Brigitte Somfleth
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Last Statements
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß, ich könnte den Bericht zu Protokoll geben. Aber da wir den Gesetzentwurf direkt ohne Aussprache überwiesen haben, möchte ich ganz kurz berichten.
In der Drucksache 3956 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Umweltfragen einstimmig, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen und damit zugleich dem bereits unterzeichneten Staatsvertrag zuzustimmen. Dieser Empfehlung hat sich der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen einstimmig angeschlossen.
Der Staatvertrag soll eine Grundlage für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung zwischen Einrichtungen in Hamburg und den Kommunen in Niedersachsen schaffen. Eine solche Zusammenarbeit findet bereits statt zwischen der Stadt Buxtehude und der Hamburger Stadtentwässerung. Um die Aufgabe der Abwasserbeseitigung auch über die Landesgrenzen hinweg wirtschaftlich, zweckmäßig und ökologisch nachhaltig zu organisieren, gibt der Staatsvertrag den zuständigen Stellen in Hamburg und Niedersachsen die Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zu treffen, die der Genehmigung der im Staatsvertrag bestimmten zuständigen Auf
sichtsbehörde bedürfen. In diesen Vereinbarungen können hoheitliche Aufgaben auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung - -
In diesen Vereinbarungen können hoheitliche Aufgaben auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung ganz oder teilweise an eine Stelle im jeweils anderen Land übertragen werden.
Der federführende Ausschuss bittet darum, dem Staatsvertrag gemäß Artikel 35 Absatz 2 der Niedersächsischen Verfassung zuzustimmen. - Schönen Dank.
Herrr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin hoch erfreut, dass wir heute diesen SPDAntrag - Niedersächsisches Wattenmeer soll Weltnaturerbe werden - in geänderter Fassung fraktionsübergreifend beschließen können. Danach hat es wahrlich bei der Einbringung dieses Antrages und auch bei der erstmaligen Beratung im Fachausschuss nicht ausgesehen, aber in der Zwischenzeit, von August bis heute, ist einiges passiert: Es sind noch intensive Gespräche vor Ort geführt worden, u. a. von Herrn Schmalz vom Umweltministerium, aber auch mit der Leiterin der Nationalparkverwaltung, Frau Remmers. Außerdem hat es am 28. Oktober eine weitere große Veranstaltung in Wilhelmshaven gegeben. Dort hatten sich weit mehr als 100 Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Kommunen, von Verbänden sowie Wirtschaftsvertreter und Vertreter von Gewerkschaften eingefunden, um Minister Jüttner ihre Anregungen und Bedenken zur geplanten Anmeldung des Wattenmeeres als Weltnaturerbe vorzutragen.
Zu Beginn der Tagung, an der auch die Kolleginnen Pruin und Ortgies, aber auch Herr Schwarzenholz und ich teilgenommen haben, hat Minister Jüttner noch einmal für die Aufnahme in die UNESCO-Liste geworben. Sie sei, so sagte er, das Marketing-Sahnehäubchen, mit dem die Region zukünftig werben könne und die das Niedersächsische Wattenmeer mit dem Grand Canyon in den USA und dem Great Barrier Riff in Australien gleichstellen würde. Damit würde das Wattenmeer in den kleinen erlauchten Kreis von Weltnaturerbegebieten aufgenommen werden, von denen es zurzeit in Europa nur eine Hand voll gibt. In die gleiche Kerbe schlug auch Andreas Felchle, Bürgermeister von Maulbronn in Baden-Württemberg, dessen weltberühmte Zisterzienser-Abtei vor knapp zehn Jahren als Weltkulturerbe anerkannt worden ist und der diese Anerkennung als „einzige Erfolgsgeschichte“ für den Ort und die Region bezeichnet hat. Die Steigerung der Touristenzahlen um rund 50 % gegenüber den Vorjahren spricht seiner Meinung nach eine deutliche Sprache.
Die Vertreterin der Bundesrepublik beim Welterbekomitee der UNESCO äußerte eine leichte Verwunderung über die Widerstände, die es bei uns in der Region gab. Sie meinte, andernorts sei das ganz anders, da werde eine solche Bewerbung um Aufnahme in die UNESCO-Liste mit großer Begeisterung der Bevölkerung und auch der Institutionen vor Ort getragen. Ich bin guter Hoffnung,
wenn wir heute ein gutes Signal in das Land, auch in Richtung Hamburg und Schleswig-Holstein geben, dann wird das auch in der Region noch kommen.
Der Oberkreisdirektor Theuerkauf aus Aurich hat diese fehlende Euphorie auch ein bisschen mit der zurückliegenden Umwelt- und Naturschutzentwicklung in Ostfriesland begründet und erläutert, warum es vor Ort Befürchtungen gibt, dass die kommunalen Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt werden könnten. Er warb aber auch bei dieser Veranstaltung ausdrücklich dafür, die vorhandene Skepsis abzubauen und mit der angestrebten Auszeichnung die Chancen für die Region zu nutzen. Er hat auch darauf hingewiesen, dass ja auch im Hinblick auf FFH und Vogelschutz vor Ort und ganz besonders beim Nationalparkgesetz gemeinsam praktikable Lösungen gefunden worden sind.
Der Minister hat in Wilhelmshaven noch einmal ganz deutlich gemacht, dass es für ihn nach der Verabschiedung des Nationalparkgesetzes im letzten Jahr keine Veranlassung gibt, bei der Beantragung der Aufnahme in die Weltnaturerbe-Liste irgendwelche Veränderungen am Nationalpark vorzunehmen. Es solle „weder draufgesattelt noch runtergezurrt“ werden. Das war, finde ich, eine ganz wichtige, klare Aussage.
Auf die Frage des Vertreters der Insel Borkum, ob es eine welterbefreie Zone geben könnte, hat er diesem eine ganz eindeutige Absage erteilt. Er hat gesagt, ihm sei die Zustimmung der Region zwar sehr wichtig, aber die Entscheidung, ob nun angemeldet werden solle, werde nicht vom Votum der letzten Gemeinde abhängig gemacht werden.
Nach dieser gelungenen Wilhelmshavener Veranstaltung, so meine ich, sind die wesentlichen Bedenken ausgeräumt worden, und so konnten wir uns auch im Umweltausschuss, der diesen Antrag federführend bearbeitet hat, relativ leicht auf einen gemeinsamen Text einigen. Im neuen dritten Spiegelstrich heißt es jetzt - da sind die Anregungen von der Veranstaltung eingeflossen, und der Sachverhalt ist präzisiert worden -:
„Der Landtag setzt voraus, dass eine Anmeldung auf die Grenzen des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer beschränkt wird und mit der An
erkennung als Weltnaturerbe keine Veränderung der geltenden Rechtslage verbunden ist.“
Dies war ganz wichtig, um eine einmütige Zustimmung im Ausschuss zu finden. Ich hoffe jetzt, dass wir heute ein ganz überwältigendes Votum für diesen geänderten Antrag erreichen, um damit auch ein Signal in Richtung Hamburg, wo schon eine positive Entscheidung getroffen worden ist, aber auch in Richtung Schleswig-Holstein, in Richtung Niederlande und Dänemark zu geben, dass wir alle gemeinsam wollen, dass das Niedersächsische Wattenmeer als Weltnaturerbe in die UNESCO-Liste aufgenommen wird. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Pörtner, Sie haben bemängelt, dass eine gewisse Zeit ins Land gegangen ist,
bevor wir heute diesen Antrag abschließend behandeln. An dieser Stelle möchte ich von Frau Lau - Sie erinnern sich vielleicht, es war Frau Lau, die zur Einbringung dieses Antrages geredet hat herzliche Grüße ausrichten. Ich habe mich nun langsam als ihre Nachfolgerin eingearbeitet und meine, dass wir diesen Antrag zu einem guten Ende geführt haben.
Ich freue mich sehr, dass es, wie es in Sportfragen häufiger vorkommt, auch diesmal im Bereich Talentfindung und Talentförderung gelungen ist, einen einvernehmlichen Entschließungsantrag hier zur Abstimmung zu bringen. Den Blick nach vorn gerichtet und - Sie haben es schon gesagt, Herr Pörtner - die Fußball-WM 2006 und die Olympischen Spiele 2012 - hoffentlich in Hamburg - fest vor Augen, sind wir uns einig, dass die Landesregierung und der Landessportbund gemeinsam den Leistungssport durch strukturbildende Maßnahmen weiterhin nachhaltig fördern müssen, dass der Landessportbund und die Fachverbände bei der Erweiterung der Talentfindungs- und –förderungsmaßnahmen zu unterstützen sind und dass ein - Sie hatten noch gesagt „ein besonderer“, ich sage nur „ein“ - Schwerpunkt in der Förderung der Nachwuchssportler zu setzen ist. Deshalb soll eben auch die Regionalisierung im Bereich des Leistungssports weiter vorangetrieben werden, um eine athletenfreundliche und effiziente Leistungssportinfrastruktur in Niedersachsen zu erreichen.
Wichtig war uns in den Diskussionen im Fachausschuss und auch in den über die Fraktionsgrenzen hinweg geführten Gesprächen zwischendurch vor allem, dass in geeigneten niedersächsischen Schulen durch Schwerpunktbildung zusätzliche Möglichkeiten für sportliche Karrieren geschaffen werden sollen. Die bereits laufenden Kooperationsprojekte „Partnerschule des Leistungssports“ in Kooperation mit den Landesleistungszentren und den Landesstützpunkten und das Kooperationsprogramm „Schule und Verein“ sind weiter auszugestalten.
Die SPD hat in den CDU-Antrag einige neue zukunftsweisende Aspekte eingebracht, und wir sind froh, dass CDU und Grüne diesen zustimmen werden.
Ich möchte besonders den Beirat für Leistungssport erwähnen, aber auch den Sportler-/Sportlerinnen-Solidaritätsfonds, der zugunsten des Nachwuchsleistungssports in Niedersachsen eingerichtet werden soll.
Ich bin froh darüber - das möchte ich an dieser Stelle auch sagen -, dass wir uns darauf einigen konnten, den Grundschulbereich, anders als es im CDU-Antrag stand, von Talentsichtungsvorhaben freizuhalten.
Vor dem Hintergrund, dass bei erschreckend vielen Grundschulkindern motorische Defizite konstatiert werden, müssen wir meines Erachtens im Sportunterricht der Grundschule andere Schwerpunkte setzen als Talentfindung und -förderung. Dort muss ein wichtiger Blick darauf gerichtet werden, erst einmal den Spaß an Bewegung und sportlicher Betätigung zu wecken und zu fördern. Deswegen war es uns ein großes Anliegen, diesen Spiegelstrich zu streichen.
Ich bin aber der Meinung, dass es ein gutes Signal für den Leistungssport in Niedersachsen ist, wenn wir hier und heute diesen geänderten Antrag gemeinsam beschließen. - Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin, meines Wissens gab es in Niedersachsen einmal ein Landesjugendheim. Können Sie uns sagen, warum es das nicht mehr gibt?
Wenn jemand Feuer hat, können wir hier auch eine Flamme daraus machen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die 30. Olympischen Sommerspiele und die 14. Paralympics im Jahre 2012 hat die Freie und Hansestadt Hamburg mit dieser Bewerbungsmappe hier ohne Frage ein überzeugendes und chancenreiches Konzept vorgelegt.
Unter dem Motto „Spiele am Wasser im Herzen der Stadt“ ist das Hamburger Konzept eine überaus gelungene Alternative zu den Konzepten der nationalen Mitbewerberstädte Leipzig, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf. Aber auch in Konkurrenz zu den internationalen Mitbewerbern - es werden die Städte New York, Montreal, Kairo, Paris oder Rom genannt - sehe ich für das Hamburger Konzept gute Erfolgschancen.
Dieses Konzept „City Olympics am Wasser“ soll bis 2012 auf einem ca. 150 ha großen ehemaligen Hafengelände realisiert werden. Hier sollen in einer großartigen Stadt-, Wasser- und Parklandschaft neue Spielräume für Sport und Begegnung im Zentrum der Stadt geschaffen werden. An der Lebensader Elbe soll der Olympiapark mit den großen Wettkampfstätten entstehen. Sportlerinnen und Sportler, Besucherinnen und Besucher können so die Spiele und die Stadt im neuen Herzen der Stadt Hamburg und der Metropolregion erleben.
Dies wäre - das muss man hier einmal betonen ein absolutes Novum in der jüngeren olympischen Geschichte. Denn noch nie in der Geschichte der Olympischen Spiele der Neuzeit ist es gelungen, einen Olympischen Campus zu schaffen, der alle Aktiven, Offiziellen, Journalisten und Besucherin
nen sowie Besucher zusammenfasst. In der jüngeren Vergangenheit ist es immer wieder zur Zersplitterung gekommen und zu viel zu langen Wegen zwischen den Trainingsstätten. Es gab ganz häufig auch viel zu wenig Begegnungsmöglichkeiten aller Athleten.
Mit dem Hamburger Konzept soll erstmals der Idealfall realisiert werden. An der Norderelbe im Herzen der Stadt sollen auf den besagten 150 ha städtischen Grund alle wesentlichen Einrichtungen so zusammengefasst werden, dass man fußläufig erreichen kann, was man sehen will, z. B. das Olympische Dorf, das Olympiastadion, den Olympischen Dom und das Olympische Schwimmstadion, außerdem aber auch das Olympische Jugendlager, die Medienzentren. Ein besonderer Clou ist, ca. 100 000 Besucherinnen und Besucher der Olympischen Spiele sollen auf Kreuzfahrtschiffen unmittelbar an den olympischen Stätten untergebracht sein.
Unter dem Titel „Feuer und Flamme für Hamburg 2012“ ist ein Bewerbungskonzept erarbeitet und vorgelegt worden, das für die ganze Region enorme Impulse bringt und eine Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls in der Metropolregion Hamburg schafft. Denn - darin sind wir uns sicherlich einig - Olympia ist eines der wenigen Projekte, das Visionen und Begeisterung so stark zu wecken vermag, dass über das bereits Bestehende hinaus neue Gemeinsamkeiten und Kooperationen entstehen können.
Diese Olympischen Spiele werden zum einen ein einmaliges kulturelles und touristisches Großereignis nicht nur für Hamburg, sondern auch für die benachbarten vier Bundesländer sein. Zum anderen werden der ausrichtenden Stadt und der Region mit ihrer Wirtschaft ein enormer Zugewinn an weltweiter Attraktivität erwachsen. Die positiven wirtschaftlichen Impulse für die Region sind noch nicht voll abzuschätzen, aber sie werden ohne Frage immens sein.
Vor diesem Hintergrund begrüßen wir es ausdrücklich, dass in dem von Hamburg erarbeiteten Konzept die benachbarten Bundesländer mit berücksichtigt worden sind. Niedersachsen hat sich dort als starker Partner präsentiert und leistet einen wichtigen Beitrag zur sportlichen, aber auch zur kulturellen Vielfalt des Konzepts.
Wir begrüßen es, dass es der Landesregierung und dem Landessportbund gelungen ist, verschiedene
bedeutende niedersächsische Standorte vor allem auch in der Metropolregion Hamburg in dem Bewerbungskonzept zu platzieren. Neben dem Niedersachsenstadion in Hannover, in dem Vorrunden- und Zwischenrundenspiele beim Fußball stattfinden werden, und in der Preussag-Arena, in der das Basketballturnier stattfinden soll, werden in Lüneburg z. B. die Softball-Wettkämpfe stattfinden; Softball ist die weibliche Form des Baseball. Dort wird zurzeit ein Baseball-SoftballZentrum gebaut, in dem rund 8 500 Zuschauerinnen und Zuschauer die Möglichkeit haben werden, diesem in unseren Breiten noch im Wachsen begriffenen Sport zuzuschauen und sich dafür zu begeistern.
In Luhmühlen an der Grenze der schönen Landkreise Harburg und Lüneburg befindet sich das Bundesleistungszentrum und Ausbildungszentrum für die Military-Reiterei. Dort werden die Vielseitigkeitswettkämpfe stattfinden. Last, not least werden in Garlstorf an der südlichen Grenze des Landkreises Harburg in Europas modernster Schießsportanlage sämtliche olympischen Schießsportdisziplinen ausgetragen werden.
Außerdem begrüßen und unterstützen wir die Bewerbung der Stadt Cuxhaven im gesonderten Ausschreibungsverfahren um die Austragung der Segelwettbewerbe bei den 30. Olympischen Sommerspielen. Denn für die Bewerbung Cuxhavens für die Segelwettbewerbe gilt das Gleiche wie für Hamburgs Bewerbung im Allgemeinen: Infrastrukturen werden ausgebaut, das gesamte landschaftliche, kulturelle und touristische Potenzial wird aufgewertet, und die Stadt- und Regionalentwicklung erhalten einen gewaltigen Schub.
Zusammenfassend möchte ich deshalb festhalten, dass das Hamburger Konzept überzeugend ist. Die Vorzüge Hamburgs und des gesamten Nordens müssen aber nun gegenüber den Entscheidungsträgern in Sport und Politik deutlich gemacht werden. Da, so meine ich, sind alle Fraktionen in diesem hohen Hause gefordert. Denn eine besondere Bedeutung sollte in diesem Fall nicht nur haben, wer den nationalen Wettbewerb gewinnt, sondern es muss auch klar sein, dass sich im internationalen Vergleich nur ein besonders überzeugendes Konzept durchsetzen wird.
Deshalb noch einmal die Bitte an alle am Entscheidungsprozeß mittelbar oder unmittelbar Beteiligten, sich im Rahmen des nationalen Auswahlverfahrens, das im April 2003 zu einer Entschei
dung kommt, für die Bewerbung Hamburgs, der Hamburger Region und auch Cuxhavens nachdrücklich einzusetzen und auszusprechen.
Erlauben sie mir noch eine kurze persönliche Bemerkung. Als Niedersächsin und Fast-Hamburgerin - ich wohne nämlich ganz nah an der Landesgrenze - hat mich diese Bewerbung nicht nur überzeugt, sie hat mich begeistert.
Ja.
Herr Schwarzenholz, dazu möchte ich mit Überzeugung sagen: Ein Sportsenator Schill wird 2012 in Hamburg nichts mehr zu sagen haben.
Nachdem nicht nur ich mich für diese Bewerbung begeistert habe, bin ich ganz sicher, dass sich alle aus diesem hohen Hause Betroffenen, die mitentscheiden können, für Hamburg und die Beteiligung der norddeutschen Bundesländer aussprechen werden. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit diesem Konzept Erfolg haben werden. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag ist einer von der Art, den man als Umweltpolitikerin ganz besonders gerne einbringt. Denn die angestrebte Anerkennung als Weltnaturerbe wird eine hohe globale Auszeichnung der dort lebenden Bevölkerung, aber auch der Organisationen und der Regierungen der drei Anrainerstaaten für die langjährigen Bemühungen bedeuten, das niedersächsische Wattenmeer, diese einzigartige Landschaft, zu schützen.
Als Naturerbe im Sinne des Artikels 2 der UNESCO Welterbe-Konvention gelten - das lassen Sie mich hier kurz zitieren - Naturgebilde, die aus physikalischen und biologischen Erscheinungsformen oder Gruppen bestehen, welche aus ästhetischen oder wissenschaftlichen Gründen von außergewöhnlichem universellen Wert sind, oder geologische und physiografische Erscheinungsformen und genau abgegrenzte Gebiete, die den Lebensraum für bedrohte Pflanzen und Tierarten bilden, welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem universellen Wert sind, oder Naturstätten oder genau abgegrenzte Naturgebilde, die aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung oder natürlichen Schönheit wegen von außergewöhnlichem universellen Wert sind.
Diese Kriterien treffen uneingeschränkt auf das Wattenmeer in Deutschland, in Dänemark und in den Niederlanden zu. Deshalb wurde bereits vor rund zehn Jahren auf der sechsten Trilateralen Regierungskonferenz in Esbjerg von den für den
Naturschutz zuständigen Ressorts vereinbart, eine Aufnahme des Wattenmeers in die Welterbeliste der UNESCO zu prüfen. Dieser Beschluss wurde 1997 noch einmal bekräftigt. Danach ist in allen drei Ländern gute Vorarbeit geleistet worden.
Vor dem Hintergrund der Einschätzung, dass eine Nominierung als Weltnaturerbe nur gemeinsam mit der örtlichen Bevölkerung und den relevanten Interessenvertretungen vorbereitet werden kann, hat z. B. das Umweltministerium in den betroffenen Kommunen eine vom gemeinsamen Wattenmeersekretariat für alle Wattenmeerstaaten erarbeitete Broschüre verteilt. In dieser Broschüre wird die Bedeutung einer Anmeldung als Weltnaturerbe und später gegebenenfalls auch als Weltkulturerbe mit ihren Konsequenzen und Chancen dargestellt. Außerdem wurde eine große Informationsveranstaltung mit den betroffenen Kommunen, Verbänden und interessierten Bürgerinnen und Bürgern in Wilhelmshaven durchgeführt.
Dieser Informations- und Diskussionsprozess, bei dem die Anregungen und Bedenken der in der Region lebenden Bevölkerung eingehend erörtert wurden, neigt sich nun dem Ende zu. Wir gehen davon aus, dass die Bedingungen für die Anerkennung als Weltnaturerbe durch die derzeit geltenden Schutz- und Managementregelungen im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ erfüllt werden. Dies wird auch in der Machbarkeitsstudie von Professor Burbridge bestätigt. Nachteilige rechtliche Auswirkungen für die Küsten- und Inselkommunen, für die dortige Wirtschaft und die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger sind meiner Meinung nach nicht zu erwarten.
Wir erhoffen uns vielmehr viele positive Auswirkungen, eine über die europäischen Grenzen hinweg gesteigerte Popularität, die der Region eine herausragende Marktposition im Bereich des naturnahen Tourismus sichern hilft.
Nun gilt es, mit den deutschen WattenmeerAnrainern Hamburg und Schleswig-Holstein das weitere gemeinsame Vorgehen abzustimmen. Wir hoffen, dass der Antrag zum 1. Februar 2003 eingereicht werden kann. Ich bin an sich guter Dinge, dass sich auch die anderen Fraktionen im Landtag der Bedeutung dieses Antrages bewusst sind und ihn unterstützen werden.
Ich möchte an dieser Stelle noch beantragen, dass neben dem federführenden Umweltausschuss die Ausschüsse für Freizeit, Tourismus und Heilbäderwesen, für Wirtschaft und Verkehr, für Häfen und Schifffahrt und für Wissenschaft und Kultur mitberatend an der Diskussion beteiligt werden.
Herr Schwarzenholz hat das Thema Elbvertiefung zu Beginn der Fragerunde angesprochen. Ich möchte gerne nachhaken, weil es für mich als Umweltpolitikerin wichtig ist zu wissen, ob es aus
Umweltgesichtspunkten überhaupt denkbar ist, dass es zu einer weiteren Elbvertiefung kommt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen. Als ich Ihren Entschließungsantrag in Händen hielt, war mein erster Gedanke: Nun sind sie auch aufgewacht!
Das Thema „AGENDA 21“ war ja schon - da muss ich Frau Steiner in Schutz nehmen, denn das war vor ihrer Zeit hier im Niedersächsischen Landtag einmal Ende der 13. Legislaturperiode Thema.
Ende 1997, Anfang 1998 haben wir es nicht geschafft, gemeinsam mit den Grünen - damals mit Herrn Schwarzenholz - einen Entschließungsantrag zur Umsetzung der AGENDA 21 in Niedersachsen zustande zu bringen, was wir sehr bedauert haben. CDU und SPD haben dann, auch um ein politisches Signal zu setzen, allein einen Entschließungsantrag verabschiedet. Wenn ich aber auf die vergangenen vier Jahre zurückblicke, dann stelle ich fest, dass sich aufseiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht viel getan hat; denn es hat in
Niedersachsen viele interessante Veranstaltungen auch von landesweiter Bedeutung gegeben, auf denen die Grünen aber meistens mit Anwesenheit geglänzt haben.
- Entschuldigung: mit Abwesenheit natürlich. Das war ein freudscher Versprecher. - Ich hätte es lieber gesehen, wenn sie auch dabei gewesen wären.
Da war z. B. im Juni letzten Jahres die Veranstaltung in Osnabrück, auf der man sich im Rahmen einer Bund-Länder-Kommission zum Thema „Zukunft lernen“ sehr intensiv mit der AGENDA 21 und der nachhaltigen Entwicklung auseinandergesetzt hat. Dort hätte man als Vertreterin oder Vertreter der hier im Landtag arbeitenden Fraktionen wirklich ein Zeichen setzen können, indem man - wie die SPD-Fraktion - anwesend gewesen wäre, um zu zeigen, wie wichtig dieses Thema auch auf Landesebene ist. Ich erinnere an die alljährlichen Workshops, die in der Alfred-Toepfer-Akademie in Schneverdingen stattfinden, auf denen Kommunen unter der Schirmherrschaft der kommunalen Spitzenverbände Erfahrungsaustausch im Hinblick auf die Zielsetzungen der AGENDA 21 – nachhaltige Entwicklung - pflegen und auf denen man sehr dankbar reagiert, wenn Vertreter der Landesebene Interesse an den dort gebotenen Aktivitäten zeigen. Es wäre also wichtig gewesen, nicht nur mit einem Entschließungsantrag das Thema zu besetzen, der, wie ich ehrlich gestehen muss, drei Monate vor Johannesburg etwas sehr kurzfristig hier in den Raum gestellt worden ist.
In Richtung Bündnis 90/Die Grünen möchte ich sagen, dass die Landesregierung - Frau Steiner hat es erwähnt - im Juli 1999 einen knapp 40-seitigen Bericht über die Umsetzung der AGENDA 21 in Niedersachsen vorgelegt hatte. Da weder die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch die CDUFraktion auf diesen Bericht reagiert haben, konnte man eigentlich nur davon ausgehen, dass der Bericht zur Kenntnis genommen, akzeptiert und für gut befunden würde. Die SPD-Fraktion ist da etwas weiter gegangen. Sie hat diese Unterrichtung sehr intensiv diskutiert und hat mit Vertretern der entsprechenden Ressorts überlegt, wie man an den Stellen, an denen lediglich Prüfaufträge beschrieben worden waren, weiter verfahren könne. Die Quintessenz war u. a. die ab Sommer letzten Jahres vorbereitete Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Nachhaltigkeit im Dialog“, in der in elf Veranstaltungen mit interessierten Bürgerinnen und Bür
gern, aber vor allem auch mit kompetenten Fachleuten und Vertreterinnen und Vertretern von Organisationen und Verbänden zu dem breiten Spektrum der nachhaltigen Entwicklung
Diskussionen geführt werden sollen, um Lösungswege zu erarbeiten, wie wir eine zukunftsfähige Entwicklung für Niedersachsen vorantreiben können. Wir wollen, wenn diese Veranstaltungsreihe ausgewertet worden ist, auf fundierter Grundlage all dessen, was wir in diesen elf Veranstaltungen diskutiert haben, eine niedersächsische Nachhaltigkeitsstrategie erarbeiten.
- Der Bericht lag vor.
Sie wissen - das haben Sie, nachdem wir vorhin kurz darüber gesprochen haben, selbst erwähnt -, dass die Landesregierung am 3. Juni eine große Veranstaltung plant, auf der viele konkrete Maßnahmenbeispiele vorgeführt werden sollen, die Unternehmen, Schulen und Kommunen mit Bezug auf die nachhaltige Entwicklung erarbeitet haben. Ich meine, dass vor diesem Hintergrund mit Blick auf Johannesburg das bilanziert werden kann, was in den niedersächsischen Kommunen, aber auch auf anderen Ebenen bereits auf den Weg gebracht worden ist. Es sollen aber auch innovative Ideen vorangetrieben werden; denn Landesregierung und SPD-Fraktion sind sich darin einig, das viel getan werden muss, um Niedersachsen auch für künftige Generationen lebenswert zu erhalten.
Lassen Sie mich noch kurz auf Ihren Antrag zu sprechen kommen, Frau Steiner. Als ich am Mittwoch nach der Ältestenratssitzung gelesen habe, dass sich mit diesem Antrag nur der Ausschuss für Umweltfragen federführend sowie der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Unterausschuss „Verbraucherschutz“ und der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten befassen sollen, habe ich gedacht, dass das viel zu kurz gegriffen sei.
Das Thema „nachhaltige Entwicklung“ ist viel breiter gefächert. Das wollen wir mit Hilfe dieser elfteiligen Veranstaltungsreihe, die wir bis August abgeschlossen haben wollen - fünf Veranstaltungen haben wir schon durchgeführt -, nachweisen. Das Spektrum, das zum Thema „AGENDA 21“ zu beackern ist, ist viel weiter. Leider verfestigen Sie mit Ihrem Antrag nur den Eindruck, dass das ein ökologisches Thema ist.
Es muss deutlich werden, dass es das nicht ist. Ich gehe davon aus, dass die SPD-Fraktion nach dem Abschluss der Veranstaltungsreihe einen eigenen Antrag vorlegen wird, in dem sich dann widerspiegeln wird, dass dieses breite Spektrum wirklich abgedeckt wird. Ich bin gespannt, wie sich die Diskussion Ihres Antrags, aber auch des zu erwartenden Antrags der SPD-Fraktion gestalten wird. Ich hoffe zum Wohle Niedersachsens, dass das eine sachliche, vernünftige Diskussion wird und dass wir auf einen gemeinsamen Nenner kommen werden; denn meines Erachtens ist es wichtig, dass man ähnlich wie Anfang 1998 im Niedersächsischen Landtag für das Thema AGENDA 21 eine möglichst breite Basis findet. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Moorschutz hat in Niedersachsen ohne Frage einen ganz besonderen Stellenwert, und zwar in vielerlei Hinsicht. Mit dem Entschließungsantrag, den die SPD-Fraktion heute in den Landtag einbringt, gibt sie einen Startschuss zur konsequenten Weiterentwicklung des Moorschutzes in unserem Lande. Mit dem niedersächsischen Moorschutzprogramm aus den 80er-Jahren, das 1994 weiterentwickelt und aktualisiert worden ist, ist es gelungen, die Reste der noch vorhandenen naturnahen Hochmoore einschließlich verschiedener Kleinstmoore zu sichern. Damit konnten einmalige Lebensräume, für deren Schutz das Land Niedersachsen eine besondere Verantwortung hat, für charakteristische und bedrohte Pflanzen und Tiere erhalten werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Bereich des Hochmoorschutzes hat Niedersachsen also - das möchte ich an dieser Stelle betonen - seine Hausaufgaben bereits gemacht. Es konnten aber nicht, wie einige hier im Saal dies vielleicht fordern, alle Hochmoorflächen in Niedersachsen gesichert werden. Das ist zum einen dem Umstand zuzuschreiben, dass es sich um nicht mehr naturnahe Hochmoorreste handelte, deren Potenzial zur Regeneration außerordentlich gering war. Zum anderen lag es aber auch daran, dass alte Abbaurechte für diese Moorbereiche bestanden. Es hat in Niedersachsen das lässt sich nicht leugnen - auch immer erhebliche wirtschaftliche Interessen an den Mooren gegeben, und die wird es auch in Zukunft geben. Aus diesem Grund sind wir besonders stolz darauf, dass wir mit dem Moorschutzprogramm und einer kontinuierlichen Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden und der Torf abbauenden Industrie den Moorschutz mit Inhalt gefüllt haben und in Zukunft noch bereichern werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit unserem Entschließungsantrag wollen wir den Horizont des Moorschutzes in Niedersachsen erweitern. Zum einen wollen wir den Niedermoorschutz stärker in
den Mittelpunkt unserer Bemühungen stellen, und zum anderen wollen wir uns intensiver mit den Aspekten einer nachhaltigen regionalen Entwicklung im Zusammenhang mit dem Schutz und der Entwicklung unserer Moorflächen auseinander setzen. Dazu wird auch gehören, dass wir alternative Erwerbsmöglichkeiten für die Torf abbauende und verarbeitende Industrie aufzeigen. Wenn wir uns also weiter konsequent für den Moorschutz einsetzen wollen, müssen wir die Voraussetzungen hierfür weiter verbessern. Dazu gehört auch, dass auf den durch Abbau wirtschaftlich genutzten Flächen in Zukunft eine Wiedervernässung, also eine Renaturierung, möglich sein muss.
Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, das Moorschutzprogramm um ein Konzept zur Bestandssicherung und Entwicklung der Niedermoore in Niedersachsen zu erweitern. Der Aspekt des Niedermoorschutzes bekommt nämlich insbesondere vor dem Hintergrund der Klimaschutzbemühungen eine besondere Bedeutung, konnte doch in neueren wissenschaftlichen Untersuchungen belegt werden, dass nicht intakte Niedermoore erhebliche Mengen an CO2 in die Atmosphäre freisetzen. Umso mehr müssen wir deshalb im Interesse von Klima- und Trinkwasserschutz unsere Bemühungen verstärken, die Niedermoore in Niedersachsen besonders zu schützen und zu renaturieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Steiner hat uns vor kurzem in einer Presseerklärung vorgeworfen, wir würden im Ausschuss einen Antrag zum Moorschutz, den die Grünen - das ist richtig - bereits im Jahr 1998 gestellt haben, absichtlich verzögern. Diesen Vorwurf weise ich aber mit aller Entschiedenheit zurück. Zutreffend ist, dass wir im Gegensatz zu Ihnen, Frau Steiner, die Zeit genutzt und daran gearbeitet haben, das Thema Moorschutz in Niedersachsen in Gänze zu erfassen; denn Ihr Antrag aus dem Jahr 1998 greift ohne Frage zu kurz. Die SPD-Fraktion hat sich in den letzten Jahren intensiv mit dem Thema Moorschutz auseinander gesetzt. Der Arbeitskreis Umweltpolitik hat zahlreiche Bereisungen u. a. nach Diepholz und Wiesmoor unternommen. Darüber hinaus hat er über den Tellerrand niedersächsischer Moorschutzpolitik hinausgeschaut. Wir waren im vergangenen September nämlich in den Niederlanden und haben dort eine gemeinsame Bereisung durchgeführt. Ergebnis dieser Arbeit ist der nun vorliegende Entschließungsantrag. Wir bedauern sehr, dass Sie unserem Angebot, einen gemeinsamen Antrag zu erarbeiten, nicht gefolgt sind.
Stattdessen haben Sie in einer Presseerklärung vermeintliche Versäumnisse der Landesregierung angeprangert. Ich hoffe sehr, dass Sie in der Ausschussberatung mehr Gesprächsbereitschaft zeigen werden, um damit eben auch zu dokumentieren, dass Sie daran interessiert sind, in der Sache voranzukommen, also die niedersächsischen Moore weiter zu schützen und zu stärken.
Ich freue mich auf jeden Fall auf die Fortsetzung des konstruktiven Dialogs mit allen am Moorschutz Interessierten und möchte an dieser Stelle neben den Naturschutzverbänden ausdrücklich auch einmal den Verband der Torfindustrie nennen. Wenn also vor Ort, wie wir erfahren haben, Schützer und Nutzer der niedersächsischen Moore im konstruktiven Dialog stehen, dann müsste das doch hier bei uns im Fachausschuss auch möglich sein. Ich appelliere noch einmal an alle Umweltpolitikerinnen und -politiker, diesen Dialog zu führen und auf möglichst breiter Basis den Schutz unserer niedersächsischen Moore voranzutreiben. Schönen Dank.
Herr Minister, Sie haben in Ihren Erläuterungen erwähnt, dass in den Klärschlämmen wertgebende Inhaltsstoffe enthalten seien, wie zum Beispiel Phosphat, das sinnvollerweise dem Nährstoffkreislauf wieder zugeführt werden sollte. Können Sie mir sagen, ob es schon Technologien gibt, um dieses Verfahren zu realisieren?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ziel des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen war – das hat Frau Steiner eben gesagt –, eine vermeintliche Regelungslücke zu schließen, um der Polizei die notwendige Rechtsgrundlage zu geben, auch verdachtsunabhängige Straßenkontrollen in Kooperation mit den Abfallbehörden durchzuführen.
Nachdem uns Ihr Antrag im Juni 2000 überwiesen wurde, haben wir eine Anhörung durchgeführt und die Ergebnisse in weiteren Sitzungen ausführlich erörtert. Der Antrag wurde mit der Begründung die auch heute noch gilt -, dass eine erweiterte gesetzliche Kompetenz nicht notwendig ist, abgelehnt.
Ich räume jedoch ein, dass die Anhörung und die Befragung der Vertreter der Gewerkschaften gezeigt haben, dass bei der Polizei eine Rechtsunsicherheit über die Möglichkeit, sich bei Kontrollen von Lastwagenfahrern den Berechtigungsschein vorlegen zu lassen, bestanden hat. Deshalb ist diese Möglichkeit in der Vergangenheit nicht häufig genutzt worden.
In der Zwischenzeit ist jedoch mit Schreiben vom 24. Oktober 2000 eine Klarstellung auf dem Erlasswege erfolgt. Dort heißt es u. a.:
„Die Polizei nimmt unter dem Ansatz einer ganzheitlichen Überwachung Kontrollen im Schwerlastverkehr wahr, indem sie neben Sozialvorschriften, Aspekten der Fahrzeug- und Verkehrssicherheit, Gefahrgutund Tierschutztatbeständen auch Verstöße des Abfallrechts feststellt und aufklärt. Die sachliche Zuständigkeit für die Kontrolle von Abfalltransporten im Hinblick auf abfallrechtliche Verstöße ergibt sich aus ihrem Auftrag zur Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.“
Sinngemäß heißt es in diesem Erlass weiter: Besteht bei Abfalltransporten ein Anfangsverdacht auf Verstöße gegen das Abfallrecht, so stehen zur Aufklärung die Befugnisse des Strafprozessrechts zur Verfügung. Da jedoch im Rahmen der allgemeinen Straßenkontrollen ein Anfangsverdacht oftmals erst durch einen groben Abgleich der Begleitpapiere mit der Ladung gewonnen wird, kann in diesen Fällen nicht auf die Befugnisse des Strafprozessrechts zurückgegriffen werden. Das trifft insbesondere bei verdachtsfreien Überprüfungen zur Klärung der Frage zu, ob die in den Transportgenehmigungen bezeichneten Stoffe nach den Kriterien des offen Sichtbaren überhaupt mit der tatsächlichen Ladung übereinstimmen. In diesem Zusammenhang steht der Polizei mit § 13 des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes eine konkrete Befugnisnorm zur Überprüfung der Ladung im Vorfeld eines Verdachtes zur Verfügung.
Die im Zusammenhang mit Abfalltransporten erteilten und mitzuführenden Genehmigungen und Begleitpapiere sind die Grundlage der Berechtigung zur Durchführung der Transporte. Insoweit handelt es sich bei diesen Papieren um Berechtigungsscheine im Sinne des § 13 Abs. 3 des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes, zu deren Kontrolle die Polizei ausdrücklich befugt ist. In Anwendung dieses Paragrafen sind der Polizei Plausibilitätskontrollen erlaubt, in denen sie sich durch Vorlage der Transportgenehmigung und dann, hieraus abgeleitet, durch einen groben Abgleich der Papiere mit der Ladung davon überzeugen kann, dass nur die von der Genehmigung erfassten Abfälle transportiert werden.
Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass eine Sicherheitskooperation zwischen Polizei und Abfallbehörden bereits zum Zeitpunkt der Antragseinbringung praktiziert wurde.
Ich möchte nicht in Abrede stellen, dass infolge dieser Antragsberatung Verbesserungsmöglichkeiten im Hinblick auf diese Sicherheitskooperation erörtert wurden. Das ist auch gut so, meine ich. Außerdem - darauf habe ich schon hingewiesen war die Klarstellung auf dem Erlasswege zwecks Beseitigung der Rechtsunsicherheit für die Polizisten notwendig. Diesen Nebeneffekt Ihres Antrages dürfen Sie sich gern an Ihre Fahne heften, Frau Steiner. Ich finde, in diesem Fall muss man auch gönnen können.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass Nachfragen bei der Polizei keine weiteren Beschwerden zutage gebracht haben. Sie sagen: Alle halten still. Ich meine aber, wenn man nichts von der Polizei hört, weiß man, dass die Durchführung dieser Aktion doch im Sinne des Landtages ist.
Dieser Antrag ist - das hat sich gezeigt - überflüssig. Wenn Sie ihn nicht zurückziehen, werden wir ihn mit Entschiedenheit ablehnen. - Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben den Änderungsantrag der CDUFraktion schon im Geschäftsordnungsausschuss abgelehnt, und wir werden ihn auch heute ablehnen. Ich meine, das ist auch gut so, denn - Peter Rabe hat es eben schon gesagt - in Artikel 57 Abs. 6 der Niedersächsischen Verfassung steht ja schon, dass die kommunalen Spitzenverbände rechtzeitig vor einer Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten sollen.
- Es wird gemacht.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, Ihr Kollege Althusmann hat schon im Zuge der Beratung der Enquete-Kommission den Versuch unternommen, die kommunalen Spitzenverbände gegenüber anderen Institutionen und Organisationen besser zu stellen. Ich meine aber, in diese Richtung sollten wir uns nicht begeben, denn das gäbe eine unschöne Konkurrenz. Die Verfassung regelt die Beteiligungsrechte ganz klar, und dabei sollten wir es auch belassen.
Ich fand es im Übrigen etwas befremdlich, dass Sie, nachdem aus Ihrem Anliegen in der EnqueteKommission nicht so recht etwas geworden ist, jetzt mit diesem Änderungsantrag gekommen sind.
Der Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt, diesen Änderungsantrag abzulehnen. Die Argumente, die Sie in Ihrer Antragsbegründung selbst angeführt haben - Artikel 57 Abs. 6 der Niedersächsischen
Verfassung -, sollten zur Begründung eigentlich ausreichen. Ich wiederhole es noch einmal, damit es auch der Letzte versteht: Wir wollen keine unschöne Konkurrenz, sondern eine Gleichbehandlung aller Institutionen und Verbände. Deswegen plädiere ich noch einmal dafür, dem Votum des Geschäftsordnungsausschusses zu folgen und den Antrag der CDU-Fraktion abzulehnen. - Danke schön.
Herr Minister, mir stellt sich die folgende Frage: Hat der Bund eigentlich das gleiche Interesse an einer Verbesserung der Wasserqualität der Ems wie das Land?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da der Gesetzentwurf im Vorwege an den Ausschuss für Umweltfragen und an die mitberatenden Ausschüsse überwiesen worden ist, möchte ich zunächst kurz einige Worte zu dessen Zweck und Inhalt sagen.
Der Gesetzentwurf ist notwendig, um eine Richtlinie der Europäischen Union - die so genannte Seveso II-Richtlinie - vollständig umzusetzen. Er enthält Regelungen zur Verhütung schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und zur Begrenzung der Unfallfolgen. Diese Regelungen gelten nur für nicht wirtschaftliche Unternehmungen, d. h. für Universitätsinstitute, nicht kommerziell betriebene Forschungseinrichtungen und ähnliche nicht industrielle Einrichtungen. Die zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Regelungen für Betriebe, die gewerblichen Zwecken dienen und im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden, hat aus kompetenzrechtlichen Gründen der Bund bereits erlassen, und zwar in der StörfallVerordnung und im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Auf Landesebene musste der Gesetzentwurf eingebracht werden, um dies für die nicht gewerblichen Firmen nachzuholen.
Die vom federführenden Ausschuss vorgeschlagenen Änderungen dienen vor allem dazu, die Verweisungen auf das Bundesrecht lesbarer und verständlicher zu machen und die Verweisungen in so genannte statische Verweisungen umzuformulieren. Ansonsten ist aber im federführenden Aus
schuss für Umweltfragen und in den mitberatenden Ausschüssen dieser Gesetzentwurf mit den vom GBD vorgeschlagenen Änderungen einstimmig zur Annahme empfohlen worden. Deswegen haben wir nach Absprache mit den Fraktionen beschlossen, hierzu nicht zu reden. Ich bitte deshalb, dem Gesetzentwurf mit den vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen. - Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es, anders als Frau Steiner, wirklich kurz machen. Am Mittwoch ist alles gesagt worden.
Wir haben die Positionen sowohl der CDU als auch der Grünen und auch unsere Position gehört. In der anschließenden Beratung in den Fachausschüssen werden die Nuancen, die in der Einschätzung seitens der SPD und Grünen vorhanden sind, behandelt werden. Herrn Hoppenbrock oder die CDU zu überzeugen, schaffen wir heute nicht mehr; eher in der sachlichen Beratung im Fachausschuss. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist - das möchte ich meinen Ausführungen vorausschicken - unbestritten, dass Zivildienstleistende in den Jahren, seit sie mit den hauptamtlichen Nationalparkwärtern zusammenarbeiten, einen qualifizierten Beitrag zur Aufgabenwahrnehmung im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ leisten.
Aber man muss festhalten, dass anders als die Nationalparkwärter, die die Hälfte ihrer Arbeitszeit als Dünenwarte eingesetzt werden und insofern auch Aufgaben des Küstenschutzes erledigen, die Zivildienstleistenden keine hoheitlichen Funktionen wahrnehmen, sondern schwerpunktmäßig im Bereich des praktischen Umweltschutzes tätig sind. Sie unterstützen die hauptamtlichen Nationalparkwarte bei deren Arbeit. Die Besucherbetreuung und -lenkung ist nur ein Teil der Aufgaben - das wissen Sie auch, Frau Steiner -, weil die praktische Naturschutzarbeit auch dringend erforderlich ist. Sie macht einen großen Teil der Arbeit aus, nämlich die Erhaltung der Beschilderung und der Wegemarkierung, die Umsetzung der Artenhilfsmaßnahmen, aber auch die Erfassung von Brut- und Wandervögeln. Insofern ist es nicht nur, wie Sie versucht haben, den Eindruck zu erwecken, die Aufgabe der Zivildienstleistenden, die Besucherbetreuung durchzuführen.
Fakt ist aber - das stimmt; da gebe ich Ihnen Recht -, dass die zweimonatige Kürzung der Zivildienstzeit - mit Wirkung vom 1. Juli dieses Jahres für das kommende Jahr Probleme bei der Bewältigung der Arbeiten im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ verursachen wird.
Es geht ja nicht nur um die zweimonatige Kürzung. Man muss auch bedenken, dass die Überlappungszeit, wie Sie sagten, die Einarbeitung der neuen Zivildienstleistenden durch ihre Vorgänger, um zwei Monate reduziert worden ist. Außerdem ist aufgrund der festgelegten Obergrenzen für die Zahl der Zivildienstleistenden die Chance, die nicht geleistete Arbeit durch eine Aufstockung der Zahl dieser Stellen erfüllen zu können, nicht gegeben.
Aber wenn Sie sagen, Frau Steiner, dass die 15 Zivildienstleistenden aus dem Reformarbeitsmarkt ersetzt werden können, vergessen Sie völlig, dass diese Stellen, wenn sie denn gefunden werden - ich würde Ihre Behauptung, dass der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz personell überbelegt sei und diese Stellen einfach zu finden seien, bezweifeln -, auch nach fünf Jahren einen kw-Vermerk bekommen und für diese Aufgaben dann nicht mehr zur Verfügung stehen würden.
Da das Problem im Umweltministerium erkannt worden ist, ist geprüft worden, ob die Verkürzung durch anschließende Werkverträge für die Zivildienstleistenden kompensiert werden könnte. Die Erfahrungen der vergangenen Zeit haben gezeigt, dass die Zivildienstleistenden auch häufig bereit wären, die zwei Monate zusätzlich abzuleisten, wenn sie denn dafür bezahlt würden. Für den Haushalt 2001 wird das zusätzliche Kosten verursachen. Da uns das als bessere Möglichkeit der Kompensation der Fehlzeiten erscheint als andere Zeitverträge, muss geprüft werden, wie die erforderlichen Mittel aufzubringen sind, um die Werkverträge für ehemalige Zivildienstleistende zu finanzieren.
Wenn Sie, Frau Steiner, sagen, dass man eine Ausweitung der FÖJ-Stellen durchsetzen müsste, um die Fehlzeiten zu kompensieren, vergessen Sie völlig, dass die FÖJlerinnen und FÖJler häufig an Schulungen teilnehmen und deshalb die Zeit nicht für die Aufgaben vor Ort nutzen könnten, wie es
bei den derzeitigen Zivildienstleistenden der Fall ist.
Gerade vor dem Hintergrund, dass im Zuge der Diskussion über eine Abschaffung der Wehrpflicht vielleicht auch der Zivildienst abgeschafft wird, ist zwar zu überlegen, wie die ausgefallenen Zeiten für das kommende Jahr kompensiert werden - ich meine, die Werkverträge sind dafür eine gute Lösung - , grundsätzlich ist aber zu überlegen, wie die notwendige Arbeit in den Nationalparken in Zukunft geregelt wird. Aber mit einem Schnellschuss zu beschließen, 15 Bedienstete vom NLWK abzuordnen, löst das Problem nicht.
Wir werden in den zuständigen Fachausschüssen die nächsten Wochen während der Haushaltsberatungen nutzen müssen, für das Jahr 2001 eine vernünftige Lösung zu finden, und wir haben zu überlegen, wie langfristig das Problem in den Griff zu bekommen ist. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche auch für viele Mitglieder meiner Fraktion, wenn ich sage, dass wir die Aktion eines europäischen autofreien Tages im Grundsatz begrüßen.
Herr Wenzel, Sie haben es ja schon gesagt: Im Februar dieses Jahres hat Frau Wallström zusammen mit neun Ministern der Mitgliedstaaten und Bürgermeistern aus vielen Städten Europas den Appell für einen europäischen autofreien Tag unterzeichnet. Ich muss aber darauf hinweisen, dass ein deutscher Minister nicht dabei war.
Aber die Bundesregierung hat dieses Problem erkannt. Das hat unser Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung anlässlich der Weltwirtschaftskonferenz im Juni letzten Jahres in Köln auch festgestellt, als er sagte, dass es ihn mit großer Sorge erfülle, dass die Schadstoffemissionen heute trotz der Beschlüsse von Rio und Kyoto in vielen Industrienationen erheblich höher seien als 1990 und dass die Tendenz auch weiter ansteigend verlaufe.
Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass rund 45 % der Treibhausgase auf die G-8-Staaten zurückzuführen sind und dass der Verkehr die größte einzelne anthropogene Quelle für CO2-Emissionen geworden ist, lassen Sie mich zu Ihrer Information Folgendes sagen: Etwa 20 bis 25 % der globalen CO2-Emissionen gehen jetzt schon auf den Verkehr zurück, und bis zum Jahre 2003 werden sie gegenüber 1990 noch einmal um 60 % ansteigen. - Diese Zahlen zeigen deutlich, in welcher Verantwortung gerade die G-8-Staaten und auch die Bundesrepublik Deutschland stehen. Deshalb haben ja auch schon während der G
8-Umweltministerkonferenz im März vergangenen Jahres in Schwerin die Umweltminister verlautbaren lassen, dass sie wirkungsvolle Maßnahmen ergreifen wollen, um die Emission von CO2 und anderen Treibhausgasen im Verkehrsbereich zu reduzieren.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Potentiale zur Emissionsreduktion konsequent zu nutzen, nämlich Senkung des Treib- und Kraftstoffverbrauchs, Verlagerung von Transporten auf umweltverträglichere Verkehrsträger und Einführung und verstärkte Nutzung - wir haben vorher schon darüber gesprochen - alternativer Treibstoffe und Antriebssysteme.
Aber neben dem Einsatz von fiskalischen und ökonomischen Instrumenten ist es unerlässlich, den Bürgerinnen und Bürgern ihre individuelle Verantwortung für den Klimaschutz deutlich zu machen. Hierfür bietet der europäische autofreie Tag meines Erachtens eine gute Gelegenheit. Die Initiatoren meinen ja, dass diese Aktion der Sensibilisierung der Bevölkerung für die Notwendigkeit, ihr Mobilitätsverhalten zu ändern, dienen könne, und die Bürgerinnen und Bürger einen Eindruck davon erhalten könnten, welche Vorteile eine autofreie Umgebung haben kann. Sie könnten den ÖPNV in ihrer Regionen einmal kennen und nutzen lernen, was bei vielen ja noch gar nicht gegeben ist. Außerdem bietet die Vorbereitung eines solchen autofreien Tages eine gute Plattform, den Dialog über Verkehrsentwicklung und Städteplanung aufzunehmen.
Aber nun zu Ihrem Antrag. Wir sind uns sicherlich einig darin, dass wir versuchen müssen, für einen solchen autofreien Tag in Niedersachsen eine größtmögliche Akzeptanz in der Bevölkerung zu erzielen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist der 22. September meines Erachtens für Niedersachsen ein denkbar ungünstiger Termin - Sie haben es erwähnt, Herr Wenzel -, denn es ist nicht nur ein Wochentag, sondern sogar ein Freitag, an dem viele,
die außer Haus gearbeitet oder gelernt haben, sich auf den Weg in das Wochenende machen. Außerdem ist, wie gesagt, EXPO-Zeit mit erwarteten 400.000 Besucherinnen und Besuchern pro Tag.
Die Intention Ihres Antrags, das Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen zu ändern, weg vom Individualverkehr und hin zur Nutzung des ÖPNV, wird an solch einem Tag ohne Zweifel scheitern müssen. Selbst Klaus Daubertshäuser hat ja am Dienstag während des Parlamentarischen Abends auf meine Nachfrage gesagt, ein autofreier Tag in Niedersachsen während der EXPO würde einem Jahrhunderthochwasser gleichkommen, und weder Bus noch Bahn könnten an solch einem Tag die Massen, die ihr Auto dann stehen lassen sollten, bewältigen.
Um die in Ihrem Antrag angestrebten Ziele zu erreichen, müssen wir nach einem Tag nach dem Ende der EXPO suchen,
möglichst an einem Sonntag, der als Einstieg in dieses Projekt die nötige Akzeptanz finden könnte. Ich meine, dass wir in Niedersachsen wegen der EXPO eine Ausnahme machen sollten und nicht den 22. September, sondern einen anderen Tag aussuchen sollten. Das wird Aufgabe der Diskussionen in den Fachausschüssen sein.
Ich beantrage, dass diese Diskussionen nicht, wie vom Ältestenrat vorgesehen, federführend im Umweltausschuss, sondern im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr geführt werden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.