Anette Bunse
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag trägt eindeutig die Handschrift der Piraten. Damit steht er am Ende einer sehr langen Kette von Anträgen, in denen auf die Thematik und die hohe Wichtigkeit des Faches Informatik und der Digitalisierung hingewiesen worden ist. Sie haben auch immer wieder auf das fehlende Equipment an unseren Schulen – das ist ein berechtigter Kritikpunkt – hingewiesen.
Jetzt haben Sie also – für uns ziemlich überraschend – in dieser flotten Dreierkombi zueinander gefunden und uns diesen neuen Antrag präsentiert. Ich muss Ihnen allerdings sagen: Besonders neu finde ich ihn inhaltlich jedenfalls nicht. Ich wundere mich schon, Frau Pieper, wie leicht Sie doch von Ihrem sehr eindeutigen Nein abgewichen sind. Denn eigentlich war das ja immer der Punkt, über den wir
gestritten und den wir auch nicht zu Ende geführt haben: die Frage, ob Informatik als ein Pflichtfach an Schulen eingeführt werden soll oder nicht.
Bei der Meinung, dass das nicht als eigenes Fach behandelt werden soll, bleiben wir auch. Da sind wir zudem nicht allein, sondern da sind wir in guter Gesellschaft vieler Expertinnen und Experten, die an den entsprechenden Anhörungen teilgenommen haben.
Sie haben sich also, was diesen Änderungsantrag angeht, zusammengefunden. Da lässt sich ein kleiner Schritt zur Einsichtigkeit dahin gehend erkennen, dass das Fach nicht als Pflichtfach eingeführt werden muss. Trotzdem ist das ein etwas heiß gestrickter Antrag.
Sie beschreiben, dass an fünf Grundschulen in NRW Informatik als ein Projekt etabliert ist. Sie führen uns nach England und zeigen, dass dort das Pflichtfach Computing in der ersten Klasse unterrichtet wird. Dann unternehmen Sie weiter einen Streifzug in die digitale Schulwelt im Sekundarbereich. Schließlich Sie teilen uns noch mit, dass nur 287 Schülerinnen das Fach Informatik als Leistungskurs belegt haben.
Nein, ich führe meine Rede jetzt erst zu Ende. Sie hat mich mit ihrem Umkippen so geschockt, dass ich jetzt erst fortfahren muss. Gleich!
Sie bemängeln auch die fehlende fachliche Qualifikation einiger Lehrerinnen und Lehrer für dieses Fach. Am Ende dieses Rundumschlags fordern Sie dann, den Hochschulen anzuraten, die Kapazitäten für das Fach Informatik auszuweiten. Sie fordern weiterhin, das Projekt Informatik an Grundschulen mit dem Ziel fortzuführen, es letztendlich dort verbindlich zu etablieren.
Verehrte Antragsteller, Sie haben uns, wie gesagt, mit dieser Dreierkombi jetzt schon etwas überrascht. Wir finden aber, dass der Antrag inhaltlich gesehen nicht besonders neu und aufregend ist. Und ich glaube, dass jeder Abgeordnete hier weiß, dass noch einiges im Land der digitalinformatischen Analphabeten – so haben Sie die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer ja gerne dargestellt; wir als CDU sehen sie aber nicht so – zu tun ist.
Noch in der letzten Schulausschusssitzung haben wir den Bericht der Landesregierung verfolgt. Darin – ich darf zitieren – wird festgestellt:
„Statt den Ansatz eines Pflichtfaches Informatik zu verfolgen, geht es darum, Voraussetzungen für das Lernen und Lehren in der digitalen Welt
nicht von den jeweiligen Fachkompetenzen zu trennen, sondern sie als integralen Bestandteil zu begreifen und zu fördern.“
Dazu muss ich ganz ehrlich sagen: Wo die Liebe so hinfällt! Ich verstehe, ehrlich gesagt, auch nicht, dass Rot-Grün da auch einmal so auf die Piraten zugegangen ist. Das bleibt Ihr Geheimnis.
NRW ist also sicherlich kein digitales Schlaraffenland; aber erste kleine Schritte hin in Richtung auf einen digitalen Kurs sind erkennbar. Das ist allerdings sehr häufig den engagierten Lehrerinnen und Lehrern zu verdanken – und weniger den Impulsen dieser Landesregierung. Ein möglichst konstruktiv geprägter Streit um die Wertigkeit der Basiskompetenzen Rechnen, Schreiben und Lesen und deren Bedeutsamkeit im Vergleich zur noch jungen Kulturtechnik des digitalen Know-hows muss hier noch geführt werden. Und den möchten wir auch gerne führen.
Wir stellen also aktuell aus CDU-Sicht fest: Es gibt einige Baustellen in der Schullandschaft NRW. Auch gibt es einige Wünsche und Vorstellungen in Bezug darauf, den Fächerkanon an unseren Schulen sogar auszuweiten. Die Realität aber fordert doch zunächst einmal, den heute bereits vorgesehenen Unterricht überhaupt wie gesetzlich verankert zu erteilen und den Kindern den Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule reibungslos zu ermöglichen. Aktuell ist das offenkundig nicht der Fall.
Wir werden Ihrem Antrag daher heute nicht folgen, sondern uns enthalten, da er in der jetzigen Situation weder zielführend noch umsetzbar ist. Sie treiben nur gerade wieder ein neues kleines Tier durchs Dorf. Wir denken, dass der Antrag die wirkliche Situation an den Schulen in NRW nicht treffend widerspiegelt, sondern dass er vielmehr vom Hauptplatz des Versagens der rot-grünen Schulpolitik ablenkt.
Und die lautet ganz kurz umschrieben: InklusionsChaos, Unterrichtsausfall, überlastete Lehrerinnen und Lehrer sowie Kinder und Jugendliche, die – das finde ich besonders gemein – hinter ihren Möglichkeiten zurückbleiben müssen.
Und dann kommen Sie mit diesem neuen Antrag um die Ecke, statt erst mal die Hausaufgaben zu machen, die gemacht werden müssen. Das heißt für uns: hinschauen und vielleicht sogar das Tempo zu verlangsamen, insbesondere in Bezug auf die Inklusion.
Wir sind dafür, dass Ruhe in den Schulen einzieht, damit Lehrerinnen und Lehrer dort in Ruhe arbeiten und die Potenziale der Kinder erkennen und fördern können. Letztendlich muss das Ziel eine Qualitätssteigerung sein. Davon sind wir aber noch ziemlich weit entfernt.
Darum wundert uns dieser Antrag. Wir sind ein bisschen beleidigt, dass wir nicht mit in den Sandkasten durften und nicht zumindest mitdiskutieren konnten. Aber eigentlich ist der Antrag das Papier, auf das er geschrieben worden ist, nicht wert. – Danke.
Frau Pieper, sind Sie beleidigt?
Frau Pieper hat sich vorhin gemeldet, aber jetzt will sie nicht mehr. Das ist auch gut.
Nehmen wir Herrn Paul.
Herr Paul, da sind Sie ja besonders pfiffig. Das ist dann nicht mehr das Fach
Informatik, über das wir bisher diskutiert haben. Ich habe Ihnen gerade gesagt, wir würden …
Nein.
Jetzt hören Sie mal auf, zu widersprechen! Hören Sie mal zu!
Hören Sie mir doch mal bis zum Ende zu! Das müssen Sie manchmal auch ertragen.
Ich finde es echt schon lächerlich, dass Sie gemeinsam einen Antrag machen, sich in diesem Antrag zurücknehmen und nicht mehr von dem Pflichtfach Informatik sprechen.
Jetzt diskutieren wir eigentlich über diesen Antrag, und da kommen Sie um die Ecke und fangen wieder mit Ihrem Pflichtfach an. Sie hätten sich vorher mal darüber austauschen müssen, über welchen Inhalt wir hier eigentlich diskutieren.
Ich habe hier gerade wortwörtlich gesagt: Wir sind bereit, diese Diskussion zu führen. – Damit haben wir angefangen; wir hatten auch entsprechende Anhörungen. Wenn das Ganze aber diese Form hat, bin ich aus den Gründen, die ich gerade skizziert habe, sind wir nicht dafür, noch ein neues Fach einzuführen.
Vorhin habe ich zufällig gelesen, man könne sicherlich darüber streiten, in welcher Form man digitale Informatikkompetenzen in den Unterricht mit einfließen lässt. Ich habe gesehen, es wird – im August vermutlich – einen neuen Erlass dazu geben. Da sind wir sicher alle auf dem Weg.
Aber ich finde, es ist eine ganz krumme Tour, uns hier einen Antrag zu präsentieren, so zu tun, als ob von einem Pflichtfach Informatik nicht mehr die Rede wäre, und dann genau dazu eine Frage zu stellen. Das müssen Sie mir mal erklären. – Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Fit für mehr!“ ist ein Programm, das die Kommunen zunächst überrascht hat. So habe ich das jedenfalls bei uns in Bottrop erfahren. Auch die Schule bzw. das Berufskolleg war überrascht. Jetzt läuft dieses Programm an. Da gebe ich Ihnen recht: Es braucht sicherlich noch Zeit.
Definiert ist es als ein Programm für über 18-jährige Flüchtlinge, um denen zu ermöglichen, ihre Bildungsbiografien fortzusetzen, die oft fluchtbedingt unterbrochen worden sind. Dieses Programm muss man als eine Art Vorkurs einordnen. Die Anwendung soll die jungen Menschen fit machen, um dann im Anschluss eine Ausbildung zu ermöglichen.
Wie sich dieser Anschluss dann genau gestalten soll, ist auch in dem Schreiben des Ministeriums „Integration durch Bildung“ vom 16.12. nicht näher definiert. Mir geht es dabei nicht um die Kritik an diesem Programm, sondern um die Rahmenbedingungen, die eben nicht deutlich sind. So ist mir das jedenfalls gespiegelt worden.
Der FDP-Antrag tut hier also etwas sehr Wichtiges. Er nimmt dieses Programm zum Anlass und macht deutlich, in welcher Mangelsituation sich viele Berufskollegs aktuell befinden. Man muss sich schon die Frage stellen – nicht die Frage nach dem Programm –, warum dieses Programm einzig und allein im Moment von den BKs zu schultern ist. Insofern legt dieser Antrag den Finger in die Wunde.
Wir haben gerade festgestellt: Es ist nur ein Programm. Es vermittelt keinen Schulabschluss. Zumindest ist das die Wahrnehmung der Akteure. So ein Sprachkurs – diese Frage muss dann erlaubt sein – könnte theoretisch wahrscheinlich auch an anderen Schulformen stattfinden oder von anderen Trägern durchgeführt werden – die FDP hat gerade darauf hingewiesen –, um die BKs zu entlasten.
Vorausgesetzt ist natürlich bei allen Schulen, dass Lehrerinnen und Lehrer vorhanden sind, die diese Einheiten vermitteln können. Und das ist, glaube ich, gerade das Problem an den BKs und die Sorge der BKs, dass sie jetzt Lehrer, Lehrpersonal für diese Durchführung des Programms binden und dann irgendwann zu dem Punkt kommen, dass sie Fach
kräfte, also Fachlehrerinnen und Fachlehrer, brauchen und ihnen dann bescheinigt wird, dass sie de facto einen Überhang an Lehrpersonal haben.
Wir müssen allerdings auch einmal genau hinschauen. Wenn man mit den Berufskollegs in Kontakt kommt, wird ganz deutlich, dass sie bei der Flüchtlingsbeschulung eine ganz große Aufgabe übernommen haben und inzwischen feststellen: Allein diese zwei Jahre Sprachunterricht in den Förderklassen reichen bestenfalls dazu, dass die Schüler und Schülerinnen zu einem Hauptschulabschluss geführt werden.
Das ist meiner Meinung nach nicht verwunderlich; denn wenn wir alle hier zwei Jahre Arabischunterricht hätten, könnten wir anschließend auch kaum entsprechende Analysen in Arabisch verfassen.
Man muss also festhalten, dass die Sprachproblematik bei der Vermittlung von Flüchtlingen das große Problem darstellt, und zwar auch, wenn diese Flüchtlinge gerade in dualen Systemen an Praktika und Ähnlichem teilnehmen sollen. Denn es ist einfach Fakt: Wenn jemand kein Deutsch versteht, dann wird er für sich und auch für andere zum Beispiel auf einer Baustelle durchaus zu einem Gefährdungspotenzial.
Insofern steht fest: Die Integration kann nur über Sprache erfolgen. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass dieser Prozess lange dauert. Er dauert auch länger als die von der Landesregierung häufig angedachten zwei Jahre.
Man muss auch feststellen, dass die einfachen Integrationskurse oft nicht reichen und dass zum Beispiel Flüchtlinge, die in Familien betreut werden – das haben mir jedenfalls Lehrer der Berufskollegs berichtet –, sehr viel schneller des Deutschen mächtig sind. Letztendlich steht man damit auch vor dem Dilemma, die Frage zu klären, ob Sprachvermittlung durch jedermann oder nur durch geeignetes Fachpersonal, also durch Lehrerpersonal, erfolgen kann.
Mir ist es wichtig, sich darauf zu einigen, dass Flüchtlinge bis zum 25. Lebensjahr die Auflage und eben auch die Möglichkeit erhalten, die deutsche Sprache zertifiziert zu erlernen. Das kann nicht nur die Aufgabe der Berufskollegs sein. Darum fordern wir, dass die Landesregierung dafür andere Rahmenbedingungen vorsieht.
Der Antrag beschreibt eindrucksvoll die grundsätzliche Mangelsituation an Berufskollegs. Hier gibt es bereits heute das Problem – Frau Schmitz hat es auch beschrieben – des Fachlehrermangels. Es darf nicht dazu kommen, dass dieser Mangel jetzt noch weiter verstärkt wird, weil die Berufskollegs das Programm „Fit für mehr!“ alleine durchführen müssen.
Ich denke, dass man in diesem Zusammenhang auch durchaus noch einmal über die Schüler-LehrerRelation an den Berufskollegs nachdenken könnte. Die Forderung des FDP-Antrags geht also absolut in
die richtige Richtung. Die Berufskollegs brauchen mehr personelle Ressourcen.
Insbesondere der Punkt 4 des Forderungskatalogs des FDP-Antrags, nämlich das Programm so auszugestalten, dass auch außerschulische Partner bei der Durchführung eingebunden werden können, trifft auf unsere volle Akzeptanz.
Allerdings haben wir eine gewisse Präferenz dafür, dass der Spracherwerb zwingend vorzuschreiben ist und dass dieser Spracherwerb auch eingefordert werden muss. Diesbezüglich vermissen wir aber die Möglichkeit einer Debatte mit den entsprechenden Akteuren und bedauern sehr, dass wir heute hier zu einer Beschlussfassung kommen müssen.
Wir sehen in dem FDP-Antrag einen Auftrag für die kommende Legislaturperiode, weil wir die Diskussion über die im Antrag geforderte stärkere Verbindlichkeit des Schulbesuchs nicht mehr schulpflichtiger Flüchtlinge bis 25 Jahre heute hier nicht in dem gebotenen Umfang führen können. Darum werden wir uns zu dem Antrag enthalten. Wir sehen aber, dass er deutlich macht, in welcher Notsituation sich die Berufskollegs befinden. – Danke.
Wir sind gespannt, Frau Beer. – Frau Beer, Sie haben jetzt ganz weit ausgeholt und sind dabei auch ein bisschen erregt. Sie bekommen doch gar nicht überall Widerspruch.
Die schätze ich ja auch. – Frau Beer, man sollte sich jetzt aber einmal auf das Wesentliche konzentrieren, denke ich. Der Punkt ist doch, dass mit diesem Programm, wie auch immer es auslaufen wird, zunächst einseitig eine Schulform ganz massiv belastet ist. Diese Schulform – das habe ich mir jedenfalls berichten lassen – muss dann auch Lehrerpersonal zur Verfügung stellen, ohne dass sie dafür mehr Lehrerpersonal bekommen hat. Dafür muss dann unter Umständen auch regulärer Unterricht gekürzt werden.
Das ist der eigentliche Punkt, über den die FDP in ihrem Antrag diskutiert hat und über den auch wir diskutieren, nicht die vielen Punkte, die Sie gerade angerissen haben.
Mein Punkt war, warum bis jetzt ausschließlich die Berufskollegs damit betraut sind; da haben Sie mich vielleicht falsch verstanden. Ich frage Sie jetzt trotzdem. Frau Beer hat mir gerade konzediert, es handele sich ja um Vorkurse und nicht um eine Vorklasse; da hatte sie sich gerade versprochen.
Meine Frage ist: Glauben Sie wirklich nicht, dass ein Vorkurs auch von einem Träger oder an einer anderen Schulform eingerichtet werden kann?
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Jetzt habe ich das Wort. – Ich finde, es ist keine ganz einfache Situation. Sie ist ein bisschen emotionalisiert, und dann erzählt uns jemand – wo sitzt Herr Feuß jetzt? – etwas von Paragrafen, was wir vorher auch schon wussten. Ich glaube, hier hilft uns im Sinne der Kinder am ehesten ein sehr pragmatischer Ansatz. Vielleicht können Sie mir da einmal folgen.
In dem vorliegenden Antrag geht es der FDP doch nur um das Konzept zur Sicherung eines erreichbaren Förderschulangebots. Ich frage Sie: Hat der gleiche Grundsatz nicht auch gegolten, als es darum ging, die Grundschullandschaft zu entwickeln? Ich kann es mir einfach nicht verkneifen, noch einmal zu sagen: Die Förderschulen – da sind wir uns hier doch wohl alle einig – machen eine sehr, sehr gute Arbeit,
und sie sind von ganz vielen Leuten im Land gewünscht.
So leid es mir tut, aber mich beschleicht einfach das Gefühl: Die Förderschulen, um die es hier geht, sind dem einen oder anderen bei SPD und Grünen ein Dorn im Auge. Das ist meine Wahrnehmung auch aus dem Schulausschuss. Sie sind so eine Art ungewolltes Anhängsel in der Schullandschaft unseres Bundeslandes.
Da hilft, meine Damen und Herren von SPD und Grünen, auch Ihr Entschließungsantrag nicht weiter. Er ist einfach nur der peinliche Versuch, Verantwortung abzuladen, und der Beweis dafür, dass Sie schlicht nicht bereit sind, sich gegebenenfalls mal zu korrigieren.
Das können Sie auch in diesem Fall; dabei handeln Sie dann keinesfalls gesetzeswidrig.
Der spannendste, aber auch sehr nachdenklich stimmende Satz im FDP-Antrag lautet – ich zitiere mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin –:
„Ebenso hatte der Landesrechnungshof klar und deutlich erklärt, dass ihren Aussagen keinerlei ‚pädagogische‘ Festlegungen zugrunde lägen.“
Wollen Sie jetzt Schulpolitik in diesem Land machen, ohne pädagogische Grundsätze zu beachten?
Ich persönlich finde, dass die Punkte „Bildung von Schwerpunktschulen“, „Verankerung von Qualitätsstandards“, „Sicherung sonderpädagogischer Expertise“ in dem Antrag der FDP doch eher der zielführende Weg für ein gutes Schulleben der Kinder in unserem Land sein kann.
In den vergangenen Tagen – das ist ein Vorwurf, den Sie sich gefallen lassen müssen – ist sehr deutlich geworden, dass Sie jetzt auch Elternverbände beim Thema „Inklusion“ in eine Art Polarisierungsposition gebracht haben. Politisches Verhandeln in dieser Situation heute muss beinhalten, dass Sie die Polarisierung zwischen den Eltern aufheben und sie nicht noch weiter befeuern.
Nein, ich rede jetzt zu Ende; gleich sind Sie dran. – Ich glaube, dass wir nicht mehr und nicht weniger verlangen. In vielen Anhörungen – wir sind immer mit dabei gewesen, Frau Beer – ist deutlich geworden, dass die Zustände rund
um die Inklusion teils chaotisch sind. Da muss man, finde ich jedenfalls, als verantwortliche Regierung in irgendeiner Form gegensteuern. Sie müssen einfach zur Kenntnis nehmen – das ist im Grunde genommen das Paradoxe –, dass auch an Schulen des gemeinsamen Lernens im Moment Situationen entstehen, in denen statt Inklusion Exklusion auftritt. Um diesen Punkt geht es doch ganz einfach.
Es sind einfach die personellen und auch die sächlichen Ressourcen nicht gegeben. Da werden dann die Kinder, die einen Förderbedarf haben, in eine Klasse einer Jahrgangsstufe gesteckt. Das ist Exklusion und keine Inklusion. Aber daraus kann man keinem Lehrer, keiner Lehrerin einen Vorwurf machen.
Ich frage mich, wie ein Lehrer mit 25 Kindern im sechsten Schuljahr – darunter Kinder mit Förderbedarf, Kinder, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind – verantwortungsvoll zum Beispiel Schwimmunterricht geben soll. Ich finde, da muss man einfach mal hinschauen und ein bisschen in der Schullandschaft des Landes unterwegs sein.
Auch wenn es Ihnen noch so wehtut und wenn Sie es nicht hören wollen: Es gibt ganz einfach Kinder, die an Förderschulen lernen, ihren Alltag zu meistern. Das ist für diese Kinder ein erstrebenswertes Ziel. Das können Sie an allgemeinbildenden Schulen mit gemeinsamem Lernen nicht erreichen. Das ist ein Fakt, den Sie einfach mal zur Kenntnis nehmen müssen.
Ich persönlich finde diesen Zustand höchst unbefriedigend und ärgerlich, und zwar gerade weil so viel Engagement in der Landschaft vorhanden ist – bei Eltern, bei Lehrern, bei Experten. Wenn dieses Engagement gebündelt würde, dann könnte man eine Inklusion nach Maß auf den Weg bringen. In der UNKonvention steht nirgendwo, dass man eine Inklusion nach Maß nicht machen darf. Die Stelle müssten Sie mir sonst jedenfalls einmal zeigen.
Aber das würde voraussetzen, dass Sie die Perspektive „das ziehen wir so durch; das machen wir“ ablegen. Frau Beer – jetzt spreche ich Sie einmal an –, wir beide sind aus dem Trotzalter heraus. Das müssten wir eigentlich schaffen.
Ich möchte wie folgt schließen – und das ist wirklich ehrlich gemeint –: Wir haben die Verantwortung. Im Schulausschuss habe ich auch schon oft gesagt: Man muss hinschauen, und man muss Probleme identifizieren; denn nur dann kann man Abhilfe schaf
fen. Das hat nichts, aber auch gar nichts mit Problematisieren oder mit Stigmatisieren zu tun. Diesen Vorwurf weise ich sehr weit von mir. Es geht an dieser Stelle einzig und allein darum, Kinder lebenstauglich zu machen, ihnen eine Perspektive zu geben und Eltern zuzutrauen, dass sie die richtige Wahl bei der Schule für ihre Kinder treffen können. Um nicht mehr und nicht weniger geht es hierbei. – Danke.
Jetzt würde ich noch eine Frage beantworten.
Aber sicher.
Frau Hendricks, es hat sich nicht um eine Unterstellung gehandelt. Damit bin ich nämlich sehr vorsichtig und sehr zurückhaltend. Das müssten Sie mir auch abnehmen. Ich habe gesagt: Ich habe manchmal den Eindruck. – Das ist ein großer Unterschied. Darauf möchte ich deutlich hinweisen.
Ich bin auch in einer Kommune tätig. Da haben Sie recht. Ich möchte nicht, dass man Kommunen in ihrer Entscheidungsfähigkeit einschränkt. Aber damit eine Kommune entscheiden kann, muss sie Rahmenbedingungen haben, die stimmen. Die haben Sie ihnen genommen.
Wir konnten in Bottrop überhaupt nicht mehr entscheiden. Uns haben Sie die Möglichkeit, zu entscheiden, genommen. Darum haben wir jetzt einen Teilstandort. So sieht es aus.
Das ist sehr nett, Frau Kollegin Beer. Erstens möchte ich mich noch einmal dagegen verwahren: Ich bin schon an der Seite derjenigen, die benachteiligt sind. Ich habe es sehr wertgeschätzt, dass meine Kinder gut durch ihre Schulzeit gingen und nehme für mich in Anspruch, dass ich auch immer einen Blick auf andere Kinder gehabt habe. Diesen Unterton, den Sie da gerade hineinbringen wollen, finde ich sehr verletzend. Lassen Sie das bitte!
Dann habe ich einfach noch die Frage: Finden Sie nicht auch, dass es in dem Antrag der FDP nur um die Aufrechterhaltung einer Wahlmöglichkeit geht? Das, was der Landesrechnungshof festgestellt hat, ist kein Gesetz gewesen oder gab keine Veranlassung, von jetzt auf gleich zu 100 % so zu handeln. Darauf möchte ich gerne eine Antwort haben: Wer
hat die Entscheidung für seine Kinder zu treffen, die Eltern oder wir?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich versuche es jetzt einmal ein bisschen unaufgeregt. Liebe FDP, ich gebe zu, dass mir der Antrag einiges abverlangt hat.
Sie fordern eine Taskforce. Das klingt sehr tough und ein bisschen militärisch. Ich habe mich zuerst gefragt, aus wem diese Truppe eigentlich bestehen und wie temporär deren Einsatz aussehen soll. Nach der gerade zitierten Veröffentlichung von Zahlen über nicht beschulte Flüchtlingskinder – diese Veröffentlichung hat, wie ich finde, zu Recht für große Aufmerksamkeit, für Besorgnis, aber auch für Verärgerung gesorgt – verlangen Sie also jetzt den Einsatz einer Taskforce sowie genügend Personal und Vorbereitungsklassen.
Da muss ich Ihnen aber sagen: Das alles ist wirklich nicht neu. Nachdem die Zahl der den Kommunen neu zugeteilten Flüchtlingskinder sinkt, versucht man in den Kommunen unter größtem Einsatz ohnehin, all den von Ihnen benannten Forderungen nachzukommen.
Des Weiteren fordern Sie beispielsweise einen Basisunterricht – Sie definieren ihn leider nicht weiter – in den Landesunterkünften für die dort lebenden Kinder und Jugendlichen. Diese Versorgung findet zumindest annäherungsweise mit sehr viel ehrenamtlichem Engagement bereits statt.
Bei Punkt vier, liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, war ich dann wirklich irritiert. Hier fordern Sie – ich zitiere –, „zum Erlernen der deutschen Sprache bis
zum Sprachniveau B1 auch Akademiker ohne Lehramtsbefähigung oder Studierende einzusetzen.“ Das ist, gelinde gesagt und freundlich ausgedrückt, der Ausdruck eines mir fremden Menschenbildes. Ich denke, es gibt sehr viele Akademiker, die sich kaum selbst pädagogische Ambitionen attestieren; es gibt jedoch sehr viele Nichtakademiker, die dazu geradezu prädestiniert sind.
Ohne die vielen Erzieherinnen und Erzieher und ohne die vielen Ehrenamtlichen und Ehrenamtler wären all diese Aufgaben überhaupt nicht zu stemmen gewesen.
Nehmen Sie es mir bitte nicht übel, aber Ihre Forderung Nummer vier kann ich nicht nachvollziehen.
In der Forderung Nummer sechs – auch das wurde bereits angesprochen – reden Sie von der „Überbrückung räumlicher Engpässe“. Auch hier kann ich nur sagen: Die Kommunen sind da wirklich auf einem guten Weg. Es gibt jedoch viele Schulen, in denen unter anderem durch den Ganztag jede freie Ecke belegt ist.
In der Forderung Nummer acht geht es um „ein strukturiertes Konzept zur Beschulung von Flüchtlingskindern.“ Da sind wir bei Ihnen. Ein solches Konzept in irgendeiner Form ist dringend nötig, und da ist die Politik gefragt.
Ich komme zu Ihrer Forderung Nummer sieben: Sie wollen „temporär die Schulpflicht“ – die Betonung liegt auf „Pflicht“ – „für geflüchtete Heranwachsende bis zum Abschluss einer Ausbildung, dem Erreichen der Hochschulreife bzw. der Vollendung des 25. Lebensjahrs“ verlängern.
Da muss ich ganz ehrlich sagen, dass ich persönlich sehr enttäuscht war. Wir haben in einer Arbeitsgruppe zur Erstellung eines gemeinsamen Integrationsplans lange und hart genau darum gerungen. Wir alle wissen ganz genau – die Beteiligten jedenfalls –, warum wir da zu keinem Ergebnis gekommen sind. Da muss man ganz klar sagen: Bei den Jugendlichen, die der Berufsschulpflicht unterliegen, leisten die Berufskollegs eine hervorragende Arbeit, um eben diese Flüchtlinge zu beschulen.
In einer Sache allerdings bin ich sehr nahe bei Ihnen. Wir haben ein großes Problem in NRW, und da sind Sie, Frau Ministerin Löhrmann, sicherlich gefragt. Zuerst muss diskutiert und dann muss darüber entschieden werden, wie die Situation der nicht mehr schulpflichtigen Jungen und Mädchen zu lösen ist.
Neben der Möglichkeit, dass zum Beispiel im Sinne einer Kombination aus Praktika, Weiterbildung, Ausbildung und Wissensvermittlung der Weg in eine Berufsausbildung geebnet wird, muss auch über die Möglichkeit nachgedacht werden – und da sind Sie gefragt –, dass diese jungen Menschen zur Vorbereitung auf eine Ausbildung unter Umständen doch länger auf ein Berufskolleg gehen können.
Wir benötigen unserer Meinung nach jedenfalls keine temporäre Arbeitsgruppe zur Einleitung notwendiger Korrekturen rund um das Schulsystem; denn wir alle wissen, dass die Schulen zunächst einmal eine strukturelle Ruhephase benötigen, um überhaupt wieder arbeiten zu können. Heute Morgen wurden bereits all die Themenfelder und Baustellen angesprochen, auf denen die Schulen unterwegs sind.
Letztlich geht es immer um mehr Qualität an den Schulen. Dazu bedarf es jedoch keiner Taskforce, sondern da bedarf es meiner Meinung nach zum Beispiel der Weiterleitung der 434 Millionen € des Bundes an die Kommunen durch die Landesregierung. Das wollte ich heute nicht unerwähnt lassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den Grünen, den Entschließungsantrag habe ich mit Erstaunen gelesen und zur Kenntnis genommen. Da rufen Sie wieder nach dem Bund und sehen die Kommunen in der Pflicht. Aber die Hausaufgaben müssen Sie schon selber machen.
Ansonsten ist es ganz einfach nett, wie Sie sich loben und glauben, dass allein die laufenden Gespräche zwischen Land, Kommunen und Zivilgesellschaft dafür Sorge tragen, dass die Spielräume zur Verwirklichung des Rechts auf Bildung hinreichend erweitert werden. Da ist doch etwas mehr ministerielles oder landesregierungsseitiges Handeln erforderlich.
Abschließend möchte ich noch einmal sagen: Wir brauchen nicht unbedingt eine Taskforce, die in der Pflicht ist. In der Pflicht sind die Landesregierung, das zuständige Ministerium und die Ministerpräsidentin, wenn sie wirklich kein Kind zurücklassen will. – Danke schön.
Herr Präsident! Verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Schlüsselbegriffe eines Textes verraten sehr viel über Motivation und Inten
tion des Verfassers. Sie sprechen hier von „Leitlinien“. Das heißt, Sie fordern systematisch entwickelte Aussagen zur Unterstützung der Entscheidungsfindung von Lehrerinnen und Lehrern hinsichtlich des Einsatzes digitaler Medien bzw. deren Inhalten im Unterricht. Gemeint ist sicherlich auch deren verpflichtender Einsatz.
Sie sprechen von der „digitalen Revolution“, und das meinen Sie ganz offensichtlich auch ernst. Sehr verehrte Piratinnen und Piraten, Sie waren vielleicht lange auf hoher See. Aber ich bin jetzt 58 Jahre alt, und bereits in meinem Geburtsjahr, 1958, gab es das A-Netz und immerhin ein 16 kg schweres Autotelefon. Daher habe ich durchaus schon seit längerer Zeit mitbekommen, dass es so etwas wie einen zunehmend markanten Bestandteil in unserem Leben gibt, den man heute allgemein gern mit dem Begriff „Digitalisierung“ beschreibt.
Von großer Bedeutung für unser berufliches und privates Leben ist sicherlich das Jahr 2007, das Geburtsjahr des iPhones. Seitdem – das beschreiben Sie richtig – sind wir mehr oder weniger ständig online. Ihre These, dass es keine Abschaltmöglichkeiten mehr gibt oder keine Möglichkeit, sich der digitalen Welt auch nur ansatzweise zu entziehen, erscheint mir aber zu dogmatisch. Noch sind wir Wesen, die über einen freien Willen verfügen.
Sie beschreiben die Auseinandersetzung mit den Folgen der digitalen Welt als die „dringlichste Zukunftsaufgabe“ und fordern die Beantwortung der Frage: Was für eine Bildung brauchen wir für das Leben in der digitalen Welt heute und in Zukunft? – Dabei fokussieren Sie sich in Ihrem Antrag auf die schulische Bildung.
Hier müsste man eigentlich zunächst klären, was Sie als Verfasser unter dem Begriff „Bildung“ verstehen und welche Inhalte von Bildung heute in der Schule vermittelt werden sollen. Aber hier kneifen Sie für meine Begriffe, Frau Pieper. Da waren Sie in Ihrem Antrag nicht deutlich genug.
Ja, bitte.
Ja. Ich hätte von Ihnen eine ganz genaue Definition dessen erwartet, was Sie unter „allgemeiner Bildung“ verstehen. Ich finde, dass Sie da mit Begrifflichkeiten umgehen, die Sie eben nicht genau definieren. Und genau das fordern Sie von uns in Ihrem Antrag eigentlich.
Ja, kann sein. Ich arbeite mich ja jetzt ab; ich bin ja bei Ihren Schlüsselworten.
Stattdessen benennen Sie auf den folgenden zwei Seiten die neuen Eigenschaften der digitalisierten Welt. Die habe ich wirklich mehrmals gelesen; trotzdem haben sie bei mir immer noch eine gewisse – vornehm ausgedrückt – Ratlosigkeit und auch Fassungslosigkeit an der einen oder anderen Stelle hinterlassen.
Zum Beispiel sagen Sie unter a: „Digitale Güter benötigen kein materielles Pendant“. Und was ist mit den digitalen Endgeräten? Unter b sagen Sie: „Daten sind jederzeit in Echtzeit und (fast) überall verfügbar“. Hier sprechen Sie gar von einer „philosophischen Debatte“ in Bezug auf die Diskussion über die Speicherung von Daten. Sie attestieren dabei den meisten Entscheidern in Politik und Gesellschaft nur ein eingeschränktes Bewusstsein hierfür. Das empfinde ich persönlich als anmaßend.
Sie stellen fest: „Wissen wächst exponentiell“, und fordern ein grundlegendes Wissen darüber, wie Maschinen dies tun, um zu verstehen, welche Daten und welches Wissen diese Maschinen produzieren. Ich gebe mal den Kommentar einer angehenden Lehrerperson dazu wieder: Ogottottott, bitte nicht auch das noch; ein entsprechender technischer Support ist ausreichend.
Sie stellen weiterhin fest – auch das ist eine Wahnsinnsaussage –: „Raum und Zeit verlieren an Bedeutung“. Abgehakt habe ich diesen Abschnitt unter der Kategorie „banal“.
Aber dann kommt Abschnitt f: „Kreativität und Empathie gewinnt (überproportional) an Bedeutung“. Ich dachte, jetzt kommt etwas, was die Debatte hier bereichert. Aber Sie stellen fest, man brauche „zunehmend ein erwartungsunabhängiges Kommunikationsverhalten in Bezug auf Merkmale wie Alter, Geschlecht oder Position“. Lassen Sie uns wenigstens hierin einig sein: Kommunikation ist immer an Empathie oder Emotionalität in einer mehr oder weniger
günstigen Ausprägung gebunden. Auch das ist nicht neu.
Abschließend stellen Sie unter h fest: „Sprache ist die Basis in einer virtuellen Welt“. Verehrte Piraten, Sprache ist die Basis unseres Menschseins. Zumindest wenn man die auf ihr Smartphone starrenden und in ungesund gebeugter Haltung auf dieses Endgerät eintippenden Mitmenschen beobachtet, kann der Gedanke aufkommen, dass mehr Face-to-faceKommunikation und weniger digitales Miteinander durchaus von Wert sein können.
Auf den Seiten 4 bis 8 folgt die Beschreibung der schulischen Bedeutung und der Rolle der Lehrerinnen und Lehrer aus Ihrer Sicht. Sie stellen fest: „Die übergeordneten Bildungsziele bleiben erhalten“. Aha, es gibt also noch etwas Bedeutsames neben der digitalen Bildung. Das fand ich persönlich sehr erfreulich, und ich finde, das ist wohl auch wahr.
„Gesellschaftliche Errungenschaften (sind) an die nachfolgenden Generationen weiterzugeben“, stellen Sie fest. Meine sehr verehrten Piraten, das nennt man „Tradition“, und das ist in unserem Land gelebte Praxis. Sie verweisen auf die Bedeutsamkeit der Grundschulen und wünschen sich die Vermittlung von „kritischem Denkvermögen“, „Kreativität“ und lösungsorientiertem bzw. „problemlösendem Denken“. Im Ernst: Wenn ich Lehrerin wäre, würde ich mich von Ihnen hierdurch stark veräppelt fühlen. Ich finde einzelne Passagen Ihres Antrags ganz einfach unglaublich.
Letztendlich landen Sie beim „emotionalen Stress“, den die digitalisierte Welt produziert, und wünschen sich:
„Deshalb sind sofort passende Angebote zu den Grundlagen der Informatik in allen Lehramtsstudiengängen verpflichtend einzuführen.“
Informatik als Pflichtfach fordern Sie gleich mit. Da wusste ich, wohin Sie wollen. Ich frage mich da: Haben Sie mal etwas von der freien Berufswahl in unserem Land gehört, von Hochschulfreiheit und von selbständigen Schulen?
Ganz bei Ihnen bin ich, wenn Sie „Glasfaser bis zur Schulpforte und flächendeckendes WLAN in allen Schulgebäuden“ fordern. Aber als pragmatisch veranlagter Mensch und Ratsmitglied weiß ich, dass das die Aufgabe des Schulträgers ist. Ich möchte auch nicht wie Sie jeder Schule vorschreiben, welche Endgeräte zum Einsatz kommen.
Anschließend folgt unter VI.1. a bis j der Katalog der Forderungen an die Landesregierung. Jetzt fällt es mir wirklich schwer – wir meckern ja auch gern über die Landesregierung –: Die Forderungen sind alle
samt bekannt und werden hier recht unpräzise aufgelistet. Sie sind zum Teil banal, wenn man bedenkt, dass Sie sich in revolutionärer Zustandssituation fühlen.
Die Erklärung darüber, was Sie unter VI 1. b als Elemente einer informatorischen Allgemeinbildung in der Grundschule verstehen, bleiben Sie, wie gesagt, dem Leser schuldig.
Sie haben sich in Ihrem Antrag unverkennbar an dem Entwurf der Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ abgearbeitet und müssen doch eigentlich erkennen, dass unsere Schulen und alle Akteure des Bildungssystems einen Riesenbedarf haben, der aber Gott sei Dank bekannt ist und an dem man sich abarbeitet, zugegeben mit gewissem Nachholbedarf und zeitlicher Verzögerung.
Abschließen darf ich mit einem Zitat aus der Anhörung zum Antrag der FDP zur Stärkung der digitalen Bildung und Medienkompetenz in den Schulen. Ich zitiere Herrn Dr. Konrad Paul Liessmann vom Institut Philosophie der Universität Wien. Der Mann sagte in unserer Anhörung – Sie sind dabei gewesen –:
„Ich bin etwas skeptisch gegenüber diesem grundsätzlichen Paradigma, ob die Digitalisierung unter allen Umständen gut sein muss. Es wird so getan, als sei das nicht mehr diskutierbar. Meine These ist, dass der Prozess der Digitalisierung insbesondere im Bereich des Bildungswesens höchstkritisch und ambivalent betrachtet werden muss, ungeachtet der Tatsache, dass die Digitalisierung natürlich ein Teil unserer Lebenswelt geworden ist und wir sie natürlich unter bestimmten Bedingungen nutzen können und – ich füge hinzu – auch nutzen müssen.“
„Aber das heißt nicht, dass das die Hauptaufgabe der Schulen sein muss.“
Sie sehen, meine Damen und Herren, es wird bereits philosophiert. Sie mussten das Philosophieren mit Ihrem Antrag nicht erfinden. Wir philosophieren diesen Antrag im Ausschuss mit Ihnen gerne weiter. – Danke fürs Zuhören.
Frau Pieper, hier bauen sich weniger Widerstände auf. Bei mir hat sich wirklich Fassungslosigkeit aufgebaut in Anbetracht dieses Antrags, so, wie Sie den gestellt haben.
Ich habe mich wirklich gefragt: Hat sie den wirklich selbst geschrieben?
Wir sind in ganz vielen Ausschüssen mit dieser Thematik beschäftigt gewesen. Wir haben Anhörungen dazu durchgeführt. Sie haben gerade gehört – das mussten Sie nicht erst hören, das wussten Sie –, dass sich die KMK damit beschäftigt. Ich habe durchaus Sympathie dafür, dass Kinder lernen, in dieser digitalisierten Welt mit Medien umzugehen. Aber ich
glaube, das geschieht in Schulen. Das geschieht auch in sehr verschiedenen Bereichen schon heute im Fach Informatik,
nicht angedockt an ein eigenständiges Fach – da gebe ich Ihnen recht –, aber das ist auch eine sehr populistische Forderung von Ihnen. Sie wissen wahrscheinlich genauso gut wie ich, dass aktuell gerade einmal 50 Informatiklehrer pro Jahr ausgebildet werden.
Dann kann man aber nicht gleichzeitig einen flächendeckenden Unterrichtseinsatz fordern, sondern dann muss man andere Wege suchen. Und da sind wir auf dem Weg.
Darum bleibe ich dabei: Ihr Antrag ist keine Analyse. Er ist in vielerlei Hinsicht eine Aneinanderreihung von Banalitäten. Das tut mir wirklich leid, weil ich eigentlich anders mit Ihnen diskutieren wollte. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Zuhörer und Zuhörerinnen! Frau Pieper, Sie haben sich in Ihrer Rede gerade auf die Mülheimer Erklärung bezogen und herausgestellt, wie einmütig diese Entscheidung gefallen ist. Das hat Gewicht, finde ich. Da hilft auch die leichte Untertreibung in Ihrer Darstellung, Herr Feuß, recht wenig. Man sollte diese Pädagogen und Pädagoginnen ernst nehmen und nicht versuchen, nur mit Zahlen zu kontern; denn sie drücken eine ganz tiefe Befindlichkeit aus, die sich nun einmal nicht immer mit Zahlen messen lässt.
Verehrte Piraten, Ihre Anträge haben oft eine gewisse Eigenwilligkeit und einen sehr eigenen Charme. Zu diesem Antrag muss man aber ganz einfach sagen: Er ist leider noch einmal wieder eine Notwendigkeit und eine Aufforderung an die Landesregierung, jetzt wirklich tätig zu werden. Deshalb kann man nur im Namen aller Betroffenen und unter dieser Hau-Ruck-Inklusionsaktion Leidenden dafür Danke sagen.
Sie beschreiben die Situation des laufenden Inklusionsgeschehens an den Schulen in NRW und nehmen Bezug auf die Mülheimer Erklärung. Sie zeichnen auch einige Fakten auf.
Es ist schon erstaunlich, dass der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf bei den Schülerinnen und Schülern eine steigende Tendenz zeigt. Trotz des Förderschulenschließungsszenarios, das die Landesregierung durchaus in Gang gesetzt hat, muss man sehen, dass die Förderschulen – auch das ist ein Fakt – weiterhin stark nachgefragt sind. Auch widerspricht das AO-SF-Verfahren mit seiner Verhinderungstaktik, die Sie durch diese Gesetzgebung an den Tag gelegt haben, der großen Anzahl der Menschen – meist sind es ja Eltern –, die trotzdem dieses Verfahren für ihre Kinder wünschen.
Ich finde es bedauerlich, dass die Zahl der von Schulen des gemeinsamen Lernens zu den Förderschulen zurückkehrenden Kinder auch noch steigt. Das ist immer ein Umweg für Kinder. Solche Umwege haben meist einen sehr schmerzhaften Beigeschmack. Auch dafür ist diese Gesetzgebung verantwortlich.
Noch schlimmer finde ich, dass die Lehrerinnen und Lehrer die Überforderung und Enttäuschung ausdrücken, die sie empfinden; denn sie sind diejenigen, die
sich auf den Weg gemacht haben und in dieser Erklärung nur wieder betonen, dass sie sich personell und auch sächlich von Ihnen oft nicht entsprechend unterstützt fühlen. Das ist einfach ein Gefühl bzw. eine Wahrnehmung, die man ernst nehmen muss. Ich finde es ein bisschen despektierlich, dass dann nur mit ein paar Zahlen gekontert wird. Das nutzt den Lehrerinnen und Lehrern vor Ort ziemlich wenig.
Frau Löhrmann und Frau Beer, ich bin mir ziemlich sicher, dass Ihnen Reaktion bzw. diese Befindlichkeit der Lehrerinnen und Lehrer nicht ganz egal ist und dass Sie sie wahrnehmen. Bei Frau Hendricks bin ich mir nach deren Einlassungen heute Morgen nicht mehr ganz so sicher.
Die vom VBE in Auftrag gegebene Studie zeigt auf beklemmende Weise, wie dem Inklusionsgeschehen die Luft zum Atmen genommen wird. Dabei finde ich Folgendes bemerkenswert: 2015 ist eine gemeinsame Unterrichtung von allen Kindern mit und ohne Behinderung von 54 % der Lehrerinnen und Lehrer als grundsätzlich richtig eingestuft worden. 2016 ist diese Zahl sogar auf 60 % gestiegen. Trotzdem hört man deren Hilferufe nicht und unterstützt sie nicht – zumindest nicht adäquat.
Sie ignorieren diese Hilferufe und unterstützen die Lehrerinnen und Lehrer da nicht so, wie sie es verdient hätten. Sie ignorieren, dass diese Lehrerinnen und Lehrer aktuell einerseits eine Überforderung der Kinder mit einer Behinderung im Unterricht feststellen und andererseits, bedingt durch das fahrlässige Umsetzungssetting, eine Benachteiligung der Kinder ohne Behinderung sehen. Also kann man im Grunde genommen keinem wirklich gerecht werden.
Der Lösungsansatz aus dieser Krise heraus ist ganz einfach. Er ist von Ihnen, Frau Pieper, aufgezeigt worden. Auch der VBE hat ihn – sehr deutlich formuliert – auf den Tisch gelegt. Er spricht von kleinen Klassen und von Doppelbesetzung.
Meines Erachtens ist es jetzt wirklich an der Zeit, tätig zu werden.
Man kann sich einfach einmal eine Multiple-ChoiceFrage vorstellen:
A: Es bleibt, wie es ist; Augen zu und durch. – So unverantwortlich kann hier wirklich keiner sein.
B: Wir überlegen noch einmal. – So einfach können Sie es sich eigentlich auch nicht machen.
C: Wir sprechen noch einmal mit dem VBE und den anderen Akteuren. – Da kann ich nur sagen: Die Anforderungen liegen auf dem Tisch.
Also bleibt nur noch D: Fehler eingestehen, sich trauen, auf die Opposition hören und es besser machen.
Dazu kann ich nur sagen: Man sollte vielleicht wirklich einmal nicht mit Zahlen operieren, sondern ganz einfach das Ohr beim Volk haben. Das sollten Sie eigentlich nicht verlernt haben, denke ich. – Danke.
Frau Beer, danke, dass Sie die Frage zulassen. – Frau Pieper hat es uns gerade vorgerechnet: 300 Stellen sind 0,75 Stellen pro Kommune. Sie fangen jetzt wieder an, mit Zahlen zu operieren. Meinen Sie nicht, dass es auch darum geht, eine ganz andere Haltung zur Umsetzung der Inklusion an den Tag legen zu müssen? Die fängt ganz einfach mit Zuhören und Wahrnehmen an, um dann darauf zu reagieren. Das ist eine Frage der Haltung, nicht der Zahlen.
Liebe Frau Beer, ich möchte das nur klarstellen. Es geht mir nicht um die Haltung der Lehrer und Lehrerinnen. Die Lehrer und Lehrerinnen wissen schon, wie sie sich verhalten müssen, glaube ich. Es geht mir um die Haltung der Politik im Sinne einer Wertschätzung dessen, was Lehrer und Lehrerinnen jetzt tun. Es ist vorhin bei Frau Gebauer angeklungen, glaube ich,
wie mit der Wertschätzung umgegangen wird und in welcher beschämenden Art und Weise inzwischen Aufgaben an die Lehrer und Lehrerinnen übertragen werden. In diese Richtung habe ich den Ausdruck „Haltung“ angewandt. In diesem Sinne kann die Landesregierung noch etwas besser werden, glaube ich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe Ihren Antrag gelesen. Ich habe ihn sogar mehrfach gelesen und sage Ihnen ganz ehrlich – ich versuche auch, das jetzt ganz ruhig abzuarbeiten –: Ich habe zuerst wirklich gedacht, es wäre der 1. April.
Mich hat der Antrag wirklich enttäuscht – das sage ich Ihnen ganz ehrlich –, und ich bin eine der wenigen im Ausschuss, die keine Lehrerin ist. Ich betrachte das immer noch aus Elternperspektive. Ich bin eine lange Zeit in der Schulkonferenz gewesen, und ich glaube, die Realität ist eine etwas andere. Ich vermute, dass Sie die eigentlich auch kennen. Darum verstehe ich Sie nicht in diesem Antrag.
Wenn wir ihn Zeile für Zeile durchgehen – diejenigen, die den Antrag nicht gelesen haben, lesen ihn jetzt; damit ist Ihnen Ihre Sorge genommen – lesen wir, dass Sie kein generelles Handyverbot fordern. Vielleicht hätten Sie einmal definieren müssen, was Sie überhaupt unter einem generellen Handyverbot verstehen.
Was ist das denn?
Dann beklagen Sie, dass Handynutzungsordnungen einen restriktiven Charakter haben. – Das hätten Sie auch mal näher beschreiben können. Sie konstatieren außerdem:
„Die zunehmende Diskrepanz in der Wahrnehmung des Smartphones zwischen Schülerinnen
und Schülern auf der einen Seite und dem Lehrpersonal auf der anderen erreicht mittlerweile bedenkliche Ausmaße.“
Damit beleidigen Sie manchen Lehrer, der an unseren Schulen unterrichtet.
Diese Diskrepanz mag ja irgendwo gegeben sein, aber sie ist nicht so generell – und da sage ich einmal „generell“ –, wie Sie sie hier bezeichnen.
Sie regen mit Nachdruck an … Lassen Sie mich doch einmal ausreden. Dann können Sie gleich, wenn Sie wollen, auch ein paar Zwischenfragen stellen. In der Schule darf man übrigens auch generell nicht dazwischenplappern. Das hat auch manchmal seinen Sinn.
Jetzt hören Sie doch einmal zu, Mensch.
Sie regen mit Nachdruck an:
„Sowohl Lehrerinnen und Lehrer als auch die Eltern sind aufgerufen, das Smartphone als Alltagsgegenstand in der Lebenswirklichkeit von Jugendlichen zu begreifen.“
Davon fühle ich mich als Mutter beleidigt. Ich möchte Sie fragen, ob Ihnen dieser Antrag wirklich ernst ist und ob Sie wissen – das ist gerade auch angeklungen –, dass hier auch viele junge Menschen, sprich Schülerinnen und Schüler, zuhören. Auch denen ist bewusst – das hat Ihnen gerade Herr Feuß erklärt –, dass es an jeder Schule eine Schulkonferenz gibt, wo mit Drittelparität entschieden wird. Das heißt, auch Schülerinnen und Schüler können dort ihren Beitrag leisten.
Wir wollen aber einmal Ihren aufgezeigten Lösungsweg durchgehen: Werbung für die Nutzung von Smartphones ist sicherlich ein guter Weg, aber wichtig und nötig, finde ich, ist immer die Akzeptanz aller Beteiligten vor Ort, und das heißt „vor Ort in der Schule“.
Ein generelles Handyverbot gibt es meiner Meinung nach nicht, weil hier die Schulkonferenz entscheidet. Ich finde, das geht ein bisschen zu weit. Ich würde mir jedenfalls nicht anmaßen, den Schulkonferenzen zu sagen, wie sie zu entscheiden haben.
Welcher Schulleiter, frage ich Sie einmal ernsthaft, verbietet es einem Lehrer, das Smartphone im Unterricht zu nutzen, wenn er die Kompetenz mitbringt, dieses Smartphone als Medium im Unterricht einzusetzen, und den erwarteten pädagogischen Mehrwert aufzeigt? Geht es bei dem von einzelnen Schulkonferenzen ausgesprochenen Handyverbot nicht auch um den Umgang mit Handys zum Beispiel außerhalb des Unterrichts? Gelegentlich sind doch auch pädagogische Gründe die Ursache.
Muss hier nicht zuallererst daran gedacht werden, dass an allen Schulen des Landes die nötigen Voraussetzungen für die Nutzung schuleigener, aber auch privater Geräte geschaffen werden? Meiner Meinung nach muss zum Beispiel sichergestellt sein, dass es einen pädagogisch gefilterten Zugang zum Internet gibt. Das ist eine Frage, mit der man sich beschäftigen kann. In welcher der vielen möglichen Funktionen soll das Smartphone im Unterricht eingesetzt werden: als Fotoapparat, als Videokamera oder wie?
Ein erfolgreiches und kollaboratives Lernen setzt unserer Meinung nach mehr als nur ein technisches Endgerät voraus, auf das Sie sich hier eingeschossen haben.
Ich möchte Ihnen etwas vorlesen. Ich bin schließlich auch schon ein etwas älteres Modell und habe gestern einen 32-jährigen jungen Lehrer befragt. Dieser hat ganz einfach gesagt – ich darf ihn zitieren –: Die in Fortbildungen oder in praktischen Anwendungen im Unterricht erworbenen Kenntnisse der Lehrerinnen und Lehrer sollten möglichst breit kommuniziert werden, um die Chancen dieser digitalen Technologie für andere Lehrerinnen und Lehrer erfahrbar zu machen und daraus dann, wenn gewollt, eigene Unterrichtsansätze entwickeln zu können.
Dieser – in Anführungsstrichen – „Weckruf“, den Sie mit Ihrem Antrag verfolgen, geht ganz einfach an der Realität vorbei. Selbstverständlich ist das Smartphone an Schulen Bestandteil des Konzepts „Bring your own device“. Ich denke, darauf haben Sie auch angespielt.
Die Voraussetzung für einen gelingenden Unterricht ist weder ein Handyverbot noch die überpointierte Hervorhebung seiner Wichtigkeit im Unterricht für gelingendes Unterrichtsgeschehen. Das wichtigste Medium für einen gelingenden Unterricht in diesem Kontext ist unserer Meinung nach ein motovierter, engagierter und gut ausgebildeter Lehrer, und dem traue ich immer zu, dass er mit den Schülerinnen und
Schülern diskutiert, in welcher Form ein Smartphone im Unterricht zum Einsatz kommt oder auch nicht.
Ich habe auch schon mehrfach im Ausschuss gesagt, dass wir diese Debatte über die Digitalisierung – so nenne ich es jetzt allgemein – an den Schulen meiner Meinung nach gemeinsam führen müssen. Das heißt, auch die Landesregierung ist in der Verpflichtung. Das wissen Sie, glaube ich, auch alle. Einiges wurde bereits auf den Weg gebracht, zum Beispiel learn:line NRW oder LOGINEO, aber vieles ist noch zu tun.
Ich finde diesen Antrag jedoch wirklich nicht zielführend. Ich finde ihn vielmehr irreleitend, und darum werden wir ihn ablehnen, obwohl wir Ihr Anliegen verstehen. Das haben Sie wirklich sehr schlecht übergebracht. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Frau Voigt-Küppers, jetzt kommen wir nicht so nah zueinander wie vorhin in meiner Rede, oder wir haben unterschiedliche Anträge gelesen.
Es geht hier nicht um Bürokratieabbau.
Es geht um das Thema „Exklusion“ oder „Segregation“. Es geht auch nicht darum, ob Statistik eine Art Behandlungsmethode ist. Es geht um mehr. Sie
selbst haben als Landesregierung in der Drucksache 16/4218 geschrieben – ich darf daraus zitieren –:
„Die allgemeine Schulpflicht ist eine bildungspolitische Errungenschaft, die das Recht auf Bildung für alle Menschen begründet.“
Weiter erfährt man, dass die Frage gestellt werden muss, ob das Festhalten an einer gesetzlichen Regelung, die in Einzelfällen das Ruhen der Schulpflicht ermöglicht, noch zeitgemäß ist. Es wird betont, dass über die Verfahren hinsichtlich des Ruhens der Schulpflicht keine genauen zahlenmäßigen Angaben vorliegen.
Meine Anmerkung dazu: Ich gehe davon aus, dass die Schulleitungen hierüber entsprechende Fakten festhalten und diese auch abrufbereit in den Schulen vorzufinden sind.
Den Ausführungen der Landesregierung ist weiter zu entnehmen, dass das Verfahren unter Einbindung von Schule bzw. Schulaufsicht und Eltern durch hohe Hürden gekennzeichnet ist, um so das Recht auf Schulbildung zu schützen.
Interessant ist, dass sinngemäß angekündigt wird, eine zukünftige Entwicklung auf dem Boden des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes genau zu betrachten und, so wörtlich, „gegebenenfalls Änderungen vorzunehmen bzw. vorzuschlagen“. Wenn Sie eine Änderung herbeiführen wollen, müssen Sie ja zunächst einmal wissen, welche Änderung Sie herbeiführen wollen. Und da sind Zahlen manchmal ganz hilfreich.
Die FDP hat zu diesem Thema bisher zwei Anfragen gestellt. Und es sind, wie ich finde, hierzu zwei recht dürftige Antworten seitens der Regierung erfolgt. Heute unternimmt die FDP – ich finde, sehr im Sinne der betroffenen jungen Menschen, von deren Eltern und auch Lehrerinnen und Lehrern – einen weiteren Versuch und stellt wieder einen Antrag mit der simplen Aufforderung, zu prüfen, in wie vielen Fällen es in NRW zu einem zeitlichen begrenzten oder unbefristeten Ausschluss von Schülerinnen und Schülern vom Schulunterricht kommt.
Die entsprechenden Regelungen im Schulgesetz – das haben wir gehört – finden wir in § 40 – der ist meist bezogen auf das Aussetzen der Schulpflicht im Zusammenhang mit schwerer Krankheit – sowie in den §§ 53 und 54, bezogen zum Beispiel auf das Vorliegen von Selbst- oder Fremdgefährdung durch Schülerinnen und Schüler. Ich glaube, um diese Fälle geht es. Frau Gebauer hat dazu vorhin Frau Prof. Dr. Faber zitiert. Die hat es wirklich auf den Punkt gebracht. Wir waren alle in der Anhörung. Man kann die Aussagen von Frau Prof. Faber auch nicht so oder so interpretieren. Sie ist – das haben Sie gerade zitiert – schon sehr deutlich geworden. Dazu
kann ich nur ganz kurz sagen: Das Problem ist erkannt, aber Sie als Landesregierung verweigern sich schlicht, nach Lösungsansätzen zu suchen.
Sie verweigern sich schlicht, Daten und Fakten zu erheben und die dann anschließend zu dokumentieren. Sie sagen aber: Die Schulpflicht ist ein hohes Gut. Und Sie wollen kein Kind zurücklassen.