Protocol of the Session on May 29, 2002

Sie sehen an der Zahl der Investitionen, die wir damit initiieren können, und der Arbeitsplätze, die wir schaffen und sichern können, dass wir attraktiv für Investitionen und Investoren sind. Ein gutes Anzeichen dafür ist an sich, dass so viele Unternehmen ins Land wollen und bei uns entsprechende Anträge stellen. Aber eine Vielzahl der Antragsteller hat ihr Vorhaben leider - wie man so schön sagt - noch nicht rund gemacht. Wir wissen also nicht, ob alle Anträge am Ende auch zu Förderbescheiden führen und es zur Auszahlung kommt. Die Zahl der Bewilligungen wird laufend zu korrigieren und jeweils der Wirklichkeit anzupassen sein. Aber klar ist, dass bisher noch kein Unternehmen in Brandenburg, das ein förderfähiges Konzept und eine geschlossene Finanzierung vorgelegt hat, keinen Bescheid bekommen hat. Wir hoffen, dass wir das auch in den kommenden Jahren so weiterfahren können.

Ich danke. - Wir sind bei der Frage 1163 (Streichung von Schreibkraftstellen bei der Kriminalpolizei), gestellt von Werner-Siegwart Schippel.

Wie aus einem aktuellen Schreiben des BDK zu entnehmen ist, ist oder war die Streichung von 50 der zurzeit 68 Stellen für Schreibkräfte bei der Kriminalpolizei durch das Ministerium des Innern beabsichtigt. Diese Pläne verursachten innerhalb des Verbandes natürlich Unruhe, zumal sich noch 1997 laut Protokoll der 71. Sitzung mein Kollege Dierk Homeyer aufgrund des “beängstigenden Mangels” für die Einstellung weiterer Schreibkräfte aussprach.

Beklagt wurde durch den BDK zudem, dass eine Mitarbeiterbeteiligung umgangen worden sei. Auf Nachfrage beim zuständigen Minister wurde die Befürchtung zwar teilweise relativiert, jedoch nicht entkräftet.

Ich frage daher die Landesregierung: Ist es richtig, dass vom Innenministerium ohne Kenntnis und Einbeziehung der Betroffenen die Streichung von 50 Schreibkraftstellen bei der Kriminalpolizei vorgesehen war bzw. ist?

Herr Minister des Innern, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schippel, nein, es ist nicht richtig. Die Polizei wird modernisiert und von 1997 bis heute hat sich glücklicherweise eine günstigere Ausstattungsgrundlage mit PCs ergeben. Aufgrund dieser Tatsache werden die Sachbearbeiter einen Teil der Arbeit, die bisher in den Schreibbüros erledigt wurde, selbst durchführen. Das ist eine Entwicklung, die überall zu finden ist. Sie hier im Landtag haben großen Wert darauf gelegt, dass wir die Polizei modernisieren. Die Mitarbeiter sind daran durch das Intranet und durch Gespräche beteiligt. Selbstverständlich wird auch der Personalrat daran beteiligt. Es gibt auch keine betriebsbedingten Kündigungen. Die Kolleginnen und Kollegen werden für andere Aufgaben qualifiziert.

Da Sie, Herr Kollege Schippel, kürzlich auf sparsame Haushaltsführung hingewiesen haben, gehe ich davon aus, dass Sie keinen Wert darauf legen, dass wir nachmachen, was in Großbritannien geschah, wo man einen Heizer auf der E-Lok hatte. Das wollen wir nicht.

(Beifall bei der CDU)

Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 1164 (Schiffbarkeit der Elbe), gestellt vom Abgeordneten Neumann.

In einer hydraulisch-morphologischen Untersuchung zur geplanten Elbdeichrückverlegung bei Lenzen hat die Bundesanstalt für Wasserbau festgestellt, dass die Rückdeichung zu einer Verringerung des Transportvermögens des Flusses und damit zur Veränderung der Feststofftransportverhältnisse im Fluss führen würde. Lokal kann es, besonders durch plötzliche Querschnittsverlängerungen bei Hochwasser, zu Problemen kommen, unter anderem durch das Auftreten von Querströmungen und die Ablagerung des Geschiebetransports in der Fahrrinne.

Die Bundesanstalt für Wasserbau kommt in ihrer Untersuchung zu dem Schluss, dass die Veränderungen infolge der Rückdeichung hinsichtlich der Gewährleistung der Leichtigkeit des Schiffsverkehrs als problematisch eingeschätzt werden müssen.

Ich frage die Landesregierung: Was wird die Landesregierung unternehmen, um die befürchteten negativen Auswirkungen der Rückdeichung auf die Schiffbarkeit der Elbe zu verhindern?

Herr Minister Birthler, Sie haben das wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Neumann, die Sanierung des Elbdeiches in dem von Ihnen angesprochenen Bereich erfolgt auf der Grundlage des Generalplanes Hochwasserschutz Elbe im Landkreis Prignitz. In den vergangenen Jahren wurde die erforderliche Hochwassersicherheit des rechtsseitigen Elbdeiches zwischen der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern und Lenzen sowie für das Stadtgebiet Wittenberge hergestellt. In dem nunmehr zwischen Wittenberge und Lenzen gelegenen Bauabschnitt befindet sich auch die rund 7 Kilometer lange Elbdeichstrecke, für die eine naturschutzfachliche Deichrückverlegung angestrebt wird. Diese Deichrückverlegung stellt eine zentrale naturschutzpolitische Aufgabe meines Hauses dar. Von Anbeginn der Planungen wurde großer Wert auf eine sorgfältige fachliche Vorbereitung gelegt.

Das Gutachten, das Sie angesprochen haben, stammt aus dem Jahr 1994. Bereits 1994 wurde die Bundesanstalt für Wasserbau beauftragt, hydrologische Konsequenzen der Deichrückverlegung Lenzen für die Stromelbe und die Elbauen zu untersuchen. Die ersten hydrologischen Studien führten unter anderem dazu,

dass die Deichrückverlegungsfläche von 670 auf jetzt 400 ha verkleinert worden ist.

Dank weiterer Untersuchungen der Bundesanstalt für Wasserbau wissen wir heute Näheres über die hydrologische Auswirkung der Deichrückverlegung. Die Bundesanstalt hält die durch die Deichrückverlegung verursachten Querströmungen für beherrschbar. Bei dem Geschiebetransport in der Elbe können gleichwohl je nach ausgeführter Rückdeichvariante lokale Veränderungen der Schiffbarkeit nicht ausgeschlossen werden. Diese Fachfragen werden allerdings im Dialog mit der Bundeswasserstraßenverwaltung geklärt. Das anschließende Planfeststellungsverfahren wird darüber hinaus Raum für weitere Abwägungsprozesse bieten. Die Sicherung der Schiffbarkeit wird hier eine sehr wichtige Rolle spielen. - Vielen Dank.

Ich danke auch. - Die Frage 1165 (Haushaltswirtschaftssperre bei Arbeitsförderung) wird von Frau Dr. Schröder gestellt.

Meine Frage bezieht sich auf Einsparungen bei der Arbeitsförderung. Die Ministerin der Finanzen hat den Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit Schreiben vom 22. April 2002 zur Umsetzung der Haushaltswirtschaftssperre für das Jahr 2002 unterrichtet. Demnach ist von den Mitteln zur Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ein Betrag in Höhe von 1,683 Millionen Euro gesperrt. Dies entspricht knapp 9 % des gesamten Mittelansatzes in Kapitel 07 030 Titel 684 64.

Im Einzelplan des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen wird im Übrigen das Gesamtvolumen der Haushaltssperre zulasten der Arbeitsförderung erwirtschaftet.

Ich frage die Landesregierung: Rechtfertigt es die Arbeitsmarktsituation des Jahres 2002, dass die ohnehin stark gekürzten Mittel der aktiven Arbeitsförderung weiter reduziert werden sollen?

Herr Minister Ziel, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aktive Arbeitsmarktförderung ist mir nach wie vor sehr wichtig. Sie leistet Unverzichtbares zur Qualifizierung und damit zur Erhaltung und Steigerung klein- und mittelständischer Wirtschaftskraft. Der Osten kann es sich gar nicht leisten, darauf zu verzichten. Keine Bange also, sie wird eine hohe Priorität behalten.

Was die Sperre anbetrifft: Sie verhindert in keiner Weise Arbeitsfördermaßnahmen, im Gegenteil, die Kofinanzierung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Arbeitsämter für das Jahr 2002 ist vollständig gesichert.

Keine Maßnahme scheitert an fehlender Kofinanzierung des Landes. Die Sperre ist eine vorläufige Maßnahme. Sobald sich herausstellt, dass Mittel an anderer Stelle nicht abfließen, werde ich die Sperre verlagern können. - Vielen Dank.

Es gibt noch Klärungsbedarf. Am Mikrofon 1 hatte sich Frau Osten gemeldet.

Ist nicht zunächst die Fragestellerin dran?

Die Anmeldung der Fragestellerin kam eigentlich zu spät. Deswegen kommen Sie als Erste dran. Bitte schön.

Herr Minister, Sie sprachen gerade davon, dass sich dann vielleicht noch etwas ergibt, um diese Sperre zu verlagern. Wir haben ja eben von der Finanzministerin erfahren, was sich ergibt, nämlich, dass das Haushaltsloch wesentlich größer ist, als bisher angenommen bzw. geplant wurde.

Kommen Sie bitte zur Frage!

Deshalb frage ich Sie jetzt: Welche Gültigkeit hat der Satz in der Koalitionsvereinbarung: “dass die Arbeitsmarktförderung auf gleich bleibendem Niveau beibehalten werden soll und damit Priorität des Haushaltes der Koalition ist.” - Wir erleben nur anderes.

Das war die Frage? - Ich will sie Ihnen gern beantworten. Der verfügbare Ansatz für das Jahr 2002 liegt bei 12,234 Millionen Euro. Der Mittelabfluss an Arbeitsämter und LASA beläuft sich auf 10,35 Millionen Euro. Das bedeutet, dass wir es mit einem jetzt noch relativ schleppenden Geschäft zu tun haben, obwohl in diesem Jahr mit einem höheren Mittelabfluss gerechnet worden war.

In der gegenwärtigen Haushaltssituation bringen wir alles auf, was aufgebracht werden muss. Dabei ist zu beachten, dass das MASGF nur zwei Bereiche hat, aus denen Geld abgezogen werden könnte. Die Haushälter wissen das auch ganz genau. Ich will die beiden Bereiche benennen: Es sind die Arbeitsförderung - eine freiwillige Leistung - und die Krankenhausförderung. Bei der Krankenhausförderung sind die Mittel gebunden. Das bedeutet, dass wir zurzeit so verfahren müssen. Aus dem einen Bereich Mittel freizuschaufeln ist ebenso prekär, als wenn man sie aus dem anderen nähme.

Doch auch andere Ressorts - das haben wir eben von der Finanzministerin gehört - müssen entsprechende Einsparungen einbringen. Ich habe mit der Bundesanstalt für Arbeit, genauer gesagt, mit dem Präsidenten des Landesarbeitsamtes BerlinBrandenburg, Herrn Clausnitzer, vereinbaren können, dass wir gerade diesen Bereich auf 12 000 Fördermaßnahmen steigern können und werden. Da hoffe ich, dass wir mehr Mittel als bisher einsetzen können. Das heißt, das, was in der Koalitions

vereinbarung steht, Priorität für die Arbeitsförderung, wird auch erhalten bleiben.

Der Herr Minister hat Sie offensichtlich mit seiner Geschwindigkeit überrascht wie mich auch. - Bitte schön.

Ich höre vom Landesarbeitsamt immer, dass Maßnahmen nicht aufgelegt werden können, weil die Kofinanzierung vom Land fehlt. Spielt hier nicht eine Seite der anderen den Ball zu? - Das ist meine erste Frage.

Die zweite Frage: Halten Sie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Herr Minister Ziel, in Deutschland für ein Auslaufmodell?

Meine dritte Frage: Lothar Späth, “Möchtegernwirtschaftsminister”, äußerte sich in einem Interview wie folgt:

“Ich halte nichts davon, einen 57-Jährigen in mehreren Fortbildungen, Umschulungen und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu demütigen, um ihn dann in den Vorruhestand zu schicken.”

Ich hätte gern dazu Ihr Statement.

Das waren drei Fragen.

Zur ersten Frage: Sie können Haushalte lesen, Frau Kollegin Schröder. Da können Sie genau absehen, wie die Kofinanzierung des Landes auf den Weg gebracht worden ist. Es ist die Wahrheit, was ich gesagt habe. Die Kofinanzierung - Mittel des Landes - ist jederzeit bereitgestellt worden und wird jederzeit bereitgestellt werden. Das heißt, hier sind die Arbeitsämter am Zuge. Ich habe es Ihnen ja gesagt: Der Präsident höchstpersönlich hat mir zugesagt, dass er hier eine Steigerung vornehmen wird. Sie können es auch an der Arbeitsmarktstatistik ablesen. Da sind wir bei 9 000 ABM-Stellen. 12 000 wollen wir haben. So haben wir es mit dem Arbeitsamt vereinbart. Das heißt, hier müssen wir die Bundesanstalt anmahnen nachzulegen. Wir jedenfalls können die Mittel bereitstellen.

Was das so genannte Auslaufmodell von ABM und SAM angeht, will ich einen anderen Kronzeugen, mit dem ich am letzten Samstag hier in Brandenburg zusammen gewesen bin und mit dem mich seit den Wendezeiten viel verbindet, erwähnen: Norbert Blüm. Dieser hat gesagt: In den alten Ländern könnten wir jetzt schrittweise auf ABM und SAM verzichten. In den neuen Ländern wäre es sträflich, dies zu tun. - Dieser Meinung kann ich mich voll anschließen. Wir beide waren da wirklich einer Meinung.

Die dritte Frage lautete: 57 Jahre alt - was machen wir mit diesen Menschen? Hat es überhaupt noch Sinn, ihnen Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen anzubieten? Ich habe gerade eine Anfrage von einem großen Betrieb auf dem Tisch, ob wir nicht Ingenieure in Modulbauweise weiterbilden könnten. Es ist bei DaimlerChrysler gerade für die Herstellung des Vaneo, der ja Gott sei Dank richtig gut läuft, notwendig

gewesen, dass wir Ingenieure weitergebildet haben, damit sie dort eingesetzt werden konnten. Jetzt ist eine andere Firma gekommen, die das Gleiche wünscht. Da habe ich gesagt: nicht nur bis 55, sondern bis 58. Mir würde es sehr recht sein, wenn wir sogar Leute mit 60 noch fortbilden und qualifizieren würden, denn wir werden sie in den nächsten Jahren alle dringend brauchen, weil uns Arbeitskräfte fehlen. - Danke schön.

(Beifall bei SPD und CDU)

Wir sind damit bei der Frage 1166 (Zukunft des Lutherstiftes Frankfurt [Oder]), gestellt vom Abgeordneten Vogelsänger. Bitte.

In der Stadt Frankfurt (Oder) hat am 20. April 2002 eine Demonstration gegen die Schließung des Lutherstiftes stattgefunden. Am 25. April 2002 fand in Frankfurt (Oder) die dritte Gebietskonferenz zur Fortschreibung des Landeskrankenhausplanes statt. Nach meiner Kenntnis sollen für die Landkreise Märkisch-Oderland und Oder-Spree sowie für das Versorgungsgebiet Frankfurt (Oder) einvernehmliche Lösungen und Kompromisse erzielt worden sein.

Ich frage daher die Landesregierung: Welche Perspektive hat das Lutherstift Frankfurt (Oder)?