Matthias Lammert

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Last Statements

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 4. Oktober wurde in Dresden ein homosexuelles Paar aus
Nordrhein-Westfalen mit Küchenmessern angegriffen und schwer verletzt. Einer der Männer verstarb später.
Am 17. Oktober wurde in Paris ein Geschichtslehrer enthauptet, der seinen Schülern die Meinungsfreiheit lehrte.
Keine zwei Wochen später, am 29. Oktober 2020, wurden in einer Kirche in Nizza drei Menschen attackiert und getötet.
Vier Tage später, am 2. November 2020, wurden in Wien bei einem terroristischen Anschlag vier Menschen ermordet und 22 teils schwer verletzt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, jede einzelne Tat ist abscheulich und lässt uns erschaudern; denn es sind Angriffe auf unsere europäischen Werte, auf die Rechtsstaatlichkeit und auf unsere Demokratie.
Die Täter konnten zwischenzeitlich identifiziert werden. Hinter allen Tätern steht dabei ein Feind, ein Feind unserer demokratischen Grundordnung, der radikale Islam. Das ist eine politische Ideologie, die muslimische Religion entstellt. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die Bemühungen unserer Bundeskanzlerin, gemeinsam mit Frankreich und Österreich neue Initiativen zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus in Europa zu starten.
Das ist erfreulich; denn es zeigt, dass wir als starker Staat diese Gefahren entschieden bekämpfen wollen und auch bekämpfen und dies gemeinsam tun.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die AfD widmet sich mit dieser Aktuellen Debatte einmal mehr einem ihrer Lieblingsthemen, nämlich der vermeintlichen Islamisierung von Europa und Deutschland.
Bereits der Titel Ihrer Aktuellen Debatte ist, finde ich, befremdlich. Was meinen Sie mit „fatalen Konsequenzen“? Die Aufnahme von über 1,5 Millionen Schutzbedürftigen seit dem Jahr 2015? Unterstellen Sie den 4,5 Millionen in Deutschland lebenden Muslimen pauschal eine Zugehörigkeit zum radikalen Islamismus? Wo ist der Unterschied zwischen den Rechtsradikalen und den Linksradikalen, die unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat ablehnen? Ich sage es Ihnen ganz deutlich: Egal ob Rechtsradikale, egal ob Linksradikale, egal ob Islamisten, alle sind Angehörige von extremistischen Gruppierungen. Alle müssen gleichermaßen von uns bekämpft werden; denn alle lehnen unsere offene und tolerante Gesellschaft ab.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in den letzten Jahren mussten wir schmerzliche Erfahrungen mit Terroranschlägen mit islamistischem Hintergrund machen. Das ist gar keine Frage. Daher gilt es umso mehr, zusammen für unsere Werte einzustehen und diese zu verteidigen.
Ich denke in diesem Zusammenhang auch an die Stärkung unserer Sicherheitsbehörden. Einige Vorredner haben dies schon angesprochen, wie beispielsweise Kollege Hüttner. Das gilt natürlich auch für den Ausbau der internationalen Zusammenarbeit, für eine Vernetzung, damit eine frühe Erkennung von Bedrohung erfolgt und solche Anschläge nicht wieder passieren.
Wir benötigen zudem rechtliche Grundlagen dafür, wie beispielsweise die Onlineüberwachung, Deradikalisierungsmaßnahmen oder den zusätzlichen Ausbau der Kompetenzen der Behörden. Dazu hat der Bundestag den Bundesnachrichtendiensten weitere Befugnisse erteilt.
Darüber hinaus muss aber auch eine engmaschige Überwachung von sogenannten Gefährdern erfolgen, damit künftige Anschläge verhindert werden. Auch hier muss eine Abschiebung konsequent erfolgen, wenn das möglich ist.
Um all diese Arbeit durchführen zu können, muss aber auch die Polizei gestärkt werden. Sie muss personell, aber auch materiell gut ausgestattet werden.
Eine klare Durchsetzung der Rechtslage ist notwendig. Wenn Asylsuchende in Deutschland unsere Wertvorstellungen nicht respektieren und unserem Rechtsverständnis nicht folgen können, dann müssen sie in ihre Heimat zurückkehren. Das muss auch konsequent umgesetzt und durchgesetzt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf der anderen Seite müssen wir als Gesellschaft nicht nur weiterhin humanitäre Hilfe leisten, sondern auch an der Vermittlung und Weitergabe unserer Werte arbeiten. Dies bedeutet aber auch, die Religionsfreiheit und damit andere Glaubensrichtungen zu akzeptieren.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen einen modernen, einen liberalen Islam, der sich Deutschland zugehörig fühlt, der sich dem Einfluss ausländischer Regierungen konsequent entzieht und die Identifikation seiner Gläubigen mit unserem Land fördert.
Ich bin mir sicher, wenn das gelingt, dann wird auch dem Islamismus der Boden in diesem und unserem Lande entzogen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Coronavirus hat uns in den letzten Monaten vor viele Herausforderungen gestellt und uns vor allem an wichtige und grundlegende demokratische Werte erinnert. Wie wichtig demokratische Wahlen und besonders auch die Möglichkeit der Briefwahl sind, haben wir anhand der Präsidentschaftswahlen in den USA jüngst sehen können.
Der vorliegende fraktionsübergreifende Gesetzentwurf, den der Kollege Martin Haller schon ausführlich vorgestellt hat, wurde vor diesem Hintergrund eingereicht; denn er befasst sich mit unseren demokratischen Werten, vor allem dem Recht, gewählt zu werden und wählen zu dürfen.
Wir in Rheinland-Pfalz haben leider noch nicht die rechtliche Möglichkeit gehabt, im Rahmen einer Pandemie regionale oder flächendeckende Briefwahlen bei Landes- oder Kommunalwahlen durchzuführen. Das soll sich mit diesem Gesetzentwurf ändern. Daher wollen wir das Landeswahl
und Kommunalwahlgesetz ändern, sodass auf Antrag gegebenenfalls einzelne Regionen in Rheinland-Pfalz den Urnengang durch die Briefwahl ersetzen dürfen, wenn es denn die pandemische Lage zulässt.
Diese Änderung ist durch die Corona-Pandemie und die zur Bekämpfung der Krise erlassenen Maßnahmen notwendig geworden. Es ist sinnvoll, diese Gesetzesänderung durchzuführen, da wir so einerseits besser auf die Gefahrenlage reagieren können und sich andererseits unsere Bürgerinnen und Bürger nicht eventuell zwischen dem Gesundheitsschutz und dem Recht zu wählen entscheiden müssen.
Weiterhin ermöglicht der Gesetzentwurf zum Landeswahlgesetz in Pandemiezeiten die Chancengleichheit für kleine Parteien, nicht privilegierte Listen, die praktisch jetzt noch nicht im Landtag vertreten sind. Aufgrund der vorherrschenden Kontaktbeschränkungen zum Gesundheitsschutz kann gerade die Sammlung von sogenannten Unterstützungsunterschriften durchaus schon erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Gerade durch die Pandemie mit Kontaktbeschränkungen ist das besonders erschwert.
Deswegen befürworten wir auch eine Absenkung der Unterschriftenanzahl für Wahlkreisvorschläge, aber auch für Landeslisten oder Bezirkslisten. Das ist sinnvoll. Dann besteht die Möglichkeit, dass man eine deutliche Erleichterung des Wahlgangs im Sinne des Gesundheitsschutzes schafft.
Es ist auch ein positives Zeichen für unsere Demokratie in diesen schwierigen Zeiten, dass wir eben durchaus eine Beteiligung für Wählergruppen oder gerade Parteien, die noch nicht im Parlament dabei sein können, haben. Sie haben dann die Möglichkeit, nicht so viele Unterstützungsunterschriften sammeln zu müssen und zumindest auf Antrag auf die Wahllisten zu kommen.
Die CDU-Landtagsfraktion ist bei diesen fraktionsübergreifenden Gesetzesänderungen mit dabei. Wir werden diese Gesetzesänderung unterstützen und bitten um Zustimmung.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte Aktuelle Debatte suggeriert zunächst, dass sich die Bundesregierung bislang nicht um den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in Zeiten der Corona-Pandemie gekümmert hat. Durch die Formulierung „Rheinland-pfälzische Verbraucherinnen und Verbraucher schützen: Bund muss ‚Corona-Rettungsschirm‘ schaffen“ entsteht der Eindruck, dass Sie von den bereits erfolgten Schutzmaßnahmen abzulenken versuchen.
Das kann so nicht stehen bleiben, und dem muss widersprochen werden. Die unionsgeführte Bundesregierung und unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel haben durch ihren besonnenen Kurs Deutschland gut durch die Krise geleitet.
Die Bundesregierung hatte immer, trotz der ganzen Unwägbarkeiten, einen klaren Kompass. Wir wollen die Krise meistern und nach vorne blicken. Wir schauen nach vorne,
um Deutschland fit zu machen, damit wir auch in Zukunft unseren Wohlstand halten und mehren können.
Für uns als CDU-Fraktion sind die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie deren Schutz immens wichtig; denn sie wurden durch die coronabedingten Einbußen in den vergangenen Monaten vor große Herausforderungen gestellt. Daher hat die Bundesregierung bereits Ende Juni dieses Jahres das bislang größte Kraftpaket zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft in der Nachkriegszeit beschlossen. Ich denke, das ist schon eine starke Antwort und ein Schutz für die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Was machen die Grünen? Sie sind offenbar noch immer in der Krise verhaftet. Das wird in dieser Aktuellen Debatte deutlich. Die Forderungen gehen völlig an der Realität vorbei. Sie wollen weitere Hilfen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Bundesregierung hat das millionenschwere Konjunkturpaket verabschiedet, das den von der CoronaKrise betroffenen Menschen hilft. Diese Maßnahmen greifen bereits. Die Wirtschaft kommt wieder in Schwung. Das ist doch alles positiv.
Scheinbar – das muss man sich schon fragen – sind die Grünen, die hier an der Landesregierung beteiligt sind, offenbar selbst der Auffassung, dass das Engagement der Landesregierung zu wünschen übrig lässt; denn sonst würden sie vielleicht Hilfen auch hier in Rheinland-Pfalz verstärkt ausbauen und nicht ständig nach dem Bund rufen, wie sie es heute schon wieder getan haben, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich frage Sie, Frau Ministerin Spiegel: Weshalb wenden Sie sich mit ihren Kolleginnen und Kollegen eigentlich an die Bundesregierung, statt durch die Landesregierung Gesetzesänderungen durch den Bundesrat zu bringen und zu initiieren? Diese Möglichkeit haben Sie doch als Kabinettsmitglied. Das machen Sie aber nicht.
Wenn ich mir das anschaue, wie sind denn die Reaktionen der anderen Fraktionen und Parteien? Man hat schon von den Vorrednern gehört – auch Kollegin Simon hat es etwas zurückhaltend angesprochen –, wie die Reaktion auf diese Initiative von Ihnen ist. Die SPD auf Bundesebene bezeichnet das von Frau Spiegel initiierte Schreiben laut Handelsblatt als einen „merkwürdigen Vorstoß“. Bei dem Vorstoß der grünen Verbraucherschutzministerinnen und -minister gehe es weniger um Verbraucherschutz, sondern es gehe um grüne Parteipolitik, die im Vordergrund stehe. – Hört, hört, die Bundes-SPD.
Die Bundes-FDP, Herr Wissing, sagt es noch klarer. Sie sagt auf die Frage, was sie von dem Vorstoß hält: Nichts. – Das sagt die FDP. Nichts; denn es sei nicht durchdacht. – Das spricht doch für alles, meine sehr verehrten Damen und
Herren.
Meines Erachtens sind SPD und FDP hier in der Koalition dabei. Vielleicht diskutieren Sie das erst einmal intern.
Wir setzen doch gerade alles daran, möglichst bald zur Normalität zurückzukehren und unsere Wirtschaft wieder zum Laufen zu bringen. Ihre Forderung zur Wiederaufnahme des Kreditmoratoriums zielt genau in die andere Richtung und setzt darüber hinaus ein falsches Signal für unsere Wirtschaft, wie Frau Simon schon zu Recht gesagt hat.
Es gibt im Übrigen bereits Gesetzentwürfe auf Bundesebene, auch das ist angesprochen worden. Für das Inkassorecht und zum Schuldnerschutz laufen die Gesetzgebungsverfahren. Dort gab es bereits erste Lesungen im Bundestag. Die Anhörung fand zufälligerweise sogar gestern statt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen natürlich vor Abzocke und zu hohen Inkassoforderungen geschützt werden. Dafür setzt sich die CDU auch ein, und wir müssen dafür sorgen, dass die Missverhältnisse zwischen der Höhe der Forderungen und der Inkassogebühren beseitigt werden – absolut –, und das ist auch in diesen Gesetzen entsprechend verbrieft. Deswegen wollen wir diese Gesetze, und dort sind auch die Gebührensenkungen hinterlegt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich würde mich abschließend sehr freuen, wenn Sie auch in RheinlandPfalz die Probleme so angehen würden, wie die CDUgeführte Regierung auf Bundesebene das entsprechend tut. Nehmen Sie sich daran einmal ein Beispiel, und machen Sie konkrete Hilfszusagen für die Menschen hier vor Ort, anstatt immer nur nach dem Bund zu rufen.
Herzlichen Dank.
......... 7081 Abg. Jens Guth, SPD:.............. 7082 Abg. Heribert Friedmann, AfD:......... 7082 Abg. Monika Becker, FDP:............ 7083 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:........................ 7084
Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/12265 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. 7084
Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/12716 – Erste Beratung.................. 7084
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf befasst sich dem Grunde nach mit drei Aspekten – der Minister hat es bereits gesagt –: Zum einen soll das Landesgesetz zur Ausführung des Passgesetzes und des Personalausweisgesetzes geändert werden, um eine elektronische ID-Karte für EU-Bürgerinnen und -Bürger einführen zu können.
Diese Änderungen sind, wie der Minister zu Recht gesagt hat, aufgrund von Neuerungen oder Neuregelungen auf Bundesebene notwendig geworden und absolut sinnvoll. Hier wird vielleicht die eine oder andere bürokratische Entschlackung oder Entlastung stattfinden und einiges unbürokratischer und leichter gemacht werden können.
Weiterhin sieht der Gesetzentwurf Änderungen bei der Besoldung vor. Dies ist zum einen die beabsichtigte Höherstufung des Inspekteurs oder der Inspekteurin der Polizei auf B 4. Dies ist sinnvoll, denn es ist eine Angleichung an Regelungen in anderen Bundesländern, in denen die Besoldung auf dieser Ebene dargestellt ist. Dies ist absolut richtig; der Verantwortungsbereich des höchsten Polizisten oder der höchsten Polizistin des Landes rechtfertigt diese Entscheidung.
Gleichzeitig ist es aus unserer Sicht sachlich gerechtfertigt, auf den Personalabbau bei den Katasterämtern zu reagieren und das Amt des Präsidenten oder der Präsidentin des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation eine Besoldungsstufe abzusenken. Die Hochstufung und die Absenkung sind finanziell ausgeglichen, sodass sich haushalterisch nichts verändern oder passieren wird.
Beim letzten Punkt, der Änderung im Reisekostengesetz, hat die Corona-Pandemie einiges vorangetrieben. Bevor Dienstreisen genehmigt werden, soll eine stärkere Prüfung erfolgen. Viele Unternehmen machen bereits Videokonferenzen, zahlreiche Dienstreisen sind dadurch überflüssig geworden, und manche haben festgestellt, dass Videokonferenzen effektiver sind, weil kürzer geredet oder effizienter gearbeitet wird. Darauf soll auch die Landesverwaltung reagieren und mehr Telefonkonferenzen und Videokonferenzen durchführen.
Dies ist also eine sinnvolle Geschichte, wir brauchen dafür jedoch eine gute Digitalisierung. Ich will noch einmal darauf verweisen, dass das ganz wichtig ist.
Die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Aufnahme umwelt- und klimarelevanter Gesichtspunkte begrüßt die CDU-Fraktion ausdrücklich. Das ist ein weiterer Schritt zu mehr Klimaschutz.
Insgesamt sind die vorgeschlagenen Änderungen unproblematisch und grundsätzlich absolut zu begrüßen. Wir werden weitere Beratungen im Innenausschuss durchführen. Ich denke, in dem Sinne werden wir diesem Gesetz unsere Zustimmung geben.
Herzlichen Dank.
......... 7027 Abg. Heike Scharfenberger, SPD:....... 7027 Abg. Dr. Timo Böhme, AfD:........... 7028 Abg. Monika Becker, FDP:............ 7029 Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport:....................... 7029 Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 7029
Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/12084 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. 7030
Landesgesetz zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes (LLadöffnG) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 17/12096 – Erste Beratung.................. 7030
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgrund der durch die Corona-Pandemie verursachten Einschränkungen ist ein Zusammentreffen von in der Tat vielen Gremien schwierig. Nicht nur Arbeitgeber, auch kommunale Gebietskörperschaften, Landtage oder Bundestage haben von der Möglichkeit, auf Video- oder Telefonkonferenzen zuzugreifen, Gebrauch gemacht. Das haben wir im letzten Plenum schon für die kommunalen Gremien gesetz
geberisch entsprechend umgesetzt.
Heute wird ein Gesetzentwurf eingebracht, damit auch Personalräte deutliche Erleichterungen bekommen. Die Kollegin hat es schon gesagt: Für sie soll auch die Möglichkeit bestehen, Sitzungen als Video- oder Telefonkonferenzen durchzuführen, wenn vorab nicht ein Drittel der Mitglieder dieser Form widersprochen hat. Wichtig ist, dass man Vorkehrungen trifft, dass keine Inhalte aus dieser Sitzung in die Öffentlichkeit gelangen. Ich denke, das ist eine Selbstverständlichkeit.
Der Grundsatz, der mit diesem Gesetz verfolgt wird, wird von unserer Fraktion vollumfänglich unterstützt. Es ist auch eine befristete Geschichte. Wir halten das absolut für richtig. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir sind zwar heute nur in erster Lesung, aber ich kann es schon signalisieren.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten, lieben Kolleginnen und Kollegen! Die von den Grünen heute beantragte Aktuelle Debatte ist ein Stück weit unehrlich und durchschaubar. „Jetzt helfen: Geflüchtete Menschen von den griechischen Inseln sofort aufnehmen. Bund muss Blockadehaltung aufgeben“.
Damit suggerieren Sie, dass die Bundesrepublik Deutschland bislang nicht geholfen und keine Flüchtlinge aufgenommen hat. Dies versuchen Sie durch Ihren zweiten Satz noch zu verstärken: „Bund muss Blockadehaltung aufgeben“.
Also liebe Kolleginnen und Kollegen, richtig ist doch auch, dass die Bundesrepublik Deutschland bis zum Ausbruch der Corona-Krise im März dieses Jahres 400 Flüchtlinge pro Tag aufgenommen hat. 400 Flüchtlinge pro Tag!
Wer vor dem Hintergrund behauptet, die Bundesrepublik
und damit wir alle – tue zu wenig, hat entweder wenig Ahnung, oder er ignoriert sehenden Auges die enorme Hilfsbereitschaft und die großen Kraftanstrengungen, die die staatlichen Einrichtungen, aber auch die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes geleistet haben und leisten.
In den vergangenen fünf Jahren haben rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland Zuflucht gefunden. 1,8 Millionen! Dann von einer Blockadehaltung der Bundesregierung zu sprechen, ist wirklich schlichtweg falsch. Das gehört zu der Debatte und zur Ehrlichkeit einfach ein Stück weit dazu.
Richtig ist auch – das haben Sie auch angesprochen –, dass die Bundesrepublik Deutschland zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie und zur Verhinderung weiterer Infektionsketten innerhalb der Europäischen Union alle Dublin-Überstellungen von und nach Deutschland bis auf Weiteres ausgesetzt hat. Sie sind so lange ausgesetzt, bis die COVID-Pandemie ausgestanden oder im Griff ist.
Es handelt sich dabei nicht um eine Blockadehaltung, sondern es handelt sich schlichtweg um eine vorübergehende Maßnahme für einen effektiven Gesundheitsschutz, und zwar für einen effektiven Gesundheitsschutz für Deutschland und Europa, also für uns alle.
Ich möchte Ihnen auch sagen: Wir sprechen von einer vorübergehenden Aussetzung der Dublin-Überstellung, die gerade einmal zwei Monate andauert. Zwei Monate! Die Grünen, die dieser Landesregierung auch angehören, haben nichts gesagt, als es wegen COVID zu Grenzschließungen zu Frankreich, Luxemburg oder Belgien kam.
Als der Bundesinnenminister das ausgesprochen hat, gab es keine Debatte. Aber jetzt sprechen Sie plötzlich von den Außengrenzen. Das ist doch Doppelmoral. Das ist doch Doppelmoral, wie Sie da sprechen. Das ist doch nicht in Ordnung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der derzeitige Aufnahmestopp ist auch nicht absolut. Es sind immerhin 73 Geflüchtete nach Rheinland-Pfalz gekommen. Auch die vom Bundesinnenminister aufgenommenen Minderjährigen – die Kollegin hat es angesprochen – kamen nach Deutschland und nach Rheinland-Pfalz.
Wir haben uns an die Spitze gestellt und vieles probiert, auch der Bundesinnenminister. Es ist doch nicht so, dass
da überhaupt nichts gemacht wurde.
Kommen wir von den Grenzschließungen zu Ihrer Forderung: sofort Flüchtlinge aufnehmen. – Sorry, diese Forderung ist schlicht unrealistisch.
Sie wissen doch tatsächlich gar nicht, wie das umsetzbar ist. Wie wollen Sie denn das im Rahmen der COVID-Pandemie überhaupt umsetzen? Wie wollen Sie diese Hygienemaßnahmen hier in Deutschland umsetzen? Sollen Charterflüge gebucht werden? Wollen Sie Busse einsetzen? Oder sollen die Flüchtlinge vielleicht selbstorganisiert durch die Mitgliedsstaaten bis nach Deutschland einreisen?
Sie schreiben eine 14-tägige Quarantäne vor für Personen, die jetzt von außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland oder in die Europäische Union kommen. 14 Tage Quarantäne, wie soll denn das funktionieren? Das kann doch im Augenblick überhaupt nicht richtig funktionieren. Wir haben diese Kapazitäten schlicht und ergreifend einfach nicht.
Deswegen ist Ihre Forderung einfach unrealistisch und unglaubwürdig.
Ich sage Ihnen ganz offen: Natürlich – da sind wir doch bei Ihnen – brauchen wir ein koordiniertes gesamteuropäisches Vorgehen. Deutschland ist Mitglied der Europäischen Union. Wir halten es daher für ganz wichtig, dass alle Hilfsmaßnahmen auf europäischer Ebene koordiniert und gebündelt werden.
Es gibt doch Bemühungen. Diese Bemühungen, eine gesamteuropäische Lösung zu finden, sind derzeit im Unterfangen. Das wird gemacht, und wir wollen keine nationalen Alleingänge, weil das ein Stück weit der falsche Weg ist.
Wir brauchen ein gesamteuropäisches Bemühen für ein europäisches Asylsystem.
Das muss unser Ziel sein, und daran arbeiten auch die Bundeskanzlerin und der Bundesinnenminister.
Deswegen wollen wir das als CDU-Fraktion nicht. Im Gegenteil, wenn dies so wäre, würden wir bei den Geflüchteten auf den griechischen Inseln eine Erwartungshaltung schüren, die so nicht hinnehmbar und erfüllbar ist.
Das ist doch der Punkt.
Ich will noch eines klarstellen: Wir wollen natürlich, aber können nicht allen Menschen helfen. Auch das muss man vielleicht irgendwann noch einmal sagen. So leid es mir tut. Ich kenne auch die Bilder vor Ort. Das tut einem in der Seele weh.
Aber deswegen ist es umso wichtiger, und das gehört auch dazu, dass wir auch in Griechenland humanitäre Hilfe leisten. Das macht im Übrigen Deutschland. Das macht die Europäische Union. Da haben Sie recht, die Zustände sind absolut katastrophal, da muss Hilfe geleistet werden.
Aber da sind wir doch dabei. Das muss doch unsere Gesinnung sein. Dabei übernimmt Deutschland Verantwortung, und wir übernehmen Verantwortung. Deswegen ist das keine Blockadehaltung, wie Sie das hier behauptet haben.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir reden ein wenig aneinander vorbei.
Frau Ministerin Spiegel, ich hatte vorhin in meiner Rede gesagt, dass wir selbstverständlich über den Bundesinnenminister die minderjährigen Kinder aufgenommen, uns mit an die Spitze gestellt und versucht haben, eine noch größere Lösung hinzubekommen, und zwar nicht nur mit denjenigen, die wir aufgenommen haben, sondern darüber hinaus. Das war eine Initiative, die auf jeden Fall von der Bundesregierung ausgegangen ist.
Darüber hinaus sollen weitere Initiativen kommen. Da sind wir nicht weit entfernt. Aber wir müssen uns die Situation vor Augen führen.
Frau Binz, das ist das, was Sie mit Ihrer Aktuellen Stunde angeführt haben. Sie müssen noch einmal lesen, was Sie beantragt haben: sofort helfen, Blockadehaltung aufgeben und sofort Flüchtlinge von den griechischen Inseln holen. Das ist nicht so ganz einfach. Man muss schauen. Wir können die Pandemie nicht ausklammern. Wir können nicht sagen, wir machen hier ohne Ende Sicherheitsmaßnahmen. Wir haben zunächst die Außengrenzen geschlossen. Wir hatten die innereuropäischen Grenzen geschlossen, um unser Gesundheitssystem, um uns, Europa und Deutschland zu schützen. Natürlich wollen wir die Bemühungen fortsetzen. Die Bundeskanzlerin und der Bundesinnenminister sind dabei, Lösungen zu finden. Wir sind immer ganz vorne mit dabei.
Ich habe Ihnen gesagt, wir haben bis kurz vor der COVIDPandemie 400 Flüchtlinge täglich aufgenommen. Sie erzählen, da wäre nichts gewesen. Es waren 1,8 Millionen in den letzten fünf Jahren. Sorry, aber da ist doch etwas gemacht worden. Man kann nicht sagen, wir haben nichts gemacht. Das ist doch schlichtweg wirklich unverschämt.
Ich sage Ihnen noch eines: Wir sind bemüht, und wir wollen, dass eine gesamteuropäische Lösung kommt. Das brauchen wir auch. Wir wollen in den Lagern helfen. Das muss unser Ansinnen sein. Das läuft schon. Ich bin bei Ihnen, dass das noch nicht ausreichend ist. Da wird einiges gemacht. Sie stellen sich hier hin und sagen, als wäre das nicht von der Bundesregierung gemacht worden, als wäre alles ausgeblendet worden. Das ist wirklich – diesen Vorwurf müssen Sie sich gefallen lassen – Effekthascherei bzw. Sand in die Augen der Menschen gestreut. Sie wollen die schnelle Nummer.
Das ist scheinheilig. Das weisen wir mit Vehemenz zurück.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Weiterentwicklung von E-Government spielt seit Jahren eine wichtige Rolle. Es geht hierbei auf der einen Seite darum, unsere Verwaltungsarbeit effizienter zu gestalten und damit Entbürokratisierung Vorschub zu leisten, und auf der anderen Seite soll die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgern und Wirtschaft erleichtert werden.
In diesem Zusammenhang haben das Europäisches Parlament und der Europäische Rat bereits am 16. April 2014 eine Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen erlassen, welche nun in nationales Recht umgesetzt wird. Das soll durch dieses Gesetz erfolgen.
Hier werden alle öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, elektronische Rechnungen, die einer europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entsprechen, zu empfangen und weiter zu verarbeiten. Von der elektronischen Verarbeitung profitieren die Unternehmen, aber auch die Verwaltungen gleichermaßen. Das ist in der Tat eine sinnvolle Geschichte.
Noch zwei Bemerkungen: Es handelt sich im Grunde genommen um ein Zukunftsthema. Es ist eine Entlastung, eine Entschlackung. Das ist nur zu begrüßen.
Das Gesetz hätte allerdings noch schneller umgesetzt werden sollen. Normalerweise hätte diese Umsetzung laut europäischer Richtlinie bereits bis zum 27. November 2018 erfolgen müssen. Wir machen das erst heute. Das ist schade. Aber wir begrüßen den europäischen Vorstoß und stimmen diesem vorliegenden Gesetzentwurf zu.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über die Änderung des Waldgesetzes. Ich will es vorneweg sagen: Die CDU steht den Änderungen sehr positiv gegenüber. Es handelt sich, wie der Kollege Steinbach schon ausgeführt hat, im Grunde genommen um drei große Gebiete, nämlich den Kur- und Heilwald, die Waldpädagogik und die kostendeckenden Gebührensätze.
Ich darf mit dem ersten Gebiet beginnen. Wir haben mit der Aufnahme eines sogenannten Kur- und Heilwaldes, den man ausweisen kann, etwas ganz Neues in RheinlandPfalz. Ich denke, das ist schon etwas Besonderes. Bislang besteht für Waldbesitzende nicht die Möglichkeit, sogenannte Heil- und Kurwälder auszuweisen.
Der Kurwald – das ist schon beschrieben worden – dient der gesundheitsfördernden Breitenwirkung, wie im Gesetz beschrieben, während der Heilwald als Behandlungsraum für therapeutische Nutzungen dienen soll.
Das ganze ist im Übrigen in der Tat – wer sich da ein bisschen schlau macht – medizinisch absolut fundiert, und es ist, wie der eine oder andere vielleicht auf den ersten Blick zu meinen scheint, keine Esoterik.
Nein, dahinter steckt schon etwas Grundsätzliches; denn ein offizieller Heilwald muss auch ganz spezielle Kriterien erfüllen. Das kann man nicht einfach so werden, sondern es bedarf einer bestimmten Luftqualität, bestimmter Ruhezonen, eines unebenen Geländes und der entsprechenden passenden Baumarten. Es gilt also, eine ganze Vielfalt an Kriterien zu erfüllen, um überhaupt einen Kur- und Heilwald – ich habe mich damit ein bisschen beschäftigt – einzurichten. Das ist also etwas wirklich Positives.
So etwas gibt es aktuell in der Tat in Deutschland und sogar in Europa im Grunde genommen nur auf der Insel Usedom.
Die hatten den ersten.
Jetzt, genau. In Usedom wurde es vom Land Mecklenburg-Vorpommern intensiv unterstützt und lief unter anderem als Wirtschaftsförderung.
Da gibt es sehr, sehr viele Gäste. Ich darf einfach einmal zitieren, was man auf der Homepage von Usedom über den Heilwald lesen kann: „Naturliebhaber jeden Alters, Kurgäste an der Ostsee und gestresste Manager aus Politik und Wirtschaft
nutzen die natürliche Heilkraft der Bäume zur Waldtherapie oder zur Meditation.“
Ja, also Sie sehen, wenn Sie einmal irgendwann der Politik überdrüssig sind, werden wir dort dann irgendwann geheilt und vielleicht auf einen guten Weg gebracht.
Das ist also etwas Positives für uns.
Ich will das schon ernsthaft sagen. Warum soll das, was dort im Norden der Republik gerade auch für den Tourismus gut funktioniert, nicht auch in Rheinland-Pfalz funktionieren? Deswegen begrüßen wir das ausdrücklich.
Die Stadt Lahnstein und ihre Vertreter mit Oberbürgermeister Peter Labonte sind oben auf der Tribüne anwesend. Sie haben das schon seit längerer Zeit betrieben und auch Roger Lewentz und mich – das will ich sagen – mit eingebunden. Ich freue mich daher und glaube, dass wir jetzt miteinander das eine oder andere auf den Weg bringen können, und kann sagen, dass wir dieses Projekt auch gerne fördern.
In Lahnstein soll dann ein Mischwald, eine schon etwas größere Fläche in der Größe von etwa 30 Fußballfeldern, genutzt werden. Das Projekt würde sich dort perfekt anbieten, gerade auch für psychische oder Herz-KreislaufErkrankungen, die dort behandelt werden können. Es werden derzeit entsprechende medizinische aber auch forstgutachtliche Dinge erstellt, um dieses Projekt überhaupt anschieben zu können.
Ich freue mich – das will ich schon deutlich sagen – ebenso wie Herr Roger Lewentz, dass der erste Heil- und Kurwald vielleicht in meinem Heimatlandkreis Rhein-Lahn-Kreis entsteht. Ich denke, das ist auf jeden Fall etwas Schönes.
Von dieser Seite wünsche ich auch den Initiatoren viel Erfolg. Da steckt noch viel Arbeit dahinter, aber dort hat sich ein gutes Team gebildet. Ich bin sicher, dass wir auf einem tollen Weg sind, und wünsche viel, viel Erfolg.
Der zweite Punkt im Gesetz beschäftigt sich mit der Möglichkeit der Waldpädagogik. Auch das ist absolut zu begrüßen. Es ist gut, Bildung und Lernprozesse zu fördern. Ich sage meinen Kindern auch immer, sie sollen ab und zu einmal das Handy wegstecken und in den Wald gehen. Das täte vielen Kindern gut.
Waldpädagogik wäre vielleicht am besten dort aufgehoben, wo kein WLAN-Empfang und kein Netz ist. Ich weiß, das Netz ist in Rheinland-Pfalz eigentlich flächendeckend vorhanden,
aber vielleicht finden wir ja noch eine kleine Lücke, in der kein Netz ist,
damit die Kinder sich wirklich die Bäume ansehen und nicht nur aufs Handy schauen.
Das sage ich schon ernsthaft. Es ist ab und zu auch einmal schön, einen Baum zu umarmen. Mein Hund macht das auch täglich.
Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch der dritte Punkt im Gesetz ist durchaus sinnvoll. Aktuell ist es so, dass die Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen entscheiden können, ob die Revierleitung durch staatliche Bedienstete oder eigene Bedienstete durchgeführt werden kann. Beim Revierdienst durch staatliche Bedienstete erstatten die Kommunen dem Land für die Durchführung der forstbetrieblichen Aufgaben anteilige Personalkosten, und Gebührensätze werden dann immer an den Holzumsatz angepasst.
Bis jetzt war das nur bei Körperschaften mit weniger als 50 ha produzierter Holzbodenfläche möglich. Zukünftig soll das bei drei Festmetern pro Jahr pro Hektar berücksichtigt, also durchaus auf etwas größere Bereiche ausgeweitet werden.
Ich denke, das ist eine finanzielle Entlastung gerade der körperschaftlichen Forstbetriebe bei geringerem Holzertrag, unabhängig von der Fläche. Das ist aufgrund der Situation im Wald und der schlechteren Erträge durchaus eine sinnvolle Geschichte.
Klar, wir haben dann vielleicht ein kleines Ungleichgewicht zwischen staatlichen und kommunalen Förstern, aber der Status quo bei den kommunalen bleibt zumindest erhalten. Da ändert sich nichts. Deswegen ist auch das sicherlich grundsätzlich zu begrüßen.
Ich habe noch eine Frage, zu der die Ministerin nachher sicherlich noch etwas sagen wird. Vielleicht können Sie noch einmal etwas zu der Kostenabschätzung sagen. Da steht etwas von einem niedrigen einstelligen Millionenbetrag. Das umfasst eine Bandbreite von 1 Million Euro bis 9 Millionen Euro. Vielleicht können Sie das ein bisschen einordnen. Das wäre schön.
Insgesamt begrüßen wir die Regelungen insbesondere zum Heil- und Kurwald, das ist gar keine Frage. Wir freuen uns auf die Ausschussberatungen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, Sie kommen nach einem langen Tag nach Hause, wollen die Haustür aufschließen, aber der Schlüssel bricht ab, und Sie kommen nicht ins Haus.
Was machen Sie? Sie schauen in Ihrem Smartphone nach
einem örtlichen Schlüsselnotdienst, rufen diesen an, und wenige Minuten später ist dieser vor Ort. Nach einem kurzen Augenblick öffnet er die Tür, und dann öffnen Sie die Augen, weil er Ihnen eine Rechnung über 800 Euro präsentiert, teilweise sogar über 1.000 Euro. Dann stehen sie da.
Dieser oder ähnliche Fälle gibt es leider häufiger in Rheinland-Pfalz, aber auch in anderen Bundesländern. Das ist schon ein großes Problem. Wie können wir unsere unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger davor schützen? Dieses Thema müssen wir angehen.
Mit dem Thema „Regulierung der Schlüsseldienste“ beschäftigt sich unsere Fraktion sehr wohl schon etwas länger, Frau Simon.
Wir haben auch Gespräche mit Betroffenen geführt. Ich hatte viele Anrufe und Anfragen, nachdem einiges in der Zeitung stand. Wir haben mit der Verbraucherzentrale einige Gespräche geführt, auch mit den Handwerkskammern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ja, es bestehen offenbar kriminelle Strukturen bei einzelnen sogenannten Schlüsselnotdiensten. Meist stecken sogar organisierte Gruppen hinter solchen Schlüsselnotdiensten, regelrechte Betrugsmaschen. Sie haben den Fall in Kleve genannt. Es gibt eine ganze Reihe von Fällen, über 1.000 Stück, die entsprechend abgearbeitet werden müssen, bei denen festzustellen ist, dass es offensichtlich ein großes organisiertes Problem ist.
Das hat im Übrigen auch die Expertenanhörung bewiesen, zu der wir die Verbraucherzentrale benannt hatten. Wir haben sehr wohl jemanden benannt. Es ist doch nicht schlimm, wenn wir sie zusammen benannt haben. Wir haben sie auch benannt.
Ich denke, die Expertise der Verbraucherzentrale war sehr anschaulich und sehr gut. Frau Dr. Gerhards hat dies sehr gut und sehr anschaulich persönlich im Ausschuss vorgetragen und noch einmal klar bestätigt, dass die Anfragen zeigen, dass wir uns mehr oder weniger im klassischen Betätigungsfeld Organisierter Kriminalität befinden und dies in der Schlüsseldienstbranche vorkommt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag der regierungstragenden Fraktionen zeigt zumindest deutlich, dass Sie von einem flächendeckenden Problem und nicht nur von Einzelfällen sprechen. Ich denke, insoweit sind wir uns einig.
Allerdings fallen verschiedene Antworten auf die Anfragen von uns, was man gegen Probleme in dieser Schlüsseldienstbranche machen kann und welche Möglichkeiten es gibt, vonseiten der Landesregierung sehr ernüchternd aus. In der Antwort wurde mehr oder weniger auf eine konsequente Strafverfolgung und auf die Präventionsarbeit der Verbraucherzentrale verwiesen. Das war zumindest in den Antworten auf Kleinen Anfragen zu lesen – aus unserer
Sicht etwas dünn. Wir fragen uns schon, warum nicht mehr kam und warum in den letzten Jahren nicht mehr gemacht wurde, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Es sind in der Tat Bürgerinnen und Bürger betroffen. Aus der Expertenanhörung im Ausschuss ging aber auch deutlich hervor, dass der Koalitionsvorschlag, die Schlüsselnotdienste, wie in Ihrem Antrag gefordert, zur Vorlage der Preisverzeichnisse bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu verpflichten, einschließlich einer Veröffentlichung diese Angaben im Internet, einfach nicht ausreicht, um das Problem zumindest zu lösen.
Regeln sollte das wieder einmal der Bund. Es ist immer das Typische. Wenn man eine eigene Verantwortung nicht übernehmen möchte, dann verweist man auf andere, in dem Fall auf den Bund. Das geht uns ein Stück weit zu wenig in die richtige Richtung.
Es wurde mehrfach in den Anfragen darauf verwiesen, dass es sich bei den Schlüsselnotdiensten um ein sogenanntes überwachungsbedürftiges Gewerbe handelt und diese aufgrund der Gewerbeordnung durch entsprechende Aufsichtsbehörden überwacht werden müssen. Man kann diese schon prüfen.
Es steht dort, dass die Seriosität der Unternehmen entsprechend zu prüfen ist. Vielleicht zu Beginn, aber dies kann auch wiederum immer wieder nachhaltig zu einer erneuten Prüfung führen. Das muss man dann entsprechend durchführen. Dazu brauchen die Ämter entsprechendes Personal, damit sie das durchführen können. Dann wird man schon sehen, dass man einiges machen kann.
Die Verbraucherschutzministerkonferenz im Juni 2018 – Sie haben es angesprochen – hat ausdrücklich in der Tat auf eine stärkere Beteiligung der Länder gepocht, natürlich mit dem Bund zusammen, aber ausdrücklich auch die Länder. Es bleibt den Ländern unbenommen, frühzeitig etwas zu tun, bevor man wieder ewig wartet. Es hilft den Menschen in der Tat nichts, wenn wir vor Ort solche Probleme haben und die Verantwortung auf den Bund schieben.
Deshalb haben wir einen Alternativantrag eingebracht, den ich für unsere Fraktion im letzten Ausschuss angekündigt habe. In diesem Alternativantrag haben wir einige Forderungen. Diese sind sicherlich nicht alle abschließend, keine Frage. Aber es sind zumindest einige Forderungen mehr als die, die die regierungstragenden Fraktionen in ihrem Antrag aufgeführt haben.
Für uns ist es einfach wichtig, dass die Landesbehörden personell so aufgestellt sind, dass sie die Verbraucher schützen und diese Unternehmen, die diese Schlüsselnotdienste anbieten, regelmäßig prüfen können.
Wir wollen eine Prüfung, inwieweit Verbünde seriöser Notdienstanbieter gebildet werden können. Auch die Auffindbarkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher soll dadurch verbessert werden. Wir wollen die Prüfung eines Landesprüfsiegels. Auch das ist beispielsweise von der Verbraucherzentrale angeregt worden. Ob das jetzt nun per se bei der Verbraucherzentrale angesiedelt ist oder mit un
terstützt wird, ist sicherlich eine Diskussionsfrage. Aber wir halten es für absolut sinnvoll. Es wäre zumindest eine weitere Stärkung.
Wir halten grundsätzlich weitere Informationen für wichtig. Wir halten – ich denke, das ist auch noch ein wichtiger Punkt – die Geschichte für wichtig, dass wir ein länderübergreifendes koordiniertes strafrechtliches Ermittlungsvorgehen zur Bekämpfung von unseriösen Betrieben durchführen und dies auch funktioniert.
Es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen, mit denen man unmittelbar etwas machen kann, ohne nur auf die Bundesnetzagentur zu verweisen, dass man dort eine Abfrage machen oder die Verzeichnisse entsprechend bundesweit aufstellen kann. Das sind für uns Punkte, bei denen man unmittelbar etwas machen könnte. Deswegen haben wir diesen Änderungsantrag eingebracht.
Wir würden uns freuen, wenn Sie diesem zustimmen würden; denn dadurch können wir unsere Verbraucherinnen und Verbraucher am besten schützen. Das ist unser Ansinnen. Das ist das Entscheidende und Wichtige und nicht nur, immer wieder die Verantwortung wegzuschieben.
Danke schön.
...... 6273 Abg. Wolfgang Schwarz, SPD:...... 6274 Abg. Heribert Friedmann, AfD:...... 6275 Abg. Monika Becker, FDP:........ 6276 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 6277 Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport:.................... 6278
Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 17/10321 –............... 6280
Technologieoffenheit nutzen – Wasserstoffstrategie Rheinland-Pfalz erarbeiten Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/10503 –.......... 6280
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Prävention bedeutet, einen Schritt voraus zu sein, und genau das wollen wir mit unserem Antrag erreichen. Wir wollen der Organisierten Kriminalität in Rheinland-Pfalz einen Schritt voraus sein.
In der Ausschussberatung haben die Vertreter der Regierungsfraktionen behauptet, dass dieser vorliegende Antrag Ängste schüre und Probleme sehe, die es in unserem Bundesland nicht gebe. Genau das Gegenteil ist aber der Fall. Wir wollen, dass Rheinland-Pfalz gerade kein Rückzugsort für Organisierte Kriminalität oder Clankriminalität wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Antrag enthält drei Schwerpunkte.
Erstens, die Polizeiliche Kriminalstatistik auf mögliche Or
ganisierte Kriminalität sowie auf Clan- und Familienclanstrukturen zu sichten und auszuwerten, zweitens die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und die präventive Bekämpfung von Clan- und Familienclankriminalität sowie drittens die Bekämpfung von Geldwäsche.
Damit wir wissen, in welchem Umfang es überhaupt in Rheinland-Pfalz Organisierte Kriminalität sowie eventuell Clan- oder Familienclankriminalität gibt, muss unseres Erachtens die Kriminalstatistik entsprechend ausgewertet werden; denn nur anhand von validen Daten lassen sich weitgehende Handlungsoptionen bestimmen.
Man kann es natürlich auch so machen wie der Innenminister und sagen – ich darf zitieren –: „Es gibt keine Erkenntnisse der Polizei, die auf organisierte Strukturen von Clan-Kriminalität in Rheinland-Pfalz hinweisen.“ So äußerte sich der Innenminister im September gegenüber der RHEINPFALZ.
Woher diese Erkenntnis kommt, erschließt sich mir nicht ganz; denn ich darf darüber hinaus den Innenminister erneut aus der RHEINPFALZ zitieren: „Um möglichst früh zu erkennen, ob sich solche Strukturen aufbauen, wird derzeit ein aktuelles landesweites Lagebild erstellt.“ Es gibt also nach der eigenen Einlassung des Innenministers noch keine Auswertung der Kriminalstatistik im Hinblick auf die organisierte Clankriminalität. Genau das ist unser Ansatz, weil wir das wissen wollen. Da setzen wir an. Wir können nicht von vornherein sagen, das gibt es nicht, wie das vonseiten des Innenministers behauptet wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität haben wir mittlerweile Probleme, die sich einfach nicht mehr wegdiskutieren lassen. Auch die Landesregierung kann nicht einfach die Augen davor verschließen und das nicht ansprechen.
Gestern gab es zum Beispiel in Rheinland-Pfalz einen Großeinsatz der Bundespolizei zur Bekämpfung der gewerbsmäßigen Schleuserkriminalität. Vor zwei oder drei Wochen gab es eine Großrazzia, mit der die Polizei gegen einen libanesischen Familienclan wegen des Verdachts der Schleuserkriminalität vorging. Dabei wurden insgesamt 28 Objekte durchsucht. Von diesen 28 Objekten befanden sich mehr als die Hälfte in Rheinland-Pfalz. Clankriminalität!
Vor zwei Monaten hob die Polizei in Traben-Trarbach an der Mosel einen Cyberbunker aus. Der Hauptverdächtige soll Beziehungen zur Organisierten Kriminalität haben.
Derzeit werden von den Sicherheitsbehörden in RheinlandPfalz 27 Personen der italienischen Mafia zugeordnet.
In unseren Justizvollzugsanstalten gibt es Hinweise auf russisch-eurasische Mafia. Es besteht auch die Gefahr der Ausbreitung der sogenannten nigerianischen Mafia. Allein dort ist die Zahl die Tatverdächtigen – ohne die ausländerrechtlichen Verstöße – im Zeitraum zwischen 2017 und 2018 um über 30 % sprunghaft nach oben gegangen. Man kann also nicht davon sprechen, dass das Sicherheitsrisiko durch die Organisierte Kriminalität in unserem Land
nicht vorhanden ist, sondern sie ist durchaus real, und wir müssen uns dieser Problematik stellen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Deshalb haben wir bereits im Sommer dieses Jahres ein umfangreiches Konzept, ein Maßnahmenpaket, vorgelegt und in die politische Debatte eingebracht. Damit komme ich zum zweiten Teil unserer Forderung, der Einführung eines sogenannten anonymen Hinweisgebersystems. Das Hauptproblem bei der Bekämpfung gerade der Organisierten Kriminalität oder auch Clankriminalität ist der Umstand, dass die Opfer oft aus Angst vor Repressalien oder sogar aus Angst um Leib und Leben keine Anzeige erstatten und die Polizei dadurch keine Erkenntnisse erlangt. Oftmals passiert es auch, dass nach Erstattung der Anzeige aufgrund von Einschüchterungsversuchen die Anzeige später zurückgezogen wird.
Ein anonymes Hinweisgebersystem könnte einen diskreten, sicheren und absolut anonymen Weg beschreiten, Verstöße gegen das Strafgesetz ohne Sorge vor Repressalien anzuzeigen. Im Übrigen gibt es in Baden-Württemberg und Niedersachsen dieses System, das sich dort bewährt hat. Lieber Innenminister Roger Lewentz, gerade der Kollege in Niedersachsen, der Kollege Pistorius, hat dazu auch einiges sehr Positives gesagt. Der ist gut unterwegs. Da gibt es also einige sehr gute Ansätze. Deshalb sollten Sie ihn einfach einmal bei der nächsten Innenministerkonferenz ansprechen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch kurz zu unserem dritten Anliegen kommen. Das ist die effektive Bekämpfung der Geldwäsche. Über die anonymen Meldungen zur Geldwäsche von Mitgliedern der Organisierten Kriminalität können wir Kriminellen an der Stelle besonders wehtun; denn da geht es oftmals um das Abschöpfen des Geldes. Es ist wichtig, dass dieses Geld, das oftmals über Straftaten erlangt wurde, durch den Staat abgeschöpft werden kann, wodurch wir ganze Systeme lahmlegen können. Das ist ganz wichtig.
Deswegen zielt unser Antrag auch insgesamt auf den präventiven Gedanken ab. Wir wollen nicht, dass irgendwann kriminelle Clanstrukturen in Rheinland-Pfalz entstehen. Wir wollen nicht, dass sich die Organisierte Kriminalität weiter steigert. Wir wollen frühzeitig wach sein, frühzeitig etwas dagegen tun und nicht wieder abwarten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Schiller hat einmal gesagt – ich glaube, Schiller ist eine honorige Persönlichkeit –: Der kluge Mann baut vor. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, lieber Herr Innenminister, nehmen Sie sich wenigstens bei diesem Thema die Aussage von Schiller, der kluge Mann baut vor, einmal zu Herzen und stimmen Sie unserem Antrag zu. Helfen
Sie mit, dass Rheinland-Pfalz auch in Zukunft der Organisierten Kriminalität einen Riegel vorschiebt und deren Ansiedlung vorbaut; denn vorbeugen ist einfach besser als heilen. Deswegen ist dieser Antrag sinnvoll, vernünftig, präventiv und vorausschauend. Deswegen freuen wir uns über Ihre Zustimmung.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die AfD-Fraktion zielt mit ihrem Antrag auf die Durchführung einer Dunkelfeldstudie ab. Sie glaubt, nur damit könnten notwendige Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung ergriffen sowie Gegenmaßnahmen entwickelt werden. Sie
wollen zudem die PKS mit den Ergebnissen dieser Studie anreichern. So weit zu den Fakten.
Dazu gehört, dass die PKS in ihrer Aussagekraft grundsätzlich schon überschätzt wird. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist im Hinblick auf die Abbildung der Kriminalitätsentwicklung ohnehin – darauf haben wir immer wieder hingewiesen – von überschaubarer Aussagekraft. In jedem Jahr stellt sich immer wieder die Frage, ob es entsprechende Erhebungen gegeben hat oder nicht, aber – das gehört auch zur Wahrheit dazu – wir arbeiten bei der PKS zumindest mit validen und konkreten Zahlen. Anders als das, mit dem Sie operieren wollen und was Sie anstreben.
Die Zahlen der PKS sind zumindest auch vergleichbar. Natürlich gibt es immer wieder in dem einen oder anderen Bereich – gerade bei der Holkriminalität, wenn man mehr kontrolliert, gerade zum Beispiel bei Drogendelikten – die Situation, dass man umso mehr Fälle aufgreift, je mehr man kontrolliert. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Dann habe ich auch gleich den Täter. Das ist ein typisches Beispiel. Deswegen kann man schauen, ob man in den Bereichen vielleicht aktiver unterwegs ist oder grundsätzliche Kontrollmechanismen der Polizei entwickelt und stärker kontrolliert, aber es sind zumindest valide Zahlen.
Hier bei Ihnen sprechen wir letztendlich von Dingen, die aus irgendwelchen wissenschaftlichen Erkenntnissen oder subjektiven Befragungen herangezogen werden. Die Aussagekraft der PKS wird unseres Erachtens nicht dadurch verbessert, dass Sie sie mit Dunkelziffern anreichern. Nein, Sie bewegen sich bzw. wir bewegen uns dann, wie gesagt, ganz klar im absoluten Bereich der Spekulation. Das gehört auch zur Wahrheit.
Ich sage noch etwas dazu.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Übrigen ist die PKS – das gehört auch zur Wahrheit – eine reine Eingangsstatistik. Sie bildet die Anzeigen von Delikten ab, ohne dass eine Aussage darüber getroffen wird, wie die entsprechenden Ermittlungs- und Strafverfahren letztendlich abgeschlossen werden. Das gehört auch dazu. Wir wissen also nicht, ob eine Anzeige vielleicht später wieder zurückgezogen wurde, der Richter später einen Freispruch gegeben hat, sich die Tat so entwickelt hat, dass das geklaute Fahrzeug vielleicht plötzlich wieder aufgetaucht ist oder ob es einen Verlust auf anderer Ebene gab. Auch das weiß man letztendlich nicht.
Es sind aber trotzdem Zahlen, die in eine Statistik einfließen, die tatsächlich existieren und nicht nur einer Theorie entsprechen. Sie kann deshalb unseres Erachtens auch nie eine absolute Aussage über die tatsächliche Kriminalität in einem Land treffen. Das ist sicherlich richtig. Es ist, wie gesagt, ein strukturelles Problem der PKS, welches wir aber mit Ihrem Antrag auf gar keinen Fall in den Griff bekommen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was wir brauchen, ist eine echte Verlaufsstatistik – darüber könnte man sicherlich auch einmal bei der Innenministerkonferenz ein Stück weit reden –, die tatsächlich Aussagen darüber trifft, wie viele polizeilich Tatverdächtige von der Justiz angeklagt und abgeurteilt werden. Zu dieser Frage gibt es aber in Ihrem Antrag keine entsprechenden Hinweise oder Überlegungen. Auch das wären valide Zahlen. Hierzu könnte man einiges sagen.
Ihr Antrag – da gebe ich der Kollegin Schellhammer absolut recht – zielt allein darauf ab, ein Stück weit Stimmung und Verunsicherung zu schaffen, und das ist nicht unser Problem.
Sie werden mit Ihrem Dunkelfeld keine Erhellung in die Kriminalstatistik hereinbringen. Ganz im Gegenteil: Sie verunsichern.
Sie sind in einer subjektiven Erfassung der Tatsachen, und das bringt nicht die Realität. Wir wollen nach Möglichkeit objektive Tatsachen.
Im Übrigen haben Sie auf erste Ergebnisse der Studien verwiesen. Dazu komme ich auch. Ich habe mir diese mit über 200 Seiten zum Teil sehr umfänglichen Studien durchgelesen. Es gibt übrigens eine ganze Reihe von Ausführungen darüber, wie viele Fehler auch bei der Erhebung geschehen können. Es ist ein sehr kompliziertes, wissenschaftliches Verfahren, nach dem man die Personen befragt. Ich bin noch sehr, sehr weit weg davon zu glauben, dass das dann wirklich alles der Wahrheit entspricht bzw. uns die Erkenntnisse bringt, die wir uns wünschen. Das glaube ich ein Stück weit nicht, weil ich – wie gesagt – lieber mit faktenbasierten Daten arbeite.
Erste Ergebnisse der Untersuchungen in Niedersachsen zeigen auch, dass subjektive Einschätzung kein verlässlicher Indikator für die Entwicklung der Kriminalität ist. Bei den Befragten stieg beispielsweise die Angst, Opfer von Kriminalität zu werden, teilweise deutlich an. Das ist interessant. Die stieg an. Wenn die Befragten dann aber auf ihre persönliche Risikoeinschätzung angesprochen wurden, nahm die Angst komischerweise wieder ab. Wir haben also im Grunde genommen eine komplette Unterscheidung und überhaupt keine stringenten Aussagen. Es sind eher widersprüchliche Aussagen, die dort herausgekommen sind.