Rainer Spiecker

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, heute über zwei sehr gute Anträge reden zu dürfen. Vor gut drei Jahren, im Dezember 2013, hat der Landtag auf unsere Initiative hin ein klares Bekenntnis zur Bedeutung des Meisterbriefes für unser duales Ausbildungssystem und die soziale Marktwirtschaft abgegeben.
Schon damals hat uns gemeinsam die Sorge getrieben, die Europäische Kommission könnte mit ihren Forderungen nach einer Deregulierung von Berufen die Axt an den Meisterbrief und damit an die Zukunftsfähigkeit des Handwerks legen. Unserem Beispiel ist damals auch der Bundestag gefolgt. Er hat sich fraktionsübergreifend für den Erhalt des Meisters ausgesprochen.
Vor zwei Jahren, im März 2015, hat der Landtag dann auf unsere Initiative hin auch ein klares Bekenntnis zu unserem System der Freien Berufe abgegeben, die wie das Handwerk in den letzten Jahren in die Kritik der EU-Kommission geraten sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, Handwerk und Freie Berufe sind für den nordrhein-westfälischen Landtag die tragende Säule unserer sozialen Marktwirtschaft. Deshalb bin ich dankbar, dass es uns bei allen Unterschieden in der Wirtschaftspolitik in der
Vergangenheit immer gelungen ist, uns gemeinsam vor Handwerk und Freie Berufe zu stellen.
Leider müssen wir feststellen, dass die Kommission ihre Kritik an Handwerk und Freien Berufen bislang nicht aufgegeben hat. Die Kommission übersieht nach wie vor, dass die von ihr geforderte Absenkung der Anforderungen an Berufsbefähigung sowie an Ausbildungs- und Qualitätsniveaus in Handwerk und Freien Berufen kontraproduktiv ist. Denn gerade diese tragen nicht zuletzt zum hohen deutschen Beschäftigungsstand im Vergleich zu anderen modernen Volkswirtschaften, insbesondere in der Europäischen Union, bei.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer Wachstum und Wohlstand in allen Mitgliedstaaten fördern will, der sollte sich anschauen, wie die wirtschaftlich stärksten Länder der Gemeinschaft ihre Wirtschaft organisieren, der sollte von den Besten lernen wollen und nicht das Niveau auf die Schwächsten herunterregulieren. Wer sich die Schwächsten zum Vorbild nimmt, macht keinen stark, sondern alle schwach. Deshalb lehnen wir alle Bestrebungen aus Brüssel, die auf eine Schwächung von Handwerk und Freien Berufen zielen, kategorisch ab.
In der letzten Woche durfte ich meine Fraktion auf einer Podiumsdiskussion beim Unternehmertag des Handwerks vertreten. Andreas Ehlert, Präsident von Handwerk NRW, hat bei seiner Einführungsrede deutlich gemacht, wie froh er ist, dass es in dieser Woche noch einmal Initiativen von CDU und FDP wie auch von SPD und Grünen zur EU-Dienstleistungsrichtlinie gibt. Das Handwerk wertet das wirklich zu Recht als Signal, dass wir alle zusammen an der Seite des Handwerks stehen.
Ähnlich sehen das auch Vertreter der Freien Berufe, mit denen ich in den vergangenen Tagen noch gesprochen habe. Andreas Ehlert hat beim Unternehmertag den Wunsch geäußert, zu prüfen, ob man nicht aus beiden guten Initiativen eine sehr gute gemeinsame Initiative machen kann.
Sehr geehrte Damen und Herren, je klarer und einiger wir in der Sache auftreten, umso deutlicher kommt die Botschaft in Berlin und Brüssel an. Leider waren die regierungstragenden Fraktionen heute nicht bereit, mit uns zusammen einen gemeinsamen Antrag einzubringen, was ich persönlich sehr bedauere. Trotz Wahlkampf hätte ich mir hier etwas mehr Mut gewünscht. Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass wir heute wenigstens zu einer breiten Mehrheit für beide Anträge kommen.
Handwerk und Freiberufler haben wenig Verständnis für parteipolitische Spielchen. Lassen Sie uns gemeinsam ein starkes Signal nach Berlin und Brüssel
schicken und beiden Anträgen zustimmen! – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident Uhlenberg! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Tag geht eine Zeit intensiver und auch anstrengender Arbeit zu Ende, eine Arbeit, die aber auch Spaß gemacht hat, wenn ich das einmal so sagen darf.
Der Bericht der Enquetekommission Handwerk liegt nach zähem Ringen vor. Es ist uns in zwei Jahren gelungen, in dem Bericht so viele Probleme des Handwerks beim Namen zu nennen und zu vielen dieser Probleme auch belastbare Handlungsempfehlungen aufzuzeigen. Das ist ein großer Erfolg. Mein Dank gilt deshalb allen, die dazu beigetragen haben, dass wir den Bericht und die Empfehlungen im Konsens vorlegen konnten und das Ergebnis zudem so viele politische Substanz und Präzision beinhaltet.
Das war kein Selbstläufer, sondern war harte Arbeit. Es war ein hartes Ringen mit denen, die es gern etwas unverbindlicher, diffuser gehabt hätten. Bedanken möchte ich mich vor allem bei den vielen Vertre
tern des Handwerks, die ihr Wissen in die Kommission eingebracht haben. Das hat sehr geholfen, den Bericht auf den Punkt zu bringen. Danke möchte ich auch meinen Fraktionskollegen Oskar Burkert und Hubertus Fehring für ihre Mitarbeit sagen. Danke auch an Prof. Dr. Hans Jörg Hennecke, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter einen ganz großen Anteil am Gelingen der Enquetekommission hatte.
Hervorzuheben ist sicherlich auch der Beitrag von Andreas Ehlert, der als Präsident von Handwerk NRW auf Vorschlag der CDU-Fraktion Mitglied der Kommission war. Er hat damit politische Verantwortung wahrgenommen und entscheidend zum Erfolg beigetragen. Gleichzeitig möchte ich mich bei den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung recht herzlich bedanken, bei Frau Kobsch, bei Frau Meyer und bei Herrn Dr. Malessa. Herzlichen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wir als CDU begrüßen sehr, dass der Abschlussbericht und die Handlungsempfehlungen im Konsens aller Fraktionen beschlossen werden konnten. Das ist ein starkes Signal an Handwerk und Mittelstand. Denn die Botschaft des Berichts ist eindeutig. Wir müssen die Anliegen des Handwerks und des Mittelstands in der Landespolitik ernster nehmen als bisher. Die CDU-Fraktion wird dies nach der Wahl im neuen Landtag mit aller Konsequenz einfordern. Der Bericht und die Empfehlungen sind eine Steilvorlage für die künftige Landesregierung. Es zeigt auf, wie Nordrhein-Westfalen durch eine entschlossene Politik für Handwerk, Mittelstand und Berufsbildung den Weg aus dem Tabellenende zurück an die Spitze der Bundesländer erreichen kann.
Wir setzen mit dem gemeinsam getragenen Bericht aus Nordrhein-Westfalen auch einen starken Impuls für den Bund, für das, was in Berlin an wirtschafts- und bildungspolitischer Rahmenbedingung gesetzt werden muss. Viele Beobachter aus Wissenschaft und Medien haben in den vergangenen Jahren darüber geklagt, dass Nordrhein-Westfalen einen zu geringen Gestaltungsanspruch in der Bundespolitik habe, und das völlig zu Recht, meine Damen und Herren. Denn die Landesregierung ist doch ziemlich abgetaucht, seitdem sie die Koordination der sogenannten A-Länder im Bundesrat freiwillig aus der Hand gegeben hat.
Mit dem Abschlussbericht geht nun zumindest vom Landtag und seinen Fraktionen ein starkes Signal in Richtung Berlin aus. Wir in Nordrhein-Westfalen wollen in Sachen Handwerkspolitik und Mittelstandspolitik auch bundespolitisch wieder mitgestalten. Wir nehmen deshalb auch die bundespolitischen Hinweise aus dem Bericht sehr ernst. Wir werden diese Ergebnisse in die dortige Arbeit einbringen. Die CDU-Fraktion steht als Partner bereit, um den Ab
schlussbericht Schritt für Schritt umzusetzen und daraus eine Agenda für den nächsten Landtag und die nächsten Landesregierungen zu machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eines darf man allerdings bei allem Konsens nicht übersehen. Die noch amtierende Landesregierung hat in einigen wichtigen Fragen in den letzten Jahren Politik gegen und auf Kosten von Handwerk und Mittelstand gemacht. Man hat in der Kommission deutlich gemerkt, für wen Handwerkspolitik eine Herzensangelegenheit ist und wer sie nur – ich will das mal ein bisschen salopp sagen – als lästige Pflichtübung sieht.
Die rot-grüne Landesregierung hat in den vergangenen Jahren jedenfalls zu Genüge gezeigt, dass Handwerkspolitik für sie keine Herzenssache ist. Ich möchte das an einigen Beispielen darstellen: Nordrhein-Westfalen ist Höchststeuerland für Handwerk und Mittelstand. Die Gewerbesteuerhebesätze sind hier unter Rot-Grün höher und schneller gestiegen als in allen anderen Bundesländern. Die Grunderwerbssteuer wurde mehr als verdoppelt.
Das belastet viele Betriebe und schadet der Baukonjunktur, vor allem dem privaten Wohnungsbau.
Die Hygieneampel ist ein Schlag ins Gesicht für viele Bäcker, Fleischer, Konditoren und Lebensmittelbetriebe, die nun von Bürokratie und Behördenwillkür überzogen werden.
Über das Tariftreue- und Vergabegesetz brauche ich ja heute hier nichts zu sagen.
Beim LEP wurden wichtige Anliegen von Handwerk und Mittelstand, ich würde mal sagen, ein wenig ignoriert. Die Ansiedlung von Gewerbe oder die Erweiterung bestehender Standorte wird dadurch künftig noch schwerer. Die Landesregierung hat große Verunsicherung im Handwerk in Fragen der Gewerbeförderung verursacht. Das Land hat sich aus vielen landeseigenen Maßnahmen zurückgezogen und setzt immer mehr auf Kofinanzierung durch Bund und EU mit allen bürokratischen Konsequenzen, die das für die Finanzierung der Beratungsstrukturen und der Bildungsstätten des Handwerks bedeutet.
Das Land NRW liegt laut Bildungsmonitor des Instituts der Deutschen Wirtschaft auf Platz 16 aller Bundesländer in Sachen beruflicher Bildung, weil zu wenig Geld in die berufliche Bildung gesteckt wird und weil von den Berufskollegs zu viele Angebote in Konkurrenz zur dualen Ausbildung angeboten werden. Auch Lehrermangel und Unterrichtsausfall belasten die duale Ausbildung.
Diese Beispiele zeigen: Es kann in Nordrhein-Westfalen kein selbstzufriedenes „Weiter so“ in der Handwerks-, Mittelstands- sowie Bildungspolitik geben. Wir brauchen einen politischen Neuanfang für die
Handwerks- und Mittelstandspolitik. Dazu gehört zuallererst ein Bekenntnis, dass Nordrhein-Westfalen mehr wirtschaftliches Wachstum und bessere Bildungschancen braucht.
Eines zeigen die vergangenen Jahre jedenfalls deutlich: Für einen politischen Aufwuchs in Sachen Handwerks- und Mittelstandspolitik brauchen wir künftig ein starkes Ministerium für Wirtschaft, das eine ordnungspolitische Leitfunktion für die gesamte Landesregierung hat. Ich glaube, dass der noch amtierende Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk in seiner Amtszeit persönlich mehr erreichen wollte. Das glaube ich wirklich. Ich glaube auch, dass der Minister seine Aufgabe sehr ernst genommen hat; jedoch fehlten ihm zur Durchsetzung letztlich die Möglichkeiten. Schöne Sonntagsreden zu halten, das ist zu wenig. In vielen Fragen, die für Handwerk und Mittelstand wichtig sind, hat er sich in der Regierung nicht durchsetzen können.
Das Wirtschaftsministerium hat unter Rot-Grün viel Lärm gemacht und manchmal auch heiße Luft fabriziert. Aber letztlich ist nichts dabei herausgekommen. Wir brauchen wieder ein starkes Ministerium mit einem starken Minister, der den politischen Willen und darüber hinaus die Fähigkeit hat, sich im Kabinett durchzusetzen.
Die CDU-Fraktion wird sich in den kommenden Jahren mit Nachdruck für die Umsetzung des Abschlussberichtes einsetzen. Wir werden mit großem Nachdruck weiter für die Punkte werben, die im Abschlussbericht nicht konsensfähig waren, die aber für das Handwerk wichtig sind. Denn wir sind davon überzeugt, meine Damen und Herren: NordrheinWestfalen muss sich wieder mehr auf das Potenzial seines Handwerks und seines Mittelstandes besinnen. Starkes Handwerk bedeutet hohe Beschäftigungszahlen und große Bildungschancen für junge Menschen, egal woher sie kommen. Starkes Handwerk bedeutet zudem verantwortungsbereites und verantwortungsvolles Unternehmertum.
Ich möchte nur sagen: Im Handwerk wird keine Managerin mit dem richtigen Parteibuch nach einem Jahr Versagen für 12 Millionen € in den Ruhestand geschickt, so wie bei Volkswagen, sondern im Handwerk heißt es: Hier sind Haftung und Eigentum in einer Hand. – Das schafft Transparenz und Verantwortung.
Starkes Handwerk bedeutet auch eine belastbare Verantwortungskultur der Sozialpartner in Sachen Tarifpolitik und Berufsbildung. Starkes Handwerk steht für die soziale Marktwirtschaft, für einen fairen Leistungswettbewerb und für die Chance, durch Bildung und Leistungsbereitschaft sein Leben selbst in die Hand zu nehmen und sozialen Aufstieg zu erleben. Deshalb sind gute Rahmenbedingungen für Handwerk und Mittelstand eine ordnungspolitische
Querschnittsaufgabe, die im ureigenen Interesse unseres Landes liegt. Mit starkem Handwerk, mit starkem Mittelstand und mit starken Angeboten der beruflichen Bildung bringen wir unser Land wieder nach vorne.
Zu dem, was Kollege Thiel zur Tarifpolitik im Handwerk gesagt hat, muss ich einiges aus dem Bericht in Erinnerung bringen. Die Fachgewerkschaften, die in der Kommission über ihren jeweiligen Bereich gesprochen haben, haben einhellig von guten partnerschaftlichen Beziehungen zu den Innungen gesprochen. Es war erkennbar, dass Innungen und Gewerkschaften sowohl in der Tarifpolitik als auch in der Berufsbildung ihre gemeinsame Verantwortung kennen und vor Ort wahrnehmen.
Die Tarifverträge, die im Handwerk gelten, erfassen Branchen, in denen 800.000 bis zu einer Million Beschäftigte tätig sind. Im nordrhein-westfälischen Handwerk gibt es in vielen Branchen einvernehmlich angestrebte Allgemeinverbindlichkeitserklärungen.
Das zeigt, dass das nordrhein-westfälische Handwerk kein tarifpolitisches Notstandsgebiet ist, sondern ziemlich vorbildlich unterwegs. Deswegen geht es auch völlig an der Sache vorbei, die Innungen mit einem Verbandsklagerecht der Gewerkschaften zu überziehen, wie das die SPD allen Ernstes vorgeschlagen hat. Das wäre ein fundamentaler Angriff auf die Koalitionsfreiheit nach Art. 9 des Grundgesetzes gewesen, und im Besonderen auf die Tarifstrukturen und die Unternehmenskultur des Handwerks. Wer so etwas fordert, hat nicht die Interessen der Arbeitnehmer, sondern die Interessen der Gewerkschaften im Blick. Wer so etwas fordert, will die dezentrale Verantwortungskultur von Betriebsinhabern, Beschäftigten und Tarifpartnern zerschlagen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, trotz allem war die Arbeit der Enquetekommission ausgesprochen erfolgreich. Ich bedanke mich bei meinen Kollegen dafür, dass wir in den zwei Jahren inhaltlich wirklich sehr, sehr gut zusammengearbeitet haben. Leider musste ich heute ein paar Punkte ansprechen, die in diesem Papier nicht niedergeschrieben sind. Aber wie hat Herr Thiel gesagt? – Wir haben noch viel vor; lassen Sie uns das gemeinsam angehen. Deswegen erlaube ich mir, zu sagen: Gott schütze das ehrbare Handwerk. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Namen
der CDU-Landtagsfraktion danke ich den Mitarbeitern in den Häusern herzlich für die viele Arbeit, die sie in die Beantwortung dieser Großen Anfrage gesteckt haben. Außerdem danke ich den Kollegen der FDP dafür, dass sie diese Große Anfrage auf den Weg gebracht haben, weshalb heute die Gelegenheit besteht, einmal mehr über das wichtige Thema „Bürokratieabbau“ zu sprechen.
Uns alle haben Ende März dieses Jahres die aktuellen Zahlen des statistischen Landesamtes zum Wirtschaftswachstum schockiert. Während die Wirtschaft 2015 bundesweit um 1,7 % wachsen konnte, gab es an Rhein und Ruhr ein Nullwachstum – Platz 16 von 16 Ländern. Das ist der vorläufige traurige Höhepunkt einer mehr als 25 Jahre anhaltenden Entwicklung. Seit 1991 wächst die Wirtschaft in unserem Land im Vergleich zu den übrigen westdeutschen Ländern unterdurchschnittlich.
Die Wachstumslücke hat sich mittlerweile auf über 10 % aufsummiert. Land und Kommunen gehen hierdurch jährlich mehr als 3 Milliarden € Steuereinnahmen verloren. Dem Arbeitsmarkt fehlen mehr als 300.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze.
Ursächlich für das unterdurchschnittliche Wachstum ist nicht der Strukturwandel, sondern sind zu geringe Investitionen in Nordrhein-Westfalen. So ist beispielsweise die Investitionsquote im verarbeitenden Gewerbe nur in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein noch geringer als in NordrheinWestfalen. Das gibt schon zu denken.
In Bayern ist die Investitionsquote um 25 %, in Baden-Württemberg, wo Grün-Schwarz regiert, sogar um 45 % höher. Darüber würde ich mir mal Gedanken machen.
Nach einer Studie des Arbeitgeberverbandes Metall- und Elektroindustrie NRW steigt die Verlagerung von Produktionsaktivitäten dieser Branche ins Ausland rapide an. So fließen bereits jetzt 45 % der Investitionen ins Ausland; in fünf Jahren werden es nahezu 50 % sein. Laut Studie werden zusätzliche Belastungen durch Regulierungen der Politik in Bund und Land von den Unternehmen als gravierende Investitionshemmnisse empfunden. Unsere überbordende Bürokratie erweist sich damit zunehmend als Wachstums- und vor allem als Wohlstandskiller.
Meine Damen und Herren, in der Vorbemerkung der Landesregierung zur Antwort auf die Große Anfrage heißt es:
„Bürokratieabbau durch Gesetzes- und Verwaltungsvereinfachung ist bei aller Unterschiedlichkeit der jeweils vorgeschlagenen und umgesetzten Methoden und Instrumente ein gemeinsames Anliegen aller Landesregierungen von NRW seit Gründung des Landes.“
Hört, hört! – Und jetzt, meine Damen und Herren? Wenn Bürokratieabbau tatsächlich seit Gründung des Landes ein gemeinsames Anliegen aller Landesregierungen war, frage ich mich ernsthaft, weshalb wir heute die Situation haben, dass unsere überbordende Bürokratie Investitionen und Arbeitsplätze ins Ausland vertreibt. Die Antwort habe ich heute von Ihnen noch nicht gehört. Die Antwort findet sich ebenfalls in der Vorbemerkung: weil Bürokratieabbau bei Rot-Grün nur zum rhetorischen Repertoire von Sonntagsreden gehört,
nicht aber zum tatsächlichen politischen Handwerkszeug.
Erlauben Sie mir: Ihr politischer Gestaltungswille lässt keinen Spielraum für Bürokratieabbau. Niemand stellt infrage, dass staatliche Eingriffe und Regelungen für den Schutz wichtiger Rechtsgüter notwendig sind. Allerdings muss im Einzelfall immer geprüft werden, ob die geplante Regelung tatsächlich den Schutz eines Rechtsguts wesentlich verbessert.
Erlauben Sie mir – wie Sie es wahrscheinlich von mir nicht anders erwarten – das Beispiel des Tariftreue- und Vergabegesetzes.
Genau deswegen, Herr Bell! Für 71 % der Unternehmen, die sich derzeit noch an Vergaben in Nordrhein-Westfalen beteiligen, sind aufgrund der Umsetzung dieses Gesetzes im Rahmen von Ausschreibungen Mehraufwendungen entstanden. 90 % der Vergabestellen beklagen, dass sich der Bieterkreis seit Inkrafttreten des Gesetzes verkleinert hat und die Kosten gestiegen sind. Der Beitrag des Tariftreue- und Vergabegesetzes zur Erreichung seiner eigenen Ziele ist aber nach allen bisherigen Erkenntnissen gleich null. Das TVgG dient eben nicht zum Schutz wichtiger Rechtsgüter, weil das Gesetz diesen Schutz nicht messbar verbessert. Hier wurde Bürokratie aus rein ideologischen Gründen geschaffen.
Erlauben Sie mir zum Abschluss das Beispiel EGovernment. Ja, staatliche Eingriffe und Regelungen sind zum Schutz von wichtigen Rechtsgütern unverzichtbar. Die hierdurch verursachten bürokratischen Belastungen lassen sich aber zunehmend durch den Einsatz digitaler Hilfsmittel begrenzen. Leider nutzt diese Landesregierung die Möglichkeit der Digitalisierung zur Vermeidung von bürokratischen Belastungen bis heute nur unzureichend. Auch dies ist ein
Beleg mehr dafür, dass Bürokratieabbau nicht zu den Prioritäten Ihres politischen Handelns gehört.
Solange Bürokratievermeidung jedoch nicht zu den Prioritäten der Landespolitik gehört, wird NordrheinWestfalen weiterhin beim Wirtschaftswachstum zurückfallen und weiter an Zukunftsfähigkeit verlieren. Es wird daher höchste Zeit für einen Politikwechsel. Ich hoffe, dass die Landesregierung unserem Weg folgt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Es ist guter Brauch in diesem Hause, jedem Antrag zur Einrichtung einer Enquetekommission zuzustimmen. Umso schöner, wenn – wie im vorliegenden Fall – ein Thema gewählt wird, das tatsächlich von besonderer Bedeutung für unser Land ist. Das Handwerk ist mit über 1,1 Millionen Erwerbstätigen und mit mehr als 100 Milliarden € Jahresumsatz die Wirtschaftsmacht von nebenan in unserem Land.
Das Handwerk ist vor allem ein Wirtschaftszweig mit eigener Kultur. Diese Kultur zeichnet sich durch individuelle Produkte und Dienstleistungen von hoher Qualität aus, basierend auf Tradition und Handwerk. Das Handwerk ist vor Ort verwurzelt und verknüpft daher sein wirtschaftliches Handeln mit gesellschaftlicher Verantwortung für die Region. Das Handwerk ist damit das Musterbeispiel für unser Verständnis von sozialer Marktwirtschaft. Deshalb ist es wichtig, dass wir für die Handwerksbetriebe in unserem Land gute Rahmenbedingungen schaffen und erhalten.
Der vorliegende Antrag zeigt die wesentlichen Herausforderungen, vor denen das Handwerk in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Jahren steht. Es macht Sinn, in einer Enquetekommission gemeinsam mit dem Handwerk Antworten auf diese Herausforderungen zu suchen.
Im Übrigen kann ich mir nur wenige andere Themen vorstellen, die für eine auf Konsens angelegte En
quetekommission geeigneter sind als das Thema „Handwerk“. Es ist gute Tradition in diesem Hause, bei Belangen des Handwerks den Konsens aller Fraktionen zu suchen und zu finden. Ich erinnere zum Beispiel an unsere gemeinsame Beschlussfassungen zu den Themen „Meisterbrief“, „Europäische Semester“ oder an den Einsatz von Landtag und Landesregierung beim Thema „Handwerkerparkausweise“. Bei so viel Konsenserfahrung, wie wir sie beim Thema „Handwerk“ bisher haben, sollte diese Enquetekommission sehr harmonisch und effizient arbeiten.
Lassen Sie mich kurz etwas zum Thema „Effizienz der Arbeit“ sagen, die hier besonders notwendig sein wird: Normalerweise haben Enquetekommissionen zwei Jahre Zeit für ihre Arbeit. Wir wählen aber in knapp zwei Jahren einen neuen Landtag. Der Bericht dieser Enquetekommission muss deshalb Weihnachten 2016, spätestens Anfang 2017 fertig sein. Das bedeutet, dass alle inhaltlichen Arbeiten bis Herbst 2016 erledigt sein müssen. Das heißt: Für die eigentliche Arbeit bleiben gerade einmal 18 Monate.
Wir können uns deshalb keine langen Debatten über das Arbeitsprogramm, über zu vergebende Gutachten und durchzuführende Expertengespräche erlauben. Wir müssen schnell in die eigentliche Arbeit starten, damit diese Enquetekommission den berechtigten Erwartungen dieses Parlaments und vor allem der Handwerker in unserem Land gerecht wird. Ich werbe daher ausdrücklich dafür, die Sommerpause zu nutzen, um uns über das Arbeitsprogramm zu verständigen.
Damit das gelingt, sollten wir uns bei der Erarbeitung des Programms auf die Themen beschränken, die im Fragenkomplex des Antrags aufgeführt werden: Digitalisierung und Fachkräftesicherung. Lassen Sie uns zügig an die Arbeit gehen und auf der Grundlage des vorgelegten Fragenkatalogs unser Arbeitsprogramm entwickeln. Sicherlich werden wir die Fragen noch ein wenig ergänzen müssen, wenn „Handwerk 4.0“ eine Erfolgsgeschichte werden soll, zum Beispiel durch das Thema „Lerninhalte der dualen Ausbildung ändern“. Oder die Frage: Welche Chancen bieten Digitalisierung und Automatisierung beim Arbeitsschutz und dabei, die Arbeitskräfte von Handwerkern vor dem Hintergrund der Fachkräftelücke länger zu halten?
Liebe Kollegen und Kolleginnen, die CDU-Landtagsfraktion wird ihren Beitrag zu dieser Enquete sehr gerne leisten. Wir stimmen diesem Antrag daher ausdrücklich zu. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir schon heute Morgen gemeinsam eine Enquetekommission eingesetzt haben, die sich mit großen Themen und Herausforderungen des Handwerks beschäftigen wird, kommen wir jetzt zu einem eher kleineren, aber nicht weniger wichtigen Thema unseres Handwerks: dem Erhalt des Steuerbonus.
Seit 2006 können Privatpersonen in der Einkommensteuererklärung Aufwendungen für die Handwerkerleistung steuerlich geltend machen. Aktuell
können 20 % der Aufwendungen – bis maximal 1.200 € – geltend gemacht werden.
Dieser Bonus hat dazu beigetragen, Schwarzarbeit zu reduzieren, und er hat dem Handwerk geholfen, gut durch die letzte Wirtschaftskrise zu kommen. Das Modell ist mittlerweile so erfolgreich, dass Österreich den Handwerkerbonus kopiert und ihn seit dem 1. Juli 2014 ebenfalls eingeführt hat.
Trotzdem gibt es immer wieder Stimmen, die eine Abschaffung fordern, um mit den vermeintlichen Mehreinnahmen andere Aufgaben zu finanzieren. Oder es wird die Einführung von Bagatellgrenzen gefordert, die den angeblichen Steuerausfall minimieren sollen. All diese Vorschläge ignorieren jedoch, dass jedem Euro Steuerausfall durch den Handwerkerbonus 1,50 € Steuermehreinnahmen durch den Bonus gegenüberstehen. Nicht zuletzt deshalb hat die Bundesregierung zuletzt immer wieder erklärt, den Steuerbonus nicht anrühren zu wollen.
Wenn das so ist, ist sicherlich die Frage berechtigt, warum jetzt dieser Antrag gestellt worden ist. Die bisherige Debatte hat im Handwerk für Verunsicherungen gesorgt. Wie bei der Meisterbriefdebatte, bei der wir die Bundesregierung auch auf unserer Seite wissen, geht es uns bei diesem Antrag vor allem darum, an das Handwerk ein Signal in der Sache zu senden.
Wir würden uns freuen, wenn wir auch in Sachen Handwerkerbonus dem Handwerk mit breiter Mehrheit signalisieren würden, dass wir in der Sache auf seiner Seite stehen. Vielleicht lässt sich diese Initiative mit weiteren Handwerkerinitiativen, über die wir zurzeit im Wirtschaftsausschuss debattieren, verbinden, sodass wir am Ende wieder mit breiter Mehrheit einen gemeinsamen Beschluss treffen können. In diesem Sinne freuen wir uns auf eine konstruktive Debatte im Ausschuss. – Ich bedanke mich.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne! Liebe Frau Kollegin Schneckenburger, lieber Herr Kollege Schmeltzer, ich stimme Ihnen vollkommen zu: NordrheinWestfalen braucht mehr mutige Gründer im Handwerk, die für Belebung des Wettbewerbs, für Innovation und für neue Arbeitsplätze sorgen.
Ich stimme Ihnen auch zu, dass NordrheinWestfalen eine Landesregierung braucht, die Gründer im Handwerk besser unterstützt, als es bisher der Fall ist. Das gilt sowohl für Neugründungen als auch für Betriebsübernahmen.
Ihr Antrag beschreibt zutreffend eine ganze Reihe aktueller Probleme. Allerdings habe ich den Eindruck, dass Ihnen ein wenig der Mut und die Ideen fehlen, wie die Probleme gelöst werden können.
Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen das Beispiel „Unternehmensnachfolge“ ans Herz legen. Sie beschreiben zutreffend, dass in den kommenden fünf Jahren 30.000 Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen einen Unternehmensnachfolger suchen. Sie fordern, Beratungs- und Unterstützungsangebote zu bündeln, weil sie unübersichtlich sind. Da gebe ich Ihnen recht, vollkommen! Eigentlich bedauerlich, dass die von Ihnen getragene Landesregierung nicht selbst auf die Idee gekommen ist, hier für mehr Übersichtlichkeit zu sorgen!
Probleme bei der Unternehmensnachfolge haben aber nur am Rande mit der Unübersichtlichkeit des Beratungsangebotes zu tun. Lassen Sie mich noch einmal an die Debatte von gestern zur Erbschaftsteuer anknüpfen. Wenn wir es dem potenziellen Betriebsnachfolger durch die Erbschaftsteuer wirtschaftlich unmöglich machen, den Betrieb fortzuführen, brauchen wir über unübersichtliche Beratungsangebote gar nicht zu sprechen.
Ich würde mich daher freuen, wenn wir gemeinsam auf unsere Berliner Kollegen Einfluss nehmen, damit bei der Neuregelung der Erbschaftsteuer Mittelstand und Handwerk nicht unter die Räder kommen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ein zweites Problem für Gründer benennen: Bürokratie. Ich meine damit zum einen die Bürokratie, der sich ein Gründer in der Gründungsphase oder Übergangsphase ausgesetzt sieht. Noch viel schlimmer ist aber die Bürokratie, der sich das Handwerk im laufenden Geschäftsbetrieb ausgesetzt sieht, die dafür sorgt, dass Selbstständigkeit immer unattraktiver auf junge Menschen wirkt.
Nehmen Sie nur die Vorschläge des Umweltministers zum Thema „Lebensmittelüberwachung“: Wenn sich Ihr Umweltminister durchsetzt, wird die Anzahl der Gründungen oder Betriebsübernahmen im Lebensmittelhandwerk weiter abnehmen. Ich möchte
dazusagen: Metzger und Bäcker, das sind Knochenjobs mit unattraktiven Arbeitszeiten. Und Sie wollen da noch weitere Belastungen draufsetzen?
Oder nehmen Sie das Bürokratiemonster TVgG!
Besser kann man jungen Menschen eigentlich nicht die Lust am Gründen nehmen.
Wenn Sie wirklich etwas für Gründer tun wollen, schaffen Sie das TVgG endlich ab und verhindern Sie die Pläne von Herrn Remmel in der Frage der Lebensmittelüberwachung!
Beispiel „Neugründungen“: Wer neue Betriebe will, muss denen auch Fläche zur Verfügung stellen. Ich will an dieser Stelle nicht die Debatte des vorherigen Tagesordnungspunkts wiederholen. Aber: Ihr LEP-Entwurf wird Neuausweisungen für Gewerbeflächen massiv erschweren. In der Konsequenz werden gründungswillige Handwerker länger nach geeigneten Flächen suchen müssen. Die Gründungsbereitschaft fördert man so nicht. Ihr LEPEntwurf muss daher dringend überarbeitet werden.
Meine Damen und Herren, Ihr Antrag hat deutliches Verbesserungspotenzial. – Herr Minister, ich würde mich freuen, wenn wir wie schon beim Meisterbrief auch beim Thema „Gründung im Handwerk“ zu einer breiten parlamentarischen Mehrheit kommen würden. Das Handwerk würde es Ihnen danken.
Wir bringen uns gerne in die Debatte ein und freuen uns daher auf die Überweisung in den Wirtschaftsausschuss. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf den Rängen! Herr Kollege Bombis hat schon alles ausgeführt. Deswegen kann ich mich relativ kurz fassen.
Richtig. Ich freue mich, Ihnen heute gemeinsam mit der FDP einmal mehr die Gelegenheit zu bieten, das neben den Haushaltsgesetzen 2011 bis 2015, dem Klimaschutzgesetz, dem LEP-Entwurf und dem Hochschulentmündigungsgesetz wirtschaftsfeind
lichste Gesetz Ihrer Regierungszeit korrigieren zu können.
Wir von der CDU geben Ihnen heute die Gelegenheit, Ihrem Wirtschaftsminister die Frage zu beantworten, wie lange Sie sich noch dieses Gesetz um die Ohren hauen lassen wollen. Die Kritik daran kommt ja nicht nur von uns. Handwerk, Mittelstand und Kommunen haben Ihnen mehr als einmal gesagt, dass dieses Gesetz ein Bürokratiemonster ist, das man nicht umsetzen kann. Und nun hat Ihnen der Europäische Gerichtshof bescheinigt, dass dieses Gesetz darüber hinaus noch rechtswidrig ist.
Was muss denn noch alles passieren, Herr Minister? Deshalb frage ich mich ernsthaft, warum Sie immer noch nicht bereit sind, diese Fehler zu korrigieren. Ist es die Arroganz der Macht, oder sind Sie einfach nicht imstande, einen Fehler einzugestehen?
Fürchten Sie weiterhin einen Gesichtsverlust? Liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, tun Sie dem Land und sich einen Gefallen und springen Sie über Ihren Schatten, was Sie heute schon einmal gehört haben. Stimmen Sie einfach diesem Antrag zu und lassen Sie uns damit dieses unsinnige Gesetz abschaffen!
Denn die vergabefremden Kriterien sind nicht zu verwalten und müssen abgeschafft werden. Außerdem wird der Rest gerade durch den gesetzlichen Mindestlohn unnötig. Sparen Sie sich die teure Evaluation! Stecken Sie das Geld lieber in die Förderung der digitalen Wirtschaft oder kaufen Sie dafür Kaffee und Kekse, um die Gäste in den Ministerien richtig zu bewirten!
Nein.
Nehmen Sie sich ein Beispiel an mir und meiner Fraktion: Stimmen Sie diesem Antrag zu, und alles wird gut. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine repräsentative Demokratie braucht öffentliche Kontrolle. Öffentliche Kontrolle wiederum ist nur möglich, wenn Transparenz über etwaige Interessen und Interessenkonflikte von Abgeordneten herrscht. Meine Fraktion begrüßt es daher ausdrücklich, dass wir uns gemeinsam auf den Weg machen wollen, für noch mehr Transparenz zu sorgen.
Wir sollten dies ruhig und sachlich tun. Vor allem aber sollten wir es mit Selbstbewusstsein machen. Schließlich haben wir nichts zu verbergen.
In der anstehenden Debatte sind für meine Fraktion zwei Fragen von elementarer Bedeutung. Die erste Frage lautet: Welche Informationen benötigt die Öffentlichkeit, damit tatsächliche Transparenz über etwaige Interessen und Interessenskonflikte von Abgeordneten herrscht? Ist dafür die Höhe der Nebeneinkünfte entscheidend – oder nicht vielmehr der dahinterstehende Interessenskonflikt?
Etwaige Interessenskonflikte können sich nicht nur aus einer beruflichen Tätigkeit ergeben, sondern auch aus der Mitgliedschaft in Verbänden, Vereinen, Gewerkschaften, Aufsichtsräten und Verwaltungsräten. Das sind Gremien und Interessengruppen, die bestimmte politische Ziele verfolgen. Wie steht es um die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Abgeordneten? Ist der Abgeordnete als Berufspolitiker wirtschaftlich von seinem Mandat abhängig und daher beeinflussbar, weil er um die Wiederwahl und damit um die persönliche Existenz bangt?
Die zweite Frage lautet: Wie bereiten wir die notwendigen Informationen auf, ohne ganze Bevölkerungsgruppen von der Übernahme eines Landtagsmandats abzuhalten?
Unsere repräsentative Demokratie lebt davon, dass die gesamte Bandbreite unserer Gesellschaft im Parlament vertreten ist: Junge, weniger Junge, Frauen und Männer, Arbeitnehmer und Unternehmer, Beamte und Selbstständige. Wir wollen schließlich keine reinen Funktionärsparlamente.
Wir wollen keine parlamentarischen Raumschiffe, deren Besatzungen vom realen Leben keine Kenntnisse haben.
Wir wollen keine Politik unter der Käseglocke. Unsere repräsentative Demokratie lebt daher davon, dass sich aus allen Bevölkerungsgruppen Personen finden, die Verantwortung auf Zeit in unseren Parlamenten übernehmen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle eine persönliche Ausführung machen: Ich bin Inhaber eines mittelständischen, produzierenden Unternehmens mit einer 100-jährigen Unternehmensgeschichte. Wir produzieren fast ausschließlich am Standort Wuppertal. Als ich vor zwei Jahren in den Landtag gewählt wurde, war die erste Frage meiner Mitarbeiter, ob jetzt die Konsequenz wäre, dass sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Sie wollten wissen, ob ich aufgrund der Mandatsübernahme nun den Betrieb schließe und sie auf die Straße setze. Ich habe dies nicht getan – zum einen aus Verantwortung meinen
langjährigen Mitarbeitern gegenüber, zum anderen weil ich mein Mandat nur auf Zeit habe. Nach meiner Mandatstätigkeit kann ich nicht wie ein Beamter zurück auf eine Planstelle. Wenn meine Mandatstätigkeit vorbei ist, bin ich wieder „nur“ oder „guter“ Unternehmer.
Warum erzähle ich das? Sie werden mir sicherlich zustimmen, dass es für ein Parlament wie unseres wichtig ist, auch Mittelständler, Handwerker und Selbstständige als Abgeordnete zu gewinnen. Wenn wir das wollen, müssen wir diesen Gruppen auch ermöglichen – aus Verantwortung für die betroffenen Mitarbeiter und für die eigene Zukunft, da man nicht wie ein Beamter auf eine Planstelle zurück kann –, ihre selbstständige Tätigkeit während des Mandats aufrecht zu erhalten. Es muss daher unser aller Interesse sein, Transparenzregeln so zu gestalten, dass wir unternehmerische Tätigkeit nicht unmöglich machen.
Ich habe kein Problem …
Nein, jetzt nicht. – Ich habe kein Problem mit Transparenz. Ich habe kein Problem damit, Transparenz über mein Einkommen neben meiner Mandatstätigkeit herzustellen. Ich habe kein Problem, Transparenz über meine Auftraggeber herzustellen. Mein Unternehmen produziert weder für den Bund noch für das Land und auch nicht für die Kommunen.
Transparenzregeln dürfen aber nicht so konzipiert sein, dass sie Unternehmer und Selbstständige unverhältnismäßig mit Bürokratie belasten. Transparenzregeln dürfen nicht so konzipiert sein, dass sie zu einer Wettbewerbsverzerrung zulasten des selbstständig tätigen Abgeordneten führen.
Wir alle wissen: Das Gegenteil von gut ist gut gemeint. – Gut gemeinte Transparenzregeln, die dafür Sorge tragen, dass ganze Bevölkerungsgruppen eine Kandidatur für unser Parlament für sich persönlich ausschließen, müssen wir gemeinsam verhindern.
Ich bin mir sicher, dass dies unter gemeinsames Interesse ist, dass wir gemeinsam gute Transparenzregeln schaffen werden, dass das ein guter Weg ist. Wir freuen uns auf die weitere Beratung. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, innerhalb von drei Monaten hier zum zweiten Mal zum Thema „Meisterbrief“ sprechen zu können.
Ende September hat dieses Hohe Haus unseren Antrag „Duale Ausbildung stärken – Meisterbrief nicht weiter entwerten!“ debattiert und an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Wir hatten mit unserem Antrag darauf aufmerksam gemacht, dass die Europäische Kommission weitere Handwerksberufe, insbesondere solche des Bauhandwerks, aus der Anlage A der Handwerksordnung in die Anlage B überführen will.
Kurz zur Erläuterung: In Anlage A sind – vereinfacht gesagt – alle diejenigen Handwerksberufe aufgeführt, für deren selbstständige Ausübung grundsätzlich der Erwerb des Meisterbriefes oder eines ähnlichen Qualifikationsnachweises notwendig ist. Handwerksberufe nach Anlage B können auch ohne Qualifikationsnachweis ausgeübt werden.
Wir hatten uns mit unserem Antrag entschieden gegen dieses Vorhaben gewendet und auf die Risiken für unseren Arbeitsmarkt und ganz besonders auf unser duales Ausbildungssystem hingewiesen.
Bereits 2004 hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung mit einer Novelle der Handwerksordnung eine Reihe von Handwerksberufen aus der Anlage A in die Anlage B überführt, mit weitreichenden Konsequenzen für die Entwicklung des Handwerks in Nordrhein-Westfalen.
Bekanntestes Beispiel sind sicherlich die Fliesenlegerbetriebe. Existierten 2003, also vor der Novelle, lediglich 2.407 Fliesenlegerbetriebe in NRW, waren es 2011 bereits 14.059 Betriebe. Viele dieser Be
triebe sind Ein-Mann-Betriebe, die als Subunternehmer auf Baustellen arbeiten und so gerade über die Runden kommen. Die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen
ist von diesen Betrieben also eher nicht zu erwarten. Im Gegenteil, der Anstieg ist auch darauf zurückzuführen, dass viele Betriebe ihre Mitarbeiter outgesourct haben und heute als Subunternehmer beschäftigen.
Noch problematischer ist die Entwicklung jedoch für unser Ausbildungssystem. Seit der Novellierung 2004 ist beispielsweise die Zahl der meistergeführten Fliesenlegerbetriebe in NRW von 2.011 auf 1.440 Betriebe gesunken. Weniger Meisterbetriebe bedeuten jedoch auch weniger Ausbildungsplätze. So sank nach Auskunft der Landesregierung seit der Novellierung der Handwerksordnung die Zahl der Ausbildungsbetriebe im Handwerk um 5,5 %.
Bislang steht Deutschland bei der Jugendarbeitslosigkeit verhältnismäßig gut da. Grund für die geringe Jugendarbeitslosigkeit ist vor allem unser System der dualen Berufsausbildung, das jedoch nur funktioniert, wenn auch genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden.
Ganz anders sieht es in den europäischen Partnerländern aus. Jugendarbeitslosigkeit wird in Europa immer mehr zum Massenphänomen. Die hohe Jugendarbeitslosigkeit hat nach Berechnungen des IW Köln dramatische Folgen für die Wirtschaftskraft der EU. So büßte die Wirtschaft 2011 nach Berechnungen des IW Köln aufgrund der hohen Jugendarbeitslosigkeit sage und schreibe 153 Milliarden € ein. Das sind 1,2 % des europäischen Bruttoinlandsproduktes.
Die EU hat deshalb gerade ein milliardenschweres Aktionsprogramm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit auf den Weg gebracht. Bis 2015 will sie insgesamt 6 Milliarden € zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ausgeben, zum Beispiel für die sogenannte Jugendgarantie, die dafür sorgen soll, dass in den EU-Staaten junge Menschen nie länger als vier Monate ohne Job, Ausbildung oder Trainingsmaßnahmen sind.
Wir hatten im September darauf hingewiesen, dass es schon fast schizophren ist, wenn die EU 6 Milliarden € für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ausgeben will und gleichzeitig durch eine weitere Entwertung unseres Meisterbriefes die Axt an unser duales Ausbildungssystem legt.
Wir hatten daher um ein gemeinsames starkes Signal an Brüssel gebeten, dass der Landtag NRW zum Handwerk, zum Meisterbrief und zur dualen Ausbildung steht. Ich freue mich daher ganz besonders, dass es während der Ausschussberatungen unseres Antrags gelungen ist, sich auf ein gemeinsames Bekenntnis zum Meisterbrief zu verständigen und den nun vorliegenden Antrag zu erarbeiten.
Noch mehr freut es mich, dass es gelungen ist, auch in den Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD ein klares Bekenntnis zum Meisterbrief aufzunehmen. Das ist sicherlich auch der Debatte hier im Landtag mit geschuldet.
Neben dem klaren Bekenntnis zum Meisterbrief ist uns vor allem die geforderte Evaluierung der Handwerksnovelle von 2004 wichtig. Die dramatischen Folgen der Novelle habe ich beschrieben. Jetzt ist die Landesregierung gefordert, sich mit Nachdruck für eine Evaluierung einzusetzen. Notfalls muss das Land NRW die Evaluation selbst durchführen.
Die CDU-Landesfraktion stimmt dem Antrag zu und wird die Umsetzung konstruktiv begleiten. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer auf der Tribüne! Sie haben es sich sicher schon gedacht: Wir von der CDU-Landtagsfraktion begrüßen den vorliegenden Gesetzentwurf der FDP zur Abschaffung des völlig unsinnigen Tariftreue- und Vergabegesetzes.
Warum? – Seit Inkrafttreten dieses Gesetzes hat sich massiver Widerstand in Kommunen und Wirtschaft formiert. Verfassungsbeschwerden sowie eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof sind mittlerweile anhängig.
In der Kritik heißt es unter anderem, dass es dem Land bei den sozialen Kriterien an der Gesetzgebungskompetenz fehle, da diese abschließend vom Bund im Arbeitsrecht wahrgenommen worden sei und außerdem nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs München allein die Mitgliedstaaten der
Internationalen Arbeitsorganisation Adressaten der ILO-Norm seien, nicht aber die Unternehmen.
Ferner werde der Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung durch die größtenteils gesellschaftspolitisch motivierten Vorgaben ausgehöhlt.
Schließlich bezweifeln die Vergabekammern Düsseldorf und Arnsberg, dass das Tariftreuegesetz überhaupt dem europäischen Recht entspricht, da es die Dienstleistungsfreiheit aushebelt.
Kurz gesagt: Das Gesetz ist handwerklich schlecht gemacht und verfassungs- und europarechtlich äußerst bedenklich.
Wir hätten uns deshalb gewünscht, dass der Gesetzentwurf zur Abschaffung des TVgG nicht von der FDP, sondern von der Landesregierung selbst eingebracht worden wäre, auch und vor allem deshalb, weil die Kritik von Unternehmen und aus dem Mittelstand an Ihrem Gesetz nicht abreißt.
Die Tariftreuevergabe ist ein echtes Bürokratiemonster, wie der Kollege schon gesagt hat. Hinweise dafür gibt es zu Genüge. Ich erinnere an dieser Stelle nur an die Anhörung vom 25. Februar, in der die Sachverständigen das Gesetz und die dazugehörende Verordnung scharf kritisiert haben.
Für alle, die sich nicht mehr so ganz deutlich daran erinnern, möchte ich mit Erlaubnis des Präsidenten kurz aus drei Stellungnahmen zitieren.
Erstens. Die Stellungnahme des Bauindustrieverbandes NRW:
„Bereits in unserer schriftlichen Stellungnahme zum Entwurf des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW sowie in der Anhörung am 18.10.2011 hatten wir darauf hingewiesen, dass das Gesetz eine unzumutbare Belastung für die ausführende Wirtschaft mit sich bringen werde. Der vorliegende Entwurf der Rechtsverordnung … bestätigt – bedauerlicherweise – in profunder Form unsere Befürchtungen.“
Zweitens. Die Stellungnahme von unternehmer nrw:
„Dem erklärten Ziel der Landesregierung, durch eine Rechtsverordnung den bürokratischen Aufwand des TVgG-NRW nun auf ein Minimum zu reduzieren und Rechtsunsicherheit zu beseitigen, wird der vorliegende Entwurf nicht gerecht. Vielmehr zeigt der mit Begründung und Anlagen insgesamt 64 Seiten umfassende Rechtsverordnungsentwurf, welch immensen und unverhältnismäßigen Regelungsaufwand die Berücksichtigung vergabefremder Kriterien erfordert.“
Drittens. …
Bitte schön.
Herr Kollege, erstens rede ich nicht von Teufelszeug. Zweitens verhandelt die Koalition in Berlin in einem Thema, bei dem wir in Nordrhein-Westfalen noch gar nicht so weit sind. Wir reden ja hier über einen Gesetzentwurf; das wollen wir ja erst einmal sehen.
Das weiß ich.
Man muss doch eines sehen: Wir reden jetzt hier zum Tariftreuegesetz in Nordrhein-Westfalen.
So ist es, Frau Kollegin.
Erlauben Sie mir, dass ich weitermache? – Danke schön.
Herr Minister Duin, angesichts der vorgetragenen Stellungnahmen frage ich Sie: Warum nehmen Sie diese Kritik des Mittelstandes nicht ernst und schaffen dieses Bürokratiemonster endlich ab? Wer den Mittelstand ernst nehmen will, sollte dieses nicht nur in Sonntagsreden tun, wie Sie, Herr Minister. Vielmehr müssten sich alle, die die Wirtschaft in unserem Land voranbringen wollen, verstärkt dafür einsetzen, dass der Mittelstand von unsinnigen Belastungen befreit wird. Das wäre Ihr Job, Herr Minister.
Herr Minister Jäger ist leider im Moment nicht anwesend. Ihn frage ich: Warum lassen Sie die Kommunen mit dem TVgG im Stich? Warum belasten Sie die kommunalen Haushalte mit diesem Gesetz zusätzlich? Warum kommen Sie Ihrer Konnexitätsverpflichtung nicht nach? Warum kämpfen Sie nicht gemeinsam mit Ihrem Kollegen Duin für eine Abschaffung?
Am Ende wird Ihnen beiden dazu die Kraft fehlen. Am Ende wird diese Landesregierung gegen jede Vernunft an diesem unsinnigen Gesetz festhalten. Am Ende werden Sie die Sorgen und Nöte der Unternehmen und Kommunen mit diesem Gesetz wieder einmal ignorieren.
Wenn das so ist, dann machen Sie den Vollzug für Kommunen und Unternehmen wenigstens einfacher! Dann erklären Sie endlich öffentlich, dass Sie zu Ihren Konnexitätsverpflichtungen stehen!
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss, Herr Kollege.
Frau Kollegin, ich habe nur eine einzige Frage: Ist für Sie der Mindestlohn von 8,50 € die Kernaussage in diesem Gesetz?
Spiecker, wir haben in diesem Gesetz keinen Mindestlohn von 8,50 € vorgehen. Vielmehr ist das Ihre Vereinbarung auf Bundesebene. Dieses Gesetz sieht in Anerkennung der europäischen Rechtsprechung einen vergabespezifischen Mindestlohn vor, und zwar folgt dies folgender Argumentation: Wenn die Kommune X oder Y eine Leistung selber erbringen würde, dann könnte sie ihr Tarifgefüge nicht unterschreiten. Darum haben wir gesagt, dass der niedrigste Tarif, der kommunal und somit mittelbar staatlich gezahlt wird, für uns der Tarif ist, der für das Tariftreue- und Vergabegesetz gelten soll.
Sie haben recht, dass es eine Klage gibt. Klagen werden aber vor Gericht entschieden. Wir sind uns sehr sicher, dass dieses Gesetz auch dieser Klage standhalten wird. Es gab ein Gesetz, das in der Vergangenheit einer Klage nicht standgehalten hat. Das ist aber in der Debatte berücksichtigt und von unserer Seite genau so geregelt worden, um das Gesetz europafest zu machen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die FDP ist sehr isoliert. Sie ist natürlich jetzt in einer schwierigen Position; das kann ich verstehen.
Ja, im Bund ist nichts mehr, und ansonsten läuft es auch nicht gut.
Mit dem Mittelstand an der Seite hat es auch so seine Probleme, auch in Nordrhein-Westfalen. Ich kann verstehen, Sie sind sehr isoliert und versuchen, ein Thema zu finden, das die FDP zusammenhält und die innere Identität in der FDP schafft. Das Tariftreue- und Vergabegesetz ist für Sie darum ein beliebtes und häufiges Thema.
Jetzt einen Gesetzentwurf einzubringen, damit man in den Ausschuss kann, eine Anhörung machen kann und noch einmal ins Parlament kann, obwohl es in der Sache überhaupt nichts Neues gibt, das ist allerdings auch ein bisschen Verschwendung parlamentarischer Ressourcen. Das wollte ich Ihnen an dieser Stelle gerne sagen.
Aber wir werden selbstverständlich mit Ihnen in eine Debatte gehen. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben unseren Antrag mit „Duale Ausbildung stärken – Meisterbrief nicht weiter entwerten!“ überschrieben. Worum geht es?
Die Europäische Kommission will, dass weitere Handwerksberufe, insbesondere solche des Bauhandwerkes, aus der Anlage A der Handwerksordnung in die Anlage B überführt werden. Zur Erläuterung: In der Anlage A sind – vereinfach gesagt – all diejenigen Handwerksberufe aufgeführt, für deren selbstständige Ausübung grundsätzlich der Erwerb des Meisterbriefes oder ein ähnlicher Qualifikationsnachweis notwendig ist. Handwerksberufe nach
Anlage B können auch ohne Qualifikationsnachweis ausgeübt werden.
Bereits 2004 hat die damalige rot-grüne Bundesregierung mit einer Novelle der Handwerksordnung eine Reihe von Handwerksberufen aus der Anlage A in Anlage B überführt – mit weitreichenden Konsequenzen für die Entwicklung des Handwerks in Nordrhein-Westfalen. Bekanntestes Beispiel sind sicherlich die Fliesenlegerbetriebe. Existierten 2003, also vor der Novelle der Handwerksordnung, in Nordrhein-Westfalen lediglich 2.407 Fliesenlegerbetriebe, waren es 2011 bereits 14.059 Betriebe. Das ist ein Anstieg um 584 %.
Viele dieser Betriebe sind Ein-Mann-Betriebe, die als Subunternehmer auf Baustellen arbeiten und so gerade über die Runden kommen. Es ist deshalb nicht zu erwarten, dass diese Betriebe überhaupt sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsver
hältnisse schaffen können. Im Gegenteil! Der Anstieg ist darauf zurückzuführen, dass viele Betriebe ihre Mitarbeiter ausgelagert haben und heute als Subunternehmer beschäftigen. Tarif- und Mindestlöhne werden so elegant umgangen. Das ist gerade der Unterschied zu meistergeführten Handwerksbetrieben, die es als ihre Pflicht ansehen, ihren Mitarbeitern wenigstens Tariflöhne zu bezahlen. Meistens liegen diese Gehälter allerdings deutlich über dem Tarif.
Noch problematischer ist die Entwicklung jedoch für unser Ausbildungssystem. Seit der Novellierung 2004 ist beispielsweise die Anzahl der meistergeführten Fliesenlegerbetriebe in Nordrhein-Westfalen von 2.011 auf 1.440 Betriebe gesunken.
Weniger Meisterbetriebe bedeuten jedoch auch weniger Ausbildungsplätze. So sank nach Auskunft der Landesregierung seit der Novellierung der Handwerksordnung die Zahl der Ausbildungsbetriebe im Handwerk um 5,5 %.
Bislang steht Deutschland im europäischen Vergleich bei der Jugendarbeitslosigkeit hervorragend dar. Gerade einmal 7,5 % der Arbeitslosen sind bei uns jünger als 25 Jahre. Grund für die geringe Jugendarbeitslosigkeit ist vor allem unser System der dualen Berufsausbildung, das jedoch nur funktioniert, wenn genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden.
Ganz anders sieht es in den europäischen Partnerländern aus. Jugendarbeitslosigkeit wird in Europa immer mehr zum Massenphänomen. So sind in Griechenland mehr als 60 % der Arbeitslosen jünger als 25 Jahre. In Spanien ist es jeder zweite Arbeitslose, in Frankreich jeder vierte. Selbst im Vereinigten Königreich ist jeder fünfte Arbeitslose jünger als 25 Jahre.
Die hohe Jugendarbeitslosigkeit hat nach Berechnungen des IW Köln dramatische Folgen für die Wirtschaftskraft der EU. So büßte die Wirtschaft 2011 nach Berechnung des IW Köln aufgrund der
hohen Jugendarbeitslosigkeit 153 Milliarden € ein. Ich wiederhole: 153 Milliarden €. Das sind 1,2 % des europäischen Bruttoinlandsprodukts.
Die EU hat gerade ein milliardenschweres Aktionsprogramm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit auf den Weg gebracht. Bis 2015 will sie 6 Milliarden € zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit aufwenden, zum Beispiel für die sogenannte Jugendgarantie, die dafür sorgen soll, dass in den EU-Staaten junge Menschen nie länger als vier Monate ohne Job, Ausbildung oder Trainingsmaßnahme sind.
Es ist schon fast schizophren, dass die EU 6 Milliarden € für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit aufwenden will und gleichzeitig durch eine weitere Entwertung unseres Meisterbriefs die Axt an unser duales Ausbildungssystem legt. Das dürfen wir nicht zulassen.
Wir müssen jetzt gemeinsam ein starkes Signal nach Brüssel senden: Der Landtag NRW steht zum Handwerk, zum Meisterbrief und zur dualen Ausbildung. Lassen Sie uns der EU gemeinsam klarmachen, dass wir nicht akzeptieren, unser duales Ausbildungssystem durch weitere Verwässerungen der Handwerksordnung zu gefährden.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und hoffe auf eine breite Zustimmung zu unserem Antrag. – Ich bedanke mich.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf den Tribünen! Ich finde es schon erstaunlich, dass es Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Piraten, gelungen ist, das Plenum mit mindestens drei fast identischen Anträgen zum Thema Überwachung und Spionage durch internationale Geheimdienste zu beschäftigen.
Es ist mir schon klar, dass es bei Ihnen um ein ureigenes Thema der Piraten als Internetpartei geht. Aber ein Antrag hätte auch gereicht,
um in diesem Hohen Hause über Spionage zu diskutieren – obwohl die ganze Angelegenheit eigentlich kein spezifisches Landesthema ist, sondern über die Grenzen Nordrhein-Westfalens hinaus Bedeutung hat.
In einem Punkt sind wir uns sicher einig. Es kann und darf nicht sein, dass Geheimdienste von befreundeten Ländern wie den USA oder Großbritannien Institutionen und auch Wirtschaftsunternehmen ihrer engsten politischen Partner ausforschen.
Hier müssen viele Fragen beantwortet werden. Hier ist jede Menge Aufklärung gefragt. Das hat Bundesminister Friedrich in der Bundestagsdebatte am 26. Juni unmissverständlich erklärt. Er hat auch zugesagt, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, ein ITSicherungsgesetz, das verhindern soll, dass kritische Infrastruktur in Deutschland zum Schaden des ganzen Landes und der Wirtschaft beschädigt und sabotiert werden kann. Ziel von Tempora und Prism ist längst nicht mehr nur Terrorabwehr. In Zusammenarbeit mit Kommunikations- und Internetdiensten entschlüsseln die Nachrichtendienste auch Geheimnisse der Wirtschaft, wie sie mitgeteilt haben.
Erklärt werden muss, inwieweit von der Bespitzelung durch die staatlichen Geheimdienste Industrieunternehmen in Nordrhein-Westfalen und ganz Deutschland betroffen sind. Es darf nicht sein, dass Innovation aus NRW, die den Unternehmen hier große wirtschaftliche Erfolge beschert hätten, plötz
lich in den USA oder im benachbarten Großbritannien auf den Markt kommen und für Furore sorgen.
Ziel von Wirtschaftsspionage sind laut Verfassungsschutz: Produkte, Dienstleistungen, Kunden und Zuliefererdaten sowie Kalkulationen, aber auch Behörden, die beispielsweise aufgrund von Genehmigungsverfahren Betriebsunterlagen besitzen.
„Made in Germany“ und auch „Made in NRW“ sind weltweit anerkannte Qualitätskriterien. Das unternehmerische Wissen und vor allem auch die Innovation werden zunehmend digital verwaltet. Das Internet hat in den vergangenen Jahren gerade hier eine immer größere Bedeutung erlangt und damit auch die Angriffsmöglichkeit für Spionage. Immense finanzielle und vor allem auch Imageschäden sind die Folgen für die Unternehmen.
Waren es früher Hightech-Konzerne, die Ziele von Spionage waren, trifft es jetzt vermehrt den Mittelstand. Laut Verfassungsschutz NRW entfallen lediglich 3,9 % der Schäden auf Konzerne, aber – interessant – 57 % auf mittelständische und 38,5 % auf kleinere Unternehmen. Vielen Unternehmen ist diese Gefahr nicht bewusst. Sie werden durch die aktuelle Diskussion sicherlich aufgerüttelt.
Die Unternehmer selbst müssen für diese Problematik sensibilisiert und geschult werden. Seit 2011 gibt es in Nordrhein-Westfalen die Sicherheitspartnerschaft gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität in NRW, in welcher das Innenministerium, das Wirtschaftsministerium, der Verband für Sicherheit in der Wirtschaft NRW und die IHK NRW zusammenarbeiten. Ziel ist es, Unternehmer für die Problematik zu sensibilisieren und zu schulen. Das wird also bereits getan.
Ob es darüber hinaus Möglichkeiten gibt, NRWUnternehmen vor Spionage zu schützen, können wir gerne im Ausschuss erörtern. Wir stimmen deshalb der Überweisung des Antrags in den Wirtschaftsausschuss zu. – Danke schön.
Herr Paul, lassen Sie mich einen Satz dazu sagen. Ich glaube, in den letzten anderthalb Tagen haben wir uns zu Ihren Anträgen in diesem Gremium ausführlich ausgetauscht. Mittlerweile habe ich mir erlaubt, Ihre Anträge zu lesen. Da sind ein paar Kommata und Satzstellungen anders gesetzt, aber inhaltlich sind sie alle gleich. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die „Welt am Sonntag“ titelte diese Woche: „Mittelstand beginnt zu murren“. In diesem Artikel heißt es, dass laut einer Studie von Ernst & Young die Unzufriedenheit des Mittelstandes mit der rot-grünen Landesregierung wächst.
Die „Bild“ titelte kürzlich: Duin – der schrumpfende Ostfriese. – Interessant. Dort heißt es: Er spricht gerne und viel. Rhetorische Begabung erklärt Garrelt Duin selbst zu seiner Kernkompetenz.
Wieso? – Das Problem: Der Ostfriese hat fast nichts zu sagen. Ich möchte aber gerne etwas anderes anfügen. NRW-Arbeitgeberpräsident MaierHunke …
Genau. Aber es ist wirklich interessant. – Laut unserem Arbeitgeberpräsidenten wird unser Bundesland einzigartig regiert, nämlich einzigartig schlecht. Das sollte man doch wirklich sagen.
Das kommt davon, wenn man ein wirtschaftsfeindliches Gesetz nach dem anderen auf den Weg bringt. Die Landesregierung verantwortet ein Klimaschutzgesetz, das in Verbindung mit dem Klimaschutzplan und der Landesplanung ein Deindustria
lisierungsgesetz ist und gerade den industrialisierten Mittelstand treffen wird. Die Landesregierung verantwortet ein Nichtraucherschutzgesetz, das vielen kleinen gastronomischen Betrieben das Überleben erschwert. Diese Landesregierung verantwortet ein Gemeindefinanzierungsgesetz, das zu einer flächendeckenden Erhöhung der Gewerbesteuer führt und dem Mittelstand erheblich zusetzt.
Genau! Aus Wuppertaler Sicht. – Diese Landesregierung belastet mit ihrem Wasserentnahmeentgelt unnötig insbesondere die mittelständische Wirtschaft, zum Beispiel die Sand- und Erdenunternehmer und die Brauwirtschaft. Wenn Sie Ihr Mittelstandsgesetz schon wie eine Monstranz vor sich hertragen, dann fangen Sie doch auch endlich an, es ernst zu nehmen.