b) Wird es nach wie vor bei der auch in der Frage von Frau Lehmann bereits angesprochenen Unterstützung der ILA von ca. 2 Millionen Euro pro ILA-Ausrichtung bleiben?
Herr Kollege, ich sagte vorhin, dass ich hier zu keinen weiteren Einzelheiten Stellung nehmen kann, weil Vertraulichkeit vereinbart worden ist. Sie können davon ausgehen, dass zumindest die Landesregierung Brandenburgs, aber auch der Berliner Senat dabei sind, alles zu tun, um die Kosten weiter zu minimieren; und ich habe die gute Hoffnung, dass uns das auch in umfassendem Umfang gelingen wird. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die Frage 159 (Muttersprachen- unterricht für fremdsprachige Schülerinnen und Schüler) wird von der Abgeordneten Wöllert von der Fraktion DIE LINKE gestellt.
Laut § 109 Schulgesetz soll für fremdsprachige Schülerinnen und Schüler ein Grundangebot an muttersprachlichem Unterricht vorgehalten werden. Wiederholt haben Eltern und Lehrkräfte, insbesondere aus der Landeshauptstadt, signalisiert, dass fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern kein Unterrichtsangebot in der Muttersprache unterbreitet wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Wöllert, beim muttersprachlichen Unterricht in unseren Schulen handelt es sich um ein freiwilliges schulisches Angebot. Die Beratung der Eltern erfolgt durch die unterrichtenden Lehrkräfte in Zusammenarbeit mit der RAA. Dabei geht es um Umfang, Inhalt und Organisation. Wir haben dafür auch einen Flyer entwickelt, der bei der Beratung helfen soll, und Lerngruppen - das ist das Ergebnis - eingerichtet, wenn es zwölf interessierte Schülerinnen und Schüler gibt.
In der Regel können wir diesen Bedarf landesweit decken und ihm entsprechen; aber es ist natürlich möglich, dass hier und da die Zahl Zwölf nicht erreicht wird. Immer dann gibt es ein Problem. Die Anzahl der Lerngruppen im Land ist relativ stabil. Sie bewegt sich seit Jahren zwischen 45 und 48, es gibt also kaum Schwankungen; und meist sind es auch Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Schulen sowie unterschiedlichen Jahrgangsgruppen, die in diesen Gruppen zusammengefasst werden.
In Potsdam - die Frage bezog sich ja speziell auf Potsdam - gibt es derzeit acht solcher Lerngruppen. Interessant ist, welche Sprachen vermittelt werden: eine Gruppe für Russisch, drei
Gruppen für Vietnamesisch, zwei für Albanisch und je eine für Arabisch und Polnisch. Allein die Einrichtung von acht Gruppen in der Landeshauptstadt sowie die Bandbreite der Sprachen, denke ich, zeigen deutlich, dass in Potsdam ein großes Interesse besteht, das wir auch künftig unterstützen wollen, und wir wollen bei der Realisierung solcher Lerngruppen behilflich sein.
Es kann, wie ich sagte, allerdings die Situation eintreten, dass es eben nicht zwölf Kinder für eine solche Gruppe gibt. Dann gibt es ein Problem. Mir persönlich ist aus Potsdam nichts bekannt, ich würde deshalb den Vorschlag machen - eigentlich hat ja Frau Große die Frage einbringen wollen -, dass wir die speziellen Probleme - dazu muss ich wissen, um welche Schule und welche Sprache es beispielsweise geht - vielleicht bilateral beim Kaffee klären. Ich hoffe, sie ist damit einverstanden.
Vielen Dank, Herr Minister. - Wir kommen zur Frage 160 (Einfluss des Parlaments auf Entscheidungen der Finanzbehör- den) , gestellt vom Abgeordneten Dombrowski von der CDUFraktion.
In der Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft am 18. Februar 2010 hat der Ausschuss das Ministerium der Finanzen in einem Beschluss darum gebeten, alle im Ausschuss vorgetragenen fachlichen Gründe in die Prüfung des Antrags auf Billigkeitsmaßnahmen des Landeskontrollverbandes Brandenburg e. V. einzubeziehen. Dieser hatte gegenüber der Finanzverwaltung einen Antrag auf Erlass eines Teils der festgesetzten Steuerschuld nebst Zinsen im siebenstelligen Bereich gestellt, die sich aus den Zuschüssen des Landes für die Durchführung von Milchleistungsprüfungen für die Jahre 1992 bis 1999 ergaben und bis 1999 umsatzsteuerlich einzustufen waren. Der Beschluss des Ausschusses kam einzig und allein mit den Stimmen der Regierungsfraktionen zustande.
Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie, dass ein Ausschuss des Landtages Brandenburg darauf hinwirkt, zulasten der Landeskasse Stundungen oder Erlasse von Steuerschulden zu erreichen, die nach einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg den gesetzlichen Besteuerungstatbestand erfüllen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dombrowski, es steht der Landesregierung nicht zu, Beschlüsse eines Parlamentsgremiums zu beurteilen.
Falls Sie aber mit Ihrer Anfrage der Befürchtung Ausdruck verleihen wollten, dass der Ausschuss möglicherweise politischen Einfluss auf die Prüfung eines steuerlichen Einzelfalles nehmen wollte, so versichert Ihnen der Finanzminister, dass die Steuerverwaltungen ausschließlich auf der Basis von Recht und Gesetz entscheiden werden.
Im konkreten Fall geht es darum, ob die Einziehung von Steuern und Zinsen unbillig, das heißt mit dem Rechtsempfinden unvereinbar wäre. Eine Unbilligkeit kann sich sowohl aus den persönlichen Verhältnissen des Schuldners als auch aus sachlichen Gründen ergeben.
Genau dies wird geprüft. Falls der Ausschuss zu dem vorliegenden Billigkeitsantrag zusätzliche Erkenntnisse beigesteuert hat, die der Bewertung helfen könnten, ist dies durchaus rechtens und kann auch berücksichtigt werden.
Letzte Bemerkung: Sie werden verstehen: Da dies ein anhängiges Verfahren ist, bin ich nicht in der Lage, konkretere Ausführungen zu machen, da dies dem Steuergeheimnis unterliegt. - Danke.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe keinen Nachfragebedarf. Wir kommen zur Frage 161 (Fairnessabkommen im Schienen- verkehr), die die Abgeordnete Kircheis stellen wird.
Zahlreichen Zeitungsberichten war zu entnehmen, dass das Fairnessabkommen zwischen den Bahngewerkschaften, den Bahnunternehmen und dem Land Brandenburg gescheitert ist.
Daher frage ich die Landesregierung: Was wurde bisher unternommen, um die Verhandlungen wieder aufzunehmen?
Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete, wir haben diesen Schritt der Gewerkschaften außerordentlich bedauert. Die Gewerkschaften wissen auch, dass wir gern dazu bereit sind, über dieses Fairnessabkommen weiter zu verhandeln. Es gibt eine Vereinbarung mit der Gewerkschaft Transnet, mit Herrn Bieck. Wir sind bei der Vorbereitung des wettbewerblichen Verfahrens für das Nord-Süd-Netz und setzen uns dort sehr für die Sozialstandards nach 1370 ein. Das betrifft Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und SachsenAnhalt. Es gibt dazu ein Grundsatzpapier des Verkehrsverbundes. Ich hoffe, es wird jetzt im Detail umgesetzt. Wir haben uns verständigt - das ist auch ein Schritt des Entgegenkommens, da wir gegenseitig Interesse an den Sozialstandards haben -, dass danach die Verhandlungen zum Fairnessabkommen wieder aufgenommen werden. Wir haben auch ein Interesse daran - das können wir nicht regeln -, dass es einen Branchentarifvertrag gibt. Das würde vieles erleichtern. Ich werde in die Gespräche einbringen, dass wir diesen Wunsch haben. Das würde beiden Seiten erlauben, zukünftige Ausschreibungen leichter zu gestalten.
Herr Minister, Sie können sich vielleicht erinnern: Ich habe diese Frage schon einmal Ihrer Vorgängerin gestellt. Dass Sie das Fairnessabkommen weiter verhandeln und abschließen möchten, ehrt Sie. Aber mich interessiert: Wie hoch wird die Summe beziffert, die sich unter Umständen aus diesem Fairnessabkommen und der Unterschrift für den öffentlichen Nahverkehr ergibt? Und wie soll die kompensiert werden?
Herr Genilke, das ist schwierig. Wir wollen Verhandlungen aufnehmen und ich soll Ihnen das Ergebnis jetzt per Rednerpult mitteilen. Ich sage eines zu: Wir haben eine gute Zusammenarbeit mit dem zuständigen Fachausschuss. Ich werde im Fachausschuss gern über den Stand der Verhandlungen, wenn sie wieder aufgenommen worden sind, entsprechend berichten.
Vielen Dank, Herr Minister. - Bevor wir zur nächsten Frage kommen, begrüße ich die zweite Staffel der Schülerinnen und Schüler der Otto-Tschirch-Oberschule Brandenburg an der Havel und ebenso noch einmal die Schülerinnen und Schüler der Freien Schule Finow bei uns. Herzlich willkommen!
Aufgrund der seit Jahren geänderten und fehlenden Möglichkeiten einer Geburtenidentifikation insbesondere in den Städten Pritzwalk, Wittstock und Kyritz infolge lokaler Konzentration der Entbindungsstationen bzw. deren Schließungen dürfen, wie der Presse zu entnehmen war, seit diesem Jahr die Ruppiner Kliniken keine Neugeborenen mehr versorgen, die deutlich zu früh auf die Welt kommen und deren Gewicht unter einen bestimmten Wert fällt. Grund sei eine Neuregelung, nach der die sogenannten Frühchen in spezielle Kliniken verlegt werden, die es nur in Potsdam, Cottbus und Berlin gibt. Damit sind die Ruppiner Kliniken nicht einverstanden, denn sie verfügen sowohl über die Technik als auch das ärztliche Personal zur Versorgung der Frühchen.
Man ist der Ansicht - das ist auch die Frage -, dass durch diese Neuregelung die Neonatologie des Landes zerstört wird. Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie diese Entwicklung bzw. diese Neuregelung?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Groß, vielen Dank für die Fragestellung. Sie gibt
mir die Gelegenheit, noch einmal deutlich zu machen, dass es sehr wohl so ist, dass der gemeinsame Bundesausschuss mit Wirkung ab diesem Jahr beschlossen hat, dass Früh- und Neugeborene mit extrem geringem Geburtsgewicht, nämlich unter 1 500 Gramm, nur noch in solchen Krankenhäusern versorgt werden dürfen, in denen nach der Jahresprognose eine bestimmte Mindestzahl solch extrem leichter Säuglinge geboren wird.
Wer weiß das schon genau?! Deshalb gab es um diese Entscheidung im Vorfeld auch sehr viel Streit. Es wurde lange diskutiert. Ich möchte auf diesen Streit nicht eingehen, sondern es steht jetzt fest: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat den Beschluss gefasst, dass für Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen dies kraft des Gesetzes bindend wird. Die Frage steht nun: Was bedeutet das für uns im Land?
Bei uns gibt es über das Land verteilt sieben Krankenhäuser. Das sind die Krankenhäuser Neuruppin, um dessen Interesse es Ihnen ja geht, Eberswalde, Schwedt, Brandenburg an der Havel, Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus. In einigen dieser Häuser ist aufgrund der Geburtenzahlen der letzten Jahre zu erwarten, dass die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegte Mindestzahl auch künftig erreicht wird, in anderen eben nicht. Das ist in Neuruppin der Fall.
Das bedeutet aber letztendlich nicht das Aus für die neonatologische Versorgung in den betroffenen Regionen des Landes. Das Gesetz räumt den Krankenhausplanungsbehörden der Länder, was wir sind, die Möglichkeit ein, für bestimmte Häuser Ausnahmen zur Anwendung zu bringen, wenn bei strikter Anwendung dieser Vereinbarung die Mindestzahl nicht erreicht wird, aber diese Leistung im ganzen Land nicht sichergestellt sein könnte. Von dieser Ausnahmeregelung würde ich in dem Fall dann Gebrauch machen. Wenn nach Abschluss der derzeit laufenden Prüfungen in Neuruppin nach der neuen Mindestmengenvereinbarung nicht ausgeschlossen werden kann, dass die flächendeckende Versorgung dieser jüngsten Kinder nicht gewährleistet werden kann, würde die Ausnahmeregelung in Kraft treten. Das würde dann sicherlich auch für Neuruppin zutreffen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Ich sehe keinen Nachfragebedarf. Wir kommen demzufolge zur Frage 163 (Zusammen- legung archäologischer Landesämter), die von der Abgeordneten Heinrich von der CDU-Fraktion gestellt wird.
Presseberichten der „Märkischen Oderzeitung“ vom 3. März dieses Jahres ist zu entnehmen, dass die Landesregierung plant, Verhandlungen mit Berlin aufzunehmen, um das Archäologische Landesmuseum Brandenburg mit dem entsprechenden Fachbereich des Landesdenkmalamtes Berlin zusammenzulegen.
Ich frage daher die Landesregierung: Für welchen Zeitraum plant sie die Verhandlungen bezüglich einer möglichen Zusammenlegung der beiden Landesbehörden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Heinrich, auch wenn ich den Kollegen Thießen von der „Märkischen Oderzeitung“ außerordentlich schätze, handelt es sich doch bei der Veröffentlichung nicht um eine regierungsamtliche Pressemitteilung. Insofern kann ich Ihnen nur sagen, dass es keinerlei Absichten gibt, die betreffenden Museen zusammenzulegen. Demzufolge ist es auch nicht nötig, in diesem Fall mit Berlin Verhandlungen aufzunehmen.