Günther Schneider

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Last Statements

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Dr. Stange, ja, Sachsen verfügt über ein ausgesprochen leistungsfähiges Bildungssystem. Das ist gut so, und das wird so bleiben.
Sie haben den Fokus meiner Meinung nach ein wenig zu sehr auf den Kultusbereich gelegt. Bildungspolitik ist bekanntlich mehr. Dazu zählen die Bereiche Wissenschaft, Hochschule und auch Forschung im weiteren Sinne. Wenn ich den Blick auf unser Wissenschaftssystem richte – Herr Kollege Bienst wird im Anschluss noch etwas zum Thema Kultus ausführen –, dann stelle ich fest: Es kann sich mehr als sehen lassen.
Erstens. Die TU Dresden ist bekanntlich eine exzellente Universität. Überlegen wir uns doch einmal, was das für das Land bedeutet.
Zweitens. An der TU Chemnitz besteht der Exzellenzcluster MERGE. Wissen Sie, was das bedeutet und für das Land bringt? Allein hier haben wir in den nächsten Jahren bis 2017 – so weit zur Zukunft – bundesseitig eine Förderung von nahezu 120 Millionen Euro. Das ist ein Pfund, mit dem man wuchern kann und das uns als Land attraktiv macht im Gegensatz zu Ihrem doch ziemlich kläglichen Versuch, uns zu diskreditieren.
Der Freistaat hat in den vergangenen fünf Jahren über den Einzelplan 14 im Bereich des Hochschulbaues rund eine
Milliarde Euro investiert. Was machen Sie daraus? Sie erzählen, das sei ja „nur“ eine Investition in Beton. Das haben Sie auch einmal für den Schulbereich so ausgeführt. Ich finde das ausgesprochen dürftig. Meinen Sie denn, in maroden Einrichtungen, wie sie vor über 25 Jahren hier bestanden, könne gute Bildung gemacht werden?
Meine Damen und Herren! Die Hochschulzuschussvereinbarung, die im Dezember zustande gekommen ist, gibt unseren Universitäten und Fachhochschulen Planungssicherheit für die kommenden drei Jahre. In diese Zuschussvereinbarung geht eine Zusage über rund zwei Milliarden Euro ein. Ich behaupte: Das ist zukunftsgerichtet, eine ausgezeichnete Hochschulpolitik und vor allem eine Finanzierungsgrundlage, die im Vereinbarungsweg zustande gekommen ist. Ich denke, auch das müssen wir einmal sehen. Eingangs der Debatte wurde von einem Kürzungsdiktat gesprochen. Aber auf diese Abrede haben sich unsere Rektorinnen und Rektoren, auch Frau Schücking, die Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz, gern und freiwillig eingelassen.
Zur Universität Leipzig – ich war mittlerweile recht häufig dort – kann ich nur sagen: Seit 2005 hat die Universität Leipzig bis 2013 insgesamt 18,5 % mehr Stellen bekommen. Dieselbe Universität bekommt seit 2005 jedes Jahr zu ihrem Budget 20 Millionen Euro hinzu.
Ich denke, das muss auch einmal gesagt werden. Ich meine, dass derjenige, der da von Kürzungsdiktat spricht – auch Sie tun das –, unredlich handelt.
Sie sprachen eben kurz die sogenannten BAföGMillionen an. Ich muss sagen, dass ich es für erbärmlich halte, was Sie hier ausführen. Nach dem Stand von heute sind wir das einzige Bundesland in Deutschland, das die gesamte BAföG-Zusage, die der Bund im Zusammenhang mit der Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes vergibt, komplett in den Bildungsbereich weitergibt.
Sie dagegen verteilen hier Mittel, über die momentan noch gar nicht zu beschließen ist. Wir müssen erst einmal zusehen, dass die Grundgesetzänderung tatsächlich zustande kommt. Dann verteilen wir diese
85 Millionen Euro zu einem Drittel auf den Bereich Kultus und zu zwei Dritteln auf den Bereich Wissenschaft. Ich denke, das kann sich sehen lassen.
Schauen Sie doch nach Nordrhein-Westfalen, wo RotGrün regiert, oder nach Baden-Württemberg, wo GrünRot regiert. Schauen Sie doch einmal die Situation in den dortigen Ländern an und das, was dort mit den Geldern aus den BAföG-Entscheidungen gemacht wird. Dort gehen sie nämlich überwiegend oder doch zu einem
nennenswerten Teil in den allgemeinen Landeshaushalt ein.
Versuchen Sie also nicht, unsere erstklassige Bildungspolitik zu diskreditieren. Das lassen wir nicht zu.
Herr Präsident! Herr Mann, ich habe hier zur Bildungspolitik gesprochen. Wissenschaft und Hochschule sind ein Bestandteil von Bildungspolitik.
Sie haben die Leipziger Demo angesprochen. Auch ich war dort. Ich habe dort unsere Haltung der Dinge vertreten. Im Zusammenhang mit der Zuschussvereinbarung haben wir bewusst mit Blick insbesondere auf hohe Studierendenzahlen eine Abrededauer von drei Jahren gewählt. Im nächsten Jahr werden wir das evaluieren – dabei wird natürlich die komplette Personalfrage aufs Tapet kommen – mit dem Ziel, dass im Anschluss an die laufende Zuschussvereinbarung ebenfalls im Vereinbarungsweg eine Anschlussvereinbarung für eine vorgesehene Dauer von acht bis zehn Jahren zustande kommt. Ich glaube, das ist eine zukunftsgerichtete Hochschulpolitik.
Soweit Sie die Kürzungsüberlegungen der Universität Leipzig ansprechen, sage ich dazu nur: Die Universität Leipzig hat in Autonomie, in autonomer Handlungsweise Kürzungsvorschläge unterbreitet und ist momentan wohl ein wenig dabei, ihre Gremien zu beteiligen. Das hätte sie schon wesentlich früher machen sollen. Es geht nicht um Kürzungsvorschläge der Staatsregierung. Es geht um Kürzungsentscheidungen der Universität, des dortigen Rektorates selbst. Über diese Kürzungsfragen der Universität Leipzig, die für mich zurzeit noch nicht nachvollziehbar sind, wird noch zu reden sein.
Herr Kollege Dr. Gerstenberg, wenn das kein Schlechtreden war, dann war ich wahrscheinlich hier in einer anderen Veranstaltung.
Ich behaupte, das Hochschulfreiheitsgesetz ist in seinem Konzept das modernste Hochschulgesetz, das wir momentan in Deutschland haben. Wir haben mit unserem Hochschulfreiheitsgesetz angeknüpft an die Regelungssysteme in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Die dortigen jetzt rot-grün und grün-rot geführten Landesregierungen versuchen momentan, diese an Autonomie und Eigenverantwortung orientierten Systeme zurückzufahren. Das ist die Wahrheit.
Sie haben jetzt ungewollt dargestellt, wie Sie zum Thema Autonomie stehen. Es gibt zwei Alternativen, wie wir ein Hochschulsystem steuern können: entweder so, wie wir es jetzt haben, nämlich auf autonomer Grundlage, oder durch das Oktroyieren von oben nach unten. Das wollen Sie in Wahrheit.
Ich sage es Ihnen noch einmal: Es geht genau um den Punkt, den der Ministerpräsident gestern in seiner Regierungserklärung genannt hat. Ich zitiere: „Wer Freiheit in Anspruch nimmt, der muss auch zur Verantwortung stehen, die sich daraus ergibt.“ Das ist es.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Debatte der SPD-Fraktion will ich im Hinblick darauf, dass in den letzten Redebeiträgen auch die Verwendung der BAföGMittel, die für den Freistaat 85 Millionen Euro per anno betragen, gegenständlich war, sagen: Es ist richtig, dass zwei Drittel der zusätzlichen BAföG-Mittel – das sind 56,5 Millionen Euro – insbesondere dem Hochschulbereich zugutekommen. Das ist gut so, das begrüßen wir und das wird uns massiv nach vorn bringen.
Wir stellen uns vor, dass das den Bereichen Nachwuchsförderung – unser Hochschulpolitischer Sprecher Geert Mackenroth hat das in einer Pressemitteilung für uns auch deutlich gemacht –, Erstausstattung, Großgeräte und insbesondere auch Hochschulbau zugutekommen wird. Wichtig ist, auch wenn man sich über die Einzelheiten unterhält: Es ist sichergestellt, dass die Gelder gerade dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Das ist die entscheidende Botschaft und das werden wir sicherstellen. Das wissen wir sichergestellt.
Meine Damen und Herren, alles andere ist bereits mehrfach in mehreren Debatten gesagt worden. Ich möchte daher von der Möglichkeit Gebrauch machen, Herr Mann, dass Sie unsere Position, die Kollege Clemen für uns
dargestellt hat und die Sie auch kennen, im Protokoll nachlesen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Mann, zur Grundfinanzierung will ich mit einer Mär aufräumen. Es wird immer behauptet, dass die Grundausstattung, dass die Grundmittel im sächsischen Hochschulbereich im bundesweiten Vergleich am unteren Level seien. Das trifft überhaupt nicht zu. Was Sie nicht berücksichtigen, was Sie aber wissen sollten – wir haben es mittlerweile mehrfach hier, aber auch im Ausschuss behandelt –, ist, dass der gesamte Bereich der Hochschulinvestitionen in die Berechnung, die Sie anstellen, nicht einfließt. Würde man dies tun, sähe der Finanzbereich im bundesweiten Vergleich ganz anders aus. Sachsen ist, deutschlandweit gesehen, im Hochschulbereich nämlich ziemlich weit vorn.
Der zweite Punkt: Die entscheidende Aussage ist, dass wir sichergestellt wissen, dass die Mittel, die dem Hochschulbereich zugutekommen – und um den geht es heute hier in Ihrer Debatte –, auch genau an der Stelle ankommen werden, an der sie gebraucht werden. Das lassen wir nicht wegreden. Das ist nämlich der gute Teil der Botschaft.
Im Anschluss an die Ausführungen von Herrn Kollegen Robert Clemen will ich zur von der SPD-Fraktion nicht zum ersten Mal und auch heute wieder aufgewärmten Debatte nur so viel ausführen:
Erstens. Die Hochschullandschaft hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Auch im Freistaat Sachsen ist der Anspruch gestiegen, einen möglichst großen Teil der Bevölkerung akademisch zu qualifizieren. Mit der Verabschiedung des Hochschulfreiheitsgesetzes hat der Freistaat Sachsen deshalb einen wichtigen Schritt getan und den sächsischen Hochschulen die Autonomie und Selbstständigkeit zugesprochen, die sie innerhalb der deutschen und der internationalen Hochschullandschaft wettbewerbsfähig machen. Die Hochschulautonomie ist eine der großen Chancen für unsere Hochschulen, zukunftsfähig zu werden, im globalen Wettbewerb zu bestehen, marktfähig zu bleiben und sich weiterzuentwickeln. Ich verweise auf meinen Debattenbeitrag hier an selber Stelle am 20.04.2011 und am 17.10.2013.
Zweitens. Insbesondere die im Hochschulfreiheitsgesetz vorgesehene Hochschulentwicklungsplanung, damit
einhergehend die Vereinbarung von Zielen zwischen SMWK und Hochschulen und schließlich die im Dezember 2013 verabschiedete Zuschussvereinbarung markieren den Beginn einer neuen Hochschulsteuerung.
Beim Hochschulentwicklungsplan geht es insgesamt um Merkmale der strategischen Ebene. Strukturell geht es um
die autonome Wahrnehmung, um den Dialog vor Ort, der aus der lokalen autonomen Verantwortung erwächst.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) sind in den Zielvereinbarungen Festlegungen zu Immatrikulations- und Absolventenzahlen zu treffen. Die festgelegten Zahlen sind das Ergebnis der Verhandlungen mit den Hochschulen und berücksichtigen sowohl die Leistungsfähigkeit der Hochschulen als auch die Leistungsanforderungen seitens des Freistaates Sachsen. Als Orientierung dienten jeweils die bisherige Entwicklung der entsprechenden Werte, die Anforderungen zur Erfüllung des Hochschulpaktes 2020 sowie die weitere Entwicklung des Hochschulprofils auf Grundlage des Sächsischen Hochschulentwicklungsplanes bis 2020 und der hochschuleigenen Entwicklungspläne.
Schließlich ist die Hochschulzuschussvereinbarung im Dezember 2013 vom sächsischen Ministerpräsidenten mit den Rektorinnen und Rektoren einvernehmlich auf den Weg gebracht worden. Alles in allem sind unsere Hochschulen damit zukunftsfest aufgestellt.
Damit ergeben sich hinsichtlich des SPD-Antrags die folgenden Ergebnisse:
Richtig ist, dass wir mit dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz eine tragfähige und zukunftsfeste Regelung geschaffen haben, die – deutschlandweit gesehen – die modernste Grundlage für eine Steuerung auf dem Gebiet der Hochschulpolitik ist.
Richtig ist, dass die Staatsregierung mit der Ende 2013 im Konsens mit der Landesrektorenkonferenz vereinbarten Zuschussvereinbarung und mit den einschlägigen Zielvereinbarungen die richtigen Weichenstellungen für die nächsten Jahre gestellt hat.
Richtig ist, dass der Hochschulentwicklungsplan und die damit zusammenhängenden Fragestellungen evaluiert werden. Das wird absprachegemäß im kommenden Jahr geschehen. Soweit Anpassungsbedarf besteht, werden wir dem natürlich Rechnung tragen.
Und richtig ist, dass die SPD-Fraktion selbst über kein eigenes tragfähiges hochschulpolitisches Konzept verfügt. Ihr hochschulpolitisches Handeln beschränkt sich darauf,
vermeintliche, tatsächlich nicht existente Mängel aufdecken zu wollen. Oder Sie versuchen in Ansehung unseres Hochschulfreiheitsgesetzes die Rückwärtsrolle zum
Gestern – Kramen und Festhalten am Vergangenen. Das ist alles ein bisschen wenig, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion.
Fakt ist: Sachsen ist auch und vor allem durch den „Rohstoff“ Geist groß geworden. Das wollen wir auch für die Zukunft sichern und das werden wir sicherstellen. Unser Hochschulsystem ist zukunftsfest aufgestellt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach einer Initiative des damaligen deutschen Bundeskanzlers Helmut Kohl und des damaligen russischen Präsidenten Boris Jelzin kam 1997 eine bilateral mit deutschen und russischen Experten besetzte Historikerkommission
zustande. Sie trägt den Namen „Gemeinsame Kommission für die Erforschung der jüngeren Geschichte der deutsch-russischen Beziehungen“. Ihre Aufgabe ist die Förderung einer umfassenden wissenschaftlichen Erforschung der deutsch-russischen bzw. auch deutschsowjetischen Beziehungen im 20. Jahrhundert im Geiste von Offenheit und Objektivität.
Eines der zahlreichen Forschungsprojekte, die die Kommission auf den Weg gebracht hat, ist das im Jahr 2000 und damit vor 14 Jahren unter Federführung der Dokumentationsstelle der Stiftung Sächsische Gedenkstätten begonnene Projekt, das den Namen „Sowjetische und deutsche Kriegsgefangene und Internierte – Forschungen zum Zweiten Weltkrieg und zur Nachkriegszeit“ trägt. Dabei geht es darum, die Akten der sowjetischen bzw. der deutschen Kriegsgefangenen zu digitalisieren. Es geht insbesondere um Quellensicherung, um die Erarbeitung wissenschaftlicher Beiträge zur Kriegsgefangenenforschung und nicht zuletzt um eine ausgesprochen tief greifende humanitäre Zielsetzung. Mithilfe des Projektes werden unter anderem die Grundlagen für Auskünfte an Angehörige über ihre seit Jahrzehnten vermissten Angehörigen geschaffen, und zwar für sowjetische Kriegsgefangene im Deutschen Reich und für deutsche Kriegsgefangene und Internierte, die sich in sowjetischer Hand befanden. Herr Külow, es ist nicht ganz richtig, wenn Sie nur die eine Seite nennen. Es geht um eine bilaterale Abrede und eine bilaterale Sicht der Dinge.
Meine Damen und Herren! Frau Staatsministerin von Schorlemer hat vor einigen Jahren, am 16. November 2009, bei der Freischaltung der Datenbank, um die es hier unter anderem geht, ausgeführt, dass es diese weltweit einmaligen Datenbanken ermöglichten, dass Millionen Menschen die Schicksale ihrer verstorbenen oder vermissten Angehörigen aus Kriegs- und Nachkriegszeiten aufklären können. Das ist etwas Besonderes.
Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten trägt dieses Projekt im Vollzug und wird dort insbesondere durch den Projektleiter Dr. Müller, dem ich von hier aus alles Gute wünsche und auch seinem Team herzlichen Dank für seine verdienstvolle Arbeit sage, gestützt.
Im Ergebnis konnte die Stiftung Sächsische Gedenkstätten Ende 2009 die nach meiner Kenntnis heute weltweit größte Datenbank zu sowjetischen Kriegsgefangenen in deutschem Gewahrsam und deutschen Verurteilten, die
sich in sowjetischer Hand befunden haben, veröffentlichen. Seitdem können mit anderen Worten die Nutzer eigenständig nach sowjetischen und deutschen Schicksalen in der Folge des Zweiten Weltkrieges und auch der Nachkriegszeit recherchieren. Hierin liegt der besondere Gewinn, der mit der Datenbank und letztlich mit dem Projekt selbst verbunden ist. Für die Hinterbliebenen der Opfer ist dies wohl ein ausgesprochen tief greifendes Instrument, um nach ihren Angehörigen recherchieren zu können.
Gestatten Sie mir zu dem Thema zwei Bemerkungen: Wir wissen beispielsweise aus den zahllosen Recherchen, die die Versorgungsverwaltung des Freistaates Sachsen nach der friedlichen Revolution 1989 und in der Folge nach der Herstellung der Einheit Deutschlands im Bereich der Kriegsopferversorgung gelöst hat, wie wichtig die historische Aufarbeitung und Dokumentation ist, schon allein deshalb, um den Betroffenen wenigstens einen finanziellen Ausgleich für erlittenes Unrecht im Bereich der Kriegsopferversorgung zuteil werden zu lassen.
In der DDR hat es eine vergleichbare sozialrechtliche Versorgungsausgleichsregelung nicht gegeben. Eine
Datenerfassung, Herr Külow, fand seinerzeit nicht statt. Die bundesdeutsche Datenerfassung – etwa bei der deutschen Dienststelle der WASt Berlin, der sogenannten Wehrmachtsauskunftsstelle, oder auch bei dem früheren Krankenbuchlager in Berlin – hat sich, wie ich meine, in diesen Fällen als segensreich erwiesen. Demselben Ziel soll das Forschungsprojekt in seiner praktischen Komponente dieser Datenbanken dienen.
Ein zweiter Gedanke: Die Dokumentationsstelle unserer Gedenkstättenstiftung arbeitet in ihren Projekten eng mit verschiedenen Institutionen in Deutschland zusammen, etwa dem Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge mit Sitz in Kassel oder dem Deutschen Roten Kreuz. Hier ist es das Generalsekretariat mit dem Suchdienst in München. Beiden großen Organisationen danke ich auch im Namen der Koalition für ihre im Gemeinwohl liegende Arbeit von ganzem Herzen.
Meine Damen und Herren! Sosehr das Forschungsprojekt Unterstützung verdient, so sehr ist für den Antrag der Fraktion DIE LINKE kein Raum. Insbesondere die geforderte – wie Sie es ausführen, Herr Külow – „stärkere Förderung aus sächsischen Haushaltsmitteln“ halten wir nach den gegebenen Umständen derzeit nicht für zielführend und geradezu für verfehlt. Die Finanzierung des Projektes ist jedenfalls vorerst bis Jahresende sichergestellt.
Ihre Polemik in Richtung der Staatsregierung, insbesondere des Wissenschaftsministeriums, weise ich hier ausdrücklich zurück. Derzeit bemüht sich Frau Staatsministerin von Schorlemer bundesseitig um eine Finanzierung des Projektes über das Jahr 2014 hinaus. Solange der Fortgang des Projektes zwischen den Hauptfinanziers nicht geklärt ist bzw. noch erörtert wird und solange auch mögliche Varianten hinsichtlich der Fortsetzung des Projektes nicht abschließend erörtert sind, wäre es nicht
nur verfehlt, sondern, Herr Külow, geradezu unsinnig, wenn sich der Freistaat Sachsen hier an die Spitze stellen und bereits heute und hier abschließend festlegen würde.
Wir werden den Antrag daher ablehnen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit meinem heutigen Redebeitrag möchte ich aus dem weiten Bogen von Kulturpolitik, den Frau Staatsministerin von Schorlemer gezogen hat, einen Teilbereich beleuchten. Es geht um das Kulturraumgesetz.
Auch in der heutigen Debatte scheint mir sehr vieles von diesem Gesetz als selbstverständlich hingenommen zu werden. In Wahrheit ist das Gesetz über die Kulturräume ein fester Bestandteil unserer Kulturpolitik, die in ihrer verfassungsrechtlichen, aber auch tatsächlichen Dimension Sachsen heraushebt und uns zumindest bundesweit, wenn nicht international, Anerkennung verschafft. Es beantwortet die Frage: Wie gewährleisten wir, dass sich Kultur nicht lediglich auf wenige – Herr Dulig – herausgehobene Stätten beschränkt, sondern sich in der Tat auf das gesamte Land erstreckt?
Tatsächlich ist Sachsen ein Land mit einem überaus großen Reichtum an kultureller Vielfalt, kultureller Schätze und Traditionen. Sachsen wird auch von außen als Kulturstandort allerersten Ranges wahrgenommen. Dies verpflichtet.
In Wahrheit geht die Bedeutung von Kultur viel weiter. Eine Reihe von Redebeiträgen hat das beleuchtet. Kultur als Gesamtheit der geistigen und künstlerischen Errungenschaften einer Gesellschaft ist das, was eine Gesellschaft zusammenhält. Es ist gleichsam unser gemeinschaftlicher Kitt, unser Fundament.
Der damalige sächsische Wissenschaftsminister Prof. Meyer hat aus Anlass der 1. Lesung des Gesetzentwurfes über die Kulturräume in Sachsen am 17. September 1993 hier vor dem Landtag ausgeführt – ich zitiere –: „Wir wissen, dass Kultur lebensnotwendig ist und nicht warten kann, bis bessere Zeiten anbrechen. Sie ist das Fundament unserer Identität.“
Meine Damen und Herren! Dieser Grundlage unseres Zusammenlebens haben sich die Abgeordneten des 1. Sächsischen Landtages mit großem Weitblick angenommen. Sie haben entschieden – es war eine einmütig gute Entscheidung –, dass Kultur in Sachsen Verfassungsrang hat. Das Kulturraumgesetz konkretisiert den daraus resultierenden Verfassungsauftrag. Das Gesetz ist bekanntlich am 17. Dezember 1993 hier abschließend beraten worden und im parlamentarischen Konsens zustande gekommen. Das ist gut so. Ich wünschte mir, dass wir im Bereich der Kulturpolitik – gerade auch in Bezug auf das Kulturraumgesetz – weiterhin im Konsens miteinander agieren können.
Meine Damen und Herren! Die Idee des Kulturraumgesetzes zeigt sich im Wesentlichen in drei Eckpunkten:
Erstens. Neben der Kulturpflicht des Landes besteht die Kulturpflicht der kommunalen Ebene, natürlich die Landkreise eingeschlossen.
Zweitens. Das Kulturraumgesetz schafft Solidargemeinschaften in Gestalt von regionalen Zweckverbänden. Diese knüpfen ihrerseits an die gewachsene regionale Identität an.
Drittens. Das Gesetz beinhaltet schließlich ein Instrumentarium, um die finanziellen Lasten möglichst gerecht verteilen und gemeinsam schultern zu können. Wir sollten dies nie außer Acht lassen.
Diese mit dem Kulturraumgesetz geschaffene Systematik ist einmalig. Wir stellen uns damit dem verfassungsrechtlichen Kulturstaatsprinzip, hierauf bezogen, in Gänze und auf jeder Ebene im Staatsgefüge. Die finanzielle Garantie, die der Freistaat durch seine Beteiligung am Kulturlastenausgleich gemeinsam mit der kommunalen Ebene leistet, realisiert sich über einen relativ komplizierten Verteilungsmechanismus zu den Kulturräumen, die ihrerseits
auf der Grundlage autonomer Freiheit in Eigenverantwortung handeln. Das ist gut so. Das muss auch so sein. Das ist keine Kulturpolitik, die von oben herab ginge. Sie läuft und realisiert sich auf der lokalen örtlichen Ebene. Anders ausgedrückt: In diesem Kulturraumgesetz realisieren sich die Prinzipien von Solidarität und von Subsidiarität in ganz hervorragender Weise.
Man kann dem 1. Sächsischen Landtag und auch der Sächsischen Staatsregierung für die mittlerweile dauerhafte Verankerung des Kulturraumgesetzes nicht dankbar genug sein. Wir haben uns in dieser aktuell laufenden Legislaturperiode – ich knüpfe hiermit direkt an die Fachregierungserklärung an – diesem Auftrag vollinhaltlich und mit Vorrang gestellt. Das lassen wir uns auch nicht wegreden.
Kulturelle Vielfalt zu bewahren und zu entwickeln heißt, das Land attraktiv und lebenswert zu halten – das Land in Gänze. Die Erkenntnis lautet – hiermit darf ich Herrn Dulig erneut beipflichten –: Alle Regionen Sachsens leisten einen eigenen Beitrag zur kulturellen Vielfalt und Freiheit im Freistaat. Hier liegt die Wurzel des Kulturraumgesetzes.
Ich bitte die Oppositionskollegen, dies zu berücksichtigen: Beide in der laufenden Legislaturperiode beschlossenen Doppelhaushalte messen der Kulturpolitik und dort auch dem Kulturraumgesetz trotz und gerade wegen des Themas Landesbühnen einen herausgehobenen Stellenwert bei. Wir haben eine andere Philosophie als Sie, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ich erinnere – mit Herrn Kollegen Tippelt – daran, dass wir im Freistaat Sachsen nach wie vor das Flächenland in Deutschland sind, das mit Abstand die höchsten Kulturausgaben pro Einwohner vorhält. Lassen wir uns dies doch nicht wegreden, das wäre kleinmütig. Beide Doppelhaushalte, die wir in diesem Hohen Haus beschlossen haben, enthalten demgemäß auch konsequent klare Bekenntnisse zum Kulturraumgesetz.
Meine Damen und Herren! Für die Zukunft stehen die Grundsätze des Kulturraumgesetzes nicht zur Disposition. Im Gegenteil: Die CDU-Landtagsfraktion betrachtet die Unterstützung und Förderung der Kultur im Freistaat Sachsen weiter als wichtige Aufgabe. Wir werden – ich bin für die Bemerkung von Frau Staatsministerin von Schorlemer und von Frau Kollegin Fiedler ebenfalls sehr dankbar – die Kulturfinanzierung im Kulturraumgesetz künftig auf höherem Niveau führen und wir werden dies auch so umsetzen.
Das Lachen ist vielleicht etwas verfrüht.
Meine Damen und Herren! Wir wollen bei der anstehenden Evaluierung, bevor es also um die Mittelverteilung und -ausstattung geht, eine gründliche Analyse vornehmen. Die Fragen, die sich dabei stellen, lauten: Wie hat sich die finanzielle Ausstattung in den ländlichen und in den urbanen Kulturräumen entwickelt? Ist die notwendige Planbarkeit der Mittel gegeben? Wie sind die Verfahrens
bestimmungen ausgestaltet? Die Kulturförderung darf nicht vor bürokratischen Hürden stehen.
Besonders dankbar bin ich für die Hinweise zur Landesförderung. Kulturraumförderung braucht für die Zukunft – ich glaube, darin sind wir uns in diesem Haus einig – eine höhere Mittelausstattung als bisher. Wir als CDUFraktion werden dem in der kommenden Legislaturperiode deutliches Gewicht beimessen.
Meine Damen und Herren! Es geht auch um die Frage, wie die Mittelverteilung in den ländlichen Kulturräumen gegenüber den urbanen Kulturräumen ausgestaltet ist. Es wird aber auch – dies ist mir besonders wichtig – um die Frage gehen, ob die Struktur im Kulturraumgesetz so angelegt ist, dass neben dem Erhalt der Kulturlandschaft auch Raum für Weiterentwicklung vorhanden ist. Das wird momentan ein wenig zurückgedrängt. Dieser Gesichtspunkt ist gleichwohl von besonderer Bedeutung.
Meine Damen und Herren! Wir erhoffen uns von der anstehenden Evaluation des Kulturraumgesetzes Aufschluss. Ich freue mich, dass die Staatsregierung, wie eben angekündigt, externen Sachverstand, unter anderem vom Kultursenat, der kommunalen Familie, aber auch aus den Kulturräumen selbst, beiziehen will.
Meine Damen und Herren! Aus der Fachregierungserklärung ist deutlich geworden, dass die Förderung von Kunst und Kultur weit mehr als ein bloßer Verfassungsauftrag ist, so wichtig dieser als Fundament sein mag. Jedoch braucht es für die Erfüllung dieses Auftrages weit mehr als nur uns in diesem Haus, auch weit mehr als nur die Exekutive und weit mehr als nur den Staat. Die Feststellung im Titel der Fachregierungserklärung trifft es richtig: Es geht um weit mehr: Gemeinsam fördern und pflegen wir unsere Kunst und Kultur in Sachsen. Bezogen auf das Kulturraumgesetz, meine Damen und Herren, ist es mir ein ausgesprochen großes Bedürfnis, allen Verantwortlichen, die am Kulturraumgesetz mitwirken, herzlich zu danken. Dabei möchte ich vor allem den Mitgliedern der Gremien in den Kulturräumen, den Landräten und nicht zuletzt – das möchte ich besonders betonen – den Kultursekretären für ihre verantwortungsvolle und glänzende Arbeit danken.
Ich möchte aber auch all denjenigen danken, die sich der Kultur im Großen wie im Kleinen verpflichtet sehen. Sie verleihen uns Identität und sie vermitteln Geschichte, Tradition und Werte. Sie stärken unser Zusammengehörigkeitsgefühl. Das dürfen wir nicht aufs Spiel setzen. Alle Regionen Sachsens leisten hierfür einen eigenständigen Beitrag.
Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion begrüßt die Fachregierungserklärung. Wir werden uns dafür einsetzen, dass das Kulturraumgesetz weiter etabliert und in seinen Wirkungspotenzialen ausgebaut wird.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Stange. Könnte es nicht sein, dass wir den Eindruck haben, dass die Bedeutung, die Inhalte, die Konzeption und die Systematik des Kulturraumgesetzes und vor allen Dingen seine Wirkung von der Opposition und von Ihnen selbst nicht viel zu sehr kleingeredet werden? Könnte das nicht die Ursache dafür sein, dass ich mich dem Thema so gewidmet habe?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Autonomie“ meint umgangssprachlich Selbstständigkeit, meint Unabhängigkeit, meint Freiheit, meint Selbstbestimmung. Im politischen Zusammenhang geht es darum, eigenes Ermessen als Grundlage von Entscheidungen setzen zu können – ein natürliches Recht, das, meine Damen und Herren, unseren Hochschulen zukommt. Sie sind selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts, sie sind juristische Personen, und das ist auch gut so im Verhältnis zum Freistaat.
Meine Damen und Herren, wir wollen, dass unter genau dieser Begriffsbestimmung von Autonomie unsere Hochschulen in genau diesem Sinne autonom sind.
Meine Damen und Herren, genau diese Erwägung hat uns bekanntlich hier in diesem Haus vor eineinhalb Jahren zum Hochschulfreiheitsgesetz geführt. Dieses Gesetz bezeichne ich als eines der derzeit modernsten Hoch
schulgesetze in Deutschland, und zwar neben dem nordrhein-westfälischen und dem baden-württembergischen; denn wir haben mit diesem Gesetz das Verhältnis des Staates zu selbstständigen, autonomen Hochschulen neu geordnet.
Ich sage Ihnen, von dieser einen Ausnahme, von der Herr Külow gesprochen hat, abgesehen, können die sächsischen Hochschulen, die Universitäten und die Fachhochschulen, ausgesprochen gut leben.
Meine Damen und Herren, wesentliche Regelungen in unserem Hochschulfreiheitsgesetz sind die Finanzierungsregelungen nach den §§ 10 und 11. Danach gewährleistet die Freiheit von Wissenschaft und Kunst eine von der Sächsischen Staatsregierung mit den Hochschulen abgeschlossene Zuschussvereinbarung. In dieser Zuschussvereinbarung liegt unser Verständnis von autonomer Hochschulpolitik zentral angelegt.
Ihnen, Herr Besier, scheint entgangen zu sein, dass die Hochschulzuschussvereinbarung im Dezember 2013 vom sächsischen Ministerpräsidenten mit den Rektorinnen und Rektoren im Wege einer Abrede, im Wege einer Vereinbarung zustande gekommen ist. Sie gewährleistet den Hochschulen eine mehrjährige finanzielle Stabilität.
Nein, ich gestatte sie jetzt nicht.
Meine Damen und Herren, wenn die sächsischen Hochschulen im Wege eines konsensualen Vorgehens mit der Sächsischen Staatsregierung eine solche Abrede treffen, dann ist es unredlich, wenn man, wie Sie, Herr Besier, das eben getan haben, von „Amputationen“ redet. Es ist ebenso unredlich, wenn das Rektorat der Universität Leipzig hier von einem „Spardiktat“ spricht. Für denjenigen, der eine Abrede eingeht, verwehrt sich eine solche Wortwahl.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns einmal den Blick in andere Bundesländer richten. Ist Ihnen entgangen, Herr Mann, dass sich in Baden-Württemberg die dortige grüne Wissenschaftsministerin Frau Bauer mit Mühe, schlecht und recht den politischen Begehren des dortigen SPD-Finanzministers Nils Schmid ausgesetzt sieht?
Ist Ihnen, meine Damen und Herren, entgangen, dass in Nordrhein-Westfalen mit dem Hochschulfreiheitsgesetz eine gesetzliche Grundlage besteht – wir haben daraus eine Reihe von Anleihen genommen –, mit der die dortigen Hochschulen ausgesprochen gut leben können? Ist Ihnen entgangen, dass die dortige Hochschullandschaft derzeit massiv den Versuchen der rot-grünen Landesregie
rung von Nordrhein-Westfalen widerspricht, geradezu auf die Straße geht? Die Regelungen, die der Referentenentwurf der dortigen Landesregierung enthält, bezeichne ich in Teilen als auf den ersten Blick verfassungswidrig, so den § 6 in Bezug auf die Hochschulfinanzierung, auf die Handlungsform der sogenannten verbindlichen Rahmenvorgaben, die die dortige Landesregierung den Hochschulen setzt. Damit sollten Sie sich einmal auseinandersetzen und nicht unser ausgesprochen zukunftsweisendes Gesetz in Zweifel ziehen wollen.
Meine Damen und Herren, Hochschule und Autonomie? Nun, ich sage Ihnen, die sächsischen Hochschulen haben in uns, haben in der Staatsregierung und im Wissenschaftsministerium einen ausgesprochen verlässlichen, guten Partner. Das wollen wir auch sein, sowohl beim Hochschulfreiheitsgesetz als auch bei seiner Umsetzung.
Aber, Herr Besier, Ihnen kann ich sagen: Die sächsischen Hochschulen wissen, was sie zum Beispiel mit Ihnen bekommen würden – glücklicherweise wird das nicht geschehen –: Gängelei, Bevormundung, Durchregieren, Kehrtwende zurück. In Wahrheit haben Sie alle von der Opposition bei dem, was Sie hier vorgetragen haben, nicht einen tragfähigen Vorschlag unterbreitet.
Meine Damen und Herren! Wenn hier jemand in einer Autonomiefalle steht, dann sind Sie das.
Ja, Herr Mann, den einen Widerspruch haben Sie nicht aufgeklärt: Die Zuschussvereinbarung ist eine Vereinbarung, sie ist eine Abrede. Die Universität Leipzig hat genau diese Zuschussvereinbarung im Dezember unterzeichnet. Erklären Sie mir einmal, aus welchem sachgerechten Grund dieselbe Universität ein paar Wochen später mit ihrem Rektorat um die Ecke gebogen kommt – bildlich gesprochen – und jetzt auf einmal in autonomer Handlungsweise Fachbereiche schließen will! Erklären Sie mir das einmal, dass hier zunächst eine Vereinbarung unterzeichnet wird, und ein paar Wochen später spricht man von der selbstunterzeichneten Vereinbarung als vom „Spardiktat“! Einen größeren Widerspruch gibt es nicht!
Der zweite Punkt ist: Sie haben in Bezug auf das Thema Nordrhein-Westfalen keine tragfähige Antwort gegeben. In Nordrhein-Westfalen ist es so, dass die dortige Hochschullandschaft genau mit dem System, das wir hier in Sachsen haben, nicht nur ausgesprochen gut leben kann, sondern dass die dortige rot-grüne Landesregierung dieses exakt konterkarieren will. Sie blenden das hier regelrecht aus! In Wahrheit, Herr Mann, ist das, was Sie hier unternehmen, der verzweifelte Versuch, ein Wahlkampfthema zu finden – nicht mehr und nicht weniger.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte das Thema ein Stück weit aus dem Blickwinkel der Wissenschaft beleuchten, nachdem mein Kollege Stephan Meyer die Wirtschaftsseite dargestellt hat. Sachsen verfügt, Frau Dr. Pinka, über eine ausgesprochen differenzierte, tiefgehende und nachhaltige Wissenschaftslandschaft. Wir sind in diesem Bereich, insbesondere in der außeruniversitären Forschung, mittlerweile nach Bayern und mit Ländern wie Baden-Württemberg auf der Höhe. Das kann sich sehen lassen. Das ist Ausdruck einer ausgesprochen klugen Politik, die über 20 Jahre zurückgeht und die Namen Kurt Biedenkopf, Georg Milbradt und mittlerweile auch Stanislaw Tillich trägt.
Ich erinnere daran, dass wir in dieser Legislaturperiode gemeinsam mit Frau Staatsministerin von Schorlemer in Freiberg ein Ressourcenzentrum aufbauen. Dieses
Ressourcenzentrum, meine Damen und Herren, ist an „Helmholtz“ in Rossendorf angedockt. Es wird in der Region um Freiberg in das Erzgebirge hinein sehr nachhaltig wirken. Ich bin außerordentlich glücklich darüber, dass uns das gelungen ist.
Auf der anderen Seite haben wir eine kleinteilige, sehr gut aufgestellte Wirtschaft, die mit innovativen, hochmotivierten Unternehmerinnen und Unternehmern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern agiert. Wenn wir als Ziel definieren, dass wir in die Spitzengruppe der europäischen Regionen wollen – das ist unser Anspruch, teilweise ist uns das bereits gelungen: Silicon Saxony –, muss man diese beiden Bereiche im Rahmen der Fördertechnologie gemeinsam, miteinander erschließen. Notwendig ist, die Brücke von der wissenschaftlichen Idee hier zur Anwen
dungsreife, zur wirtschaftlichen Innovation dort ausbauen, stärken. Das ist unser Ansatz.
Diesen Ansatz darf man sich auch nicht kleinreden lassen, meine Damen und Herren. Ich habe mich schon ein wenig über die Debatte eben gewundert. Herr Kollege Mann hat ausgesprochen richtig gesagt, dass diese Debatte nicht früh genug geführt werden kann. Wenn ich dann Herrn Weichert höre, muss ich sagen: Entschuldigung, das war doch etwas enttäuschend. Ihnen ist wohl entgangen, an welchem Punkt wir stehen:
Wir stehen momentan vor der Herausforderung rückläufiger EU-Mittel. Das ist hier bereits angesprochen worden. Es gilt, genau an dieser Stelle anzusetzen und wesentliche Aufgaben für die Zukunft jetzt zu bewältigen. Beispiel: Ich bin sehr froh darüber, dass das SMWK mit Frau Staatsministerin von Schorlemer und unter Federführung in ihrem Haus von Herrn Referatsleiter Zimmer-Conrad die Technologieförderung nicht nur auf hohem Niveau weiterführen will, sondern dass momentan – übrigens unter Einbeziehung des Landtages – eine Evaluation seitens PriceWaterhouseCoopers läuft. Das ist gut. Das ist wichtig für uns.
Sachsen hat – als zweites Beispiel – im operationellen Programm die Technologieförderung für die kommende Förderperiode als Schwerpunkt angemeldet. Das ist gut. Dafür bedanken wir uns.
Wir müssen – drittens – die FuE-Projektförderung – Herr Kollege Schmalfuß hat darauf hingewiesen – beibehalten. In der Technologieförderung entfallen mit Abstand, meine Damen und Herren, die höchsten Zuschüsse auf die FuEVerbundprojektförderung. Beispiel: In den Jahren 2007 bis 2012 sind hier nahezu 2 000 Anträge mit einem Volumen von über 550 Millionen Euro gefördert worden.
Viertens: Wir brauchen eine stärkere Ausrichtung – nur als Beispiel – der Technologieförderung über Köpfe. Die Ansätze des SMWK im Bereich des ESF sind hier gut, sie sind sichtbar, und zwar hinsichtlich des Ausbaus der ESFkofinanzierten Kompetenzförderung. Es ist schon ein wenig enttäuschend, wenn man hier heute hört, dass dies wohl auf Kosten anderer ESF-Bereiche gehen soll. Das verrät wenig Kompetenz.
Meine Damen und Herren! Die Sachsen waren stets zu großen innovativen Leistungen fähig. Ich nenne das Thema, das wir am Jahresbeginn diskutiert haben „von Carlowitz – Nachhaltigkeit“. Ich nenne Porzellan. Ich nenne die Industrialisierung im ausgehenden
19. Jahrhundert und zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Ich sage Ihnen, das ist auch heute so, wenn man nur das Beispiel Silicon Saxony nennt, eine der drei großen europäischen Regionen. So gesehen ist es ausgesprochen gut und wichtig, dieses Thema heute zu beackern.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Herr Mann, warum liegt Ihnen so viel daran, unser Hochschul- und Wissen
schaftssystem, das sich in Deutschland sehen lassen kann, derart schlechtzureden?
An sächsischen Hochschulen, meine Damen und Herren, und den Forschungseinrichtungen arbeiten viele Tausend Menschen, die unser Land mit ihrem Geist voranbringen. Wir wissen als CDU-Fraktion – seit 1990 setzen wir das auch um –, welche Leistungen erbracht werden, was wir für Sachsen tun. Das fördern und unterstützen wir, es funktioniert jetzt und auch zukünftig.
Sie sprechen, Herr Mann, von einem Kürzungsdiktat. Ich will einmal ein paar Zahlen nennen. 2014 werden die sächsischen Hochschulen ohne die Mittel für Baumaßnahmen und für Medizin 746 Millionen Euro an Zuschuss erhalten. „Zuschuss“ – das hieß schon immer so. Man sollte sich besser einmal kundig machen. Im Vergleich zum Jahr 2005 betrug derselbe Wert 625 Millionen Euro. Das heißt, wir haben in der Zeit von 2005 bis heute eine Steigerung von rund 20 % der Mittel bei zugegeben hohen, aber auch in der Sache gedeckelten Studierendenzahlen. Wenn man also sieht, dass wir 2005 rund 108 000 Studenten und 2012 113 000 Studierende haben, wird man bei der Finanzsteigerung um 20 % keineswegs von einem Kürzungsdiktat reden können. Wer das tut, der handelt vielleicht wider besseres Wissen.
Meine Damen und Herren! Wie kommen Sie bei diesen Zahlen, Herr Mann, auf die Annahme, wir würden ein Kürzungsdiktat unterbreiten? Ich komme in einem anderen Zusammenhang auf dieses Wort noch zurück.
Die sächsischen Hochschulen sind einer der größten Arbeitgeber des Landes. Wir haben in Sachsen im Jahr 2012 fast 41 500 Beschäftigte an sächsischen Hochschulen, die außeruniversitäre Forschung nicht mitgerechnet. Wir sind also in Sachsen mit einer Wissenschaftslandschaft ausgestattet – das kann man nun wirklich nicht wegreden –, die ausgesprochen stark und gut vertreten ist.
Sie sprechen von Stellenabbau. Ich darf daran erinnern, dass die Stellen, die die Universitäten und Fachhochschulen 2014 und 2015 abzubauen haben, 205 Stellen ausmachen. Das geht auf die Hochschulvereinbarung des Jahres 2003 zurück, die im allseitigen Konsens seitdem vollzogen wird.
Das ist keine neue Maßnahme.
Die Staatsministerin hat dies auch so umgesetzt. Es gibt im Blick auf die gestiegenen Studierendenzahlen ein sogenanntes Überlastpaket, mit dem die Hochschulen in der laufenden Zeit 300 Stellen mehr bekommen, als 2003 sozusagen seinerzeit einhellig vereinbart. Wer bei dieser Sachlage bei insgesamt 41 500 Beschäftigten von einem Stellenabbau spricht, der handelt ahnungslos.
Sie sprechen das Thema „Reichenbach“ an. Bei Reichenbach geht es nicht um die Schließung eines Studiengan
ges, sondern um die Verlagerung in Richtung FH Zwickau und zum anderen der Architektur nach Leipzig.
Bei der Pharmazie in Leipzig ist es schlicht und einfach so, dass die Universität Leipzig selbst die Schließung beantragt hat. Über diese Maßnahme ist bis heute noch nicht entschieden. Die Pharmazie-Ausbildung läuft, und ich gehe davon aus, dass es ein angemessenes Konzept dazu gibt.
Soweit Sie, meine Damen und Herren und insbesondere Herr Mann, die Zuschussvereinbarung angesprochen haben, gehen wir davon aus, dass, anders als Sie das hier glauben machen wollen, zwischen dem SMWK in Person von Frau Staatsministerin von Schorlemer und den Hochschulen verhandelt und auch auf Augenhöhe miteinander kommuniziert wird. Wer das in Abrede stellt, der kennt das System und auch das neue Steuerungssystem, das wir mit dem § 10 des Hochschulfreiheitsgesetzes geschaffen haben, offensichtlich nicht.
Fakt ist, meine Damen und Herren, von „Kürzungsdiktats- und Stellenabbau-Orgien“, wie Sie das früher auch schon genannt haben, kann keine Rede sein, verrät Unkenntnis auch im Hinblick auf Hochschulautonomie. Sie hätten sich diese Aktuelle Debatte besser erspart.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Mann, Sie haben jetzt Zahlen von 2003 gebracht. Ich habe die Zahlen des sächsischen Staatshaushaltes von 2005 mit der Zahl von 2013 verglichen: Aufbau um 20 % der Mittel. Das ist nicht wegzudiskutieren.
Im Hinblick auf den Studierendenzahlenaufwuchs ist es gedeckelt, aber auch schon seit 2005 auf adäquat hohem Niveau.
Was das angebliche Stellenabbaudiktat betrifft, geht es in Gänze, soweit es den Freistaat betrifft, um Planungssicherheit des Landes, das umgesetzt auf die Hochschulen eine Frage ist, die dann in der Zuschussvereinbarung umzusetzen ist. Und noch einmal: Da wird nichts diktiert, da wird nichts hinwegexekutiert, sondern das wird miteinander konsentiert. Das, glaube ich, ist der entscheidende Punkt.
Zur Pharmazie noch so viel: Erstens. Es ist ein Vorschlag der Universität Leipzig.
Zweitens. Dieser Vorschlag ist in der Welt.
Drittens. Über ihn ist noch nicht entschieden.
Viertens. Das ist doch das Ergebnis. Dieser Studiengang läuft aktuell weiter.
Mehr ist dazu nicht zu sagen.
Danke, Herr Kollege Besier. Dürfte ich Sie bitten, künftig nicht vom Sparen zu reden, weil Sparen mit Rücklagenbildung verbunden ist, sondern von Haushaltskonsolidierung?
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Mann, durch die Wiederholung wird es nicht besser. Die Zahlen und die Bewertung hat die Staatsministerin in aller Deutlichkeit abgegeben, und wir haben gerade gehört, dass die Zuschussvereinbarung vollständig konsentiert ist. Von Stellenabbaudiktaten kann hier überhaupt keine Rede sein.
Soweit es um eine Aktuelle Debatte geht, hätte ich mir gewünscht, dass Sie einen besseren Aufhänger hätten finden können. Den entscheidenden Punkt in dieser Debatte, soweit es um die Finanzausstattung der Hochschulen gegangen ist, hat in diesem Zusammenhang
vonseiten der Opposition Herr Kollege Gerstenberg genannt.
Ich würde jetzt keine Zwischenfrage gestatten.
Herr Dr. Gerstenberg hat darauf hingewiesen, dass die Finanzausstattung der Hochschulen in Gänze, deutschlandweit gesehen, aus Sicht des Bundes mit in die Verantwortung zu nehmen ist. Der Bund versucht das bekanntlich schon seit einigen Jahren. So ist zum Beispiel die Exzellenzinitiative ein großes deutsches Projekt, das bereits seit einigen Jahren läuft. Wir wissen – das gilt aber nicht nur für den Freistaat Sachsen, sondern für jedes Bundesland –, dass in dem großen globalen Wettbewerb unserer Hochschulen – zum Beispiel die exzellente TU Dresden, aber auch die Chemnitzer Hochschule mit ihrem Exzellenzcluster Merge – diese Art von Finanzausstattung einschließlich des Themas „Außeruniversitäre Forschung“ künftig von einem Bundesland allein so nicht mehr zu stemmen sein wird.
Das ist der Kern der Debatte und damit bin ich bei Artikel 91 b des Grundgesetzes: Wir als CDU und die noch amtierende Bundesregierung wollten und wollen eine
entsprechende Änderung des Grundgesetzes, die den Bund in die Finanzverantwortung nimmt, und gerade das verhindert der Bundesrat mit seiner SPD-gestützten Mehrheit.
Das ist der entscheidende Punkt. Wenn Sie diesem Ansatz zugestimmt hätten, den wir wollen,
dann hätten wir ein Problem weniger. Zur Ehrlichkeit der Debatte gehört auch, dies hier zu sagen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Silicon Saxony ist – das haben im Grunde fast alle Vorredner bestätigt – ein Erfolgsmodell. Es geht um Europas größten MikroelektronikCluster, der hier mittlerweile besteht.
Ich möchte ein paar Beispiele nennen. Neben den allgemeinen Zahlen möchte ich vor allem zum Beispiel das Thema der Novaled AG in Dresden anführen. Novaled ist weltweit führend bei der Herstellung von hocheffizienten und langlebigen sogenannten OLEDs. Wir sind an dieser Stelle führend.
Die Novaled ist ein Ergebnis von Ausgründungen aus einem Forschungsprojekt, das seinerzeit vom Institut für Angewandte Fotophysik der TU Dresden, unserer EliteUniversität, auf den Weg gebracht worden ist – eine Ausgründung eines Doktoranden von Herrn Prof. Leo, ein ausgesprochen erfolgreiches Modell. Dieses Beispiel zeigt – das zeigt auch die strategische Bedeutung der Vernetzung zwischen privatem und öffentlichem Engagement hier im Freistaat –, dass Grundlagenforschung notwendig und letztlich für uns alle hier im Freistaat gewinnbringend ist.
Meine Damen und Herren! Einige Redner wie Frau Pinka oder auch Herr Gansel haben das Thema Qimonda angesprochen. Ihnen beiden möchte ich sagen, dass es nicht die EU war. Es war unsere Entscheidung, Qimonda nicht mit öffentlichen Mitteln zu unterstützen. Das war unsere Entscheidung, weil Qimonda letztendlich ein verfehltes, untaugliches Geschäftsmodell gewesen ist. Sie können
einem verfehlten Geschäftsmodell kein gutes Steuergeld hinterherwerfen. Das war exakt der Punkt.
Der Staat ist eben nicht der bessere Unternehmer, er begleitet Unternehmen und Wissen. Das ist aus meiner Sicht das Entscheidende.
Bitte.
Ich kann sie nur bestätigen, Herr Kollege Jurk. Das Thema Qimonda war in der Tat ein verfehltes Geschäftsmodell. Es waren auch hausgemachte Probleme bei Qimonda selbst. Mit welcher Berechtigung hätte denn hier der Freistaat Geld in der Größenordnung von „wenigen“ Millionen Euro in die Hand nehmen sollen? Es ging da richtig um kräftiges Geld. Ich bin nach wie vor überzeugt, dass es die richtige Entscheidung war, die wir seinerzeit getroffen haben. Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer.
Lassen Sie uns zu den tauglichen Geschäftsmodellen kommen. Hier möchte ich zwei Namen nennen: Globalfoundries in Dresden hat hier – da sieht man einmal die Größenordnung, um die es dabei geht – 10 Milliarden Euro mittlerweile investiert, oder auch die InfineonTechnologie in Dresden als einer der größten Fertigungsstandorte der Infineon AG. hat hier seit 1994 rund 3 Milliarden Euro investiert. Derzeit wird in Sachsen die 300-Millimeter-Leistungselektronik hochgefahren, und wir sind international auf einem konkurrenzfähigen Feld. Wir sind also in diesem Bereich auf einem ausgesprochen guten Weg.
– Nein.
Meine Damen und Herren! Wir sind auch, wie ich meine, im Hochschulstandort Sachsen ausgesprochen gut gerüstet, um dieses Geschäftsmodell zu begleiten. Von den rund 1 200 Ingenieuren, die im Bereich der früheren AMD und früheren Globalfoundries tätig sind, ist eine
Reihe von Ingenieuren an den Standorten und besonders hier in Dresden ausgebildet worden, aber auch in Chemnitz und in Freiberg. Ich darf auch einmal als Hochschulpolitiker daran erinnern, dass die TU Dresden einen weltweit einzigartigen Studiengang anbietet: den Master in organischer und molekularer Elektronik. Wir sind also in diesem vernetzten Feld nicht schlecht, vorsichtig gesagt, aufgestellt.
Wir haben ein Qualitätsmerkmal. Es geht nicht nur um direkte Technologieförderung, sondern auch um ein Gesamtsystem von Forscherumfeld und Fachkräfteausbildung, mit anderen Worten: um einen Bereich von Schlüsseltechnologie, den wir hier von internationalem Format anbieten.
Die Problemlage haben die meisten hier ebenfalls genannt. Sie besteht darin, dass andere – neben den USA vor allem der asiatische Raum – erhebliche Summen in diese Zukunftstechnologie investieren. Das setzt voraus, wenn wir wettbewerbsfähig bleiben wollen, dass wir zum einen als Sachsen nicht in unseren Anstrengungen nachlassen dürfen – Wissen, Wissensvermittlung und Übertragung, Herstellung und Vermarktung gehen Hand in Hand –, sodass wir momentan auf dem Weg sind, eine der modernsten Regionen in Europa zu werden. Es setzt aber auch voraus, dass sich neben dem Bund, völlig zu Recht, dann auch die EU zu diesem Feld noch deutlicher bekennt als bisher.
Der Freistaat Sachsen und im Besonderen die Staatsregierung fordern seit einigen Jahren eine europäische Industriepolitik. Das ist genau der Punkt, auf den wir hier ansetzen müssen. Für diese Sicht der Dinge sind wir als einbringende Fraktionen außerordentlich dankbar.
Meine Damen und Herren! Die EU muss ihr Augenmerk weniger darauf richten, innerhalb des Raumes der EU die Wettbewerbsfähigkeit zu kontrollieren, sondern sie muss uns insgesamt eine Hilfe sein, bei der internationalen Wettbewerbsfähigkeit eine Schlüsselrolle zu begleiten.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der soeben von Herrn Kollegen Jennerjahn zur Debatte gestellte Antrag der GRÜNEN zu den Konsequenzen aus dem Bericht der Expertenkommission ist nicht hilfreich. Der Antrag bringt keinerlei Erkenntnisgewinn – ebenso wenig wie die Rede. Wir werden den Antrag aus den folgenden Gründen ablehnen:
Der Antrag enthält unter anderem die Feststellung, dass der Bericht der Expertenkommission keine Analyse enthalte, inwieweit das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen aufgrund eigener Erkenntnisse den Aufenthaltsort des Trios hätte ermitteln können.
Zur Erinnerung: Der Innenminister hat in der 59. Sitzung des Sächsischen Landtags – am 11. Juli 2012 – die Einsetzung eines unabhängigen Experten angekündigt. Diese Maßnahme hat die Untersuchung der Verwaltungsvorgänge im LfV zum Gegenstand. Sie ging darauf zurück, dass der damalige Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz den Innenminister am Vorabend darüber informiert hatte, dass im LfV Vorgänge aus G-10-Maßnahmen mit Bezug zum NSU-Komplex gefunden worden seien. Auftrag der Expertenkommission, die in der Folge eingerichtet worden ist, war es, Vorschläge für die zukünftige Gestaltung der Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen vorzulegen. Das war der Auftrag – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Dieser Aufgabe ist die Expertenkommission aus ihrer Sicht – und nach meiner Wahrnehmung – umfänglich nachgekommen. Ihr Bericht enthält im Ergebnis ihrer Arbeit eine ausgesprochen gute Analyse der Situation sowie Vorschläge für eine Verbesserung der Arbeit des LfV Sachsen. Genau das und nichts anderes, Herr Jennerjahn, ist Aufgabe der Kommission.
Alles andere, insbesondere die Analyse der operativen Maßnahmen des LfV im Zusammenhang mit dem Trio, ist Sache der parlamentarischen Gremien, zum Beispiel der PKK oder des dafür eingerichteten Untersuchungsausschusses. Dort hat die Aufarbeitung zu erfolgen.
Ein weiterer Teil des Antrags der GRÜNEN bezieht sich auf administrative Vorgänge, etwa ein Löschmoratorium, die Notwendigkeit personeller Veränderungen oder auch Verwaltungsanweisungen innerhalb des Amtes. Dies ist in erster Linie Aufgabe des Sächsischen Staatsministeriums des Innern. Dessen Bewertung der innerorganisatorischen Vorgänge im LfV ist zunächst abzuwarten. Ich persönlich – meine Fraktion sieht das sicherlich nicht anders – halte eine parlamentarische Bewertung zum heutigen Zeitpunkt jedenfalls für verfrüht. Sie ist erforderlich, wäre aber heute verfrüht.
Neben der Sache liegt Ihr Antrag, Herr Jennerjahn, soweit darin die Staatsregierung aufgefordert werden soll zu berichten, inwieweit sie die Berufung des von der Expertenkommission sogenannten „Verfassungsschutzbeauftragten“ unterstütze.
Zur Erinnerung: Herr Geiger, der ehemalige Präsident des Bundesamtes, verfolgt die Idee des „Verfassungsschutzbeauftragten“ mittlerweile seit sieben, acht Jahren. Sie ist also nicht neu, und das macht es auch nicht besser; insoweit stimme ich zu.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Bündnisgrünen, die parlamentarische Kontrolle der Exekutive im Allgemeinen und des LfV im Besonderen ist unsere ureigene Aufgabe selbst. Herr Jennerjahn, Sie verlangen in Ihrem Antrag vom Innenminister, der Teil der Exekutive ist, die Erklärung, inwieweit er die Einrichtung eines „Verfassungsschutzbeauftragten“ unterstütze. Ich halte dies für abwegig, wenn nicht für abenteuerlich. Es ist nicht Sache der Staatsregierung, sondern unsere parlamentarische Aufgabe, darüber zu entscheiden, wie die parlamentarische Kontrolle, zum Beispiel die des LfV Sachsen, künftig aussehen soll. Ich meine, wir sollten selbstbewusst genug sein, das selbst zu beurteilen.
Ich bin mir deshalb nicht im Klaren darüber, aus welchen Gründen Sie ein Votum der Staatsregierung verlangen.
Es ist hier nicht die Stelle, die Frage nach dem „Verfassungsschutzbeauftragten“ abschließend zu beantworten. Ich will aber doch so viel sagen: Von der Einsetzung eines „Verfassungsschutzbeauftragten“, der – nach den Worten der Expertenkommission – eine selbstständige Kontrollin
stitution gegenüber dem LfV sein soll, halte ich auch nach näherer Betrachtung nichts.
Der „Verfassungsschutzbeauftragte“ bekäme nach den Überlegungen der Experten weitergehende Rechte, als sie beispielsweise die PKK heute hat. Welche Konsequenzen sich daraus für seine Tätigkeit ergeben würden, bleibt allerdings unklar. Unklar bliebe auch das parlamentarische Verhältnis zur PKK, die in ihrem Verantwortungsbereich nach meinem Eindruck geschwächt würde. Ich hielte das für falsch.
Zweitens. Das Zusammenwirken zwischen dem SMI – als Fachaufsicht – und dem „Verfassungsschutzbeauftragten“ ist unklar. Dies gilt insbesondere deshalb, weil die Fachaufsicht des SMI sich nach der einschlägigen Vorschrift im Verwaltungsorganisationsgesetz auf die Sicherstellung der rechtmäßigen und zweckmäßigen Aufgabenwahrnehmung erstreckt. Zumindest für den Bereich der Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns käme es zu Überschneidungen. In parlamentarisches Deutsch übersetzt heißt das: Mit einer solchen Institution würden keine Probleme gelöst, sondern es würden neue geschaffen.
Drittens. Dass ich die im Expertenbericht für die Einsetzung eines solchen Beauftragten abgegebene Begründung insgesamt nicht für schlüssig halte, will ich hier nur andeuten.
Meine Damen und Herren! Mit all diesen Fragestellungen, insbesondere im exekutiven, administrativen Teil des Expertenberichts, beschäftigt sich Herr Staatsminister Ulbig umfassend und nachhaltig. Die Zeit dafür müssen wir ihm zubilligen.
Herr Jennerjahn, ich will Ihnen zu Ihrer Rede so viel sagen: Eine nennenswerte, substanzielle Begründung Ihres Antrags war das, was Sie hier vorgetragen haben, nicht. Über Aufgabenrahmen, Zuständigkeiten und Verfahrensfragen sollten sie sich – das sage ich Ihnen ganz offen – ein wenig mehr sachkundig machen. Ich möchte die höfliche Bitte Ihnen gegenüber äußern, mit ein wenig mehr Unvoreingenommenheit heranzugehen.
Meine Damen und Herren! Mit Fragestellungen der im Antrag genannten Art werden sich der Landtag und damit auch die CDU-Fraktion intensiv beschäftigen. Alles zu seiner Zeit, alles Notwendige, aber ein Antrag, wie heute vorgelegt, ist dafür nicht erforderlich.
Vielen Dank.
Vielen Dank. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin schon sehr verwundert, Herr Dulig. Offensichtlich haben Sie den Bürgerkompass überhaupt nicht verstanden.
Was hat denn die Opposition, in diesem Fall die SPDFraktion, gegen die Einbeziehung von Bürgern in den politischen Meinungsbildungsprozess einzuwenden? Ich war bislang der Auffassung, dass es gerade Ihre Forderung ist, plebiszitäre Elemente zu stärken. Wir haben eine moderne Verfassung. Wir haben eine ganze Reihe verschiedener Institutionen und Gremien, in denen wir Bürger in den politischen Diskurs einbeziehen. Genau das machen wir mit dem Bürgerkompass auch.
Also, wenn Schritte, gleich welcher Art, in diese Richtung unternommen werden, ziehen Sie das ins Lächerliche.
Das ist peinlich, was Sie hier abgeliefert haben.
Die Fakten sind: Der Bürgerkompass ist ein gemeinsames Modellprojekt der Bertelsmann-Stiftung und der Sächsischen Staatsregierung. Man hat repräsentativ ausgewählte Bürger einbezogen, die Vorschläge unterbreitet haben, wie das Land weiter vorankommen soll. Der Ministerpräsident hat diese Vorschläge entgegengenommen, geprüft, und er steht mit den Bürgern im Diskurs. 90 % der zahlreichen, repräsentativ ausgewählten Teilnehmer haben dieses Projekt im Nachgang ausgesprochen positiv bewertet.
Die Ergebnisse: Im Themenfeld Wirtschaft und Soziales sehen die Bürger Handlungsbedarf bei der Existenzsicherung aus eigener Kraft. Im Themenfeld Infrastruktur ging es vor allem um das Thema Innere Sicherheit. Im Themenfeld Bildung und Erziehung liegt der Fokus auf Personal und Ausstattung der Schulen. Das sind die
Ergebnisse. Wir alle – auch Sie, Herr Dulig – sind gut beraten, diese Ergebnisse ernst zu nehmen.
Nein. – Die Feststellung – und damit zur Realität –: Die Staatsregierung und die Koalition, meine Damen und Herren, arbeiten nicht an den Sachsen vorbei, sondern beziehen sie ganz im Gegenteil ein. Und das ist auch gut so.
Eine bessere Rückkopplung, eine bessere Einbeziehung von Menschen in politische Prozesse kann es doch gar nicht geben. Sie sollten sich mal fragen, ob Sie selbst den Mut haben, so etwas zu machen. Wo hat denn die SPD bisher einmal so einen Versuch in Ländern, in denen sie Verantwortung hatte, unternommen? Diese Beispiele gibt es nicht.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Wenn Sie sehen, wie die Vorschläge dann auch umgesetzt werden, sind wir genau bei dem Thema, Herr Dulig, das Sie angesprochen haben: Doppelhaushalt. Wir haben die Bezahlung der Grundschullehrer verbessert. Das ist ein Stück Entgegenkommen und Aufgreifen der Vorschläge aus dem Bürgerkompass.
Sachsens Polizei wird auf Antrag der Koalitionsfraktionen deutlich mehr Geld bekommen. Der Großteil davon wird den Mitarbeitern direkt zugutekommen. Außerdem wird es 300 Neueinstellungen geben. Ich könnte noch mehr Beispiele bringen.
Ich sage Ihnen, Herr Dulig: Lassen Sie die Kirche im Dorf! Der Bürgerkompass ist ein Modellprojekt, und es ging wie bei jedem demoskopischen Vorhaben auch um die Einbeziehung von Bürgern. Neu und zusätzlich ist diesmal, dass die Bürger unmittelbar der Staatsregierung gegenübersaßen und einbezogen waren. Ich finde, das ist wirklich ausgezeichnet und gut.
Klar ist natürlich auch, dass man nicht alle Vorschläge umsetzen kann. Das ist eine ganz andere Frage. Man ist es aber den Bürgerinnen und Bürgern schuldig, sich mit
ihnen auseinanderzusetzen, und das wird im weiteren Verlauf, Herr Dulig, auch folgen. Möglicherweise kann man auch einmal anderer Meinung sein. Das dürfte in der Demokratie doch auch vorkommen.