Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie namens des Präsidiums und eröffne die 58. Sitzung im 21. Tagungsabschnitt des Landtages der 18. Wahlperiode.
Meine Damen und Herren, am 22. September 2019 verstarb der ehemalige Abgeordnete Martin Döscher im Alter von 84 Jahren. Martin Döscher gehörte dem Niedersächsischen Landtag als Mitglied der CDU-Fraktion von 1978 bis 1994 an. Während dieser Zeit war er Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, im Ausschuss für Häfen und Schifffahrt, im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr und im Ausschuss für Umweltfragen. Martin Döscher wurde mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse des Niedersächsischen Verdienstordens und mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.
Wir werden den Kollegen in guter Erinnerung behalten und widmen ihm ein stilles Gedenken. - Ich danke Ihnen.
Wir haben heute gleich zwei Geburtstagskinder in unseren Reihen: Geburtstag haben heute die Abgeordneten Ulrich Watermann und Uwe Santjer. Ich übermittle Ihnen im Namen des ganzen Hauses unsere herzlichsten Glückwünsche.
Bevor wir uns der Tagesordnung für den bevorstehenden Tagungsabschnitt zuwenden, mache ich darauf aufmerksam, dass die Fraktion der SPD gestern mitgeteilt hat, dass sie den Abgeordneten Jochen Beekhuis ausgeschlossen hat. Herr
Hier im Plenum hat Herr Beekhuis weiterhin die Möglichkeit, sich zu äußern. Sofern der Landtag für die Beratung eines Gegenstandes den Fraktionen Redezeiten zuteilt, hat der Landtag nach § 71 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung auch für frakti
onslose Mitglieder des Landtages Redezeiten festzusetzen. Wir haben das in der Vergangenheit so gehandhabt, dass für fraktionslose Mitglieder des Hauses eine Redezeit nicht von vornherein, sondern erst im Fall einer Wortmeldung festgesetzt wurde. Es besteht dabei kein Anspruch auf die gleiche Redezeit, wie sie der kleinsten Fraktion zusteht. Die Redezeit bemisst sich vielmehr nach der Bedeutung und Schwierigkeit des Gegenstandes und der Gesamtdauer der Aussprache. Die amtierende Präsidentin oder der amtierende Präsident legt dann eine Redezeit fest.
Zur Tagesordnung: Die Einladung für diesen Tagungsabschnitt sowie die Tagesordnung einschließlich des Nachtrages und der Informationen zu den von den Fraktionen umverteilten Redezeiten liegen Ihnen vor.
Bevor ich gleich das Wort für Wortmeldungen zur Geschäftsordnung erteile, weise ich darauf hin, dass die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung darum gebeten hat, nach Tagesordnungspunkt 3 die Gelegenheit zu erhalten, Sie über die Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege in Niedersachsen zu unterrichten.
Nun darf ich die Wortmeldungen zur Geschäftsordnung aufrufen. - Bitte, Herr Kollege Grascha, FDP-Fraktion!
Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Tagesordnungspunkte 2 und 3 haben den gleichen Inhalt. Deswegen beantrage ich namens meiner Fraktion gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung die Zusammenfassung der Debatte zu diesen beiden Tagesordnungspunkten.
Vielen Dank, Herr Kollege Grascha. - Es wurde beantragt, die Tagesordnungspunkte 2 und 3 gemeinsam zu beraten. Hierzu liegt ebenfalls eine Wortmeldung des Parlamentarischen Geschäftsführers der AfD-Fraktion vor. Herr Wichmann, bitte!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Grascha, ich verstehe zwar Ihr inhaltliches Anliegen. Gleichwohl hätte es im Vorfeld organisiert werden müssen, dass wir die beiden Punkte zusammen verhandeln, dass wir vielleicht sogar eine gemeinsame Resolution verabschieden. Dazu gab es keine Bemühungen. Wir haben unseren Antrag zuerst eingereicht.
Sie hätten Zeit gehabt, darauf zu reagieren. Das ist nicht erfolgt. Deswegen verhandeln wir die Anträge getrennt.
Vielen Dank, Herr Wichmann. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass über diese Art Abweichungen von der Tagesordnung - hier die Beantragung einer gemeinsamen Beratung - der Landtag nach § 66 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung mit Mehrheit entscheidet.
Von daher komme ich zur Abstimmung. Wer der vom Kollegen Grascha vorgeschlagenen Änderung - gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 2 und 3 - zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das wurde mit großer Mehrheit so beschlossen.
Kann ich hinsichtlich der weiteren Tagesordnung das Einverständnis des Hauses mit den von den Fraktionen mitgeteilten Redezeiten feststellen? - Das scheint der Fall zu sein. Die heutige Sitzung soll demnach gegen 20.10 Uhr enden.
Heute und morgen wiederholt sich das erfolgreiche Format „Leibniz im Landtag“. In diesem Rahmen finden Gespräche zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Abgeordneten am Rande des Plenums statt. So soll der Austausch zwischen Politik und Wissenschaft gefördert werden. Die für das Projekt verantwortliche LeibnizGemeinschaft in Niedersachsen präsentiert sich heute zudem mit einem Informationstisch in der Portikushalle. Die Leibniz-Gemeinschaft freut sich über Ihr Interesse.
Für die Initiative „Schulen in Niedersachsen online“ werden in den kommenden Tagen Schülerinnen und Schüler der Schule am Extumer Weg, Aurich, mit einer Online-Redaktion live aus dem Landtag berichten. Die Patenschaft dafür hat der Abgeordnete Wiard Siebels übernommen. Vielen Dank, Herr Kollege Siebels.
Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr die Schriftführerin Frau Eilers mit. Bitte, Frau Kollegin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für heute haben sich entschuldigt: der Ministerpräsident, Herr Stephan Weil, ab 18 Uhr, von der Fraktion der SPD Herr Uwe Schwarz, von der Fraktion der CDU Frau Laura Hopmann, Herr Clemens Lammerskitten und Herr Dirk Toepffer von 13 bis 13.30 Uhr.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Bevor wir uns jetzt mit den Entschließungsanträgen befassen, die die rechtsextremistisch motivierten Morde in Halle zum Thema haben, bitte ich Sie um Ihre Aufmerksamkeit.
Zunächst möchte ich im Namen des Präsidiums Gäste begrüßen, die in der Loge Platz genommen haben. Ich begrüße Herrn Michael Fürst, Vorsitzender des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen.
Ich begrüße Frau Katarina Seidler, Vorsitzende des Landesverbandes der Israelitischen Kultusgemeinden in Niedersachsen, und Frau Dr. Rebecca Seidler. Herzlich willkommen!
Ebenfalls in der Loge begrüße ich den kürzlich von der Landesregierung ernannten Antisemitismusbeauftragten für Niedersachsen, Herrn Dr. Enste.
Lieber Herr Dr. Enste, im Namen des Landtages möchte ich Ihnen danken, dass Sie dieses wichtige Amt übernommen haben. Auf Sie warten große Herausforderungen. Wir wünschen Ihnen viel Kraft für Ihre Aufgaben, und ich darf Ihnen hier die uneingeschränkte Unterstützung des Landtages versichern.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, vor genau zwei Wochen, am 9. Oktober, an Jom Kippur, dem höchsten jüdischen Feiertag, wurde eine Synagoge in Halle Ort eines rechtsterroristischen Anschlages. Ein schwer bewaffneter Täter hat versucht, gewaltsam in die Synagoge einzudringen und die dort zum Gebet versammelten Frauen, Männer und Kinder zu ermorden. Als der Plan misslang, entlud sich sein Hass vor der Synagoge. Er erschoss eine 40 Jahre alte Frau auf der Straße und einen 20-jährigen Mann in einem Schnellimbiss. Weitere Menschen
Der Niedersächsische Landtag verurteilt die menschenverachtende, rechtsradikale und antisemitische Untat von Halle.
Er stellt sich auf die Seite all derer, die von Antisemitismus, Rassismus, Hass und Gewalt bedroht sind. Menschenverachtender Hass darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben - nicht heute, nicht morgen.
Der Attentäter von Halle ist nicht allein mit seinem Hass - Hass auf Juden, Hass auf Fremde und Andersdenkende. Dies haben einige abscheuliche Reaktionen auf seine Tat gezeigt - nicht nur im Internet.
Wir alle wissen: Mit dem Ende des Holocausts hat der Antisemitismus in Deutschland nicht geendet. Er durchzieht alle Schichten und Altersgruppen unserer Gesellschaft. Seine aktuellen und historischen Formen und Kontexte sind vielfältig. In jüngerer Zeit tritt Antisemitismus wieder zunehmend offen zutage. Die Zahl der Angriffe, Anfeindungen und Bedrohungen für Menschen jüdischen Glaubens nehmen zu, und bei den meisten Angriffen gibt es einen rechtsextremen Hintergrund. Es beschämt uns, dass es für Jüdinnen und Juden mitten in Deutschland wieder lebensgefährlich sein kann, ihren Glauben zu leben. Dies hat der Anschlag von Halle uns allen vor Augen geführt.
Noch am Tag zuvor war Max Schwab, einer der wenigen Überlebenden des Holocausts, in Halle in der Synagoge gewesen. Er hat als Kind den 9. November 1938 in seiner Heimatstadt Halle erlebt, als der nationalsozialistische Mob die damalige Synagoge niederbrannte. Es erschüttert uns, dass die letzten Überlebenden des Holocausts erneut Angriffe auf Synagogen erleben und um ihr Leben fürchten müssen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Schutz der Jüdinnen und Juden und des jüdischen Lebens in unserem Land gehört zur Staatsräson Niedersachsens.
Es ist Pflicht des Staates, für den Schutz von Einrichtungen jüdischen Lebens zu sorgen, antisemitische Straftaten konsequent zu verfolgen und entschlossen gegen Hasskriminalität im Netz und anderswo vorzugehen. Unabdingbar ist jedoch auch, dass jeder und jede Einzelne von uns Ver
antwortung übernimmt, dass er oder sie sich schützend vor jüdische Bürgerinnen und Bürger stellt und dem alltäglichen Antisemitismus und Rassismus, der uns auf den Straßen, auf den Schulhöfen, am Arbeitsplatz, in den Foren im Netz, ja sogar in unseren Parlamenten begegnet, entgegentritt.
Jede Form von Antisemitismus ist menschenverachtend. Ihm gegenüber darf es keine Toleranz geben. Der entschlossene Kampf gegen Antisemitismus ist nicht nur eine Lehre aus unserer Geschichte. Es ist ein Gebot der Verantwortung für unsere Demokratie.