Da diese Leistungen nach dem Jugendsofortprogramm nachrangig gegenüber vergleichbaren Leistungen Dritter, insbesondere gegenüber Sonderprogrammen der Länder sind, frage ich die Landesregierung, welche neuen, zukunftsweisenden Ideen sie bei der Neuformulierung des Landesprogrammes „Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg" oder eventueller Sonderprogramme entwickelt, um tatsächlich in der laufenden Legislaturperiode jedem Jugendlichen vor Ablauf einer sechsmonatigen Arbeitslosigkeit ein Arbeits- oder Qualifizierungsangebot zu unterbreiten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Dr. Schröder, Sie haben mit Ihrer Fragestellung auch eine Wertung im Vorfeld der Frage vorgenommen.
Ich will gern Ihre Frage beantworten, aber auch ein bisschen auf Ihre Wertung eingehen, wenn Sie das erlauben. meine Damen und Herren und Herr Präsident.
Bekanntlich hat sich die Bundesregierung verpflichtet, jedem arbeitslosen Jugendlichen nach spätestens sechs Monaten einen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag anzubieten. Das geschieht in Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinie I der Europäischen Union, die sich der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit widmet.
Brandenburg erwartet zur Lösung dieses Problems, insbesondere an der so genannten zweiten Schwelle, also der Eingliederung in den Beruf, große Unterstützung von der Bundesanstalt für Arbeit bzw. vom Bund. Schließlich setzen wir einen großen Teil der für die aktive Arbeitsmarktpolitik verfügbaren Landesmittel und auch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für die berufliche Erstausbildung ein. 1999 waren dies immerhin 115 Millionen DM.
Mit der Fortsetzung des Jugendsofortprogramms in diesem Jahr hat die Bundesregierung einen weiteren wichtigen Schritt zur Bewältigung dieses Problems getan. Auf Brandenburg wirkte sich das bisher so aus: Während im September 1998 noch mehr als 4 300 Jugendliche sechs Monate und länger arbeitslos waren, sank ihre Zahl ein Jahr später auf knapp 3 100. Auch die Zahl der langzeitarbeitslosen Jugendlichen verringerte sich während dieses Zeitraums. Auch hierzu können die Zahlen vorgelegt werden.
Das ist insgesamt eine erfreuliche Entwicklung. Um dies weiterhin zu unterstützen, lasse ich derzeit zusätzliche Initiativen prüfen, die noch in diesem Jahr greifen könnten. Es ist vorbehaltlich der Entscheidung zum Haushalt 2000/2001 geplant, die Förderung des berufsbezogenen internationalen Jugendaustauschs in diesem Jahr wieder aufzunehmen. Denkbar wäre darüber hinaus zum Beispiel, jugendliche Sozialhilfeempfänger ohne oder mit schlechtem Schulabschluss durch gezielte Qualifizierung auf einen Berufseinstieg vorzubereiten. Denkbar wäre weiter, Aneebote der individuellen Betreuung auszubauen, wobei mit den Jugendlichen eine konkrete Berufswegeplanung durchgeführt wird und sie bei den ersten Umsetzungsschritten ganz konkret begleitet werden.
Ich halte es für denkbar und realistisch, meine Damen und Herren, dass wir mit solchen Initiativen auch quantitativ durchaus gute Effekte erreichen werden. In welchem Umfang dies jedoch geschehen kann, auch das hängt letztlich wieder vom Beschluss zum Doppelhaushalt 2000/2001 ab. - Vielen Dank.
Ich danke auch. - Wir sind damit bei der Frage 79 (FOC Eich- städt), gestellt von der Abgeordneten Frau Tack.
Pressemeldungen zufolge will das Land Berlin für das Ende 1999 genehmigte Factory Outlet Center gerichtlich einen Baustopp erwirken. Es wird dabei auf die Einigung zwischen Brandenbure und Berlin verwiesen, Einkaufszentren nur noch in vorhandenen Zentren zuzulassen. In der Presse war zu lesen, dass die ursprünglich zugesagte Sortimentsbeschränkung nicht eingehalten werden würde.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Tack, ich hätte etwas vermisst, wenn wir heute nicht doch noch drangekommen wären.
Die Zulassung des FOC Eichstädt war für die Landesregierung Anlass, sich nochmals mit dem Berliner Senat über eine beidseitig restriktive Handhabung - ich betone: restriktive Handhabung, also kein Zulassungsverbot, wie Sie implizieren - der Genehmigung von großflächigen Einzelhandelszentren einschließlich FOC am 26.05.1999 in der 5. Sitzung der Gemeinsamen Landesplanungskonferenz zu verständigen und am 10.08.1999 einen entsprechenden Kabinettsbeschluss zu fassen.
Die Baugenehmigung für das FOC Eichstädt, für die nicht die Landesregierung - das wissen Sie auch -, sondern die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Oberhavel zuständig ist, legt unter anderem Obergrenzen der zulässigen Verkaufsflächen der jeweiligen Warensortimente sowie der Gesamtverkaufsfläche fest. Sie nimmt explizit Bezug auf die Festsetzung des Bebauungsplanes, der die Charakteristik eines FOC bekanntlich ausmacht. Dementsprechend müssen mindestens 90 % der Waren je Verkaufsstätte solche Markenartikel sein: Auslaufmodelle, Modelle der vergangenen Saison, Waren zweiter Wahl, Restposten, Waren für Markttestzwecke und Überhangprodukte. Damit sind die Vorwürfe, die Beschränkung eines FOC sei mit der Baugenehmigung aufgehoben worden, nicht nachvollziehbar.
Zusätzlich hat sich der Investor in einem städtebaulichen Vertrag am 13.03.1998 mit dem Amt Oberkrämer zur Einhaltung der Sortimentsfestlegung verpflichtet und der Gemeinde Eichstädt entsprechende Kontrollrechte eingeräumt. - Schönen Dank.
Ich danke auch. - Wir sind bei der Frage 80 (Erstattung von Rei- sekosten für Lehrkräfte), gestellt von der Abgeordneten Frau Wolff, PDS-Fraktion.
Nach mir vorliegenden Informationen erhalten seit In-KraftTreten der Verwaltungsvorschrift Schulfahrten für das Schuljahr 1999/2000 Lehrkräfte keine Reisekosten mehr erstattet. Eine derartige Praxis würde eine Ungleichbehandlung von Lehrkräften mit anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes bedeuten.
Ich frage deshalb: Welchen Standpunkt vertritt die Landesregierung zu dem dargestellten Sachverhalt?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Wolff, Informationen, wonach Lehrkräfte durch das In-KraftTreten der Verwaltungsverordnung Schulfahrten vom 31. Juli 1999 nun keine Reisekosten mehr erhalten, treffen zum Glück nicht zu und - das walte das Parlament und das walte die Regierung - werden auch in Zukunft so nicht zutreffen. Das ergibt sich schon allein aus der Tatsache - das hätte Ihr Haushaltspolitiker mit einem Blick auf den Landeshaushalt ganz einfach erkennen können -, dass im Jahr 1999 insgesamt 240 000 DM für entsprechende Fahrten veranschla gt waren und auch ausgegeben worden sind.
In Absatz 2 Ziffer 10 der Verwaltungsverordnung Schulfahrten ist unter anderem festgelegt, dass das jeweili g verantwortliche Schulamt über die Genehmigung der in diesem Zusammenhang stehenden Dienstreisen und die Gewährun g der Reisekosten für die Lehrkräfte entscheidet. Hierbei sind unter Berücksichtigung fachlicher Gesichtspunkte und der nur knapp zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Prioritäten zu setzen.
Daher kann es nun allerdings vorkommen, dass nicht alle Schulfahrten finanziert werden können, wie dies aber auch schon vor In-Kraft-Treten der Verwaltungsvorschrift der Fall war und wie dies auch in einem Absatz dort genau geregelt ist, und dass die Schulen in Bezug auf manche Schulfahrten von sich aus darauf verzichten, um eben hier nicht anzeigepflichtig zu werden. Die näheren Modalitäten zur Reisekostenerstattung sind im Rundschreiben 30/99 geregelt. Ich habe beides vorliegen und werde es Ihnen gleich übergeben. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank. - Wir sind bei der Frage 81 (Sonderpro- gramm zur Sicherung kommunaler Wohnungsunternehmen in strukturschwachen Regionen Ostdeutschlands), gestellt vom Abgeordneten Warnick von der PDS-Fraktion.
Nach einer Einschätzung des Gesamtverbandes der Wohnungswirtschaft (GdW), aber auch nach Einschätzung des Bundesverbandes freier Wohnungsunternehmen und des Deutschen Mieterbundes spitzt sich in einigen besonders strukturschwachen Regionen Ostdeutschlands, darunter auch in Brandenburg, vor allem an der Grenze zu Polen, die wirtschaftliche Situation von kommunalen Wohnungsgesellschaften und - genossenschaften aufgrund strukturellen Leerstandes zu. Der GdW fordert ein Sonderprogramm der Bundesregierung zur Unterstützung solcher Unternehmen, um unter anderem entsprechend angepasste Stadtentwicklungskonzepte erarbeiten zu können, Förderprogramme zu deren Unterstützung zu bündeln, die Altschulden auf dauerhaft leer stehende Wohnungen zu streichen und um Finanzhilfen für erforderliche Abrissmaßnahmen zu gewähren bzw. Bürgschaften zur Liquiditätssicherung der Unternehmen bereitzustellen.
Ich frage deshalb die Landesregierung, was sie unternimmt, um die Forderune des GdW zu unterstützen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Warnick, ich habe Ihnen einen schönen langen Brief geschrieben, weil ich dachte, dass ich nicht mehr drankomme. Nun möchte ich Ihnen diesen nicht vorlesen, aber ein paar Ansätze geben. Wir versuchen uns dann zu verständigen.
Der GdW-Bundesverband Deutscher Wohnungsunternehmen e. V hat mit seiner Bestandsaufnahme zur Situation der Wohnungsunternehmen in einigen Städten strukturschwacher Regionen der neuen Länder eine zutreffende Analyse der gegenwärtigen Situation vorgelegt.
Zu ähnlichen Ergebnissen kam eine Arbeitsgruppe der neuen Länder, die von uns einberufen wurde und unter unserer Leitung gearbeitet hat und die Vorschläge zur weiteren Entlastung von wirtschaftlich gefährdeten Wohnungsunternehmen in strukturschwachen Regionen im Rahmen der Novellierung des Altschuldenhilfegesetzes erarbeitete.
Die Landesregierung misst dem Problem der strukturellen Leerstände vor allem in den ehemaligen industriellen Zentren der DDR große Bedeutung zu. Es handelt sich dabei um eine Spätfolge des vereinigungsbedingten Strukturwandels, der zu Beginn der 90er Jahre noch nicht absehbar war. Ich habe daher auch im Namen der anderen neuen Länder an Herrn Bundesminister Klimmt und an Herrn Staatsminister Schwanitz mit der Bitte geschrieben, die Verantwortung des Bundes für die Auswirkungen der DDR-Industriepolitik aufzugreifen und weitere Erleichterungen im Altschuldenhilfegesetz, aber auch darüber hinausgehende Unterstützungsmöglichkeiten für die betroffenen Kommunen und Wohnungsunternehmen zu entwickeln.
Als erstes Ergebnis der Initiative der neuen Länder hat mir Staatsminister Schwanitz mitgeteilt, dass in den kommenden Wochen eine Kommission ihre Arbeit aufnehmen wird, der Ostdeutsche Kommunen und Wohnungsunternehmen sowie Vertreter von Banken und Wirtschaftsprüfer angehören und die eine möglichst umfassende Auseinandersetzung mit der Problematik leisten soll. Wir neuen Länder werden in dieser Kommission mitwirken.
Außerdem liegt den neuen Ländern ein Referentenentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Altschuldenhilfegesetzes vor, der in den nächsten Sitzungen des Lenkungsausschusses zum Altschuldenhilfegesetz am 27. Januar 2000 beraten werden soll. Nach diesem Entwurf soll der Endtermin für die Pflicht zur Privatisierung am 31. Dezember 2003 auf den 31. Dezember 2000 vorgezogen werden.
Und jetzt mein Angebot: Wir sollten uns über die weiteren Festlegungen darin ausführlicher im Ausschuss besprechen und nach Möglichkeit sowohl zu einer fraktionsübergreifenden und,
wie ich meine, auch zu einer länderübergreifenden Stellungnahme zu diesem Entwurf kommen, damit wir als neue Bundesländer in einer gemeinsamen Sprache gegen den Entwurf der Bundesregierung sprechen können. - Schönen Dank.
Ich danke auch. - Wir sind damit am Ende des Tagesordnun gspunktes 1. Ich schließe die Fragestunde und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:
Thema: Optimierung der Forstverwaltung und der Bewirtschaftung landeseigener Wälder im Land Brandenburg
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass die von der SPD beantra gte Aktuelle Stunde große Aufmerksamkeit erregt und dass auch Betroffene an dieser Debatte heute teilnehmen.
Stillstand bedeutet Rückschritt. Das ist eine alte Erkenntnis. Aber permanenter Wandel ohne klare Zielbestimmung wirkt lähmend und kontraproduktiv. Darum wird es Zeit, eine zukunftsfähige Forstverwaltung und Waldbewirtschaftungsstruktur zu finden. Kein Verwaltun gsbereich innerhalb der Landesregierung war in den vergan genen zehn Jahren von einem so tiefen permanenten Wandel erfasst, hat sich selbst so konstruktiv in diesen Wandel durch laufende Veränderungen eingebracht und ist gleichzeitig so pauschal und unqualifiziert der Überdimensionierung verdächtigt worden wie die Forstverwaltung des Landes Brandenburg.
Der Reichtum des Landes, unser Wald - 1,1 Millionen Hektar, ein Milliardenvermögen, Wirtschaftsgut. nachwachsender Rohstoff Nr. 1, größtes ökologisches Verbundsystem und zugleich Erholungspark -, ist wegen gegenläufiger Interessen seit Jahren zwischen die Räder privater Waldbesitzer, Alteigentümer, Forstunternehmer, Umweltlobby sowie Finanz- und Landesforstverwaltung geraten.
Dabei spielte der jährliche Zuschussbedarf bei immer knapper werdenden Kassen eine zentrale Rolle. Das mittelfristige Sparvolumen wurde von der Finanzverwaltung auf 100 Millionen DM beziffert, abgeschaut von Ratgebern, die selbst sagen, ihr Forstmodell sei kein Exportartikel. Kostendeckend könne man nur wirtschaften. wenn der Wald in seinem ganzen Wirtschaftspotenzial einschließlich seiner wertvollen Liegenschaften, sei
Wenn diese komplexe Nutzung wirklich gewollt wird, meine Damen und Herren, kann man zum Beispiel keine weiteren 35 Forstliegenschaften der BVVG zur Veräußerung geben. 100 Millionen DM Einsparvolumen ohne tiefgreifenden Strukturwandel würden die Abwicklung der Landesforstverwaltung und die Aufgabe des Landeswaldes bedeuten. Wer fragt eigentlich, meine Damen und Herren, wie hoch der Zuschussbedarf beispielsweise bei der Polizei. der Justiz oder beim Umweltschutz ist? Wer kennt schon die vielfältigen Aufgaben und Funktionen der Forstverwaltung über die Hoheit und die reine Waldbewirtschaftung dcs Landeswaldes hinaus? Es besteht Handlungsbedarf. Das ist wohl wahr.