Gudrun Zentis
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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Da haben die Piraten eine nette Idee für Garzweiler aus FileZilla aufgenommen. Die Diskussion über Ihren Antrag in Ihrer Fraktionssitzung, so wie sie im Netz zu sehen ist, finde ich bezüglich des fachlichen Diskurses bemerkenswert.
Die Grünen gehen bereits jetzt die Zukunft des Rheinischen Reviers an, und dies nicht erst, nachdem die Folgekosten des Braunkohletagebaus ermittelt wurden, nicht erst, nachdem wir ein Braunkohleausstiegsgesetz verabschiedet haben, und nicht erst, nachdem der Tagebau Garzweiler ausgekohlt ist. Wir nehmen dabei das gesamte Rheinische Revier in den Blick, nicht nur einen kleinen Teil. Wir haben bereits mit unserem Koalitionspartner eine Vielzahl von Ideen und Projekten für die Zukunft angestoßen.
Leider kann ich hier nicht auf alle Punkte Ihres Antrags eingehen; das haben die Vorredner schon hinreichend getan. Aber damit Sie sehen, wie gut wir bereits unterwegs sind, in Kürze das, was wir wollen und was wir bereits angestoßen haben:
Industrie- und Gewerbeflächen stehen in großem Maße zur Verfügung. Da dürfen Sie nicht nur die einrechnen, die gerade entwickelt werden, sondern auch alle die, die RWE uns hinterlässt.
Ich würde jetzt gerne vortragen, das können wir hinterher machen.
Das sind alle Betriebsflächen, insbesondere die der Kraftwerksstandorte Frimmersdorf und Niederaußem, die bereits in kurzer Zeit zur Verfügung stehen und beplant werden könnten. Hätte RWE da Entgegenkommen gezeigt, hätte die Landesregierung bereits Mittel zur Planung zur Verfügung gestellt. Industrie mit Zukunft könnte schnell entstehen, wenn RWE hier vorweggehen würde.
Daneben ist noch der Standort Weisweiler/Inden/Stolberg im Entstehen; erste Fördermittel sind auf dem Weg.
Dann gibt es noch das Projekt der Klimahülle im Rhein-Erft-Kreis, eine innovative Idee mit Potenzial zur CO2-Einsparung.
Ein Vorzeigeprojekt wird in Jülich an den Start gehen. Die Merscher Höhe wird in Kooperation mit der FH Aachen, mit dem Forschungszentrum Jülich, mit den Kommunen Titz, Jülich und Niederzier zum Green Energy Park Jülich entwickelt.
Mit dem nahe gelegenen Gelände des Altstandorts der FH Aachen in Jülich kann dort in Symbiose ein Wohngebiet entstehen, bei dem mit neuester Gebäudetechnik und wissenschaftlicher Begleitung eine optimale Energiebilanz herauskommt.
Das sind nur einige unserer Projekte. Dies wird aktuell hauptsächlich durch die IRR in der Region begleitet.
Minister Remmel sprach heute von einem Silicon Valley, das zwischen Aachen und Köln in der Mitte des Rheinischen Reviers entsteht. Hier kann bereits auf gute Strukturen gesetzt werden. Hier können bestehende Strukturen genutzt werden. Strom aus Sonne und Wind hat die größten Potenziale, die Energieeinsparungen nicht zu vergessen.
Am Standort Jülich des Deutschen Luft- und Raumfahrtzentrums wurde im letzten Monat ein Kraftwerk mit Sonnenenergie in Betrieb genommen – „Synlight“ ein Vorzeigeprojekt weltweit.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich zur Freude meines Kollegen Priggen den Streetscooter, der in Aachen produziert wird.
Jetzt hat er wohl nicht zugehört.
Die Region ist die stärkste Wissenschaftsregion in Deutschland mit Exzellenzuniversitäten in Köln und Aachen, Universitäten in Bonn und Düsseldorf, Fachhochschulen in Mönchengladbach, Aachen, Jülich, Siegburg und Köln. Aber auch eine große Anzahl von Forschungsunternehmen und das Forschungszentrum Jülich prägen die Region. 50.000 Menschen arbeiten hier in zukunftsfähigen Bereichen. 800 neue Arbeitsplätze entstehen jährlich aus Ausgründungen in diesem Bereich.
Sie rennen bei Grünen sicherlich offene Türen ein, wenn es heißt, den Verkehr in andere Bahnen zu leiten und innovative Projekte anzustoßen. Ein Ausbau des ÖPNV verbunden mit einem Umdenken des motorisierten Individualverkehrs ist erforderlich. Durch die Tagebaue ist die Verkehrsinfrastruktur stark geschädigt worden. Bahnlinien und Straßen sind teils ersatzlos weggefallen. Hier müssen wir uns noch anstrengen, verloren Gegangenes zeitgemäß zu ersetzen. In den Fokus gehören der Ausbau der Bahnstrecke zwischen Düren und Aachen, allein schon um die zunehmenden Warenströme aus den ZARA-Häfen bewältigen zu können.
Die Schließung der Schienenlücke zwischen Linnich und Baal gehört ebenso dazu wie die baldige Wiederinbetriebnahme der Bördebahn und nach Beendigung der Braunkohleförderung die Anbindung und Nutzung der Grubenbahnen. Daneben benötigen wir den Ausbau eines guten Radverkehrsnetzes in der Region.
Bei der Umplanung des Tagebaus Garzweiler müssen wir unverzüglich die Ortschaften am Rand des Tagebaus in den Blick nehmen. Die Städte Mönchengladbach und Erkelenz sowie die Gemeinden Jüchen und Titz schließen sich zu einem Planungsverband zusammen. Hier muss unmittelbar und schnell gestaltet und gefördert werden, um lebenswerte Dörfer zu erhalten und den Menschen vor Ort Zukunftsaussichten zu bieten. Ein erster Plan mit innovativen Ideen und Möglichkeiten zur Freizeitnutzung sowie zum Wohnen an und im Wasser liegt bereits mit Fördermitteln des Landes vor. Dieser muss von der neuen Landesregierung unmittelbar angegangen werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Piraten, wir benötigen keine neue Stadt in der Region. Wir haben bereits alles, was wir benötigen, um die Region zu einer Vorzeigeregion zu machen und neu aufzustellen. Dazu bedarf es nur Ideen, Konzepte und einem Gespräch mit den Kommunen vor Ort.
Dem Kollegen Hachen – ich sehe ihn gerade nicht – meinen herzlichen Dank. Ich denke, wir werden uns zu der Innovationsregion des Rheinischen Reviers oder zu den Folgen des Bergbaus sicherlich an der einen oder anderen Stelle wiedersehen. Ich wünsche ihm alles Gute.
Allen Kolleginnen und Kollegen auch ein Auf-Wiedersehen, frohe Ostertage und vielleicht bis bald.
Es ist nicht unsere Art, Fraktionssitzungen ins Netz zu stellen. Wenn ich mir
Ihre betrachte, dann möchte ich lieber nichts zu der Qualität sagen und dazu, wie Sie diesen Antrag diskutiert haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Unwahrheiten werden nicht wahrer, je öfter man sie wiederholt.
Die Vorgängerrede war wirklich ein leuchtendes Beispiel für das, was hier heute – auch schon an anderer Stelle – stattgefunden hat. Manches war reif für eine Theateraufführung.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf regeln wir nun die Schuldenbremse auf Landesebene. Im Grundgesetz steht sie bereits, und sie gilt damit ausnahmslos für alle Länder. Bis spätestens 2020 muss NordrheinWestfalen seinen Haushalt ausgleichen, und entgegen dem, was die Opposition hier immer vorgebracht hat, stehen wir sehr gut da. Wir werden die Schuldenbremse dauerhaft einhalten.
Das Horrorszenario, das Sie am Beispiel von Berlin in Ihrem Entschließungsantrag aufmachen, zeugt von einem Kurzzeitgedächtnis. Die CDU ist dort nämlich 2016 aus der Regierungsverantwortung ausgeschieden und mitverantwortlich für den hinterlassenen Schuldenberg. Nunmehr wird investiert, wie es jedes gute Unternehmen auch machen würde, das am Markt bestehen möchte.
Diese rot-grüne Landesregierung hat die Neuverschuldung seit Regierungsübernahme um 6,8 Milliarden € gesenkt und gleichzeitig die Investitionen in Kitas, in Bildung und in unsere Kommunen zum Beispiel durch den Stärkungspakt ausgebaut – anders als der Bund, der die Belastungen durch Gesetzesänderungen an die Kommunen weiterreicht und somit auch zur höheren Verschuldung der Kommunen aufgrund höherer Sozialausgaben beiträgt.
Hören Sie doch bitte auf mit den Märchen und dem Schlechtreden unseres Landes. Erstmals seit 43 Jahren ist es gelungen, dass NRW einen Überschuss von 200 Millionen € erwirtschaftet und Schulden zurückgezahlt hat, anstatt neue aufzunehmen. Das haben wir auch den Einsparungen zu verdanken, die diese Landesregierung getätigt hat: 150 Millionen € durch die Umstellung von Förderprogrammen auf Darlehen, 50 Millionen € im Bereich der Landesgesellschaften und 10 Millionen € durch die Fusion der Oberfinanzdirektionen. Das macht zusammen 200 Millionen € aus.
Wir Grüne befürworten diese einfachgesetzliche Regelung der Schuldenbremse. Ihre Aufnahme in die Verfassung ist ja auch nur gescheitert, weil sich die Opposition mit uns in der Verfassungskommission nicht auf ein Gesamtpaket einigen konnte. Das haben wir hier ja heute schon zigmal diskutiert. Daher müssen wir die Schuldenbremse nun durch ein einfaches Gesetz regeln; denn wir brauchen eine landesgesetzliche Regelung, damit auch NRW die
Spielräume, welche die Schuldenbremse bietet, im Sinne einer nachhaltigen Haushaltspolitik und ganz einfach aus Gründen der Generationengerechtigkeit zum Wohle der Menschen nutzen kann.
Eine praxisnahe Schuldenbremse zu schaffen, die gegebenenfalls mit einfacher Mehrheit angepasst werden kann und mit der Fehlentwicklungen korrigiert werden können, das ist unser Ziel. Der Sachverständige Prof. Gusy hat in der Anhörung, in der auch Sie zugegen waren, noch einmal aufgeführt, dass der Gesetzentwurf den rechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes entspricht, dass er verfassungspolitisch sinnvoll ist und dass kein Verfassungsvorbehalt gegen eine einfachgesetzliche Regelung besteht. – Dem kommen wir nach Ihrer Verweigerung in der Verfassungskommission nun nach.
Die Finanzierungs- und Investitionstätigkeit des Staates darf man vielleicht einschränken, sie darf aber auf keinen Fall unmöglich gemacht werden. Auch nicht getätigte Investitionen sind ein Vermächtnis, das wir kommenden Generationen hinterlassen – genauso wie ein übergroßer Schuldenberg.
Art. 115 Grundgesetz, der die zentrale Regelung der Schuldenbremse für den Bund enthält, liegt unserem Gesetzentwurf zugrunde. Deshalb ist in Art. 1 zu § 18 Abs. 1 eine Regelung zur symmetrischen Berücksichtigung der Auswirkungen von ökonomischen Auf- und Abschwüngen enthalten, also eine konjunkturelle Komponente, wodurch antizyklische Kreditaufnahmen im Abschwung ermöglicht werden. Sie werden durch ein Kontrollkonto und einen festgeschriebenen konjunkturellen Tilgungsplan sichergestellt. Es ist gut an der vorhandenen Regelung, dass auch ermöglicht wird, bei Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notlagen sofort zu reagieren. Das sollte zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger in NRW für uns selbstverständlich sein.
Ich komme zum Ende, Herr Präsident. – In unserem Änderungsantrag haben wir nun auch noch die Anregungen der Sachverständigen der Opposition aufgenommen, indem wir den Schwellenwert des Kontrollkontos auf 1 % abgesenkt haben und als Grundlage unmissverständlich das Bruttoinlandsprodukt NRW benennen.
Darüber hinaus haben die Rechte des Landtages gestärkt.
Ja. – Das sollte eigentlich auch auf Ihre Zustimmung stoßen können. Ihrem
Entschließungsantrag können wir uns nicht anschließen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung muss wachsende Überstundenberge sicher vor Verfall schützen. Beamtinnen und Beamte haben die Kompensation ihrer unvermeidbar anfallenden Mehrarbeit verdient.
Dies ist der Tenor des FDP-Antrags, dessen Zielrichtung zu diesem Zeitpunkt ja wohl mehr als offensichtlich ist.
Lassen Sie mich dennoch zunächst einen Punkt des Antrags wohlwollend aufnehmen: Unser Dank muss allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen gelten. Wir verdanken Ihrem persönlichen Einsatz, Ihrem Engagement und Ihrer Tatkraft, dass der Staat überhaupt funktioniert. Wir Grüne schätzen Ihre Arbeit – und das nicht nur zu Wahlkampfzeiten. Das haben wir auch gezeigt.
Ja, es gibt Überstundenberge aufgrund besonderer Herausforderungen und Gegebenheiten – insbesondere bei der Polizei. Das ist sehr misslich, und das bestreitet auch niemand. Um diese Gegebenheiten als Problem zu identifizieren, braucht es aber nicht die FDP; denn allein schon aus Gründen der Fürsorgepflicht ist der Dienstherr verpflichtet, Überstunden durch Dienstbefreiung oder finanzielle Vergütung zu kompensieren.
Im von Ihnen angeführten Schichtdienst des Justizvollzugsdienstes verfällt keine einzige Überstunde.
Diese Landesregierung ist aber darüber hinaus aktiv geworden. So verzichtet das Land bis zum 31. Dezember 2020 im Polizeibereich auf eine Verjährung der Mehrarbeitsstunden. Bis Ende 2020 muss das Problem also gelöst sein, und dies sicherlich in gutem Einvernehmen mit den Gewerkschaften, insbesondere mit den Polizeigewerkschaften.
Auch lese ich in Ihrem Antrag keine Zeile darüber, wie Sie mit den Beamtinnen und Beamten während Ihrer Regierungszeit umgegangen sind. Ich kann Ihnen mit einem einfachen Stichwort auf die Sprünge helfen, nämlich „Personalabbau“. Das war Ihr Herzensthema, und nicht die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Es ging um eine Verschlankung der Bürokratie zur Kostenminderung des Landeshaushaltes.
Ein weiteres Stichwort: PEM. Ganze Flure standen in den Verwaltungen leer, weil Sie Beschäftigte mit einem attraktiven Angebot in den Ruhestand gelockt haben. Sie haben allein während Ihrer Regierungszeit die Zahl der Stellen bei der Polizei von 40.059 im Jahr 2005 auf 39.593 in 2010 reduziert. Also spielen Sie sich hier nicht als der Retter auf!
Seit 2010 hat Rot-Grün den Personalkörper auf jetzt 40.892 Planstellen vergrößert. Schwarz-Gelb also hat den Personalkörper um 466 Stellen verkleinert, und wir haben ihn um 1.236 Stellen erhöht. Das sind Fakten.
Vorausschauend sind auch unsere Einstellungsermächtigungen für Kommissaranwärterinnen und -anwärter bei der Polizei. Ausgangslage waren 1.100 Einstellungen im Jahr 2010. Der aktuelle Stand liegt bei 2.000 Einstellungen. Wir haben diese Zahlen also nahezu verdoppelt.
Nach Abschluss der Ausbildung tragen auch diese dazu bei, Überstundenberge nicht weiter wachsen zu lassen. Ich mag mir gar nicht vorstellen, in welcher Situation wir uns jetzt befänden, wenn Schwarz-Gelb weiter regiert hätte.
Ich bin mir sicher, die Beschäftigten des Landes wünschen sich die Zeiten zwischen 2005 und 2010 nicht zurück, wenn sie vergleichen, was Rot-Grün hier auf den Weg gebracht und geschafft hat. Diesen Weg werden wir fortsetzen. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne! Das sind hauptsächlich die Referentinnen und Referenten der Fraktionen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Den ersten Dank schicke ich jetzt einmal auf die Tribüne an die Referentinnen und Referenten, und zwar dafür, dass wir diesen Abschlussbericht zustande bekommen haben. Das war ganz viel Arbeit von allen Referentinnen und Referenten. Ich war, glaube ich, immer sehr gut darüber informiert, wie ihre Zusammenarbeit funktioniert hat.
Das haben Sie sich verdient. Es war nämlich ganz viel Arbeit. – Einen herzlichen Dank sage ich auch den Kolleginnen und Kollegen, die dazu beigetragen haben, dass wir dann schließlich und endlich einen Bericht zustande bekommen haben, der von einer großen Mehrheit getragen wird.
Der Kernauftrag des Ausschusses war aus meiner Sicht, die Hintergründe des Niedergangs der WestLB zu klären und zu klären, warum diese große Landesbank abgewickelt werden musste. Des Weiteren ging es um die Frage, ob Schuldige dafür benannt werden können. Natürlich ist es aus heutiger Sicht einfacher, zu reflektieren, was eventuell falsch gelaufen ist. Aus damaliger Sicht waren – unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation bzw. des damaligen Informationsstandes – viele Entscheidungen auch richtig.
Die gewonnenen Erkenntnisse möchte ich für uns wie folgt zusammenfassen:
Erstens. Die Integration der Wohnungsbauförderungsanstalt und die dann in der Folge wegfallende Anstaltslast und Gewährträgerhaftung sind sicherlich ein entscheidender Grund für den Niedergang der
WestLB gewesen. Die Integration an sich war bestimmt eine sinnvollere Lösung als eine etwaige Kapitalerhöhung. Ob diese jedoch unbedingt nötig gewesen wäre, um die Geschäftsbankentätigkeit der WestLB zu gewährleisten, steht auf einem anderen Blatt. Manfred Busch, unser Vertreter, hat – Frau Scharrenbach hat es eben schon erwähnt – schon Anfang der 90er-Jahre davor gewarnt und sich gegen die Entwicklung hin zu einer internationalen Großbank ausgesprochen. Auch das Kapitel der Verzinsung sahen wir damals schon äußerst kritisch. Die Wfa-Integration war das erste Kapitel einer langen Reihe von Auseinandersetzungen mit der EU.
Zweitens. Stichwort „Beihilfeproblematik“: Dass nicht das Land der direkte Ansprechpartner war, sondern der Bund, vereinfachte den Verhandlungsprozess nicht gerade. Ich erspare es mir jetzt, jedes einzelne Verfahren aufzuzählen. Herr Haardt ist auch schon darauf eingegangen. Die Aussage einer Dame vonseiten der EU ist, glaube ich, sehr bezeichnend und sehr präzise, um die Einstellungen der WestLB auf einen Punkt zu bringen. Sie sagte nämlich: The WestLB story must come to an end.
Drittens. Viele Fehlentscheidungen wurden getroffen. Die Boxclever-Investitionen sind hier nur ein sehr illustres Beispiel. Ein Zeuge schilderte anschaulich, dass dieses Geschäft sicherlich nicht angefasst worden wäre, wenn sich jemand bequemt hätte, einmal einen TV-Leasing-Laden aufzusuchen, anstatt sich nur die Papiere in der Sitzung anzusehen.
Man brauchte und wollte schnelle Gewinne. Aber es folgten hohe und weitere Verluste.
Viertens. Die Bankenkrise traf natürlich auch die WestLB und führte im Endeffekt leider dazu, dass die Versuche der Bank, den Abstieg aufzuhalten, endgültig scheiterten.
Fünftens. Weiterhin gab es ein zunehmendes Versagen in den Reihen der Bankvorstände. Die Kollegin Scharrenbach und der Kollege Zimkeit haben schon darauf hingewiesen. Niemand konnte ein tragfähiges Geschäftsmodell präsentieren und erfolgreich umsetzen. Aus heutiger Perspektive scheint es so, dass die WestLB als Ganzes nicht im Fokus stand.
Sechstens. Letztendlich muss auch die Rolle der Politik beleuchtet werden. Vielleicht hat man sich an der einen oder anderen Stelle zu wenig oder nicht energisch genug eingebracht. Möglicherweise war auch das Vertrauen an der einen oder anderen Stelle zu groß: Die Wahrnehmung der Kontroll- und Gestaltungsfunktion ist die Arbeit der Bankenvorstände; sie müssen das sinnvoll ergänzen. – Dies ist allerdings nur möglich, wenn alle Vorgänge auch transparent auf den Tisch gelegt werden. Bei solchen Großkonzernstrukturen mit ihrer Fülle an Unterfirmierungen, Tochter- und Enkelgesellschaften ist dies aber kaum
möglich. Dafür zu sorgen, ist die Aufgabe des Vorstands. Sie liegt daher auch voll in dessen Verantwortungsbereich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei den späteren Privatisierungs- und Fusionsbemühungen kam die Politik dann doch noch verstärkt ins Boot. Die Eigentümer waren gefragt – nicht nur die Sparkassenverbände, sondern auch das Land –, und zwar in besonderer Weise, um die Prozesse voranzutreiben.
Die von den Sparkassenverbänden favorisierte Lösung einer Fusion mit der LBBW scheiterte vielleicht an der damaligen Landesregierung oder wurde nicht ernsthaft genug von ihr betrieben. Andere Fusionsgespräche waren nicht erfolgreich, weil es keine Partner für die WestLB gab. Die einen wollten nicht; sie wollten eher beim Untergang zuschauen. Die anderen, auch Landesbanken, waren mit eigenen Problemen beschäftigt; manche sind noch damit beschäftigt. Einige kamen nur mit einer Finanzspritze der jeweiligen Länder wieder auf die Beine. In NRW war dies angesichts der Haushaltslage aber nicht möglich.
Was ist am Ende das Ergebnis?
Erstens: die Abwicklung und dauerhafte Auflösung der WestLB.
Zweitens: Dem Land NRW verbleibt die Förderbank NRW.BANK.
Daher sind die Erkenntnisse aus den Untersuchungen des Niedergangs der WestLB auch nur noch im übertragbaren Sinne zu nutzen. Das Land tut gut daran, für die Förderung unsere NRW.BANK als wichtigstes Instrument in den Blick zu nehmen.
Die Geschichte der WestLB wird sich nicht wiederholen; ich glaube, das steht fest. Der eine oder andere Fehler im öffentlichen und privaten Bankensektor – so ist zu befürchten – wird sich vielleicht doch noch wiederholen. Aber da seien bitte wir als Politik und auch die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft noch aufmerksamer.
Der Untersuchungsauftrag – die Vorredner haben dazu schon Stellung genommen – war zu groß gefasst. Wir haben nicht alle Komplexe erfassen können. Der eine oder andere hätte mich sicherlich noch sehr interessiert. Aber die Zeit reichte nicht aus.
Das Erinnerungsvermögen mancher Zeugen – das haben die Kollegen auch schon gesagt – war sehr beschränkt. Manchmal lag das nicht nur an dem lange zurückliegenden Zeitraum von 1980 an; es betraf auch kürzere Zeiträume.
Wir haben unsere Arbeit jetzt in einem Bericht, der mehrheitlich getragen wird, dokumentiert. Man hätte vielleicht an der einen oder anderen Stelle noch mehr ergänzen können. Aber dazu fehlte die Zeit.
Ich will mich bei allen Kolleginnen und Kollegen bedanken. Auf den letzten paar Metern haben wir gemerkt, dass Frauenpower sehr hilfreich war. Bei dem Kollegen Haardt möchte ich mich für die wirklich konstruktive Zusammenfassung aller Ereignisse bedanken.
Somit darf ich schließen. Ich nehme noch kurz Stellung zu dem FDP-Antrag, den wir so leider nicht mittragen können. Ich denke, dass man sich mit diesem Entschließungsantrag einen Bärendienst erwiesen hat. „Privat vor Staat“ geht für uns gar nicht. Das spiegelt das Standing der FDP und ihre Wahrnehmung wider. Es tut mir leid.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Angehörigen zu ihrem Erbe zu verhelfen und das Problem der nachrichtenlosen Konten zu lösen – das ist das Anliegen in dem vorliegenden Antrag. Dazu fordern wir die Landesregierung auf, auf Bundesebene – denn da liegt die Zuständigkeit – den jetzigen Rechtsstand zu klären – nicht mehr und nicht weniger.
Uns geht es um den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, und nicht darum, den Fiskus zu bereichern. Wir leben in einem Land, in dem vieles geregelt und geordnet ist, nicht aber, was mit Konten passiert, auf denen jahrelang keine Kontenbewegungen mehr stattgefunden haben, geschweige denn Kontoauszüge erstellt und zugestellt wurden.
Leicht ist dies zu klären, wenn das Kreditinstitut die Kontoinhaberin oder den Kontoinhaber ausfindig machen kann. Aber wann ist der entsprechende Zeitpunkt, wann ist ein Konto nachrichtenlos? Dies ist ein Teil, der geklärt werden muss. Wenn festgestellt wird, dass sich niemand mehr meldet, müssen gewisse Mechanismen greifen, wie damit umzugehen ist. Das kann nicht jedem Kreditinstitut überlassen werden. Denn hier erreichen wir einen sehr sensiblen Bereich.
Wie es dazu kommen kann, kann vielfältige Gründe haben; der Kollege hat es schon erwähnt. Das können sein: verlorene und vergessene Dokumente – aus welchen Gründen auch immer –, krankheitsbedingte Einflüsse im Alter, ein Ableben ohne begleitende Angehörige, eigene menschliche Defizite usw. Das sind alles keine lebensfremden Situationen.
Um diesen aufgetanen Regelungsbedarf zu erfüllen, spielt es keine Rolle, ob es sich um viele oder nur um eine kleine Anzahl von Konten handelt, mit großen oder mit kleinen Guthaben. Gerade dass sich der Verband der deutschen Erbschaftsermittler gebildet hat und sich hier ein Geschäftsfeld gefunden hat, spricht dafür, dass hier Regelungsbedarf besteht.
Ich denke, unsere kompetenten Geldinstitute können vorhandene Erbinnen auch ermitteln. Da habe ich volles Vertrauen in deren Abwicklung.
Die Forderung des Kreditgewerbes, dass dies auch für Immobilien gelten muss, ist hierbei jedoch nicht ganz schlüssig. Denn wer Eigentümer von Immobilien im Inland ist, zahlt Grundsteuer. Mit dem Grundsteuerbescheid kommt die Zahlungsaufforderung. Kann der Bescheid nicht zugestellt werden oder Zahlungen erfolgen nicht, zieht dies automatisch das Verwaltungshandeln nach sich, den Eigentümer zu ermitteln.
Die Meldung von Kreditinstituten über Todesfälle ist richtig. Aber dies kann nur erfolgen, wenn auch Kontakt zur Kundin oder zum Kunden bestanden hat und somit dann auch der Todesfall bekannt wird. Im Antrag gehen wir von dem umgekehrten Fall aus: kein Kontakt zum Kreditinstitut, keine Mitteilung des Todesfalls.
Natürlich gehen die Guthaben rechtlich nicht auf die Sparkassen über, bleiben aber auf Dauer im Geschäftsbestand als Einlage der Kundin oder des Kunden bzw. als Verbindlichkeit und erhöhen somit die Bilanzsumme.
Genau in diesen Fällen und aus den anfangs genannten Gründen muss es eine Regelung geben, die zwischen Persönlichkeitsrechten, Gläubigeransprüchen und eventuellen Kosten gut abwägt und alle Parteien gut informiert. Vorschläge haben wir gemacht. Eine Vorlage bietet die Schweiz. Dazu kommen wir auch gerne mit dem Bankenverband und dem Sparkassen- und Giroverband ins Gespräch.
Der Ball geht nun mit der Zustimmung dieses Hauses an die Landesregierung, die sicherlich das Beste daraus machen wird. Da haben wir keine Bedenken. Herr Witzel, Sie sicherlich auch nicht – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich wollte ich mich hier nur zur Weiterbildung äußern; der Wortbeitrag von Herrn Sieveke hat jedoch zu viel offengelassen. Das geht so nicht; da sind noch einige Kleinigkeiten richtigzustellen.
Richtig ist: Das Land schließt keine Förderschulen. Es hat es aber freigestellt, Teilstandorte zu bilden, so wie auch im Grundschulbereich. Hierdurch können viele Kinder vor Ort beschult werden. Das ist eine wichtige Leistung der Regierung.
Wenn jemand Chaos vorgefunden hat und zum Teil immer noch mit den Aufräumarbeiten beschäftigt ist, dann ist das Frau Ministerin Löhrmann und mit ihr diese Regierung. Wenn irgendjemand nicht wieder tätig werden sollte, dann ist das Ihre Regierung im Schulministerium.
Ähnlich positiv fällt mein Resümee auch für die Weiterbildung aus: 3,2 Millionen € mehr für Weiterbildungskurse in der Sprachförderung, zur Alphabetisierung und Grundbildung, 100 neue Stellen in den Weiterbildungskollegs, eine strukturelle Stärkung der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in Höhe von 6,25 Millionen €, so wie schon in 2016.
Damit wird die gemeinwohlorientierte Weiterbildung gegenüber 2010 – das war ja unsere Ausgangsbasis – um rund 26 Millionen € angehoben. Das ist eine Leistung, die Sie nicht erbracht haben – ganz im Gegenteil.
Eines muss man auch sagen: Wir blicken nicht nur auf die gemeinwohlorientierte Weiterbildung; vielmehr ist die Weiterbildung ja ein großes Feld. Im Ministerium von Frau Kampmann erhöhen alleine die Fraktionen den Ansatz noch um mehr als eine halbe Millionen Euro für die politische Weiterbildung, also für aufsuchende und präventive Maßnahmen. Wir wissen sehr wohl, dass mehr Wissen über rechtsstaatliche Belange unsere freiheitliche Grundordnung schützt und erst recht einem jedem unser Demokratieverständnis beibringt.
Vom Lernen im digitalen Wandel über das Nachholen von Schulabschlüssen bis hin zu Sprachkursen für Neuzugewanderte leistet die Weiterbildung einen unverzichtbaren Beitrag für unser gesellschaftliches Zusammenleben. Sie hat bewiesen, wie leistungsfähig und flexibel sie auf die veränderten Bedingungen und die steigenden Bedarfe in den letzten Monaten reagiert hat. Dafür auch an dieser Stelle ein großes Lob und ein Dankeschön an die Weiterbildung.
Ich sehe gerade, meine Redezeit neigt sich dem Ende zu. Deshalb will ich jetzt schließen.
Danke an die CDU für Ihren Applaus; wir waren etwas höflicher.
Wir bleiben ein starker Partner der Weiterbildung; denn wir sind es schon jetzt. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle möchte ich mich erst einmal bei der Piratenfraktion für diesen Antrag bedanken. Denn er gibt uns die wunderbare Gelegenheit, hier im Plenum das vorbildliche Vorgehen der Landesregierung darzustellen.
Ich gebe Ihnen recht, dass Steuergestaltungsmodelle mithilfe von Share-Deals alles andere als wünschenswert sind, nicht tolerabel sind.
Wieder einmal werden hier mitunter an anderer Stelle sinnvolle Regeln, ähnlich wie bei Briefkastenfirmen, genutzt, um Steuern zu umgehen, und das ist unethisch. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Das ist Betrug an unserem Gemeinwesen.
Jährlich gehen dem Staat dadurch Millionen Euro an Grunderwerbsteuer durch die Nutzung …
Nein, das ist kein Vorwurf, sondern das ist eine Tatsache.
Share-Deals sind eine noch legale Lösung.
Da haben Sie recht, aber auch das war legal,
und ein Finanzminister muss eben dazu stehen, Gesetze durchzusetzen. Dann muss man das hinnehmen, auch wenn es schwerfällt.
Herr Witzel, halten Sie sich doch zurück. Es bringt doch nichts.
Herr Witzel, es bringt doch nichts.
Dass das richtig ist, war doch uns allen klar. Das ist doch nichts Neues gewesen. Es ist hier doch schon richtigerweise darauf hingewiesen worden, dass wir bereits im Dezember 2014 entsprechend gehandelt haben.
Ich glaube, der Finanzminister weiß auch, was Steuergerechtigkeit ist und wie man Steuergerechtigkeit umsetzt und verfolgt. Ich darf Sie nur an den Ankauf der Steuer-CDs erinnern. Sie stellten infrage, ob man so verfahren kann. Ich glaube, er ist nicht nur in unserem Land und bundesweit dafür bekannt, Steuergerechtigkeit durchzusetzen, sondern das hat mittlerweile sogar die europäische Ebene erreicht. Das kann sicherlich nicht jeder Finanzminister von sich behaupten.
Sie haben jetzt fleißig recherchiert. Sie waren auch in unseren Sitzungen anwesend. Der Finanzminister hat berichtet, und er hat sogar im August im Haupt- und Finanzausschuss gesagt,
im Haushalts- und Finanzausschuss gesagt, dass er für eine 75-%-Lösung ist. Allein daran konnten Sie doch merken, dass Sie uns mit diesem Antrag entweder eine gute Vorlage liefern oder zu spät kommen. Eine von diesen Möglichkeiten ist es.
Ja, wenn es so einfach wäre!
Sie hätten auch noch weiter recherchieren können. Es gab nämlich einmal eine rot-grüne Bundesregierung, die den Anteil von 99 % auf 95 % gesenkt und gedacht hat, damit sei das Problem gelöst.
Aber Leute, die Steuerumgehungstatbestände suchen, werden sie finden,
und es ist dann unsere Aufgabe, darauf hinzuweisen und sie zu beseitigen.
Der Antrag der CDU ist weniger ein Antrag zu ShareDeals, sondern eher zu Steuersenkungen. Sie wollten sicherlich auch einmal in diesem Gespräch vorkommen. Sie bezeichnen unsere Finanzpolitik in Ihrer Überschrift als gescheitert. Das können wir nur weit von uns weisen. Wenn hier etwas nicht gescheitert ist, dann ist es die Finanzpolitik dieses Landes.
Ich bedanke mich für Ihr Interesse. Dass eine Arbeitsgruppe tätig ist, ist hier allseits ins Bewusstsein gerückt worden. Ich gehe zuversichtlich davon aus, dass uns der Finanzminister noch in diesem Jahr im Ausschuss berichten wird, wie erfolgreich er war. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag
von Herrn Witzel ist schon bemerkenswert. Zunächst hatte ich beim Lesen den Eindruck, die FDP hätte sich tatsächlich von ihrem pauschalierten Geschrei „Privat vor Staat“ verabschiedet. Liberales Unternehmertum mit all den Risiken, die damit verbunden sind, soll jetzt durch fürsorgliche staatliche Einflussnahme geschützt werden.
Herr Witzel, Sie hatten Ihre Redezeit schon. – Doch letztendlich ist es wie immer. Es liegt uns ein KlientelAntrag von Ihnen vor, den wir natürlich sehr gerne im Ausschuss ausgiebig und sicherlich auch lange beraten werden.
Herr Weske hat eigentlich schon alles Inhaltliche dazu gesagt, was es dazu zu sagen gibt. Deshalb will ich mich gar nicht mehr lange in dem verlieren, was an Ihrem Antrag alles ein wenig merkwürdig ist.
Herr Witzel, allerdings haben Sie vom ländlichen Raum wirklich keine Ahnung. Dort brauchen wir nicht gerade eine Lotto- und Totoannahmestelle. Sie sind nämlich noch überall vorhanden. Da kommt jeder hin, der möchte. Im ländlichen Raum gibt es andere Probleme, als ihn mit Lotto- und Totoannahmestellen zu bereichern.
Ihr Rechenbeispiel zur Gebührenerhöhung erweckt einen völlig falschen Eindruck. Ich weiß nicht, welche Art von seriösem Antrag das sein soll, was Sie uns hier vorlegen.
Noch nicht ganz. Sie sind mittlerweile schon wieder zu fünft hier. Das zeigt, welches Interesse Ihre Fraktion an diesem Thema hat. Sie sind in der Anwesenheit heute zwar fast genauso stark wie die CDU. Wie gesagt, werden wir Ihren Antrag aber gerne in den Ausschuss überweisen, in dem wir auch beide Mitglieder sind. Wir werden ihn dort ausgiebig und lange beraten. Ich freue mich schon darauf.
Nun wünsche ich Ihnen allen noch einen schönen Abend – den haben wir uns verdient, glaube ich – und eine gute Sommerpause.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als ich den Antrag letzte Woche zum ersten Mal gelesen habe und an sein Ende ankam, habe ich noch einmal auf die erste Seite geguckt. Ich hatte es richtig behalten: Der Antrag war von der CDU. Ich muss Ihnen sagen, liebe Kollegen: Ich hätte Ihnen mehr als diesen Antrag zugetraut.
Die von Ihnen geschilderte Ausgangslage ist kryptisch. Ihre Feststellungen sind unausgewogen, Ihre Folgerungen falsch und überholt. In weiten Teilen sind sie sicher noch nicht einmal in der weiten Szene der Weiterbildung mehrheitsfähig.
Solange Sie die Weiterbildung mit Sätzen bedenken wie: „Damit deckt sie einen zusätzlichen Bildungsbedarf außerhalb von Schule und Hochschule ab“, deklassieren Sie die Weiterbildung und geben ihr nicht den Stellenwert, der ihr eigentlich zusteht.
Weiterbildung existiert nicht außerhalb von Schule und Hochschule, sondern sollte neben diesen den gleichen Stellenwert in unserem Bildungssystem haben.
Auch wenn Herr Kaiser – der ja eigentlich die Weiterbildung in Ihrer Fraktion vertritt und im Gegensatz zu mir seine beruflichen Wurzeln in ihr hat – gerade gegangen ist, appelliere ich an ihn: Lassen Sie es bitte nicht zu, dass Ihre Fraktion die Weiterbildung außerhalb des Bildungssystems stellt.
Ich zitiere dann einmal, wie Sie die Ausgangslage teilweise beschreiben: Durch unsere älter werdende Bevölkerung werden die Einrichtungen der Weiterbildung eine zusätzliche Bedeutung bekommen.
Diese Bedeutung wird dann erklärt oder begründet mit lebenslangem Lernen, zurückgehenden Angeboten von qualifizierten Arbeitskräften, lebenslangem Weiterqualifizieren, um höherqualifizierte Fachkräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen.
Hier fragt man sich doch: Bereiten Sie mit einem kurzen Ausflug in die berufliche Weiterbildung – sie ist weitestgehend nicht bei der Familienbildung und der Volkshochschule angesiedelt – die Bevölkerung auf eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit vor?
Und dann kommt das Bonbon: Die demografische Entwicklung lenkt den Blick auch auf die Teilnahme von älteren Menschen am kulturellen Leben als eine der zukünftigen Aufgaben und Chancen unserer Gesellschaft.
Diese Bildungsaufgabe für ältere Menschen ist laut Ihrem Antrag eine bedeutende Aufgabe der Weiterbildung. Meine Vorstellungen vom kulturellen Leben sind sicherlich andere als Ihre. Ich muss Ihnen sagen: Für mich ist kulturelle Bildung ein dauerhaftes Bedürfnis. Dafür muss ich nicht erst alt werden.
Nach meiner Wahrnehmung unterschätzen Sie die Weiterbildung sogar. Denn sie leistet – da sind wir uns unbestritten einig – einen erheblichen Beitrag zur Integration von Zugewanderten und Flüchtlingen.
Dann kommt aber im Folgenden etwas in Ihrem Antrag, das ich so nicht stehen lassen kann. Sie verweisen auf die Kürzungen aus dem Jahr 2003. Dabei haben Sie ganz vergessen, was Sie 2005 gemacht haben. Ich kann mich noch sehr wohl an die Aussage von Boris Berger im PUA WestLB erinnern, der sinngemäß gesagt hat: Wir haben uns die ersten zwei Jahre mit der Abarbeitung unserer Wahlversprechen befasst. Das betraf den Schuldenabbau. – Darunter hat dann auch die Weiterbildung gelitten. Sie, Herr Tenhumberg, sagen jetzt aber, die rot-grüne Landesregierung hätte die Weiterbildung vernachlässigt.
Nein, genau das Gegenteil ist der Fall. Wir haben 2010 Ihre Kürzungen von 2005 zurückgenommen. Und wir haben kontinuierlich jedes Jahr etwas darauf getan. In 2015, als der Flüchtlingsstrom absehbar war, waren wir sogar so schnell, dass wir sofort mit einem Nachtragshaushalt nachgelegt haben. Wir können höchstens sagen, dass wir die Qualität der Weiterbildung – dabei geht es darum, wie viel sie aus dem gemacht hat, was ihr zur Verfügung gestellt wurde – unterschätzt haben.
Die Folge daraus war ja auch, dass 2016 noch etwas mehr in Bezug auf den Haushalt gemacht wurde.
Ich glaube, einzelne Mitglieder Ihrer Fraktion haben weder die Pressemitteilung der Ministerin gelesen, die diese Woche herauskam, noch waren sie heute bei dem Tagesordnungspunkt Nachtragshaushalt hier anwesend. Frau Stotz hat es auch gesagt: Auf Dauer sind 6,5 Millionen € mehr zur Grundfinanzierung der Weiterbildung vorgesehen. Ich glaube, das,
was wir gemacht haben, hätten Sie nie zustande bekommen. Und Sie werden es uns auch nicht nachmachen können.
Noch ein kleiner Hinweis zur Alphabetisierung und Grundbildung. Sie haben gesagt, dass Mittel gekürzt worden seien. Ja, sie wurden gekürzt – aber eben nicht bei Alphabetisierung und Grundbildung. Auch das ist auch ein Verdienst von Rot-Grün.
Meine Redezeit geht zu Ende. – Noch ein kleiner Hinweis zu den innovativen Ausschweifungen, die Sie gemacht haben. Sie wissen, dass es dafür Mittel im Ministerium gibt. Ich kann Ihnen sagen: Genau die Familien- und Erwachsenenbildung hat davon – neben den Volkshochschulen – den größten Teil abbekommen.
Ich danke jetzt für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Tat hat man nicht immer gleich gute Tage. Es wird sicherlich noch einiges zu dem zu klären sein, was hier passiert ist.
Wir haben aber in unserer Fraktion Arbeitsteilung. Ich vertrete bei uns die Weiterbildung. Dazu rede ich jetzt.
Den Teil, der im Einzelplan 05 die Weiterbildung betrifft, halten wir für sehr erfreulich. Wir haben 100.000 € Plus für das Berichtswesen. Als Auftrag der Weiterbildungskonferenz 2012 haben die unterschiedlichen Weiterbildungsträger mit dem MSW das Berichtswesen mühevoll erneut erarbeitet – eine Investition, die sich in 2016 lohnen wird, damit wir 2017 die entsprechenden Zahlen haben, um die künftige Ausrichtung der Weiterbildung zu sehen.
Wir legen noch einmal nach im Bereich Analphabetismus und Grundbildung. Das ist gut so; denn das Alphanetz NRW, dessen Schirmherrin die Ministerin ist, hat sich getragen. Wir müssen registrieren – ich glaube, das ist einvernehmlich –: 1,5 Millionen Analphabeten sind für ein Land mit unserem Standard beschämend.
Wir legen bei der Weiterbildung aber auch noch einmal kräftig nach. Bei den Sprachkursen für Flüchtlinge haben wir in diesem Jahr schon etwas gemacht. Für 2016 wird dieser Betrag nochmals verdoppelt. Das haben wir zu einem Zeitpunkt getan, als noch nicht absehbar war, dass der Zustrom von Menschen, die in ihrem Heimatland keine Zukunft mehr sehen, nicht abreißt.
Hier hat die Weiterbildung gezeigt, auf welch hohem Niveau sie arbeitet und wie groß die Bereitschaft und das Können sind, auf veränderte Lebenswirklichkeiten im Sinne des Gemeinwohls schnell zu reagieren. Die Weiterbildung hat diese Kurse mit aller Kreativität eingerichtet. Für Menschen, die teils auch schon länger bei uns leben, bestand endlich
die Chance, unsere Muttersprache zu erwerben und Barrieren zu überwinden.
Lange Jahre nahm die Weiterbildung eine Randposition in unserem Bildungssystem ein. Das hat sich aber geändert. Im Jahr 2010 ist die letzte Kürzung zurückgenommen worden. Die Umsetzung der Weiterbildungskonferenz, die die Ministerin eingesetzt hatte, bezog sich dann auch nicht nur auf die Wiedereinführung des Berichtswesens, sondern auch auf den Landesbeirat und die neu eingerichtete Stelle für den Support bei QUA-LiS, was für die Weiterbildung besonders wichtig ist.
Uns ist bewusst, dass die Herausforderungen in der kommenden Zeit noch groß sein werden. Wir brauchen nicht nur mehr Plätze in Kitas und Schulen; es gilt auch, das nachzuholen, was bisher noch nicht erledigt wurde.
Das betrifft sicherlich auch die jungen Erwachsenen. Aber generell haben viele Menschen, die zu uns kommen, in ihrer alten Heimat keine Schule besuchen können. Das werden sie bei uns nachholen, wenn sie wollen. Viele Menschen, die zu uns kommen, haben in ihrer alten Heimat einen Berufsabschluss erworben, der aber nicht den Anforderungen unserer Arbeitswelt entspricht. Sie werden wir nachqualifizieren müssen.
Viele Menschen, die zu uns kommen, haben in ihrer alten Heimat ein Gemeinwesen erlebt, welches ganz anders ist als das unsere. Die enormen Vorzüge unseres demokratischen Systems – unseren Rechtsstaat, unsere Freiheit in der Gesinnung und die Gleichwertigkeit jedes Menschen – müssen wir vermitteln.
Dies ist die Herausforderung, der sich nicht nur unser Bundesland, sondern auch der Bund zu stellen hat. Die Weichen werden jetzt gestellt, damit das Wir in unserem Land für alle Menschen gelingen kann. Alle brauchen den Einstieg und den Aufstieg.
Der vorliegende Haushalt, insbesondere für die Weiterbildung, setzt die entsprechenden Zeichen. Ich lade alle ein, mit ihrem Votum diesem Haushalt zuzustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine beiden Vorrednerinnen haben schon vieles gesagt. Dem kann ich vorbehaltlos zustimmen. Das Bild, das wir fraktionsübergreifend in der Weiterbildung haben, zeigt: Wir sind uns grundlegend einig. – Somit richtet sich mein Dank an die Fraktionen, dass wir für Alphabetisierung und eine Verstärkung der Grundbildung einen gemeinsamen Antrag initiieren konnten.
Es ist schon ausgeführt worden: 1,5 Millionen Menschen in NRW können nicht richtig schreiben, lesen oder rechnen. Sie leben unter uns und mit uns, und wir erkennen sie doch nicht. Wir sind mit Sicherheit diesen Menschen schon begegnet.
Es ist schon erwähnt worden: 2014 gab es den großen Antrag „Breites Bündnis gegen Analphabetismus“. Ministerin Löhrmann hat die Schirmherrschaft übernommen, und der Landesverband der Volkshochschulen hat das „Alphanetz“ eingerichtet.
Alphabetisierung und Grundbildung müssen wir zusammen denken und zusammen angehen. Lesen, Schreiben und Rechnen reichen allein nicht mehr, um teilhaben zu können und um ein wirtschaftlich eigenständiges Leben zu führen. Bildung ist der Weg zum Erfolg.
Wie wir während der Ausschussreise in Kanada gehört haben, sagte jeder Verantwortliche und jede Verantwortliche in den Bildungseinrichtungen, die uns vorgestellt wurden: Jedes Kind kann erfolgreich sein. – Beim Kind fängt die Bildung an. Daraus ergibt sich auch unsere Forderung an das Schulsystem, dass Lehrerinnen und Lehrer besser in die Lage versetzt werden müssen, funktionalen Analphabetismus zu erkennen und zu verhindern.
Wir haben auch hervorragende Bedingungen geschaffen, mit den regionalen Netzwerken und mit den kommunalen Integrationszentren die Grundbildung aufzubauen und den Analphabetismus wirksam zu minimieren. Die Weiterbildung ist hier ein gleichrangiger Akteur zwischen allen.
An vielen Orten gelingt das schon – leider nicht an allen. Da müssen wir hinschauen. Wir brauchen die Familien, die Gesellschaft, die Vereine, die Sportvereine, die sozialen Einrichtungen, aber insbesondere auch die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen,
die den unmittelbaren Zugang zu Auszubildenden und Beschäftigten haben. Sie müssen wir aufmerksam machen und sensibilisieren, um Hinweise für die Lösung dieses Problems zu geben.
Wie leistungsfähig und flexibel Weiterbildung ist, hat sie in diesem Jahr bewiesen. Wir haben mit dem Nachtragshaushalt 2015 500.000 € mehr in die Weiterbildung gesteckt. Das war erstmalig eine Erhöhung für die Weiterbildung nach Wegnahme bzw. Streichung der Kürzungen in 2010. Wir machen es dieses Jahr erneut, indem wir wieder 500.000 € zusätzlich für Alphabetisierung und Grundbildung einstellen. 500.000 € stellen wir zusätzlich für Sprachkurse für Flüchtlinge bereit.
Die Weiterbildung hat kurzfristig reagiert und Kurse angeboten. Ich habe mir diese Kurse und die Träger angesehen. Alle waren sehr zufrieden: die Flüchtlinge, weil sie keine hohen Hürden für den Erwerb der deutschen Sprache mehr hatten, denn sie konnten die Kurse nutzen, und die Träger, weil die Beantragung problemlos ging und vor allen Dingen die Abrechnung nicht sehr aufwendig war. Diesem Beispiel sollten wir folgen.
Wir haben – das möchte ich betonen – in der Weiterbildung viele große und kleine Träger. Auch diese kleinen Träger müssen wir unterstützten, damit sie gleichrangig teilhaben können. Es ist sehr schwierig, Drittmittel für die Weiterbildung zu akquirieren. Deshalb brauchen wir auch hierbei Unterstützungsagenturen.
Die vielen bestehenden Fördertöpfe müssen besser koordiniert werden. Deshalb noch einmal die ganz zielgerichtete Bitte an den Bund, dass man hier mehr Kooperation braucht. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem Antrag kann ich nur sagen: Was für ein Aktionismus! Welcher Zweck, welcher Sinn und welches Ziel werden damit verfolgt?
Wir haben die Dinge gemeinsam auf den Weg gebracht. Sie sollten die Erkenntnisse über den Weg und den Verlauf haben. Bisher waren wir jedenfalls im Hinblick auf die Qualität der Anträge der FDP im Bildungsbereich etwas anderes gewohnt.
Wir haben gerade das Berichtswesen auf den Weg gebracht. Das war nicht so leicht, wie Sie den Diskussionen entnehmen können. Wir wissen das auch von vielen Beteiligten. Da meine ich insbesondere die Träger der Weiterbildungseinrichtungen.
Ihr Antrag sieht vor, dass jetzt so nebenbei mal eben ganz unbürokratisch Daten erhoben werden sollen, um Nachsteuerungsbedarfe – die ich nicht ausschließen möchte – festzustellen.
Wir haben gerade allen Weiterbildungsträgern mit dem neuen einheitlichen Berichtswesen Mehrarbeit verschafft und damit den Beschluss der Weiterbildungskonferenz von Ende 2012 umgesetzt. In diesem Jahr erfolgte ein Probelauf, und ein weiterer validierter Probelauf wird 2016 erfolgen, damit das Ganze dann 2017 endgültig fehlerfrei an den Start gehen kann.
Sie wissen, dass die Weiterbildung einen Vorlauf benötigt. Kurse, die aktuell laufen, sind nicht erst gestern geplant und vorbereitet worden. Sie erscheinen heute als Kursangebot, frisch auf den Markt gekommen, haben jedoch eine lange Vorbereitungsphase.
Das, was Sie hier wollen, entspricht nicht den Botschaften, die ich von den verschiedenen Weiterbildungsträgern erhalten habe. Sie wollen nicht mal eben zwischendurch einen Teil der Leistungen ins Bild setzen und beurteilen. So, wie ich die in der Weiterbildung Tätigen verstanden habe und kenne, wollen sie vielmehr ein gründliches Bild der Gesamtleistung erhalten und dann erst die Bewertung vornehmen.
Was wollen Sie mit Ihrem Antrag? Soll er zur Erstellung eines Rankings dienen? Das wollen wir nicht. Und welchen Eindruck wollen Sie hinterlassen?
Ich denke, wir sollten zuversichtlich das Jahr 2017 abwarten. Dann schauen wir uns, ob und wo ein Nachsteuerungsbedarf besteht. Danach handeln wir bewusst und nicht intuitiv.
Wir sind nicht daran interessiert, eine Außenwirkung zu erzielen, die ungerechtfertigt brandmarkt. Ich denke, wir werden mit dem Berichtswesen feststellen, dass die Weiterbildungsträger, beispielsweise in Aachen und der StädteRegion, eine hervorragende Arbeit leisten – innovativ und qualitätsbewusst.
Ein Vergleich stimmt nur dann, wenn die zugrunde liegenden Voraussetzungen auch gleich sind. Wie wollen Sie denn den Erfolg oder Misserfolg beim nachträglichen Erwerb von Abschlüssen zwischen den jeweiligen Bildungsträgern vergleichen, wenn Sie nicht genau wissen, wie die Ausgangslage war?
Gerne werden wir mit Ihnen im Ausschuss aber über die zum Teil sehr mühsame und besondere Arbeit derjenigen beraten, die es schaffen, Menschen nachträglich den Erwerb von Schulabschlüssen zu ermöglichen, die vielleicht zuvor aus unterschiedlichen Gründen in unserem Bildungssystem gescheitert sind. Es ist uns eine Herzensangelegenheit, dass alle Menschen in unserer Republik einen Schulabschluss erreichen können.
Wir brauchen die Weiterbildungseinrichtungen auch für die Hilfestellungen, die jetzt in der besonderen Situation notwendig sind. Gerade die Weiterbildung mit ihren vielfältigen Bildungsangeboten eignet sich zum Erwerb von Qualifikationen. Dieser Aufgabe stellt sich die Weiterbildung. Das kann sie wie keine andere Einrichtung in unserem Bildungssystem außerhalb der Schulpflicht umsetzen.
Falls Sie nach den Beratungen im Ausschuss zu dem Schluss kommen, dass Ihr Antrag zweck- und sinnlos sowie ohne erfolgversprechendes Ziel war – Sie haben es in Ihrer Rede selbst so ausgedrückt: gut gemeint, aber nicht zielführend –, dann können Sie den Antrag immer noch zurückziehen. Oder wir müssen ihn leider ablehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.