vogelsänger angekündigt. Ich hoffe natürlich, dass in einem solchen Rahmen auch Übergangsvorschriften enthalten sind. Diese sind dringend notwendig, weil wir wissen müssen, wie wir mit der ausgelaufenen und dann mit der neuen Förderperiode umzugehen haben. Ansonsten sind Anträge über eine Zeitspanne von fünf Jahren nicht zu realisieren.
Wir sind in den Haushaltsberatungen. Die Landesregierung wird bezüglich des Haushalts 2011 einen Vorschlag unterbreiten das ist nicht unkompliziert. Diesen Vorschlag wird das Parlament - ich bin mir sicher: sehr intensiv - beraten. Es wird darum gehen, wie viele Mittel uns in diesem Bereich insgesamt zur Verfügung stehen. Auch das habe ich zu prüfen. Beim ökologischen Landbau ist es allerdings viel schwieriger, weil wir auch die Hürde der Vorschriften der Europäischen Union zu nehmen haben.
Ist es Ziel, dass der ökologische Landbau - unabhängig von den finanziellen Gegebenheiten - weiterhin gefördert wird?
Frau Niels hat die Anfrage gestellt. Aber nicht nur Frau Niels möchte eine Antwort, ich erhalte sehr viele Einladungen von Landwirtschaftsbetrieben auch aus dem ökologischen Land
bau. Es ist Ziel, auch weiterhin zu fördern, aber die Rahmenbedingungen dafür müssen stimmen. Die Europäische Union, die neue Förderperiode und die Haushaltssituation des Landes müssen das ermöglichen. Das heißt, dass die Kofinanzierung des Landes sichergestellt werden muss.
Immer mehr Haushalte und Betriebe setzen bei der Energienutzung auf Photovoltaikanlagen. Allerdings stehen diese Anlagen wie kürzlich einem Bericht zu entnehmen war - auch nach Abschaltung noch unter Strom. In einem Brandfall birgt dies Risiken für Bewohner und Rettungskräfte.
Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, Betreiber von Photovoltaikanlagen zu verpflichten, per Kennzeichnung an der Grundstücksgrenze Rettungskräfte auf die Existenz solcher Anlagen hinzuweisen und damit zusätzliche Gefährdungen zu vermeiden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Baer, das ist eine berechtigte Frage, weil die Feuerwehrleute im Einsatzfall ihr Leben riskieren und das Thema Photovoltaikanlagen und deren Stromerzeugung im Brandfall erst jetzt richtig in unser Bewusstsein gerückt ist. Es war auch Thema in Fachgremien der Bauministerkonferenz, bei der um eine Lösung gerungen wurde. Ich halte es für richtig, dort nach einer Lösung zu suchen, denn es gibt dieses Problem nicht nur in Brandenburg - gerade sprachen wir über die Fusion -, sondern auch in anderen Bundesländern. Man muss also versuchen, einen einheitlichen Standard in Deutschland zu finden.
Es gibt die Fachkommission Bauaufsicht, bei deren Treffen dieses Thema - auch auf mein persönliches Anraten - auf die Tagesordnung gesetzt worden ist. Wir müssen sehen, wie das Fachgremium mit seiner Arbeit weiterkommt. Im September findet eine Bauministerkonferenz statt, welche ich für eine gute Gelegenheit halte, nach länderübergreifenden Lösungen zu suchen. Mit Sicherheit werden die Photovoltaikanlagen dabei thematisiert werden, aber ob man sofort zu einer Lösung kommt, ist eine andere Frage. Meist sind zuvor Prüfaufträge durchzuführen oder Rahmenbedingungen zu schaffen.
Nichtsdestotrotz haben wir auf Landesebene entsprechend reagiert: Am 21. und 22.06.2010 - ich werfe einen Blick zum Innenminister - fand eine Führungskräftekonferenz von Feuerwehrleuten statt, bei der die Photovoltaikanlagen auch Thema waren. Man hat sich darauf verständigt, dass das Innenministerium gemeinsam mit meinem Haus - also der obersten Bauaufsicht versuchen soll, eine Handlungsanleitung herauszugeben. Der Stadt Cottbus ist diesbezüglich sehr zu danken, denn sie hat ein Merkblatt entwickelt, auf dessen Grundlage wir die Lösung dieses Problems weiterentwickeln wollen. Auf diese Art wird
versucht, auf die Gefahren hinzuweisen. Ich wiederhole jedoch: Ich halte eine bundeseinheitliche Lösung grundsätzlich für zielführend.
Wir kommen zur Frage 282 (Vermittlungsausschuss zur Zu- kunft der Solarförderung), gestellt vom Abgeordneten Domres.
Der Bundesrat hat in seiner 871. Sitzung beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Bundesregierung und der Bundestag hatten eine einmalige zusätzliche Absenkung der Einspeisevergütung von Solarstrom um bis zu 16 % ab dem 1. Juli beabsichtigt. Der Bundesrat ließ das entsprechende Gesetz mit der Unterstützung des Landes Brandenburg allerdings nicht passieren und rief den Vermittlungsausschuss an. Der Bundesrat plädiert dafür, dass eine einmalige Absenkung der Vergütung 10 % nicht übersteigen darf. Die Absenkung der Vergütungssätze muss so ausgestaltet werden, dass neu zu installierende Photovoltaikanlagen nicht unrentabel werden.