Protocol of the Session on January 24, 2008

Es liegen keine neuen naturwissenschaftlichen Erkenntnisse vor, die den Darstellungen in den Kleinen Anfragen 1355 und 1514 widersprechen, geschweige denn sie aushebeln würden.

Der für uns entscheidende Punkt ist die rechtliche Bewertung. Zum damaligen Zeitpunkt bestand keinerlei Sanktionsmöglichkeit. Wenn Sie sich mit dem Fall beschäftigt haben, werden Sie wissen - auch dies wurde in den Kleinen Anfragen dargestellt -, dass die Sanktionsmöglichkeiten von verschiedenen Stellen, bis hin zur Staatsanwaltschaft, geprüft wurden. Alle beteilig

ten Stellen sind zu dem von mir dargestellten Ergebnis gekommen.

Inzwischen ist eine rechtskräftige Unterschutzstellung des Naturschutzgebietes „Redernswalde“ erfolgt. Es besteht damit auch keinerlei Notwendigkeit, die Übertragung der Flächen an die Stiftung rückgängig zu machen oder in anderer Art und Weise gegenüber der Stiftung tätig zu werden. Die von Ihnen wiederholt aufgestellte Behauptung, dass der Einschlag vorrangig aus wirtschaftlichen Erwägungen durchgeführt wurde, ist falsch. Die erzielten Einnahmen werden im Sinne des Stiftungszwecks von der Naturschutzstiftung Schorfheide-Chorin verwandt.

Die Verfolgung naturschutzfachlicher Ziele im Rahmen eines Holzeinschlages schließt eine wirtschaftliche Verwertung des Holzes nicht aus. Auch das wurde bereits in der Antwort auf eine Kleine Anfrage im Jahre 2006 von uns ausführlich dargestellt. - Danke sehr.

Es gibt Nachfragebedarf.

Herr Minister, Sie sprachen es an: Nach den zwei Kleinen Anfragen und der heutigen mündlichen Anfrage hatte die Landesregierung genügend Zeit und Möglichkeit, die unter Einflussnahme des Ministerpräsidenten getroffene Entscheidung zu korrigieren. Glauben Sie wirklich, dass sich in den Augen der Öffentlichkeit mit diesen Auslegungen und Interpretationen Glaubwürdigkeit bezüglich dessen gewinnen lässt, den Einschlag von 572 Eichen im Naturschutzgebiet durch eine Naturschutzstiftung und erzielte Einnahmen in Höhe von 70 000 Euro zu legalisieren?

Zunächst möchte ich in aller Schärfe, Frau Steinmetzer-Mann ich kenne Sie schon eine ganze Weile -, Ihre Behauptung zurückweisen, dass irgendjemand Einfluss genommen hätte, um irgendwelche Ziele zu erreichen, und irgendjemand mit irgendwem telefoniert habe. Dem ist nicht so.

Hier wurde entsprechend der rechtlichen Norm gehandelt, und ich habe vorhin dargestellt - ich möchte es nicht noch einmal tun -, dass die entsprechenden Stellen - alle möglichen Stellen -, die in dieses Verfahren involviert waren, geprüft haben. Es wurden Anzeigen erstattet und alles Mögliche gemacht. Alle Verfahren sind eingestellt worden. Wenn jemand gegenüber den Medien sagt, es wäre so oder so gewesen, dann ist das lediglich eine Behauptung. In dem Fall ist es sogar eine Unterstellung, die ich hiermit noch einmal zurückweise.

Ich möchte Ihnen noch eines sagen. Das, was aus Ihrer Frage und auch aus der Nachfrage spricht - und natürlich auch schon aus den Kleinen Anfragen gesprochen hat -, ist ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber privatem Engagement im Naturschutz.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben im Land Brandenburg mit privatem Engagement im

Naturschutz - mit vielen Stiftungen und mit vielen Privatpersonen - hervorragende Erfahrungen gemacht -

(Bischoff [SPD]: Nicht mit allen!)

nicht nur in Schorfheide-Chorin, sondern beispielsweise auch mit der Sielmann-Stiftung und anderen privaten Stiftungen. Deswegen werden wir auch weiterhin versuchen, privates Engagement im Naturschutz zu fördern, und es nicht etwa verhindern. - Danke sehr.

(Beifall bei der CDU und der Abgeordneten Alter [SPD])

Wir kommen zur Frage 1597 (Bahnstrecke Fürstenwalde-Bees- kow). Die Frage stellt der Abgeordnete Karney.

Der Landesrechnungshof kritisiert im Jahresbericht 2007 einen unwirtschaftlichen und überhöhten Fördermittelinsatz bei dem geplanten Ausbau der Bahnstrecke zwischen Fürstenwalde und Beeskow im schönen Landkreis Oder-Spree. Hierfür verantwortlich seien unter anderem erhebliche Mängel bei der Bewilligung von Förderanträgen, die Vernachlässigung der gebotenen Erfolgskontrolle und die Nichtbeachtung von Einsparpotenzialen. Als Konsequenz sind nur 38 % der 32,5 km langen Strecke ausgebaut worden. Dabei sind jedoch 85 % der ursprünglich veranschlagten Ausgaben angefallen.

Ich frage die Landesregierung: In welcher Weise - einschließlich Zeitrahmen - soll vor diesem Hintergrund der Streckenausbau fortgeführt werden?

Für die Landesregierung antwortet Minister Dellmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Karney, im Zusammenhang mit den Kürzungen der Regionalisierungsmittel im Jahr 2006 hat sich die Landesregierung entschieden, auf die weitere Bestellung von Verkehren und damit letztlich auf den Ausbau im Streckenabschnitt zwischen Bad Saarow und Beeskow zu verzichten. Es gibt allerdings derzeit Untersuchungen, initiiert aus der Region heraus. Die ehrenamtliche Bürgermeisterin von Bad Saarow unterstützt die Idee, dass zumindest eine Verbindung bis zu der in Bad Saarow befindlichen ausgezeichneten Klinik geschaffen wird. Die Untersuchungsergebnisse werden voraussichtlich im 1. Halbjahr vorliegen. Dann ist zu entscheiden, ob gegebenenfalls in dem Abschnitt bis zur Klinik eine SPNV-Leistung ergänzend aufgenommen werden kann.

Herr Sarrach hat eine Frage.

Herr Minister, die Frage nach der Fortführung des Streckenausbaus verkennt leider, dass die bislang als im Bau gekenn

zeichnete frühere Strecke RB 35 zwischen Bad Saarow und Beeskow komplett aus dem Streckenplan des VBB gestrichen wurde. Man glaubt wohl, dass der Schnellbus den Streckenausbau ersetzen könne. Das Aufdecken der Missstände verlangt aus meiner Sicht nach anderen Konsequenzen.

Ich frage deswegen erstens: Werden bei diesen horrenden Bruttoausgaben, die durch den Landesrechnungshof festgestellt wurden, haftungsrechtliche Ansprüche und Ersatzansprüche geprüft?

Zweitens: Bei aller Freude über die mögliche Fortführung der Strecke in Bad Saarow zwischen Bahnhof und Klinikum gibt es doch vor allem bei den Beeskowern Unverständnis darüber, dass der Streckenausbau vom Tisch ist.

(Frau Schier [CDU]: Frage! Frage!)

Nicht immer ist der Busverkehr die attraktivere Alternative. Wir kennen den Schienen-Bonus und wissen, dass beim Bahnverkehr Fahrgäste in höherer Zahl prognostiziert werden. Ich frage deswegen zweitens: Sind Sie bereit, mit der Ostdeutschen Eisenbahn-Gesellschaft, dem Landkreis, den anliegenden Kommunen und dem VBB erneut in ergebnisoffene Gespräche über diese Bahnstrecke zu treten?

Lieber Kollege, Sie wissen sicherlich, dass die Neubestellung von Strecken - ganz egal, an welcher Stelle - einem ganz klaren Prozedere unterliegt. Man kann also nicht einfach einmal mit einer Eisenbahngesellschaft darüber reden, ob man irgendwann einmal fährt, sondern es bedarf einer ganz klaren Entscheidung. Grundlage dessen ist der Landesnahverkehrsplan. Die Landesregierung hat in dieser Woche den Entwurf des Landesnahverkehrsplans zur Kenntnis genommen, und in der nächsten Sitzung des zuständigen Ausschusses wird er dort behandelt. Die besagte Bestellung ist im Landesnahverkehrsplan nicht vorgesehen. Das wäre jedoch die Voraussetzung.

Ich kann nur noch einmal sagen, dass im Rahmen der Überprüfungen zum Landesnahverkehrsplan auch eingeschätzt worden ist, ob überhaupt ein ausreichendes Verkehrsaufkommen vorhanden ist. Man kam zu der Einschätzung, dass das Verkehrsaufkommen dort leider nicht in dem Maße vorhanden ist. Ich glaube, es ist angemessen, dass das Land Brandenburg das ihm zur Verfügung stehende Geld optimal einsetzt. Sie wissen vielleicht, dass die Kostendeckungsquote im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs, speziell auf der Schiene, bei solchen Strecken bei unter 50 % liegt. Da muss man dann sehr wohl abwägen, ob es zur Sicherung der Mobilität - das schreiben wir uns gemeinsam auf die Fahne - dann nicht besser ist, einen Bus fahren zu lassen.

Deshalb noch einmal meine klare Antwort darauf: Es wird auf dem besagten Streckenabschnitt in absehbarer Zeit nur einen Busverkehr geben können.

Auf die erste Frage, die Sie ergänzend gestellt haben, muss ganz klar gesagt werden: Der Landesrechnungshof hat ein Prüfungsergebnis vorgelegt, das auch von uns ausgewertet worden ist.

Ich kann noch einmal ganz klar sagen, dass die Förderentscheidungen, die hier vor einigen Jahren getroffen worden sind, so

nie wieder getroffen werden würden. Die Hauptursache liegt aus meiner Sicht allerdings darin, dass der Bund als Eigentümer und vor allen Dingen die DB AG die Prozedere nicht richtig beherrschen. Ich glaube auch, dass wir klare bundesgesetzliche Vorgaben brauchen, dass das Land stärkere Restriktionsmöglichkeiten bekommt. Denn wir verzeichnen an der einen oder anderen Stelle, dass die DB AG als Infrastrukturbetreiberin, als Infrastruktureigentümerin und auch als Erstellerin dieser neuen Anlagen wirklich über eine gewisse Monopolstellung verfügt und es uns momentan nicht möglich ist, solche Restriktionsmaßnahmen einzuziehen, damit wir dann in der Lage sind, wirklich ein Optimum herzustellen.

Ich weise beispielhaft auf den Prignitz-Express hin. Auch diesbezüglich gibt es derzeit die Forderung der DB Netz AG, dass wir als Land über die 90 % hinaus, die vom Bund ausgereicht werden, noch ergänzende Finanzmittel bereitstellen. Wir sollen von der DB AG sogar gezwungen werden, bei einer Unwirtschaftlichkeit, die aus Sicht der DB AG vielleicht in 15 oder 20 Jahren eintreten kann, noch Zahlungen zu übernehmen. Solche Dinge müssen im Zusammenhang mit der Fortsetzung der Bahnreform bundesgesetzlich geklärt und die Rechte der Länder in diesem Bereich deutlich gestärkt werden.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1598 (Sinn und Zweck der Umweltzonen). Sie wird vom Abgeordneten Norbert Schulze gestellt.

Auf meine Kleine Anfrage „Umweltplakette für Kraftfahrzeuge“ antwortete der Umweltminister unter anderem, dass für zwei brandenburgische Städte die Errichtung von Umweltzonen in Betracht gezogen werde.

Nach Medienberichten erklärt nunmehr der ADAC unter Berufung auf ein BTU-Gutachten, dass es fraglich sei, ob die Umweltzonen tatsächlich ein wirksamer Beitrag für die Gesundheit der Bürger sind. Für den ADAC ist das Einrichten derartiger Zonen „unverhältnismäßiges bürokratisches Getöse“.

Deshalb frage ich die Landesregierung, welche Auffassung sie in Bezug auf die Ergebnisse der Studie der BTU Cottbus vertritt.

Es antwortet Minister Woidke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gutachten von Herrn Prof. Möller von der BTU im Auftrag des ADAC zum möglichen Einfluss der in Berlin vorgesehenen Umweltzone auf die Luftqualität bezüglich Feinstaub und Stickoxiden basiert auf Daten, die der Gutachter 2002 in einem von der Berliner Umweltverwaltung in Auftrag gegebenen Projekt zur Untersuchung der Herkunft der Feinstaubbelastung mit erstellt hat. Dieses Projekt bildete dann die Grundlage für den Berliner Luftreinhalteplan. Die gleichen Daten hat nun der gleiche Gutachter uminterpretiert und für den neuen Auftraggeber ADAC präsentiert.

Enttäuschend und für mich persönlich nicht nachzuvollziehen ist insbesondere, dass anerkannte Erkenntnisse zur gesundheitsgefährdenden Wirkung von Feinstaub, die sich in der wissenschaftlichen Diskussion durchgesetzt und allgemeine Anerkennung gefunden haben und unter anderem von der Weltgesundheitsorganisation vertreten werden, ignoriert werden.

Bei der Kernbehauptung des Gutachtens, dass weder der Verkehr noch eine andere Quelle in Berlin an der Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte beteiligt ist, widerspricht sich der Gutachter selbst. Anhand einer Abbildung zeigt er die deutlich höhere Feinstaubbelastung an einer Verkehrsmessstelle im Vergleich zu einer städtischen Hintergrundmessstelle auf und weist damit den Beitrag des lokalen Verkehrs zur Feinstaubimmission nach. Bezüglich der Schadstoffemission von Fahrzeugen zitiert der Gutachter veraltete Literatur, die längst durch neuere Informationen des Umweltbundesamtes überholt ist. Man könnte Weiteres in diesem Sinne anführen.

Kurz gesagt: Das Gutachten ist nicht geeignet, die Wirksamkeit der Umweltzone in Berlin infrage zu stellen. - Danke sehr.

(Beifall bei der SPD)

Der Abgeordnete Bochow stellt die Frage 1599 („Abzocke“ im Internet).

Mit dem Bedeutungszuwachs des Internets geht auch eine vermehrte Nutzung dieses Mediums durch Kriminelle einher. So sehen sich beispielsweise immer mehr Verbraucher mit Zahlungsaufforderungen konfrontiert, nachdem sie Internetseiten besucht haben, die sie für kostenlos gehalten haben und auch halten durften. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat in ihrem jüngsten Verbraucherreport auf dieses Problem hingewiesen, die „Märkische Allgemeine Zeitung“ heute auch.

Ich frage die Landesregierung: Teilt sie meine Auffassung, dass ein besserer rechtlicher Schutz der Verbraucher vor Internetabzocke erforderlich ist?

Der Verbraucherschutzminister Woidke antwortet.

Ja, es ist ein großes Ministerium.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Klaus Bochow, die von Ihnen dargestellte Problematik ist in der Landesregierung nicht zuletzt durch Berichte der Verbraucherzentrale Brandenburg bekannt. Immer häufiger ist zu beobachten, dass unseriöse Anbieter Rechnungen an Verbraucherinnen und Verbraucher richten. Die unberechtigten Rechnungen und Mahnungen resultieren sehr häufig daraus, dass die Kostenpflichtigkeit des Angebots gezielt verschleiert wird.