Jacques Voigtländer

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Vertreterinnen und Vertreter empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, den Antrag für erledigt zu erklären. Die mitberatenden Ausschüsse haben sich dem ohne Weiteres angeschlossen. Im Übrigen gebe ich meinen Bericht zu Protokoll.
Wie Sie der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3751 entnehmen können, empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, den Antrag der CDU-Fraktion „Konsequentes Vorgehen gegen Drogendealer“, der darauf abzielt, den Ermittlungsbehörden in Niedersachsen den Einsatz von Brechmitteln zur Aufklärung von Rauschgiftdelikten wieder zu ermöglichen, für erledigt zu erklären.
Grundlage dieser Empfehlung ist - formal betrachtet - der Erlass des Niedersächsischen Justizministeriums vom 19. Juli 2002 an die Generalstaatsanwälte, mit dem das Ministerium den „Einsatz von Apomorphin zur Exkorporation von Betäubungsmitteln vorbehaltlich neuerer medizinischer Erkenntnisse unter Einhaltung bestimmter medizinischer Rahmenbedingungen“ - so die ge
naue Formulierung - für vertretbar angesehen hat. Dieser Erlass wiederum nimmt Bezug auf die Anfang Juni vom Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen durchgeführte Anhörung von Sachverständigen, namentlich von Gerichts- und Rettungsmedizinern, Pharmakologen und leitenden Polizeibeamten, in der der Ausschuss der Frage der Gefährlichkeit einer zwangsweisen Vergabe von Brechmitteln nachgegangen war. Das Justizministerium hatte mit diesem Erlass bereits die Schlussfolgerungen aus der Anhörung gezogen, bevor der Ausschuss seinerseits die Anhörung hatte auswerten können.
Die zwangsweise Vergabe von Brechmitteln ist danach nur unter den folgenden Voraussetzungen zulässig:
Der Eingriff muss gesundheitliche Nachteile mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen.
Allein der verantwortliche Arzt darf nach Untersuchung des Beschuldigten im Einzelfall entscheiden, ob der Eingriff durchgeführt werden kann.
Der Eingriff darf durch einen Arzt nur in medizinisch genutzten Räumen mit dem notwendigen medizinischen Assistenzpersonal und einer Notfallausrüstung erfolgen.
Auf eine hinreichend lange Beobachtung nach dem Eingriff durch medizinisches Personal ist zu achten.
Im Übrigen hat das Ministerium darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Apomorphin gegen den Willen des Beschuldigten gem. § 81 a StPO nur durch den Richter oder die Staatsanwaltschaft unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes angeordnet werden soll.
Für die Mehrheitsfraktion waren diese Regelungen, die nach ihrer Einschätzung das Ergebnis der Anhörung zutreffend umsetzten, Anlass, den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion als erledigt anzusehen. Während die Vertreter der antragstellenden Fraktion ihrerseits den Antrag aufrechterhielten, wandte das Ausschussmitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein, die Anhörung habe insbesondere hinsichtlich der Wahl des Brechmittels und der Frage der Notwendigkeit seines Ersatzes keineswegs zu eindeutigen Ergebnissen geführt. Gleichwohl sei der Auffassung der SPD-Fraktion zuzustimmen, dass der Entschließungsantrag mit
der Erlassregelung des Justizministeriums inhaltlich seine Erledigung gefunden habe.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Biestmann, ich gebe Ihnen Recht: Dieses Thema ist nach wie vor im Gespräch. Aber Sie hinken der Entwicklung meiner Ansicht nach sehr hinterher. Baden-Württemberg hat davon Abstand genommen.
Bitte, Herr Präsident?
Das ist doch nicht unangemessen!
Aber zur Sache selbst zurück: Ich würde mich gerne noch einmal mit Ihrem Antrag befassen, weil deutlich werden muss, ob er wirklich geeignet ist, uns bei diesem Thema voranzubringen oder nicht.
Sie sagen, Sie wollen bessere Kandidaten haben, Sie wollen fachlich besser geeignete Richter haben. Das ist eigentlich nicht das Thema. Es ist unstreitig, dass es an dieser Stelle kein Qualitäts
problem, sondern eher ein Akzeptanzproblem gibt, nämlich Akzeptanz in der Hinsicht, in welcher Art und Weise der Präsidialrat auf der einen Seite und der Richterwahlausschuss auf der anderen Seite Einfluss auf die Auswahl der Kandidaten und die Entscheidung nehmen.
Zu Ihren Punkten: Sie wollen eine öffentliche Ausschreibung. Eine öffentliche Ausschreibung bedeutet: Jeder, der das Erste und Zweite Staatsexamen bestanden hat, könnte als geeignet angesehen und bestellt werden. Es gäbe eine Flut von Konkurrentenklagen
- und Anwälte natürlich auch; aber Sie haben doch Ihre zwei Examina gemacht, Herr Kollege -, und dieser Bereich wäre im Prinzip nicht mehr funktionsfähig, wenn dies realisiert würde - eine bürokratische Entwicklung, wie sie schlimmer nicht sein könnte.
Sie fordern zweitens ein Anhörungsrecht für den Präsidialrat, und das zu einem Zeitpunkt, zu dem die Sache an sich längst gelaufen ist. Ich meine, das Einzige, das wesentlich ist, wäre: Wie können diese beiden Gremien - Präsidialrat auf der einen Seite und Richterwahlausschuss auf der anderen Seite - vor Entscheidungen miteinander sprechen?
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es Verlautbarungen aus allen Bundesländern, aber es gibt überhaupt keine Einschätzung darüber, in welche Richtung das Ganze laufen könnte. Vielleicht könnten Sie sich, Herr Dr. Biester, mit der Idee anfreunden, dass das, was der Präsidialrat zu den einzelnen Kandidaten herausgefunden hat, öffentlicher wird, als es derzeit bekannt ist. Vielleicht wäre das ein Beitrag dazu, um herauszufinden, ob in Zukunft eher die fachlichere oder die politische Seite stärker betont werden soll. An der politischen Einflussnahme sollten wir nicht vorbeikommen. Wir sollten auch darauf beharren, dass es dabei bleibt.
Ob es richtig ist, dass sich die Justiz an dieser Stelle sozusagen selbst fortpflanzt, habe ich meine Zweifel. Die Vergangenheit hat uns eine schlimme Geschichte hinterlassen. In diesem Sinne bin ich sehr darauf gespannt, was in diesen Tagen die Bundesjustizministerin vorschlagen wird. - Vielen Dank.
Was geschieht mit den Spenden, wenn unklar ist, von wem diese stammen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer den Terrorismus erfolgreich bekämpfen will, braucht dafür nicht nur erfolgreiche Instrumente. Der Staat muss dabei auch aufpassen, dass durch immer weitere Formen der Überwachung durch die staatlichen Organe der Rechtstaat und damit zugleich die eigene Verfassung nicht immer weiter ausgehöhlt werden. Wenn die Bürger aufgrund immer neuerer Ausforschungsformen zunehmend verunsichert werden, hätten die weltweiten unterschiedlichen Formen des Terrorismus tatsächlich ein für sie wichtiges Ziel erreicht - die Zerschlagung rechtsstaatlicher demokratischer Systeme.
Zu Ihrem Antrag: Bayern scheint zur Zeit für Christdemokraten das Nonplusultra der Politik zu sein, ob im Bereich der Schulpolitik, der inneren Sicherheit, ob bei Polizei und Verfassungsschutz, nun auch im Bereich der Rechtspolitik. Niedersachsens CDU ist zu eigenständigen Positionen offensichtlich, warum auch immer, eher weniger bereit und schließt sich Bayern und Thüringen an oder schreibt einfach ab.
Die bisherigen Debatten im Innenausschuss und im Plenum haben gezeigt, dass die Verschärfung des Sicherheitsrechts durch die Landesregierung allerdings von der größeren Oppositionspartei geteilt wird.
Mit dem Inhalt Ihres heutigen Entschließungsantrages wollen Sie das strafrechtliche Instrumentarium verändern, um den Terrorismus besser bekämpfen zu können - so Ihr Ziel -, und zwar in der Form, wie es die Bundesländer Bayern und Thüringen im Bundesrat vorgeschlagen haben.
Ich möchte mich mit der Frage auseinandersetzen, welche Teile Ihres Antrages etwas taugen und welche verfassungsrechtlich bedenklich sind, weil
sie die Freiheitsrechte des Bürgers unzulässig einschränken. Mit dem so genannten erweiterten Verfall - hier geht es um Geld- und Vermögensgegenstände aus illegalen Rechtsgeschäften, geregelt im § 73 d Strafgesetzbuch, den Sie ergänzen wollen - wird schon nach derzeitiger Fassung vorausgesetzt, dass Umstände die Annahme nahe legen, dass Vermögensgegenstände für rechtswidrige Taten unmittelbar oder mittelbar - aus ihnen erlangt worden sind. Sie wollen die Vorschrift dahin gehend ergänzen, dass diese Annahme schon dann nahe liegt, wenn ein Täter bei ungeklärter Herkunft der Gegenstände dazu unzureichende oder falsche Angaben macht.
Die im Entwurf vorgesehene Beweiserleichterung dürfte gegen die Eigentumsgarantie aus Artikel 14 Grundgesetz und gegen die Unschuldsvermutung verstoßen. Schon jetzt wird die Vorschrift des erweiterten Verfalls vom Bundesgerichtshof verfassungskonform ausgelegt.
Danach kommt die Anordnung des erweiterten Verfalls schon jetzt nur dann in Betracht, wenn der Tatrichter nach erschöpfender Beweiserhebung und -würdigung die uneingeschränkte Überzeugung von der deliktischen Herkunft der betroffenen Gegenstände gewonnen hat, ohne dass diese selbst im Einzelnen festgestellt werden muss.
Diese Ergänzung ist aus den genannten Gründen abzulehnen. Verdeckte Ermittler sollen nach den Vorstellungen des Gesetzentwurfs der Länder Bayern und Thüringen, dem Sie sich anschließen, unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Straftaten begehen können. Noch einmal: Sie legalisieren mit Ihrem Entwurf Straftaten durch den Staat!
Eine solche Befugnis zur Begehung milieutypischer Straftaten ist unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ausgesprochen bedenklich. Die Grenze zwischen legalem polizeilichen und kriminellem Handeln wird verwischt und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in rechtsstaatlich einwandfreies polizeiliches Handeln erschüttert.
Die erklärte Absicht, als milieutypische Straftaten nur leichtere Delikte gelten zu lassen, findet keinen Niederschlag im Gesetzeswortlaut. Wir dürfen
keine Straftaten genehmigen, um damit organisierte Kriminalität besser bekämpfen zu können. Gut vorbereitete Einsatzkonzepte von Polizei und Staatsanwaltschaft können gewährleisten, dass der verdeckte Ermittler selbst bei von ihm initiierten Delikten am Ende straffrei bleibt. Wir wollen nicht, dass Straftaten legalisiert werden. Diese zentralen Punkte Ihres Gesetzentwurfs lehnen wir aus den genannten Gründen ab.
Andere Inhalte sind allerdings, Kollege Schröder, durchaus positiv zu werten. So macht es Sinn, dass die Ausforschung staatsanwaltlicher Dateien erschwert wird. Auch dass der Bundesrat bei dem Erlass der Telekommunikationsüberwachungsverordnung zustimmen muss, ist zu befürworten. Gleiches gilt grundsätzlich für die Ausdehnung des Anwendungsbereichs des erweiterten Verfalls und der Vermögensgegenstände, der Vermögensstrafe auf die Straftatbestände der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen sowie für die Ausdehnung der Anknüpfungstatbestände für die Geldwäsche.
Hier ist jedoch die praktische Relevanz ebenso fraglich wie für den neuen Haftgrund der so genannten Eskalationsgefahr.
Für so genannte Schläfer besteht im Regelfall bei dringendem Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 a StGB schon jetzt ein Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug und somit die Begründung des Haftgrundes Fluchtgefahr. Herr Kollege Stratmann, wir brauchen also keinen weiteren Haftgrund, weil der bisherige Haftgrund der Verdunkelungsgefahr schon ausreicht.
Neben der Verdunkelungsgefahr sind meines Erachtens keine weiteren Haftgründe notwendig.
Fazit: Vor diesem Hintergrund ist eine Unterstützung des Gesetzentwurfs der Freistaaten Bayern und Thüringen abzulehnen. Die massiven verfassungsrechtlichen Bedenken in den zentralen Punkten Ihres Entwurfs lassen sich durch die positiven Ansätze nicht aufwiegen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Stratmann, ich habe mit meiner Zwischenfrage aufgrund Ihrer Darstellung des erweiterten Verfalls nachgefragt, was beispielsweise mit Spendengeldern geschieht, bei denen die Spender nicht bekannt sind, bei denen die Höhe der Summe feststeht,
bei denen eine große Geldmenge einfach herumvagabundiert oder zum Zweck der Schmiergeldzahlungen verwendet worden ist.
Ich erinnere einfach daran, dass im Zuge der Affäre Leuna etwa 70 Millionen DM - man muss sich diese Größenordnung einmal vorstellen - herumvagabundieren, bei denen nicht klar ist, wo das Geld geblieben ist.
- Bleiben Sie doch einmal ruhig, und lassen Sie mich zu Ende reden. Sie können doch darauf antworten; das ist doch kein Problem.
Herr Stratmann, wenn Sie weiterhin sagen, dass in diesem Zuge alles gemacht worden ist, um das zu klären, dann nehme ich Ihnen das zum jetzigen Zeitpunkt nicht ab. Da können wir ja unterschiedlicher Meinung sein. Es ist so, wie ich es gesagt habe: Es vagabundieren 70 Millionen DM herum, und zwar bei deutschen Abnehmern.
Ich habe doch überhaupt nicht gesagt, dass das etwas mit der CDU zu tun hat. Das müssen Sie doch wissen. Ich weiß nicht, mit wem es was zu tun hat.
Ich stelle nur fest, dass Sie sich offensichtlich in herausragender Weise darüber beschweren, dass ich sage, dass 70 Millionen DM in Deutschland und international herumvagabundieren,
während Sie, Herr Stratmann, sagen, an dieser Stelle sei alles aufgeklärt. Für mich ist in diesem Zusammenhang noch überhaupt nichts aufgeklärt. Ich habe lediglich darauf hinweisen wollen, dass ein herausragender Politiker wenige Millionen bekommen hat und er nicht gesagt hat, woher er diese Gelder bekommen hat und wofür er sie verwendet hat. Nicht mehr und nicht weniger!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Klare, Sie haben in sehr charmanter Weise eine Menge falscher Dinge gesagt. Das muss ich Ihnen an dieser Stelle ganz deutlich zurückgeben. In der ersten Hälfte Ihres Beitrages haben Sie zum Thema überhaupt nicht gesprochen. Das hat einen Grund; denn wenn Sie Ihren Antrag vor drei Jahren gestellt hätten, dann wäre er vielleicht interessant gewesen. So aber ist er auf Grund der Debatte im Rahmen einer Fragestunde schon längst Makulatur geworden. Auf alle Fragen, die Sie damals gestellt haben - im Wesentlichen waren es drei Fragen -, haben Sie sehr vollständige Antworten bekommen. Ich gebe Ihnen gerne die Fundstelle: Stenografischer Bericht vom 25. Oktober. In jenem Stenografischen Bericht können Sie nachlesen, worüber Sie heute eigentlich diskutieren wollten, letztendlich aber nicht diskutiert haben.
Eingangs Ihrer Rede haben Sie behauptet, wir würden überhaupt keine Strukturdebatte führen oder wir würden ausschließlich eine Strukturdebatte führen.
Wir haben für den berufsbildenden Bereich schon sehr frühzeitig, vor etwa acht Jahren, inhaltliche Konzeptionen - so genannte Handlungsorientierungen - vorgelegt, die PISA inhaltlich in einer Weise vorwegnehmen, die für das allgemein bildenden Schulsystem modellhaft gewesen wäre. Lassen Sie mich das als Vorbemerkung machen.
Nun zu Ihrem Antrag selbst. Auf den möchte ich schon noch einmal eingehen und Ihnen in kurzer Zusammenfassung das darstellen, was nicht nur schon dargestellt worden ist, sondern was an dieser
Stelle auch noch einmal besonders erwähnt werden muss.
Vorab: Sie bemängeln die mangelnde Unterrichtsversorgung an berufsbildenden Schulen grundsätzlich. Wenn ich richtig informiert bin, gibt es aus Ihrer Fraktion aber keinen Antrag zum Doppelhaushalt, mit dem für diesen Bereich Geld zur Verfügung gestellt werden soll. Sie können doch nicht ernst genommen werden, wenn Sie zwar die Unterrichtsversorgung kritisieren - die allerdings bei 95 % liegt -, aber kein Geld für Stellen zur Verfügung gestellt haben wollen.
Zweiter Punkt. Im ersten Halbsatz Ihres Antrags fordern Sie die Landesregierung auf, dem Landtag umgehend ein Unterrichtsversorgungskonzept bis zum Jahr 2008 vorzulegen.
Herr Klare, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wenn Sie es nicht besser wüssten, wäre es schlimm. Dieses Unterrichtsversorgungskonzept liegt seit eineinhalb Jahren vor. Es berücksichtigt, welche Pensionen festgestellt werden, es berücksichtigt, wie die Schülerströme bis zum Jahr 2008 zunehmen werden - nämlich in einer Größenordnung von 26 000 Schülerinnen und Schülern -, und es berücksichtigt schließlich, welcher Lehrerbedarf daraus entsteht und wie man diesen Lehrerbedarf organisieren kann.
Herr Stratmann, Sie dürfen natürlich gerne eine Zwischenfrage stellen.
Herr Kollege, die Antwort darauf ist relativ einfach. Die Fragen sind schon im Oktober beantwortet worden, und im Kabinett haben sie das alles schon nachgelesen.
Nun zu dem Unterrichtsversorgungskonzept und seinen Inhalten. Ich hatte gesagt, dieses Konzept liegt seit eineinhalb Jahren vor. Es berücksichtigt die Entwicklung bis 2005 auf der Basis von 95 % Unterrichtsversorgung. Daran anknüpfend trifft es Aussagen dazu, wie die Unterrichtsversorgung bis 2008 weiterhin auf hohem Niveau sichergestellt werden kann. Es verpflichtet sich zu einem Weiterbildungsanspruch der berufsbildenden Schulen. Und schließlich weist es deutlich darauf hin, dass der BBS-Bereich zu regionalen Konsequenzzentren modellhaft weiterentwickelt werden soll.
Das Letztgenannte haben Sie - dafür muss man sich im Nachhinein bei Ihnen bedanken; da haben einige Leute bei Ihnen eine große Einkehr zur Qualität entwickelt
ebenso wie die Grünen unterstützt, und das war auch richtig so.
Sie kritisieren in Ihrem Antrag ferner, dass der Anwärtersonderzuschlag so gering ausfällt, dass man ihn aber braucht, um weiterhin Fachkräfte zu bekommen. - Die Landesregierung hat durch Kultusministerin Frau Jürgens-Pieper in der Debatte vom Oktober festgestellt, dass, wenn das nötig ist, dazu Prüfaufträge erteilt werden und dass man von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird, wenn es rechtlich möglich ist - aber nur, wenn es nötig ist. Bis 2004 gibt es diesen Bedarf an zusätzlicher Qualifikation auf der Basis von heute jedoch nicht.
Ich darf noch einmal darauf hinweisen - das sei an alle Kolleginnen und Kollegen auf der rechten
Seite des Hauses gerichtet; vielleicht haben Sie insofern ja noch ein Informationsbedürfnis -: Im fachbezogenen Bereich von berufsbildenden Schulen liegt die Unterrichtsversorgung bei fast 100 %. Das heißt, im fachbezogenen Bereich ist eine Verbesserung der Unterrichtsversorgung fast nicht mehr möglich. Ein Fehl gibt es lediglich in den Bereichen Sport und Religion. Das hat aber häufig auch regionale Gründe. Ansonsten wäre es schon organisationsmäßig schwierig, eine Verbesserung hinzubekommen.
Weiterhin weisen Sie in Ihrem Antrag darauf hin, dass wir die Klassenobergrenzen erhöht hätten. Fakt ist, dass die Berufsschulklassen durchschnittlich etwa 23 Schüler groß sind. Die Untersichtsversorgung ist, das hatte ich gesagt, insgesamt sehr hoch.
Was bleibt? - Nimmt man ihn ernst, dann muss man Ihren Antrag als erledigt bezeichnen. Die Debatte dazu hat bereits im Oktober stattgefunden, und aus heutiger Sicht liegen überhaupt keine neuen Erkenntnisse vor. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist wohl so, wie der Vorsitzende des Richterbundes, Geert Mackenroth, vor einigen Tagen kritisch angemerkt hat: Das Verfahren - gemeint ist das Verfahren der Wahl der Bundesrichter - trägt Züge
der Papst-Wahl. Mein Vorredner hat sich in gleicher Weise geäußert. Da aber nicht alle - wie ich finde, Gott sei Dank - in diesem Plenum Juristen sind, möchte ich einmal darauf hinweisen, worum es bei dem Verfahren, von dem im Augenblick die Rede ist, überhaupt geht.
Richterstellen an den obersten Gerichtshöfen in Deutschland werden nicht öffentlich ausgeschrieben. Dieser Punkt spielt insofern eine Rolle, als die CDU insoweit einen Vorschlag gemacht hat. Die Entscheidung über einen Kandidaten fällt ein - das ist ein wesentlicher Hinweis an dieser Stelle politisch besetzter und damit demokratisch verantwortlicher Wahlausschuss in geheimer Abstimmung. In diesem Wahlausschuss sitzen 16 Bundesminister bzw. Bundesministerinnen. Diese stimmen in diesem Fall gemeinsam mit der Bundesjustizministerin, Frau Herta DäublerGmelin, über einen Vorschlag ab. Der Ausschuss trägt die Richterkandidaten zunächst vor. Der Präsidialrat eines jeweiligen Bundesgerichts lädt die Personen dann zu Vorstellungsgesprächen ein und gibt ein schriftliches Votum ab. Das ist eine Empfehlung, die für den Ausschuss nicht bindend ist.
Dieses Verfahren gibt es für den Bundesgerichtshof, für das Bundesverwaltungsgericht, für das Bundessozialgericht, für das Bundesarbeitsgericht und schließlich für den Bundesfinanzhof. Beim Verfassungsgericht kommt ein anderes Verfahren zur Anwendung.
Im Gegensatz zu dem, was mein Vorredner gesagt hat, der vor allen Dingen auf einen Einzelfall abgestellt hat, muss ich hier feststellen: Es gibt in Deutschland gute Bundesrichter. Wie sollte es auch anders sein? Schließlich hat es vorher auch eine politische Mehrheit gegeben, die genau nach diesem Verfahren, das wir bislang haben, Bundesrichter ausgewählt und ernannt hat.
Auch wenn wir gute Bundesrichter haben und das Wahlverfahren nach der Verfassung vorgegeben ist, heißt das nicht, dass über das Wahlverfahren nicht neu nachgedacht werden kann. Das sollte man in den entsprechenden Ausschüssen tun.
Herr Prof. Pfeiffer hat dazu frühzeitig einen Vorschlag gemacht. Ich glaube, die Diskussion bei der CDU hat eine leichte zeitliche Schieflage. Die Reihenfolge lautet wohl eher so: Pfeiffer, BadenWürttemberg, Niedersachsen und jetzt hier im
Landtag. Die CDU sollte nicht den Anschein erwecken, dieses Gedankengut hätte bei ihr vorgeherrscht.
Im Kern geht es darum, dass in dem Verfahren Transparenz eine Rolle spielen muss. Diese Transparenz ist zum jetzigen Zeitpunkt wenig zu erkennen. Das Verfahren hat aber - das wird, wenn ich es richtig verstanden habe, von der Union eher geleugnet - eine politische Komponente. Diese politische Komponente kann man nicht wegdiskutieren.
Sie besteht darin, dass 16 Bundesminister und die Justizministerin des Bundes letzten Endes darüber entscheiden, wer zum Zuge kommen soll. Dabei wird überhaupt nicht außer Kraft gesetzt, dass man an die Qualität der Bundesrichter nach wie vor hohe und höchste Anforderungen stellt.
Die CDU fordert im Einzelnen - ich erinnere an das, was mein Vorredner vorgeschlagen hat -, dass erstens die Bundesrichter-Stellen öffentlich ausgeschrieben werden sollen. Sie fordert zweitens, dass der Richterwahlausschuss - ich sage es verkürzt um Rechtsanwälte erweitert wird. Drittens - das ist auch ein interessanter Punkt - fordert sie: Wenn die Entscheidung getroffen ist, soll man in öffentlicher Aussprache den unterlegenen Kandidaten mitteilen, warum es nicht geklappt hat. - Das hat jedoch für die tatsächliche Entscheidungsfindung überhaupt keine Bedeutung.
Abschließend im Einzelnen zu dem, was Ihr Vorschlag beinhaltet: Eine Ausschreibung der Stellen führt aufgrund der verfassungsrechtlich vorgegebenen Entscheidungsstruktur im Ergebnis nur zu zwei unerwünschten und widersinnigen Konsequenzen. Erstens. Der bürokratische Aufwand würde sich für den Richterwahlausschuss auf ein kaum noch zu bewältigendes Maß erhöhen. Zweitens wäre damit zu rechnen, dass es in größerem Umfang zu Konkurrenzstreitigkeiten kommt, wenn wir dieses Verfahren zulassen würden.
Im Ansatz richtig ist die Idee einer verstärkten Einbeziehung der Präsidialräte bei den einzelnen Bundesgerichten. Ein Konfliktgespräch nach der Wahlentscheidung kommt jedoch zu spät. Die fachkundige Meinung des Präsidialrates muss deshalb im Vorfeld der Wahlentscheidung stärker in den Entscheidungsprozess integriert werden. Ich bin davon überzeugt, dass darin der Schlüssel für
den angestrebten Gewinn an Transparenz und vor allen Dingen an Akzeptanz liegt.
Der Vorwurf, nicht die Besten, sondern die politisch Genehmen gewählt zu haben, entzündet sich, wie gerade der Fall Neskovic zeigt, immer wieder daran, dass Kandidatinnen und Kandidaten gewählt werden, die vom Präsidialrat des betroffenen Gerichts als nicht geeignet bezeichnet werden. Das Votum des Präsidialrates muss allerdings nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Das zeigt sich schon daran, dass aktuell fünf Richter beim Bundesgerichtshof inzwischen zu Senatsvorsitzenden aufgestiegen sind, die nach den damaligen Voten des Präsidialrates an sich gar nicht hätten Bundesrichter werden sollen.
Fazit: Die CDU hat einen scheinbar eigenen Vorschlag gemacht, der von Baden-Württemberg übernommen worden ist. Sie hat ihn ins Land transportiert. Dort hat der sachkundige und fachkundige Minister längst vorgedacht. Ich meine, es ist sinnvoll, dass diese Debatte kommt. Sie wird allerdings im Ergebnis anders ausgehen, als Sie es sich vorstellen. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, die CDU-Fraktion bemängelt ja, dass an den berufsbildenden Schulen angeblich zu wenig Unterricht erteilt werden würde. Können Sie einen Vergleich benennen, wie viel Unterrichtsstunden durchschnittlich in den 80er-Jahren erteilt worden sind und wie das heute aussieht?
Fragen Sie doch bitte selbst, Herr Kollege.
Frau Ministerin, alle Fraktionen dieses Hauses haben im Rahmen der Debatte und der Beratung dieses Hauses über das regionale Kompetenzzentrum
im Zuge des Modernisierungskonzepts die gleiche Einschätzung gehabt.
Wie beurteilen Sie diese Entwicklung im Rahmen der bundesweiten Entwicklung berufsbildender Schulen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir in Niedersachsen sind froh, dass bilingualer Unterricht erteilt wird, vor allem an Realschulen.
Ich würde aber gerne ein bisschen bei der Wahrheit bleiben und weniger bei dem, was wir gerade gehört haben.
Nach mir vorliegenden Informationen der Möser-Realschule geht es bei den betroffenen Schulen im Wesentlichen um verstärkten Englischunterricht - ich wiederhole: um verstärkten Englischunterricht -, weniger um bilingualen Unterricht.
Wer mögliche Zusatzstunden für bilingualen Unterricht nicht beantragt, darf sie nicht aus dem der Schule normal zur Verfügung stehenden Kontingent verwenden.
Wenn in Bezug auf eine Schule beklagt wird, die Unterrichtsversorgung sei nicht ausreichend, muss das Kultusministerium diese Situation überprüfen. Es wäre schlimm, wenn das nicht so wäre.
Das ist in diesen Fällen geschehen. Das heißt, über die Bezirksregierung hat das Kultusministerium überprüft, was beklagt wurde. Was wollen Sie denn? - Bedauerlich ist allerdings, dass erst durch eine Petition der Bezirksregierung klar wird, dass Schulen zu Unrecht Unterrichtsstunden in Anspruch genommen haben,
statt diese Stunden für bilingualen Unterricht zu verwenden. Die Möser-Realschule ist als Europaschule ohne Zweifel eine engagierte Schule mit dem Unterrichtsschwerpunkt Sprache. Sie war auch die erste Realschule in Niedersachsen, die einen bilingualen Unterricht angeboten hat. Allerdings muss sich auch diese Schule an die Rechtsund Verwaltungsvorschriften des Landes halten, die Sie im Übringen kontrollieren sollen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anders als die Grünen sind die Sozialdemokraten inhaltlich vom Modernisierungskonzept ausgegangen, das wir vor ungefähr eineinhalb Jahren eingebracht haben. Mit diesem Modernisierungskonzept ging es uns im Wesentlichen um drei Punkte. Erstens sollte die Unterrichtsversorgung durch eine Umschichtung aus den Berufsfachschulen in die klassische duale Ausbildung, also in den Unterricht der Berufsschulen, verbessert werden. Das ist in hohem Maße gelungen. Wir haben eine Unterrichtsversorgung, über das Land gerechnet, von ca. 95 %. Zweitens sollte die Qualität der Ausbildung verbessert werden. Wir sind dabei. Das ist ein Prozess. Dies ist nicht von heute auf morgen zu verbessern. Drittens - das ist der für diesen Tagesordnungspunkt entscheidende Gesichtspunkt - ging es uns um eine Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren. Dahinter steckt, dass der Faktor Weiterbildung im Rahmen beruflicher Ausbildung einen Stellenwert bekommt, den viele noch gar nicht einzuschätzen wissen.
Hintergrund ist dabei die Frage, wie sich berufliche Bildung entwickeln wird. Wird es in Zukunft eine verstärkte Ausbildung in den Betrieben und in den Berufsschulen geben, oder wird es mehr zu einem learning by doing gehen, oder wird es eine Gemengelage - wie auch immer - geben? Das weiß heute niemand. Wie wird die berufliche Bildung im Jahre 2010, im Jahre 2020 aussehen? Wie wollen wir heute darauf reagieren?
Die Dänen haben - da gebe ich Brigitte Litfin ausdrücklich Recht - sehr schnell, von Bertelsmann gerühmt, von der Ministerin zu Recht schon vor einem Jahr hervorgehoben, flexibel reagiert und von den Deutschen sehr viel abgeguckt. Nun müssen wir schauen, dass wir uns entsprechend positionieren, und wir sind dabei.
Dieses Nachdenken darüber, was der geeignete Weg ist, hat bei uns im Landtag dazu geführt, dass wir nicht nur unser eigenes Modernisierungskonzept und den beschriebenen Weg des Weitergehens zugrunde gelegt haben, sondern natürlich auch den Antrag der Grünen. Schließlich sind wir bei diesem Antrag gelandet und können uns heute trefflich darüber streiten, wer das Erst- oder Nachgeburtsrecht für sich in Anspruch nehmen könnte. Das ist allerdings völlig unwichtig. Viel wichtiger sind die Fragen: Wie schnell wird das gehen? Werden die Modellschulen mit zusätzlichen notwendigen Ressourcen ausgestattet werden? Und vor allen Dingen: Werden die Kollegien dabei mitmachen? Denn es geht dabei um eine ganze Menge. Es geht darum, ob die Schulen in Zukunft tatsächlich mehrheitlich einstellen wollen, ob sie sich die Lehrkräfte, die Fachleute vor Ort aussuchen werden und aussuchen wollen, ob sie bereit sind, Jahresarbeitszeitkonten hinzunehmen, um länger in der Schule zu bleiben, wenn dies vor Ort gefordert ist. Sind sie bereit, in Fragen der Weiterbildung unter Umständen auch als Konkurrenten aufzutreten und den Weiterbildungsbedarf gemeinsam mit Unternehmen zu definieren? Es gibt viele Fragen, die sehr viel Engagement in den Schulen erfordern.
Für die Berufsschulen ist das, was ansteht, aber nicht sonderlich neu. Für mich persönlich ist die Frage damit verbunden, wie schnell und wie effektiv wir das Ganze auf den Weg bringen. Wir haben uns jetzt - allerdings im Zuge der großen Diskussion im allgemein bildenden Schulsektor - eher am Rande auch mit diesem Thema befasst; aber wir sind weit gekommen. Brigitte Litfin, ich habe keine Veranlassung, nicht zu glauben, dass im nächsten Schuljahr mit fünf und vielleicht mehr Modellen in diesem Sektor gearbeitet werden kann.
Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei den Kollegen der CDU - ganz gleich, was jetzt noch kommt
und bei der Kollegin Litfin hinter mir dafür bedanken, wie dieser gemeinsame Prozess des durchaus kritisch miteinander Diskutierens abgelaufen ist. Für mich ist dies ein Beispiel dafür gewesen, wie es doch im Landtag geht: Wenn Leute, die von Bildungspolitik ein bisschen Ahnung haben und sich nicht in rechtspolitischen Dingen oder in sehr allgemein anderen Dingen herumtreiben, die Sache in die Hand nehmen, dann kann das zu etwas führen, mit dem wir am Ende durchaus weiterkommen. - Ich danke auch bei diesem letzten Tagesordnungspunkt für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Litfin, wollen Sie denn die Fragebogenaktion stoppen oder nicht stoppen?
Sehr verehrter Herr Kollege Kethorn, Ihre Äußerungen zur Sache - in diesem Fall zum Modernisierungskonzept der Landesregierung - werden nicht dadurch besser, dass man Unwahrheiten ständig wiederholt.
Worum geht es tatsächlich?
Es geht darum, dass wir in Niedersachsen modernere Schulen, vor allem modernere Berufsschulen, brauchen. Die Faktenlage ist eindeutig. Ich muss Ihnen das immer wieder vorhalten, und ich sage es an dieser Stelle, weil sich die Gelegenheit bietet, noch einmal: In das Gesamtkonzept zur beruflichen Bildung sind nicht weniger Stunden aufgenommen worden, sondern mehr, nämlich 5.000. Sie können das umrechnen.
Das ist insofern wichtig, als man diesen ständigen Unwahrheiten einfach keinen Vorschub leisten darf.
Ich wiederhole: 5.000 Stunden mehr - ausgedrückt in Stellen sind es etwa 200 - sind in das System gegeben worden.
Ein weiterer Hinweis, Herr Kethorn: Wenn Sie davon sprechen, dass es in der beruflichen Bildung Unterrichtskürzungen bei den Stundenkontingenten für die einzelnen Schulen gegeben hat, ist zu sagen, dass das zwar richtig ist, aber es betrifft lediglich den Bereich der Fachschulen.
Was haben wir gemacht? - Wir haben lediglich aus dem Bereich der Fachschulen eine Umschichtung in den Bereich der klassischen beruflichen Bildung - das ist die duale Ausbildung - vorgenommen. Das haben Sie in jeder Schule gefordert, und nun haben Sie es bekommen. Das war auch richtig so.
Der nächste Punkt: Wie sind wir dabei mit den einzelnen Schulen umgegangen, und welche Rolle
hat es in den Schulen im ländlichen Raum sowie in den städtischen Schulen gespielt? - Die städtischen Schulen haben mit diesem Modernisierungskonzept keine Probleme. Welche Probleme gibt es im ländlichen Raum? - Im ländlichen Raum kann es dann Probleme geben, wenn in Kleinstgruppen oder Kleinstklassen Unterricht in einer Größenordnung von weniger als sieben Schülern durchgeführt wird.
Das ist aus meiner Sicht nicht nur ökonomisch falsch, sondern auch pädagogischer Blödsinn, der dort praktiziert wird.
Ich sage Ihnen das so deutlich, damit Sie es endlich verstehen. Ich habe manchmal den Eindruck, eine andere Sprache verstehen Sie an dieser Stelle nicht. - Es wäre überhaupt nicht zu verantworten, wenn in diesen Gruppen Unterricht praktiziert werden würde.
Der letzte Gesichtspunkt: Wie wird es weitergehen? - Das Modernisierungskonzept beinhaltet auch den Bereich der beruflichen Weiterbildung für die Zukunft. Lieber Herr Kethorn, darin sind wir möglicherweise sehr viel weiter, als es einigen von Ihnen bekannt ist. Ich bin sicher, dass am Ende sowohl die CDU - die Regierungsfraktion ist sehr davon überzeugt, dass es so sein wird - als auch die Grünen einem Modernisierungskonzept zustimmen werden, das Hand und Fuß hat und auf die Zukunft ausgerichtet ist.
Ich wiederhole noch einmal: Lassen Sie es, ständig in der Öffentlichkeit falsche Angaben zu machen. Vielen Dank.
Herr Kollege Stratmann, können Sie bestätigen, dass Vertraulichkeit in der letzten Rechtsausschusssitzung nicht möglich war, weil sich die Teilnehmer der CDU nicht darauf verständigen konnten, vertrauliche Informationen des Ministeriums entgegenzunehmen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei den Eingaben, über die hier gesprochen worden ist, geht es im Wesentlichen um solche, die aus dem März dieses Jahres stammen. Das heißt, es ging um
Befürchtungen, die im Zusammenhang mit dem Modernisierungskonzept der SPD laut geworden waren. Die tatsächlichen Schülerzahlen existieren seit zehn bis 14 Tagen. Das heißt, man weiß schon ein halbes Jahr vorher, dass unhaltbare Zustände drohen werden. Die Realität ist allerdings eine andere.
Auf das, was mein Vorredner vorgetragen hat, möchte ich Ihnen gerne Folgendes sagen: In bestimmten Kleinstgruppen - dabei handelt es sich um Klassen mit drei, vier und fünf Personen mit unterschiedlichen handwerklichen Berufen - müssen sich die Schulen im Rahmen ihrer Klassenbildung, die sie selbstständig vornehmen, überlegen, wo sie in Zukunft Schwerpunkte setzen.
Gerne. Aber den Satz darf ich noch zu Ende sprechen!
Im Rahmen der Klassenbildung dieser Schulen, die vorgenommen werden, müssen sich die Schulen überlegen, welchen Schwerpunkt sie legen wollen. Das wird man auch in Holzminden tun. Im Übrigen waren die Holzmindener durchaus erbaut, als ich ihnen das sagte, worauf die Ministerin längst hingewiesen hat, nämlich dass an jeder Schule in diesem Land im Zweifel dann, wenn es die lokale Situation erfordert, eine Feinsteuerung vorgenommen werden muss.
Unter Feinsteuerung versteht man dann, dass man sehen muss, wie man das lokale Angebot erhält. Die Schule wird dazu ihren Beitrag leisten.
Im Übrigen dürfen Sie den Sachverhalt nicht so verdrehen. Der Sachverhalt im Zusammenlegen von Klassen und Inhalten bedeutet lediglich, dass man in bestimmten Fächern, also in so genannten allgemein bildenden Fächern wie Deutsch, Englisch, Politik und Wirtschaftskunde, durchaus artverwandte Klassen zusammenlegen kann, um dann auf Schülerzahlen von zehn, zwölf und 14 zu kommen. Ich finde, dass alles andere im Prinzip auch nicht verantwortbar ist.
Herr Möllring, Sie hatten eine Frage gestellt.
Natürlich gibt es Anmeldefristen. Da haben Sie völlig Recht. Aber die Schüler halten sich nicht so selbstverständlich an das, was Sie da sagen, weil sie sich recht unterschiedlich anmelden. Sie machen von einem Angebot Gebrauch, das für sie persönlich passt. Man weiß nicht, welche Schüler in welchen Berufen landen werden.
Das sind relativ vage Aussagen. Der Stichtag ist für die Berufsschulen tatsächlich der Einschulungstag. Erst in den darauf folgenden Tagen wird die Klassenbildung vorgenommen.
Um die Kolleginnen und Kollegen im gesamten Hause zu beruhigen, lassen Sie mich Folgendes feststellen: Die Schlacht um die berufsbildenden Schulen ist im wahrsten Sinne des Wortes längst
im positiven Sinne geschlagen. Sie brauchen insoweit keine Befürchtungen zu haben.
Es gibt insgesamt mehr Stunden als vorher. Ich meine, dass die gestrige Debatte gezeigt hat, dass insoweit große progressive Ruhe eingekehrt ist. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte an einen Gedanken des Fraktionsvorsitzenden der CDU von gestern anknüpfen. Im letzten Teil seiner Rede zum Haushalt hat er eingefordert - so habe ich ihn verstanden -, dass die Kultur der Auseinandersetzung in diesem Hause, aber auch die Art und Weise, wie Fragen beantwortet werden, wie man miteinander umgeht, eine andere sein müsste. Ich hielt das in dem Teil seiner Rede für durchaus nachdenkens- und bemerkenswert.
Weil die Fraktionen im Bereich der beruflichen Bildung in den vergangenen Monaten durchaus in vielen Positionen übereingestimmt hatten, erhoffe ich mir, dass das am heutigen Tag so bleibt und dass wir für die vielen tausend Schülerinnen und Schüler in diesem Land die rechtlichen Möglichkeiten schaffen, nicht nur einen Beruf zu erlernen, sondern auch so motiviert zu werden, dass sie in Zukunft, nach ihrer Ausbildung, einen Arbeitsplatz haben, mit dem sie Geld verdienen, um damit ihre eigene Lebenssituation zu meistern.
Was ist bislang passiert? Die SPD beschäftigt sich bereits im Jahr 2000 damit, wie im Jahr 2008 der Schülerberg im berufsbildenden Schulwesen mit den vorhandenen Ressourcen so ausgesteuert werden kann, dass eine ausreichende Zahl von Unterrichtsstunden gegeben werden kann, die aber auch den jeweiligen Ausbildungsinhalten, den Notwendigkeiten der Zeit und den Bedürfnissen der Wirtschaft insgesamt gerecht werden. Das ist in der Tat kein leichtes Unterfangen; es ist, wie ich schon gesagt habe, ein Prozess.
Die SPD-Landtagsfraktion und die Landesregierung haben ein Modernisierungskonzept zum berufsbildenden Schulwesen aufgelegt, das im Wesentlichen aus drei große Abschnitten besteht.
Der erste Punkt ist: Wir wollen - das deutete ich eben an -, dass bis zum Jahr 2008 kontinuierlich die notwendigen Unterrichtsstunden zur Verfügung gestellt werden. Das ist angesichts steigender Schülerzahlen nicht einfach. Wir müssen aber auch feststellen: Obwohl die Zahl der Berufsschultage schon von zwei auf eineinhalb reduziert wurde, werden nicht mehr nur 7,3 Stunden pro Schüler gegeben, sondern zehn. In den letzten Jahren, etwa seit 1990, ist also kontinuierlich mehr unterrichtet worden. Das ist für den Einzelnen nicht immer deutlich geworden, aber das sind die Fakten. Also: Ressourcensicherung.
Dazu zählt auch - das ist in unserem Modernisierungskonzept nicht nur gefordert, sondern inzwischen auch umgesetzt worden -, dass mehr als 5.000 Stunden zusätzlich gegeben wurden. Liebe Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen, vor allen Dingen aber von der CDU, damit müssen Sie den Ammenmärchen begegnen, denen Sie selbst ausgesetzt sind, weil das Fakten sind, die die Realität widerspiegeln. Ich betone noch einmal: Im Gegenwert von mehr als 200 Stellen sind Stunden in das berufsbildende Schulwesen eingebracht worden, und damit wird noch mehr unterrichtet als bisher. Auch das gehört zur Ressourcensicherung.
Der zweite wichtige Punkt, meine Damen und Herren, ist: Wir wollen die Quantität, aber auch die Qualität der Abschlüsse und die Qualität der Leistungen im berufsbildenden Schulwesen verbessern. Dazu hat es eine Fülle von neuen, von qualitätssichernden Abschlüssen gegeben. Ich brauche sie nicht alle aufzuzählen; Sie kennen das Konzept. Inzwischen, nach anfänglichem Stottern, das ich gerne eingestehen will, wird das genauso ein Qualitätsprogramm und genauso Erfolg versprechend sein wie das, was wir im Zusammenhang mit der Verlässlichen Grundschule geschaffen haben und was wir uns im Zusammenhang mit einer im Grunde genommen wohl totalen Restaurierung des Sek-I-Bereichs auf die Schultern gelastet haben.
Qualitätssicherung heißt nicht nur Verbesserung der Abschlüsse, sondern auch, dass die einzelnen Möglichkeiten, die Schülerinnen und Schüler in Zukunft haben, Abschlüsse zu erzielen, verbessert werden und dass die Leistungen dabei gleichzeitig in höherem Maße überprüft werden, als das bisher der Fall gewesen ist. Das berufsbildende Schulwesen wird davon nicht ausgenommen.
Ein dritter, ein sehr zukunftsträchtiger Bereich ist: Wir wollen die berufsbildenden Schulen Stück für Stück zu regionalen Kompetenzzentren entwickeln. Das ist ebenfalls eine schwierige Aufgabe, weil die Schulen mitmachen müssen. Man kann nicht Fortschritte in Schulen erzielen, wenn man sie von oben verordnet, sondern die Lehrerinnen und Lehrer müssen auch in diesen Forderungen der Gegenwart leben und dazu beitragen, sie umzusetzen.
Regionale Kompetenzzentren heißt, dass sich Berufsschulen in Zukunft nicht nur immer selbständiger organisieren werden und über Budgetrechte verfügen. Das ist jetzt schon zum Teil der Fall. Das heißt, sie bilden nicht nur ihre Klassen selbst, sondern sie bezahlen in Zukunft auch in einem gewissen Maß die Ausbildungskräfte, die sie brauchen, und setzen diejenigen ein, die kompetent sind, die die Region erfordert und die das System insgesamt braucht. Niedersachsen steht damit - das ist zumindest meine Einschätzung - an der Spitze der bundesweiten Entwicklung. Das ist in einem Land, das mit Finanzen nicht gerade gesegnet ist, nicht nur ein hoher Anspruch, sondern auch eine große Verpflichtung, die das Parlament gegenüber den jungen Leuten in diesem Land insgesamt eingegangen ist.
Ich möchte noch einmal auf Folgendes hinweisen: Im Jahr 2008 werden wir einen Schülerberg haben, für dessen Bewältigung wir in geeigneter Weise die entsprechenden Unterrichtsstunden zur Verfügung stellen müssen. Hierbei handelt es sich um einen kontinuierlichen Weg, der von jetzt ab über die Jahre 2002, 2003 usw. hinweg gegangen wird. Wir können schon jetzt feststellen: Es hat eine Verjüngung der Lehrkräfte stattgefunden.
Von der Altersteilzeit wird in einem hohen Maße Gebrauch gemacht.
- Herr Busemann, auf Sie gehe ich immer gern ein. Deshalb möchte ich das auch an dieser Stelle gleich tun.
Sie haben nämlich schon in Ihrer letzten Rede jetzt dürfen Sie dazu wahrscheinlich nicht mehr
sprechen - deutlich gemacht, dass Sie zumindest im Bildungsbereich - was den juristischen Bereich angeht, vertrete ich eine ganz andere Meinung, wie Sie wissen - nicht die qualifizierte Stimme Ihrer Fraktion sind.
Zurück zu der Frage, wie es weiter gehen soll. Die wesentlichen Grundzüge des Modernisierungskonzeptes habe ich Ihnen eben schon dargestellt. Nun aber zu Ihrem Konzept bzw. Ihrem Entwurf. Schon im Oktober 1999 ist das Modernisierungskonzept von der Kultusministerin auf den Weg gebracht worden. Seit dieser Zeit - also seit fast einem dreiviertel Jahr - haben Kolleginnen und Kollegen der SPD-Landtagsfraktion mit vielen, vielen Vertretern der Schulen gesprochen und diesen die Gedanken, die Absichten und die Zielvorstellungen dieses Konzeptes näher gebracht. Dort ist nicht nur Freude aufgekommen, sondern es hat auch eine Menge Missverständnisse gegeben. Missverständnisse hat es im Zusammenhang mit dem Klassenbildungserlass und den Verordnungen aber auch hier im Parlament schon gegeben. Man kann nicht davon ausgehen, dass die Direktoren von Schulen ganz selbstverständlich schlauer sein müssen als die Abgeordneten dieses Hauses. Inzwischen sind die Schulen zu 80 % oder mehr in der Lage, mit der Neuordnung umzugehen. Auch der Klassenbildungserlass gibt ihnen die gleichen Möglichkeiten wie schon zuvor. Die Probleme, die Sie, Herr Busemann, befürchtet haben, sind nicht aufgetreten. Für positiv an Ihrem Konzept halte ich, dass es auch so wesentliche Forderungen wie z. B. die nach einer größeren Selbstständigkeit der Schulen enthält. Im Wesentlichen hapert es bei Ihnen aber an der Begründung. Ich bin mir allerdings sicher, dass Sie uns auf diesem Wege folgen werden; denn die einzige Chance, den bereits eingeschlagenen Weg so fortzusetzen, bietet nur das Konzept der SPD-Fraktion. Ich freue mich darüber, dass wir mit unseren Aussagen und Forderungen auch die Kultusministerin in dieser Weise unterstützen konnten. Ich glaube, wir gehen einen gesunden, einen nachvollziehbaren und einen erfolgreichen Weg im Rahmen der beruflichen Bildung. - Vielen Dank.
Frau Kollegin Vockert, räumen Sie ein, dass eine kritische Auseinandersetzung gegenüber Schulen heutzutage selbstverständlich sein muss?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin auf einen Gedanken Ihres Fraktionsvorsitzenden von gestern eingegangen. Sie haben das wieder aufgenommen. Was Sie eben geleistet haben, war beschämend.
Ich habe immer den Eindruck, wenn bestimmte Begriffe hier fallen - ich will nur die beiden aufgreifen, die Sie genannt haben - wie „aussteuern“ und „Feinsteuerung“, muss doch jedem Folgendes klar sein: Wenn im Jahre 2008 am meisten Berufsschülerinnen und -schüler in den Schulen sein werden, darf man schon heute durchaus darüber nachdenken.
Aussteuern bedeutet hier lediglich, dass man sehen muss, wie man aufgrund steigender Schülerzahlen dann auch mehr Lehrerstunden zur Verfügung hat. Das reguliert man, indem man einen Klassenbildungserlass so abfasst, dass den Schulen die Möglichkeit gegeben wird, effizient mit der durchaus nicht billigen Personalressource umzugehen. Das muss doch in Ihren Kopf hineingehen, mein Gott noch mal!
Nun zum Bereich der Feinsteuerung. Feinsteuerung berücksichtigt, dass wir in diesem Bundesland Niedersachsen durchaus unterschiedliche Regionen haben, dass wir unterschiedliche Schulstandorte
mit unterschiedlichen Industriebereichen, Handwerksbereichen und, und, und haben. Jede Berufsschule in Niedersachsen ist anderer Art mit anderen Zusammensetzungen. Es gibt da keine gleichen Berufsschulen. Informieren Sie sich doch einmal, Herr Busemann. Mein Gott, Sie sind doch begabt,
Sie sind doch nicht bildungsunfähig an dieser Stelle.
- Sie sehen, wir kommen zusammen. Ich bin da immer ganz sicher. - Also, an dieser Stelle bedeutet Feinsteuerung lediglich, dass die SPD-Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion in der Lage sein werden, es zu keinem Verlust an Ausbildungsplätzen kommen zu lassen. Und das werden wir Ihnen garantieren, bis heute und in alle Ewigkeit. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der allein stehenden 100-jährigen Elsbeth D. aus Bad Bevensen wurde seitens ihrer Pflegekasse die Pflegestufe I zuerkannt. Aufgestockt wurden die Leistungen der Pflegeversicherung bislang vom örtlichen Sozialhilfeträger bis auf einen Betrag von 2.500 DM. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied jedoch, dass ein Sozialamt Leistungen der Pflegeversicherung nicht aufstocken muss, wenn Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung aufgrund der zuerkannten Pflegestufe bis zu einem festen Gesamtwert erbracht werden. Der örtlichen Sozialhilfeträger nutzte dieses Urteil des OVG Lüneburg, um die Sozialhilfeansprüche von Frau D. zu verkürzen. Auf Anraten des Sozialamtes erwirkte die vom Vormundschaftsgericht bestellte Berufsbetreuerin von Frau D. die Ausweitung der Betreuung auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Nach Erwirkung eines entsprechenden Beschlusses stellten der örtliche Sozialhilfeträger und die
Betreuerin Frau D. vor vollendete Tatsachen: Frau D. wurde gegen ihren erklärten Willen und gegen den Rat ihres Hausarztes, der Frau D. für nicht heimbedürftig hält, in ein Altenpflegeheim eingewiesen. Auf diese Weise spart der örtliche Sozialhilfeträger auf Kosten der Pflegeversicherung und des überörtlichen Sozialhilfeträgers jährlich wenige tausend DM ein.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie verträgt sich der geschilderte Fall mit dem Ziel des Pflegeversicherungsgesetzes, Pflegebedürftigen so lange wie möglich ein menschenwürdiges Leben im vertrauten Wohnumfeld zu sichern, das im § 3 SGB XI auch rechtlich normiert ist?
2. Auf welche Rechtsnormen kann sich ein Vormundschaftsgericht stützen, wenn es das Aufenthaltsbestimmungsrecht einer an sich schon wenig betreuungsbedürftigen Person auf eine Berufsbetreuerin überträgt, bzw. wie verträgt sich eine solche Entscheidung mit dem Ziel des Betreuungsgesetzes, die Betreuung nur auf Lebensumstände auszudehnen, in denen Betreuung nötig ist?
3. Hat die Pflegekasse im vorliegenden Fall geprüft, ob gemäß § 43 Abs. 1 SGB XI überhaupt Anspruch auf stationäre Pflege besteht oder ob nicht vielmehr häusliche oder teilstationäre Pflege möglich wäre?
Frau Ministerin, in welcher Höhe entstehen Kosten für die Heimbetreuung von Frau D.? Wie hoch sind die Kosten bei ambulanter Pflege in der eigenen Wohnung? Und schließlich - -
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir zu Beginn meiner Ausführungen eine persönliche Bemerkung. Ich bin verwundert, dass in der heutigen Sitzung diejenigen, die aufseiten der CDU-Fraktion etwas von der Sache verstehen, bislang nicht zu Wort gekommen sind.
Ich wundere mich darüber, Herr Busemann, dass Sie die Arroganz besitzen, sich dieses Themas in einem Maße anzunehmen, wie Sie es hier getan
haben, und alle diejenigen, die von der Sache etwas verstehen, nicht zu Wort kommen lassen.
Zum Thema. Ich bleibe gleich bei dem, was Sie, Herr Busemann, versucht haben, zur Sache zu sagen. Sie haben ganz häufig das Wort „Trick“ gebraucht. Ich weiß nicht, was daran tricky oder Ähnliches ist. Hier geht es darum, dass wir in Niedersachsen 5.000 Stunden mehr zur Verfügung stellen. Sie haben genau diesen Punkt ständig als Trick bezeichnet. Kein Mensch kann verstehen, was es mit Tricks zu tun haben soll, wenn man mehr Lehrer einstellt. Ich kann also nur annehmen, dass es Ihnen nicht passt, dass die Unterrichtsversorgung an niedersächsischen Schulen in Zukunft besser sein wird als vorher.
- Ich weiß nicht, warum Sie sich im Augenblick so erregen.
Ich versuche nur, Ihnen deutlich zu machen, worum es eigentlich geht.
Zu Ihrem Antrag. Ich habe mich über ihn gefreut. Der Antrag ist von Herrn Wulff unterschrieben worden. Herr Busemann, Sie haben versucht, zu dem Antrag zu sprechen.
Ich möchte auf einen Punkt unter Nr. 2 vierter Spiegelstrich des Antrags eingehen. Da heißt es: Die Landesregierung wird aufgefordert, die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Selbständigkeit der berufsbildenden Schulen gestärkt, die Eigenverantwortung gefördert und die eigene Arbeit selbstkritisch beurteilt und verbessert werden kann. - Fürwahr, eine gute Forderung, eine Forderung, die dieses Haus mit Sicherheit unterstützen wird. Insofern wiederhole ich, was die Vorgänger auch schon gesagt haben. Sie haben durchaus auch Forderungen aufgestellt - dies ist ein solcher Punkt -, die wir nachdrücklich unterstützen. Über die Begründung und die Anmerkungen dazu will ich mich nicht auslassen.
Aber, Herr Busemann, ich habe den Eindruck - ich weiß nicht, wer den Antrag formuliert hat -, Ihnen ist nicht klar, was Sie da fordern und wozu Sie dann auch stehen müssen. Mehr Selbständigkeit an berufsbildenden Schulen heißt Autonomie und
Budgetverantwortung. Zu diesen Instrumenten, die dafür notwendig sind, müssen Sie von heute an stehen. Da werden wir Sie in die Pflicht nehmen, wenn Sie es denn begriffen haben.
„Budget“ heißt, dass man genau wissen muss, wie man in Zukunft Personalressourcen einsetzen will, mit entsprechenden Zielvorgaben. Das fordern Sie in Ihrem Antrag. Aber das machen wir! Nichts anderes sagen der Klassenbildungserlass und die Novellierung der BBSVO aus.
Ja, gern, Herr Busemann.
Ich nehme an, Sie haben versucht zuzuhören. Ich wiederhole das natürlich gerne, wenn Sie diesen Nachhilfeunterricht brauchen. Es gibt 5.000 Stunden mehr. Mit Beginn des neuen Schuljahres werden exakt 213 Stellen zusätzlich an den berufsbildenden Schulen in Niedersachsen festzustellen sein. Das hat nichts mit Tricks zu tun, meine Damen und Herren, sondern das ist eine Vermehrung von Ressourcen.
Nur - das ist das Entscheidende, und damit setzen sich natürlich auch die Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion auseinander -, es geht dabei um die Frage, wie man diese zusätzlichen Ressourcen, wie man aber auch die Ressourcen insgesamt so einsetzen kann, dass sie möglichst flächendeckend, über das gesamte Land verteilt, optimal genutzt werden können. Das ist der Budgetgedanke, und den fordern Sie ein.
Hoffentlich ist es nicht die gleiche. Herr Klare, Sie würde ich im Übrigen gerne hier vorne sehen. Bitte!
Ich gehe gerne darauf ein. Herr Busemann hat dazu ja auch eine Anmerkung gemacht, die ich nicht nachvollziehen konnte. - Also, es wird in diesem Zusammenhang - manche Verbände tun das auch von Einsparungen geredet. Was passiert aber tatsächlich? - Es gibt nichts anderes, als dass man - ich wiederhole mich an dieser Stelle - diese Personalressourcen besser, d. h. optimal einsetzt.
213 zusätzliche Stellen!
Der Einsatz der Personalressourcen geschieht in der Weise, dass man bestimmte Kleinstgruppen, wie sie bislang in vielen Teilen des Landes noch anzutreffen sind, dann, wenn man es nicht mehr leisten kann, nicht mehr in dieser Weise fortführt. Das ist nichts anderes, als im Rahmen des Budgets das Wirtschaftlichkeitsprinzip durchzusetzen.
Meine Damen und Herren, der Begriff des Budgets und was damit zusammenhängt ist eigentlich nichts Neues. Ich zitierte in diesem Falle eine Selbstverständlichkeit. Mit „Budget“ ist auch gemeint, dass es um einen wirtschaftlichen Ressourceneinsatz geht. Das heißt, man geht sinnvoller als vorher mit dem um, was man hat. Ich kann nichts dafür, wenn dieser Gedanke einigen von Ihnen so fremd ist. Ich glaube, das sollte dazu reichen.
Ich will Ihnen dennoch einige Zahlen für die Fläche nennen, weil ich glaube, dass manchmal auch befreundete Parteien oder Verbände irrtümliche Auffassungen davon haben, was in einzelnen Städten und einzelnen Schulen so passiert.
Da ich diese Erfahrung aus der letzten Woche nicht missen möchte, will ich dennoch die Gelegenheit nutzen, noch einmal darauf hinzuweisen, warum das Ganze überhaupt notwendig ist; das erscheint hier ja so, als ob wir im luftleeren Raum diskutierten. Von den weiteren Teilen des vorliegenden Antrags abgesehen, in denen sich die übliche verständliche oppositionelle Lyrik wieder findet, hat die CDU-Fraktion im ersten Teil einen nachvollziehbaren, begrüßenswerten Antrag gestellt. Diejenigen, die in Padua dabei waren, möchte ich bei dieser Gelegenheit auf einen Zusammenhang hinweisen, den wir in der Tat gemeinsam nachvollziehen konnten, weil wir ihn so auch gemeinsam erlebt haben. Wir haben in Padua - das war ja auch der wesentliche Zweck dieses Besuchs - eine Berufsschule besucht, in der in einem Saal mehr als 30 Drehbänke stehen. Von CDU-Mitgliedern wurde dort die Frage gestellt, ob wir solche Drehbänke beispielsweise für den Kfz-Bereich auch in Berufsschulen in Niedersachsen haben und ob das bei uns genauso genutzt wird. Da hieß es übereinstimmend, dass es das bei uns auch gebe, dass eine entsprechende Nutzung bei uns aber schon einige Zeit zurückliege. Auf meine Frage hin, wie das in Zukunft für die Kfz-Ausbildung in Italien genutzt werde - -
Vielen Dank. - Auf die Frage, wie diese Drehbänke in der Berufsschule in Italien in Zukunft genutzt würden, gab es ausweichende bzw. gar keine Antworten. Sie wissen dort also nicht mehr, was sie damit anfangen sollen.
Ähnliche Situationen gibt es auch in manch einer Berufsschule in Niedersachsen. Da kommt es zu Splitterberufen, da kommt es zu Kleinstgruppen, die man in diesem Umfang so nicht mehr beschulen kann. Deswegen muss man dafür neue Organisationsformen finden.
Wenn es eine solche Situation gibt, wie wir sie dort in Italien vorgefunden haben, dann muss man daraus Konsequenzen ziehen. Wir sind in Niedersachsen dabei, diese Konsequenzen im Rahmen des Modernisierungskonzepts zu ziehen.
Dazu müssen Umstrukturierungsmaßnahmen ergriffen werden. Als Beispiele möchte ich, wenn ich mit der Genehmigung des Präsidenten das noch sagen darf, - -
Das Personal- und Sachmittelbudget an dieser Stelle muss man sich anschauen und muss es verändern. Man muss den Berufsschulen an dieser Stelle mehr Selbständigkeit geben. Ich gehe auch davon aus, dass im Rahmen des zukünftigen Kompetenzzentrums auch der Weiterbildungssektor erweitert werden muss. Das sind Beispiele für Modernisierung.
Herr Busemann, Sie haben vorhin an einer Stelle gesagt: Dann sind da auch noch weitere technische Modernisierungsverfahren nötig. Ich möchte von Ihnen gern wissen, was Sie damit meinen. Ich empfehle Ihnen an dieser Stelle das Buch von Euler, das ich hier habe, in dem es darum geht - mit einem unterschiedlichen Konsens bei den einzelnen Punkten -, das duale System zu modernisieren. Anhand dieses Buchs ist sehr deutlich nachzuvollziehen, dass wir in Teilen in Niedersachsen auf diesem Wege sind.
Als Fazit bleibt Folgendes festzuhalten: Wir sind auf dem richtigen Weg. Das ist aber keine Veranstaltung, die heute oder morgen erledigt ist, sondern das ist eine Veranstaltung, die sich über die nächsten Jahre hinziehen wird. Dass das sinnvoll und dringend geboten ist, erkennen in diesem Hause jedoch offensichtlich inzwischen alle. Einige Kollegen habe ich bei entsprechenden Veranstaltungen kennen gelernt und zum Teil auch schätzen gelernt. Vielleicht können diese Kollegen aus den Veranstaltungen berichten, weil ich diese Zeit hier vielleicht nicht mehr habe.
Dann vielleicht noch ein Satz. - Frau Litfin, Soltau, Lüchow, Salzgitter und andere Schulen in diesem Land - die Budgetwerte sind nachgerechnet worden - werden mit ihren neuen Budgets auskommen. Sie werden keine Lehrer verlieren, und sie werden gegenüber dem jetzigen Stand ein verbessertes, zumindest kein schlechteres Angebot machen können. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Busemann, dies ist für Sie jetzt eine Möglichkeit, etwas dazuzulernen. Hören Sie gut zu!
Sie sind ja der selbst ernannte oberbildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion.
Also noch einmal - für die Opposition und für die vielen, die für den Berufsbildungsbereich bei Ihnen sprechen -: Es gibt im Modernisierungskonzept der SPD - sowohl der Fraktion als auch der Landesregierung - drei wesentliche Gesichtspunkte, auf die es ankommt:
Erstens: Ressourcensicherung. Wir brauchen in Zukunft mehr Lehrerinnen und Lehrer, und wir bekommen sie auch.
Diejenigen, die auf Drei-Viertel-Stellen eingestellt worden sind, werden in Zukunft auf volle Stellen umgesetzt.
Diejenigen, die in Zukunft eingestellt werden - das sind in den nächsten Jahren 900 neue Lehrerinnen und Lehrer -, werden ebenfalls auf vollen Stellen eingestellt werden. - Soweit zum Stichwort der Ressourcensicherung.
Zweitens. Wir wollen, dass es regionale Kompetenzzentren gibt. Damit ist vor allen Dingen die Ausweitung in Richtung Weiterbildung verbunden. Es reicht nicht aus, dass sich der berufsbildende Bereich auf den Kernbereich der Bildung beschränkt, sondern Weiterbildung dürfte in Zukunft - weil flexibler gehandhabt - vermutlich einen bedeutsameren Stellenwert haben, als es derzeit der Fall ist. - Das ist eigentlich das Wesentliche zu den Kompetenzzentren. Man könnte noch erwähnen, dass auch die Personalkostenbudgetierung und die Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer aus der Schule selbst heraus durchaus eine größere Veränderung bedeutet.
Drittens. Die Qualität an der Schule muss gesteigert werden. Sie reicht in der jetzigen Form nicht aus. Dafür gibt es eine Fülle von verschiedensten Maßnahmen. Ich zähle einige auf: Es gibt Leistungsüberprüfungen, wie sie nicht nur von Lehrerinnen und Lehrern und von Eltern, sondern vor allen Dingen von den Betrieben gefordert werden. Auch soll das Arbeits- und Sozialverhalten beschrieben werden. Man kann Schlüsselqualifikationen im Unterricht nicht nur anstreben, sondern man muss sie auch kontrollieren und beschreiben können.
Was bleibt? - Es bleibt, dass sich die Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion in einem hohen Maße - wie im Übrigen andere Bundesländer auch - Gedanken darüber machen, wie es im beruflichen Sektor weitergehen soll.