Protocol of the Session on July 1, 2009

Danke, Frau Ministerin, für Ihre Erklärung der typischen saisonalen Entwicklung, die wir zu verzeichnen haben. Wir haben im Zeitraum von Oktober 2008 bis Februar 2009 einen Rückgang der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse um 31 300 verzeichnen müssen. Ich glaube, darin geben Sie mir Recht.

Ich frage Sie: Wo sind diese 31 300 - bei diesen so positiven statistischen Entwicklungen - in der Statistik geblieben?

Herr Görke, Sie kennen doch unsere Arbeitsmarktstatistik. Ihnen liegen die gleichen Zahlen der BA vor. Zweifeln Sie deren Wahrheitsgehalt an?

Wo sind die 31 000 in der Statistik geblieben?

Zweifeln Sie diese Statistik an? Das müssten Sie dann mit dem Bund klären, nicht mit uns.

Sie sollen meine Frage beantworten und nicht mir eine Frage stellen!

Das ist die Antwort, und Sie kennen sie sehr wohl. Dass Sie die Leute hier immer veralbern wollen, geht mir langsam auf den Keks.

(Heiterkeit und Beifall bei SPD und CDU)

Dann guten Appetit! - Wir kommen zu Frage 2392 (Ortsum- gehung der B 5 für Berge und Lietzow), die der Abgeordnete Dombrowski stellt. Bitte sehr.

Ende April gründete sich die Bürgerinitiative „Pro Ortsumgehung Berge - Lietzow“. Die Mitglieder und Anwohner beklagen die sprunghaft angestiegene Anzahl der Fahrzeuge, die täglich die beiden Ortschaften auf der Bundesstraße B 5 durchfahren. Dabei sind der große Anteil des Schwerlastverkehrs an dem Gesamtverkehrsaufkommen und die dadurch entstandene zusätzliche Gefährdung der Anwohner wohl wesentliche Kritikpunkte der Bürger.

Ich frage die Landesregierung: Wann kann angesichts des rasant angestiegenen Verkehrsaufkommens mit einem Baubeginn der Ortsumgehung für Berge und Lietzow gerechnet werden?

Herr Minister Dellmann sagt es uns.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dombrowski, vor ca. 14 Tagen habe ich ein Gespräch mit Vertretern der Bürgerinitiative und auch mit dem Nauener Bürgermeister zum Thema „Ortsumgehung Berge - Lietzow“ geführt. Was die Verkehrsbelastung anbelangt, muss ich Ihnen allerdings widersprechen. In den vergangenen Jahren war kein Anstieg der Verkehrsbewegungen zu verzeichnen. Sie ist mit 10 500 bis 11 000 Fahrzeugen pro Tag vielmehr relativ stabil. Davon sind etwa 850 bis 900 Fahrzeuge des Schwerlastverkehrs.

Zum Zeitpunkt der Einführung der Maut war ein Anstieg zu verzeichnen. Die Zahlen haben sich aber mittlerweile auf den jahreszeitlichen Durchschnitt eingepegelt. Insgesamt hat sich gerade im vergangenen Jahr die Verkehrsbelegung branden

burgweit nach unten entwickelt, sodass nicht davon auszugehen ist, dass es etwa zukünftig zu einem starken Anstieg der Verkehre auf der B 5 im Bereich Berge - Lietzow kommen wird.

Vor zwei Jahren haben wir hinsichtlich der Prioritätensetzung bei Ortsumgehungen, wenn Bundesstraßen betroffen sind, eine Überprüfung vorgenommen. Wir sind unter Beachtung objektiver Kriterien zu dem Ergebnis gekommen, dass die Ortsumgehung Berge - Lietzow in der Rangfolge der durchzuführenden Maßnahmen die Position 48 einnimmt. Ich musste also den Damen und Herren vor Ort erklären, dass in den nächsten zehn Jahren nicht mit dem Bau der Ortsumgehung Berge - Lietzow zu rechnen ist.

Da ich mir die Ortsdurchfahrt sehr genau angeschaut habe, darf ich hinzufügen, dass die aktuelle Situation nicht gut ist. Das führt dazu, dass wir in den nächsten zwei Jahren etwa 3 Millionen Euro investieren werden, um zumindest hinsichtlich der Ortsdurchfahrt die Situation deutlich zu verbessern. Der Straßenzustand ist im Moment wirklich nicht akzeptabel; Herr Dombrowski, auch Sie wissen das bestens. Mit der genannten Investition wird zumindest eine Entlastung eintreten.

Wenn aber die Ortsumgehung einmal gebaut wird, wird sie südlich der beiden Orte entlangführen. Einige Einwohner werden dann sicherlich einwenden, dass die geplante Trassenführung für sie auch kein Optimum sei. Eine Ortsumgehung wird also auch in den beiden Ortslagen nicht nur Freunde finden. Ich gehe aber davon aus, dass wir mit den rund 3 Millionen Euro, die wir einsetzen werden, zumindest entlastend wirken können. Damit dürfte es zu einer gewissen Verbesserung für die Anwohnerinnen und Anwohner kommen.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 2393 (Ehrenrente für Feuerwehrleute), gestellt von der Abgeordneten Fechner.

Der Thüringer Landtag hat im Mai ein Gesetz über eine Ehrenrente für Feuerwehrleute verabschiedet. Damit hat Thüringen als erstes Bundesland die Ehrenrente für Feuerwehrleute eingeführt. Finanziert wird die Rente aus Einzahlungen des Landes und der Gemeinden.

Ich frage die Landesregierung: Welche Position vertritt sie bezüglich der Einführung einer Ehrenrente für Brandenburger Feuerwehrleute?

Der Innenminister, Herr Schönbohm, antwortet.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kollegin Fechner, im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit will ich nur zwei Dinge sagen.

Erstens: Die Landesregierung Brandenburg tut gemeinsam mit den Trägern des Brandschutzes alles, um die Attraktivität des Brandschutzes aufrechtzuerhalten, insbesondere im Bereich der Jugendfeuerwehren.

Zweitens: Wir haben im Augenblick keine Meinungsbildung zu dieser Frage begonnen, weil wir die Notwendigkeit nicht sehen.

Vielen Dank. - Die Frage 2394 (Aktueller Stand - Kommunal- Kombi in Brandenburg) stellt Frau Dr. Schröder.

Meine Frage richtet sich auf das heute schon in Rede stehende Bundesprogramm Kommunal-Kombi. Meine Frage lautet: Wie viele Stellen waren zum 30.06.2009 im Land Brandenburg besetzt? Ich bitte, wirklich nur die Landeszahl zu liefern und die Zahlen für die Regionen schriftlich nachzureichen.

Frau Ministerin Ziegler, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 2 149. - Danke-.

Bitte wie? Gibt es eine Nachfrage? Dann bitte.

Wenn ich es so schnell richtig mitbekommen habe, sind es 2 149 Stellen, die zurzeit von 7 500 avisierten Stellen bis Ende des Jahres besetzt sind. Meine erste Frage lautet: Warum sind 5 000 Stellen nicht besetzt?

Meine zweite Frage ist: Setzt sich die Tendenz fort, die aus der Antwort auf meine Kleine Anfrage hervorging, wonach nicht einmal die Hälfte der Kommunal-Kombi-Beschäftigten älter als 50 Jahre ist? Wir haben uns das Ziel gesetzt, insbesondere ältere Menschen mit diesem Programm zu erreichen. Die Frage lautet: Ist immer noch etwa nur die Hälfte über 50 Jahre alt?

Die zweite Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Die Statistik liegt mir nicht vor. Wir können sie nachreichen.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass 2 149 Beschäftigungsverhältnisse gerade in der jetzigen Zeit - über drei Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung - ein enormer Gewinn für unsere Menschen im Land sind. Sprechen Sie mit den Menschen, die diese Stellen in Anspruch genommen haben oder in Anspruch nehmen konnten, so werden Sie erfahren, dass sie darüber sehr froh sind. Ich bin auch über das Instrument sehr froh.

(Frau Dr. Schröder [SPD]: Danach habe ich nicht ge- fragt!)

Zweitens: Die Landesregierung vergibt nicht diese Arbeitsplätze. Sie besetzt sie nicht. Sie beantragt sie auch nicht. Das machen

die Kommunen. Deshalb kann ich Sie als Landtagsabgeordnete nur bitten, sich an die Kommunen zu wenden, an die Kreistage und Gemeindevertretungen, und diese Fragen dort zu stellen. Vielen Dank.

(Frau Dr. Schröder [SPD]: Das ist sehr mager!)

Wir kommen zur Frage 2395 (Zum CCS-Gesetzgebungsver- fahren), die der Abgeordnete Thiel stellt.

Die von der Energiebranche maßgeblich beeinflusste Gesetzgebung zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid steht auf der Kippe: Abgeordnete des Bundestages haben bekanntlich neue Forderungen gestellt, die darauf hinauslaufen, der Energiebranche kein im Eilverfahren ausgefertigtes Gesetz für eine noch nicht ausgereifte Technologie in die Hand zu geben.

In dem betroffenen Energieunternehmen heißt es laut Presseberichten, CCS wäre zum Scheitern verurteilt, wenn die Forderungen auch nur zum Teil ihren Niederschlag im Gesetz fänden.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche Auswirkungen hätte die geforderte Verschärfung des CCS-Gesetzes auf die von der Mehrheit dieses Landtags und auch der Landesregierung vertretene Position, nach 2020 eine Braunkohleverstromung ohne CCS nicht mehr zu gestatten?

Darauf antwortet der Wirtschaftsminister. Bitte, Herr Minister Junghanns.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, erster Punkt: Was den Neubau von Kohlekraftwerken nach dem Jahr 2020 angeht, sind wir uns im Kabinett einig, dass das mit CCS-Technik geschehen soll.

Zweiter Punkt: Den Gesetzentwurf, der gegenwärtig verschoben worden ist, halten wir für eine gute, weil in einem langen Verfahren erarbeitete und durch die Ergänzung des Bundesrates weiter qualifizierte Geschäftsgrundlage für die weitere Arbeit auf diesem Gebiet.

Wir sind der Auffassung, dass wir für die Fortführung dieser Arbeit einen weiteren Rechtsrahmen brauchen. Deshalb drängen wir dringend darauf, die Diskussion über den Gesetzentwurf unmittelbar nach der Wahl im Herbst sofort fortzusetzen.

Über Inhalte dieser dann anstehenden Diskussion jetzt schon zu beraten oder zu orakeln, halten wir nicht für sachgemäß. Wir sind erkennbar durch unsere Positionen, die wir im bisherigen Gesetzgebungsverfahren eingenommen haben. Wir werden das nicht der Diskussion im Herbst überlassen, sondern diese aktiv mitbestreiten.

Es gibt Nachfragebedarf. Als Erster erhält Abgeordneter Thiel das Wort.

Ich habe drei kurze Nachfragen. Herr Minister, teilen Sie die Auffassung des Bundessachverständigenrates für Umweltfragen, wonach sich schon jetzt Konkurrenzen um die Nutzung möglicher Lagerstätten abzeichnen? Ich habe die Botschaft des Ministerpräsidenten noch im Ohr, die er gerade vorgetragen hat: Wir sind ein Land der erneuerbaren Energien.

Zweite Frage: Teilen Sie die Aussagen des sogenannten TAPBerichts, also des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Bundestag, der auf eine Reihe von Speicherrisiken hinweist, die die Bevölkerung beunruhigen? Ich nenne nur die Stichworte Beeskow, Neutrebbin.

Drittens: Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass im CCS-Gesetzentwurf viele wichtige Details ungeregelt sind, die erst später mittels Verordnungen geregelt werden sollen und die natürlich zu berechtigten Fragen führen?