Karsten Heineking
Appearances
Last Statements
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat vor einem halben Jahr eine Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes beschlossen. Aufgrund des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 des Bundes vom Sommer 2006 besteht die Notwendigkeit einer Novellierung des bestehenden Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes.
Durch dieses Haushaltsbegleitgesetz des Bundes wird zum einen die bisherige Methodik des Regionalisierungsgesetzes geändert, zum anderen wird die jährliche Dynamisierung aufgegeben bei gleichzeitiger Kürzung der dem Land insgesamt zugewiesenen Regionalisierungsmittel. Diese neuen Vorgaben des Bundes sind in Landesrecht zu übernehmen, um eine mit dem Bundesrecht kompatible Mittelverteilung auf die niedersächsischen Aufgabenträger gewährleisten zu können.
Im Jahr 2006 konnte die CDU/FDP-geführte Landesregierung in Niedersachsen die Kürzungen der Regionalisierungsmittel durch das SPD-geführte Bundesverkehrsministerium in Höhe von 9 Millionen Euro noch ausgleichen. Die Kürzungen im Jahr 2007 wurden entsprechend auf die Aufgabenträger umgelegt. Zur Vermeidung unbilliger Härten wurden durch CDU und FDP im Nachtragshaushalt 2007 des Landes Niedersachsen 30 Millionen Euro Landesmittel zur Kompensation für die Jahre 2008 und 2009 bereitgestellt.
In einer Pressemitteilung der LNVG vom 18. Juli 2007 ist zu lesen:
„Der Niedersächsische Landtag hat am 5. Juni beschlossen, für 2008 und 2009 jeweils 15 Millionen Euro zusätzlich für den schienengebundenen Nahverkehr bereitzustellen und so einen Teil der Mittelkürzungen des Bundes aufzufangen. Dadurch können gravierende Einschränkungen im Fahrplan vermieden und sogar Kürzungen aus dem letzten Jahr wieder rückgängig gemacht werden.“
Meine Damen und Herren, ich stelle fest: CDU und FDP wollen den Landeshaushalt weiter konsequent konsolidieren. Dennoch sorgen wir dafür, dass wichtige Nahverkehrsverbindungen erhalten bleiben.
Damit wird es auch zukünftig einen attraktiven ÖPNV vor allem in den ländlichen Regionen geben.
Man kann zu Recht behaupten: Niedersachsen ist am Zug. Eine Bilanz des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom November 2007 über die Entwicklung des SPNV und ÖPNV der letzten Jahre in Niedersachsen unterstreicht dies beeindruckend. Die ÖPNV-Aufgabenträger haben durch unsere Beschlüsse mittelfristig Planungssicherheit und die notwendige finanzielle Ausstattung erhalten, um für die jeweilige Region wichtige Strecken erhalten zu können. Der Nahverkehr auf der Schiene wird auch im Jahr 2008 auf einem hohen Niveau bleiben. Der Fahrplanwechsel am 9. Dezember macht deutlich, dass es in Niedersachsen erneut wichtige Verbesserungen im Schienenpersonennahverkehr gegeben hat.
Deutlich mehr Qualität bringen die S-BahnVerlängerung von Hamburg-Neugraben nach Stade, der Einsatz neuer Fahrzeuge zwischen Ham
burg und Cuxhaven, Lüneburg und Tostedt sowie zahlreiche Fahrplanverbesserungen. Die Zugstreichungen, die durch die Kürzung der Regionalisierungsmittel durch das Bundesverkehrsministerium befürchtet wurden, sind nicht eingetreten. Zu über 99 % werden die Leistungen im Nahverkehr weiterhin angeboten, und das Land wird durch entsprechende Investitionen auch in der Zukunft für einen attraktiven Nahverkehr sorgen.
Mit der jetzt vorgelegten Novellierung wird auf Vorschlag des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr das Nahverkehrsgesetz so angepasst, dass die Weichen für unser Zukunftsland Niedersachsen richtig gestellt sind.
Noch nicht. Das musst du dir jetzt noch anhören. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die deutschen Autobahnen sind die
bei weitem sichersten Straßen, um die wir weltweit beneidet werden. Es ist überhaupt kein Zusammenhang zwischen einem generellen Tempolimit und dem Sicherheitsniveau auf Autobahnen im internationalen Vergleich feststellbar. Insbesondere mit unseren europäischen Nachbarstaaten, in denen ein absolutes Tempolimit besteht, kann Deutschland sich sehen lassen.
- Ich habe das gerade gesagt. Haben Sie das nicht verstanden?
Gut ein Drittel des Autobahnnetzes in Deutschland ist geschwindigkeitsbegrenzt und somit limitiert. Die Durchschnittsgeschwindigkeit liegt auf Bundesautobahnen bereits deutlich unter 120 km/h.
Die Grünen streben mit ihrem Antrag dennoch ein Tempolimit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen im Interesse des Klimaschutzes an und wollen damit die Klimabremse ziehen. Als Selbstverpflichtung für Grüne, aber auch für alle anderen, die lieber nicht so schnell fahren, spricht überhaupt nichts dagegen.
Unter Umweltgesichtspunkten allerdings gibt es keinen Zweifel an der marginalen Wirkung eines Tempolimits von 130 km/h. Die Kohlendioxideinsparung würde bei einem Tempolimit kaum 1 % betragen. 8 % wären schon gar nicht erreichbar. Angesichts der derzeitigen Benzinpreise werden sicherlich viele Verkehrsteilnehmer ein Interesse an einem geringeren Verbrauch haben und schon deshalb eine verbrauchsarme Fahrweise bevorzugen. Das halte ich für sehr vernünftig.
Da es aus Umweltschutzgründen und Sicherheitsgründen kaum Verbesserungen gibt und ich lieber dereguliere als reguliere und limitiere, halte ich den vorliegenden Antrag für ablehnenswert.
Wir haben in Niedersachsen auch keine rechtliche Grundlage für die Einführung eines Tempolimits von 130 km/h. Der ADAC-Präsident sagte, ein Tempolimit mache weder aus Gründen der Ver
kehrssicherheit noch aus Gründen des Umweltschutzes Sinn.
- Ich habe noch einen Präsidenten. Pass mal auf! Der Präsident des Verbandes der Automobilindustrie spricht im Zusammenhang mit der Einführung eines Tempolimits von reiner Symbolpolitik.
Der ADAC regt an, die Geschwindigkeit intelligent je nach der Verkehrssituation zu regeln.
Auch der Automobilclub von Deutschland betonte, ein generelles Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen bringe auch für die Umwelt nicht die versprochenen Vorteile. Bei einem generellen Tempolimit drohten mehr Staus und mit eine höhere Umweltbelastung. Der Autoclub Europa möchte den Verkehr entschleunigen. Anstatt der Einführung eines generellen Tempolimits stellt sich der Verband aber den Aufbau moderner Verkehrsbeeinflussungsanlagen, sogenannter Telematiklösun
gen, vor.
- Sie haben gerade gehört, Herr Wenzel und auch Herr Hagenah, dass es kaum Fürsprecher für Ihren aus reinem Ökospießertum heraus entwickelten Antrag gibt. Von daher lehne ich eine Unterstützung Ihres Antrags ab.
Liebe Frau Helmhold, ich weiß gar nicht, welches Problem Sie haben. Ich habe ja gar nicht bezweifelt, dass man dann, wenn man sehr viel und sehr schnell fährt, auch mehr Sprit verbraucht.
Wenn man aber die Durchschnittsgeschwindigkeiten zugrunde legt, dann produziert man bei einem generellen Tempolimit von 130 km/h nur 1 % weniger CO2. Das ist also nicht viel.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat am 26. Juni 2007 eine Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes beschlossen. Aufgrund des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 des Bundes vom 29. Juni 2006 besteht die Notwendigkeit einer Novellierung des bestehenden Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes. Durch dieses Haushaltbegleitgesetz aus dem Jahr 2006 wird zum einen die bisherige Methodik des Regionalisierungsgesetzes geändert, zum anderen die jährliche Dynamisierung aufgegeben, bei gleichzeitiger Kürzung der dem Land insgesamt zugewiesenen Regionalisierungsmittel. Diese neuen Vorgaben des Bundes sind in das Landesrecht zu übernehmen, um eine mit dem Bundesrecht kompatible Verteilung der Mittel auf die niedersächsischen Aufgabenträger gewährleisten zu können.
Mit der Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes geben wir den Aufgabenträgern LNVG, ZGB, Region Hannover und den Landkreisen mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Dadurch sollen sie in die Lage gebracht werden, Kürzungen beim Verkehrsangebot so gering wie möglich zu halten.
Oberstes Ziel der Maßnahmen ist es, Nachteile für den Schienenpersonennahverkehr und den öffentlichen Personennahverkehr zu vermeiden, soweit dies möglich ist.
- Ja, es gibt weniger Geld; aber man soll damit so viel tun, wie man kann.
Für die drastischen Kürzungen bei den Regionalisierungsmitteln aber ist Bundesverkehrsminister
Tiefensee, SPD, verantwortlich und nicht die CDU/FDP-Landesregierung hier in Hannover.
Durch diese Vorgaben stehen der Landesnahverkehrsgesellschaft und unseren kommunalen Aufgabenträgern für die Jahre 2006 bis 2010 rund 283 Millionen Euro weniger zur Verfügung. Die CDU/FDP-Landesregierung hat sich daraufhin bereits erfolgreich dafür eingesetzt, dass die ursprünglich für Niedersachsen geplanten Kürzungen um 43 Millionen Euro auf 240 Millionen Euro reduziert wurden. Niedersachsen hat übrigens im Bundesrat nicht für diese Kürzungen gestimmt.
Im Jahre 2006 wurden die Kürzungen der Regionalisierungsmittel durch den Bundesverkehrsminister Tiefensee, SPD, der mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 massiv in bestehende Rechte eingegriffen hat - und zwar in einem laufenden Haushaltsjahr -, von der CDU/FDP-geführten Landesregierung ausgeglichen. Hierbei handelte es sich um einen Betrag von ungefähr 9 Millionen Euro.
Im Jahr 2007 wurde die Kürzung entsprechend der bisherigen Anteile auf die Aufgabenträger umgelegt. Zur Vermeidung unbilliger Härten wurden im Nachtragshaushalt 2007 des Landes Niedersachsen von CDU und FDP rund 30 Millionen Euro an Landesmitteln zur Kompensation für die Jahre 2008 und 2009 bereitgestellt.
Mit der geplanten Aufstockung dieser Mittel für den ÖPNV um jeweils 15 Millionen Euro wird das Land Niedersachsen die erheblichen Kürzungen des Bundes, soweit wir es auf Landesebene verantworten können, zumindest teilweise kompensieren. Wir wollen den Landeshaushalt weiterhin konsequent konsolidieren. Dennoch sorgen wir dafür, dass wichtige Nahverkehrsverbindungen erhalten bleiben.
Damit wird es auch künftig einen attraktiven ÖPNV vor allem in den ländlichen Regionen geben. Die ÖPNV-Aufgabenträger erhalten durch unsere Beschlüsse mittelfristig Planungssicherheit und die notwendige finanzielle Ausstattung, um für die jeweilige Region wichtige Strecken erhalten zu können. Davon unabhängig gilt: Vorhandene Effizienzpotenziale z. B. über einen stärkeren Wett
bewerb müssen wir weiterhin bestmöglich ausschöpfen.
Dies ist ein gutes Gesetz für Niedersachsen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mich interessiert,
welche Erkenntnisse und Ergebnisse die kürzlich durchgeführte erste Kinderschutzkonferenz gebracht hat.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachfolgendes hätte ich gerne noch etwas deutlicher herausgearbeitet.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seiner Ankündigung, flexibel zu verfahren, nachgekommen, wenn sich angesichts der Kürze der Zeit bis zu den ersten Ernten Mitte 2006 nicht die erforderliche Zahl von Saisonarbeitskräften am deutschen Markt erreichen lässt?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sowohl in Berlin als auch in Brüssel und Hannover sind sich Politik, Wirtschaft und Verbraucher einig, dass Energie effizienter erzeugt und genutzt werden muss. Schätzungsweise ein Fünftel der Energie kann durch Erneuerung der Technik eingespart werden. Wesentlich höher ist das Einsparpotenzial meiner Meinung nach bei den Hüllflächen der Gebäude im Bestand. Mit anderen Worten: Viele der bestehenden Häuser benötigen einen neuen Wintermantel; zumindest sollte er ausgepolstert oder geflickt werden. Da Gebäude nicht sprechen können und nur wenige Menschen die Folgen von Schwachstellen an Gebäuden deuten können, obwohl diese durchaus sichtbar sind, können verschiedene Instrumente Aufschluss über den Zustand der Gebäude geben.
Eines dieser Instrumente ist der Gebäudeenergiepass. Europa fordert die Mitgliedstaaten auf, den Gebäudeenergiepass in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung ist aufgefordert zu handeln, und sie handelt bereits. Zurzeit streiten sich die Beteiligten, welcher Energiepass vorgeschrieben werden soll; denn es gibt den Verbrauchspass und den Bedarfspass.
Der Verbrauchspass ist ein Energiepass auf Basis des gemessenen witterungsbereinigten Verbrauchs. Der Bedarfspass ist ein Energiepass, der den Energiebedarf rechnerisch unter Normbedingungen ermittelt. Der Energiepass ist das Resultat der europäischen Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden. Anfang 2006 sollte sie in allen Mitgliedsstaaten der EU umgesetzt werden. Ziel der EU-Richtlinie ist auf lange Sicht die Ener
gieeinsparung; denn heute werden rund 40 % der EU-weit verbrauchten Energie für die Heizung von Gebäuden benötigt.
Hauseigentümer sollen deshalb in Zukunft für ihr Haus einen Energiepass beantragen, in dem der Jahresenergiebedarf des Hauses individuell berechnet und ausgewiesen wird. Mieter und Hauskäufer erhalten somit einen Richtwert über die zu erwartenden Energiekosten bei einem bestimmten Objekt. Hauseigentümern bietet der Energiepass Anreize für Sanierungsmaßnahmen.
In Deutschland sind die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung des Energiepasses mit der Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes gelegt. Nun fehlen nur noch die Ausführungsbestimmungen und Richtlinien für den Energiepass. Es ist zu klären, wann, wie, wo und warum ein Verbrauchspass oder ein Bedarfspass zu erstellen ist. Ob der Energieausweis bei Bestandsobjekten bedarfs- oder verbrauchsbasiert sein wird, ist zurzeit noch offen. Es zeichnet sich aber ab, dass auch der verbrauchsbasierte Energiepass im Gebäudebestand zugelassen wird. Es sind noch einige Fragen offen: Ab welcher Gebäudegröße wird welcher Energieausweis eingesetzt? Welche Vergleichskennwerte sind vorgesehen? Wie kann man mietrechtliche Konflikte vermeiden? Wie gestalten sich die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis?
Die meisten Wohnungswirtschaftler setzen auf den kostengünstigeren Verbrauchsenergieausweis. Der Ingenieurverein VDI mahnt allerdings an, dass die Kosten allein nicht den Ausschlag geben dürfen. Der Verbrauchsausweis hat einige Schwächen gegenüber dem Bedarfsausweis. Ein aussagekräftiger Energiepass im Wohngebäudebereich für Altbau und Neubau kann daher nur ein Energiebedarfspass sein. Deshalb wird sich dieser auch am Markt durchsetzen.
Diesen Energiepass aber zum jetzigen Zeitpunkt zwingend vorzuschreiben, halte ich für verfrüht; denn es sind noch die aufgeworfenen Fragen zu klären. Die Angelegenheit ist bei der Bundesregierung in guten Händen. Vielmehr sollten wir alle für eine qualifizierte und unabhängige Energieberatung werben. Nur gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft, den Hauseigentümern, den Planern, Beratern und den Fachhandwerkern erreichen wir Akzeptanz und kommen dann auch zum Erfolg.
Der Antrag ist abzulehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Vergangenheit hat es in Niedersachsen Maßnahmen der Förderung, Unterstützung, Weiterbildung für die Nutzung der Sonnenenergie gegeben. Mit den Projekten ist diese Art der Energienutzung in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt worden. Heute machen sich sehr viele Menschen, insbesondere Hauseigentümer, Gedanken über die Kostenreduzierung beim Energieverbrauch.
Auch die Art und Weise der Energieerzeugung spielt für den Menschen eine immer größere Rolle. Denn sie soll umweltverträglich, nachhaltig und preiswert sein. Nachwachsende Rohstoffe, Wind, Wasser, Luft, Sonne und Erdwärme sind wichtige Energiequellen und haben auf dem Energiemarkt ihren Platz.
Neben diesen Quellen spielt die Anlagentechnik, die diese Energie für den Verbraucher erst nutzbar macht, eine wichtige Rolle. Je höher der Wirkungsgrad, je preiswerter das Produkt, je bekannter die Technik, umso größer ist die Nachfrage nach diesen Produkten.
Natürlich spielen auch regionale Bedingungen eine große Rolle, ob ein Produkt oder eine Technik am Markt angenommen wird oder nicht. So gibt es Standorte, die besonders gut für Windenergieanlagen geeignet sind. Andere bevorzugen die Wasserkraft oder bauen nachwachsende Rohstoffe an.
Bei der Solarenergie spielt die Sonne die entscheidende Rolle. Am Äquator kann man sehr viel mehr Energie aus Sonne herstellen als z. B. in Nordeuropa. Im Winter liefert die Sonne weniger Energie als im Sommer.
In Niedersachsen sind die natürlichen Randbedingungen für Solarenergie eher ungünstig. Trotzdem kennt fast jeder Hauseigentümer, Mieter oder Bauherr Sonnenkollektoren oder hat sich mit Sonnenenergie beschäftigt. Die Informationsmöglichkeiten über die Solarenergie sind vielfältig vorhanden. Fachhandwerker, Planer, Ingenieure, Kreditinstitute, Steuerberater und Schornsteinfeger sind
kompetente Ansprechpartner vor Ort und können schnell und umfassend informieren.
Die Bildungseinrichtungen des Handwerks sind bei Aus- und Weiterbildung in diesem Bereich gut aufgestellt. Denn die Kammern und Verbände leisten hier gute Arbeit. Hierfür sind sie auch zuständig und nicht die Landesregierung.
Internetangebote sind auch zum Thema Solar ausreichend vorhanden. Besonders die Hersteller von Solaranlagen und die ausführenden Firmen sind hier kompetente Ansprechpartner.
Abschließend kann man feststellen, dass Handwerk und Mittelstand beim Thema Solarenergie in Niedersachsen gut aufgestellt sind. Der Markt sorgt für die notwendigen Kooperationen. Die Ausund Weiterbildung ist bei den Verbänden und Kammern in guten Händen. Ich bin davon überzeugt, dass die Landesregierung auch in Zukunft ein kompetenter Begleiter und Förderer des Mittelstandes ist. Regenerative Energien werden einen hohen Stellenwert behalten.
Einen direkten Einfluss auf die Dauer und Intensität der Sonnenstrahlung hat die Landesregierung jedoch nicht. Das ist heute so und wird wohl auch in Zukunft so sein. Dieser Antrag bringt Niedersachsen nicht nach vorn. Deshalb ist er abzulehnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Richtlinienvorschlag wirft meiner Meinung nach zwei wichtige Fragen auf:
Erstens. Wie kann die im Kommissionsvorschlag geforderte Analyse unter wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzungsaspekten erstellt werden?
Zweitens. Wie können insbesondere die ökologischen Kosten einer Verschlechterung der Meeresumwelt berechnet werden?
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Zum Wärmepumpentag in Rheinland-Pfalz, der für den 3. Februar 2006 geplant ist, schreibt die dortige Staatsministerin für Umwelt und Forsten:
„Über die Hälfte des Primärenergieeinsatzes in Deutschland entfällt auf die Bereitstellung von Wärme. Hochwertige Dämmung, möglichst auf Passivhausstandard, und maximale
Energieeffizienz bei der Wärmeerzeugung sind deshalb das entscheidende Konzept für minimalen Primärenergieverbrauch und für maximale Beiträge zum Klimaschutz.“
Weiter heißt es:
„Überall, wo Wärmepumpen Jahresarbeitszahlen > 3,5 erreichen und der Wärmepumpenstrom regenerativ oder aus Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt ist, sind Wärmepumpen in der Regel in Verbindung mit einer solarthermischen Anlage ein ideales Heizsystem sowohl im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit wie den Klimaschutz.“
Geothermie ist eine einheimische und umweltfreundliche Energiequelle. Sie erzeugt keine Luftschadstoffe wie CO2 und ist ein idealer Ersatz für fossile Energieträger Tag und Nacht und unabhängig von Klima und Wetter. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir bei der oberflächennahen Geothermie auf dem richtigen Weg sind. Wir müssen die Anwender und Planer mit dem nötigen Wissen über aufgearbeitete geologische Daten unterstützen. Ebenso werden wir den Bekanntheitsgrad dieser Heiztechnik erhöhen. Im Übrigen ist diese Heiztechnik derzeit Stand der Technik.
Die Nutzung der Tiefengeothermie mit der heute verfügbaren Technologie dient nicht nur der Wärmeversorgung und Kühlung von Gebäuden, sondern auch der Stromgewinnung. Die Nutzung der Tiefengeothermie stellt sehr hohe Anforderungen an die Technologie und die Kenntnis der Untergrundverhältnisse bei sehr hohen Investitionskosten. Die Erkundung der Fündigkeiten mit den entsprechenden Risiken ist besonders in Norddeutschland im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit eine große Herausforderung.
Die eigentliche Stärke Niedersachsens liegt im herausragenden Know-how, das im Laufe der letzten Jahrzehnte in den hier ansässigen Forschungseinrichtungen und Fachbehörden, an den Hochschulstandorten Göttingen und ClausthalZellerfeld und bei der Erdöl-, Erdgas- und Tiefenbohrindustrie aufgebaut worden ist. Über Spezialwissen im Bereich der Tiefengeothermie verfügt insbesondere das Geozentrum Hannover mit dem Institut für Geowissenschaftliche Gemeinschaftsaufgaben der Bundesanstalt für Geowissenschaf
ten und Rohstoffe und dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie. Weit reichende Kenntnisse auf diesem Gebiet hat auch das Landesbergamt in Clausthal-Zellerfeld, das gleichzeitig Genehmigungsbehörde für Projekte der Tiefengeothermie ist. Eine solch dichte Infrastruktur, die durch zahlreiche private Ingenieur- und Planungsbüros ergänzt wird, ist in Deutschland einzigartig und bietet, sofern die einzelnen Bestandteile richtig vernetzt und entwickelt werden, erhebliches wirtschaftliches und energetisches Potenzial.
Die Vernetzung von Behörden und Wirtschaft zu einem Wissenszentrum ist unser Ziel. Neben dem technischen und geowissenschaftlichen Fachwissen sind erhebliche Geldmittel nötig, um konkrete Projekte erfolgreich finanzieren und durchführen zu können. Für Kapitalanleger können Investitionen in Erkundungsbohrungen ebenso ein Vabanquespiel sein, wie es Investitionen in die Erdölexploration in den 70er-Jahren manchmal waren. Die Landesregierung sollte Prüfungen durchführen, Möglichkeiten ausloten bzw. vermitteln, um Risikokapital und Fördermittel für Erfolg versprechende Geothermieprojekte einzuwerben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der geplante Ausbau der Mittelweser zwischen Bremen und Minden sowie der Bau der Schleusen in Minden und Dörverden sind für die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Landes Niedersachsen sowie seiner Binnen- und Seehäfen von großer Bedeutung.
Dies geht aus einer gesamtwirtschaftlichen Bewertung hervor, die das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen angeordnet hat. Die gesamtwirtschaftlichen Bewertungsrechnungen wurden auf der Basis aktualisierter Umschlags- und Verkehrsprognosen anhand der Bewertungsmethodik des Bundesverkehrswegeplans durchgeführt und liegen bereits seit Juni 2003 vor.
Die Verantwortlichen in Berlin, insbesondere der Bundesverkehrsminister, scheinen dieses zu ignorieren. Denn gemäß Bundeshaltsplan 2005 stehen für den Mittelweserausbau maßnahmenscharf nur 50 000 Euro zur Verfügung. Damit sind in 2005 nur Voruntersuchungen finanzierbar.
Für den Mittelweserausbau wurden ab 2006 und für den Ersatz der Schleuse in Minden ab 2007 Haushaltsmittel beim zuständigen Ministerium beantragt. Leider ist derzeit nicht absehbar, ob bzw. in welchen Jahresraten entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Deshalb halte ich es für notwendig, dass unsere Landesregierung die Bundesregierung an ihre Versprechen und Pflichten erinnert
und sich für die Bereitstellung der Mittel für den Ausbau der Mittelweser im Bundesverkehrswegeplan einsetzt.
Im Übrigen scheint die Bundesregierung die wirtschaftliche Bedeutung der Hafenwirtschaft in Niedersachsen nicht zu kennen. Denn aus dem Bundesverkehrswegeplan 2003 ergibt sich für die im Vordringlichen Bedarf genannten Investitionen für
Aus- und Neubauprojekte aller Bundeswasserstraßen ein Finanzierungsbedarf von 5,1 Milliarden Euro. Ausgewiesen hat der Bund allerdings nur 0,9 Milliarden Euro.
Der Ausbau der Mittelweser ist als „fest disponiertes Vorhaben“ im Vordringlichen Bedarf
des Bundesverkehrswegeplans 2003 ausgewiesen worden. Der Bund hat sich in einer Vereinbarung mit den Küstenländern verpflichtet, die Maßnahmen an der Mittelweser bis spätestens 2010 fertig zu stellen. Zur Erreichung dieses Zieles muss der Bund die Maßnahmen an der Mittelweser mit höchster Priorität behandeln und die notwendigen Baukosten im Bundeshaushalt vorrangig sicherstellen.
Zu Ihrer Information ist noch Folgendes zu erwähnen: Der Ausbau der Mittelweser ist bereits im Jahr 1987 zwischen dem Bund und dem Land Bremen durch ein Verwaltungsabkommen vereinbart worden. Die Fertigstellung der Maßnahmen an der Mittelweser sollte zeitgleich mit der Fertigstellung der Weststrecke des Mittellandkanals erfolgen. Der Bund hat diese Zusage nicht eingehalten. Damit sowohl der Bau der Schleusen in Dörverden und Minden als auch der Ausbau der erforderlichen Flussstrecken sowie der Schleusenkanäle an der Mittelweser für einen Verkehr mit bis zu 135 m langen Großmotorgüterschiffen und Schubverbänden bis 139 m bis spätestens zum Jahr 2010 abgeschlossen ist, muss der Bund entsprechende Mittel im Bundeshaushalt abbilden.
Problem wird sein, dass durch die verantwortungslose und ideelle Politik des Bundes erhebliche Finanzierungslücken im Bundesverkehrswegeplan entstanden sind. Die Einnahmen aus der Mautgebühr sollen hier angeblich Abhilfe schaffen. Nach dem politischen Fiasko des Bundesverkehrsministers bei der Einführung der Maut
- schließlich haben wir anderthalb Jahre lang überhaupt keine Einnahmen aus der Maut erhalten scheinen jetzt die Ansätze des Bundes für die Einnahmen aus der Mautgebühr viel zu hoch zu sein. Denn die Erwartungen der ersten Wochen wurden bei weitem nicht erreicht. Möglicherweise ist auch der Anteil der Lkw, für die keine Maut bezahlt wird,
höher, als die vom Ministerium bzw. von Toll Collect angegebenen 3 %.
Es ist zu befürchten, dass der Bund beim Ausbau der Mittelweser ähnlich verfährt wie beim Ausbau der Bundesstraße B 6 von Neustadt nach Nienburg/Weser. Der Bundesverkehrsminister und ein SPD-Abgeordneter haben sich im Jahre 2002 für den unmittelbar bevorstehenden Startschuss zum Ausbau der B 6 in der Presse feiern lassen und dazu animiert, Sektkorken knallen zu lassen. Bis heute, über drei Jahre später, hat die Bundesregierung nicht einen Cent für diese Maßnahme bereitgestellt!
Meine Damen und Herren, liebe Besucher des Niedersächsischen Landtages,
das sind die Folgen und die Auswirkungen rotgrüner Politik im Lande wie auch im Bund. Ich kann nur hoffen, dass die Landesregierung die Bundesregierung zum Handeln bewegen kann, damit die Infrastruktur in Niedersachsen den Stellenwert bekommt, den wir benötigen, um die Wirtschaft zu überzeugen, hier zu bleiben bzw. hier anzusiedeln. Damit können wir dann auch Wachstum ermöglichen, und die niedersächsische Wirtschaft könnte Arbeitsplätze sichern und schaffen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Nutzung der oberflächennahen Erdwärme voran bringen - innovative Technologien zum Klimaschutz stärken die heimische Wirtschaft“ - so lautet die Überschrift des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sehen wir uns die Einzelheiten doch einmal etwas näher an.
Sie behaupten in der Drucksache 1574: „Die Nutzung der oberflächennahen Erdwärme zu Hei
zungs- und Kühlungszwecken verringert die Emissionen klimaschädigender Gase.“ Das ist Physik und somit richtig.
Sie behaupten, die Nutzung der oberflächennahen Erdwärme schont die natürlichen Ressourcen. Auch diese Feststellung ist unstrittig.
Sie behaupten, die Nutzung der oberflächennahen Erdwärme macht Niedersachsen unabhängiger von Importen fossiler Brennstoffe. Meiner Meinung nach wäre dies schön. Allerdings glaube ich, dass Niedersachsen dadurch nur ein wenig unabhängiger werden wird. Ob das spürbar wird, darf bezweifelt werden.
Sie behaupten: „Es ist zu erwarten, dass die Installation von Wärmepumpen in vielen Regionen Niedersachsens wirtschaftlich ist.“ So sicher bin ich mir nicht, obwohl die Leistungszahlen der Wärmepumpen besser geworden sind. Allerdings ist das Gesamtverhältnis von Nutzen und Aufwand das alles Entscheidende. „Wirtschaftlich“ bedeutet für mich allerdings auch: ohne Subventionen.
Sie behaupten: „Damit wird die heimische mittelständische Wirtschaft gestärkt und werden Arbeitsplätze geschaffen.“ Das wäre sehr schön. Aber dieser Effekt wird eher langfristig zu erwarten sein.
Sie behaupten: „Möglichkeiten zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie sind bisher zu wenig bekannt.“ Das wird im Zweifel immer so sein.
Weiter behaupten Sie: „Zudem sind die geologischen Grundlagendaten in Niedersachsen bisher nicht in einer Weise aufbereitet, die es privaten Investoren ermöglicht, das geothermische Potenzial ihres Gebäudeumfelds und damit die Wirtschaftlichkeit des Einbaus einer Wärmepumpe problemlos zu ermitteln.“ Das allerdings ist unrichtig und somit falsch; denn die Landesregierung hat in den letzten Monaten viele Daten aufbereitet. Daten und Karten liegen abrufbar vor.
Die Landesregierung hat kürzlich die Geothermie zu einem Innovationsthema gemacht. Im Unterschied zu Ihrem Antrag ist für die Verantwortlichen im Lande allerdings nicht nur die oberflächennahe, sondern auch die tiefe Geothermie von Interesse.
Abschließend stelle ich fest, dass Niedersachsen den richtigen Weg längst eingeschlagen hat. Der Zug hat seine Fahrt bereits begonnen, und ich lade Sie alle natürlich herzlich zur Mitfahrt ein, weil wir
alle im Grundsatz das gleiche Ziel haben, jedenfalls in Bezug auf die Geothermie.
Ob nun ein Gebiet im Raum Osnabrück/Melle oder in Ostfriesland Modellregion wird, vermag ich heute nicht zu sagen. Darüber müssen wir sicherlich noch sprechen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr empfiehlt Ihnen in der Drucksache 1536,
den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Die mitberatenden Ausschüsse für Inneres und Sport, für Haushalt und Finanzen sowie für Rechts- und Verfassungsfragen haben dieser Empfehlung zugestimmt. Die
Empfehlung des federführenden Ausschusses kam mit den Stimmen der Ausschussvertreter der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Vertreter der SPD-Fraktion und bei Stimmenthaltung des Vertreters der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zustande. Dieses Abstimmungsergebnis entspricht dem im Haushaltsausschuss. Im Innen- und im Rechtsausschuss stimmte bei sonst gleichen Stimmverhältnissen jeweils auch das Ausschussmitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Gesetzentwurf.
Der Gesetzentwurf wurde am 27. Oktober 2004 von der Landesregierung im Plenum eingebracht und erstmals beraten. Ich kann mich deshalb hier darauf beschränken, Ihnen die wichtigsten Änderungsempfehlungen des federführenden Ausschusses kurz darzustellen.
Der federführende Ausschuss empfiehlt, die im Entwurf in Artikel 1 Nr. 4 als § 5 Abs. 2 vorgesehene Regelung über die Abwicklung von Ausschreibungsverfahren im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs zu streichen. Hintergrund sind Zweifel an der Erforderlichkeit und der rechtlichen Zulässigkeit der Regelung.
Kernstück des Gesetzentwurfs ist die Neufassung des § 7 des Nahverkehrsgesetzes. In dieser Regelung geht es um die konkrete Verteilung der Mittel, die dem Land nach dem Regionalisierungsgesetz vom Bund gewährt werden. Hier schlägt der federführende Ausschuss die Streichung des entbehrlichen Absatzes 1 vor.
Inhaltliche Änderungen werden zu den Absätzen 4 und 6 empfohlen. In Absatz 4 Satz 3 geht es um die Verteilung von Mitteln, die dadurch frei werden,
dass das Land eine Verringerung des Bedienungsangebots veranlasst. Diese Mittel sollten nach dem Gesetzentwurf zu einem Drittel den kommunalen Aufgabenträgern und zu zwei Dritteln dem Land zustehen. Stattdessen empfiehlt der federführende Ausschuss hier nun auf Vorschlag der Regierungsfraktionen eine hälftige Teilung zwischen Land und Kommunen. Außerdem empfiehlt der federführende Ausschuss zu Absatz 6 - ebenfalls auf Vorschlag der Regierungsfraktionen -, die kommunalen Aufgabenträger mit zusätzlichen 2,5 % an den Finanzmitteln nach § 8 Abs. 2 des Regionalisierungsgesetzes zu beteiligen. Diese Änderung ist allerdings mit einer entsprechen
den Verringerung der Investitionszuwendungen nach Absatz 9 Nr. 2 verbunden.
Schließlich wird eine Ergänzung der neuen Beleihungsregelung in § 8 empfohlen, um die Landesnahverkehrsgesellschaft mit den Befugnissen auszustatten, die sie zur Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgaben des Landes benötigt.
Hier möchte ich meine Ausführungen beenden. Nähere Erläuterungen können Sie dem schriftlichen Bericht entnehmen, der noch erstellt wird.
Ich bitte namens des federführenden Ausschusses, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1536 zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Durch die Revision des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Nahverkehrs vom 26. Juni 2004 - kurz auch Regionalisierungsgesetz oder RegG genannt - wurden neue Maßstäbe bei der Verteilung der Bundesmittel zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Nahverkehr eingeführt. Um eine dem Bundesrecht konforme Ausstattung der Aufgabenträger im Land mit den notwendigen Finanzmitteln zu ermöglichen, sind die im Regionalisierungsgesetz formulierten Berechnungsgrundlagen zwingend in Landesrecht zu übernehmen. Die Vertei
lung der Finanzmittel durch das Land bestimmt sich nach § 8 RegG. Die Mittel verteilen sich zum einen auf die Durchführung im Schienenpersonennahverkehr - kurz SPNV - und zum anderen auf die Verbesserung im öffentlichen Personennahverkehr - ÖPNV.
In Niedersachsen liegt die Zuständigkeit für den SPNV bei der Landesnahverkehrsgesellschaft, für den straßengebundenen ÖPNV und den Fährverkehr bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Ausnahmen bilden der Zweckverband Großraum Braunschweig und die Region Hannover. Diese sind für den straßen- und schienengebundenen ÖPNV zuständig.
Im Zuge der Novellierung des Nahverkehrsgesetzes soll auch dem Wunsch der kommunalen Spitzenverbände nach zum Teil pauschalierter Zuweisung der Mittel entsprochen werden. Im Durchschnitt wird jeder Landkreis 500 000 Euro erhalten. Dies entspricht 7,5 % der § 8-Abs. 2-Mittel. Dies wird positive Auswirkungen auf den ländlichen Raum haben. Mit den Pauschalmitteln erhalten die Landkreise außerhalb der verdichteten Siedlungsbereiche zusätzliche Mittel zur Verbesserung der Verkehrsangebote des straßengebundenen ÖPNV.
Im Bereich der Finanzierung des SPNV spiegelt sich in den Verteilungskriterien die spezifische Bedeutung des ländlichen Raumes wider und ermöglicht gezielte Verbesserungen der Angebotsstrukturen. Die Pauschalierung ist auch aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sinnvoll.
Während das ursprüngliche Regionalisierungsgesetz ausschließlich das Mengenkriterium der Verkehrsleistung nach dem Fahrplan 1993/1994 zugrunde legte, wurden durch die Revision neue Ziele formuliert. Neben dem Mengenkriterium - Fahrplan 2001/2002 - wird auch das Qualitätskriterium des bedarfsgerechten Grundangebots im Schienenpersonennahverkehr als Berechnungsgrundlage für die Aufteilung der Mittel auf die Länder eingeführt. Neben der rechtlich notwendigen Umsetzung in das Landesrecht soll in diesem Zusammenhang eine Anpassung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes an die aus der Praxis gewonnenen Erkenntnisse erfolgen. Darüber hinaus ermöglicht die Novellierung eine Weiterent
wicklung der Förderinstrumente und die stärkere Öffnung für den Wettbewerb.
Vielen Dank. - Im Juli und August 2004 wurden Verbandsanhörungen durchgeführt. Soweit den Vorschlägen nicht gefolgt wurde, werden diese in den Ausführungen zu den jeweiligen Regelungen behandelt.
Zu den positiven Auswirkungen auf den ländlichen Raum, den Gestaltungsmöglichkeiten durch die Landkreise und den Verwaltungsvereinfachungen bei der Pauschalierung kommt ein weiterer Vorteil: Durch das Gesetz kommen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen auf das Land oder die Gemeinden zu. Die erstmals eingestellten Pauschalmittel für die Träger des straßengebundenen ÖPNV betragen im Jahr 2005 16,18 Millionen Euro. Ein von den Trägern geforderter höherer Mittelansatz ist nicht vertretbar, da die Finanzmittel durch vertragliche Verpflichtungen Investitionsvereinbarungen mit der DB AG und notwendige Haushaltsumschichtungen stark eingeschränkt sind.
Nicht mit einbezogen wurden ursprünglich hier vorgesehene gesetzliche Regelungen zur Möglichkeit der Übertragung der Aufgabe „Trägerschaft für den ÖPNV“ an privatrechtlich organisierte Zusammenschlüsse von Landkreisen wegen grundsätzlicher kommunalrechtlicher Bedenken.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung ist, wie nicht anders zu erwarten war, eine rundum gelungene Sache. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der ersten Beratung im September 2003 habe ich von den Ergebnissen der Arbeitsgruppe „Straßenpersonenverkehr“, die vom Bund/Länder
Ausschuss eingerichtet wurde, berichtet. Außerdem haben wir etwas über die Einnahmen, die im Geschäftsbericht des BZP, Deutscher Taxi- und Mietwagenbund e. V., erwähnt werden, erfahren.
Wir wissen von Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug in erheblichem Unfang. So konnte man nach Angaben der Interessengemeinschaft Osnabrücker Taxiunternehmen einer Pressemitteilung der Osnabrücker Staatsanwaltschaft vom Februar 2003 entnehmen, dass hier ein Schaden von mehr als 7,5 Millionen Euro detailliert beschrieben wird. Im weiteren Verlauf wird auf eine Erfolgsquote der Staatsanwaltschaft in Osnabrück von 69 % hingewiesen, mit der Bemerkung, dass die dicksten Fische noch im Netz der Osnabrücker Justiz zappeln. Hier kann man wohl kaum von Kavaliersdelikten sprechen.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat dem Landtag eine Beschlussempfehlung vorgelegt, die von allen Fraktionen getragen wird. Meine Damen und Herren, hier wird deutlich, dass unsere Landesregierung nicht nur konstruktive Zusammenarbeit mit allen Fraktionen im Niedersächsischen Landtag angekündigt hat, sondern dass diese Zusammenarbeit tatsächlich stattfindet.
Was soll jetzt konkret geschehen? - Wir müssen die Bundesregierung endlich dazu bringen, tätig zu werden. Wie kann die Bundesregierung dies schaffen? - Das ist doch klar! Schaut doch einmal nach Niedersachsen! Niedersachsen - da weiß man, was man hat.
Die Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative gestartet, wie in der ersten Lesung versprochen. Auch das kennen wir schon: Versprochen – gehalten.
Bei dieser Initiative geht es um die Bekämpfung von Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung und Missbrauch von Sozialleistungen. Die ehrlichen Gewerbetreibenden im Taxengewerbe müssen die Gewinner dieser Anstrengung werden.
- Wenn man etwas lauter spricht, schläft man auch nicht so leicht ein. Es kann doch kein Problem sein, wenn jetzt einmal laut gesprochen wird.
Die Vorschläge für Maßnahmen wie Änderung der technischen Ausstattung von Taxen und Mietwagen, gesetzliche Verankerung der Datenübermittlung und -verarbeitung sowie Änderung der Rechtsvorschriften müssen von der Bundesregierung zügig aufgegriffen und schnell umgesetzt werden. Wenn es um Rat geht: Niedersachsen da weiß man, was man hat.
Außerdem müssen die kommunalen Genehmigungsbehörden für die Problematik zur vollständigen Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten
- das können wir gern machen - zum Entzug der Taxi- und Mietwagenkonzession bei Unzuverlässigkeit der Unternehmen oder der für die Geschäftsführung bestellten Personen feinfühlig gemacht werden.
Meine Damen und Herren, die Missstände sind erkannt, die einzuleitenden Maßnahmen sind bekannt. Jetzt wünschen wir den Verantwortlichen den Mut zum Handeln. Bei Problemen kann Niedersachsen weiterhelfen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt schon viele richtige Informationen gehört. Ein paar Ausführungen dazu möchte aber auch ich noch anfügen. In dem Bericht der Arbeitsgruppe, die vom Bund-LänderFachausschuss Straßenpersonenverkehr am 27. März 2001 eingerichtet wurde, wird die Ausgangssituation im Taxen- und Mietwagengewerbe in Deutschland sehr gut beschrieben. Wir hörten, dass das Gewerbe überwiegend aus Kleinunternehmen besteht, 35 000 an der Zahl und mehr als doppelt so viele Fahrzeuge. Allerdings liegen der Arbeitsgruppe keine Zahlen über die Anzahl der Beschäftigten vor. Häufig können diese Unternehmen nur überleben, indem Familienangehörige mitarbeiten. Fest angestellte Fahrer gibt es auch, aber eben auch sehr viele Aushilfsfahrer.
Aus dem Geschäftsbericht 2000/2001 des BZP - Deutscher Taxi- und Mietwagenverband e. V. geht hervor, dass die Einnahmen auf rund 6,6 Milliarden DM für 2000 geschätzt werden. Die durchschnittlichen Einnahmen von EinzelwagenUnternehmen gibt der BZP für das Jahr 2000 mit 67 000 DM für München an.
Meine Damen und Herren, bereits vor geraumer Zeit ist festgestellt worden, dass im Taxi- und Mietwagengewerbe Schwarzarbeit und Sozialleistungsmissbrauch zu massiven Wettbewerbsverzerrungen und erheblichen Einnahmeausfällen der Sozialleistungssysteme und der Steuerkassen führen. Sie gehen damit zulasten der rechtstreuen Unternehmen und Beschäftigten im Lande.
Dies ist ein Zeichen dafür, dass für einen beachtlichen Teil im Taxigewerbe auskömmliche Bedingungen in einem extrem gesetzlich geregelten Markt nicht gegeben sind. Es besteht dringlicher Handlungsbedarf insbesondere mit Blick auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Taxigewerbe und darauf, dass geltendes Recht stärker beachtet wird.
Schließlich entstehen zurzeit erhebliche finanzwirtschaftliche Schäden. Das Volumen der nicht erklärten Umsätze im deutschen Taxi- und Mietwagengewerbe wird von der Arbeitsgruppe auf jährlich 1 bis 1,3 Milliarden Euro, die nicht gemeldeten Lohnsummen werden auf eine Größenordnung von jährlich 400 bis 750 Millionen Euro geschätzt.
Wer nun meint, dass im Taxi- und Mietwagengewerbe eine besonders hohe Kriminalität herrscht, der irrt. Von den ca. 500 Ermittlungsverfahren wurden weniger als 10 % gegen Unternehmen eingeleitet und davon wiederum über 90 % eingestellt. Unberechtigt ist deshalb die pauschale Diskriminierung des gesamten Gewerbes. Dies erklärt die Fachvereinigung Taxi- und Mietwagen im Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V.
Als Ursache sieht die Vereinigung auch das nicht mehr durchschaubare Steuerrecht, die Überregelung im Arbeits- und Sozialrecht und eine Vielzahl zu beachtender gesetzlicher Vorschriften und Verordnungen. Unwissenheit und Unsicherheit, aber auch die Vorgehensweise der Steuerbehörden sind weitere Ursachen.
- Das ist Ihr Problem.
Ein fairer Wettbewerb im Taxigewerbe muss ermöglicht werden. Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung müssen bekämpft werden.
Allerdings sollte schnell eine pragmatische Lösung in Zusammenarbeit mit den Fachverbänden ermittelt werden. So, wie ich unsere neue Landesregierung in den letzten Wochen und Monaten kennen gelernt habe, bin ich mir sehr sicher, dass das auch schnell umgesetzt wird.