Protocol of the Session on July 2, 2010

Bei dieser Frage kann ich nur für mich sprechen, weil es a) ein Wahlgeheimnis gibt und b) die Abstimmung freigestellt ist. Jedoch können wir zu gegebener Zeit - wenn ich Mitglied der Bundesversammlung sein und die von Ihnen beschriebene Situation eintreten sollte, was ich für sehr unwahrscheinlich halte - Zwiegespräche führen.

Meine Damen und Herren, ich möchte mit einem Zitat von Antoine de Saint-Exupéry schließen, das meines Erachtens auf die Situation in der gegenwärtigen Fusionsdebatte sehr treffend passt.

„Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer.“

(Frau Mächtig [DIE LINKE]: Genau!)

Vielen Dank.

(Beifall CDU und GRÜNE/B90)

Mit diesem wirklich schönen Zitat von de Saint-Exupéry ist die Rednerliste erschöpft. Ich beende die Aussprache und rufe den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE, der Ihnen in der Drucksache 5/1593 vorliegt, zur Abstimmung auf. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen?

(Frau Nonnemacher [GRÜNE/B90]: Kleinmut - dein Na- me ist SPD! Beifall CDU)

- Zwischenrufe bitte nicht während der Abstimmung. Der Kleinmut hätte auch bis nach der Abstimmung Zeit gehabt.

Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall.

Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde

Drucksache 5/1583 Drucksache 5/1584 Drucksache 5/1477

Wir beginnen mit der Dringlichen Anfrage 25 (Auflösung der Hochschulrücklagen) des Abgeordneten Prof. Dr. Schierack.

Die „Märkische Oderzeitung“ berichtete am Dienstag dieser Woche, dass die Universitäten und Fachhochschulen einen Teil ihrer Rücklagen auflösen und an das Land zurückzahlen müssen. Dies wäre eine klare Abkehr von der bewährten Praxis der Autonomie und der Zahlungssicherheit unserer Hochschulen. Dies wird dazu führen, dass Hochschulen keine Anreize mehr zur sparsamen und effizienten Mittelverwendung haben. So

müssten Projekte und Investitionen, die mit diesem Geld geplant waren, zurückgestellt werden oder könnten nicht umgesetzt werden.

Ich frage die Landesregierung: Wie viel Prozent der Hochschulrücklagen sind für eine Rückführung in den Landeshaushalt vorgesehen?

Staatssekretär Gorholt wird diese Frage beantworten.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schierack, es geht bei dieser Maßnahme um die Planung für den Haushalt 2011. Die Landesregierung hat in ihrem Eckwertebeschluss geplant, dass eine Zuführung in Höhe von 10 Millionen Euro an den Landeshaushalt 2011 aus der Landesmittelrücklage der Hochschulen erfolgt. Das heißt, im Zuge der Haushaltsberatung über den Haushalt 2011 können Sie sich noch intensiv mit dieser Frage beschäftigen.

Bei einer anderen Steuerpolitik in Berlin oder auch bei einer Einigung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder über mehr Mehrwertsteuerpunkte zur Finanzierung des 10%-Ziels wären solche schmerzhaften Eingriffe vielleicht nicht notwendig.

Die Hochschulen verfügen derzeit über eine Landesmittelrücklage von 26,3 Millionen Euro, aus der wir 10 Millionen Euro für den Landeshaushalt 2011 entnehmen wollen. Es verbleibt also eine Rücklage in Höhe von 16,3 Millionen Euro.

Es geht nicht um einen willkürlichen Eingriff in die Rücklage, sondern um eine einmalige Maßnahme per Haushaltsgesetz. Das Globalbudget der Hochschulen soll nicht gekürzt werden. Auch am Prinzip der Rücklagenbildung wird nicht gerüttelt. Die Landesregierung plant beispielsweise Kürzungen bei der eigenen Personalbudgetrücklage um 70 %. Insofern ist diese Maßnahme auch vom Prozentsatz her vertretbar.

Die Entnahme aus einer Rücklage der Hochschulen ist kein einfacher Schritt, angesichts des Konsolidierungsbedarfs des Haushalts jedoch vertretbar. - Herzlichen Dank.

Herr Staatssekretär, der Abgeordnete Jürgens hat Nachfragen.

Herr Staatssekretär, im aktuell geltenden Hochschulpakt zwischen der Landesregierung und den Hochschulen steht folgender Satz:

„Die im ersten Hochschulpakt seitens der Landesregierung zugesagte Übertragung nicht verbrauchter Haushaltsmittel und die damit verbundene Rücklagenbildung haben sich bewährt und zur Erhöhung des flexiblen Mitteleinsatzes und zur Planungssicherheit der Hochschulen beigetragen; diese Regelungen werden in vollem Umfang beibehalten.“

Daher will ich Sie - erstens - fragen, ob in dem neu auszuverhandelnden Hochschulpakt eine ähnliche Regelung wieder vorgesehen ist. Zweitens: Können Sie verstehen, dass die Hochschulen nach dieser Ankündigung - aufgrund der bestehenden Regelungen im Hochschulpakt - nervös geworden sind?

Ich kann die Reaktion der Hochschulen an dieser Stelle verstehen, auch wenn ich, wie ich soeben ausgeführt habe, diese Maßnahme für vertretbar halte. Wir sind derzeit dabei - sowohl vonseiten der Hochschulen als auch vonseiten der Landesregierung -, den bis Ende dieses Jahres geltenden Hochschulpakt zu evaluieren. Auf der Grundlage der Evaluationsergebnisse werden wir den Hochschulpakt für die Jahre 2011 bis 2013 rechtzeitig aushandeln. Dann haben wir eine gute neue Grundlage, um auch über die Rücklagenbildung eine neue Vereinbarung zu schließen.

Danke sehr. - Wir kommen zur Dringlichen Anfrage 26 (Mit Steuergeld finanzierte Wettspiele in der Landesverwaltung), gestellt vom Abgeordneten Burkardt. Bitte sehr, Herr Burkardt.

Auch wenn wir gehört haben, dass der unbefugte Griff in die Landeskasse zur Auszahlung von Wettgewinnen eher einen Ausrutscher darstellt und nicht den Untreuetatbestand erfüllt, frage ich dennoch die Landesregierung nach ihrer offiziellen Antwort auf die Frage, wie sie die Aktivitäten des Landesbetriebes mit Blick auf die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung und des Strafgesetzbuches, insbesondere § 266, bewertet.

Innenminister Speer wird darauf antworten.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über die Entstehung dieser Überlegungen des zentralen ITDienstleisters und die Reaktionen darauf ist in der Presse informiert worden. Insofern kann ich nur das wiederholen, was wir der Öffentlichkeit gegenüber bereits festgestellt haben. Zunächst einmal stelle ich fest, dass es sich um ein Tippspiel, nicht um ein Wettspiel handelte, denn es erfolgte kein Wetteinsatz. Es war dazu gedacht, Aufmerksamkeit auf andere Angebote des IT-Dienstleisters zu lenken. Man kann unterschiedlicher Auffassung darüber sein, ob das ein glücklich gewählter Weg war. Ich bin der Auffassung, dass er nicht in Ordnung war. Deswegen wurde veranlasst, dass die Preise privat finanziert werden, was inzwischen erfolgt ist. Eine Schwelle, die mich veranlassen würde, dienstrechtlich vorzugehen, ist aus meiner Sicht nicht erreicht. § 266 des Strafgesetzbuches, den Sie nennen, ist nicht einschlägig.

Der Fragesteller hat Nachfragen.

Befinden sich unter den potenziellen Spendern landeseigene Gesellschaften? Die nächste Frage stelle ich danach.

(Zuruf von der CDU: Die musst du gleich stellen!)

- Gut. - Dann die nächste Frage gleich hinterher: Was will die Landesregierung tun, um dem Anschein der Vorteilsnahme der durch die Zuwendungen Begünstigten vorzubeugen?

Erste Frage: Nein.

Zweite Frage: Es ist alles getan worden.

(Vereinzelt Beifall SPD und DIE LINKE)

Danke. - Wir kommen zu Frage 276 (Drohende Insolvenz von Krankenkassen), gestellt von der Abgeordneten Lehmann.

Medienberichten zufolge haben die drei Kassen Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln - GBK Köln -, BKK Heilberufe sowie City BKK dem Bundesversicherungsamt eine drohende Insolvenz gemeldet. Die Behörde fürchtet angesichts des für 2011 anstehenden Defizits von 11 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr finanzielle Engpässe bei weiteren gesetzlichen Krankenkassen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung stufte in einem internen Rating insgesamt 23 Kassen als „gefährdet“ ein, 46 Versicherer haben den Status „zu beobachten“.

Ich frage die Landesregierung: Ist eine mögliche Zahlungsunfähigkeit von Krankenkassen in Brandenburg bekannt?

Ministerin Tack antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Lehmann, bislang sind uns im Gesundheitsministerium keine Fälle drohender Zahlungsunfähigkeit bekannt - von den Kassen, die unserer Aufsicht unterstehen. Sie wissen, dass das nur drei sind: die AOK Berlin-Brandenburg, die IKK Brandenburg und Berlin sowie die Brandenburgische Betriebskrankenkasse. Alle drei haben in ihren Jahresabschlüssen positive Ergebnisse vorgelegt. Wir gehen davon aus, dass die Situation dort stabil ist.

Zu einer etwa drohenden Zahlungsunfähigkeit von Krankenkassen, die unsere Versicherten betreuen, über die wir aber keine Aufsicht haben, können wir keine Aussage treffen. Ich bitte in diesem Zusammenhang darum, die von Ihnen zitierten Aussagen des GKV-Spitzenverbandes zu potenziell gefährdeten Kranken

kassen mit Vorsicht zu nutzen. Die entsprechenden Presseerklärungen sind schon ein halbes Jahr alt. Wir können aktuell die Situation nicht bewerten.

Ich will unterstreichen: Sollte es zur Insolvenz bzw. zur Schließung einer gesetzlichen Krankenkasse kommen, was wir nicht hoffen, dann sind die in der betroffenen Kasse Versicherten dennoch immer abgesichert. Sie werden rechtzeitig informiert und können dann andere Krankenkassen wählen. Die gewählten Krankenkassen sind verpflichtet, die in den insolventen Kassen Versicherten aufzunehmen.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 277 (Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Schadensersatz- forderungen infolge der Teilzeitverbeamtung), gestellt von der Abgeordneten Große. Bitte sehr.

Nachdem das höchste deutsche Verwaltungsgericht vor wenigen Wochen ungeachtet der Formfehler in den Ernennungsurkunden die Beamtenernennung in den Jahren 1999 bis 2005 für wirksam erklärt, zugleich aber für die zwangsweise Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung keine gesetzliche Grundlage gesehen hat, hat es am 17. Juni die Begehren von neun Lehrkräften auf Schadensersatz infolge der zwangsweisen Teilzeitverbeamtung nach 1999 positiv beschieden. Das Land ist damit in der Pflicht, die Besoldungsdifferenz zu den Bezügen eines vollzeitbeschäftigten Beamten und die versorgungsrechtliche Gleichstellung rückwirkend nachzuzahlen.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Konsequenzen, die sich für das Land aus dem Urteil ergeben?

Minister Rupprecht antwortet.