Gisela Konrath

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Internationale Arbeitsorganisation, ILO, schätzt, dass weltweit jedes sechste Kind zwischen fünf und 17 Jahren durch verschiedene Formen von Kinderarbeit ausgebeutet wird. In absoluten Zahlen heißt das: Etwa 180 Millionen Kinder weltweit sollen den schlimmsten Formen der Kinderarbeit ausgesetzt sein: Tätigkeiten, die das körperliche, sittliche oder seelische Wohl von Kindern gefährden.
Bereits vor mehr als 30 Jahren hat die Bundesrepublik Deutschland das ILO-Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung ratifiziert. Im Jahre 2001 trat die Bundesrepublik dem ILO-Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit per Gesetz bei. Damit ist ganz eindeutig geregelt, dass Kinderarbeit und die Produkte, die durch ausbeuterische Kinderarbeit entstehen, grundsätzlich abzulehnen sind.
Die Öffentlichkeitsarbeit verschiedener Organisationen, wie Kirchen und Menschenrechtsorganisationen sowie der Entwicklungshilfepolitik, macht in vielen Fällen deutlich, um welche Produkte es sich handelt, und erfährt dabei die Aufmerksamkeit der Medien. So haben viele Verbraucher heute Hintergrundwissen über diese Produkte und richten ihr Einkaufsverhalten danach aus. Billig ist nicht unbedingt gut in einer umfassenden Qualitätsbeurteilung. Gemeinsam wollen wir Produkte, die mithilfe ausbeuterischer Kinderarbeit entstanden sind, ausschließen und auf gar keinen Fall im Auftrag des Landes Niedersachsens beschaffen und be
zahlen. Da sind sich alle Fraktionen dieses Hauses einig.
Die Schwierigkeit liegt darin, dies in der Praxis der Vergabe öffentlicher Aufträge und im Beschaffungswesen zu erkennen und umzusetzen. Wir fordern die Landesregierung mit der Beschlussempfehlung auf, umfassend zu prüfen, wie in öffentlichen Beschaffungs- und Vergabeverfahren Produkte ausgeschlossen werden können, die durch ausbeuterische Kinderarbeit entstehen, und uns Wege aufzuzeigen, wie das verhindert werden kann. Wir wollen auf keinen Fall solche Produkte anschaffen. Mit dem umstrukturierten Logistik Zentrum Niedersachsen in Hannoversch Münden sind wir auf dem richtigen Weg zur zentralen Beschaffungsstelle für sämtliche Einrichtungen des Landes Niedersachsen. Für die Mitarbeiter des LZN beispielsweise soll es eine ständige Aufgabe sein, Produkte dieser Art auszuschließen.
Im Übrigen, Herr Hagenah, wenn Sie sich die Verordnung des MI und des MF hierzu ansehen, werden Sie feststellen, dass dort auch andere Ziele enthalten sind. Beispielsweise werden Migranten und Schwerbehinderte berücksichtigt. Es wird sicherlich nicht einfach sein, aber es wird Möglichkeiten geben, dies zielführend hierfür einzurichten. Insofern verstehe ich überhaupt nicht, wie Sie so etwas von vornherein in Abrede stellen können. Das finde ich menschlich nicht anständig.
Wir alle waren uns im Ausschuss in der Sache völlig einig. Wir wollen so etwas nicht. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Niedersachsen setzt sich die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt auch in diesem Herbst weiter fort. Das ist eine gute Nachricht. Die Zahl der Erwerbslosen insgesamt nimmt stetig ab, mit Ausnahme der Sommermonate, die mit dem Quartalsende, Schulentlassung und Ausbildungsende für einen leichten Anstieg sorgten, waren Monat für Monat weniger Menschen in Niedersachsen arbeitslos.
Im Mai reduzierte sich die Arbeitslosenquote zum Vormonat um 4,3 %, von August bis September um 4,8 %. Im Oktober 2007 waren rund 57 000 Menschen - 57 000 ist eine tolle Zahl - weniger arbeitslos als im Oktober des Vorjahres. Erfreulich ist die Entwicklung der Arbeitslosigkeit Jüngerer unter 25 Jahre. Sie ging stärker zurück als in den Vorjahren.
Handwerks-, Industrie- und Handelskammern melden 7 % mehr Ausbildungsverträge. Erfreulich ist, dass auch Langzeitarbeitslose von der positiven Entwicklung profitieren. Die Zahl der Erwerbslosen, die ein Jahr oder länger ohne Job waren, nahm Monat für Monat stetig ab, gegenüber Oktober 2006 sogar um 22,7 %.
Das sind positive Zahlen, die wir alle erfreut zur Kenntnis nehmen. Allerdings ist der Anteil der Langzeitarbeitslosen an der Gesamtarbeitslosigkeit mit einem Drittel immer noch zu hoch und der Rückgang schwächer als im Durchschnitt aller Arbeitslosen.
Es ist unser Ziel, auch Langzeitarbeitslosen Perspektiven aufzuzeigen und sie langfristig in Beschäftigung zu bringen. Je länger die Arbeitslosigkeit andauert, desto schwieriger gestaltet sich die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Die
Nachfrage der Unternehmen und Betriebe konzentriert sich verstärkt auf Fachkräfte. Hierbei haben ältere und gut ausgebildete Arbeitnehmer derzeit gute Chancen auf Einstellung. Ein beträchtlicher Teil der Langzeitarbeitslosen eignet sich aufgrund von Qualifikations- und Leistungsdefiziten oftmals nur für gering qualifizierte Tätigkeiten
im Niedriglohnbereich. Unser Motto lautet: Erster Arbeitsmarkt zuerst!
Um dieses Ziel auch im Hinblick auf die Langzeitarbeitslosen zu erreichen, sind wir weiterhin stark gefordert. In Niedersachsen haben wir seit dem 1. Juli 2006 den Niedersachsen-Kombi eingeführt. Die Kombination aus Lohn und staatlichen Hilfen hat sich als erfolgversprechend zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen geringer qualifizierter und wettbewerbsschwächerer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezeigt, und zwar im ersten Arbeitsmarkt.
Mehr als 2 600 langzeitarbeitslose Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfänger konnten von Juli 2006 bis September 2007 in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen vermittelt werden, sieben von zehn geförderten Personen in unbefristete Arbeitsverhältnisse, drei Viertel davon in Vollzeitjobs.
Diese Zahlen zeigen, welches Beschäftigungspotenzial auf dem ersten Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose und gering Qualifizierte besteht. Es gilt, die Möglichkeiten dieses Förderinstruments weiter auszuschöpfen. Durch die Verknüpfung von Zuschüssen an Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie durch den Qualifizierungszuschuss bietet der Niedersachsen-Kombi Chancen für die Schaffung
weiterer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse und damit Eingliederung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern in den ersten Arbeitsmarkt.
Ich verweise noch einmal auf die von der NBank koordinierten Maßnahmen „Arbeit durch Qualifizierung“ und „Dynamische Integration in den Arbeitsmarkt“. Der Bund hat mit dem Beschäftigungszuschuss nach § 16 a SGB II zum 1. Oktober dieses Jahres eine neue Förderung eingeführt, die in Niedersachsen von den 35 ARGEn und 12 Optionskommunen umgesetzt wird. Bundesweit sollen
damit 100 000 sozialversicherungspflichtige Ar
beitsplätze in gemeinnützigen Einrichtungen geschaffen werden. Damit entfällt auf Niedersachsen ein erheblicher Anteil; Herr Hagenah sagte schon: etwa 10 000, wenn es gut läuft.
Sie sehen, es wird im Interesse der betroffenen arbeitslosen Menschen längst gehandelt. Die Programme und ihre Finanzierungen sind vorhanden. Warum Sie Ihren Antrag nicht längst zurückgezo
gen haben, ist uns unverständlich. Die Grundlage ist nicht gegeben, die Finanzierung steht in den Sternen.
Doch eines sei angemerkt. Die besten Programme nutzen nichts, wenn es nicht gelingt, die Arbeitsuchenden mit den Betrieben zusammenzubringen.
Ich habe im September und Oktober dieses Jahres einen Auszubildenden für das Programm
„2 000 x 2 500“ gesucht. Ein ausbildender Betrieb hatte sich an mich gewandt, weil er mithilfe der Arbeitsagentur keinen Auszubildenden fand. Ich hielt es anfangs für eine leichte Aufgabe, den begehrten Ausbildungsplatz eines Groß- und Außenhandelskaufmanns zu besetzen. Ich musste feststellen, dass es unter Einschaltung aller möglichen Fördereinrichtungen zur Vermittlung von arbeitslosen jungen Menschen, die es hier in Hannover und in der Region Hannover gibt, immerhin sechs Wochen dauerte, einen Auszubildenden für diesen Platz zu finden.
Hier haben wir noch vieles zu tun, die Arbeitsuchenden möglichst schnell und effizient mit den Betrieben zusammenzubringen. Insofern gebe ich Ihnen recht, Herr Hagenah: Zum Ausruhen ist nicht die Zeit. Es sind weiterhin volle Anstrengungen von uns allen gefordert. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser gemeinsames Ziel in Niedersachsen sind lebendige, attraktive Innenstädte, die von den Bürgerin
nen und Bürgern als lebenswert empfunden und angenommen werden. Insbesondere ein historisch gewachsenes oder behutsam modernisiertes Zentrum, das vielfältige Aktivitäten miteinander verknüpft, bietet überzeugende Identifikationsmöglichkeiten, fördert das Gemeinschaftsgefühl und bindet den Bürger an seine Heimatstadt.
Durch ein reichhaltiges Angebot von Handel und Dienstleistungen sind städtische Zentren für die Versorgung der Bevölkerung von großer Bedeutung und unverzichtbar für die Entwicklung von Urbanität. Eine lebendige City fördert die Ansiedlung von Dienstleistungen und die Entwicklung kultureller Initiativen. Mithilfe einer funktionierenden Verkehrsinfrastruktur entwickeln sich Innenstädte zu interessanten Anziehungspunkten. In Niedersachsen finden sich zahlreiche Beispiele dafür, auch unter den kleineren Städten. Ebenso erhält der Tourismus wichtige Impulse. Vor allem Tagestouristen erhöhen den Umsatz von Einzelhandel und Gastronomie in einer attraktiven Innenstadt. Insgesamt bedeuten lebendige, attraktive Stadtzentren einen Imagegewinn für Städte.
Fest steht: Ohne funktionierenden Handel sind Innenstädte öde. Seit Jahren allerdings leiden viele Innenstädte unter massivem Bedeutungsverlust und stehen unter dem Druck des Wettbewerbs mit Standorten des großflächigen Einzelhandels auf der grünen Wiese und - die neuere Entwicklung mit großflächigen innerstädtischen Einkaufszentren.
Vor diesem Hintergrund brachten CDU und FDP im Oktober 2005 in diesem Haus den Entschließungsantrag „Einzelhandels- und Dienstleistungszentren stärken“ ein. Der Wirtschaftsausschuss hat sich in einer Anhörung intensiv mit den möglichen Problemen bei der Einrichtung von Business Improvement Districts auseinandergesetzt, und zwar im Hinblick auf verfassungsrechtliche Bedenken, die sich bei Einführung einer Sonderabgabe stellen, die Abgrenzung kommunaler und privater Verantwortungsbereiche und Aufgaben, die demokratische Legitimierung im Zusammenhang mit Antrags- und Ablehnungsquorum und die inhaltliche Ausgestaltung auf freiwilliger oder gesetzlicher Basis mit verpflichtender Wirkung für alle. Es handelt sich also durchaus um schwierige und höchst komplizierte Sachverhalte mit juristischen Unwägbarkeiten, die auch der Gesetzgebungs- und Be
ratungsdienst des Landtages ausführlich dargestellt hat.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen reklamiert bekanntlich gern für sich, pfiffige Ideen zu entwickeln und intelligente Lösungen zu präsentieren. Im Falle dieses Gesetzentwurfes leider Fehlanzeige! Es ist wenig originell, bei der hessischen CDU wortwörtlich abzuschreiben.
Im Gegensatz zu Ihnen nehmen wir das Thema ernst. Wir teilen die berechtigten Sorgen der Einzelhändler, denen es um die Sicherung ihrer Existenz geht, und nehmen die Probleme von Kommunen wahr, die gegen gefährlichen Bedeutungsverlust ankämpfen müssen.
Die Landesregierung hat auf Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP den komplexen Sachstand im April gründlich dargestellt. Die Zeit drängt: Wir können nicht warten, bis die aggressiven Entwicklungen im Einzelhandel Fakten schaffen und Standorte schwächen.
Vor diesem Hintergrund haben die Mehrheitsfraktionen im Dezember letzten Jahres beschlossen, 1 Million Euro zur Städtebauförderung bereitzustellen.
Im März startete die Landesregierung das Modellförderprogramm „Belebung der Innenstädte“ als Wettbewerb. Wer wie ich die Auftaktveranstaltung im März im Sprengel-Museum besucht hat, als Minister Ross-Luttmann das Modellförderprogramm vorstellte, hat die gespannte Erwartung der Vertreter niedersächsischer Kommunen und privater Initiativen hautnah erleben können. Der Saal war bis auf den letzten Platz gefüllt.
„Wettbewerb“ heißt das Thema. Hier in Hannover konnte ich beobachten, dass die Landesregierung mit diesem Ansatz den richtigen Schwerpunkt ausbildet, als mehrere innovative Projekte in Presse und Öffentlichkeit über einen längeren Zeitraum lebhaft diskutiert wurden.
In der letzten Woche wurden von den 45 eingereichten Beiträgen zum Wettbewerb 18 Modellprojekte zur Belebung der Innenstädte in Niedersachsen ausgewählt und erhalten nunmehr - jetzt ganz aktuell - eine Förderung von bis zu 40 % der Gesamtkosten des Projekts. Das ist der richtige Weg; denn diese Finanzierungsform führt private Projektbetreiber, Kommunen und Land zu Public Private Partnership zusammen.
So hat mir z. B. der Geschäftsführer der Citygemeinschaft Hannover Ende letzter Woche hocherfreut über die erfolgreiche Teilnahme des hannoverschen Projekts „Quartiermanagement in der Altstadt“ berichtet.
Das können wir dann in Zukunft hier in der Nähe - in der Altstadt - beobachten.
- 100 000 Euro sind eine ganze Menge Geld. Sie werden sehen, was damit gemacht wird: Es wird ein Manager für die Altstadt eingestellt, um dieses Problem, das seit 25 Jahren hier vor sich hindümpelt, zu bewältigen.
Mit der Modellförderung werden wir bedeutsame Erkenntnisse gewinnen, auf welche Weise privates Engagement für die Entwicklung unserer Innenstädte mobilisiert werden kann. Unter sorgfältiger Beachtung von Erfahrungen in anderen Bundesländern werden wir die Programmatik für Niedersachsen ebenso zügig wie präzise weiterentwickeln. Entscheidend wird sein, alle Teilnehmer rechtzeitig einzubeziehen sowie Kreativität und privates Engagement zu berücksichtigen. Welch positive Impulse der Wettbewerb auslöst, zeigt sich ganz aktuell am Beispiel privater Initiativen wie z. B. hier in Hannover.
Meine Damen und Herren, nach meiner festen Überzeugung sind wir mit dem von der Landesregierung entwickelten Instrumentarium auf dem richtigen Weg und können im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des urbanen Lebens im Land Niedersachsen leisten. In gar nicht langer Zeit werden wir die Ergebnisse der Modellprojekte vor
Ort sehen können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Niedersachsen setzt sich die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt in diesem Frühjahr weiter fort. Das ist eine gute Nachricht.
Erfreulich ist, dass auch Langzeitarbeitslose von der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt in Niedersachsen profitieren. Im Mai 2007 verringerte sich die Zahl dieser Erwerbslosen nochmals um 4,4 %, gegenüber dem Vorjahr sogar um 18,7 %.
Das kommt zunehmend auch den Erwerbslosen nach dem SGB II zugute. Die Zahl dieser Personen ist erstmals seit Inkrafttreten des SGB II geringer als vor der Arbeitsmarktreform. Der Trend stabilisiert sich. Wir nehmen das erfreut zur Kenntnis. Allein: Zur Zufriedenheit ist kein Anlass. Die Herausforderungen, insbesondere für Langzeitarbeitslose eine Beschäftigungsaufnahme zu erreichen, sind weiterhin riesig. Es ist unser Ziel, auch
Langzeitarbeitslosen Perspektiven aufzuzeigen und sie langfristig in Beschäftigung zu bringen.
Dies ist jedoch mit den traditionellen Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik in vielen Fällen nicht möglich. Ein Drittel aller Arbeitslosen sind Langzeitarbeitslose, von denen ein beträchtlicher Teil aufgrund von Qualifikations- und Leistungsdefiziten nur in niedrig bezahlte Tätigkeiten und auf einfache Arbeitsplätze vermittelbar ist. Von diesen Arbeitsplätzen haben wir viel zu wenige. Offensichtlich ist einfache Arbeit in vielen Betrieben zu teuer. Unser Motto lautet aber: Erster Arbeitsmarkt zuerst!
Eine Möglichkeit, den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen, haben wir am 1. Juli letzten Jahres mit dem Niedersachsen-Kombi gestartet - im Übrigen unter großem Protest der Opposition.
Aber wir haben gehandelt. Die Kombination aus Lohn und staatlichen Hilfen ist ein Erfolg versprechender Ansatz zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen geringer qualifizierter und wettbewerbsschwächerer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Entsprechend ausgestaltete Kombilöhne können schwer vermittelbaren Langzeitarbeitslosen eine Chance zur Rückkehr auf den Arbeitsmarkt bieten.
Mithilfe des Niedersachsen-Kombi sind seit Mitte letzten Jahres bis Ende Mai 1 848 Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -empfänger in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen vermittelt worden. Frau Hartmann, ich finde, das ist ein Erfolg.
Dabei hat sich der Niedersachsen-Kombi als flexibel, unbürokratisch und praxisnah herausgestellt. Gerade in Zeiten des konjunkturellen Aufschwungs haben Langzeitarbeitslose hiermit eine realistische Chance auf eine dauerhafte Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt. Ich betone es noch einmal: Erster Arbeitsmarkt zuerst!
Viele positive Beispiele aus Niedersachsen belegen den Erfolg des Niedersachsen-Kombi.
Besonders erfolgreich ist die Optionskommune Landkreis Osnabrück. Sie hat mit dem Projekt „MaßArbeit“ bis Ende Mai 275 neu geschaffene Kombilohnstellen vermittelt. Die regionale Wirtschaft - die Optionskommune arbeitet übrigens sehr eng mit den Betrieben, mit der Wirtschaft zusammen - reagierte äußerst positiv auf das Förderangebot des Landes und nutzte den Kombilohn aktiv für Neueinstellungen. Leider sind nicht alle ARGEn und Optionskommunen so erfolgreich wie der Landkreis Osnabrück. Da muss natürlich nachgebessert werden.
Die Möglichkeiten dieses Förderinstruments sind noch lange nicht ausgeschöpft. Durch die besondere Verknüpfung von Zuschüssen an Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Qualifizierungszuschuss besitzt der Niedersachsen-Kombi noch erhebliches Potenzial für die Schaffung weiterer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse und für die Wiedereingliederung von ALG-II-Empfängern in den ersten Arbeitsmarkt.
Die immer noch hohe Sockelarbeitslosigkeit abzubauen, ist mit dem Niedersachsen-Kombi allein nicht zu schaffen. Es ist eine Maßnahme im Bündel verschiedener Maßnahmen, die bei der NBank koordiniert werden, z. B. Arbeit durch Qualifizierung und dynamische Integration in den Arbeitsmarkt. Auch die Vermittlung von Betriebspraktika hat sich in vielen Fällen ausgesprochen bewährt.
Die Forderungen der Fraktion der Grünen sind unklar.
Der Abschlussbericht der „Arbeitsgruppe Arbeitsmarkt“ der Großen Koalition wurde am 9. Mai 2007 veröffentlicht. Einen Tag später skizzierte Arbeitsminister Müntefering die Ergebnisse in der Aktuellen Stunde des Bundestages. Sie hätten vor der Einbringung Ihres Antrags am 23. Mai also durch
aus Kenntnis davon haben können. Ich stelle fest: Sie sind wieder einmal ein bisschen zu spät.
Die Arbeitsgruppe empfiehlt, 100 000 Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen zu fördern. Dafür sollen die notwendigen gesetzlichen Regelungen im SGB II geschaffen werden. Im Fokus stehen Langzeitarbeitslose im ALG-II-Bezug, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, bei denen der Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente bisher erfolglos war und die besonders schwere Vermittlungshemmnisse - kein Berufsabschluss, gesundheitliche Einschränkungen oder Behinderungen - aufweisen.
Es sollen vermehrt Beschäftigungsverhältnisse mit Beiträgen zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung im gewerblichen und sozialen Bereich geschaffen werden, die tarif- und ortsüblich entlohnt werden. Als Arbeitgeber kommen Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes, soziale und sozialwirtschaftliche Betriebe und Integrationsunternehmen infrage. Es ist geplant, Tätigkeitsfelder in Bereichen zu erschließen, die Einnahmen erzielen oder zum Teil kostendeckend sind.
Der soziale Bereich bietet ebenfalls vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten durch Zusatzangebote in der Alten- und Jugendarbeit und in Schulen. Auch die Bürgerarbeit in Sportvereinen oder im Rahmen zusätzlicher kultureller Angebote lässt sich noch ausdehnen.
Die Arbeitgeber sollen eine angemessene Förderung erhalten. Förderfähig sind ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Der Förderkreis soll Personen umfassen, die innerhalb der nächsten 24 Monate voraussichtlich keine Chance haben, einen Platz auf dem regulären Arbeitsmarkt zu finden.
Da die Bundesregierung für ihr und unser anspruchsvolles Ziel, 100 000 Langzeitarbeitslose in Beschäftigung zu bringen, die angesprochenen finanziellen Mittel aus dem Haushalt des Bundes in Abstimmung mit den kommunalen Leistungen zur Finanzierung einplant, lässt sich die von Ihnen vorgeschlagene Finanzierung nicht realisieren. Bekanntlich kann jeder Euro nur einmal ausgegeben werden.
Auch zur Erschließung zusätzlicher Beschäftigungsfelder gibt es bereits Überlegungen der Bundesregierung. Ihre Forderung, die Belastung geringer Einkommen durch Sozialabgaben zu senken, ist besonders heikel. Sie wissen selbst, dass solche grundlegenden gesetzlichen Veränderungen von Bundestag und Bundesrat zu beschließen sind. In der Praxis haben solche Vorschläge zumeist monate- bis jahrelange Diskussionen zur Folge. Angesichts der angespannten Finanzlage der Sozialversicherung ist fraglich, ob Einnahmeverluste überhaupt hingenommen werden können. Ich möchte bemerken, dass auf die fehlenden Einnahmen der Sozialversicherung geringere Leistungen folgen müssen. Das Problem der Altersarmut muss schon heute in die Überlegungen einbezogen werden. Wir werden die Entscheidung des Bundeskabinetts zu diesem Thema im Juni abwarten.
Insgesamt stelle ich fest: Für den angesprochenen Personenkreis der Erwerbslosen gibt es keine einfachen Lösungen.
Im Ziel sind wir mit Ihnen einig: Es muss gelingen, mehr langzeitarbeitslose Menschen in Beschäftigung zu vermitteln. Doch die besten Programme nutzen nichts, wenn es nicht gelingt, die ARGEn und Optionskommunen mit den vor Ort in den Kommunen Handelnden stärker zu vernetzen. Hier sollte eine Änderung des SGB II geprüft werden. Das Engagement des einzelnen Fallmanagers, der Mitarbeiter in den sozialen Betrieben und in den Kommunen ist für den Erfolg entscheidend. Das zu verbessern, sollte unser gemeinsames Ziel sein. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu Beginn meiner Ausführungen stelle ich fest, dass der Ausbildungsmarkt unverändert Anlass zur Besorgnis bietet. In dieser Einschätzung sind sich vermutlich alle Mitglieder des Hauses einig. Auch in der Zielsetzung, allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen ein Ausbildungsoder Qualifikationsangebot zu machen, stimmen wir überein. Ich zitiere aus dem Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Wer den eigenen Lebensweg mit der Erfahrung der Ausbildungs- und Arbeitslosigkeit beginnt, verliert Perspektive, Motivation und Selbstvertrauen. Der individuelle Verlust von Zukunftschancen und Zutrauen bedeutet in der Folge hohe soziale und wirtschaftliche Lasten für alle.“
Wer, meine Damen und Herren, wollte dieser Auffassung widersprechen?
Das Missverhältnis zwischen der beträchtlichen Anzahl von Jugendlichen, die auf einen Ausbildungsplatz warten, und der Zahl an freien Ausbildungsplätzen, die mangels qualifizierter Bewerberinnen und Bewerber nicht besetzt werden können, besteht nach wie vor. Das Problem ist leider äußerst vielschichtig und nicht mit einem einzigen Befreiungsschlag aus der Welt zu schaffen. Wir werden unterschiedliche Stellschrauben betätigen müssen, um zum Ziel zu kommen.
Meine Damen und Herren, da wir uns in der Diagnose und Analyse des Problems weitgehend einig sind, sollte es uns auch gelingen, über die richtigen Mittel und Wege Einigkeit zu erzielen. Ich bin der Überzeugung, dass eine Kombination von bewährten und innovativen Maßnahmen den größtmöglichen Erfolg verspricht. Entscheidend wird sein, dass alle Beteiligten ihre spezifischen Beiträge leisten.
Wirtschaftspolitik hat sich um die richtigen Rahmenbedingungen zu kümmern und notwendige Impulse zu vermitteln. Wer Spielräume für Investitionen schafft, sorgt gleichzeitig für mehr Arbeitsund Ausbildungsplätze.
Minister Hirche hat im September-Plenum angekündigt, dass die Landesregierung den mit der
Wirtschaft eingegangen Ausbildungspakt eingehend daraufhin prüfen wird, ob er auch in diesem Jahr eingehalten wird. Vom nächsten Jahr an sollen 2 000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze mit 2 500 Euro für Jugendliche gefördert werden, die schon ein Jahr oder länger die Schule beendet und noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Fördermittel für rund 350 zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze wird das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr noch in diesem Jahr bereitstellen.
Schul- und Bildungspolitik muss die richtigen Standards setzen, ausreichende Unterrichtsversorgung gewährleisten und unsere Jugendlichen ausbildungsfähig machen. Die in den allgemeinbildenden Schulen begonnenen Maßnahmen - wir haben hier im Hause im Juli ausgiebig darüber diskutiert zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit und Berufsorientierung sollen konsequent fortgesetzt und weiterentwickelt werden.
Die Unternehmen müssen noch problembewusster werden. Nur wer die Mühen und Kosten einer Ausbildung auf sich nimmt, wird künftig über genügend qualifizierten Nachwuchs verfügen. Schon in wenigen Jahren werden wir einen erheblichen Fachkräftemangel in vielen Bereichen haben. Wir appellieren an die Betriebe, so viele Ausbildungsplätze wie möglich anzubieten. Begrüßenswert wäre, wenn der eine oder andere Großbetrieb oder Konzern seine Ausbildungsquote steigern würde.
An die Jugendlichen selbst appelliere ich, die Durststrecke zwischen schulischer und beruflicher Ausbildung diszipliniert in Angriff zu nehmen. Der ehrgeizige, gut ausgebildete Bewerber hat naturgemäß die besten Chancen auf einem höchst wandlungsfähigen Arbeitsmarkt. Es lohnt sich daher immer noch, Leistung zu zeigen.
Wir wollen die zum Teil unbefriedigende Situation am Ausbildungsmarkt nicht schönreden. Deshalb haben CDU und FDP einen Antrag eingebracht, in dem wir Wege aufzeigen, wie alle Möglichkeiten des dualen Systems - das ist der Kern der Ausbildung - ausgeschöpft werden können und über weitere Bildungsangebote im beruflichen Bereich das bestehende Problem weiter abgebaut werden kann.
Meine Damen und Herren, die von der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit heute veröffentlichten Zahlen zum Ausbildungsstellenmarkt
lassen erfreulicherweise einen positiven Trend erkennen. Die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist gegenüber dem Vorjahr um 2 % auf 43 493 Verträge angestiegen. Auch die rechnerische Lücke zwischen den nicht vermittelten Bewerbern und den noch unbesetzten Ausbildungsstellen ist gegenüber dem Vorjahr kleiner geworden. Fehlten Ende September 2005 rechnerisch 1 876 Plätze, waren es im September 2006 noch 1 224 Stellen. Angesichts des deutlichen Anstiegs der Bewerber und Bewerberinnen aus früheren Schulentlassungsjahren besteht jedoch kein Anlass zur Zufriedenheit. Vielmehr sind wir zu verstärkten Anstrengungen aufgefordert, und die Landesregierung wird reagieren.
Lassen Sie uns gemeinsam mit allen zur Verfügung stehenden Instrumenten dafür Sorge tragen, dass im Rahmen der Nachvermittlung alle unversorgten Jugendlichen auch in diesem Ausbildungsjahr ein Qualifizierungsangebot erhalten. Ich denke, wir sind uns einig: Es ist unser gemeinsames Problem, und wir brauchen Ausdauer und konsequentes Handeln, um hier gemeinsam Hilfe und Besserung herbeizuführen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich eines vorweg sagen: Die Ausbildungssituation junger Menschen muss im Landtag diskutiert werden. Das Thema kann in seiner gesellschaftlichen Bedeutung gar nicht überschätzt werden. Denn wer könnte nicht die tiefe Enttäuschung junger Menschen nachvollziehen, die im Anschluss an ihre mehr oder weniger lange Schulzeit die Erfahrung machen müssen, dass die Gesellschaft sie weder braucht noch bereit ist, ihnen eine ernsthafte Chance zur persönlichen Entwicklung einzuräumen?
Wir alle gemeinsam haben hier in der Tat eine besonders dringliche Herausforderung vor uns. Alle Fraktionen dieses Hauses werden dem zustimmen. Vieles von dem, was Sie fordern, ist schon auf den Weg gebracht.
Sehr geehrte Damen und Herren von den Grünen, Sie konstatieren in Ihrem Antrag eine wachsende Lehrstellenlücke und damit verbunden den Anstieg von beruflichen Vollzeitschulformen. Der Kultusminister ist bereits ausführlich auf das Phänomen eingegangen und hat die Gründe für diese Entwicklung dargelegt, die ich hier nicht zu wiederholen brauche. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen bekennen sich ganz klar zum dualen System. Die bis zum Jahr 2009/2010 steigenden Schülerzahlen und der Rückgang an Ausbildungsplätzen zwingen uns dennoch, entsprechende Angebote bereitzuhalten, auch wenn dies bildungspolitisch so nicht gewollt ist. Übrigens ist dies kein spezifisch niedersächsisches Problem; das gibt es auch in anderen Bundesländern.
Wir wissen, dass der Ausbildungsstellenmarkt im Juni traditionell besonders angespannt ist und die Bilanz sich gegen Ende des Jahres wieder ausgeglichener präsentiert. Das ist für uns aber kein Anlass, Entwarnung zu geben, ganz im Gegenteil. Wir bemühen uns um jeden einzelnen Ausbildungsplatz - ich konnte gestern Abend einen Ausbildungsplatz für einen 17-jährigen Realschüler einwerben, und das macht, auch wenn es nur ein Platz ist, zufrieden -, und wir haben dabei Erfolg.
Der „Pakt für Ausbildung“ in Niedersachsen arbeitet sehr erfolgreich. Im letzten Jahr wurden statt der 2 500 angekündigten 6 700 neue Ausbildungsplätze eingeworben. Wir werden für die Zeit ab 2007 die hervorragende Kooperation mit unseren Partnern, den Kammern, den Unternehmerverbänden und der Arbeitsverwaltung, fortsetzen und verstärken, gerade weil die Zahl der Schulabgänger weiter ansteigt.
Es gibt auch durchaus positive Signale auf dem Ausbildungsstellenmarkt. Bis Ende Juni konnten 20 % mehr Jugendliche in Niedersachsen von den Arbeitsagenturen in eine Ausbildung vermittelt werden als im Vorjahr zum gleichen Zeitpunkt. Besonders erfreulich ist der Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit insgesamt. Im Juni haben sich 18,8 % weniger junge Menschen bis 25 Jahren arbeitslos gemeldet als im Vorjahresmonat. Unsere gemeinsamen Anstrengungen zeigen Wirkung.
Wir müssen die Situation differenzierter betrachten, als es in Ihrem Antrag zum Ausdruck kommt. Es lässt sich leicht feststellen, dass die konjunkturelle Situation gravierende Auswirkungen auf das Ausbildungsengagement der Betriebe hat, und dabei stimmt die gegenwärtige Entwicklung hoffnungsfroh. Die Arbeitslosenzahlen sinken, die Zahl der offenen Stellen steigt, die Wirtschaft kommt langsam wieder in Fahrt.
Aufgabe der Politik ist es, die Rahmenbedingungen für den Mittelstand zu verbessern; denn hier entstehen in erster Linie die so dringend benötigten Arbeits- und Ausbildungsplätze.
Niedersachsen hat dieses Problem erkannt und seit dem Regierungsantritt im Jahr 2003 den Bürokratieabbau konsequent vorangetrieben.
Wirtschaftspolitik ist in Niedersachsen Mittelstandspolitik.
Auf der anderen Seite konnten bis Juni dieses Jahres über 13 000 Berufsausbildungsstellen in Niedersachsen und Bremen nicht besetzt werden. Allein die Lehrstellenbörse der Handwerkskammer Hannover weist für den Kammerbezirk aktuell fast 500 freie Stellen aus. Die Zahl der nicht ausbildungsfähigen und nicht ausbildungswilligen Jugendlichen wächst. Motivation und Qualifikation vieler Auszubildender lassen zu wünschen übrig. Anforderungen vieler Berufe und Fähigkeiten der Bewerber passen oft nicht zueinander. Das Handwerk gilt bei zahlreichen Jugendlichen als wenig attraktiv. Problem ist auch, dass viele bereits nach einer Vermittlung aufgeben und weitere Vermittlungsangebote nicht mehr wahrnehmen. Das ist ein echtes Problem, übrigens auch hier in der Region Hannover, wo wir die höchste Arbeitslosigkeit Niedersachsens haben. Das muss sich ändern.
Die Landesregierung kennt die schwierige Situation und handelt entsprechend. Die Zielvorgaben des „Paktes für Ausbildung“ wurden übererfüllt. Die Kammern als einer unserer Fachpartner sind sich des Problems bewusst; sie müssen nicht erst geweckt werden. Handwerkskammern und Industrieund Handelskammern agieren mit großem Engagement und mit Kreativität im Bereich der Erstaus
bildung. Beispielhaft nenne ich für die Region Hannover die operative Zusammenarbeit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft „hannoverimpuls“ und der Handwerkskammer Hannover bei der Ausbildungsvermittlung. Damit entsteht die größte Verbundpartnerschaft betrieblicher Lehrstellen, die passgenau und anforderungsgerecht ist und den Betrieben und den Auszubildenden entgegenkommt.
Ein weiteres hannoversches Projekt heißt „Auszubildende gesucht“ und richtet sich in erster Linie an Jugendliche, die nicht selten aus Bequemlichkeit an den Berufsfachschulen bleiben. Ziel ist es, die Vermittlung in die Betriebe zu fördern. Auch hierbei ist die Handwerkskammer beteiligt. Ich darf sagen: Das Handwerk ist besonders innovativ und flexibel bei der Gestaltung dieser Probleme beteiligt. Kleine Betriebe, mindestens zwei, bilden beispielsweise im Ausbildungsverbund zusammen aus. Das ist sehr erfolgreich.
Das sind richtige und gute Ansätze, die wir unterstützen sollten. Neue Verpflichtungen und Regelungen helfen in der Sache nicht weiter.
Die Landesregierung kümmert sich auch in besonderer Weise um junge Menschen,
die auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind. Die anrechenbaren Kosten von BaE-Maßnahmen, von Maßnahmen zur Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen, werden auch in Zukunft zu einem Drittel bezuschusst. Der Kultusminister hat heute schon ausführlich die Maßnahmen zur Berufseinstiegsqualifizierung und zur Integration dargestellt, aber es braucht natürlich Zeit - Herr Hermann hat es gesagt -, bis 13 Jahre Versäumnisse in der Bildungspolitik aufgeholt sind.
Die Landesregierung kümmert sich auch in besonderer Weise - das hatte ich schon.
Ein wichtiges Instrument sind die Pro-Aktiv-Centren. Flächendeckend über das ganze Land verteilt bieten sie Jugendlichen Unterstützung und Beratung aus einer Hand. Auch die Arbeitsagenturen
dürfen nicht nachlassen, ihre Vermittlungsanstrengungen zu steigern. Bewerber sollten zukünftig noch passgenauer und flexibler an Betriebe vermittelt werden. Außerdem müssen wir die Eigeninitiative der Betroffenen stärker fördern, vor allem die Bereitschaft, Praktika zur Berufsorientierung zu absolvieren.
Die Landesregierung handelt, meine Damen und Herren. Mit sorgfältig aufeinander abgestimmten und vernetzten Bausteinen bietet das Land unter dem Motto „Erster Arbeitsmarkt zuerst“ effektive Unterstützung bei der beruflichen Integration Jugendlicher.
Lassen Sie uns gemeinsam alle Kräfte für mehr Ausbildungsplätze mobilisieren! Dazu gehört auf der einen Seite, heimische Unternehmen zu ermutigen, die Mühen einer soliden Ausbildung auf sich zu nehmen, und die großen Unternehmen sind gefordert, ihre Ausbildungsanstrengungen erheblich zu steigern.
Ich denke, wir werden im Herbst ein Fazit ziehen. Ich erwarte einen erheblichen Erfolg.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, es ist richtig, Frau Müller: Wir sprechen zum zweiten Mal über das Thema „Ungleichbehandlung von Frauen und Männern im Strafvollzug“.
Es handelt sich um den Vollstreckungs- und Einweisungsplan des Niedersächsischen Justizministeriums vom letzten Jahr.
Bereits in der Plenarsitzung am 15. September 2005 hat Ihnen Frau Ministerin Heister-Neumann detailliert Sinn und Zweck des Vollstreckungsplans erläutert. Er ist in erster Linie für Rechtspfleger geschrieben, die wissen müssen, in welche JVA sie die Verurteilten zum Antritt der Haft laden sollen. Wie dann weiter innerorganisatorisch entschieden wird, wer beispielsweise für den offenen Vollzug geeignet ist, ist allein Sache des Justizvollzugs und nicht mehr der Rechtspfleger. Alle Gefangenen, Männer wie Frauen, werden nach der Aufnahme in der JVA zunächst in die geschlossene Abteilung, über die jede JVA in Niedersachsen verfügt, eingewiesen, also in den geschlossenen Vollzug. Hier wird in jedem Fall umfassend und mit großer Sorgfalt auf die individuellen Gegebenheiten abgestellt. Es wird geprüft, wer nach dieser Aufnahme dem offenen Vollzug zugewiesen wird. Dieses Verfahren gilt für Frauen wie Männer gleichermaßen. Eine Ungleichbehandlung - sprich: Benachteiligung - der weiblichen Gefangenen findet erklärtermaßen nicht statt.
Bewusst stellt der Chancenvollzug in Niedersachsen die individuelle Situation der Verurteilten in den Mittelpunkt seines Vollzugskonzepts. Wer sich mit der besonderen Situation von Frauen im Strafvollzug näher beschäftigt, der erkennt schnell, dass verurteilte Frauen vielfach andere Voraussetzungen mitbringen als verurteilte Männer. Nur 4 % - das finde ich sehr gut - aller Strafgefangenen sind Frauen. 50 % von ihnen sind drogenabhängig. Im Vergleich zu männlichen Strafgefangenen sind Frauen häufig schlechter schulisch gebildet. Nur wenige verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung. Hinzu kommen oftmals schwierige Biographien. Jede dritte verurteilte Frau hat Gewalt durch den Partner oder Missbrauch in der Familie erlebt. Die meisten befinden sich bei Haftantritt in einer psychisch oder physisch schlechten oder labilen Verfassung. Die gleiche Behandlung von Frauen und Männern, ohne diese ungleichen Verhältnisse zu berücksichtigen, würde ihre Situation in der Haft verschlechtern und keineswegs verbessern.
Die niedrige Zahl der weiblichen Inhaftierten bietet uns die Chance, den Fokus auf die einzelne Frau zu richten und ihre individuellen Probleme besser
wahrzunehmen. Sollten wir nicht besser gemeinsam den Blick stärker auf die reale Situation von Frauen im niedersächsischen Strafvollzug richten, als miteinander über Formulierungen im Vollstreckungsplan zu diskutieren?
Justizvollzug realisiert Strafe, beinhaltet aber auch den Auftrag, in dem Gefangenen Prozesse in Gang zu setzen, die zu einer Neuorientierung führen können. Die sehr unterschiedlichen Voraussetzungen gerade bei Frauen werden im niedersächsischen Chancenvollzug in vorbildlicher Weise berücksichtigt. Das kann auch bedeuten, dass sich durch die Möglichkeit eines Drogenentzugs innerhalb des geschlossenen Vollzugs eine Verbesserung der Lebenssituation von Frauen ergeben kann. Die individuelle Vollzugsgestaltung und Behandlung, bei der die Mitwirkungs- und Veränderungsbereitschaft sowie die Fähigkeiten der Frauen berücksichtigt werden, bieten bessere Aussichten für eine erfolgreiche Resozialisierung.
Noch einige Anmerkungen zum geschlossenen Vollzug bei Frauen: Frauen verbüßen in der Regel wesentlich kürzere Haftstrafen als Männer und begehen selten Gewaltdelikte. Von ihnen geht kaum eine Gefahr aus.
Häufig werden sie wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Geschlossener Vollzug von Frauen unterscheidet sich deshalb deutlich vom geschlossenen Vollzug von Männern. Sicherheitsaspekte haben hier eine ganz andere Gewichtung. Auf eine instrumentelle Überwachung kann weitgehend verzichtet werden. Die Zellen sind in der Regel tagsüber nicht verschlossen, sodass gemeinsame Aktivitäten möglich sind. Frauen tragen ihre eigene Kleidung, und die Ausstattung der Zellen mit persönlichen Gegenständen wird großzügiger gehandhabt als bei Männern.
Sie werden damit gegenüber Männern ungleich behandelt, in diesem Falle besser gestellt. Wollen Sie das ablehnen?
Das durchdachte Justizvollzugskonzept dieser Landesregierung, das die Persönlichkeitsstrukturen der Frauen zur Richtschnur für die inhaltliche Arbeit mit ihnen macht, gibt den Frauen konkrete Hilfestellung, wieder Tritt zu fassen und ihren All
tag draußen zu meistern. Das ist mit „Chancenvollzug“ gemeint, meine Damen und Herren. Eine Schlechterstellung von Frauen im niedersächsischen Strafvollzug kann ich hier nicht erkennen, ganz im Gegenteil. Ich schließe mit dem Leitgedanken der Frauen-JVA in Vechta: Betreuung der Frau, die der Betreuung bedarf. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: Herr Minister, Sie haben auf die Gefahren für die heimischen Speditionsunternehmen hingewiesen. Können Sie noch einmal die Belastungen darstellen, die für Unternehmen entstehen, die an bemauteten Straßen angesiedelt sind?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr empfiehlt Ihnen einstimmig und in Übereinstimmung mit den mitberatenden Ausschüssen, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit einigen Änderungen anzunehmen.
Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in redaktioneller, teilweise auch in sachlicher Hinsicht überarbeitet. Dabei ließ er sich von dem Ziel leiten, die einzelnen Vorschriften möglichst präzise zu fassen
und dabei Verweisungen des Landesgesetzes auf das entsprechende Bundesgesetz auch möglichst verständlich auszugestalten.
Die Überprüfung dieser Verweisungen hat ergeben, dass auf eine ganze Reihe von Vorschriften verzichtet werden kann. So sollen aus der Verweisungskette des § 2 Abs. 1 Satz 1 insgesamt fünf Bestimmungen vollständig und zwei weitere teilweise herausgenommen werden; zwei weitere werden durch klarere Ausformulierungen ersetzt. Über die Einzelheiten dieser Überarbeitung gibt der schriftliche Bericht Auskunft, der Ihnen vorliegt.
Ich kann mich daher in dem mündlichen Bericht darauf beschränken, eine sachliche Änderung gegenüber dem Regierungsentwurf anzusprechen. In § 3 Abs. 2 wird die Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung erstmals landesrechtlich ausformuliert. Die vom Ausschuss überarbeitete Fassung lehnt sich enger an das bisherige niedersächsische Abgabenrecht an und vermeidet einige Ungenauigkeiten der bundesrechtlichen Parallelvorschrift. Hierzu schlägt der Ausschuss noch eine Ergänzung vor, die sich gegen eine aus der Sicht des Ausschusses nicht überzeugende Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts wendet. Das Gericht hat beanstandet, dass die Umlage der Aufwendungen für die Versicherungsaufsicht auch solche Versicherungsunternehmen voll trifft, die daneben noch der Rechtsaufsicht einer anderen Landesbehörde unterliegen. Für eine Besserstellung dieser Unternehmen besteht aber kein einleuchtender Grund. Auch der mitberatende Rechtsausschuss sieht hierfür keine Notwendigkeit, da diesen Unternehmen aus der allgemeinen Staatsaufsicht keine zusätzlichen Kosten entstehen und beide Behörden demselben Rechtsträger - nämlich dem Land angehören.
Ich bitte Sie im Namen des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beziehe mich auf die Eingabe 1819 von Frau Mechthild Schulze aus Langenhagen, OT Krähenwinkel. Die Familie der Petentin lebt seit mehr als 40 Jahren in einem Haus unterhalb der Anfluggrundlinie der Nordpiste des Flughafens Langenhagen und muss durch den Fluglärm innen wie außen erhebliche Einschränkungen aushalten.
Die Petentin gibt an, dass seit August 2004 die Zahl der Flüge über den ganzen Tag verteilt stark zugenommen hätte und der Fluglärm zu physischen und psychischen Schäden führt. Mit ihrer Petition will sie eine Verlegung der An- und Abflugroute zu ihren Gunsten, d. h. einen größeren räumlichen Abstand zu ihrem Haus erreichen. Ohne Zweifel liegt das Grundstück der Familie im lärmintensivsten Bereich.
Okay. - Der Abstand zur Schwelle 27 beträgt nur 3 500 m.
Die An- und Abflugrouten werden vom Luftfahrtbundesamt in Braunschweig auf Vorschlag der Deutschen Flugsicherung festgelegt. Eine Verlegung der Flugrouten ist rechtlich nicht zulässig. Es würde einen Eingriff in den Flugbetrieb bedeuten. Die Zunahme des Flugverkehrs im fraglichen Zeitraum wird von der DFS verneint.
Meine Damen und Herren, ich muss mich jetzt ganz kurz fassen. Die rechtlichen Gegebenheiten lassen nur eine Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage zu. Ich beantragte, der Petentin den Schriftwechsel zur Kenntnis zu geben. - Danke.
Frau Präsidentin! Wie beurteilt die Landesregierung die Vorschläge der Grünen, die Ausnahmeregelungen bei der Ökosteuer für energieintensive Betriebe abzuschaffen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zur selben Eingabe. Die Petentin spricht sich dafür aus, die Linksabbiegerspur für den Linienbusverkehr von der B 6 aus Richtung Nienburg/Neustadt in den Birkenweg in Garbsen-Berenbostel zu erhalten. Die Planunterlagen für dieses Teilstück der B 6 sehen dagegen eine Mitteltrennung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vor. Die gewünschte Busschleuse in den Birkenweg würde damit entfallen. Die Fahrbeziehungen am Birkenweg „rechts rein“ und „rechts raus“ bleiben erhalten.
Die B 6 ist eine der am stärksten befahrenen Bundesstraßen in der Region Hannover. Mehr als 35 000 Fahrzeuge passieren die Straße täglich. Vor diesem Hintergrund plant die niedersächsische Straßenbauverwaltung eine Mitteltrennung der Fahrbahn auf diesem Teilstück. Aktuell hat sich die Verkehrsbelastung zu Beginn dieses Jahres sogar noch erhöht. Die HAZ berichtete am 25. Januar, dass seit der Einführung der Autobahnmaut immer mehr Lastwagen auf Bundesstraßen rund um Hannover ausweichen. Besonders betroffen von dieser Zunahme des Schwerlastverkehrs ist insbesondere dieses Teilstück der B 6.
Das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren für den Ausbau der B 6 läuft seit Jahren. Alle Beteiligten wurden in diesem Zeitraum angehört. Die Polizei hat sich in dem Verfahren aus Gründen der Verkehrssicherheit auf die Einfädelspur - „rechts rein“ und „rechts raus“ - festgelegt. Der Bund als Träger hat die Beibehaltung der Linksabbiegerspur ebenfalls abgelehnt. Letztendlich liegen die Entscheidungskompetenz und die rechtlichen Grundlagen für den Ausbau der Bundesstraßen beim Bund. Das Land fungiert nur als Auftragsverwaltung.
Auch die Stadt Garbsen hat im Anhörungsverfahren bis zur Eingabe der Schulelternratsvorsitzenden der Ilmasi-Schule den vorliegenden Plan mitgetragen.
Wir plädieren in diesem Fall für eine Abwägung der Interessen aller Beteiligten. Besucher, Nutzer und Anwohner des Schulzentrums fordern zu Recht ausreichend Sicherheit für Fußgänger und Schüler. Andererseits muss die Verkehrssicherheit auf der stark befahrenen B 6 gewährleistet werden. Ich betone, dass die Kostenabwägung, wie die Petentin mutmaßt, bei der Entscheidung keine Rolle gespielt hat. Vielmehr ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer einziges Kriterium für die ausgewählte Lösung.
Wir beantragen, die Eingabe als Material zu überweisen, und treten für einen Interessenausgleich ein. Unser Wunsch ist, dem Anliegen der Petentin entgegenzukommen und den Verkehrsfluss am Schulzentrum III im Interesse der Sicherheit für die Kinder zu regeln. Wir schlagen vor, die Planung in diesem Sinne zu überprüfen. Wir betrachten das Verfahren als nicht abgeschlossen und bitten die Planfeststellungsbehörde, sich um eine einvernehmliche Lösung zu bemühen. Wir haben uns nicht für „Berücksichtigung“ entschieden, weil die
Entscheidung über den Ausbau letztendlich beim Bund liegt. Wir beantragen, der Petentin den vorliegenden Schriftwechsel zur Kenntnis zu geben. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die in der Arbeitsgemeinschaft „Fluglärm“ zusammengeschlossenen Bürgerinitiativen Garbsen, Isernhagen und Langenhagen sprechen sich als Petenten dafür aus, dass bei der Verlängerung der Betriebsgenehmigung für den Flughafen der präventive Gesundheitsschutz der Anwohner im Vordergrund stehen müsse. Die Arbeitsgemeinschaft bittet außerdem, bei der Nachtflugregelung nach dem Hamburger Modell zu verfahren, das die Schlafenszeiten von Kindern berücksichtigt, den belüfteten Schallschutz umfasst, Flüge zwischen 23.30 Uhr und 6 Uhr untersagt sowie für Flüge zwischen 22 Uhr und 23 Uhr doppelte und ab 23 Uhr dreifache Gebühren verlangt. Insgesamt wünschen die Petenten, dass sie nicht mehr belastet werden als Anwohner von Flughäfen wie Stuttgart, Bremen und Hamburg.
Gesichtspunkte eines präventiven Gesundheitsschutzes werden aktuell in der Rechtsprechung nicht berücksichtigt, da es sich nicht um eine Neuanlage bzw. wesentliche Erweiterung eines Flughafens, sondern um eine Betriebsbeschränkung handelt.
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat nach intensiver Überprüfung die Verlängerung der bestehenden Nachtflugregelung um weitere fünf Jahre ab dem 1. Januar 2005 genehmigt. Die Laufzeit der derzeitigen Regelung von bisher zehn Jahren wurde bewusst auf fünf Jahre verkürzt. Damit erhält der Flughafenbetrieb einerseits die nötige Planungssicherheit, und gleichzeitig kann eine in kürzeren Intervallen stattfindende Überprüfung der Lärmentwicklung und Lärmbelastung gewährleistet werden. Mit der Genehmigung sind weitere Voraussetzungen verknüpft, die sich in erster Linie auf auszuweitende Lärmschutzmaßnahmen beziehen und eine merkliche Verbesserung für die Anwohner bedeuten. Erstmals wurde ein Dauerschallpegel von 55 dB(A) außerhalb geschlossener Räume berücksichtigt.
Das bestehende Lärmschutzprogramm des Flughafens muss nun auf Bereiche ausgeweitet werden, in denen laut des eingeschalteten Gutachterbüros die 55 dB(A) überschritten werden und die außerhalb der bisherigen Nachtschutzzone liegen. Als Basis diente eine Verkehrsprognose für das Jahr 2009 für die sechs verkehrsreichsten Monate von 22 Uhr bis 6 Uhr. Mit den bereits in den Vorjahren durchgeführten Schallschutzmaßnahmen stellt die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH sicher, dass es nicht zu unzumutbaren Belastungen durch nächtlichen Fluglärm kommt. So wurden insgesamt rund 15 Millionen Euro für den baulichen Schallschutz an 2 559 Wohnhäusern investiert. Ohnehin sind bei Starts und Landungen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr grundsätzlich nur die nach internationalem Standard leisesten Flugzeuge erlaubt.
Das so genannte Jansen-Kriterium als Maßstab für die Zumutbarkeit von nächtlichem Fluglärm wird von den Petenten angezweifelt. Das JansenKriterium ist aber nach wie vor aktueller Stand der Rechtsprechung bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Fluglärm. Bisher liegen keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber vor, die das Jansen-Kriterium widerlegen würden.
Auch die Region Hannover bekennt sich in ihrer Stellungnahme zur Nachtflugregelung für den Flughafen Hannover ausdrücklich zum JansenKriterium als derzeit - Zitat - „fachlich anerkannte Definition der Zumutbarkeitsgrenze“ und hält es für „anwendbar und vertretbar“.
Unserer Ansicht nach enthält die Verlängerung der Nachtflugregelung wichtige Lärmschutzverbesserungen für die Anwohner, wie ich sie hier dargestellt habe. Es liegt im allgemeinen Interesse, dass der Flughafen Langenhagen wettbewerbsfähig bleibt und damit Arbeitsplätze sichert. Dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ist es gelungen, die Interessen der Anwohner wie die der Flughafenbetreiber zu berücksichtigen.
Wir beantragen, die Einsender über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich komme noch einmal zurück auf die Eingabe 986
betreffend die Verbraucherberatung Osnabrück. Der Petent spricht sich für die Erhaltung der Beratungsstelle Osnabrück aus, da er aufgrund der Kürzung der Mittel für die institutionelle Förderung für die Verbraucherzentrale Niedersachsen eine Schließung des Standortes befürchtet. Ferner weist der Petent darauf hin, dass die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Niedersachsen wichtige Verbraucher schützende Tätigkeiten für unterschiedliche Personengruppen wahrnehmen.
Das Land Niedersachsen hat auf Einrichtung, Unterhaltung und Schließung von Beratungsstellen keinen Einfluss. Dieser Bereich obliegt allein der Verbraucherzentrale Niedersachsen in dem von ihr zu verantwortenden Rahmen von Beratungsbedarf und finanziellen Möglichkeiten. Voraussichtlich wird der Standort Osnabrück auch zukünftig als Regionalzentrum organisatorisch und inhaltlich voll erhalten bleiben. Möglicherweise wird die Beratungsstelle sogar noch ausgebaut, sodass in der Region Osnabrück keine Beeinträchtigung der Beratungsquantität oder -qualität zu erwarten ist. Im Gegenteil!
Die CDU-Fraktion weiß um die große Bedeutung einer unabhängigen Verbraucherberatung. Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Niedersachsen leisten auf diesem Gebiet eine hervorragende Arbeit.
Dazu kommt eine gut funktionierende Öffentlichkeitsarbeit, die die Verbraucher mit aufschlussreichen Artikeln in Tageszeitungen, mit eigenen Veröffentlichungen, mit Beiträgen in Rundfunk und Fernsehen sowie mit einem umfassenden Internetangebot zu allen Fragen des Verbraucherrechts versorgt. Mehrfach habe ich deutlich gemacht, dass wir nach wie vor an dem Ziel festhalten, die Verbraucherzentrale Niedersachsen finanziell so auszustatten, dass die Arbeit in bewährter Qualität fortgesetzt werden kann.
Aber, meine Damen und Herren, an einer disziplinierten und konsequenten Sparpolitik führt kein Weg vorbei. Bei jeder Gelegenheit wird die notwendige Konsolidierungspolitik von der Opposition in diesem Hause heftig attackiert, ohne dass sie eine vernünftige Alternative aufzeigt.
Die desolate Steuereinnahmesituation verursacht aktuell ein Haushaltsdefizit von nahezu 2 Milliarden
Euro. In der laufenden Legislaturperiode wird es weiterhin darum gehen müssen, den Teufelskreis aus Einnahmeschwäche, hoher Kreditaufnahme, dynamisch wachsender Zinsbelastung und steigender Kreditfinanzierung zu durchbrechen. Dazu brauchen wir dringend eine echte wirtschaftliche Erholung in Deutschland. Aber auch das Land muss im Rahmen einer sparsamen Haushaltspolitik seinen Beitrag leisten, was eben auch die Kürzung von Subventionen und Finanzhilfen bedeutet.
Dass unsere Politik bereits erfolgreich ist, zeigt sich bei der Neuverschuldung, die 2004 niedriger ist als im Vorjahr. Diesen Weg müssen wir konsequent weiter gehen. Niedersachsen ist kein Einzelfall. Jedes Bundesland muss diese Sparüberlegungen anstellen, weil die finanziellen Möglichkeiten auch in anderen Bundesländern nicht ausreichen.
Ja, ich komme zum Schluss. - Wer den letzten Satz in der Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums liest, der kommt zu dem Ergebnis, dass in dieser Stellungnahme eigentlich der Schlusssatz fehlt: „Dem Anliegen des Petenten ist damit entsprochen worden.“ Weil wir wollen, dass dem Petenten die Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums zugestellt wird, was bei dem Beschluss „Material“ oder „Berücksichtigung“ nicht der Fall wäre, haben wir uns für die Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage entschieden. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ehrenamtliche Tätigkeit in Verbänden ist Zeichen einer kulturell hoch entwickelten Gesellschaft. Gerade heute in Zeiten knapper Kassen ist der Staat auf Bürgerinnen und Bürger angewiesen, die sich in Verbänden engagieren. Mit Kreativität und vielfach handfester Arbeit sichern ehrenamtlich Tätige den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft.
Über 2 Millionen Menschen sind in Niedersachsen aktiv, viele davon für den Schutz von Umwelt und Natur. Beim Tag der Ehrenamtlichen in Cloppenburg Mitte Mai hat der Ministerpräsident einmal mehr hervorgehoben, dass weder Staat noch Markt die Herausforderungen der Gegenwart und erst recht nicht der Zukunft allein lösen können. Ohne die ehrenamtlich Tätigen könnte manche
Aufgabe nicht bewältigt werden. Das gilt besonders für den Natur- und Umweltschutz.
Die Arbeit der ehrenamtlich Tätigen ist gemeinnützig. Sie wird aus Interesse an der Aufgabe geleistet und nicht, weil eine Bezahlung damit verbunden ist. Das Land Niedersachsen unterstützt dieses Engagement als deutliches Zeichen der Wertschätzung mit einer institutionellen Förderung der Verbände und Organisationen. Daran wird sich auch in Zukunft im Grundsatz nichts ändern.
Leider zwingt uns die katastrophale Finanzsituation,
auch Einsparungen bei Einrichtungen vorzunehmen, die ehrenamtliches Engagement koordinieren.
Es vergeht keine Sitzung des Landtages, bei der nicht heftig über die prekäre Lage des Haushaltes gestritten wird. Mir ist aufgefallen, dass bei Finanzangelegenheiten ganz besonders heftig miteinander gestritten wird. So auch in dieser Woche. Wie können der Mangel am gerechtesten verteilt werden und gleichzeitig die Zukunftsfähigkeit Niedersachsens gesichert werden? Die enorm schwierige Haushaltslage haben wir von der Vorgängerregierung übernommen. Sie ist eine Belastung für Jahrzehnte.
Unter dieser Bürde dürfen und wollen wir nicht zusammenbrechen. Das ist die wichtigste Herausforderung in diesem Land.
Es geht eben nicht so wie bei der rot-grünen Haushaltspolitik meiner Heimatstadt Hannover, deren Oberbürgermeister uns lange Zeit weismachen wollte, man könne kürzen und sparen, ohne dass es die Bürgerinnen und Bürger bemerken. Immer neue Schulden wurden aufgenommen.
Aber das funktioniert nicht. Es geht in Wahrheit eben nicht. Wir sind an einem Punkt angekommen, an dem es die Menschen dieses Landes in vielen Lebensbereichen empfindlich spüren, dass die öffentlichen Kassen leer sind. - Diese Ausführungen
mache ich, um zu verdeutlichen, dass Kürzungen unabänderlich sind und nicht Ausdruck mangelnder Wertschätzung bürgerschaftlichen Engagements.
Bedauerlicherweise können wir die Arbeit der Verbände finanziell nicht mehr so großzügig ausstatten, wie es wünschenswert wäre. Was wir aber tun können und bereits umgesetzt haben, ist, die Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Tätige entscheidend zu verbessern. Sie erhalten für ihre freiwillige Tätigkeit, die nicht über ihre Organisation, ihre Initiative, ihren Verein oder durch private Vorsorge abgesichert ist, seit dem 1. Oktober 2003 eine kostenlose Unfall- und Haftpflichtversicherung.
Die vorgesehenen Mittelkürzungen bei den Umwelt- und Naturschutzverbänden wurden in mehrere Schritte aufgeteilt, um die Organisationen nicht zu überfordern und ihnen eine verlässliche Planungsgrundlage zu geben. Bezogen auf die Gesamtfördersumme belegt Niedersachsen auch nach den Kürzungen im Jahr 2004 noch immer einen Spitzenplatz im Vergleich mit anderen Bundesländern.
Die katastrophale Finanzlage zwingt uns auch, bei der Förderung der Verbraucherzentrale Einschnitte vorzunehmen. Damit kommen auf die Verbraucherzentrale Niedersachsen große Herausforderungen zu. Es ist zwingend notwendig, die gesamten Strukturen zu überprüfen. Diesen Sachverhalt habe ich bei vorangegangenen Redebeiträgen in diesem Haus immer wieder deutlich gemacht. Die Mittelkürzungen sind nicht böswillig, sondern die Folge finanzieller Notwendigkeit. Sie werden schrittweise vorgenommen, was eine vernünftige Planungsgrundlage für die Verbraucherzentrale Niedersachsen gewährleistet. Bis 2007 bleibt ausreichend Zeit, sich auf die neuen Herausforderungen einzustellen.
Diese Zeit zur Neustrukturierung hatte die Verbraucherzentrale im rot-rot regierten Mecklenburg-Vorpommern übrigens nicht. Die Koalition aus SPD und PDS halbierte im März 2004 die institutionelle Förderung für das laufende Jahr von 1 Million Euro auf 500 000 Euro,
mit dem Ergebnis, dass die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern Insolvenz anmelden muss.
Dieses Vorgehen, meine Damen und Herren, nenne ich echtes Kaputtsparen der unabhängigen Verbraucherberatung. So wollen wir das nicht, und so werden wir das in Niedersachsen auch nicht machen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich spreche zur Eingabe 803, die sich gegen eine Kürzung der Zuschüsse für die Verbraucherberatung richtet. Die Verfasser der Eingabe sehen infolge von Haushaltskürzungen die Arbeit der Verbraucherzentrale Niedersachsen und ihrer Beratungsstellen als erheblich gefährdet an. Selbstverständlich sind Verbraucherinnen und Verbraucher in Märkten zunehmender Komplexität auf Orientierung und Beratung angewiesen. Diese Hilfestellung ist unverzichtbarer Bestandteil einer marktwirtschaftlich orientierten Politik. Die zentrale Bedeutung der Verbraucherberatungsstellen in Nie
dersachsen kann daher vernünftigerweise keinem Zweifel unterliegen. Sie ist auch in diesem Hause grundsätzlich unstrittig. Daher hat die Landesregierung die Verbraucherzentrale in der Vergangenheit gefördert, und sie wird sie auch künftig unterstützen.
Leider müssen vor dem Hintergrund der äußerst angespannten Haushaltslage des Landes Förderungsmaßnahmen überall dort gekürzt werden, wo rechtliche Verpflichtungen nicht bestehen. Im Durchschnitt beträgt die Kürzung für unterschiedlichste Positionen des Landeshaushalts 14 %. Bei der Verbraucherzentrale liegt sie für das Haushaltsjahr 2004 zwischen 7 und 8 %.
- Wir sind jetzt erst einmal bei 2004 und in Kürze dann bei 2005. - Dies bedeutet bei einem Gesamtvolumen von 1,5 Millionen Euro eine Streichung von 50 000 Euro. Mittelfristig soll die Förderung bis 2007 auf 1 Million Euro festgesetzt werden.
Obgleich diese Einschnitte unzweifelhaft unerfreulich sind - wer macht so etwas schon gerne? -, so bieten sie der Verbraucherzentrale aber doch eine verlässliche Planungsgrundlage, die eine strukturelle und konzeptionelle Neuausrichtung der Arbeit erlaubt und auch künftig eine moderne und umfassende Verbraucherberatung gewährleistet. Wir sind ja noch nicht am Ende der Überlegungen angelangt. Wir geben uns bei diesen Überlegungen sehr viel Mühe und nehmen uns dafür auch Zeit.
- Aber natürlich geht das. - Von einer unverantwortlichen Kürzung kann in diesem Zusammenhang mit Sicherheit keine Rede sein. Es handelt sich um einen fairen Ausgleich unterschiedlicher Interessen, die ihre objektive Berechtigung haben: hier die finanzielle Zwangslage des Landes - wir müssen hier ja ständig darüber diskutieren, dass Finanzmittel fehlen und wie wir darauf reagieren -, dort die Erfordernisse angemessener Beratung in Verbraucherfragen. Die Verbraucherberatung muss ihren Anteil zur Konsolidierung des Haushaltes beitragen, um so indirekt auch die eigene Existenz dauerhaft zu sichern. Nur wenn es gelingt, in absehbarer Zeit wieder Handlungsspielräume zu gewinnen, können die Verbraucherzentrale und vergleichbare Einrichtungen auch in Zukunft erfolgreiche Arbeit leisten. Ich plädiere dafür,
die Verfasser der Eingabe über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit der ersten Beratung des Antrags der SPDLandtagsfraktion im September haben sich keine Entwicklungen in der Sache ergeben, die eine andere Beurteilung nahe legen. In dem Punkt gebe ich Frau Leuschner Recht.
Wir alle sind uns darüber einig, dass die SPD einen Vorwand gesucht hat, die Verbraucherpolitik unserer Landesregierung zu diskreditieren.
Hier wird ein Scheingefecht inszeniert. Kein vernünftiger Mensch wird bestreiten, dass der Verbraucherberatung gerade in ökonomisch nicht unproblematischen Zeiten erhebliche Bedeutung zukommt. Die Leute werden nahezu täglich von der rot-grünen Bundesregierung mit einer Fülle von unausgereiften Vorschlägen im Gesundheits-, Renten- und Steuerbereich misshandelt, sodass es nicht überraschen kann, wenn der Einzelne nicht mehr durchblickt und auf der Suche nach Orientierung und Hilfe bei der Verbraucherberatung anklopft.
So erfordert daher insbesondere die chaotische Politik Ihrer politischen Freunde in Berlin einen schlagkräftigen Verbraucherschutz. Die Frage kann unter diesen Umständen nur noch lauten, wie es gelingen kann, unter den obwaltenden finanziellen Verhältnissen die Erfordernisse einer soliden Haushaltspolitik mit den Notwendigkeiten des Verbraucherschutzes in Übereinstimmung zu bringen. Denn niemand kann mir erzählen, dass es ausgeschlossen ist, mit einer etwas geringeren Finanzausstattung eine erfolgreiche Verbraucherberatung zu organisieren.
Im Gegenteil: Eine vernünftige Rationalisierung bietet jede Chance, auch künftig effizient zu arbeiten.
Mit dem Landesgeschäftsführer der Verbraucherzentrale habe ich gesprochen.
- Nein, Frau Leuschner, das stimmt nicht. Da sind Sie falsch informiert. - Wir haben vereinbart, schon zu Beginn des nächsten Jahres Gespräche aufzunehmen und gemeinsam zu überlegen, welche neuen Strukturen angesichts gekürzter Zuschüsse nunmehr zu entwickeln sind.
Vor allem für die Zeit ab 2007 sind rechtzeitig neue Profile zu entwickeln und zu erarbeiten. Man könnte an differenzierte Gebühren bei den Leistungen denken - Sie haben eben auch davon gesprochen -, um die Einnahmeseite zu verbessern, z. B. die Schuldnerberatung kostengünstiger als die Bauberatung ausgestalten.
Ich meine, jede Bürgerin und jeder Bürger hätte für diese und vergleichbare andere Maßnahmen volles Verständnis. Das Gespräch mit dem Geschäftsführer verlief übrigens durchaus angenehm. Die Verbraucherzentrale verfolgt erkennbar nicht die Absicht, sich vor den politischen Karren der SPD spannen zu lassen.
Im Übrigen erwägen wir, ehrenamtliches Engagement wieder verstärkt einzubeziehen.
Noch einmal: Wir stehen zum Verbraucherschutz und zur Institution Verbraucherzentrale Niedersachsen. Das werden wir auch zu Zeiten der von Ihnen verursachten Finanzkatastrophe unter Beweis stellen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unbestritten kann es an der Tatsache keinen Zweifel geben, dass Verbraucherschutz und Verbraucherberatung in der heutigen Zeit von besonderer Bedeutung sind.
In den zahlreichen ökonomischen und rechtlichen Angelegenheiten und beim Gesundheitsschutz sind die Vorschriften so vielfältig und für den Nichtfachmann so wenig durchschaubar, dass professionelle Hilfe häufig unverzichtbar ist. Die Einrichtungen des Verbraucherwesens leisten insofern ebenso notwendige wie sinnvolle Arbeit. Dieser Einschätzung stimmen alle politischen Richtungen dieses Hauses zu.
Aber Sie wissen, der Teufel steckt im Detail. So lässt es sich trefflich streiten, welche konkrete Ausgestaltung moderne Verbraucherberatung unter den gegenwärtigen Umständen annehmen muss. Zu Beginn der 90er-Jahre gab es über 40 Beratungsstellen in Niedersachsen. Im Laufe der Jahre sind sie bis auf 19 zurückgefahren worden. Somit trägt die SPD-Fraktion die Verantwortung dafür, während ihrer langen Regierungszeit die notwendigen Mittel systematisch gekürzt zu haben.
Das können Sie auch an den Zahlen nachlesen, wenn Sie sich diese einmal vornehmen. Für vieles hatten Sie damals Geld. Die kontinuierlich abnehmenden Mittel beim Verbraucherschutz machen Ihre Wertschätzung deutlich. Die jetzige Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen bemühen sich auch in dieser Angelegenheit um seriöse Politik.
Seriös ist es allerdings, wenn zuzeiten einer verheerenden Finanzsituation kein Fachbereich von der bitteren Notwendigkeit verschont bleiben kann, einen vertretbaren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu erbringen. Es geht beim besten Willen nicht anders. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich vor allem Ihre unsolide Finanzpolitik als Ursache für die aktuellen Verhältnisse benenne.
Hätten Sie mehr von der Tugend eines mündigen Verbrauchers, dessen wirtschaftliche Vernunft sich im rechten Ausgleich seiner Einnahmen und Ausgaben bewegt, an den Tag gelegt, wäre die Lage nicht so verzweifelt, und Diskussionen über „Kaputtsparen“ erübrigten sich.
Deshalb hat der Minister mit seiner Feststellung völlig Recht, dass auch die Existenz der Verbraucherzentrale mittel- und langfristig ganz und gar vom Wiedererwerb finanzieller Handlungsspielräume abhängig ist. Ohne diese Konsolidierungsmaßnahmen geht alles, nicht nur die Verbraucherberatung, den Bach hinunter, wie man volkstümlich sagt. Wir können es uns nicht leisten, so weiterzumachen wie zu Ihren Zeiten, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion.