Protocol of the Session on May 20, 2005

Wenn Sie sich den Planfeststellungsbeschluss angeschaut haben, wissen Sie, dass hinsichtlich Lärmbetrachtung und -bewertung sehr hohe Maßstäbe angelegt worden sind. Ich bin der Überzeugung, dass die im Gesetzentwurf vorliegenden neuen Bestimmungen dem Rechnung tragen können.

Hinsichtlich der Frage, inwieweit sich daraus Veränderungen im Landesentwicklungsprogramm ergeben, möchte ich mich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festlegen. Wie gesagt, wir befinden uns in der Abstimmung. In einem ergänzenden Verfahren wird der LEP FS zu verändern sein. Das entspricht dem Vorschlag der Projektgruppe. Ich bitte Sie um Verständnis, dass wir erst die Abstimmung mit Berlin zu Ende führen müssen, um diese Frage beantworten zu können. Frau Tack, ich werde Sie umgehend informieren. Sie wissen, dass Sie sich darauf verlassen können.

(Oh! bei der PDS - Bischoff [SPD]: Wie immer!)

Vielen Dank für die freundliche Zusage, Herr Minister. - Frau Abgeordnete Dr. Münch stellt die Frage 302 (Medizinische Versorgungszentren).

Medizinische Versorgungszentren spielen bei der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung seit In-Kraft-Treten des GKV-Modernisierungsgesetzes Anfang 2004 eine wichtige Rolle. In Brandenburg wurden in Anlehnung an die ehemaligen Polikliniken durch die Landesregierung seit 1990 vergleichbare Versorgungsangebote unterstützt.

Ich frage die Landesregierung: Wie viele Anträge auf Zulassung von Medizinischen Versorgungszentren wurden seit InKraft-Treten des GMG bei der Kassenärztlichen Vereinigung gestellt?

Frau Ministerin Ziegler, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete, bis zum 9. Mai dieses Jahres wurden neun Anträge auf Zulassung von Medizinischen Versorgungszentren gestellt. Diese Anträge betreffen Einrichtungen in Spremberg, Eberswalde, Potsdam, Cottbus, Brandenburg, Neuruppin, Bernau, Mahlow und Wittstock.

Der Antrag des Städtischen Klinikums Brandenburg ist am 1. April dieses Jahres, der des Medizinischen Versorgungszentrums Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg GmbH i. G. in Bernau am 01.03. dieses Jahres genehmigt worden. Das Medizinische Versorgungszentrum Eberswalde hat seinen Antrag zurückgezogen. Die übrigen Anträge befinden sich in Bearbeitung.

Grundsätzlich begrüße ich, dass sich eine so große Anzahl an Versorgungszentren um diese Genehmigung bewirbt. - Vielen Dank.

Es gibt Nachfragebedarf.

Frau Ministerin, Ihrer Antwort entnehme ich, dass sich diese Versorgungszentren hauptsächlich in den Städten bzw. Zentren ansiedeln. Ist angesichts des demografischen Problems und des Wegfalls von Arztpraxen geplant, verstärkt steuernd einzuwirken, damit dieses Modell auch im ländlichen bzw. peripheren Raum genutzt werden kann?

Der Versorgungsauftrag obliegt der gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenversicherungen und Kassenärztlicher Vereinigung; das ist völlig klar. Aber auch die Kommunen stehen in der Pflicht. Auch wir als Land entziehen uns der Verantwortung nicht. Es finden regelmäßig trilaterale Gespräche statt, in denen geklärt werden soll, wie der Versorgungsauftrag insgesamt abgesichert werden kann. Sie wissen, dass zahlreiche Kommunen bereit sind, Arztpraxen zur Verfügung zu stellen.

Die Kassenärztliche Vereinigung gewährt Umsatzgarantien. Dennoch können wir noch nicht feststellen, dass der Hausärztemangel in Brandenburg behoben ist. Die Versorgungszentren bieten die Chance, eine integrierte Versorgung zu gewährleisten. Es wäre im Übrigen Ausdruck der Klugheit von Krankenhäusern, auch ambulante Versorgungsstrukturen anzubieten. Das ist in Perleberg geschehen. Das Krankenhaus betreut ein Versorgungszentrum in Wittenberge. Zugleich kann durch ein solches Angebot die Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser verbessert werden. Ich denke, in den nächsten Jahren wird man diesen Weg weitergehen. Wir werden das intensiv begleiten.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Da wir die Frage 301 nach vorn gezogen haben, hat jetzt Herr Abgeordneter Schrey die Möglichkeit zur Formulierung der Frage 305 (Zusätzliche Mittelbereitstellung der Bundesregierung für den Straßenbau).

Medienberichten zufolge stellt die Bundesregierung noch in diesem Jahr 2 Milliarden Euro für Infrastrukturmaßnahmen bereit.

Ich frage die Landesregierung: Ist gesichert, dass die auf Brandenburg entfallenden Mittel durch den Planungsvorlauf abgerufen werden können?

Herr Minister Szymanski, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schrey, wir begrüßen natürlich die zusätzlichen 2 Milliarden Euro für die nächsten Jahre. Wir sind in intensiven Verhandlungen mit dem Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zur Spezifizierung der Maßnahmen, die innerhalb des Programms vorgezogen werden sollen. Dabei handelt es sich um Neubaumaßnahmen, sprich: Ortsumgehungen, Erhaltungsmaßnahmen und Ortsdurchfahrten. Wir haben bisher noch keine Entscheidung aus dem Ministerium, gehen aber davon aus, dass diese in den nächsten Wochen getroffen wird, damit die Maßnahmen in diesem Jahr begonnen werden können. Mit den Mitteln lassen sich verschiedene Maßnahmen beschleunigen. Das ist positiv. Wir müssen aber immer bedenken, dass wir aufgrund des Planungsvorlaufs, den wir jetzt haben, für die baureifen Neubaumaßnahmen, die in dieses Programm aufgenommen werden können, natürlich auch in den nächsten Jahren entsprechende Planungsmittel vorhalten müssen, und zwar für den Fall, dass der Bund mehr Mittel zur Verfügung stellt, als jetzt vorgesehen.

Es gibt weiteren Informationsbedarf.

Ich habe zwei Nachfragen. Können Sie Auskunft darüber geben, in welcher Höhe sich die Mittel für Brandenburg belaufen werden und an welchen Straßenbauabschnitten und Autobahnen Planungsvorlauf besteht?

Baureif sind die Ortsumgehungen Drebkau sowie Nauen und Wustermark an der B 5 sowie verschiedene Ortsdurchfahrten. Bei anderen Baumaßnahmen gehen wir davon aus, dass sie in diesem Zeitraum Baureife erlangen, zum Beispiel bei der Ortsumgehung Spremberg. Darüber hinaus haben wir Baureife bei verschiedenen Ortsdurchfahrten. Bei einer Reihe von Städten können wir von Baureife sprechen; der Vorlauf ist also gegeben. Darüber sind wir natürlich sehr froh.

Über die Höhe der Mittel, die wir im Straßenbau verwenden können - die 2 Milliarden Euro splitten sich in Investitionen für den Schienenverkehr, die Wasserstraßen und den Straßenbau -, kann ich jetzt natürlich noch nicht 100%ig Auskunft geben, sie werden sich jedoch in einem Bereich von mehreren zig Millionen Euro bewegen. Ich gehe davon aus, dass es rund 30 Millionen Euro sein werden, aber diese Zahl kann ich noch nicht bestätigen, da wir noch in Verhandlungen mit dem Bund stehen. Da bitte ich um Verständnis.

Vielen Dank, Herr Minister. - Die Frage 303 (Zuwanderung in die Europäische Union) stellt der Abgeordnete Nonninger.

Gemäß Presseberichten sprach sich der für Justiz- und Innenpolitik zuständige EU-Kommissar Frattini dafür aus, gemeinsame Standards für Einwanderung zu schaffen. Wörtlich sagte er: „Europa muss das Problem der Zuwanderung strategischer angehen als bisher.“

Nach Einschätzung der Vereinten Nationen braucht die Union binnen 15 Jahren bis zu 13 Millionen Arbeitskräfte von außen. Als Instrument kommt laut Frattini eine Greencard nach USVorbild infrage.

Ich frage die Landesregierung: Welchen Standpunkt vertritt sie zum Problem der Zuwanderung, insbesondere unter dem Aspekt der genannten Zahl von 13 Millionen Arbeitskräften von außerhalb der Union, angesichts der grassierenden Massenarbeitslosigkeit in Deutschland sowie in anderen EU-Staaten und insbesondere bei uns hier in Brandenburg?

Frau Ministerin Ziegler, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Zuwanderung von Angehörigen aus Drittstaaten zum Zwecke der Erwerbstätigkeit soll sich vorwiegend an den Erfordernissen der jeweiligen nationalen Wirtschaftsstandorte ausrichten. Das ist unstreitig. Diese können sehr unterschiedlich sein. Daher müssen die nationalen Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt sowie die allgemeinen wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Länder Berücksichtigung finden. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit muss dabei in Deutschland wie auch in Brandenburg Vorrang haben. Das Zuwanderungsgesetz, das zum 01.01. dieses Jahres in Kraft getreten ist, geht von diesen

Grundsätzen aus. Die Landesregierung wird diesen Standpunkt gegebenenfalls im Rahmen ihrer Beteiligung zu gemeinsamen Standards für die Einwanderung in die Europäische Union, wenn sie einmal eingeführt werden sollten, nachdrücklich vertreten. Aber ich gebe auch den Hinweis, dass wir mit starkem Engagement darauf hinwirken müssen, dass unsere Bürger bzw. unsere Jugendlichen hoch qualifiziert sind, um den Fachkräftemangel, der uns in den nächsten Jahren ins Haus steht, bewältigen zu können. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die Frage 304 (Errichtung von Ganztagsschulen) wird von der Abgeordneten Große gestellt.

Brandenburg ist nach Medienberichten sehr zögerlich bei der Abrufung der Bundesmittel für die Errichtung von Ganztagsschulen. Das Beispiel Belzig belegt, dass es offensichtlich Schulträger gibt, die die Bundesmittel nicht in Anspruch nehmen können, da sie zu der notwendigen Kofinanzierung nicht in der Lage sind.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Zurückhaltung bei der Inanspruchnahme der Bundesmittel „Zukunft Bildung und Betreuung“?

Bitte, Herr Minister Rupprecht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Große, ich habe bereits auf der Landtagssitzung am 13. April ausführlich zu dem Thema gesprochen, bin Ihnen trotzdem dankbar, dass Sie das heute noch einmal thematisieren. Es zeigt, wie wichtig Ihnen das Programm ist; mir ist es ebenso wichtig. Deshalb vielleicht in Kürze etwas zum aktuellen Stand zu den 130 Millionen Euro, die uns aus Bundesmitteln zur Verfügung stehen.

Die Fördermittel müssen bis zum 31.12.2007 mit Zuwendungsbescheiden gebunden sein und das Geld muss bis zum 31.12.2008 ausgegeben werden. Mittel, die man in einem Jahr nicht verbrauchen kann, werden auf das nächste Jahr übertragen. Das noch einmal zum Regularium.

Bis zum 31.12.2004 wurden im Land Brandenburg insgesamt 17,2 Millionen Euro zuwendungsrechtlich gebunden. Von diesem Betrag wurden in den Jahren 2003 und 2004 insgesamt 7,16 Millionen Euro abgerufen. 10,05 Millionen Euro, also der fehlende Betrag, werden dem Fortschritt der Baumaßnahmen entsprechend in den Folgejahren, hauptsächlich in diesem Jahr, ausgegeben.

Einige Gründe zu dem wirklich etwas zögerlichen Mittelabfluss. Die Landesregierung hat sich seinerzeit entschieden - das hatte mit der Qualität der Anträge zu tun -, erst mit Beginn des Schuljahres 2004/05 solche Anträge zu genehmigen. Also erst mit diesem Schuljahr konnte es losgehen. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung im Mai 2003 waren natürlich die Investitionsvorhaben für das Jahr 2003 längst festgelegt, sodass mit Investitionen sowieso erst im Jahr 2004 begonnen werden konnte.

Für das Jahr 2005 liegt uns - derzeitiger Stand - ein Bedarf von 37 Millionen Euro vor. Ich bin sicher, diese Summe wird sich noch steigern; denn der Termin lautet 30. Juni. Das heißt, bis dahin können sich Träger noch entscheiden, Anträge zu stellen. Ich habe gerade der Zeitung entnommen, dass sich beispielsweise in Potsdam ein namhaftes Gymnasium gemeinsam mit einer Grundschule dazu entschlossen hat und noch termingerecht einen Antrag stellen wird. Ich bin sicher, diese Zahl wird sich noch erhöhen.

Daraus wird auch ersichtlich, dass die Träger das Programm nach Anlaufschwierigkeiten inzwischen sehr gut annehmen. Ich gehe ganz zuversichtlich davon aus, dass wir bis zum 31.12.2007 alle Mittel, also sämtliche 130 Millionen Euro, mit Zuwendungsbescheiden gebunden haben werden.

Ganz kurz noch etwas zu den auch durchklingenden Problemen der Schulträger mit den 20 % Eigenförderung. Ich glaube, auch da hat es inzwischen einen Wandel in der Einstellung gegeben. Viele Träger haben erkannt, dass diese 20 % zwar schwer im Haushalt zu ergattern sind, dass es aber eine Supermöglichkeit ist, die 80 % zusätzlich zu erhalten; denn - das ist, glaube ich, inzwischen jedem in diesem Land klar - es wird auf absehbare Zeit das letzte mit Bundesmitteln geförderte Investitionsprogramm für Schulen sein. Deshalb - das ist auch ein Grund, weshalb ich mich über die Frage gefreut habe - ein Appell an Sie alle, meine Damen und Herren hier im Saal: Bitte werben Sie in Ihren Wahlkreisen dafür, dass sich Schulen und Schulträger für dieses Programm interessieren, Anträge stellen und dann auch von diesem Programm profitieren! Ich würde mich darüber sehr freuen. - Vielen Dank.

Die Fragestellerin hat Nachfragebedarf.

Das Beispiel Belzig zeigt, dass es Kommunen gibt, die sehr wohl wollen und auch gute Konzepte haben, die aber wirklich nicht können. Sind dem Ministerium noch weitere Fälle von Kommunen bekannt, die konzeptionell gut aufgestellt sind, aber wirklich nicht kofinanzieren können?

Außer dem von Ihnen genannten Beispiel ist mir kein konkretes Beispiel bekannt. Es wird Probleme geben, davon gehe ich aus. Man muss es eben etwas langfristig angehen. 2007 besteht noch die Möglichkeit; wir werden Restmittel vergeben können, man muss das also jetzt nicht überstürzen. Wenn es noch zusätzliche Anträge gibt, freuen wir uns darüber, denn für uns ist es natürlich gut. Je früher die Anträge eingehen, umso besser ist die Bearbeitung zu realisieren. Ich denke, alle Träger sollten gründlich darüber nachdenken, ob es aufgrund dieses Vorlaufs von mehr als einem Jahr nicht möglich ist, langfristig geplant diese 20 % aufzutreiben, denn es wäre schade, wenn wir am Ende dem Bund Geld zurückgeben müssten, welches dieser dann auf andere Bundesländer verteilt, die offensichtlich cleverer waren.

Der Abgeordnete Domres hat eine Frage.

Welche Priorität genießt bei Ihnen die Neubesetzung von Schulleiterstellen an bereits genehmigten Ganztagsschulen?

Das Problem bezüglich der Schulleiterstellen besteht nicht nur an genehmigten Ganztagsschulen. Sie wissen, dass wir leider gezwungen sind, Schulstandorte zu schließen. Das kann abschließend erst dann passieren, wenn das so genannte Ü7-Verfahren bei weiterführenden Schulen endgültig durchgelaufen ist und wenn man weiß, wo die Schülerzahlen nicht ausreichen, um 7. Klassen einzurichten. Im Wiederholungsfall läuft die Schule aus. Wir haben einen Verwendungsanspruch der frei werdenden Schulleiter. Derzeit sind an vielen Schulen kommissarisch leitende Schulleiter tätig; ich kenne das Problem aus eigenem Erleben. Das ist bedauerlich, weil es für die Kontinuität und die Motivation nicht günstig ist, um mit neuem Elan in dieses Programm zu starten. Wir sind mit den Schulämtern übereingekommen, dass es, sobald das Ü7-Verfahren abschließend behandelt ist, mit der endgültigen Besetzung mit Schulleiterstellen aktiv vorangeht.

Vielen Dank. - Die Abgeordnete Siebke stellt die Frage 306 (Schulrechtliche Maßnahmen zur Eindämmung des Drogen- konsums an Brandenburger Schulen).

Laut Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 200 vom 17.01.2005 erwägt die Landesregierung, um die Schulleitung in die Lage zu versetzen, selbstständig Kontrollen beim Verdacht des Drogenmissbrauchs in Schulen durchführen zu können, eine entsprechende Rechtsgrundlage im Brandenburgischen Schulgesetz vorzusehen. Zugleich schließt die Landesregierung aus, unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes grundrechtsintensive Kontrollen schulgesetzlich zu regeln.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche konkreten Veränderungen im Schulgesetz plant sie zur Eindämmung des Drogenkonsums an Brandenburger Schulen?

Herr Minister Rupprecht, bitte.