Matthias Kerkhoff
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Last Statements
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Vincentz, ich weiß gar nicht, wem diese ganze Besserwisserei nützen soll. Es ist doch klar, wo Defizite gelegen haben. Dass die Schutzausrüstung nicht in ausreichendem Maße vorgehalten wurde, wissen wir doch mittlerweile alle.
Ich finde aber, dass sich dieser Antrag eignet, um etwas über das Wesen der AfD zu lernen.
Sie mimen hier die besorgten Bürger, die aufrechten Demokraten, den interessierten Fragesteller, was man jetzt alles mal erörtern müsste, aber in Wahrheit treibt Sie doch etwas ganz anderes um:
Sie wollen die Coronakrise vor dem Hintergrund der parteipolitischen Nützlichkeit für Sie untersuchen.
Sie betrachten diese Krise als ein Werkstück. Sie schauen sich das an und überlegen, wie sich daraus Profit ziehen lässt.
Sie suchen dabei die Zustimmung derer, die persönlich von Einschränkungen betroffen sind, im Übrigen sogar gegen deren Willen: Die Veranstaltungswirtschaft hat sich dagegen verwahrt, von Ihnen instrumentalisiert zu werden.
Das ist – das muss man, bevor man über den Antrag redet, vor die Klammer ziehen – Ihr Geschäftsmodell.
Nach Kritik an Eurorettung und der Kritik an Flüchtlingen ist jetzt eben die Kritik an Corona und den Folgen Teil Ihres Geschäftsmodells.
Sie sind als Partei und als Fraktionen in ganz Deutschland von unterschiedlichen Skandalen, Parteifinanzierung, Auflösung Ihrer Fraktionen und Rechtsextremismus in weiten Kreisen Ihrer Partei geschüttelt.
Das mache ich gleich. Ich sagte ja: Ich ziehe ein paar Dinge vor die Klammer, die wichtig sind, um zu verstehen, was Sie vorhaben.
An Ihnen ist nichts bürgerlich. Die Beweise dafür, dass Sie so denken und handeln, wie ich das beschreibe, kommen mitten aus Ihrer Partei. Ich erinnere an das Gespräch von Christian Lüth, in dem er gesagt hat: Je schlechter es Deutschland geht, desto besser für die AfD.
Es geht erst einmal um den Erhalt der Partei. Meinen Sie ernsthaft, dass sich diejenigen in Bund und Ländern bei den Coronamaßnahmen zuerst darüber Gedanken gemacht haben, wovon eine Partei – egal welcher Farbe – am ehesten profitieren kann? Glauben Sie das im Ernst?
Das sind die Unterschiede zwischen den Parteien. Wir diskutieren hier im Landtag in der Sache, ringen um den besten Weg, streiten darüber, manchmal auch heftiger.
Ihr Geschäftsmodell ist es jedoch zu schauen, mit welchem Thema man am meisten öffentliche Aufregung und Empörung hervorrufen kann.
Nachdem klar war, dass die Maßnahmen gegriffen haben, dass wir im Frühjahr zunächst einmal über die Schwelle des Schlimmsten hinweggekommen waren, sind Sie auch in den Gremien, in denen wir gemeinsam sitzen, umgeschwenkt und haben Dinge infrage gestellt, die vorher nie zur Debatte standen.
Das ist – das ist mir wichtig; deshalb habe ich es am Anfang gesagt – die Folie, vor der man Ihren Antrag, Ihr Verhalten in dieser ganzen Coronapandemie betrachten muss.
Zur Sache selbst: Die Coronapandemie stellt den Staat und seine zuständigen Organe vor zweifellos schwierige Aufgaben, einen angemessenen Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit herzustellen. Wir hatten und haben die Pflicht, das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen.
Dabei sind wir jederzeit unserem Verfassungsauftrag nachgekommen, die Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseingriffe zu prüfen: Je größer die Gefahr für Leben und Gesundheit, desto umfassender und massiver dürfen Freiheitsbeschränkungen sein.
Auch den häufig kritisierten Umkehrschluss haben Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen beherzigt: Nicht die Lockerungen der Coronabeschränkungen bedürfen einer Rechtfertigung, sondern ihre Aufrechterhaltung oder Wiedereinführung.
Nordrhein-Westfalen hat als einziges Bundesland unter Hinzuziehung externen Sachverstands stets geprüft, welche Gefahrenabwehr und Vorsorgemaßnahmen im Verhältnis zur aktuellen Gefahrenlage angemessen sind.
Verfassungsrechtler fordern heute, die Fragen der rechtlichen Abwägung zwingend interdisziplinär zu beantworten und eben nicht nur Virologen, Medizinern und Epidemiologen zu überlassen. NordrheinWestfalen hat mit dem Coronaexpertenrat dieser Forderung nicht nur entsprochen, sondern nimmt dabei eine Vorreiterrolle ein.
Die Coronamaßnahmen in Gänze haben dazu geführt, dass es in Deutschland keine Bilder wie in Norditalien oder anderen Teilen der Welt geben musste, wo Krankenhäuser überfüllt waren oder nicht mehr jeder so behandelt werden konnte, wie es notwendig gewesen wäre.
Deutschland ist im internationalen Vergleich bisher gut durch diese Krise gekommen. In den USA sind bezogen auf 100.000 Einwohner fünfmal so viel Tote zu beklagen, in Spanien sechsmal so viele. Die Maßnahmen haben gewirkt. Sie haben in Gänze Schlimmeres verhindert.
Vor dem Hintergrund, dass sich in diesem Jahr keine 1.000 km von uns entfernt in Norditalien dramatische Situationen abgespielt haben, sind ein solcher Antrag, eine solche Besserwisserei auch ein Schlag ins Gesicht all derer, die erkrankt waren bzw. zu Tode gekommen sind. Ich finde, das gehört sich einfach nicht.
Man muss einmal die Frage stellen: In welchem Land würden Sie in dieser Situation eigentlich lieber leben als hier?
Über die Frage, ob das Schließen von Friseurgeschäften tatsächlich dazu beigetragen hat, die Coronapandemie einzudämmen, kann man diskutieren. Ich empfehle uns allen, bei der Bewertung der Maßnahmen und der Diskussion über einzelne Maßnahmen immer aus der Sichtweise des Zeitpunktes zu bewerten, zu dem die Entscheidung getroffen
worden ist, und nicht mit einem Abstand von einem halben Jahr.
Wer jetzt Regierungshandeln nach dem Prinzip „zu wenig, zu viel, zu langsam, zu schnell“ kritisiert, blendet doch total aus, dass es keine Blaupause für diese Krise gab und gibt.
Es bestreitet niemand, dass Entscheidungen in dieser Zeit auch zu Schäden geführt haben: zu wirtschaftlichen Schäden, zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, zu psychischen Belastungen, aber auch zu Defiziten bei Kindern und Jugendlichen, wenn Kindergärten und Schulen nicht geöffnet waren. Das ist alles wahr, aber kein Untersuchungsausschuss der Welt kann daran etwas ändern.
Die politische Diskussion über die Angemessenheit und die Frage, wie wir uns künftig besser vorbereiten, sind absolut berechtigt und werden auch richtigerweise geführt.
Sie gehören im Übrigen in die Mitte dieses Parlaments; das ist der Ort dafür. Das ist keine Frage der Delegation an einen Untersuchungsausschuss. Was Sie uns hier vorlegen, ist Besserwisserei, die in Wahrheit keinem nutzt.
Eine Bemerkung noch am Rande: Ihr Antrag ist in der Tat ein fleißig zusammengetragenes Bündel an Fragen und von 244 Quellenangaben von „Bangkok Post“ bis WDR und „FAZ“.
Das Schöne daran ist: Das sind alles Quellen, die Sie sonst wahlweise gern als Staatsfunk oder Lügenpresse bezeichnen. Man muss erst einmal darauf kommen, diese Quellen hier anzuführen.
Wir weisen Ihre Unterstellungen zurück. Es gibt keinen Grund für einen Untersuchungsausschuss. Wir lehnen den Antrag ab. – Herzlichen Dank.
Dieses Land ist bisher gut durch diese Zeit gekommen.
In der nächsten Pandemie machen wir einiges anders und einiges besser; das gilt wohl für jeden. Es gibt keinen Grund für einen Untersuchungsausschuss. Wir sind durch umsichtiges Regierungshandeln gut durch diese Zeit gekommen und setzen diesen Weg gemeinsam und geschlossen fort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das, was die Kollegen Bell und Bolte-Richter eben gesagt haben, soll hier nicht unwidersprochen bleiben.
Erstens sprechen wir in den von Ihnen erwähnten Artikeln über minimale redaktionelle Änderungen – nicht mehr und nicht weniger. Es geht um reine Technik. Wenn wir am Gesetzentwurf etwas inhaltlich hätten ändern wollen, hätten wir selbstverständlich den Fachausschuss damit befasst.
Zweitens – aufbauend auf dem, was die Präsidentin eingangs gesagt hat – läuft Ihr Antrag nach § 111 der Geschäftsordnung ins Leere, denn dafür müsste eine Abweichung von den Vorschriften der Geschäftsordnung vorliegen.
Jetzt könnte man den vorliegenden Antrag als sogenannten Huckepackantrag bezeichnen und darin einen geschäftsordnungswidrigen Antrag sehen, aber über diesen Änderungsantrag wurde gestern bereits abgestimmt.
Eine Rüge nach § 111 der Geschäftsordnung wurde über diesen Änderungsantrag nicht erhoben. Er ist also mit dieser Abstimmung rügelos behandelt worden. Auch Ihre Ablehnung des Änderungsantrags gestern stellt keine Rüge dar.
Überdies haben die Kollegen der SPD mit dem gestrigen Schreiben lediglich eine dritte Lesung des Gesetzentwurfs beantragt. Eine Vorab-Rücküberweisung zurück an den Ausschuss zur Beratung wurde nicht beantragt. Die nunmehr stattfindende dritte Lesung über den Gesetzentwurf betrifft daher den Gesetzentwurf in der Fassung mit den bereits angenommenen Änderungen. Es liegt keine Abweichung von der Geschäftsordnung zur dritten Lesung vor, und ohne Abweichung geht daher auch die Rüge ins Leere.
Drittens. Wir haben Ihnen mit Schreiben vom heutigen Tag angeboten, über die einzelnen Beschlusspunkte getrennt abzustimmen. Das würde es Ihnen ermöglichen, dem auch von Ihnen – das hat der Kollege Bolte-Richter ja gesagt – unterstützten Teil betreffend die Stiftung am heutigen Tage gefahrlos zuzustimmen, ohne dass Sie im redaktionellen Bereich im Schulteil über die Hürde springen müssten.
Von daher appelliere ich an Sie, mindestens doch dem Teil hinsichtlich der Stiftung für die Hochschulen hier und heute zuzustimmen. Damit würden Sie den inhaltlichen Punkten, denen Sie sich auch verbunden fühlen, heute am Abend auch Rechnung tragen. – Herzlichen Dank.
Auch vor dem Hintergrund der Kleinteiligkeit dieser Fragen, Herr Minister: Hatten Sie den Eindruck, dass das Fehlen der Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion der Stimmung dieses Landesgeburtstages abträglich war?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag Nordrhein-Westfalen verzichtet auf die Erhöhung der Abgeordnetenbezüge. Wir zeigen uns damit solidarisch mit allen, die von der Coronapandemie betroffen sind, weil sie beispielsweise in Kurzarbeit sind oder als Solo-Selbstständige keine Einnahmen haben.
Das ist ein wichtiges Zeichen des Parlaments in dieser für uns alle so ungewöhnlichen Situation. Das Zeichen, das wir setzen, ist natürlich eher ein symbolisches. Umso mehr ist es zu dieser Zeit wichtig.
Ich freue mich, dass die Fraktionen dieses Hauses sich darauf verständigt haben. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das war ja so erwartbar wie gewohnt unsachlich.
Wenn jemand parallel zu dieser Debatte in den sozialen Medien – auf Facebook – mit einem Bild unterwegs ist,
das zeigt, wie sich ein Mann ein Geldbündel ins Sakko steckt, dann ist direkt klar, dass es hier nicht um die sachliche Bearbeitung eines Themas geht, sondern dass natürlich die Reflexe bedient werden. Ihre Rede hier am Redepult hat auch nicht denen gegolten, die hier sitzen, sondern denjenigen, die Ihre Videos weiterverbreiten. Das wissen wir alle. Das alles ist kein Geheimnis.
Ich hatte eben aber vor allem den Eindruck, dass Ihnen für Ihr großes Engagement in diesem Bereich ein bisschen Lob und Anerkennung aus diesem Haus fehlen. Das war ein bisschen die Frage: Wann lobt ihr uns endlich mal
für die tollen Sachen, die wir machen? – Ich kann Ihnen versichern, ich werde diesen Weg nicht gehen.
Aber ich bin dankbar, meine Damen und Herren, dass der Landtag von Nordrhein-Westfalen mit dem Verzicht auf die Erhöhung der Abgeordnetenbezüge ein Zeichen setzt und sich mit all denen solidarisch zeigt, die aufgrund der Coronakrise Einkommenseinbußen erleiden, um die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze fürchten oder als Selbstständige um ihre Existenzen bangen.
Wir wissen, in welch schwieriger Situation sich die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes in diesen Wochen befinden. Denn als Abgeordnete sind wir dort, wo es möglich ist, unterwegs und stehen als Gesprächspartner zur Verfügung. Über unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen wir eine Vielzahl von Kontakten und Anfragen, die wir abarbeiten, um konkret Hilfestellung zu leisten.
Nordrhein-Westfalen kämpft gemeinsam gegen das Virus. Wir unterstützen die unterschiedlichen Maßnahmen und die betroffenen Menschen. Als Abgeordnete setzen wir das Signal, dass wir keine Anhebung unserer Bezüge in diesem Kontext wollen.
Ja, das ist ein Symbol; denn durch diesen Verzicht hat keiner aus der genannten Gruppe von Kurzarbeitern und Solo-Selbstständigen 1 Euro mehr in der Tasche, niemand eine persönliche Sorge weniger.
Auch der Landeshaushalt, den wir in dieser Plenarsitzung mit zusätzlichen Garantien in einer Größenordnung von 10 Milliarden Euro ausstatten, um Coronarisiken abzudecken, wird durch die eingesparte Summe von 500.000 Euro weder saniert noch würde er bei einer Auszahlung über Gebühr belastet.
Dieses Symbol des Verzichts – meinetwegen bezeichnen Sie es als Symbolpolitik – ist dennoch richtig; denn Demokratie lebt auch von Symbolen. Demokratie darf sich aber nicht in solchen Symbolen erschöpfen.
Dass es auch auf symbolhafte Handlungen ankommt, dass es Signale und Kommunikation braucht, kann niemand ernsthaft bestreiten. Deshalb geht der Landtag in dieser für uns alle so besonderen Zeit diesen Weg. Ich bin allen Kolleginnen und Kollegen dankbar, dass sie den Weg mitgehen.
Ich weiß auch, dass die Frage der Höhe und Entwicklung der Abgeordnetenbezüge für Politiker insgesamt kein Gewinnerthema ist. Dennoch kann uns als Parlament niemand diese Debatte und die Entscheidung dazu abnehmen. Lassen Sie mich deshalb einige Sätze zu dem Mechanismus sagen, wie sich unsere Bezüge entwickeln.
Das sogenannte Warenkorbmodell sorgt dafür, dass sich Jahr für Jahr die Bezüge der Abgeordneten so entwickeln wie die Einkünfte der Menschen in Nordrhein-Westfalen – weder besser noch schlechter. Die Preissteigerung fließt ebenso ein wie die Entwicklung von Bruttolöhnen, aber eben auch die Entwicklung des Arbeitslosengeldes oder der Rente. Jede positive und jede negative Entwicklung kommt auch bei uns Abgeordneten an.
Wir haben uns deshalb dazu entschlossen, dass im kommenden Jahr auf der rechnerischen Basis der Warenkorbentwicklung von 2019 und 2020 aufgesetzt und damit wieder der Einkommensentwicklung gefolgt wird, wie es vorgesehen ist. Das halte ich für eine faire und vernünftige Regelung, die in der Sache übrigens auch geboten ist.
Herr Wagner, jetzt noch ein paar Dinge zu dem, was Sie vorgetragen haben: Ich habe in den vergangenen Wochen schon gedacht, dass die eine oder andere Sorgenfalte auf der Stirn bei Ihnen und den Kollegen größer geworden ist, weil Sie vielleicht die Befürchtung hatten, dass wir Ihrem Vorschlag folgen könnten.
Die Sorge können wir Ihnen nehmen, weil wir anders als Sie schon der Auffassung sind, dass sich die Entwicklung der Abgeordnetenbezüge nicht von der Einkommensentwicklung im Land abkoppeln sollte und dass unser System sowohl in Aufschwung- wie in Krisenzeiten funktioniert. Ich habe es eben dargestellt.
Ich weiß auch, dass Sie gleich Ihrem eigenen Gesetzentwurf nur deshalb zustimmen, weil die Ablehnung durch uns gesichert ist.
Dann nehmen Sie für sich in Anspruch – das haben Sie auch eben dargestellt –, dass Sie die Ersten gewesen seien, die Verzicht gefordert hätten. – Das ist erstens Unsinn und zeigt zweitens ein seltsames Verständnis. Es kommt doch in der parlamentarischen Demokratie nicht darauf an, irgendwo Erster zu sein, sondern darauf, etwas vorzulegen, was eine Mehrheit findet. Nur dann wirkt es und hat entsprechende Effekte.
Sie befinden sich mit drei Jahren hier im Landtag jetzt im politischen Trotzalter.
Sie wollen sogar dann Erster gewesen sein, wenn andere vor Ihnen durchs Ziel kommen. Vor wenigen Wochen haben Sie beleidigt Schippe und Förmchen weggeworfen, als Sie beim Pandemiegesetz nicht mitmachen durften. Demnächst behaupten Sie hier noch, Ihre Sandburgen seien immer die größten, und vor Ihnen hätte noch keiner größere und schönere Sandburgen gebaut.
Ich habe mir vorgenommen, dieses politische Trotzverhalten, das Sie an den Tag legen, gelassen zu ertragen, obwohl ich mir bei Ihnen nicht sicher bin, dass es wirklich nur eine Phase ist oder nicht doch vielleicht eher Wesensmerkmal Ihres Politikstils.
Ich möchte aber die Beratung dieses Gesetzentwurfs weder zeitlich noch inhaltlich mit Mutmaßungen über Ihren Entwicklungsprozess belasten. – Insofern vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Kollegin Kampmann, ich will jetzt nicht zum Inhalt des Tagesordnungspunktes nachfragen, sondern Ihnen nur die Frage stellen, ob Sie nicht auch der Meinung sind, dass wir in Anbetracht der Lage im Land die Verbreitung eines Virus nicht mit irgendwelchen politischen Dingen gleichsetzen sollten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Lüders, ich bedaure, dass Sie mit Ihrem seltsamen Auftritt die gute Rede Ihres Vorsitzenden völlig konterkariert haben
und damit auch den Konsens von CDU, SPD, FDP und Grünen in dieser Debatte in Teilen gefährden.
Diese vier Fraktionen eint ja die demokratische Grundhaltung, die Wertschätzung für unseren lebendigen Parlamentarismus, für die gewachsene politische Kultur und das Eintreten für die europäische Idee. Wir lehnen gemeinsam aus voller Überzeugung die nationalistische Engstirnigkeit, die Verachtung der demokratischen Institutionen, die teils rassistische Wortwahl und auch die hier im Plenum permanent zutage tretende schlechte Laune dieser AfD ab. Das tun wir gemeinsam.
Wie politisch verkommen die AfD ist, zeigt doch das Beispiel Thüringen: Einen eigenen Kandidaten aufzustellen und diesen dann nicht zu wählen, ist doch das Paradebeispiel dafür. Das zeigt doch: Nicht jeder, der demokratisch gewählt ist, ist im Inneren auch ein Demokrat.
Vor wenigen Wochen hat hier im Landtag die beeindruckende Gedenkstunde zur Befreiung von Auschwitz stattgefunden. Keinen Meter von meinem Sitzplatz entfernt hat jemand gesessen, der dieses Grauen überlebt hat und mit über 90 Jahren mit seinen Enkeln aus den USA zu diesem Anlass nach Düsseldorf gekommen ist – was für eine menschliche Größe!
Und wie klein und erbärmlich ist es, dass hier eine Fraktion sitzt, deren wichtige Repräsentanten in der Partei von einem Mahnmal der Schande, von der NS-Zeit als Vogelschiss, von einer erinnerungspolitischen Wende fabulieren. Das ist absolut unterirdisch, meine Damen und Herren.
Die Gemeinsamkeit der vier Fraktionen – das haben wir auch in unterschiedlichen gemeinsamen Initiativen deutlich gemacht – umfasst folgende Punkte: gegen europafeindlichen Populismus, gegen all diese Dinge, die von der AfD kommen, für ein europäisches Verständnis, für eine Zusammenarbeit und auch im Übrigen für die Einrichtung einer Antisemitismusbeauftragten. Deshalb ist für meine Fraktion, aber auch für diese Koalitionsfraktionen völlig klar, dass es keine Zusammenarbeit mit der AfD gibt, an keiner Stelle und zu keinem Zeitpunkt.
An dieser Haltung hat es seit Mai 2017 keine Sekunde Zweifel gegeben, und das bleibt auch so.
Dann will ich noch etwas sagen. Es ist ja so, dass neben dem Antrag auf diese Aktuelle Stunde auch ein Eilantrag eingereicht worden ist, in dem die SPD formuliert: Ebenso darf es keine Gesetzesbeschlüsse im hiesigen Landtag geben, die nur durch die Stimmen von AfD-Abgeordneten eine Mehrheit gefunden haben.
Ich will an dieser Stelle vorsichtig auf die Risiken und Nebenwirkungen hinweisen, und zwar auf die jenseits der verfassungsrechtlichen. Auch diesbezüglich gilt nämlich, dass nicht alles, was gut gemeint ist, auch gut gemacht ist.
Was machen Sie denn, wenn bei einem Gesetzentwurf von SPD und Grünen – beispielsweise, wenn Sie Ihren Entwurf zum KAG einbringen – beim Hammelsprung oder der namentlichen Abstimmung Abgeordnete von uns fehlen? Ihr Gesetz wäre dann so beschlossen, wie Sie es nicht wollen, nämlich mit Stimmen der AfD. Ich kann Sie aber beruhigen: Wir haben nicht vor, hier irgendeine Abstimmung zu verlieren.
Ich weise nur darauf hin, dass wir bei all den Dingen, die wir hier gemeinsam und richtigerweise tun – und deshalb bedaure ich noch einmal, dass Frau Lüders dies eben infrage gestellt hat; die WerteUnion ist kein Teil der CDU; das weise ich für meine Fraktion deutlich zurück –,
gemeinsam Verantwortung tragen und immer auch deutlich machen werden, wo in diesem Hause die Gegner der Demokratie sitzen.
Minister Stamp hat richtigerweise gesagt, dass wir alle gemeinsam einen Beitrag dazu leisten sollten, dass diese wieder von hier verschwinden. Bei denen, die ansonsten Lehrer wären, bin ich ganz froh, dass sie sich nicht in Klassenräumen, sondern hier im Plenarsaal aufhalten.
Sie haben ja den Antrag zu einer Enquetekommission zum Thema „Einsamkeit“ eingereicht.
Ich finde, dass das ein wenig die Bewältigung des eigenen Traumas ist, weil Sie hier im Haus mit Ihrer Haltung zu Recht einsam sind. AfD wählen macht einsam, und das ist richtig so.
Zu Ihrer Herumjammerei will ich Ihnen sagen: Ihnen werden hier alle Ihnen zustehenden parlamentarischen Rechte gewährt. Sie sitzen mit Vertretern Ihrer Fraktion in unterschiedlichen Gremien – sogar beim WDR, den Sie abschaffen wollen. Ihre Leute sitzen – hochdotiert – mit in den Gremien. Es ist doch abenteuerlich, wenn Sie sich hier als Opfer von Altparteien, einer Mehrheit und sonst was aufführen. Abenteuerlich!
Ich wünsche mir deshalb, dass sich die Einmütigkeit, die ich in vielen Teilen dieser Debatte wahrgenommen habe, fortsetzt und wir in diesem gemeinsamen Kampf gegen rechten und linken Extremismus, der in
der Tat unterschiedlich ist, als demokratische Fraktionen beieinander bleiben. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den vorliegenden Änderungen des Versorgungswerksgesetzes und des Abgeordnetengesetzes vollziehen wir den Beitritt des Landtags von Baden-Württemberg nach und begegnen der durch die Vertreterversammlung beschlossenen Absenkung des Rechenzinsfußes und den durch die Versicherungsaufsicht gestellten Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung unseres Versorgungswerks.
Weiterhin tragen wir der Situation von Hinterbliebenen Rechnung, indem wir die Anrechenbarkeit analog zur gesetzlichen Rentenversicherung regeln.
Wir tun dies im Interesse aller Abgeordneten des Landtags von Nordrhein-Westfalen, im Interesse derjenigen, die es einmal waren, und im Interesse aller künftigen Abgeordneten. Wir tun dies auch im Interesse dieses Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger, die auf die Unabhängigkeit ihre Abgeordneten vertrauen und die wissen, dass die Entschädigung und die Versorgung dieser Abgeordneten zu deren Unabhängigkeit und damit zum Funktionieren der Demokratie in diesem Land beitragen.
Das Handeln in eigener Sache kann uns niemand abnehmen. Als Gesetzgeber ist es unsere Aufgabe, dies zu tun. Als selbstbewusstes Parlament und als selbstbewusste Abgeordnete stellen wir uns dieser Aufgabe.
Als zu Beginn des Jahrtausends der Weg von der staatlichen Versorgung hinein in ein Versorgungswerk gewählt wurde, ging es um Akzeptanz und um Stabilität. Unsere Aufgabe heute ist es, unter völlig anderen Bedingungen beides zu sichern.
Als Versorgungswerk mit nach wie vor wenigen Mitgliedern im Vergleich zu anderen Versorgungswerken und als Versorgungswerk im Aufbau stehen wir in Zeiten einer Niedrigzinspolitik und erhöhter Anforderungen der Versicherungsaufsicht vor besonderen Herausforderungen.
Diesen Sonderlasten, die zu einer Reduzierung der Anwartschaften in einer Größenordnung von 10 bis 30 % führen, setzen wir einen Zuschuss des Landtags ins Versorgungswerk und eine feste Erhöhung des Anteils der Abgeordnetenbezüge, die direkt in das Versorgungswerk abgeführt werden, entgegen. Diese Maßnahmen sind bei Weitem nicht ausreichend, um die geschilderte Absenkung der Anwartschaften auszugleichen, sondern sie dienen lediglich der dauerhaften Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtung.
Ich bin dem Vorstand unseres Versorgungswerks, dem alle Fraktionen dieses Landtags angehören, sehr dankbar, dass er sich einstimmig für den von mir skizzierten Weg ausgesprochen hat. Irritiert bin ich nur darüber, dass die Fraktion der AfD, die ebenfalls Mitglied des Vorstands im Versorgungswerk ist, diesem Gesetzentwurf in der ersten Lesung nicht zugestimmt hat. Aber vielleicht hören wir dazu in dieser Debatte ja auch noch Gründe. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind in der Aussprache in der dritten Lesung zu dem Kommunalwahlgesetz und den damit verbundenen Anträgen. Was die Tagesordnung angeht, sind wir etwas vor der Zeit. Das ist gut so, weil wir den heutigen Tag dann auch gemeinsam etwas früher beschließen können.
Ich bin mir sicher
ich weiß gar nicht, warum hier eine solche Unruhe herrscht –, dass wir in dieser Debatte jetzt auch weiter die Diskussion führen können. Herr Kollege Geerlings hat das für unsere Fraktion gerade schon getan.
Genauso sicher bin ich mir, dass auch die Mitglieder der Landesregierung mit Mandat an der Abstimmung, die zum Abschluss dieses Tagesordnungspunktes erfolgt – Sie haben unter anderem Einzelabstimmung über einzelne Punkte Ihres Antrags und auch namentliche Abstimmung beantragt –, teilnehmen werden. Das ist im Übrigen auch üblich so.
Herr Kollege Hübner, daher lehnen wir diesen Antrag auf Herbeizitieren ab.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich halte es für ausreichend, dass wir über diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag hier debattieren. Die Anwesenheit des Ministerpräsidenten zu diesem Tagesordnungspunkt halte ich für nicht zwingend erforderlich.
Es ist ja nicht das erste Mal, dass wir uns im Plenum über diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterhalten,
sondern es finden seit vielen Monaten und Wochen Diskussionen darüber in den unterschiedlichsten Ausschüssen statt. Es hat Anhörungen gegeben, die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker tauschen sich über dieses Thema seit geraumer Zeit aus, und wir sind heute in der Lage, darüber auch abschließend abzustimmen.
Das ist von Ihnen bisher auch überhaupt nicht in Zweifel gezogen worden. Von daher schlage ich Ihnen vor, jetzt über diesen Geschäftsordnungsantrag abzustimmen. Wir schließen uns diesem Antrag nicht an.
Frau Präsidentin, es bezieht sich nicht auf die Dauer der Fragestunde von 60 Minuten, die ja erst in wenigen Minuten erreicht sind, sondern ich möchte auf § 94 Abs. 8 der Geschäftsordnung zu sprechen kommen. Da geht es um die Zusatzfragen. Der einschlägige Satz heißt:
„Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen …“
Die Hauptfrage, die Minister Biesenbach gerade beantwortet, lautet:
„Wann hat Minister Biesenbach (CDU) dem Kabinett einen Vorschlag für eine Bundesratsinitiative vorgelegt, die das Ziel einer Mindeststrafe von sechs Monaten für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte vorsah?“
Ich meine, dass wir uns mittlerweile bei Fragen befinden, die mit der Ausgangsfrage nichts mehr zu tun haben.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass wir uns jetzt um viertel nach fünf zu Tagesordnungspunkt 13 in der Diskussion zu einer Großen Anfrage mit diesen Dingen hier beschäftigen, ist natürlich völlig in Ordnung. Aber, Herr Tritschler, wenn man Ihnen zuhört und Stichworte wie „Blockparteien“, „missbräuchlich“ und „Schaden für die Demokratie“ vernimmt, möchte ich Sie fragen: Geht es vielleicht auch eine Nummer kleiner
bei den Themen, über die wir hier an dieser Stelle sprechen? Ich fordere Sie ausdrücklich auf, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr verfassungsmäßig bestehendes Recht auf Beantwortung dieser Fragen nicht eingehalten wird, das juristisch klären zu lassen. Wir sind hier das Parlament und tauschen uns darüber aus. Wenn Sie jedoch der Meinung sind, dass Sie hier nicht zu Ihrem Recht kommen, bitte ich Sie wirklich, das rechtlich überprüfen zu lassen.
Politisch gehe ich davon aus, dass es, so lange es das Instrument der Kleinen Anfragen gibt, auch darüber diskutiert wird, ob sie schnell genug beantwortet werden, ob der Gehalt der Antworten den Erwartungen des Fragestellers entspricht. Ebenso gilt, dass für die Abgeordneten die Betrachtung der Bedeutung des Instruments „Kleine Anfrage“ einem Wandel unterliegt. Dieser Wandel hat seine Ursachen im Wahlergebnis, den daraus folgende Regierungsbildungen sowie der Rolle, die Abgeordnete dann auch als Mitglied von Regierungs- oder Oppositionsfraktionen wahrnehmen. Aber ganz gleich, ob man als Regierungs- oder Oppositionsfraktion für sich selbst der Kleinen Anfrage eine hohe oder niedrige Bedeutung beimisst, so gilt doch für uns alle als selbstbewusste Parlamentarier, dass wir selbstredend die Erwartung haben, dass die Landesregierung Fragen beantwortet und dem Informationsbedürfnis der Abgeordneten nachkommt. Ich stelle fest, dass diese Landesregierung das tut.
Jetzt dürfen Sie aber eins nicht verwechseln: Das Recht auf eine Antwort, die man hören will, ist damit nicht verbunden. Es ist damit auch nicht das Recht auf eine Antwort verbunden, die in die eigene politische Erzählung passt. Deshalb bin ich mir sicher, dass diese Landesregierung auch weiterhin das Recht der Abgeordneten auf Beantwortung ihrer Fragen ernst nimmt. In welchem verfassungsrechtlichen Rahmen dies geschieht, hat die Landesregierung nachvollziehbar in ihrer Vorbemerkung zur Beantwortung Ihrer Großen Anfrage dargestellt. Sie hat zutreffend herausgearbeitet, ob und wie Kleine Anfragen zu beantworten sind, und darauf hingewiesen, dass diese Antwortpflicht nicht schrankenlos besteht.
Von daher gehe ich davon aus, dass, wenn Ihnen Antworten, die Sie bekommen, nicht gefallen, wenn sie nicht in Ihre eigene politische Erzählung passen, dann natürlich nachfragen können. Ansonsten stehen Ihnen selbstverständlich andere Wege offen, das zu klären. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantrage nach § 39
der Geschäftsordnung eine Unterbrechung dieser Sitzung für 30 Minuten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gestern ja schon ein Verfahren für die Abstimmungen gefunden, das sich bewährt hat. Deshalb beantrage ich, dass wir beide Abstimmungen, die nun anstehen, hintereinander durchführen, gemeinsam auszählen und die Beratung während der Auszählung fortsetzen. Das gilt auch für alle weiteren Punkte, zu denen heute noch eine namentliche Abstimmung beantragt werden könnte. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Wir wollen die Regelungen, die wir zum Thema der Videoüberwachung haben, erhalten. Dazu ist es notwendig, heute eine kurze Verlängerung einer Befristung vorzunehmen, bevor das gesamte Thema dann im Rahmen der Novellierung des Polizeigesetzes ohnehin zu regeln ist. Dazu bitten wir heute alle anderen Fraktionen um Zustimmung. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer die Themen „Parallelgesellschaften“ und „No-go-Areas“ auf diese Art und Weise derart oberflächlich behandelt, einen Antrag aus Versatzstücken zusammenbaut, Zitate aus dem Zusammenhang gerissen aneinanderreiht und einen Antrag vorlegt, der in Duktus und Sprache diffamiert und stigmatisiert sowie durch vereinfachende und hetzerische Wertungen einzelne gesellschaftliche und religiöse Gruppen stigmatisiert, der kann nicht nur keine Zustimmung erwarten, sondern dem war von Anfang an bewusst, dass er sie nicht bekommt.
Schauen Sie sich einmal an, wie in diesem Haus Enquetekommissionen zustande kommen. Lesen Sie sich einmal die Einsetzungsanträge der Enquetekommissionen der letzten Wahlperioden durch. Dann werden Sie feststellen, dass sie allesamt vom Duktus her in eine ganz andere Richtung gehen. In einer Enquetekommission sollen nämlich Dinge, die Sie hier heute schon als gegeben darstellen, erst untersucht werden.
Deshalb ist dieser Antrag auf Einrichtung einer Enquetekommission letztlich nur der Versuch einer Provokation. Denn in Wahrheit haben Sie überhaupt kein Interesse an der sachlichen Arbeit in einer Enquetekommission über den Zeitraum von zwei Jahren hinter verschlossenen Türen und unter Hinzuziehung von Sachverständigen, weil dies all Ihren eingeübten Empörungsritualen diametral widerspricht.
Dieser Vorgehensweise von Ihnen setzt die NRWKoalition eine Strategie des entschlossenen Han
delns entgegen. Wir haben im Wahlkampf angekündigt, mit einer Null-Toleranz-Strategie gegen No-goAreas, Parallelgesellschaften, Clanstrukturen, Rockerbanden und organisierte Kriminalität vorzugehen. Unser Ziel ist es, die Sicherheit – auch die gefühlte – in unserem Land für alle Menschen zu verbessern, und zwar an jedem Ort und zu jeder Zeit.
Mit Übernahme der Regierungsverantwortung vor gut einem Jahr hat die NRW-Koalition diesen angekündigten Richtungswechsel mit allen Konsequenzen auch begonnen.
Es beginnt natürlich mit mehr Polizei, mehr Richtern, mehr Staatsanwälten, besserer Ausrüstung, mehr Befugnissen und vielen anderen Dingen.
Jetzt will ich noch etwas zu dem Antrag sagen. Es ist die Frage, wie man mit einem solchen Antrag umgeht, weil wir natürlich das gelebte Parlamentsverständnis haben, dass wir allen Fraktionen diese Dinge zubilligen und das auch in Form der Auseinandersetzung im Rahmen einer Enquetekommission tun. Diesem Geist fühlen sich CDU und FDP verpflichtet.
Deshalb werden wir uns gleich bei der Abstimmung zu dieser Enquetekommission enthalten. Das ist für uns der einzig gangbare Weg. Denn diese Enthaltung entspricht auf der einen Seite unserer Haltung zu den parlamentarischen Gepflogenheiten und signalisiert auf der anderen Seite auch klar unsere ausdrückliche Distanzierung von diesem Antrag aus den von mir genannten Gründen. Das ist keine gute Basis für den Beginn einer gemeinsamen Arbeit in einer Enquetekommission.
Jetzt leuchtet hier ein Lämpchen.
Wir kümmern uns mit praktischer Politik darum, dass Menschen unterschiedlicher Herkunft in unseren Städten friedlich miteinander leben können. Das ist das eine.
Das andere ist, was Ihren Antrag angeht: Eine Aneinanderreihung einzelner, unterschiedlicher Zitate ergibt noch lange kein Gesamtbild und keinen konsistenten Antrag. Deshalb enthalten wir uns an dieser Stelle. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben eben einen guten Weg gefunden, wie wir die Zeit der Auszählung
gut nutzen können. Da das für den letzten Tagesordnungspunkt erkennbar nicht möglich ist, beantrage ich, das Ergebnis der letzten namentlichen Abstimmung des heutigen Tages morgen bekanntzugeben und die Sitzung mit der Abstimmung zu beenden. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es mag ja an mir und meiner mangelnden Auffassungsgabe liegen, dass ich in weiten Teilen Schwierigkeiten hatte, Herrn Körfgens Ausführungen zu folgen.
Aber vielleicht erfahren wir noch etwas mehr dazu.
Ich will voranstellen, dass es diesen Untersuchungsausschuss aus unserer Sicht nicht braucht,
weil die Landesregierung bereits in der Vergangenheit umfassend, detailliert und transparent gehandelt und informiert hat – zuletzt in der Fragestunde und Mitte Mai in der Aktuellen Stunde hier im Parlament.
Die Fraktionen von SPD und Grünen haben dennoch die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beschlossen. Das ist ihr gutes Recht, das respektieren wir. Es gehört im Übrigen auch zur guten Tradition dieses Parlaments, solche Untersuchungsausschüsse im Einvernehmen auf den Weg zu bringen, und das war auch bei diesem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss unser ausdrückliches Ziel. Ich bedauere, dass SPD und Grüne dies heute durch ihr Verhalten aufkündigen.
Wir haben unsere konstruktive Mitarbeit nicht nur angeboten, sondern das durch konkrete Änderungshinweise, die – und das ist jetzt entscheidend – den Wesenskern Ihres Textes überhaupt nicht verändert hätten, deutlich gemacht.
Wir haben etwa an Ihrem Fragenkatalog überhaupt keine Veränderungen vorgenommen.
Wir hätten Ihnen zugestanden, dass im Einsetzungsantrag die Reihenfolge der Beratungsgegenstände festgelegt wird, was im Übrigen nicht Teil Ihres Minderheitenrechts ist, sondern dem Mehrheitsprinzip unterliegt. Und wir hätten auch Ihren Wunsch nach einem Teilbericht mitgetragen, was auch nicht in den Einsetzungsantrag zu einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss gehören würde.
Unsere Änderungshinweise haben wir Ihnen zukommen lassen und der Öffentlichkeit am Montag vorgestellt. Unsere Botschaft war und ist noch immer: Wir wollen Transparenz, und wir wollen konstruktiv mitarbeiten.
Ihre Botschaft hingegen lautet: Sie bleiben im vorliegenden Antrag beim unvollständigen Zitieren. – Und ich stelle fest: Herr Körfges setzt das an diesem Rednerpult fort.
Sie bleiben dabei, Zitate im falschen Zusammenhang darzustellen,
Sie bleiben dabei, Wertungen vorzunehmen, die erst durch den Untersuchungsausschuss vorgenommen werden können, und Sie weigern sich, Wertungen als Wertungen von SPD und Grünen zu kennzeichnen. Auch das hat Herr Rüße gerade am Rednerpult wieder deutlich gemacht.
Sie weigern sich, zu begründen, was Sie davon abhält, vollständig und im Sachzusammenhang zu zitieren. Sie weigern sich, Ihren Antrag neutral und auf der Grundlage von Fakten zu formulieren.
Heute weigern Sie sich zudem, die uns noch am gestrigen Tage zugestandenen wenigen Änderungen umzusetzen. Sie lassen Ihren Antrag völlig unverändert.
Sie weigern sich sogar, eine Reduzierung der Zahl der Stellen, die der Landtag den Fraktionen vorschlägt, mitzutragen, obwohl doch offenkundig ist, dass der Arbeitsaufwand dieses PUAs nicht an den vorangegangener PUAs heranreichen wird. Bei Mord, sexueller Belästigung und Milliardendesastern reichten Ihnen 1,5 Stellen. Wenn es hingegen um das Kommunikationsverhalten der Landesregierung geht, müssen es zwei Stellen sein. Auch das können Sie niemandem erklären.
Meine Damen und Herren, weil SPD und Grüne sich so verhalten, liegt der Verdacht nahe, dass sie bewusst einen falschen Eindruck erzeugen wollen.
Nur der Untersuchungsausschuss darf eine abschließende Bewertung vornehmen. Wenn er aber auf der Grundlage klar widerlegter Behauptungen und Vorverurteilungen eingesetzt wird und unvollständig oder falsch zitiert wird, steht seine Arbeit von Anfang an unter dem Verdacht parteipolitischer Motive. Dafür tragen Sie die Verantwortung.
Das ist aus meiner Sicht sehr bedauerlich, weil die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes ja darauf achten, wie dieses Parlament seine Ressourcen einsetzt und welcher zeitliche Aufwand betrieben wird.
Ihnen geht es nicht um Aufklärung. Ihnen geht es um das Erwecken falscher Eindrücke. Damit beschädigt Ihr Verhalten auch die politische Kultur. Deshalb werden wir dem nicht zustimmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe gestern in der Sitzung des Ältestenrates argumentiert, dass eine Aktuelle Stunde nach § 95 Satz 3 unserer Geschäftsordnung, die sich auf eine Mündliche Anfrage aus der Fragestunde bezieht, sich hinter den letzten Tagesordnungspunkt unserer vereinbarten Tagesordnung einreihen sollte, da § 95 Abs. 3 der Geschäftsordnung vorsieht, dass die Aussprache am übernächsten Sitzungstag stattfinden soll, spätestens aber am letzten Sitzungstag der Plenarwoche.
Da es in dieser Sitzungswoche keinen übernächsten Plenartag gibt, folgt für mich daraus, dass dann, wenn man logisch denkt, die Aussprache an das Ende der Tagesordnung des letzten Plenartages rückt. Das haben wir gestern im Ältestenrat mehrheitlich so beschlossen. So ist auch bei der letzten Anwendung dieser Norm entschieden worden. Das halte ich prinzipiell auch heute Vormittag noch für richtig.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat gestern all Ihre Fragen umfassend und detailliert beantwortet –
umfassend und detailliert.
Ihre Reaktion zeigt ja, dass es Ihnen nicht um Aufklärung, sondern um Klamauk geht.
Wir wollen, dass dieser große Klamauk möglichst viele Menschen erreicht und auf breite Resonanz stößt. Deshalb beantrage ich, die von Ihnen beantragte Aktuelle Stunde als neuen Tagesordnungspunkt 4 der heutigen Plenarsitzung zu behandeln. – Herzlichen Dank.
Frau Kollegin Kampmann, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. – Mich würde in diesem Zusammenhang einmal interessieren, welche konkreten Projekte denn in Ihrer Regierungszeit hierzu auf den Weg gebracht wurden. Denn wir haben ja feststellen müssen, dass dort weitgehend gähnend leere Schubladen waren. Weil Sie sich jetzt hier hinstellen und beherzt kritisieren, dass da noch nicht genug passiert ist, würde mich einmal interessieren, was denn Ihr Beitrag an dieser Stelle war.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Düker, Herr Kutschaty, Sie sind heute in der Presse zitiert worden, dass das der größte Affront sei, den Sie je erlebt haben.
Ich kann Ihnen nur sagen: Sie haben in der Bewertung der ganzen Angelegenheit jedes Maß verloren.
Es ist eine armselige Inszenierung,
die wir hier erleben.
Gestern hat Minister Lienenkämper alle Fragen umfassend und detailliert beantwortet.
Er hat das stellvertretend für die gesamte Landesregierung getan. Heute hat der Ministerpräsident alles Notwendige gesagt.
In der Fragestunde entscheiden nun einmal nicht Sie, wer für die Landesregierung spricht, aber Ihre Reaktionen gestern und auch heute zeigen, worum es Ihnen geht. Wenn Sie an der Sache interessiert wären, könnte es Ihnen doch ganz egal sein, wer Ihnen Antworten liefert.
Ihnen geht es um Klamauk, und das wird heute wieder deutlich.
Zum Vorwurf, der Ministerpräsident hätte gestern nicht selbst auf Ihre Fragen geantwortet, mache ich Sie auf Folgendes aufmerksam: Hannelore Kraft hat
sich in ihrer gesamten Regierungszeit bei sechs Fragestunden, die ihren engeren Geschäftsbereich betrafen, nur einmal selbst den Fragen gestellt.
In dem einen Fall ging es um die Funklochaffäre –
die Älteren erinnern sich.
Das war auch logisch, denn nur sie konnte etwas dazu beitragen, weil ja schließlich niemand anderes in diesem Funkloch saß.
Meine Damen und Herren, die Vertreter der Fraktionen können naturgemäß zu den Abläufen innerhalb der Landesregierung keine Auskunft geben. Ich kann nur etwas zur Wirkung dieser schrägen Debatte auf mich sagen:
Erstens. Minister Lienenkämper hat alle Ihre Fragen umfassend und detailliert beantwortet.
Ihr Problem ist, dass das nicht die gewünschten Antworten waren. Deshalb haben Sie wahrscheinlich die identischen Fragen auch fünfmal gestellt.
Aber wir passen die Wahrheit nicht so an, dass es zu Ihren Verschwörungstheorien passt.
Zweitens. Wir haben die gestrige Fragestunde weit über das in der Geschäftsordnung vorgesehene Zeitlimit hinaus verlängert
und durch unsere Enthaltung ermöglicht, dass Sie alle Ihre Fragen stellen konnten. Ich stelle fest: Es kamen keine neuen Fragen mehr.
Drittens. Es ist vielleicht nur mein Empfinden, aber dass sich in der Fragestunde die abgewählte Ministerpräsidentin aus der letzten Reihe und ehemalige Minister zu Wort melden, finde ich schlicht peinlich.
Das ist allerdings einzig und allein Ihre Angelegenheit.
Sie machen hier kleine Dinge groß. Sie blasen das Thema auf. Das zeigt mir, in welchem Zustand Sie sich befinden. Das ist doch der Punkt.
Ich sage Ihnen: Auch mit der heutigen Fragestunde werden aus 22 % nicht 44 %.
Ihr Problem ist doch: Sie sind blank. Sie haben keine Ideen für die Zukunft dieses Landes,
und solche Debatten sind der verzweifelte Versuch, davon abzulenken. Die Unruhe zeigt, dass ich damit recht habe.
Außerdem sprechen Sie davon, dass die Menschen in diesem Land einen Anspruch darauf hätten, dass der Ministerpräsident … usw. Meine Überzeugung ist, dass das, was wir hier veranstalten, meilenweit an den Interessen der Menschen vorbeigeht.
Sie fragen sich doch, was das eigentlich mit ihnen und ihren Problemen zu tun hat.
Doch.
Abschließend: Die Nordrhein-Westfalen-Koalition macht dieses unwürdige Schauspiel nicht mit.
Wir setzen den Weg fort, unser Bundesland nach vorn zu bringen: für mehr Wachstum und Beschäftigung, für die Verbesserung der inneren Sicherheit und für mehr Chancen für Kinder zu sorgen. – Herzlichen Dank für das Zuhören.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Wahl von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, und die Wahl findet ohne Debatte statt. Dies heute im Rahmen einer Geschäftsordnungsdebatte doch zu thematisieren, ist gegen den Geist dieser Vorschrift und beschädigt damit auch den Verfassungsgerichtshof.
Da der Wahlvorschlag von CDU, SPD, FPD und Bündnis 90/Die Grünen gemacht wird, ist die eben angesprochene Mehrheit von zwei Dritteln sichergestellt. Der Wahlvorschlag ist im Übrigen allen Abgeordneten des Landtags gestern zugegangen und auch gestern bzw. vorgestern in den antragstellenden Fraktionen beschlossen worden.
Herr Wagner, Sie können diesem Wahlvorschlag mit Ihrer Fraktion zustimmen, Sie können ihn ablehnen. Das ist einzig und allein Ihre Angelegenheit.
Ich will dann noch – weil Sie es angesprochen haben – die Kategorie „Umgang im Parlament“ erwähnen.
Ich verstehe dieses Parlament, diesen Landtag als Ort der politischen Auseinandersetzung. Wenn es ein Fußballfeld wäre, dann würde ich sagen: Hier spielen Regierung und Oppositionsfraktionen gegeneinander. Tore fallen mal auf der einen, mal auf der anderen Seite. Es steht auch mal jemand im Abseits, und es gibt Fouls. Aber den Rasen pflegen wir alle gemeinsam. Dieser gemeinsam gepflegte Rasen ist die demokratische Kultur, sind die Regeln, die wir uns geben, der persönliche Respekt auch bei unterschiedlicher Meinung. Sie sind nicht hierhin gekommen, um mitzuspielen, sondern um diesen Rasen kaputt zu treten. Das lassen wir uns nicht gefallen und benennen das auch klar und deutlich.
Im Ernst: Meinen Sie wirklich, dass wir mit Ihnen über die Frage von Verfassungsrichtern verhandeln und diskutieren, während ein Teil Ihrer Fraktion in Syrien Fotos mit dem Großmufti macht, Poolfotos aus Syrien verschickt …
Sie müssen sich das schon anhören. – … und twittert: „Hier ist alles super, die Sonne scheint, die Menschen sind freundlich“?
Sie verhöhnen die Opfer des Krieges,