Andreas Becker

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Antrag erinnern wir Sozialdemokraten an eine für Mieterinnen und Mieter in unserem Land ungemein wichtige Maßnahme der Bundesregierung in der Coronapandemie. Daran wollen wir anknüpfen. Wir wollen das Hohe Haus dafür gewinnen, sich mit uns für eine Wiederaufnahme des sogenannten Kündigungsmoratoriums einzusetzen.
In der Situation, in der wir leben, hatten viele Menschen Angst, haben viele Menschen immer noch Angst und bekommen viele Menschen derzeit wieder Angst, ihre Mietwohnung oder auch ihren Laden zu verlieren. Die Regelungen des Kündigungsmoratoriums haben im ersten Lockdown sichergestellt und dazu beigetragen, dass Mieter wie Gewerbetreibende in dieser schwierigen Zeit nicht ihr Zuhause oder ihr Betriebs- oder Ladenlokal verloren haben.
Mieterinnen und Mieter wurden geschützt, indem das Recht der Vermieterinnen und Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt wurde, sowohl für Wohn- als auch für Gewerberaummietverträge. Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 durfte das Mietverhältnis nicht gekündigt werden, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der Coronapandemie beruhen. Die Verpflichtung der Mieterinnen und Mieter zur Zahlung der Miete blieb dabei grundsätzlich bestehen. Es handelt sich also nicht um einen Mietenerlass oder Ähnliches.
Die Mieterinnen und Mieter sollten zeitnah mit ihren Vermieterinnen und Vermietern Kontakt aufnehmen und mussten dabei glaubhaft versichern, dass sie wegen der Auswirkungen der Krise vorübergehend keine Miete zahlen können. Dazu dienten zum Beispiel eine Bescheinigung der Arbeitgeber über den Verdienstausfall, ein Antrag auf staatliche Leistung oder auch eine eidesstattliche Versicherung.
Das ist ganz wichtig. Es ging bei dem Kündigungsmoratorium also nicht darum, irgendjemanden dabei zu unterstützen, sich vor Mietzahlungen zu drücken.
Darum soll es auch zukünftig nicht gehen. Es soll vielmehr darum gehen, Mietern, Verbrauchern und Kleinstgewerbetreibenden eine wichtige Verschnauf
pause einzuräumen, die sie benötigen, um staatliche Hilfen und Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen zu können.
Meine Damen und Herren, eine Wiederaufnahme dieses Moratoriums ist aus unserer Sicht aus zwei Gründen angezeigt.
Zum einen zeigen sich die wirtschaftlichen Folgen der Krise erst mit Zeitverzug in vollem Maße. Die Lage wird für viele Betroffene schleichend problematischer. Rund drei Vierteln der betroffenen Haushalte fehlen bis zu 30 % ihres regulären Einkommens. Rücklagen sind aufgebraucht. Miet- und Nebenkosten steigen dagegen weiter.
Wir haben hierzu in den vergangenen Wochen unter anderem eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft zur Kenntnis nehmen müssen. Auch der Verband Haus & Grund hat in seinem aktuellen Wohnkostenbericht darauf hingewiesen.
Die steigende Zahl der Wohngeldanträge ist ein weiteres Indiz dafür, dass die Luft dünner wird. So hat die Zahl der Wohngeldanträge in Düsseldorf um 35 %, in Oberhausen um 32 %, in Essen um 31,5 % und in Wesel um 31 % zugenommen.
Vor allem aber wird der heute beginnende harte Lockdown nicht nur die bestehenden Nöte verstärken, sondern auch neue Probleme schaffen und den Kreis der Betroffenen erheblich vergrößern.
Insofern sollte dieses Kündigungsmoratorium wieder aufgenommen und mindestens bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie das auch so sehen und mit uns an der Seite der Mieterinnen und Mieter stehen und unserem Antrag zustimmen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Bereich „Bauen und Wohnen“ haben wir den Haushalt jeder Landesregierung schlicht und einfach danach zu beurteilen, inwieweit er den gesetzlichen Auftrag erfüllt und ausreichend Wohnraum für Haushalte schafft, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.
Das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen konkretisiert das im Weiteren wie folgt – ich zitiere –:
„Bei der sozialen Wohnraumförderung und der Sicherung der Zweckbestimmungen des geförderten Wohnungsbestandes werden insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung unterstützt.“
Zitat Ende.
Meine Damen und Herren, wir müssen seit Ihrem Regierungsantritt feststellen, dass Sie diesem gesetzlichen Auftrag nicht gerecht werden.
Im Segment des neugeschaffenen mietpreisgebundenen Wohnraums verzeichnen wir seit Ihrem Regierungsantritt einen Rückgang von über 40 % auf lediglich knapp 5.500 Wohnungseinheiten im letzten Jahr. Dass immer mehr Wohnungen aus der Bindung fallen, verschärft das Problem weiter.
An dieser Stelle merken Sie normalerweise immer zu Recht an, dass Nordrhein-Westfalen mit rund 1,1 Milliarden Euro im Ländervergleich das umfangreichste Förderprogramm für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums hat.
Sie stellen, Herr Schrumpf, dieses Förderprogramm ja auch an die erste Stelle Ihrer bereits veröffentlichten Pressemitteilung zu diesen Haushaltsberatungen.
Was Sie dabei immer verschweigen, ist, dass Sie dieses Wohnungsbauvermögen gar nicht selbst geschaffen haben, sondern dass Sie es – geschaffen von den Mieterinnen und Mietern – von vielen Vorgängerregierungen geerbt haben. Mir wäre das peinlich, an die erste Stelle einer Leistungsbilanz etwas zu stellen, was gar nicht meine Leistung ist.
Ihr Problem ist und bleibt, dass Sie mit diesem Geld eben nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum schaffen, dass Sie diese PS – um ein anderes Bild zu bringen – nicht auf die Straße bringen.
Das ist vor allem deshalb schlecht, weil wir mit dem jüngsten Wohnungsmarktgutachten der Landesregierung wissenschaftlich einen steigenden Wohnungsbedarf belegt bekommen haben. Unser Land braucht bis 2040 im Durchschnitt rund 46.000 neue Wohnungen pro Jahr. Unser Land hat dabei einen großen und steigenden Bedarf an mietpreisgebundenem Wohnraum, der sich regional zwar unterschiedlich darstellt, der aber vor allem Starterhaushalte und Senioren betrifft.
Jetzt schauen wir mal allein auf die Senioren. Laut Gutachten fehlen in NRW über alles rund 438.000 umfassend barrierereduzierte Wohnungen für mobilitätseingeschränkte Seniorenhaushalte. Daraus errechnet das Gutachten einen Bedarf von rund 10.600 altersgerechten und bezahlbaren Wohnungseinheiten Geschosswohnungsbau pro Jahr.
Meine Damen und Herren, das sind über 10.000 neue mietpreisgebundene Wohnungen, allein um die Lücke bei den Seniorenhaushalten zu schließen. Sie schaffen insgesamt knapp die Hälfte. Sie reißen die Latte nicht, Sie springen so tief drunter her, dass Sie selbst mit einem Fernglas die Latte nicht mehr sehen. Und Ihnen fällt trotzdem nicht mehr ein als „Weiter so!“. Ihr Motto lautet: Hauptsache es wird gebaut, dann wird schon für alle etwas abfallen.
Meine Damen und Herren, Ihre praktische Regierungsbilanz zeigt: Dem ist nicht so, und das wird bei Weitem nicht reichen, um dem Handlungsbedarf im Bereich Bauen und Wohnen gerecht zu werden. Und damit fällt Ihr Haushalt durch.
Ich würde gerne noch mehrere Punkte ansprechen. Die Zeit reicht nur für einen. Deshalb noch eine Anmerkung zum Bereich Stadtentwicklung: Hier ist festzustellen, dass die Erhöhung der Einnahmen vor allem auf höhere Bundesmittel zurückzuführen ist, die weitergereicht werden, insbesondere für die Programme „Soziale Integration im Quartier“ und „Förderung von Sportstätten“. Das ist gut so.
Anzuerkennen ist auch, dass Sie ein Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte aufgelegt haben. Die Frage wird allerdings sein, inwieweit Sie bereit sind, für eine Verstetigung der Mittel zu sorgen und weitere Maßnahmen umzusetzen, die uns die Sachverständigen schon bei der Anhörung zu Ihrem Antrag vor mehr als einem Jahr, aber auch vor ein, zwei Wochen zum Antrag „Innenstädte stärken“ der SPD ins Stammbuch geschrieben haben.
Wie gesagt, alles in allem bleibt es dabei: Ihr Haushalt im Bereich „Bauen und Wohnen“ fällt bei uns durch. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Remmel, Herr Hausmann, jetzt sind wir schon zu dritt, weil auch wir finden, dass dieser Antrag in die Zukunft weist und gute Möglichkeiten aufzeigt, wie wir die Klimaschutzziele erreichen und den Klimaschutz nach vorne bringen können.
Wenn es darum geht, die Klimaschutzziele zu erreichen, spielt, wie wir alle wissen, der Gebäudesektor eine sehr wichtige Rolle. Ich habe vor wenigen Tagen an einer der Zeit entsprechenden Videokonferenz zum Klimaschutzpaket teilgenommen, bei der das mehrere Experten aus verschiedenen Fachrichtungen – aus der Wohnungswirtschaft, aus der Bauwirtschaft, aus den Kommunen – noch einmal betont und hergeleitet haben. Sie alle haben im gleichen Zug auch deutlich gemacht, dass diese Ziele sehr ambitioniert sind und die Frage, ob wir sie erreichen, eigentlich noch nicht beantwortet werden kann. Es bedarf jedenfalls noch enormer Anstrengungen.
Vor diesem Hintergrund ist der vorliegende Antrag wirklich sehr zu begrüßen. Die Europäische Union hat mit dem Green Deal einen Fahrplan auf den Weg gebracht, mit dem sie bis 2050 klimaneutral werden möchte. Der Bereich „Gebäude und Renovierung“ gehört mit vielen Maßnahmen dazu, mit denen die derzeitigen Sanierungsraten bei öffentlichen und privaten Gebäuden mindestens verdoppelt werden sollen.
Das neue europäische Bauhaus soll die praktische Umsetzung dieses Green Deals vorantreiben, den Menschen näherbringen, sie dafür begeistern und gewinnen. Es soll als Diskussionsforum dienen und Versuchslabor sein und damit ähnlich prägend wirken – Herr Remmel hat es gesagt – wie das ursprüngliche Bauhaus von Walter Gropius vor rund 100 Jahren.
Wir finden diesen Ansatz sinnvoll. Wir sehen nicht nur die Chance, das Erreichen der Klimaschutzziele zu befördern, sondern wir sehen auch, dass das Ganze Chancen für unser Land Nordrhein-Westfalen und vor allen Dingen für die Emscher-Lippe-Region im nördlichen Ruhrgebiet mit sich bringt. Deswegen freuen wir uns, wenn wir das im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen vertiefen können, vielleicht gemeinsam die Initiative ergreifen und das zum Erfolg bringen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Mal sehen, ob ich schneller bin als die, die hier das Redepult immer so schön putzen. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist gleich 20 Uhr. Ich möchte es wirklich sehr kurz halten – aber nicht, weil das Thema „Denkmalschutz“ keine ausführliche Debatte hier im Hause erfahren sollte. Im Gegenteil: Ich bin der Meinung, dass wir uns dazu über vieles unterhalten müssen und sollten.
Allerdings wird die Landesregierung, wie wir wissen, einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen. Herr Paul, den ich Regierungskreise betreffend als gut unterrichtete Quelle bezeichnen würde, hat in der letzten Ausschusssitzung gesagt, dass das vielleicht noch in diesem Quartal, ansonsten aber im nächsten Quartal der Fall sein wird. Dann werden wir auch eine ganz umfassende Beratung zu diesem Komplex führen.
Daher möchte ich es heute kurz halten. Aus Gründen, die die vielen Experten in der schriftlichen Anhörung deutlich gemacht haben, werden wir diesen Gesetzentwurf heute ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nach der Rede von Herrn Schrumpf gleich zu Beginn noch einmal klarstellen, dass wir bei diesem Thema immer über die Einlösung des gesetzlich verbrieften Grundrechts auf Wohnen reden. Denn wenn es um die Einlösung des gesetzlichen Auftrages geht, die Bürgerinnen und Bürger des Landes mit ausreichend bezahlbarem Wohnraum zu versorgen, dann sind öffentlich geförderter Wohnungsbau und der Schutz der Mieterinnen und Mieter vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen zwei Seiten derselben Medaille.
Wie ist denn da die Lage? Der öffentlich geförderte Wohnungsbau bricht ein. In Ihrer Regierungszeit ist er um 40 % zurückgegangen, und weil immer mehr Wohnungen aus der Mietpreisbindung fallen, wird es für entsprechend Bedürftige immer schwieriger, sich am Wohnungsmarkt mit Wohnraum zu versorgen.
Es wird aktuell nicht besser. Denn der aktuelle Wohnungsmarkt ist doch einer der wenigen Bereiche, an denen die Coronapandemie vorbeizugehen scheint. Die Preise und Mieten steigen weiter, während viele Menschen von Einkommenseinbußen betroffen sind. Sie müssen doch einfach auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass es Bereiche gibt, in denen eine Familie mit zwei Kindern keinen entsprechenden Wohnraum findet, auch wenn beide Elternteile berufstätig sind. Das können Sie doch nicht immer verneinen.
In einer solchen Situation schleifen Sie den Mieterschutz. Da können Sie noch so reden, wie Sie wollen; Sie werden die Lage nicht schönreden können.
Die neue Mieterschutzverordnung gilt in deutlich weniger Kommunen für immer weniger Menschen. Das geht in die falsche Richtung. Wir brauchen nicht weniger Mieterschutz, sondern mehr Mieterschutz in unserem Land.
Und: Sie schleifen den Mieterschutz auf Grundlage eines Gutachtens, das sowohl nach Auffassung der Kommunen und der kommunalen Spitzenverbände als auch aus Sicht der Wohnungsverbände erhebliche methodische Mängel aufweist.
Werden wir doch einmal konkret und gucken nach Dortmund. Im Gegensatz zum Gutachter stellt die Stadt in der Anhörung sehr wohl einen angespannten Wohnungsmarkt fest und belegt das mit eigenen Zahlen, die sie erhoben hat. In Dortmund gibt es bei geringer werdenden Leerständen steigende Nettokaltmieten im Bestand, und zwar um rund 10 %. In Dortmund gibt es insbesondere im unteren und mittleren Preissegment eine doppelt so große Nachfrage nach Wohnungen. 50 % der Dortmunder Haushalte sind berechtigt, öffentlich geförderte Wohnungen zu mieten.
Es kann also in Dortmund – wie in vielen anderen Städten, die Sie aus der Förderkulisse herausgenommen haben – überhaupt keine Rede von einem entspannten Wohnungsmarkt sein.
Sie setzen deshalb mit Ihrer Politik auch falsche Zeichen. Sie nehmen mit Ihrer Politik in Kauf, dass in vielen Städten die Bemühungen zur Schaffung mietpreisgebundener Wohnungen angehalten werden, womöglich auf dem Klageweg. Denn während in vielen Städten mit zahlreichen wohnungs- und bodenpolitischen Instrumenten, mit Instrumenten der nachhaltigen Stadtentwicklung, zum Beispiel einem Quotenbeschluss zum Bauland oder einem Beschluss zur Konzeptvergabe, Bemühungen initiiert werden, mehr mietpreisgebundenen Wohnraum zu schaffen, sagen Sie: Das Problem existiert in diesen Städten gar nicht.
Nein. Ich bin auch gleich fertig.
Dies alles und noch viel mehr – angesichts der späten Stunde möchte ich das nicht weiter ausführen – können Sie im Protokoll der Anhörung zu unserem Antrag nachlesen.
Wir bleiben dabei: Angesichts der dynamischen Entwicklung und der weiterhin vielfach angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt kommen dem Erhalt und der Fortentwicklung des landesrechtlichen Mieterschutzes, wie wir ihn in unserem Antrag gefordert haben, eine immer größere Bedeutung zu – und nicht seiner Reduzierung. Deswegen werden wir unserem Antrag zustimmen und bitten Sie, das auch zu tun. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Coronapandemie beschäftigt uns in diesem Hause in vielen Facetten. Jetzt kommt eine Facette dazu, der Wohnungsmarkt.
Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen der Bundesregierung hat am 21. Mai eine Studie veröffentlicht, deren Ergebnisse keinen Zweifel daran aufkommen lassen, dass die von der Bundesregierung – wohlgemerkt: von der Bundesregierung – ergriffenen Maßnahmen zum Schutz von Mietern und Eigentümern aller Voraussicht nach nicht genügen werden, um zu verhindern, dass Mietkosten zu einer noch größeren Belastung von Haushalten und zu einer echten Bedrohung werden.
Miethaushalte ohne Rücklagen werden im Schnitt ab einem Verlust des Haushaltseinkommens von 100 Euro im Monat finanziell durch Wohnkosten überbelastet, müssen also bis zu 40 % ihres verfügbaren Einkommens für das Wohnen ausgeben. Ab einem Verlust von 400 Euro werden sie sogar stark überbelastet.
Dabei sind Haushalte in Großstädten wie auch in kleineren Stadt- und Gemeindetypen gleichermaßen bedroht. Die wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Folgen der Coronapandemie werden also unmittelbar und längerfristig die Wohnungsmärkte anspannen und den Anteil der Mieten an dem verfügbaren Einkommen nach oben treiben.
In einer solchen Situation kommt es darauf an, den Schutz der Mieterinnen und Mieter vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen großzuschreiben. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen machen aber genau das Gegenteil.
Sie schreiben den Mieterschutz klein, wollen ihn eigentlich, wie Sie es im Koalitionsvertrag noch abgefeiert haben, abschaffen. Das, was Sie in Ihrer sogenannten Mieterschutzverordnung festschreiben wollen, kommt dem schon sehr nahe. In jedem Fall kommt es einer Aushöhlung des Schutzes vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen bei Bestands- und Neumieten gleich.
Statt wie bisher über 6 Millionen Haushalte sollen ab dem 1. Juli nur noch weniger als 3 Millionen Haushalte in 18 von 396 Kommunen von Mieterschutzrechten profitieren können. Das ist nicht einmal ein Feigenblatt.
Unsäglich wie der Inhalt ist auch das Verfahren, mit dem Sie die Mieterschutzverordnung in Kraft setzen wollen. Es unterstreicht, welchen Stellenwert der Schutz der Rechte von Mieterinnen und Mietern bei Ihnen hat.
Nach einem Bericht im Ausschuss wissen wir, dass dem Ministerium seit Dezember 2019 ein Entwurf des Mantelgutachtens, das der Mieterschutzverordnung zugrunde liegt, vorliegt.
Ich weiß nicht, wie viele Anträge die Oppositionsfraktionen im Plenum und wie viele Anfragen sie im Ausschuss zur Zukunft der Verordnung zum Mieterschutz gestellt haben. Ich weiß nur, dass die stoische Antwort der Ministerin immer war, dass erst das Gutachten abgewartet werden muss. Bis in den März hinein haben Sie das behauptet, obwohl Sie es seit Dezember 2019 kannten.
Die Umwandlungsverordnung haben Sie sang- und klanglos zum 27. März 2020 auslaufen lassen. Jetzt scheint es mir, als kämen Ihnen die Coronapandemie bzw. die dadurch bedingten eingeschränkten Arbeitsmöglichkeiten des Parlaments gerade recht, um die anderen Verordnungen zu schleifen und die Gebietskulissen zu verkleinern.
Einen Austausch von Abgeordneten mit Sachverständigen vor Inkrafttreten der Mieterschutzverordnung wollen Sie jedenfalls nicht.
Ich ahne auch, warum nicht. Ihre Wohnungspolitik würde Ihnen dann nämlich links und rechts um die Ohren gehauen.
Denn schon das Mantelgutachten, das die neue Mieterschutzverordnung begründen soll, ist in einer schriftlichen Anhörung auseinandergenommen worden – insbesondere von den kommunalen Spitzen
verbänden. Deren Stellungnahme gipfelt in dem Urteil – ich zitiere –:
Es ist „nicht gesichert, dass die vorliegende Analyse wissenschaftlich belastbare Ergebnisse liefert und den politischen Auftrag erfüllt, nämlich die Grundlage zu liefern, die auskömmliche Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum abzubilden.“
Meine Damen und Herren, das ist so etwas wie eine Klatsche.
Die kommunalen Spitzenverbände haben jetzt in einem an die baupolitischen Sprecher gerichteten Brief noch einmal nachgelegt und darauf hingewiesen, welche Bedeutung die konkrete Ausgestaltung der Mieterschutzverordnung in Form der vorgeschlagenen Gebietskulisse hat.
Ich zitiere noch einmal: Dies betrifft nicht nur unmittelbar den Mieterschutz, sondern beeinflusst darüber hinaus sämtliche wohnungs- und bodenpolitischen Instrumente auf kommunaler Ebene.
Die kommunalen Spitzenverbände haben noch einmal drei Punkte aufgeführt, die sie aufgrund des engen zeitlichen Ablaufs erst jetzt einbringen konnten. Es geht da um die vorliegenden Analysen zum Wohnungsmarkt für den Sozialbericht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die Berücksichtigung aktueller Wohnungsmarktanalysen auf lokaler Ebene sowie um die Vorgehensweise in anderen Bundesländern.
Diese drei Aspekte stellen aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände die gutachterlichen Schlussfolgerungen infrage. Deshalb ist es aus unserer Sicht dringend geboten, all das noch einmal zu überdenken.
Ich appelliere daher noch einmal an die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen: Peitschen Sie die neue Mieterschutzverordnung nicht bis zum 1. Juli durch. Nehmen Sie die Bedenken der kommunalen Spitzenverbände ernst, und überprüfen Sie die geplanten Entscheidungen. Geben Sie dem Schutz der Mieterinnen und Mieter vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen den Stellenwert, den er gerade angesichts der Ergebnisse der Studie des Sachverständigenrates für Verbraucherfragen und der damit aufgezeigten Bedrohung für den Wohnungsbau dringend braucht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Anträge, die möchte man, ehrlich gesagt, lieber gar nicht stellen müssen.
Dieser gehört dazu. Aber leider haben die regierungstragenden Fraktionen in ihrem Koalitionsvertrag 2017 festgeschrieben, dass sie all das, was Mieterinnen und Mieter, was auch Mieten in unserem Land schützt, abschaffen wollen.
Sie wollen – so steht es auf Seite 79 Ihres Koalitionsvertrages – die Kappungsgrenzenverordnung zur Begrenzung des Mietpreisanstiegs bei Bestandsmieten, die Mietpreisbegrenzungsverordnung zur Begrenzung des Anstiegs bei Neuvermietungen, die Kündigungssperrfristverordnung zum Schutz der Mieterinnen und Mieter bei Kündigungen wegen Eigenbedarfs des Vermieters und auch die hier in Rede
stehende und zum 27. März auslaufende Umwandlungsverordnung, welche die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohneigentum regelt, abschaffen.
Damit haben Sie dem landesrechtlichen Mieterschutz für mehr als zehn Millionen Menschen in unserem Land, die in Mietwohnungen leben, den Kampf angesagt. In einer Zeit, in der bezahlbarer Wohnraum auch dank Ihrer Politik knapp ist und immer weniger wird – ich erinnere an die Debatte über Ihre desaströse Bilanz der öffentlichen Wohnraumförderung im letzten Plenum –, in einer Zeit, in der Mieten immer weiter ansteigen, in der Menschen teilweise mehr als ein Drittel ihres Einkommens für Miete ausgeben müssen, in einer solchen Zeit wollen Sie die Instrumente abschaffen, die einen ungerechtfertigten Mietpreisanstieg verhindern können. Meine Damen und Herren, das ist der falsche Weg.
Wir Sozialdemokraten halten den Mieterschutz nicht für irgendeinen Luxus, der den übersteigerten Gewinninteressen einiger weniger im Wege steht. Für uns Sozialdemokraten ist der Schutz der Mieterinnen und Mieter zentraler Bestandteil einer Wohnungsbaupolitik
für die vielen in unserem Land, die auf die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum angewiesen sind, meine Damen und Herren.
Wir sind klar, wo Sie herumeiern. Denn das tun Sie. Der Kappungsgrenzenverordnung haben Sie noch eine Galgenfrist von einem Jahr gegeben, um das Ergebnis der Evaluation abzuwarten. Wir hatten, ehrlich gesagt, eher das Gefühl, dass Ihre kommunalen Praktiker gesagt haben: Lasst davon mal die Hände weg.
Das Wohnungsaufsichtsgesetz wollen Sie jetzt auch unverändert lassen – kein Wunder nach der mehr als positiven Bilanz, die wir in der letzten Ausschusssitzung gehört haben. Wir sind zwar nach wie vor der Auffassung, dass es gemeinsam mit den Kommunen besonders in § 10 der Zweckentfremdungsverordnung weiterentwickelt werden sollte, aber immerhin ist Nicht-Abschaffen ja auch schon mal was.
Jetzt hat die Landesregierung zur Sitzung am 27. März die Vorlage eines Evaluationsberichts angekündigt. Das ist aber für die Umwandlungsverordnung zu spät, die an diesem Tage ausläuft.
Wissen Sie, wenn man wirklich etwas erhalten oder verbessern will, dann packt man es anders an, als Sie das hier getan haben.
Dann müssten wir auch unseren Antrag nicht stellen. Deshalb noch einmal unsere Bitte: Kommen Sie aus Ihrem Graben heraus. Ich ahne ja schon, was die Vertreter der Koalition hier gleich für ein Feuer abbrennen wollen.
Es geht nicht darum, Eigentum zu verbieten oder abzuschaffen oder dies gar von oben vorzuschreiben. Im Gegenteil, wir wissen auch, dass es Fälle gibt, in denen es überaus sinnvoll sein kann, Mietwohnungen in Eigentum umzuwandeln. Es geht bei all den mieterschutzrechtlichen Verordnungen und auch bei der Umwandlungsverordnung darum, den Kommunen, die doch am besten wissen, wo was notwendig ist, eine möglichst breite Palette an Instrumenten an die Hand zu geben, die sie nutzen können oder auch nicht, um die Interessen der Mieterinnen und Mieter zu schützen. Diese Instrumente per se verstummen zu lassen, ist der falsche Weg, meine Damen und Herren.
Deshalb: Sorgen Sie hier und heute mit uns dafür, dass die Geltungsdauer der Umwandlungsverordnung umgehend verlängert wird, damit die Landesregierung ihrer sozialpolitischen Verantwortung nachkommt, die Verunsicherung der Mieterinnen und Mieter beendet wird und der landesrechtliche Mieterschutz erhalten bzw. gestärkt wird. Stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Sie alle kennen diesen amerikanischen Spielfilm, zu dessen Beginn der Hauptdarsteller immer wieder im gleichen Setting aufwacht und offenbar in einer Zeitschleife steckt.
Das ist, seit CDU und FDP regieren, bei den Jahresergebnissen der öffentlichen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen im Segment „Mietwohnungsbau“ ähnlich. Der Unterschied zum Film ist allerdings, dass das überhaupt nicht zum Lachen ist.
So müssen wir uns auch heute mit dem Niedergang des öffentlich geförderten Wohnungsbaus in Nordrhein-Westfalen beschäftigen, zu verantworten von einer Landesregierung aus CDU und FDP, der dieser Teil der Wohnraumförderung scheinbar nicht wichtig genug ist.
Andernfalls wären mehr Aktivitäten und Anstrengungen zur Verbesserung der Lage erkennbar.
Stattdessen haben, Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, den Mieterinnen und Mietern in diesem Land den Kampf angesagt. In Ihrem Koalitionsvertrag haben Sie gleich zu Beginn Ihrer Regierungszeit dem landesrechtlichen Mieterschutz den Kampf angesagt. Geradezu rasieren wollten Sie ihn, den Mieterschutz. So steht es geschrieben. So haben Sie es gesagt. So hätte man es früher wohl auch ausgedrückt.
Denn das halbherzige Herumlavieren der Ministerin beim Wohnungsaufsichtsgesetz und bei der Evaluation der in Rede stehenden Verordnungen hat die Verunsicherung der 10,1 Millionen Mieterinnen und Mieter nicht abgebaut – im Gegenteil. Und zurückgenommen haben Sie die Kriegserklärung an den landesrechtlichen Mieterschutz bis heute nicht.
Ich sage es ganz deutlich: Für uns Sozialdemokraten ist der Mieterschutz unverzichtbar, wenn es darum geht, bezahlbaren Wohnraum in unserem Land anzubieten.
Ihr Credo, dass der Markt alles regele, dass man den Markt nur entfesseln müsse, dass man nur bauen lassen müsse, wenn man die Probleme der Wohnraumversorgung und der Mietpreisentwicklung lösen wolle, ist doch krachend gescheitert.
Das Gegenteil ist der Fall: Die Realität nach drei Jahren Ihrer Regierung zeigt, dass der Wohnraummangel und auch die Mietpreise in den Städten weiter steigen und dass bezahlbares Wohnen immer mehr zur Mangelware wird. Vor diesem Hintergrund ist der Niedergang des Mietwohnungsbaus, den CDU, FDP und Frau Ministerin seit drei Jahren zu verantworten haben, ein Skandal.
Meine Damen und Herren, wir wollen doch noch einmal festhalten: Das Recht auf Wohnen ist fester Bestandteil der internationalen Menschenrechte. Ich zitiere aus Art. 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:
„Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen (…)“
Dieses Recht lösen wir in Deutschland nicht ein. Die Anzahl der wohnungslosen Menschen ist in Deutschland auf fast 700.000 gestiegen; so schreibt es die „ZEIT“ im November des letzten Jahres. Das entspricht einem Anstieg um 4,2 % zum Vorjahr, und nach Untersuchungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe ist die Tendenz steigend.
Im Hinblick auf die Ursachen führt die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe in dem „ZEIT“Artikel weiter aus, dass die Hauptgründe für die steigende Zahl der Wohnungslosen in dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum und dem schrumpfenden Bestand an Sozialwohnungen liegen. Wenn das keinen Anlass zur Sorge gibt, dann weiß ich es auch nicht.
In Nordrhein-Westfalen fallen Jahr für Jahr zwischen 13.000 und 15.000 öffentlich geförderte Mietwohnungen aus der Preisbindung. Dem haben Sie, Frau Scharrenbach, meine Damen und Herren von CDU und FDP, die Sie die Wohnungspolitik der Landesregierung hier zu vertreten haben, einen Rückgang beim Bau von mietpreisgebundenen Mietwohnungen in Höhe von 41 % in drei Jahren entgegenzusetzen: von 9.301 Wohneinheiten in 2016 – die Tendenz war damals steigend – auf 7.230 Wohneinheiten nach Ihrer Regierungsübernahme in 2017, auf 6.159 Wohneinheiten in 2018 auf jetzt nur noch 5.463 Wohneinheiten. Das ist ein Rückgang um 41 % in drei Jahren.
Nun haben wir in Nordrhein-Westfalen die öffentliche Wohnraumförderung. Diese hat eine gesetzliche Grundlage, das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen. Darin heißt es unter anderem – ich zitiere –:
„Ziele der sozialen Wohnraumförderung sind:
1. Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind …“
Es heißt weiter:
„Bei der sozialen Wohnraumförderung und der Sicherung der Zweckbestimmungen des geförderten Wohnungsbestandes werden insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung unterstützt.“
Zitat Ende.
Damit ist doch die Kernaufgabe der Landesregierung klar umrissen. Damit ist doch klar, was die erste Aufgabe der Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen ist.
Was machen Sie daraus? – Sie loben sich für Rekorde beim Bestand an Wohngebäuden, Sie loben sich für eine Steigerung der Wohneinheiten bei Eigentumsförderung, und wenn die Sprache auf den Niedergang des Mietwohnungsbaus kommt, wie zum Beispiel bei Ihrer Pressekonferenz am 7. Februar, dann sind die anderen schuld, nämlich Kommunen und Flächenmangel.
Wer muss das denn alles gängig machen? Wer gestaltet denn die Förderrichtlinien? Wer kann Einfluss nehmen, und wer hat die Pflicht, hier mehr Wohnraumförderung für bezahlbares Wohnen zu betreiben? Nutzt diese Politik der Masse der Menschen in unserem Land, den vielen, nicht den wenigen, den jungen Familien mit Kindern, den Alleinerziehenden, Geringverdienern, älteren und behinderten Menschen?
Nein, Sie fördern Jahr für Jahr munter an der gesetzlichen Kernaufgabe vorbei. Jahr für Jahr!
Solange Sie nichts daran ändern, behaupten Sie nicht weiter, dass der Mietwohnungsbau Ihre wichtigste Aufgabe sei. Das ist vorgeschoben, seit Sie an den Zahlen erkennen müssen, dass Ihre Politik der Wohnraumförderung an der Realität gescheitert ist.
Meine Damen und Herren, eine Studie der Caritas macht das Menschenrecht auf Wohnen und seine Bedeutung für die Menschen deutlich. Für 76 % der Befragten ist bezahlbares Wohnen äußerst oder sehr wichtig. Insbesondere für Menschen mit niedrigem Einkommen bis 2.000 Euro ist das so. Die Sicherung der Wohnung als elementares Grundbedürfnis wird weit überwiegend als wichtig angesehen, insbesondere bei Menschen unter 30 und über 50 Jahren. Für 79 % der Befragten stellen hohe Wohnkosten ein erhebliches Armutsrisiko dar.
84 % der Befragten erwarten von der Politik vor allem die Förderung des sozialen Wohnungsbaus, 80 % das Angebot preiswerten Wohnraums für benachteiligte Personengruppen und die Förderung von Wohnungsgenossenschaften sowie eine Mietpreisbremse in den Großstädten. Nichts von dem sind Sie in den drei Jahren Ihrer Regierungszeit durch eine zielgerichtete Förderpolitik wirklich angegangen.
Meine Damen und Herren, wenn es noch eines Beweises bedarf, wie Sie diese erste wichtige und vornehmste Aufgabe der Wohnraumförderung auf dem Altar Ihrer Ideologie des freien Marktes opfern,
dann schauen Sie sich die von Ihnen selbst beschlossenen Eckwerte der Wohnraumförderung an. Danach soll das Förderbudget für den Mietwohnungsbau von 730 Millionen Euro pro Jahr in 2017 auf 710 Millionen Euro abgesenkt werden und letztlich im Jahr 2022 bei 700 Millionen Euro landen. Das ist die Wahrheit über Ihre Wohnraumförderpolitik. Sie erkennen die Zeichen der Zeit nicht. Sie machen eine Politik an der Sache und an den Interessen und Bedürfnissen der Menschen vorbei.
Deshalb, meine Damen und Herren von CDU und FDP, Frau Ministerin, fangen Sie endlich mit einer wirklichen Förderung des Mietwohnungsbaus an. Stärken Sie die Förderung des Mietwohnungsbaus. Modernisieren Sie die Förderrichtlinien. Ergänzen Sie die Förderung um eine gemeinwohlorientierte Förderung mit unbegrenzten Mietpreisbindungen auf Erbpachtflächen der öffentlichen Hand. Machen Sie öffentliche Wohnbauflächen des Landes gängig, und schaffen Sie mit einer Landeswohnungsbaugesellschaft endlich eine Institution, die den Kommunen
hilft, aktiv zu werden, wo aus eigener Kraft nichts möglich ist. Helfen Sie dort, wo Investoren aufgrund geringer Renditeerwartung nicht aktiv werden und trotzdem bezahlbarer Wohnraum für die Menschen dringend geschaffen werden muss.
Das ist Ihre Aufgabe. Sie haben viel zu tun. Der Niedergang des geförderten Mietwohnungsbaus muss ein Ende haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Stoßrichtung des Antrags ist uns ja noch einmal vorgestellt worden. Mit Blick auf die Zuschauer, denke ich, muss man einmal sagen, dass der eine oder andere Abgeordnete ein Déjà-vu hatte, weil wir uns ja genau am 24. Mai 2019 schon einmal mit einem Antrag zum Denkmalschutz und zur Denkmalförderung beschäftigt haben.
Damals haben die Regierungskoalition – ich habe es im Protokoll noch einmal nachgelesen – wie auch die Landesregierung darauf hingewiesen, dass in diesem Jahr, in dem wir das vierzigjährige Jubiläum des Denkmalschutzgesetzes begehen, ein neues Denkmalschutzgesetz verabschiedet werden soll. Darauf kann man jetzt warten. Im letzten Jahr wurde gesagt, es soll kommen.
Deshalb nehme ich das Ende einmal vorweg: Wir sind der Auffassung, dass es sich hier um sehr interessante Themen handelt, und werden daher der Überweisung gerne zustimmen. Wir freuen uns auf eine erkenntnisbringende Anhörung, ob allein zu diesem Gesetzentwurf oder gemeinsam mit einem anderen der Landesregierung oder der Koalitionsfraktionen, sei dahingestellt.
Zwei Dinge sind uns aber jetzt schon wichtig, die man in die Diskussion einbringen kann. Die Diskussion um die Nutzungsmöglichkeiten von Baudenkmälern, die Herstellung von Barrierefreiheit, die Nutzung regenerativer Energien oder den Brandschutz ist ja nicht neu. Auch dass die Rechtstellung der Unteren Denkmalbehörden in Rede steht, ist auch nicht neu. Was ist also neu?
Im Kern geht es in dem vorgelegten Gesetzentwurf um die Veränderungsgenehmigungen nach § 9. In diesem Zusammenhang wird auf die Bedeutung der
jeweiligen Denkmalbehörde verwiesen. Das sind faktisch die jeweiligen Kommunen und die Unterausschüsse der entsprechenden Ausschüsse.
Es wird eine Klarstellung in § 9, Erlaubnispflichtige Maßnahmen, vorgeschlagen, und zwar dergestalt, dass in Abs. 2 folgender Satz eingefügt wird:
„Die Behörden haben bei allen Entscheidungen und Genehmigungen die Belange des Klima- und Ressourcenschutzes besonders zu berücksichtigen.“
Dieser Vorschlag ist aus Sicht meiner Fraktion problematisch. Er würde praktisch zu einem Paradigmenwechsel in der Baudenkmalpflege führen. Konkret würden Klima- und Ressourcenschutz vor denkmalpflegerische Aspekte gestellt. Das ist nach unserer Ansicht – bei allem Verständnis – über das Ziel hinausgeschossen. Denn auch wenn es rund 86.000 Denkmäler in unserem Land gibt, werden diese für die Erreichung der Klimaschutzziele sicher nicht entscheidend sein.
Insgesamt betrachtet – das gilt auch für den CDUAntrag aus dem letzten Jahr – ist der Ansatz der Nutzung von Denkmälern und letztlich ihrer wirtschaftlichen Verwertung sicher nicht die Perspektive, die ein verantwortungsvoller Denkmalschutz als Erstes braucht. Das ist vergleichbar mit der Behauptung, dass der Erhalt von Denkmälern nur an moderner Nutzung und deren wirtschaftlichen Betrieb hänge. Aber denkmalwürdige Gebäude sind auch ohne diese Aspekte erhaltenswert.
Deshalb wären wir gut beraten, mit Augenmaß eine Modernisierung des Denkmalschutzes als lohnende Aufgabe zu begreifen, bei der das Baudenkmal mit seinem zentralen Charakter im Mittelpunkt steht und bleibt – also kein Stillstand, sondern situativ angepasste Maßnahmen in Absprache mit Denkmalschutz, Kommune und Eigentümer.
Was den zweiten Teil des Gesetzentwurfs angeht, gebe ich ebenfalls zu bedenken, ob Sie mit Ihrem Vorschlag nicht über das Ziel hinausschießen. Ich frage mich, ob Kern Ihres Interesses die Erhaltung von Bodendenkmälern oder der Stopp des Braunkohletagebaus ist. Denn klar ist doch: Wenn Sie die Ausnahmeregelungen für festgesetzte Abgrabungsgebiete von Bodenschätzen abschaffen wollen, müssen Sie sehen, dass diese riesigen Flächen dem Bodendenkmalschutz wie andere auch unterliegen.
Es erscheint uns fraglich, ob nach Beschluss dieser Änderungen für die Abbaugebiete nicht ein Bestandsschutz gelten würde. Insofern wäre kein Sicherungseffekt, wie von Ihnen intendiert, erzielbar.
Meine Damen und Herren, es bleiben für uns also noch viele Fragen offen. Daher besteht auch hier unser großes Interesse an einer Überweisung des Gesetzentwurfs in die beteiligten Ausschüsse mit einer Expertenanhörung, um den Dingen auf den Grund
gehen zu können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir stehen kurz vor Weihnachten. Ich möchte Ihnen etwas schenken – vier Minuten, die Sie heute eher bei Ihrer Familie, bei Ihren Lieben sein können.
Dieser Antrag ist nahezu identisch mit einem Antrag, den wir am 10.10. hier beraten haben und der im November im Ausschuss angenommen wurde. Wir haben uns enthalten, weil wir noch die eine oder andere Frage gerne von Sachverständigen beantwortet bekommen hätten. Das gilt auch heute. Insofern verweise ich auf meine Rede vom 10.10. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit den gesegneten Weihnachten ist das so eine Sache, vor allem wenn Sie von „unserer Initiative“ sprechen. Man muss festhalten: Das, was uns die Koalitionsfraktionen mit diesem Antrag unter den Weihnachtsbaum gelegt haben, ist auf eine andere Art und Weise, als es die AfD mit ihrem vorherigen Copy-and-paste-Antrag macht, maximal ein netter Versuch. Das ist die eigentliche vorweihnachtliche Erkenntnis in diesem Hause: Die einen machen copy and paste, und die anderen setzen sich in einen längst fahrenden Zug, der kurz vor dem sicheren Bahnhof steht. Eigene Ideen, wie man das Wohnungsproblem dieser Zeit lösen kann: null.
Die Änderung des Baugesetzbuches, um die es hier geht, ist doch nicht die Idee der Koalitionsfraktionen, Herr Paul.
Ich frage mich, was Sie glauben, wie wir uns auf die Reden hier vorbereiten. Diese Idee ist doch vielmehr Ausfluss der Baulandkommission – das Wort kommt bei Ihnen nirgends vor –, die bis Juli 2019 getagt hat. Hier wird eine Empfehlung umgesetzt. Insofern ist der Antrag für die Galerie. Sie springen auf einen fahrenden Zug auf.
Denn die Novelle des Baugesetzbuchs läuft bereits. Es gibt einen Referentenentwurf. Der befindet sich bis zum 3. Januar in der Ressortabstimmung in den Bundesministerien. Dann folgt die Verbändeanhörung. Länderseitig ist bereits gesagt worden, es gebe keine Bedenken. Von daher sind keine weiteren Probleme in der Umsetzung zu erwarten.
Die in Rede stehenden Änderungen sind Kompromisse innerhalb der Großen Koalition. Wir wollen die Anzahl der möglichen Wohnungen von drei auf fünf auf der jeweiligen Hofstelle erhöhen – ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen. Sie wissen, eine weitere Aufweichung lehnt die SPD ab. Deswegen lehnen wir auch Ihren Antrag ab.
Wir lehnen den Antrag aber noch aus einem weiteren Grund ab. Wir können nämlich nicht feststellen – jetzt
könnten wir die ganzen Diskussionen der letzten Wochen und Monate wiederholen –, dass Sie die richtigen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die Menschen in NRW ihren Wohnsitz selbstbestimmt wählen und heimatnah leben können. Genau das tun Sie nämlich nicht. Dank Ihrer Politik wird in unserem Land zu wenig gebaut. Es gibt zu wenig mietpreisgebundenen Wohnraum. Sie sollten sich daher einmal Gedanken machen, wie man das ändern kann, statt sich mit der Politik anderer zu schmücken.
Ich wünsche Ihnen in den nächsten Tagen die Ruhe, darüber nachzudenken. – In diesem Sinne: Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und frohe Weihnachten!
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der knappen Zeit werde ich mich auf das konzentrieren, auf das es im Bereich Bauen und Wohnen ankommt: Was kommt am Ende dabei herum?
Wir müssen feststellen: viel zu wenig. Wir müssen zur Halbzeit der Legislaturperiode feststellen, dass die Versorgung weiter Teile der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum nicht mehr gesichert ist. Insbesondere in den Hotspots besteht ein erheblicher Mangel an Mietwohnungen. Die Mietpreisspirale dreht sich dabei immer schneller in immer neue Höhen. Unter Schwarz-Gelb sinkt die Zahl der neu gebauten mietpreisgebundenen Wohnungen auf immer neue Rekordtiefen herab.
Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen: Von 2016 bis 2018 gab es im geförderten Mietwohnungsbau einen Rückgang von 34 %. Eine Trendwende ist auch nicht in Sicht, zeigen doch die Zahlen zum Mittelabruf zur Wohnraumförderung, dass dieser bis Ende Oktober im Vergleich zum Vorjahreszeitraum noch einmal um 20 % eingebrochen ist.
Das ist Ihre Bilanz. Sie können noch so oft beschwören, dass Sie 1,1 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
Es hilft nichts, wenn sie nicht abgerufen werden. Entscheidend ist, was am Ende dabei herauskommt. Und das sind bei CDU und FDP weniger Wohnungen und höhere Mieten.
Entscheidend ist auch die Frage, welche Schlüsse Sie daraus ziehen. Da fällt Ihnen auch nichts Besseres ein, als zu sagen: Gut; wenn wir keine mietpreisgebundenen Wohnungen bauen können, dann fördern wir halt Eigentum. – Auch an dieser Stelle sei klar gesagt: Wir Sozialdemokraten haben nichts gegen ein Eigenheim. Im Gegenteil: „Oma ihr klein Häuschen“ ist unsere Erfindung.
Aber doch bitte keine Erhöhung dieser Mittel, wenn bezahlbarer Wohnraum massenhaft fehlt!
Dann muss doch die Förderung auf den mietpreisgebundenen Wohnungsbau konzentriert werden. Bei
dem wollen Sie allerdings in den nächsten Jahren kürzen.
Deshalb sollten Sie die letzten Endes 611 – 611! – geförderten Wohnungseinheiten, die Sie mit Maßnahmen der Eigentumsförderung geschaffen haben, nicht wie eine Monstranz vor sich hertragen, sondern sich der sozialen Realität und dem Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen in unseren Städten zuwenden.
Sie sollten sich lieber fragen, warum die Förderergebnisse bei der Mietraumförderung unzureichend sind. In dieser Frage kann man sich übrigens auch beraten lassen. Dann hätten Sie vielleicht hören können, dass Sie mit Ihrer verfehlten Absenkung der Mietstufen den sozialen Wohnungsbau in zahlreichen Kommunen vollständig abgewürgt haben, weil die Förderkonditionen dort schlichtweg unrentabel sind.
Aber beraten lassen Sie sich nicht. Anstatt die Modifizierung des Eckwertevorschlags zum Wohnraumförderprogramm auf die Tagesordnung des Beirats für Wohnraumförderung am 7. November dieses Jahres zu setzen und darüber zu diskutieren, leiten Sie vier Werktage später ein Umlaufverfahren zur Zustimmung ein und geben den Mitgliedern sage und schreibe über das Wochenende Zeit, dem zuzustimmen.
Was ist das für ein Niveau? Ich finde, so geht das nicht.
Deshalb sage ich auch hier klar und deutlich: Sie haben nichts gelernt. Ihre Modifizierung des Förderprogramms ist ein verkapptes Weiter-so, lediglich mit einer Harmonisierung der Zinskonditionen über alle Programmbestandteile hinweg. Diese ist dann sinnvoll, wenn sie mit einer Ausweitung der Bindungsfristen verbunden wird. Aber als alleinige Veränderung bleibt das völlig unzureichend, um auf die Anforderungen des Wohnungsmarktes angemessen zu reagieren.
Einen Umschwung zu mehr mietpreisgebundenem Wohnungsbau werden wir mit Ihrer Politik jedenfalls nicht erreichen. Sie verharren im Gestern.
Was wir brauchen, ist eine grundsätzliche Überarbeitung der Förderrichtlinien. Wir brauchen Flexibilisierung im Hinblick auf die Förderfähigkeit und die Rentabilität des öffentlich geförderten Geschosswohnungsbaus in allen Landesteilen; denn Bodenpreise, Baukosten und Mietpreise halten sich nicht an Straßen- oder Stadtgrenzen.
Wir brauchen darüber hinaus einen neuen, zusätzlichen, gemeinwohlorientierten Förderweg, der es Kommunen ermöglicht, zeitlich unbefristete Mietpreis- und Belegungsbindungen einzugehen, wenn
sie Grundstücke günstig auf Basis von Erbpacht zur Verfügung stellen.
Deshalb brauchen wir kein Weiter-so einer verfehlten Wohnungsbaupolitik. Vielmehr müssen wir mehr gemeinwohlorientierte Wohnungsbaupolitik wagen.
Nordrhein-Westfalen braucht eine neue Wohnungsbaupolitik für die vielen, nicht für die wenigen. Wir brauchen mehr Zukunft statt Weiter-so. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die in den Beiträgen von CDU und FDP zum Ausdruck kommende beharrliche Weigerung, über die Rolle der Kommunen in Fragen des Klimawandels, des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung zu diskutieren, verwundert mich schon sehr. Dabei wollen wir den Antrag ja an die Fachausschüsse überweisen.
Ich will deshalb für unsere Fraktion klarstellen: In Fragen des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung den Fokus auf die Kommunen zu richten, ist aus unserer Sicht ein richtiger Ansatz. Es ist nicht der einzige Ansatz, aber ein richtiger und bedeutender.
Zum einen beißen bekanntlich den Letzten die Hunde. Insofern dürfen wir die Städte und Gemeinden mit den Problemen nicht alleinlassen. Zum anderen beginnen Veränderungen gerade in diesen Bereichen im wahrsten Sinne des Wortes vor der Haustür, im Quartier, im direkten Lebensumfeld der Menschen.
Deshalb sage ich ganz deutlich: Wir freuen uns auf die Debatte in den Fachausschüssen. Wir diskutieren gerne über ein mögliches Förderprogramm „Gutes Klima 2030“ und dessen konkrete Ausgestaltung.
Wir diskutieren auch gerne über die Frage, wie wir Kommunen bei der Analyse und Planung von Klimaschutz und Klimafolgenanpassung besser unterstützen können – sei es über die Lieferung von Daten, das Vorschlagen von Methoden oder das Durchforsten aller Förderprogramme, um Mittel zu konzentrieren oder Programme auf Widersprüche und gegenseitige Wirkungen zu untersuchen und diese Widersprüche zu beseitigen. Wir diskutieren also gerne
darüber, weil die Bedeutung der Kommunen in Fragen des Klimawandels wirklich entscheidend ist. Wir dürfen sie da nicht alleinlassen.
Wir sind uns, denke ich, einig in der Frage der Erreichung der Klimaschutzziele. Insbesondere der Gebäudesektor spielt da eine wichtige Rolle. Mir ist wichtig, klarzustellen, dass die Entscheidung, ob wir diese Klimaschutzziele erreichen, nicht beim Neubau fällt, sondern eindeutig beim Bestand.
Natürlich müssen wir uns auch Gedanken darüber machen, wie wir den mietpreisgebundenen Wohnungsneubau mit den gegenwärtigen energetischen Standards ankurbeln können, jedoch lag die Neubauquote bei Wohnungen im Jahr 2017 bei nur knapp 5 %. Deshalb ist klar: Ob wir die Klimaschutzziele erreichen, entscheidet sich bei den 3,8 Millionen Wohngebäuden, die wir schon in unserem Land haben.
Angesichts dieser Dimensionen ist aus unserer Sicht klar: Der energetische Rolls-Royce ist ein Irrweg. Wir brauchen Maßnahmen für die vielen, die schon in ihren Wohnungen wohnen, und nicht für die wenigen, die sich gerade ein neues Zuhause bauen. Wir können nicht überall die technisch beste Lösung anstreben und fordern, sondern wir müssen die Wirtschaftlichkeit im Blick haben, weil die Menschen danach ihre Investitionen tätigen. Das gilt aus Sicht eines Investors oder Hauseigentümers genauso wie für Mieterinnen und Mieter.
Klar ist: Leuchtturmprojekte sind wichtig, was technische Spitzenlösungen angeht, für die alltägliche Praxis taugen sie jedoch nicht. Wir brauchen Wirtschaftlichkeit. Damit steht und fällt jede Investition. Deshalb ist der Beratungsansatz auf Basis des Konzepts von InnovationCity aus unserer Sicht zielführend und vorbildlich.
Wie gesagt: Eine Diskussion um die stärkere Unterstützung der Kommunen ist aus unserer Sicht sehr sinnvoll.
In diesem Sinne freuen wir uns auf die weiteren Diskussionen im Ausschuss. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat sprechen Sie mit Ihrem Antrag ein wichtiges, zukunftsorientiertes Thema mit Potenzial an.
Auch ich habe in der Vorbereitung einiges gelesen: Saudi-Arabien will in den kommenden Jahren 1,5 Millionen Wohnungen drucken. Ich habe gelesen, dass die NASA 3D-Drucker auf den Mond schießen will, um dort ganze Dörfer zu bauen.
Ich habe aber eben auch gelesen, dass es derzeit noch Schwierigkeiten bzw., besser gesagt, Unwägbarkeiten gibt wie zum Beispiel die Frage der Entwicklung des Baustoffes, bei dem man noch schauen muss, wie er sich langfristig verhält.
Fast ist man geneigt zu sagen, dass das auch das Baurecht betrifft, das bei uns beispielsweise Stahlbewehrungen vorsieht, die man nun einmal schlecht drucken kann. Für all das muss man noch Lösungen finden.
Alles in allem ist das aber ein lohnendes Feld für Forschung und Entwicklung, weil Prognosen zufolge die weltweite Betondruckbranche in den nächsten Jahren um satte 317 % wachsen soll.
Wenn es Ihnen also wirklich darum geht, NordrheinWestfalen bei der Entwicklung des 3D-Druckverfahrens zum Vorreiter zu machen, haben Sie uns voll an Ihrer Seite.
Allerdings erweckt der Einstieg in Ihrem Antrag einen anderen Eindruck, und zwar, dass man die aufgrund Ihrer gescheiterten Wohnungsbaupolitik fehlenden mietpreisgebundenen Wohnungen in einigen Jahren quasi einfach so nachdrucken könnte.
Da muss ich dann doch energisch widersprechen, denn die Realität ist heute. Heute sinkt mit Ihrem Regierungsantritt die Zahl der neuen mietpreisgebundenen Wohnungen Jahr für Jahr auf neue Tiefen.
6.159 neue Wohnungen mit Mietpreisbindung in 2018: Angesichts eines Bedarfs von insgesamt rund 100.000 Wohnungen ist das ja wohl ein mehr als desaströses Ergebnis.
Die Realität ist heute. Heute müssen die Menschen immer mehr ihres Nettoeinkommens für Wohnen ausgeben. In Bonn, Neuss, Köln und Düsseldorf sind es schon 30 %. So kann es nicht weitergehen. Deshalb hilft den Menschen in der Realität heute keine Perspektive auf Wohnungen aus dem 3D-Drucker in zehn oder noch mehr Jahren.
Heute helfen den Menschen nur eine neue Wohnungsbaupolitik mit einem öffentlich geförderten Wohnungsbau, der rentabel ist,
eine neue Wohnungsbaupolitik mit einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft, die dabei hilft und unterstützt, preisgünstigen Wohnraum zu bauen, eine neue Wohnungsbaupolitik mit einer zusätzlichen Förderung durch unbegrenzte Mietpreisbindung auf öffentlichem Grund, eine neue Wohnungsbaupolitik mit einer wirklichen Bekämpfung des ungerechtfertigten Mietpreisanstiegs.
Nur wenn das alles eingestielt ist, können uns auch Wohnungen aus dem 3D-Drucker wirklich helfen. In diesem Sinne freue ich mich auf die weitere Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch, wenn die SPD-Fraktion letztendlich der Überweisung des Antrags zustimmen wird, kann ich Ihnen jetzt schon sagen, dass er keine Aussicht auf inhaltliche Zustimmung der SPDFraktion hat.
Sie wollen, dass sogenannte gestresste Wohnungsmärkte durch eine Verlagerung von Hochschuleinrichtungen und Behörden entlastet werden. Das ist bestenfalls eine Milchmädchenrechnung, weil die Verlagerung von Behörden und Hochschulstandorten in einer sehr stark vernetzten Struktur außeror
dentlich schwierig und kostenintensiv ist. Es ist zweitens eine Milchmädchenrechnung, weil Sie damit an neuen Standorten wohl auch neue Wohnraummangelsituationen schaffen würden.
Ich weiß nicht, ob Sie es bewusst gemacht haben, aber Sie haben Recklinghausen angesprochen. Recklinghausen ist Standort der Westfälischen Hochschule und der Justizakademie,
und wir haben trotzdem Probleme, was den Wohnraum angeht. Von daher scheint eine Verlagerung da auch nicht viel zu helfen.
Vor allen Dingen glauben wir nicht, dass Menschen ihr derzeitiges Schwarmverhalten ändern, nur weil Sie glauben, Ihnen vorschreiben zu können, wo sie zu wohnen haben.
Vor allem verhindern Sie mit solchen Vorschlägen und Milchmädchenrechnungen aber, dass über den wahren Grund des Mangels an Wohnungen im bezahlbaren Segment gesprochen wird – nämlich die verfehlte Förderpolitik dieser Landesregierung. Sie haben die Anhörung angesprochen, die am letzten Freitag um 16 Uhr fast unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hat. Diese Anhörung hat dies verdeutlicht.
Und, Herr Schrumpf, wenn Sie „Bauen, bauen, bauen“ sagen, dann weiß ich nicht, wofür das gilt, aber für die Zahl der mietpreisgebundenen Wohnungen in unserem Land gilt es nicht. Denn diese nimmt in Ihrer Regierungszeit stetig ab.
Die Zahl der geförderten mietpreisgebundenen Wohnungen und Wohnheimplätze ist von über 9.300 im Jahr 2016 über 7.230 in 2017 auf inzwischen 6.159 in 2018 gesunken.
Wie Sie jährlich die Schaffung von 20.000 neuen, öffentlich geförderten Wohnungen realisieren wollen, die notwendig wären, bleibt nicht nur mir ein Rätsel.
Doch anstatt auf diesen Rückgang zu reagieren, setzen Sie über eine seltsame Eigenheimförderung falsche Anreize. Anstatt die Förderkulissen den tatsächlichen Anforderungen anzupassen – etwa bei den Mietpreisstufen –, bleiben Sie bei starren Stadt- und Straßengrenzen.
Anstatt da, wo es möglich und sinnvoll ist, sozialen Wohnungsbau auch in mehr als fünf Geschossen umzusetzen, verharren Sie bei Vorgaben, die sozialen Wohnungsbau für Investoren unattraktiv machen.