Günter Trepte
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema dieser Aktuellen Debatte hat eine Besonderheit. Sie besteht darin, dass das Thema jeden Tag aktueller wird. Seit Montag dieser Woche nehmen die Auseinandersetzungen um den blauen Brief aus Brüssel nahezu groteske Züge an.
Zur Ausgangslage: Zur Wahrung der Währungsstabilität des Euros wurden im Vertrag von Maastricht vier Stabilitätskriterien verabredet, die sowohl die Voraussetzung für die Aufnahme in die Währungsunion waren als auch von den Mitgliedsländern beständig einzuhalten sind. Eines der Kriterien besagt, dass die Neuverschuldung der Gebietskörperschaften im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt beständig geringer als 3 % sein muss. Damit ist das Gesamtziel verbunden, mittelfristig einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Dabei wird die Gesamtverschuldung aller Gebietskörperschaften eines Mitgliedslandes zugrunde gelegt.
Die Tatsachen: Für das Jahr 2001 hatte sich Deutschland entgegen allen unabhängigen Konjunkturprognosen für diese Defizitquote das ehrgeizige Stabilitätsziel von 1,1 % gesetzt. Gelandet ist Deutschland bei 2,6 %.
Gemäß den Vereinbarungen zum Frühwarnsystem im EU-Vertrag in der Fassung von 1995 war eine Anmahnung Deutschlands notwendig geworden. Gemäß Arti
kel 104 kann und muss der Rat der EG auf Empfehlung der Kommission das Frühwarnsystem dann in Gang setzen, wenn er die Gefahr eines übermäßigen Defizits erkennt und wenn nach seiner Auffassung das mittelfristige Ziel eines ausgeglichenen Haushalts als gefährdet angesehen werden muss. Der blaue Brief musste also kommen.
Herr Finanzminister, ich möchte Folgendes klarstellen. Sie, Herr Minister, werden am 13. Februar 2002 in der Presse wie folgt zitiert - ich zitiere mit Ihrer Genehmigung, Herr Präsident -:
„Die Frühwarnung wäre ein falsches Signal gewesen, weil wir die 3%-Grenze noch nicht erreicht haben.“
Herr Minister, dazu muss ich bemerken: Bei 3 % bekäme Deutschland keinen blauen Brief, sondern es erhielte vom Rat einen Bußgeldbescheid über 0,2 bis 0,6 % des Bruttoinlandsprodukts.
Man muss Artikel 104 des EG-Vertrages schon etwas genauer lesen.
Seit bekannt wurde, dass die Kommission das Frühwarnsystem in Form des blauen Briefes in Gang setzen will, interveniert die Bundesregierung insbesondere in persona des Bundesfinanzministers in Brüssel, um zu erreichen, dass von diesem blauen Brief abgesehen wird.
Am 12. Februar 2002 hatte diese Intervention Erfolg: Deutschland bekommt keinen blauen Brief. Portugal aber, ein weiterer potenzieller Adressat eines solchen blauen Briefes, bekommt ihn. - Meine Damen und Herren! Das ist ein falsches Signal für Europa, ein falsches Signal für die Stabilität des Euros.
In einer österreichischen Zeitung las ich im Urlaub am 13. Februar 2002: Mit dem blauen Brief hätte der EUMinisterrat klargestellt, dass kein Mitgliedstaat, sei er noch so groß und noch so mächtig, sich den Spielregeln entziehen könne. Die „Süddeutsche Zeitung“ überschreibt am gleichen Tag einen Artikel wie folgt:
„Eichel hat den blauen Brief abgewehrt, doch Europa ist der Verlierer“.
Deutschland hatte sich gemeinsam mit Frankreich beim Zustandekommen des Vertragswerks für harte Grenzwerte bei den Stabilitätskriterien und für harte Anordnungen bzw. Sanktionen bei deren Nichteinhaltung gegenüber anderen Mitgliedsländern, zum Beispiel gegenüber Portugal, Griechenland und Italien, eingesetzt.
Nun soll der Bundessparminister als Erster den blauen Brief erhalten. Das ist ein fataler Genickschlag für ihn. Also sucht er Schuldige. Er findet natürlich die Schuldigen: Die Länder und die Kommunen sind es, die durch eine unbotmäßig hohe Neuverschuldung den bisherigen Klassenprimus im Sparen auf die Anklagebank gesetzt haben. Die Länder und die Kommunen sind es, die der Empfehlung des Finanzplanungsrats, bei der Defizitquote die 2%-Schwelle nicht zu überschreiten, nicht Folge geleistet haben oder - das sage ich - nicht Folge leisten konnten.
Das Paradoxe an dieser Situation ist Folgendes: Der Bund stranguliert die Haushalte von Ländern und Kommunen und schiebt ihnen dann den schwarzen Peter für
den angedrohten blauen Brief zu. Das ist unanständig, meine Damen und Herren. Das ist instinktlos - um einen weit stärkeren Begriff zu umgehen. Aber so ist er nun einmal, unser Bundesfinanzminister.
Warum treibt die Eichel'sche Finanzpolitik Länder und Kommunen immer tiefer in die Schuldenfalle?
Erstens. Die Bundesregierung saniert den Bundeshaushalt beständig zulasten der Haushalte der Länder und der Kommunen. - Ich nenne ein Beispiel dafür: Die neu eingeführte Ökosteuer fließt ausschließlich dem Bundeshaushalt zu. Die nachfolgend aus unserer Sicht notwendig gewordene verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale führt zu Steuermindereinnahmen bei den Ländern und den Kommunen, ohne dass diesen dafür ein Ausgleich gewährt würde.
Ein weiteres Beispiel: Der Bund kassiert für die Versteigerung der UMTS-Lizenzen 100 Milliarden DM. Die Länder gehen - zumindest bisher - verfassungswidrig leer aus und die Kommunen müssen sich mit Steuermindereinnahmen ohne Ausgleich abfinden.
Zweitens. Mit der Einkommensteuerreform im Jahr 1999 und der Unternehmenssteuerreform im Jahr 2000 machte die Bundesregierung Steuergeschenke an Großverdiener und an die großen Kapitalgesellschaften in erheblichen Größenordnungen. Länder und Kommunen müssen diese mitfinanzieren.
Herr Finanzminister, Sie wissen, dass wir im Hinblick auf die Frage der Unternehmenssteuerreform grundsätzlich konträre Positionen vertreten. Trotzdem sage ich Ihnen das Folgende ohne Häme: Allein die Mindereinnahmen, die Sachsen-Anhalt aufgrund der Unternehmenssteuerreform in den Jahren 2001 und 2002 hinnehmen musste, hätten ausgereicht, um den Haushalt dieses Landes nahezu vollständig auszugleichen. Das muss man sich einmal überlegen.
Ich füge hinzu: Das von Ihnen im Jahr 2000 vorausgesagte positive Signal der Unternehmenssteuerreform für die Wirtschaft ist bislang ausgeblieben.
Ich komme abschließend zum Beginn meiner Rede zurück. Ich sagte, die Situation wird zunehmend grotesk. Seit Montag dieser Woche wird der Wahnwitz zum System. Das, was jetzt geschieht, könnte man als kurios bezeichnen, wenn es nicht so ernst wäre.
Bereits die Androhung des blauen Briefes hat den Bundesfinanzminister zutiefst verletzt. Nun will er wieder Klassenprimus werden. Er verkündet neue Ziele: ausgeglichener Bundeshaushalt nicht erst im Jahr 2006, sondern bereits im Jahr 2004 - Erstaunen und Kopfschütteln bundesweit. Der Bundeskanzler setzt noch eins drauf, indem er feststellt, das gehe sogar ohne Steuererhöhungen.
Der Bundesfinanzminister entwickelte in diesem Zusammenhang einen innovativen Vorschlag: Er will über einen so genannten nationalen Solidaritätspakt die Haushaltsautonomie von Ländern und Kommunen unterlaufen. Er will ihnen also vorschreiben, wo, wie und wie viel zu sparen ist, ob Schulden aufgenommen werden dürfen oder nicht usw.
Meine Damen und Herren! Hier kommen wir an die Grenze des föderalen Systems, an die Grenzen der Aushöhlung von Demokratie und der Selbstbestimmung der Länder und der Kommunen. Ich will es einmal in aller
Schärfe formulieren: Wir befinden uns auf dem Weg zur Zwangsverwaltung der Länder und Gemeinden durch den Bund. Das muss einmal so deutlich gesagt werden.
Der SPD-Bundestagshaushaltsexperte Wagner meint, die Länder und die Kommunen müssten kreative Sparpotenziale erschließen. Natürlich sagt er nicht, wo. Er sollte einmal nach Sachsen-Anhalt kommen.
In den letzten Tagen mutet das alles wie eine Vorstellung im Komödienstadel an. Der Bundesverteidigungsminister bestellt Großraumflugzeuge für die Bundeswehr mit einer Garantieerklärung, ohne dafür die Zustimmung des Parlaments eingeholt zu haben. Hochrangige Politiker schlagen vor, nach der Absolvierung einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme kein Arbeitslosengeld mehr zu zahlen usw.
Sind wir denn im Tollhaus, meine Damen und Herren? Kehren wir doch zur politischen Normalität zurück und lassen wir uns den Fortgang der Dinge nicht durch einen gekränkten Bundesfinanzminister diktieren. - Ich danke Ihnen.
Frau Kollegin Fischer, Sie haben die Entwicklung des Defizitvolumens der Bundesländer erwähnt. Ich habe die genauen Zahlen aus der „Wirtschaftswoche“ von gestern: Das Defizitvolumen aller Bundesländer betrug im Jahr 2000 7,9 Milliarden € und im Jahr 2001 25,6 Milliarden €, also reichlich eine Verdreifachung.
Was halten Sie, abgesehen von den Ursachen konjunkturelle Entwicklung, Verminderung von Steuereinnahmen usw., für den Hauptgrund für diese Entwicklung? Ich will noch ergänzen, dass sich das Defizitvolumen des Bundes nur von 24,1 Milliarden € in 2000 auf 27,6 Milliarden € in 2001 entwickelt hat. Also, was sind nach Ihrer Meinung die Gründe für den starken Anstieg der Verschuldungsquote der Länder?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Aus Überlieferungen ist bekannt, dass Schopenhauer in Jena teilweise vor vier Zuhörern gesprochen hat. Wenn ich das vergleiche, dann sind wir hier reichlich besetzt und ich habe eine gute Zuhörerschaft.
Meine Damen und Herren! Ich will vorausschicken, dass dies kein spektakulärer Antrag ist. Herr Finanzminister, weder der Name des Bundesfinanzministers noch seine Mentalitätslage werden in dieser Rede und in dem Antrag eine Rolle spielen.
Wir haben gestern in der Regierungserklärung des Herrn Ministerpräsidenten gehört, dass die Landesregierung in dieser Frage aktiv ist. Unser Antrag zielt darauf ab, diese Aktivitäten auszudehnen, Partner zu suchen und Partner zu finden, um mit ihnen gemeinsam weiterhin zu handeln. Eine Positionsübereinstimmung mit der SPD-Fraktion und der Landesregierung kann daher weitgehend vorausgesetzt werden.
Meine Damen und Herren! Zur Sachlage. Um das internationale Bankensystem vor Verlustgeschäften in Größenordnungen zu schützen und die Stabilität des internationalen Währungssystems zu gewährleisten, sind internationale Übereinkünfte und Regelungen zu den Konditionen der Kreditvergabe unumgänglich. Ich will hier feststellen, dass das auch im Interesse unserer Bürger liegt und im Grunde unumstritten ist.
Im Basel-I-Vertrag von 1988 war geregelt, dass das Kreditvolumen jedes Kreditinstitutes mit 8 % Eigenkapital bezogen auf dieses Volumen untersetzt sein musste. Nach der Übereinkunft im Basel-II-Vertrag, die ab 2005 oder wahrscheinlich erst ab dem Jahre 2006 gelten wird, soll das Kreditrisiko stärker auf die Kreditnehmer verlagert werden.
Vorgesehen ist, dass nach einem international üblichen Bewertungsverfahren - auch Rating genannt - die Bonität der Kreditnehmer quantifiziert wird. Bei geringer Sicherheit - das ist alles in der Begründung ausführlich dargestellt - sind die Kreditkosten, also die Zinszahlungen, höher als bei besserer Bonität.
Kleine und mittelständische Unternehmen, insbesondere jene in Ostdeutschland, müssten dann mit höheren Kapitalkosten rechnen. Sie können in der Regel nur vergleichsweise geringe Sicherheiten wie die Eigenkapitalquote, die Liquidität, den Auftragsbestand usw. vorweisen. Erschwerend kommt hinzu, dass mittelständische Unternehmen in Ostdeutschland mit etwa 65 % einen größeren Kreditanteil am Gesamtkapital haben als westdeutsche Unternehmen, bei denen der Kreditanteil zwischen 35 und 40 % liegt.
Nun ergibt sich diese fatale Kombination: höherer Fremdkapitalbedarf auf der einen und zugleich höhere Kapitalkosten auf der anderen Seite. Beides zusammen ergibt tatsächlich eine fatale Situation für den ostdeutschen Mittelstand, ich möchte sogar sagen, eine katastrophale Situation.
In der Begründung zu unserem Antrag sind auch Reaktionen aus Politik und Wirtschaft auf den derzeitigen Verhandlungsstand von Basel II dargestellt. Gemäß einer Pressemitteilung vom 1. Februar 2002 hat Ministerpräsident Dr. Höppner inzwischen mit der Generalsekretärin des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht ein Gespräch geführt.
Vorläufige Ergebnisse dieses Gesprächs sind auch bekannt geworden, wie zum Beispiel die Ausdehnung der Wirkungsanalyse von Basel II auf strukturschwächere Regionen in der EU - also auch auf Ostdeutschland sowie risikomindernde Erweiterungen der Kreditsicherung. Auf dem Gebiet der Eigenkapitalunterlegungssätze für Unternehmenskredite sollen inzwischen auch Fortschritte erreicht worden sein.
Des Weiteren fand am 20. Dezember 2001 - auch darauf wurde heute schon in einem anderen Zusammenhang hingewiesen - bei einem Zusammentreffen der Regierungschefs der Länder eine Beratung zu dem Thema das habe ich der Tagesordnung entnommen - „Auswirkungen von Basel II auf die mittelständische Wirtschaft“ statt. Sachsen-Anhalt war Berichterstatter zu diesem Thema. Ich habe bisher nicht recherchiert, was dort berichtet und worüber beraten wurde; es könnte jedoch dem Anliegen dieses Antrages sehr entgegenkommen.
Über diese Aktivitäten der Landesregierung hinaus - das ist nun das Anliegen unseres Antrages - ist es nach unserer Meinung notwendig, insbesondere die Situation in Ostdeutschland gegenüber dem Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht deutlich zu machen. Ich muss mit Verwunderung feststellen - das hat auch der Ministerpräsident gestern deutlich gemacht -, dass es dazu von anderen ostdeutschen Bundesländern offenbar keine hinreichende Positionsfindung gibt.
Wir denken, es ist notwendig, gemeinsam mit anderen ostdeutschen Bundesländern und mit den Kammern und
Verbänden der Wirtschaft sowie mit dem Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband Nachbesserungen des vorliegenden Entwurfes der Baseler Eigenkapitalrichtlinie im Sinne der Erleichterung der Kreditversorgung für den Mittelstand, insbesondere auch für den Mittelstand in Ostdeutschland, zu erreichen. - Ich danke Ihnen.
Herr Bullerjahn, ich denke, einer Überweisung in den Rechnungsprüfungsausschuss kann man zustimmen. Glauben Sie nicht, dass es doch vielleicht notwendig sein kann - das werden die Beratungen im Ausschuss ergeben -, dass wir dieses Thema auch parlamentarisch aktualisieren? Wir haben keine Vorstellung davon, in welchem Maße und wie oft solche Fälle vielleicht auch zuungunsten der wirtschaftlichen Entwicklung in Sachsen-Anhalt eingetreten sind, die rechtlich zwar formal so entschieden wurden, aber der Sache nach trotzdem hätten anders ablaufen können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Scharf, Sie verfolgen die Entwicklung der Haushalte seit dem Jahr 1995 mit einer besonderen Akribie und Genauigkeit. Sie wissen, dass Defizite, Haushaltsreste und Haushaltsabschlüsse publiziert werden und dem Landtag bekannt sind. Uns sind sie auch bekannt; darin will ich dem Minister zustimmen. Es gibt keine Geheimnisse.
Ich habe aber den Eindruck, dass Sie sich hingesetzt und überlegt haben, wie könnten wir der Landesregierung zum Abschluss noch einmal richtig vor das Schienbein treten. Dann haben Sie den Antrag geschrieben. Sie wissen, dass ich eine Akribie in der Antragstellung mag, welche Ihnen aber nicht gelungen ist. Es macht mich gewissermaßen ratlos, und dann stellt man mehr Fragen, als man Antworten gibt.
Ich nehme zum Beispiel Ihren ersten Anstrich: die Darstellung der Ausgabenentwicklung im Vergleich zur Planung. In welcher strukturellen Tiefe soll die Ausgabenentwicklung dargestellt werden, nach Titeln, nach Einzeltiteln, nach Kapiteln, nach Einzelplänen, nach Hauptgruppen, nach Untergruppen, in welcher Struktur? Dazu gibt es keine Aussage. Das ist für eine ordentliche analytische Arbeit aber notwendig.
Ein weiteres Beispiel: Wie und wiederum in welcher Gliederungstiefe soll die Vergleichbarkeit mit den Haushaltsabschlüssen der anderen Bundesländer hergestellt werden? - Das sind Probleme für sich, das wissen Sie.
Sie stellen in Ihrem Antrag nicht die Frage, ob der Finanzausschuss über dieses Material beraten soll, wovon ich aber offenbar ausgehen kann. Sie schreiben nicht in Ihrem Antrag, ob sich der Finanzausschuss dazu positionieren soll.
Wenn ich einmal annehme, dass die Landesregierung das geforderte Material zusammenstellen würde, dann käme eine größere Anzahl von Seiten analytisches Material zusammen. Nehmen wir auch an, wir forderten die Landesregierung auf, auch Bewertungen und Konsequenzen aus dem analytischen Material darzustellen. Dann kann ich mir vorstellen, dass der Bericht 30 bis 50 Seiten lang würde. Dann würde ich mich auf die dreitägige Klausur des Finanzausschusses freuen, wenn wir bei einer ausreichenden Akribie des Antrages zu diesem Material kommen würden.
Ich will die geforderten Statistiken und deren Bewertung sowie das Ziehen von Schlussfolgerungen nicht gering schätzen, Herr Scharf. Wir werden das aber auch im Finanzausschuss nicht mehr leisten können. Das ist für mich ganz klar.
Deshalb sollte die neue Landesregierung dieses Material auf der Grundlage eines umfassenden Kassensturzes zur Sichtung der Ausgangslage in der vierten Legislaturperiode erstellen und zur Grundlage ihrer mittelfristigen Finanzplanung machen. Das ist schon notwendig. Vielleicht stellen Sie dann zu Beginn der vierten Legislaturperiode den Antrag noch einmal. Präzisieren Sie die Anstriche dann aber so weit, dass die Landesregierung
gezwungen wird, gemäß den konkreten Forderungen des Antrags tatsächlich Statistiken vorzulegen und diese qualitativ zu bewerten und Schlussfolgerungen daraus zu ziehen. So, wie der Antrag gestellt ist, können wir ihm nicht zustimmen. - Danke schön.
Herr Kollege Doege, halten Sie es im Interesse der Stärkung der kommunalen Finanzkraft für möglich und für gerechtfertigt, die freien Berufe in die Gewerbesteuerpflicht einzubeziehen? Eine Formalie wäre es dann, die Bezeichnung „Gewerbesteuer“ zu ändern. Halten Sie das für möglich und gerechtfertigt?
Halten Sie es für möglich?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist zum Sparkassengesetz alles gesagt, aber nicht jeder hat alles gesagt.
Ich will mich deshalb kurz fassen. Die PDS-Fraktion wird dem Gesetz zustimmen, auch wenn Anhörungen und Debatten um dieses Gesetz nicht konfliktlos verlaufen sind.
Meine Herren von der CDU-Fraktion, der erste Entwurf dieser Novelle lag im Sommer des vergangenen Jahres vor und er ist auch öffentlich gemacht worden. Wir hatten wirklich genug Zeit und Möglichkeiten, uns auszutauschen. Wenn der Innenausschuss sich nicht geäußert hat, dann muss man das zur Kenntnis nehmen. Wahrscheinlich hatte er keinen Grund.
Wenn hier geäußert wird - das ist ja direkt absurd -, dass Ausschüttungen der Sparkassen zur Sanierung der öf
fentlichen Haushalte verwendet würden, dann muss ich Ihnen sagen: Für die Ausschüttung der Sparkassen gibt es ganz strenge Vorschriften. Sie dienen nur gemeinnützigen Zwecken und sie dürfen nur diesen Zwecken dienen, und das ist gut so, es soll so bleiben und dafür soll auch mehr Geld verwendet werden.
Sorgen bereitet uns, meine Damen und Herren, der weitere Weg des Sparkassenwesens in unserem Lande nach der Entscheidung der EU-Wettbewerbskommission vom 17. Juli dieses Jahres zur Abschaffung der Gewährträgerhaftung - das wissen Sie alles - und zur Ersetzung der Anstaltslast durch marktwirtschaftliche Eigentümerbeziehungen. Die sparkassengesetzlichen Regelungen sind bis Ende 2002 dieser EU-Entscheidung anzugleichen und - ich unterstreiche es noch einmal, und zwar in Übereinstimmung mit dem Finanzminister und seinen Aussagen - nach Möglichkeit bundeseinheitlich und Länder übergreifend.
Mit unserem Antrag unter dem Titel „Sparkassen und Landesbanken - bald private Kreditinstitute?“ in Drs. 3/4878, der am 13. September 2001 im Plenum behandelt wurde, haben wir auf den Konflikt, der zu lösen ist, hingewiesen. Ich will denselben verkürzt wiederholen:
Der öffentliche Auftrag der Sparkassen soll erhalten bleiben. Er besteht in der Versorgung der Bürger und insbesondere des Mittelstandes mit hochwertigen Finanzdienstleistungen in den Regionen, also in der Fläche. Andererseits werden die Sparkassen infolge der EUEntscheidung dem Wettbewerbsdruck der privaten und auch der genossenschaftlichen Kreditinstitute weit stärker ausgesetzt sein. Das ist eine Tatsache. Betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte werden deutlich stärker in den Mittelpunkt der Unternehmensführung der Sparkassen treten, und darin liegt der Konflikt, den es zu lösen gilt. Der Verlust von Arbeitsplätzen und der Rückzug aus der Fläche werden mit Sicherheit zumindest in den Bemühungen um das Anliegen des Sparkassenwesens eine Rolle spielen.
Zugegeben, für die Landesregierung erscheint dieser Konflikt weniger problematisch zu sein als für die PDSFraktion. Das haben die zurückliegenden Debatten und auch die zurückliegenden Gespräche gezeigt. Er wird jedoch auf uns zukommen, meine Damen und Herren, und zwar auf die Kollegen in der vierten Legislaturperiode. Sie werden versuchen müssen, diesen Konflikt zu lösen. Ich werde interessiert zuschauen, wie das passiert. - Vielen Dank.
Herr Gürth, ich wundere mich darüber, dass von einer Partei, die eigentlich Liberalisierungstendenzen der Marktwirtschaft unterstützt, eine Forderung kommt, die ich praktisch so darstellen würde: Die öffentliche Hand soll Aufgaben übernehmen, die eigentlich die Kreditinstitute wahrzunehmen haben. - Die Risikolage beim Mittelstand ist im Osten sicherlich bedeutend höher als in den alten Bundesländern. Das wissen wir.
Was sagen Sie zu folgendem Vorschlag - einen solchen werde ich im Wirtschafts- und im Finanzausschuss einbringen -: Die Sparkassen, die öffentlich-rechtlichen Kre
ditinstitute sollten einen bundesweiten Risikosicherungsfonds bilden, damit die Kreditinstitute im Osten etwas lockerer an solche Probleme herangehen können. Auch die Privatbanken sollten einen bundesweiten Risikofonds bilden. Das sollten wir zumindest fordern, damit die Aufgaben nicht von der öffentlichen Hand, sondern von denen übernommen werden, die in unserem marktwirtschaftlichen System eigentlich dafür zuständig sind.
Herr Dr. Köck, finden Sie nicht, dass Sie mit den Finanzpolitikern etwas hart ins Gericht gegangen sind?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In dem Antrag sollte eigentlich hinter der Überschrift „Sparkassen und Landesbanken - bald private Kreditinstitute“ ein Fragezeichen stehen; denn der Weg der öffentlichrechtlichen Kreditinstitute ist nach der EU-Entscheidung durchaus offen.
Nach der Entscheidung der EU-Wettbewerbskommission, die Gewährträgerhaftung für die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute aufzuheben und die Anstaltslast entscheidend einzuschränken, ist der Weg dieser Institute in die Zukunft weitgehend offen. Mit der Entscheidung konnte eigentlich gerechnet werden. Die De-factoPleite der Berliner Bankgesellschaft hat die Entscheidung wesentlich beschleunigt, wenn nicht gar stark beeinflusst.
In der Begründung zu dem Antrag ist das Wesentliche gesagt. So kann ich mich recht kurz fassen.
Meine Damen und Herren! Bisher haften die Länder und die Kommunen als Eigentümer für die Einlagen bei den Landesbanken und Sparkassen. Außerdem sind die Träger bzw. die Eigentümer verpflichtet, finanzielle Lücken der Kreditinstitute zu stopfen. Letzteres soll nunmehr den Beihilfebestimmungen des EU-Vertrages unterliegen und wird damit wesentlich eingeschränkt.
Eine Übergangsfrist von vier Jahren ist gewährleistet. Ab dem 18. Juni 2005 gelten die neuen Regelungen. Schon unmittelbar nach dem Bekanntwerden der EU-Entscheidung zeigen sich die Auflösungsabsichten des bisher einheitlichen deutschen Sparkassensystems, zurzeit noch bestehend aus knapp 550 Sparkassen.
Wenn die Grundlagen der öffentlichen Kreditwirtschaft beseitigt werden, besteht die Gefahr, dass ohne die Rückendeckung der öffentlichen Hand viele der Sparkassen selbständig nicht werden überleben können. Vonseiten der Frankfurter Sparkasse beispielsweise wurde bekannt, dass die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft ins Auge gefasst wird. Weitere Rechtsformen, wie Genossenschaften oder Stiftungen, werden erwogen.
Damit steht aus der Sicht der PDS-Fraktion eine der grundsätzlichen Aufgaben des öffentlichen Kreditwesens infrage, nämlich der öffentliche Auftrag der Sparkassen, der in unserem Land in § 2 des Sparkassengesetzes festgeschrieben ist. Dieser öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkassen, die Bevölkerung, die Privatkunden, und insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen in der Fläche - ich betone: in der Fläche - mit Finanzdienstleistungen zu versorgen.
Nachdem sich die Privatbanken nunmehr sowohl aus der Fläche als auch aus dem Privatkundengeschäft so
wie aus der Versorgung des Mittelstandes mit Dienstleistungen zunehmend zurückziehen, ist das Festhalten an diesem öffentlichen Auftrag nach unserer Meinung besonders bedeutungsvoll. Ohne die Rückendeckung der öffentlichen Hand sind die Sparkassen dem Wettbewerbsdruck der Privatbanken vollständig ausgesetzt. Verdünnungen im Filialnetz, Rückzug aus der Fläche, Ausgrenzung der Klein- und Privatkunden und der kleinen Unternehmen sowie massiver Arbeitsplatzabbau werden mögliche Folgen sein.
Um dies zu verhindern, meine Damen und Herren, und um mögliche Gegenstrategien zu entwickeln, wurde der Antrag der PDS-Fraktion notwendig. Deshalb soll der Herr Minister im Finanzausschuss berichten und deshalb soll der Gegenstand in diesem Ausschuss beraten werden. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Herr Ministerpräsident! Meine Damen und Herren! Es ist doch verblüffend: Es gibt nur Sieger nach der Nacht des Milliardenpokers. Da kommt ein Verdacht auf: Es kann doch wohl nicht sein, dass sowohl Geber- als auch Nehmerländer zufrieden sind.
Die Erklärung ist verblüffend einfach: Der Bund springt in die Bresche. Er zahlt die Differenz im horizontalen Finanzausgleich, auf die die Länder sich nicht einigen konnten. Insgesamt hat das geschickte Management in Bezug auf die Zins- und Tilgungszahlungen des Fonds Deutsche Einheit einen Beitrag dazu geleistet, dass kein Land mit einem Minus abschließt.
Man muss aber auch sagen - das ist an dieser Stelle noch nicht zur Sprache gekommen, meine Damen und Herren -, auch der Wettbewerbsföderalismus hat bei der Einigung einen partiellen Sieg errungen. Die Geberländer sollen von ihren überdurchschnittlichen Steuereinnahmen mehr behalten können als bisher - ein sicher notwendiger Anreiz für diese Länder zur Erzielung von mehr Steuereinnahmen, ein notwendiger Anreiz - das werden Sie von der PDS nicht so oft hören - auch aus der Sicht der PDS; denn der Wettbewerb hat bei der Einigung keine Übermacht über die Solidarität zwischen den Ländern erreicht.
Meine Damen und Herren! Die Finanzkraft der Kommunen wird bei der Feststellung der Finanzkraft im horizontalen Finanzausgleich statt bisher mit 50 % nunmehr mit 64 % festgesetzt. Gefordert - daran will ich doch erinnern, Herr Ministerpräsident - war eine 100prozentige Berücksichtigung. Geringfügig wurde auch die Einwohnerbewertung der dünn besiedelten Gebiete wie Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg erhöht. Das sind zwei magere Kompromisse, aber immerhin, es sind Schritte nach vorn.
Die bis zuletzt schwierige Einigung ist - auch das werden Sie nicht so oft von der PDS hören - zweifellos auch eine beachtliche Leistung des Bundeskanzlers. Er sagt und ist so zitiert worden, dass der deutsche Föderalismus eine Bewährungsprobe bestanden hat. Zweifellos ist das so richtig.
Meine Damen und Herren! Doch einen sehr benachteiligten Akteur im Finanzausgleich hat man dabei vergessen. Die Chance, das System der Kommunalfinanzierung neu zu ordnen, wurde dabei verpasst. Zum Beispiel zählt auch die Neuregelung der Aufteilungsquoten von Gemeinschaftssteuern zum Finanzausgleich. Daran sind die Kommunen direkt beteiligt und vergessen worden.
Zum Schluss eine Anmahnung, ein Dämpfer und eine Feststellung.
Zwei Drittel der gesamten Fördersumme, also insgesamt 206 Milliarden DM - der Herr Ministerpräsident hat darauf hingewiesen, es sind die Bundesergänzungszuweisungen -, werden degressiv gestaffelt bereitgestellt. Das müssen wir schon zur Kenntnis nehmen. Die Höhe der Bundesergänzungszuweisungen sinkt von 20,6 Milliarden DM auf 9,9 Milliarden DM im Jahr 2015 und auf 4,1 Milliarden DM im Jahr 2019. Man muss festhalten: Dem muss man in der mittel- und langfristigen Finanzplanung entsprechen.
Der Dämpfer: Herr Ministerpräsident, Sie haben festgestellt, dass Sachsen-Anhalt aus dem Kompromiss zusätzliche Einnahmen in Höhe von 39 DM je Einwohner erhält. Ich will noch einige weitere Zahlen nennen. Berlin erhält 50 DM je Einwohner, Brandenburg 49 DM je Einwohner, Mecklenburg-Vorpommern 43 DM je Einwohner, Sachsen 40 DM je Einwohner, nur Thüringen erhält weniger als Sachsen-Anhalt. So gut schneiden wir also nicht ab.
Mit der Feststellung will ich zu meiner Einleitung zurückkommen. Ich habe gesagt, der Bund zahlt die Zeche des Einigungskonfliktes. Der Bund wird kein Geld drucken können. Der Bund wird auch von seinem Ziel der Konsolidierung des Bundeshaushaltes nicht zurücktreten. Das wird in keiner Weise infrage gestellt werden. Wer wird also letztlich die Zeche bezahlen? Das muss ich als Vertreter meiner Fraktion an dieser Stelle schon fragen.
In Auswertung der Steuerpolitik der vergangenen drei Jahre lässt sich voraussagen: Die Großunternehmen, die Banken und die Versicherungskonzerne werden es auf jeden Fall nicht sein. - Ich danke Ihnen herzlich.
Herr Minister Gerhards, vor etwa einem Jahr lag der erste Referentenentwurf zum Sparkassengesetz vor. In diesem Zusammenhang hatte ich in der 40. Sitzung des Landtages - es ist genau ein Jahr her - eine Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung an Sie gestellt. Eine Teilfrage haben Sie damals nicht beantwortet.
Wir erkennen objektive Prozesse im Sparkassenwesen natürlich an. Die Sparkassen sind einer der größten Arbeitgeber im Land Sachsen-Anhalt und sie sind auch in der Berufsausbildung enorm engagiert und beteiligt.
Die Frage, die ich schon damals gestellt habe, lautet: Wird sich die Landesregierung für den Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen im Sparkassenwesen in diesem Prozess einsetzen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, nun liegt der Gesetzentwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes vor. Eine lange Geburt war das, nachdem der erste Referentenentwurf vom Juni 2000, schon vom vergangenen Jahr also, teilweise kontrovers diskutiert wurde. Eine schriftliche Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände vom 17. Juli 2000 liegt vor und eine Anhörung zu diesem Referentenentwurf fand am 23. August vergangenen Jahres statt.
Aus meiner Sicht ist die Verzögerung nicht unbedingt zu kritisieren, Herr Scharf, weil die Novellierung des Sparkassengesetzes mit dem Fortgang der Kreisgebietsreform und der Gemeindereform einfach synchronisiert werden muss. Auf bisher vorgesehene Veränderungen zur Vereinigung von Sparkassen, die § 28 regelte, wird nunmehr verzichtet. Es wird richtig davon ausgegangen,
dass vorgesehene Zusammenschlüsse der Landkreise zur synchronen Vereinigung der Sparkassen führen müssen, sodass dem zunehmenden Wettbewerbsdruck der Privatbanken mehr wirtschaftliche Schlagkraft entgegengesetzt werden kann.
Wesentliche Veränderungen in der Novelle sind weiterhin:
Erstens. Die Verbesserung der Ausschüttungsbedingungen für die Kommunen, die im vorliegenden Entwurf gegenüber dem von vor einem Jahr noch einmal verbessert worden sind. Wer kann etwas dagegen haben? Problematisch erscheint lediglich der nunmehrige Verzicht der Bindung von Ausschüttungen an gemeinnützige Zwecke bzw. an Investitionen in den Kommunen.
Zweitens. Herr Minister, Sie beteuern in Ihren öffentlichen Äußerungen immer wieder die Stärkung der Selbständigkeit der Sparkassen. Ich will aber darauf hinweisen, dass die Ausweitung der Regelungsbefugnisse der Sparkassenaufsichtsbehörde, also des Ministeriums der Finanzen, weithin umstritten ist. In überregionalen Fachzeitschriften wird in Bezug auf diese Absicht sogar von einer Entmündigung der Sparkassen und ihrer kommunalen Gewährträger gesprochen.
Drittens. Auch die partielle Aufhebung des Prüfungsmonopols des OSGV gegenüber den Sparkassen ist umstritten und abschließend klärend zu beraten. Auch das haben wir noch vor uns.
Viertens sind markante Veränderungen für die Gestaltung der Anstellungsverträge für die Vorstandsmitglieder der Sparkassen vorgesehen. Aus der Sicht der PDS werden wir da die wenigsten Probleme haben.
Insbesondere diese Gegenstände werden in den Ausschüssen zur Beratung gelangen.
Außerhalb des eigentlichen Gesetzestextes, meine Damen und Herren, werden Veränderungen im Sparkassenwesen vorgesehen - der Herr Minister hat darüber gesprochen -, die Widerstand erfordern und belastbare abschließende Aussagen der Landesregierung zwingend notwendig machen.
Meine Damen und Herren! Die Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Kreditinstitute - man muss das einmal einwirken lassen -, Gewährträger sind die Kommunen. Sie erfüllen einen öffentlichen Auftrag, einen Auftrag der öffentlichen Daseinsvorsorge. Dieser besteht darin, die Bürger und insbesondere die mittelständische Wirtschaft in der Fläche des Landes mit Finanzdienstleistungen in hoher Qualität zu versorgen. Das ist angesichts des Rückzugs der Privatbanken aus der Fläche und aus dem klassischen Privatkundengeschäft umso dringlicher hervorzuheben.
Mit dem Verweis auf die stärkere betriebswirtschaftliche Orientierung der Sparkassen auf Ertragserhöhung und Kostenminimierung auch durch unseren Finanzminister wird die Ausdünnung des Filialnetzes und die Schließung von Zweigstellen - das will ich schon sagen, Herr Minister - nunmehr nicht mehr ausgeschlossen. Das Angebot von Finanzdienstleistungen in der Fläche steht infrage. Arbeits- und Ausbildungsplätze - mit meiner Frage habe ich das vorhin schon kundgetan - sind offenbar in erheblichen Größenordnungen gefährdet.
Wir verkennen die objektiven Prozessverläufe im Bankbereich nicht. Internet- und Online-Banking, Telefonorder und die Automatennutzung haben Auswirkungen auf die Arbeit am Schalter. Das wissen wir. Eine Befra
gung im Sparkassenbereich ergab, dass 60 % der Sparkassenkunden ihre Geldgeschäfte sowohl am Schalter bzw. beim Berater als auch per Internet abwickeln. 20 % der Kunden wollen dies ausschließlich am Schalter und beim Berater tun. Dem werden wir auch in Zukunft Rechnung tragen müssen.
Der öffentliche Auftrag der Sparkassen darf nicht ihrer Ertragsorientierung geopfert werden. Hier werden wir einen verlässlichen Ausgleich einfordern.
Abschließend noch einige Worte - der Herr Minister ist darauf eingegangen - zu der anstehenden Erschwerung der Kreditzugangsbedingungen insbesondere für den ostdeutschen Mittelstand.
Die Neuordnung des weltweiten Kreditgeschäfts, genannt Basel II, enthält internationale Vorschriften für die Banken zum Risikomanagement von Darlehen ab 2004. Nach Basel II werden Unternehmen in Kreditrisikoklassen eingeordnet.
Die Kriterien sind durch die so genannten RatingAgenturen zu bewerten. Die Eigenkapitalquote ist ein Kriterium, des Weiteren die Rentabilität, die Liquiditätslage, die Auftragslage und das Controlling-Management. Auf der Grundlage dieser Bewertung wird die Ausfallwahrscheinlichkeit von Darlehen bewertet. Mit höherem Risiko steigt der Zins.
Nach den oben genannten Kriterien ist insbesondere der ostdeutsche Mittelstand, das Existenzgründergeschehen betroffen.
Ich werde das tun. - Die Sparkassen und die Landesbanken müssen in Zukunft dieser Entwicklung Rechnung tragen. - Ich lasse einiges weg. Danke schön.
Vielleicht ist es mir entgangen, Frau Präsidentin, aber ich glaube, es ist kein Antrag auf Ausschussüberweisung gestellt worden.
Namens meiner Fraktion beantrage ich, den Ausschuss für Finanzen federführend mit diesem Gesetzentwurf zu befassen, aber diesen Gesetzentwurf zur Mitberatung in den Innenausschuss zu überweisen, da dieser die Interessen der kommunalen Gewährträger in dieser Angelegenheit zu vertreten hat.
Herr Gürth, gestatten Sie auch drei Fragen? Erste Frage. Sie haben von einer direkten und von einer aus
schließlichen Korrelation von Ökosteuer und Preissteigerungsrate gesprochen. Ist es Ihr Ernst, dass die Ökosteuer - nur die haben Sie genannt - die ausschließliche Ursache für den Preisanstieg ist?
Zweite Frage. Sie wissen genau, dass der Anstieg der Energiepreise nicht nur, sondern eher mariginal durch die Ökosteuer verursacht worden ist. Sie haben aber in Ihrer Rede ausschließlich über die Ökosteuer gesprochen. Das Thema Ihrer Großen Anfrage heißt aber „Konsequenzen der Energiepreisverteuerung für Sachsen-Anhalt“. Geben Sie zu, dass Sie mit dieser Rede das Thema verfehlt haben?
Dritte Frage. Ich habe die Position der PDS hier fünfmal vorgetragen. Muss ich sie ein sechstes Mal vortragen, damit Sie, Herr Gürth, sie sich merken?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind weder durch die Fragestellungen noch - demzufolge durch die Antworten wesentlich schlauer geworden. Herr Gürth, ich beginne mit einer Kritik der Fragestellungen.
Ein erster großer Teil der Anfragen konnte durch die Landesregierung nicht quantifiziert beantwortet werden, weil statistisches Material aus Datenschutzgründen - das wussten Sie - nicht vorlag oder weil das Material aufgrund des Tatbestandes multipler Korrelationen keine Aussagen zuließ. Das betrifft zum Beispiel Fragen zu Wirkungen der Energiepreiserhöhungen auf die Wettbewerbs- und Konjunktursituation. Das hätten Sie wissen müssen.
Zum zweiten Komplex: Antworten auf die Fragen zu Ausnahmeregelungen im Hinblick auf die Ökosteuer, zur europäischen Harmonisierung sowie zu den Kosten für Heizung und elektrische Kraft in öffentlichen Liegenschaften hätte der Fragesteller aus den Gesetzes- und Ausführungsregelungen sowie aus dem Landeshaushalt bei Titel 517 59 über alle Einzelpläne und Kapitel hinweg selbst entnehmen können.
Eine Reihe weiterer Fragen ist derart marginal, dass sie sich der Fragesteller hätte sparen können. Mit Ihrer Genehmigung, Herr Präsident, will ich aus Abschnitt II Frage 8 zitieren:
„Wie hat sich die Energieverteuerung beim Straßenwinterdienst in den Jahren 1999 und 2000 ausgewirkt...?“
Antwort: Die Durchführung des Straßenwinterdienstes ist nicht beeinträchtigt worden.
Schließlich gibt es Fragen, die einfach falsch sind und Unkenntnis unter Beweis stellen. Ich zitiere - abermals mit Ihrer Erlaubnis - aus Abschnitt I Frage 19:
„Warum werden auch regenerative Energien mit zusätzlichen Steuern belastet?“
Meine Damen und Herren! Nun will ich sagen, mit welcher Zielstellung aus der Sicht meiner Fraktion diese Große Anfrage wirklich Sinn gemacht hätte. Die Preise für Rohöl - und das hat sogar meine Vorrednerin gewusst - und in der Folge von Erdgas werden durch die Opec diktiert und durch den Dollarkurs wesentlich beeinflusst. Das ist klar.
Ein Rückgang auf das Preisniveau von Mitte 1998 ist aus einer Reihe von Gründen, über die ich hier gesprochen habe, auszuschließen. Vielmehr ist langfristig eine tendenzielle Verteuerung von Rohöl und Erdgas mit Sicherheit anzunehmen. Bei der Verteuerung von Energie in Gegenwart und Zukunft spielt die Energiesteuer aber eher eine marginale Rolle. Herr Gürth, auch das wissen Sie.
Die wesentliche Folge dieser langfristigen Tendenz ist: Im Bereich der Primärenergieträger und auch der Nutzenergien wird sich die Wettbewerbssituation für Kohle, für Strom aus KKW und für erneuerbare Energien schrittweise und wesentlich verbessern. Das ist ein objektiver Prozess, der zur Kenntnis genommen werden muss. Dieser hat zwei wesentliche strukturelle Resultate.
Ein erstes Resultat: Substitutionsprozesse im Bereich der Primärenergieträger und Nutzenergien haben eingesetzt, sind dabei, Größenordnungen zu erreichen, und werden langfristig die Energiestrukturen wesentlich verändern.
Lediglich mit zwei bescheidenen Fragen nach alternativen Treib- und Heizstoffen - Fragen 5 und 6 im Abschnitt IV - gibt es eine andeutungsweise Einblendung.
Meine Damen und Herren! Ich finde, hierbei stehen wir am Beginn des neuen Jahrtausends zugleich am Beginn einer wirklich revolutionären strukturellen Veränderung. Das ist die Folge der Energiepreisverteuerung.
Zweitens. Der Druck auf die Entwicklung Energie sparender Technologien, Gebrauchsgüter und Dienstleistungen in allen Bereichen wird aufgrund dieser Preisentwicklungstendenz gewaltig zunehmen. Zugleich resultieren daraus Anreize für technisch-technologische Fortschritte bei der wettbewerbsfähigen Bereitstellung regenerativer Energien. Auf beiden Gebieten kann ein weiterer Innovationsschub vorausgesagt werden.
Die unter Punkt 1 und 2 genannten Tendenzen, meine Damen und Herren, werden durch absehbare Preisentwicklungen für Öl und Gas initiiert und vorangetrieben. Sie sind ordnungs- und prozesspolitisch durch EU, Bund und Länder zu begleiten und zu unterstützen. Welches in unserem Land in dieser Richtung Ziele und Aufgaben der Politik sind, das hätte nach unserer Meinung tragender Geist und Gegenstand der Großen Anfrage sein können und sein müssen.
In der Vorbemerkung zur Großen Anfrage anerkennt zwar die CDU die Tatsache verschiedener Ursachen für die Energiepreiserhöhung. Es fehlt jedoch der Versuch der Quantifizierung der Auswirkungen des Ursachenpakets auf die Preissteigerungsraten. Mit Absicht, denke
ich. Denn im Folgenden - das habe ich in meiner Nachfrage bereits gesagt - wird in allen Fragestellungen stets nur die so genannte Ökosteuer, wie Sie das nennen, als preistreibende Ursache angeführt und auf diese Bezug genommen. Im Grunde geht es der CDU mit dieser Großen Anfrage um einen weiteren Angriff auf die Energie- und Ökosteuer und um nichts anderes.
Meine Damen und Herren! Sie wissen, dass die PDS für eine Energiesteuer als Einstieg in eine ökologische Steuerreform eintritt. Aber die Machart des Einstiegs durch die rot-grüne Bundesregierung ist in weiten Teilen korrekturbedürftig, unüberlegt und stümperhaft. Auch das ist hier schon gesagt worden. Sie ist sozial unausgewogen, sie begünstigt den Bereich der Banken und Versicherungen in unangemessener Weise. Das Steueraufkommen dient weder der ökologischen Vorsorge noch der ökologischen Nachsorge. Die Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft und der Haushalte ist nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Jetzt, Herr Gürth, sage ich etwas Neues. Dazu noch wenige Worte auch im Sinne der vorliegenden Großen Anfrage: Eine Energiesteuer, meine Damen und Herren, muss nach unserer Meinung in kleinen Schritten, in marginalen Größen und mit geringen Belastungen, dafür aber stabil über lange Zeiträume und sehr langsam ansteigend eingeführt werden.
Der Grund für diese Behutsamkeit ist folgender: Das strukturelle Anpassungspotenzial der Wirtschaft sowie der privaten und öffentlichen Haushalte darf nicht überfordert werden. Der entscheidende Vorzug von mehr Behutsamkeit, aber auch von mehr Beharrlichkeit in der Zeitachse wäre gewesen, dass die Anpassungspotenziale diese kleinen Schritte verkraftet hätten.
Die Ein- und Fortführung der Ökosteuer hätte Sonderund Anpassungsregelungen, Steuerbefreiungen, Kompensationen im Bereich der privaten Haushalte auf ein Minimum reduzieren können. Aber so wie die Lage ist und wie die Bundesregierung die Ökosteuer eingeführt hat, sind Sonderbedingungen
für energieintensive Branchen und andere Ausnahmeregelungen notwendig.
Noch einen Satz zugunsten der Landesregierung.
Herr Minister Gerhards, natürlich ist es aus diesen Gründen wirklich nur in Einzelfällen möglich, belastbare Aussagen zu quantifizierbaren Wirkungen der Energiepreiserhöhung zu machen. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Spotka, aus unserer Sicht ist der Antrag zu be- grüßen. Er greift auch Erfahrungen des DDR-Hochschulstudiums der 80er-Jahre auf. Er entspricht einem gegebenen Tatbestand sowie einer gerechtfertigten Forderung der Wirtschaft und ihrer Verbände. Wir werden dem Antrag also zustimmen.
Ich will mich bemühen, in Thesenform zu einigen Tatbeständen und Forderungen zu sprechen, die in dieser Debatte wahrscheinlich nur am Rande eine Rolle spielen
werden, und dies ausschließlich mit Blick auf den Hochschulbereich. Meine Damen und Herren! Thesen sind unbewiesene Behauptungen.
Erstens. Betroffen von diesem Anliegen sind insbesondere wirtschaftswissenschaftliche, ingenieur- und naturwissenschaftliche sowie juristische Studiengänge.
Zweitens. Es darf sich auf gar keinen Fall um eine auf einen künftigen Arbeitsplatz bezogene Ausbildung handeln.
Drittens. Die Verzahnung von theoretischer und praktischer Ausbildung in der Wirtschaft am Beispiel der konkreten Bedingungen meinethalben in einem Unternehmen sollen zu verallgemeinerungsfähigem Wissen und Fertigkeiten führen. Dies sind insbesondere Fertigkeiten wie Problemidentifikationsvermögen, Problemlösungsvermögen sowie Potenzialerschließungs- und Umsetzungsvermögen auf einem innovativen Gebiet.
Viertens. Dies setzt voraus, dass der Hochschullehrer mit der Wirtschaft zusammenarbeitet, dass er selbst Anwendungsforschung betreibt und die Studierenden über Praktika, Kurse, Kollegs und Diplomarbeiten in diese Forschungen einbezieht.
Fünftens. Ein solcher Zuschnitt anwendungsorientierter Forschung ist natürlich für Fachhochschulen angemessen. Dem dortigen Hochschullehrer müssen jedoch neben der Lehre Freiräume für praxisbezogene Forschung in angemessenem Umfange verbleiben.
Sechstens. An den Universitäten soll neben der für diese typischen und notwendigen Grundlagenforschung auch ein bestimmter Anteil Anwendungs- und Überführungsforschung geleistet werden. Insbesondere in die letztere sind die Studierenden zu integrieren.
Siebentens. Die Berufung der Hochschullehrer auf Lebenszeit erweist sich zunehmend als internationaler Wettbewerbsnachteil infolge nur geringer Leistungsanreize. Die periodische Leistungsbewertung von Hochschullehrern auch unter Einbeziehung der wirtschaftsnahen Ausbildung durch die Leitung der Hochschulen und die Verbände der Wirtschaft ist erforderlich. Berufungen auf Zeit sind angesagt. Wiederberufungen sollen auf der Grundlage der Ergebnisse der Leistungsbewertung erfolgen.
Achtens. In Sachsen-Anhalt laufen in Modellversuchen - der Herr Minister hat darauf hingewiesen - zwei duale Kompaktstudiengänge, zum einen technische Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Merseburg und zum anderen Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Magdeburg-Stendal. Die Ergebnisse - das finden wir auch - sollen ausgewertet und - vorausgesetzt, sie sind überzeugend - verbreitert werden.
Neuntens. Sinnhaft ist das Ganze nur, wenn die Absolventen überwiegend in Sachsen-Anhalt verbleiben.
Als Letztes will ich noch anfügen: Voraussetzung für das Gelingen eines solchen Anliegens, Herr Spotka, ist, dass die Relation der Anzahl der Studierenden je Hochschullehrer völlig neu überdacht wird. So wie es jetzt zum Beispiel in den betriebswirtschaftlichen Fachrichtungen ist, funktioniert das nicht.
Zwei Schlussfolgerungen - ich bin gleich am Ende, Frau Präsidentin -:
Gelingen weitere Fortschritte auf dem Gebiet der Verzahnung von theoretischer Ausbildung und selbständiger praxisverbundener Arbeit der Studierenden, besteht
neben dem Vorteil des schnelleren und besseren Wirksamwerdens der Absolventen in der Wirtschaft ein weiterer: Durch anwendungsorientierte Forschungsarbeiten im dualen Studium werden das Innovationspotenzial der Wirtschaft wesentlich gestärkt und damit für SachsenAnhalt Punkte gemacht.
Die zweite Schlussfolgerung: Herr Bergner, Herr Spotka und andere werden wissen, eine solche Orientierung der Ausbildung ist nicht neu. In den 80er-Jahren wurde diese Richtung in der DDR unter der Bezeichnung wissenschaftlich-produktives Studium auf der Grundlage individueller Studienpläne zielstrebig und erfolgreich erprobt und umgesetzt. Heute müsste das natürlich auf ganz anderem Niveau geschehen; das ist klar. Für mich erfreulich ist, Herr Kollege Spotka, dass Sie noch heute aus diesem reichen Erfahrungsschatz schöpfen. - Ich danke Ihnen.
Herr Minister, Sie haben eingangs Ihrer Rede von der Ergänzung einer vorhandenen Anlage gesprochen. Der Toom-Baumarkt im Saalepark gibt auf und Wal-Mart soll angesiedelt werden. Der Toom-Baumarkt hat jetzt 6 000 m² Verkaufsfläche. Für Wal-Mart sind 12 000 m² Verkaufsfläche vorgesehen.
Stimmen Sie mir erstens darin zu, dass die Verkaufsfläche um 6 000 m² ausgedehnt werden soll? Das Wort „Ergänzung“ halte ich deshalb für unangebracht. Stimmen Sie mir zweitens darin zu, dass anstelle eines nicht innenstadtrelevanten Sortiments ein innenstadtrelevantes Sortiment angesiedelt werden soll?
Zweite Frage: Warum haben wir kein Gesetz, das verhindert, dass innenstädtische Sortimente auf der grünen Wiese angesiedelt werden bzw. dass nur befristete Genehmigungen erteilt werden? Warum haben Sie ein solches Gesetz bisher nicht eingebracht?
Dritte Frage: Herr Minister, ich gehe davon aus, dass man von dieser Tribüne aus die Wahrheit spricht. Haben Sie Herrn Dr. Heuer, dem Landrat des Landkreises Merseburg-Querfurt, bei seiner Entscheidung den Rücken gestärkt? Frau Oberbürgermeisterin Häußler hat sich gegenüber dem Oberbürgermeister der Stadt Leipzig und den Bürgermeistern umliegender Städte in dieser Frage sehr zurückhaltend verhalten.
Haben Sie ihr bei dieser Zurückhaltung auch den Rücken gestärkt?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dem Antrag der PDS-Fraktion ging eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung voraus. Der Antrag nimmt darauf Bezug.
Meine Damen und Herren! Kaum ein Markt ist derart tiefgreifenden Veränderungen unterworfen wie der Energiemarkt. Das betrifft Primärenergieträgerstrukturen, das betrifft Nutzenergiestrukturen, das betrifft kollapsartige Preisentwicklungen und das betrifft schließlich auch neue technische Möglichkeiten. Hervorzuheben sind:
Erstens. Nach den jüngsten UN-Daten vom 22. Januar dieses Jahres - also gewissermaßen von gestern - erwärmt sich das Weltklima weit schneller als bisher angenommen. Die energetische Nutzung der fossilen Kohlenstoffträger wird damit weiterhin infrage gestellt.
Zweitens. Die Preise erschöpfbarer Ressourcen, so insbesondere von Öl und Erdgas, in der Folge aber auch von Kohle, werden rasant steigen. Die Wettbewerbssituation für die einheimische Braunkohle wird sich damit verändern.
Auch ordnungs- und prozesspolitisch wird der Energiemarkt stark verändert. Zu nennen sind erstens die Liberalisierung des europäischen Strommarktes sowie die Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Deutschland aus dem Jahr 1998, zweitens die Gesetze zum Vorrang erneuerbarer Energien sowie zum Schutz der Kraft-Wärme-Koppelung, drittens das Festhalten an und die weitere Erhöhung der Ökosteuer, besser gesagt der Energiesteuer.
Meine Damen und Herren! Die vorliegenden energiepolitischen Leitsätze von Sachsen-Anhalt aus der ersten Hälfte der 90er-Jahre sind unter den veränderten Bedingungen überholt. Am 30. April 1998 hatte die Landesregierung offenbar aus dieser Einsicht heraus die Erarbeitung eines Landesenergiekonzeptes in Auftrag gegeben.
Der Entwurf wurde durch die Energieagentur SachsenAnhalt Ende Mai 1999 vorgelegt. Seitdem schmort dieser Entwurf bei der Landesregierung, ohne dass offenbar bisher beabsichtigte Veränderungen oder Ergänzungen durch die Landesregierung vorgenommen wurden.
Der Energiemarkt verändert sich rasant. Die Regierung schaut dabei zu und zeigt sich nicht in der Lage, aus vollzogenen und absehbaren Veränderungen am Markt Schlussfolgerungen für eigenständige energiepolitische Handlungsoptionen zu ziehen.
Meine Damen und Herren! Dabei sind aufgrund des entstandenen Handlungsbedarfes landespolitische Spielräume in Größenordnungen vorhanden. Alles deutet also darauf hin, dass weder der Wille noch die Kompetenz im Lande vorhanden sind, um sich energiepolitisch mittelfristig festzulegen.
Meine Damen und Herren! Es kommt noch schlimmer. Von den Veränderungen am Energiemarkt ist jeder Bürger betroffen. Betroffen ist sein Geldbeutel, betroffen ist seine zukünftige Energieversorgungsstruktur und be
troffen ist die Zukunft seiner Umwelt. Trotz dieser Betroffenheit will die Landesregierung der Öffentlichkeit die bisherigen energiepolitischen Leitbildvorstellungen vorenthalten. Das geht aus der Antwort auf die vorhin genannte Anfrage hervor.
Auch die Legislative, also wir, wie wir hier sitzen, soll ausgeschlossen sein. Es ist nicht vorgesehen, dem Landtag oder den genannten Ausschüssen das Konzept vorzulegen. Aber die Öffentlichkeit und erst recht die Legislative sollen die energiepolitischen Zielstellungen der Landesregierung zur Kenntnis erhalten und beratend mitwirken können.
Was hat diese Geheimniskrämerei mit unserer viel beschworenen Demokratie gemeinsam? Was hat sie überhaupt für einen Sinn?
Die Antwort auf meine Kleine Anfrage in der Drs. 3/2888 hat Herr Minister Gabriel unterschrieben. Er will entsprechend der Antwort auf diese Anfrage kein Konzept, er will keine Öffentlichkeit und er will die Legislative nicht dabei haben.
Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion, zu dem ich nachher bewertend etwas sagen werde, zeigt, dass die SPD-Fraktion das auch nicht will. Ich frage Sie: Warum wollen Sie das nicht?
Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. Ich bitte insbesondere die CDU-Fraktion um Zustimmung. Ich denke, das ist kein unbilliges Anliegen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Gabriel, leider muss ich sagen: Das, was Sie gesagt haben, hat nicht die Dimension einer strategischen energiepolitischen Richtungsvorgabe der Landesregierung. Wir sind offenbar noch weit davon entfernt. Es wird - das denke auch ich jetzt - bis Mai nicht zu schaffen sein.
Herr Sachse, Sie haben Ihren Antrag verändert, und zwar wesentlich. Ich will ausnahmsweise einmal das vorlesen, was ich mir aufgeschrieben habe, bevor ich Ihre Äußerung hinsichtlich der Änderung Ihres Änderungsantrages gehört habe, damit Sie wissen, worum es geht.
Einen Änderungsantrag, Herr Sachse, stellt man, um eigene Positionen in den Ursprungsantrag einzubringen. Er muss also auf einen Kompromiss ausgerichtet sein; er darf aus der Sicht des Antragstellers den Bogen nicht überspannen. Was Sie darin geschrieben haben, ist alles andere als kompromissfähig. Es ist eine vollständige Substanzentleerung unseres Ursprungsantrages. Sie wussten, dass wir das ablehnen. Also - das schlussfolgere ich daraus - wollen Sie eigentlich nicht einmal diesen dürren landesseitigen Energiedialog.
Also was wollen Sie und was wollen Sie nicht gemäß Ihrem Antrag? Ich beziehe mich jetzt auf Ihren Änderungsantrag.
Erstens. Sie wollen kein Landesenergiekonzept. Dieses Wort stand nicht darin.
Zweites. Sie wollen keine energiepolitische Willensbekundung der Landesregierung. Sie wollen einen unverbindlichen, wie Sie es nennen, landesseitigen Dialog. Sie wollen unverbindliches Geschwätz.
Drittens. Sie wollen kein Konzept, Sie wollen Eckpunkte. - Ich weiß, was Sie damit meinen. In diesem Zusammenhang beziehe ich mich auf die Vorbemerkung zu meiner Kleinen Anfrage. Aus der „Bild“-Zeitung erfahre ich mehr.
Viertens. Sie wollen nicht einmal Eckpunkte, Sie wollen erste Eckpunkte. Also wollen Sie eigentlich gar nichts.
Dann habe ich aufgeschrieben: Wir wollen kein allgemeines Geschwätz der Landesregierung. Wir wollen ein Landesenergiekonzept, und damit basta.
Nun habe ich gehört, dass Sie doch kompromissfähig sind. Ich freue mich, Herr Sachse, dass ich Ihnen heute früh so barsch vor das Schienbein getreten bin. Sie haben nun das Wort „erste“ gestrichen. Sie wollen Eckpunkte. Das halte ich für wichtig. Und Sie wollen, dass dem Landtag nach dem Dialog bis zum Jahresende der Entwurf eines Landesenergiekonzepts vorgelegt wird.
Ich wollte meiner Fraktion vorschlagen, diesen Änderungsantrag abzulehnen. Ich empfehle nunmehr meiner Fraktion, dem Änderungsantrag in der geänderten Fassung zuzustimmen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung beabsichtigt, zu Beginn des Jahres 2001 die Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Deutsche Ausgleichsbank zusammenzuführen. Es handelt sich um die Fusion der beiden Förderinstitutionen des Bundes, in deren Verantwortung Wirtschafts-, Infrastruktur-, Technologie-, Umwelt-, und Wohnungsbauförderung umgesetzt werden.
Durch das bisher getrennte und nicht immer koordinierte Agieren beider öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute sowie durch ihr ähnliches Aufgabenprofil kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Überschneidungen von Programminhalten. Der Beschluss über die Fusion beider Kreditinstitute wird durch die PDS begrüßt, falls dadurch tatsächlich ein Beitrag zur Erhöhung der Effizienz und Transparenz der Bundesförderung geleistet wird.
Es ist klar, meine Damen und Herren, dass es im Interesse der Bundesländer und insbesondere auch der neuen Bundesländer liegen muss, dass nicht nur die Transparenz der Förderstrukturen auf Bundesebene erhöht wird; vielmehr soll mit diesem Vorgang auch eine bessere Harmonisierung der Förderung des Bundes mit der der Länder erfolgen. Darauf zielt dieser Antrag ab.
Mit der Fusion ergibt sich die Möglichkeit, die Länderinteressen bei der Schaffung einer einheitlichen Förderkulisse auf Bundes- und Landesebene zur Geltung zu bringen. Es liegt auch im Interesse unseres Bundeslandes, dass dabei bundes- und landesbezogene Förderprogramme besser miteinander abgeglichen werden und die Struktur der Förderung besser abgestimmt wird. Dabei geht es unter anderem um den Abgleich der Existenzgründerförderung, um den Abgleich der Technologieförderung, um die Unterstützung der Produktion immaterieller Güter sowie insbesondere um die Beschäftigungsförderung zwischen Bund und Ländern.