Christine Schneider
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Hälfte der Betriebe in Rheinland-Pfalz sucht einen Betriebsnachfolger. Das ist kein reines Problem in den Weinbaubetrieben, sondern der Strukturwandel ist sogar noch ein Stück weiter fortgeschritten und macht sich auch in den landwirtschaftlichen Betrieben bemerkbar. Dafür gibt es sicherlich unterschiedliche Gründe. Zum einen empfehlen die Betriebsinhaber ihren Kindern nicht, den Betrieb zu übernehmen, und zum anderen sind vielleicht überhaupt keine Kinder vorhanden, wobei das in bäuerlichen Familien eher nicht vorkommt, aber es gibt auch die Fälle, dass keine Kinder vorhanden sind, die den Betrieb weiterführen können. Es gibt aber auch Fälle, bei denen es die Betriebsstruktur überhaupt nicht hergibt, dass der Betrieb wirtschaftlich weitergeführt werden kann. Sehr oft tritt auch der Fall ein, dass die Kinder überhaupt kein Interesse daran haben, den Weinbaubetrieb oder den landwirtschaftlichen Betrieb zu übernehmen.
Deshalb begrüßt die CDU-Fraktion jede Initiative, die vorantreibt, dass eine Betriebsnachfolge stattfindet. Ich habe aber Zweifel, dass wir dies mit diesem Antrag erreichen, weil dieser Antrag nur Allgemeinplätze enthält, die selbstverständlich sind und die schon stattfinden oder die die Politik gar nicht beschließen kann, wie zum Beispiel, dass die Ausbildung im Weinbau auch als Chance gesehen wird – das ist ein Allgemeinplatz –, oder dass Auszubildende im Weinbau eine gute Ausbildung erhalten – ich meine, im rheinland-pfälzischen Landtag sind wir uns einig, dass jeder eine gute Ausbildung zu erhalten hat –, dass eine betriebswirtschaftliche Beratung zur Betriebsübernahme angeboten wird – auch dies sind Selbstverständlichkeiten, die schon stattfinden –, dass wir Betriebs- und Berufspraktika anbieten. Ich weiß, dass das bei uns in der Pfalz kein Problem ist, und mein Kollege Dieter Schmitt hat mir mitgeteilt, dass sehr wohl die Bereitschaft dazu besteht und wir da seitens der Politik sicherlich keine Vorgaben geben können.
Wir werden diesem Antrag aus einem einfachen Grund zustimmen. Dieser Antrag enthält Selbstverständlichkeiten, wie dass morgens die Sonne auf- und abends wieder untergeht.
Wir hätten nur noch eine Bitte. Wenn ich den Titel des Antrags „Junior sucht Senior – Senior sucht Junior“, nach Gender Mainstreaming „Juniorin/Junior sucht Seniorin/Senior“, „Seniorin/Senior sucht Juniorin/Junior“
lese, denke ich an die Zeitschrift „Sonntag aktuell“ in der es die Rubrik „Menschliche Brücke“ gibt, in der ein Senior eine Seniorin sucht, mit der er gemeinsam den Lebensabend verbringen kann. Denken Sie noch einmal über den Titel nach. Bei diesem Titel kommt niemand auf die Idee, dass es um Betriebsnachfolgen in Rheinland-Pfalz geht.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die schlimmsten Befürchtungen haben sich bestätigt: Die EU hat dem Weinhandelsabkommen mit den USA zugestimmt. Nur Österreich, Griechenland, Litauen und Portugal haben gemeinsam mit Deutschland im EUMinisterrat das von der Kommission ausgehandelte Abkommen abgelehnt.
Ich glaube, eines ist im Landtag unstrittig, nämlich dass die Entscheidung des EU-Agrarministerrats zum Weinhandelsabkommen ein Fehler ist und dieser Beschluss aus weinbaupolitischer Sicht mit schwerwiegenden Folgen für die rheinland-pfälzischen bzw. für die deutschen Winzer und das Kulturgut Wein verbunden sein kann. Trotz mehrjährigen Verhandlungen ist es leider nicht gelungen, ein Ergebnis zu erzielen, das den Interessen beider Vertragspartner gerecht wird.
Die Konsequenz wird sein, dass zukünftig in deutschen Weinregalen immer mehr US-Weine stehen werden, die mit in Deutschland nicht zulässigen önologischen Verfahren hergestellt wurden, aber auch Laborweine, welche mit hochtechnischen Verfahren erst in Einzelteile zerlegt wurden und anschließend nach Belieben mit Zusatz von dem einen oder anderen Aromastoff wieder zusammengesetzt werden.
Sehr geehrter Herr Kollege von der FDP, ich stehe nun vor einem kleinen Problem, weil es ein ungeschriebenes Gesetz ist, einen neuen Kollegen bei seiner Jungfernrede nicht zu kritisieren. Aber ich komme nicht umhin, das Verhalten der FDP auf Bundes- und Landesebene zu hinterfragen und zu kritisieren. Ihr Vorgänger, der nun im Deutschen Bundestag sitzt, hat auf der einen Seite einer Protokollerklärung im zuständigen Fachausschuss nicht zugestimmt. Diese Protokollerklärung wurde mit den Stimmen der CDU, der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verabschiedet, um sie dem Minister mit auf den Weg in die EU zu geben, ihm den Rücken zu stärken und ihm noch einmal zu sagen, was wir von deutscher Seite fordern, nämlich den Schutz der geografischen Bezeichnungen und traditionellen Herstellungsverfahren, die Definition der Handelsbezeichnungen sowie eine eindeutige Kennzeichnung im Bereich der önologischen Verfahren.
Diese Erklärung wurde – wie gesagt – von der FDP auf Bundesebene nicht unterstützt.
Einen Tag später wendet sich genau dieser Abgeordnetenkollege, der die Erklärung nicht unterstützt hat, mit der SPD an die Presse und fordert genau das, was in der Erklärung steht. Entschuldigung, das ist an Schizophrenie nicht zu überbieten. So können Sie die Winzer nicht täuschen!
Aber ich möchte zum Abkommen zurückkommen. Was ist nun zu tun? – Nachdem unsere gemeinsamen Bemühungen im EU-Ministerrat nicht erfolgreich waren, müssen wir nun alle Kräfte daransetzen, – – –
Herr Kollege Pörksen! Ihre Zwischenrufe sind manchmal schon sehr unerträglich und unterstreichen immer wieder, welches hervorragende Sachwissen Sie in den politischen Themen haben. Ich erzähle Ihnen einmal, was Herr Kollege Pörksen gefordert hat. Nachdem am 20. Dezember im EU-Ministerrat das Abkommen verabschiedet wurde, schreibt Herr Kollege Pörksen im Januar einen Brief an Herrn Minister Bauckhage, er solle das Abkommen doch bitte ablehnen, obwohl es schon längst erledigt war. Er fordert des Weiteren in diesem Brief, ein Einspruchsrecht oder sein Widerspruchsrecht wahrzunehmen. Herr Pörksen, das gibt es überhaupt nicht. Sie sollten sich vorher erkundigen, bevor Sie etwas über die Presse oder von Herrn Minister Bauckhage fordern.
Ja, ja.
Wir müssen alles daransetzen, dass bei der anstehenden Reform in diesem Jahr bei der Weinmarktordnung die Wettbewerbsnachteile für deutsche Winzer und für unsere Weinerzeugnisse kompensiert werden. Wir brauchen einen Kodex für deutschen Wein, der es dem Verbraucher ermöglicht, mit einem Blick auf die Weinflaschen zu erkennen, ob es sich um Wein handelt oder um ein chemisch zusammengesetztes Wein-ZuckerKonzentrat, das mit einem Naturprodukt nicht einmal ansatzweise etwas zu tun hat.
Wir brauchen nicht nur im Sinn des Verbrauchers, sondern auch für unsere Winzer eine eindeutige Positivkennzeichnung, die auf die traditionellen Herstellungsverfahren hinweist und die die Qualität und Produktionsweise unserer Weine herausstellt. Ich weiß, dass die Entscheidung bezüglich des Abkommens ein herber Schlag für unser Weinland darstellt, aber lassen Sie es uns doch gemeinsam in eine Chance umwandeln. Wir sollten mehr denn je den Verbrauchern klar machen, dass sie, wenn sie deutsche und insbesondere pfälzische Weine trinken, kein Coca-Cola bekommen, sondern ein hervorragendes Naturprodukt, das hält, was es verspricht.
Ich komme zum Schluss.
Um dies dem Verbraucher zu verdeutlichen, muss das Image des rheinland-pfälzischen Weines weiter gestärkt werden. Wir brauchen eine verstärkte Werbung, die jedem Weintrinker klar macht, dass nur dort, wo Wein
draufsteht, auch Wein drin ist. Wir stehen für diesen Kampf zur Verfügung.
Vielen Dank.
Herr Minister, ich will auf das eine oder andere eingehen, was Sie hier am Pult gesagt haben. Zum einen ist es richtig, dass es ein sehr langer Verhandlungsweg war, der sich über drei bzw. vier Jahre erstreckt hat. Zum anderen ist auch richtig – das möchte ich hier festhalten, weil auch der Angriff hier Richtung Bund kam –, dass ursprünglich geplant war, dass das EUWeinhandelsabkommen auf der Tagesordnung unter Punkt B steht – das bedeutet, dass es einfach durchgewinkt wird –,
während Horst Seehofer es geschafft hat, es auf den Tagesordnungspunkt A zu setzen, damit es wenigstens diskutiert wird und hier eine öffentliche Wahrnehmung stattfindet und wir dieses Thema auch in der Öffentlichkeit diskutieren können. Ich denke schon, dass das auch ein Erfolg des Bundeslandwirtschaftsministers war.
Es stellt sich mir dann auch die Frage, wenn Sie sagen, es war ein langer Verhandlungsweg – so ist es –: Was hat denn die Landesregierung von Rheinland-Pfalz als größtes weinbautreibendes Bundesland in den letzten drei oder vier Jahren auf dem Verhandlungsweg getan?
Für mich wäre auch noch einmal interessant, weil die Protokolle des Bundesrates nicht so einfach zugänglich sind, wie sich vor drei bzw. vier Jahren die Landesregierung bei der ersten Abstimmung um das EUWeinhandelsabkommen im Bundesrat verhalten hat. Auch dies würde mich interessieren. Sie können mir da sicherlich eine Antwort geben.
Herr Minister, Sie können es aber gern hier noch einmal am Rednerpult sagen, dass es auch hier im Landtag im Protokoll steht.
Herr Minister, wenn Sie dann sagen, der FDPBundestagsfraktion ging die Erklärung nicht weit genug, dann kann ich das aus Ihrer Sicht als Fraktion hier im rheinland-pfälzischen Landtag verstehen, weil Ihnen sehr wohl unrecht ist, wie sich die Bundestags-FDP bei der Abstimmung verhalten hat und weil der Kollege Geisen am nächsten Tag an die Presse geht und genau das mit der Kollegin Baumann verlangt, was in der Erklärung von SPD, CDU und GRÜNEN steht. Dann ist es natürlich für Sie schwierig, der Öffentlichkeit zu vermitteln, warum man im Bund dagegen ist, während man es hier im Land fordert. Sie können noch so versuchen, das zu rechtfertigen, Sie werden dafür keine Rechtfertigung finden.
Wenn Ihnen in Wahrheit die Erklärung nicht weit genug gegangen ist, wieso haben Sie dann im Ausschuss keinen Änderungsantrag gestellt oder sich mit den Fraktionen an einen Tisch gesetzt und gesagt: Wir wollen aber, dass diese und jene Forderung noch in die Erklärung hineinkommt? Die Möglichkeit hätten Sie doch gehabt. Aber Sie wissen doch, wie es im Ausschuss abgelaufen ist. Der Kollege Geisen wollte zustimmen und hat Instruktionen vom weinbaupolitischen Sprecher bekommen, der in der Sitzung nicht anwesend war, und hat gesagt: Wir lehnen das aus Oppositionsgründen ab.
In Wahrheit hinter vorgehaltener Hand wird in Berlin noch etwas ganz anderes diskutiert. Auch das sagen Sie hier nicht, weil das nämlich nicht mit der Linie Ihrer Weinbaupolitik hier im Land übereinstimmt, weil Sie in Berlin nämlich stärker die Liberalen heraushängen lassen wollen. Das sind alles Dinge, die Sie nicht sagen. Jetzt wollen Sie auf den fahrenden Zug aufspringen und uns die Vorwürfe machen.
So wird das nicht funktionieren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten heute abschließend das Landesnaturschutzgesetz. Die Landesregierung, insbesondere die Ministerin, spricht immer wieder davon, dass Naturschutz nur Hand in
Hand mit dem bäuerlichen Berufsstand funktioniert und die Landesregierung auf Dialog, Deregulierung und Kooperation gesteigerten Wert legt. Diesem erhobenen Anspruch wird das neue Landesnaturschutzgesetz nicht einmal ansatzweise gerecht. Ganz im Gegenteil, durch dieses Gesetz werden nur neue Regeln aufgenommen, die das Bundesnaturschutzgesetz nicht zwingend erfordert und die ohne Not momentan über geltendes Recht hinaus gehen, was zur Folge haben wird, dass erneut mehr Bürokratie auf die Menschen zukommt und damit ein Mehr an unnötigen Kontrollen.
Bei allen Auftritten von SPD-Vertretern in den vergangenen Wochen bei dem bäuerlichen Berufsstand haben Sie immer wieder von Deregulierung und Entbürokratisierung gesprochen und die Verantwortung dafür der EU oder der Bundeslandwirtschaftsministerin zugeschoben.
Ich widerspreche Ihnen nicht in der Aussage, dass die Ministerin Künast dem Berufsstand in den letzten Jahren nur Probleme bereitet hat, aber ich frage Sie, was Sie in den letzten Wochen getan haben, wo Sie Ihre Hausaufgaben gemacht haben. Sicherlich nicht in diesem Gesetzentwurf; denn dann hätten Sie nämlich die vorgetragenen Bedenken bei der Anhörung ernst genommen und auch entsprechend abgeändert. Aber weder Sie noch die Sie tragenden Fraktionen waren wirklich an einer ernsthaften Auseinandersetzung interessiert. Dies wurde spätestens bei der außerplanmäßigen Ausschusssitzung am 7. Juli klar, in der Sie sich weder mit unserem Änderungsantrag, geschweige denn mit dem Gesetzentwurf befasst haben. Diese Ausschusssitzung dauerte nämlich maximal 15 Minuten.
Wir, die CDU-Fraktion, haben in unserem Änderungsantrag die wichtigsten Mängel aufgegriffen, um unserem Ziel der Entbürokratisierung und dem Abbau von Konfrontation von Naturschutz und Landwirtschaft ein Stück näher zu kommen.
Ein weiterer Punkt, der für uns sehr wichtig ist, ist, dass ein Gesetzestext eindeutig und klar formuliert ist und für unterschiedliche Interpretationen kein Raum bleibt. Es ist für uns nicht hinnehmbar – daran müssten eigentlich alle hier im Parlament vertretenen Fraktionen ein Interesse habe –, dass das, was geregelt werden soll, im Gesetz steht und nicht dann vom Ministerium in einer Vielzahl von Verordnungsermächtigungen über die Hintertür als Verordnung eingeführt wird.
Frau Ministerin, ich frage Sie, warum Sie nicht einfach das in das Gesetz schreiben, was Sie wollen. Ich möchte hier nur einige Beispiele aufgreifen und daran verdeutlichen, wo wir seitens der CDU-Fraktion Bedenken haben und wieso wir solche Veränderungen in unserem Antrag vorgeschlagen haben.
Die im Gesetz vorgesehene Duldungspflicht gegenüber von der Naturschutzbehörde beauftragten Personen ist nach unserer Auffassung zu undifferenziert und zu weitgehend. Wir fordern deshalb, nicht über die Regelungen
des Bundesnaturschutzgesetzes hinaus zu gehen und fordern eine Informationspflicht für das Betreten landwirtschaftlich genutzter Flächen.
Auch die Ausweitung der Aufgaben von Naturschutzbeauftragten ist nicht praxisgerecht und wird sich als kontraproduktiv erweisen.
Naturschutzbeauftragte mit hoheitlichen Aufgaben ohne jegliche Sachkundenachweise werden nur zu Konfrontationen führen und nützen unter dem Strich nichts.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die mangelnde Beteiligung von Grundstückseigentümern und -nutzern im Gesetzentwurf. In der Vergangenheit hätten wir uns – Beispiel der FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete und Naturschutzgebiete – viel Ärger ersparen können, wenn Sie, Frau Ministerin, und Ihr Ministerium den Berufsstand frühzeitig mit in die Beratungen eingebunden hätten.
Aktuell zeigen sich auch wieder Probleme. Fragen Sie einmal meinen Kollegen Dieter Schmitt, der Bürgermeister in Fisch ist, was er zurzeit in einem Flurbereinigungsverfahren erlebt. Dies sollte zukünftig vermieden werden. Darum wollen wir, dass die Beteiligung klar gesetzlich fixiert wird.
Für die CDU-Fraktion ist es auch nicht nachvollziehbar, warum die Landesregierung im neuen Gesetzentwurf von der bisherigen Regelung abweicht, dass die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzung nicht als Eingriff in die Natur gesehen wird. Es gibt keinerlei Begründung dafür – auch nicht im Bundesnaturschutzgesetz –, warum der Zusatz „in der Regel“ von Ihnen eingefügt wurde. Wieso nehmen Sie eine solche unbegründete Änderung vor, und vor allem, was bezwecken sie damit?
Ein letzter Punkt, auf den ich eingehen möchte, ist § 15, in dem die Bodenbewässerung als Eingriff in die Natur zu behandeln ist und somit eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden muss. Gerade die letzten Sommer haben gezeigt, dass Bodenbewässerung eine wichtige Bedeutung für die Wirtschaftlichkeit der Betriebe hat und eine Umweltverträglichkeitsprüfung nur eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Betriebe bedeutet und die Zeit, die dafür notwendig ist, in keiner Relation dazu steht. Deshalb fordern wir in unserem Änderungsantrag, auch diesen Punkt ersatzlos zu streichen.
Ich möchte noch einen Satz zum Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP sagen, obwohl er es eigentlich nicht wirklich wert ist.
Herr Stretz, mit einer Ausnahme. Man hatte zwar das Gefühl beim Lesen, dass diese Ausnahme wohl bloß nach dem Motto hineingekommen ist „Ein blindes Huhn findet auch einmal ein Korn“, aber diese eine Ausnahme möchte ich erklären, weil wir sie ausdrücklich unterstüt
zen, und zwar ist es die Ergänzung des § 33 Abs. 1, wonach die Gemeinden per Satzung den Reit-, Fahr- und Fußgängerverkehr regeln können. Diese Änderung begrüßt die CDU-Fraktion ausdrücklich und stimmt dem auch voll zu. Da aber der Antrag als Ganzes zur Abstimmung steht, können wir, die CDU-Fraktion, ihn nicht unterstützen, weil Ihre Änderungsanträge sich nicht einmal ansatzweise mit den Problemen und Bedenken beschäftigen, die in der Anhörung vorgetragen wurden.
Abschließend fordere ich Sie auf: Folgen Sie unseren Änderungsvorschlägen, damit die Aussage, ein erfolgreicher Naturschutz setzt auf Partnerschaft, nicht nur eine Floskel ist, sondern Ihren Worten auch Taten folgen; denn Naturschutz geht nur in einem Miteinander. Dies ist nur durch Verständnis und Akzeptanz möglich. Diese Akzeptanz erreichen Sie nur dann, wenn Sie klare und sinnvolle Regelungen vorgeben und unnötige abbauen. Genau weil Sie dies im vorliegenden Landesnaturschutzgesetz nicht machen, können wir ihm auch nicht zustimmen. Wir, die CDU-Fraktion, wissen nämlich, wer die Landschaft pflegt und erhält. Deshalb werden wir unsere Hand nicht dazu reichen, dass die Arbeit der Bauern, die schon schwer genug ist, noch weiter erschwert wird.
Vielen Dank.
Herr Kollege Stretz, ich gebe es schon fast auf, mit Ihnen fachlich zu diskutieren, weil wer so ideologisch geprägt ist wie Sie – – –
Aber ich will auf die Einführung von Ihnen am Anfang eingehen.
Es hat sich heute wieder wie ein roter Faden durchgezogen, was Sie die letzten Wochen praktizieren. Es wird gelogen und gelogen und gelogen, ohne rot zu werden.
Die CDU-Fraktion war in der besagten Ausschusssitzung mit drei Abgeordneten vertreten: Herr Alexander Licht, Herr Thomas Gebhart und Christine Schneider. Hier zu behaupten, wir wären nicht anwesend gewesen – – –
Sie waren nicht bereit, unseren Änderungsantrag und den Gesetzentwurf zu beraten, weil Sie ideologisch geprägt sind und der Ministerin nachspringen. Wir sollen jetzt die Bösen und diejenigen sein, die nicht da waren. Solche Lügen können wir nicht stehen lassen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 21. Juni 2005 wurde im Ausschuss für Umwelt und Forsten zum ersten Mal der Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4127 –, Landesgesetz zur Änderung des Jagdgesetzes, beraten. Bei dieser ersten Beratung hatte die CDU-Fraktion eine Anhörung beantragt. Wir haben das alles rasch und zügig durchgeführt. Wie Sie sehen, zwischen Beantragung und Anhörung sind sieben Tage vergangen. Bis zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Ausschuss sind sieben Minuten vergangen. Am 30. Juni fand die Anhörung im Umweltausschuss statt. Die Abstimmung ging wie folgt aus: Bei Annahme des Gesetzentwurfs durch SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Ablehnung der CDU, gleiche Abstimmung im Rechtsausschuss, wird die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.
Frau Ministerin, die Unverschämtheiten, die Sie gerade eben in Ihrem Redebeitrag von sich gegeben haben,
kann und werde ich so nicht stehen lassen. Sie bezeichnen die CDU-Fraktion als diejenige, die die Bauern und Winzer im Stich lässt.
Liebe Ministerin und meine Damen von der SPDFraktion, ich habe großes Verständnis für Ihre Situation im Moment und dafür, dass Sie am Boden sind.
Deshalb sollten Sie aber nicht anfangen, mit Unwahrheiten Ihr eigenes Ego wieder etwas aufzubauen.
Frau Ministerin, Frage Nummer 1: Wissen Sie eigentlich, was Kirrstellen sind?
Kirrstellen sind wechselnde Anlaufstellen zur Erlegung des Schwarzwildes. Wenn Sie sagen, unsere Kritik, dass die Kirrverordnung zu einem bürokratischen Monstrum führen wird, sei nicht richtig, zeige ich Ihnen das anhand eines kleinen Beispiels auf.
Sie haben ein Revier von 400 Hektar. Nach der Kirrverordnung werden da wahrscheinlich fünf Kirrstellen zulässig sein. Es handelt sich um ein Revier, in dem relativ viel Freizeitbeschäftigung zu verzeichnen ist, in dem das
Schwarzwild ständig wechselt und die Wildschäden ständig an einem anderen Platz auftreten.
Also bin ich als Pächter und Jäger verpflichtet, dort meine Kirrstellen anzulegen, wo sich das Schwarzwild aufhält und die Kirrung annimmt. Das kann sich täglich, wöchentlich oder monatlich ändern. Also werde ich künftig als Pächter hingehen und meiner Kreisverwaltung im täglichen oder wöchentlichen Rhythmus eine Karte zuschicken, in der ich meine Kirrstellen eintrage. Der Förster geht dann raus und kontrolliert die Kirrstellen. Bis er die Kirrstellen erreicht, habe ich schon wieder die neue Karte mit den neuen Kirrstellen eingereicht.
Ich komme zum zweiten Punkt, der Zunahme des Schwarzwilds. Der Biologe hat eine 12-fache Zunahme des Schwarzwildbestands in Rheinland-Pfalz bestätigt. Das ist richtig. Das hängt zum einen damit zusammen, dass wir eine Zunahme des Maisanbaus in RheinlandPfalz um das Hundertfache haben. Zum anderen haben wir in den vergangenen Jahren äußerst milde Winter gehabt, was dazu geführt hat, dass eine Überpopulation des Schwarzwilds zustande gekommen ist.
Ich bin darauf gespannt, wann diese Landesregierung versucht, das Wetter zu ändern und den Maisanbau in Rheinland-Pfalz zu verbieten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung, in persona von Frau Ministerin Conrad, verkündet immer wieder, was eben auch der Fall war, dass Naturschutz nur Hand in Hand mit der Landwirtschaft gehen kann.
In Ihren Reden benutzen Sie immer wieder die Worte „Dialog“, „Deregulierung“, „Einfachheit“, „Partnerschaft“, „Entbürokratisierung“ oder „Kooperation“. Aber alle diese hehren Worte sind nicht einmal im Gesetzentwurf wiederzufinden.
Seitens der Landesregierung wird wiederum nicht der Versuch unternommen, Naturschutz und Landwirtschaft Hand in Hand zu regeln, ganz im Gegenteil, dem Parlament wurde heute ein Gesetz vorgelegt, das wiederum die Handschrift trägt: Naturschutz über die Köpfe der Betroffenen hinweg.
Anstatt Konfrontationen abzubauen, wird eine Vielzahl von neuen Regelungen im Vergleich zum bisherigen Landespflegegesetz aufgenommen, die aus unserer Sicht nur zu mehr Bürokratie und mehr Komplexität führen werden.
Es ist sehr bedauerlich, dass die Landesregierung wiederum nicht die Chance genutzt hat, unsinnige Regelungen zu streichen.
Herr Kollege, ich werde gleich darauf eingehen, auf welche.
Sie haben auch in diesem Gesetzentwurf viele Dinge sehr wachsweich formuliert, bei denen wir im Endeffekt jetzt noch nicht wissen, wenn sie so Gesetz werden, wie sie sich in der Realität darstellen, weil dann gegebenenfalls über Verordnungen am Parlament vorbei oder vielleicht sogar im Gesetzesverfahren die Regelungen geklärt werden müssen.
Die Verbände haben bereits in ihren internen Stellungnahmen einfache Regelungen gefordert und dem Ministerium auch entsprechende Vorschläge unterbreitet, die Sie aber im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt haben.
Herr Kollege, hören Sie jetzt genau zu.
Ich möchte jetzt auf einige Punkte eingehen, die wir auch in unserer internen Anhörung entsprechend besprochen haben, zum Beispiel § 1. Die Formulierung, wonach die Natur und die Landschaft gegebenenfalls wiederherzustellen ist, wird von uns sehr kritisch beäugt. Warum? Es ist nicht die Basis dargelegt, in welchen Zustand die Natur wiederherzustellen ist. Ist es der Zustand im Jahr 2005, im Jahr 1905 oder im Jahr 1805?
Die Landwirtschaft entwickelt sich weiter, auch die Natur entwickelt sich weiter. Die Natur holt sich auch oft manches wieder zurück. Ich nenne hier nur ein Beispiel, das bei uns in der Pfalz zu betrachten ist. Alle diejenigen, die beim Empfang des Bundespräsidenten auf dem Hambacher Schloss waren, haben gesehen, wenn man sich die Bilder des Hambacher Festes im Jahr 1832 betrachtet, so war das Hambacher Schloss umringt von Weinbergen. Zwischenzeitlich sehen Sie dort keine Weinberge mehr, sondern nur noch Wald. Auf welche Basis beziehen Sie also die Wiederherstellung? Dies ist ein Punkt, bei dem wir sagen, das ist sehr wachsweich formuliert.
Hier müssen Sie im Detail sagen, was Sie wollen.
Ich komme nun zu § 4, Aufgabe der Behörden. In § 4 wird geregelt, dass Behörden, die von Maßnahmen des Naturschutzes betroffen sind, beteiligt werden müssen. Diese Beteiligungspflicht muss aber auch für die Grundstückseigentümer und die Grundstücksnutzer gelten. Deshalb fordert die CDU-Fraktion, dass die Landwirtschaftskammer bei dieser Anhörung von landwirtschaftlichen Flächen auch mit einbezogen wird.
Hätte die Landesregierung dies im Vorfeld bei der Ausweisung von FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten getan, hätte sie sich viel Ärger mit dem Berufsstand erspart.
Ein weiterer Punkt, der beweist, dass mit diesem Gesetz nur zusätzlich Bürokratie und Kosten produziert werden, ist die Regelung der Umweltverträglichkeitsprüfung.
In § 15 wird für die Bodenbewässerung eine Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert. Gerade die letzten Sommer haben uns gezeigt, dass die Bodenbewässerung für die Landwirtschaft von existenzieller wirtschaftlicher Bedeutung ist. Deshalb können wir es nicht akzeptieren, dass Sie verpflichtend eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung verlangen, die den Betrieben nur zusätzliche Kosten auferlegt und unter anderem auch noch zusätzlich Zeit in Anspruch nimmt, um diese zu machen. Dieser Anspruch ist für uns nicht nachvollziehbar.
Ein weiterer Punkt, der im Zuge der Diskussion noch besprochen werden muss, sind die in § 37 festgelegten Kompetenzen der ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten. Bereits Minister Trittin hat es in Berlin fertig gebracht, die Landwirte und Winzer bespitzeln zu lassen. Sie haben jetzt versucht, gegen diesen Paragraphen – – –
Herr Dr. Braun, ich weiß, dass Ihnen das wehtut, aber die Wahrheit werden wir immer wiederholen. Des Weiteren hat Ihre Fraktion gesagt, sie wolle dies zurückziehen. Herr Minister Trittin hat es gegen den Willen aller Fraktionen durchgesetzt.
Sie haben die Kompetenzen der ehrenamtlich Beauftragten ausgeweitet. Ich muss zwar zugeben, dass sie im Gegensatz zum Referentenentwurf dank der FDP und der Intervention des Landwirtschaftsministeriums hier ein Stück zurückgenommen werden, wir müssen aber trotzdem im Ausschuss diskutieren, welche Kompetenzen die ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten vor Ort haben.
Frau Ministerin, ich komme zum Stichwort „NATURA 2000“. NATURA-2000-Gebiete können nur im Alleingang der Landesregierung ohne Beteiligung der Betroffenen ausgewiesen werden. Aber ich hätte gern eine Antwort auf folgende Frage: Wie weit ist die Landesregierung mit der Umsetzung von NATURA 2000? Wie schaut es mit den Managementplänen aus? Wie schaut es mit der Kostenkalkulation aus?
Ich weiß nicht, ob der Landesregierung bekannt ist, dass bei NATURA 2000 alle Flächen mit Grundstücksnummern penibelst erfasst werden müssen und dann fes tgelegt werden muss, was mit den Flächen passiert. Die Frage ist, wer dies festlegt. Für jede Fläche muss ein Managementplan erstellt werden. Wer erstellt diesen Managementplan? Wer überwacht diesen Managementplan?
Ich möchte Ihnen sagen, unser Nachbarland Hessen hat einmal die Kosten der Umsetzung von NATURA 2000 aufgelistet. In Hessen fallen dafür jährlich 40 Millionen Euro an. Um Ihnen die Berechnung für Rheinland
Pfalz leichter zu machen, im Schnitt brauchen wir für NATURA 2000 100 bis 150 Euro pro Hektar. Ich frage: Hat die Landesregierung dieses Geld zur Verfügung? Wie wollen Sie dies finanzieren? Darauf will die CDUFraktion Antworten haben.
Abschließend kann ich nur sagen, der hier vorliegende Gesetzentwurf ist gegen die Grundstückseigentümer und gegen die Grundstücksnutzer. Das führt im Endergebnis dazu, was Sie und die sie tragenden Fraktionen immer noch nicht verstanden haben, Naturschutz geht nur mit der Landwirtschaft und nicht gegen die Landwirtschaft. Die Landwirte sind diejenigen, die die Natur pflegen. Ohne eine flächendeckende Landbewirtschaftung können wir auch keinen Naturschutz gewährleisten.
Vielen Dank.
Das vom Bundestag mit der Mehrheit der rotgrünen Regierungsfraktionen beschlossene Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts verstößt nach Auffassung der Europäischen Kommission mehrfach gegen das Recht der Europäischen Union, vor allem gegen die Richtlinie 2001/18/EG.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welche Auswirkungen wird das Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts im Falle des In-KraftTretens auf das Land Rheinland-Pfalz haben?
2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass das vom Bundestag beschlossene Gesetz ein folgenschweres Innovationshemmnis darstellt und einem praktischen Ausstieg aus der Agrarbiotechnologie gleichkommt?
3. Welche Haltung wird die Landesregierung im Verlauf der anstehenden Beratungen des Bundesrates zum Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikgesetzes einnehmen?
Frau Ministerin, Sie haben zu Beginn erläutert, dass der Bundesrat 85 Änderungsanträge eingebracht hat und diese Änderungswünsche von der Bundesregierung aus dem Gesetz genommen wurden, sodass sie nicht mehr zustimmungspflichtig sind.
Wie beurteilen Sie diese Vorgehensweise der Bundesregierung mit dem Bundesrat?
Die zweite Frage: Ist das Land Rheinland-Pfalz in der Abstimmung im Bundesrat Ende September näher an der Position der B-Länder oder näher an der Position der Bundesregierung?
Hat das Land Rheinland-Pfalz eigene Änderungsanträge eingebracht, bzw. werden Sie eigene Änderungsanträge einbringen? Liegen Ihnen bereits Änderungsanträge der anderen B-Länder vor, und wie wird sich das Land bei diesen verhalten?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ziel der EU-Agrarreform war und ist es, Benachteiligungen abzubauen, für mehr Gerechtigkeit in der Landwirtschaft und im Weinbau zu sorgen, damit die aktiven Erzeuger zu stärken und nicht weitere Wettbewerbsbenachteiligungen zuzulassen bzw. Wettbewerbsbenachteiligungen abzubauen.
Herr Minister, Sie haben gesagt, nach Auffassung der Landesregierung haben wir dieses Ziel weitgehendst erreicht. Ob das so ist, sollten wir in den nächsten Wochen und Monaten sicherlich noch einmal im Ausschuss diskutieren. Wir werden das auch diskutieren müssen.
Fakt ist, Rheinland-Pfalz ist in der Zielrichtung mit den BLändern einig, auch wenn es zugegebenermaßen bei dem einen oder anderen Land am Anfang etwas Geburtsschwierigkeiten gab.
Fakt ist auch, dass unsere Position, die Position des rheinland-pfälzischen Landtags, zur EU-Agrarreform in breiter Übereinstimmung erarbeitet wurde. Diese Tatsache hat natürlich auch das Auftreten der Landesregierung gegenüber den anderen Ländern erleichtert.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich im Namen der CDU-Landtagsfraktion bei Herrn Staatssekretär a.D. Glahn bedanken; denn er hat uns immer intensivst seitens der CDU-Fraktion mit in die Verhandlungen eingebunden, und er hat uns auch immer zeitnah darüber informiert.
Dies ist sicherlich ein Beispiel dafür, wie man gemeinsam viel erreichen kann, wenn man auch fair miteinander umgeht.
Herr Minister, aber in einem Punkt sind wir seitens der CDU-Fraktion nicht ganz so optimistisch, wie Sie es in Ihrer Regierungserklärung dargestellt haben. Es ist zum einen die Rohtabakmarktordnung; denn es wäre sicherlich möglich gewesen, wenn auch Bundesministerin Künast hier entsprechend mitgekämpft hätte und wir noch Verbündete gefunden hätten, eine andere Beschlussfassung herbeizuführen. Wir müssen aber die Übergangszeit dazu nutzen, dass die Beschlussfassung geändert wird. Ansonsten sehen wir große Schwierigkeiten, dass der Tabakanbau in Rheinland-Pfalz wirtschaftlich zu betreiben ist.
Anders gestaltet es sich, was die Verbündeten betrifft, bei der Zuckermarktordnung. Hier haben wir aufgrund der nationalen Betroffenheiten viele Verbündete in den anderen EU-Mitgliedsstaaten. Auch die Industrie unterstützt die Forderung, auch in der erweiterten EU die Hektarfläche des Zuckerrübenanbaus zu erhalten. Wir sind uns doch sicherlich alle einig, dass dies den Drittländern überhaupt nichts nutzt, wenn der Zuckerrübenanbau und die Zuckerproduktion in der EU nicht mehr stattfindet.
Wichtig ist für uns in Rheinland-Pfalz der Erhalt des Tabakanbaus und auch der Erhalt des Zuckerrübenanbaus. In der Beziehung haben wir noch einen steinigen Weg vor uns. Herr Minister, ich wünsche mir, dass diese positiven Prognosen, wie Sie sie dargelegt haben, für unsere Landwirte eintreffen.
Ich wünsche es mir für unser Land, ich wünsche es mir für unsere Landwirte, aber die Euphorie momentan ist sicherlich übereilt. Wir haben die Katze noch lange nicht im Sack.
Herr Minister, ich möchte noch einmal auf das Thema „Wettbewerbsbenachteiligung“ eingehen. Sie sagten, für Sie sei es ein wichtiges Ziel bei der EU-Agrarreform gewesen, Benachteiligungen abzubauen. Ich frage mich nur, ob dies unseren Landwirten in Deutschland und Rheinland-Pfalz nutzt; denn ich mag es nicht so recht glauben, da wir in der Vergangenheit immer wieder erlebt haben, dass auf EU-Recht noch einmal zusätzliches nationales Recht seitens des Bundesgesetzgebers in Berlin draufgesattelt wurde.
Wenn wir zu der EU-Gesetzgebung noch nationales Recht draufsatteln, dann wird es natürlich für unsere Landwirte und Winzer auch sehr schwierig, sich dem Wettbewerb zu stellen.
Ich möchte abschließend nur noch ein aktuelles Beispiel darlegen, das dies beweist. Momentan beraten wir das Haushaltsbegleitgesetz 2005.
Im Bund.
Dort wird eine erneute Steuererhöhung auf den Dieselkraftstoff geplant. Zurzeit plant man eine Erhöhung um 56 %. Agrardiesel – das wissen wir alle – ist ein unverzichtbares Produktionsmittel in der Landwirtschaft.
Vergleiche ich dann die Dieselpreise mit anderen EULändern, dann haben wir in Deutschland zurzeit
25,56 Cent – geplant sind 39,9 Cent –, schaue mir dann den Preis in Frankreich mit 5,6 Cent oder in Italien mit 8,8 Cent an, dann zeigt mir dieses Beispiel, dass, wenn wir unterschiedliche Ausgestaltungen nationaler Verordnungen haben, dies eine EU-Agrarreform ad absurdum führt, wenn wir unseren Winzern zusätzlich Auflagen aufbürden oder zusätzlich Geld aus der Tasche ziehen. Wir müssen es hinbekommen, dass wir hier in Rheinland-Pfalz und in der Bundesregierung in Berlin Gesetze abbauen, statt neue draufzusetzen, weil nur dann nützt die EU-Agrarreform auch unseren Kunden, unseren Landwirten und unseren Winzern in Rheinland-Pfalz etwas.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann wurde die Landesregierung informiert bzw. hat sie erfahren, dass die rotgrüne Bundesregierung ein Ackerbauverbot in Überschwemmungsgebieten plant?
2. Was hat die Landesregierung unternommen bzw. wird sie unternehmen, um das vom Bundeskabinett beschlossene Ackerbauverbot in Überschwemmungsgebieten zu verhindern?
3. Was würde oben genannter Kabinettsbeschluss für die Landbewirtschaftung in Rheinland-Pfalz bedeuten?
4. Welche Entschädigungsregelung wäre bei der Umsetzung des Ackerbauverbots für die betroffenen Bewirtschafter vorgesehen?
Frau Ministerin, ich hätte noch eine Nachfrage. Vielleicht habe ich auch Ihre Antwort nicht richtig verstanden. Ist das Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig, oder ist es nicht zustimmungspflichtig?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Ebli, Sie haben in Ihrer Rede von der Familie in Berlin gesprochen und dass Sie sich vonseiten der CDU-Fraktion nicht stören lassen. Ich kenne Familie so, dass man vor der Entscheidung dies in der Familie bespricht. Ich frage mich, wo war die SPD in Berlin, wo waren die Bundestagsabgeordneten, wo war der Ministerpräsident dieses Landes, als die Ent
scheidung zu dem Gesetzentwurf zum Hochwasserschutz getroffen wurde.
Mit diesem Gesetzentwurf, den das Kabinett in Berlin verabschiedet hat, würden wir in Rheinland-Pfalz vielen Bauern die Existenzgrundlage entziehen. Deshalb müssen wir auch im rheinland-pfälzischen Landtag alles unternehmen, diesen Gesetzentwurf zu verhindern. Nachdem es den Aufschrei vor Ort gegeben hat, habe ich sehr wohl registriert, dass einige Abgeordnete auch seitens der SPD-Fraktion sich gegen den Gesetzentwurf gestellt haben.
Ich hoffe, dass Sie das auch entsprechend in Berlin vorbringen.
Herr Abgeordneter Dr. Braun von den GRÜNEN, wenn ich Ihre Argumentation aufnehmen würde, wie Sie es mit den Überschwemmungsgebieten vorgetragen haben, dann hätten wir heute in Ägypten keine Pyramiden stehen, weil nämlich die Ägypter verhungert wären, weil sie überhaupt keinen Ackerbau hätten betreiben können.
Wir können auf jeden Fall sehr gespannt sein, welchen Einfluss die SPD und unser Ministerpräsident, stellvertretender Bundesvorsitzender, in Berlin ausüben werden, und ob er es mit den Sonntagsreden, die er immer vor den Bauern hält, ernst meint und sich für ihre Existenz in Rheinland-Pfalz einsetzt.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion befürchtet mit der am 15. August 2003 in Kraft getretenen Dornfelderverordnung eine Spaltung des Markts.
Der Trend zu Rotwein ist nach wie vor ungebrochen. Insbesondere Dornfelder Rotweine spielen im Lebensmitteleinzelhandel eine entscheidende Rolle. Allein 50 % der Dornfelder Weine werden bei Aldi vermarktet.
Wer ist für diese Erfolgsstory Dornfelder verantwortlich?
Sicherlich nicht die Regierung, sondern die Konsumentenentscheidung hat den Dornfelder zu dem gemacht, was er heute ist.
Kein Konsument lässt sich vorschreiben, was Qualität ist. Dies entscheidet er ganz für sich allein.
Die CDU-Fraktion steht für Qualität. Ich betone dies ausdrücklich, weil gleich Rednerinnen bzw. Redner sprechen werden, die behaupten werden, dass die CDUFraktion mit diesem Antrag gegen Qualität und für Masse statt Klasse sei.
Dies weise ich entschieden zurück. Obwohl wir gegen weitere Reglementierungen durch den Staat sind, würden wir diese Regel nicht angreifen, wenn sie in Wahrheit und Klarheit zu mehr Qualität führen würde. Diese Art Dornfelderverordnung bringt aber keinen Deut mehr an Qualität. Sie beeinflusst die Preisgestaltung nur negativ und führt ausschließlich zur Marktspaltung. Das werde ich Ihnen an einigen Fakten vor Augen führen.
Bereits im Herbst dieses Jahres wurden Verträge für Dornfeldertafelwein zu 70 Cent pro Liter angeboten. Fakt ist, dass eine große Kellerei in diesem Jahr eine kleinere Menge Dornfeldertafelwein im Lebensmitteleinzelhandel angeboten und, nachdem der Absatz hervorragend lief, bereits angekündigt hat, im kommenden Jahr größere Mengen Dornfeldertafelwein zu vermarkten. Fakt ist auch, dass ein Großteil der Verbraucher, die im Lebensmitteleinzelhandel ihren Wein einkaufen, gar nicht den Unterschied zwischen Qualitätswein und Tafelwein kennen oder sich dafür interessieren.
Mit Ihrer Art der Politik, hier eine Regelung, da eine Verordnung, werden Sie die Zukunftsaufgaben, die uns im Weinbau gestellt werden, nicht lösen.
Wir seitens der CDU-Fraktion sind gern bereit – das haben wir mehrmals sowohl im Plenum als auch im Fachausschuss angeboten –, mit Ihnen ein Konzept zu erarbeiten, dass die Qualität unserer rheinlandpfälzischen Weine und die Existenz der bäuerlichen Winzerbetriebe gesichert wird.
Am 19. Dezember tagt der Weinbaupolitische Beirat. In dieser Sitzung wird unter anderem die Dornfelderverordnung beraten. Im Januar finden in allen rheinlandpfälzischen Weinanbaugebieten die Weinbautage statt. Der Minister und der Staatssekretär haben bereits in der Vergangenheit angeboten, nach der Weinlese erneut über die Verordnung zu diskutieren und über ihre Sinnhaftigkeit nachzudenken.
Wir wollen mit unserem Antrag deshalb nicht Gefahr laufen, dass eine Blockadehaltung der Landesregierung zustande kommt. Wir hoffen auf eine Einigung mit dem Berufsstand für den Dornfelder und gegen die Marktspaltung. Deshalb wollen wir den Antrag an den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau überweisen, um die Ziele bzw. die Ergebnisse, die im Weinbaupolitischen Beirat und während der Weinbautage erarbeitet werden, in die Antragsberatung einfließen zu lassen.
Vielen Dank.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie mich persönlich angesprochen haben, zwei Dinge: Ich habe seitens der
CDU-Fraktion angeboten, den Antrag in den Ausschuss zu überweisen, damit wir gemeinsam nach dem Weinbaupolitischen Beirat und nach den Gesprächen mit der Winzerschaft ein Konzept für die Stärkung des Dornfelders am Markt erarbeiten können.
Ich glaube, dieses Angebot war mehr als großzügig von der CDU-Fraktion. Es steht nach wie vor.
Herr Staatssekretär, der zweite Punkt ist genau der Punkt zu sagen, mit dieser Verordnung steigern wir die Qualität. Mit dieser Verordnung machen wir nur eines: Wir spalten den Markt,
weil es die ganzen schwarzen Schafe, die Sie genannt haben, nach wie vor geben wird. Diese werden Dornfelder Tafelwein produzieren. Damit machen wir den Dornfeldermarkt kaputt.
Der Ausschuss für Umwelt und Forsten hat mehrheitlich dem Gesetzentwurf zugestimmt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister Bauckhage, als ich auf der Einladung zur heutigen Plenarsitzung gelesen habe, dass die Regierung eine Erklärung zum Thema „Weinbau“ abgeben möchte, war ich positiv überrascht.
Bisher wurde in diesem Hause über Weinbau immer nur diskutiert, wenn die CDU-Fraktion die Initiative ergriffen hat.
Die Wahrheit tut manchmal weh. So bin ich voller Erwartung in die heutige Plenarsitzung gekommen, dass die Landesregierung endlich die Probleme im Weinbau erkannt hat, und war gespannt, welche Zukunftskonzepte sie für die Winzerinnen und Winzer plant. Leider musste ich in der vergangenen knappen Stunde erkennen, dass Sie nach wie vor kein Konzept haben, geschweige denn erkannt haben, wo die Probleme beim rheinland-pfälzischen Weinbau liegen.
Die von Ihnen abgegebene Regierungserklärung ist ein Sammelsurium von Zahlen, Auflistungen von Fakten und Problemen. Bei einer Problembeschreibung ist aber nicht einmal ansatzweise ein Lösungsvorschlag zu finden.
Die Antwort, wohin der rheinland-pfälzische Weinbau in Zukunft gehen wird, wurde mit einem entscheidenden „man könnte vielleicht“ beantwortet. Diese Haltung können wir uns aber nicht länger erlauben. Wir sehen seit Jahren zu, wie ein ganzer Wirtschaftszweig und damit ein großes Stück unserer Kulturlandschaft vor die Hunde geht.
Vor drei Jahren haben Sie mit großem Tamtam das Zwölf-Punkte-Programm für den Weinbau verkündet. Dabei haben Sie als Perspektive für den Fassweinwinzer die Zusammenarbeit zwischen Erzeugern und Kellereien auf der Basis von vertraglichen Bindungen angekündigt. Den identischen Redebaustein haben Sie heute in Ihrer Regierungserklärung verwandt. Da stellt sich mir die Frage, was Sie in den vergangenen drei Jahren getan haben. – Nichts.
Nicht, dass ich falsch verstanden werde. Die CDUFraktion hält den Ansatz für vollkommen richtig. Wir haben dies bereits in unseren Anträgen „Den rheinlandpfälzischen Winzern schnell und wirksam helfen“ vom September 2001 und „Chancen und Rahmenbedingungen für Kooperationen im Weinbau und in der Weinwirtschaft verbessern“ vom Juni 2002 so formuliert. Leider haben Sie diese Anträge abgelehnt.
Das merkt man bei der Entwicklung und dem Stand der Winzer in Rheinland-Pfalz. Der Ansatz war so hervorragend, dass es den Winzerinnen und Winzern im
Fassweinbereich von Monat zu Monat schlechter geht. Das waren hervorragende Anträge und eine hervorragende Umsetzung. Großes Kompliment!
Ich bezweifle bei Ihnen, dass Sie das umsetzen. Das ist richtig.
Bisher haben Sie nur geredet, aber nichts von Ihren Reden umgesetzt. Fakt ist, dass die Preise im Fassweinbereich nach wie vor ruinös sind und viele Winzer vor dem Aus stehen. Fakt ist auch, dass nach wie vor der Konsum von Wein steigt, aber der Absatz von deutschem Wein absolut unbefriedigend ist. Fakt ist ferner, dass die Politik den Markt nicht ersetzen kann, aber sie muss die richtigen Rahmenbedingungen setzen, damit die rheinland-pfälzischen Winzer überhaupt eine Chance am Markt haben.
Fakt ist darüber hinaus, dass seitens der Regierungsfraktionen und der Landesregierung immer wieder Kooperationen gepredigt werden, aber die Voraussetzungen dafür nicht geschaffen werden. In Ihrem ZwölfPunkte-Programm haben Sie bereits angekündigt,
dass Sie Ihre Förderpolitik umstellen wollen, um den Kellereien den Ausstieg aus der Kellerwirtschaft und den Einstieg in Erzeugergemeinschaften und Winzergenossenschaften zu erleichtern, damit zukunftsfähige Strukturen in unserem Land wachsen können. Was ist geschehen? Nichts!
Durch bloßes Ankündigen ist niemandem gedient. Wir brauchen eine Politik, die bereit ist, Probleme anzugehen und sie einer Lösung zuzuführen.
Zurzeit findet der rheinland-pfälzische Wein im Lebensmitteleinzelhandel nicht in der Form statt, wie es sein sollte. Auch wenn Sie in Ihrer Regierungserklärung darauf hingewiesen haben, dass Erzeugergemeinschaften den Markt stabilisierten und für eine kontinuierliche Marktbeschickung sorgen würden, so ist diese bloße Feststellung nicht ausreichend. Das werden Ihnen alle bestätigen, die sich mit diesem Thema beschäftigt haben.
Darüber hinaus weisen Sie darauf hin, es gelte, junge Konsumentenschichten an den rheinland-pfälzischen Wein heranzuführen, sich das Einkaufsverhalten der Konsumenten geändert habe, der Discounter eine dom inierende Stellung einnehme und Weine im Mittelpreissegment ein lukratives Einkaufssegment seien. Wie sich die Landesregierung dem aber stellt, darüber haben Sie kein einziges Wort verloren. Mit dem Gewurschtel der vergangenen Jahre kommen Sie so sicherlich nicht weiter. So können Sie das Problem nicht lösen.
Nehmen wir doch einmal das Beispiel des jungen Konsumenten, der in den Lebensmitteleinzelhandel geht und zum Beispiel für das Abendessen einige Flaschen Wein kaufen möchte. Er steht vor dem Weinregal, wird zunächst einmal von ganz vielen ausländischen Weinen erschlagen und muss sich schon bis zur untersten Ebene durchschlagen, bis er vielleicht einige rheinlandpfälzische oder deutsche Weine finden kann. Jetzt stellt er noch fest, dass es die unterschiedlichsten Weinsorten von Tafelwein bis Auslese gibt. Mit den Begriffen wird er aber vermutlich nichts anfangen können, wenn er nicht zufällig im Weinbau groß geworden ist oder sich intensiv mit diesem Thema auseinander gesetzt hat.
In dieser Situation greifen viele zu einem ausländischen bekannten Markenwein, weil sie den schon öfter in der Werbung gesehen haben. Sollte ihnen dieser Wein sogar noch schmecken, wird es sehr schwierig sein, diesen Konsumenten für den rheinland-pfälzischen oder deutschen Wein zurückzugewinnen. Das können wir tagtäglich im Lebensmitteleinzelhandel und in den Discountern mit verfolgen. Wenn man das auch noch vor dem Hintergrund der Fassweinproblematik betrachtet, so ist es einfach nicht nachvollziehbar, warum Sie das Konzept der Markenweine nicht endlich umsetzen bzw. Rahmenbedingungen hierfür schaffen.
Unser Ziel muss sein, die vagabundierenden Fassweinmengen vom Markt zu bekommen,
den Winzern eine Perspektive zu eröffnen und von diesen Weinmengen gemeinsam mit den Genossenschaften und Kellereien eine Handvoll Typenweine auf den Markt zu bringen, die ein gleiches Erscheinungsbild haben und von Hamburg bis München zu kaufen sind. Wenn Sie diesen Lösungsansatz umsetzen und mit Ihrer Gießkannenförderpolitik – hier ein kleines Programmchen und dort ein kleines Programmchen – aufhören, wäre die Zukunft unserer Fassweinwinzer gerettet und unsere Kulturlandschaft könnte erhalten bleiben. Ich bin davon überzeugt, dass der Absatz von rheinlandpfälzischem Wein dann steigen wird.
Mit diesen Argumenten sollten Sie von der Regierung und Sie von den sie tragenden Fraktionen sich endlich auseinander setzen und unsere Lösungsvorschläge umsetzen. Ich bitte Sie eindringlich: Tun Sie das vielleicht mit etwas mehr Engagement, als Sie heute Ihre Regierungserklärung vorgetragen haben und wie die Fraktionen darauf reagiert haben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Baumann, wenn ich in der ersten Reihe sitze und Sie vorn am Rednerpult stehen, habe ich immer das Gefühl, ich sitze in der Schule und vorn spricht die Frau Oberlehrerin.
Sie haben nichts von dem verstanden, was ich im ersten Redebeitrag dargelegt habe.
Im Gegenteil, Sie greifen meinen Kollegen Lutz Frisch mit seiner Aktion „Kultursommer“ an. Ich würde sagen, kümmern Sie sich einmal um Ihren Bundespräsidenten und -kanzler, dass bei Empfängen kein italienischer Prosecco und französischer Rotwein mehr ausgeschenkt wird, dann reden wir weiter.
Ich gebe Ihnen noch einen weiteren Hinweis. Reden Sie nicht nur mit den Selbstvermarktern, die keine Probleme haben, sondern mit den Winzern, denen das Wasser bis zum Hals steht.
Dann werden Sie erkennen, dass es mit dieser Politik, die Sie mit der Landesregierung zusammen machen, nicht weitergehen kann.
Sie haben das Thema „Südtirol“ angesprochen. Meine Kollegen und ich waren auch in der Genossenschaft. Genau das ist das Konzept, das wir in Rheinland-Pfalz umsetzen müssen. Wir müssen hinbekommen, dass der vagabundierende Fasswein vom Markt kommt, der Wein durch einen Flaschenhals abgefüllt und entsprechend bei uns in Rheinland-Pfalz vermarktet wird.
Entschuldigung, wenn wir dann die staatliche Unterstützung dazu brauchen, müssen wir auch bereit sein, weil es nicht nur um unsere Winzer und den Wein geht, sondern um eine Kulturlandschaft. Wenn diese Kulturlandschaft zerstört wird, dann möchte ich das Gejammere von Ihnen sehen, wie viel Geld wir brauchen, um diese wieder aufzubauen. Das möchte ich dann sehen.
Sich mit dieser Arroganz hierhin zu stellen, das ist unglaublich. Ich kann nur eins sagen: Mir tun die armen Winzer in Rheinland-Pfalz leid.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der ersten Rednerrunde ist mir immer noch nicht ganz klar, warum die FDP-Fraktion diese Aktuelle Stunde beantragt hat. Wäre der Regierung mit der Agrarverwaltungsreform der große Wurf gelungen, hätte ich diese Beweihräucherung und dieses Abfeiern noch verstanden.
Herr Dr. Geisen, nur mit dem Vorlesen von Statistiken können Sie nicht schönen, dass dies keine Agrarverwaltungsreform, sondern nur ein misslungenes Konzept und nichts anderes als eine Organisationsreform ist.
Gestern haben wir im Plenum sehr intensiv über die Struktur der regionalen Landwirtschaft in RheinlandPfalz diskutiert. Unter anderem wurde angesprochen, dass die Landwirtschaft momentan mit großen Problemen, und zwar sowohl mit der Steuer- und Haushaltspolitik als auch mit übermäßiger Bürokratie zu kämpfen hat. Jeder von uns, der Gespräche mit Bauern führt, mahnt immer wieder an, dass Bürokratie abgebaut werden muss.
Eine Agrarverwaltungsreform und insbesondere unser Vorschlag hätten es ermöglicht, den Bauern viele Wege zu vereinfachen und wegzunehmen und Bürokratie abzubauen. Die Landesregierung hat unsere ausgestreckte Hand weggeschlagen und unser Konzept nicht umgesetzt. Sie hat somit keine Vereinfachung für die Kunden, die Bauern, die Landwirte und die Winzer in Rheinland-Pfalz erzielt.
Frau Ebli, wo ist das angekündigte Konzept der SPD? Im Ausschuss haben Sie gesagt, Sie werden im Plenum etwas dazu sagen. Vonseiten der CDU-Fraktion war man sehr gespannt, welche Vorschläge die SPD vorzubringen hat.
Frau Ebli, ich weiß, dass Sie mit sehr vielen Landwirten und Winzern sprechen. Vielleicht hatte auch die SPD das große Problem, dass die Zustimmung im Berufsstand zu unserem Konzept sehr groß war. Wir haben große positive Resonanz auf unser Konzept erhalten. Dies war sowohl Ihr als auch das Problem der Landesregierung.
Sie sagen, unser Konzept wäre nicht durchsetzbar, weil Kontrolle und Genehmigung nicht gleichzeitig durchgeführt werden können. Das hat überhaupt nicht in uns erem Konzept gestanden.
Herr Minister, Sie wissen das auch. Ich gehe mit Sicherheit nicht in vielen Punkten mit der nordrheinwestfälischen Landwirtschaftspolitik konform. Aber ich glaube, was dort möglich ist, müsste in Rheinland-Pfalz auch gesetzlich möglich sein. Haben die Menschen in Nordrhein-Westfalen andere Gesetze?
Bitte verbreiten Sie am Rednerpult keine Unwahrheiten, dass unser Konzept in der Form nicht umgesetzt werden könnte, weil Kontrolle und Genehmigung in einer Hand liegen. Das hat nie in unserem Konzept gestanden. In unserem Konzept ist es darum gegangen, die Anträge an einer Stelle zu bündeln, um den Bauern die Wege zu vereinfachen.
Setzen Sie es um! Dann haben wir auch eine Agrarverwaltungsreform und keine Organisationsreform.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat eine Größe von fast 2 Millionen Hektar. Hiervon entfallen 42,7 % auf die Landwirtschaft. In den vergangenen Jahren ist die landwirtschaftlich genutzte Fläche kontinuierlich zurückgegangen.
Im Jahr 2001 gab es in Rheinland-Pfalz hochgerechnet 32.700 landwirtschaftliche Betriebe. Angesichts der Veränderungen in der Land- und Forstwirtschaft geht die
Zahl der Betriebe ständig zurück – in den vergangenen Jahren um 4 %.
Einerseits werden die Betriebe immer größer, um entsprechende Kapazitäten zu erreichen, die notwendig sind, um sich dem Wettbewerb zu stellen und den Fortbestand zu sichern. Andererseits müssen viele Bewirtschafter ihre Betriebe aufgeben – meist im Generationswechsel –, weil die Nachkommen die Betriebsnachfolge nicht antreten wollen.
Land-, Wein- und Forstwirtschaft sind als mittelständische Produzenten von Lebensmitteln und Rohstoffen, als Gestalter und Erhalter der Kulturlandschaft sowie als prägende kulturelle Größe im ländlichen Raum für uns ere Gesellschaft und die Lebensqualität in RheinlandPfalz unverzichtbar. Wer Lebensqualität und Nachhaltigkeit fördern will, der muss die Landwirtschaft und den ländlichen Raum stärken und nicht schwächen.
In der Vergangenheit wurde an dieser Stelle oft über die Einkommenssituation der Landwirte gesprochen. Dies ist aber längst in den Hintergrund getreten. Wenn wir heute über die Struktur der Landwirtschaft reden, geht es um den Erhalt und die Pflege unserer Kulturlandschaft. Das Leitbild der CDU ist eine nachhaltige, wettbewerbsfähige, nach bäuerlichen Prinzipien arbeitende Landwirtschaft, die flächendeckend betrieben werden muss.
Dies ist aber vielerorts heute in Rheinland-Pfalz nicht mehr gewährleistet. Ich führe nur die Situation der Faßweinwinzer, insbesondere der Winzer an den Steillagen, vor Augen. Zugegebenermaßen produzieren sie unter erschwerten Betriebsbedingungen, aber auch in vielen anderen Weinbauregionen zeichnet sich langsam ab, dass die katastrophale Situation insbesondere im Faßweinbereich ihre Spuren hinterlässt. Wir können inzwischen eine flächendeckende Landbewirtschaftung nicht mehr sicherstellen. Herr Minister, ich erwarte von der Landesregierung, dass sie darauf Antworten gibt.
Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wie unsere Kulturlandschaft dahingeht. Wir müssen Antworten geben und gegen die Versteppung antreten. Wir müssen die Mittel konzentrieren. Es kann nicht sein, dass wir uns in vielen Kleinklein-Programmen im Land verzetteln. Wir müssen insbesondere die Mittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe der einzelbetrieblichen Förderung und der Marktstrukturneuordnung sowie der Flurneuordnung bündeln.
Die CDU steht für eine Politik, die den Regionen gerecht wird, die auf die unterschiedlichen klimatischen und Bodenbedingungen eine Antwort gibt und somit eine flächendeckende Landbewirtschaftung sicherstellt. Das heißt auch – meine Damen und Herren, das ist das Wichtigste –, dass wir den Landwirten ein Einkommen zukommen lassen, das außerhalb der Produktion den Erhalt der Kulturlandschaft sicherstellt. Nur so und wenn wir gleichzeitig die Wettbewerbsfesseln entfernen, kön
nen wir die Schönheit und Vielfältigkeit unseres Landes sicherstellen. Darauf aufbauend geht es auch um die Existenz vieler Wirtschaftszweige, die daran anknüpfen, wie zum Beispiel den Fremdenverkehr, den Tourismus und die Gastronomie.
Von existenzieller Bedeutung für unsere regionale Landwirtschaft sind die Weichenstellungen, die momentan in der EU getroffen bzw. diskutiert werden. Derzeit werden die Reformvorschläge der EU-Kommission zur gemeinsamen Agrarpolitik diskutiert. Die CDU befürwortet eine Weiterentwicklung der GAP. Diese muss aber zielführend sein. Die Vorschläge der EUKommission werden unseren Zielen einer flächendekkenden, wettbewerbsstarken und nachhaltigen Landwirtschaft nicht gerecht.
Im Zentrum unserer Kritik steht der Vorschlag zur Entkoppelung der Prämien in Verbindung mit der Einführung einer so genannten Betriebsprämie. Dies wird vermutlich zu mehr Bürokratie führen. Herr Minister, ich bitte Sie, dass Sie in einer Ausschusssitzung oder im Plenum einmal ausführen, welche Auswirkungen dies insbesondere auf das Land Rheinland-Pfalz hat.
Unser gemeinsames Bemühen muss es aber auch sein, nicht nur in Rheinland-Pfalz die Laufzeit der Agendabeschlüsse bis Ende 2006 sicherzustellen; denn wir, insbesondere die Landwirtschaft, brauchen Planungssicherheit.