Christian Piwarz

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Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor genau einem Jahr habe ich hier an diesem Rednerpult gestanden und in der Fachregierungserklärung das Handlungsprogramm zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen vorgestellt. Es beschreibt Maßnahmen, die die Attraktivität des Lehrerberufes erhöhen sollen – Maßnahmen in einem Umfang von insgesamt 1,7 Milliarden Euro.
Heute stehe ich hier, um mit Ihnen gemeinsam eine erste Bilanz zu ziehen. Ich kann sagen, wir haben bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt und damit viele Verbesserungen materieller und immaterieller Art erreicht.
Weitere Maßnahmen sind in der unmittelbaren Vorbereitung.
Eine der tragenden Säulen ist dabei das von diesem Hohen Hause im Dezember des vergangenen Jahres beschlossene Artikelgesetz, ebenso wie der Haushalt. Es ermöglicht uns, Lehrerinnen und Lehrer zu verbeamten, und wir haben dies bis jetzt in 58 Veranstaltungen in ganz Sachsen getan. Mehr als 4 500 Lehrerinnen und Lehrer sowie fast 1 100 Referendare haben ihre Urkunde erhalten und den Amtseid geleistet. Es stehen aktuell noch elf Veranstaltungen aus, dann werden weitere 850 Lehrerinnen und Lehrer verbeamtet.
Zudem kann ich Ihnen bestätigen, dass die Möglichkeit der Verbeamtung auch über die sächsischen Landesgrenzen hinweg ausstrahlt und wir sowohl Lehrerinnen und Lehrer aus anderen Bundesländern für den Schuldienst in Sachsen gewinnen als auch Lehrerinnen und Lehrer, die Sachsen bereits verlassen hatten, zur Rückkehr bewegen konnten.
Das ist ein wichtiger Zwischenerfolg, der über die Landesgrenzen hinweg Früchte trägt, denn der Freistaat erweist sich damit als attraktiverer Arbeitgeber als bisher.
Das Artikelgesetz ermöglicht zudem, die finanzielle Situation derjenigen Lehrerinnen und Lehrer, die vom Angebot der Verbeamtung aus Altersgründen nicht profitieren können, zu verbessern; denn diese Lehrerinnen und Lehrer haben das erfolgreiche sächsische Bildungssystem aufgebaut und es vor allem in den letzten Jahren im Wesentlichen getragen und mitgestaltet.
Wir zahlen den nicht verbeamteten Lehrerinnen und Lehrern in der Entgeltgruppe 13 seit dem 1. Januar 2019 eine monatliche Zulage in Höhe von 170 Euro. Für die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer wird die rückwirkend gültige Höhergruppierung in die Entgelt
gruppe 13 in Kürze vollzogen. Sie erhalten ab dem kommenden Jahr zusätzlich ebenfalls die Zulage in Höhe von 170 Euro.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage nichts Neues: Das Lehrertarifrecht ist komplex. Es hält nicht für jeden Einzelfall eine befriedigende Lösung bereit. Dennoch: Wir haben die Einkommen der ganz überwiegenden Zahl unserer Lehrerinnen und Lehrer deutlich verbessert und werden sie noch weiter verbessern. Die aufgrund des Handlungsprogramms eingesetzte Anerkennungskommission – in dieser wirken unter anderem auch die Lehrergewerkschaften sehr konstruktiv mit – hat sich der vielen Fallgruppen von Lehrerinnen und Lehrern mit DDRAusbildung angenommen. Ihre Ergebnisse werden zu weiteren Angleichungen und Verbesserungen führen.
Auch für die Gruppe der Referendarinnen und Referendare setzen wir die durch das Handlungsprogramm initiierten Verbesserungen um. Sie werden seit dem 1. Februar 2019 hier grundsätzlich im Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt. Die bereits zum 1. August 2018 eingestellten Referendare konnten diese Verbeamtung beantragen – 95 von ihnen haben dieses Angebot bisher genutzt. Den Abschluss des zweiten Staatsexamens vorausgesetzt und bei Gymnasien und berufsbildenden Schulen an bestimmte Fächer bzw. Fächerkombinationen gekoppelt, garantieren wir allen seit dem Einstellungstermin 1. August 2018 ihre Einstellung in den sächsischen Schuldienst.
Wer sich zudem als Referendar dazu bereit erklärt, erstens den Vorbereitungsdienst an einer Schule außerhalb der Ballungszentren Dresden und Leipzig zu absolvieren und zweitens nach erfolgreicher Lehramtsausbildung für fünf Jahre an einer Schule im ländlichen Raum – wir sagen: in unseren Bedarfsregionen – zu unterrichten, der erhält zusätzlich zum Grundgehalt in Höhe von rund 1 500 Euro Brutto einen Anwärtersonderzuschlag in Höhe von etwas mehr als 1 000 Euro Brutto. Damit zählen unsere Referendare deutschlandweit zu den bestverdienenden Lehrern in Ausbildung. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift wird am 1. August 2019 in Kraft treten und der Anwärtersonderzuschlag ab diesem Monat gezahlt werden, teilweise auch mit der Option auf Rückwirkung.
Ebenfalls am 1. August 2019 werden die beiden neuen zusätzlichen Ausbildungsstätten für das Lehramt an Grundschulen ihren Betrieb aufnehmen. Zum einen in Annaberg-Buchholz und zum anderen in Löbau sollen sie die Regionen in West- und Ostsachsen stärken. Das sind die Regionen, in denen wir den größten Bedarf haben. Wir wollen damit die Bindung an unsere Regionen noch deutlicher hervorheben.
Lehrerinnen und Lehrer müssen sich wieder stärker auf ihre pädagogische Arbeit und damit auf ihr Kerngeschäft, guten Unterricht zu erteilen, konzentrieren können. Das ist unbestritten. Das sichert die Unterrichtsqualität und schafft Entlastung. Auch der Aufgabenumfang von Schulleitungen ist weiter gewachsen. Zudem hat die gestiegene Heterogenität innerhalb der Schülerschaft
sowohl den Beratungsbedarf als auch den Bedarf an individueller Förderung in den letzten Jahren stark erhöht. Die im Handlungsprogramm verankerten Assistenzsysteme umzusetzen ist deshalb wichtiger denn je.
Dafür stehen in diesem Jahr Stellen im Wert von 130 Vollzeitäquivalenten zur Verfügung. Im Jahr 2020 sind es Stellen in einem Umfang von 195 VZÄ. Diese stehen insbesondere für Sprach- und Integrationsmittler sowie für allgemeine Schulassistenten für alle Schularten außer Gymnasien bereit. Seit Oktober 2018 haben wir die ersten 17 Sprach- und Integrationsmittler eingestellt. Die weiteren Ausschreibungen laufen momentan.
Das Programm Seniorlehrkräfte wird am 1. August 2019 starten und die Möglichkeit bieten, Stellen im Umfang von 70 VZÄ zu besetzen – man könnte besser sagen: Arbeitsvolumen im Umfang von 70 VZÄ.
Darüber hinaus läuft seit Februar an 14 Schulen das Pilotprogramm zur Budgetierung von Lehrerarbeitsvermögen. Die Schulen können sich damit gezielt externen Sachverstand für ihre schulische Arbeit einkaufen. Ziel ist es, Entlastung zu schaffen und zugleich die Eigenverantwortung zu stärken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Attraktivität des Lehrerberufs zu steigern kommt einem Langstreckenlauf und nicht nur einem Langstreckenlauf, sondern einem Langstreckencrosslauf gleich. Die ersten Kilometer, die ersten Mühen, die ersten Hürden haben wir bereits erfolgreich gemeistert. Ich will hier die Gelegenheit nutzen, um all denen Danke zu sagen, die sich in sehr konstruktiver Art und Weise an diesem Prozess beteiligt haben, externe Partner, die uns immer konstruktiv und kritisch begleitet haben. Ich will ausdrücklich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Kultusministerium und im Landesamt für Schule und Bildung Danke sagen. Das, was dort im letzten Jahr geleistet wurde, ist nicht selbstverständlich. Einige haben es uns nicht zugetraut. Wir als Kultusverwaltung haben unter Beweis gestellt, dass wir dieses ambitionierte und umfangreiche Programm umsetzen können. Herzlichen Dank dafür!
Wir müssen uns aber dennoch kontinuierlich anstrengen und kreativ bemühen, um junge Menschen für den sächsischen Schuldienst zu gewinnen; denn der Einstellungsbedarf bleibt auch in den nächsten Jahren hoch. Mit dem Handlungsprogramm, mit dem Artikelgesetz, mit der Umsetzung haben wir eine gute und solide Grundlage, um im Wettbewerb um die besten Köpfe für Sachsen in Zukunft gute Ergebnisse zu erzielen.
Ich danke für die Aufmerksamkeit und stehe gern für Fragen zur Verfügung.
Herr Abgeordneter! Meine Damen und Herren! Ich habe immer darauf hingewiesen, dass wir auch dann, wenn wir die Verbeamtung einführen, nicht glauben müssen, dass unsere Probleme sofort gelöst wären und dass die Bewerberlage mit einem Mal so hervorragend wäre, dass wir alle Stellen unproblematisch besetzen könnten, dass wir Auswahl betreiben könnten und dergleichen. Wer diese Erwartungshaltung irgendwo gehabt hat oder sie gar noch schürt, der geht an den Realitäten deutschlandweit, glaube ich, deutlich vorbei.
Das wichtige Ziel, das wir mit der Verbeamtung erreichen wollen, ist, die Wettbewerbsfähigkeit zu den anderen Bundesländern herzustellen und deutlich zu machen, dass wir als Freistaat Sachsen ein gutes, gleich gutes und an einigen Stellen besseres Angebot unterbreiten als andere Bundesländer und damit auch nachhaltig für mehr Lehrernachwuchs werben.
Wie es immer so ist: Einen guten Ruf muss man sich Stück für Stück erarbeiten. Ich glaube, dass sich viele von denen, die auf dem Lehrerarbeitsmarkt unterwegs sind und selbst eine Anstellung suchen, genau anschauen, wie es in den einzelnen Bundesländern aussieht, und dass einige auch gewartet haben, ob wir es in Sachsen mit der Verbeamtung tatsächlich ernst meinen. Der Landtag hat es erst im Dezember beschlossen. Insofern sind Zwischenergebnisse zum jetzigen Zeitpunkt noch ein Stück weit schwierig. Ich glaube, wir müssen uns noch auf ein Stück des Weges einrichten.
Was man sagen kann, ist aber, dass die Zahl der Bewerbungen aus anderen Bundesländern beim Einstellungsjahrgang 1. Februar 2019 nach oben gegangen ist von ungefähr 20 % in den Vorjahren auf jetzt 30 %. Wir können feststellen, dass wir offensichtlich attraktiver für Bewerber aus anderen Bundesländern sind.
Was wir gerade ganz aktuell merken – aber das Verfahren läuft noch –, ist, dass auch die Zahl derer, die im Lehrertauschverfahren zu uns kommen wollen – das sind in den meisten Fällen Rückkehrer –, deutlich nach oben gegangen ist. Wir reden in absoluten Zahlen noch nicht über Größenordnungen, die unser Problem lösen, aber es zeigt, dass die Tendenz in die richtige Richtung geht. Wenn ich es einmal politisch formulieren will: Wir sehen Licht am Ende des Tunnels und müssen zusehen, dass wir schneller
an das Ende des Tunnels kommen und das Licht entsprechend heller wird.
Eine weitere Wegmarke wird natürlich das große Einstellungsverfahren am 1. August 2019 sein. Die Bewerbungen sind seit Montag möglich. Wir stehen also gerade am Beginn des Einstellungsverfahrens. Wir haben jetzt noch einmal umfangreich in die Lehrerwerbung investiert. Sie haben es alle mitbekommen, dass wir öffentlichkeitswirksam nicht nur für die Einstellung werben, sondern auch für den Lehrerberuf. Wir hoffen, dass wir Stück für Stück bessere Zahlen bekommen. Die ersten Indizien sprechen dafür, dass es uns gelingen kann. Wir müssen weiter hart daran arbeiten, dass sich diese Zahlen auch manifestieren.
Also, ich will noch einmal kurz auf das Lehrertauschverfahren eingehen. Der Saldo beim letzten Lehrertauschverfahren, also im Sommer des letzten Jahres, war für uns positiv. Im Saldo waren wir bei, glaube ich, 40 Lehrern, die wir hinzugewonnen haben.
Wenn man sich die Zahlen jetzt anschaut – 97 wollen zu uns kommen; 41 wollen uns nur verlassen; wie gesagt, in absoluten Zahlen relativ niedrig –, dann zeigt das, dass deutlich mehr zu uns kommen wollen. Es ist ja nicht so, dass ich automatisch jemanden abgeben muss, damit jemand zu mir kommt. Es gibt durchaus Bundesländer, die bereit dazu sind, eine Freigabe zu erteilen und denjenigen gehen zu lassen. Dann kann das für uns schon durchaus positiv sein. Ich würde es nicht so abtun, dass es
nur im Verhältnis eins zu eins ist. Wir haben in letzter Zeit davon profitiert. Ich hoffe, dass es wieder so ist.
Zu der Frage, was den Unterrichtsausfall betrifft: Wir haben im Moment einen Unterrichtsausfall – wir berichten darüber regelmäßig im Schulausschuss –, der außerplanmäßig bei 5 % und planmäßig bei ungefähr 1 % liegt. Nun hilft es wenig, wenn ich sagen würde, in anderen Bundesländern sähen die Zahlen noch ein Stück weit anders aus. Für uns sind die Zahlen selbstverständlich zu hoch. Wir haben im Moment saisonale Schwankungen, Krankheiten etc.
Unser Ziel ist es im Prinzip, über das Programm Unterrichtsversorgung, über die unterjährige Einstellung, die wir dort möglich machen, wo es geht – über Seiteneinsteiger etc. –, den Unterricht so abzusichern, dass es gelingt, den Lehrplanstoff vollumfänglich zu vermitteln und insbesondere in den Abgangsklassen dafür Sorge zu tragen, dass der Unterrichtsausfall minimiert wird. Das ist das wirkungsvollste Element, das wir anwenden können, damit sich die Problemlagen, wie Sie sie skizziert haben, Frau Abgeordnete, tatsächlich nicht realisieren.
Wir sind bemüht, gerade für den ländlichen Raum Werbung zu machen, dass junge Lehrer dorthin gehen. Wir bekommen Schwierigkeiten, wenn wir Lehrer für unseren Schuldienst in unseren Bedarfsregionen nicht begeistern können. Übrigens geht der Blick nicht nur nach Ostsachsen, sondern genauso nach Chemnitz und ins Erzgebirge.
Dann muss ich auch fragen, wie ich mit denjenigen umgehe, die zum Beispiel Versetzungswünsche stellen und nach einer gewissen Zeit insbesondere in die großen Städte und vor allem wieder nach Leipzig zurückwollen. Ich glaube, dass wir dort miteinander einen Konsens finden müssen, wie es uns gelingen kann, diejenigen zu motivieren, in diesen Regionen zu bleiben, und dass wir das dienstliche Interesse im Zweifelsfall vornan stellen müssen, indem wir sagen: Wir brauchen dich aber besonders im Erzgebirge, in Annaberg oder in Bad Muskau, weil dort an der Schule entsprechend die Notwendigkeit besteht.
Ich sehe die Verwerfungen. Die Verwerfungen, wie Sie sie schildern, dass wir jetzt sozial in Schieflage kommen, sehe ich nicht bei dem Unterrichtsausfall, den wir momentan haben. Unser Ziel ist es, den im Moment hohen Unterrichtsausfall verglichen zu den Vorjahren – wie gesagt 5 % außerplanmäßig, 1 % planmäßig – so weit zu reduzieren, dass das Thema sich nicht mehr stellt. Dafür brauchen wir zuallererst mehr junge Lehrer, und wir müssen schauen, ob wir das Lehrerarbeitsvermögen auch im System heben können. Wir versuchen Teilzeiten zu minimieren, aber das funktioniert in vielen Fällen nur über das persönliche Gespräch, über Freiwilligkeit etc. Das sind die Maßnahmen, die man an der Stelle ergreifen kann.
Ich hatte bereits ausgeführt, dass wir schon im letzten Jahr begonnen haben, die ersten Sprach- und Integrationsmittler einzustellen. 17 sind es im Moment. Es laufen noch drei weitere Ausschreibungen, wenn ich mich richtig erinnere. Wir wollen 20 Sprach- und Integrationsmittler einstellen. Die sind in dem Programm Schulassistenz entsprechend verankert. Wir sind gerade dabei, das Programm Schulassistenz so zu finalisieren, dass wir in den nächsten Tagen bzw. in wenigen Wochen in die Ausschreibung gehen können. Meine Hoffnung ist, dass wir, wenn wir die ersten relativ schnell binden können – wir müssen auch noch Kündigungsfristen beim vorhergehenden Arbeitgeber usw. beachten –, vielleicht den einen oder anderen noch in diesem Schuljahr als Schulassistenten binden. Auf jeden Fall sollen die verbleibenden 110 Stellen in diesem Jahr für Schulassistenten mit dem neuen Schuljahr – also nach Möglichkeit zum 1. August 2019 – gesetzt sein.
Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie die Frage stellen. Ich kann Ihre Frage mit einem klaren Nein beantworten. Da gehört es dazu, dass man sich ein wenig in die Vergangenheit der Diskussion um die Stundentafel einarbeitet. Diese Vergangenheit besagt, dass wir im Freistaat Sachsen eine überdurchschnittlich hohe Unterrichtsbelastung sächsischer Schülerinnen und Schüler haben. Ich bringe immer das Beispiel von den sächsischen Oberschulen: Ein sächsischer Schüler hat von der 5. bis zur 10. Klasse 199 Wochenstunden Unterrichtsverpflichtung. Vergleichbare Bundesländer – ich sage bewusst, vergleichbare Bundesländer – kommen mit 187, 190 bzw. 192 Wochenstunden aus. Die Anforderung, die auch dieses Hohe Haus in regelmäßigen Debatten immer wieder formuliert hat, war, dass wir von der Unterrichtsbelastung nach unten gehen müssten. Diesem Wunsch und der Einigkeit, die wir an
der Stellen haben – zumindest habe ich diese Einigkeit immer wahrgenommen –, kommen wir nach.
Wir haben uns bei der Stundentafel sehr genau angeschaut, über welche Fächer wir reden. Dabei ist klar gewesen, dass wir über alle Fächer reden müssen und nicht nur über die sogenannten Nebenfächer wie Musik, Kunst oder Sport. Wir haben uns genau angeschaut, was vertretbar ist, was in welchem Umfang funktionieren kann, und haben entsprechend unsere Entscheidung getroffen. Wir haben darauf geachtet, dass wir insbesondere einen Gleichlauf zwischen den Oberschulen und den Gymnasien in den Stundentafeln, nicht zuletzt in der zweiten Fremdsprache, haben.
Wir haben auch geschaut, ob Themen, die im Unterricht gesetzt werden, auch in anderer Form im schulischen Alltag möglicherweise kompensiert werden können und dadurch in Schule erlebbar sind. Dabei geht es vor allem um das Thema Sport. Das kann aber auch, obwohl wir nur eine Wochenstunde gekürzt haben, das Thema Musik sein. Deswegen arbeiten wir parallel auch daran – der Landtag hat uns deutlich höhere GTA-Mittel zur Verfügung gestellt –, im GTA-Bereich attraktivere Angebote zu machen, damit diese Themen genauso im schulischen Alltag erlebbar sind. Insofern hat es mit dem Lehrerbedarf vordergründig nichts zu tun. Es ist aber selbstverständlich, wenn ich die Stundentafel reduziere, dass ich weniger Lehrerarbeitsvermögen brauche. Die Diskussion entsteht aus der Frage, wie wir sächsische Schülerinnen und Schüler entlasten.
Im Übrigen, Frau Wilke, das sage ich Ihnen ganz deutlich: Wenn wir perspektivisch grundlegend über neue Lehrpläne diskutieren – wir werden darüber diskutieren müssen, das ist gar keine Frage –, dann wird sich auch die Frage der Stundentafel stellen und die Frage, in welchem Umfang wir welches Fach in welcher Klassenstufe einsetzen wollen. Da müssen wir einerseits die Fachlichkeit und die Qualität im Auge behalten, aber wir müssen auch schauen, dass wir junge Menschen in ihrer Schulphase nicht überfordern, sondern ihnen auch weiterhin die Möglichkeit eröffnen, mit Freude am Lernen und am schulischen Alltag teilzunehmen.
Vielen Dank, Herr Kollege, für die Frage, die ich mit einem Nein beantworte. Ich möchte Ihnen das auch begründen. Es wurden Tarifverhandlungen geführt und beide Tarifvertragsparteien haben sich auf ein Ergebnis verständigt, in dem die stufengleiche Höhergruppierung nicht vorgesehen ist.
Liebe Cornelia Falken! Ich möchte ungern über Details, die mir aus den Verhandlungen bekannt sind, berichten, weil sie im Zweifel nicht unbedingt für beide Seiten zur Ehre gereichen. Darum geht es aber auch gar nicht. Es ist ein Ergebnis, das ich, weil ich Tarifautonomie hoch schätze, zu respektieren habe. Ich halte es für schwierig, einerseits ein Tarifergebnis zu haben, das auch deutliche Verbesserungen für die Tarifbeschäftigten in vielen Bereichen bringt, dieses dann aber im unmittelbaren Anschluss gleich noch mit Landesmitteln zu überkompensieren. Da kommen wir ab einem bestimmten Punkt in Schwierigkeiten mit der Tarifautonomie.
Worauf ich hinweisen möchte, ist, dass zwar die stufengleiche Höhergruppierung nicht gekommen ist, gleichwohl aber der Garantiebetrag deutlich von jetzt 65 Euro auf zukünftig 180 Euro erhöht wurde. Das heißt, auch für denjenigen – die Grundschullehrer haben Sie gerade angesprochen –, die höhergruppiert werden, wird sich das deutlich auf dem Lohnzettel auswirken. Es wird eine kleinere Gruppe geben, die man nur schwer in Zahlen greifen kann. Es ist aber eine niedrige dreistellige Personenzahl, die in der Tat kurz vor dem Übergang in die Erfahrungsstufe 6 gestanden hätte, die jetzt nach unten genommen wird und darauf hypothetisch hochrechnet, dass sie ein Minus habe. Das ist aber der Systematik der Tarifverhandlungen und der Regelung, wie sie getroffen wurde, leider Gottes immanent. Wir können es zum Teil ausgleichen, haben aber nicht die Möglichkeit, dort ohne Weiteres einzugreifen. Wir werden Stück für Stück in die Umsetzung gehen. Was uns sehr wichtig war, ist, dass die Höhergruppierung rückwirkend zum 1. Januar 2019
stattfindet.
Wie das immer ist, wenn Bund und Länder zusammensitzen: Es dauert bisweilen. Das ist beim Digitalpakt nicht anders gewesen als hier beim Gute-Kita-Gesetz. Im Moment sind wir dabei, auf unserer Arbeitsebene den Vertrag auch mit dem Bund, inklusive dem Handlungs- und Finanzierungskonzept, final abzustimmen. Es ist geplant, dass alle Bundesländer nach Möglichkeit bis zum Sommer diese Vereinbarung mit dem Bund schließen. Der Bund hat – zumindest ist das der derzeitige Stand – die Möglichkeit eröffnet, eine solche Vereinbarung für die ersten zwei Jahre zu schließen und dann weitergehend Folgevereinbarungen zu treffen.
Wir halten es für eine durchaus sinnvolle Sache – nicht nur, weil wir in diesem Jahr Landtagswahlen haben und mithin Ende des Jahres ein neuer Landtag die Arbeit aufnimmt, sondern weil wir am Ende dieser zwei Jahre einen neuen Doppelhaushalt haben werden und es sich anbietet, zunächst eine Vereinbarung für zwei Jahre zu schließen. Dann hätten wir die Möglichkeit, mit dem neu gewählten Landtag im Rahmen der Haushaltsberatungen festzulegen, mit welchen Maßgaben wir die Gelder des Bundes veredeln können. Deswegen ist unsere Planung erst einmal für zwei Jahre angelegt.
Frau Abgeordnete, der Bund hat nicht gesagt, ihr müsst beides machen, sondern er hat uns Möglichkeiten eröffnet, selbst zu entscheiden, in welches Ziel wir investieren. Frau Giffey hat bewusst einen markigen Namen für das Gesetz gewählt, indem sie es „Gute-Kita-Gesetz“ genannt hat. Unter guten Kitas verstehe ich eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung im Freistaat Sachsen. Das kann ich nur über entsprechende Fachkräfte erreichen. Das Hauptaugenmerk muss auf gut ausgebildeten und in ausreichender Anzahl vorhandenen Erzieherinnen und Erziehern liegen. Das ist noch einmal ein spezielles Thema, um das wir uns kümmern müssen. Die ersten Schritte, wie wir dort vorgehen wollen, werden in den nächsten Tagen noch kommuniziert. Das kann ich nur erreichen, indem ich den Betreuungsschlüssel verbessere und andere Maßnahmen ergreife, um mehr Erzieher in die Kitas zu bekommen.
Ein Wohlfühlthema ist es, die Beitragsfreiheit oder -absenkung zu diskutieren. Mehr Fachpersonal an den Kitas heißt auch höhere Kosten für alle drei an der Finanzierung Beteiligten. Das darf nicht dazu führen, dass Eltern sich
gegen eine Kita entscheiden, weil sie die Beiträge nicht mehr bezahlen können – die Entlastung der Eltern schafft aber noch keine qualitativ bessere Kita.
Insofern müssen wir die Diskussion miteinander führen. Wir haben für die nächsten zwei Jahre die Prämisse ganz klar auf die Qualitätsverbesserung gelegt. Ich halte das auch für richtig und empfehle es fortzusetzen. Zum Schluss entscheidet aber das neue Hohe Haus, wie es damit weitergeht.
Frau Wilke, ich tue mich ein bisschen schwer mit einer Antwort. Ich könnte es mir einfach machen und sagen: Dafür bin ich nicht zuständig, das betrifft eigentlich Kollegin Klepsch – aber das ist gar nicht das Thema. Wenn Sie fragen, wie wir die häusliche Bildung stärken, dann müsste ich eine Gegenfrage stellen, aber wir machen ja kein Frage-Antwort-Spiel miteinander.
Wir reden, wenn es um die Verantwortung von Familien, von Eltern für Kinder, geht, nicht nur über einen Grundrechtswert, sondern über eine Selbstverständlichkeit. Zu glauben, dass der Staat regulieren kann, was in Familien passiert oder nicht passiert, halte ich für äußerst schwierig. Wir sind eines der wenigen Bundesländer, das sich noch ein Landeserziehungsgeld leistet. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass die Betreuungsquoten, die wir an sächsischen Kitas haben, überdurchschnittlich hoch sind. Das heißt, dass Eltern ganz gezielt diese Möglichkeiten in Anspruch nehmen und diese immer stärker nachfragen.
So wichtig, wie die elterliche Bindung für Kinder ist – und die Erkenntnis, dass wir als Staat da wenig hineinregieren dürfen –, so wichtig ist es auch, dass Kinder frühzeitig mit ihresgleichen in Berührung kommen, dass Kinder frühzeitig mit unserem System von Bildung und Erziehung in Berührung kommen, damit insbesondere der Übergang von der frühkindlichen Bildung in den Kitas zur Grundschule nicht so schwierig ist. Wenn Sie sich vor Augen führen, dass heute Kinder in Sachsen, die an
Grundschulen eingeschult werden, einen Leistungsunterschied in ihren Fähigkeiten von bis zu zwei Jahren haben, dann gibt mir das zu denken. Zwei Jahre auf sechs Jahre Lebenszeit – das ist eine gewaltig große Zahl.
Insofern ist es unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, den Kindern gleiche Chancen zu eröffnen. Das heißt nicht, dass es ein unbedingtes Primat für die Kitas gibt, aber die Diskussion in unserem Land geht ganz klar in diese Richtung, dass Eltern gezielt das Angebot und erst recht das qualitativ hohe Angebot nachfragen. Eltern kommen stärker von offenen Konzepten weg und sagen: Wir wollen, dass in der Kita Anreize hin zu Bildung und Wissen gegeben werden. Darauf müssen wir unseren Fokus noch stärker richten.
Ich würde die Diskussion um Elternverantwortung noch auf einer anderen Ebene führen wollen, und zwar nicht nur dann, wenn es darum geht, Vorteile für sein Kind durchzusetzen – nehmen wir das Beispiel Bildungsempfehlung –, sondern wenn es darum geht, Eltern zu befähigen, ihrer Verantwortung noch stärker als bisher gerecht zu werden. Wir versuchen, in Eltern-Kind-Zentren den Eltern Unterstützung bei ihrer Aufgabe zuteil werden zu lassen.
Aber ich glaube, es ist wichtig, dass wir uns als Staat um eine gute frühkindliche Bildung kümmern und gleichzeitig Eltern in ihrem häuslichen Umfeld stärken, das Ihre zu tun. Aber wir als Staat sollten dort nicht hineinregieren und tun das auch nicht, weil das zuvörderst Aufgabe der Familien ist.
Ich glaube, da haben wir einiges anzubieten. Frau Kollegin Klepsch wird das bestimmt bestätigen.
Indem ich darauf verweise, Herr Abgeordneter, dass wir auch beim Thema Seiteneinsteiger immer die Qualität im Auge haben und sicherstellen wollen, dass diejenigen, die zu uns an die Schule kommen, in der Lage sind, die Herausforderung Unterricht, die Herausforderung Lehrersein zu meistern, als Person. Sie sollen nicht nur über die Qualifikation verfügen, um an Schulen eingesetzt zu werden,
sondern wir qualifizieren sie weiter, sodass sie am Ende des Prozesses als vollwertige Lehrer bei uns eingesetzt werden.
Bei der Zahl der Seiteneinsteiger, die wir haben, darf man nicht vergessen, dass es schon zwei oder drei Durchgänge von Seiteneinsteigern gibt, die berufsbegleitend ihre Berufsqualifizierung erworben haben, zwei Jahre lang, und die nun einen Abschluss haben. Sie werden bei uns mittlerweile nicht mehr als Seiteneinsteiger geführt, sondern sind selbstverständlich vollwertige Lehrerinnen und Lehrer, auch mit entsprechender Eingruppierung.
Dazu gehört auch, dass insbesondere die Personalvertretungen – das kann ich verstehen – immer Wert darauf gelegt haben, dass Seiteneinsteiger mit diesen qualitativen Voraussetzungen an die Schulen kommen und dass es nicht möglich ist, wie uns das gerne unterstellt wird, dass mittlerweile „jeder“ an die Schule kommt. Der Hochschulabschluss muss vorhanden sein, und aus diesem Abschluss muss ein ableitbares Schulfach hervorgehen. Wir führen regelmäßig intensive Beratungen mit dem Lehrerhauptpersonalrat, der darauf großen Wert legt. Ich kann die Position des LHPR an dieser Stelle verstehen. Wir sind immer bemüht, miteinander einen Weg zu finden, wie das gelingen kann.
Zum Schluss geht es letztendlich nicht nur um die Qualität der Bildung, die von Seiteneinsteigern vermittelt wird, sondern auch darum, ob diejenigen, die dann mit einem festen Vertrag bei uns sind, so weiterqualifizierbar sind, dass wir sie perspektivisch wirklich als vollwertige Lehrer einsetzen können – bis zu ihrem Dienstzeitende, das bisweilen 20 oder 30 Jahre später liegt.
Insofern bitte ich um Verständnis dafür, dass wir vergleichsweise hohe Hürden haben, und darum, dieses Thema auch wahrzunehmen. Andere Bundesländer haben wesentlich einfacher gestrickte Qualitätsanforderungen als wir. Aber wenn wir unseren Qualitätsanspruch hochhalten wollen, gehört dazu auch, dass wir das den Seiteneinsteigern abverlangen müssen.
Ich muss jetzt nachschauen, damit ich Ihnen nichts Falsches sage. Das Problem ist, dass wir die sogenannte LAPO I, die Lehramtsprüfungsordnung, entsprechend ändern müssen. – Jetzt finde ich es prompt nicht in meinen Unterlagen.
Wir sind nun so weit, dass im Prinzip zum Winter 2019/2020 dieses Anschlussreferendariat eingeführt wird. Für diejenigen, die im Winter 2019/2020 ins Referendari
at gehen werden, wird es die Möglichkeit schon geben, durch eine entsprechende Änderung im Studienablauf relativ schnell – mit dann nur noch ungefähr einem Monat Zwischenraum – in dieses Referendariat zu gehen, sofern das gewünscht ist.
Im Moment haben wir die Schwierigkeit, dass ungefähr fünf Monate dazwischenliegen, fünf Monate, die irgendwie gefüllt werden müssen. Wir werben derzeit sehr stark dafür – was dankenswerterweise gut angenommen wird –, dass diejenigen mit einem Ersten Staatsexamen über das Programm Unterrichtsversorgung an die Schulen kommen. Perspektivisch soll es aber die Möglichkeit geben, mit ganz kurzem Zeitverzug sofort ins Referendariat gehen zu können.
Das ist gar nicht einmal so einfach, vom ganzen Ablauf her. Da müssen Prüfungen geschrieben, müssen Zeugnisse erstellt werden, muss die Bewerbung erfolgen. Wir müssen ja sicherstellen, dass wir dort nicht einem potenziellen Hochstapler aufsitzen. Deswegen ist das schon ein sehr ambitioniertes Vorhaben. Aber das ist jetzt, wie gesagt, finalisiert und wird für den nächsten Jahrgang entsprechend starten, zum Einstellungsjahrgang
2019/2020.
Was die konkrete Zahl betrifft, bin ich im Moment überfragt. Wir können das schriftlich nachreichen,
ich würde vorschlagen, über den Schulausschuss, wenn gewünscht ist, das zu verteilen. Wir haben damals auch das Kostenblatt zum Handlungsprogramm übersandt, worin die Zahlen schon einmal standen. Wir können das gern noch einmal übersetzen und den Schulausschuss stellvertretend informieren, aber auch jeden anderen hier im Hause.
Sie waren ja dabei; wir haben hier im Sächsischen Landtag Beschlüsse gefasst, wie wir die Arbeit der Kindertagespflegepersonen finanziell noch einmal deutlich aufwerten können. Das ist Teil dessen, was hier im Hohen Hause beschlossen wurde. Das ist eine konkrete Maßnahme, um diesen zwar kleinen, aber eminent wichtigen Zweig der frühkindlichen Bildung zu unterstützen.
Ich hatte schon gesagt, dass wir noch bei der Finalisierung dieses Konzepts sind. In der Tat geht es um die Frage, welche Schulen in diesem ersten Aufschlag, um den es jetzt geht – erst 110, dann 195 Stellen –, ausgewählt werden und welche Kriterien wir anlegen. Das ist auch bei uns noch Inhalt der Diskussion und noch nicht abgeschlossen.
Man kann aber von der sozialen Lage der Schule ausgehen, von dem Umfeld rund um die Schule. Es gibt natür
lich ein paar Indizien, die es möglich machen, eine Einschätzung zu treffen. Eine Rolle spielt auch der Anteil an Schülern mit Migrationshintergrund dieser Schule. Gibt es dort besondere Herausforderungen, die wir aussteuern müssen? So versuchen wir eine Lösung zu finden, um Schulen, die das brauchen und die vielleicht auch von sich aus sagen, sie wollten gern Unterstützungskräfte haben, zu berücksichtigen.
Was mir in dieser Debatte wichtig ist – ich bitte auch die Kolleginnen und Kollegen hier in diesem Hohen Hause, das zu berücksichtigen: Es kann nicht darum gehen, irgendwelche Stigmatisierungen zu betreiben. Das sind Schulen, die vor besonderen Herausforderungen stehen und die Unterstützung brauchen, damit alle Schüler – ich sage bewusst: alle Schüler an dieser Schule – entsprechend gute Lernerfolge erzielen. Ich halte es für sinnvoll, dort gezielt mit speziellem Personal hineinzugehen, um diese Unterstützung zu gewähren.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich vertrete Kollegen Wöller.
Bund und Länder bemühen sich gemeinsam darum, die anspruchsvollen Aufgaben zu erfüllen, die sich aus der hohen Zahl der Asylsuchenden ab dem Jahr 2015 ergeben. Dies geschieht überwiegend durch Verwaltungsvollzug, der in erster Linie den Ländern und Kommunen obliegt. Es sind auch die Länder, die in erster Linie den Verwaltungsvollzug finanzieren, aber natürlich bekennt sich der Bund zu seiner Kostenverantwortung. Er beteiligt sich mittels erhöhter Umsatzsteueranteile für die Länder. Er beteiligt sich direkt an Aufwendungen für die Unterbringung und Integration von Asylbewerbern. Er beteiligt sich an den Kosten für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern nach SGB VIII. Er beteiligt sich an den Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen von SGB II und SGB XII.
Meine Damen und Herren! Es liegt in der Natur der Sache, dass sich die beteiligten Seiten bei der Aufteilung der Mittel aneinanderreiben. Bei den Asylausgaben stehen die Länder in dauernden Verhandlungen mit dem Bund und setzen alles daran, dass sich der Bund dauerhaft und dynamisch an den gesamtstaatlichen Kosten beteiligt. Solche Verhandlungen sind der einzig vernünftige Weg, um die Einnahmesituation zu verbessern. Die Staatsregierung sieht daher keine Notwendigkeit, die Arbeit der Bundesregierung zu bewerten. Dafür gibt es auch keinen Anlass. Es ist vielmehr die Aufgabe des Deutschen Bundestages, die Regierungsarbeit kritisch zu begleiten, aber nicht die Aufgabe des Sächsischen Landtags.
Bei Verhandlungen, die wir mit dem Bund führen, sind auch parlamentarische Feststellungsbeschlüsse wenig hilfreich, welche die Bundesregierung an den Pranger stellen. Der Freistaat Sachsen hat seinen Standpunkt zur
bisherigen Beteiligung des Bundes bereits öffentlich kundgetan.
Ein Bericht über Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit Asyl erscheint ebenfalls unnötig zu sein; denn entsprechende Jahresübersichten werden dem Landtag im Zuge Kleiner Anfragen immer übermittelt.
Eine Initiative im Bundesrat, wie sie in dem vorliegenden Antrag empfohlen wird, wäre aussichtslos, weil sie ausschließlich dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen Einnahmen verschaffen soll. Diese einseitige Vorteilnahme würde bei den anderen Ländern auf Ablehnung stoßen.
Meine Damen und Herren! In dem AfD-Antrag wird suggeriert, dass ein auswärtiger Schuldiger, nämlich die Bundesregierung, für die Kosten der Asylverfahren haftbar gemacht werden könne. Das ist, wie vorhin dargelegt, nicht die Rechtslage.
Vor allem aber enthält der Antrag einen Taschenspielertrick, den ich nicht durchgehen lassen kann, Herr Barth. Der sächsische Steuerzahler soll einerseits von Kosten freigehalten werden, andererseits aber als Bundesbürger dieselben Kosten aufgebürdet bekommen, sind doch Asylbewerber nach dem Königsteiner Schlüssel bundesweit gleichmäßig verteilt. Das ist schon eine merkwürdige Vorstellung. Dieser Antrag ist jedenfalls wenig dazu geeignet, den finanzpolitischen Weitblick der AfD unter Beweis zu stellen. Deshalb ist er abzulehnen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Jetzt ist es an mir, wenigstens kurz auf Frau Wilke zu reagieren. Länger macht es auch wenig Sinn. Es ist offensichtlich für Sie schon eine Leistung, dass Sie das immer wieder fehlerfrei vorlesen können.
Bildungspolitisch zeigt es die Unfähigkeit der AfD, sich auch nur in Ansätzen tiefer in ein Thema hineinzuarbeiten. Ich würde Ihnen bei dem ganzen Unsinn, den Sie hier erzählt haben, empfehlen, dass Sie es ähnlich wie Frau Grimm halten: Machen Sie sich erst einmal Gedanken. Wenn Sie sich Gedanken gemacht haben und zu einem Ergebnis gekommen sind, kommen Sie wieder. Ansonsten brauchen Sie an diesen Debatten nicht teilzuhaben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist schade, dass ich die ansonsten sehr niveauvoll geführte Debatte so einleiten musste. Es war mir nur wichtig. Es wird den freien Schulen nicht gerecht, so zu beginnen. Es tut mir leid, aber trotzdem musste ich diese Worte jetzt sagen.
Ich möchte zu Beginn deutlich machen, dass – natürlich und selbstverständlich – Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen ein Erfolgsmodell sind. Sie sind ein wichtiger,
unverzichtbarer Teil unserer sächsischen Bildungslandschaft. Ich freue mich, dass wir heute gemeinsam anhand der Großen Anfrage auch über die Situation der Schulen in freier Trägerschaft diskutieren können.
Aus meiner Sicht haben die Antworten aus meinem Haus zur Großen Anfrage vor allem drei Punkte deutlich gemacht: Erstens. Das Interesse an freien Schulen in Sachsen ist ungebrochen groß. Eltern und Kinder entscheiden sich bewusst für eine Bildungslaufbahn an einer Schule in freier Trägerschaft. Auch in Zeiten, in denen im öffentlichen Schulwesen die Schülerzahlen zurückgegangen sind, konnten die Schulen in freier Trägerschaft ihre Schülerzahlen grundsätzlich stabil halten oder sogar ausbauen.
Zweitens. Der Wunsch, neue Schulen zu etablieren und mit ihnen eigene pädagogische Ideen umzusetzen und alternative Angebote zu schaffen, ist in Sachsen auch knapp 30 Jahre nach der Gründung oder – man muss ja in einigen Fällen sagen – Wiedergründung der ersten Schulen in freier Trägerschaft noch immer groß.
Offensichtlich sehen sich viele Schulgründungsinitiativen durch die Gesetzesnovelle 2015, die neben erheblichen finanziellen Steigerungen auch erstmals eine finanzielle Unterstützung in der Wartezeit eingeführt hat, ausdrücklich ermutigt. Ein Blick auf die Zahlen belegt das.
Seit dem Schuljahr 2015/2016 sind 32 neue allgemeinbildende Schulen hinzugekommen, und zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum vor der Gesetzesnovelle waren es nur 13. Das ist eine gute und richtige Entwicklung. Wenn man das aber auf der einen Seite lobt, sollte man andererseits nicht in die Gefahr kommen, dass man die staatlichen Schulen schlechtredet und das eine mit dem anderen in Korrelation bringt. Denn viele Eltern und Kinder entscheiden sich bewusst für eine freie Schule, weil dort ein besonderes pädagogisches Konzept angeboten wird, was wir aus unterschiedlichen Gründen an staatlichen Schulen nicht anbieten können. Deshalb ist es auch richtig, das eine zu loben, ohne gleichzeitig – Frau Falken, Entschuldigung, das ist mir sehr negativ aufgestoßen – die staatlichen Schulen in derartiger Weise schlechtzureden.
Drittens. Der Freistaat Sachsen hat die Chance eines neuen Miteinanders zwischen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft genutzt. Sicherlich ist dies ein kontinuierlicher Prozess. Er braucht Zeit und den Willen aller Beteiligten, und er ist keinesfalls ein Prozess, der sich in irgendeiner Weise von oben verordnen ließe. Aber, meine Damen und Herren, wir haben die Voraussetzung für ein gelingendes Miteinander geschaffen.
Der Teilhabeanspruch, der zum Beispiel den Zugang zu vom Freistaat angebotenen Fortbildungen ermöglicht, schafft die Gelegenheit, dass sich Lehrkräfte und Schulleitungen begegnen und im Idealfall auch in einen Austausch treten können. Schulen in freier Trägerschaft haben gleichberechtigten Zugang zu allen Unterstützungsleistungen des Freistaates. Zudem hat sich zwischen der
Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der
Schulen in freier Trägerschaft und meinem Haus ein respektvoller, kontinuierlicher Dialog entwickelt, in dessen Rahmen Informationen ausgetauscht und Schwierigkeiten erörtert oder Erwartungen formuliert werden.
Wir haben mit dem Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft auch mit den entsprechenden Berechnungsmodalitäten hinsichtlich unserer Zahlungen eine gute und wichtige Grundlage geschaffen, die auch belastbar ist. Wir sind gerade – weil das hier oft angesprochen wurde – im Hinblick auf die Frage, welche Auswirkungen das Handlungsprogramm auf die Schulen in freier Trägerschaft hat, in einem guten konstruktiven Dialog, und ich hoffe, dass wir diesen auch weiter fortführen und zum Schluss zu einem Ergebnis kommen, das für alle Seiten belastbar ist.
Öffentliche und Schulen in freier Trägerschaft stehen vor der großen Aufgabe, qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer für den Schuldienst zu gewinnen. Wir als Staatsregierung stellen uns der Verantwortung für gleichwertige Bildungschancen gegenüber allen Schülerinnen und Schülern, und zwar unabhängig davon, in welcher Trägerschaft sich ihre Schule befindet. Alle Maßnahmen, die wir für die öffentlichen Schulen ergreifen und die sich erhöhend auf die Bruttojahresgehälter auswirken, wirken sich direkt über die Sollkostenformel zuschusserhöhend auch auf die Schulen in freier Trägerschaft aus.
Zudem hat Artikel 18 des Haushaltsbegleitgesetzes, welches wir im Dezember beschlossen haben, die Voraussetzungen geschaffen, um die Schülerausgabensätze künftig anhand der Daten des jeweils laufenden Schuljahres zu errechnen. Sie wissen alle hier im Haus, dass wir diese Daten für Ende Februar/Anfang März erwarten und dann entsprechend auch Planungssicherheit für die freien Schulen besteht.
Positive Entwicklungen an den öffentlichen Schulen werden sich damit unverzüglich auf die Erhöhung der staatlichen Finanzhilfe auswirken. An dieser Stelle möchte ich sehr deutlich sagen – weil das hier so angeklungen ist –, dass es unsererseits, seitens der staatlichen Schulen und der Schulverwaltung, keine Abwerbung von Lehrerinnen und Lehrern aus freien Schulen gibt. Dass der eine oder andere Lehrer natürlich überlegt, in den staatlichen Schuldienst zu gehen, das kann ich ihm nicht verwehren. Aber – das haben wir auch sehr deutlich miteinander vereinbart – es gibt keine Abwerbungen, ganz im Gegenteil.
Gerade die Situation, in der wir uns in Sachsen, aber auch deutschlandweit, befinden, muss uns ja zusammenschweißen; denn sowohl staatliche als auch freie Schulen sollten ein gemeinsames Interesse daran haben, mehr junge Leute für den Lehrerberuf zu begeistern. Insofern habe ich immer deutlich gemacht, dass ich mir wünschen würde, dass wir dort gemeinsam in die Lehrerwerbung investieren, dass wir gemeinsam dafür sorgen, dass wir mehr Lehrerinnen und Lehrer bekommen, nicht nur, was statistische Zahlen betrifft – in der Lehrerbedarfsprognose sind die freien Schulen sicherlich auch mit inbegriffen –,
sondern auch im tagtäglichen Tun. Dort würde uns ein gemeinsames Miteinander zwischen staatlichen und freien Schulen guttun.
Meine Damen und Herren, noch einige Worte zum Entschließungsantrag. Die Voraussetzungen für die Genehmigung sind im Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft und in der Genehmigungs- und Anerkennungsverordnung deutlich geregelt. Außerdem steht das Landesamt für Schule und Bildung beratend zur Verfügung. Wie zuletzt Anfang Januar in der Antwort auf die Kleine Anfrage von Frau Kollegin Falken erläutert, besteht die Möglichkeit, bereits im Vorfeld eines Genehmigungsantrages ein Beratungsgespräch im Landesamt zu führen. Auch während der Prüfung des Antrages sind beratende Gespräche möglich. Allerdings – das will ich noch einmal festhalten – ist für das Erreichen der Genehmigungsreife vor allem der Antragsteller verantwortlich. Das LaSuB ist vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung aller Träger nicht berechtigt, den Trägern die eigentliche Arbeit der Erstellung eines genehmigungsfähigen Konzeptes abzunehmen, und gerade daran hat es ja bei der Natur- und Umweltschule bis zuletzt gemangelt.
Schließlich möchte ich noch auf Folgendes hinweisen: Soweit es berechtigte Kritik im konkreten Einzelfall an der Arbeit des Landesamtes gibt, wird diese sehr wohl gehört und ernst genommen. So hatten Vertreter der sächsischen Schulinitiativen Anfang Januar die Gelegenheit, mit dem Präsidenten des Landesamtes und dem Leiter des Standortes Dresdens Verbesserungsvorschläge zum Verfahren und konkrete Kritikpunkte zu erörtern.
Meine Damen und Herren, wir bieten den Schulen rechtlich und finanziell die Rahmenbedingungen, die sie benötigen, um ihren verfassungsrechtlichen Bildungsauftrag zu erfüllen, aber ohne ihnen gänzlich die Verantwortung abzunehmen, die mit der Ausübung der Privatschulfreiheit und mit ihren eigenen pädagogischen und organisatorischen Entscheidungen einhergeht. Der Freistaat Sachsen ist auch mit Blick auf seine Schulen in freier Trägerschaft auf einem guten Weg.
Vielen Dank.
(Christian Piwarz, Staatsminister für Kultus: Wer ist der Gesetzgeber, Herr Kollege?!)
Wir werden Sie dabei auch begleiten, sehr geehrter Herr Minister.
Das gilt auch für die Frage – das hat mein Kollege Rost bereits angesprochen – des wichtigen Außenstellenleiters an unseren sportbezogenen Schulen.
Nun möchte ich noch ein zweites Beispiel zu den Internaten anführen. Ich komme aus Chemnitz. Wir haben unser Sportinternat aktuell saniert. Man kann erkennen, was man mit kommunalen Investitionen Gutes vor Ort erreichen kann. Wenn in den letzten 10 Jahren 130 Schülerinnen und Schüler mehr an unseren Sportschulen gelernt haben, ist es natürlich, dass die Kapazitäten erschöpft sind. Hierbei gilt es zu prüfen, welche baulichen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Trägern ergriffen werden können, um den Sanierstau in den nächsten Jahren Schritt für Schritt abzubauen. Wir könnten die Schulhausbauförderrichtlinie ändern. Wir könnten ebenfalls dafür sorgen, dass unsere Internate zukünftig förderfähig sind.
Der sächsische Weg in der Leistungssportreform verpflichtet auch, neue Wege bei der Unterkunft und Betreuung zu gehen. Wir können – das ist auch die Meinung meiner Fraktion – die jungen Leute nach Sachsen holen. Wir müssen sie im Anschluss daran aber auch bei ihrem Schulabschluss und bei ihrer Berufsausbildung weiter begleiten. Wir sprechen hierbei von wenigen Einzelfällen. Sie sind für uns aber sehr wichtig, weil es um die Vorbildfunktion geht. Wenngleich es auch um wenige Fälle geht, lohnt es sich, sich genau um diese sportlichen Vorbilder in Sachsen ganz besonders zu kümmern.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Mein Kollege Rost hat die duale Karriere angesprochen. Wir haben als Koalition bereits die Profilquote bei der Hochschulzulassung eingeführt. Ich freue mich, dass unsere
Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange in den nächsten Wochen ein Änderungsgesetz vorlegen und somit die Profilquote im Hochschulzulassungsgesetz abgesichert wird.
Die berufliche Karriere besteht aber nicht nur aus dem Studium. Wir möchten zukünftig – basierend auf den zwei Modellen Dresden und Leipzig – weitere Schritte gehen. Ich persönlich könnte mir vorstellen, auch in Chemnitz mit einem Berufsschulzentrum zusammenzuarbeiten und somit eine ganz wichtige Lücke in unserem Olympiastützpunkt Chemnitz und Dresden zu schließen.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Zu guter Letzt möchte ich Folgendes sagen: Wenn wir von der Wirtschaft Ausbildungsplätze und Akzeptanz von Spitzensportlerinnen und -sportlern erwarten, muss die öffentliche Verwaltung mit gutem Beispiel vorangehen. Die sächsische Verwaltung hat in den kommenden Jahren auch einen Generationswechsel zu bestreiten. Wir brauchen daher jede und jeden. Wieso also nicht eine Sportfördergruppe in der sächsischen Landesverwaltung einrichten? Neben der Polizeisportfördergruppe wäre das aus unserer Sicht eine gute Ergänzung, weil nicht jede Athletin und jeder Athlet einen Dienst an der Waffe leisten möchte. Insoweit lohnt es sich auch hier, sich in unserer Landesverwaltung um diese Spitzensporttalente langfristig zu kümmern, wie es zum Beispiel in Brandenburg vorgemacht wird.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ihnen liegt ein umfänglicher Antrag vor, der einen wichtigen Impuls in die Sport- und Schullandschaft senden möchte. Wir bitten um breite Zustimmung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne meine Rede bewusst mit einem Satz, der besser zu Roland Wöller und seinem Ressort gehört: Sachsen ist ein erfolgreiches Sportland!
Sächsische Sportlerinnen und Sportler gewinnen regelmäßig und in unterschiedlichen Sportarten Medaillen in nationalen und internationalen Wettbewerben. Jetzt komme ich zum Thema unserer Debatte: Viele von ihnen waren Schülerinnen und Schüler in einer unserer zwölf sportbetonten Schulen. Ihre Aufgabe ist es, den Bildungs- und den sportlichen Erfolg der jungen Sportlerinnen und Sportler zu unterstützen und zu sichern. Dafür benötigen sie eine starke Stellung in der sächsischen Schullandschaft, die der vorliegende Antrag befördern will.
Ich will zu seinen wesentlichen drei Punkten, nämlich dem aktuellen Sachstand, der Internatsunterbringung und der Förderung von Absolventinnen und Absolventen in der beruflichen Bildung, Stellung nehmen.
Die sächsischen sportbetonten Schulen gehören zu den 44 Eliteschulen des Sports, an denen in Deutschland gegenwärtig sportliche Talente gefördert werden. Im Freistaat existiert ein flächendeckendes Netz dieser sportbetonten Schulen sowohl in den Winter- als auch in den Sommersportarten. Sechs Gymnasien mit vertiefter sportlicher Ausbildung kooperieren mit je einer Oberschule mit ebenso vertiefter sportlicher Ausbildung. Die Schülerzahlentwicklung in den letzten zehn Jahren und die Anzahl der Sportarten zeugen an allen Standorten von einer hohen Stabilität.
Aufgrund der zeitlichen Belastung durch Training und Fehltage infolge von Wettkampfteilnahmen stellt die Verbindung von Sport und Schule hohe Anforderungen an die jungen Sportler. Dass es den Schülerinnen und Schülern gelingt, diese Anforderungen zu meistern, ist maßgebliches Verdienst der pädagogischen Arbeit ihrer Lehrerinnen und Lehrer.
Für die Aufgabe, die leistungssportliche Ausbildung inhaltlich und die schulischen Abläufe organisatorisch konsequent auf eine systematische Talentförderung abzustimmen, sind die Schulen in Sachsen gut gerüstet. Zudem ermöglichen die Schulordnungen den Nachwuchsleistungssportlern eine Schulzeitdehnung und schaffen damit Entlastung.
Schließlich gehören auch die sportmedizinische und die sportpsychologische Betreuung der Sportschüler auf hohem Niveau zur Realität in unserem Freistaat. Aber nicht nur die Schülerinnen und Schüler der sportbetonten Schulen müssen hohe Anforderungen erfüllen, auch die Lehrerinnen und Lehrer sehen sich dem gegenüber. Dennoch reizt viele Absolventinnen und Absolventen gerade diese große Herausforderung. Damit wir diesen Bewerberinnen und Bewerbern den Einsatz an einer sportbetonten Schule leichter ermöglichen können, haben sie im Einstellungsverfahren die Gelegenheit, ihre besondere Zusatzqualifikationen, beispielsweise eine Trainerlizenz B, anzugeben.
Im konkreten Bedarfsfall erhalten Bewerber, die bereits über eine Trainerlizenz verfügen, bevorzugte Einstellungsangebote. Zudem können sie sich im Rahmen schulgenauer Ausschreibungen auch direkt bei einer Schule bewerben.
Neben den drei Gymnasien mit vertiefter sportlicher Ausbildung und jeweils einer Außenstelle verfügen insgesamt 55 weitere Förderschulen, Gymnasien und berufliche Schulzentren in Sachsen über Schulteile. Die Funktion eines Außenstellenleiters ist nicht vorgesehen. Bereits jetzt aber können Schulleiter Anrechnungsstunden nach § 4 der Sächsischen Lehrkräftearbeitszeitverordnung vergeben und damit für Entlastung sorgen. Zudem ist es dank des Handlungsprogramms möglich, zusätzlich geleistete Arbeit mit einer verlässlichen Leistungsprämie anzuerkennen.
Zurzeit ist es nicht möglich, angesichts des hohen Lehrerbedarfs in der vergleichbaren Situation an 55 weiteren Schulen die schulbezogenen Anrechnungsstunden weiter zu erhöhen. Ich bitte das Hohe Haus hierfür um Verständnis.
Meine Damen und Herren! Damit das Verbundsystem Schule – Leistungssport funktioniert, muss die Unterbringung der Schülerinnen und Schüler im Internat gesichert sein. Für sie ist das Internat ein zweites Zuhause. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich dort wohlfühlen. Für alle Schulen mit vertiefter sportlicher Ausbildung stehen Internatskapazitäten zur Verfügung. Die Internate befinden sich, ebenso wie die Schulen, in unterschiedlicher Trägerschaft. Die Kosten für Unterbringung und
insbesondere für Verpflegung haben sich ohne Zweifel in den letzten Jahren erhöht. Das resultiert zum einen aus gestiegenen Personalkosten und zum anderen aus einer besseren, sportlergerechteren Ernährung.
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die finanzielle Unterstützung von Schülern bei notwendiger außerhäuslicher Unterbringung vom August 2018 wurde der monatliche Fördersatz für alle Schüler in der vertieften Ausbildung auf 175 Euro je Monat erhöht.
Im Zusammenhang mit den Internaten stehen zudem zwei weitere Aspekte: Erstens. Auswärtige Schüler mit einer leistungssportlichen Perspektive und Kaderstatus können bei Unterbringung und Verpflegung durch den Landessportbund seit einigen Jahren finanziell mit Landesmitteln unterstützt werden. Das wollen wir auch künftig beibehalten.
Zweitens. Sportler in einem Berufsausbildungsverhältnis erhalten auf Grundlage der Schülerunterbringungsleistungsverordnung bei Unterbringung in einem Wohnheim oder Internat eine finanzielle Unterstützung für Unterbringung und Verpflegung. Dieser Fördersatz wurde im vergangenen Jahr ebenfalls erhöht. Eine Unterbringung von Sportlern in einem Berufsausbildungsverhältnis in den Internaten der sportbetonten Schulen kann jedoch nicht gewährleistet werden. Das hätte nämlich gegebenenfalls zur Folge, dass für talentierte Sportschüler, die eine Internatsunterbringung benötigen, keine freien Kapazitäten mehr vorhanden sind.
Gestatten Sie mir noch einige Worte zum dritten Punkt des Antrages: der Förderung von Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Bildung. Junge Sportler sollen neben Medaillen auch einen guten Schul-, Berufs- und Studienabschluss erreichen. Dafür gehen wir in Sachsen neue Wege. Seit dem Schuljahr 2015/2016 wird in Dresden der bundesweit einmalige Schulversuch „Gestreckte Fachoberschule für Leistungssportler“ am Beruflichen Schulzentrum für Technik durchgeführt. Er bietet Sportlerinnen und Sportlern optimale Rahmenbedingungen, um ihr sportliches Talent zu fördern und gleichsam die Fachhochschulreife zu erreichen. Dazu wird die Fachoberschule von regulär zwei auf drei Jahre gestreckt. Die Stundenanzahl in der 12. Klasse ist halbiert, sodass mehr Zeit für Training und Wettkämpfe bleibt. Der Schulversuch wird durch das Kultusministerium unterstützt und von der Universität Leipzig wissenschaftlich begleitet. Gegenwärtig prüfen wir die Fortsetzung dieses Angebots und die Öffnung für weitere Fachrichtungen.
Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Junge Menschen, die sich neben der Schule dafür entscheiden, Leistungssport zu betreiben, und alles dafür tun, dies unter einen Hut zu bekommen, verdienen unsere Anerkennung und noch viel mehr unsere Unterstützung. Dies tut der Freistaat Sachsen gern, und ich danke für die Möglichkeit, dass wir das heute gemeinsam diskutieren konnten.
Amt. Präsident Thomas Colditz: Vielen Dank, Herr Staatsminister. Das Schlusswort haben die beiden Fraktionen CDU und SPD. Herr Rost, bitte.
Herr Präsident. Meine Damen und Herren! Ich bin etwas verwundert, dass die Debatte miteinander etwas harzig geworden ist. Deshalb möchte ich – –
Bei Ihnen wundert mich gar nichts. Da haben Sie recht, Herr Gebhardt.
Deshalb wollte ich positiv beginnen. Aber selbst das ermöglichen Sie mir nur mit Verzögerung.
Ich möchte mit der Feststellung beginnen, dass kulturelle Bildung in den sächsischen Schulen eine wichtige Rolle spielt. Das können wir tagtäglich erleben. Ich erlebe das jeden Tag im Sächsischen Kultusministerium, wenn sächsische Schülerinnen und Schüler ihre Werke im Fach Kunst ausstellen. Wenn man sich einmal sächsische Schulen anschaut, dann findet man es in den Schulgebäuden in Form von Kunst, von Darbietungen etc. oder weil die Schülerinnen und Schüler es direkt präsentieren.
Ich war am Freitag vergangener Woche an der sorbischen Oberschule in Räckelwitz. Dort arbeiten die Schülerinnen und Schüler – ich glaube, es ist eine Weltneuheit, die wir dort haben – an einem eigenen sorbischen Musical, das sie im September aufführen. Es war bemerkenswert, bei ihnen hineinzuschauen. Ich bin gespannt und kann Sie nur ermutigen, im September bei der Premiere dabei zu sein oder einen Mitschnitt zu organisieren, weil es ganz toll ist, was die Jungen und Mädchen gemeinsam mit ihren Lehrern einstudieren und aufführen werden.
Wir dürfen nicht die unzähligen Schulchöre, -bands und die Orchester verschweigen, die bei regionalen und überregionalen Veranstaltungen für die musikalische Untermalung sorgen.
Wir haben es mit einem älteren Antrag zu tun – das haben wir schon festgestellt –, der die kulturelle Bildung und den künstlerischen Fachunterricht mit drei Aspekten weiter stärken möchte: Absicherung des Unterrichts durch Fachlehrer, die kulturelle Bildung als Querschnittsaufgabe und die Modernisierung des künstlerischen Fachunterrichts.
Bereits im Oktober 2015 hat das Kultusministerium dazu Stellung genommen. Die dabei genannten Zahlen haben wir mittlerweile aktualisiert. Grundsätzlich ist aber der Tenor der Stellungnahme unverändert. Im Einzelnen bedeutet dies bei der Unterrichtsabsicherung, dass zwar der prozentuale Gesamtunterrichtsausfall von 3,9 % im Schuljahr 2014/2015 auf 4,4 % im Schuljahr 2017/2018 leicht gestiegen ist; aber die Ursachen dafür sind vielschichtig, zum Teil regional verschieden und auch in den einzelnen Fächern unterschiedlich. Das ist kein Spezifikum der künstlerischen Fächer, sondern es betrifft alle Fächergruppen.
Dass die Vertretungsmöglichkeiten für Kunst und Musik vor allem an kleineren Schulen nicht immer sofort gegeben sind, mag durchaus sein. In der Regel stehen in den künstlerischen Fächern weniger Fachlehrer an der einzelnen Schule zur Verfügung als beispielsweise im Fach Deutsch.
Die Staatsregierung hat mit dem beschlossenen Handlungsprogramm offensiv den Grundstock dafür gelegt, junge Lehrerinnen und Lehrer für den sächsischen Schuldienst zu gewinnen. Ziel ist es – das wissen Sie –, Altersabgänge gleichwertig zu kompensieren und die Unterrichtsversorgung in den nächsten Jahren zu sichern. Wir davon aus, dass sich die Unterrichtsversorgung mit der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen insgesamt verbessern wird. Um es noch einmal deutlich zu machen: Bereits in den vergangen drei Jahren wurden im Rahmen der Einstellungsverfahren mit grundständiger Ausbildung im Fach Kunst 193 und im Fach Musik 160 Personen in den sächsischen Schuldienst eingestellt.
Frau Falken, ich bin Ihnen für die Korrektur dankbar, die auch aus meiner Sicht dringend nötig ist, aber das Bild, das Herr Sodann gezeichnet hat – – Sie haben damit angefangen, dass ganze Fächer gestrichen wurden. Das haben Sie Gott sei Dank korrigiert.
Herr Sodann hat davon gesprochen, dass im Fach Kunst Kürzungen vorgenommen wurden. Ich bitte, das entweder noch einmal zu belegen oder es noch einmal klarzustellen. Nein, wir reden in den musisch-künstlerischen Fächern über eine einzelne Wochenstunde im Fach Musik in der Klassenstufe 3. Über mehr reden wir nicht.
Schauen Sie bitte hin, Herr Sodann, bevor Sie ans Pult gehen: Wir reden über eine Wochenstunde Musik in der Klassenstufe 3, also in der Grundschule. Das ist alles.
Kulturelle Bildung ist aber bereits jetzt nicht auf die Fächer Kunst und Musik beschränkt. Bei der Überarbeitung des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen wurde die kulturelle Bildung als besonderes Erziehungs- und
Bildungsziel im § 1 verortet. Damit wird ausdrücklich ihre Stellung als Querschnittsaufgabe betont.
In den allgemein- und berufsbildenden Schulen wird musisch-künstlerische Bildung bereits jetzt als Aufgabe der gesamten Schule verstanden. Die Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere bei den Ganztagsangeboten, sind deutlich größer geworden. An den Gymnasien ist es möglich, die Einführung schulspezifischer Profile, Lernziele und -inhalte zu 100 % in Eigenverantwortung der Schulen festzulegen. Dies eröffnet neue Wege, gerade im musisch-künstlerischen Bereich, und erweitert die Option externer Partner, Künstler, Theater und kulturelle Einrichtungen einzubeziehen und mit ihnen zu kooperieren.
Wenn unser gegenwärtiges Hauptaugenmerk vor allem darauf liegt, die Digitalisierung voranzubringen, die politische Bildung zu stärken – unter diesen Aspekten werden die Lehrpläne aller Fächer und Schularten derzeit überarbeitet –, bleibt der gesetzlich verankerte Stellenwert kultureller Bildung hoch. Wir haben dabei immer im Blick, dass politische Bildung und Digitalisierung mit kultureller Bildung zusammenhängen oder mit ihr verzahnt werden können. Sich mit Musik, Kunst und Literatur zu beschäftigen kann wirkungsvolle Impulse zur politischen Bildung setzen. Der künstlerische Umgang mit digitalen Medien kann ebenfalls einen entscheidenden Beitrag leisten. Darüber hinaus bedienen wir in den staatlichen Fortbildungsangeboten für unsere Lehrerinnen und Lehrer auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Veranstaltungsformaten Themen der kulturellen Bildung.
Meine Damen und Herren, auch für den Aspekt der Modernisierung des künstlerischen Fachunterrichts haben die Aussagen in der Stellungnahme nichts von ihrer Gültigkeit verloren. Aber es ist unstrittig – ich glaube, an diesem Punkt sind wir uns sogar einig –, dass wir die aktuelle Lehrplangeneration grundhaft überarbeiten
müssen. Frau Falken, ich bin Ihnen ausdrücklich dankbar dafür, dass Sie darauf hingewiesen haben, dass das Zeit braucht, dass es gründlich gemacht werden muss. Diese Zeit müssen wir uns nehmen. Wir werden das tun.
Aber wir müssen vorher miteinander einmal die Frage beantworten, wohin wir mit dem Bildungssystem im Freistaat Sachsen wollen.
Diese Debatte muss einer Lehrplanarbeit aus meiner Sicht zwingend vorgelagert sein. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich habe ein wenig Sorge bei all Ihren Forderungen, die Sie hier immer deutlich machen. Dabei dürfen wir auf keinen Fall nach unten gehen. Dort müssen wir noch einmal aufsatteln. Zum Schluss sind wir bei 40 Wochenstunden für die Schülerinnen und Schüler, weil wir nirgends eine Reduzierung vornehmen können. Dann sind wir so schlau wie vorher und haben nichts gekonnt.
Insofern: Eine grundlegende Debatte – ja, gern auch hier im Hohen Haus, gern auch in der Öffentlichkeit, wo wir hinwollen. Ich hoffe, dass sich DIE LINKE intensiv daran
beteiligt – und dann vermutlich mit etwas aktuelleren Anträgen als heute.
Vielen Dank.
Amt. Präsident Thomas Colditz: Das Schlusswort hat die Fraktion DIE LINKE. Frau Falken, bitte.
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus nimmt zum oben genannten Thema wie folgt Stellung:
Die Schulen entscheiden selbst über die Ausweisung von Fehlstunden auf Halbjahresinformationen und Zeugnissen. Das Gleiche gilt für den erzieherischen Umgang mit Fehlzeiten. Die Schulaufsichtsbehörde hat aus Anlass der Demonstrationen „Fridays for future“ keine Vorgaben gemacht und führt auch keine Übersichten.
Allerdings sollten Demonstrationen im Interesse der Schülerinnen und Schüler außerhalb der Unterrichtszeit
stattfinden. Bei einer Nichtteilnahme am Unterricht verpassen sie Unterrichtsstoff, der ihnen für das erfolgreiche Absolvieren der allgemeinen Prüfungen, aber vor allem für ihren weiteren Lebens- und Berufsweg fehlen kann.
Es gibt für Schülerinnen und Schüler ausreichende Möglichkeiten, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen, ohne deshalb den Unterricht zu versäumen. Das Ziel einer solchen Demonstration kann auch außerhalb der Unterrichtszeit wirksam verfolgt werden.
Insbesondere kann es keine Regelmäßigkeit derartiger Demonstrationen während der Unterrichtszeiten geben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss zugeben, dass ich schon ein bisschen verwundert bin über diese Debatte, die wir heute führen, und ich will noch einmal klar und deutlich festhalten, dass die Verwaltung im Freistaat Sachsen zuallererst und ausschließlich an Recht und Gesetz gebunden ist
und insbesondere an gerichtliche Entscheidungen, noch dazu, wenn sie von Obergerichten kommen.
Dies geht ausdrücklich an die Adresse von Frau Junge. Ihr Rechtsstaatsverständnis kann ich in keiner Weise nachvollziehen.
Wenn wir hier über die Genehmigung einer Grundschule reden, dann sprechen wir eben nicht nur über sächsisches Landesrecht, über sächsisches Verfassungsrecht, sondern über etwas, das im Grundgesetz geregelt ist. Wir sollten schon genau hinschauen, was Recht und Gesetz ist und wie wir es umsetzen. Gerade bei Grundschulen ist es wichtig, dass es zum Schulbetrieb einer Genehmigung durch die oberste Schulaufsichtsbehörde bedarf.
Ich will noch einmal deutlich machen – Lothar Bienst ist schon darauf eingegangen –, wie die Entstehungsgeschichte gewesen ist. Der Verbund Sozialpädagogischer Projekte e. V. hat für die Aufnahme des Schulbetriebes der Natur- und Umweltschule zum Schuljahr 2011/2012 keine Genehmigung der Sächsischen Bildungsagentur erhalten. Der Schulbetrieb konnte allerdings aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Dresden dennoch aufgenommen werden. Seitdem – seit 2011/2012 – befanden sich Schulträger und Schulaufsicht in der rechtlichen Klärung.
Die Schule wurde – auch in der Hoffnung, dass mithilfe der Beratung durch die Sächsische Bildungsagentur die Genehmigungsfähigkeit zeitnah zu erreichen ist – nicht mit Ablauf des Schuljahres 2011/2012 geschlossen, sondern geduldet, und die Genehmigungsfähigkeit ist trotz umfangreicher Beratung zu keinem Zeitpunkt eingetreten. Die Schule konnte dementsprechend nicht genehmigt werden.
Es ist schon darauf eingegangen worden: Mit Urteil vom 9. Mai 2018 hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht die Klage abgewiesen und entschieden, dass der Schulträger keinen Anspruch darauf hat, dass der Freistaat Sachsen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes über den Antrag des Schulträgers auf Genehmigung der Natur- und Umweltschule Dresden neu zu entscheiden hat. Revision hierzu wurde nicht zugelassen, und das Urteil ist rechtskräftig.
Ich will noch auf zwei weitere Punkte eingehen. Zu klären war außerdem, ob die Natur- und Umweltschule einen Anspruch auf staatliche Finanzhilfe hat. Diese setzt die Genehmigung der Schule voraus. Mit der Aufhebung der
Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Dresden durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht zur Gewährung staatlicher Finanzhilfe hat die Sächsische Bildungsagentur die vorläufig geleisteten Zahlungen eingestellt und zurückgefordert. Den vom Schulträger beantragten Teilerlass der Rückforderung hat das Kultusministerium dem Finanzministerium mit der Bitte um Einwilligung gemäß § 59 Abs. 2 Sächsische Haushaltsordnung vorgelegt. Das Finanzministerium hat dem zugestimmt und auf die Rückforderung geleisteter Zuschüsse in Höhe von 276 000 Euro verzichtet.
Meine Damen und Herren! Insofern geht es schon längst weiter, Frau Junge. Nach der Schließung der Natur- und Umweltschule sind Eltern ehemaliger Schülerinnen und Schüler an das Landesamt für Schule und Bildung mit dem Wunsch herangetreten, eine Grundschule neu zu gründen, die die Idee der Natur- und Umweltschule aufgreift und fortführt. Dazu hat im November 2018 im Landesamt, Standort Dresden, ein Gespräch über ein neues Antragsverfahren stattgefunden. Bislang ist noch kein Antrag auf Neugründung eingegangen.
Eine Schule aus Elterninitiative heraus zu gründen ist zweifelsohne eine umfassende und herausfordernde Aufgabe. Sie braucht Zeit, Wissen und Engagement. Sie ist aber realistisch und auch realisierbar. Das zeigt die erfolgreiche Arbeit der Bildungseinrichtungen in Sachsen, die aus ebensolchen Elterninitiativen hervorgegangen sind.
Wenn der Wunsch nach einer Schule in freier Trägerschaft, die die Idee der Natur- und Umweltschule fortführt, besteht, dann wird das Landesamt für Schule und Bildung als zuständige Schulaufsichts- und Genehmigungsbehörde gern im Gründungsprozess und darüber hinaus beratend zur Seite stehen.
Aber ich will und muss an dieser Stelle deutlich machen, dass bestimmte Bedingungen für die Aufnahme des Schulbetriebs und die Anerkennung als Ersatzschule nötig sind – unabhängig von den Freiräumen, die Schulen in freier Trägerschaft genießen. Diese Bedingungen, meine Damen und Herren, müssen alle Schulen erfüllen.
Vielen Dank.
Amt. Präsident Thomas Colditz: Vielen Dank. Meine Damen und Herren, die noch nicht in Anspruch genommenen Redezeiten ermöglichen es uns, jetzt noch die Diskussion zur zweiten Petition zu führen. Wir beginnen wieder mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Frau Zais, bitte.
(Zuruf von der CDU: Also, jetzt …! – Petra Zais, GRÜNE: Das ist mein Recht! Wenn ich mein Recht in Anspruch nehme, meckern Sie rum! – Unruhe – Weitere Zurufe)
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zunächst damit beginnen, meinen großen Respekt gegenüber dem Sportlehrerverband auszudrücken, dem es in kurzer Zeit gelungen ist, rund 30 000 Unterschriften zu sammeln, und damit das Anliegen deutlich machen. Ich glaube, auch die Debatte hier im Hohen Hause zeigt, wie wichtig das Thema insgesamt ist.
Ich will auch großen Respekt den Sportlehrerinnen und Sportlehrer im Freistaat Sachsen – ungefähr 5 000 sind es, die Sport unterrichten – für die Arbeit aussprechen, die sie tagtäglich leisten. Das ist ohne Zweifel wichtig, weil natürlich das Thema Sport und Bewegung ganz selbstverständlich in die sächsische Schule gehört und auch weiterhin einen festen Platz in der sächsischen Schule haben wird; das ist selbstverständlich.
Aber angesichts der Debatte – Frau Junge ist schon wieder darauf eingegangen – muss ich dann doch Folgendes sagen: Wenn wir uns darüber beschweren, dass junge Menschen, dass Kinder und Jugendliche zu wenig Bewegung haben, dass wir mit Adipositas mittlerweile in Größenordnungen zu kämpfen haben, dann frage ich mich immer, ob man denn ernsthaft glaubt, dass man mit einer dritten Sportstunde diesem Problem begegnen kann.
Das ist doch eindeutig zu kurz gesprungen und einfach nur ein Alibiargument, damit man hier diese Debatte so führen kann, wie man sie führt.
Die Frage, die wir uns stellen müssen, ist, wie wir mit dem Thema Bewegung, mit dem Thema Sport, aber auch mit den Themen Gesundheit und gesunde Ernährung insgesamt im schulischen Alltag umgehen und in Zukunft auch besser umgehen. Wir tun das an vielen Stellen: Sportunterricht ist das eine, GTA in verschiedenen Bereichen das andere. Eine gesundheitsbewusste Ernährung ist etwas, was schon in der Grundschule im Sachkundeunterricht drankommt, und dann müssen wir noch ein Stück nachlegen, um junge Menschen dafür zu begeistern und zu motivieren, sich diesem Thema stärker zu widmen und eben selbst zu entscheiden, wann sie sich sportlich betäti
gen wollen, wann sie sich bewegen, auch innerhalb des schulischen Alltags.
Ich bin dem Sportlehrerverband, mit dem ich schon oft zusammengesessen habe, sehr dankbar, dass er mit mir gemeinsam gesagt hat: Bei all dem, wo wir vielleicht in der konkreten Sache nicht übereinkommen, ist es uns wichtig, gemeinsame Ziele für die Zukunft zu definieren, nämlich zu fragen, wie wir das Thema Sport und Bewegung an sächsischen Schulen stärker, vielleicht anders, aber trotzdem etablieren können.
Nicht nur der Sportlehrerverband, sondern auch der Landessportbund ist meiner Einladung zu einer gemeinsamen Arbeitsgruppe gefolgt, gerade im Bereich GTA, in dem wir die Mittel erheblich nach oben genommen haben, nach Wegen und Lösungen zu suchen, wie es besser gelingt, die Interessen der Sportlehrer, aber auch die des organisierten Sports, gerade des Vereinssports, mit unseren Interessen im schulischen System in Übereinstimmung zu bringen. Die Arbeitsgruppe tagt seit September, wir sind miteinander auf die Zielgerade eingebogen und werden hoffentlich bald erste Ergebnisse erzielen.
Das zeigt, dass uns das Thema Sport und Bewegung an Sachsens Schulen wichtig ist, mit den Partnern, die dort infrage kommen. Ich bin dankbar, dass uns dieser Weg gelingt. Insofern hat diese Petition durchaus schon Wirkung erzielt, und wir arbeiten weiter an diesem Thema.
Vielen Dank.
Amt. Präsident Thomas Colditz: Danke schön. Meine Damen und Herren, die Aussprache ist damit beendet. Es ist noch festzustellen, dass zu verschiedenen Beschlussempfehlungen einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet haben. Die Informationen, welche Fraktionen und welche Beschlussempfehlungen dies betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor.
Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest. – Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.
Erklärungen zu Protokoll