Herr Staatssekretär, die ordnungspolitischen Rahmensetzungen sind mir genauso wie die Eigentürmerstruktur des börsennotierten Unternehmens Deutsche Telekom natürlich bekannt. Insofern möchte ich zwei Nachfragen stellen.
Erstens: Gibt es einen Termin für Gespräche zwischen der Landesregierung, der Bundesregierung und der Deutschen Telekom?
Zweitens: Teilen Sie die Einschätzung, dass bereits im vergangenen Jahr eine überproportionale Schließung von Callcentern in der Region zu erheblichen Einschnitten im Dienstleistungsbereich geführt hat, zumal Länder wie Nordrhein-Westfalen überhaupt nicht von Umstrukturierungen betroffen waren?
Herr Christoffers, es gibt keinen konkreten Termin für Gespräche zwischen der Landesregierung und der Bundesregierung. Der Wirtschaftsminister wird aber mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom AG, Herrn René Obermann, noch im März Gespräche führen. Ich bin mir sicher, dass der Wirt
schaftsminister die besondere Situation der Beschäftigten der Deutschen Telekom AG in Brandenburg ansprechen wird. Das ist mein jetziger Kenntnisstand, vor allen Dingen nach den Ankündigungen der Telekom, die entsprechenden Stellen auslagern zu wollen.
Es ist richtig, dass man bei der Überprüfung der Standorte die Entscheidung getroffen hat, in Brandenburg aus Sicht des Unternehmens nicht wirtschaftlich operierende Einheiten zu schließen und die Mitarbeiter möglichst an andere Stellen zu verlagern. Wir haben in Brandenburg eine Struktur, nach der bei den Telekommunikationsdienstleistern zurzeit etwa 7 000 Menschen Beschäftigung finden. Die Deutsche Telekom AG hat ihre Mitarbeiter in die Vivento Customer Services AG ausgegliedert. Im Wettbewerb ist es allerdings so, dass die dortigen Beschäftigungsbedingungen, die Wettbewerbsstruktur im Unterschied zu Arvato von Bertelsmann beispielsweise auf dem freien Markt deutlich schlechter sind, was dazu führt, dass die Auslastung dieser Unternehmen nicht so gegeben ist, wie wir uns das wünschen, womit natürlich auch die Gefahr von mangelnden Anpassungsprozessen in Bezug auf die Mitarbeiter dort in einem viel höheren Maße gegeben ist. Bei der Schließung von Vivento-Customer-Standorten in Brandenburg und das Angebot, Mitarbeiter an andere Standorte zu vermitteln, hat eine negative Rolle gespielt, dass die Einkommensstruktur deutlich über dem liegt, was die Mitbewerber dort anbieten. Das macht es im Vermittlungsgeschäft für uns schwierig.
Danke schön. - Damit ist der Redebedarf erschöpft. Ich mache noch einmal darauf aufmerksam, dass laut Geschäftsordnung Nachfragen nach den gestellten Nachfragen nicht möglich sind.
Ich gebe jetzt Herrn Abgeordneten Schippel das Wort zur Formulierung der Frage 1069 (Vergütung von 1-Euro-Jobbern bei Einsätzen der freiwilligen Feuerwehr). Bitte.
Im Februar 2006 wurde seitens des Ministeriums des Innern mitgeteilt, dass im Rahmen der Überarbeitung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes die Möglichkeit einer Problemlösung hinsichtlich Einsätzen von Feuerwehrleuten mit 1-EuroJobs - ich bleibe bei dieser landläufigen Bezeichnung - geprüft wird.
Ich frage die Landesregierung: Was unternimmt sie derzeit, damit 1-Euro-Jobber nicht zu Feuerwehrangehörigen zweiter Klasse werden?
Herr Abgeordneter Schippel, es ist richtig, dass Angehörige der freiwilligen Feuerwehr, die während einer, wie es so schön heißt, Beschäftigungszeit im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit, also 1-Euro-Job, zu einem Feuerwehreinsatz gerufen werden, für diese einsatzbedingten Ausfallzeiten im Rahmen ihrer Arbeitsgelegenheit keine Mehraufwandsentschädigung erhalten.
Das Innenministerium hat sich gemeinsam mit dem MASGF mit diesen Problemen intensiv beschäftigt. Da Arbeitsgelegenheiten als Eingliederungsleistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zweites Buch Sozialgesetzbuch/SGB II - in der Zuständigkeit und Finanzform des Bundes durchgeführt werden, ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales um eine Stellungnahme gebeten worden. Das Bundesministerium hat die Fortzahlung der Mehraufwandsentschädigung für Ausfallzeiten in ehrenamtlicher Nothilfe bei Einsätzen der freiwilligen Feuerwehr abgelehnt und in der Begründung darauf hingewiesen, dass der Brand- und Katastrophenschutz in der Zuständigkeit der Bundesländer bzw. der Kommunen liegt.
Darum haben wir als Innenministerium den Landesbeirat für Brand- und Katastrophenschutz gebeten, solche Sachverhalte zu benennen, die im Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz einer gesetzlichen Regelung zugeführt werden müssen.
In diesem Zusammenhang wollen wir uns auch für eine Regelung einsetzen, die arbeitslose Feuerwehrangehörige durch den Ausfall an Beschäftigungszeiten im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit nicht benachteiligt. Bisher sind uns lediglich zwei Fälle aus dem Jahr 2005 bekannt, die zu einer solchen Benachteiligung von Feuerwehrangehörigen geführt haben. Wir haben den Landesfeuerwehrverband um Stellungnahme gebeten; er hat uns keine weiteren Hinweise gegeben. Wir sind bei der Arbeit.
Herzlichen Dank. Es gab keine Nachfragen. Somit kommen wir zur Frage 1070 (Land stiehlt sich aus seiner Verantwor- tung), gestellt von der Abgeordneten Wehlan.
In einem Runderlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz vom August 2006 wird geregelt, dass nach einer Frist von drei Jahren die Pflichten zur Sicherung und Beseitigung des Mülls bei insolventen Anlagen auf die Kreise übergehen. Das Landesumweltamt - und damit das Land Brandenburg - erteilte nach dem Bundesimissionsschutzgesetz die Nutzungsgenehmigungen, wenn auf bestimmten Flächen Abfälle zwischengelagert werden sollten, die zur Weiterverarbeitung bestimmt waren.
Vielfach geschah es aber, dass die Betreiber zwar für die Abnahme der Abfälle kassierten, dann jedoch nicht für die kostspielige Weiterverarbeitung sorgten. Vom Land wurde das nicht kontrolliert. Zurückgeblieben sind riesige Abfallhalden wie in Gemeinden des Landkreises Teltow-Fläming, die immense Kostenbelastungen von mehreren Millionen Euro durch die Regelungen des Runderlasses für den Landkreis erwarten lassen. Dagegen sind vom Kreistag am Montag dieser Woche rechtliche Schritte beschlossen worden und werden nach meiner Kenntnis auch von den Landkreisen Uckermark und Potsdam-Mittelmark erwogen.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie den Sachverhalt, besonders hinsichtlich des bestehenden Zusammenhangs zwischen der Erteilung der Nutzungsgenehmigung, der Kontrollpflicht des Landes und der Abwälzung der damit in Verbindung stehenden Kosten bei insolventen Anlagen auf die Landkreise?
Herzlichen Dank. - Herr Minister Dr. Woidke wird uns darauf Antwort geben. Zwischenzeitlich begrüße ich Schülerinnen und Schüler des Einstein-Gymnasiums Angermünde. Herzlich willkommen bei uns!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Wehlan, die hier infrage stehende Zuständigkeitsverteilung besteht nicht erst seit dem von Ihnen zitierten Schreiben meines Hauses vom August 2006, sondern beruht vielmehr auf der Abfall- und Bodenschutzzuständigkeitsverordnung, die bereits seit dem Jahre 1996, also seit nunmehr elf Jahren, die Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte für die Überwachung der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen und insbesondere auch ausdrücklich für die Überwachung der unbefugten Ablagerung von Abfällen festschreibt. Das Landesumweltamt ist dagegen für die Erteilung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen sowie für die immissionsschutzrechtliche wie abfallrechtliche Überwachung der genehmigten Anlagen zuständig. Grund dafür ist, dass die abfallrechtliche und immissionsschutzrechtliche Zuständigkeit möglichst in einer Hand liegen soll. Sowohl bei der Erteilung der Genehmigungen als auch bei der Überwachung werden die betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte selbstverständlich beteiligt.
In einigen problematischen Fällen gab es in der Vergangenheit negative Zuständigkeitskonflikte zwischen dem Landesumweltamt und den Landkreisen und kreisfreien Städten. Dabei ging es vor allem um die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Zuständigkeit für die abfallrechtliche Überwachung einer ehemals immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage, die ihren Status beispielsweise aufgrund einer Betriebseinstellung verloren hat, wieder an die Landkreise und kreisfreien Städte zurückfällt. Das zitierte Schreiben soll helfen, diesen Konflikt zu lösen, indem auslegende und abgrenzende Regelhinweise gegeben werden.
Betonen möchte ich bei dieser Gelegenheit, dass das Landesumweltamt alles in seiner Macht Stehende unternimmt, um etwaige, auch theoretische Gefahren abzuwenden und Betreiber, Abfallbesitzer und Grundstückseigentümer zur Verantwortung zu ziehen.
Ferner möchte ich klarstellen, dass die Landkreise und kreisfreien Städte aufgrund anderer Regelungen im Hinblick auf die in Rede stehenden Ablagerungen beispielsweise auch für den Bodenschutz und den Brandschutz zuständig sind.
Schließlich wird es nur in Ausnahmefällen auf die Beseitigung der gelagerten Abfälle auf Kosten der Behörden und damit letztlich der Steuerzahler hinauslaufen, nämlich nur dann, wenn von den gelagerten Abfällen Gefahren ausgehen, denen anders nicht begegnet werden kann, die Verantwortlichen nicht greifbar sind und keine Sicherheitsleistungen erbracht wurden. - Danke sehr.
Herr Minister, Sie wurden in der Zeitung dahin gehend zitiert, dass Sie eine Beteiligung des Landes an den entstehenden Kosten anstreben, was ein Stück weit deutlich macht, dass sich das Land durchaus in der Verantwortung sieht, und zwar vor allem in der Frage der Kontrollpflicht und in Bezug auf die Problematik, dass das Land die Genehmigungen erteilt hat. In Ihrer Antwort jetzt sprechen Sie davon, dass es negative Umsetzungskonflikte zwischen Land und Kommunen gibt. Deshalb meine Frage: Wie sieht die von Ihnen als notwendig angesehene Beteiligung des Landes an den Kosten aus, wenn man davon ausgehen kann, dass für den Landkreis Uckermark gegenwärtig 40 Millionen Euro und für den Landkreis Teltow-Fläming 2 bis 5 Millionen Euro prognostiziert werden?
Sehr geehrte Frau Wehlan, eine solche Beteiligung des Landes kann es nur im Bereich der Gefahrenabwehr geben, und zwar auch nur in dem eingegrenzten Bereich des vorbeugenden Katastrophenschutzes. Ich sage es noch deutlicher: für den Bereich, in dem es die Gefährdung vor allem durch Brandstiftungen für die zum Teil als wilde Deponien bezeichneten Ablagerungen gibt.
Wenn ich vom vorbeugenden Katastrophenschutz spreche, dann ist klar, dass hier die entsprechenden Ordnungsbehörden auf Landkreisebene aktiv werden müssen. Auch innerhalb der Landesregierung, zwischen dem Innenministerium und meinem Haus, besteht Einigkeit darüber, dass wir im Falle der notwendigen Einleitung entsprechender Maßnahmen hierbei finanzielle Unterstützung leisten können und wollen. Allerdings können wir das Ganze nicht unter der Überschrift Abfallbeseitigung laufen lassen, weil es sich dann um eine illegale Abfallbeseitigung handelte. Es geht also nur in dem eingegrenzten Bereich des vorbeugenden Katastrophenschutzes.
Herzlichen Dank. - Nun erhält der Abgeordnete Dr. Niekisch das Wort zur Formulierung der Frage 1071 (Ist der Hoch- schulpakt für Brandenburg in Gefahr?).
Kurz nach der Januar-Sitzung unseres Landtags, in der in einer Aktuellen Stunde der Hochschulpakt vorgestellt worden ist, wobei die positiven Wirkungen und vor allem die damit zusammenhängenden Chancen für das Land Brandenburg herausgestellt wurden, gab es in einer Potsdamer Tageszeitung einen sehr erstaunlichen Artikel, in dem es hieß: Wegen angeblich rückläufiger Studentenzahlen sei von einem PDS-Wissenschaftspolitiker prophezeit worden, dass der Hochschulpakt für Brandenburg nicht wirksam werde. Dadurch könnten 16,2 Millionen Euro - die ja zusätzlich in unsere Ausbildungskassen fließen sollen - für das Land verloren gehen.
Ich frage die Landesregierung, ob ihre statistischen Materialien und Expertisen, also die Wirklichkeit, dieses Gefährdungsszenario tatsächlich nahelegen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Niekisch, die Frage, ob ich die entsprechende Befürchtung teile, kann ich verneinen. Aber um das Geld aus dem Hochschulpakt zu bekommen, sind Leistungen notwendig. Das erfordert Arbeit. Zwar bekommen wir das Geld ohne Gegenfinanzierung vom Land, dies aber nur, wenn es uns gelingt, die Zahl der Studienanfänger, die wir im Jahr 2005 im Lande zu verzeichnen hatten, in den nächsten Jahren zu halten.
Aus Presseberichten wissen Sie, dass zahlreiche Hinweise darauf deuten, dass sozusagen Berge von Studenten auf die Hochschulen stürmten und dass dies eine Katastrophe für Deutschland sei. Die Realität der letzten Zeit sieht aber so aus, dass in Deutschland, wo die jungen Menschen eh nicht sehr studierfreudig sind, die Zahl der Studienanfänger definitiv abgenommen hat. Im laufenden Studienjahr sind es bundesweit 3,2 % junge Leute weniger, die ein Studium aufnehmen. In den neuen Bundesländern ist das noch dramatischer. Hier sind es 5 % weniger. Innerhalb der neuen Bundesländer gibt es davon nur eine Ausnahme. Dabei handelt es sich um Brandenburg. Bei uns ist kein Rückgang eingetreten, sondern die Zahl der Studienanfänger steigt sogar ganz leicht. Wir haben insofern also eine gute Situation gegenüber dem Bundestrend. Bundesweit gibt es nur drei Flächenländer und zwei Stadtstaaten, in denen ein Rückgang der Studienanfänger nicht festzustellen ist.
Wir haben also eine gute Ausgangsposition. Das wird sich allerdings nicht im Selbstlauf entsprechend weiterentwickeln. Wir haben attraktive Hochschulen, deren Angebot gut nachgefragt wird. Um die Zahlen zu halten, müssen wir jedoch einerseits attraktiv sein für Studenten aus anderen Bundesländern, aus den alten Bundesländern, wo etwa wegen der Verkürzung der Abiturzeit mehr Studiennachfrager zu erwarten sind.
- Nein, Herr Klocksin, Studiengebühren spielen an der Stelle keine Rolle. Dazu kann ich auf Sachsen verweisen, wo der Rückgang bei der Zahl der Studienanfänger besonders dramatisch ist, obwohl es dort in den nächsten Jahren gemäß Festlegung in dem dortigen Koalitionsvertrag keine Studiengebühren geben wird.
Zum anderen müssen wir dafür sorgen, dass mehr junge Leute in Brandenburg studieren, weil wir an unseren Hochschulen noch Reserven haben. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir attraktive Hochschulen. Wir müssen auch ein bisschen Werbung für unsere Hochschulen betreiben. Alle hier im Parlament können dabei mithelfen, sodass das, was gut ist, auch entsprechend vermarktet wird. Dann kann es gelingen, dass wir die Beträge, die für Brandenburg im Hochschulpakt vorgesehen sind, auch wirklich erhalten.
Herzlichen Dank. - Jetzt stellt die Abgeordnete Hesselbarth die Frage 1072 (Parkplätze für den Landtagsneubau).
Nach Durchsicht der uns vorliegenden Planungen zur B-PlanBestätigung fiel mir auf, dass außer den Parkflächen in der vorgesehenen Tiefgarage des Landtagsneubaus keine Parkflächen auf den in der Nähe des Landtagsneubaus liegenden Verkehrsflächen vorgesehen sind. Die uns allen vorliegende Machbarkeitsstudie zur Planung des Neubaus weist in der Tiefgarage eine Stellplatzfläche für maximal 197 Fahrzeuge aus. Wenn wir uns die Situation bei der heutigen Plenarsitzung vor Augen führen, dann wird klar, dass erfahrungsgemäß ca. 300 Fahrzeuge auf dem Landtagsgelände sind.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Maßnahmen will sie ergreifen, um dieses Problem für die Angestellten dieses Hauses, für die Mitarbeiter der Fraktionen, vor allem aber für Besucher, Pressevertreter und für die Abgeordneten des neuen Landtags nachhaltig zu lösen?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erstens: Hier auf dem Brauhausberg ist logischerweise mehr Platz als mitten in der Stadt. Zweitens: Wir haben die Vorgaben der Stellplatzverordnung der Stadt Potsdam zu beachten. Wir haben ausgerechnet, dass wir 163 Plätze sicherstellen müssen, um keine Ablöse zahlen zu müssen. Diese Zahl ist von der Stadt Potsdam bestätigt worden.
Eine Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass in einem Parkhaus ein Stockwerk unter der Erde bei dem vorgesehenen Volumen 190 bis 200 Parkplätze - je nach den Gegebenheiten der Einund Ausfahrt; das wird noch zu klären sein - zur Verfügung gestellt werden könnten. Diese Anzahl wurde im Baubeirat und im Präsidium besprochen, und es gab schließlich Einvernehmen, dass sie ausreichend sei. Der neue Landtag wird besser an den ÖPNV angebunden sein als der heutige Standort. Wir planen auch 100 Stellplätze für Fahrräder. - Vielen Dank.