Sandra Redmann

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Last Statements

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Weber und ich haben gerade einen kleinen Disput, und das lässt er mich deutlich spüren. Herr von Abercron, zumindest ich habe Sie angeguckt.
Der Flächenverbrauch und die übermäßige Zerschneidung der Landschaft sind überall sichtbar. Täglich über 4 ha Verlust an wertvollen Böden und wertvollem Lebensraum für Siedlung und Verkehr. Wenn man heute durch Schleswig-Holstein fährt, sieht man die Zunahme des Maisanbaus für die Biogasanlagen deutlich. Man sieht den massiven Rückgang der Grünlandflächen durch Umbruch. Schon lange kritisieren Naturschutzverbände, Imker, Biobauern diese Entwicklung zur Monokultur. Gerade erst gestern durften wir das eindrucksvoll erleben.
Im nördlichen Schleswig-Holstein nehme der Maisanteil schon über 50 % an den Gemeindeflächen ein - das muss man sich einmal vorstellen: über 50 %! -, bei der Ackerfläche betrage der Anteil regional sogar über 80 %, so der BUND. Ein Umstand, der auch in der Bevölkerung zu deutlichem Unmut führt. Der Protest der Menschen gegen diesen Weg wird immer lauter, zu Recht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Auch der Bauernverband sagt dem Verlust von wertvollen Böden den Kampf an, allerdings geht es ihm dabei weniger um den Schutz von Vielfalt, Flora und Fauna. Er möchte vielmehr die Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe massiv zurückdrängen. Dazu passt die Aussage des Kollegen Matthießen von der CDU in der „Bergedorfer Zeitung“:
„Die wirtschaftliche Situation der Ökobetriebe erfordert keine zusätzliche Förderung. Ziel der CDU sei es, so Matthießen, nicht kleine Familienbetriebe,“
- wie gestern in der Rede behauptet -,
„sondern europaweit und international konkurrenzfähige Unternehmen der Landwirtschaft zu stärken.“
Wer eingreift, muss auch ausgleichen. Wer dies nicht begreift, nimmt in Kauf, dass noch mehr Arten verschwinden und Biodiversität nur ein Wort ohne Bedeutung ist.
Die Erde ist endlich, sie ist es wert, dass man mit ihr vernünftig und verantwortungsvoll umgeht, eben nachhaltig.
Herr von Abercron, das rot-grüne Landesnaturschutzgesetz von 2004 war ein vernünftiges Landesnaturschutzgesetz.
Das heutige trägt einen Namen, den es nicht verdient.
- Herr von Boetticher, da waren Sie noch gar nicht im Landtag, aber das macht ja nichts.
Bei Planungen muss der Naturschutz wieder eine größere Rolle spielen. Gewollt ist allerdings Naturschutz, der nicht wehtut, am besten soll man ihn gar nicht merken. Wir wollen und werden Entwicklungen, die nötig sind, nicht aufhalten, sondern fördern. Aber alle Eingriffe in die Natur müssen mitbedacht, minimiert und erforderliche Maßnahmen berücksichtigt werden. Es muss also eine vernünftige Abwägung getroffen werden.
Frau Ministerin, ich danke Ihnen für Ihren Bericht. Das Thema wird uns weiter begleiten, da bin ich ganz sicher. Die heutige Diskussion ist nicht abgeschlossen, sondern sie ist erst ein Auftakt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr von Abercron, zu dem, wie man Geld ver
schwenden kann, werde ich gleich noch etwas sagen, und zwar zu den jetzigen Regierungen im Bund und in den Ländern.
Der vorliegende Antrag der Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN legt den Finger in eine offene Wunde der derzeitigen Regierungsarbeit von CDU und FDP: Die institutionelle Förderung des Bündnisses „Eine Welt“ und die Förderung von Maßnahmen zur Nachhaltigkeit sind radikal weggespart worden. Leider gibt es von den Regierungsfraktionen nur Fensterreden über die hohe Bedeutung des Themas, die mit Verweisen auf die Zuständigkeit des Bundes untermalt werden. Die entwicklungspolitische Verantwortung auch des Landes Schleswig-Holstein, zu der Sie überhaupt nichts gesagt haben, Herr von Abercron, ist offensichtlich ein unbekanntes Fremdwort für CDU und FDP.
Der übliche und zu erwartende Verweis auf die Fördermöglichkeiten für entwicklungspolitische Projekte über die BINGO-Umweltlotterie ist auch nur ein Feigenblatt, um die Untätigkeit zu verstecken; denn Förderanträge können nur gestellt werden, wenn es eine feste und ausreichend finanzierte Geschäftsstelle beim Bündnis „Eine Welt“ gibt. In diesem Zusammenhang von einer engen Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und dem Bündnis „Eine Welt“ zu sprechen, wie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage zu lesen war, ist schon sehr weit hergeholt. Dabei steht es doch außer Frage, dass die Bereiche Entwicklungszusammenarbeit und interkulturelle Verständigung an Bedeutung gewinnen werden, an Bedeutung gewinnen müssen. Entwicklungspolitische und interkulturelle Aktivitäten, beide Aspekte sind Bausteine einer verantwortungsbewussten Politik, und verantwortungsbewusste Politik ist immer auch zukunftsgerichtete Politik.
Der Blackout in der Entwicklungspolitik der derzeitigen Landes- und Bundesregierung hat leider eine lange Tradition, vor allem aufseiten der FDP. Was will man schon von einem Entwicklungshilfeminister Niebel erwarten, der vor der Wahl angetreten ist, das Ministerium abzuschaffen? Kaum im Amt, lässt er die Bagger allerdings wieder abrollen und setzt stattdessen auf die Wirtschaft allein. Zusätzlich findet noch eine interessante Stellenvermehrung und -besetzung im Ministerium statt. Schade um das Geld, das für die Arbeit in der Entwicklungspolitik nun fehlt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist Geldverschwendung. Bei den Maßnahmen, die Herr von Abercron eben angesprochen hat, reden wir über Summen, die in den 10.000er-Bereich gehen. In diesem Bereich geht es um den 100.000er-Bereich. Darüber sollte man mal nachdenken.
Das Ministerium mit einem unter SPD-Führung guten Ruf hat sich in der Amtszeit von Herrn Niebel mehr zu einem Entwicklungsministerium für FDPAmtsträger entwickelt - ein merkwürdiges und überflüssiges Verständnis von Entwicklungshilfe.
Jeder, den das interessiert, sollte heute mal den Kommentar in den „Lübecker Nachrichten“ zu der Reise von Herrn Niebel, die gerade erst stattgefunden hat, lesen. Das ist in dem Zusammenhang sehr hilfreich.
Deutschland hat sich verpflichtet, 0,7 % der Wirtschaftsleistung für Entwicklungshilfe auszugeben. Derzeit stagniert der Anteil bei 0,38 %. Daran hat leider auch der 50. Geburtstag des Entwicklungshilfeministeriums Ende letzten Jahres nichts geändert.
Bund und Länder dürfen nicht aus ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Erreichung dieses Ziels entlassen werden. Wir sind gut beraten, die wirtschaftlichen Folgen der Globalisierung politisch intensiver zu begleiten und zu steuern als bisher und dieses selbstverständlich auch regional. Wie dies angepackt werden kann, ist im Antrag im Grundsatz gut niedergelegt. Wir hätten die einzelnen Punkte gern ausführlich im Umweltausschuss diskutiert - ich verstehe überhaupt nicht, warum wir das nicht machen sollen -; denn neben dem guten Ansatz und dem richtigen Anstoß enthält der Antrag auch Punkte, die vor einer Abstimmung genauer geprüft werden müssen, und zwar nicht nur aus finanzieller Sicht. Wir werden uns aus diesem Grunde bei der Abstimmung in der Sache der Stimme enthalten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Klahn! Das Land Schleswig-Holstein muss sich nicht um Entwicklungshilfe kümmern. Das war Ihre Aussage, eine interessante Ansicht. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz 2008 wurde die besondere Mitverantwortung der Bundesländer unterstrichen und in einem von allen Bundesländern angenommenen Beschluss festgelegt. Informieren Sie sich doch einfach einmal, bevor Sie solche Reden halten.
Horst Köhler hat auf dieser Konferenz noch einmal die ganz besondere Bedeutung und Verantwortung der einzelnen Länder dargestellt. Auch die Frau Ministerin hat das eben getan.
Frau Klahn, ob das nun Frauenpolitik oder Entwicklungshilfe ist oder zu welchen Themen Sie auch immer sprechen, Sie sind echt auf dem Stand der 50er-Jahre stehen geblieben.
Ich weiß nicht, ob Sie nicht wollen oder ob Sie das nicht können. Aber in dieser Arroganz darüber zu sprechen, wie sich viele, viele Menschen ehrenamtlich - eben wurde es ja auch noch einmal gesagt -, auch in der Kirche engagieren, ob das im Bereich Fair Handeln ist beispielsweise, ob wir als Land solche Kampagnen in dem Bereich auch unterstützt haben - das haben Sie eben alles so weggewischt, als wenn das alles nur Mist und Humbug wäre. So jedenfalls haben Sie in Ihrer Rede eben gesprochen.
Die derzeitigen Verlierer der Globalisierung sind die Entwicklungsländer. Darum kann man nicht herumreden.
Und auf deren Rücken leben wir hier in Wohlstand. Dann so eine anmaßende Rede zu halten, das sucht schon seinesgleichen.
Zudem verbitte ich mir ausdrücklich - jetzt möchte ich Sie bitten, mir auch einmal zuzuhören; Sie haben mich ja eben auch angesprochen -, darüber zu
urteilen, an welchen Veranstaltungen ich teilnehme oder nicht.
Ich saß gestern in einer Podiumsdiskussion. Jetzt mache ich einmal genau das Gleiche wie Sie: Vielleicht haben Sie die Veranstaltung nach dem Essen ausgesucht, ich nicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die infolge der Föderalismusreform geltende neue Verfassungslage macht Änderungen des Landesjagdgesetzes von 1999 auch aus unserer Sicht notwendig. Dass das Landesjagdgesetz auch an veränderte Gesetze auf EU- und Landesebene angepasst werden muss, ist auch noch verständlich. Was CDU und FDP in ihrem Gesetzentwurf aber noch darüber hinaus vorgelegt haben, ist weitgehend kontraproduktiv oder sogar schädlich für Natur und Umwelt.
Sie haben die Chance verpasst, ein modernes Landesjagdgesetz zu formulieren, das den gesellschaftlichen Anforderungen aller Menschen und der Jägerschaft entspricht. Dies ist ein glatter Fehlschuss, den wir bald vergessen werden.
Immerhin, das Verbot bleihaltiger Munition bleibt bei der Jagd auf Wasserwild wie vorher bestehen und wird nicht aufgeweicht. Das ist aber schon das einzig Gute zum Thema ,,Bleimunition“. Für uns steht fest: Wir müssen weg von bleihaltiger Munition. Dies wird von der weit überwiegenden Mehrheit der Fachleute zu Recht gefordert.
Herr Hamerich, Sie konnten - das ist kein Vorwurf - bei der Anhörung nicht anwesend sein.
Zumindest nach Protokoll bei der Einsetzung - kann ich nur sagen - und auch wenn Sie sich die Unterlagen noch einmal genau anschauen, dann stellen Sie fest: Es gibt eigentlich nur zwei Verbände, die dieser Auffassung sind, während alle anderen Fachverbände in der Anhörung eine andere Auffassung vertreten haben.
Aus meiner Sicht hat die wildbiologische Forschung überzeugend ergeben, dass nicht nur die Aufnahme von Bleischroten durch gründelnde Wasservögel zu Bleivergiftung führt, sondern für Greifvögel wie Seeadler und Rotmilan auch die Aufnahme von Bleimunitionsteilen und -abrieb beim Fressen von Aas geschossener Tiere auf Dauer tödlich wirken kann.
Ein Verbot von bleihaltiger Munition kann jedoch nur greifen, wenn eindeutig bessere Alternativen verfügbar sind. Dies wird bald wissenschaftlich belegbar sein. Daher wäre ein Verbot von bleihaltiger Munition mit einer angemessenen Übergangsfrist die beste Lösung gewesen.
Hierzu schweigt sich der Gesetzentwurf von CDU und FDP jedoch aus. Diese Arbeitsverweigerung bei einem derart wichtigen Thema ist peinlich. Aber auch andere Änderungen zeigen, dass die Interessen des Natur- und Artenschutzes bei den Regierungsfraktionen keinen Stellenwert haben. Mit der vorgesehenen Ausnahmeregelung zum Ausnehmen von Gelegen werden gravierende Eingriffe in die Populationen wild lebender Vogelarten und Störungen zur Fortpflanzungszeit ermöglicht. Bei der Suche nach beispielsweise Gänsegelegen können
wertvolle Lebensräume zu einer denkbar ungünstigen Zeit durchstreift und geschädigt sowie andere Vogelarten zur Brutzeit gestört werden.
Vielseitig kann auch die neue Regelung interpretiert werden, wonach es verboten ist, ,,die Ausübung der Jagd vorsätzlich zu stören oder zu behindern.“ Sie kann so verstanden werden, dass Jäger nur in ihren Augen störende Waldspaziergänger unter Hinweis auf diese Regelung aus dem Wald verweisen. Wir als SPD setzen mehr auf gegenseitige ich betone: gegenseitige - selbstverständliche Rücksicht.
Auch die Regelung zum Mindestabschussplan für das Rehwild und die damit zusammenhängende Verlängerung der Jagdzeiten hätte anders aussehen müssen. Der unzweifelhaft zu hohe Rehbesatz verhindert den natürlichen Aufwuchs junger Bäume und erschwert die naturnahe Waldbewirtschaftung. Ob jedoch neue bürokratische Regelungen hier alleine helfen, hätte intensiver diskutiert werden müssen.
Für mich lohnt es nicht, über dieses hoffentlich nur mit einer kurzen Halbwertzeit ausgestattete Landesjagdgesetz zu sprechen. Es ist eben nur ein weiterer Fehlschuss von CDU und FDP.
Viel wichtiger für uns ist, mit welchen Inhalten ein wirklich modernes und alle Interessen berücksichtigendes Landesjagdgesetz gefüllt werden muss. Diesen Anspruch haben die regierungstragenden Fraktionen wahrlich nicht erfüllt. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema von Explorationsbohrungen im Nationalpark Wattenmeer beschäftigt uns seit vielen Jahren und steht auch im Zusammenhang mit der Ausweisung des Nationalparks als Weltnaturerbe und der Verlängerung der Konzession zur Erdölförderung für Mittelplate.
Die einzige Förderung von Öl im deutschen Wattenmeer findet seit 1987 von der Bohr- und Förderplattform Mittelplate A aus im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer statt. Bereits vor der im Jahr 1985 erfolgten Gründung des Nationalparks wurde dort förderfähiges Öl gefunden. Daher und aus keinem anderen Grund wurde Bestandsschutz für die Erdölförderung von Mittelplate aus im Nationalparkgesetz gewährt.
RWE Dea hatte Anfang 2007 angekündigt, in den beiden genannten Gebieten Explorationsbohrungen
von neuen Standorten innerhalb des Nationalparks aus vornehmen zu wollen, um so bis dahin unerreichtes Erdöl zu erschließen. Der Antrag wurde nach intensiver öffentlicher und parlamentarischer Diskussion später zurückgezogen. - Man fragt, warum.
Die Grünen und wir haben in diesem Zusammenhang im Sommer 2008 zwei Gutachten vom Wissenschaftlichen Dienst des Landtags erbeten. Das von uns in Auftrag gegeben Gutachten kommt zu dem Schluss - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -:
,,Damit bleibt festzustellen, dass Ölbohrtätigkeiten innerhalb des Gebiets des Nationalparks Wattenmeers über die gesetzlich bestandsgeschützten Aktivitäten hinaus vom Nationalparkgesetz ausgeschlossen werden und auch nicht genehmigungsfähig sind.“
Wir haben daher stets vertreten, dass Probebohrungen im Gebiet selber nicht, allenfalls Schrägbohrungen von Land aus in den Nationalpark hinein rechtlich möglich sind. Dabei bleiben wir.
Die Landesregierung hat dazu im Umdruck 16/ 4520 vom Juni 2009 lapidar nach dem Motto ,,Zwei Juristen, drei Meinungen“ mitgeteilt, dass sie zu Probebohrungen eine andere rechtliche Auffassung als der Wissenschaftliche Dienst des Landtages hat
und dass sie dies abschließend bei Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen bewerten wird. Ich halte dies für eine nicht angemessene Wertschätzung der hoch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landtag und hoffe, dass die fundierte Prüfung des Gutachtens durch die Landesregierung die Rechtsposition des Wissenschaftlichen Dienstes bestätigen wird.
Neben der konkret juristisch zu klärenden Frage der Zulässigkeit von Explorationsbohrungen steht die Grundsatzfrage zur Zukunft und Ausweitung der Erdölförderung im Nationalpark Wattenmeer im Raum. Nach fester Überzeugung meiner Fraktion muss es unser Ziel sein, die Erdölförderung im Nationalpark Wattenmeer auf Dauer zu beenden.
Die Erdölförderung im Nationalpark Wattenmeer ist eine klaffende Wunde im Ansehen des Nationalparks und sollte daher nicht auf ewig verlängert oder sogar ausgedehnt werden. Mit dem Öl wird
ausgerechnet im Wattenmeer jener Kohlenstoff gefördert, der nach seiner Verbrennung als Kohlendioxid den Klimawandel anheizt und so durch den Meeresspiegelanstieg für die Zerstörung des Wattenmeeres sorgen könnte.
- Herr Kubicki, ich glaube, davon haben Sie wirklich gar keine Ahnung.
Wir stimmen dem Antrag von SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zu.
Ich atme erst einmal durch. Das ist eine gute Idee.
Frau Präsidentin! Herr von Boetticher, manchmal ist es besser, man bleibt einfach sitzen und sagt gar nichts,
als wenn man so etwas sagt. Ich habe mich vorhin schon zurückgehalten, als Michael von Abercron
sich so geäußert hat, als wären Sie der Vater des Weltnaturerbes. So hat er das dargestellt.
Das ist doch ein Witz. Sie haben sich in das gemachte Nest gesetzt und hinterher nur noch die Sachen erledigt, und dann stellen Sie es so dar.
Da bin ich noch ruhig geblieben. Wo ich nicht mehr ruhig bleiben kann, ist, wenn Sie mir als Parlamentarierin das Recht absprechen wollen, irgendetwas zum Regierungshandeln zu sagen. Ich muss bei Ihren Gesprächen überhaupt nicht anwesend sein, das interessiert mich gar nicht. Sie als Regierung haben etwas zu tun, und wir als Parlamentarier kontrollieren das, nicht Sie.
Ich habe das Gefühl, manchmal kommt man anschließend mit den Rollen nicht so ganz zurecht, aus welcher Position man etwas sagt.
Bitte unterlassen Sie es in Zukunft, uns als Parlament sagen zu wollen, wozu wir Stellung nehmen können oder nicht.
Ich unterhalte mich nach wie vor gern bei einem Kaffee mit Ihnen draußen darüber, ob das, was Sie eben gesagt haben, der Wahrheit entspricht.
Legen Sie erst einmal vor, Herr von Callsen -
Dass Sie jetzt ausgerechnet etwas dazu sagen! Ich könnte jetzt das Zitat bringen, was Herr von Boetticher gerade gebracht hat: Waren Sie denn dabei? Haben Sie es mitbekommen?
Offenbar ist es irgendeine vertrauliche Geschichte gewesen, die wir alle gar nicht wissen sollen!
Sie müssen meinen Redebeitrag einmal richtig zuhören. Ich habe in dem Redebeitrag lediglich angefügt, dass das nach Aussage des Wissenschaftlichen Dienstes - das entspricht auch unserer Auffassung - im Nationalparkgesetz nicht erlaubt ist. Das ist meine persönliche Auffassung. Wir werden es sehen, obwohl die FDP es auch schon weiß. Selbst das Ministerium kann noch gar keine Bestätigung geben, ob es so ist. Die lassen es selbst gerade prüfen. Sie wissen das offenbar schon. Ich weiß nicht, woher Sie das wissen.
Nee!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Jahren reden wir in diesem Haus über ein Verbot von Wildtierhaltung in Zirkussen. Auch in meiner Fraktion haben wir dieses lange strittig diskutiert. Spätestens seit 2003 ist unsere Position aber klar: Ein Verbot von Wildtierhaltung in Zirkussen ist ohne sinnvolle Alternative.
In der Gesellschaft ist diese Einsicht schon seit Längerem gewachsen. Wildlebende Tiere in Zirkussen artgerecht zu halten, ist schon aufgrund der Mobilität der Betriebe mit engen Käfigen und extremen Fahrt-, Auf- und Abbauzeiten kaum möglich. Das daraus resultierende Leiden der Tiere - etwa Erkrankungen oder Verhaltensstörungen - kann aufgrund der Reisen der Zirkusbetriebe durch ganz Deutschland nur über ein generelles bundesweites Haltungsverbot verhindert werden.
Niemand möchte Kindern oder auch Erwachsenen den Spaß am Zirkus nehmen. Zirkus kann aber auch ohne Elefanten, Affen oder Raubkatzen ein Erlebnis sein.
- Sie sehen, wir müssen auch noch Überzeugungsarbeit in der eigenen Fraktion leisten.
Dies beweisen immer mehr Zirkusse.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich keinen Generalverdacht gegen verantwortungsvoll mit Tieren umgehende Tierpfleger in den Zirkussen äußern oder die aus meiner Sicht vollkommen übertriebenen Aktionen von PETA unterstützen. Wir müssen uns in jedem Fall gut überlegen, wie wir nach einem Verbot mit den dort noch lebenden Tieren umgehen wollen.
Mir ist bewusst, dass der Bundesrat schon 2003 die Bundesregierung aufgefordert hat, ein entsprechendes Verbot zu erlassen. Geschehen ist daraufhin jedoch nichts. Die Bundesregierung verweist auf noch ausstehende Erkenntnisse aus einem untauglichen Zirkusregister und darauf, dass es sich bei bekannt gewordenen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, über das wir im Übrigen auch einmal dringend sprechen müssen, um Einzelfälle handele. Dies sollte für uns aber kein Grund zum Abwarten auf andere Zeiten und neue nicht notwendige Erkenntnisse, sondern Ansporn zum Handeln sein.
Andere Länder wie Bremen und Hamburg werden uns bei diesem Antrag unterstützen.
Da sich CDU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag darauf festgelegt haben, sich für ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen einzusetzen, gehe ich von einer großen parlamentarischen Einheit in diesem Hause aus. Leider konnten wir uns noch nicht auf einen gemeinsamen Antrag verständigen. Das hat aber nur damit zu tun, dass wir die Großkatzen gern in den Antrag aufnehmen wollen. Da wir wissen, dass Sie im Ansatz genau das Gleiche wollen wie wir, werden wir nicht gegen Ihren Antrag stimmen, sondern uns der Stimme enthalten.
Wir brauchen ein klares Signal aus Schleswig-Holstein zu diesem Antrag. Ich hoffe sehr, dass sich diese Mehrheit auch im Bundesrat durchsetzen und die Bundesregierung endlich zum Handeln bringen wird. Das wird aber sicher nicht von heute auf morgen geschehen, sodass wir über landesspezifische Zwischenschritte nachdenken sollten.
Hierbei sind einerseits die bereits handelnden Kreisveterinäre aufgefordert, die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen in den Betrieben zu überprüfen. Andererseits könnten die Kommunen - wie das Vorbild Bremen - sich darauf verständigen, keine öffentlichen Flächen mehr für Zirkusse mit Wildtieren zur Verfügung zu stellen. Es gibt übrigens schon viele Kommunen in Schleswig-Holstein, die genau dies tun. Hierbei müssen wir uns auch auf neue Lösungen verständigen. Dies betrifft zum Beispiel die Frage, wer die Kosten bei tierschutzwidrigen Haltungsformen im Zirkus für die Wegnahme und die ordnungsgemäße Unterbringung dieser Tiere zu finanzieren hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Haltung von Wildtieren in Zirkussen wird auch von der Gesellschaft nicht mehr gewollt. Lassen Sie uns heute ein gemeinsames Zeichen aus Schleswig-Holstein senden, dass ein Verbot endlich Wirklichkeit wird.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte lieber auf diesen Dreiminutenbeitrag verzichtet, aber nun geht es leider doch nicht. Wir wollten gern die Ministerin mit einem breiten Votum aus dem Landtag in die Bundesratsdiskussion nach Berlin schicken. Das hat Herr Matthiessen eben ausgeführt. Wir hätten dafür auf einen für uns ganz wichtigen Punkt verzichtet, nämlich die Aufführung der Großkatzen. Das ist offenbar von der CDU-Fraktion nicht gewünscht; ich betone ausdrücklich CDU-Fraktion. Wir wollen unseren An
trag gern in den Ausschuss haben, und dem können Sie nicht folgen. Ich muss ehrlich sagen, das finde ich peinlich.
Wir waren bereit, Ihrem Antrag zuzustimmen, damit die Ministerin im Bundesrat stärker auftreten kann. Das Einzige, was wir wollten, ist, unseren Antrag wiederum in den Ausschuss zu schieben, um dann dort zu diskutieren, ob wir nicht eine landesspezifische Lösung bei uns mit den Kreisveterinären hinbekommen. Dass das jetzt nicht möglich sein soll, obwohl wir uns in dieser Form bewegt haben, lässt mich leider vermuten, dass der CDUFraktion doch nicht daran gelegen ist, hier ein gemeinschaftliches Votum hinzubekommen. Das ist schade, muss ich ehrlich sagen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in Reaktion auf die Rede von Herrn Koch einen sehr persönlichen Beitrag bringen. Ich hoffe, dass der Redebeitrag von Herrn Koch - wir werden ihn morgen bekommen - möglichst oft in Schleswig-Holstein verschickt wird, damit die Menschen lesen können, was er gesagt hat. Ich möchte sinngemäß zitieren: Wir sollen nicht versuchen, die Welt zu retten, sondern wir sollen uns im beschaulichen Schleswig-Holstein mit den wirklich wichtigen Dingen beschäftigen. - Das haben Sie sinngemäß genau so gesagt, Herr Koch. Ich finde, das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Menschen in unserem Land,
die sich gegen Rechtspopulismus wenden und sich Tag für Tag dagegen einsetzen.
Ich gebe meiner Tochter mit auf den Weg, nicht wegzuschauen, wenn Unrecht geschieht, sondern
aufzustehen, Courage zu zeigen und sich einzusetzen.
- Ich möchte das bitte in Ruhe ausführen dürfen. Ich versuche, ihr beizubringen, was Courage bedeutet.
Herr Koch, was Sie mit Ihrer Rede ausgelöst haben - ich hoffe, Sie schämen sich dafür.
Besonders hochverehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Moore haben in SchleswigHolstein eine große Bedeutung. Das ist hier im Haus sicherlich unbestritten und bedarf nicht der vertieften Darlegung. Seit 2002 gibt es das Niedermoorprogramm der Landesregierung, das die Regeneration von Niedermooren und die Minimierung von stofflichen Einträgen in oberirdische Gewässer bewirken soll. Aus ökologischer Sicht sind allerdings auch Hochmoore besonders wertvolle Lebensräume. Daher haben wir in der Großen Koalition gemeinsam mit der CDU die Aktivitäten für den Schutz und die Regeneration von Hochmooren in einem das Niedermoorprogramm ergänzenden eigenen Programm gebündelt. Über das Ergebnis liegt uns nun der lesenswerte Bericht der Landesregierung vor, für den ich mich im Namen der SPDFraktion beim Umwelt- und Landwirtschaftsministerium bedanke.
Unabhängig von der dargelegten Schwierigkeit der historischen Flächenerfassung und den unterschiedlichen Datengrundlagen bestehen auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen circa 94.000 ha und insgesamt circa 192.000 ha Moorboden, auf denen Zielkonflikte durch die landwirtschaftliche Nutzung oder andere gesellschaftliche Ansprüche bestehen. Der auf den meisten Flächen bestehende Naturschutz ist daher zwingend erforderlich und darf nicht abgesenkt werden.
Aus diesem Grunde ist der zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegende Sachantrag der Grünen in seiner Richtung nachvollziehbar und unterstützenswert. Legt man jedoch die Beantwortung der Kleinen Anfragen an die Landesregierung zu diesem Thema daneben - Frau Fritzen, da bin ich anderer Auffassung als Sie -, entsteht für mich kein klares Bild, ob die bestehenden Vorschriften ausreichend sind oder ob wir den Umbruch von Grünland auf Moorstandorten wirksamer verhindern müssen. Ziel aller Projekte zum Schutz und Renaturierung von Mooren ist natürlich die Wiedervernässung und damit in der Regel die Anhebung des Wasserspiegels oder die Rücknahme von Entwässerung. Für den Erfolg dieser Projekte spielen drei Faktoren eine wesentliche Rolle: Wasser, Flächenankauf und ausreichend Pufferflächen im Umfeld.
Die Erfahrung mit der Umsetzung des Niedermoorprogramms zeigt, dass es wichtig ist, dass Vernässungsmaßnahmen nur im Einvernehmen mit
den Eigentümern und betroffenen Anliegern erfolgen. Frau Rumpf hat dies soeben ausgeführt.
Eine Wiedervernässung kann in der Folge erst dann eingeleitet werden, wenn alle betroffenen Flächeneigentümerinnen und -eigentümer zustimmt haben. Diesen Ansatz halte wir für wichtig, richtig und zukunftsfähig.
Neben diesem rationalen Vorgehen und den damit unwidersprochen verbundenen Vorteilen für Umwelt und Natur als ,,Hotspots“ der Biodiversität sowie für den Klimaschutz sollten wir nicht vergessen, dass Moore insgesamt weiter bedroht sind. Die Nutzung von Torf in Hausgärten und im Gartenbau und der Umbruch von Grünland auf Moorflächen sollten endgültig der Vergangenheit angehören.
Moore üben eine einzigartige Faszination auf die Menschen aus. Sie wirken geheimnisvoll und romantisch. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, mit denen ich vorhin darüber gesprochen habe, schaut es euch einmal an und lasst es euch nicht nur in den Filmen von Edgar Wallace zeigen. Es ist wirklich so. Es ist geheimnisvoll, und es ist romantisch. Diese Faszination sollten wir den Bürgerinnen und Bürgern in einer Moorschutzkampagne, wie sie der NABU derzeit mit seinem Projekt ,,Von Moorfröschen und Moorgeistern“ bereits vorbereitet, stärker vor Augen führen, um Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen im Einvernehmen mit den Beteiligten noch besser voranzubringen.
- Mit Moorleichen hat das eher weniger zu tun, Herr Buder. - Dieses Thema sollten wir anhand des Berichts im Umwelt- und Agrarausschuss diskutieren, und dann sollten wir dort auch entscheiden, wie wir mit dem vorliegenden Sachantrag weiter verfahren.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich wurde eben angesprochen. Frau Fritzen, wenn Sie sich hier hinstellen und dafür werben, uns nicht gegenseitig den Schwarzen Peter zuzuschieben und so miteinander zu reden, und wir danach den Beitrag von Detlef Matthiessen hören müssen, finde ich das zumindest ein bisschen eigenwillig.
Ich möchte klarstellen, dass ich mich vorhin beim Thema Wiedervernässung nicht auf das bezogen habe, was Sie gesagt haben, Frau Fritzen; das habe ich in dem Satz davor getan. Wie ich meine Rede halte und was ich in meiner Rede als Schwerpunkt setze, entscheide immer noch ich oder entscheiden wir und niemand sonst.
Sonst hätte ich verstanden, was Sie eben gesagt haben. Aber ich habe das überhaupt nicht auf die Grünen bezogen.
Ich fühle mich Ihrer Meinung natürlich viel näher. Wir waren mit dem Umwelt- und Agrarausschuss gerade auf Eiderstedt; man muss die Ohren immer ein Stückchen in alle Richtungen aufhalten. Ich muss nicht immer mögen, was mir jemand erzählt, aber es gehört zumindest dazu, zu versuchen zu verstehen, was einem jemand sagen möchte.
Ich kann in einer Diskussion eine andere Auffassung vertreten, aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass, gerade was die Wiesenbrüter auf Eiderstedt betrifft, bestimmte Maßnahmen, die wir uns mit Naturschützern klug überlegt haben, gar nicht den Sinn erfüllen, den wir uns ursprünglich gedacht haben. Da kann ich mich nicht hinstellen und so tun, als wenn ich das nicht hören will, weil mir das vielleicht nicht gefällt, sondern da muss ich wahrheitsgemäß fragen: Okay, wenn das nicht fruchtet, was können wir weiter tun?
Wie gesagt, auch wenn man unterschiedlicher Auffassung sein kann - da können wir uns gern streiten, da können wir uns auch einmal ein bisschen heftiger anpacken -, muss ich weder eine Pistole herausholen, noch muss ich sonst irgendwie in dieser Art agieren. Ich hoffe, dass wir die Punkte im Umweltund Agrarausschuss von allen Seiten beleuchten und fair und klug schauen, wo wir an einigen Stellen vielleicht noch einmal nachjustieren können.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Immerhin, CDU und FDP halten ihren Kurs. Natur- und Umweltgesetze haben keinen hohen Stellenwert und sollen möglichst wirtschaftsfreundlich neu formuliert werden. Das haben wir schon beim Landesnaturschutzgesetz erlebt, und nun liegt uns zur abschließenden Befassung die Novellierung des Landeswaldgesetzes vor. Bereits in der Großen Koalition mit uns wollte die CDU das Gesetz zurückentwickeln, konnte ihre Vorstellungen aber nicht alle umsetzen.
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Wir haben mit dem Ende 2004 - nicht 2007! - novellierten Landeswaldgesetz eine moderne und vorbildliche Grundlage geschaffen, an deren Eckwerten wir im Interesse des Erhalts unserer natürlichen Grundlagen und Ressourcen nicht rütteln sollten.
Der einzig positive Punkt an den vorgesehenen Änderungen ist das, was eigentlich nicht geändert werden soll: Das erst 2005 geschaffene freie Betretungsrecht für alle Wälder des Landes wird nun als ein wichtiges Gut nicht angetastet. Wir wären sonst auch das erste Bundesland, das dieses Recht wieder abschaffte und das Verlassen der Wege im Wald unter Strafe stellte. Hier hat die Regierung mit Ministerin Dr. Rumpf inzwischen eine andere und bessere Sicht auf die Bedeutung des freien Betretungsrechts als ihr Vorgänger, Herr von Boetticher, der es abschaffen wollte.
Der Rest der Novellierungsvorschläge ist allerdings im sachlichen Kern generell abzulehnen. Die geplante Straffung des Gesetzestextes macht das Gesetz nicht mehr lesbar und anwendbar. Das Bundeswaldgesetz und andere Rechtsvorschriften sind danebenzulegen. Die bisherige ökologische Ausrichtung des Landeswaldgesetzes wird an vielen Stellen unterlaufen. Die Grundsätze der guten fachlichen
Praxis werden drastisch reduziert. Das Einvernehmen mit den Naturschutzbehörden bei Ausnahmen beim Kahlschlagverbot wird abgeschafft. Genehmigungsfiktion nach Antragstellung für die Umwandlung von Wald und für Erstaufforstung setzen die unteren Naturschutzbehörden unnötig unter Zeitdruck. Vorschriften zum Schutzwald, zum Vorkaufsrecht des Landes und zur Vorlage eines Waldberichts werden einfach gestrichen. Dies ist nur durch folgenden Satz in der Begründung erklärlich:
„Die Waldbesitzenden erhalten damit ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit.“
Damit wird das Verständnis von CDU und FDP zum Umwelt- und Naturschutz schonungslos offengelegt: Umwelt und Natur sollen nicht durch den Staat zum Wohl aller Menschen geschützt werden, sondern den Eigentümern als wirtschaftliches Gut zur Verfügung gestellt werden. Nebenbei können die Eigentümer im Rahmen ihrer eigenen Vorstellungen auf ihren Flächen auch gern mal Naturschutz machen. Dies ist weder zeitgemäß noch gerecht und steht unserer Position diametral gegenüber.
Den Kontext rundet eine von Kollegin Loedige übrigens herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Wahl! eingebrachte Idee zur Gegenfinanzierung der inzwischen auf Eis gelegten Küstenschutzabgabe ab. Sie hat munter und ohne die geringste Sachkenntnis das betone ich ausdrücklich - vorgeschlagen
- das behaupte ich jetzt -, unter anderem einfach den Zuschuss für Gemeinwohlleistungen an die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten um 2 Millionen € zu kürzen und der Stiftung Naturschutz 300.000 € wegzunehmen. Klarer kann man und „frau“ es nicht sagen: Gemeinwohl und Naturschutz sind zumindest für die FDP überflüssig und abzuschaffen.
Wir haben zum rückwärtsgewandten Entwurf der Landesregierung im Ausschuss einen Änderungsantrag gestellt, der die Bedenken nicht nur der Naturschutzverbände, sondern zum Beispiel auch des Landkreistages als Sprachrohr der unteren Naturschutzbehörden berücksichtigte und ohne große Diskussion einfach weggestimmt worden ist.
Ein wichtiger Punkt, der wie andere Fragen in den Beratungen zu kurz thematisiert wurde, ist die Vorschrift zum Reiten im Wald. Wir hätten uns hier zum Beispiel eine Clearingstelle gewünscht. Nun haben wir erfahren, dass es eine informelle Arbeitsgruppe gibt. Diese Arbeitsgruppe sollte man dann aber auch wieder zusammenrufen, damit die Interessen des Pferdesportverbandes, aber auch die der Naturschützer denen der Waldeigentümer gegenübergestellt werden können. Das kann untergesetzlich gelöst werden. Die SPD wird hierzu in den nächsten Wochen initiativ werden.
Wer kein Ziel hat, liebe Kolleginnen und Kollegen, für den ist kein Weg der richtige. CDU und FDP fehlen ein klares, den Wünschen aller Menschen im Land dienendes Ziel im Naturschutz.
Sie haben sich beim Schnitzen an Paragrafen verheddert und dabei den Blick für den Schutz und für die Entwicklung unserer Wälder aus den Augen verloren.
Wie inzwischen bei diesen Regierungsfraktionen leider üblich, wird auch dieser rückwärtsgewandte Gesetzentwurf wohl einfach durchgestimmt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwei Punkte veranlassen mich nun doch, noch einmal nach vorne zu gehen. Frau Fritzen, bei aller inhaltlichen Übereinstimmung, die wir in der Rede sicherlich gefunden haben, wundere ich mich, dass die CDU dafür gelobt wird, dass sie den Punkt „Gentechnik“ aufgenommen hat. Darüber habe ich mich schon im Ausschuss gewundert. Hier wundere ich mich darüber noch mehr. Ich wundere mich auch darüber, dass Herr Hamerich das so ausgeführt hat. Das ist weder durch eine Kleine Anfrage der Grünen noch dadurch entstanden, dass die CDU und die FDP auf einmal eine Erkenntnis hatten, man müsse das mit aufnehmen, da es sowieso geregelt wäre.
Es ist Bestandteil des Bundeswaldgesetzes. Nach dem Willen der Koalition sollen Punkte aus dem Bundeswaldgesetz gar nicht aufgenommen werden. Man kann darüber spekulieren, warum Sie diese Punkte explizit herausgegriffen und in das Landeswaldgesetz hineingeschrieben haben, aber der Wahrheit halber muss man erwähnen: Selbst wenn es nicht mit enthalten gewesen wäre, wäre es selbstverständlich Bestandteil.
Zu Herrn Hildebrand fällt es mir jetzt ein bisschen schwer, etwas zu sagen, weil er gerade so etwas Nettes gesagt hat. Dennoch muss ich bei folgendem Satz einhaken: Die Landesforsten sollen dem Landeshaushalt nicht zur Last fallen. - Den Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Wir waren, als wir die Anstalt gegründet haben - auch wenn die anderen Fraktionen nicht dabei waren, als wir diese Punkte ausgehandelt haben -, mit dem Punkt an sich alle einverstanden. Wir haben damals gesagt, ein Punkt ist besonders wichtig: Wir wollen den Landesforsten bis 2013 Zeit lassen
- ja, ich komme dazu noch -, dass sie eine schwarze Null schreiben können. - Verdammt noch mal, dann lassen Sie ihnen doch auch diese Zeit!
Presseerklärungen wie von Frau Loedige, mit dem Inhalt, jetzt kürzen wir einmal in diesem Bereich, heute meine ich es so und morgen meine ich es so, erst soll das gekürzt werden und dann doch wieder anders, schafft Verunsicherung in den Landesforsten. Das ist genau das, was in der Fläche die Unruhe bringt. Warten Sie einmal ab. Vielleicht werden
Sie überrascht sein, was wir 2013 auf den Tisch bekommen.
Ich würde mir wünschen, dass diese Diskussion eben gerade deshalb nicht mehr stattfindet, weil wir uns wirklich alle darüber einig waren, unter diesen Bedingungen der Anstalt Zeit zu lassen. Ich möchte Sie daher auffordern, solche Presseerklärungen und auch solche Wünsche an Haushaltseinsparungen künftig bis 2013 einfach einmal sein zu lassen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grünland ist aus vielen Gründen von hoher Bedeutung für Gewässer-, Arten-, Erosions- und Klimaschutz und verdient daher unbestritten den besonderen staatlichen Schutz. Dies bedarf eigentlich - so dachte ich - nicht der weiteren Diskussion. Nach
dem letzten Redebeitrag bin ich nicht mehr dieser Auffassung.
Wir beobachten mit großer Sorge den seit Jahren wachsenden bundesweiten und in Schleswig-Holstein besonders ausgeprägten Druck auf das Grünland. Durch den Ausbau der Biomasse und den damit unvermeidbar verbundenen Anbau von Energie-Mais wird Grün- in Ackerland umgebrochen. Dadurch hat sich auch bei uns die Situation dramatisch entwickelt.
Die Reißleine ist 2008 in Schleswig-Holstein zu Recht - ich betone: zu Recht - gezogen worden, denn seitdem gilt ein Umbruchverbot für Grünland. Dieses allgemeine Verbot hat offensichtlich nicht genügt, denn bis heute wurden weitere mindestens 6.700 ha Dauergrünland umgebrochen. Dies hat insbesondere negative Auswirkungen in den besonders schützenswerten Gebieten für Wiesenvogelarten auf Eiderstedt und in der Eider-Treene-SorgeNiederung mit katastrophalen Rückgängen in den Beständen von Uferschnepfe, Feldlerche und Kiebitz. Ich will die Zahlen nicht erwähnen, weil Frau Fritzen das eben gemacht hat. Die europäischen Vorgaben verpflichten jedoch das Land SchleswigHolstein, gerade in diesen Gebieten diese Vogelarten zu schützen.
Sehr spät erst hat das Umweltministerium gehandelt und im März 2011 einen Erlass zum Schutz der Vogelarten durch ein Verbot des weiteren Umbruchs von Grünland ins Verfahren gegeben, dessen Inhalt von den Naturschutzverbänden begrüßt wurde. Bis Anfang Mai 2011 herrschte dann ja auch verdächtige Ruhe. Verwundert nahmen wir dann allerdings Kenntnis von der veröffentlichten, in Kraft getretenen Fassung. Der ursprünglich beabsichtigte Schutz des Grünlands und damit der Wiesenvogelarten ist durchlöchert und bietet keinesfalls die Sicherheit vor weiteren Verschlechterungen. Offensichtlich ist es der Agrarlobby gelungen, die zuvor fachlich korrekte Arbeit des Umweltministeriums zu unterlaufen und die Interessen der Landwirte vor den Umwelt- und Artenschutz zu ziehen.
In diesem Zusammenhang ist es besonders bedenklich, dass Landwirte gezielt den ungenehmigten Umbruch von Grünland unter Verzicht auf die vollständigen Direktzahlungen in Kauf nehmen.
Aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage meines geschätzten Kollegen Lothar Hay haben wir aktuell erfahren, dass seit 2009 bereits über 100 derartige Verstöße vom Ministerium erfasst und durch Prämienkürzungen sanktioniert wurden. Dieses rein auf Profit ausgerichtete Vorgehen muss unterbunden werden. Es führt zu weiteren Akzeptanzverlusten in der Gesellschaft,
die eine mit Natur und Umwelt im Einklang wirtschaftende Landwirtschaft erwartet.
- Herr von Boetticher, das mag Ihnen nicht gefallen. Das ist aber die Antwort auf die Kleine Anfrage.
Es ist völlig unverständlich und wohl nur mit taktischen Manövern zu erklären, wenn selbst dieser seichte Grünlandschutzerlass vom Bauernverband als noch zu weitgehend kommentiert wird.
Wer sich so gegen die Interessen der Allgemeinheit stellt und lediglich auf seinen wirtschaftlichen Interessen beharrt, verliert gesellschaftliche Akzeptanz.
Dies ist angesichts der gewaltigen Subventionen für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein mit allein 340 Millionen € Direktzahlungen nicht zeitgemäß. Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union steht auf der Agenda, und die Beibehaltung der Subventionen für die Landwirtschaft steht hier ebenfalls auf dem Prüfstand. Um sie weiter auf einem hohen Niveau zu rechtfertigen, müssen die Landwirte selber ein Interesse daran haben, die gesellschaftliche Bedeutung der Landwirtschaft über die reine Erzeugung von Lebensmitteln und den Energiepflanzenanbau zu rechtfertigen.
Der Bevölkerung muss ein gesellschaftlicher Mehrwert der Landwirtschaft in den Bereichen Umweltund Naturschutz deutlich werden. Die Beharrungsmentalität des Bauernverbandes - auch weiterer Vertreter hier in der CDU-Fraktion - in Richtung
wirtschaftliche Interessen beim Schutz des Grünlands ist genau das Gegenteil hiervon. Wir brauchen in Schleswig-Holstein auch auf Dauer eine wirtschaftlich starke Landwirtschaft. Das ist unbestritten. Insgesamt aber muss sie wesentlich naturnaher werden.
Ein erstes Zeichen hierfür ist der wirksame Schutz des Dauergrünlands, wie wir ihn mit diesem Antrag erreichen wollen. Ich bitte um Zustimmung in der Sache.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich gemeldet, als Herr von Abercron und Herr von Boetticher ausgeführt haben, wie sie sich das in Berlin vorstellen.
Naturschutz mit den Menschen: Ja, natürlich. Ich würde aber auch gern einmal hören, dass Sie sagen: Landwirtschaft mit den Menschen. Es würde mich freuen, wenn wir diese Diskussion führen könnten.
Wir hatten vor einigen Jahren diese Diskussion.
Das war im Zuge des Energiemix - ich spreche Sie jetzt an -, im Zuge der Diskussion über das Thema regenerative Energien. Die Auswirkungen aber, die wir jetzt alle sehen, wie Sie eben behauptet haben, haben ein solches Ausmaß angenommen, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass es das ist, was sich die Menschen in Schleswig-Holstein wünschen.
- Warten Sie, ich komme noch auf den Punkt!
Ich höre immer das Argument mit dem Naturschutz. Die bösen Naturschützer arbeiten gegen die Menschen. Das ist wohl ein Witz. Sehen wir uns beispielsweise das an, was wir mit der Abschaffung des Knickerlasses in Schleswig-Holstein erreicht haben. Ich glaube nicht, dass den Menschen das gefallen hat. Ich glaube auch nicht, dass sie - wenn Sie einmal durch das Land fahren - es schön finden, wenn sie sehen, wo überall Mais angebaut wird, oder die Biogasanlagen schön finden. Das kann ich mir nicht vorstellen.
Allein Frau Künast als Beispiel zu nehmen und zu sagen: „Wir in Berlin“ - Entschuldigung, das sind nicht wir in Berlin,
das sind Sie in Berlin.
In Schleswig-Holstein haben wir es gemeinsam gemacht. Wir haben uns an einen Tisch gesetzt und haben gemeinsam etwas erarbeitet.
- Das sage ich ja gerade. Hören Sie doch einmal zu!
Dann sind Sie nach Berlin gefahren. Aber - Entschuldigung! - das sind nicht wir in Berlin. Das sind CDU und FDP in Berlin.
- Quatsch! Unsinn! Setzen Sie sich doch in Berlin einmal dafür ein!
Wann höre ich von Ihnen etwas zu den Grünflächen, die nicht genehmigt umgebrochen werden? Davon haben wir ganz viele. Ich habe das vorhin zitiert. Wann kritisieren Sie dies einmal, und wann sagen Sie, dass das nicht in Ordnung war, was im Rahmen der Landwirtschaft gemacht worden ist?
- Nein, lasse ich jetzt nicht zu.
Wenn Sie die Verstöße auf beiden Seiten kritisieren, muss ich Ihnen sagen: Wir sind es nicht gewesen, die sich mit Ihnen nicht an einen Tisch gesetzt haben. Wir haben gesagt: Wir erarbeiten etwas gemeinsam.
Natürlich ist uns klar, dass wir den Landwirten in diesen Bereichen unter die Arme greifen müssen. Selbstverständlich. Aber wenn Sie das so darstellen, möchte ich, dass Sie das objektiv darstellen und nicht immer nur in eine Richtung.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich mit meiner Rede beginne, sage ich, weil es allgemein interessiert - ich habe mich gerade mit Anke Spoorendonk unterhalten -: Es ist kein echtes Fell, es ist Polyester. Nur weil wir das Thema eben diskutiert haben.
Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Bezug auf Pelztiere ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung. Meine Vorrednerin und mein Vorredner haben das schon sehr ausführlich ausgeführt. Insofern werde ich mich auf einige wenige Punkte beschränken. Ich möchte hier ausdrücklich anmerken, dass die SPD-Landtagsfraktion weiterhin das
Ziel verfolgt - und zwar energisch -, die Pelztierhaltung in Schleswig-Holstein, Deutschland und der gesamten EU generell zu verbieten.
Ohne auf die Tränendrüse zu drücken: Die Haltung von Tieren zum Zwecke der Pelzgewinnung - auch das wurde eben ausgeführt - ist grausam.
Die Haltung von Wildtieren in Gefangenschaft ist niemals artgerecht. Da kann man noch so viel Spielzeug oder eine Holzkiste als Rückzugsmöglichkeit zur Verfügung stellen.
Weltweit werden Pelztiere in engen Käfigen mit Drahtgittern gezüchtet, um für die Pelzmode zu produzieren - und ich meine: zu produzieren. Ich erspare Ihnen weitere Einzelheiten, weil wir die Diskussion hierüber schon mehrfach - im Übrigen seit zehn Jahren - geführt haben. Zumindest die Bevölkerung wird bei diesem Thema stetig sensibler, nur die Politik scheut sich schon seit Jahren, zu dieser Problematik eindeutig Stellung zu nehmen.
Lassen Sie mich hier schon einmal anmerken, dass Herr Hay in dem Zusammenhang demnächst unter anderem auch das Thema Geflügelmast ansprechen wird.
Wir haben vor Kurzem mit dem Verband der Pelztierzüchter Gespräche geführt, aber uns konnten ihre Argumente nicht überzeugen. Die Übergangsregelung zur Umsetzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung läuft am 11. Dezember 2011 aus. Dann müssen auch die Farmen in Schleswig-Holstein die neuen Vorgaben erfüllen, wie zum Beispiel größere Platzvorgaben, teilweise befestigte Böden, Einrichtung von Schwimmbecken und anderes.
Dass dies für Pelztierzüchter problematisch sein wird, ist uns durchaus bewusst. Aber der Schutz der Tiere und die Verbesserung der bisher katastrophalen Lebensbedingungen müssen eindeutig Vorrang haben.
Wenn wir schon kein Verbot durchsetzen können, fordern wir zumindest eine konsequente Umsetzung und Überprüfung der Verordnung, und zwar nicht nur dann, wenn es einen Hinweis auf Verstöße gibt, sondern generell. Gern können wir dann im Aus
schuss möglichst zügig gemeinsam mit dem Ministerium hierüber diskutieren, um schnellstmöglich in diesem Bereich zu einem Beschluss zu kommen. Ich fand die Anregung eben sehr positiv, generell noch einmal über Haltungsbedingungen im Ausschuss zu diskutieren.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten uns hier im Plenum zu dem Thema „Rahmenbedingungen zur Nutzung der Biomasse“ bereits anhand eines Antrags der Grünen im Juli umfassend ausgetauscht und im Umweltausschuss eigentlich einen klaren Fahrplan vereinbart. Anfang nächsten Jahres soll eine Anhörung stattfinden, bevor über die Inhalte einer möglichen Bundesratsinitiative entschieden werden kann. Dies war der Wunsch der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen, dem wir uns angeschlossen haben. Eine fachliche Diskussion wurde vorerst als verfrüht zurückgestellt.
Dann kam für diese Tagung ein erneuter Antrag zur Biomasse, diesmal von CDU und FDP, als ob es keinen vereinbarten Fahrplan gäbe. Lieber Herr Rickers, Ihre Erklärung dazu habe ich ehrlich gesagt überhaupt nicht verstanden. Die Ziele einer nebulös umschriebenen Bundesratsinitiative werden holzschnittartig umrissen und betreffen nur einen
kleinen Teil der Thematik. Offenbar unter dem Druck der Bevölkerung und der Landwirte im Land wollten sich die Regierungsfraktionen wohl auch einmal in der landesweit intensiv laufenden Diskussion zu Wort melden. Dieser Miniantrag ist entweder ein Zeichen von Torschlusspanik oder Ratlosigkeit in den beiden Fraktionen.
Komplexe Tatbestände wie die Zukunft der Biomasse können nicht mit einfachen Botschaften wie die der CDU und FDP erfasst werden. Wir hatten in der großen Koalition im Bereich Umwelt und Naturschutz eigentlich einen besseren Eindruck von der fachlichen Kompetenz der Kolleginnen und Kollegen der CDU.
In der Sache stehen wir weiter fest zu unserem Kurs. Wir brauchen die Biomasse in unserem Energiemix aller erneuerbaren Energien und müssen die gesellschaftliche Akzeptanz durch ein Bündel von Maßnahmen sicherstellen und Fehlentwicklungen korrigieren. Wie dies geschehen kann, haben wir in unserem Antrag beschrieben. Der Antrag fußt auf einer von Lothar Hay eingebrachten Resolution der Agrarsprecher aller SPD-Fraktionen der Landtage, des Bundes und der EU, die auf einer Fachsprecherkonferenz am 1. Oktober 2010 in Berlin angenommen wurde
und auf breiten gesellschaftlichen Zuspruch gestoßen ist.
Die nachhaltige Sicherung der Biogasnutzung steht in nahezu allen Ländern Deutschlands auf der Agenda. Dabei geht es nicht nur um die Nutzung vor Ort, sondern auch um den Export der dafür erforderlichen Technik. So konnten wir uns in der letzten Woche sehr eindrucksvoll bei einer Spitzenfirma für Biogasanlagen, nämlich der Firma Haase in Neumünster, davon überzeugen und auch davon, wohin der Trend geht.
Durch die Einspeisung von Biogas in Erdgasnetze kann die Energieeffizienz entscheidend verbessert werden. Leider liegen die dafür erforderlichen Anschlüsse in Schleswig-Holstein anders als in den neuen Bundesländern nicht da, wo die Biogasanlagen heute stehen. Hier müssen wir ansetzen.
Wir begrüßen, dass die Landesregierung aktuell die Grundlagen für die Privilegierung von Biogasanlagen angepasst hat, die in ein öffentliches Netz einspeisen. Die Landesregierung ist offensichtlich fachkundiger als die sie tragenden Fraktionen. Für mich ist es sehr erstaunlich, dass dieses Fachwissen
von den beiden Fraktionen offensichtlich nicht angefragt wird.
Zusammenfassend lässt sich zum Antrag von CDU und FDP sagen: Das Thema wurde verfehlt. - Ich gehe davon aus, dass wir uns mit diesem Antrag trotzdem noch im Ausschuss befassen müssen. Die Zustimmungsreife hat der Antrag jedenfalls um Lichtjahre verfehlt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kalinka, bei aller Wertschätzung für Ihre Person: Sie haben das Thema der Kinder- und Jugendbeteiligung soeben auf eine finanzielle Ebene gehoben. Über inhaltliche Argumente und beispielsweise darüber, wie erfolgreich eine Demokratiekampagne in Schleswig-Holstein ist oder nicht, kann man sicherlich diskutieren. Sie haben aber gesagt: Die Kommunen, die sich das finanziell leisten können, können das ja machen, und die anderen lassen es eben. Was ist das für eine Aussage in Bezug auf demokratische Beteiligung hier bei uns in Schleswig-Holstein?
- Ja, darüber kann man lachen, wenn man sich in dem Thema nicht genügend auskennt.
Zudem möchte ich fragen - diese Frage richtet sich an CDU und FDP -: Was kostet denn, bitte schön, Kinder- und Jugendbeteiligung? Ich möchte einmal wissen, woher Sie diese Zahlen nehmen. Geben Sie mir die Zahlen, wenn Sie sie haben! Sagen Sie mir, welche hohen Summen das denn sein sollen! Haben Sie die Kommunen, die in Schleswig-Holstein vorbildhaft arbeiten, einmal gefragt, welchen Nutzen sie daraus ziehen, welchen Erfolg sie damit haben, was das im Fazit bedeutet?
Herr Kalinka, ich weiß, dass Sie in diesem Bereich engagiert sind. Gerade Sie müssten das doch wissen. Was ist vor Ort geschaffen worden?
Diese Zahlen haben Sie nicht. Sie werden sie nicht vorlegen können. Viele Kommunen, die in diesem Bereich sehr gute Arbeit leisten, brauchen dafür gar nichts auszugeben. Sie brauchen Leute, die engagiert sind, Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen, die dahinterstehen, und Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker
- lassen Sie mich bitte ausreden -, die dafür sind, dass man die Jugendlichen ernst nimmt, und das dann auch umsetzen. Was Sie etwas kostet, sind die einzelnen Demokratieprozesse, die dann ablaufen.
Wissen Sie, welche Summen das sind? Sagen Sie es mir! Dann diskutiere ich mit Ihnen gern noch einmal darüber.
Frau Funke, bei dem, was Sie zum Thema Gleichstellungspolitik nicht nur heute, sondern eigentlich schon die letzten Wochen hier immer gesagt haben,
fühle ich mich 30 Jahre zurückversetzt. Das, was Sie sagen, ist nicht nur veraltet; es ist total verstaubt.
Mit moderner Gleichstellungspolitik in SchleswigHolstein hat das überhaupt nichts zu tun.
Übrigens, falls Sie es noch nicht wussten: Es gibt auch männliche Gleichstellungsbeauftragte in Schleswig-Holstein. Erkundigen Sie sich einmal bei ihnen!
Ich würde beiden Seiten empfehlen: Reden Sie nicht nur mit den Gemeinden, die etwas nicht tun wollen. Reden Sie einmal mit denen, die etwas getan haben! Gehen Sie einmal zu den Kinder- und Jugendbeiräten, zu den Kinder- und Jugendparlamenten, gehen Sie zu den Gleichstellungsbeauftragten und erkundigen Sie sich erst einmal, was in Schleswig-Holstein geschaffen wurde. Dann können wir gern im Ausschuss noch einmal gemeinsam darüber reden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte versuchen, ein bisschen zur Sachlichkeit beizutragen. Wenn ich mir einige Redebeiträge, insbesondere auch von Ihnen, Herr Kubicki, anhöre, zweifle ich daran, dass es hier um eine ernsthafte Diskussion geht, was ich in der Rede eben zumindest im Ansatz spüren konnte.
Zu dem, was der Herr Innenminister hat zu den damaligen Veranstaltungen von Professor Hurrelmann gesagt, warum die SPD, warum Rot-Grün das für das Landtagswahlrecht nicht gleich mitgeregelt hat! Das hat einen ganz einfachen Grund, der heute überhaupt nicht erwähnt wurde. Zu der Zeit haben wir uns in der SPD lange und ausführlich über das Thema Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Kommunen unterhalten, § 47 f, heute vielen bekannt. Die Diskussion sollte dazu führen, Kinder und Jugendliche an Demokratie heranzuführen. Das war der Ursprung, die sogenannte Demokratiekampagne. Im Rahmen dieser Demokratiekampagne kam die Idee auf, das Wahlalter herabzusetzen. Es wurde sogar eine Herabsetzung auf 14 Jahre diskutiert, das stimmt. 14 Jahre, 16 Jahre, es wurde im gesamten Land Schleswig-Holstein diskutiert, mit Jugendlichen, mit Erwachsenen, mit Verbänden. Da ist die Idee geboren, das Kommunalwahlrecht ab 16 auszuprobieren.
Ich möchte einmal an die Argumente erinnern, die damals aus den Reihen der CDU gekommen sind, warum man dagegen sein sollte. Unter anderem wurde behauptet, Jugendliche wählten doch nur aus Spaß, die wählten irgendwelche Parteien und gingen danach, was da draufstehe, irgend so ein Blödsinn. Das waren alles Argumente. Wenn die Jugendlichen wählen dürften, würde das unsere Kommunalparlamente total verändern, weil die gar nicht wüssten, worüber sie entschieden.
All das, was damals gesagt wurde, ist nicht eingetreten, im Gegenteil. Wir haben erlebt, dass Jugendliche sehr wohl ein Interesse daran haben zu wählen und im Grunde nicht weniger wählen als manch 40oder 50-Jähriger. Insofern stimmt die ganze Argumentation nicht.