Protocol of the Session on May 20, 2005

Frau Minsterin, Vorsorgeuntersuchungen sind kostenlos, zumal bei Kindern. Könnten Sie sich vorstellen, dass Eltern, die ja die Hauptverantwortung für die Kinder tragen, verpflichtet werden, diese Untersuchungen vornehmen zu lassen - sie brauchen, wie gesagt, nichts zu bezahlen -, und dass das ein Aufnahmekriterium für solche Einrichtungen ist?

Das ist leider rechtlich nicht möglich.

Eine weitere Nachfrage stellt Herr Domres.

Frau Ministerin, gibt es Überlegungen in Ihrem Haus, die Veränderungen, die mit den kommunalen Entlastungsgesetzen vorgenommen wurden, rückgängig zu machen?

Nein.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 298 (Überarbeitung des Mittelstandsförderungsgesetzes), die vom Abgeordneten Christoffers gestellt wird.

Am 25. November 2004 wurde ein Antrag der PDS zur Ausarbeitung eines Vergabegesetzes im Landtag mehrheitlich abgelehnt. In diesem Antrag sollte die Landesregierung vom Landtag aufgefordert werden, bis zum Januar 2005 den Entwurf eines Landesvergabegesetzes vorzulegen. In der Debatte zum Antrag positionierte sich die Landesregierung wie folgt:

„Ich greife das Wort von Herrn Müller auf und empfehle Ihnen, den Weg über das Mittelstandsfördergesetz zu nehmen.“

Und weiter:

„Ich möchte von dieser Stelle aus klarstellen: Die Koalition arbeitet zielstrebig an diesen vergaberechtlichen Regelungen.“

Schon im Koalitionsvertrag wurde von der Regierungskoalition niedergeschrieben, dass das Mittelstandsförderungsgesetz insbesondere mit dem Ziel der Verhinderung von Preisdumping überarbeitet wird.

Ich frage daher die Landesregierung: Welche konkreten Schritte hat sie bisher im Zusammenhang mit der Überprüfung des Brandenburgischen Mittelstandsförderungsgesetzes unternommen, um Zielsetzungen hinsichtlich der Vergabe öffentlicher Aufträge in das Mittelstandsförderungsgesetz einzubauen und damit die Marktchancen von KMU sowie Freiberuflern zu verbessern und Wettbewerbsverzerrungen aufzuheben?

Herr Wirtschaftsminister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Sehr geehrter Herr Christoffers, Sie haben den politischen Auftrag aus der Koalitionsvereinbarung richtig zitiert. Daran arbeiten wir. Das heißt, dass diese Übereinstimmung im Wollen offenbar auch eine ist, die jetzt umgesetzt wird. Wir bearbeiten gegenwärtig das Mittelstandsfördergesetz unter anderem mit der inhaltlichen Prämisse, vergaberechtliche Regelungen zu konkretisieren. Wir sind gegenwärtig bei der Konsultation und der Abwägung zu den konkreten Formulierungen. Ich möchte dem geregelten Verlauf in ein Kabinettsverfahren hinein an dieser Stelle inhaltlich nicht vorgreifen.

Der Fragesteller ist dennoch unbefriedigt.

Ich bin nicht unbefriedigt, ich bin nur nicht zufrieden mit dem Tempo, in dem dieser Auftrag abgearbeitet wird.

Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen. Erste Nachfrage: Das Mittelstandsförderungsgesetz hat eine eigene Systematik, die eigentlich vergaberechtliche Regelungen als Zusatz zum Mittelstandsförderungsgesetz gestalten wird. Können Sie dazu noch einige Ausführungen machen?

Meine zweite Nachfrage: Wann rechnen Sie damit, dass das Kabinett dem Landtag einen Gesetzentwurf vorlegen kann?

Im ersten Teil Ihrer Frage wird ja das Problem genannt. Das Mittelstandsförderungsgesetz von 1992, eines der ersten Gesetze dieses Hauses, ist in seiner Systematik ein Rahmengesetz, es gibt in den §§ 5 und 10 das Thema „mittelstandsfreundliche Vergaben“ vor und macht in § 10 Ermächtigungen auf. Neben den Inhalten gehört dazu, die Systematik auf ihre Geeignetheit für Konkretisierungen hinsichtlich vergaberechtlicher Regelungen zu prüfen. Das ist ein Teil der juristischen und inhaltlichen Prüfung.

Bei der von Ihnen in Erinnerung gerufenen Debatte ging es darum, dass wir in diesem Sommer den Entwurf so weit erarbeitet haben wollen, dass das Kabinettsverfahren auf den Weg kommt. Ich denke, dass wir uns in der zweiten Jahreshälfte hier im Parlament damit befassen können.

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir kommen zur Frage 299 (Härtere Strafen für Verkehrssünder - Nachfrage) , die der Abgeordnete Bochow stellt.

Die schriftliche Antwort der Landesregierung auf meine Mündliche Anfrage 255 - Härtere Strafen für Verkehrssünder betont die Notwendigkeit einer wirksamen Verkehrsüberwachung. Deren Ziel sei es, eine Verhaltensänderung der Autofahrer zu bewirken. Zur Erzielung von Einnahmen aus Maßnahmen der Verkehrsüberwachung heißt es, diese seien eine Konsequenz polizeilicher Verkehrsüberwachung. Gleichwohl scheint es angeraten, die konkreten Maßnahmen der Verkehrsüberwachung dahin gehend zu hinterfragen, ob dafür unfallauffällige oder aber im Sinne der Einnahmeerzielung „einträchtige“ Stellen ausgewählt werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass in der Vergangenheit Zielvorgaben für Polizeibedienstete im Hinblick auf die Höhe einzunehmender Bußgelder formuliert worden sind. Der erzieherische Effekt der Verkehrsüberwachung dürfte hingegen gerade davon abhängig sein, dass die Autofahrer einen Zusammenhang zwischen der Kontrolltätigkeit der Polizei und ihrem eigenen Fahrverhalten herstellen können.

Ich frage daher die Landesregierung: Wie kommt die polizeiliche Intention, eine Verhaltensänderung der Autofahrer zu bewirken, bei der Planung einzelner Maßnahmen zum Tragen?

Herr Innenminister, Sie haben das Wort zur Beantwortung.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Bochow, eine wesentliche Grundvoraussetzung für das Bewir

ken von Verhaltensveränderungen der Verkehrsteilnehmer ist das unmittelbare Anhalten bei Wahrnehmung von Verstößen, das Sanktionieren im Rahmen des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs, insbesondere durch den Wach- und Wechseldienst der Polizei, oder auch der Hinweis darauf, dass man sich falsch verhalten hat. Das bedeutet, dass jeder Polizeibeamte grundsätzlich jeden wahrgenommenen Verkehrsverstoß ahnden soll, wenn nicht andere Aufgaben gerade dringender sind.

Planung und Durchführung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen der Polizei erfolgen auf der Grundlage der Unfallauswertung und -bewertung im regionalen Bereich oder vor dem Hintergrund landesweiter Unfallentwicklungen. Nur 6 % der Verkehrsunfälle in Brandenburg ereigneten sich im Jahr 2004 an Unfallschwerpunkten. Nach polizeilichen Erkenntnissen verunglückten die meisten Verkehrsteilnehmer in Brandenburg in den letzten Jahren auf eher unauffälligen Strecken bzw. an bisher unauffälligen Örtlichkeiten. Wenn man durch das Land fährt, kann man dies auch gerade in den Alleen erkennen, wo man häufiger Kreuze und Blumen sieht.

Aus diesem Grunde verfolgt die Polizei die Strategie der flächendeckenden Verkehrsüberwachung. Sie konzentriert sich schwerpunktmäßig auf die Hauptunfallursachen und damit auf die besonders unfallträchtigen Verhaltensweisen im Straßenverkehr. Innerhalb der strategischen Umsetzung der Maßnahmen der Polizei bedeutet dies, dass unfallträchtige Verhaltensweisen, zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen, dort überwacht werden, wo sie begangen werden. Bei festgestellten Verkehrsverstößen wird unabhängig von der Sanktion unter dem Aspekt der Verkehrssicherheitsberatung grundsätzlich durch die Polizei das Gespräch mit dem Verkehrsteilnehmer gesucht. Daneben wird polizeiliche Verkehrsüberwachung für den Verkehrsteilnehmer durch Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Öffentlichkeitsarbeit soll die Zustimmung zur Durchführung der Ahndung von Verkehrsverstößen unterstützen. Hierzu haben wir im Innenministerium ein Leitpapier erarbeitet, das die Verantwortung der Polizei beschreibt und die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte Schutz des Lebens und Schutz der körperlichen Unversehrtheit durch eine zielgerichtete Verkehrsüberwachung der Polizei zur Gefahrenabwehr in den Mittelpunkt der Verkehrssicherheit stellt. Dieses von uns erarbeitete Leitpapier ist im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auch ins Internet unter www.internetwache.brandenburg.de eingestellt worden.

Der Fragesteller hat Nachfragebedarf.

Herr Minister, sind die Ausführungen, die Sie soeben dargelegt haben, so zu verstehen, dass Maßnahmen der Verkehrsüberwachung grundsätzlich nicht anhand der zu erwartenden Höhe der Bußgelder geplant und durchgeführt werden?

Wie wird sichergestellt, dass es nicht wieder zur unabsichtlichen Formulierung von Zielvorgaben hinsichtlich der Bußgeldeinnahmen kommt?

Wir werden heute in 3. Lesung den Haushaltsplan verabschie

den. Wenn Sie dort nachsehen, werden Sie feststellen, dass eine Ziffer zum Thema Einnahmen aus diesem Bereich enthalten ist. Die dort eingestellte Zahl ist vom Gesetzgeber vorgegeben und erscheint innerhalb der Regierung als realistisch. Es ist vollkommen klar: Solange in Brandenburg so gefahren wird, wie es im Augenblick der Fall ist, werden wir Einnahmen erzielen.

Es hat einmal eine missverständliche Formulierung gegeben; ich glaube, es war in Potsdam. Dazu stelle ich fest: Es gibt keine Vorgaben, wie viel Geld von wem wie einzutreiben ist. Das ist nicht Sinn der Verkehrsüberwachungsmaßnahmen. Dieser besteht vielmehr darin, die Zahl der Unfälle zu reduzieren. Leider haben wir dabei noch nicht den Erfolg, den wir uns wünschen.

Auch hier gilt: Nachfragen zu Nachfragen gibt es nicht.

(Bochow [SPD]: Es wäre keine gewesen!)

Danke schön, Herr Innenminister.

Wir kommen zur Frage 300 (Länderübergreifende Arbeits- gruppe zum BBI-Projekt), gestellt von der Abgeordneten Tack.

Bevor ich Frau Tack das Wort erteile, begrüße ich als Gäste eine Seniorengruppe, die auf Einladung des Abgeordneten Domres bei uns weilt. - Ich wünsche Ihnen einen informativen Vormittag.

(Allgemeiner Beifall)

Bitte, Frau Tack.

Das Oberverwaltungsgericht - OVG - Frankfurt (Oder) hat am 10. Februar 2005 den Landesentwicklungsplan Flughafenstandort Schönefeld - LEP FS - für unwirksam erklärt. Als eine Konsequenz aus dem Urteil haben die Berliner Senatorin für Stadtentwicklung und der Brandenburger Minister für Infrastruktur und Raumordnung in einem „3-Punkte-Plan“ beschlossen, kurzfristig eine Projektgruppe einzusetzen. Diese Projektgruppe soll Schlussfolgerungen aus dem Urteil ziehen und klären, auf welche Art und Weise die Mängel der kritisierten landesplanerischen Grundlagen für das Planfeststellungsverfahren des BBI-Projektes beseitigt werden können bzw. welche landesplanerischen Veränderungen im Vorfeld der im Jahr 2006 zu erwartenden Entscheidung in der Hauptsache durch das Bundesverwaltungsgericht zum Planfeststellungsbeschluss BBI nötig sind.

Daher frage ich die Landesregierung: Welche Arbeitsergebnisse der Projektgruppe liegen ihr vor?

Bitte, Herr Minister Szymanski.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau

Abgeordnete Tack, die Projektgruppe hatte den Auftrag, das Urteil des OVG zu analysieren und Prüfvorschläge zu unterbreiten, ob und welche Maßnahmen geeignet sind, den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens BerlinSchönefeld landesplanerisch zusätzlich abzusichern. Nach Abschluss der Beratungen empfiehlt die Projektgruppe, zu der auch externe Sachverständige hinzugezogen worden sind, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen sowie die nach Auffassung des OVG bestehenden Mängel im Landesentwicklungsplan in einem so genannten ergänzenden Verfahren zu beseitigen. Die vorgeschlagene Nichtzulassungsbeschwerde ist inzwischen eingelegt worden. Die Umsetzung des weiteren Verfahrens wird zurzeit zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin abgestimmt. Danach wird die Landesregierung im Fachausschuss darüber berichten und die entsprechenden Punkte konkret darstellen.

Frau Tack hat Nachfragebedarf.

Ich habe zwei Nachfragen, Herr Minister.

Erstens: Sie sprachen vom „ergänzenden Verfahren“. Beinhaltet es auch die Überarbeitung des den Flughafenstandort Schönefeld betreffenden Landesentwicklungsprogramms?

Zweitens: Welche Auswirkungen sehen Sie, Bezug nehmend auf das Planfeststellungsverfahren bzw. auf den Beschluss des Planfeststellungsverfahrens, im Zusammenhang mit der in den nächsten Wochen zu erwartenden Gesetzgebung zum Fluglärm? Es ist beabsichtigt, strengere Lärmgrenzwerte festzulegen. Ich gehe davon aus, dass dies Auswirkungen auf das Planfeststellungsverfahren bzw. auf den Beschluss hat.

Wenn Sie sich den Planfeststellungsbeschluss angeschaut haben, wissen Sie, dass hinsichtlich Lärmbetrachtung und -bewertung sehr hohe Maßstäbe angelegt worden sind. Ich bin der Überzeugung, dass die im Gesetzentwurf vorliegenden neuen Bestimmungen dem Rechnung tragen können.