Petra Tiemann

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Ich sage gleich zu Anfang, dass das nicht meine letzte Rede ist.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man in Deutschland erzählt, dass man aus dem Landkreis Stade kommt, dann sagen eine ganze Menge Menschen: Da liegt doch das Alte Land. Das Alte Land ist wirklich weltbekannt. Und es ist nicht nur deshalb bekannt, weil es dort diese wunderbaren Äpfel gibt - vielen Dank, dass ihr die mitgebracht habt! -, sondern auch deshalb, weil es eine absolut einmalige Landschaft ist - allerdings auch mit einer einmaligen Situation, was die Bebauung von Deichen betrifft.
Der Schutz der Menschen, die an und hinter den Deichen wohnen, ist eine Herausforderung, der sich die Menschen dort schon seit vielen Jahrzehnten stellen. Die Deichhufendörfer - so heißen sie - am und auf dem Deich im Alten Land sind historisch gewachsen und stellen in Niedersachsen ein einzigartiges Kulturgut dar. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir finden - auch da haben wir eine große Übereinstimmung -, dass das absolut erhaltenswert ist.
Gleichzeitig müssen die zuständigen Gemeinden und Deichverbände allerdings auch den Schutz der Region vor klimabedingten Risiken wie Sturmfluten und Starkregenereignissen sicherstellen. Nun haben die einen ein Recht auf Schutz und die anderen ein Recht auf Planungssicherheit. Ich
glaube, die Kollegin Regina Asendorf hat den historischen Verlauf mit Blick auf diesen Sachverhalt sehr gut dargestellt.
Die CDU-Fraktion hat 2015 einen - das soll keine Kritik sein - eher schlanken Antrag gestellt.
- Dazu sage ich jetzt nichts.
Wir haben uns dann auf den Weg gemacht, und es stellte sich relativ schnell heraus, dass wir alle ein Interesse daran hatten, gemeinsam eine Lösung für die Region zu finden. Das hat der Kollege Dammann-Tamke sehr deutlich gemacht.
Wir haben eine Anhörung durchgeführt und festgestellt, dass das Thema sehr komplex ist. Auch die Änderungen waren dann sehr komplex. Ich habe eine Zeitlang gedacht, dass wir es nicht schaffen, heute einen geeinten Antrag zu verabschieden. Dass uns das trotzdem gelingt, liegt an der Flexibilität von tatsächlich allen Fraktionen. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Beteiligten ganz herzlich dafür bedanken, dass sie so konstruktiv mitgearbeitet haben. Vielen Dank!
Nun haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon eine ganze Menge gesagt, sodass ich auf die einzelnen Punkte gar nicht mehr so sehr eingehen muss.
Ein paar Dinge bleiben uns als Hausaufgaben. Vorhin hat die Kollegin Regina Asendorf die Arbeit der TU Harburg erwähnt, Stichwort „KLEE“. Diese Arbeit stellt eine Basis dar, auf der man weiterarbeiten kann. Wir haben eine ganzheitliche Betrachtung dieses Flussverlaufes mit allen seinen Anrainern. Die Landräte der betroffenen Landkreise haben sich auch schon auf den Weg gemacht und eine kleine Arbeitsgruppe dazu eingerichtet. Das werden wir in der nächsten Legislaturperiode noch positiv begleiten.
Ich glaube - auch das wurde heute schon erwähnt -, ein sehr wichtiger Punkt ist der Erlass. Er stellt einen Handlungsfaden für Sie dar - auch ich darf Sie hier ganz herzlich begrüßen -, die Sie an den Deichen und auf den Deichen - so ist es ja nun einmal - wohnen. Es hat übrigens die Kollegen sehr beeindruckt, als wir bei Ortsbegehungen vor den Deichen der Este standen. Die Leute fragten: Wo ist denn der Deich? - Die Antwort war: Ihr steht schon darauf! - Das ist tatsächlich eine sehr ein
malige Herausforderung, und das ist eine einmalige Landschaft. Ich freue mich, dass wir heute einen einstimmigen Beschluss hinbekommen.
Zum Schluss möchte ich mich bei Regina Asendorf ganz herzlich bedanken. Liebe Regina, du hast in die Entstehung dieses Antrages ganz viel Herzblut mit hineingesteckt. Das hat man sehr deutlich gemerkt. Wir möchten uns bei dir - ich habe mich mit Marcus Bosse abgesprochen, der ja eigentlich umweltpolitischer Sprecher ist - ganz, ganz herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit danken.
Jetzt möchte ich einen ganz kleinen Schlenker zu einem anderen Fachbereich machen, nämlich zum Petitionswesen, für den ich Sprecherin bin. Regina, du hast supergut mitgearbeitet. Es gab bei uns keine Grenze zwischen Rot und Grün. Es war sehr erfrischend, dich zu erleben. Wir wünschen dir für dein weiteres Leben alles Liebe und alles Gute!
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun ist diese Debatte auch in Niedersachsen angekommen. Diese Debatte wurde und wird in vielen anderen Ländern, u. a. in MecklenburgVorpommern und Berlin, und jetzt auch in Niedersachsen geführt - eine Debatte, die zu Recht von vielen als Phantomdebatte eingestuft wird, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Warum ist das eine Phantomdebatte? - Ich beweise Ihnen das. Schauen wir uns doch einmal die Zahlen der Niqab- oder Burka-tragenden Frauen an. Es gibt dazu verschiedene Schätzungen. Die meisten Schätzungen liegen bei 4 000 bis 6 000 Frauen in Deutschland, die Vollverschleierung tragen.
- Ich habe Ihnen auch zugehört, Frau Lorberg, auch wenn es mir schwergefallen ist.
Zum besseren Verständnis: Deutschland hat über 81 Millionen Einwohner, davon ca. 40 Millionen Frauen. Das ist dann ein Anteil von Burka- oder Niqabträgerinnen von 0,13 % der weiblichen Bevölkerung.
Meine Damen und Herren von der CDU, Sie wollen mit diesem Gesetz ein Problem lösen, das es nicht gibt.
Das ist bei Ihnen übrigens kein ganz neues Phänomen. 2011 haben Sie per Gesetz das Tragen von Ganzkörperverschleierung im öffentlichen Dienst verboten. Das war damals auch schon eine Phantomdebatte. Vor sechs Jahren wollten in den Ämtern der großen Städte weder Mitarbeiterinnen eine Burka oder eine Niqab tragen, noch gab es Besucherinnen mit Ganzkörperschleier, die Anstoß erregten.
Nein, danke.
Das hat sich bis heute nicht verändert, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ganz im Gegenteil, Sie befeuern mit diesem Gesetzentwurf eine Debatte, die eher kontraproduktiv ist, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU. Diese Debatte ist eher geeignet, viele Vorurteile zu schüren und augenscheinlich auch zu bestätigen.
Diese Debatte spielt einerseits denjenigen in die Hände, die schon immer gesagt haben: Davon geht ein Gefahrenpotenzial aus. - Andererseits spielt sie auch denjenigen in die Hände, die behaupten, der Westen benutze Menschenrechte nur als Vorwand, um völkerrechtswidrige Eingriffe zu legitimieren. Diese Debatte hilft auch nicht bei der Integration. Sie dient auch nicht der besseren Sicherheit, meine verehrten Damen und Herren.
Verbote und Ausgrenzung haben noch nie den Willen zur Integration befeuert.
Zum Thema Sicherheit hilft ein Blick in die Wochenzeitung Die Zeit. Dort wurde in der Rubrik
„Torte der Wahrheit“ deutlich dargestellt, von wem der Terror in Europa ausgeht: Frauen in Burkas 0 %, Männer in Hosen 100 %.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt mal ernst: In unserem Grundgesetz und in unserer Verfassung sind die Würde des Einzelnen und die Religionsfreiheit verankert, und das aus sehr gutem Grund.
An diesem Punkt zur Klarstellung: Ja, wir haben hier in diesem Hause schon öfter über Vollverschleierung diskutiert. Ja, auch wir wollen, dass sich Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer offen begegnen können. Ja, auch wir haben einen entsprechenden Passus in unserem Beamtengesetz.
Ja, man kann sich auch die Frage stellen, inwieweit eine Vollverschleierung nicht für eine offene Gesellschaft steht. Aber, meine Damen und Herren, dem steht das hohe Gut des Grundgesetzes gegenüber, nämlich die Selbstbestimmung der Frau und die Religionsfreiheit.
Mit dieser Debatte wird Symbolpolitik betrieben. Zu den Grundwerten unserer Gesellschaft gehören die Religionsfreiheit und das Recht auf Selbstbestimmung, so auch für Minderheiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Begründung zu dem Entwurf steht:
„Durch die Verhüllung des Gesichts wird das Recht der nicht verhüllten Person verletzt, in einem sozialen Raum zu leben, der Kommunikation und Austausch ermöglicht.“
Da stellt sich mir die Frage: Welche Rechte werden bei dem Anblick einer vollverschleierten Frau verletzt?
In dem Gesetzentwurf soll die Durchsetzung des Verbots mit einem niedrig gehaltenen Bußgeld ermöglicht werden. Hierzu empfiehlt sich ein Blick nach Frankreich. Dort wird das so gemacht. Aber das hat dazu geführt, dass es einen privat gegründeten Fonds gibt, aus dem die Frauen, die sich das Ordnungs- oder Bußgeld nicht leisten können, dieses Geld bezahlen können.
Bei der Durchsetzung dieses Gesetzentwurfs bleibt auch noch offen: Wer soll die Einhaltung kontrollieren, die Sportveranstalter, die Kommunen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin sehr gespannt auf die rechtliche Bewertung in den Ausschussberatungen.
Abschließend möchte ich die islamische Theologin Silvia Horsch von der Universität Osnabrück zitieren. Diese Theologin sieht in dieser Debatte eine Symbolpolitik. Von den muslimischen Frauen trage nur eine Minderheit ein Kopftuch. Davon wiederum lege eine verschwindend kleine Mehrheit einen Gesichtsschleier an. Zitat:
„Verbote werden breit diskutiert, weil es Ängste in der Bevölkerung vor einer Islamisierung gibt.“
Weiter sagt sie, die kleine Zahl vollverschleierter Frauen auf den Straßen sei für die Gesellschaft zu verkraften. Zitat:
„Man kann nicht alles verbieten lassen, was einem nicht gefällt - da müsste die Gesellschaft auch in der Lage sein, ein paar Unterschiede auszuhalten.“
Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, wollen hier eine Lösung zu einem Problem präsentieren, das es gar nicht gibt.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Es ist Ihre Annahme, dass diese Frauen Opfer sind. Wenn Sie es so für sich qualifizieren, dass diese Frauen Opfer sind, dann bestrafen Sie diese Frauen und machen sie zum zweiten Mal zum Opfer. - Erster Punkt.
Zweiter Punkt. Verbote und damit das Zurückziehen dieser Frauen aus der Öffentlichkeit führen zu Parallelgesellschaften. Wir können doch in unserer Gesellschaft nicht wollen, dass sich Parallelgesellschaften bilden.
Zum einen sind auch wir für den Innenausschuss. Zum anderen möchten wir, dass der Gesetzentwurf - ich glaube, so ist es auch im Ältestenrat besprochen worden - vom Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mitberaten wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Klaus Krumfuß, das Warten hat sich in der Tat gelohnt. Aber genau so atemlos, wie du bei deiner Rede gewesen bist, genau so fest bist du in der Führung dieses Ausschusses. Dafür sagen wir dir an dieser Stelle unser herzliches Dankeschön.
Das Petitionswesen in Niedersachsen zu modernisieren war und ist unser Anliegen. 2013 haben wir diesen Antrag eingebracht, und heute wird dieses Hohe Haus das durch einen Beschluss bekräftigen, und zwar einstimmig. Dafür möchte ich mich schon jetzt ganz herzlich bedanken. Vielen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Die Beratungszeit war lang, und nicht immer sah es so aus, als dass sich alle dahinter versammeln könnten. Es ist uns aber doch noch gelungen. Und dafür nochmals ein Dankeschön!
Einige Aspekte waren uns sehr wichtig: erstens das in die Jahre gekommene Petitionswesen in Niedersachsen zu modernisieren, zweitens den Zugang für die Bürgerinnen und Bürger zu ihrem im Grundgesetz verankerten Recht auf das Einreichen von Bitten und Beschwerden zu erleichtern und drittens das Selbstverständnis des Petitionsausschusses zu stärken.
Kurz nach Einbringung des Antrags haben wir uns darauf verständigt, einige Forderungen sofort umzusetzen. Darauf hat unser allseits geschätzter Vorsitzender Klaus Krumfuß in seinem Bericht schon hingewiesen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle einige Punkte noch einmal besonders herausstellen:
Erstens. Mit der Einführung eines neuen elektronischen Petitionsbearbeitungssystems und der elektronischen Akte erhalten alle Ausschussmitglieder die Möglichkeit, sich selbständig und jederzeit über Eingaben zu informieren.
Zweitens. Petitionen mit Themen von allgemeinem Interesse können zukünftig als öffentliche Petition auf der Internetseite des Landtags veröffentlicht und, wie im Bundestag, mitgezeichnet werden. Bei einer Mitzeichnung von mindestens 5 000 Unterschriften wird es eine öffentliche Anhörung geben. Dies, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist für Niedersachsen ein richtig großer Meilenstein.
Die Anzahl der Mitzeichnerinnen und Mitzeichner solcher öffentlicher Petitionen ist auch ein Gradmesser unserer Arbeit und kann einen deutlichen Hinweis auf Handlungsbedarf geben. Diesem, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden wir uns stellen.
Drittens ist uns allen wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen guten und verständlichen Zugang zu Petitionen und zu dem Recht haben. Deswegen sind, finde ich, unbedingt noch zwei Aspekte zu erwähnen:
a) Jetzt wird es auch Erläuterungen in leichter Sprache geben.
b) Es wird ein Kinder-Petitionsportal geben, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Wahrnehmung des Petitionsrechts zu erleichtern.
- Ich freue mich, dass der Kollege Tonne so innig applaudiert. Denn wenn ich mich nicht irre, waren einer der Urheber des Antrags in der letzten Legislaturperiode Sie, sehr geehrter und geschätzter Herr Kollege Tonne. Das darf man an dieser Stelle auch nicht vergessen.
Die von mir eben aufgezählten Punkte und Aspekte werden allesamt dazu führen, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zu unserem niedersächsischen Petitionswesen erleichtert wird. Bei aller Freude legen wir aber auch zwei Elemente der Selbstkontrolle fest: Erstens. Es wird eine Evaluation geben, um zu gucken, ob sich die Veränderungen in irgendeiner Form bewährt haben.
Zweitens. Wir geben uns für die Bearbeitung einer Petition ein Zeitfenster von sechs Monaten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Veränderungen in der Arbeitsweise brauchen eine gewisse Zeit der Gewöhnung, und das nicht nur bei den Kolleginnen und Kollegen, sondern auch bei der Verwaltung. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei der Verwaltung für ihre hervorragende Arbeit ganz herzlich zu bedanken. Vielen Dank für Ihre hervorragende Zuarbeit!
Dieser Dank schließt ausdrücklich auch die Beratung bei der Umsetzung des Antrags und bei der Gestaltung der Beschlussempfehlung ein. Namentlich möchte ich an dieser Stelle gern Herrn Rasche nennen - auch wenn ich weiß, dass er das eigentlich gar nicht so gerne will -, der unermüdlich war in seiner Kreativität, diesen Antrag zu einer einvernehmlichen Beschlussempfehlung zu gestalten. Dafür gebührt Ihnen, Herr Rasche, und auch Ihren Kolleginnen und Kollegen unser innigster Dank. Vielen Dank dafür!
Dieses Hohe Haus gibt heute mit seinem einstimmigen Beschluss ein Signal in unser Land: Wir hier in Niedersachsen sehen das Petitionswesen als ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen und Bürger an, sich individuell um ihr Problem zu kümmern und sich gemeinsam für individuelle Lösungen einzusetzen. Das muss unser Anspruch sein, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Petitionen sind die älteste Form der Bürgerbeteiligung, aber ihre Bearbeitung muss immer wieder modernisiert werden. Mit diesem einstimmigen Beschluss gehen wir einen gemeinsamen Weg zum Nutzen der Menschen in Niedersachsen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
- Wer für unsere Fraktion spricht, klären wir interfraktionell.
- Ich weiß nicht, wie Sie das in Ihrer Fraktion machen. Wir jedenfalls machen das so.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Inhaltlich möchte ich hierzu wenig sagen.
Nur so viel: Was beide Vorredner hier ausgeführt haben, ist ein Erbe, das wir aus Ihren Regierungszeiten übernommen haben. Unsere Landesregierung baut diese Mängel wieder ab, meine Damen und Herren. Das ist konstruktive Politik!
Meine Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragen die Rücküberweisung in den Petitionsausschuss.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Flüchtlingsunterbringung erleichtern - Baurecht entrümpeln - Geruchsimmissions-Richtlinie abmildern“, so lautet die Überschrift des Antrages der FDP-Fraktion. - Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Unterbringung von Menschen, die in unserem Bundesland Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, stellt unsere Kommunen vor eine große Herausforderung.
Das haben wir in diesem Hohen Hause schon oft diskutiert und gemeinsam festgestellt. Wir haben auch gemeinsam das Baurecht diesen Herausforderungen angepasst und gemeinsam das Flüchtlingsunterbringungserleichterungsgesetz verabschiedet.
Nun möchte die FDP, so der Antrag, dass die Grenzwerte der GIRL, also der Geruchsimmissions-Richtlinie, für den Bau von Unterbringungsmöglichkeiten temporär erhöht werden bzw. die GIRL ausgesetzt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anhörung und die Unterrichtung zu diesem Antrag haben Folgendes deutlich gemacht: Ja, die GIRL hemmt augenscheinlich in einigen, vor allem in ländlichen Regionen den Umbau oder die Entwicklung unserer Orte.
- Nur die Ruhe!
Wir haben aber auch durch die Unterrichtung und durch die Anhörung Folgendes feststellen müssen:
Aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ergibt sich der Anspruch auf Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen für die Gesundheit unserer Bewohnerinnen und unserer Bewohner. Die Bundesländer haben ein Expertengremium, den Länderausschuss für Immissionsschutz, beauftragt, dazu ein Regelwerk zu erarbeiten. Das Regelwerk - abgekürzt GIRL - ist daraus entstanden. Sie wurde 2009 in einem gemeinsamen Runderlass der Umweltministerkonferenz in Kraft gesetzt.
Die GIRL ist weitgehend einheitlich im Bundesgebiet ein Regelwerk, das für diesen relevanten Themenbereich Rechtssicherheit geschaffen hat. Die vor der Verabschiedung der Verwaltungsvorschrift noch gebotene erforderliche Erstellung von teuren Sachverständigengutachten ist durch diese nicht mehr notwendig.
Möchte man hier, meine sehr geehrten Damen und Herren, von einer entwicklungshemmenden Wirkung sprechen, bleibt allerdings auch festzuhalten, dass diese letztlich nicht durch die GIRL, sondern durch die hohe Geruchsimmission bedingt ist.
Meine Damen und Herren, die GIRL wurde entwickelt, um die Menschen in ihrer Wohn- und Arbeitswelt vor gesundheitlichen Schädigungen zu schützen.
Wir wollen die Flüchtlinge in Niedersachsen doch bitte gleichbehandeln, nämlich genauso wie unsere anderen Mitbewohnerinnen und Mitbewohner.
Die GIRL, meine Damen und Herren, ist also eine Rechengröße. Diese Rechengröße hat zu einem Teil zu Rechts- und Planungssicherheit geführt. Von Verwaltungsgerichten wird die Rechengröße GIRL immer häufiger als sogenanntes antizipiertes Sachverständigengutachten bei der Urteilsfindung herangezogen.
Eine echte Problemstellung dieser Rechengröße kommt dann z. B. zum Tragen, wenn es in unseren Orten immer mehr Hofstellen mit nicht mehr betriebenen Ställen gibt, die trotzdem als Rechengröße bestehen bleiben. Und diese Rechengröße bleibt; denn das ist nicht an die Personen gebunden, sondern an das Grundstück gekoppelt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Anhörung wurde sehr deutlich, dass das Thema GIRL - das hat Herr Kollege Oetjen auch so ausgeführt - eher allgemein zu betrachten ist und nicht für den Sonderfall der Flüchtlingsunterbringung.
In der Beratung wurde ebenfalls sehr deutlich, dass es sich um eine bundeseinheitliche Regelung handelt. Das heißt, wenn wir diese Regelung verändern wollen, dann ist das nur auf Bundesebene oder durch Wiedereinsetzen einer länderübergreifenden Kommission möglich.
Abschließend ist festzuhalten, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass für uns eine unterschiedliche Behandlung von Flüchtlingen und der bisherigen Wohnbevölkerung nicht infrage kommt. Es ist für uns nicht hinnehmbar, wenn wir Flüchtlingen einen geringeren Schutz zukommen lassen würden. Wir werden diesen Antrag ablehnen.
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Kollege Oetjen, ich glaube, ich habe sehr deutlich gemacht, wie es weitergehen kann. Ich kenne übrigens diese Geschichte. Wir haben während der Anhörung doch gemeinsam festgestellt, dass es sich um eine bundeseinheitliche Regelung handelt und dass wir auf Bundes
ebene eine Änderung herbeiführen müssen, mit der die Werte einheitlich entweder herauf- oder heruntergesetzt werden.
Ich glaube, dass Sie - das habe ich Ihnen auch schon zum Abschluss der Beratung gesagt - in diesem Fall einfach - ich glaube, das ist nicht ordnungsruffähig - den falschen Baum anbellen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Handeln statt Reden - 10Punkte-Sofortprogramm für eine tragfähige Flüchtlings- und Einwanderungspolitik“: Dieser Antrag hat einen vielversprechenden Titel. Wie schon bei der Einbringung festgestellt worden ist, sind aber viele Punkte bereits erledigt oder auf den Weg gebracht. Nach der Beratung und auch der ausführlichen Mitberatung können wir nun feststellen, dass sich die Feststellungen und Einschätzungen, die bei der Einbringung geäußert wurden, bestätigt haben. Insofern werden wir diesem Antrag nicht zustimmen.
Aber lassen Sie uns doch einzelne Punkte genauer anschauen!
Zunächst die Forderung nach Bildungsmöglichkeiten mit dem zentralen Punkt Spracherwerb: Es herrscht Einigkeit in diesem Haus, dass das Erlernen von Sprache der Schlüssel zu Teilhabe und Integration ist. Um an dieser Stelle alle Maßnahmen aufzuzählen, die die Landesregierung auf den Weg gebracht hat, reicht die Redezeit leider nicht aus.
Exemplarisch seien hier aber zwei Beispiele genannt.
Erstens. Das Kultusministerium hat neben SPRINT ein 20-Punkte-Programm zur Sprachförderung an Schulen und Kitas ausgebaut.
Zweitens. Beim Wissenschaftsministerium hilft ein Blick in den Maßnahmenkatalog. Dort werden die Maßnahmen - u. a. Förderung von Spracherwerb, beginnend mit Grundkenntnissen, bis hin zu Vorbereitungskursen für einen Studiengang - beschrieben.
Zu Punkt 2: Asylverfahren beschleunigen. - Auch in dieser Einschätzung herrscht Einigkeit. Schnelle Verfahren stellen das A und O dar. Das wurde in diesem Hause schon oft diskutiert. Mittlerweile liegen knapp 800 000 Asylanträge, die nicht bearbeitet sind, im BAMF. Hier hakt es also nicht am Land, meine sehr geehrten Damen und Herren, sondern hier hakt es am Bund.
Zu der unter Punkt 3 erhobenen Forderung nach Beschleunigung der Eingliederung in die Berufstätigkeit: Auch hier hat Niedersachsen schon lange Impulse gesetzt.
Als eines der ersten Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels, initiiert von unserem Innenminister, gab und gibt es eine Arbeitsgruppe unter der Federführung des Wirtschaftsministeriums, -
- die eine Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten organisiert hat. Ergebnis: Es gibt eine frühe Ansprache und Beratung in den Aufnahmestellen. Dort werden die beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Qualifikationen abgefragt, um so eine schnelle und frühe Integration auf dem Arbeitsmarkt möglich zu machen.
In diesem Punkt ist Niedersachsen wesentlich weiter als andere Bundesländer, meine sehr geehrten Damen und Herren. Andere Bundesländer haben sich dieses Modell schon zu eigen gemacht.
Aktuell wird das Niedersächsische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz novelliert, damit die zugewanderten Menschen in Niedersachsen ihren Beruf ausüben können.
Zu Punkt 4: gemeinsame Anstrengungen fördern und fordern. - Auch an dieser Stelle könnte ich jetzt viele Maßnahmen aufzählen. Ich fasse es mal zusammen. Das Land Niedersachsen hat mit erfolgreichen Sofortmaßnahmen und der Bereitstellung von insgesamt 1,3 Milliarden Euro für die Unterbringung von Schutzsuchenden in der Integration Erhebliches geleistet, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Nun komme ich zu der unter Punkt 8 erhobenen Forderung. Ein Einwanderungsgesetz ist auch keine neue Forderung. Das ist ebenfalls kein neuer Impuls. In diesem Hause wurde das auch schon oft besprochen. Wir brauchen ein transparentes, modernes Einwanderungsgesetz. Der SPD-Teil der Bundesregierung steht dem offen gegenüber. Aber das scheint bei CDU/CSU ein bisschen anders zu sein, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Was Punkt 9 betrifft - bürokratische Hürden abbauen -, kann ich jetzt nur ein Beispiel nennen, nämlich das gemeinsam verabschiedete Flüchtlingsunterbringungserleichterungsgesetz. Mit diesem Gesetz hat Niedersachsen seinen Kommunen ein Instrument an die Hand gegeben, schnell, weitgehend unbürokratisch neue Maßnahmen oder auch Umbaumaßnahmen für die Unterbringung von Schutzsuchenden durchzuführen. Auch hier, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist Niedersachsen gut aufgestellt.
Nun zu der Forderung, die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge zu verbessern und sicherzustellen. Auch hier läuft der Antrag der Zeit deutlich hinterher. Schon im Dezember 2014 haben wir die Gesundheitskarte gemeinsam beschlossen.
Wie ich eingangs meiner Rede festgestellt habe, meine sehr verehrten Damen und Herren: Die Forderungen in dem Antrag sind nicht neu. Einigen Forderungen sind wir schon nachgekommen. Und wir haben auch noch einiges im Rohr.
Nein.
Nein.
Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Es wird Zeit, dass hier ein bisschen Weihnachtsfrieden einkehrt.
Deshalb schenke ich Ihnen jetzt etwas, nämlich Zeit. Ich dürfte eigentlich noch sechs Minuten reden, aber die schenke ich Ihnen.
Ich finde, wir haben in den Debatte in den letzten Tagen sehr gut dargestellt, dass auch dieses Politikfeld bei unserer Landesregierung gut aufgehoben ist. Wir haben die Petition sehr gründlich gelesen, wir haben sehr gründlich darüber diskutiert, und wir haben uns entschieden: Bei unserer guten Regierung ist diese Petition mit „Material“ und „Sach- und Rechtslage“ gut aufgehoben.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von einer Reform des Personalvertretungsgesetzes hat Herr Minister Pistorius gesprochen, als die Landesregierung den heute zur Entscheidung vorliegenden Entwurf eingebracht hat. Heute liegt nun diesem Hohen Hause ein Vorschlag vor, der Niedersachsen und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, seinen Beamtinnen und Beamten eine wirkliche Verbesserung in punkto Mitbestimmung bringt.
Schon vor der Einbringung dieses Gesetzentwurfes hat der Minister mit dem Ministerium in einem beispielhaft breit angelegten Dialogprozess mit allen Beteiligten einen guten Entwurf erarbeitet und eingebracht. Diesen breiten Dialogprozess haben wir in der Gesetzesberatung fortgesetzt. Heute bekommt Niedersachsen ein modernes, der Zeit angepasstes Personalvertretungsgesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch ihre Personalvertretung sorgt nicht nur traditionell, sondern auch aus guter Erfahrung dafür, dass sie ein wichtiger und gleichberechtigter Partner in unserem Land sind.
Was wird sich ändern?
Erstens. Die Freistellung für Mitglieder der Personalvertretungen ist für deren Arbeit unverzichtbar. Wir wollen die Mitbestimmung stärken und auf den gestiegenen Zeitaufwand eingehen. Dem tragen wir durch die Erhöhung der Freistellung Rechnung, meine Damen und Herren.
Zweitens. Wir führen in Dienststellen ab 200 Beschäftigten einen Wirtschaftsausschuss ein.
Drittens. Wir erweitern die Mitbestimmung in folgenden Punkten: Reduzierung der Kilometergrenze von 30 auf 15 km bei Umsetzungen, Mitbestimmung bei der Ablehnung von Sonderurlaub und, wenn der Betroffene es beantragt, auch bei Erholungsurlaub, Mitbestimmung bei der Befristung von Arbeitsverträgen ab der ersten Verlängerung, Mitbestimmung bei der Kürzung von Anwärterbezügen oder bei der Beihilfe und Mitbestimmung bei der Bestimmung des Inhalts der Beförderungsrichtlinie - ein sehr, sehr wichtiger Punkt für uns, meine Damen und Herren.
Viertens. Wir streichen die Fachgruppen in der Schulstufenvertretung und erhöhen dafür die Mitgliederzahl in der Schulstufenvertretung auf 25.
Fünftens. Wir erhöhen die Staffeln für die Mitgliederzahl der Jugend- und Auszubildendenvertretungen.
Sechstens. Bei einem Schiedsverfahren in einem Gemeinderat, Stadtrat oder einem Kreistag ent
scheidet nachher letztendlich der Hauptausschuss. Bei einer Sparkasse macht das bisher der Vorstand. Das fanden wir kritisch, und auch das haben wir verändert.
Dies, meine sehr verehrten Damen und Herren, waren nur einige Punkte aus einem sehr umfassenden Entwurf.
Die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs ist ein wichtiger Schritt. Wir sehen die Personalvertretungen als wichtige und vor allem als gleichberechtigte Partner in den Dienststellen unseres Landes, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir haben während des Anhörungsverfahrens deutliche Unterschiede in der Beurteilung und der Einschätzung zu dem damals vorliegenden Entwurf gehört. Das ist nicht ungewöhnlich, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist immer so, wenn man unterschiedliche Positionen hat: Dem einen geht es zu weit, und dem anderen geht es nicht weit genug. Am Ende geht es darum, einen guten Kompromiss zu finden. Wir haben Ihnen nach gründlicher Abwägung der Argumente heute diesen Entwurf mit unserem eigenen Änderungsvorschlag zur Entscheidung vorgelegt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gute Arbeit ist für diese Landesregierung ein Aushängeschild. Dafür haben wir die Rahmenbedingungen in den letzten gut zweieinhalb Jahren deutlich verbessert. Wenn wir eine Verbesserung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes wollen, dann müssen wir auch hier gute Arbeitsbedingungen schaffen. Das war ein Antritt dieser Landesregierung und der regierungstragenden Fraktionen, und diesem Anspruch werden wir heute mit diesem Gesetzentwurf gerecht, meine Damen und Herren.
Abschließend möchte ich mich bei allen Beteiligten herzlich bedanken: bei den Anzuhörenden, bei den mitberatenden Ausschüssen, bei den beteiligten Ministerien - an der Spitze den Ministerinnen und Ministern - und natürlich auch beim GBD. Herzlichen Dank!
Ich hätte mich an dieser Stelle auch gerne bei der Opposition bedankt. Aber leider werden die Oppositionsfraktionen dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
- Doch, im letzten Plenum habe ich mich bei Ihnen bedankt. Da haben Sie einem guten Gesetzentwurf zugestimmt.
Mir fehlten bei der Beratung zu diesem Gesetzentwurf die eindeutige Positionierung und vor allen Dingen die eigenen Vorschläge. Bis jetzt liegt uns von Ihnen nicht einmal ein Änderungsvorschlag vor. Das finde ich schade, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir fordern und fördern überall den gesellschaftlichen Diskurs, wie u. a. die Bürgerbeteiligung. In diesem Zusammenhang ist die Mitbestimmung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Arbeitgeber als Expertise unverzichtbar. In Fall der Landesbediensteten ist es unsere Aufgabe, gute, zeitangepasste Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, heute bekommt Niedersachsen ein gutes, modernes Personalvertretungsgesetz.
Vielen Dank.
Danke schön. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch immer ist der Strom der Menschen, die in unserem Land vor Krieg und Verfolgung Schutz suchen, ungebrochen. Anfang dieses Jahres lautete die offizielle Prognose des Bundesministeriums für Inneres noch auf 75 200 Menschen. Laut dem Bericht unseres Innenministers Boris Pistorius bei der Einbringung des Haushaltsentwurfs 2016 sind es momentan aber schon 66 000 Menschen. Das heißt, zum Ende des Jahres werden es 130 000 Menschen sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Unterbringung und die Versorgung dieser Menschen ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Darin liegt eine große Herausforderung für Niedersachsen, Deutschland und Europa. Der Bund, die Länder und die Kommunen sind gefordert, für eine menschenwürdige Behandlung jedes Einzelnen, der bei uns Schutz sucht, zu sorgen.
Die Kommunen in Niedersachsen engagieren sich hier sehr und sind in einem hohen Maße beansprucht. Die Hilfsorganisationen mit ihren hauptamtlichen und ihren vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern leisten einen unermüdlichen Beitrag, der zum Teil ihre Kräfte übersteigt. Diesen Menschen kann man nicht oft genug Danke sagen. - Vielen Dank!
Die große Zahl der Schutzsuchenden stellt unsere Kommunen vor ein schwer lösbares Problem. Sie finden nämlich keinen geeigneten Wohnraum mehr, um sie unterzubringen. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir uns entschlossen, die baurechtlichen Vorschriften vorübergehend zu verändern. Diese Veränderungen liegen als Gesetzentwurf mit dem Namen „Flüchtlingsunterbringungserleichterungsgesetz“ vor und werden von uns heute verabschiedet.
Dieses Gesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren, soll die Kommunen in unserem Land in die Lage versetzen, auf die Herausforderungen angemessen zu reagieren. Es hat das Ziel, die Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge oder Asylbegehrende befristet bis zum Dezember 2019 zu
vereinfachen bzw. zu beschleunigen. Dazu gehören folgende Punkte: Die Errichtung und die Änderung von mobilen Unterkünften mit bis zu höchstens zwei Geschossen bedarf keiner Baugenehmigung. Die Verpflichtung zur Schaffung von Kinderspielplätzen und zur Schaffung von Einstellplätzen für Pkw entfällt. Außerdem gibt es einige Lockerungen beim Denkmalschutz. - Nach Beendigung der Nutzung einer Immobilie zur Unterbringung von Flüchtlingen fallen diese Erleichterungen wieder weg.
Wir sind mit diesem Gesetz einer Forderung der kommunalen Spitzenverbände nachgekommen, um unseren Kommunen Maßnahmen zu ermöglichen, die ihnen ihre Arbeit erleichtern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben dieses Gesetz in einem enorm gestrafften Verfahren zur Beschlussreife gebracht. Das gelang nur, weil alle Beteiligten konstruktiv mitgewirkt haben. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bedanken.
Mein erster Dank gilt den beteiligten Ministerien und deren Mitarbeitern. Exemplarisch möchte ich das Innenministerium nennen. Sehr geehrter Herr Minister Boris Pistorius, bitte richten Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseren ganz herzlichen Dank aus.
Ich möchte mich aber auch beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst bedanken. Ferner möchte ich die Kolleginnen und Kollegen in den mitberatenden Ausschüssen anführen. Vielen Dank, dass Sie diese zügige Beratung möglich gemacht haben.
Meine Damen und Herren, wir werden dieses Gesetz jetzt einstimmig beschließen - jedenfalls dann, wenn das Abstimmungsverhalten so bleibt, wie es im Ausschuss war - und damit unseren Kommunen ein Instrument an die Hand geben, das sie in die Lage versetzt, in außergewöhnlichen Zeiten auch Außergewöhnliches zu tun.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Pistorius, Sie haben vorhin von beschleunigten Verfahren und konsequenter Abschiebung gesprochen. Ich denke dabei u. a. an das sogenannte Kosovo-Schnellverfahren. Hat sich Niedersachsen daran beteiligt und, wenn ja, in welchem Umfang?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Jahrzehnten wird die Autobahn zwischen Stade und Hamburg geplant und gebaut, und seit Jahrzehnten werden die Planung und die Realisierung von verschiedenen Landes- und Bundesregierungen durchgeführt.
Mit der ab dem November letzten Jahres vollzogenen teilweisen Öffnung des Teilstücks - nicht zu vergessen: des Teilstücks - zwischen Horneburg und Jork hat sich der Verkehr im Alten Land verdichtet, was aber nicht zuletzt der neu gebauten Ortsumgehung von Finkenwerder geschuldet ist.
Warum nur eine teilweise Öffnung? - Das ist den Regelungen im Planfeststellungsverfahren geschuldet. Wer hat diese Regelungen ausgehandelt und unterschrieben? - Da könnte ich es mir an dieser Stelle total einfach machen und auf Sie weisen und sagen, das seien Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition. Das war nämlich in Ihrer Zeit.
In Ihrer Zeit wurde das ausgehandelt und unterschrieben.
Was haben wir für eine Situation gehabt? - Wir hatten die Situation, dass die Bürgerinnen und Bürger und die Kommunen, wenn man die Autobahn geöffnet hätte, ihr Recht hätten einklagen können, und das, sehr geehrte Damen und Herren, mit Fug und Recht.
Zu meinem größten Erstaunen forderten auch die Mitglieder des Landtages die Landesregierung zu einem Rechtsbruch auf. Das war und ist für mich einfach nur skandalös.
Selbst der Landrat meines Landkreises war sich nicht zu schade, zu einem Rechtsbruch aufzufordern. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat nichts mehr mit seriöser Politik zu tun!
Es hat auch nichts mit seriöser Politik zu tun, die zu Recht bestehenden Belange der Bürgerinnen und Bürger einfach unter den Tisch fallen zu lassen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.
Was hat nun unsere Landesregierung - - -
Nein.
Unsere Landesregierung - - -
Was hat denn nun unsere Landesregierung gemacht? - Unser Minister Lies war seit Oktober 2014 vor Ort, um mit allen Akteuren, Bürgerinitiativen und den Fachbehörden über die Situation zu sprechen - nicht nur zu sprechen, sondern auch Vereinbarungen im Dialog miteinander zu treffen. Der gestartete Prozess wird Schritt für Schritt abgearbeitet. Die Zeit seit November letzten Jahres ist intensiv genutzt worden, um folgende Maßnah
men für die Region und damit für die Bürgerinnen und Bürger umzusetzen:
Erstens: Tempo 30 für die Lkw in den Ortsdurchfahrten Jork und Rübke.
Zweitens: ein Lkw-Verbot auf der K 51 in Dammhausen.
Drittens: eine Fußgängerampel in Osterjork.
Viertens: ein provisorischer Kreisverkehrsplatz an der K 51/K 26.
Fünftens: Baubeginn der Ortsfumfahrung Jork mit einem Kreisverkehrsplatz an der L 140.
Sechstens: Zusätzlich wurde ein mehrstufiges Verkehrsmonitoring durchgeführt.
Das, meine Damen und Herren, nenne ich eine solide, den Bürgern zugewandte Politik.
Und nun? - Nun haben die vorliegenden Zahlen eine Freigabe der A 26 zwischen Horneburg und Jork auch in Fahrtrichtung Hamburg für Pkw und Motorräder zugelassen. So weit, so gut.
Niedersachsen braucht eine gute und zukunftsfähige Infrastruktur. Darüber sind wir uns doch alle einig, meine sehr geehrten Damen und Herren. Gerade die B 73 im Raum Stade/Hamburg ist eine der am höchsten belasteten Bundesstraßen in Niedersachsen. Die Anlieger in den Ortschaften leiden schon seit Jahrzehnten unter der Belastung des ständig steigenden Verkehrs.
Unser aller gemeinsames Interesse muss es doch sein, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Anlieger und das Umland so schnell wie möglich zu entlasten. Mit dem Bau der A 26 können diese dringend erforderlichen verkehrlichen Entlastungen nach und nach erreicht werden. Aber das geht nur im Schulterschluss mit Hamburg.
Nun gibt es aber mittlerweile auch gute Nachrichten aus Hamburg: Der Streit zwischen den Umweltverbänden und der Stadt Hamburg über den Bau der A 26 bis zur A 7 ist weitgehend beendet.
In Hamburg und in Niedersachsen, meine sehr geehrten Damen und Herren, zeigt sich deutlich: Im Dialog die Probleme zu lösen, ist einfach der bessere Weg.
Der Hamburger Wirtschafts- und Verkehrssenator Horch hat in einem Interview mit dem Stader Tageblatt Folgendes prognostiziert: Bei wahrscheinlicher Einigung und Absegnung durch den Senat - das setzen wir voraus - soll es schon im nächsten Jahr einen Planfeststellungsbeschluss geben. - Das nenne ich eine gute Nachricht, meine Damen und Herren! Denn zusammen mit der Rücknahme der Klage der Stadt Buxtehude sind wir schon ein erstaunliches Stück weitergekommen. Das haben wir dem außerordentlichen Einsatz unserer Landesregierung zu verdanken, meine Damen und Herren.
Es bleibt noch viel zu tun:
Erstens. Natürlich sind die Verhandlungen mit Hamburg weiterzuführen.
Zweitens. Die Belange der Bürgerinnen und Bürger in Rübke müssen berücksichtigt werden.
Drittens. Die Schwerlastverkehre aus dem Alten Land und aus dem Süderelberaum sind zu verlagern.
Viertens. Der von unserer Landesregierung eingeleitete Dialogprozess mit den Menschen vor Ort ist weiterzuführen, und mit allen Akteuren ist länderübergreifend ein Konzept zu entwickeln.
In unserem Antrag und mit unserem Antrag, meine sehr geehrten Damen und Herren, unterstützen wir die Landesregierung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unterstützen auch Sie sie!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Kollege Dammann-Tamke, trotzdem bleibt es dabei, dass die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger hätten klagen können, wenn die Autobahn beidseitig voll geöffnet worden wäre. Jetzt haben wir aber eine Situation, in der die Bürgerinnen und Bürger im Dialog zusammen mit unserer hervorragenden Landesregierung
an Lösungen gearbeitet haben, die jetzt auch umgesetzt werden. Wir sind damit wesentlich weiter, als Sie es jemals waren.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle sind uns in diesem Haus einig: Wer aus seiner Heimat vor Krieg, Bürgerkrieg und Verfolgung fliehen muss, hat einen Anspruch auf Schutz und Unterstützung. So haben es die Debatten in den letzten Monaten und in den letzten Tagen zu diesem Thema jedenfalls gezeigt.
Unser Land, meine Damen und Herren, und unsere Kommunen sind gefordert, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für eine gute Integration zu sorgen. Die Kommunen in diesem Bundesland sind mehr als sehr engagiert, und viele Mitbürgerinnen und Mitbürger betätigen sich ehrenamtlich in außerordentlichem Maße. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dafür gebührt diesen Menschen unser Dank.
Flüchtlingspolitik ist jedoch eine nationale, eine gesamtstaatliche Aufgabe. Daher fordern wir in unserem Antrag den Bund auf, seinen Anteil an
der Aufgabenerledigung zu erbringen. Dazu bedarf es nach unserer Ansicht dreier Dinge: erstens endlich eine geregelte Zuwanderung durch ein modernes Einwanderungsgesetz, zweitens eine strukturelle Entlastung der Kommunen, drittens eine bedarfsgerechte personelle Ausstattung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, damit die Anträge schnell und sachgerecht erledigt werden können, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Unsere Landesregierung unternimmt alle möglichen Anstrengungen, um jedem einzelnen Menschen, der in unserem Bundesland Schutz sucht, gerecht zu werden. Das mag die eine Seite des Hohen Hauses anders sehen als die andere. Wir haben aber in vielen Punkten Veränderungen vorgenommen. Ein wichtiger Punkt ist beispielsweise die Erhöhung der Kapazitäten der Aufnahmeeinrichtungen. Nur zur Erinnerung - der Herr Minister hat es vorhin ausgeführt -: Von 1 5000 Plätzen ausgehend, besteht jetzt eine Kapazität von 3 700 Plätzen. Das sind zwar immer noch zu wenige. Aber es wird unter Hochdruck nach weiteren Orten gesucht.
Für den Einsatz vor allen Dingen auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses sind wir sehr dankbar, und wir bitten darum, Herr Minister, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diesen Dank auszurichten.
Wir sind fest davon überzeugt, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir eine moderne, offene, transparente Regelung zur Einwanderung brauchen. Das haben auch die Wortbeiträge zum vorhergehenden Tagesordnungspunkt sehr deutlich gezeigt. Aber diese Regeln muss der Bund festlegen. Bei Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren der CDU, ist man sich, auch wenn Frau Lorberg das eben anders darstellte, auf Bundesebene anscheinend noch nicht einig darüber, wie diese aussehen sollen.
Viele Menschen versuchen, über das Asylverfahren zu uns zu kommen und sich hier ein neues Leben aufzubauen. Für diese Menschen ist aber das Asylverfahren der falsche Weg. Die entsprechenden Anträge füllen zusätzlich die Schreibtische der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Bundesamtes. Aber eine Aussicht auf Erfolg
haben diese Anträge oft nicht. Daher brauchen wir einen Systemwechselweg vom Asylsystem hin zu einem Einwanderungssystem.