Protocol of the Session on January 24, 2008

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Klaus Bochow, die von Ihnen dargestellte Problematik ist in der Landesregierung nicht zuletzt durch Berichte der Verbraucherzentrale Brandenburg bekannt. Immer häufiger ist zu beobachten, dass unseriöse Anbieter Rechnungen an Verbraucherinnen und Verbraucher richten. Die unberechtigten Rechnungen und Mahnungen resultieren sehr häufig daraus, dass die Kostenpflichtigkeit des Angebots gezielt verschleiert wird.

Im Prinzip läuft das immer gleich ab. Verbraucherinnen und Verbrauchern wird eine scheinbar kostenlose Inanspruchnah

me von SMS-Diensten, Downloads, Lebenserwartungsprognosen, Routenplanern, Ahnenforschung oder anderen Leistungen suggeriert. Kosteninformationen sind nur im Kleingedruckten, außerhalb des am Bildschirm sichtbaren Bereichs oder weit unterhalb des Buttons, mit dem man ein Angebot startet, versteckt. Die Internetnutzer geraten am Ende ungewollt in einen kostenpflichtigen Vertrag, den sie so nie schließen wollten, im schlimmsten Fall mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren.

Noch dreistere Betrüger richten ihre Rechnungen und Mahnungen an Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Adressen sie, auf welchem Wege auch immer, im Internet erlangt haben, in der Hoffnung, dass diese sich nicht genau daran erinnern, durch einen Mausklick einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen zu haben. Überraschende Rechnungen und Mahnungen sind die Folge. In vielen Fällen versuchen Anbieter, die Betroffenen durch überhöhte Mahngebühren, das Einschalten von Inkassounternehmen oder Rechtsanwaltskanzleien oder durch die Drohung mit Meldungen an die Schufa unter Druck zu setzen.

Die beste Waffe gegen solche Machenschaften sind aufgeklärte und mündige Verbraucher, die die Möglichkeiten, die ihnen das Internet bietet, verantwortungsvoll nutzen und Rechnungen sorgfältig prüfen. Bei Beschwerden über unberechtigte Rechnungen können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an ihre zuständige Verbraucherzentrale wenden. Die Beratungsstellen erteilen nicht nur Rat und Hilfe, sondern sie gehen gegen unseriöse Anbieter auch mit Abmahnungen und Unterlassungsklagen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor. Diese Tätigkeit der Verbraucherzentrale Brandenburg wird nicht zuletzt durch die institutionelle Landesförderung dauerhaft sichergestellt.

Ob darüber hinaus in diesem Bereich schärfere Verbraucherschutzvorschriften erforderlich sind, sollte sorgfältig geprüft werden. Die Möglichkeit, über das Internet Verträge zu schließen, sollte im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch der vielen ehrlichen Anbieter im Internet, erhalten bleiben. Um einen besseren rechtlichen Schutz der Verbraucher zu erreichen, sollten aus meiner Sicht folgende verbraucherpolitische Forderungen unterstützt werden.

Erstens: Die finanziellen Vorteile unlauterer Machenschaften, sogenannte Unrechtsgewinne, sollten unter erleichterten Voraussetzungen abgeschöpft werden können, als dies jetzt möglich ist, das heißt bereits bei grob fahrlässigem, unlauterem Handeln. außerdem sollten verstärkt Bußgelder verhängt werden können.

Zweitens: Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Möglichkeit bekommen, sich selbst wirksam gegen unlautere Machenschaften zur Wehr zu setzen und Verträge, die auf Wettbewerbsverstößen basieren, aufzulösen und auch Schadensersatz zu verlangen.

Drittens: Ich befürworte die Aufnahme einer Regelung in das Bürgerliche Gesetzbuch - zum Beispiel in Ziffer 5 des § 312e BGB - darüber, dass Preise bzw. Kosten für die Inanspruchnahme einer bestimmten Dienstleistung direkt beim Anmeldeoder Bestätigungsbutton stehen müssen - analog dem Telekommunikationsgesetz zum Dialer-Bestätigungsfenster - und nicht durch Werbebanner oder Ähnliches verdeckt werden dürfen. Andernfalls kommt kein wirksamer Vertrag zustande, womit der Vergütungsanspruch entfiele.

Durch die Mitwirkung im Bundesrat und in der Verbraucherschutzministerkonferenz wird sich mein Haus dafür einsetzen, dass die auf Bundes- und Europaebene bestehenden Verbraucherschutzvorschriften in diesem Sinne überprüft und bei Bedarf auch verändert werden können. - Danke.

Der Kollege Bochow hat eine Nachfrage.

Was hält die Landesregierung von dem Vorschlag, dass Internetverträge einer nochmaligen ausdrücklichen Zustimmung durch den Verbraucher bedürfen, bevor sie überhaupt wirksam werden? Sie haben einige Maßnahmen aufgezählt, aber meiner Meinung nach wäre es durchaus sinnvoll, einen Schritt vorher einzuschreiten.

Über diesen Vorschlag wird derzeit diskutiert. Er muss geprüft werden, weil er das Internetgeschäft insgesamt komplizierter machen und damit auch die seriösen Anbieter unter diesen Vorbehalt stellen würde.

Die Frage 1600 (Wirtschaftlichkeit der CO2-Verbringung) stellt der Abgeordnete Thiel.

In der öffentlichen Debatte machen die Landesregierung und auch der Ministerpräsident eine weitere Verstromung von Braunkohle über das Jahr 2020 hinaus davon abhängig, dass die Technologie für Abscheidung und Verbringung von CO2 in unterirdische Speicher rechtzeitig zur Verfügung steht. Rein technisch scheint dieses Problem lösbar zu sein. Dennoch gibt es viele ungelöste Fragen, wie unter anderem der CDU-Energieexperte im Europäischen Parlament, Christian Ehler, gegenüber der Presse gestern erklärte.

Zwei diesbezügliche Projekte in Norwegen, hinter denen ein erfahrenes Unternehmen steht, wurden deshalb eingestellt, weil sie gezeigt haben, dass die sogenannten CCS-Technologien ohne Subventionen nicht wirtschaftlich eingesetzt werden können. Wir wissen auch, dass ein Unternehmen mit dieser Technik erst dann wettbewerbsfähig ist, wenn ihm die Abscheidung und die Verbringung von CO2 Kostenvorteile bringen.

Ich frage daher die Landesregierung: Wer muss Ihrer Meinung nach die zusätzlichen Investitionen unter anderem für eine notwendige Transportinfrastruktur finanzieren?

Es antwortet der Wirtschaftsminister.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach Meinung der Landesregierung muss das der Investor des Kraftwerks finanzieren. Punkt!

Vielen Dank. Das war eine klare Antwort.

(Beifall bei der CDU - Frau Lehmann [SPD]: Endlich mal eine klare Antwort!)

Wir kommen damit zur Frage 1601 (Verkehrsanbindung Herz- berg/Holzdorf), die vom Abgeordneten Schrey gestellt wird.

Die Stadt Herzberg hat als Mittelzentrum eine übergeordnete Funktion für das Umland. Das gilt in wirtschaftlicher wie in verkehrlicher Hinsicht. Außerdem profitiert die Region vom Bundeswehrstandort Holzdorf als Arbeitgeber, der als Luftwaffenstandort weiter aufgewertet werden soll. Damit sich diese herausragende Rolle der Stadt Herzberg und des Standortes Holzdorf auch in Zukunft positiv entwickeln kann, ist eine vernünftige und mit allen Beteiligten abgestimmte Verkehrsanbindung notwendig. Dazu zählen unter anderem der Ausbau der B 87 in Richtung Sachsen und die Verbesserung der Anbindung des Standortes Holzdorf an die A 13.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der momentane Stand der Verbesserung der Verkehrsanbindung des Mittelzentrums Herzberg und des Bundeswehrstandortes Holzdorf?

Minister Dellmann wird antworten.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Schrey, der Bundeswehrstandort ist aus der Sicht der Landesregierung mit der Verbindung über zwei Bundesstraßen und der unmittelbaren Nähe zu einer dritten Bundesstraße, nämlich der B 87, verhältnismäßig gut in das Brandenburger Verkehrsnetz integriert. Insbesondere auf der Verbindung in Richtung Norden, auf der B 101 - Sie selbst fahren ja fast täglich auf dieser Strecke -, ist in den vergangenen Jahren ausgesprochen viel gemacht worden. Es gibt bei der Verbindung sowohl zum Mittelzentrum Herzberg als auch zum Bundeswehrstandort Holzdorf keine Defizite dergestalt, dass man dort irgendwo mit Stausituationen etc. rechnen müsste. Der Verkehr fließt dort überall.

Natürlich wäre es wünschenswert, wenn zum Zeitpunkt X die Ortsumgehung Herzberg eingerichtet würde, wenn auch andere, schnellere Verbindungen insbesondere etwa in Richtung Torgau mit realisiert werden könnten. Ich muss allerdings sagen, dass das Vertrauen, das die brandenburgische Straßenverwaltung in den Bund gesetzt hat dahin gehend, dass insbesondere über den Investitionsrahmenplan mehr Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden, nicht getragen hat, sodass wir gezwungen waren, die geringeren Mittel gezielt einzusetzen. Das hat zu dem Ergebnis geführt, dass die Ortsumgehung Herzberg jetzt leider erst einmal zurückgestellt werden muss. Ich kann, was Herzberg anbelangt, hier also keine Zusage hinsichtlich des Realisierungstermins geben. Dabei muss ich ganz klar sagen, dass die Verbindung zur B 87, also die Verbindung von Herzberg in Richtung Torgau, im Blauen Netz enthalten ist. Das ist also eine Strecke, die für uns eine außerordentlich große Bedeutung hat.

Was die B 87 in Richtung Osten, also in den Raum Lübben bzw. Cottbus angeht, ist es so, dass dieser Abschnitt aus dem Blauen Netz herausgenommen worden ist, weil deren verkehrliche Bedeutung von uns so eingeschätzt wird, dass der jetzige Straßenausbauzustand ausreichend ist, auch wenn es früher Diskussionen gab bis hin zu dem Gedanken eines dreistreifigen Ausbaus oder sogar zu einem Autobahnausbau. Aber die Verkehrsbelegung bzw. die Verkehrsprognosen bis ins Jahr 2020 besagen eindeutig, dass die vorhandene Verkehrsinfrastruktur auch den künftigen Belastungen standhalten wird.

Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit noch etwas zum LkwVerkehr sagen. Der Bau von - so nenne ich das einmal - Autobahnabkürzungen führt letztendlich dazu, dass es in verstärktem Maße Lkw-Maut-Flüchtlinge gibt mit dem Ergebnis, dass der Bau von Ortsumgehungen oder der dreistreifige Ausbau in vielen Regionen deutlich differenzierter gesehen wird. Für uns ist dabei klar, dass der überregionale Lkw-Verkehr auf die Autobahnen gehört, die dafür ja auch vorgesehen sind und auf denen Mautpflicht besteht, dass wir also mit einem übertriebenen Ausbau von Bundesstraßen keinen Beitrag dazu leisten sollten, dass unsere Region von überregionalem Lkw-Verkehr betroffen wird. - Danke.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Wir kommen damit zur Frage 1602 (Vergütung der häuslichen Krankenpflege), die der Abgeordnete Schippel stellen wird.

Nach Aussage der Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege sind in Brandenburg die Vergütungen in der häuslichen Krankenpflege durch die Krankenkassen unterdurchschnittlich. Während die Kosten der Pflegedienste seit dem Jahr 2000 um etwa 20 % gestiegen sind, sind die Vergütungen in der häuslichen Krankenpflege in Brandenburg nur im Jahre 2005 um 1,5 % angehoben worden. Ein kürzlich erfolgter Schiedsspruch zu den sogenannten Wegepauschalen lässt den Unterschied zwischen Vergütung und Kosten offensichtlich noch größer werden.

Ich frage die Landesregierung: Wie stellt sich die Vergütung der häuslichen Krankenpflege durch die Krankenkassen in Brandenburg im Vergleich zu den anderen Bundesländern dar?

Frau Ministerin Ziegler, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Auch ich könnte es kurz machen und einfach sagen, dass es keinen Ländervergleich gibt. Ich möchte das aber doch etwas ausführen.

Vergleiche zwischen den betreffenden Vereinbarungen sind kaum möglich, weil die Situation in den Bundesländern sehr

unterschiedlich ist und weil sich natürlich auch der Geltungsbereich der jeweiligen Vereinbarung anders gestaltet. Selbst ein Vergleich nur mit Berlin scheiterte an der unterschiedlichen räumlichen Ausdehnung.

Die von der Bundesarbeitsgemeinschaft dargestellten finanziellen Belastungen der Pflegedienste in den letzten Jahren müssen auch als Parteivortrag gesehen werden. Die Verträge werden autonom zwischen den Verhandlungspartnern Krankenkassen und Pflegedienste bzw. deren Verbänden ausgehandelt. Wir als Aufsicht können da keine Konsequenzen ziehen, haben keinen Einfluss. Auch eine Einflussnahme durch den Gesetzgeber ist weder vorgesehen noch gewollt.

Der Schiedsspruch vom 14. November letzten Jahres wurde von der Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege nicht beklagt und ist damit bindend geworden. Aus dem Schiedsspruch ergibt sich eine Leistungserhöhung um 1 %, die aber bis Ende dieses Jahres begrenzt ist. In dieser Zeit sollten die Vertragsparteien aufeinander zugehen und neutral ermitteln lassen, welche Leistung wie bewertet werden soll. Jetzt ist also die Zeit gegeben, dass die Verhandlungsparteien zusammenkommen mit dem Ziel, ein Ergebnis natürlich auch im Sinne der Leistungserbringer zu erreichen.

Vielen Dank. - Wir kommen damit zur Frage 1605 (Einhaltung des Nichtraucherschutzes), die vom Abgeordneten Krause gestellt wird.

Unser Landtag und auch die Parlamente anderer Bundesländer haben in den vergangenen Jahren Gesetze verabschiedet, mit denen das Rauchen in der Öffentlichkeit geregelt wird, und zwar immer mit der Intention des Nichtraucherschutzes. Am 2. Januar gab es auf „radio eins“ des RBB ein Interview mit Betreibern von gastronomischen Einrichtungen in PotsdamBabelsberg, die unabhängig voneinander geäußert haben, dass sie das Gesetz bis zum Sommer dieses Jahres nicht umsetzen werden, weil ihnen keine Strafen drohen.

Deshalb meine Frage: Wie stellt die Landesregierung sicher, dass das Gesetz umgesetzt wird?

Frau Ministerin Ziegler, muss man unbestrafte Gesetze einhalten?

(Heiterkeit)

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht jede in oder über die Medien getroffene Äußerung gibt tatsächlich Anlass zur Sorge dahin gehend, dass Gesetze missachtet oder zu weit ausgelegt werden. Der aktuellen Medienberichterstattung kann entnommen werden, dass das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit angenommen wird. Nach einer vom ZDF am 16. Januar 2008 durchgeführten Online-Befra

gung stimmen 78 % der Bevölkerung den neuen gesetzlichen Regelungen ausdrücklich zu. Das nehme ich natürlich erfreut zur Kenntnis.

Der Landtag hat bekanntlich bestimmt, dass § 7 unseres Gesetzes, der die Sanktionen regelt, erst zum 1. Juli 2008 in Kraft tritt. Damit soll Gelegenheit gegeben werden, in einer Umstellungsphase Anfangsschwierigkeiten, Unsicherheiten bei der Rechtsanwendung zu vermeiden und auch die Folgen abzumindern. Natürlich ist das kein Freibrief für den Gesetzesverstoß. Diejenigen, die das Gesetz im Landtag beschlossen haben, sind für die Umsetzung bzw. die Durchsetzung des Gesetzes nicht zuständig, sondern es sind die örtlichen Ordnungsbehörden, die zur Überwachung des gesetzestreuen Verhaltens aufgefordert sind und dies auch umsetzen werden. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Der Fragesteller hat Nachfragebedarf. Bitte, Herr Kollege Krause.

So, wie sich das in dem Interview und auch in verschiedenen Zeitungsberichten anhörte bzw. las, geht es aber nicht darum, dass die Gastwirte die Chance nutzen wollen, sich darauf einzustellen; vielmehr sagen diese klipp und klar, dass sie das Gesetz bis zum 1. Juli dieses Jahres nicht anwenden wollen. Das ist in meinen Augen etwas anderes als das, was Sie gesagt haben.

Ich sage noch einmal: Die Strafen folgen dann ab 1. Juli. Dann haben die Ordnungsbehörden das Recht, einzugreifen, wie es der Landtag bestimmt hat.

Eine weitere Frage stellt die Kollegin Dr. Münch.