Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 2. Sitzung im 2. Tagungsabschnitt des Landtages der 18. Wahlperiode.
Meine Damen und Herren, am 18. September 2017 verstarb der ehemalige Abgeordnete Dr. Egbert Möcklinghoff im Alter von 93 Jahren. Egbert Möcklinghoff gehörte dem Niedersächsischen Landtag als Mitglied der CDU-Fraktion von 1982 bis 1986 an. Egbert Möcklinghoff wurde mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik ausgezeichnet. Wir werden den Kollegen in guter Erinnerung behalten und widmen ihm ein stilles Gedenken. - Ich danke Ihnen.
Da ich sehe, dass die Reihen vollständig gefüllt sind, darf ich nun die Beschlussfähigkeit des Hauses feststellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute ein Geburtstagskind in unseren Reihen. Geburtstag hat der Abgeordnete Björn Thümler, dem wir sehr herzlich gratulieren.
Wir kommen nun zur Tagesordnung: Die Einladung für diesen Tagungsabschnitt sowie die Tagesordnung liegen Ihnen vor. Die heutige Sitzung soll demnach gegen 16.35 Uhr enden.
Da in der 1. Sitzung des Landtages noch kein vollständiges Präsidium gewählt wurde, halte ich Sie damit einverstanden, dass ich bis zur Wahl des Präsidiums weiterhin gemeinsam mit dem doch sehr bewährten Team, Frau Byl und Herrn Raulfs, den vorläufigen Sitzungsvorstand bilde.
Ehe ich Ihnen jetzt gleich die Entschuldigungen, soweit welche vorliegen, mitteile, bitte ich alle Fotografen, die nicht wie vereinbart als Poolführer fungieren oder im Interesse des Landtages oder der Landesregierung Aufnahmen machen, den Plenarsaal zu verlassen. Die Kamerateams wer
den gebeten, die ihnen von der Landtagsverwaltung zugewiesenen Positionen zu beziehen. - Ich sehe, das alles ist heute sehr vorbildlich geregelt. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wie ich gerade gehört habe, lässt sich Belit Onay vorerst entschuldigen. Weitere Entschuldigungen liegen uns nicht vor.
Entsprechend der Benennung durch die Fraktionen hat sich der Ältestenrat in folgender Besetzung konstituiert: für die Fraktion der SPD Johanne Modder, Dr. Christos Pantazis, Ulf Prange, Uwe Santjer, Wiard Siebels, Ulrich Watermann; für die Fraktion der CDU Dr. Bernd Althusmann, Reinhold Hilbers, Editha Lorberg, Jens Nacke, Björn Thümler, Dirk Toepffer; für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Helge Limburg; für die Fraktion der FDP Christian Grascha; für die Fraktion der AfD Klaus Wichmann.
Dem Ältestenrat gehören ferner mit beratender Stimme an: die Präsidentin, zugleich als Vorsitzende, und die noch zu wählenden Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten.
Tagesordnungspunkt 3: Abschließende Beratung: Änderung der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages - Beschlussempfehlung des Ältestenrates - Drs. 18/6 - Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/8
Zu unserer Geschäftsordnung, deren Fortgelten wir in der 1. Plenarsitzung am 14. November 2017 durch einen Beschluss bekräftigt hatten, hat der Ältestenrat, der nach § 4 Satz 4 unserer Geschäftsordnung die Aufgaben eines Geschäftsord
nungsausschusses wahrnimmt, Ihnen nach § 100 Abs. 2 der Geschäftsordnung in der Drucksache 18/6 eine Beschlussempfehlung mit Vorschlägen zur Änderung dieser Geschäftsordnung vorgelegt. Derartige Vorschläge behandelt der Landtag nach der Geschäftsordnung sogleich in zweiter Beratung.
Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP zielt darauf, in § 5 der Geschäftsordnung einen neuen Satz 2 einzufügen.
Ich eröffne die Beratung und erteile das Wort zunächst Herrn Kollegen Wiard Siebels für die SPDFraktion. Bitte, Herr Siebels!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Guten Morgen! Ich begrüße Sie alle ganz herzlich.
Die erste Debatte in der neuen Legislaturperiode gleich hier im neuen Plenarsaal! In dieser Legislaturperiode gibt es eine große Änderung, nämlich eine Große Koalition, meine Damen und Herren. Das stellt uns auch in Bezug auf die Regelungen in der Geschäftsordnung vor neue Herausforderungen. Deswegen haben wir im Ältestenrat beschlossen, Änderungen vorzunehmen, die ich Ihnen kurz darlegen und begründen will.
Erstens nehme ich Bezug auf die Änderungen bei der Größe von Ausschüssen bzw. Unterausschüssen. Unsere Auffassung ist es, dass möglichst alle Fraktionen mit einem regulären Sitz in den entsprechenden Ausschüssen vertreten sein sollen. Deswegen haben wir für einige Ausschüsse - ich will sie im Detail nicht aufzählen; der Antrag liegt Ihnen vor - eine Änderung der Ausschussgröße vorgeschlagen. Die erste Zahl, bei der alle Fraktionen einen regulären Sitz erhalten, ist die 15. Deswegen haben wir bei verschiedenen Ausschüssen, u. a. beim Unterausschuss „Prüfung der Haushaltsrechnung“ - er hatte bisher 5 Mitglieder; in Zukunft soll er 15 Mitglieder haben -, eine Änderung vorgeschlagen, damit alle Fraktionen stimmberechtigt in diesen Ausschüssen vertreten sind, meine Damen und Herren. - Das ist die erste Änderung, bei der Ausschussgröße.
Zweiter Punkt: Wir stellen uns auch vor, die Oppositionsrechte im Präsidium auf besondere Weise zu berücksichtigen, und zwar haben wir dabei immer besonders auf den Dreiersitzungsvorstand Bezug genommen, der die Plenarsitzungen hier
leitet. Wir glauben, dass die Opposition dort angemessen vertreten sein soll. Deswegen schlagen wir eine Erhöhung der Zahl der Schriftführerinnen und Schriftführer um drei vor, sodass alle drei Oppositionsfraktionen einen zusätzlichen Sitz mit dem Ergebnis erhalten, dass im Dreiersitzungsvorstand die Opposition immer angemessen vertreten ist. Sie wissen, dass sich das Sitzungspräsidium in einem zweistündigen Turnus abwechselt. Deswegen haben wir die Erhöhung der Zahl der Schriftführer vorgeschlagen, meine Damen und Herren.
Jetzt komme ich zum letzten Punkt. Das dürfte der sein, der im Zweifel am umstrittensten ist, nämlich die Zahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten. Auch hierzu vertreten wir die Auffassung, dass die Opposition bei der Repräsentation des Landtags angemessen beteiligt werden muss,
eben auch im Sitzungsvorstand, der die Plenarsitzungen leitet. Deswegen ist vorgeschlagen und im Ältestenrat auch beschlossen worden, die Zahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten von drei auf vier zu erhöhen.
Nun gibt es dazu einen Änderungsantrag - er ist mir heute Morgen von der FDP-Fraktion zugegangen - mit der Maßgabe, alle Fraktionen regulär unter den dann - wenn ich das richtig verstanden habe - in der Summe fünf - - -
Bei der Wahl der Präsidentin und der Vizepräsidenten sollen also alle Fraktionen berücksichtigt werden. Ich will darauf hinweisen, dass das bisher im Landtag - jedenfalls für die Zeit, die ich überblicken kann - nicht der Fall gewesen ist.
Vielmehr hat es im Präsidium immer Zusammensetzungen gegeben, was Präsident und Vizepräsidenten angeht, bei denen nicht alle Fraktionen vertreten waren. Gleichwohl waren die Oppositionsfraktionen immer - jedenfalls soweit ich das überblicken kann - über die Schriftführer im Präsidium mit mindestens einem Platz vertreten. Genau diesen Zustand wollen wir erneut herstellen.
mutlich - das wird bei der Wahl gleich deutlich werden - von ihrem Recht, einen zusätzlichen Schriftführer zu stellen, keinen Gebrauch machen will. Ich frage mich ernsthaft, ob Sie in diesem Land jemals wieder Verantwortung übernehmen wollen.
Meine Damen und Herren, das ist also unser erster Vorschlag für die Änderung der Geschäftsordnung. Ich gehe ganz sicher davon aus, dass wir im Verlauf der nächsten Wochen auch über weitere Änderungen der Geschäftsordnung und möglicherweise übrigens auch über verfassungsrechtliche Änderungen in Bezug auf Minderheitenrechte - bei der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen usw. - reden wollen und auch werden. Ich glaube, dass wir zu gegebener Zeit die Debatten dazu führen werden. Aber heute geht es zunächst darum, das Präsidium für den Landtag aufzustellen und zu wählen. Dafür haben wir die entsprechende Geschäftsordnungsänderung vorgeschlagen. Wir bitten Sie um Zustimmung.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Parlamentarismus in Niedersachsen steht seit der letzten Landtagswahl vor einer besonderen Herausforderung. Wir haben hier jetzt eine übergroße Mehrheit von SPD und CDU. Ihr steht eine relativ kleine Opposition von drei Fraktionen gegenüber. Auch deswegen - aus unserer Sicht - haben die Parteivorsitzenden von SPD und CDU bei ihrem ersten Treffen die Stärkung der parlamentarischen Minderheitenrechte thematisiert. Das hat uns gefreut. Aber heute, mit Blick auf die Diskussion über die Anzahl der Vizepräsidenten, müssen wir feststellen, dass das offensichtlich nur Lippenbekenntnisse waren.