Protocol of the Session on May 20, 2005

Zum derzeitigen Zeitpunkt gehe ich davon aus. Im Nachhinein glichen wir das Verfahren mit dem Schulamt ab und stellten kein schuldhaftes Verhalten des Schulamtes fest. Der Ansatz war nicht, diese Kinder zu behindern, sondern zu prüfen, ob die Aussage des Schulleiters, sie seien nicht geeignet, zutrifft. Ein Schulleiter entscheidet in diesem Verfahren subjektiv; man traut ihm viel zu. Ich bin sicher, sowohl mein Kollege in Eberswalde als auch der Leiter des Praetorius-Gymnasiums haben verantwortungsbewusst gehandelt. Die erneute Prüfung des Schulamtes geschah zugunsten der betroffenen Schüler.

Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Lunacek.

Meine erste Frage: Herr Minister, das Barnim-Gymnasium hatte zu einem Zeitpunkt 25 Bewerber, deren Zensuren in den drei Kernfächern der Grundschule die Summe fünf ergaben, was ein „sehr gut“ ausweist. Bei dem IQ-Test haben einige Schüler die Werte nach den Maßstäben der Schulpsychologin die nirgendwo festgehalten sind - offensichtlich nicht erreicht. Was gilt nun? Was ist wertlos? Ist der IQ-Test wertlos oder sind die Grundschulnoten wertlos? Wie erklärt sich die Tatsache, dass Schüler mit sehr guten Noten bei dem IQ-Test - einem Test über zwei Stunden, den sie erstmals in ihrem Leben absolvierten - ein negatives Ergebnis aufwiesen? Oder bekommt man, wenn man nur über eine geringe Auffassungsgabe verfügt, an brandenburgischen Grundschulen Spitzenzensuren?

Meine zweite Frage: Sind Sie angesichts der Ungerechtigkeiten und der Willkür vonseiten des Schulamtes, der eben dargestellten Widersprüche und der Tatsache, dass es um die Lebensplanung von Kindern geht, bereit, das Ganze noch einmal zu prüfen und gegebenenfalls eine Änderung herbeizuführen?

Zur ersten Frage: Es handelt sich um zwei verschiedene Dinge. Ein objektives Kriterium ist die Notensumme, die schnell feststellbar ist. Im Regularium ist festgeschrieben, dass ein Schüler nicht für eine Leistungsprofilklasse geeignet ist, wenn die Notensumme mehr als fünf ergibt. Daran ist nichts zu ändern.

Hinzu kommen zwei subjektive Faktoren. Zum einen der Test, wobei im Regularium nicht vorgeschrieben wird, dass man beispielsweise ab einem IQ von 90 geeignet ist und darunter nicht.

Der Mittelwert beim IQ-Test ist 100. Von mittlerer Begabung spricht man bei einem Wert von 85 bis 115. Alles, was darüber liegt, ist überdurchschnittlich - ca. 15 % - und alles, was über 130 liegt, hoch begabt, etwa 2 %. Alles, was unter 85 liegt, ist unterdurchschnittlich intelligent, so die schulpsychologische Aussage.

Das betraf zwei dieser Schüler. Die Schulpsychologin hat im Nachhinein bestätigt, dass der Schulleiter noch Gespräche führt. Dieses Gespräche sind ja auch ein subjektives Kriterium. Der Schulleiter kann im Gespräch sagen: Dieses Kind hat zwar einen IQ von 95, ich halte es aber trotzdem für nicht geeignet. - Dieses Recht hat er und das billigen wir ihm auch zu. Schulleiter genießen es auch - das kann ich aus eigener Erfahrung sagen -, dass man ihnen eine solch hohe Verantwortung zugesteht.

Deshalb glaube ich - damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage -, dass die Entscheidung dort korrekt gefallen ist.

Es lagen 25 Anmeldungen vor, jedoch nicht von geeigneten Schülern. Das wird in der Öffentlichkeit leider immer wieder falsch verstanden. Man meint, wenn 25 Anmeldungen vorliegen, müsse die LPK eingerichtet werden - bei gymnasialen Oberstufen ist es ähnlich -, Voraussetzung ist jedoch, dass sich geeignete Bewerber angemeldet haben. Das war hier zu keinem Zeitpunkt der Fall. Deshalb ist die Entscheidung des Schulamtes - auch wenn sie unglücklich ist - im Endeffekt richtig.

Der Abgeordnete Senftleben hat noch eine Frage.

Herr Minister, ich glaube, das Ganze zeigt, dass wir uns auch in anderen Bereichen auf klare Aufnahmekriterien verständigen müssen, um den richtigen Weg zu gehen.

(Zuruf von der PDS)

Herr Minister, eine kurze Nachfrage. Gab es ähnliche Fälle, in denen Schulpsychologen bei der Bewertung von Schulleistungen hinzugezogen worden sind, nachdem die Aufnahmekriterien bereits erfüllt wurden?

Nein, das gab es meines Wissens nicht. Dass Schulpsychologen am Verfahren beteiligt sind, ist normal, weil es ja ein Test ist, der eigentlich im schulpsychologischen Bereich liegt. Jeder IQ-Test sollte von Schulpsychologen gesteuert werden. Das sage ich aus eigener Erfahrung.

Ich will an der Stelle sagen, dass in drei oder vier Fällen, in denen es auch darum ging, ob eine LPK zusammenkommt oder nicht, die geforderte Anzahl an Anmeldungen erreicht worden ist und eine LPK eingerichtet wurde.

Sie, Herr Senftleben, bringen das Misstrauen zum Ausdruck, wir hätten nicht alles versucht, die Chance, eine LPK einzurichten, zu nutzen. Ich sage noch einmal: Überall dort, wo 25 geeignete Schüler einen Aufnahmeantrag gestellt haben, ist die Leistungsprofilklasse eingerichtet worden. Daran haben weder ich noch irgendwelche Schulämter gedreht. - Danke.

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir kommen zur Frage 294 (Forderungen an die Bundesregierung im Zusammenhang mit der künftigen EU-Förderung) , die der Abgeordnete Gehrcke stellt.

Im Zusammenhang mit einem Treffen der ostdeutschen Ministerpräsidenten Anfang Mai hat die EU-Kommissarin Danuta Hübner deutlich gemacht, dass damit zu rechnen ist, dass der Südwesten des Landes Brandenburg aus der EU-Höchstförderung herausfällt. Der Unterschied zur bisherigen Förderung, stellte Frau Hübner fest, sei nur dann gering, wenn sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten darauf verständigen, den EU-Haushalt ab 2007 bei etwa 1,14 % Bruttoinlandsprodukt festzuschreiben.

Ich frage die Landesregierung: Welche Position hat sie in dieser Frage an die Bundesregierung mit der Bitte um Berücksichtigung übermittelt?

Herr Finanzminister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Landesregierung hat im Hinblick auf die Mittelausstattung für die EU-Regionalpolitik in der im Jahr 2007 beginnenden nächsten Förderperiode eine gemeinsame Position mit den anderen ostdeutschen Ländern erarbeitet, die im Rahmen der Konferenz der ostdeutschen Regierungschefs Ende Januar verabschiedet wurde. Dabei wird für alle dem Ziel Konvergenz zuzuordnenden Regionen der alten und neuen Mitgliedsstaaten eine angemessene Mittelausstattung gefordert. Die Vorschläge der EU-Kommission hierzu werden insgesamt als akzeptabel angesehen.

Sollte es allerdings zu Kürzungen kommen, müssen nach unserer Einschätzung - auch nach unserer Forderung - die Mittel stärker auf die Lösung der auch in den neuen Bundesländern vorhandenen gravierenden Probleme konzentriert werden.

Mit anderen Worten: Wir klammern uns nicht an eine feste Ausgabenobergrenze, legen aber Wert darauf, dass eventuelle Kürzungen nicht bei den bedürftigsten Regionen der EU vorgenommen werden. Hierzu zählen nach unserer Auffassung sämtliche so genannte Konvergenzregionen und damit auch die vom statistischen Effekt betroffenen Regionen der ostdeutschen Länder.

Diese Position ist der Bundesregierung vom Vorsitzenden der Konferenz der ostdeutschen Ministerpräsidenten mit der Bitte zugeleitet worden, dies und auch weitere in dem Zusammenhang vorgetragene Anliegen bei den Beratungen auf europäischer Ebene zu berücksichtigen. - Vielen Dank.

Es gibt Nachfragebedarf.

Herr Minister, es ist nachzulesen und auch zu hören - letztlich gestern von Bundeskanzler Schröder und vom Präsidenten Chirac in Nancy -, dass Deutschland und Frankreich beim 1%Vorschlag bleiben. In gleichem Sinne hat die Bundesregierung eine Große Anfrage der CDU/CSU vom 11. April im Bundestag beantwortet. Das heißt, dass die Bundesregierung nach dem Januar-Treffen der ostdeutschen Ministerpräsidenten offensichtlich nicht bereit ist, diese Forderung aufzunehmen.

Sieht die Landesregierung von Brandenburg Chancen für weitere Verhandlungen und sieht sie auch die Chance, gegebenenfalls eine Kompensation der Verluste, die für Brandenburg eintreten können, von der Bundesregierung zu fordern?

Letzteres haben wir in unseren Sitzungen immer getan. Ich kann mich an etliche Sitzungen erinnern - auch in meiner vorherigen Funktion -, in denen wir gegenüber dem verhandlungsführenden Staatssekretär Koch-Weser einen Zusammenhang hergestellt haben, dass wir bei Dingen, die Deutschland als Nettozahler nicht in die EU eingeben will, von denen wir aber in Ostdeutschland im EU-Transferweg betroffen sind, eine Kompensation fordern. Ob dies Berücksichtigung findet oder nicht, dazu kann sich jeder seine Meinung bilden. Ich vermute, Sie haben dazu auch eine Einschätzung.

Aber vor dem Hintergrund, dass Deutschland diese Position, nicht über 1 % zu gehen, von Anbeginn sehr deutlich vertreten hat, sehe ich die Aussichten auf Erfolg dieser Forderungen als relativ gering an. Man muss es aber trotzdem machen, um bei dem zweiten Ansatz, den Sie formuliert haben, noch einen Rest an Druckpotenzial zu erhalten.

Herr Abgeordneter Gehrcke, die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen, bezieht sich auf die Antwort auf die Ursprungsfrage, nicht auf die Antwort auf Nachfragen. Deshalb muss ich hier das Zwiegespräch abbrechen, zeige Ihnen aber die Möglichkeit auf, das bei einem Kaffee zu klären.

(Heiterkeit)

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wir kommen zur Frage 295 (Amtsgericht in Bad Freienwalde [Oder]), die von der DVU-Fraktion kommt und von der Abgeordneten Hesselbarth gestellt wird.

Im Landkreis Märkisch-Oderland existieren zwei Amtsgerichte; eins befindet sich in Strausberg, das andere in Bad Freien

walde. Der Stadt Bad Freienwalde ist nun bekannt geworden, dass die Landesregierung prüft, ob man nur noch ein Amtsgericht in jedem Landkreis des Landes Brandenburg belässt.

Ich frage die Landesregierung: Wie weit ist der Stand dieser Überprüfungen?

Bitte, Frau Justizministerin.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Hesselbarth, wenn Sie vorgestern meiner Rede zum Einzelplan 04 zugehört haben, kennen Sie die Antwort auf diese Frage. Das Kabinett hat mich beauftragt, bis Ende dieses Jahres ein Konzept zur sachgerechten Reduzierung der Zahl der Amts- und Arbeitsgerichte vorzulegen. Diese Prüfung findet derzeit statt. Es werden alle Gerichtsstandorte nach vergleichbaren Kriterien überprüft. Ergebnisse zu einzelnen Amtsgerichten liegen noch nicht vor. Ich gehe davon aus, im zweiten Halbjahr ein Konzept zur Reduzierung der Zahl der Gerichtsbezirke vorlegen zu können. Erst dann wird sich zeigen, welche Standorte tatsächlich betroffen sind. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die Fragen 296 (Vernachlässi- gung ärztlicher Reihenuntersuchungen für Kita-Kinder) und 297 (Kita-Kinder nicht mehr ausreichend untersucht) beziehen sich auf Untersuchungen von Kita-Kindern. Mit Ihrem Einverständnis werden wir eine gemeinsame Beantwortung vornehmen lassen. Wir hören zunächst die Frage 296 der Abgeordneten Lehmann.

Laut Information der Presse hält die Gesundheitsministerin des Landes Brandenburg die ärztliche Betreuung in den Kindertagesstätten für mangelhaft. Die vergangenen Jahre zeigen einen negativen Trend. Vor fünf Jahren wurde noch über die Hälfte der Kinder auf mögliche Gesundheitsschäden untersucht, im Jahr 2004 war es nur noch ein Drittel. Verantwortlich für die Untersuchungen sind die Gesundheitsämter der Kreise. Die Vernachlässigung der ärztlichen Reihenuntersuchungen ist insofern hochproblematisch, als unter Umständen die geistige und körperliche Entwicklung bereits im Vorschulalter beeinträchtigt werden kann. Dies kann dann schwer wiegende Folgen für die spätere Schullaufbahn der betroffenen Kinder haben.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Was beabsichtigt sie zur Abschaffung dieses Missstandes zu unternehmen?

Vielen Dank. Wir schließen die Frage 297 der Abgeordneten Schier an.

Den Medien war in den letzten Tagen zu entnehmen, dass immer weniger Kinder in der Kita ärztlich untersucht werden. Ins

besondere vor dem Hintergrund eines rechtzeitigen Erkennens von Defiziten und der gezielten Frühförderung der Kinder ist dieser Sachverhalt schwer wiegend.

Deshalb frage ich die Landesregierung: Welche Möglichkeiten werden ihrerseits gesehen, darauf hinzuwirken, dass sich der Stellenwert der Früherkennung und Frühförderung deutlich verbessert und die notwendigen Untersuchungen durch Kinderärzte durchgeführt werden?

Es antwortet Frau Ministerin Ziegler.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die oberste Landesgesundheitsbehörde hat aufgrund der Notwendigkeit der Verbesserung der Früherkennung und Frühförderung in den vergangenen Jahren mehrmals die Oberbürgermeister und Landräte auf die Missstände und auf die rückläufigen Untersuchungszahlen hingewiesen und sie aufgefordert, diese Missstände umgehend zu beseitigen. Die Antworten der Landkreise und der Städte lauteten immer, man sei sich dieser Verantwortung sehr wohl bewusst und werde diese Defizite beseitigen.

Aber die Ergebnisse zeigen etwas anderes. Nochmalige Prüfungen haben im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung gezeigt, dass die Zahlen nach wie vor rückläufig sind. Wir sehen deshalb nur die Möglichkeit, kommunalaufsichtlich vorzugehen. Ich habe mich mit meinem Kollegen Schönbohm bereits darüber ausgetauscht. Wir werden dies sofort tun.

Kollege Schippel hat Nachfragebedarf.

Frau Minsterin, Vorsorgeuntersuchungen sind kostenlos, zumal bei Kindern. Könnten Sie sich vorstellen, dass Eltern, die ja die Hauptverantwortung für die Kinder tragen, verpflichtet werden, diese Untersuchungen vornehmen zu lassen - sie brauchen, wie gesagt, nichts zu bezahlen -, und dass das ein Aufnahmekriterium für solche Einrichtungen ist?