Hans Jürgen Noss

Appearances

14/49 14/60 14/61 14/72 14/77 14/87 14/90 14/92 14/96 14/97 14/100 14/103 14/109

Last Statements

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war vorherzusehen: Herr Bracht kann es nicht lassen, das Lied von dem Pleite gehenden Land Rheinland-Pfalz, das Sie fortwährend singen, bei jedem Gesetz, bei jeder Debatte wieder auf die Tagesordnung zu bringen. Lernen Sie doch eine neue Schallplatte. Lernen Sie einmal ein neues Lied. Irgendwann hört man Ihnen vielleicht auch einmal wieder zu. Man kann es nicht mehr hören. Keiner glaubt es.
Folgen Sie den Umfragen, dann werden Sie merken, was von Ihren Vorhaltungen zu halten ist, nämlich gar nichts!
Aber unabhängig davon komme ich nun zum Thema. Schon seit Jahren gibt es landauf, landab vielfältige Möglichkeiten, die Verwaltungen zu modernisieren und fit zu machen für die Zukunft. Grund dafür ist unter anderem auch eine gewisse Konkurrenz, die zwischen den Kommunen untereinander einerseits und zwischen den Kommunen und privaten Anbietern andererseits entstehen wird. Immer wieder ist dabei der Vorwurf zu hören, dass die Gemeinden weder über wirtschaftliches Denken noch über die entsprechende Kompetenz verfügen. Begriffe wie „neue Steuerungsmodelle“ hielten Einzug. Teamwork war plötzlich angesagt, und eine Dezentralisierung der Entscheidung von oben nach unten wurde durchgeführt. Insbesondere aber wurde und wird die Rolle der Politik in diesem Zusammenhang neu definiert. Die Kommunalpolitik und die Räte sind zukünftig nur noch für strategische Entscheidungen zuständig. Das heißt, sie bestimmen das Was, aber das Wie wird intern in der Verwaltung geregelt.
Die Politik verlangt für dieses Zugeständnis natürlich ein Mehr an Transparenz, insbesondere im Haushaltsrecht. Der Kameralistik werden dabei insbesondere eine fehlende Vergleichbarkeit des Verwaltungshandelns mit Kommunen oder privaten Leistungsanbietern vorgeworfen, ebenso eine lückenhafte Darstellung der wirtschaftlichen Zusammenhänge.
Auch unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der Kommunen wurde der Ruf nach einer Neugestaltung
des Haushalts, insbesondere nach größerer Transparenz und größer Wirtschaftlichkeit immer lauter. Bereits 1994 sagte beispielsweise das Innenministerium den Kommunen die Bereitschaft zu, entsprechende Reformvorhaben zu fördern und zu unterstützen.
Auch die Kommunen, insbesondere die kommunalen Spitzenverbände, forderten in der Folgezeit eine Änderung des Haushaltsrechts. Nach etlichen Beratungen in verschiedenen Arbeitsgruppen gab das Innenministerium schließlich grünes Licht zur Einführung der Doppik, die von den kommunalen Spitzenverbänden ganz massiv angemahnt wurde. Das möchte ich ganz klar unterstreichen.
Die Doppik orientiert sich dabei im Großen und Ganzen am kaufmännischen Rechnungswesen. Das gesamte Vermögen der Kommunen wird zukünftig erfasst, bewertet und auch bilanziert.
Das erfordert natürlich umfangreiche Vorarbeiten, die zurzeit in großem Umfang in den verschiedenen Verwaltungen laufen, wobei diese allerdings nicht von ehrenamtlichen Ratsmitgliedern, sondern von den Verwaltungen getragen werden. Es werden Arbeitskreise gebildet und Mitarbeiter geschult, wobei insbesondere die Bewertung des bisher nicht bewerteten Vermögens, besonders der Straßen, einen verhältnismäßig großen Arbeitsaufwand darstellt und die Kommunen zurzeit stark belastet, was allerdings nur vorübergehend sein wird.
Das neue kommunale Haushaltsrecht stützt sich auf drei Komponenten, einmal eine Finanzrechnung, eine Art Kapitalflussrechnung, die der traditionellen Kameralistik ähnelt, dann eine Ergebnisrechnung, die der Gewinn- und Verlustrechnung in der betriebswirtschaftlichen Jahresrechnung entspricht. Die entsprechenden Salden werden in der Bilanz erfasst.
Die Gemeinden, die darüber hinaus Unternehmen haben, zum Beispiel Eigenbetriebe, werden zukünftig eine konzertierte Bilanz erstellen müssen. Das macht auch viel Sinn. Bis jetzt rangierten die kaufmännische Bilanz der Eigenbetriebe sowie der kameralistische Haushalt der Gemeinde nebeneinander. Beides miteinander zu verzahnen, bereitet doch große Schwierigkeiten. Diese Problematik werden wir zukünftig nicht haben.
Durch diese konzertierte Bilanz gewinnen wir natürlich eine wesentlich bessere Übersicht über die wirtschaftliche Situation der einzelnen Kommunen.
Die Doppik wird 2007, spätestens aber 2009 Einzug in die öffentlichen Haushalte der Kommunen haben. Wesentliche Vorteile und Unterschiede zur Kameralistik sind einmal die Abkehr vom reinen Geldverbrauchs- zum Ressourcenverbrauchskonzept, die Darstellung der periodischen Ressourcenverbräuche und durch die Gesamtbilanz ein besserer Gesamtüberblick über die Vermögens- und Schuldensituation der Gemeinde. Sparpotenziale des Verwaltungshandelns werden durch größere Transparenz aufgezeigt. Es erfolgt dadurch ein größeres Kostenbewusstsein. Der Substanzverlust des Vermögens wird durch die Abschreibungen aufgezeigt.
Wir haben verbesserte Kontrollmöglichkeiten durch eine Kosten- und Leistungsrechnung sowie die Möglichkeit interkommunaler Kostenvergleiche.
Dadurch bedingt haben wir eine bessere Möglichkeit auch zur Produktkalkulation. Kurz gesagt, mit dem neuen Haushaltssystem, der Doppik, wird mehr Nachhaltigkeit, mehr Kostenbewusstsein und mehr Wirtschaftlichkeit Einzug in unsere Rathäuser halten. Die SPDFraktion wird daher dem Gesetzentwurf der Landesregierung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der SPD und FDP zustimmen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! 2004 hat der Landtag einstimmig das Konnexitätsgesetz in der Landesverfassung verankert – ein erster Erfolg der Enquete-Kommission „Kommunen“.
Das Konnexitätsgesetz hilft den Kommunen und gibt diesen eine Finanzsicherheit. Das ist auch gut so. Das wird auch verdeutlicht durch die Feststellung von Herrn Professor Dr. Schoch, CDU-Sachverständiger in der Enquete-Kommission. Dieser stellt nämlich fest, Rheinland-Pfalz verfügt über die fortschrittlichsten Konnexitätsbestimmungen.
Ich glaube, damit wird eine Aussage von Ihnen negiert; denn ich sage, besser ein gutes Gesetz und dafür etwas später, als ein Gesetz zu früh, das hinten und vorne nicht greift.
Der Grundgedanke des Konnexitätsgesetzes sieht so aus: Wer bestellt, der bezahlt.
Zur Umsetzung des Konnexitätsgesetzes ist ein Ausführungsgesetz erforderlich, selbst wenn ein führender Vertreter eines kommunalen Spitzenverbands der Meinung war, das bräuchten wir nicht.
In Übereinstimmung mit dem Kommunalen Rat und den kommunalen Spitzenverbänden, denen an dieser Stelle für die ergebnis- und sachorientierte Zusammenarbeit Dank gebührt, – – –
Das Konnexitätsausführungsgesetz regelt die gewiss nicht einfache Materie für alle Beteiligten zufrieden stellend. Wie gesagt: Die Anliegen, Wünsche und Bedenken der Kommunen und der kommunalen Spitzenverbände konnten auch weitgehend berücksichtigt werden.
Das Prinzip gilt nur für die Zukunft und hat keine Rückwirkung. Die Kommunen werden durch das Konnexitätsausführungsgesetz in Zukunft finanziell gestützt. Das Gesetz regelt aber nicht die derzeitigen finanziellen Probleme der Kommunen. Da ist festzustellen, alle staatlichen Ebenen sind chronisch unterfinanziert. Hier ist es erforderlich, grundsätzliche Überlegungen und Reformschritte einzuführen, um die Finanzen insgesamt ins Lot zu bringen. Damit sollte auch die Möglichkeit für dringend erforderliche kommunale Finanzreformen geschaffen werden.
Die Konnexität dient dem Schutz der Kommunen und greift dann, wenn der Gesamtheit der Gemeinden und Gemeindeverbände unabweisbare und wesentliche Mehrbelastungen durch die Übertragung neuer staatlicher Aufgaben, von Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung oder durch die Auferlegung von Finanzierungspflichten entstehen.
Eine Kostenfolgeabschätzung ist in einem zweistufigen Verfahren durchzuführen. Dieses beinhaltet, dass die Kommunen durch die entsprechenden Ministerien rechtzeitig informiert werden. Sollte bei einer Erörterung kein gemeinsames Ergebnis zustande kommen, ist ein Konsensgespräch geplant, in dem versucht werden soll, die verschiedenen Standpunkte einander anzunähern und Einvernehmlichkeit zu erzielen. Verbleiben nach dieser Runde unabweisbare finanzielle Mehrbelastungen, so sind diese auszugleichen. Als wesentlich zählt dabei eine Mehrbelastung von jährlich 0,25 Euro je Einwohner.
Bei der Übertragung von Aufgaben aufgrund bundes- oder europarechtlicher Regelungen findet das Konnexitätsprinzip nur Anwendung, wenn das Land zur Umsetzung der Regelung einen eigenen Gestaltungsspielraum innehat und diesen dann auch nutzt. Das Land kann keine Garantenstellung für Politik, die in Berlin oder Brüssel gemacht wird, übernehmen.
Nicht ohne Grund hat daher der Landtag bei der Verabschiedung des Konnexitätsgesetzes seinerzeit entsprechende Schritte beim Bund angemahnt.
Durch das Ausführungsgesetz wird die Konnexität in Rheinland-Pfalz mit Leben erfüllt. Das Gesetz leistet nach Meinung der SPD-Fraktion einen wichtigen Beitrag zu einer geordneten und fairen Finanzbeziehung zwischen dem Land und den Kommunen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Fehlende Wirtschaftkompetenz, fehlendes wirtschaftliches Handeln und Denken, all dies sind Vorwürfe, die in der Vergangenheit immer wieder gegen Kommunen erhoben wurden, wobei sich diese Vorwürfe meist auch darin ergänzten, dass gleichzeitig ein neues Haushaltssystem für die Kommunen gefordert wurde.
Die Vorwürfe stützen sich in erster Linie auf zu wenig Transparenz, fehlende Vergleichbarkeit des Verwaltungshandelns mit anderen Kommunen, lückenhafte Darstellung wirtschaftlicher Zusammenhänge und Daten. Häufig spielte dabei wohl allerdings die Tatsache eine Rolle, die nicht genannt wurde, nämlich die, dass viele Ratsmitglieder und Außenstehende mit dem Zahlenwerk der Kameralistik nicht allzu viel anzufangen wussten.
Insgesamt wurde die Forderung nach einem wirtschaftlich nachvollziehbaren und transparenten kommunalen Haushaltssystem auch unter Berücksichtigung öffentlicher Haushalte immer lauter. Bereits 1994 sagte die Innenministerkonferenz den Kommunen zu, entsprechende Reformvorhaben zu fördern und auch zu unter
stützen. Auch die kommunalen Spitzenverbände und die Kommunen selbst forderten in den Folgejahren eine Veränderung des kommunalen Haushaltsrechts und des Verwaltungshandelns.
Neues Steuerungsmodell und Verwaltungsmodernisierung waren plötzlich Begriffe, die in Verwaltungen Einzug hielten. Ergebnis dieses Umdenkens war, dass plötzlich Begriffe wie Teamwork, Teambildung, Verlagerung von Entscheidungen auf tiefer liegende Verwaltungsebenen, Zielvereinbarungen Bedeutung gewannen und auch die Kommunalpolitik sich mit einer neuen Rolle zufrieden geben musste, nämlich der, dass die Kommunalpolitik sagen sollte, was erledigt werden soll, das Wie allerdings in den Entscheidungsbereich der Verwaltung gelegt wurde.
Auch innerhalb der Verwaltung gab es Zielvereinbarungen zwischen Verwaltungsführung, Fachbereichen und einzelnen Mitarbeitern.
Bei Berücksichtigung dieser fast schon revolutionären Änderungen – wenn wir die althergebrachten Grundzüge des deutschen Berufsbeamtentums zugrunde legen – im Arbeitsablauf der Verwaltung wurde natürlich auch der inhaltliche Boden für ein neues Haushaltsrecht bereitet. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Einführung der kommunalen Doppik basiert weitgehend auf Arbeitsergebnissen der Projektgruppe „Kommunale Doppik Rheinland-Pfalz“, die mit Vertretern des Innenministeriums, der kommunalen Spitzenverbände und der Kommunen besetzt war.
Die Einführung der kommunalen Doppik erfolgt ab dem Haushaltsjahr 2007, spätestens aber ab dem Jahr 2009. Die Kommunen sind zurzeit dabei, die Voraussetzungen für die Einführung der Doppik in ihrem Bereich zu schaffen. Zahlreiche Schulungen der Mitarbeiter, die Bildung von Arbeitsgruppen, besonders aber die Bewertung bisher nicht bewerteten Vermögens, insbesondere des Infrastrukturvermögens – beispielsweise Straßen – bilden sicherlich zurzeit einen erhöhten Arbeitsaufwand, der nach Einführung des Systems mit Sicherheit zurückgeführt werden wird.
Bei den Kommunen gibt es zwar vereinzelte skeptische Stimmen, dennoch kann festgestellt werden, dass dieser neue Denkansatz und dieses neue Verfahren überwiegend sehr engagiert aufgenommen und entsprechend daran gearbeitet wird.
Der wesentliche Unterschied der kommunalen Doppik zum heutigen Haushaltssystem ist die Abkehr vom Geldverbrauchskonzept hin zum Ressourcenverbrauchskonzept. Das heißt, wir können damit Nachhaltigkeit in der kommunalen Finanzpolitik, Kostenbewusstsein und eine bessere Übersichtlichkeit der gesamten Haushaltsentwicklung erzielen. Das neue Haushaltsrecht stützt sich auf drei Komponenten: auf eine Finanzrechnung, eine Cashflow-Rechnung – das hatten wir bereits in der Kameralistik – sowie eine Ergebnisrechnung. Letztere entspricht der Gewinn- und Verlustrechnung nach Handelsrecht. Die Salden gehen in eine Bilanz ein. Sie finden sich wieder bei der Liquidität in
den Finanzflüssen und bei den Ergebnissen im Eigenkapital. So lässt sich im Gegensatz zu früher verhältnismäßig leicht ein Haushaltsergebnis erzielen, das die Gesamtsituation und das Gesamtvermögen einer Kommune besser darstellt, als dies bisher der Fall war.
Die Haushaltsgliederung, die bisher nach Aufgabenbereichen und Gruppierungsnummern erfolgte, erfolgt nunmehr nach Produktbereichen und Kontoklassen. Eine weitere Neuerung ist, dass wir eine konzertierte Gesamtbilanz aufstellen müssen, während wir bisher bei den Kommunen, die über Eigenbetriebe verfügten, einmal eine kameralistische Haushaltsrechnung der eigentlichen Verwaltung und darüber hinaus eine kaufmännisch aufgestellte Jahresrechnung des Eigenbetriebs hatten. Beides wurde nicht zusammengeführt. Diese beiden Zahlenwerke werden nun zusammengeführt, und wir erhalten einen lückenlosen kompletten Überblick über die Finanzsituation der jeweiligen Kommune.
In diesem Zusammenhang sollte man nicht die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung vergessen. Diese stellt ein wichtiges zusätzliches Instrument für eine effektive Steuerung einer Verwaltung dar. Durch die Definition von Produkten in der Verwaltung – beispielsweise das Erstellen eines Personalausweises, das Erstellen eines Antrags, das Bescheiden eines Antrags sowie die sich daraus ergebenden Kosten – erreichen wir die Möglichkeit, dass wir im Wege eines interkommunalen Vergleichs die Kostensituation der einzelnen Kommunen miteinander vergleichen können. Dadurch können wir Verwaltungsschwachpunkte und Fehlentwicklungen früher als bisher erkennen und entsprechend dem entgegenwirken.
Insgesamt lässt sich sagen, dass die Doppik im kommunalen Haushaltsrecht einen gewaltigen Schritt in die richtige Richtung darstellt.
Lassen Sie mich einige wenige Vorteile aufzählen. Durch die vorhin erwähnte Gesamtbilanz wird ein besserer Überblick über die tatsächliche wirtschaftliche Situation der Kommune erreicht. Wir erreichen eine Darstellung des Ressourcenverbrauchs. Das hat etwas mit Nachhaltigkeit zu tun. Die vorhandenen Vermögen und Schulden sind nunmehr lückenlos nachweisbar. Sparpotenziale können frühzeitig aufgezeigt werden. Wirtschaftliches Handeln wird ermöglicht. Wir erreichen eine größere Transparenz. Wir stellen in Zukunft den Substanzverlust und die Abschreibung in der Bilanz dar. Wir erreichen verbesserte Kontrollmöglichkeiten – selbst in Bitburg – im Wege einer Kosten- und Leistungsrechnung. Insgesamt erreichen wir für die Kommunen, was wir unter besserem wirtschaftlichen Handeln und besseren wirtschaftlichen Möglichkeiten verstehen.
Es wäre schön gewesen, wenn sich Herr Jullien bei seinen Ausführungen darauf konzentriert hätte, diese Verbesserungen herauszustellen und damit klar zu machen, dass wir auf dem richtigen Weg sind, und er nicht versucht hätte, diesen Bereich dafür zu nutzen, parteipolitisch sein Süppchen zu kochen. Das war nicht unbe
dingt der richtige Anlass, Herr Jullien. Hierzu gibt es mit Sicherheit bessere Möglichkeiten. Ich stelle für die SPDFraktion fest, dass wir mit diesem neuen Haushaltssystem auf dem richtigen Weg sind und es deshalb nachhaltig unterstützen.
Danke.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die weitere Reduzierung weltweit vorhandener nuklearer Potenziale, die auch heute noch ausreichen, unsere Welt zigfach zu zerstören, ist eine der wichtigsten Aufgaben und Herausforderungen für die internationale Staatengemeinschaft. Es dürfen nicht noch mehr Länder und vor allen Dingen keine terroristischen Gruppen in den Besitz und in die Verfügungsgewalt von Atomwaffen gelangen.
Diesem Ziel diente auch der im Mai in New York stattgefundene Kongress zur Überprüfung des Atomwaffensperrvertrags, dessen Ziel es ist, Nuklearwaffen weltweit zu reduzieren, was durch die Nichtverbreitung von Atomwaffen sowie die Abrüstung bereits vorhandener Atomwaffen erfolgen soll.
Alle Staaten, die den Atomwaffensperrvertrag unterschreiben und sich diesen Grundgesetzen unterwerfen, erhalten den Zugang zur friedlichen Nutzung der Kernenergie unter Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde. In 35 Jahren, seit es diesen Atomwaffensperrvertrag gibt, hat dieser wesentlich mit dazu beigetragen, die Zahl der Atomwaffen zu reduzieren und insbesondere – das ist ganz wichtig – ein internationales Bewusstsein für die Gefahren geschaffen, die von der Atomenergie ausgehen.
Deutschland und speziell Rheinland-Pfalz waren während der Zeit des Kalten Krieges ein Hauptstationierungsgebiet für Atomwaffen. Durch das Aufweichen der politischen Machtblöcke und der geänderten Sicherheitslage und Bedrohungslage dürfte eine Stationierung von Atomwaffen in Deutschland heute entbehrlich sein.
Es ist daher folgerichtig und wird von unserer Fraktion auch ausdrücklich unterstützt, dass die Bundesregierung vertrauensvolle Gespräche, partnerschaftliche Gespräche, mit der NATO und den USA mit dem Ziel führt, eventuell vorhandene Restbestände ebenfalls wegzu
bringen. Dieses Ziel hat auch unser Ministerpräsident kürzlich noch einmal unterstrichen.
Rückschläge, wie sie kürzlich bei der Sitzung der nuklearen Planungsgruppe der NATO in Brüssel zu verzeichnen waren, sollten an dieser generellen Zielsetzung nichts ändern. Nicht beteiligen werden wir uns – das sage ich ganz deutlich – an Spekulationen, ob, und wenn ja, wo und wie viele Atomwaffen es in Deutschland noch gibt.
Wir sind zwar für Transparenz, sie sollte aber dort ihre Grenzen haben, wo die elementaren Sicherheitsinteressen unserer Bürgerinnen und Bürger sowie unseres Gemeinwesens beeinträchtigt werden. Hinzu käme, dass die Gesamtthematik dem Bund zuzuordnen wäre und nicht etwa den Länderparlamenten.
Zusammengefasst: Wir nehmen die Sorgen unserer Bürgerinnen und Bürger sehr ernst und unterstützen alle Bemühungen, die dazu führen, die Atomwaffen aus Deutschland wegzunehmen. Wir bitten Sie um die Zustimmung zum Antrag der Fraktionen der SPD und FDP.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Anpassung des Landesmeldegesetzes an das Melderechtsrahmengesetz des Bundes, das in den letzten Jahren einige Male geändert wurde. Zudem berücksichtigt es die umfassende Neuordnung des Meldewesens, die 2003 einvernehmlich in enger Kooperation des Landes mit dem Gemeinde- und Städtebund und dem Städtetag so erfolgte.
Die Neuregelung wurde unter anderem auch deshalb erforderlich, weil das bisherige Meldewesen den Anforderungen, die an moderne IT-Verfahren gerichtet werden, nicht mehr entsprach. Alle Meldebehörden in Rheinland-Pfalz verfügen nunmehr über eigene Melderegister. Daneben gibt es das so genannte Integrationssystem, welches einzelne überörtliche melderechtliche Verwaltungsgänge von dort erledigen lässt, und das so genannte Informationssystem des Landes. Dieses dient der Polizei und anderen öffentlichen Stellen für den automatisierten Abruf von Daten.
Durch diese Neuregelungen wird das Meldegesetz für die Aufgaben der Zukunft fit gemacht. Das Verfahren wird wesentlich vereinfacht und überschaubarer.
So entfällt beispielsweise die Abmeldepflicht bei Umzügen und die Mitwirkung des Vermieters bei An- und Abmeldungen. Einige von uns erinnern sich mit Sicherheit an die Volkszählung Mitte der achtziger Jahre. All diese Daten, die damals in Sisyphusarbeit von den einzelnen Bürgern nachgefragt wurden, können jetzt über das Melderegister abgefragt werden.
Insgesamt bewirken die Änderungen des Meldewesens eine Verfahrensvereinfachung und damit den Abbau von Standards, den wir alle wollen,
eine Verbesserung der Datenqualität und eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung sowie erhebliche Verbesserungen der Nutzung des Meldewesens insbesondere im Bereich der IT-Techniken. Wir werden dem Gesetzesentwurf zustimmen.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die weitere Reduzierung der Zahl der weltweit vorhandenen Nuklearwaffen, die immer noch ausreichend sind, um die Erde um ein Zigfaches zu vernichten, ist eine der wichtigsten Aufgaben der internationalen Staatengemeinschaft. Es ist anzustreben, dass nicht noch mehr Länder oder gar terroristische Gruppen in den Besitz von Nuklearwaffen kommen. So fand vom 2. bis zum 27. Mai dieses Jahres in New York die alle fünf Jahre stattfindende Konferenz zur Überprüfung des Nichtverbreitungsvertrags von Atomwaffen – oder auch Atomwaffensperrvertrag genannt – statt. Ziel dieses Vertrags, der zwischenzeitlich von 188 Staaten unterzeichnet worden ist, ist die Reduzierung der Zahl der weltweiten nuklearen Waffenpotenziale. Der Vertrag baut auf zwei inhaltlichen Grundpfeilern auf. Der eine Pfeiler ist die Nichtverbreitung von Nuklearwaffen, der andere Pfeiler ist die Abrüstung der vorhandenen Nuklearwaffenpotenziale. Gleichzeitig gilt der Grundsatz, dass die Mitgliedstaaten des Atomwaffensperrvertrags unter Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde Zugang und Berechtigung zur friedlichen Nutzung der Kernenergie haben.
In den 35 Jahren seines Bestehens hat der Atomwaffensperrvertrag dazu beigetragen, entsprechend seiner Zielsetzung die Zahl der Nuklearwaffen zu reduzieren und ein gewachsenes Bewusstsein bezüglich der Gefahren dieser Waffen zu schaffen. Die diesjährige Konferenz in New York hat in seiner vierwöchigen Beratung leider nicht die erhofften Ergebnisse gebracht. Dies führte dazu, dass der UN-Generalsekretär Kofi Annan die Konferenz als verpasste Chance bezeichnete, als
verpasste Chance dahin gehend, dass die Sicherheit der Welt vor den vielen nuklearen Bedrohungen nach wie vor nicht geschützt ist. Bezeichnend dürfte es auch sein, dass es über eine Woche dauerte, bis sich die Versammlung auf eine einheitlich getragene Tagesordnung einigen konnte.
Deutschland und insbesondere Rheinland-Pfalz war während der Zeit des Kalten Krieges eines der weltweiten Hauptstationierungsgebiete von taktischen Nuklearwaffen, und zwar in Ost und West, von NATO und Warschauer Pakt gleichermaßen. Nach dem Fall der Berliner Mauer, dem Aufweichen der Machtblöcke und dem Ende des Kalten Krieges wurden die vorhandenen nuklearen Drohpotenziale in Deutschland abgebaut. Nur noch ein geringer Bruchteil der ehemaligen Nuklearwaffen der NATO sind heute noch in Deutschland stationiert. Aufgrund der weltweit erheblich veränderten Bedrohungs- und Sicherheitslage – die ehemalige NATO-Grenze, die nur 300 Kilometer bis 400 Kilometer von uns entfernt lag, ist zwischenzeitlich weiter nach Osten gerückt – sollte die Stationierung von Nuklearwaffen in Deutschland nicht mehr erforderlich sein. Sie macht auch keinen Sinn mehr.
Daher ist es nur folgerichtig und richtig nachgedacht, dass die Bundesregierung in vertrauensvollen Gesprächen mit den USA und den übrigen NATO-Partnern versucht, die noch vorhandenen Restbestände einvernehmlich aus Deutschland abzuziehen.
Ministerpräsident Kurt Beck hat erst kürzlich gemeinsam mit Verteidigungsminister Peter Struck dieses Ziel nochmals bekräftigt. Die SPD-Fraktion und die FDPFraktion begrüßen und unterstützen diese Bestrebungen ausdrücklich und hoffen, dass diese baldmöglichst erfolgreich abgeschlossen werden können.
Eines werden wir dabei allerdings nicht tun, nämlich uns an irgendwelchen Spekulationen beteiligen, wo, und falls ja, wie viele Nuklearwaffen es in Deutschland und speziell in Rheinland-Pfalz gibt.
Auch wir sind sehr für Transparenz. Diese Transparenz sollte aber dort ihre Grenzen haben, wo die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger sowie unseres staatlichen Gemeinwesens tangiert werden.
Wir halten es für wichtig, dass durch eine entsprechende Infrastruktur, Ausstattung und Bewachung eventueller Standorte ein Optimum an Sicherheit erreicht wird. Hierzu zählt auch die Geheimhaltung dieser eventuellen Standorte. Dies einfach deshalb, weil damit eventuellen
terroristischen oder sonstigen Angriffen vorgebeugt werden kann.
Deshalb bekräftige ich an dieser Stelle noch einmal, dass wir uns an irgendwie gearteten Spekulationen in diesem Zusammenhang nicht beteiligen werden.
Frau Grützmacher, die Zahlen, die Sie genannt haben, sind keine authentischen Zahlen. Das sind Zahlen von irgendwelchen Instituten und Vereinigungen, die aber nirgendwo verbrieft sind.
Für die Gesamtthematik ist im Übrigen der Bund und nicht die Länder zuständig. Wir sind also quasi außen vor.
Die Sorgen unserer Bürgerinnen und Bürger nehmen wir allerdings sehr ernst. Alle Nationen, vor allem die Nuklearmächte, sind aufgerufen, alle Möglichkeiten, die sie haben, zu ergreifen und zu unterstützen, um die Nuklearwaffen weltweit weiter abzubauen.
Wir unterstützen daher alle Bemühungen der Bundesregierung und der Landesregierung, die Nuklearwaffenpotenziale in Europa und in Deutschland abzubauen. Wir bitten Sie um Zustimmung zum Antrag der Regierungskoalition.
Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, wir diskutieren heute über ein äußerst wichtiges Thema, das wir mit der nötigen Seriösität und der nötigen Ernsthaftigkeit führen sollten.
Deshalb sage ich ganz deutlich und in aller Unbescheidenheit: Unterstützen Sie unseren Antrag!
Dieser Antrag gibt den Anforderungen des Themas die besten Antworten. Wir drücken in unserem Antrag das, was wir wollen, ganz klar und unmissverständlich aus.
Wir verflüchtigen uns nicht in irgendwelche Spekulationen oder Vermutungen.
Der Antrag trägt dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und unseres staatlichen Gemeinwesens Rechnung.
Wir verstecken uns nicht hinter unklaren Formulierungen. Er trägt vor allen Dingen dem Prinzip der Bündnistreue, wie man es von einem verlässlichen Partner erwarten kann, unbedingt Rechnung.
Der CDU-Antrag, wenn ich dazu noch etwas sagen darf, wurde – so ist mein Eindruck – nachgeschoben, als man plötzlich ganz erschreckt feststellte, dass zwei Anträge vorliegen, man selbst aber noch keinen hatte.
Er ist deutlich aus der Not geboren, zusammengestoppelt.
Er beschäftigt sich nämlich in einem großen Anteil mit einem geschichtlichen kurzen Abriss der NATOGeschichte. Dieser Abriss könnte einem Lehrbuch für junge JU-Mitglieder entnommen sein.
Er stellt nämlich nur Positives über die CDU dar. Da ist eine Geschichtsglättung erfolgt. Das soll aber jetzt kein Thema sein.
Herr Dr. Altherr, Sie sind heute sehr erregt. Sie sollten sich vielleicht etwas zurücknehmen.
Wir bitten Sie um Unterstützung für unseren Antrag, unterstützen Sie die Bemühungen der Landesregierung.
Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf dient in erster Linie der Anpassung des Landesmeldegesetzes an das Melderechtsrahmengesetz und normiert darüber hinaus die im Jahr 2003 eingetretenen grundlegenden Neuerungen im Meldewesen. Insgesamt bewirken diese Änderungen des Meldegesetzes eine erhebliche Verfahrensvereinfachung. Dies wurde von Herrn Staatsminister Bruch soeben ausgeführt. Das bedeutet unter anderem den Abbau von Standards, den wir uns alle auf die Fahnen geschrieben haben. Die Datenqualität selbst wird deutlich verbessert. Die zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Meldewesens wird ermöglicht, und die Nutzungsmöglichkeiten des Meldewesens, insbesondere die Anwendbarkeit neuer IT-Techniken, werden wesentlich vereinfacht.
Insgesamt gilt, durch diesen Gesetzentwurf wird das Meldewesen in Rheinland-Pfalz fit gemacht für die Zukunft. Das ist gut so. Wir unterstützen diesen Gesetzentwurf und stimmen ihm zu.
Danke.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hält eine sinnvolle und sachgerechte Bürgerbeteiligung bei kommunalpolitischen Entscheidungen für äußerst wichtig und räumt dieser einen hohen Stellenwert ein; denn insbesondere kommunalpolitische Entscheidungen wirken direkt ohne irgendwelche Umsetzungsumwege auf das unmittelbare Lebensumfeld unserer Bürgerinnen und Bürger. Dem hat der Gesetzgeber auch bisher schon Rechnung getragen.
Er hat vielfältige Möglichkeiten geschaffen, wie die Bürger bei der politischen Willensbildung auch außerhalb des Rates mitarbeiten können. Ich nenne beispielsweise die Einwohnerversammlung und die Einwohnerfragestunde, ein Instrument, das in meiner langjährigen kommunalpolitischen Tätigkeit bisher noch nie angewendet und in Anspruch genommen wurde.
Ich nenne den Bürgerantrag und das kommunale Petitionsrecht. Seit dem Jahr 1994 gibt es das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid. Damit werden unseren Bürgerinnen und Bürgern weit reichende Möglichkeiten eingeräumt, in der kommunalen Tagespolitik mitzuwirken. So können auch außerhalb des Rates verbindliche Entscheidungen getroffen und Entscheidungen des Rates revidiert werden.
Diese heute schon bestehenden Möglichkeiten gehen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht weit genug. Sie fordern eine weitere Öffnung des Instruments. Das hört sich auf den ersten Blick vielleicht schön an. Ist es aber wirklich bürgerfreundlich, kommunale Entscheidung weg vom Rat hin auf die Straße zu lenken? Das kann doch wohl nicht sein. In Rheinland-Pfalz gilt immer noch eine Kommunalverfassung. Diese Kommunalverfassung fußt auf Artikel 28 des Grundgesetzes und Artikel 50 der Verfassung für Rheinland-Pfalz.
Diese Artikel gehen nach wie vor von einer repräsentativen Demokratie aus. Das gilt auch für Sie. Tatsache ist, dass die Willensbildung in den Kommunen durch die gewählten Ratsmitglieder wahrgenommen wird. Grundsatz ist also eine Entscheidung im Rat, Ausnahme ist der Bürgerentscheid.
Seien Sie doch endlich einmal ruhig.
Wenn wir dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen würden, hätte das zur Folge, dass wir uns alle die Frage stellen müssten, ob wir überhaupt noch einen Gemeinderat brauchen. Das einzelne Ratsmitglied würde sich die Frage stellen: Was
soll ich im Gemeinderat? Ich muss die Gesamtverantwortung wahrnehmen, aber die wirklich wichtigen Dinge werden per Bürgerentscheid entschieden. – Das kann doch wirklich nicht sein.
Das kann insbesondere auch deshalb nicht sein, weil bereits jetzt in sehr vielen kleinen Kommunen große Probleme bestehen, genügend Bewerber für den Gemeinderat zu finden. Dabei darf eins nicht vergessen werden: Die höchste Legitimität, für die Bürgerinnen und Bürger einzutreten und Entscheidungen zu treffen, hat der gewählte Gemeinderat. Wir haben in RheinlandPfalz ein Kommunalwahlrecht, das weiter geht als in fast allen Ländern des Bundesgebiets.
Sie können heute kumulieren, panaschieren und Kandidaten streichen. Sie können Kandidaten verschiedener Listen wählen. Reicht Ihnen das immer noch nicht?
Die SPD vertraut den gewählten Ratsmitgliedern. Wir wissen, dass bei ihnen Bürgerinteressen und Gemeinwohl sehr gut aufgehoben sind. Das sollten Sie vielleicht auch einmal überlegen.
Darüber hinaus können wir beim besten Willen nicht erkennen, inwiefern die Zahl der durchgeführten Bürgerbegehren als ein Gradmesser geeignet ist für den Zustand der Demokratie und Bürgerbeteiligung. Tut mir Leid, dem können wir nicht folgen. Aufgrund seiner Siedlungs- und Gemeindestruktur ist Rheinland-Pfalz eh nicht geeignet, bundesweit verglichen zu werden. Bei der Absenkung der Quoren, wie Sie sie beispielsweise fordern, sehen wir die große Problematik, dass es sehr leicht wäre, dass die Interessengruppen in der Lage wären, Entscheidungen zu treffen und dabei Partikularinteressen über Gemeininteressen zu stellen. Dazu sagen wir sehr deutlich, dass wir das nicht mitmachen. Wir sagen ganz deutlich: Weniger ist manchmal mehr. Nicht immer ist in jedem Paket das enthalten, was auf der Verpackung steht. Es gibt nämlich auch Mogelpackungen. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab, verhehlen aber nicht, dass wir bereit sind, über die Gesamtthematik weiter im Gespräch zu bleiben, und zwar im Gespräch mit allen Fraktionen des Landtags.
Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Bevor wir zum eigentlichen Thema kommen: Herr Hörter, Sie sollten sich vielleicht einmal zurück erinnern, an was eine vernünftige kommunale Finanzausstattung gescheitert ist.
Sie waren es doch, die in Berlin die Gemeindefinanzreform haben scheitern lassen. Das sollte wieder einmal gesagt werden. Denken Sie daran.
Ich danke Ihnen ganz herzlich, Herr Präsident.
Die SPD sieht eine ökonomisch arbeitende, an den Problemstellungen der heutigen Zeit orientierte Verwaltung als eine wichtige Bedingung für das Funktionieren
unserer Gesellschaft an. Bürokratieabbau und Entrümpelung von überflüssigen Regulierungen, eine Forderung, die aus vielen Bereichen erhoben wird, ist hierbei eine ganz vordringliche Aufgabe, die angegangen werden muss. Die SPD-Fraktion begrüßt daher ausdrücklich den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zum Erlass eines ersten Standardflexibilisierungsgesetzes, eines Gesetzes, das durch die Flexibilisierung kommunaler Standards ein schnelleres, bürgerfreundlicheres, unbürokratischeres und kostengünstigeres Verwaltungshandeln unserer Kommunen ermöglicht.
Dies sind Flexibilisierungen, die bei der Umsetzung des Gesetzes erzielbare Einsparmöglichkeiten mit sich bringen werden, was unseren Kommunen und ihren Haushalten sicherlich gut tun wird.
Bei der Diskussion um alle Flexibilisierung von Standards sollten wir allerdings nicht verkennen, dass Standards nicht generell etwas Schlechtes sind. Kommunale Standards stellen häufig eine Qualitätsnorm dar, eine geforderte Mindestnorm für die Erfüllung kommunaler Aufgaben, und das macht auch sehr viel Sinn; denn dies hat irgendwo auch etwas mit der Lebensqualität in unseren Kommunen zu tun.
Es gilt, die vorhandenen kommunalen Standards,
die häufig noch aus Zeiten stammen, als mehr Geld vorhanden war, als dies heute der Fall ist, daraufhin zu überprüfen, ob sie noch zeitgemäß, verbesserungsfähig oder vielleicht sogar überholt sind. Je nach dem Ergebnis dieser Überprüfung muss gehandelt werden, und es müssen Konsequenzen gezogen werden. Dies hat das Land beispielsweise schon getan und in den letzten Jahren eine Vielzahl von Verwaltungsvorschriften überprüft und, soweit entbehrlich, abgeschafft oder geändert. Hatten wir Anfang der 90er-Jahre noch etwa 1.000 Verwaltungsvorschriften, so ist diese Zahl nun auf 400 gesunken. Auch dies stellt einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung unserer Verwaltung dar.
Die Wichtigkeit, die vorhandenen Standards auf den Prüfstand zu stellen und den heutigen Erfordernissen anzupassen, dürfte bei allen Fraktionen unbestritten sein. In der Art und Weise, wie das allerdings durchgeführt werden sollte, gibt es zwischen uns, zwischen dem Gesetzentwurf der Landesregierung und dem Antrag der CDU, fundamentale Unterschiede.
Während der Gesetzentwurf der Landesregierung die zu ändernden Standards konkret anspricht und sie benennt, ist im Antrag der CDU in weiten Passagen hiervon nichts
zu erkennen. Im Gegenteil, den gleichen Gesetzentwurf hat die CDU bereits 1995 vorgelegt – –
Ihre Aufgeregtheit hilft Ihnen auch nicht weiter. Es ist einfach so.
und diesen Gesetzentwurf mit teilweise wirklich abgeschriebenen Passagen eines saarländischen Standardanpassungsgesetzes angereichert.
Herr Hörter, daher ist Ihr Vorschlag, mit Ihnen gemeinsam diesen Weg zu beschreiten, nicht nachzuvollziehen und kann auf gar keinen Fall so stehen gelassen werden. Wir wollen Gesetze schaffen, die sich nachher nicht in der Gefahr befinden, vom Verfassungsgericht wieder aufgehoben zu werden.
Uns befremdet und erstaunt gleichermaßen – wobei das Erstaunen etwas zurückgenommen werden kann – die Hartnäckigkeit und die Ignoranz, mit denen Sie den Feststellungen des Wissenschaftlichen Dienstes begegnen. Sie haben einfach einen Antrag wieder hervorgeholt, der acht Jahre lang in irgendeiner Schublade lag, mit einigen Passagen angereichert und wieder neu eingebracht.
Ich sage Ihnen, so lässt sich eine verantwortungsbewusste Politik nicht gestalten. Wir sind der Meinung, wer etwas ändern will, sollte auch sagen, was er ändern möchte. Der Entwurf der Landesregierung tut dies. Er benennt konkret en détail all das, was geändert werden soll. Er benennt jede gesetzliche Norm. Sie dagegen räumen den Kommunen unter wachsweich formulierten Bedingungen die Möglichkeit ein, einen Dispens für gewisse Gesetze zu erreichen.
Wir dagegen wollen kein Verfahren, bei dem letztendlich der schwarze Peter zwischen den Kommunen und dem Innenministerium hin- und hergeschoben wird, und am Schluss sind die Bürger und die Kommunen die Dummen.
Der Landtag sollte seine originäre Aufgabe, nämlich das Setzen von Normen, vernünftig wahrnehmen und sagen, wohin die Reise gehen soll und was geändert werden soll.
Vor allen Dingen können wir es nicht hinnehmen, dass landesweit, in jeder Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde, in jedem Stadt oder Kreis, ein anderes Verwaltungshandeln und andere Verwaltungsabläufe herrschen, je nachdem, wie sich die Finanzkraft der jeweiligen Kommunen darstellt. Genau das haben Sie vor, indem jede Kommune individuell Dispens erlangen kann.
Darüber hinaus beschränken Sie Ihren Gesetzentwurf auf Verwaltungsvorschriften und Rechtsverordnungen. Wenn Sie meinen, dass dies ausreiche, wird spätestens an dieser Stelle deutlich, dass Sie es nicht ernst meinen und Sie Ihrem Gesetzentwurf selbst nicht viel zutrauen. Dies machen Sie anhand der Tatsache deutlich, dass Sie mit dem Hinweis auf den experimentellen Charakter Ihren Gesetzentwurf bis zum Jahr 2007 befristen. Selbst das ist zu lange.
Die Liste der zu überprüfenden Standards ist lang. Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit diesem ersten Standardflexibilisierungsgesetz ein erster Schritt in die richtige Richtung getan wurde. Die Bezeichnung „Erstes Standardflexibilisierungsgesetz“ drückt dabei den konkreten politischen Willen der Landesregierung aus, dass diesem ersten Schritt weitere Schritte folgen sollen und auch folgen müssen.
Wir als SPD-Fraktion werden uns in diese Arbeit gern einbringen und die diesbezüglichen Bemühungen unterstützen.
Die Vergangenheit hat aber leider auch gezeigt, dass der lautstarke Ruf nach Standardabsenkung leiser wird oder gar völlig verstummt, manchmal sogar in Gegenwehr umschlägt, wenn vermeintlich eigene Betroffenheit vorliegt oder Gründe des politischen Taktierens dies opportun erscheinen lassen.
Als Stichworte nenne ich die Forstreform, die Abschaffung der Meisterpflicht usw. Wir sagen zu einem solchen Verhalten deutlich Nein. Wir sind bestrebt und werden den eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen,
allerdings mit Bedacht und ohne das Kind mit dem Bade auszuschütten.
Der vorgesehene Gesetzentwurf bildet einen ersten Einstieg hin zu weniger Standards. Dies sind Änderungen, die der Haushaltssituation der Kommunen und der Effektivität des Verwaltungshandelns Rechnung tragen.
Abschließend stellen wir fest, im Gegensatz zur CDU nennen wir Standards, die geändert werden sollen, beim Namen und verstecken uns nicht hinter Entscheidungen irgendwelcher Kreistage, Stadträte oder Verbandsgemeinderäte. Vor allen Dingen möchten wir ein Gesetz auf den Weg bringen, welches nicht grundlegende verfassungsrechtliche Bedenken mit sich bringt, noch bevor es erlassen wird. Wir wollen eine leistungsfähige, bürgerorientierte und kostengünstig arbeitende Verwaltung und fordern Sie auf, mit uns diesen Weg zu gehen. Ich glaube, dieser Weg ist der bessere Weg als der, den Sie aufgezeigt haben.
Herr Schmitt, Sie reden immer viel, ohne etwas zu sagen. Wenn Sie, bevor Sie etwas sagen, überlegen würden, was Sie sagen, würden Sie weniger sagen.
Die SPD wird die beiden Entwürfe der Regierung mittragen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Während die Mittel für die Bedarfszuweisungen in Höhe von 53 Millionen Euro seit Jahren konstant sind, sind in diesem Jahr die unabweislichen Fehlbeträge auf rund 230 Millionen Euro angestiegen. Die Mittel sind konstant geblieben. Von daher gesehen ist es sehr wohl eine verlässliche Größe, von der wir ausgehen konnten, Herr Schnabel, und nicht so, wie Sie die Rechnung machen.
Sie fühlen sich verlassen. Sie würden sich noch wesentlich verlassener fühlen, wenn Sie das Sagen hätten.
230 Millionen Euro im Verhältnis zu 53 Millionen Euro ergibt eben nach Adam Riese 22,9 %.
Herr Schnabel, wenn wir bezüglich der Unabweisbarkeit von Ausgaben andere Maßstäbe anlegen, wird trotzdem die Summe nicht größer, lediglich eins erfolgt, der Prozentsatz wird noch geringer. Das wäre das Einzige, was dadurch zu erreichen wäre.
Darüber hinaus sind auch die Mittel aus dem Finanzausgleich für die Bedarfszuweisungen nicht beliebig erhöherbar; denn in diesem Fall würde das zulasten der Schlüsselzuweisungen gehen. Das wiederum würde allen Kommunen zum jetzigen Zeitpunkt sehr weh tun.
Herr Schmitt, der immer dazwischenredet, hatte vorhin deutlich gesagt, Verlässlichkeit und Vertrauen zwischen Kommune und Land muss gegeben sein.
Herr Schmitt, nennen Sie mir ein Bundesland, wo diese Verlässlichkeit größer ist als in Rheinland-Pfalz. Sie werden keines finden.
Herr Schnabel, da können Sie auch immer wieder Ihr Lied vom Raubzug des Landes durch die kommunalen Haushalte anstimmen, das stimmt nicht. Wir haben als einziges Bundesland in Deutschland beispielsweise seit 2003 einen Beistandspakt zwischen Land und Kommunen geschlossen.
Mit diesem Beistandspakt wird den Kommunen seit 2003 eine Garantiesumme von rund 1,6 Milliarden Euro gewährleistet. Ohne den Beistandspakt hätten wir beispielsweise im Jahr 2004 rund 225 Millionen Euro weniger im Finanzausgleich.
Herr Schnabel, wenn es Ihnen finanziell nicht gut geht, und ich komme zu Ihnen und sage: „Ich gebe Ihnen die nächsten drei Jahre so viel Geld, dass es Ihnen besser geht“, würden Sie dann sagen: „Ich nehme es nicht, weil ich es irgendwann zurückzahlen muss.“? – Das glauben Sie doch selbst nicht. Sie würden auch danach greifen.
Hilfe in dieser Situation könnte sicherlich eine Gemeindefinanzreform bringen.
Herr Schnabel, wir waren diesbezüglich auch ziemlich weit gewesen. Aber wer hat sie denn verhindert? Wer war das gewesen? Wer hat denn verhindert, dass wir eine vernünftige Finanzausstattung für die Kommunen bekommen konnten? Stattdessen waren Sie lediglich bereit, ein Finanzreförmchen zu machen, das zwar ein bisschen hilft, aber nicht in der Lage ist, die Probleme insgesamt zu lösen.
Ich hoffe, dass auch bei Ihnen irgendwann die Vernunft siegt und wir doch noch zu einer vernünftigen Gemeindefinanzreform kommen. Wenn das dann in Verbindung mit der allseits erwarteten wirtschaftlichen Verbesserung der Situation geschieht, wären damit vielleicht die Vor
aussetzungen geschaffen, dass es dem Staat insgesamt und auch den Kommunen wieder besser geht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! RheinlandPfalz ist schon seit vielen Jahren von einer hohen militärischen Präsenz gekennzeichnet. Ganze Regionen, darunter unter anderem auch der Landkreis Birkenfeld, sind in erheblichem Maße wirtschaftlich von dem Militär abhängig.
Die geänderte weltpolitische Lage hat zu einem erheblichen Abbau militärischer Potenziale, natürlich auch in Rheinland-Pfalz, geführt. Statt 126.000 Soldaten, die noch im Jahr 1990 im Land stationiert waren, sind heute lediglich 45.000 Soldaten, darunter 21.000 Angehörige der US-Armee, im Land stationiert.
Die Ankündigung des amerikanischen Präsidenten, in den nächsten Jahren bis zu 70.000 US-Soldaten aus Europa abzuziehen, kam nicht überraschend. Dennoch fühlen sich die eventuell hiervon betroffenen Menschen und Regionen verunsichert und verspüren selbstverständlich auch Ängste.
Dies trifft auch in besonderem Umfang auf Baumholder zu, von dem oft gesagt wird, es wäre die amerikanischste Stadt außerhalb Amerikas. Ihr drohen schlimmstenfalls Verluste von etwa 5.500 amerikanischen Soldaten, ihren 7.500 Familienangehörigen und etwa 650 zivilen Arbeitsplätzen, die in Gefahr sind.
Dieser worst case muss auf alle Fälle verhindert werden.
Es wird sicherlich Veränderungen geben, Veränderungen geben müssen. Ziel muss es dabei aber sein, dass es auch weiterhin die Bundeswehr und US-Soldaten in Baumholder geben wird.
Die Nähe von Ramstein, dem Drehkreuz der amerikanischen Streitkräfte in Europa, die weitere Optimierung des Truppenübungsplatzes könnten helfen, um ihn für eine weitere Nutzung der Bundeswehr und auch der USStreitkräfte zu attraktivieren, ihn aber auch für andere Nutzer zu qualifizieren.
Die vorhandene Infrastruktur am Standort muss verbessert werden. Ich nenne nur beispielhaft das so genannte Housing-Konzept. Ebenso sollte der gute und enge Kontakt der Landesregierung zu der US-Administration und der Bundeswehrführung von Vorteil sein.
Daneben sind natürlich weitere Schritte erforderlich, um den Standort Baumholder längerfristig zu festigen. Unser Dank gilt in diesem Zusammenhang ganz besonders Herrn Staatssekretär Karl Peter Bruch, der sehr engagiert und vor allen Dingen innovativ in dieser Angelegenheit gewirkt hat.
Eines sollte dabei nicht vergessen werden, nämlich dass jede Veränderung auch Chancen bietet, auch der Abbau der Truppen. Man muss diese Chancen suchen und
nutzen, ähnlich wie es auf dem Flugplatz Hahn und der Fachhochschule Birkenfeld mit der Hilfe des Landes gelungen ist.
Nicht politisch motiviertes Schlechtreden, sondern gemeinsames Handeln von Bund, Land und Kommunen sind in dieser Stunde gefordert. Die neuen Herausforderungen müssen angegangen werden, und die sich bietenden Chancen müssen genutzt werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Düstere Perspektiven für Westpfalz und Ludwigshafen“ – so betitelte die „Rheinpfalz“ ihren Bericht vom 23. April 2004, in dem sie über die eben zitierte Studie „Deutschland 2020 – Demographische Zukunft der Nation“ des Berlin-Instituts berichtete.
Diese regional bezogene Aussage lässt sich generell auf Bundesebene weiterverwenden. Aus der Studie geht unter anderem hervor, dass Deutschland sich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten wegen seiner Bevölkerungsentwicklung erheblich verändern wird. Während die Weltbevölkerung nach einer UN-Studie bis 2050 rund 50 % zunehmen wird, wird die Bevölkerung in Europa, Deutschland und auch Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2050 erheblich abnehmen.
So sagt die mittlere Variante einer Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamts, dass Deutschland bis zum Jahr 2013 etwa bevölkerungsmäßig auf dem jetzigen Stand verbleiben und bis zum Jahr 2050 etwa auf 75 Millionen Einwohner sinken wird.
Für Rheinland-Pfalz gilt nach einer Studie des Statistischen Landesamts bis 2020 ebenfalls in etwa ein gleichbleibender Bevölkerungsstand, der sich dann bis 2050 schlimmstenfalls von vier Millionen auf drei Millionen Menschen reduzieren wird.
Trotz dieser Konstanz in der Bevölkerungsentwicklung, bis zum Jahr 2015 haben wir aber schon erhebliche Verschiebungen innerhalb der Altersstruktur zu bewältigen. Die Zahl der Kindergartenkinder – Alter drei bis sechs Jahre – wird gegenüber dem Jahr 2000 bis zu diesem Zeitpunkt um rund 20 % abnehmen, ebenso die Zahl der Kinder in den Grundschulen. Dafür werden allerdings die über 75-Jährigen um rund 35 % bis 40 % zunehmen.
Für diese Entwicklung ist einmal die anhaltend niedrige Geburtenrate von 1,4 Geburten je Frau verantwortlich. Erforderlich wäre, um die Bevölkerung konstant zu halten, eine Geburtenrate von 2,1. Dann sind die steigende Lebenserwartung und die Wanderungsüberschüsse, die wir haben, oder noch besser, die wir haben müssten, zu berücksichtigen.
Das Berlin-Institut hat nun den Versuch unternommen, die Zukunftsfähigkeit der Bundesländer, der kreisfreien
Städte und der Landkreise anhand verschiedener Indikatoren – ich nenne nur beispielhaft die Bevölkerungsentwicklung, die Wirtschaftskraft, die Integrationsbemühungen von Zuwanderern, die Bildung, die Familienpolitik und die Familienfreundlichkeit – in einer Art Rankingliste zu berechnen.
Auf Länderebene belegt Rheinland-Pfalz hierbei hinter Baden-Württemberg und Bayern einen beachtlichen dritten Platz. Dies ist ein Zeichen für eine gute Politik, die in Rheinland-Pfalz in den vergangenen Jahren gemacht wurde.
Was den Vergleich der Städte und Landkreise im Land betrifft, so haben wir ein erhebliches Gefälle zu verzeichnen. Dies wurde vorhin schon angedeutet. Bei den Städten liegt Mainz ganz vorn und Pirmasens ganz hinten. Bei den Landkreisen liegt der Landkreis MainzBingen ganz vorn, der Landkreis Birkenfeld ganz am Ende.
Insgesamt lässt sich grob vereinfacht die Tendenz feststellen: Entlang der Rheinschiene sind die Zukunftschancen für unsere Kommunen am besten. Weiter wes tlich, insbesondere in der Westpfalz, haben wir erhebliche Probleme, was auch durch die Bevölkerungsprognosen charakterisiert wird. Bis zum Jahr 2015 werden voraussichtlich die Landkreise Birkenfeld, Kusel und die Südwestpfalz am stärksten abnehmen. Der Landkreis Alzey-Worms wird dagegen eine erhebliche Zunahme der Bevölkerung zu verzeichnen haben. Bis zum Jahr 2050 ist das Bild in etwa gleich. Die Südwestpfalz und der Landkreis Birkenfeld werden dabei von einem erheblichen personellen Aderlass betroffen werden. Dagegen wird der Landkreis Alzey-Worms zwar auch abnehmen, allerdings dabei noch am besten abschneiden.
Diese demographische Entwicklung, die in dieser Studie beleuchtet wird, genauso wie in sonstigen Erhebungen, war lang absehbar, wurde leider allzu lange von der Gesellschaft ignoriert. Die Menschen haben dies nicht zur Kenntnis genommen. Erst durch die derzeitige Rentenproblematik – – –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eines ist meiner Meinung nach deutlich geworden: Deutschland wird sich verändern, und Deutschland muss sich verändern, um auf die neuen Rahmenbedingungen die entsprechenden Antworten geben zu können. Gefordert ist hierbei die gesamte Gesellschaft – die Wirtschaft und die Politik.
Wenn ich von der Politik spreche, sind nicht nur das Land und der Bund gefordert, sondern auch die Kommunen. Sie müssen überlegen, was sie beispielsweise mit eventuell zu viel vorhandenen Kindertagesstätten und Schulen anfangen und wie sie in der Stadtplanung auf diese neue Bevölkerungsentwicklung reagieren. Wir müssen die Verkehrsplanungen umstellen. Wir haben mehr ältere Menschen, die auch berücksichtigt werden wollen. Es werden Einrichtungen für Senioren benötigt.
Wir – damit meine ich die Politik und die Wirtschaft – müssen vor allen Dingen jungen Familien eine individuelle Entscheidung pro Kind ermöglichen. Wir müssen ihnen Zukunftsängste nehmen. Wir müssen in erster Linie den Frauen ermöglichen, neben der Kindererziehung eigene Karrieren einzuschlagen. Ferner muss die vorhandene Geldknappheit überwunden werden.
Rheinland-Pfalz wird diesbezüglich in der Studie ausdrücklich gelobt. Rheinland-Pfalz hat heute schon bessere Möglichkeiten für Mütter und das größte Angebot an Kindergartenplätzen und Ganztagsschulen von allen westlichen Bundesländern.
Für die Abstiegsregionen gilt es, dort, wo bisher meist Monostrukturen und militärische Dienststellen vorherrschten, hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen. Wir haben seit 1989 81.000 militärische Arbeitsplätze direkt bei den Soldaten verloren, 24.000 Arbeitsplätze im Bereich der militärischen Zivilbediensteten und 50.000 indirekt vom Militär abhängige Arbeitsplätze. Das ergibt eine Zahl von rund 150.000 Menschen. Wenn wir uns die Arbeitslosenquote in Rheinland-Pfalz ansehen, stellen wir fest, dass wir da sehr gut liegen. Das ist eine ganz hervorragende Leistung, die im Land von der Wirtschaft und der Politik vollbracht wurde. Diese Leistung kann und sollte man entsprechend darstellen und nicht schlechtreden.
Wir müssen in diesen Verliererregionen – so möchte ich sie einmal bezeichnen – insbesondere hochwertige Arbeitsplätze schaffen, damit der unselige Trend, dass junge Menschen nach ihrer schulischen Ausbildung und beruflichen Ausbildung in die Ballungsräume wegziehen müssen, um eine adäquate Arbeitsstelle zu finden, endgültig verschwindet und die Menschen in ihrem angestammten Bereich verbleiben können.
Wir brauchen darüber hinaus ein vernünftiges Zuwanderungsgesetz – das wurde bereits gesagt –, und die so genannten weichen Standortfaktoren, wie das Kulturprogramm auf dem flachen Land, müssen weiter verbessert werden. Die Bestrebungen des Kultursommers sind positiv zu erwähnen. Sie finden auch großen Anklang. Diesbezüglich befinden wir uns meiner Meinung nach auf dem richtigen Weg.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich meine Ausführungen zunächst mit der Feststellung beginnen, dass das Kommunalwahlrecht, welches die Möglichkeiten des Panaschierens und Kumulierens beinhaltet, sich in den letzten Wahlen bewährt hat. Der mündige Bürger hat die Möglichkeiten, die er hat, sehr wohl begriffen, was dadurch gekennzeichnet ist, dass wir ein Wahlverhalten feststellen, in dem quer über die Listen und Parteien hinweg die Personen des Vertrauens angekreuzt werden. Von daher gesehen stellt die heute vorgesehene Änderung des Kommunalwahlgesetzes eine sinnvolle Änderung und behutsame Fortentwicklung des Gesetzes dar.
Lassen Sie mich einige wenige Änderungen exemplarisch aufzeigen.
Der Wegfall der öffentlichen Auslegung der Wählerverzeichnisse ist zu nennen, die sowieso nur eine geringe Resonanz beim Wähler gefunden hat. Diese wird durch die Möglichkeit der Einsichtnahme ersetzt. Dies ist eine richtige Entscheidung und ein Abbau von Standards, ohne dass man sich gleich feiern lassen muss.
Darüber hinaus werden die Verfahrensgrundsätze für die Aufstellung von Kandidatenlisten erheblich demokratisiert. Dem einzelnen Bewerber werden mehr Rechte eingeräumt.
Des Weiteren ist das Problem der fehlenden Bereitschaft, das Amt des Wahlhelfers anzunehmen, zu nennen. Die Gemeinden sollen in Zukunft die Möglichkeit haben, Wahlhelferdateien anzulegen. Öffentliche Behörden sollen auf Antrag Bedienstete namhaft machen, die gegebenenfalls dort eingesetzt werden können.
Der Einsatz von Wahlgeräten wird erheblich erweitert. Dies wird auch im Bereich der personalisierten Verhältniswahl möglich. Wie ich der Presse entnommen habe, ist dies bereits in Koblenz vorgesehen. Der Einsatz ist freiwillig, weil damit erhebliche Kosten verbunden sind.
Wir halten den vorläufigen Gesetzentwurf für eine gute, sinnvolle und behutsame Fortentwicklung und bitten um Zustimmung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Sitzung des Innenausschusses am 13. November dieses Jahres wurde der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung der Gemeindeordnung – es geht dabei um das so genannte Cross-BorderLeasing-Geschäft – behandelt.
Die Durchführung eines Anhörungsverfahrens wurde dabei einvernehmlich gegen die Stimme der Vertreterin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Ebenso mit dem gleichen Stimmenergebnis wird dem Landtag empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Deregulierung, Abbau von Standards – hier meinen wir nicht sinnvolle Standards, die abgebaut werden sollen –, mehr Eigenverantwortlichkeit, mehr Effizienz des Verwaltungshandelns, all dies sind Begriffe und notwendige Forderungen, die, wie wir eben gehört haben, bei allen Fraktionen hier unumstritten sind. Umstritten ist aber sehr wohl der richtige Weg und die Methode, wie diese Forderungen umgesetzt und mit Leben erfüllt werden sollen.
Vor allen Dingen ist dabei eines erforderlich: die nötige Ernsthaftigkeit und der Wille, die Situation für die Kommunen und die Verwaltungen tatsächlich zu verbessern. – Dies ist bitte aber losgelöst von bloßer Effektha
scherei zu sehen. Genau an diesem Punkt haben wir unsere Probleme mit dem CDU-Antrag. Herr Kollege Schweitzer ist vorhin schon auf Ihren Entwurf des Standardanpassungsgesetzes eingegangen. Sie von der CDU haben es sich einfach gemacht. Sie haben nach dem Motto „Hauptsache, das Thema ist besetzt“ versucht, ohne größeren Arbeitsaufwand auf einen fahrenden Zug aufzuspringen. Das haben Sie getan.
Sie sind dabei allerdings leider auf das Bremserhäuschen aufgesprungen und versuchen jetzt aber jedem klarzumachen, dass Sie in der Lokomotive sitzen.
Dies alles geschieht nach dem einfachen Rezept: Man nehme einen Gesetzentwurf, der irgendwann schon einmal abgelehnt wurde, gegen den darüber hinaus erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, und mische diesen mit dem saarländischen Gesetzentwurf zur gleichen Thematik. – Meinen Sie ernsthaft, dass Ihr Entwurf dadurch besser und rechtmäßiger werden würde als der von 1995?