Helge Limburg
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Last Statements
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zu der Eingabe 01838/11/18 und den beiden Folgeeingaben. Darin geht es um Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und in diesem Fall um Besuchsverbote in Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Der Sachverhalt ist Ihnen allen, wie ich denke, gut erinnerlich. Es gab auf dem - wie man jetzt leider sagen muss - ersten Höhepunkt der COVID-19Pandemie u. a. Besuchsverbote in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Dazu haben uns viele Eingaben erreicht, überwiegend von betroffenen Eltern, die in, wie ich finde, sehr eindrücklicher Weise schildern, wie groß das Leid und die Verunsicherung sind, die diese Besuchsverbote für sie selbst und für ihre Angehörigen - in der Regel ihre Kinder - verursacht haben.
Wir haben im Ausschuss darüber beraten, und weil gesagt wurde, die Besuchsverbote seien ja längst aufgehoben, das habe sich quasi erledigt, hat man für „Sach- und Rechtslage“ gestimmt. Das stimmt in den konkreten Fällen und ist auch gut so. Gleichwohl wissen wir alle, dass uns diese Pandemie noch eine ganze Zeit lang beschäftigen wird.
Deswegen beantragen wir im Übrigen ja gar nicht, für „Berücksichtigung“ zu stimmen und es genau so zu machen, wie die Petenten es sagen. Aber wir sagen: Das Minimum ist doch, dass wir diese bewegenden Eingaben von unmittelbar Betroffenen solch drastischer Maßnahmen als Material an die Landesregierung überweisen, damit, bevor absolute Besuchsverbote verhängt werden, wenn es wieder zu einer ähnlich dramatischen Situation
kommt und wieder drastische Maßnahmen ergriffen werden, geprüft wird, welche alternativen Maßnahmen es gibt bzw. welche Mittel es geben kann, um in einer Situation von Besuchsverboten die schädlichen Folgen davon deutlich stärker abzumildern.
Dass die Große Koalition nicht bereit ist, wenigstens „Material“ mitzugehen - dieses kleinste Bisschen Signal - und zu sagen: „Die Landesregierung schaut da doch noch mal genauer hin“, finde ich wirklich enttäuschend. Ich bitte Sie, Ihre harte Haltung gegenüber den Betroffenen an dieser Stelle zu überdenken und wenigstens „Material“ mitzugehen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Raulfs, zum einen - vielleicht war es ein Versprecher, aber das ist schon okay - ist mir wichtig, das noch einmal klarzustellen: Wir sind nicht „übereinstimmend“ übereingekommen, mit „Sach- und Rechtslage“ zu stimmen, sondern die Kollegin Eilers und ich haben dem deutlich widersprochen und gesagt, dass wir da eine Einzelfallabwägung und -entscheidung wollen.
Die Große Koalition war sich einig - immerhin!
Ich will Ihnen zum anderen noch einmal erklären, warum ich das ausdrücklich für falsch halte. Wir haben in diesem Plenarabschnitt und auch schon in den vergangenen Monaten viel über eine Beteiligung des Parlaments in dieser Corona-Situation gesprochen. Es gibt ganz viele verschiedene Möglichkeit, die wir auch alle diskutiert haben. Aber eine ist natürlich, dass wir, wenn wir Eingaben - konkrete Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes - bekommen, der Landesregierung zumindest ungefähre Maßgaben mitgeben, was zu beachten ist.
Natürlich können oder sollten wir nicht der Landesregierung jetzt schon abstrakt für die Zukunft sagen: Bitte führt diese oder jene Maßnahme auf gar keinen Fall mehr durch. - Dazu ist die Lage einfach viel zu unsicher.
Aber wir als Parlament sollten in der Lage sein, der Landesregierung im Sinne der Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen zumindest ein kleines Signal zu geben, indem wir sagen: Liebe Landesregierung, mit dem, was ihr da gemacht habt, habt ihr ungewollt drastische Verunsicherung, Ängste und Sorgen bei Betroffenen ausgelöst. Achtet bitte beim nächsten Mal genauer darauf!
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Entschließungsantrag der Großen Koalition fordert, wie ausgeführt, insofern auf die Bundesebene einzuwirken, dass es in den Ländern weiterhin möglich ist, die Zuständigkeiten für Insolvenzsachen an Gerichten selber zu bestimmen.
Das unterstützen wir - das will ich ganz klar sagen - im Grundsatz ausdrücklich. Es ist zu Recht beschrieben worden: Gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen zeigt sich die Nähe zur Justiz tatsächlich auch durch örtliche Nähe. Man sollte nicht den Fehler machen, zu glauben, dass das alles durch die Digitalisierung nicht mehr so wichtig sei. Es macht schon einen Unterschied, wie weit die Wege z. B. zum Insolvenzgericht sind. Insofern teilen wir das im Grundsatz.
In der Debatte hier ist allerdings ausdrücklich gesagt worden - z. B. von meiner Kollegin NiewerthBaumann -, dass alle 33 Insolvenzgerichte in der bisherigen Form erhalten bleiben sollen. Es klang zumindest so durch, als sei im Insolvenzrecht alles gut so, wie es jetzt ist.
Dazu muss ich sagen: Das deckt sich jedenfalls nicht mit einigen Informationen aus Petitionen im Petitionsausschuss und auch nicht mit anderen Rückmeldungen. Ich glaube schon, dass das Insolvenzrecht, das ein sehr wichtiger und gleichzeitig komplexer Rechtsbereich ist, einer Überprüfung bedarf. Insofern bin ich der Europäischen Union im Übrigen ausdrücklich dankbar für die der Reform zugrunde liegende Richtlinie, die im Antrag auch angesprochen wird. Sie weist an vielen Stellen darauf hin, wie wichtig es ist, dass bei den Insolvenzverwaltern, bei den Aufsichtsbehörden die jeweils notwendige Qualifikation vorhanden ist.
Insofern meine ich schon, dass es sehr sinnvoll ist, liebe Kollegin Osigus, sich die komplexe Thematik im Ausschuss noch einmal vertieft anzuschauen und sich durch die Landesregierung unterrichten zu lassen. Schon allein aus diesem Grund widersprechen wir in der Tat dem Antrag auf sofortige Abstimmung.
Es gibt aber noch einen weiteren Aspekt: Wenn Ihnen das so wichtig ist, Frau Osigus, wie Sie das hier dargestellt haben, dann frage ich mich schon, warum Sie nicht - wie es absolut üblich ist - vergangene Woche im Ältestenrat genau dies schon angekündigt haben. Wenn Sie es dabei vergessen haben, hätten Sie auch am Donnerstag, Freitag, Samstag oder Sonntag letzter Woche oder am Montag oder Dienstag dieser Woche auf uns zukommen und sagen können: Wir finden diesen Antrag übrigens so wichtig, dass sofort darüber abgestimmt werden sollte.
So ganz wichtig kann Ihnen das nicht gewesen sein, sonst hätten Sie das nicht erst im Laufe des heutigen Vormittags angedeutet.
Ein weiterer Aspekt ist: Ich muss mich schon sehr darüber wundern, nach welcher Wertigkeit die Große Koalition hier entscheidet, was wichtig ist und was nicht. Gestern haben wir über eine ganze Reihe von Entschließungsanträgen beraten, die sich ganz konkret auf eine jetzt schon geltende Verordnung beziehen. Dabei haben Sie gesagt: Da müssen wir erst mal in aller Ruhe abwägen, ob man hier vielleicht irgendwann mal etwas ändert!
Bei dem hier vorliegenden Antrag geht es um einen Gesetzentwurf, der erst in Zukunft in Kraft treten soll, aber Sie sagen: Das müssen wir jetzt aber ganz schnell entscheiden ohne weitere Bera
tung. - Das ist wenig konsequent und insofern auch wenig glaubwürdig.
Letzter Punkt: Ich muss mich schon sehr wundern - Herr Dr. Genthe hat es zu Recht angesprochen -, wie groß das Misstrauen hier auf Landesebene gegenüber der Großen Koalition im Bund und vor allem gegenüber der SPD-Bundesjustizministerin Frau Lambrecht ist, wenn Sie sagen: Wenn wir nicht ganz schnell zu einem Beschluss kommen, dann macht sie möglicherweise etwas ganz Fatales für unser Land; deswegen müssen wir sie aufhalten!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Vergangenheit haben Sie doch auch immer gesagt, dass Sie da auch anderweitig in gutem Kontakt sind. Dann lassen Sie doch auch hier Ihre Kontakte spielen, wenn Sie da so große Sorge haben! Wir sind jedenfalls für die Ausschussüberweisung.
Vielen Dank.
Ich möchte schon, Frau Präsidentin, nach § 71 Abs. 3 zusätzliche Redezeit beantragen.
Das tut mir leid.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Osigus, da haben Sie mich möglicherweise missverstanden. Ich habe nicht gesagt, dass der Antrag voll unserer Position entspricht. Denn in der Tat würden wir - ungeachtet sonstiger Streitigkeiten - selbstverständlich zustimmen können, wenn es so wäre. Das ist aber nicht so.
Ich habe gesagt, wir teilen den Grundsatz, dass es richtig ist, dass solche Strukturentscheidungen in den Ländern getroffen werden und nicht im Bund, dass es aber eine Diskrepanz gibt zwischen dem, was die Kollegin Niewerth-Baumann hier in der Debatte gesagt hat, und dem, was im Antrag steht. Im Antrag steht, die Länder sollen die Möglichkeit behalten, selber über Insolvenzgerichte zu entscheiden. In Ihren Reden haben Sie beide gesagt, im Insolvenzrecht sei alles in Ordnung, alles sei gut, dieses Signal müssten wir nach Berlin geben; die Insolvenzgerichte sollten genauso bleiben, wie sie sind. Dazu habe ich gesagt, dass wir mindestens Diskussionsbedarf haben und uns doch noch
gerne unterrichten lassen würden - nicht, dass eine Zustimmung zu einem Antrag sozusagen so verstanden wird, wie Sie beide das in Ihren Begründungsreden gesagt haben.
Zu den Verfahrensfragen: Wie gesagt, die Verfahrensfragen sind nicht der Grund, warum wir widersprechen, sondern der inhaltliche Beratungsbedarf. Herr Dr. Genthe hat zu Recht gesagt: Wenn wir alle im Rechtsausschuss dies wollen, dann können wir in der Tat sehr zügig bis zum Dezember-Plenum zu einer Einigung kommen. Insofern sehe ich nicht, wie das dem entgegensteht, zumal die Ministerin ja auch ausgeführt hat, dass sie selbst bereits auf Bundesebene aktiv ist. Insofern noch einmal: Ich kann Ihr großes Misstrauen in die Große Koalition auf Bundesebene und in Ihre Parteifreundin Frau Lambrecht an der Stelle nicht nachvollziehen.
Frau Osigus, die Schärfe haben Sie leider hineingebracht, und zwar mit Ihren einleitenden Worten.
Wenn wir über Gepflogenheiten reden und Sie hier Ihre Rede mit „Ja, können vielleicht, aber müssen nicht“ anfangen, dann haben Sie formalrechtlich natürlich recht. Sie müssen mit der Opposition überhaupt nicht reden. Die Große Koalition muss mit der Opposition nie reden, sondern kann hier - soweit sie die Mehrheit hat - machen, was sie will. Guter parlamentarischer Brauch, Anerkennung und Akzeptanz von Oppositionsrechten und gutem gegenseitigen Miteinander ist das allerdings nicht, Frau Kollegin.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle müssen in diesen sehr besonderen Zeiten auch viele neue Begriffe lernen, und dazu gehören leider auch sogenannte Hygienedemos, der aus meiner Sicht verharmlosende Euphemismus „Corona-Kritiker“ und Ähnliches.
Mein Kollege Deniz Kurku hat es gesagt: Zum größten Teil - oder zumindest auf der Seite der Organisatoren - sind das einfach Nazis, rechtsextreme Antisemiten, und sie müssen auch genauso genannt und benannt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich glaube, wir alle haben Verständnis dafür, wenn Bürgerinnen und Bürger in diesem Land auch Kritik an einzelnen oder vielen Anti-Corona-Maßnahmen üben. Das ist - das hat ja auch Herr Kurku gesagt - natürlich zulässig und möglich. Es gibt aber in der Tat auch Raum dafür. Wenn so getan wird, als gäbe es keine Meinungsfreiheit mehr, als gäbe es kein Demonstrationsrecht mehr, wenn das suggeriert wird, dann sind das schlichtweg Lügen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir haben hier vor dem Landtag Demonstrationen von Busunternehmen gehabt, wir haben Demonstrationen der Veranstaltungswirtschaft gehabt, und wir haben jetzt eine Demonstration des BUND zum Thema Artenschutz und vieles mehr. Das sind nur einige Beispiele. Natürlich ist es auch in diesen Wochen und Monaten möglich, zu demonstrieren und auf andere Art und Weise seine Meinung frei zu äußern. Aber menschenverachtende Meinungen haben keinen Anspruch darauf, unwidersprochen im Raum stehen zu bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir haben die schrecklichen Bilder vom Wochenende aus Leipzig gesehen, und da, lieber Herr Kollege Lechner, bin ich ausdrücklich anderer Auffassung als Sie. Natürlich muss es möglich sein, über einen solchen Polizeieinsatz, der eine bundesweite Dimension hat, auch kritisch zu diskutieren. Wichtig finde ich aber, bereits im Vorfeld anzufangen. Es ist wohlfeil, jetzt im Nachhinein auf das Oberverwaltungsgericht in Bautzen verbal draufzudreschen, hier massive Richter- und Justizschelte zu betreiben.
- Nein, Entschuldigung, Sie haben das nicht gemacht, Herr Lechner. Aber in der Debatte ist es ja vielfach zu hören.
Wichtig finde ich, sich im Vorfeld anzuschauen, wie denn eigentlich die Verbots- bzw. Verlegungsbegründung aussah. Wie genau war denn die Gefahrenprognose der Polizei in Leipzig? Wie sah denn eigentlich die sächsische Verordnung aus in diesem Bereich? - All das sind Dinge, die natürlich betrachtet werden müssen, bevor man sich hinstellt und ein Urteil in pauschaler Weise diffamiert.
Das heißt nicht, dass Gerichtsurteile außerhalb jeder Kritik stehen - überhaupt nicht. Aber wenn ein hochrangiger Politiker aus Sachsen in der „Tagesschau“ dem Oberverwaltungsgericht bei seinem Urteil allen Ernstes ideologische Erwägungen unterstellt, dann ist das schon ein massiver Angriff auf die dritte Staatsgewalt, den wir in dieser Form nicht unwidersprochen hier so stehen lassen sollten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ein zweiter Punkt zu Leipzig: In Leipzig hat sich die Bewegung ein ganzes Stück weit demaskiert. - Das ist kein bewusstes Wortspiel, sondern ich meine damit, dass der Veranstalter ja tatsächlich öffentlich erklärt hat, er sei gar nicht für die Durchsetzung der Hygieneschutzmaßnahmen zuständig, das sei Aufgabe der Polizei. Er müsse lediglich die Auflagen verlesen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist schlicht falsch. Natürlich sind Veranstalterinnen und Veranstalter von Demonstrationen mit Ordnern und anderen dafür zuständig, dass Auflagen auch tatsächlich durchgesetzt werden. Wer so öffentlich offenkundig macht, dass er überhaupt nicht gewillt ist, auch nur den Versuch zu unternehmen, Auflagen einzuhalten, der muss in der Tat damit rechnen, dass zukünftig unter dem geltenden Versammlungsrecht - völlig ohne Verschärfungen - seine Demonstrationen dann eben nicht mehr gestattet werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht noch ein Wort zu Schweden, weil auf diesen Demonstrationen ja immer wieder Schwedenfahnen zu sehen sind. Ich glaube, Schweden hat sich in dieser Debatte wegen einem behaupteten Sonderweg sehr zu einem Kristallisationspunkt für beide Argumentationsseiten entwickelt. Auf der einen Seite gab es ein sehr pauschales Bashen der schwedischen Regierung und der schwedischen Politik, vor allem auch aus Reihen der SPD, und auf der anderen Seite gibt es Schwedenfahnen auf CoronaLeugner-Demos.
Wenn man sich die schwedische Politik anschaut, dann stellt man fest, dass es natürlich Unterschiede zu Deutschland gibt. Aber es ist grundfalsch, so zu tun, als würden in Schweden die Gefahren des Coronavirus geleugnet. Schweden verhängt natürlich drastische Maßnahmen gegen die Gastronomie und gegen andere Bereiche. Es ist eine Mär, dass Schweden sozusagen mit reiner Freiheit viel besser durch die Pandemie kommt als wir. Auch
das ist schlicht eine Lüge, und auch das muss so benannt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen - leider, muss ich sagen - nicht nur nach Sachsen schauen, wenn wir Corona-Leugner sehen wollen. Wenn ich sehe, dass sich Professor Dr. Stefan Homburg von der Universität Hannover im Internet und in anderer Form öffentlich als massiver Corona-Leugner betätigt und allen Ernstes Vergleiche der jetzigen Lage zu 1933 zieht, dann ist das für die deutsche, für die niedersächsische Universitätslandschaft beschämend, und ich bin froh und dankbar, dass es Studierende gibt, die sich dem offensiv entgegenstellen. Die verdienen unser aller Rückendeckung, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei ihrem Engagement gegen solchen Hass und solche Hetze.
Abschließend möchte ich - gerade auch einen Tag nach dem Jahrestag der Reichspogromnacht, aber auch einen Tag nach dem Jahrestag des Mauerfalls - sagen: Es ist mehr als beschämend, es ist widerlich, wenn Menschen so tun, als seien ihre Aufmärsche gegen die Corona-Schutzmaßnahmen so etwas Ähnliches wie die Bürgerrechtsbewegung 1989. Wer 1989 gegen Honecker und Krenz demonstriert hat, der hat riskiert, ins Gefängnis zu kommen, oder Schlimmeres. Wer heute demonstriert, der wird von der Polizei dabei geschützt. Diese Vergleiche sind absolut unzulässig und widerlich. Wir sollten sie in aller Schärfe zurückweisen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Nacke, das war ja entlarvend. Seit Wochen und Monaten - Herr Dr. Birkner hat es vorhin zu Recht gesagt; Frau Hamburg hat es gesagt - legen FDP und Grüne immer wieder inhaltliche Vorschläge und Verfahrensvorschläge vor, wie sich dieses Parlament mit den Corona-Verordnungen befassen kann. Aber Sie in Ihrer Großen Koalition lavieren und lavieren. Und heute haben Sie es endgültig deutlich gemacht: Sie sind zu Entscheidungen nicht in der Lage, und deswegen wischen und drücken Sie alles, was konkret auf den Tisch kommt, beiseite und weg.
Herr Nacke, Sie haben wieder einmal suggeriert, wir hätten keine konkreten Vorschläge gemacht. Aber Sie wissen es doch selbst besser. Ich möchte nur ein Beispiel nennen:
Wir haben ausdrücklich vorgeschlagen, die Außenbereiche von Zoos zu öffnen. Das könnten Sie heute abstimmen, wenn Sie zu einer Entscheidung in der Lage wären. - Das ist übrigens keine Phantasie der Grünen-Fraktion, sondern das macht Ihr Parteikollege Herr Ministerpräsident Hans im Saarland, das macht Ihr Parteikollege Herr Ministerpräsident Haseloff in Sachsen-Anhalt, das macht die Parteifreundin von Frau Modder und Herrn Siebels in Mecklenburg-Vorpommern, und das macht Herr Müller, der Regierende Bürgermeister von Berlin. Das ist eine Maßnahme, die in anderen Ländern längst ausprobiert wird und die in der Tat zu Entlastungen in Innenräumen führt.
Das war ein konkretes Beispiel. In anderen Bereichen haben Sie bewusst fehlinterpretiert, Herr Nacke. Und das Ganze tun Sie, ohne auch nur einen konkreten Änderungsantrag vorzulegen.
Von uns liegen konkrete Vorschläge vor. Seit vergangenem Mittwoch warten Grüne, FDP und die geneigte Öffentlichkeit darauf, was die Regierungskoalition von SPD und CDU jetzt macht: Stimmen Sie zu, lehnen Sie ab, oder bringen Sie eigene Entschließungsanträge ein, in denen Sie z. B. eine andere Formulierung vorschlagen?
Aber dazu sind Sie weder willens noch in der Lage, und deswegen machen Sie es nicht.
Letzter Punkt, Herr Präsident.
Der Niedersächsische Landtag hat sich noch nicht ein einziges Mal - noch nicht ein einziges Mal! - ausdrücklich zu den Corona-Maßnahmen der Landesregierung bekannt. Sie haben hier und heute die Chance, das wenigstens einmal zu tun, indem Sie einem dieser Anträge zustimmen. Ansonsten bleibt es dabei, dass der Landtag seine Verantwortung nicht wahrnimmt - - -
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank, Herr Kollege Siebels, dass Sie als guter Demokrat gegangen sind, als Sie gehen mussten. Ich habe Ähnliches am Ende meiner Rede vor.
Das, was Sie gerade vorgetragen haben, kann natürlich nicht unwidersprochen bleiben.
Es ist schon sehr entlarvend und bezeichnend, Herr Kollege Siebels, dass Sie hier zahlreiche Unterrichtungen, Anfragen, Darstellungen und Debatten, aber wohlweislich nicht eine einzige Abstimmung über die Corona-Maßnahmen aufgeführt haben,
weil Sie diese Abstimmungen in Wahrheit scheuen.
Sie hätten heute die Gelegenheit, sich als Parlament ganz konkret zu den Bestandteilen der Corona-Verordnung zu äußern und ganz konkret darzustellen, was Sie wollen.
Abstimmungen vermeiden Sie, weil Sie keine Einigkeit haben, weder innerhalb Ihrer Fraktion noch in der Koalition. Das wird hier leider einmal mehr deutlich, Herr Kollege Siebels.
Es ist schon fast putzig, möchte ich sagen, wenn Herr Toepffer und jetzt auch Herr Siebels die Opposition immer wieder auffordern: Jetzt legt doch mal konkrete Vorschläge vor!
- Sie haben das in der Pressemitteilung gesagt, Herr Toepffer.
Wenn wir das dann machen, nehmen Sie die offensichtlich nicht zur Kenntnis.
Herr Kollege Siebels, ich trage Ihnen noch einmal vor, über was Sie gleich abstimmen könnten:
Sie könnten abstimmen über den Arbeits- und Gesundheitsschutz für Pflegekräfte. Frau JanssenKucz hat dazu ausgeführt.
Sie könnten abstimmen über die Frage von Freilichtmuseen, und zwar nicht darüber, Herr Nacke, ob sie öffnen müssen, sondern darüber, ob sie öffnen dürfen. Das ist der Punkt, über den wir heute diskutieren und abstimmen wollen.
Sie könnten abstimmen über die Frage, wie genau die Förderprogramme und Unterstützungsprogramme für die Gastronomie ausgestaltet werden.
Sie könnten abstimmen über die Frage, ob Sie sich Alleinstehenden und natürlich auch Alleinerziehenden und anderen Gruppen mehr widmen wollen und hier Ausnahmeregelungen schaffen wollen oder ob Sie sie im Stich lassen.
Sie könnten abstimmen über die Öffnung von Bibliotheken.
Sie könnten abstimmen über den Infektionsschutz im Schulbusverkehr.
Sie könnten abstimmen über eine Stärkung der kommunalen Ordnungsämter.
Sie könnten abstimmen über Coronaschutz bei Werkvertragsarbeiterinnen und -arbeitern in
Schlachthöfen.
Sie könnten abstimmen über die Öffnung von Zoos und Tierparks.
Sie könnten über alles das abstimmen. Sie machen es nicht, weil Sie nicht entscheidungsfähig sind. Deswegen hoffen Sie, dass die Landesregierung es schon richten wird. Das ist in der Tat kein starker Parlamentarismus, Herr Siebels!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz der Aussage von Herrn Heineking möchte ich den Vorschlag des Kollegen Bode von vorhin aufgreifen und beantragen, den Gesetzentwurf inklusive des Änderungsantrages in den Ausschuss zurückzuüberweisen. Das kann dann zügig bis zum Dezember beraten und anschließend verabschiedet werden.
Für den Fall, dass Sie das ablehnen, beantrage ich eine namentliche Abstimmung über unseren Änderungsantrag.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Siebels hat recht, und ich stimme ihm voll zu.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin Reimann, nachdem während des ersten Lockdowns - wir alle erinnern uns schmerzlich daran - Spielplätze, Parks, Parkbänke und Ähnliches komplett abgesperrt worden sind, frage ich die Landesregierung, ob sie nach dem jetzigen Stand davon ausgeht, dass in dieser Welle wenigstens Spielplätze, Parks und andere solche Gelegenheiten draußen geöffnet bleiben, also ob dies das Bestreben der Landesregierung ist? Oder drohen diese Maßnahmen bereits wieder in ein oder zwei Wochen?
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Reimann, erst einmal vielen Dank für die klare Antwort auf meine erste Frage zu den Spielplätzen. Das hat mich sehr gefreut.
Vor diesem Hintergrund stelle ich jetzt eine Frage in Bezug auf die Alleinstehenden, die allein lebenden Menschen. Frau Hamburg hatte diesen Aspekt vorhin in der Besprechung angesprochen.
Wie wird die Landesregierung unter den geltenden Verordnungen verhindern, dass Menschen, die allein wohnen, regelrecht vereinsamen, weil sie sich nach der engen Auslegung der Verordnung in der Tat nur noch mit einer anderen Person treffen dürfen? Wie wird auf die besonderen Bedürfnisse dieser Gruppe eingegangen, um Vereinsamung und Einsamkeit, die schwerwiegende gesundheitliche bzw. seelische Folgen haben können, zu verhindern?
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund Ihrer Antwort, Frau Ministerin Reimann, frage ich, welche Fehler Sie denn im Geschäftsbereich des Justizministeriums sehen und welche Fehler Sie in Ihrem Geschäftsbereich sehen, die Sie sozusagen durch
diese Verbesserung der Meldewege beheben wollen.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen, Frau Ministerin Reimann, frage ich die Landesregierung ganz konkret: Wann in 2021 werden die zusätzlichen Plätze zur Verfügung stehen? Wird das im Januar oder im Dezember oder im Juni sein? Ich bitte um etwas konkretere Ausführungen: Wann sind die Kapazitäten im Maßregelvollzug in Niedersachsen, die wir so dringend brauchen, erhöht?
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Prange, zu Ihrem Entlastungsangriff gegen die FDP-Fraktion: Uns eint ausdrücklich die Kritik an der Privatisierung der
Landeskrankenhäuser im Jahr 2007. Das war natürlich ein Fehler, und das war - das darf man nicht vergessen - in Teilen verfassungswidrig.
Das war ein klarer Fehler. Keine Frage! Aber wenn ich mich recht erinnere, war die damals zuständige Sozialministerin, Mechthild Ross-Luttmann, Mitglied der der CDU, und der damals zuständige Finanzminister, Hartmut Möllring, war ebenfalls Mitglied der CDU. Ich verstehe ja, dass Sie, um den Koalitionsfrieden in Ihrer brüchigen Großen Koalition nicht zu gefährden, versuchen, dem kleinen Koalitionspartner von damals die Verantwortung zuzuschieben.
Auch Sie, Herr Prange wissen, dass Sie in dieser Frage in Wahrheit eine ganz tiefgreifende Differenz innerhalb Ihrer eigenen Koalition haben, die Sie hier zuzukleistern versuchen.
Der zweite Punkt, Herr Prange: Auch die Sozialministerin hat mittlerweile - zu Recht, wie ich finde - Kritik an der damaligen Privatisierung geäußert und deutlich gemacht, dass sie in der Tat einiges erschwert. Ohne Privatisierung wären nicht alle Probleme ungeschehen, aber die Privatisierung erschwert einiges in der Steuerung.
Nur, bei dieser Kritik kann man es doch als Ministerin nicht belassen! Sie stehen doch in der Verantwortung, daraus Handlungen und Maßnahmen abzuleiten. Wo ist denn Ihr Plan für den Rückkauf der Landeskrankenhäuser? Wo ist denn Ihr Plan für die Wiederverstaatlichung, wie Thüringen, unser Nachbarland, es jetzt macht? Also, Herr Prange, das ist viel zu wenig, hier als Koalition nur Probleme zu beschreiben und sich den Lösungsansätzen zu verweigern.
Sie haben zu Recht angesprochen, dass es schwierig ist, Personal zu gewinnen. Das ist natürlich in der Tat auch im Bereich des Justizvollzugs der Fall. Allerdings müssen wir hier auch dazu jetzt gemeinsam über Konzepte diskutieren: Wie können wir dauerhaft zu mehr Personalgewinnung kommen? Wie können wir die Tätigkeiten dort attraktiver machen? Wie können wir vielleicht über Quereinstieg oder ähnliche Maßnahmen etwas bewirken?
Da wäre doch die Landesregierung - Frau Ministerin Reimann, Frau Ministerin Havliza - in der Verantwortung, hier offensiv Konzepte vorzustellen und sich nicht nur darauf zu beschränken zu sagen, dass Mittel in den Haushalt eingestellt sind und vielleicht irgendwann mal jemand gefunden wird. Das ist jedenfalls sehr dürftig, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ein Aspekt in dieser Debatte war dann aber wirklich neu, aber in der Konsequenz auch erschreckend. Frau Ministerin Havliza, Sie profilieren sich öffentlich immer wieder damit, dass Sie für harte Strafen, konsequente Strafverfolgung und Ähnliches eintreten wollen. Tatsächlich sind Sie aber nach den Aussagen Ihrer Kabinettskollegin Reimann offenkundig nicht in der Lage, nur die Meldewege innerhalb Ihres Hauses so zu organisieren, dass die gesamte Landesregierung einen ordentlichen Überblick über die Situation des Straftatenaufkommens hat. Das kann es doch nicht sein, Frau Havliza! Hier müssen Sie in Ihrem Haus schnellstmöglich Abhilfe schaffen. Das ist so wirklich unverantwortlich.
Noch ein letzter Gedanke, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir diskutieren hier immer am Ende der Kette, nämlich, lieber Herr Kollege Watermann, bei der Verurteilung. Wenn wir alle zur Kenntnis nehmen, dass es immer mehr Straftäterinnen und Straftäter gibt, die suchtkrank sind, dann müssen wir uns doch alle miteinander fragen, wie wir im Bereich der Prävention mehr machen können. Wie können wir denn verhindern, dass es zu immer mehr Suchterkrankungen und in der Folge zu Straftaten kommt? Wie können wir verhindern, dass es zu Straftaten kommt? Wie können wir - ein weiterer Gedanke - Haft und Einsperren möglichst vermeiden, anstatt immer nur hinterherzulaufen und neue Haftplätze zu schaffen?
Ich finde, wir alle stehen als Gesellschaft in der Verantwortung, im Bereich Prävention und sozialer Arbeit viel mehr zu tun, als wir gegenwärtig tun.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Reimann, Sie selbst haben gerade auch das Thema Reiserückkehrer und die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin angesprochen. Vor dem Hintergrund, dass dort vereinbart wurde - das wurde ja auch bundesweit in den Medien berichtet -, dass ab sofort eine Mindestquarantäne für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer aus Risikogebieten von fünf Tagen gilt, aber gleichzeitig im Entwurf der novellierten Niedersächsischen Corona-Verordnung, die diese Woche in Kraft treten soll, weiterhin die alte Regelung steht, dass man bei einem negativen Corona-Test überhaupt nicht in Quarantäne muss, und drittens ergänzend wiederum Ihr Appell gekommen ist, doch auf jegliche Reise auch im Inland oder innerhalb von Niedersachsen zu verzichten, frage ich: Was wird denn nun in den Herbstferien in Niedersachsen gelten?
Herr Präsident! Lieber Herr Kollege Watermann, wenn wir uns nicht so gut verstehen würden und nicht so viele Jahre so gut zusammengearbeitet hätten, dann wäre ich geneigt, hier eine schärfere Erwiderung zu geben. Das mache ich aber nicht.
Frau Ministerin, zum einen: Ich glaube, Sie haben meine Frage gerade eben nicht vollständig beantwortet. Ich stelle das anheim. Ich hatte ganz klar gefragt: Welche Regelungen gelten für Reiserückkehrer aus Risikogebieten: die Regelung, die auf Landesebene jetzt drinsteht, oder die vom Bund? - Ich will die Frage aber nicht wiederholen, weil ich dann eine Frage verschwendet hätte.
Deswegen stelle ich Ihnen nun folgende Frage, bezogen auf die Gottesdienste und religiösen Zusammenkünfte: Warum erlässt die Landesregierung - schade, dass der Kollege Toepffer nicht dabei ist; der wollte solche Anregungen ja gerne haben -
- nicht im Hinblick auf die Weihnachtsgottesdienste und andere Gottesdienste die klare Maßgabe, dass solche religiösen Zusammenkünfte stattfinden können, wenn Abstands- und Hygieneregelungen eingehalten werden können, und dann ohne Personenobergrenze? Warum nicht einfach auf die Hygiene- und Abstandsregelungen konzentrieren anstatt auf solche Grenzen und damit viel Unsicherheit schüren?
Wie immer, Herr Präsident, ist nur das mein Bestreben hier vorne. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, ich frage Sie, warum in dem Entwurf der Verordnung nur für Sportveranstaltungen eine Ausnahme von der zahlenmäßigen Oberbegrenzung vorgesehen ist und warum diese Ausnahme von mehr als 500 Personen nicht auch z. B. für große Kulturveranstaltungen wie Konzerte und Ähnliches im Freien gilt. Warum wird die Kultur benachteiligt?
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal - das hat mein Vorredner von der CDU, Herr Hillmer, schon ganz richtig dargestellt -: Die Krise der Gastronomie, liebe AfD-Fraktion, hat ihre Ursache doch nicht im Bußgeldkatalog und in der Politik der Landesregierung, sondern Grund für die Krise der Gastronomie und übrigens auch für die Krise aller anderen Branchen in diesem Land ist doch das Coronavirus. Das müssen Sie doch endlich mal zur Kenntnis nehmen, liebe AfD!
In der Tat - es ist bereits gesagt worden -: Das Sammeln von Adressdaten war doch Voraussetzung dafür, dass die Gastronomie überhaupt wieder verantwortungsvoll öffnen konnte. Hätten wir diese Maßnahme nicht, wäre es doch auch heute noch kaum verantwortbar, größere Ansammlungen von Menschen, das Öffnen der Gastronomie und Ähnliches zuzulassen. Denn dann wäre im Falle von Infektionen überhaupt nicht nachvollziehbar, wer sich wo und wie infiziert hat.
Ich darf nur daran erinnern, dass wir im Sommer dieses Jahres ganz engagiert über den österreichischen Ort Ischgl diskutiert haben, wo sich das Virus in der Tat in der örtlichen Gastronomie massiv ausgebreitet hat. Schauen Sie doch jetzt mal, was in Bayern, in Garmisch-Partenkirchen und anderswo, passiert, wenn in der Gastronomie die Abstandsregeln und andere Hygieneregeln nicht eingehalten werden! Das sind doch die wahren Gefahren für das Vertrauen in die Gastronomie, und nicht das, was Sie von der AfD hier zu suggerieren versuchen.
Ja. Vielleicht hilft ihm das ja noch weiter - oder uns allen.
Herr Kollege, zum Glück steht es uns beiden als Parlamentarier nicht zu, konkrete Einzelfälle in diesem Land zu beurteilen.
- Herr Henze, wollen Sie die Antwort hören oder nicht? - Gut, dann versuchen Sie mal, Herrn Bothe zur Ruhe zu bringen.
Lieber Herr Henze, wenn ein Gast „Micky Maus“ in eine Liste einträgt, dann kann, glaube ich, jeder Gastwirt in diesem Land erkennen, dass das wahrscheinlich nicht sein richtiger Name ist. Das müssten auch Sie erkennen. Und dann kann natürlich nach dem richtigen Namen gefragt werden.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Stichwort „Schweden“: Die Freundinnen und Freunde in Schweden haben es nicht verdient, pauschal beschimpft zu werden, wie es zum Teil zu hören und zu sehen ist; sie haben es aber auch nicht verdient, von der AfD für ihre Politik in Anspruch genommen zu werden.
In Schweden - nehmen Sie das doch zur Kenntnis, Herr Henze! - ist es eben nicht so, wie Sie gesagt haben, dass die Gastronomie einfach so ohne Auflagen offen geblieben wäre. In Schweden gab es ganz ähnliche Auflagen für die Gastronomie wie hier in Niedersachsen. Es gab Abstandsregeln; die Gastronomie wurde nach draußen verlagert; es gab im April Restaurantschließungen. Das alles können Sie in den Zeitungen nachlesen. Also tun Sie doch nicht so, als wäre Schweden einen ganz anderen Weg gegangen und hätte im Bereich der Gastronomie nichts unternommen! Das stimmt einfach nicht. Das ist im Grunde genommen eine Verleumdung der schwedischen Regierung, Herr Henze, was Sie da machen.
Letzter Punkt: zum Bußgeldkatalog. Natürlich kann und muss man ihn in vielen Teilen auch kritisieren; nicht zuletzt deswegen, weil es zunächst nicht gelungen ist, ihn ordnungsgemäß in Kraft zu setzen. Dass aber gerade die AfD grundsätzlich infrage stellt, dass die Einhaltung von Regeln, die aufgestellt werden, auch in irgendeiner Form überwacht werden muss und dass Zuwiderhandlungen sanktioniert werden müssen, entlarvt, dass es Ihnen in der Tat überhaupt nicht um eine stringente Politik geht. An anderer Stelle sind Sie immer diejenigen, die sich als Verfechter von Recht und Ordnung gerieren, und hier sagen Sie, dass jegliche Sanktionen aufgehoben werden müssen. Das, lieber Herr Henze, ist mehr als widersprüchlich.
Allerletzter Punkt: Auf einen gewichtigen Problembereich der Gastronomie sind Sie überhaupt nicht eingegangen, und zwar darauf, dass die Menschen in diesem Land darauf vertrauen können müssen, dass die Daten, die sie in der Gastrono
mie abliefern, auch nur dafür verwendet werden, wofür sie hinterlassen worden sind.
Der Datenschutz muss von den Gastronomen ernst genommen werden, er muss aber auch von den staatlichen Behörden ernst genommen werden. Es ist schon sehr, sehr problematisch, wenn dann z. B. die Polizei an manchen Stellen in diesem Land auf die Idee kommt: „Ach Mensch, da liegen reichlich Datensätze, die können wir ja mal für unsere Ermittlungsverfahren nutzen.“ Das kann nicht sein! Das ist eine Zweckentfremdung, und das untergräbt in der Tat auch das Vertrauen in solche Corona-Maßnahmen. Das muss abgestellt werden.
Vielen Dank.
Na, eine noch!
Lieber Herr Henze, zum einen: Ich glaube, wenn Sie mal nach draußen schauen würden, sähen Sie, dass Heizpilze gegenwärtig nicht die größte Sorge der Gastronomie sind.
Zum anderen sollten wir hier nicht kleinteilige Debatten über die Frage führen, wie Gastronomie im
Außenbereich ermöglicht werden kann. Wir sind jederzeit bereit, über klimafreundliche, energiesparende Lösungen zu diskutieren. Was aber nicht sein kann, ist, dass man in der Hoffnung, irgendwie etwas mehr Umsatz zu erzielen, jede Menge CO2 für einen kurzfristigen Effekt in die Luft bläst. Das kann auf keinen Fall richtig sein.
Aber diese Frage juckt Sie natürlich nicht, weil Sie ja nicht nur die Corona-Krise, sondern auch die Klimakrise leugnen, insofern sind Sie in dieser Frage wenigstens konsequent.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion unterstützt natürlich den Geschäftsordnungsantrag des Kollegen
Dr. Birkner auf Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunkts. Hilfsweise beantragen wir die Herbeizitierung des Herrn Ministerpräsidenten, damit er selbst zu dieser Angelegenheit Stellung nehmen kann.
Denn das geht in der Tat so nicht! Unabhängig davon, dass wir verschiedene Rollen haben, Herr Kollege Siebels, sollten Sie sich doch noch einmal die Abläufe vergegenwärtigen.
Am Montag dieser Woche hat der Herr Ministerpräsident eine Regierungserklärung abgegeben, in der er in sehr allgemeiner Form - man könnte auch sagen: als dünne Suppe - über die Corona-Lage hier gesprochen hat. In der Tat hat er angedeutet, dass möglicherweise irgendwann weitere Schritte und Lockerungen erfolgen können.
Am Dienstagabend hat der Herr Ministerpräsident hier sehr stolz darüber berichtet, dass nun ausgerechnet in der Fußball-Bundesliga Großveranstaltungen zugelassen sein sollen.
Er hat davon gesprochen, dass es eine sechswöchige Testphase geben soll - auch daran darf ich erinnern - und auch dazu gesagt, dass seine Regierung erwäge, andere und weitere Schritte zu unternehmen.
Einen halben Tag später lesen wir - wir zumindest, Herr Siebels - in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, dass bereits ganz konkrete Schritte für weitere Lockerungen, weitere Erlaubnisse für Großveranstaltungen zum 1. Oktober, also in etwas mehr als zwei Wochen, in Kraft treten sollen - das alles, Herr Siebels, ohne dass das Parlament in irgendeiner Form die Möglichkeit hatte, darüber zu diskutieren, dazu Stellung zu nehmen und Meinungen dazu zu äußern.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Wenn Sie sagen, dass es der Opposition nur um die Frage geht, wie sie eingebunden ist, dann liegen Sie völlig falsch, Herr Siebels. Es geht um die grundsätzliche Frage, wie in einer Zeit, in der diese Landesregierung - ganz ohne Frage aus guten Gründen - die weitreichendsten Grundrechtseingriffe in der Geschichte des Landes Niedersachsen vorgenommen hat, die gewählte Volksvertretung aller Menschen in Niedersachsen, dieser Niedersächsische Landtag, die Möglichkeit hat, über Sinn und Zweck, Ausmaß und Reichweite einzelner Maßnahmen und ihre Folgen zu diskutieren und gegebenenfalls andere Vorschläge zu unterbreiten, Kritik anzubringen und damit seiner Aufgabe als gewählte Volksvertretung nachzukommen.
Dieser Aufgabe können wir aber nicht nachkommen, Herr Siebels, wenn der Herr Ministerpräsident mehr mit den Medien kommuniziert als mit diesem Landtag.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidenten. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Nacke, Herr Siebels, die Menschen in diesem Land lesen auch Zeitung - erfreulicherweise. Das ist ein wichtiger Bestandteil der demokratischen Willensbildung. Und die Menschen lesen jetzt in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung und in anderen Medien von Lockerungen zum 1. Oktober.
Wenn es so sein sollte, wie Sie sagen, Herr Nacke, dass das alles noch gar nicht sicher ist und dass das alles vielleicht gar nicht so kommt, dann wäre es ja umso wichtiger, dass der Herr Ministerpräsident hier ans Redepult tritt und gegenüber der Öffentlichkeit klarstellt: Liebe Leute, macht euch nicht zu viele Hoffnungen bzw. zu viele Sorgen - was auch immer -, das ist alles noch nicht so beschlossen, das ist alles noch im Überlegungsstadium. - Dann wäre es doch umso wichtiger, Herr Nacke, dass darüber Klarheit hergestellt wird, anstelle dieses arroganten und ignoranten Schweigens.
Um einen inhaltlichen Aspekt einmal zu betonen, Herr Siebels: Wir haben hier beide im Saal gesessen, als der Herr Ministerpräsident davon gesprochen hat, dass es bei der Öffnung von Fußballspielen eine sechswöchige Erprobungsphase geben soll. Wir zumindest sind davon ausgegangen, dass das selbstverständlich auch für andere Großveranstaltungen gilt, weil sich natürlich auch das Infektionsrisiko nicht fundamental unterscheidet, wenn die gleiche Personenanzahl zum Fußball oder zum Tanzen zusammenkommt.
Dass Sie hier gestern Abend verkünden „Wir machen erst einmal sechs Wochen Probephase“ - wir finden es ausdrücklich richtig, erst einmal zu schauen, nicht zu viel auf einmal zu lockern, damit man nicht eventuell den Überblick über das Infektionsgeschehen verliert - und dass wir dann am nächsten Tag lesen müssen, dass es aber schon in zwei Wochen noch viel weitergehende Großveranstaltungen geben können soll, passt nicht zusammen. Entweder hat der Herr Ministerpräsident hier gestern Abend etwas Falsches erzählt, oder der Zeitungsbericht ist falsch.
In beiden Fällen ist es notwendig, dass Sie sich hier dazu erklären.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Zunächst, Herr Minister, möchte ich mich im Namen des Hauses entschuldigen, dass wir Ihr Lieblingsinstrument, die Mündlichen Anfragen, abgeschafft haben. Insofern bleibt uns jetzt nur noch das Instrument der Zwischenfragen in der Aktuellen Stunde.
Aber im Ernst: Da Sie sich gerade zum wiederholten Male an der Wolfspolitik Ihres Amtsvorgängers, Herrn Stefan Wenzel, abgearbeitet haben, möchte ich der Vollständigkeit halber nachfragen, wie viele Wölfe denn Ihr Amtsvorgänger besendert und entnommen hat und wie viele Sie besendert und entnommen haben.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. Ich frage Sie auch vor dem Hintergrund der gestrigen Aussprache über Ihre Regierungserklärung, wie Sie die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes Niedersachsen nach einem Investitionsfonds für Niedersachsen bewerten und ob Sie sie unterstützen.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantrage hiermit im Namen meiner Fraktion die Erweiterung der Tagesordnung der heutigen Sitzung um unseren Entschließungsantrag in der Drucksache 18/7437.
Dieser fordert die Landesregierung erstens auf, am kommenden Freitag im Bundesrat dem Gesetzentwurf der Länder Berlin und Thüringen zuzustimmen, der es Ländern ermöglichen soll, eigene Landesaufnahmeprogramme für Geflüchtete ohne Zustimmung des Bundesinnenministers auf den Weg zu bringen. Zweitens fordert der Entschließungsantrag die Landesregierung auf, deutlich mehr Geflüchtete von verschiedenen griechischen Inseln aufzunehmen und sich außerdem für einen europäischen Parteischlüssel einzusetzen.
Folgendes zur Begründung meines Geschäftsordnungsantrags:
Bei der Befragung des Ministerpräsidenten haben wir heute Morgen die bemerkenswerte Antwort von Ihnen, Herr Weil, bekommen, dass Sie über diesen Gesetzentwurf der Länder Berlin und Thüringen noch nicht informiert seien.
Zur Erinnerung: Der Gesetzentwurf liegt seit Oktober 2019 im Bundestag.
Nun sei Ihnen zugutegehalten, dass die Befragung des Ministerpräsidenten sehr spontan als neues Instrument eingeführt worden ist. Insofern haben wir Sie vielleicht auf dem falschen Fuß erwischt. Aber wenn einfach nur das der Fall sein sollte, wäre es umso wichtiger, dass wir die Tagesordnung heute erweitern, damit auch die Landesregierung noch einmal die Gelegenheit hat, ihre Position zu dieser am Freitag anstehenden, in der Flüchtlingspolitik so wichtigen Fragestellung hier im niedersächsischen Parlament darzulegen und zu erklären.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin immer noch bei der Begründung des Geschäftsordnungsantrages.
Der Innenminister hat heute ein Statement herausgegeben, das ausdrücklich unsere Zustimmung hat. Er hat nämlich gesagt, dass die jetzt im Raum stehende Zahl von 1 500 Geflüchteten, die aufgenommen werden sollen, aus seiner Sicht viel zu niedrig ist. Auch vor diesem Hintergrund halten wir es für notwendig, dass das Parlament hier darüber diskutiert und der Landesregierung auch Rückendeckung für ihren Wink gibt, dass wir als Niedersachsen eine größere humanitäre Verantwortung übernehmen können und wollen, als es bislang im Raum steht und ermöglicht wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen - und wir haben das schon mehrfach betont -, dass Niedersachsen - und das ist ausdrücklich das Verdienst des früheren CDU-Ministerpräsidenten Ernst Albrecht und der schwarz-gelben Koalition - eine lange Tradition hat, als Land mit der Aufnahme von Menschen, die in Not sind, voranzugehen. Ich darf an die Aufnahme der Boatpeople erinnern.
An diese Tradition sollen und wollen wir auch heute anknüpfen, und darum halten wir diesen Entschließungsantrag und diese Rückenstärkung für den Kurs des Ministerpräsidenten und auch des Innenministers für notwendig, damit diese Koalition am Freitag sich auch mit einer Stimme für die Aufnahme von Geflüchteten aussprechen kann.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf eines möchte ich schon noch einmal hinweisen - das ist mir in der Debatte wichtig, damit da kein falscher Zungenschlag reinkommt; Herr Grascha hat es gerade schon zu Recht gesagt -:
Wir haben in der Tat unsere parlamentarischen Instrumente genutzt, nämlich die Befragung des Ministerpräsidenten. Und wir sind selbstverständlich davon ausgegangen, Herr Nacke, dass wir am Dienstag, wenn am Freitag der Bundesrat zusammenkommt, auf dessen umfangreicher Tagesordnung auch ein entsprechender Gesetzentwurf steht, über dessen Inhalt zumindest seit Tagen intensiv diskutiert wird, nämlich über die Frage, ob Länder eigenständig in der Lage sein können, Geflüchtete aufzunehmen - und zu dieser Thematik haben sich sowohl der Ministerpräsident als auch der Innenminister mehrfach geäußert -, in der Befragung des Ministerpräsidenten eine klarere Antwort bekommen, als wir hier bekommen haben.
Das ist der Ausgangspunkt. Und nach diesem Ergebnis dieser Befragung hielten wir es dann in der Tat für notwendig, diesen Entschließungsantrag auf den Weg zu bringen.
Nun ist es nach der Geschäftsordnung ja so, dass sich eine Abstimmung erübrigt hat, weil in der Tat nicht nur eine, sondern sogar mehrere Fraktionen widersprochen haben. Das finde ich schade.
Gleichwohl würde ich hilfsweise aber den Antrag von Herrn Nacke aufgreifen wollen, dass der Ältestenrat heute Abend einberufen wird und darüber befindet, wie wir dieses Thema noch in die Tagesordnung integrieren, damit es in der Tat in der aktuellen Lage auch hier im Landtag besprochen werden kann.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ministerpräsident, auch ich schließe mich ausdrücklich dem Dank für die zeitnahe Unterrichtung und nach Lage der Dinge und angesichts der Kürze der Vorbereitungszeit umfangreiche Unterrichtung an. Ich möchte meinen Dank aber ebenso wie der Kollege Dr. Birkner mit einigen Forderungen verbinden.
Sie haben gerade angedeutet, dass dann natürlich auch ähnliche Konzepte und Maßgaben auch für andere Veranstaltungen gelten sollen; Herr
Dr. Birkner hat es angesprochen. Das ist natürlich in der Tat gerade in der Lage, in der wir als Land im Moment sind, ein wichtiger Punkt. Wir haben gestern schon darüber gesprochen, dass viele Leute in der Veranstaltungswirtschaft händeringend darauf warten, wann sie unter Pandemiebedingungen wieder loslegen können.
In der Lage ist es natürlich auch eine Frage der Gerechtigkeit, dass man nicht den Eindruck bekommt, dass die Fußball-Bundesliga sozusagen eine Vorzugsbehandlung bekommt und die Veranstaltungswirtschaft hinten herunterfällt. Sie wissen, dass die Fußball-Bundesliga der Ausgangspunkt war. Sie haben auch andere Sportarten genannt. Aber natürlich war, wie wir alle wissen, die FußballBundesliga mit der Ausgangspunkt.
Insofern ist Ihre Ankündigung, das schnell auf andere Bereiche auszudehnen, sehr wichtig. Wir nehmen das sehr ernst und begrüßen es natürlich, aber die Ausdehnung fordern wir natürlich auch ein.
Ich möchte einen weiteren Aspekt ansprechen. Lassen Sie uns einmal nur den Fußball betrachten! Auch in meiner Fraktion gibt es sehr viele Fußballfans von verschiedenen Vereinen. Wir dürfen aber nicht den Fehler machen - das gilt für die anderen Sportarten ebenso -, uns immer nur auf die ersten und zweiten Ligen zu konzentrieren. Wir haben gerade die erste Runde des DFB-Pokals erlebt. Gerade der DFB-Pokal lebt doch wie kein anderer Wettbewerb von dem Duell Klein gegen Groß und dass es für die kleinen Vereine auch einmal ein Fest ist, einen großen Bundesligisten bei sich zu Gast zu haben und vielleicht auf heimischem Acker mit heimischem Publikum sogar einmal eine Überraschung zu schaffen.
Wir mussten aber in dieser Runde des DFB-Pokals sehen, dass aufgrund der hohen Hygieneauflagen viele unterklassige Fußballvereine - zu nennen ist z. B., Herr Bode, Eintracht Celle -
von sich aus - - -
- Ich wollte es gerade sagen: Wir alle hätten uns ein anderes Ergebnis gewünscht. Aber vor allem hätten wir uns doch gewünscht, dass dieses Spiel in Celle, in Niedersachsen, stattgefunden hätte und nicht in Bayern und somit dieser Heimvorteil, der gewünscht ist, hätte zur Geltung kommen können.
Also, Herr Ministerpräsident, ich finde es wichtig, dass beim Erarbeiten der Hygienekonzepte dafür gesorgt wird, dass eben nicht die Spaltung zwi
schen oberen und unteren Ligen, Profivereinen und Amateurclubs noch vertieft wird, sondern dass auch unten im Amateurbereich Spiele vor Publikum möglich sein müssen - aber natürlich unter Hygienebedingungen; das ist keine leichte Aufgabe, was mir klar ist. Aber da sind Sie eben in der Verantwortung.
Ein letzter Punkt. Es hat dazu schon ein Gespräch gegeben. Ich höre, dass es möglicherweise im Laufe des morgigen Tages noch eine Unterrichtung zur Situation der Geflüchteten nach Moria, zum Kompromiss auf Bundesebene und zum Verhalten der Landesregierung geben wird. Ich finde das sehr, sehr wichtig. Es darf nicht so sein, dass am Ende dieses Plenarabschnittes steht, dass die Niedersächsische Landesregierung über Konzepte im Bereich der Fußball-Bundesliga unterrichtet hat, aber sich an keiner Stelle zur Situation der Geflüchteten und der Flüchtlingspolitik geäußert hat. Das darf aus meiner Sicht nicht passieren. Insofern würde ich eine solche Unterrichtung im Laufe des morgigen Tages sehr, sehr begrüßen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Kollege Emden, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.
Vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen frage ich Sie: Warum haben Sie weder zu der gestrigen Thematik des Internethandels mit Tieren, die die große Koalition eingebracht hat, noch zu unserer Thematik, dem Exotenhandel, jemals eine eigene parlamentarische Initiative auf den Weg gebracht, wenn Sie doch so ein leidenschaftlicher Tierschützer sind und Ihnen das Thema doch so am Herzen liegt und Ihnen nicht weit genug geht, wie Sie sagen?
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal vielen Dank, Herr Kollege Siebels, für die ausführliche Einbringung des gemeinsamen Antrags. Wir werden ihn ja aller Voraussicht nach dann im Oktober-Plenum endgül
tig beraten und beschließen und damit diesen Ausschuss einsetzen.
In der Tat - Herr Siebels, Sie haben das zu Recht dargestellt; der Kollege Grascha hat das auch getan; das darf man bei aller Nachbetrachtung natürlich nie vergessen - war die Situation im März und im April einfach so, dass wir ganz vieles nicht wussten, und zwar nicht nur wir hier in Niedersachsen, sondern in ganz Deutschland und auch weltweit. Über ein vergleichsweise neuartiges Virus, auch wenn es in China offensichtlich schon viele Monate grassierte, wusste man einfach relativ wenig. Es ist ausdrücklich nachvollziehbar, dass alle Landesregierungen in Deutschland - nicht nur diese, sondern in allen politischen Farbkonstellationen - dann zunächst sehr schnell relativ drastische Maßnahmen ergriffen haben. Wie gesagt, ist das aus der Zeit heraus natürlich verstehbar und nachvollziehbar.
Gleichwohl ist es richtig und notwendig, jetzt mit etwas Abstand - immer noch in der Pandemie; das darf man nie vergessen; aber trotzdem mit etwas Abstand - zu der dramatischen Situation als Parlament, als Volksvertretung der Menschen in Niedersachsen dann noch einmal rückblickend zu schauen: Welche Maßnahmen waren auch in dieser Schärfe notwendig? Welche Maßnahmen hätten weniger drastisch ausfallen können? Dazu hat der Kollege Grascha ja auch schon einiges gesagt. Was hätte man vielleicht auch anders machen müssen?
Ich will beispielhaft einmal den ganzen Bildungsbereich herausgreifen. Da kam es zu flächendeckenden bundesweiten Schulschließungen und ehrlicherweise einer Situation, in der dieses Land darauf nicht annähernd vorbereitet war. Die Situation der Schülerinnen und Schüler in ihren jeweiligen Wohnungen und Häusern war sehr, sehr unterschiedlich. Für den, der eine gute Internetverbindung, eine gute Computerausstattung und vielleicht noch einen großen Garten hatte, war das relativ gut aushaltbar. Auch für ihn waren das Einschränkungen; das sollte man nicht kleinreden; aber das war relativ gut vertretbar. Für den, der in einer kleinen, engen Wohnung gelebt hat, vielleicht ohne Balkon und Garten, ohne schnelles Internet oder mit einem Computer, den man sich mit der ganzen Familie teilt, war das schon sehr, sehr viel schwerer erträglich - vor allem in der Zeit, in der draußen auch wirklich alles geschlossen war. Ich will noch einmal daran erinnern. Wir hatten eine Zeit, in der kein öffentlicher Platz, kein Spielplatz, kein Park zugänglich war. Wenn Sie dann in einer kleinen
Wohnung leben müssen, ist das schon ein herber Einschnitt.
Damit will ich Folgendes sagen: Wir sollten rückblickend auch betrachten, wie man, falls wir in vergleichbare Situationen kämen, diese doch noch ganz besonderen Probleme schon frühzeitig von Anfang an abmildern könnte, um zu verhindern, dass hier Menschen tatsächlich drastisch in ihrem Alltag eingeschränkt werden und sich daraus vielleicht wirklich schwere Probleme, schwere soziale und andere Verwerfungen ergeben.
Ein anderer Aspekt - das hat Herr Grascha angesprochen - ist das komplette Besuchsverbot in Senioren- und Pflegeheimen. Aus der Zeit heraus ist das sicherlich erklärbar. Wir haben ja auch erlebt, dass es da, wo in einem Seniorenheim das Virus ausgebrochen ist, sehr schnell zu sehr vielen Todesfällen kam, die natürlich dramatisch und unendlich traurig sind. Gleichwohl hatte dieses Besuchsverbot, ohne dass die Ausgleichsmaßnahmen wie z. B. Videotelefonie und Ähnliches so schnell da waren, natürlich auch drastische Folgen wie Vereinsamung und hat auch zu einsamen Toden geführt. Das ist ein weiterer Aspekt, bei dem wir genau hinschauen müssen und überlegen müssen: Welche Konzepte können wir jetzt entwickeln, um zukünftig vergleichbare Situationen abzumildern?
Letzter Punkt: Herr Grascha hat völlig zu Recht die parlamentarische Kontrolle und Begleitung angesprochen. Hier müssen wir dringend nach vorne kommen. Gerade auch, um die Akzeptanz und die Qualität solcher Maßnahmen zu verbessern, ist es notwendig, dass dieser Landtag, die gewählte Volksvertretung, und zwar nicht nur die Opposition, sondern natürlich auch die Koalitionsfraktionen stärker als bislang bei allen Entscheidungen beteiligt werden.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst, Herr Ministerpräsident, vielen Dank für diese Regierungserklärung. Guter Brauch wäre es allerdings gewesen, Regierungserklärungen so rechtzeitig anzukündigen, dass der Landtag sich beim Erstellen der Tagesordnung darauf einstellen kann.
Aber da, Herr Ministerpräsident, wussten Sie ja nicht, dass es vielleicht angezeigt gewesen wäre, in der ersten Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause in einer - wie Sie selbst eingeräumt haben - immer noch bewältigten Pandemie das Parlament über Ihren aktuellen Kurs in dieser Krise zu informieren. Das ist leider symptomatisch für den Umgang dieser Regierung mit dem Parlament. Kommen Sie endlich von Ihrem hohen Ross gegenüber den gewählten Abgeordneten herunter, Herr Weil!
Vielsagend und aussagekräftig ist bekanntlich auch das, was man nicht gesagt hat. Und das war bei Ihnen leider einiges. Herr Weil, auch wenn Sie sich kurz gefasst haben - was ja erst einmal nicht schlecht sein muss -,
hatten Sie vielleicht trotzdem Gelegenheit, alle wichtigen Aspekte anzusprechen, anstatt sich allein in immerhin weitgehend zutreffenden Zustandsbeschreibungen zu ergehen. Sie haben
wenig dazu gesagt, was die Regierung in den kommenden Monaten in dieser Situation ganz konkret zu tun gedenkt.
Wir stehen in einer dramatischen Wirtschaftskrise, in einer nicht bewältigten Pandemie, vor gewaltigen Herausforderungen im Bildungsbereich, vor einem völligen Einbruch der kommunalen Einnahmen. Konkrete Maßnahmen und Handlungsschritte von Ihnen? - Heute leider Fehlanzeige, Herr Ministerpräsident!
Sie sagen ganz allgemein, Arbeitsplätze würden bei Ihnen auch zukünftig im Mittelpunkt stehen. Wer wollte da widersprechen? Das klingt ja sehr salbungsvoll. Aber was heißt das denn konkret für Ihre Politik?
Herr Weil, Sie wissen es: Auch die Klimakrise macht keine Corona-Pause. Wir müssen gleichzeitig mit der Pandemiebekämpfung natürlich auch den Klimaschutz weiter vorantreiben.