Protocol of the Session on July 1, 2009

Drittens: Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass im CCS-Gesetzentwurf viele wichtige Details ungeregelt sind, die erst später mittels Verordnungen geregelt werden sollen und die natürlich zu berechtigten Fragen führen?

Ich möchte die Antworten zusammenfassen. Alle diese Bewertungen, die Sie anführen, sind Gegenstand gewesen und werden auch weiterhin Gegenstand der Diskussion und der Beschlussfassung über den CCS-Gesetzentwurf und damit auch der Bestimmung der Rahmenbedingungen für diese Technologie sein. Das heißt: Wir setzen uns mit all dem auseinander. Es findet nichts im luftleeren Raum oder in unterschiedlichen Räumen statt, sondern die Debatte über das Gesetz - wie die Einführung der Technologien ausweislich unseres Projektes in Ketzin - ist öffentlich. Es sind öffentliche Projekte, die sogar nicht nur nationaler, sondern vor allen Dingen internationaler Kontrolle unterliegen, weil wir internationale Partner haben.

Was Ihre dritte Frage angeht, wonach Details im Gesetz nicht ausreichend geregelt würden, sondern auf dem Verordnungswege noch weiter zu regeln seien, möchte ich erwidern: Ich halte es für eine ganz gängige Praxis im Umgang mit Gesetzen, sich gut zu überlegen, was man grundsätzlich in einem Gesetz regelt und was man im Verfahren bzw. bei der Handhabung des Gesetzes auf dem Verordnungswege gestaltet. Das muss man im Detail sehen. Wenn Sie da noch Bedürfnisse haben, so glaube ich, dass die Debatte über den Gesetzentwurf, die sich nach der Bundestagswahl anschließen wird, zu einigen Detailfragen, die Sie jetzt ungerechtfertigt als noch nicht ausreichend beleuchtet sehen, doch Klarheit schaffen wird. Darin sehe ich überhaupt den Sinn dieser Debatte: vielleicht noch Unklarheiten in diesem Gesetzentwurf, wie sie heute auch widersprüchlich benutzt und ausgelegt werden, zu beseitigen.

Herr Abgeordneter Jürgens stellt eine weitere Nachfrage.

Herr Minister, derzeit läuft im Landesbergbauamt ein Verfahren, wonach Vattenfall für die Region Neutrebbin und Beeskow beantragt hat, dort die Erkundung zur CO2-Verpressung durch

führen zu dürfen. Diese Erkundung läuft unabhängig vom CCS-Gesetz.

Insofern lautet meine erste Frage: Können Sie etwas zu den Bedenken sagen, die vor Ort von den Kommunen und Gemeinden vorgetragen wurden, vor allem über Anzahl und Stoßrichtung dieser Bedenken? Können Sie zweitens etwas zum Zeithorizont der Entscheidung des Landesbergbauamtes sagen?

Herr Abgeordneter, ich kann an dieser Stelle nicht zu den einzelnen Themen Stellung nehmen, die jetzt in dem sogenannten Verfahren unter Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange im Bergamt eingegangen sind. Sie sind ausweislich der Themen, die öffentlich diskutiert werden, alle präsent: Von Konkurrenzen der Geothermie über archäologische Besonderheiten und über Bedenken, was die Sicherheitsstandards angeht. Aber es ist kein politisches Verfahren, sondern ein fachliches Verfahren, das das Landesamt jetzt zu realisieren und abzuarbeiten hat. Über die zeitliche Perspektive dieser Arbeit, die natürlich sehr sorgfältig vor dem Hintergrund der öffentlichen Debatte geführt werden muss, kann ich gegenwärtig keine Auskunft geben.

Frau Abgeordnete Geywitz hat weitere Fragen.

Die Zukunft der Braunkohle in Brandenburg hängt direkt mit CCS zusammen. Es gibt einen Landtagsbeschluss, in dem wir gesagt haben: Ohne diese Technologie gibt es kein „Weiter mit der Braunkohle!“. Deswegen war ich auch mehr als überrascht über die technologiepolitische Kehrtwende der Union, die auf Bundesebene geführt wurde. Vielleicht können Sie das Gespräch mit Ihren Parteifreunden suchen.

Der brandenburgische Landtag hat sich auch mit anderen Planverfahren zu beschäftigen, zum Beispiel mit dem Braunkohlenplanverfahren. Meine Frage lautet: Sehen Sie eine Möglichkeit, die Technologie in diesem Planverfahren als Voraussetzung für den weiteren Abbau festzuschreiben?

Ich werde mit den Kollegen der Bundestagsfraktion CDU/CSU so intensiv über die - wie Sie sagen - Kehrtwende reden wie über die Bedingungen, die manche Kollegen der SPD-Fraktion in eine Richtung getrieben haben, die dieses Gesetz wirtschaftlich fast unmöglich gemacht haben. Die intensiven Dialoge werden wir also fortführen; das versichere ich Ihnen. Ich halte den Weg, das in das Braunkohleplanverfahren einzubeziehen, für nicht geeignet.

Wir kommen zur Frage 2396 (Ortsdurchfahrt Königs Wuster- hausen der L 40), die der Abgeordnete Karney stellen wird.

Für die Stadt Königs Wusterhausen ist die Ortsdurchfahrt der L 40 in der Ortslage Deutsch Wusterhausen bis zur Kreuzung Schlossplatz eine wichtige Verkehrsader, die von vielen Bür

gern genutzt wird. Das Verkehrsaufkommen ist in den letzten Jahren weiter angestiegen, und der Straßenzustand ist dabei immer schlechter geworden.

Ich frage die Landesregierung: Wann kann mit einem Baubeginn der Ortsdurchfahrt in der Ortslage Deutsch Wusterhausen gerechnet werden?

Herr Minister Dellmann antwortet.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Karney, das wichtigste Projekt im Raum Königs Wusterhausen ist für uns als Straßenbauverwaltung natürlich der Bau der Ortsumgehung Königs Wusterhausen. Sie wissen vielleicht, dass sich die Landesstraßenbauverwaltung derzeit mit der Ausführungsplanung der Ortsumgehung beschäftigt. Wenn diese Ausführungsplanung abgeschlossen ist, beginnen wir mit der weiteren Planung der Ortsdurchfahrt Königs Wusterhausen, also mit der von Ihnen angesprochenen Verkehrswegeverbindung. Diese Planung wird in enger Abstimmung mit der Stadt Königs Wusterhausen erfolgen, weil für die Seitenbereiche der Landesstraße die planerische und Umsetzungsverantwortung bei der Stadt Königs Wusterhausen liegen wird.

Ich gehe davon aus, dass voraussichtlich ab dem IV. Quartal mit der weiteren Planung begonnen werden wird. Wann dann die Ortsdurchfahrt tatsächlich gebaut werden kann, hängt sehr stark von den der Landesstraßenbauverwaltung in den nächsten Jahren zur Verfügung stehenden Mitteln ab. Deshalb kann ich heute nur sagen, wann die Planung weitergehen wird, nämlich Ende des Jahres. Ich kann Ihnen aber noch keinen Termin mitteilen, wann die Ortsdurchfahrt tatsächlich gebaut werden wird. Sie wird definitiv erst gebaut werden, wenn die Ortsumgehung fertig ist. Wann wir mit dem Bau der Ortsumgehung starten, kann ich Ihnen sicher in den nächsten Wochen mitteilen.

Die Frage 2397 (AOK-Fusion) stellt die Abgeordnete Lehmann.

Der Presse war zu entnehmen, dass die Verwaltungsräte der AOK Berlin und der AOK Brandenburg sich über eine Fusion der beiden Krankenkassen zum 1. Januar 2010 verständigt haben.

Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie die Fusionsabsichten?

Frau Ministerin Ziegler, Sie sind heute die Gefragteste.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Gesundheitsreform hat bewirkt, dass sich immer häufiger

Krankenkassen zusammenschließen, um ihre Marktposition und auch ihre Leistungsfähigkeit zu verbessern. Die angestrebte Fusion dieser beider Ortskrankenkassen wird von der Landesregierung grundsätzlich begrüßt, auch vor dem Hintergrund, dass durch einen Sitz der vereinten Kassen hier in Potsdam die neue Kasse der Aufsicht meines Hauses unterliegt.

Mit dem Ausbau regionalpolitischer Gestaltungsmöglichkeiten gewinnt die Region Berlin-Brandenburg aus meiner Sicht an Entwicklungsmöglichkeiten, gerade wenn wir die Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg weiterentwickeln wollen. Der Zusammenschluss der beiden Kassen bietet Wachstumsperspektiven in einem Markt von dann 6 Millionen Einwohnern, die die AOK Brandenburg schon aufgrund der demografischen Entwicklungen in unserem Land allein nicht erreichen könnte.

Die AOK Brandenburg hat gestern den Beschluss ihres Verwaltungsrates zur Vereinigung mit der AOK Berlin dem MASGF vorgelegt. Nun findet bei uns eine sehr intensive Prüfung statt. Wir bemühen uns, das sehr zügig abzuarbeiten, damit das Genehmigungsverfahren gewährleistet, dass die Vereinigung tatsächlich bis zum 1. Januar stattfinden kann.

Wir kommen zur Frage 2398 (Auswirkungen der KAG-Ände- rungen für Altanschließer), die der Abgeordnete Dr. Scharfenberg stellt.

Auf Initiative und mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Landtag eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach der die sogenannten Altanschließer zu Herstellungsbeiträgen heranzuziehen sind. Zugleich wird mit der Gesetzesänderung die Option eröffnet, dass Altanschließer zu geringeren Herstellungsbeiträgen veranlagt werden können als Neuanschließer.

Ich frage die Landesregierung: Wie reagieren die Aufgabenträger auf die neue Gesetzeslage?

Darauf antwortet der Innenminister Herr Schönbohm.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Scharfenberg, Sie sprechen ein vollkommen überraschend neues Thema an. Wir haben es hier im Landtag mehrfach erörtert. Wir haben im Innenausschuss, wie Sie sich entsinnen können, eine sehr intensive Anhörung zu all diesen Fragen gehabt. Auf dieser Basis sind wir zu sachgerechten Entscheidungen gekommen, die erst kürzlich getroffen wurden. Eine Evaluierung dieser sachgerechten Entscheidungen ist erst nach einem längeren Zeitraum möglich.

Dazu gibt es Nachfragen. Bitte, Herr Dr. Scharfenberg.

Herr Minister, Sie überraschen mich nicht mit Ihren Äußerungen. Trotzdem hatte ich die Erwartung, dass nach dem Erlass dieses Gesetzes vielleicht schon Signale an die Landesregierung gegeben worden sind, wie die Aufgabenträger diese Gesetzesänderung aufnehmen, ob es die Absicht gibt, auf diese Option einzugehen, oder ob es eigentlich wirkungslos ist, was mit dieser Gesetzesänderung vorgegeben wird.

Die haben gerade die Melodie gesungen „Kommunen hört die Signale“. Die Signale aus dem Gesetz sind bei den Kommunen angekommen, und wir müssen jetzt auf die Antwort warten. Ich kann Ihnen noch keine Tendenz sagen, weil diejenigen, die vor Ort die Entscheidung treffen, sich ein gerüttelt Maß an Zeit nehmen, um zu überlegen, wie sie diese Entscheidung umsetzen. Das sind Abwägungsprozesse, die nicht ganz einfach sind. Daher kann ich Ihnen die Frage nicht beantworten.

Wir kommen zur Frage 2399 (Krankenhaushygiene) der Abgeordneten Schier.

In den Medien wird in letzter Zeit gehäuft über die schlechten hygienischen Bedingungen in Krankenhäusern berichtet. So sollen beispielsweise 15 % aller Ansteckungen auf Intensivstationen vermeidbar sein. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene schätzt ein, dass es inbesondere bei der Behandlung Schwerstkranker immer wieder zu Komplikationen durch Infektionen kommen kann, und geht auch davon aus, dass 30 bis 50 % der Fälle der Nichteinhaltung der Hygieneregeln geschuldet sind.

Ich frage die Landesregierung: Wie schätzt sie die Einhaltung der Hygieneregeln in den Krankenhäusern des Landes Brandenburg ein?

Was schätzen Sie, wer darauf antworten wird? - Frau Ministerin Ziegler.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung schätzt die Einhaltung der Hygieneregeln in den Krankenhäusern des Landes Brandenburg als gut ein. Nach § 36 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes unterliegen die Krankenhäuser im Land Brandenburg der infektionshygienischen Überwachung durch die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte. Das MASGF hat mit Rundschreiben vom 23.03.2000 zur Durchführung der Hygieneüberwachung gemäß § 3 Abs. 2 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes festgelegt, dass die Begehung von Risikobereichen in Krankenhäusern mindestens einmal jährlich zu erfolgen hat. Fachliche Grundlage für diese Überwachung sind die Empfeh

lungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts. Danach sind die Brandenburger Krankenhäuser gehalten, den in der KKI-Empfehlung beschriebenen Standard zu erfüllen.

Eine aktuelle Abfrage bei den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte hat ergeben, dass bei den Begehungen zuletzt keine Hygienemängel festzustellen waren. Das ist ein gutes Ergebnis. Darüber hinaus hat die Arbeitsgruppe „Krankenhaushygiene“ meines Hauses in Umsetzung eines Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz vom Juni 2006 ein Konzept zum Aufbau regionaler Netzwerke zur Prävention der Übertragung von multiresistenten Krankheitserregern erarbeitet. In 14 Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es inzwischen diese Netzwerke. Ich glaube, dass damit das Präventionsziel erreicht werden kann.

Es gibt eine Nachfrage von Frau Dr. Münch.

Meine Nachfrage bezieht sich auf eben diese Netzwerke. Sind diese Netzwerke in Gründung oder arbeiten sie bereits? Es gibt vom Bundesgesundheitsministerium eine neue Verordnung, nach der die MRSA-Fälle gemeldet werden müssen. Gibt es einen neuen Sachstand hinsichtlich entsprechender Fälle in Brandenburg? Oder haben wir tatsächlich überhaupt keinen Fall?

Nach meiner Kenntnis haben wir derzeit keinen Fall. Die Netzwerke sind in 14 Landkreisen und kreisfreien Städten bereits gegründet. Das heißt, sie arbeiten bereits.

Meine Damen und Herren, da alle übrigen Fragen ohnehin schriftlich beantwortet werden, schließe ich den Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Brandenburg

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/7337

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses