Astrid Schramm

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Last Statements

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach intensiven Verhandlungen zwischen dem In
solvenzverwalter, den Betriebsräten sowie der Gewerkschaft Verdi steht nunmehr fest, dass bundesweit 2.200 Schlecker-Filialen schließen müssen. Es sind somit 200 Märkte weniger betroffen, als in der Vergangenheit angekündigt wurde. Auch die bislang geplante Zahl von Entlassungen in Höhe von rund 11.700 reduziert sich. Es ist aktuell von ungefähr 500 Arbeitsplätzen die Rede, die weniger abgebaut werden müssen.
Viele Schlecker-Filialen im Saarland stehen vor dem Aus. Schlecker beschäftigt an der Saar rund 300 Menschen, fast ausschließlich Frauen. Viele von ihnen sind alleinerziehend und haben minderjährige Kinder. Ich war gestern Abend auf der Betriebsversammlung der Firma Schlecker und habe mir die Sorgen und Nöte der Frauen vor Ort angehört. Liebe Kolleginnen und Kollegen, 25 Jahre für eine Firma gearbeitet zu haben und dann aufgrund von Managementfehlern auf der Straße zu stehen, macht wirklich nur noch wütend. Für die entlassenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll es eine Transfergesellschaft geben.
Das Bundesland Baden-Württemberg, in dem Schlecker seinen Sitz hat, bemüht sich um einen Kredit für die Drogeriemarktkette seitens der staatlichen Förderbank KfW. Hierzu bedarf es allerdings noch einer Bürgschaftszusage der Politik. Bundeswirtschaftsminister Rösler will einen Kredit der Förderbank KfW in Höhe von etwa 71 Millionen Euro nur möglich machen, wenn Baden-Württemberg zusammen mit allen 16 Bundesländern die volle Haftung übernimmt. Die Länder wiederum machen dies aber von der Prüfung des Konzeptes des Insolvenzverwalters abhängig. Das heißt: Noch ist nichts entschieden.
Wir begrüßen es, dass die saarländische Landesregierung gestern eine Beteiligung des Landes an einer Transfergesellschaft für die Beschäftigten in Höhe von 800.000 Euro beschlossen hat. Es ist jedoch angebracht, die Transfergesellschaft nicht nur auf ein halbes Jahr zu begrenzen. Wir sind vielmehr der Überzeugung, es müsste ein ganzes Jahr sein. Das ist nach SGB III möglich. In diesen 12 Monaten sollten die betroffenen Frauen die Möglichkeit erhalten, sich weiterzubilden und sich einen neuen Job zu suchen. Ältere Mitarbeiter oder Frauen mit kleinen Kindern können nicht mal eben schnell hopplahopp umgeschult werden oder in Rekordzeit eine Weiterbildung absolvieren.
Wir können nur hoffen, dass sich alle Bundesländer einschließlich Nordrhein-Westfalen ebenfalls beteiligen und die Bürgschaft übernehmen. Ebenso sehen wir den Bund in der Pflicht. Die Transfergesellschaft muss bis zum 01. April eingerichtet sein. Es besteht ein immenser Zeitdruck. Ob in dieser extrem kurzen Zeit die Auswahl für die Mitarbeiter, die in eine Transfergesellschaft wechseln sollen, immer auch
sozialverträglich ist, müssen wir bezweifeln. Ohne eine Transfergesellschaft würden die Beschäftigten aber direkt in die Arbeitslosigkeit fallen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das will wohl niemand.
Das Ziel einer Transfergesellschaft ist es, für Mitarbeiter eines Unternehmens, das Personal abbaut, neue Perspektiven zu entwickeln und wieder eine Beschäftigung zu finden. Während einer Beschäftigung in einer Transfergesellschaft erhalten die Betroffenen von den Arbeitsagenturen sogenanntes Transferkurzarbeitergeld, das sich für Arbeitnehmer mit Kind auf 67 Prozent und für alle anderen auf 60 Prozent des Nettolohns beläuft. Wir begrüßen jedoch, dass der Insolvenzverwalter mit der Gewerkschaft das Transferkurzarbeitergeld auf 80 Prozent aufgestockt hat.
Wenn Geld für die Rettung deutscher Banken vorhanden ist und Herrn Wulff ein Ehrensold hinterher geworfen wird,
muss auch den Drogeriemitarbeitern geholfen werden, Herr Becker. Die Bundesregierung darf die Schlecker-Beschäftigten nicht im Regen stehen lassen. Die Politik ist es ja auch gewesen, die es Anton Schlecker ermöglicht hat, in seinem Unternehmen lange Jahre auf Lohndrückerei, Leiharbeit und Tarifflucht zu setzen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die maßgeblich für den Aufbau des Unternehmens gesorgt und für die Familie Schlecker eines der größten Vermögen in Deutschland erarbeitet haben, dürfen nicht für die Fehler des Managements haften.
Frauen, die der Schlecker-Bankrott bekanntlich in besonderem Maße betrifft, sind am Arbeitsmarkt ohnehin schlechter gestellt als Männer. Sie beziehen einen geringeren Bruttoverdienst und erhalten weniger Sonderzahlungen; ganz zu schweigen von Frauen, die in Schlecker-XL-Läden beschäftigt waren.
Es ist daher dringend notwendig, die von Arbeitslosigkeit bedrohten Frauen bei Schlecker mit einer Transfergesellschaft im Sinne einer Beschäftigungsgesellschaft aufzufangen, so, wie auch die Stahlstiftung Saarland als wegweisendes sozialpolitisches Modell in der Vergangenheit Tausende von Stahlarbeitern auffing und für einen neuen Arbeitsplatz qualifizierte. - Deshalb bitten wir Sie, dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zuzustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Lieber Herr Hans, ich singe jetzt die zweite Strophe, denn unsere Position zur Überflüssigkeit des Ministeriums für Gesundheit und Verbraucherschutz und des zusätzlich geschaffenen
Landesamtes und der damit bezweckten Versorgung von Parteifreunden auf Kosten der Steuerzahler ist bekannt. Deshalb fordern wir bei diesen Haushaltsberatungen die Abschaffung des Gesundheitsministeriums als eigenes Ressort. Ich kann mich der Rede von Herrn Volker Schmidt nur anschließen.
Ein Beispiel dafür, wie sehr es im Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz krankt, ist die von zahlreichen Apothekern unter Mitwirkung der Apothekerkammer angestrebten Neugründung einer PTA-Schule. Offensichtlich bedurfte es erst einer Anfrage unserer Fraktion, bis man sich in den beiden zuständigen Ministerien - auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen; das ist nachzulesen - in dieser Sache endlich einmal auf die Initiatoren hinbewegte.
In Beantwortung unserer Anfrage wurde seitens der Landesregierung mitgeteilt, dass eine staatliche Förderung beabsichtigt sei. Es ist Ihnen sicherlich bekannt, dass aufgrund der unzureichenden Ausbildungskapazitäten zahlreiche Bewerber gezwungen sind, eine Ausbildung außerhalb des Saarlandes zu absolvieren, wobei anzunehmen ist, dass das bei einem Großteil dieser Absolventen eine Arbeitsaufnahme in der Region, in der sie ihre Ausbildung durchgeführt haben, zur Folge hat. Nachdem die Förderanträge vorliegen und Sie, Herr Minister, die Neugründung befürworten, frage ich Sie, wann seitens der Landesregierung nun endlich die dringend benötigte Erweiterung der Ausbildung von pharmazeutisch-technischen Assistenten im Saarland vollzogen wird.
In einem anderen Bereich haben Sie zumindest ansatzweise reagiert. Ich spreche von der Altenpflegeausbildung. Obwohl es mehr als ein Jahr dauerte, hat die Landesregierung die Sorge um die Zukunft der Altenpflegeausbildung erkannt und eine Erhöhung von 300.000 Euro eingestellt. Das war auch unser Vorschlag und das begrüßen wir an dieser Stelle sehr. Damit ist allerdings nur ein kleiner Teil eines großen Problems in der Altenpflege angegangen worden. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Aussagen des Landesseniorenbeirates. Dieser weist zu Recht darauf hin, dass im Bereich der Kurzzeitpflege massive Defizite erkennbar sind. Es kann nicht sein, dass ältere, hilfsbedürftige Menschen aus dem Krankenhaus entlassen werden, ohne dass sie in eine Pflegestufe eingeordnet sind, und dann in der Folge die notwendigen Leistungen selbst zahlen müssen. Ich freue mich, dass der Kollege Hans dies auch so sieht.
Dieses Thema ist nicht neu, Herr Minister. Schon seit Jahren werden die Defizite in diesem Bereich
beklagt; zuletzt - wie eben erwähnt - vom Seniorenbeirat, einem ehrenamtlichen Gremium. Wenn wir uns schon ein Gesundheitsministerium leisten, dann sollte man doch erwarten dürfen, dass solche Mängel erkannt und zeitnah behoben werden. Bisher ist in der Sache nur Untätigkeit festzustellen. Hier erwarten wir mehr Engagement.
Es zeigt sich, dass es sich bei der von Ihnen, Herr Minister Weisweiler, in der Vergangenheit verlautbarten Parole, es handele sich um ein Ministerium der Gestaltung und nicht der Verwaltung, um eine gewaltige Fehldiagnose handelt. Herr Minister, ich wäre ja schon froh, wenn Sie die Verwaltung in Ihrem Bereich beherrschen würden. Dies ist nämlich Grundvoraussetzung eines Ministers, denn nur wer die Verwaltung überblickt, kann sich auch an Gestaltungsaufgaben machen.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang noch einmal an unsere Anfrage zu den Erhebungen der Landesregierung zum jährlichen Bedarf des saarländischen Arbeitsmarktes an pharmazeutisch-technischen Assistenten. Hier hat das zuständige Ministerium kleinlaut eingeräumt, dass es in der Vergangenheit - man höre und staune - keinerlei Erhebungen gegeben hat. Vor diesem Hintergrund finde ich die ständigen Verlautbarungen von Ihnen, Herr Minister, aber auch aus den Reihen der Regierungsfraktionen, der Schwerpunkt der saarländischen Gesundheitspolitik läge insbesondere im präventiven Bereich, doch etwas befremdlich.
Gerade dazu sind beispielsweise die Defizite im Umgang mit dem Dioxinskandal zu nennen. Uns allen sind die Presseberichte bekannt, in denen immer wieder verlautbart wurde, für die saarländischen Verbraucher bestehe keine akute Gesundheitsgefahr. Mit dieser Aussage sollten fehlende und völlig unzureichende Kontrollen vertuscht werden. Was interessiert es unseren Minister, wenn in ein paar Jahren Langzeitwirkungen durch die Aufnahme von Lebensmitteln mit überhöhten Dioxinwerten festgestellt werden? Sie, Herr Minister, werden dann sicherlich nicht mehr im Amt sein.
Einer von vielen traurigen Höhepunkten der Vertuschung und Inkompetenz waren die Aussagen des Ministeriums im Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz. Durch unsere Initiative und bezeichnenderweise nicht durch die der Landesregierung wurde dort die Dioxinproblematik behandelt. Auf eine Frage nach zusätzlichen Stichproben von Lebensmitteln wurde seitens der Landesregierung mitgeteilt, dass hierfür momentan europaweit - Sie können sich noch daran erinnern - keine Laborkapazitäten zur Verfügung stünden. Dem ist nicht so. Nach unseren eigenen Recherchen gibt es mehrere Angebote von renommierten Prüflaboren für kurzfristige
Untersuchungen. Ein solches Vorgehen darf sich unter keinen Umständen wiederholen. Es geht hier um Aufklärung der Verbraucher im Saarland.
Wenn aber angesichts der selbstauferlegten Schuldenbremse nicht einmal hinreichende Mittel vorhanden sind, um Lebensmittelkontrollen in einem befriedigenden Umfang gewährleisten zu können, dann ist das äußerst unbefriedigend.
Herr Minister, Sie verschlafen noch ein aktuelles Problem. Herr Hans, darauf hat auch Ihr Parteikollege Alfons Vogtel nachdrücklich hingewiesen. Die Zahl der psychischen Erkrankungen im Saarland liegt deutlich über dem Bundesniveau. Die Kliniken im Saarland sind hierauf nicht vorbereitet und brauchen dringend eine Erhöhung der Bettenkapazitäten.
Parallel dazu muss die dringend notwendige ambulante Versorgung ausgebaut werden. Wir appellieren an Sie, Herr Minister: Hier muss dringend etwas getan werden!
Als eine schwere Geburt bezeichne ich den Aufbau der Professur für Allgemeinmedizin. Bereits im November 2009 haben Sie, Herr Minister, angekündigt, schnellstens einen Lehrstuhl für Allgemeinmedizin an der Uniklinik Homburg zu schaffen. Die Finanzierung für die Einrichtung war schon zum damaligen Zeitpunkt weitgehend durch die saarländischen Hausärzte abgedeckt. Es bleibt zu hoffen, dass, nachdem die Verträge nun unterzeichnet sind, dieser Lehrstuhl schnellstens eingerichtet wird, da ansonsten - ich glaube, darüber brauchen wir nicht mehr zu diskutieren - die ärztliche Versorgung in den ländlichen Bereichen nicht mehr gewährleistet ist. Ziel muss es dann aber auch sein, die in Homburg ausgebildeten Ärzte möglichst im Saarland zu halten.
Zu guter Letzt lassen Sie sich Folgendes gesagt sein: Ein Ministerium hat nicht nur die Aufgabe, schöne Flyer zu drucken, sondern muss sich auch um die Belange und Bedürfnisse der Menschen in unserem Land kümmern. Dazu fordern wir Sie auf; da müssen Sie Verantwortung übernehmen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst ein Satz zu den Ausführungen, die mein Vorredner gemacht hat. Als langjährige, mittlerweile ehemalige Mitarbeiterin im Denkmalbereich empfinde ich Ihre Ausführungen als höchst befremdlich. Sie schlagen damit all denjenigen, die sich während der vergangenen Jahre ausgiebig und intensiv mit dem Denkmalschutz befasst haben, ins Gesicht.
Ich möchte meine Ausführungen mit einer Aussage des Landesdenkmalrates aus dem März 2010 beginnen. Ich zitiere, mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, aus dem Bericht: „Die Zusammenarbeit zwischen dem Landesdenkmalamt und dem Landesdenkmalrat befindet sich in einer tiefen Vertrauenskrise. Es ist nicht erkennbar, dass das Landesdenkmalamt den Landesdenkmalrat als ratgebende Institution akzeptiert.“ - Was sagt uns das? Nun, das liegt eigentlich auf der Hand: Frau Ministerin, es reicht eben nicht, dem Landesdenkmalrat irgendwelche Anhörungs- oder Erörterungsrechte einzuräumen. Anhörungsrechte des Landesdenkmalrates gibt es bereits jetzt. Was aber bringen sie mit Blick auf den Denkmalschutz und die Denkmalpflege? Offensichtlich nichts. Denn der im Saarland zu verzeichnende schlechte Umgang mit Denkmälern und die Beschädigung wichtiger Kulturgüter wurden dadurch bislang nicht verhindert. Ich erinnere exemplarisch an die Bergwerksdirektion in Saarbrücken.
Im Gegenteil! Die mit der Novellierung des Landesdenkmalschutzes im Jahr 2005 durchgesetzte Entkommunalisierung und die Konzentration der Aufgabe des Denkmalschutzes auf eine Behörde, konkret auf ein Referat im Ministerium für Umwelt, hatte die von den seinerzeit Angehörten bereits befürchteten negativen Auswirkungen auf den Denkmalschutz
und die von der Denkmalpflege betroffenen Bürgerinnen und Bürger zur Folge.
Der Landesdenkmalrat kritisiert in seinem Bericht zur Situation der Denkmalpflege nachdrücklich, dass die Landesdenkmalbehörde als Stabsstelle innerhalb eines Ministeriums weisungsgebunden und damit der Kraft beraubt ist, die erforderlich wäre, um für ein Denkmal angemessen kämpfen zu können. Wir müssen also den Landesdenkmalrat dringend stärken. Er ist die fachlich kompetente und unabhängige Institution, die Denkmäler wirklich verteidigt. In ihm sind durch Vertreter verschiedene Verbände, Interessensgruppen und Institutionen repräsentiert. Er vertritt somit das vom Gesetzgeber zum Denkmalhandeln notwendig vorausgesetzte öffentliche Interesse. Er ist darüber hinaus die einzige Institution, die nach der Novellierung neben der Landesdenkmalbehörde bestehen blieb. Trotzdem hat er bei Entscheidungen kaum Mitspracherechte. Selbst seine beratende Funktion wird offensichtlich in der Praxis vom Landesdenkmalamt nicht akzeptiert.
Nun sollte man meinen, dass dieses Problem in dem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf angegangen wird. Fehlanzeige! Einen Austausch und eine Auseinandersetzung auf Augenhöhe zwischen dem Landesdenkmalamt und dem Landesdenkmalrat wird es nach dem vorliegenden Gesetzentwurf mit großer Wahrscheinlichkeit auch weiterhin nicht geben.
Frau Ministerin, die Zusage, vor der Eintragung und der Löschung von Denkmälern mit dem Landesdenkmalrat künftig eine Erörterung statt eine Anhörung vorzunehmen, stellt nun wirklich keine entscheidende Verbesserung der Einflussmöglichkeiten des Landesdenkmalrates dar. Es müssten ihm vielmehr echte Mitspracherechte eingeräumt werden. So müsste beispielsweise für Eintragung, für Austragung oder bei gravierender Veränderung eines Denkmals die Pflicht zum Einvernehmen mit dem Landesdenkmalrat normiert werden. Auch wenn es um die Erteilung einer Genehmigung für die Zerstörung oder Beseitigung eines Ensembles, einer zusammenhängenden Gruppe von Bauten, geht, wäre ein echtes Mitspracherecht, nämlich die Pflicht zum Einvernehmen, entsprechend der früheren gesetzlichen Regelung erforderlich.
Des Weiteren müsste auch jede andere Erteilung einer Genehmigung durch die Landesdenkmalbehörde, beispielsweise über die Zerstörung, Beseitigung, Verbringung, Bestandsveränderung von Denkmälern, mit dem Landesdenkmalrat zumindest erörtert werden. Auch die durch die Novellierung im Jahre 2005 aufgehobene Vorschrift, wonach der Landesdenkmalrat auf Antrag eines Drittels seiner Mitglie
der von der Landesdenkmalbehörde verpflichtend zu hören war, müsste wieder eingeführt werden. Dies alles gilt umso mehr, als die Kommunen aus der Verantwortung für ihre Denkmäler entlassen wurden.
Dies alles sieht jedoch der von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf nicht vor. Den berechtigten Forderungen des Landesdenkmalrates nach mehr Beteiligung wird in keiner Weise Rechnung getragen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Aber auch andere wichtige organisatorische Voraussetzungen für einen von einer breiten Anerkennung der Bevölkerung getragenen Denkmalschutz fehlen. So müssten auch die Kommunen wieder stärker in den Denkmalschutz eingebunden werden.
Da die unteren Denkmalschutzbehörden entfallen sind, muss die kommunale Beteiligung auf andere Weise sichergestellt werden. Denkmalschutz ist in erster Linie eine kommunale Aufgabe und Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung. Es gibt eine substanzielle Bindung der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes an den Ort, an dem sich das Denkmal befindet. Wegen dieser örtlichen Bezogenheit und wegen der herausragenden Bedeutung für die Gestaltung und Entwicklung einer Gemeinde, einer Stadt oder einer Region muss die Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege als vorrangige kommunale Aufgabe angesehen werden. Die Identität einer Region lässt sich nicht durch eine zentralistisch angelegte staatliche Denkmalschutzbehörde regeln, sondern muss unter Beteiligung der Bürgerschaft selbst entstehen. Die kompetente VorOrt-Präsenz im Bereich der praktischen Denkmalpflege ist ein wichtiger Aspekt, denn in inhaltlicher Hinsicht setzt sie die umfangreiche und detaillierte Kenntnis der lokalen Denkmallandschaft voraus, in organisatorischer Hinsicht zudem die Möglichkeit, schnell reagieren zu können. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt diesen Erkenntnissen nicht angemessen Rechnung.
Der durch den Wegfall der unteren Denkmalschutzbehörden bedingte Verlust der kommunalen Entscheidungsebene wird mit dem vorliegenden Gesetz nicht kompensiert. Die Beteiligungsrechte der Gemeinden werden in keiner Weise gestärkt. Eine Stärkung könnte, meine Damen und Herren, zum Beispiel dadurch erfolgen, dass die Landesdenkmalbehörde mit den betroffenen Gemeinden unter anderem bei der Erteilung von Genehmigungen, die das Zerstören, Beseitigen, Verbringen von Baudenkmälern sowie den Bestand oder das Erscheinungsbild von Baudenkmälern verändernde Maßnahmen betreffen, Einvernehmen erzielen muss.
Auch der Forderung nach mehr Bürgerbeteiligung trägt der Gesetzentwurf keine Rechnung. Während
die Beteiligung der Bürgerschaft durch die bürgernahe Konzeption und die Schaffung kommunaler Strukturen seinerzeit durch die unteren Denkmalschutzbehörden in hohem Maß gegeben war, bleiben nunmehr nicht nur die Kommunen selbst, sondern auch ihre Bürger komplett außen vor. Dem hätte man mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zumindest insoweit abhelfen können, als man die Landesdenkmalbehörde verpflichtet, die zur Entscheidung stehenden Sachverhalte vor der Entscheidung im jeweiligen Gemeindeblatt bekannt zu machen.
Die Erörterungen mit dem Landesdenkmalrat könnten mithin öffentlich sein, sodass vor der Schaffung von Tatsachen eine breite öffentliche Diskussion ermöglicht würde. Aber dies ist nicht gewollt, sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt dies nicht, er bringt vor allem eines zum Ausdruck, nämlich den Allmachtswahn dieser Regierung. Der Denkmalschutz wird allein zur Ministersache. Untergeordnet ist eine weisungsgebundene Behörde, die Gewehr bei Fuß steht. Sie versammelt dann auch gleich fachbehördliche und Vollzugsaufgaben in einer Hand. Auch das muss sich dringend ändern!
Der Gesetzentwurf geht an den Ursachen der Probleme im Denkmalschutz vorbei. Auf die von Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Landesdenkmalrat vorgetragenen Missstände wird nicht eingegangen. Somit findet Denkmalschutz nicht nur in der Vergangenheit, sondern auch in der Zukunft nicht mehr statt.
Unser Ziel ist es, dem Denkmalschutz und der Denkmalpflege wieder eine tragfähige organisatorische Struktur zu geben, die auf einer stärkeren Beteiligung der Kommunen und des Landesdenkmalrats, aber auch der Öffentlichkeit, fußt. Dafür werden wir uns einsetzen, dafür ist es notwendig, eine breite Diskussion in Gang zu setzen. Wir stimmen nicht mit dem vorliegenden Gesetzentwurf überein, aber wir hoffen auf eine konstruktive Diskussion im Ausschuss, die unsere Forderungen nach mehr Beteiligung der Bürger, der Kommunen und des Landesdenkmalrates Rechnung trägt. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zum Saarländischen Gaststättengesetz soll das bislang im Saarland geltende Gaststättengesetz des Bundes ersetzen. Die Begründung zum Koalitionsentwurf gibt vor, das Ziel einer Deregulierung und Entbürokratisierung verfolgen zu wollen. Von der bestehenden Gaststättenerlaubnis, die für eine bestimmte Person und für bestimmte Räume sowie für eine bestimmte Betriebsart erteilt wird, soll abgerückt und stattdessen ein bloßes Anzeigeverfahren eingeführt werden. Die Fraktion DIE LINKE hat sich in der Ersten Lesung der Stimme enthalten, da wir die Stellungnahmen der Betroffenen und die Anhörung im Wirtschaftsausschuss bei unseren Beratungen mit berücksichtigen wollten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die vorgesehenen Neuregelungen des Koalitionsentwurfs führen letztendlich nicht zu einer Deregulierung und
Entbürokratisierung. Die nachträglichen behördlichen Kontrollen müssen im Falle eines bloßen Anzeigeverfahrens umso umfangreicher ausfallen, weshalb der Verwaltungsaufwand bezogen auf die Gesamtdauer eines Gaststättenbetriebes nicht wesentlich reduziert würde. Erschwerend und ganz maßgeblich tritt noch hinzu, dass der Koalitionsentwurf für die Gaststättenbetreiber zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit und einer Gefahr von Fehlinvestitionen führen würde.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass sich die koordinierende Funktion der Gemeinden, die als einheitlicher Ansprechpartner im Gaststättengewerbe rechtsverbindliche Auskünfte hinsichtlich unterschiedlicher Fachbereiche bieten kann, bewährt hat. Nach derzeit geltendem Recht erhalten die Antragsteller bereits im Planungsstadium der Existenzgründung qualifizierte Beratung und Sicherheit bezüglich der Realisierbarkeit ihres Vorhabens. So wird einem Antragsteller bereits bei der Aufnahme des Geschäftsbetriebes Rechtssicherheit gewährt, insbesondere bezogen auf die einschlägigen Vorschriften anderer Fachbehörden. Ich denke dabei an die Lebensmittelüberwachung, den Emissionsschutz, den Arbeitsschutz, den Brandschutz wie auch an die Bauaufsicht.
Angesichts der Fülle der vom Gaststättenbetreiber selbst zu beachtenden gesetzlichen Spezialvorschriften läuft er künftig häufiger Gefahr, wegen Informationsdefiziten ordnungsrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. So können sich unter anderem nachträgliche und für ihn überraschende Anordnungen anderer Behörden ergeben. Beispielsweise besteht das Risiko, dass weitreichende bauliche Änderungen durchgeführt werden müssen, die nach Betriebsbeginn zur Beeinträchtigung des Betriebsablaufes führen oder sogar mit einer zeitweiligen Schließung der Gaststätte verbunden sind. Dieses betriebswirtschaftliche Risiko und die damit verbundene Möglichkeit von Existenzvernichtungen aufgrund von Planungsfehlern können wir schon im Interesse der Gewerbetreibenden nicht mittragen.
In Bezug auf die von den Koalitionsfraktionen angeblich angestrebte Entbürokratisierung ist darauf zu verweisen, dass bereits das Gaststättengesetz des Bundes in vielen Fällen Erleichterung bei der Erteilung einer Erlaubnis vorsieht. So kann beispielsweise bei einer änderungsfreien Übernahme einer bestehenden Gaststätte eine vorläufige Gaststättenerlaubnis erteilt werden, um die Betriebsübernahme reibungslos zu gestalten.
Ich bitte um Ruhe auf der Regierungsbank; das ist ja unmöglich.
Die bisher bewährte personen- und objektbezogene Gaststättenerlaubnis dient einem umfassenden und effektiven Schutz der Gäste, der Nachbarn und damit auch dem öffentlichen Interesse. Der Erlaubnisvorbehalt soll sicherstellen, dass von einem Betrieb keine Gefahren beispielsweise für die Sicherheit, die Gesundheit der Gäste oder unzumutbare Belästigungen wie Geräusch- und Geruchsemissionen ausgehen.
Der vorliegende Koalitionsentwurf trägt durch die Abkehr von der Erlaubnispflicht dem erforderlichen Schutz der Gäste und der umliegenden Nachbarschaft nur unzureichend Rechnung, dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Gewerbeuntersagungsverfahren langwierig ist und der Gaststättenbetrieb während eines solchen Verfahrens weiterhin aufrechterhalten werden kann. Die Leidtragenden des Entwurfs wären neben dem bereits zuvor erwähnten Gaststättenbetreiber im Zuge von Fehlinvestitionen die Mitarbeiter, die Nachbarn, die Geschäftspartner, Vermieter und Zulieferer sowie nicht zuletzt die Besucher der Gaststätten.
Nach Auffassung der Oppositionsfraktionen sollen daher die Regelungen des Gaststättengesetzes des Bundes im Saarland als Landesrecht fortgelten, allerdings ergänzt um die vorgesehene Regelung im Bereich der Schulungen und des übermäßigen Alkoholkonsums. Es spricht für sich und gegen den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, dass bislang nur sehr wenige Bundesländer ein eigenes Gaststättengesetz verabschiedet haben. Das bedeutet, in den meisten Bundesländern findet das bisherige Gaststättengesetz des Bundes weiterhin Anwendung. Selbst bei den Ländern, die ein eigenes Gaststättengesetz verabschiedet haben - die Kollegin Ries hat eben Bremen genannt -, wurde der Erlaubnisvorbehalt des Bundesgesetzes beibehalten. Ich bitte deshalb, unserem gemeinsamen Gesetzentwurf zur Zweiten Lesung zuzustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit mehr als drei Wochen beschäftigen wir uns mit dem Dioxin-Skandal. Herr Schmitt, ich stelle fest, dass Sie in dieser Angelegenheit Wahrnehmungsprobleme haben.
Die Fraktion DIE LINKE hat aus diesem Grund das Thema auf die Tagesordnung der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses gesetzt. In dem Bericht der Landesregierung haben Sie, Herr Minister Weisweiler, dem Ausschuss mitgeteilt, dass bislang keine aktuellen Erkenntnisse über dioxinbelastete Lebensmittel über offizielle Lieferwege von den betroffenen Betrieben in das Saarland gelangt sind. Für die saarländischen Verbraucher bestünde keine akute Gesundheitsgefahr - selbst wenn belastete Lebensmittel wie Fleisch und Eier verzehrt worden sein sollten. - So Ihre Worte, Herr Minister.
Über Schnellwarnsysteme wollen Sie frühzeitig von anderen Bundesländern informiert werden. Sobald
es Anlass dazu gäbe, wollen Sie umgehend Gegenmaßnahmen wie Rückrufe und Kontrollen der belieferten Händler ergreifen. Bei größeren Geflügel- und Schweinehaltern würden derzeit zusätzliche Futtermittelproben erhoben und auf Dioxin untersucht. Dies alles wurde in einer gemeinsamen Presseerklärung des Gesundheits- und Wirtschaftsministeriums vom 12. Januar 2011 um 17.30 Uhr bekannt gegeben. Der besagte Gesundheitsausschuss tagte auch am 12. Januar um 9.30 Uhr, also am gleichen Tag vormittags. In der Ausschusssitzung musste eigentlich allen klar werden, dass Sie sich lediglich auf die anderen verlassen haben und durch Aussitzen glänzen. Daher schnell noch abends eine Presseerklärung, herausgegeben zur Beruhigung.
Wenn in der vorerwähnten gemeinsamen Presseerklärung des Verbraucherschutzministeriums und des Wirtschaftsministeriums mitgeteilt wird: Für die saarländischen Verbraucherinnen und Verbraucher bestünde auch im Fall eines Verzehrs belasteter Lebensmittel keine akute Gesundheitsgefahr, so handelt es sich hier um eine bewusste Vernebelungsund Beschwichtigungstaktik, meine Damen und Herren.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, soll wegen der Langfristeffekte auch die Aufnahme geringer Mengen - wenn möglich - vermieden werden. Denn auch geringe Mengen von Dioxin in Nahrungsmitteln können für Menschen auf Dauer schädlich sein, da sich der fettlösliche Stoff im Körper ansammelt. Im Hinblick auf die grundsätzliche Giftigkeit und die krebserregenden Eigenschaften von Dioxin ist größte Vorsicht geboten, zumal es zu Dioxinen nach wie vor nur vergleichsweise wenige wissenschaftliche Informationen gibt. In Tierversuchen zum Beispiel war die Substanz tausendmal giftiger als Zyankali. Dioxin zählt zu den giftigen organischen Verbindungen und trägt die Bezeichnung Ultragift. In Deutschland liegt die durchschnittliche tägliche Belastung der Bevölkerung mit Dioxin bei täglich zwei Pikogramm pro Kilogramm Körpergewicht. Das ist bereits am oberen Limit dessen, was die Europäische Union als gerade noch akzeptabel erachtet, wobei hier eine Senkung auf ein Pikogramm pro Kilogramm angestrebt wird. Dioxine stehen im Verdacht, Krebs zu verursachen. Besonders problematisch sind mit Dioxin belastete Lebensmittel für Schwangere und stillende Frauen und deren Kinder. Unabhängig davon, ob nun eine akute Vergiftung zu erwarten ist oder nicht, eine potenzielle Gesundheitsgefährdung ist allemal gegeben.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher im Saarland wollen aufgrund der Langzeitwirkung keine Lebensmittel, die mit überhöhten Dioxinwerten belastet sind. Man muss sich in diesem Zusammenhang auch einmal vor Augen führen, dass nicht wenige
Länder, auch außerhalb der Europäischen Union, im Zuge des Dioxin-Skandals stärkere Kontrollen oder teilweise sogar einen Importstopp für Lebensmittel aus Deutschland verhängt haben. Herr Minister, ganz offenkundig gibt es hier eine differenziertere Betrachtung des Skandals. Müssen denn erst Skandale stattfinden, um Änderungen bei den Lebensmittelkontrollen durchsetzen zu können? Das kann doch alles nicht wahr sein, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der Gipfel der Heuchelei ist jedoch, wenn der CDUVerbraucherexperte weiterhin tapfer auf die Selbstkontrolle der industriellen Zulieferbetriebe und die verwertenden Großabnehmer verweist. BSE, Gammelfleisch, jetzt abermals Dioxin - es hat sich doch immer wieder gezeigt, dass die Selbstkontrollen der Firmen nicht greifen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir von der Linksfraktion wollen mehr Kontrollen. Die Umfragen zeigen, dass auch die meisten Bundesbürger strengere Gesetze und Kontrollen bei Lebensmitteln wollen.
Die Linksfraktion im saarländischen Landtag hat bereits im Oktober des vergangenen Jahres, also vor dem jüngsten Dioxin-Skandal, darauf hingewiesen, dass angesichts der knapp 15.000 Lebensmittelbetriebe im Saarland die Zahl von 14 Lebensmittelkontrolleuren und 15 Amtstierärzten zu gering sei. Der in diesem Kontext gegebene Hinweis der Landesregierung auf die prekäre Haushaltslage ist allerdings nicht hilfreich, muss doch der Schutz der Bevölkerung oberste Priorität haben.
Die Landesregierung darf nicht beim Personal sparen, wenn es um die Gesundheit der Bevölkerung geht. Meine Damen und Herren, diese Einschätzung bekommt durch die aktuellen Vorkommnisse noch einmal einen ganz anderen Stellenwert.
Lieber Herr Verbraucherschutzexperte von der CDU, Sie haben eine Presseerklärung abgegeben. Gestatten Sie mir, Herr Präsident, dass ich daraus zitiere: „Sowohl personell als auch technisch ist der Bereich der Lebensmittelkontrollen im Saarland sehr gut aufgestellt, ein neues Dioxinlabor ist nicht nötig, zumal im Bedarfsfall die Zusammenarbeit mit RheinlandPfalz gut funktioniert.“
Herr Kollege Hans, als Sie diese Erklärung abgaben, hatten Sie sicherlich noch nichts von den Ergebnissen gehört, die sich im Saarland bei den sage und schreibe zehn Routinekontrollen auf Dioxin ergeben haben. Uns liegt das jetzt vor; Frau Ries hat es eben schon geschildert. Die Kontrollen stammen aus dem Mai, dem Juni und letztlich auch von An
fang September. Und erst am 26. Oktober wurden die Proben nach Speyer geschickt.
Ich will Ihnen das jetzt noch einmal erklären, allen, die das eben noch nicht kapiert haben:
Die im Mai und im Juni gezogenen Proben wurden erst vier beziehungsweise fünf Monate später zur Untersuchung geschickt. Allein das ist schon ein Skandal im Skandal!
Bis zum 13. Januar 2011 lagen aber immer noch keine Ergebnisse vor. Das ist nicht nur ein Skandal im Skandal, das ist der Super-GAU!
Aber auch nach Bekanntwerden des Dioxin-Skandals Ende des Jahres 2010 wurden keine zusätzlichen Stichproben gezogen. Man hat keine zusätzlichen Stichproben gezogen, weil man sich halt auf die anderen Ministerien verlassen hat. Schlimmer geht’s nimmer!
Ungeheuerlich und skandalös ist des Weiteren, dass anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Verbraucherschutz am 12. Januar der Berichterstatter der Landesregierung auf die Frage nach zusätzlichen Stichproben bei Lebensmitteln dahingehend geantwortet hat, es stünden hierfür derzeit überhaupt keine Laborkapazitäten zur Verfügung, und das gar europaweit. Wir haben diese Aussage überprüft, und sie wurde als Lüge der Regierung entlarvt.
Bereits das erste von uns im Rahmen einer profanen Google-Recherche binnen Sekunden ermittelte und sodann kontaktierte Prüflabor stünde für Untersuchungen zur Verfügung. Ich halte hier ein Angebot der SGS Institut Fresenius vom 17.01., also zwei Tage alt, in Händen, wonach Ergebnisse von Dioxinanalysen bereits nach drei Arbeitstagen nach Eingang einer Probe vorliegen. Ich frage angesichts dessen die Beteiligten: Was soll hier eigentlich vertuscht werden? Soll Ihnen die Fraktion DIE LINKE noch Mitarbeiter vermitteln, damit die Untersuchungsaufträge für Prüflabore ausgefüllt werden können?
Herr Minister, die von Ihnen übermittelten Daten der zehn Routineproben werfen noch weitere Fragen auf. Wo haben Sie zum Beispiel die Proben gezogen? Welcher Futtermittelhersteller hat geliefert? Gibt es bei diesen Proben Ergebnisse zur PCB-Belastung? Wenn ja, wie sind sie ausgefallen? Die Antworten auf alle diese Fragen sind nicht nur für die Abgeordneten im saarländischen Landtag wichtig, sondern vor allem für die Verbraucherinnen und Verbraucher in unserem Lande.
Der nächste Skandal kommt, die nächste Sauerei im wahrsten Sinne des Wortes - wartet schon: Sogar in Bio-Eiern, auf die in den vergangenen Wochen verstärkt zurückgegriffen wurde, sind aufgrund verseuchten Maises erhöhte Dioxinwerte festgestellt worden, dies zwischenzeitlich in neun Bundesländern. Und was haben Sie, Herr Minister, im Saarland bisher getan? Nach der Ausschusssitzung in der vergangenen Woche haben Sie durch die Lebensmittelkontrolleure Informationsblätter mit den Chargennummern von verseuchten Eiern an den Handel verteilen lassen. Dies hätte drei Wochen früher erfolgen müssen!
An der gestrigen Sitzung haben Sie, das muss man auch erwähnen, teilgenommen und gemeinsam mit Ihren Amtskollegen ein 14-Punkte-Programm verabschiedet. Das Lebensmotto unseres Landes lautet, wie wir alle wissen, „Hauptsach, gudd gess“. Wir sind uns wahrscheinlich auch alle darin einig, dass wir keine Gifte im Essen haben wollen und dass wir es nicht zulassen dürfen, dass schwarze Schafe der Lebensmittelindustrie unser Genussempfinden vergiften. Es ist daher nur zu hoffen, dass die Inhalte des gestern verabschiedeten Programms schnellstens umgesetzt werden, dies allerdings ohne Zulassen der Ausnahmeregelungen, die jetzt schon wieder in die Diskussion gebracht worden sind. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Traurig aber wahr, so könnte die Überschrift unserer diesjährigen Haushaltsberatung lauten.
Danke, Herr Ulrich, ich habe es vernommen. - Wir haben in der gestrigen Debatte erfahren, in welchem desolaten finanziellen Zustand sich unser Land befindet.
Deshalb war es auch eine falsche Entscheidung, dass noch ein zusätzliches Ministerium und zwischenzeitlich auch noch ein zusätzliches Landesamt geschaffen wurden. Es wurden neue Stellen eingerichtet und dies vor allem im höheren Dienst. Angesichts der Einsparung einer jeden dritten Stelle im öffentlichen Dienst ist ein derartiges Vorgehen nur noch skandalös. Auf dem Rücken von vielen Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben Sie in den letzten Monaten verdiente Parteikollegen versorgt. Können Sie sich vorstellen, Herr Ulrich, welch ein Frust in den Reihen der Beschäftigten herrscht? Sicherlich nicht!
Ich bin mir sicher: Die Quittung für diese Versorgungsmentalität bekommen Sie bei den nächsten Wahlen, meine sehr geehrten Damen und Herren der Jamaika-Koalition.
Rückblickend auf das letzte Jahr muss man sich nun die Frage stellen, was hat die Neuschaffung des Ministeriums eigentlich gebracht? Da haben wir zum einen - sicherlich können wir uns daran alle noch gut erinnern - die Geschichte der Schweinegrippeimpfung hier im Lande. Dadurch sind wir wieder um eine Episode reicher geworden. Denn Sie, Herr Minister, hatten die Saarländerinnen und Saarländer ständig durch die Presse aufgerufen, sich der Schweinegrippeimpfung zu unterziehen. Und das wahrscheinlich nur deshalb, weil Sie 432.000 Impfdosen beschafft hatten. Ich wiederhole: 432.000 Impfdosen. Die daraus entstandenen Kosten für Ärzte, Apotheken, Lager, Versandkosten, Spritzen und Kanülen belaufen sich insgesamt auf schlappe 4,2 Millionen Euro. Wir haben es ja.
Ihr unermüdlicher Einsatz hat aber nichts genutzt. Sie konnten die Bürgerinnen und Bürger nicht über
zeugen, sich impfen zu lassen. Deshalb sitzen wir bis heute auf den Impfdosen und Sie versuchen nun verzweifelt, diese Ladenhüter los zu werden. Weil die Pharmaunternehmen so viel Energie in die Produktion der Pandemiestoffe investiert haben, wurde die Herstellung von gewöhnlichen Impfstoffen für Kinder vernachlässigt. Auch viele saarländische Kinderarztpraxen waren davon betroffen. Das ist in unseren Augen ein unhaltbarer und durch nichts zu rechtfertigender Zustand.
Nur Ihnen, Herr Gesundheitsminister, war davon laut Presseberichten nichts bekannt. Wir fragen uns deshalb natürlich schon, ob wir ein Ministerium brauchen, welches die medizinischen Bedürfnisse der Jüngsten in unserem Lande noch nicht einmal wahrnimmt. Brauchen wir ein Ministerium, das noch nicht einmal über so etwas informiert ist? Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sagen dazu ganz klar: Nein!
„Ein Zukunftsthema, das uns in allen Politikbereichen vor große Herausforderungen stellt, ist der demografische Wandel.“ Das waren Ihre Worte, Herr Minister, vor den letzten Haushaltsberatungen. Diesbezüglich geben wir Ihnen uneingeschränkt recht.
Hierzu wurden im Haushalt erstmals Mittel ausgewiesen. Sehr gut! Es waren unter anderem 60.000 Euro vorgesehen, die der Unterstützung durch externen Sachverstand dienen sollten. Nunmehr werden 50.000 Euro gestrichen, gerade einmal 10.000 Euro sind übriggeblieben. Damit ist Ihre Aussage - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident -, „das Potenzial der Gesundheitswirtschaft als eine Zukunftsbranche mit wachsenden Märkten für neue Produkte und Dienstleistungen zu nutzen“, ins Leere gelaufen. Bei uns im Saarland sagt man dazu: Rin in de Grumbeere, raus aus de Grumbeere.
Weder im Gesundheitsbereich noch beim Verbraucherschutz haben Sie im zurückliegenden Jahr einen bleibenden Eindruck hinterlassen. Ich habe mir wirklich viel Mühe gegeben, um etwas Lobenswertes zu finden. Das müssen Sie mir glauben.
Und Sie werden es nicht glauben: Ich habe sogar etwas gefunden.
Fairerweise, Herr Schmitt, werde ich dies jetzt auch anführen. Der Ruf nach einem Lehrstuhl für Allge
meinmedizin an der Uniklinik wurde endlich erhört. Halleluja!
Es ist mir aber auch aufgefallen, dass Sie zu den Problemen, welche der saarländischen Bevölkerung wirklich zu schaffen machen, nichts zu sagen haben. Ich nenne diese Probleme noch einmal: die langen Wartezeiten in den psychologischen beziehungsweise psychotherapeutischen Praxen, die mangelnde Hausarztversorgung beziehungsweise der drohende Hausarztmangel, die Situation der Heilpraktiker hier an der Saar. Zu allen diesen Fragen wurde von Ihnen bislang keine Antwort gegeben. Es stellt sich uns daher wiederum die Frage: Brauchen wir wirklich ein Gesundheitsministerium samt eigenem Landesamt? Wir meinen: Nein.
Wir sind eher der Meinung, dass die Landesregierung jetzt die einmalige Gelegenheit beim Schopfe packen und dieses eigenständige Ministerium abschaffen sollte. Immerhin darf unser liebenswerter Minister Weisweiler derzeit eine permanente Aufmerksamkeit der Medien verzeichnen. Dies jedoch nicht in seiner Funktion als Minister für Gesundheit und Verbraucherschutz, sondern eher als Streitschlichter der FDP. Oder besser noch: als heiß gehandelter Kandidat für den Parteivorsitz der Liberalen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung, dass diese Arbeit eine Ganztagsbeschäftigung mit sich bringt, inklusive Sonnund Feiertagsarbeit.
Wir können daher nur hoffen, dass die FDP-Basis Erbarmen mit uns hat, Sie zum Parteichef gewählt werden und somit die Steuerzahler durch die Abschaffung des Ministeriums entlastet werden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns liegt heute in Zweiter Lesung ein Gesetzentwurf zur Errichtung eines zusätzlichen Landesamtes für Gesundheit und Verbraucherschutz vor, welches zum 01.01.2011 geschaffen werden soll. Die Fraktion DIE LINKE hat bereits genau wie die SPD in der vorletzten Landtagssitzung darauf hingewiesen, dass sie der Neuschaffung des Landesamtes nicht zustimmen wird.
Der Grund für die Schaffung eines zusätzlichen Landesamtes liegt darin, den Gesundheits- und Verbraucherschutz effizienter zu gestalten. So die Worte von Ihnen, Herr Minister, und auch von Ihrem Staatssekretär, Herrn Pini. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass das bisherige Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz nicht effizient gearbeitet hat. Wir entnehmen dem Gesetzentwurf auch noch, dass Ausgabensteigerungen infolge der Neuerrichtung angeblich nicht zu verzeichnen sind. Das mag glauben, wer will, wir aber nicht.
Die Ankündigung, dass das neu geschaffene Landesamt neue Fachreferate schaffen kann, zeigt, dass die Neustrukturierung nicht kostenneutral, wie bereits mehrfach vorgetragen, erfolgen wird. Eine Trennung oder Neuorganisation ist immer mit finanziellen Mehraufwendungen verbunden. Allein das neu geschaffene Ministerium verschlingt Millionen.
Haben Sie auch einmal danach gefragt, Herr Minister, welche Auswirkungen dieser Gesetzentwurf auf die Mitarbeiter hat, auf die Bevölkerung? Ich glaube nicht. Beginnen wir erstens einmal mit der Organisation, von welcher vor allem die Mitarbeiter betroffen sind. Im Jahre 2000 war die Zuständigkeit vom Um
weltministerium an das Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales übergegangen. Somit gab es zum 01.04.2001 ein neues Landesamt für Verbraucher-, Gesundheitsund Arbeitsschutz. Dann, im Jahre 2004, wurde dieser Geschäftsbereich dem Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales zugeordnet und nunmehr ein eigenes Landesamt in der obersten Dienstaufsicht des Ministeriums für Gesundheit und Verbraucherschutz.
Fazit. Die Umstrukturierungen speziell bei diesem Landesamt erinnern mich wie bei SaarGummi an eine Heuschrecke, wo man nicht mehr genau weiß, wer zurzeit gerade den Hut aufhat, wo man nicht mehr genau weiß, wie die Zukunft aussieht, und wo man auch nicht mehr genau weiß, wann die nächste Umstrukturierung geplant ist.
Schauen wir uns zweitens an, welche Veränderungen dies für die Bevölkerung mit sich bringt. Die Saarländerinnen und Saarländer müssen sich ständig an veränderte Zuständigkeiten gewöhnen. Wer heute noch zuständig war, ist es morgen schon nicht mehr. Was dies mit bürgerfreundlicher Verwaltung zu tun hat, ist mir schleierhaft.
Herr Minister, Sie haben im ersten Jahr Ihrer Amtszeit sich vorrangig darum gekümmert, das neue Ministerium zu strukturieren, damit verdiente Parteigenossen unterkommen. Nun kümmern Sie sich vorrangig darum, dass das Landesamt strukturiert wird. Statt sich um die Probleme der Bevölkerung und Berufsgruppen zu kümmern, strukturieren Sie. Man könnte meinen, wir haben keinen Gesundheits-, sondern einen Strukturminister, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Welche Probleme hat aber unsere Bevölkerung? Ich nenne Ihnen ein paar Stichpunkte, derer Sie sich vielleicht einmal annehmen sollten. Das sind die unzumutbar langen Wartezeiten in den psychologischen und psychotherapeutischen Praxen. Die Hausärzte befürchten, dass in ein paar Jahren die Versorgung der Bevölkerung nicht mehr wie gewohnt geleistet werden kann. Kürzlich - Sie haben es selbst gehört -, wurde der älteste praktizierende Hausarzt geehrt. Er ist zwischenzeitlich 72 Jahre alt.
Es wird in ein paar Jahren einen Hausärztemangel im Saarland geben. Schon heute wird händeringend nach Nachfolgern gesucht. Darum müssen Sie sich kümmern. Der geplante neue Lehrstuhl für Allgemeinmedizin wird hoffentlich so schnell wie möglich eingerichtet. Gerade in diesem Bereich hat die CDUgeführte Landesregierung in den letzten Jahren tief geschlafen.
Wie auch immer, ein eigenes Gesundheitsministerium haben wir von Anfang an kritisiert. Daher ist es nur folgerichtig, dass wir auch einem eigenen Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz die Daseinsberechtigung absprechen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll ein zusätzliches Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz geschaffen werden. Dies bedeutet, dass das bisherige Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz lediglich als Landesamt für Soziales erhalten bleibt und ein Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz neu geschaffen wird.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die erst wenige Wochen zurückliegenden Haushaltsberatungen, in denen die Fraktion DIE LINKE darauf hingewiesen hat, dass im Zuge der desolaten Haushaltslage unseres Landes bereits die Schaffung eines zusätzlichen Ministeriums für Gesundheit und Verbraucherschutz unverantwortlich ist, zumal zum damaligen Zeitpunkt 18 neue Stellen vor allem im höheren Dienst eingerichtet wurden.
Heute wird ein Gesetzentwurf vorgelegt, der am 01.01.2011 in Kraft treten soll, mit der Begründung, dass die Neuschaffung dieses Landesamts notwendig sei, um den Gesundheits- und Verbraucherschutz effizienter zu gestalten. Dies hört sich zunächst einmal gut an, denn die öffentliche Wahrnehmung des Verbraucherschutzes hat in den vergan
genen Jahren stark zugenommen. Aber brauchen wir dazu wirklich ein eigenes Landesamt? Ist es denn nicht wichtiger, den Verbraucherschutz zu stärken und zu verbessern und somit Informationen für Verbraucher verfügbar und transparenter zu machen, meine sehr geehrten Damen und Herren?
Ich darf einen Auszug aus der Gesetzesvorlage zitieren. Er lautet: „Im Übrigen sind für die Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Verbraucherschutz keine Stellenneuschaffungen erforderlich.“ Dazu kann ich nur sagen, ein Schelm, der Böses dabei denkt. Es ist doch für jeden hier klar, dass dieses neue Amt eine neue Leitung erhalten muss und somit eine Beförderungsmöglichkeit auf der Hand liegt.
Auch die Ankündigung, dass das neu geschaffene Landesamt neue Fachreferate schaffen kann, zeigt, dass die Neustrukturierung nicht kostenneutral, wie mehrfach vorgetragen, erfolgen wird. Eine Trennung gleich welcher Art, sei es zwischen den Ministerien oder wie in diesem Fall zwischen Landesämtern, ist immer mit finanziellen Mehraufwendungen verbunden. Somit wird letztendlich der Steuerzahler wieder einmal zur Kasse gebeten.
Sie können uns hier noch so oft erzählen, dass Sie zum einen keine neuen Stellen schaffen werden und zum anderen dem vorhandenen Personal keine Entlassungen drohen. Sie müssen uns dann aber auch einmal erklären, sehr geehrter Herr Minister Weisweiler, wie Sie Ihren Bediensteten, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern vermitteln wollen, dass laut Beschluss der Landesregierung jede dritte Stelle eingespart werden soll. Es ist an der Zeit, Herr Minister, dass Sie endlich etwas für aktiven Verbraucherschutz tun. Dafür würden wir uns bei Ihnen bedanken.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag begegnen wir einem dringenden Problem in unserem Land. Überall in den Städten und Gemeinden unseres Landes ist zu beobachten, immer mehr kleine Ladenlokale stehen leer. In manchen Gemeinden und Stadteilen sind kleine Einzelhandelsgeschäfte gänzlich verschwunden.
Für die Bürgerinnen und Bürger hat diese Verödung der Gemeinden und Innenstädte weitreichende Konsequenzen. Zum einen ist die wohnortnahe Versorgung gefährdet. Man muss immer weitere Wegstrecken bis zur nächsten Einkaufsmöglichkeit zurücklegen, da es vor Ort keine Geschäfte mehr gibt. Darunter leidet insbesondere die ältere Bevölkerung. Diesen Menschen fehlt oftmals die erforderliche Mobilität. Sie haben keinen Führerschein oder keinen PKW. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zum Einkaufen ist insbesondere für ältere Menschen sehr beschwerlich. Zum anderen lassen sich die Einkaufszentren teilweise nur sehr schlecht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen.
Gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung der saarländischen Bevölkerung darf es also keine Ansiedlung weiterer Einkaufsflächen auf der grünen Wiese mehr geben. Aber auch die Ansiedlung von Einkaufszentren in den Innenstädten ist nicht zielführend. Dies aus folgendem Grund. Die Einkaufszentren haben enorme Einzugsbereiche, sodass alle in der Umgebung angesiedelten kleinen Einzelhandelsbetriebe dem Wettbewerbsdruck nicht standhalten können und letztendlich schließen müssen. Es gibt nun einmal nur eine begrenzte Kaufkraft. In der Konsequenz ist die Versorgung nur am Ort des Einkaufszentrums selbst und der unmittelbaren Umgebung sichergestellt.
In den umliegenden Gemeinden beziehungsweise Stadtteilen ist jedoch das genaue Gegenteil der Fall. Immer mehr Läden stehen leer. Die Gemeinden setzen sich dabei gegenseitig unter Druck. Oft werden die Discounter und Shoppingcenter zwar mit viel
Skepsis betrachtet, die Gemeinden befürchten aber, dass, wenn nicht sie die Ansiedlung genehmigen, dies die Nachbargemeinde tut und dadurch in der eigenen Gemeinde noch mehr Geschäfte schließen müssen. Damit beißt sich die Katze in den Schwanz.
Dieses gegenseitige Ausbooten muss aufhören, meine Damen und Herren. Es wird aber nur dann aufhören, wenn die Neuansiedlung von Einkaufszentren und großflächigen Einzelhandelszentren landesweit untersagt ist. Die kleinen Geschäfte vor Ort müssen bewahrt werden. Problematisch sind dabei nicht in erster Linie Lebensmittelmärkte wie Aldi, Lidl und Co, denn die große Mehrheit der Bevölkerung schätzt das Angebot dieser Geschäfte, das im Großen und Ganzen auf Lebensmittel reduziert ist. Es sind vielmehr die großen Shoppingcenter und Großmärkte ab einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern, die nahezu alles anbieten, und damit einen unmöglich zu bewältigenden Wettbewerbsdruck auf die kleinen Geschäfte ausüben. Sie bewirken die Schließung der kleinen Läden vor Ort.
Daneben möchte ich auf folgende ernst zu nehmende Problematik hinweisen. Die Verödung der Stadtteile hat zugleich die Zerstörung der sozialen Strukturen in diesen Gebieten zur Folge. Die sozialen Zusammenhänge leiden gravierend unter der Verödung, denn die kleinen Geschäfte bildeten immer auch einen Ort der Begegnung, der Zusammenkunft und der Kommunikation. Dort traf man sich, tauschte Neuigkeiten und Meinungen aus. Nicht selten entstehen in diesem Rahmen Freundschaften. Darüber hinaus schafft dieser Zusammenhalt eine liebensund lebenswerte Umgebung.
Durch die Schließung der kleinen Geschäfte hingegen verlieren die betroffenen Stadtteile insgesamt an Attraktivität, Wohn- und Lebensqualität. Dieser Trend wird durch die vermehrte Ansiedlung von Einkaufszentren und großflächigen Einkaufshandelseinrichtungen verstärkt. Eine Stadt und eine Gemeinde brauchen einen funktionierenden und belebenden Kern, in dem sich Menschen begegnen und austauschen können. Der nachbarschaftliche Zusammenhang, für den kleine Einzelhandelsgeschäfte ein wesentliches Element darstellen, ist etwas, worauf viele Bewohnerinnen und Bewohner insbesondere kleiner Ortschaften großen Wert legen.
Ein funktionierender Einzelhandel über kleine Geschäfte in den Ortschaften erhöht unser aller Lebensqualität. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie im Interesse der kleineren Einzelhändler muss die weitere Ausbreitung von Einkaufszentren und großflächigen Discountern, sei es an zentralen Standorten in der Innenstadt oder an dezentralen Standorten im Außenbereich, verhindert werden. Deshalb fordern wir die Landesregierung mit dem vorliegenden Antrag dazu auf, im Landesentwicklungsplan verbindlich festzulegen, dass die Neuan
siedlung von Einkaufszentren und großflächigen Einzelhandelseinrichtungen unzulässig ist. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Immer wieder werden uns Klagen von Verbraucherinnen und Verbrauchern - insbesondere von Hartz4-Empfängern und Niedriglöhnern, aber auch von Kleingewerbetreibenden - über die hohen Überziehungszinsen zugetragen. Die Wucherzinsen der Banken treiben diese Menschen in die Verschuldung. Man muss sich das einmal vor Augen führen: Der Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank sank seit September 2008 vor dem Hintergrund der Finanzkrise auf derzeit 1 Prozent. Die Banken in Deutschland können sich also zu Rekordniedrigzinsen refinanzieren, während dem Verbraucher Zinsen zwischen 12,5 und 13,9 Prozent abgeknöpft werden. Die Sparkassen können sich noch nicht einmal damit brüsten, geringere Zinsen als andere Banken zu verlangen; nein, sie verlangen sogar höhere Zinsen als andere Banken und liegen damit über dem Durchschnitt, denn dieser beträgt 10,38 Prozent. Hier herrscht Regelungsbedarf, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Es leiden in der Tat nicht nur Hartz-4-Empfänger und Geringverdiener in besonderem Maße unter dieser Belastung, sondern auch die selbstständigen Kleingewerbetreibenden. Sie können in der schwierigen wirtschaftlichen Situation oftmals keine Rücklagen mehr bilden und sind auf kurzfristige Finanzierungsmöglichkeiten angewiesen. Dass sie dann aber gerade auch diese zeitweiligen Kredite, die sie eigentlich kurzfristig über Wasser halten sollen, in den Ruin treiben werden, ist skandalös.
Es kann nicht sein, dass gerade die Sparkassen, die dem kleinen Mann und dem Gemeinwohl dienen sollen, die Menschen mit solchen Wucherzinsen in die Verschuldung treiben. Die Sparkassen haben einen öffentlichen Auftrag zu erfüllen und sollen die Versorgung aller Bevölkerungsschichten mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen gewährleisten. Hier kann nicht länger zugesehen werden, hier müssen Taten folgen. Wir erinnern die Sparkassen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht nur an ihren öffentlichen Auftrag. Wir wollen auch, dass die Zinssätze für Überziehungskredite auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz begrenzt werden.
Ein Verbot von Wucherzinsen liegt übrigens bereits in der christlichen Tradition begründet, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU. Schon Christus forderte laut Lukas-Evangelium in der Bergpredigt: „Ihr
Vielleicht sollten Sie sich einen Moment dieser Erkenntnis früherer Jahrhunderte erinnern, verehrte Kolleginnen und Kollegen, und daraus Impulse für die Suche nach einer gerechten Ordnung entnehmen. Vor dem Hintergrund eines steigenden Niedriglohnsektors und einer steigenden Altersarmut sind wir in der Pflicht und Verantwortung, die Menschen zu schützen. Ich glaube sagen zu können, dass dies nichts mit Populismus zu tun hat. Mit dem vorliegenden Entwurf soll die skandalöse Ausbeutung der Menschen durch Wucherzinsen da gestoppt werden, wo wir es können, nämlich bei den Sparkassen. Die Geschäftsbanken werden sich dann überlegen, ob sie weiter Wucherzinsen verlangen.
Wir bitten Sie im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen und ihn in den entsprechenden Ausschuss zu überweisen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja, ich nehme die Wahl an.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! In der gestrigen Debatte wurde deutlich, in welch desolatem Zustand sich unser Land befindet. Angesichts dieser schwierigen finanziellen Situation des Landes ist es umso erstaunlicher, dass ein zusätzliches Ministerium geschaffen wurde. Wäre es der Jamaika-Koalition bei diesem Beschluss zur Neuschaffung eines Ministeriums für Gesundheit und Verbraucherschutz tatsächlich um die Gesundheit der Menschen in unserem Land gegangen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre der Beschluss noch nachvollziehbar. Der Zuschnitt des Ministeriums erlaubt aber den Schluss, dass hierdurch lediglich ein Koalitionspartner bedient werden sollte.
Frau Hoffmann-Bethscheider ist eben schon allgemein auf die Personalsituation eingegangen. Ich möchte nun speziell auf die Situation bei den Beamtenstellen eingehen. Im Haushaltsplan sind im Bereich der Beamten 18 neu geschaffene Stellen ausgewiesen, davon 17 Stellen im höheren Dienst. Und dies trotz der desolaten Haushaltslage!
Wir fragen uns, was das Ministerium bisher geleistet hat. Zunächst einmal wurden Räume angemietet, renoviert und bezogen. Es wurde also, kurz gesagt, Geld in die Hand genommen, um umzuziehen. Es wäre in diesem Zusammenhang auch einmal interessant zu erfahren, welche Kosten während der vergangenen Jahre durch die ständigen Umstrukturie
rungen der Ministerien und die damit verbundenen Ressortwechsel verursacht wurden.
Was ist inhaltlich seit Bestehen dieses Ministeriums passiert? Zunächst einmal wurde das Nichtraucherschutzgesetz vorgelegt, ein Gesetz, das in erheblichem Maße mit arbeitsmarktpolitischen Überlegungen kollidiert. Dass dieses Gesetz von der Mehrheit der Saarländerinnen und Saarländer schlicht und ergreifend abgelehnt wird, das ist bekannt. Kolleginnen und Kollegen, die Geschichte lehrt uns, dass Politik abgestraft wird, wenn sie gegen die Mehrheit der Bevölkerung ausgerichtet ist. Diesbezüglich bin ich mir sicher, die letzten Wahlen haben das gezeigt.
Eine weitere herausragende Aufgabe, die Sie, Herr Minister Weisweiler, zu absolvieren hatten, bestand darin, die Saarländerinnen und Saarländer ständig zur Impfung gegen die Schweinegrippe aufzufordern. Meldungen wie "Gesundheitsminister Georg Weisweiler appelliert an die Saarländer, sich vermehrt gegen die Schweinegrippe impfen zu lassen" waren an der Tagesordnung. Nur dass das alles nicht helfen wollte. Die Impfdosen stellten sich als Ladenhüter heraus.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch Folgendes anmerken. Kürzlich wurde mir beim Arztbesuch mitgeteilt, dass sich zahlreiche Ärzte im Saarland aufgrund der ungünstigen Vertragsbedingungen gar nicht an der Durchführung der Schweinegrippeimpfung beteiligt haben. Hier wären Sie, Herr Minister, in der Pflicht gewesen, innerhalb der Ärzteschaft für Aufklärung zu sorgen.
Herr Minister, es gibt viele Baustellen, für die Sie zuständig sind. Bereits vor Monaten haben die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE im Gesundheitsausschuss darauf hingewiesen, dass die Zahl der Jugendlichen, die exzessiv Alkohol konsumieren und durch das sogenannte Komasaufen Alkoholvergiftungen erleiden, alarmierend ist. Nichtsdestotrotz hat die Landesregierung hier bislang keine angemessenen Maßnahmen ergriffen und glänzt ein weiteres Mal durch Nichtstun.
Dies kann man dadurch entschuldigen, dass Sie, Herr Minister, noch nicht allzu lange im Amt sind und offensichtlich noch damit beschäftigt sind, die Lage zu erfassen. Es bleibt nur zu hoffen, dass die im Haushalt vorgesehenen Mittel zur gesundheitlichen Prävention auch der gefährlichen Tendenz des Komasaufens zu begegnen versuchen und dazu be
nutzt werden, Jugendliche über Gefahren in diesem Zusammenhang aufzuklären.
Ich möchte noch auf eine Statistik zurückkommen, die belegt, dass die Saarländer häufiger krank sind als der bundesdeutsche Durchschnitt, was sicherlich auf die prekäre Beschäftigungssituation in unserem Lande zurückzuführen ist. Schlechte Arbeits-, Umwelt und Lebensbedingungen sind erwiesenermaßen Faktoren, die den schlechten Gesundheitszustand der Saarländerinnen und Saarländer mitbedingen. Wir sind in diesem Zusammenhang gespannt auf die zu erwartenden Ergebnisse der Befragung des Robert-Koch-Instituts.
Ein weiteres Thema ist der demografische Wandel, von dem Sie, Herr Minister Weisweiler, betonen - ich zitiere -: Er stellt uns in allen Politikbereichen vor große Herausforderungen. - Das ist richtig. Aber er wird sich auch in Zukunft bei den Hausärzten im Saarland bemerkbar machen, denn im Saarland droht ein Hausärztemangel, wie alle Vertreter aus Fachkreisen immer wieder unisono betonen. Im Jahr 2009 hat es noch 676 niedergelassene Hausärzte gegeben. In zehn Jahren rechnet man nur noch mit etwa 460. Das ist ein Rückgang von 32 Prozent. Es ist dringend erforderlich, dieser Entwicklung entgegenzusteuern. Das haben Sie offensichtlich auch erkannt. Wir hoffen, Herr Minister Weisweiler, dass Sie es in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsminister schaffen - Herr Hans hat es eben schon angesprochen -, endlich einen Lehrstuhl für Allgemeinmedizin an der Uniklinik in Homburg auf den Weg zu bringen. Wir werden Sie gern dabei unterstützen, falls Sie das noch nötig haben. Sie sehen, Herr Minister: Es gibt viel zu tun. Wenn schon so ein neues, teures Ministerium geschaffen wurde, fangen Sie endlich mit der Arbeit an. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hans, ich wundere mich doch schon sehr, wenn Sie erzählen, Sie hätten von Kopfpauschale noch nichts gelesen. Gerne bin ich bereit, zwei Sätze aus der heutigen Presse vorzulesen: „Versicherte müssen mit 29 Euro Pauschale rechnen. Gesundheitsminister Philipp Rösler hält an der umstrittenen Einführung einer Kopfpauschale fest.“
Aber, Herr Hans, wir sind uns ja darüber einig, dass Gesundheit eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung eines jeden Einzelnen ist. Im Mittelpunkt des Gesundheitssystems muss die umfassende Versorgung aller Patientinnen und Patienten stehen. Entscheidenden Einfluss auf die Gesundheit hat die soziale Lage der Bürgerinnen und Bürger. Menschen mit geringem Einkommen und unsicheren beruflichen Positionen sind häufiger von Krankheit betroffen und sterben zumeist früher als diejenigen, die über feste Arbeitsverhältnisse verfügen. Deshalb darf der Zustand „Armut macht krank“ nicht länger hingenommen werden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Je
der Mensch hat das Recht auf medizinische Versorgung unabhängig von seinem Geldbeutel, unabhängig von seinem Alter und unabhängig von seinem gesellschaftlichen Status.
Von einem funktionierenden Gesundheitssystem wird erwartet, dass es den Menschen zur Förderung der Gesundheit sämtliche erforderlichen medizinischen Hilfen und Leistungen bereitstellt. Leider steht die Gesundheitspolitik seit Jahrzehnten im Mittelpunkt der Kostendämmung. Wieder einmal ist es Ziel der Bundesregierung, die Arbeitgeber auf dem Rücken der Versicherten sowie der Patientinnen und Patienten zu entlasten. Diese müssen die Gesundheitskosten zunehmend selbst tragen. Die paritätische Finanzierung wird nach und nach brutal ausgehebelt. Die Beiträge zu Krankenkassen werden folglich nicht mehr zur Hälfte von Arbeitgebern und zur anderen Hälfte von den Versicherten gezahlt. Stattdessen tragen die gesetzlich Krankenversicherten mit ihren Beiträgen sowie mit Zuzahlungen, Praxisgebühr und dem Sonderbeitrag von 0,9 Prozent mittlerweile fast zwei Drittel der Kosten.
Die Arbeitgeber werden dagegen nur noch mit einem Drittel beteiligt. Alleinige Gewinner dieser von der schwarz-gelben Bundesregierung betriebenen Klientelpolitik werden die Pharmakonzerne, die Unternehmen, die Versicherungskonzerne und Menschen mit höherem Einkommen sein. Von paritätischer Finanzierung kann insofern nicht mehr gesprochen werden.
Die seit 1883 geltenden hart erkämpften Strukturprinzipien wie Solidarität, Sachleistungen, Selbstverwaltung und paritätische Finanzierung wird es wohl bald nicht mehr geben. Die Ankündigung mehrerer großer Krankenkassen, Zusatzbeiträge von den Versicherten einzufordern, hat die Diskussion um die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung neu entfacht. Bundesgesundheitsminister Rösler versucht, das Modell einer Kopfpauschale im Gesundheitssystem auch gegen Widerstände durchzuführen. So soll der Arbeitgeberbeitrag eingefroren werden. Für die gesetzlich Krankenversicherten bedeutet dies, dass sie alle Kostensteigerungen alleine finanzieren müssen. Unabhängig vom Einkommen soll ein Abteilungsleiter den gleichen Kassenbeitrag entrichten wie eine Kassiererin bei Schlecker. Wenn Sie dieses Vorgehen als solidarisch bezeichnen sollten, dann, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, habe ich ein anderes Solidaritätsverständnis.
Die Einführung der Kopfpauschale bedeutet das Ende der Solidarität von gut Verdienenden mit gering
Verdienenden. Die Mehrheit der Bevölkerung will eine Krankenversicherung, die bei Krankheit die bestmögliche gesundheitliche Versorgung garantiert und die dafür notwendigen Leistungen solidarisch und sozial gerecht finanziert. Schon jetzt werden arme und kranke Menschen über Gebühr belastet. Die eingeführte Praxisgebühr führte dazu, dass besonders Patienten aus einkommensschwachen Schichten Arztbesuche einsparten. Ein negativer Effekt, der in Zukunft gesundheitlich massive Auswirkungen haben könnte.
Das ist keine Erfahrung von uns LINKEN,
sondern das ist das Ergebnis - hören Sie zu, Herr Scharf - einer Studie, die von der Bertelsmann- Stiftung in Auftrag gegeben wurde. Diese Stiftung, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, steht ganz bestimmt nicht in Verdacht, linkslastig zu sein.
Die geplante Kopfpauschale ist eng mit dem Ziel verbunden, die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf eine Grundversorgung zu reduzieren. Damit wird der Weg in eine Zwei-KlassenMedizin manifestiert. Aber Deutschland ist nach Artikel 20 Grundgesetz ein demokratischer und sozialer - ich wiederhole: auch ein sozialer - Rechtsstaat. Die ersten Opfer der Gesundheitsreform werden die Rentnerinnen und Rentner sein. Die geplante Kopfpauschale und die Festschreibung der Arbeitgeberbeiträge in der Krankenversicherung werden bei den Rentnerinnen und Rentnern zu drastischen Nettorentenkürzungen führen, denn der ehemalige Bundesarbeits- und Sozialminister Jung hat bereits Ende des letzten Jahres zwei Rentennullrunden für die Jahre 2010 und 2011 angekündigt. Die Rentnerinnen und Rentner werden jetzt nicht nur arm im Alter sein. Nein, die schwarz-gelbe Koalition verwehrt ihnen mit der Kopfpauschale auch noch eine soziale Gesundheitsversorgung im Alter, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle noch den Hinweis, dass selbst innerhalb der CDU/CSU und FDP kritische Stimmen immer lauter werden. Wie wir heute aus der Presse erfahren konnten, hat sogar Ministerpräsident Peter Müller seine Vorbehalte gegenüber der Gesundheitsprämie bekräftigt. Auch erklärte erst kürzlich Ex-Gesundheitsminister Horst Seehofer, das Modell der Kopfpauschale sei weder gerecht noch finanzierbar. Sie bringe keine Einsparungen, sondern Mehrausgaben. Wenn ich noch nie einem CSU-Ministerpräsidenten zugestimmt habe, an diesem Punkt muss ich es einfach tun.
Daher bleibt DIE LINKE bei der Forderung, alle Kürzungsfaktoren in der Rente zu streichen und eine solidarische Bürgerversicherung im Gesundheitswesen einzuführen. Denn nur diese ist sozial gerecht. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das bisherige Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gewährleistet unseres Erachtens einen ausreichenden Nichtraucherschutz. Die Bürgerinnen und Bürger werden vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt. Es besteht unseres Erachtens kein gesetzgeberischer Nachbesserungs- oder Handlungsbedarf. Das bisherige Gesetz gewährleistet einen angemessenen und vernünftigen Ausgleich zwischen Schutz, nämlich dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung und Freiheit, nämlich der Berufsfreiheit der Wirte, sowie der Handlungsfreiheit der rauchenden und nicht rauchenden Bevölkerung. In dem nunmehr vorgelegten Gesetzentwurf werden dagegen alle bislang geltenden Ausnahmeregelungen gestrichen und ein absolutes Rauchverbot festgeschrieben. Dies stellt sich als unverhältnismäßige Maßnahme dar, die folgende Gesichtspunkte außer Acht lässt.
Erstens: Rückgang der Gästezahlen. Zweitens: Auswirkungen des Umsatzrückganges. Drittens: Die Rechtslage. Lassen Sie mich diese Punkte erklären. Zum ersten Punkt. Bereits in der schriftlichen Stellungnahme wie auch in der Anhörung weist die DEHOGA auf eine Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung hin, wonach seit Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes in den Ländern ein erheblicher Besucherrückgang in Kneipen zu beobachten ist. Es kommen auch keine zusätzlichen Gäste oder neuen Gäste. Selbst unter den Nichtrauchern besuchen 10,6 Prozent nach eigenen Angaben seltener Kneipen als früher. Es gehen auch nicht mehr oder weniger Menschen in Gaststätten, wenn dort nicht geraucht wird. Allerdings gibt über die Hälfte der befragten Raucher an, Lokale seltener zu besuchen. Es ist demnach ein Fehlschluss wenn man glaubt, dass nicht rauchende Gäste die ausblei
benden Gäste kompensieren würden. Dies kann jedenfalls nicht für die getränkegeprägte Gastronomie und schon gar nicht für die klassischen Kneipen angenommen werden. Daher sagen wir: Sie wollen ein Kneipenvernichtungsgesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Nun zu den Auswirkungen des Umsatzrückganges. Die Prognosen lassen infolge der ausbleibenden Gäste einen Umsatzrückgang zwischen 30 und 50 Prozent befürchten. So die Umfragen des Gewerbes aus den Jahren 2007 und 2008. Sogar unser höchstes deutsches Gericht, das Bundesverfassungsgericht, Herr Ulrich, ist in den uns allen bekannten Verfahren vor zwei Jahren von einem Umsatzrückgang zwischen 25 und 30 Prozent ausgegangen. Dabei waren zahlreiche Stellungnahmen von Experten bereits berücksichtigt worden. Dieser Umsatz wird zur Folge haben, dass die Existenzgrundlage der Wirte bedroht ist. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband befürchtet aufgrund des neuen Nichtraucherschutzgesetzes einen Verlust von bis zu 1.000 Arbeitsplätzen. Davon sind sowohl sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze als auch Minijobs bis 400 Euro betroffen. Dies bedeutet, dass vor allem Studentinnen und Studenten sowie alleinerziehende Frauen von dem Stellenabbau betroffen sein werden. In der Anhörung wurde ebenso deutlich, dass die Inhaber sogenannter Eckkneipen bei Hartz 4 landen werden. Es ist also nicht nur ein Kneipenvernichtungsgesetz, sondern auch ein Jobkillergesetz, sehr geehrte Damen und Herren.
Nun zur Rechtslage. Der saarländische Landtag befasst sich nun zum dritten Mal innerhalb kurzer Zeit mit dem Nichtraucherschutz. Die Bevölkerung und insbesondere die Gewerbetreibenden sind verunsichert. Das Vertrauen in die Rechtssicherheit ist beschädigt. Die Gastwirte und Hoteliers haben vor dem Hintergrund des geltenden Gesetzes enorme Summen von über 10.000 Euro investiert, um den Ausnahmeregelungen gerecht zu werden. Ein entsprechender Nichtraucherschutz wurde durch Raumabtrennungen oder eigens geschaffene Raucherräume gewährleistet. Diesem enormen Investitionsaufkommen der Betroffenen wird durch die nunmehr vorgesehene Übergangesregelung in § 7 des Änderungsentwurfes nicht ausreichend Rechnung getragen. Die Investitionen werden durch die erneute Gesetzesänderung wertlos und bleiben als Schadensrestposten bei den Wirten zurück. In diesem Zusammenhang wurden bereits in der Anhörung Schadenersatzansprüche angekündigt. Auch die verschärften Sanktionen gegen Wirte halten wir für unverantwortlich. Wie bei Verstößen im Straßenverkehr muss der Fahrer und nicht der Automobilhersteller bestraft werden. Sanktionen gegen Wirte mit
der Androhung, die Konzessionen zu entziehen, sind nicht nachvollziehbar und in höchstem Maße unverantwortlich, ja sogar existenzbedrohend.
Mündigen Bürgern wird die Möglichkeit genommen frei zu entscheiden, ob sie in ein gekennzeichnetes Raucherlokal gehen möchten oder eben nicht. Es ist also nicht nur ein Kneipenvernichtungsgesetz und ein Jobkillergesetz, sondern auch ein Entmündigungsgesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und jetzt hören Sie mir genau zu: Wir haben die Bevormundung des Gesetzes gegenüber den Gastwirten bemängelt und uns für deren Wahlfreiheit eingesetzt. Denn wir wollten und wollen, dass die Gastwirte alleine entscheiden können, ob bei ihnen geraucht werden darf oder nicht. Im Gegenzug gilt es, alle Gaststätten von außen sichtbar als Raucheroder Nichtrauchergaststätte zu kennzeichnen. Dafür treten wir auch weiterhin ein. - Diese Sätze, verehrte Kolleginnen und Kollegen, stammen nicht etwa von der Linksfraktion, nein, diese Sätze stammen von der FDP.
Hier sieht man, wie vor der Wahl argumentiert wird und was nach der Wahl daraus entsteht, nämlich ein Vertrauensverlust in die Politik. Sie, liebe Kollegen aus der FDP, werden aus Koalitionszwang einem Gesetz zustimmen, mit dem Sie Wortbruch gegenüber den Gastwirten begehen.
Und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, müssen in die saure Zitrone beißen, nämlich ein bewährtes Gesetz ändern, welches Sie zur Zufriedenheit der Mehrheit der Bevölkerung beschlossen hatten und nun kippen, weil Sie einer 5,9-Prozent-Partei zu Füßen liegen müssen. Wir als Linksfraktion werden dem Gesetz nicht zustimmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.