Lars Harms

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das erste, was ich feststellen kann, ist, dass Fritz Wodarz handeln und die FDP ihm beispringen will. Nun bin ich in Sorge: Gibt es jetzt neue Koalitionen? Wollt ihr nicht mehr mit den Schwatten zusammen? Nun komme ich auch noch und werde euren schwarzen Antrag unterstützen.
Das gibt heute ein richtig buntes Bild. Mit statistischen Erhebungen und Untersuchungen ist es immer so eine Sache: Wenn die Datenerhebungen durchgeführt werden, weil daraus wichtige Erkenntnisse gezogen werden sollen, dann sind derartige Erhebungen natürlich berechtigt und sinnvoll. Wenn Daten aber nur erhoben werden, weil es ganz nett ist, sie zu haben, dann fällt dies eindeutig unter den Begriff überflüssige Verwaltung und das können wir uns nicht leisten.
Eine Evaluation der gesamten Erhebungen - auch aus der Landwirtschaft - und dem daraus erzielten Nutzen ist in doppelter Hinsicht sinnvoll. So etwas wurde bereits in den 70er-Jahren erkannt und eine kritische Bestandsaufnahme führte seinerzeit dazu, dass das so genannte Statistikbereinigungsgesetz erlassen wurde. Wir wissen, dass seit 1999 agrarstatistische Erhebungen reduziert wurden. Das ist auch okay so. Wir wissen aber auch, dass der größte Teil der durchgeführten Erhebungen im Agrarbereich auf EURichtlinien beruht und im geringeren Maße auf Vorgaben des Bundes. Das bedeutet aber nicht, dass wir das Ziel aus den Augen verlieren dürfen, agrarstatistische Erhebungen weiter auf Aufwand und Nutzen zu überprüfen und den Umgang mit den vorhanden Daten zu vereinfachen.
Doch gerade im Zusammenhang mit der Erhebung und einer vereinfachten Nutzung von Daten müssen wir uns vor Augen halten, dass es sich hierbei durchaus um sensible Bereiche handeln kann, die nicht ohne weiteres weitergegeben werden dürfen. In dem vorliegenden Antrag geht es jedoch nicht um die Erhebung neuer oder sensibler Daten, es geht darum,
bestehende und doppelte Datenerhebungen im Sinne der Landwirtschaft zu vereinfachen.
Die Datenerhebungen in der Landwirtschaft sind trotz der Reduzierungen mittlerweile so umfangreich, dass Landwirte einen großen Teil ihrer Zeit im Büro verbringen müssen. Dies kann so nicht gewollt sein. Daher können wir das Ansinnen des CDU-Antrags durchaus unterstützen, da wir der Auffassung sind, dass es durchaus Potenziale gibt, die zu einer Vereinfachung beitragen könnten.
Anhand von zwei Beispielen möchte ich deutlich machen, wo unseres Erachtens mögliche Einsparpotentiale vorhanden wären. Landwirte sind derzeit verpflichtet, aktuelle Angaben zu ihren Tierbeständen in der HIT-Datenbank in München zu machen. Diese Datenbank ist Teil des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere und beruht auf einer EU-Richtlinie. Die dort gespeicherten Daten beziehen sich auf die Bestände von Rindern und Schweinen. Schafbestände sollen im Juli dieses Jahres aufgenommen werden. Wenn diese Daten also bereits vorliegen und stetig aktualisiert werden, dann sollte darüber nachgedacht werden, ob Anfragen zu Tierbeständen vonseiten der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung, des Tierseuchenfonds und des Statistischen Landesamtes von der HIT-Datenbank abgerufen werden könnten.
- Du hast gerade eben gesagt, ihr habt das für Rinder beantragt. Wo sind die Schweinchen und wo haben wir unsere Schäfchen?
- Ja, das ist ein Vorschlag, nun bewegt euch ein bisschen!
Beim zweiten Beispiel handelt es sich um die Flächen- und Nutzungsangaben beim Grundantrag für EU-Flächenzahlungen. Wenn es möglich wäre, die Flächenzusammenfassung in diesem Antrag ausführlicher zu formulieren, ließen sich diese Daten auch dem Statistischen Landesamt zur Verfügung stellen. Auch dies kann ein Weg sein, Verwaltung zu vereinfachen.
Anhand dieser Beispiele wird deutlich, dass derzeit bereits von unterschiedlichen Stellen vergleichbare Erhebungen durchgeführt werden. Auch wenn die
genannten Beispiele auf unterschiedlichen Vorgaben beruhen, sollten wir versuchen, die bestehenden Schnittpunkte herauszukristallisieren, um festzustellen, wo Vereinfachungen im Sinne der Landwirte erzielt werden können. Ich finde, das sollte unser gemeinsames Ziel sein. Deswegen werden wir den Antrag unterstützen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir uns heute über die Zuweisung eines Notliegeplatzes im Rahmen der maritimen Notfallvorsorge und über den Bericht zu mehr Schiffssicherheit in der Ostsee unterhalten, möchte ich vornehmlich auf den Gesetzentwurf zu den Notliegeplätzen eingehen. Gleichwohl möchte ich mich für den umfassenden Bericht zur Schiffssicherheit in der Ostsee bedanken, der noch einmal die Grundlagen und
Notwendigkeiten deutlich macht, warum wir hier Maßnahmen ergreifen müssen.
In Bezug auf den vorliegenden Gesetzentwurf möchte ich vor allem auf allgemeine Fragestellungen eingehen, die in der Diskussion zum Gesetzentwurf eine wichtige Rolle gespielt haben. Geht es nun um einen konkreten Punkt wie die Zuweisung eines Notliegeplatzes, so ist dieses ganz eng mit der Einrichtung des Havariekommandos verbunden. Das Havariekommando ist zwar nicht die allerbeste Lösung, aber immerhin ein großer Schritt voran. Es stellt im Fall eines Unglücks die so genannte komplexe Schadenslage fest. Die Verantwortung hierfür liegt alleine beim Havariekommando.
Ich sage dies deshalb, weil die Voraussetzung für die Zuweisung eines Notliegeplatzes das Vorhandensein einer solchen komplexen Schadenslage ist und weil derjenige, der diese feststellt, auch derjenige ist, der den Notliegeplatz zuweist. Das heißt, dass wir in rechtlicher Hinsicht Sicherheit bekommen, wer für diese Bereiche verantwortlich ist.
Weiter stellt der Leiter des Havariekommandos auch in alleiniger Verantwortung fest, wann die komplexe Schadenslage wieder beendet ist. Diese Regelungen finden sich zwar nicht im Gesetzentwurf, sie sind aber Grundlage für die Umsetzung des Gesetzesinhalts. Deshalb ist es zur Verdeutlichung durchaus notwendig, im Gesetzgebungsverfahren hierauf hinzuweisen.
Ein zweiter Punkt ist der der Vorfinanzierungskosten. Wenn in einem Schadensfall ein havariertes Schiff einem Notliegehafen zugewiesen wird, so hat erst einmal die jeweilige Kommune die damit verbundenen Kosten zu tragen. Das bedeutet natürlich, dass eine Kommune durchaus überfordert sein könnte, wenn sie vor diese Aufgabe gestellt wird. Der Bund hat sich hier bisher vornehm zurückgehalten. Die Landesregierung hat aber deutlich gemacht, dass keine Kommune mit diesem Problem allein gelassen werden wird, und alle im Landtag vertretenen Parteien sehen das genauso. Ich glaube, die Kommunen legen sehr viel Wert darauf, das auch noch einmal von uns allen zu hören.
Wenn also im Notfall ein Schiff einem bestimmten schleswig-holsteinischen Hafen zugewiesen wird, wird das Land mit einspringen und die Kommunen nicht allein stehen lassen. Vor dem Hintergrund, dass es oft äußerst unsicher ist, von irgendwelchen Versicherungen später Gelder zurück zu erhalten, ist das eine Zusage, die für die betroffenen Kommunen besonders wichtig ist. Aber auch grundsätzlich ist es für klamme Kommunen schwierig, mal eben große
Summen Geld vorzufinanzieren. Deswegen ist die Zusage des Landes enorm wichtig für die Kommunen.
Wie ich vorhin schon erwähnte, werden die Notliegeplätze im Schadensfall durch das Havariekommando zugewiesen. Dabei entsteht aber immer noch ein praktisches Problem. Wir haben zwar die Pflicht, Notfallpläne aufzustellen, aber es mangelt immer noch an festen internationalen Absprachen in diesem Bereich. Man kann nicht in einem deutschen Gesetz festlegen, wie die Notfallplanung im Nachbarland oder in Nachbarregionen auszusehen hat. Aber ich glaube, es ist trotzdem notwendig, dass ganz deutlich gemacht wird, dass wir anstreben, gemeinsame, verbindliche Notfallpläne für die Nord- und Ostsee zu erstellen. Ich bin mir sicher, dass unsere Nachbarn das ähnlich sehen, aber trotzdem wollte ich dieses erwähnen, weil schnelles, abgestimmtes Handeln für die Menschen an unseren Meeren und die Natur unserer Meere unabdingbar ist.
Wir können feststellen, dass im Schadensfall eine Vielzahl von rechtlichen und faktischen Unsicherheiten auf die Beteiligten einbrechen und danach ist auch noch mit langwierigen Rechtsstreitigkeiten - möglicherweise auch auf internationaler Ebene - zu rechnen. Vor diesem Hintergrund ist es gut, dass wir hier zu festen Regelungen kommen und nun wirkliche Handlungsfähigkeit schaffen. Auch, dass die Anzahl der am Entscheidungsprozess im Schadensfall Beteiligten relativ gering gehalten wurde, ist nur zu begrüßen.
Mit dem heute zu verabschiedenden Gesetz schaffen wir rechtliche Sicherheit für alle Beteiligten und wir hoffen, dass in einer Notsituation auf Grundlage dieses Gesetzes schnell und verantwortungsvoll im Sinne der Menschen und der Natur entschieden werden kann.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die EU-Chemikalienverordnung, REACH, ist mit ihren 137 Artikeln und ihrem 1.200 Seiten starken Anhang die wohl umfangreichste und komplizierteste europäische Richtlinie. Das Ziel, das mit der EUChemikalienverordnung verfolgt wird, trägt zu einer Verbesserung des Umwelt- und Verbraucherschutzes bei. Das ist begrüßenswert. Die Europäische Kommission hat mit REACH ein System zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von rund 30.000 chemischen Stoffen entwickelt. In dem Zeitraum von elf Jahren sollen die Stoffe auf ihre Umweltverträglichkeit überprüft werden. Ich gebe zu,
dass dies durchaus eine große Herausforderung für die Chemieindustrie in den Mitgliedstaaten ist.
Dass dies durchaus kritisch gesehen wird, insbesondere von der Chemieindustrie, ist nachvollziehbar. Vonseiten der Chemieindustrie wurde insbesondere das bürokratische und aufwendige Registrierungs- und Zulassungsverfahren für die auf dem Markt befindlichen 30.000 Stoffe kritisiert. Dies würde eine Erhöhung der Produktionskosten mit sich führen, die die Konkurrenzfähigkeit mit ausländischen Anbietern erschwere. Darüber hinaus gäbe es einen Rückstand bei der Markteinführung neuer Produkte. Dies sind die Argumente der Chemieindustrie. Gleichzeitig wird auch mit Konsequenzen gedroht, wenn die EUChemikalienverordnung in diesem Umfang erlassen wird. Massenentlassungen und Abwanderungen ins Ausland sind das angedrohte Ergebnis.
Ich sage ganz deutlich, dass ich diese Drohungen der Chemieindustrie für unredlich halte. Wer in diesen Zeiten derartig Panikmache mit der Abschaffung von Arbeitsplätzen betreibt, spielt mit dem Feuer. Dieser Verantwortung sollte sich auch die Chemieindustrie bewusst sein. Ehrlicherweise sollte sie doch eingestehen, dass die Kostenbelastung nicht so groß ist wie in anderen EU-Staaten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass bereits viele der benötigten Daten bei uns hier in Deutschland vorliegen.
Um es noch einmal klarzumachen: Bei der Chemikalienverordnung geht es nicht darum, diesen Wirtschaftssektor zu schikanieren. Es geht vordringlich um Verbraucher- und Umweltschutz. Das ist auch gut so. Wenn auf EU-Ebene eine Chemikalienverordnung erlassen wird, dann sehe ich darin auch Standortvorteile für die europäische Chemieindustrie. Durch eine derartige Richtlinie wird es natürlich für außereuropäische Anbieter schwerer, wenn nicht gar unmöglich, chemische Stoffe auf den europäischen Markt zu bringen, wenn diese keine entsprechende Umweltverträglichkeit aufweisen. Das nennt manch einer Protektionismus. So wurde das auch in der Anhörung bezeichnet. Es gibt also auch eine andere Seite der Medaille. Darüber hinaus schafft eine derartige Richtlinie auch Sicherheit im Umgang mit chemischen Stoffen. Dies ist im Sinne der Verbraucher und letztendlich auch ein Gewinn für die Chemieindustrie.
Durchaus kritisch sehe ich in dem gesamten Verfahren die Vorgehensweise der EU. Hier weicht sie erheblich von den bisherigen Vorgehensweisen beim Erlass von EU-Richtlinien ab. Wir sind der Auffassung, dass EU-Richtlinien einen gesetzlichen Rahmen darstellen sollen, in dem sich die Mitgliedsländer bewegen können, um entsprechende nationale Ver
ordnungen zu erlassen. Ich halte es nicht für die Aufgabe der EU, Verordnungen zu erlassen, die alles bis ins Detail regeln.
Das zähe Ringen um die EU-Chemikalienverordnung macht noch einmal deutlich, wie schwer es ist, die unterschiedlichen Interessen auf EU-Ebene unter einen Hut zu bringen. Daher frage ich mich, wie sich die CDU eine weltweite Chemikalienregelung vorstellt, damit es nicht zu Wettbewerbverzerrungen kommt. Dieser Ansatz ist meiner Auffassung nach nahezu unerfüllbar, auch wenn er natürlich gut gemeint ist.
Der Intention des CDU-Antrags können wir durchaus folgen, jedoch sehen wir bei einigen Formulierungen im Antrag Klärungs- und Nachbesserungsbedarf. Einige Vorredner haben es auch schon gesagt: Normalerweise würde man jetzt sagen, wir verschieben den Antrag in den Ausschuss und versuchen dort, etwas Gemeinsames hinzukriegen. Leider schaffen wir das nicht mehr. Deshalb werden wir ihn formell ablehnen, obwohl die Intention - so glaube ich - von uns allen getragen wird.
Zum guten Schluss: Obwohl ich hoffe, nicht aus dem Landtag auszuscheiden, und die nächsten drei Wochen all meine Energie dafür aufwenden werde, möchte ich mich trotzdem zumindest bei den drei Kollegen, die sich eben gemeldet und sich dann verabschiedet haben, noch einmal ganz herzlich bedanken. Ich als immer noch junger Spunt im Parlament sage ganz ehrlich: Ich habe von Ihren Erfahrungen und Ihrem Umgang miteinander viel gelernt. Dafür bin ich dankbar.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dadurch, dass durch die Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplans das Instrumentarium geliefert wird, die Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen noch besser zu steuern, kommen wir dem Ziel, die Innenstädte zu stärken und Kommunen übergreifend zu denken, einen erheblichen Schritt näher.
Um es gleich vorweg zu sagen: Wir sehen hierin keine unzulässige Einschränkung der kommunalen Planungshoheit. Vielmehr glauben wir, dass nicht jede Kommune das Recht hat, einen Aldi oder Lidl anzusiedeln. Das muss vielmehr nach nachvollziehbaren Kriterien vor sich gehen. Wir haben in der Landesplanung klar festgelegt, welche Funktionen die einzelnen Kommunen allein oder auch in Zusammenarbeit mit den anderen zu erfüllen haben. Dabei orientieren wir uns vor allem an dem in der jeweiligen Region vorhandenen Bedarf und daran, wie dieser gedeckt werden kann. Es geht also nicht darum, einzelnen Kommunen den Weg zu höheren Steuereinnahmen zu verbauen oder hier den Wettbewerb zwischen Einzelhandelsunternehmen außer Kraft zu setzen, sondern es geht um eine bessere Planung, damit
die Kommunen nicht in unsinnige Konkurrenz zueinander treten müssen.
Leider fördert die Kleinteiligkeit der kommunalen Familie in Schleswig-Holstein immer noch regionales Kirchturmdenken. Man ist manchmal nicht in der Lage, über die Grenzen eines eigenen Ortes, ja manchmal über die eines Ortsteils, hinweg zu denken. Deshalb brauchen wir eine übergeordnete Planung, um diese Kleinstaaterei in den Kommunen in den Griff zu bekommen und eine gesunde und nachhaltige Entwicklung unserer Region zu gewährleisten.
Unser Ziel ist es, dass die Kommunen noch besser als bisher zusammenarbeiten und man regionale Entwicklungskonzepte aufstellt. Das gilt für alle Bereiche, aber gerade auch, wenn es um die regionalen Einkaufsstrukturen geht. Vielleicht werden dann diese Zusammenarbeitsformen auch irgendwann einmal dazu führen, dass sich die Kommunen zusammenschließen, um als größere Einheit noch besser die Aufgaben der Zukunft bewältigen zu können. Hätten wir dieses Problem schon gelöst, hätten wir diese Maßnahme eigentlich gar nicht mehr ergreifen müssen.
Natürlich werden die großen Städte und die regionalen Zentren etwas bevorzugt, weil die Teilfortschreibung naturgemäß Rücksicht darauf nimmt, die Innenstädte zu stärken. Wer ein vernünftiges, breites Angebot in den Innenstädten haben will, muss auch die planungsrechtlichen Grundlagen hierfür schaffen. Wir dürfen nicht aus den Augen verlieren, dass für einen neuen Arbeitsplatz im Gewerbegebiet am Rand der Stadt rechnerisch zwei innerstädtische Arbeitsplätze verloren gehen. Wenn man hier nicht gegensteuert, vernichtet man Arbeitsplätze. Das können wir uns überhaupt nicht leisten.
Wettbewerb braucht feste Regeln und Bahnen, in denen er sich entfalten kann. Ungezügelter Wettbewerb nutzt nur wenigen und schadet der breiten Bevölkerung. Auch deshalb sind die Regelungen in der Teilfortschreibung wichtig.
Ein Ansatz, der oft vernachlässigt wird, ist der des Umweltschutzes. Wenn wir nun festlegen, dass Einkaufseinrichtungen größeren Umfangs nicht mehr automatisch in jedem Gewerbegebiet angesiedelt werden können, wird hoffentlich auch für die Kommunen die Motivation, ein solches Gewerbegebiet immer und überall ausweisen zu wollen, fallen. Das wird hoffentlich auch dazu führen, dass bestehende Gewerbegebiete besser genutzt werden und so wenig wie möglich Flächen für neue Gewerbegebiete versiegelt werden. Wenn es irgendwo eine Möglichkeit
gibt, die Flächenversiegelung nachhaltig zu verringern, indem man auf unsinnige Maßnahmen verzichtet, dann sind es die Gewerbegebiete, die überall aus dem Boden schießen.
Nach meiner Auffassung muss die Zielsetzung der Teilfortschreibung des Raumordnungsplanes auch in der Förderpraxis Konsequenzen haben. Es sollten wirklich nur noch ausgewählte Gewerbegebiete gefördert werden, die auf kommuneübergreifenden einvernehmlichen Planungen beruhen und die den Zielsetzungen des Raumordnungsplanes vollständig entsprechen. Außerdem regen wir an, dass gerade die ruhenden Bundesliegenschaften in den Kommissionsstandorten in diese Überlegungen einbezogen werden müssten. Wir sollten solche Gebiete nur noch in Schwerpunkten fördern, um so unter anderem den Flächenverbrauch entgegenzuwirken und gleichzeitig den Kommunen zu helfen, die ihre Gewerbegebiete bisher noch nicht voll auslasten konnten. Davon gibt es zu Genüge welche.
Mit den schon vorhandenen Liegenschaftskataster bei den Kreisen und kreisfreien Städten lässt es sich bewerkstelligen, die schon vorhandenen Gebiete besser zu vermarkten. Nach unserer Auffassung ist das der bessere Weg, als immer neue Gebiete auszuweisen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns fast alle einig darin, dass bestimmte Verkehrsprojekte in SchleswigHolstein vorangetrieben werden müssen, um bestimmte Regionen des Landes besser anzukoppeln und um den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein zu stärken. Dass hierbei die Wunschlisten der Fraktionen unterschiedliche Prioritäten haben, ist durchaus nachvollziehbar. Auch der SSW hat eine eigene Wunschliste wichtiger Infrastrukturprojekte in Schleswig-Holstein, die wir in unserem Änderungsantrag formuliert haben. In Teilen können wir hierbei auch den Wunschlisten der FDP, der CDU oder auch
der von Rot-Grün folgen, aber wir stehen einigen der dort genannten Großprojekte durchaus kritisch gegenüber und sagen dies auch öffentlich.
In den letzten Jahren haben wir ausreichend Gelegenheit gehabt, die jeweiligen Positionen der Fraktionen auszutauschen und wir sind auch schon zu einigen gemeinsamen Anträgen gekommen. Wir haben das Ganze gründlich debattiert, sodass die Argumente hinlänglich bekannt sind.
In diesem Zusammenhang möchte ich jedoch einen Punkt aufgreifen, der in den letzten Wochen zu Verwunderungen geführt hat. Hierbei handelt es sich um die Aussage der Spitzenkandidatin der Grünen, Frau Lütkes, die sich gegen den weiteren Ausbau der A 20 ausgesprochen hat. Natürlich kann ich die kritische Haltung der Grünen in dieser Angelegenheit durchaus nachvollziehen, aber ich stelle fest, dass es kein besseres Beispiel dafür gibt, wie Handeln und Reden derart auseinander fallen.
Wir haben uns in Schleswig-Holstein lange und ausführlich mit dem Bau der A 20 auseinander gesetzt und ich kann nur vermuten, dass Frau Lütkes sich zu dieser Aussage hat hinreißen lassen, obwohl die Grünen die A 20 im Parlament immer mitgetragen haben. Diese Inkonsequenz kennen wir aber auch vom Flughafen Holtenau. Da steht man ja auch an einem Sonnabend vor 3.000 Leuten und hält gemeinsam mit Herrn Hentschel Reden gegen den Ausbau und am nächsten Tag erfährt man, dass die rot-grüne Landesregierung den Ausbau beschlossen hat.
Für den SSW kann ich nur sagen, dass wir weiterhin zum Bau und zur Fortführung der A 20 mit einer westlichen Elbquerung stehen. Hierbei liegt uns natürlich die Anbindung des nördlichen Landesteils und insbesondere der Westküste am Herzen.
In diesem Zusammenhang sehen wir ein weiteres Defizit in der Schieneninfrastruktur, denn durch den nicht mehr zeitgemäßen Zustand der Kanalbrücken in Rendsburg und Hochdonn ist die Nord-Süd-Verbindung zu einem echten Problem und einem zu Nadelöhr geworden. Hier muss unbedingt etwas geschehen.
Wir haben durchaus noch weitere Verkehrsprojekte von landesweiter Bedeutung auf unserer Wunschliste.
Erstens. Da wir der Auffassung sind, dass der Ausbau des Flughafens Kiel-Holtenau endlich von der Politik
beerdigt werden muss, die Stadt Kiel aber eine vernünftige und tragbare Lösung in Sachen Luftverkehr benötigt, sollte die Bahnverbindung Kiel-Neumünster-Hamburg/Fuhlsbüttel-Hamburg/Hauptbahnhof eingerichtet werden. Ein Konzept wie der Schienenflieger wäre genau das Richtige, um auch den Engpass Pinneberg-Elmshorn zu beseitigen. Im Gegensatz zum Flughafen Kiel-Holtenau hat der Schienenflieger das notwendige Kundenpotenzial, das eine solche Investition rechtfertigt.
Zweitens. Zur Elektrifizierung der Bahnstrecke Lübeck-Hamburg: Wir alle wissen, wie wichtig dieses Projekt insbesondere für Lübeck und den dortigen Hafen ist. Daher ist es bedauerlich, dass dieses Projekt immer wieder ins Stocken gerät. Hier müssen die Landesregierung und die Bundesregierung alles daran setzen, damit dieses Projekt vorangetrieben wird.
Drittens. Angesichts der Tatsache, dass der Nord-Ostsee-Kanal wieder einmal neue Rekordzahlen im Schiffsverkehr aufweisen konnte und dass die Schiffe immer größer werden, ist ein Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals erstrebenswert.
Welches Konzept für einen solchen Ausbau infrage kommt, lasse ich vorerst dahingestellt, da sich selbst die Experten nicht ganz darin einig sind, wie das zu bewerkstelligen sei.
Um den Wirtschaftsstandort Lübeck weiter zu stärken, führt kein Weg an der Sicherung des Flughafens Lübeck-Blankensee vorbei. Daher begrüßen wir ausdrücklich, dass der Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Start- und Landebahn für den Flughafen Lübeck-Blankensee jetzt vorliegt. Damit ist ein wichtiger Schritt getan, den Flughafen in Lübeck zu sichern, denn das ist der einzige Regionalflughafen, der wirklich eines Ausbaus bedarf.
Die im FDP-Antrag formulierte Forderung, die feste Fehmarnbelt-Querung für Autos und Züge unverzüglich zu bauen, lehnen wir strikt ab, denn so weit sind wir noch lange nicht. Für uns hat jedes andere Verkehrsprojekt im Land Vorrang vor dieser Brücke. Dies sage ich ganz deutlich, auch wenn der Kollege Poppendiecker heute leider nicht da ist. Nach heutigem Maßstab ist diese Brücke nicht nur überflüssig, sie ist auch unwirtschaftlich und - vor allem - sie schadet der Natur. Da wir alle wissen, dass für schleswig-holsteinische Verkehrsprojekte nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen, sollten wir das
Geld für die Fehmarnbelt-Querung besser in andere Verkehrprojekte stecken.
Ich finde es in Ordnung, dass wir alle heute deutlich gemacht haben, worin unsere Prioritäten liegen. Diese liegen oft nicht sehr weit voneinander entfernt, sondern sie sind sehr ähnlich. Ich finde es aber nicht in Ordnung, wenn bei den Grünen keinerlei Verlass ist. Auf dem Papier heißt es Ja zur A 20, in der Realität heißt es Nein. Auf dem Papier heißt es zu Kiel-Holtenau Nein, in der Realität entscheiden die grünen Regierungsmitglieder mit Ja. Zum Fehmarnbelt sagt man Nein, aber man steigt in die Planung ein, wie wir es heute im Antrag lesen konnten. Also sagt man doch wieder Ja. So macht man keine ehrliche Politik. Ich glaube, da gibt es bessere Alternativen im Land. Ich glaube, das ist heute auch deutlich geworden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gentechnik in der Landwirtschaft ist ein heikles Thema, das durchaus emotional diskutiert wird, nicht nur in der Landwirtschaft. Das ist durchaus nachvollziehbar, denn die einen sehen erhebliche Risiken für Mensch und Natur im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Organismen, und die anderen stellen das Innovationspotenzial der Gentechnik in den Vordergrund und sehen darin große Chancen. Beide Seiten haben Recht und beide Seiten haben ihre Berechtigung. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die Gentechnik bereits vor Jahren ihren Einzug in die Landwirtschaft gehalten hat. Agro-Gentechnik ist somit bereits Realität. Daher ist es nur folgerichtig, dass wir uns intensiv mit diesem Thema befassen, um beide Seiten in dieser Diskussion zu beleuchten.
Mit dem Gentechnikgesetz hat die Bundesverbraucherschutzministerin ein Gesetz erlassen, das insbesondere von den Genbefürwortern in der Landwirtschaft, aber auch von einigen Bundesländern durchaus kritisch gesehen wird. Das Gesetz sieht unter anderem strengere Haftungsregelungen vor, wenn Pollen von Genpflanzen das Feld eines benachbarten Landwirts verunreinigen. Hier sehen sich die GenLandwirte in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt. Diese Kritik ist aus Sicht der Befürworter von Agro-Gentechnik durchaus nachvollziehbar. Es kann hierbei jedoch nicht darum gehen, der Gentechnik in der Landwirtschaft aus ökonomischen und innovativen Gründen Tür und Tor zu öffnen, ohne die gentechnikfreie Landwirtschaft entsprechend zu be
rücksichtigen und zu schützen. Daher begrüßen wir dieses Gesetz, da es den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft gewährleistet.
Hierbei möchte ich deutlich machen, dass zur gentechnikfreien Landwirtschaft nicht nur die ökologisch wirtschaftenden Betriebe zählen, sondern auch die landwirtschaftlichen Betriebe, die nach der guten fachlichen Praxis wirtschaften, also die konventionellen Betriebe. Damit dieser Schutz gewährleistet werden kann, bedarf es Regionen, die frei von gentechnisch veränderten Pflanzen sind. Im Umkehrschluss bedeutet dies im Hinblick auf die Haftungsregelung, dass es auch Regionen geben muss, in denen die Landwirtschaft gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen darf. Nur so lässt sich ermöglichen, dass die Chancen und Risiken der Gentechnik berücksichtigt werden. Nur wenn entsprechende Regionen eingerichtet werden und zwar freiwillig, besteht die Möglichkeit, gentechnisch veränderte und gentechnikfreie Lebensmittel zu produzieren, und nur so kann sich der Verbraucher für oder gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel entscheiden.
Hierbei spielt aber natürlich auch die Kennzeichnungspflicht von gentechnisch veränderten Lebensmitteln eine Rolle. Für uns ist wichtig, dass der Schwellenwert für die Kennzeichnungspflicht so niedrig wie möglich ist. Mit der Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel - die Grenze liegt derzeit bei 0,9 % - wird mehr Transparenz eingeführt und schafft somit die notwendige Wahlfreiheit für die Verbraucher. Diese Wahlfreiheit ist derzeit nicht bei Produkten von Tieren gegeben, da hierfür keine Kennzeichnungspflicht besteht. Es besteht also auch bei dem bestehenden Gesetz, das wir jetzt haben, Nachbesserungsbedarf.
Es lässt sich also feststellen, dass das Gentechnikgesetz nicht nur die gentechnikfreie Landwirtschaft schützt, es sichert vorrangig die Wahlfreiheit für die Verbraucher. Darauf kommt es unserer Meinung nach an. Das Gentechnikgesetz regelt aber auch den Schutz ökologisch sensibler Gebiete, denn auch hier gilt, dass die Auswirkungen nicht hinlänglich bekannt sind, wenn derartige Flächen durch gentechnisch veränderte Organismen verunreinigt werden. Es geht nicht nur um die Wirtschaft, sondern auch um die gesamte Landwirtschaft in diesem Fall. Da müssen die entsprechenden Naturschutzbehörden die Möglichkeit haben, bei einer Beeinträchtigung der schutzwürdigen Flächen einzugreifen. Die Sicherung ökologisch wertvoller Flächen hat nach Auffassung des SSW genauso ihre Berechtigung wie der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft. Aus diesem Grund sind wir der Auffassung, dass wir diese klaren
Regelungen im Zusammenhang mit Gentechnik veränderten Organismen benötigen.
Ich möchte noch etwas zur Forschung sagen. Wir sind in Schleswig-Holstein Spitze sowohl was die Erforschung der Gentechnik angeht wie auch in der Erforschung dessen, inwiefern man durchsetzen kann, eine gentechnikfreie Landwirtschaft zu betreiben. Dieses Miteinander, diese Koexistenz ist das, was auf EU-Ebene beschlossen worden ist, und das ist das, was jetzt auf gesetzlichem Wege umgesetzt wird. Man sollte bei dieser ganzen Diskussion etwas weiter weg von der Ideologie gehen und mehr auf die Einzelbetrachtung gerade der Gentechnik setzen.
Wir haben vor einiger Zeit von der ttz eine Einladung bekommen - das ist schon zwei oder drei Jahre her -, wo wir uns das einmal ansehen konnten, wie das vonstatten geht, welche Hintergründe das hatte. Das war sehr erhellend, sehr interessant, und ich glaube, das ist etwas, was sich jeder einmal antun sollte, um da etwas wertfreier auch mit gentechnisch veränderten Lebensmitteln umgehen zu können. Das heißt nicht, dass ich diesen das Wort rede, das heißt nur Koexistenz. Man muss beides in Ruhe betrachten, muss eine Technikfolgenabschätzung machen und am Ende zu einer Entscheidung kommen. Das Wichtige ist, dass der Verbraucher das Entscheidungsrecht hat. Es muss gekennzeichnet werden, und dann möge der Verbraucher entscheiden, was er haben will. Das ist immer noch der beste Weg.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich: Da wird in unserem Antrag vom September nach dem derzeitigen Stand hinsichtlich der EU-Förderung des ländlichen Raumes gefragt und dabei ausdrücklich auch noch nachgefragt, welche Initiativen von der Landesregierung ausgegangen und welche Planungen für die Zeit nach 2006 bisher durchgeführt worden sind und am Ende erhält man einen dünnen, vierseitigen Bericht, der nahezu keine konkreten Aussagen enthält.
Normalerweise lässt sich eine Landesregierung die Chance nicht nehmen, um breit über ihre Tätigkeiten in einem für das Land so wichtigen Bereich zu berichten. Aber anscheinend gab es nicht so viel zu berichten. Es ist bezeichnend, dass die Mehrheitsfraktionen beispringen müssen und, um die Situation zu retten, noch einmal den gleichen Antrag stellen, auf den dann mündlich berichtet werden soll.
Dabei hätte es viel zu berichten gegeben - über „ZAL“ und über LEADER+, aber auch über die neue „ziel“-Förderung und über die Fragen, ob eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit, wie wir sie aus INTERREG kennen, noch erhalten werden kann und was aus unserem Regionalprogramm wird. All dies sind wichtige Programme für den ländlichen Raum.
Der Landtag hat bereits Ende 2003 einstimmig die Landesregierung aufgefordert, sich bei der EUKommission für eine Fortsetzung der bisherigen INTERREG-Förderung nach Auslauf der bisherigen Förderperiode Ende 2006 einzusetzen. Presseberichten zufolge hat sich die Bundesregierung jetzt aber für eine Begrenzung der grenzüberschreitenden Förderung auf Grenzregionen in und zu den neuen EUMitgliedstaaten ausgesprochen. Damit würde die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Dänemark in Zukunft nicht mehr gefördert werden. Hinzu kommt, dass zwar grundsätzlich die grenzüberschreitende Förderung im Rah
men der neuen „ziel“-Förderung bei Projekten zwischen zwei Staaten bestehen bleibt, aber neuerdings mindestens drei Regionen beteiligt sein müssen. Wenn die EU die deutschen Bundesländer als regionale Einheiten betrachtet, haben wir ein Problem, weil wir dann immer einen dritten Partner brauchen werden, was bisher nicht nötig war.
Die bisherigen INTERREG-III-Programme sind äußerst erfolgreich und müssen deshalb in angemessenem Rahmen nach 2006 weitergeführt werden, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im deutsch-dänischen Grenzgebiet weiter zu intensivieren. Sowohl das Drei-Regionen-Modell als auch die Haltung der Bundesregierung zu unserer Grenzregion als Förderregion sind hierbei kontraproduktiv. Daher muss die Landesregierung, bevor die zuständigen Gremien in der EU in diesem Jahr eine endgültige Entscheidung hierüber treffen, die Bundesregierung deutlich auffordern, ihre Position in der Frage der zukünftigen EU-Förderung für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu ändern. Im Bericht ist über eine solche Initiative vonseiten der Landesregierung aber nichts zu lesen.
Auch in der Umsetzung des Regionalprogramms wird es erhebliche Veränderungen geben. Positiv wird sein, dass in Zukunft bei allen Förderungen der Fördersatz auf 75 % erhöht werden kann. So werden die Kommunen in die Lage versetzt, mit geringeren Eigenmitteln trotzdem zukunftweisende Projekte anzugehen. Allerdings haben wir das Problem, dass die Gesamtfördersumme für uns durch den Beitritt der neuen EU-Staaten erheblich verkleinert wird und auch die Ausrichtung des Programms anders sein wird. Es wird nicht mehr auf den Ausgleich von Strukturschwächen ausgerichtet sein, sondern sich auf die Zukunftsfähigkeit der Projekte beziehen. Das heißt, Innovation und Wirtschaftlichkeit werden eine viel größere Rolle spielen. Damit sind durchaus auch Chancen verbunden. Doch wie diese Chancen genutzt werden sollen, darüber schweigt sich der Bericht aus, obwohl der Landesregierung diese Änderungen durchaus gut bekannt sind.
Zu guter Letzt möchte ich Ihr Augenmerk auf Seite 3 des Berichts lenken. Dort steht, dass nach bisherigen Erkenntnissen der Hochwasser- und Küstenschutz und der Schutz der Umwelt im Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft in Zukunft nicht mehr gefördert werden sollen. Dann wird angefügt, es sei darauf hinzuwirken, dass diese Bereiche auch zukünftig förderfähig bleiben. Aber was hat die Landesregierung hierfür getan? Das war die Frage unseres Berichtsantrags. Anscheinend ist nichts geschehen. Sonst hätte man es sich vonseiten der Landesregie
rung sicherlich nicht nehmen lassen, hier eine ausführliche Antwort zu geben.
Im Rahmen der Landesplanung diskutieren wir den zukünftigen Hochwasserschutz und Hochwasserschutzgebiete und ihre Auswirkungen auf die Finanzierung der Maßnahmen. Für das Land ist der Küstenschutz eine herausragende Aufgabe. Den Schutz von Umwelt und Natur im Zusammenhang mit Land- und Forstwirtschaft hat sich gerade auch die Landesregierung mit Recht auf ihre Fahnen geschrieben. Aber was haben Sie getan, um hier die Finanzmittel im Vorwege zu sichern? Was hat die Bundesregierung getan, um sich hier für unsere Interessen einzusetzen?
Auf diese Fragen hätten wir gern eine ausführliche schriftliche Antwort erhalten. Oder ist da wirklich nichts geschehen? Ich hoffe doch.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den vergangenen Wochen und Monaten hat sich gezeigt, dass die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wesentlich unkomplizierter vonstatten gegangen ist, als wir anfangs erwartet hatten. Das liegt vornehmlich daran, dass man einen vor Ort fachlich anerkannten Träger für diese Aufgabe ausgewählt hat, nämlich die Wasser- und Bodenverbände. Unter der Federführung der Wasser- und Bodenverbände bekam man deren Regionalverbände, die Nutzer unserer Gewässer, die Kommunen, die Naturschutzverbände und viele mehr unter einen Hut. Dieser integrative Ansatz ist das eigentliche Erfolgsmodell, wenn wir über die Wasserrahmenrichtlinie reden. Ich würde mir wünschen, dass wir aus dieser Erfahrung lernen würden und immer wieder auch das Fachwissen vor Ort annehmen würden. Mancher Konflikt würde so sicher schon im Vorwege gelöst werden können.
Ziel der Maßnahmen aus der Wasserrahmenrichtlinie ist, dass wir möglichst schnell einen Überblick bekommen, wie es um unsere Gewässer steht und wel
che Maßnahmen wir durchführen müssen, um die ökologische Qualität unserer Gewässer zu verbessern. Hiermit sind oft auch weitere Naturschutzziele und andere Ziele ganz eng verbunden. Ich möchte heute anhand eines konkreten Beispiels deutlich machen, dass die Bürokratie guten Ansätzen immer noch einen Strich durch die Rechnung machen kann.
Nachdem man sich im nordfriesischen Hattstedt und der benachbarten Hattstedter Marsch schon vor Jahren Gedanken darüber gemacht hatte, einen Bach zu renaturieren und die umliegende Landschaft zu einem naturnahen Ausflugsgebiet für die Bewohner der beiden Kommunen zu machen, machte man sich an die Planungen. Alles sollte berücksichtigt werden: Ökologie, Tourismus, Naherholung, die Wasserrahmenrichtlinie und der geplante Bau der Ortsumgehung von Hattstedt. Man erstellte ein Konzept, wie das Jelstrom-Gebiet nordöstlich von Hattstedt naturnah umgestaltet werden könnte und wie vor allem auch die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden könnten.
Frühzeitig, schon vor mehr als zwei Jahren, machte man dieses Projekt gegenüber dem Kreis Nordfriesland und gegenüber dem Land Schleswig-Holstein bekannt und hoffte so, dass das Projekt umgesetzt werden könnte. Als problematisch erwies sich die geplante Verlegung der Trasse der B 5 um Hattstedt. Die geplante Trasse kreuzt zweimal den Jelstrom, was aus Sicht des Naturschutzes natürlich nicht ganz glücklich ist, weil das Gebiet so zweimal unüberbrückbar zerteilt wird. Das ist eigentlich logisch.
Die Mühlen der Verwaltung mahlten aber weiter und die Planung der dortigen Trasse der B 5 wurde trotzdem weitergeführt, obwohl mehrfach vonseiten der beiden beteiligten Kommunen die Bitte geäußert wurde, die Trasse zu ändern, damit man das Projekt durchführen könnte.
Eine Trassenänderung wäre zwar nicht schwierig gewesen, aber das heißt noch lange nicht, dass hier etwas geschehen wäre. Nun ist der Stand der Dinge der, dass sich die Kommunen Hattstedt und Hattstedter Marsch, die Bürgerinnen und Bürger dieser Orte, Naturschützer vor Ort und inzwischen auch der Landesnaturschutzverband einig sind, dass das JelstromProjekt sinnvoll sei und dass die Trasse der B 5 geändert werden müsse. Von der Verwaltungsseite, des Kreises und von der Verkehrsverwaltung des Landes wird nun gesagt, dass eine Verlegung der Trasse der B 5 zu einer Verzögerung des Gesamtprojekts führen würde. Nach meiner Auffassung muss es aber einen
Weg geben, hier zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, die es ermöglicht, dass die beiden Gemeinden das Naturschutzprojekt am Jelstrom durchführen können.
Ich habe dieses konkrete Beispiel gebracht, weil ich hoffe, dass die Landesregierung noch einmal nach Wegen sucht, diese Art von Naturschutz vor Ort noch möglich zu machen. Ich habe es aber auch gebracht, weil ich deutlich machen wollte, dass die Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nur gelingen kann, wenn man auf allen Ebenen Flexibilität zeigt und wenn man die Planungen vor Ort frühzeitig mit einbindet. Hierfür steht eigentlich auch das Modell Pate, das wir hier in Schleswig-Holstein mit den Wasser- und Bodenverbänden umsetzen. Es kann aber manchmal noch haken.
Im Bericht wird gesagt, dass Synergiegewinne für andere Ziele der Umweltpolitik durchaus angestrebt werden. Das ist ein richtiger und zukunftsweisender Ansatz. Das gilt aber nur, wenn sich dieser Ansatz nicht auf die reine Gebietsplanung beschränkt, sondern wenn man auch die inhaltliche Abstimmung vor Ort vornimmt und dann konkrete Maßnahmen und Projekte vor Ort übergreifend durchführt. In diesem Zusammenhang möchte ich auch deutlich machen, dass hier durchaus Chancen bestehen, Umweltbildung zu betreiben. In solchen Gebieten, in denen die Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt wird und weitere Umweltziele erreicht werden sollen, könnte man Lehrpfade anlegen, Infotafeln aufstellen und mit Schulklassen in die Natur gehen, um so einen ganzheitlichen Ansatz im Naturschutz zu befördern.
Es wird Sie nicht wundern, dass diese Ansätze auch im eben beschriebenen Projekt in Hattstedt angedacht sind.
In diesem Sinne können wir feststellen: Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie läuft gut und die Berücksichtigung der Ideen vor Ort ist ein Prozess, der ständig stattfindet und deshalb ständig eine Herausforderung ist. Der Antrag von Rot-Grün fasst diese Erkenntnisse gut zusammen. Deshalb würden wir zustimmen. Lieber Herr Minister Müller, ich würde mich freuen, wenn Sie sich vielleicht noch einmal des Jelstrom-Projekts annehmen und noch einmal mit Ihrem Kollegen Dr. Rohwer sprechen könnten, um diese Sache doch noch vom Eis zu kriegen. Das wäre wirklich eine tolle Sache!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Vorredner haben es ja schon erwähnt:
Es wirkt sehr merkwürdig, wenn man sich untereinander verständigt, das Thema Bahnstrecke KielHamburg auf die Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses zu setzen, und man dann kurz darauf einen Schnellschussantrag von der FDP vorgelegt bekommt, ohne dass das Thema überhaupt von allen Seiten beleuchtet worden ist. Ich glaube, so ein Schnellschussantrag schadet der Sache eher, als dass er ihr dient. Kollege Garg, ich habe den Eindruck, dass wir hier jetzt wieder einen Konflikt aufbauen, der unter uns allen gar nicht entstanden ist. Das ist das, wodurch ich mir wirklich ein Loch in den Bauch ärgere.
Das ist das Problem, Herr Garg, das Sie ausgelöst haben. Wir waren uns schließlich alle einig und hätten zu einem wunderbaren Ergebnis kommen können.
Eine direkte Verbindung von Kiel, aber auch von Flensburg und Neumünster aus nach HamburgFuhlsbüttel und zum Hamburger Hauptbahnhof ist schon ein alter Wunsch der Landespolitik. Dieser Wunsch wurde aber noch nie so konkret ausformuliert wie vor kurzem, als das Konzept „Schienenflieger“ vorgelegt wurde. Hiernach soll die Strecke von Neumünster nicht mehr über den Engpass PinnebergElmshorn nach Süden geführt werden, sondern über die AKN-Achse Neumünster-Bad Bramstedt-Kaltenkirchen weiter nach Hamburg-Fuhlsbüttel und zum Hauptbahnhof laufen. Hintergrund ist, dass zwar viele Pendler von der Westküste die Züge von und nach Hamburg nutzen und dass auch aus dem Lübecker Raum heraus die Pendelzüge nach Hamburg sehr gut genutzt werden, man aber auf der Nord-Süd-Achse kaum Pendelverkehre auf die Bahn bringen konnte. Deshalb sollen hier Züge durchgebunden werden und es soll eine neue Strecke von Quickborn nach Fuhlsbüttel und dann weiter zum Hauptbahnhof Hamburg gebaut werden.
Im direkten Umfeld der neuen Strecke leben zwischen Neumünster und Hamburg rund 250.000 Menschen, von denen bisher nur ein verschwindend geringer Anteil aufgrund der schlechten Bahnanbindung diese Strecke nutzt. Sieht man weiter nach Norden in Richtung Flensburg und Kiel, so findet man ein weiteres Potenzial für diese Strecke. Mehr als 400.000 Menschen leben in diesen Einzugsbereichen. Es besteht also die realistische Chance, wesentlich mehr Pendler aus diesen Regionen auf die Schiene zu bekommen und so den Straßenverkehr zu entlasten.
Natürlich kann man dieses Projekt nicht betrachten, ohne die Ausbaupläne für den Kieler Flughafen einzubeziehen. Das Projekt heißt nicht umsonst
„Schienenflieger“. Innerhalb von einer Stunde kann man von Kiel aus einen der größten Flughäfen Deutschlands mit all seinen internationalen Verbindungen erreichen. Das ist eine Fahrtzeit, die durchaus noch annehmbar ist. Die Münchener kennen das; auch sie fahren eine Stunde bis zum Flughafen. Ohnehin fliegen schon 98 % aller Schleswig-Holsteiner ab Fuhlsbüttel. Auf alle anderen Flughäfen inklusive Kiel-Holtenau verteilen sich die restlichen 2 %, wobei davon der Löwenanteil auf den Flughafen Lübeck entfällt. Damit wird deutlich, dass Fuhlsbüttel mit Sicherheit auch die restlichen Geschäftsflieger aus Kiel mit bedienen kann. Es gibt also allen Grund, den „Schienenflieger“, wie ihn PRO BAHN vorgestellt hat, als ernsthafte Alternative für den Pendlerverkehr und für die Flug-Geschäftsreisenden zu betrachten.
Kommen wir nun aber zu den Kosten, denn diese sind erheblich. Die günstigste Variante wird uns und die Hamburger 130 Millionen € kosten, wovon wir mit Sicherheit die Hauptlast zu tragen hätten.
- Lieber Herr Kalinka, hören Sie mir doch erst einmal zu! - Aber trotzdem: Bedenkt man, dass sich die 50Millionen-Investition für Kiel-Holtenau auf vielleicht gerade einmal 50.000 bis 100.000 Reisende im Jahr beziehen wird und diese Zahlen wohl eher noch zu optimistisch sind, dann wird die neue Bahnverbindung vielleicht noch interessanter. PRO BAHN schätzt das Potenzial der neuen Strecke auf 6 Millionen Menschen jährlich, also auf ein Vielfaches dessen, was ich zuvor genannt habe.
Das Hauptargument dafür, eine Finanzierung auf die Beine stellen zu können, ist, dass man sich die Beseitigung des Engpasses Pinneberg-Elmshorn ersparen könnte, wenn man den Verkehr über die neue Strecke leitete. Das allein würde schon ein mögliches Einsparpotenzial von rund 130 Millionen € bedeuten, die man dann vielleicht in die neue Strecke investieren könnte. Weiterhin eröffnet die Umwidmung der Strecke eventuell die Möglichkeit, Mittel aus dem Bundesverkehrswegeplan zu erhalten. Ob wir Mittel im Bundesverkehrswegeplan allerdings so einfach umschichten können, ist höchst unsicher. Diese Fragen müssen untersucht werden, und zwar mit dem Ziel, das Projekt umzusetzen. Ich glaube, dieses Projekt wäre sinnvoller für das Land als Flughäfen in Holtenau oder Kaltenkirchen oder auch die Fehmarnbelt-Querung.
Herr Kalinka, Sie hätten ruhig mitklatschen können. Das wäre in Ordnung gewesen. Auch Kaltenkirchen ist völliger Blödsinn.
Was die Finanzierung des Betriebes der Strecke angeht, so bestünde die Möglichkeit, die heutigen Verkehre von Flensburg und den Regionalexpress von Kiel aus über die neue Strecke laufen zu lassen, wie es der Kollege Hentschel beschrieben hat. Dann müssten wir kaum neue Zugverkehre bestellen, sondern hätten praktisch eine Art Fielmann-Lösung.
Alles in allem handelt es sich bei dem „Schienenflieger“ um ein gutes Konzept, das lohnend ist, es sich näher anzusehen. Auch die Finanzfragen scheinen nicht unlösbar zu sein. Diesbezüglich muss allerdings noch eine Prüfung erfolgen. Wir sollten das Projekt unvoreingenommen prüfen und uns auch mit den Hamburgern in Verbindung setzen, um zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen.
Für einen Antrag hierzu ist es allerdings immer noch zu früh.
- Lieber Herr Kollege Kalinka, deshalb sollten wir den Antrag in den Wirtschaftsausschuss überweisen und uns dann wieder anhand unserer gemeinsamen Initiative an das Projekt heranmachen.
Lieber Kollege Garg, es gibt noch keine Planung, die man weiterführen kann, wie Sie es formuliert haben. Das ist sachlich falsch. Dieses Projekt gibt es noch nicht. Wir sollten jetzt abwarten, was Landesregierung und Wirtschaftsministerium uns im Ausschuss als Prüfungsergebnis vorlegen werden, wie wir es besprochen haben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Dr, Garg, die Frage, die ich Ihnen hätte stellen wollen, wäre gewesen, ob Ihnen bekannt ist, dass, nachdem die Grünen Pressearbeit gemacht hatten und der Kollege Schröder darauf reagiert hatte, wir uns gemeinsam an dieser Veranstaltung beteiligt haben und gemeinsam zu dem Schluss gekommen sind - danach! -, dass wir uns in dem Sinne für dieses Projekt einsetzen wollen, dass wir uns im Wirtschaftsausschuss darüber unterhalten. - Das wäre die Frage gewesen. Sie hätten sie mit Ja beantworten müssen.
- Herr Kalinka, Sie haben so viel Ahnung vom Zug fahren wie eine Kuh vom Fahrrad fahren. Nun halten Sie mal den Schnabel!
- Den Tierschutzbericht machen wir später. Mir geht es hier darum, dass wir uns vorher über dieses Projekt einig waren, und wir waren uns darüber einig, das zu verfolgen und zu gucken, ob wir das irgendwie umsetzen können. Was mich jetzt und bestimmt auch viele Bürger ärgert, ist, dass wir hier künstliche Gegensätze aufbauen, die eigentlich gar nicht da sind. Das führt zu Politikverdrossenheit und das ist etwas, wogegen ich mich immer wieder wehre.
Also lasst uns gemeinsam die Dinge angehen, lasst uns den Antrag in den Ausschuss geben und dann gemeinsam versuchen, dieses Projekt umzusetzen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben überdeutlich gemacht, dass in der Vergangenheit bei der Erschließung von Gewerbegebieten, bei der Erschließung von Baugebieten, bei der Begradigung von Flüssen und bei vielen anderen Maßnahmen kaum nachhaltig geplant wurde. Das Ergebnis ist, dass wir jetzt korrigieren müssen, damit es in Zukunft nicht noch schlimmer wird und wir irgendwann vielleicht einmal wieder von Fortschritten sprechen können.
Wir haben hier im Landtag festgestellt, dass vor allem zwei Maßnahmen dringend notwendig sind. Erstens müssen wir die Rechtsgrundlagen so ändern, dass
dem Hochwasserschutz bei zukünftigen Planungen ein gebührender Raum eingeräumt wird. Zweitens müssen wir versuchen, eine überregionale Planung aufzubauen, die es ermöglicht, die Entwicklung von hochwassergefährdeten Landschaften nachhaltig zu planen. Beides soll durch den Gesetzentwurf auf Bundesebene erreicht werden.
Die vorgeschlagenen Änderungen zum § 31 a des Wasserhaushaltsgesetzes schreiben genau vor, dass der schadlose Wasserabfluss gewährleistet sein muss. Das ist eine Forderung, die sich aus der klassischen Wasserwirtschaft ableitet und nicht neu ist. Neu ist, dass Überschwemmungsgebiete definiert werden und diese zu schützen sind, um Hochwasserschäden zu mindern. Bei Maßnahmen in den Überschwemmungsgebieten geht es ausdrücklich um Maßnahmen zur Minimierung von Hochwasserschäden in diesen Gebieten und um nichts anderes sonst. Auch das ist ein Ansatz, der durchaus nachvollziehbar ist.
Weiter will man keine bisher bestehenden Nutzungen einschränken oder bauliche Maßnahmen für die einzelnen Besitzer von Immobilien vorschreiben, sondern man richtet sich ausdrücklich auf die Zukunft aus. Das heißt, dass zukünftige Nutzungen in diesen Überschwemmungsgebieten vorher vor dem Hintergrund der möglichen Hochwasserszenarien zu überprüfen sind und gegebenenfalls auch Genehmigungen hierfür zu versagen sind. Auch dies sehen wir genauso.
Ich möchte darauf hinweisen, dass viele Regelungen ausdrücklich durch Landesrecht geschaffen werden sollen. So ist zum Beispiel nach § 31 b Wasserhaushaltsgesetz landesrechtlich eine Verpflichtung zu regeln, nach der der Ackerbau in Überschwemmungsgebieten bis zum 31. Dezember 2012 einzustellen ist. Hier muss ganz dringend nachgebessert werden und gegebenenfalls muss auch auf Landesebene mit Ruhe und Vernunft gehandelt werden. Ein landwirtschaftlicher Betrieb lässt sich nicht so einfach umsiedeln. Daher glaube ich, dass man zwar anstreben kann, landwirtschaftliche Flächen aus der Nutzung herauszunehmen, dass man dies aber eher mit Angeboten tun sollte, mit Vertragsnaturschutz, dass man nicht die Menschen zwingen darf, ihr Land zu verlassen.
Im Übrigen sagt der Gesetzentwurf dann noch, dass die Länder den Ausgleich für etwaige wirtschaftliche Nachteile zu regeln haben. Da kann also durchaus auch noch eine Kostenlawine auf uns zukommen. Auch diese Regelung ist noch nicht so ganz richtig ausgegoren.
Vernünftig wiederum ist, dass keine neuen Baugebiete in Überschwemmungsgebieten ausgewiesen werden dürfen. Ich glaube, dass eine solche Regelung dringend notwendig ist, weil wir nicht auf die Vernunft in den einzelnen Kommunen hoffen dürfen. Oft sind Baugebiete und Einkommensteuereinnahmen von den Menschen, die sich dort ansiedeln, die einzigen durch die Gemeinde selbst zu steuernden größeren Einnahmequellen. Bei der heutigen Finanznot der Kommunen ist es nur allzu menschlich und verständlich, wenn die Kommunen alles daransetzen, Baugebiete auszuweisen, auch wenn dies eigentlich in den eigenen kommunalen Grenzen nur wenig Sinn macht. Hier muss der Gesetzgeber im Sinne des Hochwasserschutzes handeln.
Deshalb darf man auch nicht nur die Rechtsgrundlagen schaffen, sondern man muss auch dafür sorgen, dass Hochwasserschutzpläne aufgestellt werden. Auch das soll in Zukunft durch die Länder geregelt werden. Hier sollen in Flussgebieten auch grenzüberschreitende Einheiten geplant werden. Auch diesen Ansatz begrüßt der SSW ausdrücklich.
Der Gesetzentwurf ist sicherlich noch verbesserungsbedürftig, vor allem was die landwirtschaftliche Nutzung anbelangt. Aber er enthält auch einige wichtige Weichenstellungen für den aktiven Hochwasserschutz. Deshalb sollte man ihn nicht ablehnen, sondern ihn noch verbessern. Wir haben, wie Kollege Jacobs gerade gesagt hat, die Chance, dies im Vermittlungsausschuss noch hinzubekommen. Hierzu fordere ich auch die Landesregierung und natürlich unsere Vertreter auf. Es geht nicht um Ablehnung, sondern um Verbesserung des vorliegenden Entwurfes.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorweg möchte auch ich den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dafür danken, dass Sie uns diesen ausführlichen Bericht vorgelegt haben. Aus dem Bericht geht deutlich hervor, wie umfangreich die Aspekte des Tierschutzes sind, obwohl er sich eigentlich auf Schwerpunktthemen konzentriert. Daran kann man ermessen, wie umfangreich das ganze Thema ist. Wenn man überall richtig tief hineingegangen wäre, hätte man einen Wälzer bekommen können. Daran kann man sehen, wie bedeutsam dieses Thema ist.
Natürlich kann man sich die Frage stellen, warum dem Schutz der Tiere in der heutigen Zeit überhaupt noch mehr Rechte eingeräumt werden sollen, wo wir doch ein Tierschutzgesetz und -zig andere Regelungen im Umgang oder in der Haltung von Tieren haben. Hier gibt es eine klare Antwort: Diese Gesetze und Regelungen reichen nicht aus, um den Tieren den Schutz zukommen zu lassen, der ihnen als Mitgeschöpfe zukommt. Daher ist es begrüßenswert, dass sich die Landesregierung so stark in vielen Bereichen
des Tierschutzes auf Landes- und Bundesebene einsetzt und wir hier im Parlament Einigkeit darüber haben.
Dass der Tierschutz mittlerweile im Grundgesetz mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit verankert ist, ist durchaus begrüßenswert. Dass dies nicht einfach gewesen ist, wissen wir alle. Der Bericht macht aber auch deutlich, dass solch eine Staatszielbestimmung eine verfassungsrechtliche Wertentscheidung enthält, die von der Politik bei der Gesetzgebung und von den Verwaltungsbehörden und -gerichten bei der Anwendung und Auslegung des geltenden Rechts zu beachten ist.
Eine gewisse Qualität steckt also schon dahinter. Das ist nicht für lau gewesen. Somit hat der Tierschutz im Grundgesetz natürlich nur einen mahnenden, aber keinen individuell verbindlichen Charakter. Trotzdem ist es ein Riesenfortschritt, dass wir das geschafft haben.
Wir sind daher der Auffassung, dass ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen - eben weil das erwähnte Mittel so schwach ist - ein Schritt in die richtige Richtung wäre, um den Tieren mehr Rechte einräumen zu können. Somit hätten anerkannte Tierschutzverbände als eine Art gesetzlicher Vertreter der Tiere die Möglichkeit, die Interessen der Tiere rechtlich geltend zu machen. Hierbei sollte natürlich eine bundesweite Regelung angestrebt werden. Wir konnten dem Bericht auch entnehmen, dass ein entsprechender Gesetzentwurf noch beraten werden soll. Es lässt sich jedoch feststellen, dass die Wirklichkeit den Bericht in diesem Punkt überholt hat, denn der Antrag wurde abgelehnt. Wenn es derzeit also keine politische Mehrheit für ein bundesweites Verbandsklagerecht gibt, sollten wir in Schleswig-Holstein darüber nachdenken, eine landesweite Regelung auszuarbeiten. Das wäre möglicherweise ein Projekt, das wir fünf tierschutzpolitischen Sprecher einmal angehen sollten.
Dass ein Verbandsklagerecht durchaus sinnvoll ist, macht der Bericht im Zusammenhang mit der Tierhaltung für Nutztiere, Versuchstiere oder auch Zirkustiere deutlich. Darauf will ich jetzt nicht näher eingehen. Natürlich haben wir bereits Bestimmungen für den Tierschutz, aber dies ist nicht immer ausreichend. Dies wird insbesondere deutlich, wenn wir uns den Teil betreffend den Tierschutz in der Tierhaltung vor Augen führen. Die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen sind sehr umfangreich und speziell. Es gibt eine Fülle von Haltungsrichtlinien, die nur schwerfällig im Sinne des Tierschutzes zu verbessern sind. Gerade in diesem Bereich wird deutlich, wie mühsam es ist, die verschiedenen Interessen unter
einen Hut zu bringen. Das hat der Kollege Matthiessen gerade auch am Beispiel der Hühnerhaltung deutlich gemacht. Auch in diesem Bereich könnte uns ein Verbandsklagerecht, wie ich glaube, wirklich helfen, weil es dann möglicherweise endlich auch einen rechtlichen Auftrag gäbe, die entsprechenden Regelungen zu ändern.
Wir begrüßen selbstverständlich - das ist für mich ganz wichtig - auch die ehrenamtliche Tätigkeit des Tierschutzbeirates, der sich aus Persönlichkeiten aus den Bereichen des Tierschutzes, der Landwirtschaft, der Kirche, der Veterinärmedizin und aus anderen Wissenschaftsbereichen zusammensetzt. Dort ist der Ansatz gegeben, zu sagen: Wir machen etwas gemeinsam, ebenso wie hier im Parlament die betroffenen Organisationen und Institutionen mit uns zusammenarbeiten. Dieser Beirat ist zwar vorrangig als unabhängiges beratendes Gremium tätig, aber wir sehen seine Aufgabe insbesondere darin, dass zwischen den verschiedenen Betroffenen die Diskussion gesucht und vermittelnde Arbeit geleistet wird. Nur das Miteinander kann dazu beitragen, dass weitere Fortschritte für den Tierschutz erreicht werden können.
Tierschutz ist eine gesellschaftliche Aufgabe mit einem breiten und umfangreichen Spektrum. Diesem müssen wir uns immer wieder stellen, um eine Verbesserung des Tierschutzes zu erreichen. Es ist aber auch notwendig, dass ein entsprechendes Verständnis in der Bevölkerung vorherrscht. Daher begrüßen wir die aktive Öffentlichkeitsarbeit, die hier im Land Schleswig-Holstein geleistet wird, um eine Sensibilisierung in der Bevölkerung für den Tierschutz zu erreichen. Hieran sollten wir alle mitarbeiten. Ich bin mir sicher, dass wir in Zukunft gemeinsam weiterhin Schritt für Schritt für mehr Tierschutz etwas herausholen werden. Ich möchte mich hier ebenfalls für die sehr gute Zusammenarbeit der tierschutzpolitischen Sprecher bedanken.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der SSW hatte sich am Anfang des Jahres gegen eine Ausbildungsplatzabgabe ausgesprochen, weil wir der Auffassung waren, dass dieses Instrument zu bürokratisch und zu ineffizient ist. Es wird auch der besonderen Ausbildungssituation in Schles
wig-Holstein nicht gerecht. Hier waren wir uns mit CDU, FDP und dem Wirtschaftsminister einig. Schleswig-Holstein war im Jahr 2003 das einzige Bundesland mit einem Zuwachs an Ausbildungsplätzen. Eine Ausbildungsplatzabgabe hätte sich auf die Bereitschaft des schleswig-holsteinischen Handwerks und die der Industrie, neue Arbeitsplätze zu schaffen, sehr negativ ausgewirkt. Deshalb sind auch wir besonders froh, dass es zu dieser großen konzertierten Aktion gekommen ist, durch die überdurchschnittlich viele Ausbildungsplätze geschaffen wurden. Wir sind uns wahrscheinlich alle einig darin, dass dies nur möglich war, weil man auf eine Ausbildungsplatzabgabe verzichtet hat.
Obwohl der Bundestag die Ausbildungsplatzabgabe eigentlich schon beschlossen hatte, ist diese glücklicherweise nicht in Kraft getreten, weil die Vernunft doch noch gesiegt hat. Die Bundesregierung und die Spitzen der Wirtschaft einigten sich in letzter Minute darauf, in einer gemeinsamen Anstrengung genügend Ausbildungsplätze zu schaffen. Jetzt ist es Zeit, auch hier in Schleswig-Holstein über den im Sommer geschlossenen Ausbildungspakt zwischen dem Bund und der Wirtschaft Bilanz zu ziehen.
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Die Ausbildungssituation der Jugendlichen liegt dem SSW sehr am Herzen. Es muss das Ziel aller Anstrengungen von Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften sein, ausreichend Ausbildungsplätze für alle anzubieten. Wir müssen eingestehen, dass dies in den letzten Jahren ein großes Problem war, trotz aller positiven Ergebnisse gerade auch hier in SchleswigHolstein. Seit vielen Jahren gibt es das Bündnis für Ausbildung in Schleswig-Holstein, bei dem die Wirtschaftsverbände, die Gewerkschaften und die Landesregierung an einem Strang ziehen. Aus Sicht des SSW hat sich dieses Bündnis bewährt. Wir begrüßen es daher, dass es auch in den nächsten Jahren weitergeführt wird.
Nun zu den Zahlen, die mir vorliegen. Der Bericht wurde eben mündlich gegeben. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer hat Anfang Dezember bekannt gegeben, dass zum 30. September 2004 in ihrem Bereich mit 322.759 neuen Ausbildungsverträgen ein Anstieg von 4,6 % im Verhältnis zum Vorjahr erreicht wurde. Auch für Schleswig-Holstein sieht das Ergebnis nicht schlecht aus. So konnten die drei Industrie- und Handelskammern des Landes einen Anstieg der neuen Ausbildungsverträge um 4,14 % auf 9.576 vermelden. Angesichts der schwierigen konjunkturellen Situation und des angespannten Ar
beitsmarktes ist das aus unserer Sicht ein nicht nur akzeptables, sondern ein wirklich gutes Ergebnis. Dazu hat nicht zuletzt das Sofortprogramm der Landesregierung für Ausbildung vom Anfang des Jahres beigetragen.
Nun ist aber nicht alles Gold, was glänzt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat ja nicht ganz Unrecht, wenn er trotz dieser positiven Zahlen darauf verweist, dass die Zahl der Jugendlichen, die sich in so genannten Warteschleifen befinden, weiter angestiegen ist. So gab es im vergangenen Schuljahr fast 500 Jugendliche mehr, die ein Ausbildungsvorbereitungsjahr absolvieren mussten. Auch die Zahl der Jugendlichen an den staatlichen Berufsfachschulen ist laut DGB weiter angestiegen. Das bedeutet, dass wir zwar einerseits die Zahl der Ausbildungsplätze tatsächlich steigern konnten, dass wir aber andererseits aufgrund der starken Geburtsjahrgänge trotzdem immer noch einen Bedarf an zusätzlichen Maßnahmen hatten. Das kann uns alle nicht zufrieden stellen.
Deshalb muss auch klar und deutlich gesagt werden: Trotz guter Ausbildungszahlen können wir seitens der Politik keine Entwarnung geben. Alle Beteiligten müssen sich daher auch in den nächsten Jahren sehr anstrengen, um allen Jugendlichen eine vernünftige Berufsperspektive zu geben.
In diesem Zusammenhang bleibt der SSW bei seiner langfristigen Forderung nach einer grundlegenden Reform des dualen Ausbildungssystems. Man muss sich überlegen, ob nicht kürzere, Modul aufgebaute Ausbildungsgänge mit flexiblen Ausbildungsangeboten wie beispielsweise in Dänemark zukunftsfähiger sind, weil sie auf neue Entwicklungen schnell reagieren können und auch den Jugendlichen passgenaue Ausbildungsverläufe bieten. Eine solche Reform des Ausbildungssystems wird sich aber nur in einem längeren Prozess verwirklichen lassen. Deshalb muss das Land kurzfristig seine Anstrengungen verstärken, um die Ausbildungsreife der Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein zu verbessern. Dazu fordert der SSW, dass die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig auf das Berufsleben vorbereitet werden, unter anderem durch mehr Praktika in den Betrieben und eine grundsätzlich engere Zusammenarbeit zwischen Schulen und freier Wirtschaft. Der Kollege Schröder hat ja eben beschrieben, wie es laufen kann. Hier, meinen wir, sollten wir weitermachen.
In diesem Sinne hoffe ich, dass sich die Ausbildungssituation in den nächsten Jahren positiv gestaltet. Ich freue mich auf eine vernünftige Zusammenarbeit aller Träger und bedanke mich auch für die Zusammenarbeit in der Vergangenheit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Vorschlag für eine Richtlinie der EU über die Dienstleistungen im Binnenmarkt zeigt wieder einmal, wie sehr europäische Regelungen unser Leben verändern könnten. Wird diese Richtlinie so, wie sie derzeit vorliegt, beschlossen, wird sie schwerwiegende Folgen für unsere kleineren und mittleren Unternehmen, die im Dienstleistungssektor tätig sein, haben und auch viele Arbeitsplätze in Gefahr bringen. Diese Richtlinie fällt aber nicht vom Himmel oder ist fremdbestimmt, sondern sie scheint der politische Wille der EU-Kommission und von einigen nationalen Regierungen zu sein. Über diese Richtlinie hat Anfang 2005 sowohl das EU-Parlament zu beraten als auch die Konferenz der Wirtschaftsminister zu entscheiden. Während sich in einigen anderen EU-Ländern schon Widerstand regt, sagt der Bundeskanzler, er wolle noch kritisch überlegen, und sein Wirtschaftsminister preist die Richtlinie als Schritt zu einer liberalen Wirtschaftsordnung innerhalb der EU, die den Wettbewerb stärke.
Worum geht es nun bei dieser Richtlinie? Einerseits geht es um viele einzelne Punkte, die jeder für sich die wirtschaftliche Entwicklung unserer Unternehmen beeinträchtigen können. Hierzu hat der Bundesrat aber auch schon eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Andererseits spielen vor allem zwei Punkte eine wichtige Rolle. Am Bedenklichsten ist die Einführung des so genannten Herkunftslandprinzips bei Dienstleistungen im Ausland. Das heißt, dass ausländische Arbeitnehmer, die hier bei uns im Baugewerbe, in der Gesundheitsversorgung oder zum Beispiel auch in den sozialen Diensten für ihre ausländischen Firmen Aufträge ausführen, nach den Bedingungen ihres Heimatlandes tätig sein dürfen. Es gelten somit die Tarifbedingungen und die Arbeitsbedingungen des jeweiligen Heimatlandes des Arbeitnehmers und nicht die, die hierzulande üblich sind. Weiter soll dieses durch die Behörden des Herkunftslandes kontrolliert werden und nicht durch unsere Behörden.
Im Klartext bedeutet dies, dass auf hiesigen Baustellen die Tarife und Bedingungen aus Polen oder Tschechien oder ab 2007 möglicherweise aus Rumänien gelten sollen. Unter diesen Bedingungen hat ein hiesiger Arbeitnehmer dann keine Chance mehr und ein Unternehmen kann sich dann oft nur noch retten, indem es seinen Sitz ins Ausland verlegt und dann seine Beschäftigen zu den dortigen Bedingungen einstellt. Uns droht somit ein gigantischer Sozialabbau, anstatt den Menschen in den neuen EU-Ländern die Chance zu geben, irgendwann unsere Standards erreichen zu können.
Wir haben diese Thematik schon einmal diskutiert, als wir seinerzeit das Tariftreuegesetz beraten haben. Damals bekamen wir sowohl von den Handwerksverbänden, anderen Branchenverbänden als auch Gewerkschaften Unterstützung für unser Tariftreuegesetz. Genau die gleichen Gruppen unterstützen uns nun wieder. Es ist also keine Frage der Ideologie oder der Seite, auf der man steht, ob man diese Richtlinie ablehnt, sondern nur eine Frage des gesunden Menschenverstandes.
Der zweite große Knackpunkt ist die Tatsache, dass die Richtlinie vorschreibt, dass alle rechtlichen Regelungen, die in den einzelnen Nationalstaaten erlassen werden, unter dem Vorbehalt der Genehmigung der EU stehen sollen. Sollte dies so beschlossen werden, würde sich ein Bürokratismus in der Rechtsetzung zwischen Ländern, Bund und EU ergeben, der ungeahnte Ausmaße erreichen würde. Außerdem stellt sich dann irgendwann auch die Frage, was man mit Bundesländern und Nationalstaaten noch will, wenn die letztendliche Entscheidungskompetenz oh
nehin nur noch bei der EU liegt. Mit einer solchen Regelung würde man das bewährte Prinzip aufgeben, nur die Rahmenbedingungen auf EU-Ebene vorzugeben und tiefere Regelungen den einzelnen Staaten zu überlassen. Wir wollen aber an dem bisherigen bewährten System festhalten.
Auch wir wollen Wettbewerb innerhalb der EU. Wir wollen aber, dass der Wettbewerb auf gleicher Augenhöhe unter den jeweils national gültigen Bedingungen stattfindet. Lohndumping und Sozialabbau lehnen wir ab. Die Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes macht nur dann Sinn, wenn man versucht, gemeinsam ein höheres Niveau zu erreichen. Wir brauchen ein soziales Europa. Nur dann kann man die Menschen für die europäische Idee überhaupt begeistern.
Der IG BAU-Chef Wiesehügel hat die EUDienstleistungsrichtlinie wie folgt charakterisiert: Der Ansatz der Richtlinie führe nicht zu besseren, sondern zu schlechteren Verhältnissen. Deshalb sei sie im Kern antieuropäisch und führe zu mehr Europafeindlichkeit. Genau das, meine ich, können wir uns nicht leisten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin wirklich froh, wenn wir es wirklich erreichen könnten, im Ausschuss eine gemeinsame Stellungnahme zu erarbeiten. Das wäre wunderbar. Es
wäre in der Tat auch für die bundespolitische Diskussion hilfreich, wenn in den Landesparlamenten jeweils eine einheitliche Meinungsbildung erreicht würde. Ich deute die Signale von CDU und SPD so, dass wir dies gerne erreichen wollen. So war es auch von uns gemeint. Was auf dem Papier steht, ist auch wirklich so gemeint. Das bedeutet: keine sozialistischen oder antieuropäischen Tendenzen. Keine Sorge, dass es zu dem kommt, was in einigen Zwischenrufen artikuliert wurde. Antifriesisch sind wir ohnehin nie. Sie brauchen sich insofern keine Sorgen zu machen.
Im Hinblick auf das , was für mich ganz wichtig ist, möchte ich einen formellen Antrag stellen. Ich bitte deswegen um Aufmerksamkeit. Ich beantrage formell, das Ganze zur abschließenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen, weil die zuständigen Parlamente beziehungsweise der Ministerrat am Jahresanfang darüber beraten werden. Wir würden mit einem Beschluss im Januar also etwas spät kommen. Deswegen wünsche ich mir, dass wir diese Materie im Wirtschaftsausschuss abschließend beraten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Bericht zur Bioenergie wird einmal mehr sehr deutlich, wie sehr sich die Landwirtschaft in einem Prozess des Wandels befindet. Die Landwirtschaft muss sich darauf einstellen, dass sie neben der Produktion von Nahrungsmitteln künftig weitere wirtschaftliche Standbeine bekommen wird. Hierbei wird insbesondere der Bereich der Energiegewinnung eine größere Rolle spielen als bisher. Auch wenn wir uns in diesem Sektor noch am Anfang befinden - das kann durchaus ein Vorteil sein, weil das auch eine Perspektive für uns ist -, lässt sich doch feststellen, dass viele Landwirte diese Chance bereits erkannt haben und zusätzlich auf die Energieerzeugung aus Biomasse setzen. Herr Kollege Ehlers hat das eben durchklingen lassen. Das ist etwas Positives.
Die rechtlichen Voraussetzungen für diesen Wandel gibt es bereits. Die Biomasseverordnung, das EEG und nicht zuletzt die Änderung der landwirtschaftlichen Förderkulisse machen es den Landwirten künftig möglich, sich weitere wirtschaftliche Standbeine zu schaffen. Es ist in der Tat richtig, dass die meisten
dieser Gesetze entweder von Rot-Grün oder von der EU kommen. Das ist in meinen Augen durchaus bemerkenswert.
Diese Entwicklung unterstützt natürlich auch der SSW. Wir sind der Auffassung, dass die bisherige Landwirtschaft mit einer produktionsgebundenen Förderkulisse am Markt vorbei produziert. Aber damit wird künftig Schluss sein. Daher ist es nur folgerichtig, dass unseren Landwirten neue Möglichkeiten angeboten werden. Biomasse bietet insbesondere für ein landwirtschaftlich geprägtes Land wie SchleswigHolstein eine große Chance, weil wir hier das notwendige Potenzial haben, das andere nicht haben.
Wer sich näher mit dem Thema energetische Biomassenutzung auseinander setzt, wird feststellen, dass man sich hier auf ein umfangreiches Feld begibt. Dies konnten wir auch dem Bericht des Ministers entnehmen. Das breite Spektrum der Möglichkeiten von der Strom- und Wärmeerzeugung bis hin zur Gewinnung alternativer Kraftstoffe macht das deutlich. Was notwendig ist, sind innovative Unternehmen, die diese Potenziale dann auch abrufen. Das ist eine Aufgabe, die wir hier in Schleswig-Holstein noch haben.
Dem Energiebericht der Landesregierung konnten wir seinerzeit entnehmen, dass die energetische Nutzung der Biomasse nur einen Anteil von circa 1 % am Energiebedarf in Schleswig-Holstein darstellt. Ich sagte es bereits: Wir stehen hier noch am Anfang und das gibt auch Chancen. Daher ist es notwendig, dass das Land weiterhin seinen Anteil leistet, um diesen Bereich zu fördern und die Chancen für unser Land auszunutzen. Daher begrüßen wir ausdrücklich die Förderinitiative „Biomasse und Energie“ der Landesregierung. Darüber hinaus werden bis 2006 gemeinsam von Land und EU Fördermittel zur Nutzung von Biomasse bereitgestellt. Bislang wurden 21 Biomasse-Energieprojekte mit einem Fördervolumen von 7,6 Millionen € gefördert. Dadurch wurden Gesamtinvestitionen von rund 28 Millionen € ausgelöst. Wir können also feststellen, dass unsere Landwirte und die Kommunen mit der Landesregierung durchaus einen kooperativen Partner an ihrer Seite haben. Das ist auch gut so.
Wenn wir nun wissen, dass innovative Unternehmen notwendig sind, können derartige Projektumsetzungen nur funktionieren, wenn diese in Zusammenarbeit mit der Bevölkerung durchgeführt werden. Dabei möchte ich auf ein durchaus umfangreiches Projekt in Nordfriesland hinweisen, nämlich die Wiedingharder Energiegesellschaft, wo ein gesamtes Amt ein Gesamtkonzept erarbeitet hat, das auf energetischer und touristischer Nutzung basiert. Die Idee, die hinter
dem Konzept steht, ist, die Nutzung rundum erneuerbarer Energien und Energieeinsparungen für Touristen und Einheimische erlebbar zu machen. So wird ein nachhaltiges Verständnis von Energieerzeugung und Energieverbrauch vermittelt, das zur Nachahmung anspornt. Letztendlich soll mit dem Projekt aber auch eine rechnerisch autarke regenerative Energieversorgung der gesamten Wiedingharde erreicht werden. In der Wiedingharde hat man sich das Bioenergiedorf Jünde in Niedersachsen als Vorbild genommen. Dort zielt das Projekt darauf ab, die Wärme- und Stromversorgung aus erneuerbaren Energien für ein ganzes Dorf zu gewährleisten. Das Projekt der Wiedingharde ist sehr komplex und womöglich noch komplexer als das in Jünde. Ich denke, dass die Idee es verdient, dass die Landesregierung das Projekt positiv begleitet.
Denn dort soll etwas Einmaliges entstehen, was es in dieser Form bisher noch nicht gibt. So etwas kann seinen natürlichen Platz eigentlich nur hier bei uns in Schleswig-Holstein haben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anhörung zum Grundwasserabgabegesetz hat gezeigt, dass wir mit diesem Gesetz nicht falsch liegen.
Auch bei den Kritikern wurde deutlich, dass man anerkennt, dass Ressourcennutzung auch etwas kosten muss, um so in die betriebswirtschaftlichen Berechnungen einbezogen zu werden. Nur so schaffen wir es, dass man wirklich versucht, Ressourcen zu sparen. Sparappelle allein reichen da nicht aus und das hat man inzwischen auch in anderen Bundesländern erkannt. Denn auch dort wurde eine solche Abgabe eingeführt. Wir sind in diesem Punkt bei weitem nicht exotisch.
Das Grundwasserabgabegesetz ist daher nicht nur unter dem finanziellen Aspekt für das Land, sondern gerade auch unter dem Lenkungsaspekt zu sehen. Vor diesem Hintergrund sehen wir es aber mehr als kritisch, dass nur 75 % der Mittel aus der Abgabe in zweckgebundene Maßnahmen fließen sollen. Der Rest geht an den Finanzminister.
Dadurch steht gerade einmal ein Bruchteil der durch die Erhöhung der Abgabe eingenommenen Mittel zusätzlich für zweckgebundene Maßnahmen zur Ver
fügung. Das heißt, dass wir trotz der Mehreinnahmen nicht mehr für Natur- und Umweltschutz,
für die Reinhaltung der Gewässer oder auch für die forstliche Förderung ausgeben können. Das müsst ihr dann auch ehrlich sagen, Detlef. Den Umweltschutz habt ihr euch ja auch auf die Fahne geschrieben; wir im Übrigen auch. Das ist wenig nachhaltig und entspricht gerade nicht dem Geist der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Schleswig-Holstein - so viel dazu.
Die Einnahmen aus Grundwasserabgaben dienen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Dies ist ganz wichtig, weil daran viele Projekte gekoppelt sind, die sonst nicht so vorbildlich umgesetzt werden könnten, wie wir es in Schleswig-Holstein tun. Wir sind insofern vorbildlich, weil es diese Abgabe gibt; das darf man auch nicht vergessen.
Sowohl das Oberflächenwasser als auch das Grundwasser entsprechen in Schleswig-Holstein in großen Teilen nicht den Anforderungen, die die Wasserrahmenrichtlinie setzt. Deshalb wissen wir heute schon, dass hier richtig Geld in die Hand genommen werden muss, damit wir den berechtigten Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen können. Und wir wissen, dass auch eine EU-Bodenrichtlinie auf uns zukommt, die einmal mehr dazu führen wird, dass wir mehr für den Boden und das Grundwasser tun müssen. Deshalb geht an der Abgabe kein Weg vorbei.
Erfreulich ist, dass auch die forstliche Förderung mit der Neuwaldbildung in das Gesetz mit aufgenommen wird. Hierdurch erhalten wir erstmalig eine gewisse Sicherheit, dass wir die notwendigsten Maßnahmen im Forstbereich auch finanzieren und auch die Kofinanzierung einlösen können.
Vor dem Hintergrund des katastrophalen Waldzustands und der Tatsache, dass wir das waldärmste Flächenland der Bundesrepublik Deutschland sind, ist dies ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Wir alle wissen, wie schwierig es in den vergangenen Haushaltsberatungen oftmals war, Gelder für die forstliche Förderung locker zu machen. Deshalb ist es
ein großer Fortschritt für die betroffenen Waldbesitzer, dass wir durch die Grundwasserentnahmeabgabe eine sichere Finanzierungsquelle aufbauen und nicht mehr jährlich vor der Tür stehen und uns Demonstrationen anhören müssen.
Wichtig für uns war aber auch, dass es weiterhin bei den geringeren Abgabesätzen für die Landwirtschaft und für die Fischhalter bleibt. Die Trockenzeiten im Sommer haben gezeigt, dass Wasser zur Beregnung und zur Berieselung der Felder unabdingbar für das wirtschaftliche Überleben von Landwirten sein kann. Im Regelfall wird das Wasser hierfür nur in Ausnahmesituationen dauerhaft genutzt. Daher ist es sehr gut vertretbar, hier eine geringere Abgabe für die Bewässerung und Berieselung von landwirtschaftlichen Flächen zu verlangen. Und auch die Fischwirtschaft kann aufgrund des niedrigeren Abgabesatzes sicher planen.
Betrachtet man im Übrigen die Abgabensätze etwas genauer, stellt man fest, dass der normale Wasserbürger weiterhin die höchsten Abgaben zahlen wird und dass die gewerbliche Wirtschaft einen vergleichsweise geringen Beitrag für die gleiche Inanspruchnahme von Ressourcen zahlen muss. Es werden also durchaus Unterschiede zwischen den Nutzern gemacht und es wird versucht, niemanden über Gebühr zu belasten. Von daher bitte ich die gewerbliche Wirtschaft Folgendes zu berücksichtigen: Wir Wasserbürger zahlen den Löwenanteil.
Alles in allem kann man sagen, dass das Gesetz durch die vorgeschlagenen Änderungen zwar nicht hundertprozentig das ist, was sich der SSW wünscht, aber doch eine vernünftige Weiterentwicklung darstellt. Dies gilt insbesondere für die Aufnahme der Forstwirtschaft in den § 7 und für die Beibehaltung der Sonderregelungen für die Land- und Fischwirtschaft. Nur deshalb können wir mit kleinen Bauchschmerzen diesem Ganzen auch zustimmen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Liebe Frau Kollegin Sassen, Sie haben aus der Zeit der Haushaltsberatung 2004/2005 zitiert. Da haben wir in der Tat gesagt, dass wir der Meinung sind, dem Haushalt nur vor dem Hintergrund zustimmen zu können, dass die Zweckbindung zeitlich begrenzt ist. Das ist richtig.
Heute haben wir aber eben nicht nur über diesen einen Punkt zu entscheiden, sondern über mehrere Punkte. Wir ändern ein ganzes Gesetz, in dem dies nur einen Punkt darstellt. Ich habe mich eben hier hingestellt und gesagt, dass das der Punkt sei, mit dem wir nicht zufrieden seien. Das ist der Grund, aus dem wir der gesamten Gesetzesänderung mit Bauchschmerzen zustimmen. Ich habe aber auch gesagt, was an diesem Gesetz in unserem Sinne besonders gut ist.
Wir beide haben bei den letzten Haushaltsberatungen vor der Tür gestanden und uns dafür eingesetzt, dass die forstliche Förderung weiter erhalten bleibt. Da haben wir uns beide wohlgefühlt. Durch dieses Gesetz wird die forstliche Förderung nicht nur gesichert, sondern es werden auch die 80 % Kofinanzierung aus der EU gesichert. Das ist ein Haufen Geld. Da habe ich abzuwägen. Ich wäge das so ab, dass ich sage: Im Sinne der Leute, die besonders hart betroffen sind - das sind meine Waldbauern -, sage ich als SSW: Ja, okay, ich nehme das Geld, ich sehe zu, dass die Leute
eine sichere Finanzierung haben und damit ihren Wirtschaftszweig absichern können. Das ist der Grund, aus dem der SSW, wenn auch mit Bauchschmerzen, dem Gesetz zustimmt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Ausstieg aus der Atomenergie wurde ein bundesweiter Beschluss getroffen, einen Schlussstrich unter diese unsägliche Energieform zu setzen. Für Schleswig-Holstein bedeutet diese Entscheidung, dass die Uhr für die schleswig-holsteinischen Atomkraftwerke spätestens 2018 abgelaufen ist. Diese Zukunftsaussicht begrüßen wir ausdrücklich. Das soll es dann auch zu diesem Thema gewesen sein.
Wir wissen aber alle, dass dieser Ausstieg auch erhebliche Konsequenzen für die künftige Energiepolitik in unserem Land hat und große Herausforderungen an die Energiepolitik stellt. Daher müssen wir alles daran setzen, dass der Energiebedarf auch künftig weiterhin gedeckt werden kann, vor allem durch regenerative Energieformen. Hierbei den Teufel an die Wand zu malen und stattdessen die Atomenergie als Retter in der Not zurückzurufen, ist rückwärtsgewandte Energiepolitik. Denn diese Energiepolitiker versäumen es dann immer wieder, darauf hinzuweisen, welches Gefahrenpotenzial die Atomenergie beinhaltet. Das ist der eigentliche Kern der Sache. Hier wäre ein bisschen mehr Ehrlichkeit durchaus angebracht. Bei Atomenergie reden wir nicht über CO2-Ausstoß oder Klimaschutz, sondern über den Schutz der Menschen vor Katastrophen. Diese Katastrophen müssen wir von den Menschen fernhalten.
Natürlich sind wir uns bewusst, dass wir derzeit noch nicht in der Lage sind, einen sofortigen Ausfall der Atomenergie durch regenerative Energieformen zu kompensieren. Daher begrüßen wir den Punkt des Antrages, der noch einmal deutlich macht, das ein zukunftsgerichtetes Energiekonzept auf mehreren Säulen stehen muss: Mobilisierung vorhandener E
nergieeinsparpotenziale, Erhöhung der Effizienz auch normaler Kraftwerke, auch Kohlekraftwerke, kontinuierliche Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien - der Kernbereich - und Weiterentwicklung neuer Energietechnologien.
Der Energiebericht 2004 der Landesregierung stellt hierzu bereits umfassend dar, wie dieses Energiekonzept hier in Schleswig-Holstein umgesetzt werden soll. Hier muss uns bewusst sein, dass die Landesregierung diese Entwicklungen nur begrenzt steuern kann. Denn die rechtlichen Rahmenbedingungen werden überwiegend von der EU und vor allem vom Bund vorgegeben. Das soll uns aber nicht davon abhalten, das Unsrige zu leisten, damit die Energiewende vollzogen werden kann. Das Land SchleswigHolstein hat hierbei bereits gute Vorarbeit geleistet und die Stärken insbesondere der regenerativen Energien gefördert. Hieran muss stetig weiter gearbeitet werden, damit wir weiterhin eine Führungsposition am Markt behalten. Genau diese besetzen wir nämlich derzeit.
Insbesondere die Windenergie hat sich für Schleswig-Holstein zu einem Verkaufsschlager entwickelt. Die künftigen Potenziale in diesem Bereich liegen im Repowering und im Offshore-Bereich.
Hierbei kommt dann insbesondere dem Ausbau des Clusters Windenergie an der Westküste eine große Bedeutung zu. Um diese Stärken unseres Landes - diese Stärken haben wir wirklich - weiterhin zu fördern, muss natürlich auch die Aus- und Weiterbildung im Bereich der Windkrafttechnik schwerpunktmäßig nach meiner Auffassung, nach unserer aller Auffassung in Husum angesiedelt werden.
Die universitäre Ausbildung - auch ein wichtiger Eckfeiler unserer Windenergieclusterpolitik - in dieser Technik sollte, auch um die räumliche Nähe zu gewährleisten, in Flensburg angesiedelt werden. Dort gibt es dazu schon etwas. Das ist die logische Weiterführung der bisherigen Politik, die sich bewährt hat.
Genau in diesen Bereichen Ausbildung, Weiterbildung, universitäre Bildung können wir wichtige Vorleistungen erbringen, die unser Land für die Zukunft fit machen und die für die Zukunft auch Arbeitsplätze in diesem Bereich schaffen und die Arbeitsplätze ersetzen, die möglicherweise in anderen Bereichen wegfallen. Dort schaffen wir den Ausgleich. Das schaffen andere Länder nicht.
Neben der Energiegewinnung aus Biomasse - diesen Punkt haben wir heute schon ausführlich debattiert - kommt auch auf die Kraft-Wärme-Kopplung eine maßgebliche Aufgabe zu. Ich verweise auf den Kollegen Matthiessen, der gerade eben das Beispiel Dänemark gebracht hat. Dort ist es schon so, dass KraftWärme-Kopplung intensiv dezentral genutzt wird und vor Ort auch Arbeitsplätze schafft. Diese Form der Energiegewinnung hat gerade in den letzten Jahren auch bei uns erheblich zugelegt. Die Tendenz ist steigend. Der Anteil der KWK in Schleswig-Holstein liegt weit über dem Bundesdurchschnitt. Das ist ein Pfund, mit dem wir wuchern können. Auch dort haben wir Kompetenzen, die andere nicht haben.
Auch wenn wir in vielen Bereichen der regenerativen Technik noch am Anfang stehen, wissen wir, dass sich Schleswig-Holstein auf einem guten Weg befindet, um zumindest unseren Part beim Atomausstieg zu erfüllen und gleichzeitig mit den erneuerbaren Energien die regionale Wirtschaft zu fördern und Arbeitsplätze zu schaffen. Genau daran sollten wir bleiben und unsere Chancen zum Wohle des Landes und zur Schaffung von Arbeitsplätzen nutzen. Das sollte unser aller Ziel sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon in der ersten Lesung des Gesetzes wies ich darauf hin, dass wir zwei grundsätzliche Bedenken hatten, die sich auf die Betretung des Waldes und die Nutzung durch Reiter bezogen. Beide Bedenken bestehen fort. Wir sind der Meinung, dass ein generelles Betretungsrecht für Waldflächen aus Naturschutzsicht sehr kritisch zu sehen ist.
Wir haben eine Waldfläche von etwas mehr als 9 % und sind damit das waldärmste Flächenland der Bundesrepublik Deutschland. Wir haben eigentlich nur noch etwas mehr Wald, als auf der Mönkebergstraße in Hamburg zu finden ist. Ansonsten stehen wir ziemlich schlecht da.
Wir haben deshalb eine besondere Verantwortung für den Wald und können uns nicht mit waldreichen Ländern wie Bayern oder Hessen vergleichen; das wurde schon angesprochen.
Bisher gab es, was das Betretungsrecht angeht, klare Regelungen. Das Betreten war nur auf dafür vorgesehenen Wegen zulässig beziehungsweise großflächig auch in den Erholungswäldern. Jetzt drehen wir das Ganze um, erlauben das Betreten des Waldes grundsätzlich überall und müssen dort, wo wir es im Einzelfall ausschließen wollen, komplizierte Einzelrege
lungen schaffen. Hier wird Bürokratie aufgebaut, anstatt Bürokratie abzubauen.
Wir hegen die Befürchtung, dass der Wald infolge des neuen Betretungsrechts nach und nach Schaden nehmen wird. Man wird dies nicht sofort sehen und manchmal werden auch nur Kenner des jeweiligen Geländes diese Schäden wahrnehmen können. Jedoch wird es leider Schäden geben, was wir doch vermeiden sollten.
Offensichtlicher werden die Schäden durch die erweiterten Möglichkeiten des Reitens im Wald zutage treten. Wir sind gegen diese Öffnung, die auf einer Idee des Innenministers beruht. Das heißt nicht, dass wir Reiter oder auch andere Gruppen außen vor lassen wollen, sondern meinen, dass für Reiter gesonderte Reitwege ausgewiesen werden müssen und wir hierfür in den jeweiligen Regionen Reitwegekonzepte benötigen. Ich weiß, dass die Waldbesitzer dem aufgeschlossen gegenüberstehen. Dass Reitmöglichkeiten nun jedoch so ausgeweitet werden sollen, wie im Gesetz vorgeschlagen, geht uns einfach zu weit, da wir befürchten, dass der Wald Schaden nehmen und auch die Unterhaltung der betreffenden Wege für die Waldbesitzenden teurer werden würde.