Wolfgang Ontijd

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es gehört: Beide Anträge werden heute in der zweiten Beratung zusammen behandelt. Gestellt wurden beide Anträge in der JuniSitzung 2001, also vor nunmehr eineinhalb Jahren.
Viel Zeit ist vergangen, meine Damen und Herren. Getan hat sich außer Ankündigungen jedoch recht wenig, was die Landesregierung betrifft. Andererseits, Herr Kollege Adam, hat sich aber doch sehr viel getan, wenn man sich das vorliegende Gutachten zum Seefahrtsschulstandort Leer einmal etwas näher ansieht.
Lassen Sie mich dazu ein paar Zahlen und Fakten nennen. Es ist z. B. festzustellen, dass die Nachfrage der Schulabsolventen auf mittlere und längere Sicht hin sehr hoch ist, und zwar entgegen den Prognosen, die seinerzeit verbreitet wurden, dass die Nachfrage am Seefahrtsschulstandort Leer nachlasse.
Die Studierwilligen nehmen Leer als Standort zunehmend an: Das Wintersemester 2002/2003 hat sage und schreibe 102 neue Studierende. Die personelle Situation muss aber dringend verbessert werden. Hierzu hat Minister Oppermann erst kürzlich bei seinem Besuch im Oktober in Leer - leider konnte die Fraktion der CDU nicht teilnehmen, weil sie nicht eingeladen war - Dozenten- und Professorenstellen zugesagt. Jetzt soll eine auf fünf Jahre befristete Professorenstelle ausgeschrieben und besetzt werden.
Aber auch die maritime Verbundwirtschaft an der Ems hat wiederholt erklärt - auch jetzt wieder -, im Wechsel mit dem Land Niedersachsen eine weitere Stiftungsprofessur verfügbar zu machen, also zu bezahlen. Eine auf 18 bis 24 Monate befristete Planerstelle ist bis heute nicht besetzbar, weil sie noch nicht vorhanden ist. Wenn ich richtig informiert worden bin, geht es um eine Planerstelle, die gerade für einen neuen Studiengang der maritimen Ingenieurwissenschaften dringend benötigt wird.
- Die war versprochen. Ich erinnere daran, Frau Kollegin Pruin, dass Kollege Lücht bereits am 17. Februar dieses Jahres drei Professorenstellen zugesagt hatte, die auch schon bewilligt wären. Ich habe darüber dann aber nichts mehr gehört.
Aber auch die räumliche Situation kommt in dem Gutachten zum Tragen. Es kann nicht sein, dass man nur die Altgebäude saniert. Vielmehr werden 1 500 m2 neue Gebäudeflächen benötigt. Hierfür hat Herr Oppermann dankenswerterweise auch einen Weg aufgewiesen. Vielleicht kann er dazu noch etwas Zusätzliches sagen.
Meine Damen und Herren, ich meine, dass mit den Daten und Fakten, die ich gerade genannt habe, deutlich unterstrichen wird, dass der Seefahrtschulstandort Leer eine Zukunft hat, eine Zukunft haben muss und dass sich demzufolge die Landesregierung auch stärker bemühen muss. Es gibt auch einen Bericht zur regionalen Bedeutung des Hochschulstandortes. Darin wird noch einmal unterstrichen, dass die Seetransporte zunehmen, und zwar um bis zu 7,5 % weltweit. Das Fromroad-to-sea, also die Verlagerung der Verkehre von der Straße auf das Wasser, lässt hohe Zuwachsraten erwarten. Aber der Seefahrtstandort Deutschland ist leider von Platz 9 auf Platz 23 gefallen. Das hat verschiedene Ursachen.
Wenn wir aber wissen, dass Niedersachsen nach den Wohn- und Firmensitzen der Eigner die weitaus größte Anzahl von Schiffen hat und dass Leer der zweitgrößte Reederstandort in Deutschland nach Hamburg ist, dann müssen wir doch hier den Ansatz finden, meine Damen und Herren. Wenn wir an unseren Küsten 14 Werften mit fast 5 000 Beschäftigten haben, wenn wir 908 Seeschiffe an der Küste haben - davon 681 in deutscher Reederei -, wenn 14 000 Arbeitsplätze durch Reedereibüros an der Ems und Arbeitsplätze im weiteren maritimen Bereich, als Dienstleister, vorhanden sind, wenn wir 12 000 Arbeitsplätze an Bord der Seeschiffe haben, was müssen wir dann noch alles bewiesen bekommen, damit wir Bildung und wirtschaftliche Entwicklung an der Küste im Verbund sehen? Das ist die Frage, die hier nicht nur zu stellen, sondern auch zu klären ist, die Sie beantworten müssen, meine Damen und Herren, die Sie auch als Landesregierung beantworten müssen: Nehmen wir diese Chance wirklich ernst
und wahr, oder wollen wir die Zeit verstreichen lassen?
Ich meine, wenn wir jetzt nicht handeln, dann sind die Anrainer auf der anderen Seite der Ems, die Niederländer, weiter als wir. Aber nach dem 2. Februar bietet sich vielleicht auch die Möglichkeit, dass sich eine neue Landesregierung dieses Themas annimmt, um die Küste und die regionale und maritime Wirtschaft voranzubringen.
Wo wollen wir denn sonst Arbeitsplätze schaffen, meine Damen und Herren, wenn nicht hier? Da sind Sie gefordert. - Herr Adam, lassen Sie sich hören! Kündigen Sie nicht immer nur an! Tun Sie etwas, sagen Sie uns etwas, und setzen Sie etwas um! - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Presseverlautbarungen vom 23. und 24. Juli 2002 hat die Niedersächsische Ministerin für Wirtschaft, Technologie und Verkehr, Frau Dr. Knorre, erklärt, dass sie einer Reaktivierung der
Bahnstrecke Aurich - Abelitz - Emden wenig Überlebenschancen einräumt. Stattdessen setze sie auf den Ausbau der Bundesstraße 72 im Bereich Moordorf (Gemeinde Südbrookmerland).
In einer Gesprächsrunde am 19. Juni 2002 im Auricher Rathaus, an der alle relevanten Einrichtungen und Behörden einschließlich Bezirksregierung Weser-Ems, Straßenbauamt, IHK, die Städte Aurich und Emden sowie der Landkreis Aurich teilnahmen, waren sich dagegen die Anwesenden einig, dass eine Reaktivierung der Bahnstrecke sehr wohl in Frage komme und höchst attraktiv erscheine. Zu diesem Zwecke wurde eine Arbeitsgemeinschaft für die Erstellung eines Finanzierungskonzeptes gegründet.
Ein von der Stadt Aurich in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass lediglich Kosten in Höhe von rund 6,2 Millionen Euro (nicht in zweistelliger Millionenhöhe!) für die Reaktivierung der Bahnstrecke bei einer - für den Transport von sperrigem Gut erforderlichen - Beförderungsbreite bis 4,20 m entstehen, was gegenüber den im zweistelligen Millionenbereich liegenden Kosten im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 72 einen geringen Wert darstellt.
Im Erläuterungsbericht zum Planfeststellungsverfahren sind zumal Begründungskriterien für den Ausbau genannt, die nicht überzeugend sind und nicht relevant erscheinen.
Es mangelt mit anderen Worten mindestens an Transparenz und Überzeugungskraft für die von der Landesregierung bislang bevorzugte Lösung. Um diese Transparenz herzustellen und eine objektiv nachvollziehbare Entscheidung herbeizuführen,
sollte kurzfristig eine Kosten-Nutzen-Analyse zum Ausbau der Bundesstraße B 72 im Vergleich zu einer Reaktivierung der Bahnstrecke in diesem Bereich durchgeführt und deren Ergebnis öffentlich gemacht werden.
Dies gilt nicht zuletzt im Hinblick auf die Standortsicherung des Windenergieherstellers ENERCON mit rund 1 500 Arbeitsplätzen, der sich an die Landesregierung gewandt und in beachtlicher Deutlichkeit sein Interesse bekundet hat, künftig seine Anlagenteile, Fertigungsteile und Rohstoffe auf der Strecke Emden - Aurich-Nord per Bahn zu verbringen, wenn die Bahnstrecke reaktiviert wird.
Um den erforderlichen Prozess der Bewertung und objektiven Abwägung nun in Gang zu setzen, frage ich die Landesregierung:
1. Welche Kosten entstehen im Falle des von der Landesregierung geplanten Straßenausbaues (B 72) für den Streckenabschnitt Aurich - Moordorf (Ki- lometer 1,6 bis 5,0) in Gestalt der Verschiebung der Fahrbahn um 90 cm einschließlich der Kosten der notwendigen Ersatzanbindung für drei Grundstücke in diesem Bereich (Kostendarstellung bitte möglichst aufgegliedert)?
2. Wie hoch sind die Kosten für die Beseitigung der DB-Gleisanlage im Falle einer Entwidmung einschließlich der Entsorgung des Untergrundes?
3. Welche konkreten Vorstellungen bestehen bei der Landesregierung, dem potenziellen und eindeutig nutzungsinteressierten Bahnnutzer ENERCON im Falle einer endgültigen Bahnstilllegung eine zukunftsorientierte kurzfristige und verlässliche Alternative für die Beförderung seiner Güter in und aus Richtung Emden bzw. von und zu anderen Zulieferern anzubieten?
Frau Ministerin, wenn Sie sich schon die Mühe gemacht haben, den Anteil des Schwerlastverkehrs am Gesamtverkehr mit 2 % zu errechnen, frage ich Sie: Warum haben Sie sich nicht gleichzeitig auch der Mühe unterzogen, einmal festzustellen, welche Sicherheitsbedenken es bezüglich der Transporte gibt, die jetzt schon auf der B 72 stattfinden? Warum haben Sie sich nicht auch einmal die Einzelgenehmigungsverfahren, die mit hohen Kosten und einem erheblichen Zeitaufwand verbunden sind, vor Augen geführt und uns erläutert, wenn Sie im Zusammenhang mit der von mir gestellten Frage schon keine Alternative anzubieten haben?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der Grünen hat bei der CDU-Fraktion viel Sympathie geweckt. Allerdings muss ich Ihnen mitteilen - das hat Herr Bontjer auch zum Ausdruck gebracht -, dass wir mit der Wiedereinführung des Personenverkehrs auf dieser Strecke unsere Probleme haben. Deswe
gen sollten wir diese Art des Verkehrs sekundärer betrachten und uns primär um die Wiederinbetriebnahme des Gleises von Aurich nach Abelitz bis nach Emden für den Güterverkehr bemühen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte nicht im Einzelnen auf die hier genannten Punkte eingehen. Aber da Frau Dr. Knorre Herrn Bontjer am 26. Januar dieses Jahres gesagt hat - das ist in der Presse nachzulesen -, dass es vom Land „keinen Pfennig“ - jetzt müssten wir sagen: keinen Cent - für die Strecke Aurich-Abelitz gibt, und da das in der Presse gut verkauft wurde, muss ich sagen, dass sich inzwischen bei Herrn Bontjer und bei unserer Wirtschaftsministerin Frau Dr. Knorre eine Wandlung vollzogen hat, und zwar seitdem der Druck immer größer wird, weil die Firma ENERCON und auch andere auf das Gleis zurückgreifen wollen.
Die Kreisstadt Aurich als Mittelzentrum bildet bekanntlich - für den Landtag sei das noch einmal gesagt - mit den Gemeinden Großefehn, Ihlow und Südbrookmerland den mittelostfriesischen Bereich und damit auch den Wirtschaftsbereich Mittelostfrieslands.
- Ich habe gesagt, Südbrookmerland. Brookmerland können Sie auch noch hinzunehmen.
Als fester Bestand gelten aus eigener Kraft entstandene heimische mittelständische und handwerkliche Betriebe. Allein durch deren Existenz werden dauerhaft neue Arbeitsplätze geschaffen und alte gesichert. Diese Struktur bildet - wie überall im Lande - das Rückgrat unserer Wirtschaft und unseres Arbeitsmarktes. Tourismus und Landwirtschaft sind in diesem mittelostfriesischen Raum weitere Standbeine.
In Aurich hat sich - von vielen über lange Zeit zunächst nicht wahrgenommen - die Firma ENERCON zu einem Hochtechnologiezentrum entwickelt. 5 237 Arbeitsplätze gibt es direkt bei ENERCON. Davon habe ich mich vor 14 Tagen bei einem Besuch dort überzeugt. Die Zahl hat sich inzwischen sicherlich schon wieder nach oben verändert. Wo gibt es das in diesen Tagen in Deutschland noch?
1 800 Arbeitsplätze befinden sich am Stammstandort Aurich. Die Zahl der mittelbaren Arbeitsplätze über die Region hinaus beläuft sich auf 12 000. Nimmt man die Zulieferindustrie hinzu, sind es weltweit insgesamt 35 000 Arbeitsplätze. Damit ist ENERCON ein weltweit aufsteigender und zukunftsträchtiger Betrieb, der im Jahre 2001 fast eine Milliarde Umschlag zu verzeichnen hatte.
Es wurde gesagt, Herr Wenzel, dass bei ENERCON mehr Stahl verarbeitet wird als etwa bei Meyer in Papenburg. Das ist so. Im letzten Jahr wurden in den Gesamtbetrieben von ENERCON 95 000 t Stahl verarbeitet, davon ein Großteil in Aurich.
Wenn ENERCON - das wurde hier bereits betont 70 % seiner Güter von Aurich nach Emden befördern will, dann ist das eine Hausnummer, der wir Rechnung tragen müssen. Deshalb wollen wir, Herr Schurreit, dass die Bahn auch in Aurich - bei Ihnen gibt es ja eine - reaktiviert wird. So ist die Lage. Da der Transport von Windanlagen auf der Straße nicht zuletzt aus Verkehrssicherheitsgründen und auch aufgrund des Umstandes, dass die Straßen für solche Tansporte einfach nicht mehr tragfähig sind - das gilt auch für die Bundesstraße 72, wo Moordorf berührt wird -, seine Grenzen gefunden hat, müssen wir uns etwas einfallen lassen. Dabei kann es nicht nur darum gehen, die Schiene zu reaktivieren, sondern wir müssen auch den Autobahnzubringer zur A 31 von Aurich mit einbeziehen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Planfeststellung bald erfolgt und das Vorhaben zur Baureife entwickelt wird. Wir wissen nur, dass die Baureife für diesen Zubringer bis 2008 vorliegen soll. Das ist zu spät, und zwar sowohl für ENERCON als auch für den Wirtschaftsraum Aurich: Das will ich Ihnen hier ganz deutlich sagen.
Am 19. Juni ist im Auricher Rathaus eine große Runde von Experten und Verbänden der Wirtschaft, von Politikern und Gewerkschaften aller Art zusammengekommen. Ich habe dort leider Abgeordnete der SPD vermisst. Warum sie nicht dabei waren, weiß ich nicht. Ich habe das jedenfalls festgestellt. Ich habe dort eine 100-prozentige
Einigkeit darüber festgestellt, dass die Bahnstrecke Aurich - Abelitz reaktiviert werden muss.
Das gilt für die Industrie- und Handelskammer. Das gilt für die Stadt Emden und die Stadt Aurich. Das gilt auch für den Landkreis Aurich. Der Oberkreisdirektor war selbst anwesend und hat das dort zum Ausdruck gebracht. Deswegen sollten wir daran nicht mehr rütteln. In der Region, in Ostfriesland und im Auricher Raum ist man sich darüber einig, dass man die Schiene will.
Ich habe vom Zubringer und vom Gleisanschluss gesprochen. Wir wollen, dass Emden Offshore-Hafen wird
und dass der ostfriesische Küstenraum sowie der gesamte norddeutsche Raum davon profitieren. Wenn wir einen Offshore-Hafen wollen, dann sollten wir es nicht nur sagen, Frau Dr. Knorre, sondern dann sollten wir auch entsprechend handeln. Wir müssen Taten folgen lassen. Wir müssen den Emder Hafen dafür fit machen, dass ENERCON dort seine Produkte anliefern kann und dass sie dort verschifft werden. Im letzten Jahr sind bereits 300 Anlagen, Herr Schurreit, über Emden verschifft worden. Das ist eine Erfolgsstory, an die wir uns anschließen sollten. Das ist auch bei der Präsentation anlässlich der „Ready for take offshore“ kürzlich in Emden - einige waren dabei - sehr deutlich geworden. Daran hat auch Umweltminister Jüttner teilgenommen. Auch er hat sein Wohlwollen bekundet und zum Ausdruck gebracht, dass er der Forderung, die ENERCON mit der Anlieferung von Gütern nach Emden verbindet, nachkommen will. Was hält uns eigentlich noch davon ab, in diesem Landtag einen Beschluss zu fassen?
Selbstverständlich müssen wir dabei die Finanzen berücksichtigen. Aber wir sollten nicht sagen, dass wir keinen Pfennig dafür ausgeben, Frau Dr. Knorre. Vielmehr müssen wir auch kurzfristig Überlegungen anstellen und versuchen, das haushaltsmäßig abzusichern und dort zusammen mit anderen ein Konzept zu erstellen
- es gibt dort Anbieter; sie sind schon einmal genannt worden -, damit wir dann mit Landeshilfe, möglicherweise auch mit Bundeshilfe - warum nicht? - dieses Gleis in den nächsten zwei bis drei Jahren reaktivieren können.
Ich will noch ein Wort zur Straße in Moordorf sagen. Auch die Menschen dort haben ein Anrecht auf vernünftige Verkehrsverhältnisse. Das ist alles richtig und gut. Aber wir dürfen nicht von einem Ausbau der Bundesstraße reden, sondern wir müssen von einer Verbesserung des Verkehrsflusses in diesem Ortsteil der Gemeinde Südbrookmerland reden.
ENERCON hat eine hohe Wertschöpfung, die mit Forschung verbunden und zukunftsträchtig ist. Ich sage Ihnen: Die Wirtschaftsministerin ist verpflichtet, hier heute eine Aussage dazu zu machen, dass sie die Schiene bzw. den Bahnanschluss will. - Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben erklärt, dass Sie das Planfeststellungsverfahren, das Sie gestoppt hatten, jetzt wieder aufnehmen wollen.
- Ist schon! – Sie wissen ganz genau, dass Sie damit vollendete Tatsachen schaffen. Wenn planfestgestellt ist, dann ist die Schiene zu entwidmen. Sie wollen die Straße, die 7,5 m breit ist, um 90 cm verschieben und den Radweg um 25 cm breiter machen. Glauben Sie im Ernst, Frau Dr. Knorre, dass Sie diese Maßnahme an der Bundesstraße 72 als Ausbaumaßnahme bezeichnen können? - Nein! Ich werfe Ihnen vor, dass Sie - ich will nicht sagen: böswillig - mutwillig diese Planfeststellung wollen, um das Gleis wegzubekommen. Das ist die Antwort, die ich Ihnen auf Ihre Einlassungen gebe.
Ich möchte Ihnen noch ein Weiteres sagen, Frau Dr. Knorre. Wir alle in diesem Hause - die Grünen haben dies nicht mit getragen – haben das Ems
sperrwerk gewollt, geplant und gebaut. Am 6. September wird dieses durch den noch amtierenden Bundeskanzler eingeweiht werden.
Was haben wir mit diesem Bauwerk erreicht? Wir haben Sturmflutsicherheit geschaffen und einer Qualitätswerft wie Meyer die Möglichkeit gegeben, 2000 Arbeitsplätze in Papenburg und Ostfriesland zu erhalten.
- Wenn Sie das gemacht haben, Herr Adam, dann müsste es doch für Sie - aus Gerechtigkeitsgründen, aber auch aus der Verantwortung für die Region, für Arbeitsplätze und für die Weiterentwicklung von ENERCON - ein Klacks sein, das Gleis mit 6,2 Millionen Euro wieder zu reaktivieren.
Wo ist hier die Gerechtigkeit? Wo kann man hier noch von einer vernünftigen Wirtschaftspolitik dieser SPD-Landesregierung sprechen? Das ist konzeptionslos und ein völliges Durcheinander. Danke!
Frau Ministerin, angesichts der Tatsache, dass Hamburg bei den Vereinbarungsgesprächen immer von einem Ergänzungshafen gesprochen hat, frage ich Sie erstens: Wie haben Sie diesen Arbeitsbegriff bei den Vereinbarungen eingeschätzt?
Oder haben Sie diesen Arbeitsbegriff gar unterschätzt?
Angesichts der Tatsache, dass Sie sich bei der Verkehrsanbindung, die Sie gerade beschrieben haben, nur auf Schiene und Bahn konzentriert haben, frage ich Sie zweitens: Welche binnenwasserverkehrlichen Maßnahmen wollen Sie für den Tiefwasserhafen Wilhelmshaven einplanen, damit ein Anschluss an die Weser erfolgen kann? Gespräche hierüber sind im Landtag schon jahrelang geführt worden. Vielleicht können Sie eine Antwort auf diese Frage geben.
Frau Ministerin, sind Ihnen die beiden Schreiben der Firma Enercon - eines an die Stadt Aurich gerichtet, das andere an den Landkreis Aurich gerichtet - bekannt, aus denen eindeutig hervorgeht, dass die Firma Enercon ein großes Interesse daran hat, ihre Güterverkehre gegebenenfalls auf diese Bahnstrecke zu verlagern, und zwar in Richtung Emden, aber auch aus Richtung Magdeburg nach Aurich? Halten Sie in diesem Zusammenhang Ihre Aussage aufrecht, die Sie am 26. Januar vor der ostfriesischen Presse im Zusammenhang mit einer Frage von Herrn Kollegen Bontjer gemacht haben, dass das Land keinen Pfennig Geld für die Reaktivierung dieser Bahnstrecke gibt?
Herr Minister, mit dem Täter-Opfer-Ausgleich verbindet die Bevölkerung die Überlegung, das Schwergewicht auf den Opferausgleich zu legen. Sie haben hier den Täter-Opfer-Ausgleich in der Weise - auch modellhaft - erwähnt, als er zurzeit in erster Linie mit den nicht so schweren Delikten befasst wird. Welche Vorstellungen haben Sie
denn, ihr Angebot den Opfern schwerster Verbrechen entgegenzubringen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Rechtsund Verfassungsfragen empfiehlt Ihnen mit den Stimmen der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der Vertreter der CDU-Fraktion und des Mitglieds der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Die Beschlussempfehlung wird auch von den mitberatenden Ausschüssen für Haushalt und Finanzen und für Sozial- und Gesundheitswesen mehrheitlich getragen.
Der Staatsvertrag sieht vor, die Landessozialgerichte der Länder Bremen und Niedersachsen zu einem gemeinsamen Landessozialgericht mit Sitz in Celle und einer Zweigstelle in Bremen zusammenzulegen.
Die Mitglieder der SPD-Fraktion unterstützten den Gesetzentwurf mit der Begründung, die Zusammenlegung diene der Bürgerfreundlichkeit der Sozialgerichtsbarkeit. Zudem sei sie eingebettet in das allgemeine Bestreben, die Zusammenarbeit mit der Hansestadt Bremen zu intensivieren.
Demgegenüber lehnten die Mitglieder der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwurf mit der Begründung ab, dass zwei Gerichtsstandorte bestehen blieben und dass wegen des so genannten Stellenprinzips weiterhin zweierlei Richter- und Personalvertretungsrecht gelten werde. Deshalb handele es sich um
eine Scheinfusion, die für Niedersachsen keine erkennbaren Vorteile bringe.
Abschließend bitte ich namens des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen, entsprechend der Empfehlung in der Drucksache 3080 zu beschließen. - Danke schön.
Herr Minister, angesichts der Tatsache, dass Sie jetzt Pannen eingestanden haben, wie wir soeben gehört haben,
frage ich Sie: Welche Auswirkungen sehen Sie angesichts der noch nicht wieder aufgehobenen Produktionseinstellung hinsichtlich der Fischwirtschaft in Cuxhaven? Wie bewerten Sie den Ausfall in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit und auf die damit in Zukunft verbundenen Verteuerung? Sehen Sie dort nicht auch eine Verantwortung für sich selber?
Herr Innenminister, angesichts der Tatsache, dass der Einsatz von Brechmitteln in allen Bundesländern vom Bundesverfassungsgericht als verfassungskonform angesehen wird, frage ich: Weshalb versuchen Sie jetzt, die Verhältnismäßigkeit so herunterzuspielen, dass zwischen Dealer und dem Opfer, auch demjenigen, der die Drogen eingenommen hat, die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben sein sollte? Könnten Sie darauf einmal eine Antwort geben!
Herr Minister, setzen Sie sich angesichts der Tatsache, dass sich die eingenommene Droge, zumeist eingeschweißt oder verkapselt, auch auflösen kann, nicht der Gefahr aus, dass Sie unter Umständen den Tod eines solchen Betroffenen billigend in Kauf nehmen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Drucksache 2654 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mit den Stimmen der Mitglieder der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Die Mitglieder der CDU-Fraktion haben zwar diese Ziele des Gesetzentwurfs grundsätzlich gebilligt, sich aber unter Hinweis auf den nach ihrer Auffassung für eine sachgemäße Beratung zu engen Zeitrahmen der Stimme enthalten. Es ist zu bedenken, dass die bundesrechtliche Regelung bereits seit August 1998 besteht und demzufolge eine sachgemäße Beratung für eine landesrechtliche Regelung hätte stattfinden können. Dieses Votum wird auch vom Ausschuss für Wissenschaft und Kultur sowie vom Ausschuss für Haushalt und Finanzen getragen, denen die Mitberatung oblag.
Der Gesetzentwurf enthält zwei Schwerpunkte: Zum einen soll eine Zwischenprüfung im juristischen Studium eingeführt, zum anderen soll mit der Aufnahme des Schwerpunktbereichs Europarecht die europarechtliche Orientierung der niedersächsischen Juristenausbildung abgerundet werden. Diese Zielsetzungen wurden von den Ausschussmitgliedern aller Fraktionen begrüßt.
In den Beratungen wurden zwei Vorschriften des Gesetzentwurfs vertiefter erörtert:
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur hat angeregt, in § 1 a Abs. 2 Satz 2 die Verpflichtung einzuführen, der Zwischenprüfung ein Leistungspunktsystem zugrunde zu legen und dementsprechend die dortige Sollvorschrift durch eine Istre
gelung zu ersetzen. Dem ist der federführende Ausschuss mit der Begründung nicht gefolgt, die Sollvorschrift ermögliche für eine Übergangszeit die zurzeit noch nicht vollständig abgeschlossene Entwicklung von Leistungspunktsystemen.
Des Weiteren hat der Landesrechnungshof empfohlen, im Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung eines fachübergreifenden Leistungspunktsystems gesetzlich festzuschreiben, dass das Justizministerium das Ministerium für Wissenschaft und Kultur bei der gemäß § 1 a Abs. 3 Satz 1 notwendigen Genehmigung der Prüfungsordnungen zu beteiligen habe. Auch dieser Anregung ist der federführende Ausschuss unter Hinweis auf die für ausreichend erachteten, in der Geschäftsordnung der Ministerien geregelten Beteiligungserfordernisse nicht gefolgt.
Die beiden Änderungsempfehlungen zu § 1 a Abs. 1 Satz 1 und § 1 a Abs. 4 sind lediglich redaktioneller Natur.
Abschließend bitte ich namens des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen, entsprechend der Empfehlung in der Drucksache 2654 zu beschließen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will zu Beginn darauf hinweisen, Herr Golibrzuch, weshalb wir einen gemeinsamen Antrag nicht zustande bekommen haben, der ja von Ihnen angeboten wurde. Ich finde es zwar sehr ehrenwert, dass Sie das gemacht haben. Aber nach unserer Auffassung greift Ihr Antrag nicht weit genug, und zwar deswegen, weil wir die Gesamtsituation der Seemannsausbildung in Niedersachsen betrachten müssen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund hoher Investitionen, z. B. am Seefahrtschulstandort in Elsfleth.
Ich meine, man muss den Zusammenhang herstellen und versuchen, die Situation zu verbessern. Das ist der wesentliche Grund, weswegen wir uns nicht auf einen gemeinsamen Antrag verständigen konnten.
Meine Damen und Herren: Seefahrt tut Not. Ein alter Wahlspruch der Küste gewinnt wieder an Bedeutung, wenn man sich anschaut, wie sich die Situation der Seemannsausbildung darstellt. Etwas moderner lautet der Wahlspruch: Ausbildung für die Seeschifffahrt tut Not.
Das ist der Grund für unseren Antrag. Der Grund, weshalb wir das jetzt tun, ist, dass Elsfleth angelaufen ist und wir die Situation in Leer vor Augen haben. Wir wissen - darüber freuen wir uns -, dass wir mit der gesetzlichen Absicherung der Standorte Leer und Elsfleth eine Grundlage haben, mit der man etwas anfangen kann und eine Weiterentwicklung möglich ist.
Diese Weiterentwicklung muss aber auch stattfinden. Es fehlen bislang ein Entwicklungskonzept für Lehre und Forschung sowie Raumkapazitäten - das wurde bereits gesagt -, z. B. am Standort in Leer. Wir haben festzustellen, dass bis zum Jahr 2010 weltweit rund 46 000 Schiffsoffiziere benötigt und allein in Europa 36 000 Schiffsoffiziere fehlen werden. Ausweislich einer entsprechenden Studie fehlen bereits jetzt 13 000 Schiffsoffiziere. Vor diesem Hintergrund müssten in Deutschland jährlich 700 bis 750 Schiffsoffiziere ausgebildet werden. Nach unseren Informationen werden aber in Elsfleth und Leer insgesamt nur 175 ausgebildet. Daran können Sie erkennen, dass wir einen dringenden Nachwuchsbedarf haben. Deutschland nimmt im Bereich Seeschifffahrt weltweit den siebten Platz ein. Der Anteil beträgt aber nur 4 %. Daran erkennt man, wie klein die deutsche Seeschifffahrt im Vergleich zu Seeschifffahrten anderer Nationen ist. Wir wissen, dass die Seeschifffahrt weltweit wächst, und zwar vor allem die Containerverkehre, der jährlich um 9 % zunimmt.
Leer nimmt als Reederstandort hinter Hamburg den zweiten Platz in Deutschland ein, und zwar mit weit mehr als 500 Seeschiffen und - das wurde bereits gesagt - einem Investitionsvolumen von 1,2 Milliarden DM jährlich, was eine Kreditsumme von 3 Milliarden DM ausmachen kann. Das ist eine Hausnummer, insbesondere vor dem Hintergrund der Strukturschwäche, die es in Ostfriesland immer noch gibt.
Elsfleth verfügt seit diesem Jahr über den modernsten Schiffsführungssimulator, den wir kürzlich mit dem Fachausschuss in Augenschein nehmen konnten. Mit dem Know-how, das dort angesiedelt ist, und dem Geld des Landes besteht die Möglichkeit, eine vernünftige seemännische Ausbildung anzubieten.
Meine Damen und Herren, wir wissen - das wurde schon gesagt; ich möchte es unterstreichen -, dass
in Leer die Reedereiwirtschaft zukunftsorientiert ist und auch eine finanzielle Unterstützung bei der Schaffung von Lehr- und Raumkapazitäten angeboten hat. Wir sollten als Landtag nicht warten, sondern zugreifen und gemeinsam mit der Reedereiwirtschaft ein Entwicklungskonzept entwickeln. Darüber hinaus muss der Seemannsberuf attraktiver gemacht werden. Es muss ein neues Profil geschaffen und der modernen Seeschifffahrt des 21. Jahrhunderts angepasst werden, z. B. durch eine Innovationsoffensive und neue Angebote der Reedereilogistik. Ich bin davon überzeugt, dass man mit einem Arbeitsplatz an Land, z. B. im Bereich der Befrachtung, der Versicherung, der Schiffsbauzulieferung und der Rechtsberatung - es gibt also viele Möglichkeiten -, nach einer bestimmten Fahrzeit auf See für junge Leute Anreize schafft, diesen Beruf auszuüben. Es muss ein Berufsprofil entwickelt werden, das den Beruf des Seemanns und des Kapitäns attraktiver werden lässt.
Meine Damen und Herren, diese Aussichten sind nach meiner Überzeugung nicht nur für junge Menschen ansprechend. Auch die Professoren werden sich sicherlich dafür interessieren, und es wird insofern Berücksichtigung finden.
Es wäre wohl ein nicht gutzumachender Fehler, den Ist-Zustand in Leer und in Elsfleth jetzt zu zementieren. Gerade im Blick auf die Entwicklung der Containerverkehre, aber auch im Blick auf den Tiefwasserhafen, den wir ja an Niedersachsens Küste in Wilhelmshaven errichten wollen, ist es sicherlich sehr, sehr interessant, auch die Ausbildung hier jetzt schon darauf abzustellen und entsprechende Perspektiven zu schaffen. Auch die Planung von großen Offshore-Parks - wir haben gehört, dass bis zu 5 000 Windenergieanlagen in der Nordsee errichtet werden sollen - schafft ein Feld für Forschung. Als wir den Besuch in Leer gemacht haben, haben wir gehört, dass eine Firma an demselben Tag dort eine Exkursion veranstaltet hat, und da wurde dieses Thema bereits angerührt.
Wenn Niedersachsen mit seinen Seefahrtschulen innerhalb der Fachhochschule Nordwest - oder jetzt besser gesagt: Weser-Ems - nicht den Schritt nach vorn wagt, dann werden uns unsere Nachbarn - die Briten, die Holländer, die Belgier - endgültig den Rang ablaufen. Was in Vlissingen, der Seefahrtschule der Niederlande, passiert, was sich in den drei Seefahrtschulen in England abspielt, das
haben wir gehört, und das müssen wir auch ernst nehmen.
Mit einem völlig neuen Entwicklungskonzept kann Niedersachsen, kann die Küste also Ausbildungsstandort erster Güte werden. Diese Chance sollten wir wahrnehmen. Wir sollten die Seefahrtschulen dann auch zu so genannten Kompetenzzentren machen und die ganze Vielfalt, die sich darin verbirgt, entsprechend entwickeln. Insoweit greift der Antrag der Grünen eben nicht so weit, wie wir uns das vorstellen. Trotzdem ist er meiner Meinung nach ein Teil dessen, was wir zur Schaffung eines dauerhaften Seefahrtschulstandorts Niedersachsen dann benötigen.
Nach der mit vielen Vorschusslorbeeren im letzten Jahr begleiteten ersten maritimen Konferenz in Emden - eine zweite soll in diesem Jahr in Rostock folgen - kann das eine nationale Aufgabe werden, wie sie bei unseren europäischen Nachbarn längst begriffen wird. Wenn wir Seefahrtnation bleiben wollen und wenn Niedersachsen mit seiner Küste seinen Anteil haben soll, und zwar mit Reedern, mit Häfen, mit Werften und mit Ausbildung dazu, dann dürfen wir keine Zeit mehr verlieren, dann tut Ausbildung in der Seefahrt Not. - Ich danke Ihnen für das Zuhören.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man kann sich die Jahreszeit nicht aussuchen. Deswegen muss ich nun im Mai vortragen, dass der „Ostfreesland-Schöfelloop“ gewünscht ist. Der nächste Winter kommt aber bestimmt, wie es sprichwörtlich heißt.
Seit Jahren bemüht sich der Initiator, unterstützt vom Niedersächsischen Eissportverband, um die Durchführung eines „Ostfreesland-Schöfelloop“, einer Eislaufveranstaltung nach dem Vorbild des seit etwa 100 Jahren bekannten „Elf-Steden-Tocht“ im niederländischen Friesland.
Nachdem der mit den geeigneten Gewässern und Kanälen zuständige Landkreis Aurich nach längeren Verhandlungen seine Zustimmung zur Durchführung eines solchen Schöfelloop auf einem festgelegten Rundkurs zugesichert hatte, sich diese Strecke jedoch als unzureichend erweist, böte sich eine Ausweitung über das so genannte Fehntjer Tief-Süd in der Gemeinde Großefehn – es handelt sich um eine Tieflänge von 3,5 km - geradezu an.
Entsprechende Anfragen beim Regierungspräsidenten Weser-Ems als obere Naturschutzbehörde wurden aus Naturschutzgründen als nicht vertretbar abgelehnt, obwohl der Bootsverkehr auf diesem Wasserlauf erlaubt ist.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche naturschutzrechtlichen und tatsächlichen Gründe sprechen gegen einen solchen Schöfelloop, wenn es sich um ein Ereignis handelt, das gemessen an den Witterungsverhältnissen nach den Erfahrungen in den Niederlanden durchschnittlich alle zehn Jahre einmal stattfinden kann?
2. Werden im Gewässer Fehntjer Tief etwa Mikroorganismen vermutet, die durch einen Schöfelloop gestört würden, und ließe sich gegebenenfalls eine solche Störung dokumentieren?
3. Welche anderweitigen Störungen oder Beschädigungen könnten anlässlich eines Schöfelloops eintreten, wenn das Bootfahren auf dieser Strecke
erlaubt ist und sich demzufolge offenbar nicht störend oder schädigend auswirkt? – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Ihnen vorliegenden Drucksache 2274 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Rechtsund Verfassungsfragen, den mit „Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften“ überschriebenen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Fassung anzunehmen.
Wie bereits die Wortbeiträge der Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen in der ersten Beratung des Antrags im Oktober vergangenen Jahres erwarten ließen, hat die Beschlussempfehlung nur die Zustimmung der Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion und des Vertreters von Bündnis 90/Die Grünen gefunden. Die CDU-Mitglieder im Rechtsausschuss haben dagegen sowohl die Zielrichtung des ursprünglichen Antrages als auch die auf die Antrag stellende Fraktion selbst zurückgehende geänderte Fassung der Entschließung abgelehnt.
Ich muss deswegen sicherlich nicht die aus der ersten Plenarberatung bekannten Argumente der Fraktionen wiederholen, sondern möchte mich auf einige Anmerkungen zum Inhalt der nun zur Annahme empfohlenen geänderten Fassung der Entschließung beschränken.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat diese geänderte Fassung selbst in die Beratungen eingebracht - und zwar zunächst im Ausschuss für Gleichberechtigung und Frauenfragen -, weil sich die Gesetzeslage auf Bundesebene noch während der Ausschussberatungen geändert hat. Denn der Gesetzentwurf der Berliner Koalitionsfraktionen zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften ist, soweit dazu die Zustimmung der Länder nicht erforderlich war, bereits vom Bundestag beschlossen worden. Regelungsbedürftig sind damit nur noch jene Teile, die Länderzuständigkeiten berühren, deshalb ihrer Zustimmung bedürfen und daher in ein eigenständiges Gesetz gekleidet werden sollen.
Dementsprechend hat der Vertreter der Antrag stellenden Fraktion in den Ausschussberatungen dargelegt, die modifizierte Fassung des Entschließungsantrages seiner Fraktion habe nun zwei Kernpunkte zum Gegenstand: Erstens solle die Landesregierung durch den Landtag aufgefordert werden, den zustimmungspflichtigen Teil des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Bundesrat zu unterstützen. Zweitens gehe es seiner Fraktion darum, sichergestellt zu wissen, dass bestimmte organisatorische Regelungen, die das bereits beschlossene Gesetz den Ländern überlasse, im Sinne der Vorstellungen der Fraktion der Grünen getroffen würden; denn es komme seiner Fraktion darauf an, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften in Niedersachsen vor den Standesbeamten begründet werden könnten. Darüber hinaus solle mit der Entschließung auf die Landesregierung eingewirkt werden, die zur Durchsetzung der Bundesregelung erforderlichen Ausführungsbestimmungen möglichst zeitig vorzubereiten, damit bereits im Sommer dieses Jahres die ersten Lebenspartnerschaften auch formal vor den Standesbeamten geschlossen werden könnten.
Während die Sprecherin der SPD-Fraktion im federführenden Ausschuss signalisierte, so wie ihre Fraktion dem Ursprungsantrag zugestimmt hätte, stimme sie auch der modifizierten Entschließung zu, weil sie lediglich die Folgerungen aus der zwischenzeitlichen Verabschiedung des Lebenspartnerschaftsgesetzes ziehe, bekräftigte der Sprecher der CDU-Fraktion die bisherige ablehnende Haltung. Die CDU-Fraktion sei nach wie vor der festen Überzeugung, dass auch der zustimmungspflichtige Teil des Lebenspartnerschaftsgesetzes Regelungen enthalte, die offensichtlich verfassungswidrig seien. So sehr die CDU-Fraktion bereit sei, alle Maßnahmen zu unterstützen, die zu
einer Verbesserung gleichgeschlechtlicher Lebensverhältnisse beitrügen und dazu führten, bestehende Diskriminierungen abzubauen, so wenig sei sie aber bereit, verfassungswidrigen Vorhaben zuzustimmen. Deshalb sei es nur folgerichtig, auch die geänderte Fassung der Entschließung abzulehnen.
Dementsprechend empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mit den Stimmen der Vertreter der SPD-Fraktion und der Fraktion der Grünen gegen das Votum der CDUAusschussmitglieder, die Entschließung in der aus der Drucksache 2274 ersichtlichen Fassung anzunehmen. Dieses Stimmverhalten entspricht auch den Beratungsergebnissen des mitberatenden Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen und des Ausschusses für Gleichberechtigung und Frauenfragen. Ich bitte das Parlament um Zustimmung. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Ministerin Knorre, auch von mir einen herzlichen Glückwunsch zum neuen Amt!
Sie haben richtig umschrieben, vor welcher Situation wir stehen, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind und welche Arbeit auf Sie persönlich, aber auch auf die Landesregierung zukommt. Diese Arbeit ist eigentlich sogar schon vor längerer Zeit auf die Landesregierung zugekommen. Wir haben vermisst, dass im Parlament einmal darüber gesprochen wurde. Für heute mussten wir erst eine Aktuelle Stunde beantragen, damit Herr Adam einmal wieder das hört, was er uns jahrelang erzählt hat, wenn es darum ging, dass die Wettbewerbshilfe wieder eingestellt werden musste.
Und Herr Haase sitzt ziemlich ahnungslos daneben und weiß nicht, wovon er redet.
Frau Steiner, Ihr Verständnis von Subventionen ist sehr merkwürdig. Wenn es uns darum geht, Arbeitsplätze zu erhalten, dann lachen Sie darüber. Das mögen Sie ruhig tun. Aber bedenken Sie: Es geht immer um Menschen. Bei unseren Werften mit ihren rund 100.000 Arbeitsplätzen - die Zulieferbetriebe eingeschlossen - geht es auch um Menschen. Da geht es nicht um Wirtschaftsliberalis
mus, wie Sie ihn beschreiben, sondern um Arbeitsplätze, um Wirtschaftskraft und um den Erhalt der Strukturen an unserer Küste. Es geht natürlich auch um den Wirtschaftsstandort. Aber wenn Sie das alles mit Wirtschaftsliberalismus vermischen wollen, bitte!
Meine Damen und Herren, mit dem 1. Januar nächsten Jahres fallen nach dem EU-Recht sämtliche Staatshilfen weg. Wir wissen seit Jahren, was damit auf uns zukommt: Damit wird dem koreanischen Dumping im Schiffbau Tür und Tor geöffnet. Schon jetzt geht jeder zweite Neubauauftrag an Korea.
Schritt halten konnten unsere deutschen Werften viele Jahre durch die so genannte Werftenhilfe von Bund und Ländern mit ihrer 7-prozentigen Stützung; mein Kollege Dr. Biester hat das schon gesagt.
Rot-Grün stellt jetzt seit zwei Jahren die Bundesregierung. In dieser Zeit hat man hinsichtlich einer Verlängerung der Werftenbeihilfe aber nichts anderes erreicht, als dass Wirtschaftsminister Müller jetzt dem Kanzler sagt, er müsse helfen. Wir wissen, dass Herr Schröder auf der von ihm seinerzeit groß angelegten maritimen Konferenz in Emden gesagt hat - ich zitiere -: Handeln für das Küstenflaggschiff Werften. - Das Ganze wollte er zur Chefsache machen.
Der Chef hat aber nicht gehandelt.
- Herr Kollege Haase, er hat nicht gehandelt. Das ist die Situation.
Für die kommenden drei Jahre liegen Schiffsaufträge im Wert von rund 15 Milliarden vor. Das ist ein Produktionsbestand von rund 20 Milliarden Dollardifferenzen, ein riesiger Auftragsbestand für unsere deutschen Werften. Ich sagte bereits: 100.000 Mitarbeiter der Werften, auch im Umfeld, und das gilt auch - das möchte ich hier einmal unterstreichen - für das Umfeld von Bremen, Bremerhaven und Hamburg. Da wären langfristig Arbeitsplätze gesichert - auf den niedersächsischen Werften mit 20.000 Mitarbeitern ebenso. Aber alle Orders stehen unter dem Vorbehalt der Wettbewerbshilfe von Bund und Ländern. Wir haben 300 Millionen DM als notwendig erachtet, von
denen 100 Millionen DM der Bund und 200 Millionen DM die Küstenländer beizusteuern haben, um das national abzufedern.
Nun möchte ich an Folgendes erinnern, Herr Kollege Adam:
Bis 1998 wiederholten Sie hier im Landtag von diesem Pult aus jährlich eine Zeremonie.
Mit großen Worten stellten Sie Anträge zur Werftenhilfe. Das war schon richtig gebetsmühlenartig, was Sie da gemacht haben. Mit markigen Worten forderten Sie von der Bundesregierung - seinerzeit Schwarz-Gelb - die Werftenhilfe ab. Sie hatten nie Verständnis dafür, dass sich der Haushaltsausschuss des Bundestages daranmachen musste und spät dran war.
Was haben wir jetzt in Berlin erlebt? - Nächtelang hat man sich gestritten, um überhaupt zu einem Kompromiss zu kommen. Seit 1998 ist Sendepause auf der Seite des Hauses hier, auf der die SPD sitzt. Seither ist nichts mehr geschehen. Sie forderten, die maritime Wirtschaft zur nationalen Aufgabe zu machen. Das waren Ihre geflügelten Worte, Kollege Adam, und davon hören wir nichts mehr.
Jetzt ist der Zeitpunkt da, zu dem die Erfüllung der nationalen Aufgabe abgefordert werden muss. Nun möchte ich von Ihnen gern hören, wie Sie sich das vorstellen.
Solange über die Klage bei der Welthandelsorganisation nicht entschieden ist,
muss der Bund gemeinsam mit den Küstenländern die Akquisition für den deutschen Schiffsbau über die Jahre 2003 und 2004 hinaus sichern. Das ist die Aufgabe, die jetzt ansteht, die eigentlich schon seit zwei Jahren ansteht.
Von Papenburg über Emden bis nach Rostock werden die Räder stillstehen - wie Sie früher in Gewerkschaftsversammlungen immer sagten -, wenn für die Zeit ab dem Jahr 2003 nichts geschieht. CDU/CSU und FDP haben die Werftenhilfe immer wieder durchgesetzt - trotz OECDAbkommen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Berlin hat den entsprechenden Antrag in diesen Wochen eingebracht,
damit auch dem Begehren des deutschen Reederverbandes Rechnung getragen wird. Weil sich die Entscheidung über die Klage bei der WTO bis zu zwei Jahre hinzögern kann, ist Zeit gewonnen, um das zu regeln, was erforderlich ist und was wir auch von Ihnen als Landesregierung und als SPDFraktion wirklich einfordern. Ich warte darauf, dass Sie - Herr Adam oder wer immer dazu sprechen wird - nun auch markige Worte finden, damit das auf den Weg gebracht wird. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Bericht schließt an die Ausführungen an, die der Kollege Schlüterbusch Ihnen soeben namens des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen in Bezug auf den Entwurf zur Änderung des Ministergesetzes vorgetragen hat.
Bekanntlich hat die Landesregierung mit diesem Entwurf die aus ihrer Sicht - und wie die Berichterstattung soeben verdeutlicht hat, mit Zustimmung der Fraktionen der SPD und der CDU erforderlichen Schlussfolgerungen aus den Umständen des Rücktritts des früheren Ministerpräsidenten Glogowski gezogen. Da dem jetzt zur Abstimmung anstehende Entschließungsantrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Kern dasselbe Ziel verfolgt, hat der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen die Beratungen dieser Punkte miteinander verbunden. Deshalb gelten die zum Ministergesetz vorgetragenen Erwägungen des Ausschusses selbstverständlich auch insoweit.
So ist zu der in Nr. 1 des Antrages enthaltenen Forderung, eine Unvereinbarkeit zwischen Minister- oder Staatssekretärsamt und einem kommunalen Mandat zu postulieren, bereits das Erforderliche gesagt worden.
Ebenso ist in den Ausschussberatungen klar geworden, dass ein Bedarf an derart einschränkenden Regelungen in Bezug auf die Annahme von Geschenken und die Durchführung von Flugreisen, wie sie die Nr. 2 des Entschließungsantrages fordert, mehrheitlich nicht gesehen wird.
Gezeigt hat sich auch, dass die Forderung der Grünen, den Mitgliedern der Landesregierung dieselbe Offenlegungspflicht für Einkünfte aufzuerlegen, wie dies mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes auch für Mitglieder des Landtages verlangt wird - Frau Kollegin Schuster-Barkau wird dazu gleich weitere Ausführungen machen -, weder im Ausschuss eine Mehrheit gefunden hat noch auf einhellige Zustimmung in der Sachverständigenanhörung gestoßen ist.
Schließlich hält die Ausschussmehrheit die von der Landesregierung selbst beabsichtigten Restriktionen bei der Zulassung von Mitgliedschaften in Aufsichtsräten für ausreichend. Die in der Nr. 4 des Entschließungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geforderten weitergehenden Einschränkungen sind deshalb ebenfalls auf Ablehnung gestoßen.
Dies zusammengenommen, meine Damen und Herren, hat den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen bewogen, die Ablehnung des Antrages der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu empfehlen. Dieser Empfehlungen sind die mitberatenden Ausschüsse beigetreten.
Namens des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen darf ich Sie deshalb bitten, seiner Beschlussempfehlung zu folgen und den Antrag der Fraktion der Grünen abzulehnen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Haase, Sie haben hier von der Zunahme der Seeschifffahrt gesprochen, wodurch wir aufgefordert sind, etwas zu tun. Aber dieses Tun hat zwei Seiten. Wenn man zuständig ist, kann man eher Erforderliches schaffen, als wenn man nur wie wir hier im Landtag seinen Beitrag leisten kann.
Der uns in zweiter Beratung vorliegende Antrag der SPD-Fraktion, ein Anreizsystem für eine umweltfreundliche und sichere Seeschifffahrt voranzutreiben, ist auch nach seiner Änderung als Denkanstoß zu verstehen - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Mit anderen Worten: Der von den drei Fraktionen des Hauses gemeinsam getragene Antrag gilt als Auftrag an die Landesregierung, Handlungsspielräume zu schaffen. Inzwischen ist wohl klargestellt, dass ein Alleingang Niedersachsens nicht infrage kommen kann, den man beim ersten Antragstext wohl noch vermuten konnte, wenn man ihn interpretieren wollte.
Der Wirtschaftsminister, Herr Fischer, hat deshalb bei der ersten Beratung im Mai im Plenum auch betont, dass unsere niedersächsischen Seehäfen, Herr Adam, einem harten Wettbewerb ausgesetzt sind, dem sie sich zu stellen haben. Dabei ist vorrangig die Kosten-Nutzen-Frage zu beachten. Das hat auch der Kollege Haase eben noch einmal betont.
Im Fachausschuss selbst wurde ebenso deutlich, dass Hafengebühren für umweltfreundliche und sichere Anreize nicht allein ausschlaggebend sein können. Sie machen bestenfalls 6 bis 7 % der Gesamtkosten einer Transportkette aus. Abzüglich des Umschlaggeldes an die Hafenwirtschaftsunternehmen für ihre Dienstleistungen belaufe sich - so ist dort vom Ministerium gesagt worden - der Anteil des Hafengeldes gerade mal auf zwei Promille, wie immer sich das dann in einem Geldbetrag ausdrücken kann. Das ist also ein Tropfen auf den heißen Stein, mit dem nicht allzu viel erreicht werden kann.
Vor diesem Hintergrund wird man ein durchgreifendes Anreizsystem über Hafengelder wohl nicht bewerkstelligen können, wenngleich Ansätze in Hamburg zu erkennen sind, die aber auch nicht durchgreifend sind. Bis jetzt kann man jedenfalls von einer echten Verbesserung nur bei den Doppelbödentankern oder Doppelbödenschiffen sprechen. Deshalb ist nach meinem Dafürhalten hier der Ansatz zu suchen, also beim Schiffsbau selbst. Das heißt aber zugleich, dass die Bedingungen nur international zu organisieren sind. Hier wird die gespreizte Hafengebühr dann auch praktiziert, und hier kommt sie mehr zum Zuge. Bei solch durchgreifenden Verbesserungen im Schiffsbau selbst wäre etwa auch das Problem der Ausflaggung in den Griff zu bekommen.
Man muss auch einmal darüber nachdenken, inwieweit man über neue Konzepte zu Abwrack- und Abschreibungsmodellen kommen kann, die aber auch nur international zu sehen sind. Das ist der richtige Ansatz, wenn man durchgreifend Verbesserungen auf den Weltmeeren will. Alle übrigen bereits getroffenen Sicherheits- und Umweltmaßnahmen - vom Schiffsanstrich über Besetzungsverordnung oder auch Entsorgung von Schiffsmüll - helfen zwar mit. Sie sind jedoch nur Teillösungen und auch Kostenfaktoren; das muss man hierbei immer wieder berücksichtigen.
Der Auftrag an die Landesregierung kann deshalb nur lauten: Machen Sie von der Landesregierung Druck in Brüssel und auf den internationalen Konferenzen bei der IMO usw. Machen Sie Druck vor allem aber auch bei der rot-grünen Bundesregierung in Berlin, in Sonderheit beim Bundesumweltminister, den wir aus seinen Landtagszeiten genügend kennen. Hier hat er immer feste Druck machen wollen, in Berlin spürt man wenig. Das konzentriert oder reduziert sich dann auf eine Frage, die er immer wieder stellt, oder auf den Spruch, den er loslässt, dass für sicherheitsgefährdende Schiffe ein Hafenanlaufverbot an unseren deutschen Seehäfen gelten müsse, was dann natürlich den Tod unserer Häfen bedeuten würde.
Wenn nicht mehr von Herrn Trittin kommt, dann sage ich Ihnen, machen Sie mal richtig Druck bei der rot-grünen Regierung in Berlin.
Es wird sehr viel schwerer werden, eine sicherheits- und umweltfreundliche Definition zu
finden, die weltweit, aber zumindest - Herr Haase hat es auch gesagt - europaweit umzusetzen ist.
Ja.
Soweit wir die Sicherheitsprüfungen dann leisten können, kann man darüber nicht nur nachdenken, sondern auch handeln. Aber Sie wissen genauso gut wie ich, dann wird die Kosten-Nutzen-Frage wieder auf den Tisch kommen. Mir geht es darum, dass die niedersächsischen Seehäfen und die deutschen Seehäfen eine Chance im internationalen Wettbewerb behalten.
Die Schiffsunglücke in der Biskaya, aber auch anderswo machen uns deutlich: An unseren Küsten muss etwas passieren. Wir fordern deshalb auch förmlich die Bundesregierung, aber auch die Landesregierung zum zügigen Handeln mit nachhaltigen Maßnahmen auf. Deshalb - nur allein deshalb! - unterstützt die CDU-Fraktion diesen Antrag. - Herzlichen Dank.
Herr Minister, gehen Sie mit mir einig - oder auch nicht
darin, dass eine Fläche oder ein Gebiet, die bzw. das als Vogelschutzgebiet unter Schutz gestellt wird, damit gleichzeitig unter Landschafts- bzw. Naturschutz gestellt wird und dass damit Einschränkungen, was die Bewirtschaftung angeht, einhergehen?
Herr Minister, ist es angesichts der Tatsache, dass sich Niedersachsen selbst als Tourismusland Nummer eins in der Bundesrepublik apostrophiert, nicht geradezu Ihre Pflicht, die Zuständigkeit an sich zu reißen, auch angesichts der Tatsache, dass z. B. die Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg zumindest in Konturen ein Konzept vorgelegt hat, dessen Sie sich bedienen können, um zu einem Vorschlag zu kommen und mit Herrn Mehdorn darüber zu reden, ohne sich von ihm sagen lassen zu müssen, was er will?
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme zunächst zur Berichterstattung, um dann für meine Fraktion auch eine Stellungnahme abzugeben.
Der Ausschuss für Häfen und Schifffahrt empfiehlt Ihnen in der soeben von der Frau Präsidentin genannten Drucksache, den Antrag in einer geänderten Fassung anzunehmen.
Bei der Beratung im Ausschuss für Häfen und Schifffahrt wies der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darauf hin, dass bei den Ölkatastrophen, die breites öffentliches Interesse erregten, die weniger spektakuläre, aber nicht minder gefährliche Vergiftung der Nordsee durch den regulären Schiffsbetrieb nicht vergessen werden dürfe. Diese stelle eine Gefahr nicht nur für Meerestiere, sondern über die Nahrungskette auch für den Menschen dar. Zwar sei der Transport per Schiff aus ökologischer Sicht sinnvoll, das hierfür benutzte
Medium sei aber auch äußerst empfindlich. Dies gelte in besonderer Weise für Flachmeere wie die Nordsee. Es sollten nach Auffassung der Grünen die internationalen Bestimmungen für die Einleitung der Bilgenabwässer von Seeschiffen ins Meer dem heutigen Stand der Technik angepasst und der erlaubte Ölanteil von 15 ppm auf höchstens 5 ppm reduziert werden.
Die Vertreter der SPD-Fraktion betonten, sie stünden dem Antrag gerade auch im Hinblick auf den Schutz des Wattenmeeres positiv gegenüber. Auch sie hielten eine Senkung des Grenzwertes für erforderlich, wobei es das Ziel sein müsse, den Stand der Technik auszuschöpfen, auch wenn dies nur über einen längerfristigen Prozess von Verhandlungen auf internationaler Ebene erreicht werden könne. Um dies aber beurteilen zu können, müssten sowohl das technische Urteil von Fachleuten als auch Auskunft über mögliche Kosten eingeholt werden.
Auch die Vertreter der CDU-Fraktion hielten die Zielrichtung des Antrages für richtig und sprachen sich dafür aus, über technische Details ein Gespräch mit Sachverständigen zu führen.
Eine Vertreterin des Umweltministeriums unterrichtete den Ausschuss dann darüber, dass für Seeschiffe inzwischen Verfahren verfügbar seien, die es ermöglichten, einen Grenzwert von 5 ppm zu erreichen. Hinsichtlich der zu erwartenden Kosten verwies sie auf ein seinerzeit für die Bundesmarine entwickeltes Verfahren, bei dem eine Anlage 150.000 bis 250.000 DM koste.
Hier möchte ich den Bericht abschließen und das Übrige zu Protokoll geben.
Da diese Kosten angesichts der Gesamtkosten eines Schiffes sehr gering seien, wurde im Ausschuss die Frage aufgeworfen, ob es nicht möglich sei, zu erreichen, dass dieser Stand der Technik auch umgesetzt werde. Die Schwierigkeit liege darin, erklärte die Vertreterin des Umweltministeriums, dass man bei Angelegenheiten wie diesen keinen deutschen Alleingang initiieren könne. Das müsse über die IMO geregelt werden. Die Erfolgsausschichten einer entsprechenden Initiative der Bundesregierung seien als sehr gering einzustufen. Deutschland sei kein großer Flaggenstaat. Alle großen Flaggenstaaten legten zurzeit eine ablehnende Haltung an den Tag. Seitens der Bundesregierung, des Bundesministers für Verkehr,
Bau und Wohnungswesen, werde im Augenblick allerdings die Möglichkeit einer EU-Initiative geprüft.
Dass die anderen Staaten keine große Bereitschaft zeigten, sich dieses Problems anzunehmen, dürfe nach Auffassung der Vertreter der SPD-Fraktion den Landtag nicht hindern, diese Forderungen aufzustellen. Die Vertreter der CDU-Fraktion stimmten dem zu.
Zur abschließenden Beratung des Antrages legten die Vertreter der SPD-Fraktion im Ausschuss für Häfen und Schifffahrt einen Änderungsvorschlag vor. Dazu führten sie aus, in den bisherigen Beratungen sei der Ausschuss zu dem Ergebnis gekommen, dass es technisch kein Problem darstelle, den erlaubten Ölanteil von 15 ppm auf mindestens 5 ppm zu reduzieren. Dies müsse jedoch auf internationaler Ebene geschehen, da sonst Wettbewerbsnachteile für Deutschland entstünden. Zwar werde diese Reduzierung bei den Schiffseignern zu höheren Kosten führen; diese hielten sich jedoch in Grenzen.
Die Fraktionen seien sich darüber einig gewesen, zu diesem Thema einen von allen Fraktionen getragenen Antrag einzubringen. Der von ihrer Fraktion vorgelegte Änderungsantrag biete dafür ihrer Meinung nach eine gute Grundlage. Die ersten Ausführungen auf Seite 2 des Antrages der Grünen, nämlich „Der Landtag wendet sich an die IMO-Gremien“, seien in dem Änderungsvorschlag nicht berücksichtigt worden, da sich ihrer Ansicht nach nur die Bundesregierung an die IMOGremien wenden könne. Alle anderen Ausführungen auf Seite 2 des Antrages der Grünen seien in dem Änderungsvorschlag zusammengefasst enthalten. Des Weiteren sei darauf hinzuweisen dass man sich fraktionsübergreifend darauf geeinigt habe, dass Wort „bitten“ durch „veranlassen“ zu ersetzen.
Die Vertreter der CDU-Fraktion legten dar, ihre Fraktion stimme dem Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion zu. Es sei wichtig gewesen, dass der finanzielle Aufwand, der der Seeschifffahrt entstehe, vertretbar sei und dass die Reduzierung des Ölanteils im Rahmen einer internationalen Vereinbarung erreicht werden solle. Auch ihre Fraktion sei der Ansicht, dass nicht das Land, sondern nur der Bund gegenüber den IMO-Gremien aktiv werden könne. Das Wort „bitten“ durch das Wort „veranlassen“ zu ersetzen sei deshalb von ihrer Fraktion angeregt worden, da man der Meinung
sei, dass eine Bitte eine zu schwache Ausdrucksform sei.
Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte es, dass es gelungen sei, eine gemeinsame Basis zu finden. Zwar wäre es seiner Ansicht nach sehr wohl möglich gewesen, sich als Landtag an die IMO-Gremien zu wenden, jedoch wolle er sich den Gepflogenheiten nicht verschließen, zumal es keine inhaltliche Änderung des Antrages bedeute.
Vorbehaltlich der Zustimmung der mitberatenden Ausschüsse empfahl der Ausschuss für Häfen und Schifffahrt dem Landtag einstimmig, den Antrag in der Fassung der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung anzunehmen.
Die mitberatenden Ausschüsse für Wirtschaft und Verkehr sowie für Umweltfragen haben sich diesem Beratungsergebnis angeschlossen.
Damit bin ich am Ende meines Berichts. Der Ausschuss für Häfen und Schifffahrt bittet Sie, seiner Empfehlung zu folgen und damit den Antrag in einer geänderten Fassung anzunehmen.
Nunmehr möchte ich für die Fraktion sprechen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für die CDU-Fraktion möchte ich Folgendes sagen. Der Antrag ist vom Inhalt und auch vom Zeitpunkt her sicherlich berechtigt. Er sollte aber bei einer rot-grünen Bundesregierung eigentlich gar nicht notwendig sein, wenn sie denn ihren eigenen Ansprüchen gerecht werden wollte.
Nun ist in den Jahren zuvor von deutscher Seite bereits einiges gegen die so genannte alltägliche Ölkatastrophe in der Nordsee unternommen worden. Diese Maßnahmen haben z. B. zu dem Erfolg geführt, dass erst kürzlich die zuständige Landesbehörde erklärt hat, das Nordseewasser sei für die Urlauber an der Küste und auf unseren Inseln qualitativ optimal.
- Wenn die Nordsee sauber ist, dann kann das nicht alles von den Flüssen kommen. Das widerspricht sich ja.
Trotzdem sollte eine ständige Überprüfung mit dem Ziel einer möglichst optimalen Schiffsölentsorgung stattfinden. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die frühere CDU-geführte Bundesregierung bereits 1988 mit einem Demonstrationsmodell einer kostenfreien Ölentsorgung in den deutschen Nordseehäfen gegen die alltägliche Ölverschmutzung vorgegangen ist.
Das war für drei Jahre finanziert, und dann – nun hören Sie doch zu! – hat allein Niedersachsen - das ist doch positiv - dieses Modell beibehalten, und keine Hafenkooperation hat es bisher fertig gebracht, dass sich z. B. die Bremer und die Hamburger Häfen daran beteiligt haben, geschweige denn die in Schleswig-Holstein, das auch rot-grüngeführt ist.
Meine Damen und Herren, das Bundesverwaltungsgericht hatte die Länder bereits 1990 verpflichtet, diese Hafenölentsorgung zu bewerkstelligen. Das ist leider nicht befolgt worden.
Die so genannten Bilgenabwässer sind natürlich eine Belastung für die Meere, auch wenn sie bisher legal eingeleitet werden, Herr Kollege Buß. Mithilfe der Technik kann diese Belastung jedoch minimiert werden, ja sogar unter Umständen – so weit ist die Technik heute – auf null gebracht werden, z. B. mit der ausgereiften Membranmethode vom Institut Gauß in Bremen, mit der die Spaltung auch anderer Stoffe beherrschbar wird. Dasselbe sagt die Dr. Bleeker-Studie; Dr. Bleeker ist in Rostock beheimatet.
In den letzten zehn Jahren hatte die alte Bundesregierung national wie international erhebliche Anstrengungen unternommen, auch mit dem positiven
Ergebnis erheblicher Verbesserungen. Nicht zuletzt unsere Landesbehörde hat das auch festgestellt, wie ich schon sagte. So wurden die zugelassenen Werte bereits vor zehn Jahren von 60 ppm auf 15 ppm festgesetzt.
Dazu wurde eine breite Palette von Maßnahmen durchgeführt, wie – ich nenne einmal ein paar – die Einstellung der Dünnsäureverklappung - bereits 1989 -, die Einstellung der Altölverbrennung vor Helgoland – bereits 1985; Bundesumweltminister Töpfer stand dafür Pate - sowie die Einforderungen der Kohl-Regierung auf den internationalen Nordseeschutzkonferenzen seit 1984. Insoweit hat die Nordsee im Vergleich mit anderen Meeren ökologisch wesentlich bessere Werte als noch vor zehn Jahren oder vor 15 Jahren.
Nichtsdestotrotz: Mithilfe der Technik sollte das legale Einleiten auf See laufend qualifiziert werden. Wenn also technische Möglichkeiten mit der Kostenseite und damit mit der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seeschifffahrt in Einklang zu bringen sind, dann hätte sich der Gesetzgeber in Berlin im Rahmen seiner Möglichkeiten - international über die IMO - längst stark machen und es nicht bei Versprechungen belassen haben sollen – die Bundesregierung ist schließlich länger als 14 Monate im Amt -, zumal auch der Bundesumweltminister Trittin und seine Staatssekretärin Altmann aus Niedersachsen kommen, aus einem Küstenland
- ja –, und auch der Bundeskanzler selbst. Sie hat also 14 Monate Zeit gehabt, und der Antrag, den wir hier heute stellen, müsste eigentlich ein Selbstgänger sein.
Wir von der CDU-Fraktion stimmen diesem Antrag dennoch zu, weil er a) geeignet ist, die rot-grüne Bundesregierung in Berlin endlich auf Trab zu bringen,
und weil b) die Kostenseite hinsichtlich der anzuwendenden Technik zur Reduzierung der Belastung auf 5 ppm tragbar sein kann, wenn sie nicht im Alleingang von deutscher Seite festgelegt wer
den sollte. Wir fordern also eine Anpassung im Sinne des Antrages, die internationalen Bestimmungen zu ändern. Dazu fordern wir – dafür ist der Antrag entsprechend anders formuliert worden und damit auch fraktionsübergreifend in diesem Hause zustimmungsfähig – die Bundesregierung auf, endlich zu handeln. – Ich danke Ihnen, dass Sie mir zugehört haben.
Ich sage das nur auf Platt, ins Hochdeutsche übersetzt: Es ist eine bodenlose Unverschämtheit,
wenn ausgerechnet ein ostfriesischer Abgeordneter wie Herr Bontjer einer Kollegin (Pruin) mit einer derart herabwürdigenden Äußerung begegnet. Schamhaftig is dat!
Ich bitte darum, dass der Präsident dafür einen Ordnungsruf erteilt.
Heer Präsident! Damen un Heeren! Ik hepp disse Fraag: Ik bün Leden van de Ostfresske Landskupversammeln. Dat is dat oldste Parlament, wat wi in Europa kennen. Doar woarst Platt proot. Wi sünd doar alltied doavan utgahn, dat Neddersassen een Zwee-Spraaken-Land is. Könen wi uns darup eenigen, Heer Oppermann, dat wi de Begrep van Regional- un Minnerheetensproaken uk hier int Parlament so utlegen, dat wi van een ZweeSpraaken-Land prooten?
Soll ich das einmal auf Hochdeutsch übersetzen? Verkürzt gefragt: Können wir uns darauf verständigen, dass wir künftig vom Zwei-Sprachen-Land Niedersachsen sprechen, damit wir alle wissen, worum es geht und damit wir auch unterstreichen, dass wir das so wollen, und das nicht zerreden.