Mathias Brodkorb

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf in Vertretung meiner Kollegin Frau Polzin kurz Stellung nehmen zu dem Antrag von Herrn Renz. Ich möchte es aber auch wirklich dabei belassen, kurz Stellung zu nehmen, aus mehren Gründen. Erstens, weil Punkt eins dieses Antrages ja nun umfänglich durch den Minister abgearbeitet wurde und ich dem auch nichts hinzufügen möchte. Und zweitens, Herr Renz, weil für mich eigentlich nicht erkennbar ist, warum wir dieses Thema hier direkt in der Landtagssitzung behandeln,
nachdem wir es mehrfach im Ausschuss behandelt hatten und dort hätten anknüpfen können, um es weiter zu erörtern. Die Frage, ob jedes Detailproblem, also diese Detailprobleme, die Professor Metelmann geschildert hat, Gegenstand einer Diskussion hier im Landtag oder vielleicht doch besser im Fachausschuss sein sollten, wo man sich mehrere Stunden gegebenenfalls auch eines solchen Themas annehmen kann, stellt sich meines Erachtens schon.
Ich möchte zu Ihren Ausführungen ganz klar sagen, wenn man das Ergebnis Ihrer Ausführungen so verstehen kann, dass Sie die Entwicklung im Berufsschulbereich für problembehaftet ansehen und für nicht einfach, dann kann sicherlich niemand widersprechen. Nur ich denke, es wäre auch ganz gut, Herr Renz, wenn Sie ab und zu darauf hinweisen würden, dass diese Probleme mit objektiven Rahmenbedingungen zu tun haben, mit objektiven Rahmenbedingungen, wie wir sie in anderen Bereichen auch vorfi nden, die aber im Berufsschulbereich sogar noch mal deutlich schärfer sind. Und in diesem Zusammenhang fi nde ich es schon interessant, mit welchem Engagement, so interpretiere ich das jedenfalls, Sie für ein Durchgreifen des Landes in der Berufsschulplanung plädieren. So kommt das jedenfalls bei mir an. Wenn man auf der anderen Seite aber sieht, wie Sie sich zum Thema kommunale Selbstverwaltung stellen, wie Sie das Thema Autonomie bei Hochschulen diskutieren …
Moment, nein, das ist dasselbe. Das ist dasselbe, Herr Renz. Das ist im Grundsatz dasselbe, nur mit dem Unterschied,
dass die Berufsschulen sich in einer anderen Trägerschaft befi nden. Aber letztlich geht es darum, genauso wie im Bereich Hochschulen oder in anderen Bereichen, insgesamt für das Land vernünftige Verhältnisse zu gewährleisten. Und es ist richtig, dass wir hier sicherlich noch einiges zu leisten haben und dass es weiterhin Probleme gibt. Aber diese Probleme resultieren im Berufsschulbereich gegenüber dem Schulbereich vor allem daraus, dass die Prognose der tatsächlichen Schülerzahlen sehr viel komplizierter ist. Es ist eben so, dass Jugendliche verschiedene Stadien durchlaufen, Warteschleifen et cetera und man nicht mit wirklicher Exaktheit so wie im Schulbereich sagen kann, mit wie viel Schülern man es am Ende zu tun haben wird. Insofern ist auch, was die Unterrichtsversorgung angeht, ein Restrisiko enthalten, Herr Renz. Das ist vollkommen klar.
Ja natürlich. Herr Renz, insofern ist dieser Hinweis durchaus richtig.
Die spannende Frage oder das für mich interessante Problem ist nur: Wir hatten diese Diskussion haargenau inhaltlich bereits im Ausschuss vor einigen Monaten. Und ich kann mich nicht entsinnen, dass irgendjemandem in diesem Ausschuss eine Konstruktion eingefallen ist, wie man diesen Planungsprozessen beziehungsweise Steuerungsprozessen exakt Herr werden kann. Das Einzige, was wir machen können, ist, auf der Annahme beziehungsweise auf der Basis plausibler Überlegungen ein Modell und eine Planungsvoraussetzung zu schaffen, mit der wir hier im Land vernünftig umgehen können.
Es ist selbstverständlich so, dass man gerade im Berufsschulbereich das Jahr für Jahr überprüfen muss, um zu sehen, ob man sich da in einem angemessenen Korridor bewegt oder nicht. Aber das lassen Sie uns doch gemeinsam tun, vor allem auch – jedenfalls was meine Person betrifft, sofern ich dazu noch mal die Gelegenheit haben darf – in entsprechenden Fachdiskussionen
im Ausschuss. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Prinzip möchte ich nur zwei Dinge kurz ausführen. Auch wenn es vielleicht nicht so meine Art ist, möchte ich Herrn Renz ausdrücklich Recht geben in seiner Kritik,
was den Zeitpunkt der Vorlage dieser Änderungen des Ausführungsgesetzes angeht.
Ich kann mich noch entsinnen – ich glaube, es war meine erste Sitzung noch als Mitglied des Landesjugend
hilfeausschusses –, es war wenige Wochen nach der Wahl, da wurde schon über dieses Ausführungsgesetz diskutiert, über diese Änderungen, und ich kann wirklich nicht nachvollziehen, warum es ein um das andere Mal so lange dauert, überschaubare Sachverhalte gesetzlich zu regeln in diesem politischen Fachbereich.
Das aber nur sozusagen zum ersten Punkt, vielleicht ändert sich das ja in der nächsten Legislaturperiode etwas. Ich denke, wir alle würden das befürworten.
Zum Inhalt. Wir haben im Ausschuss meines Erachtens noch drei wesentliche Änderungen herbeigeführt, zu denen ich etwas sagen möchte. Die beteiligten Parlamentarier waren darum bemüht, dem Ziel arbeitsfähiger Größen von Ausschüssen gerecht zu werden, und deswegen haben wir uns entschlossen, die Höchstzahl von Jugendhilfeausschüssen auch in Zukunft bei 15 zu belassen, dafür aber darauf zu verzichten, dass die Fraktionen des Landtages stimmberechtigte Mitglieder entsenden müssen. Wenn das der Fall gewesen wäre, hätte man die Zahl 15 deutlich überschreiten müssen. Sie können sich das vorstellen, 20 stimmberechtigte Mitglieder plus 10 bis 15 Berater, das ist kein arbeitsfähiges Gremium mehr. Deswegen haben wir uns darauf verständigt, bei 15 stimmberechtigten Mitgliedern zu bleiben und dafür aber ein Mitglied des Sozialausschusses als beratendes Mitglied zu benennen. Ich denke, das ist eine sinnvolle Regelung.
Zweitens haben wir dem Wunsch der meisten Anzuhörenden entsprochen und die Kinder- und Jugendberichterstattung in veränderter Form wieder aufgenommen, nämlich im Rahmen des Kinder- und Jugendprogramms. In diesem Punkt möchte ich dem Abgeordneten Renz ausdrücklich widersprechen. Das ist ein sinnvolles Instrument, die Kinder- und Jugendhilfe hier im Land professionell zu begleiten. Und ich denke, im Sinne einer qualitativen Weiterentwicklung des Bereichs der Kinder- und Jugendhilfe ist das durchaus sinnvoll.
In diesem Zusammenhang gibt es noch eine dritte Änderung, die ich ausdrücklich ansprechen möchte und von der vielleicht Herr Professor Metelmann noch gar nichts weiß,
aber diese betrifft Sie. Und zwar ist es so, dass in Zukunft das für Wissenschaft zuständige Ministerium das Recht hat und wahrscheinlich auch die Pflicht, zwei stimmberechtigte Mitglieder in den Landesjugendhilfeausschuss zu entsenden, und zwar Vertreter der Wissenschaft (Pädagogik), damit in Zukunft im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe auch zwei Wissenschaftler, die in diesem Lande an Hochschulen tätig sind, dort ihren Sachverstand einbringen können. Ich denke, auch das soll beziehungsweise kann ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung der Qualität der Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern sein. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich heute ganz besonders, mal eine Rede zu einem Tagesordnungspunkt halten zu dürfen, der interfraktionelle Zustimmung genießt. Und das ist für mich auch der erste wesentliche Punkt, auf den ich eingehen möchte.
Für mich persönlich ist es ein Wert an sich, wenn wir in einem demokratischen Parlament – so, wie es bei der Verfassung üblich ist, wie es üblich ist beim Schutz der Verfassung, also auch bei Aktivitäten gegen Extremisten, bei denen wir uns einig sind, so auch im Bereich der politischen Bildung, das der dazugehört – hoffentlich zum Wohle aller oder doch der meisten eine Einigung erzielen können, die unser aller Zustimmung findet. Das ist für mich ein Signal an die Öffentlichkeit, auch an die Beteiligten an politischer Bildung ein wichtiges Signal und daher ein Wert an sich.
Ich danke natürlich vor diesem Hintergrund erstens der CDU-Fraktion dafür, dass sie eine gute Diskussionsgrundlage mit ihrem Antrag geschaffen hat. Und zweitens danke ich uns selbst, dass wir alle so konstruktiv daran mitgewirkt haben, dass daraus etwas wurde.
Der zweite Punkt, der mir wesentlich erscheint: Wir – ich darf jetzt im Plural sprechen – als Parlamentsfraktionen unterstützen ausdrücklich den Neuordnungsgrundsatz der politischen Bildung, dass wir hinkommen wollen zu einem stärker zivilgesellschaftlich orientierten Ansatz politischer Bildung, wo wir also den Staat etwas zurücknehmen und wo wir Institutionen und Bürger befähigen und unterstützen wollen, im Sinne der Demokratie, die von unten nach oben wachsen muss, tätig zu werden, um politische Bildung zu betreiben. Dies widerspiegelt sich unter anderem in der neuen Aufgabenstellung, die das Kuratorium erfüllt. Und ich denke, wir alle sind uns am Ende darüber einig, dass ein ganz wesentlicher strategischer Punkt durch uns selbst zu leisten ist, nämlich eine angemessene Besetzung des Kuratoriums mit der nächsten Legislatur. Und wir wollen zweitens diesen Prozess noch weiter dadurch unterstützen, dass wir den Ministerpräsidenten bitten, hier eine Deregulierung vorzunehmen, um die Gestaltungsspielräume im Interesse eines solchen zivilgesellschaftlichen Ansatzes zu vergrößern.
Zweitens, denke ich, unterstützen wir alle – inzwischen bin ich ja eigentlich bei Drittens, aber bei Zweitens der wirklich inhaltlichen Ausführungen – die neue Rolle, die die Landeszentrale für politische Bildung einnehmen soll, denn sie ist das Spiegelbild unseres gemeinsam formulierten Ziels, nämlich dass sie sich stärker hin zu einer Dienstleisterin entwickeln soll, zu einer Dienstleisterin der politischen Bildung sowohl für die Institutionen, die politische Bildung anbieten, als auch für die Bürger, die sie
konsumieren. Die verschiedenen Aufgaben, die sie in Zukunft übernehmen soll, sind ja noch mal aus unserer Sicht in diesem Antrag niedergelegt. Das bedeutet natürlich auch für die Landeszentrale als Institution, dass wir uns insgesamt auf einen Lernprozess begeben müssen, auf einen Veränderungsprozess. Ich hoffe, dass uns das gelingt.
Als vierten Punkt möchte ich nur kurz erwähnen, dass es auch im Detail – über diese Dinge wird ja häufig wenig gesprochen – sehr viele positive Veränderungen gibt, wenn man einen Blick auf die Förderrichtlinie der Landeszentrale wirft. Es sind wirklich viele Erleichterungen geschaffen worden. Das beginnt bei der Art und Weise, wie Mittel ausgereicht werden, geht über Verwaltungskostenpauschalen und Vereinfachungen bei Abrechnungen und zieht sich durch bis zu den Erhöhungen von abrechnungsfähigen Ansätzen et cetera. Ich möchte mit dieser ganzen Technik hier niemanden, wie soll ich es sagen, langweilen vielleicht nicht, aber doch etwas viel der Konzentration abverlangen,
weil es ja immer Detailprozesse sind, in denen nicht alle drinstecken. Aber auch da sind durch ganz kleine Maßnahmen viele, viele Erleichterungen für diejenigen geschaffen worden, die im Bereich der politischen Bildung tätig sind.
Etwas, was mir ganz besonders wichtig ist, weil wir ja häufig Debatten über Landeskinderproblematiken haben: Wir selbst haben den Vorschlag gemacht, dass in Zukunft 20 Prozent der Teilnehmer eben nicht aus MecklenburgVorpommern kommen müssen. Das ist gerade vor dem Hintergrund einer europäischen Einigung des länderübergreifenden Dialogs meines Erachtens auch ein sehr wichtiger Bestandteil.
Damit komme ich zum letzten Punkt. Zu viel loben darf man ja auch nicht. Es bleibt noch viel zu tun. Alle drei Fraktionen sind der Auffassung – und das ist in der Entschließung beziehungsweise in dem Antrag auch niedergelegt –, dass wir bei einer Reihe von Stellen noch Veränderungs- und Verbesserungsnotwendigkeiten haben. Da verweise ich einerseits auf die Anschlussfähigkeit im Hinblick auf Programme der Europäischen Union – ein Punkt, den die CDU zu Recht immer wieder hervorgehoben hat – oder auch auf die adäquate Anpassung des Weiterbildungsgesetzes. Ich denke, hier kann man durchaus nachbessern.
Insofern bleibt sowohl für die Regierung, aber – Frau Lochner-Borst hat schon darauf hingewiesen – vor allem auch für uns selbst in der nächsten Legislaturperiode noch einiges zu tun, denn letztlich entscheidet sich die Qualität der Arbeit auch immer im Detail. Also wir selbst haben uns einen großen Aufgabenkatalog aufgegeben. Es freut mich wirklich sehr, dass wir den gemeinsam formuliert haben, und ich hoffe, dass es uns auch gelingen wird, in Zukunft hier auf die Fragen und Probleme, die wir formuliert haben, gemeinsame Antworten, gemeinsame Lösungen zu finden. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Minister hat sehr ausführlich die uns vorliegenden Zielvereinbarungen vorge
stellt. Deswegen kann ich es dabei bewenden lassen, mich auf die Kernpunkte, die aus meiner Sicht noch einmal betonenswert sind, zu konzentrieren. Es ist richtig, dass wir mit dem Abschluss von Zielvereinbarungen eine neue Epoche, kann man sagen, in der Hochschulpolitik des Landes Mecklenburg-Vorpommern einleiten.
Sie zeichnen sich zunächst dadurch aus, dass die Hochschulen in den Zielvereinbarungen ihre eigenen Zielvorstellungen für ihre Entwicklung einbringen, sich aber – und das ist der entscheidende Punkt – damit zugleich einpassen in ein Landeskonzept der Hochschulentwicklung. Dieses Einpassen, dieses Einfügen zeichnet sich einerseits aus durch das Festlegen von Forschungsschwerpunkten, allerdings auf der anderen Seite auch dadurch, dass man von bestimmten Bereichen Abschied nimmt. Und da Herr Professor Metelmann sehr ausführlich darauf verwiesen hat, wohin die Reise für die Hochschulen gehen soll, möchte ich noch einmal hervorheben, von welchen Bereichen sich die Hochschulen trennen werden,
auch deshalb, weil dies zeigt, dass dieser Prozess des Abschlusses von Zielvereinbarungen beiderseits von Kompromissen getragen war.
Wismar hat aufgegeben den Studiengang „Management sozialer Dienstleistungen“ und er wird fachlich kohärenter nach Neubrandenburg verlagert.
Wismar ist darüber hinaus eine besondere Hochschule, da sie den Vorschlag unterbreitet hat, einen Teil des Rückgangs der öffentlichen Mittel durch eigene Mittel zu ersetzen und so Hochschulstrukturen zu erhalten. Dies ist ein sehr ambitioniertes Ziel. Es gibt Skeptiker, es gibt viele Befürworter und ich denke, wir tun gut daran, im Interesse des Landes der Hochschule Wismar allen Erfolg, den man ihr wünschen kann, auch wirklich zu wünschen, dass sie auf diesem Weg erfolgreich ist.
Zweitens. Die Fachhochschule Stralsund verabschiedet sich von dem Studiengang „Technische Gebäudeausrüstung“, der seinerseits in Wismar inhaltlich aufgefangen wird und nimmt auch im Sinne einer Schwerpunktsetzung für das Land eine Ausweitung der Kapazitäten im Bereich Tourismus vor. Auch dies ist für unser Land, denke ich, nicht unwesentlich.
Neubrandenburg hebt auf den Studiengang und den ganzen Bereich „Bauingenieurwesen“, eine sehr einschneidende Maßnahme für diese Hochschule. Sie bedient hieraus einerseits die Konsolidierungserfordernisse, schafft es aber andererseits, in den Bereichen „Landschaftsarchitektur“, „Early Education“ und „Pflege“ – auch ein Bereich, der für uns gerade aus demografischen Gründen wesentlich ist – Verstärkung vorzunehmen.
Und schließlich die Universität Greifswald, die sich bereits von „Sportwissenschaft“ getrennt hat und im Rahmen einer inhaltlichen Neuausrichtung nunmehr auch verzichtet auf die Studiengänge in den Bereichen „Romanistik“, „Altertumswissenschaften“ und auf die größten Teile der Lehrerausbildung.
Die Hochschulen vereinbaren auf dieser Grundlage aber darüber hinaus zahlreiche Teilziele und Instrumen
te, wie die Entwicklung der Hochschulen in einem Gesamtsystem sich hier im Land weiterentwickeln soll. Ich möchte nur drei Stichpunkte nennen, über die in allen Zielvereinbarungen konkrete Vereinbarungen getroffen wurden: Es verpflichten sich alle Hochschulen dazu, die Ausbildungseffizienz zu erhöhen, also mehr Absolventen hervorzubringen. Sie verpflichten sich alle, ihr Drittmittelaufkommen zu steigern und dem bundesdeutschen Durchschnitt anzunähern. Sie verpflichten sich, die Kosten-Leistungs-Rechnung einzuführen und fortzuschreiben, um in diesem Rahmen dann auch die Globalhaushalte bewirtschaften zu können. Und die Zielvereinbarungen enthalten für mich einen wichtigen vierten Punkt, nämlich die Leistungen des Landes. Hier stehen für mich drei Punkte stark im Vordergrund:
Erstens. Das Land gibt den Hochschulen Planungssicherheit über ihr Finanzbudget bis zum Jahr 2010 und garantiert Zuwachsraten nach allen Informationen, die uns im Moment über die zukünftige Haushaltslage vorliegen, von 1,5 Prozent. Es ist also falsch, dass mit dem Abbau von Stellen ein Rückgang der Hochschulfinanzen verbunden ist. Die Hochschulfinanzen werden weiter steigen und die Hochschulen damit einen höheren Ausfinanzierungsgrad erreichen und auch mehr Handlungsfähigkeit.
Zweitens. Ihnen wird zugesagt ein Investitionsvolumen bis zum Jahr 2009 beziehungsweise 2010, also über die Laufzeit der Zielvereinbarungen.
Und drittens. Ich denke, das ist letztlich auch der wichtigste Punkt, das Personal wird ihnen bis zum Jahr 2017 und darüber hinaus garantiert.
Meine Damen und Herren, ich denke, wir alle müssen, wenn wir uns selbst im Spiegel betrachten – ich tue das hin und wieder –, zugeben, wir haben schwere Diskussionen hinter uns, kontroverse Diskussionen hinter uns. Aber ich sage auch eins ganz selbstbewusst: Ich kenne kein Land in der Bundesrepublik Deutschland, in dem über derartig lange Zeiträume der Versuch unternommen wird, Planungssicherheit für die Hochschulen zu schaffen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion! Zunächst möchte ich meinen Respekt zum Ausdruck bringen darüber, dass Sie den Zielvereinbarungen zustimmen wollen. Ich denke, das kann ich auch im Namen der SPDFraktion tun.
Es zeugt von einem hohen Maß an staatsmännischer Verantwortung, so kann man das vielleicht formulieren. Aber ich möchte dennoch auf ein paar Punkte eingehen, die Sie, Frau Lochner-Borst vorgetragen haben. Ich habe Sie vor einigen Monaten aufgefordert, wenn Sie den Kurs der Landesregierung für völlig falsch halten, als CDUFraktion einen Antrag in den Landtag einzubringen,
der zeigt, in welchem Bereich die 652 abzubauenden Stellen alternativ eingespart werden sollen und wie, wenn Sie dies für einen falschen Weg halten.
Ich konstatiere, bis zum heutigen Tag liegt diesem Parlament hierzu nichts vor.
Zweitens. …
Nein, nein. Sie haben keinen Antrag zu den 652 Stellen geschrieben.
Zweitens. …
Zweitens. Es ist ebenso falsch, wenn behauptet wird,
die Hochschulen würden so behandelt wie die Landesverwaltung, einerseits rechtlich, denn natürlich haben die Hochschulen weitaus größere Rechte als Behörden, aber auch im Hinblick auf die Konsolidierung. Es wurde hin und wieder gesagt, man spare bei den Hochschulen 18 Prozent, man spare aber auch in der Landesverwaltung 18 Prozent der Stellen. Es gibt nur einen feinen Unterschied: In der Landesverwaltung werden diese Stellen bis zum Jahr 2009 gespart und bei den Hochschulen bis zum Jahr 2020.
2020 letztlich, also in den Festlegungen 2017, aber mit der Perspektive, das fortzuführen.
Dritte Bemerkung. Es ist gerade – und da wundere ich mich, muss ich sagen, denn wir haben ja mehrere Jahre inzwischen darüber diskutiert – das Gegenteil des Rasenmähers, was sowohl innerhalb der Hochschulen als auch im gesamten Land passieren soll.
Das gesamte Landespersonalkonzept basiert auf einer differenzierten Benchmarkbetrachtung,
die gerade sachlich sinnvolle Einheiten zur Grundlage von Entscheidungen nimmt und nicht das Rasenmäherprinzip.
Wie einem das entgangen sein kann, trotz der ganzen Debatten,
ist mir letztlich schleierhaft.
Letzter Punkt. Der Vorrang, den Hochschulen in diesem Rahmen haben, wird unter anderem an folgenden Fakten deutlich. Wie Sie wissen, sinkt bis 2020 die Zahl studierfähiger junger Menschen in diesem Land im engeren Sinne auf unter die Hälfte. Es wird einen Stellenabbau,
es wird einen Stellenabbau geben, nicht um über 50 Prozent, sondern um 18 Prozent, ohne dass dem derzeit ein Abbau der Finanzressourcen gegenübersteht.
Und letzter Punkt. Und das ist letztlich das, was das gewichtigste Argument ausmacht. Der Hochschulbereich ist der einzige Bereich, in dem im Rahmen dieses Benchmarkverfahrens nach dem Höchstwertprinzip gearbeitet wurde und nicht nach dem Niederstwertprinzip. Wir werden also trotz der Halbierung der potenziell studierenden Kohorten auch im Jahr 2020 unter unveränderten Bedingungen und Planungen nicht weniger, sondern mehr Stellen im Hochschulbereich haben als unser Nachbarland Schleswig-Holstein und auch unser Referenz- und Vergleichsland Rheinland-Pfalz. Das sind die Fakten und sie können letztlich auch nicht dadurch geleugnet werden, dass immer wieder ohne Beweis Gegenteiliges behauptet wird. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Frau Lochner-Borst, Sie haben darauf hingewiesen, dass die durchaus in der Tat regelmäßig auftretenden Vergleiche zwischen verschiedenen Bundesländern nicht angemessen seien, wenn man Äpfel mit Birnen vergleiche. Deswegen möchte ich einen sächsischen Apfel mit einem Apfel aus Mecklenburg-Vorpommern vergleichen.
Ich möchte den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen aus dem Festvortrag: „Die Zukunft der sächsischen Hochschulen“, gehalten am 15. November 2002, zitieren: „Brauchen wir zwei juristische Fakultäten? Brauchen wir Landesgeschichte an drei Universitäten? Wie ist das mit der Lehrerbildung? Sind ,Zentren für Lehrerbildung‘ nicht ein Weg, um die Kräfte sowohl innerhalb einer Hochschule, als auch zwischen den Hochschulen zu bündeln?“ Dieses Zitat, meine Damen und Herren, zeigt, dass in anderen Bundesländern, die mit uns vergleichbar sind, weil sie sich in derselben strukturellen Situation befinden, demografisch, finanzpolitisch und auch, was die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angeht, ähnliche Debatten geführt werden wie in Mecklenburg-Vorpommern. Es liegt mir trotzdem daran zu betonen, dass wir nicht bei Herrn Milbradt gelesen haben, um herauszufinden, was wir tun wollen, sondern wir haben uns – wie dies die sächsische CDU offenbar auch tut – die Wirklichkeit angesehen und daraus bestimmte Konsequenzen ziehen müssen.
Ich denke, im Hinblick auf die Zielvorgabe für die Universität Rostock gibt es letztlich nur einen Punkt zu diskutieren.
Herr Minister hat bereits darauf hingewiesen, dass die Zahnmedizin durch diese Zielvorgabe nicht berührt ist. Und diesen Punkt, nämlich den Umgang mit der Juristischen Fakultät der Universität Rostock, kann man in zweierlei Hinsicht diskutieren: Einerseits geht es um formale Fragen, die die Geschäftsordnung berühren. Muss ein solcher Antrag der Landesregierung im Parlament eine Zweite Lesung erfahren und in den Ausschüssen behandelt werden oder nicht? Und zweitens, was ist inhaltlich von diesem Vorschlag zu halten?
Ihnen allen ist sicherlich ein Prüfvermerk der Landtagsverwaltung zugegangen. Ich möchte mit Erlaubnis der Präsidentin ein paar rechtliche Würdigungen zitieren, die die Frage beantworten, ob dies, was wir hier tun, rechtlich auf sicherem Boden steht. Zitat: „Artikel 33 der Landesverfassung, der regelt, dass die Ausschüsse im Rahmen der ihnen vom Landtag erteilten Aufträge tätig werden, setzt nicht voraus, dass jede Vorlage zur Detailberatung an die Ausschüsse überwiesen werden muss.“
„Von daher regelt die Geschäftsordnung verfassungskonform, dass selbst Gesetzentwürfe nicht zwingend an einen Ausschuss zu überweisen sind. Insoweit gibt es keine verfassungsrechtliche Vorgabe, entsprechende Anträge in die Ausschüsse zu überweisen“
„und in zwei Lesungen zu behandeln. …“
„Nach der Geschäftsordnung ist nur vorgesehen, dass Haushaltsvorlagen im Sinne des § 54 GO vom Landtag federführend an den Finanzausschuss und mitberatend an den jeweiligen Fachausschuss zu überweisen sind. …“
„Von daher ist nur die Frage zu prüfen, ob es sich um eine Haushaltsvorlage handelt.“
Und die Landtagsverwaltung kommt zu dem Ergebnis: „Diese Vorgabe verändert nicht den laufenden Haushalt 2006/2007.“
„Die finanziellen Auswirkungen dieser Festlegungen sind durch den Haushaltsplan 2006/2007 und auch durch die Finanzplanung gedeckt.“
„Sie führen nicht zu veränderten Inhalten des laufenden Haushaltes, weder in der Anordnung der zahlenmäßigen Vorgaben noch in Bezug auf die Haushaltsvermerke. Die vorgesehene Ermächtigung dient lediglich der Umsetzung dessen, was der Landtag im Rahmen des Haushaltes und der Mittelfristigen Finanzplanung bereits beschlossen hat.“ Zitatende.
Dies ist das formale Argument dafür, warum es keiner Zweiten Lesung bedarf. Ich möchte Ihnen noch ein inhaltliches Argument dafür bringen, dass es keiner Zweiten Lesung bedarf.
Wir haben bereits im letzten Jahr mit der Drucksache4/1949 eine Unterrichtung der Landesregierung erhalten, in der sie uns über ihre Absichten im Hinblick auf die geplante Hochschulreform unterrichtet. Diese Drucksache ist an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen worden. Diese Drucksache wurde am 2. März abschließend beraten, und zwar mit Kenntnisnahme aller Fraktionen. Die CDU hat keinen Antrag gestellt, die CDU hat keine Entschließung eingebracht, die CDU hat keine Anhörung beantragt,
die CDU hat diese Unterrichtung zur Kenntnis genommen.
Und der entscheidende Punkt ist nun, dass die wesentlichen inhaltlichen Punkte der Zielvorgabe haargenau identisch sind mit dieser bereits im Bildungsausschuss abschließend beratenen Vorlage und dies möchte ich dokumentieren, indem ich zwei Stellen aus dieser Drucksache zitiere, also der ursprünglichen Unterrichtung:
„Die Lehrerausbildung soll mit Schwerpunkt in Rostock durch ein Lehrerbildungszentrum durchlässig organisiert werden. … An beiden Universitäten des Landes werden derzeit Lehrer ausgebildet. Dabei hält die Universität Rostock das volle Spektrum der Lehrämter von Grundund Hauptschule bis hin zur Förderschule und Beruflicher Schule vor, während die Universität Greifswald erst kürzlich mit Zustimmung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur entschieden hat, sich auf das gymnasiale Lehramt in Kunst und Geografie sowie in Religion und in den zentralen Fächern der Philosophischen Fakultät zu konzentrieren. Das Land präferiert einen starken Standort für Lehrerausbildung und Schulforschung, an dem möglichst viele Kompetenzen vernetzt vorgehalten werden und ein Zentrum für Lehrerbildung und Schulforschung gebildet wird. Zur Unterstützung einer modernen Lehrerausbildung sowie zur Verbesserung der Betreuungssituation während der Bachelor-Phase in besonders nachgefragten geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächern an den Universitäten hält das Land ein Kontingent im Umfang von mindestens 20 Stellen für erforderlich, die mit überdurchschnittlichen Lehrdeputaten versehen sein sollen.“Es bildet sich also 1:1 ab, die Absicht ein Lehrerbildungszentrum zu gründen und auch einen Stellenpool zur Verbesserung der Lehrerausbildung oder zur Verbesserung der Situation in überlaufenen Studiengängen herbeizuführen oder vorzunehmen.
Zweites Zitat, „Rechtswissenschaft“, ich mache es jetzt hier ganz kurz: „Nach Auffassung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur kann die Reduktion“ (der Stellen) „unter Beachtung der o. g. Strukturierungskriterien … nur gelingen, wenn auf die Juristische Fakultät verzichtet wird.“ Das heißt, dass die Regierung uns frühzeitig über ihre Absichten informiert hat, dass das Parlament diese Vorlage, wie dargestellt, im Ausschuss behandelt hat
und sich somit kein neuer inhaltlicher Sachverhalt ergibt,
der es geboten erscheinen lassen kann, diese Vorlage ein zweites Mal zu beraten.
Nun komme ich zur eigentlichen Sachfrage: Ist dies eine angemessene Entscheidung, die uns heute hier vorliegt, oder nicht? Und Sie wissen, ich berufe mich gerne auf honorige Persönlichkeiten anderer Bundesländer. Ich möchte aber heute ein Zitat meiner eigentlichen Begründung voranstellen, das von Persönlichkeiten aus Mecklenburg-Vorpommern stammt, und zwar vom 22. Februar 2005, also etwas mehr als einem Jahr: „Im Ausstattungsvergleich zu den anderen norddeutschen Universitäten liegen beide Landesuniversitäten auf den letzten Plätzen. Überlebensfähige Fachgebiete sind deshalb in fast allen Fällen nur zu erhalten, wenn Struktureinheiten gänzlich aufgegeben werden. Deshalb werden die Hochschulen komplementär auf mehrfach vertretene Bereiche weitgehend verzichten müssen, um die auferlegten Einsparungen erbringen zu können.“ Dies ist ein Zitat aus dem Hochschulkonzept der Universitätsrektoren Hans-Jürgen Wendel und Professor Westermann,
das heißt der beiden Universitätsrektoren. Es schloss sich an dieses Zitat folgender Vorschlag an: Weitgehende Aufgabe der Lehrerbildung am Standort Greifswald, dafür Erhalt der Juristischen Fakultät, Aufgabe der juristischen Ausbildung an der Universität Rostock, dafür Aufbau eines Lehrerbildungszentrums. Es ist also nicht die Landesregierung, die den Vorschlag erfunden hat, in Rostock das juristische Staatsexamen einzustellen, es waren die beiden Universitätsrektoren selbst.
Es ist der Rektor der Universität Rostock gewesen, der diesen Vorschlag der Öffentlichkeit unterbreitet hat.
Und womit wir jetzt konfrontiert sind, ist einfach nur die Situation, dass die Landesregierung einen Vorschlag der Universitäten selbst aufnimmt,
weil sie genauso wie ich die Begründung, die zu diesem Vorschlag geführt hat, für plausibel hält.
Und ich möchte hier deshalb ein paar Fakten zur Situation der Juristen in Deutschland darlegen: Wir hatten im Jahr 1950 12.844 Rechtsanwälte in Deutschland.
12.844! Schön, dass Sie nachfragen. Im Jahre 1990 waren es 56.638, also etwas mehr als eine Vervierfachung. Wir haben im Jahr 2005 nicht mehr 56.638, sondern 132.529 Rechtsanwälte und, soweit ich informiert bin, in diesem Jahr noch einmal mehrere Tausend mehr.
Nach meinen Informationen ist es unumstritten, dass der Rechtsanwaltsmarkt – denn das ist das Hauptarbeitsgebiet für Juristen – völlig übersättigt ist. Wir haben immer noch Zuwachsraten im Bereich der Rechtsanwälte von
4 bis 5 Prozent pro Jahr. Ich glaube, bei einem solchen Wirtschaftswachstum würden wir große Feste feiern, wenn wir das erleben würden. Und wenn man den Angaben der Bundesrechtsanwaltskammer Glauben schenken darf, dann brechen 15 Prozent aller Berufsanfänger im Bereich der Rechtsanwälte ihre Tätigkeit nach kurzer Zeit wieder ab. Das heißt, wir haben unbestreitbar in Deutschland einen Überhang, im Hinblick auf den Arbeitsmarkt jedenfalls, an Personen, die ein juristisches Staatsexamen haben.
Nun kann man die Frage stellen: Gilt das auch für Mecklenburg-Vorpommern?
Gilt das auch für Mecklenburg-Vorpommern?
Zwei, Sie haben vollkommen Recht, zwei juristische Staatsexamen.
Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern 2.400 Studienplätze an den beiden Universitäten, im Bereich Jura 2.400. Wir haben damit ein Absolventenpotenzial von 4 8 0 Absolventen pro Jahr. Wenn wir davon ausgehen, dass 25 Prozent der Studierenden ihren Abschluss nicht erreichen, was eine realistische Größenordnung und der bundesdeutsche Durchschnitt über alle Fächer hinweg ist, dann haben wir ein jährliches Absolventenpotenzial von 360 Juristen, Volljuristen. Und es ist schon von Professor Metelmann darauf hingewiesen worden, der Landesbedarf beträgt nicht 360, er beträgt pro Jahr 10. Ähnlich sieht es auf kommunaler Ebene aus, denn auch da ist der Bedarf weitgehend gesättigt. Wir werden selbst große Schwierigkeiten haben, die Absolventen einer einzigen Juristischen Fakultät bei uns im Land in Lohn und Brot zu bringen. Vor diesem Hintergrund erscheint es mir persönlich zwar nicht angenehm, aber vertretbar, auf einen juristischen Standort hier in Mecklenburg-Vorpommern zu verzichten, zumal es, wie gesagt, der ursprüngliche Vorschlag der Universitätsrektoren selbst war, und dies vor allem vor dem Hintergrund, dass wir in Rostock in anderen Bereichen, die für uns und für die Zukunft des Landes immens wichtig sind, enorme Probleme haben.
Ich habe leider keine Ausgabe mitgebracht, aber das Studentenmagazin der Universität Rostock titelt aktuell: „Seminare wie Sardinendosen“. Und die Artikel hierzu werden überschrieben mit „Katastrophale Lehrerausbildung“. Wir haben dort Verhältnisse, dass 100 bis 150 Personen in einem Seminar sitzen, die dazu ausgebildet werden sollen, in Zukunft die Kinder und Jugendlichen dieses Landes professionell und auf hohem Niveau zu unterrichten. Die Betroffenen beklagen selbst, dass sie sich aufgrund der Ausbildung und der Situation, in der sie sich im Moment befinden, dazu nicht in der Lage sehen. Das Land beabsichtigt, hieran etwas zu ändern. Das ist etwas, was beispielsweise auch in Hamburg vor einigen Jahren getan wurde. Mir persönlich erscheint dies sehr schlüssig. Wir können nicht jahrelang hier im Parlament diskutieren, zum Beispiel über die Ergebnisse von PISA, und uns darüber beklagen, dass die Kinder und Jugendlichen in unserem Land geringere Leistungen aufweisen als im europäischen oder internationalen Vergleich, wenn wir aber konkret etwas tun wollen, um hieran etwas zu verändern – und die Lehrerbildung ist hierfür ein wichtiges Standbein –,
dann nicht den Mut haben, diese Entscheidung auch zu treffen.
An dem Punkt fängt es für mich an, inkohärent zu werden.
Herr Dr. Bartels hat die Zielvereinbarungen abgelehnt und wird, das nehme ich an, auch die Zielvorgabe ablehnen. Ich habe eine andere Auffassung, aber er handelt kohärent.
Was meines Erachtens nicht kohärent ist, ist, den Zielvereinbarungen zuzustimmen, die Zielvorgabe für die Universität Rostock aber abzulehnen.
Das ist schlichtweg deshalb nicht kohärent, weil der Unterrichtung der Landesregierung in diesem Reformkonzept von Anfang an ein Ansatz zugrunde lag, der die Hochschulen nicht als einzelne betrachtet hat, sondern in einem Gesamtkonzept.
Das heißt, dass andere Personen dieses Parlamentes – oft honorige Personen dieses Parlamentes – häufig sagen: Kommunizierende Röhren. Ich kann die Entscheidung an der einen Stelle nicht legitimieren und an der anderen Stelle die Entscheidung, die aber genau dazugehört, die die andere Entscheidung an einer anderen Hochschule ergänzt, ablehnen.
Und in welchen Schwierigkeiten Sie sich sehen, meine Damen und Herren von der Opposition, an dieser Stelle, darauf hat Frau Fiedler-Wilhelm heute dankenswerterweise noch einmal hingewiesen. Ich hatte es schon fast vergessen. Wir haben vorhin diskutiert über einen gemeinsam von den Fraktionen getragenen Antrag zur Neuordnung der Politischen Bildung. Ich darf Ihnen kurz eine Passage vorlesen, die aus dem ursprünglichen Antrag der CDU stammt, und dann lese ich Ihnen noch den Satz vor, den wir heute hier alle beschlossen haben
bei der Neuordnung der politischen Bildung. Das ist ein einstimmiger interfraktioneller Beschluss.
Zitat: „Im Rahmen der Verhandlungen der Landesregierung mit den Universitäten des Landes zu den Zielvereinbarungen wird die Landesregierung aufgefordert, die Universitäten anzuhalten, an ihren Einrichtungen Weiterbildungsangebote der Politischen Bildung zu entwickeln.“
„Auf der Basis von offenen wissenschaftlich fundierten aktuellen Angeboten sollen insbesondere Lehrerinnen und Lehrer, aber auch die freien Träger Weiterbildungsmöglichkeiten für die politische Schul- und Erwachsenenbildung erhalten.“
Jetzt kommt der entscheidende Satz: „In diesem Zusammenhang befürwortet der Landtag die Einrichtung einer Professur für die Didaktik der Politischen Bildung.“ Zitatende. So der CDU-Antrag. Und was wir heute beschlossen haben lautet, ich zitiere: „Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur spricht sich dafür aus, an der Universität Rostock die Didaktik der politischen Bildung auch personell zu stärken.“
Meine Damen und Herren, ich behaupte zu wissen, dass ein solcher Vorschlag in der Rostocker Hochschulleitung und auch im Senat der Universität Rostock keine Mehrheit finden würde. Sie selbst erkennen die Notwendigkeit, der ich völlig zustimme, dass man im Bereich der Lehrerbildung, insbesondere auch der Politischen Bildung, etwas tun muss.
Aber was Sie hier machen, entspricht dem schönen Sprichwort: „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!“
Wenn es ums Detail geht, wenn es plötzlich um die Sachfrage geht, dann sind Sie bereit, der Hochschule der Universität Rostock Vorgaben zu machen. Im Detail versteckt, denn im Ausschuss machen Sie das sozusagen im Verborgenen.
Zum Glück haben wir hier noch einmal die Möglichkeit, es zu diskutieren.
Sie werden mir ja immerhin zustimmen, dass eine Landtagssitzung eine andere Bedeutung hat als eine Ausschusssitzung.
Wir haben interfraktionell beschlossen, dass die Lehrerbildung an der Universität Rostock im Bereich der politischen Bildung gestärkt werden soll.
Nein.
Nein.
Jetzt möchte ich Sie etwas fragen, meine Damen und Herren. Sie haben das ja mitgetragen, darauf möchte ich eine ganz konkrete Antwort, wenn Sie der Zielvorgabe nicht zustimmen wollen: Welcher Fachbereich in der Universität Rostock soll diese Stellen liefern?
Solange Sie diese Frage nicht beantworten,
bleibt Ihr Verhalten, das Sie heute in ein und derselben Sitzung an den Tag legen, leider nicht kohärent und am Ende sachlich nicht überzeugend. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Herr Dr. Born, ich erlaube mir noch einmal, das Wort zu ergreifen, weil man aufgrund Ihrer Rede durchaus den Eindruck gewinnen konnte, als ob die CDU-Fraktion für die Verteidigung des Föderalismus stehen würde und als ob die regierungstragenden Fraktionen und der Ministerpräsident nach einem Zentralstaat rufen würden.
Gut, wenn das Ihre Position ist, dann möchte ich in der Tat den Versuch machen, aus dem Bereich Bildung an einem einzigen Beispiel aufzuzeigen, was die Überzeugung der beiden Koalitionsfraktionen und auch des Ministerpräsidenten ist. Es geht nicht um ein Auseinanderdividieren von zentralstaatlichen und föderalen Kompetenzen, sondern es geht gerade um eine sachgerechte Verknüpfung beider.
Das meines Erachtens einleuchtende Beispiel dafür ist das Thema Abitur. Ob Sie in Bayern eins und eins zusammenrechnen oder in Mecklenburg-Vorpommern, es kommt immer zwei heraus. Das heißt,...
Daran ändert auch der Föderalismus nichts.
Das heißt, es spricht sehr viel dafür, bei Bildungsabschlüssen wie dem Abitur zu zentralen Standards zu kommen,
einfach deshalb, weil Wahrheit und Wissen nicht von den Ländergrenzen abhängig sind.
Und zweitens würden sie für die Kinder und Jugendlichen dieses Landes einen großen Schritt erreichen, weil sie sich nicht mehr die Frage stellen müssen, ob ihr Abitur beispielsweise in Bayern anerkannt wird. Wenn alle Jugendlichen dieser Bundesrepublik Deutschland dasselbe Kernabitur schreiben, dann wird es auch in allen Ländern anerkannt sein.
Das würde ich für die Kinder und Jugendlichen dieses Landes gut finden. Damit hätten wir die zentralstaatliche Funktion definiert im Bereich Abitur/Bildung. Was wäre jetzt die Aufgabe der Länder? Auch das ist relativ einfach zu erklären. Das Ziel sollte durch nationale Bildungsstandards zentral bestimmt werden. Der Weg dorthin, mit welchem Schulsystem, mit welcher Lehrerausbildung, mit welchen Qualitätsstandards, ist Aufgabe der einzelnen Länder und dort können Sie meines Erachtens auch gut und gern in Wettbewerb zueinander treten,
wer das beste Schulsystem hat. Letztlich müssen sich bei einem nationalen Bildungsstandard alle Länder an demselben Maßstab messen, nämlich einem Zentralabitur, und insofern wäre das auch vergleichbar. Also, meine Damen und Herren, ich denke, dass es an diesem Beispiel besonders deutlich wird, wie sinnvoll man zentralstaatliche und föderale Strukturen miteinander kombinieren kann, und zwar zum Wohle der Menschen in diesem Land. Und deswegen denke ich, dass der Ministerpräsident gut daran tut, weiterhin für entsprechende Änderungen auf Bundesebene einzutreten.
Und, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, ich kann mir eine Abschlussbemerkung nicht verkneifen. Wenn ich die letzten Jahre aufmerksam gewesen bin, dann haben Sie sehr häufig dem Ministerpräsidenten dieses Landes vorgeworfen, dass er nicht laut genug in der Öffentlichkeit Partei ergreift für die Interessen dieses Landes. Jetzt, wo er es tut, verlangen Sie das Gegenteil von ihm.
Das ist nicht glaubwürdig. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren nun schon mehr als zwölf Monate über Hochschulreform und über Hochschulautonomie. Ich denke, heute wird es kaum dazu kommen, dass Argumente vorgetragen werden, die wir nicht schon alle kennen. Insofern könnte auch eine kurze Debatte ausreichen, um das Landeshochschulgesetz zu novellieren. Aber ich denke, dass sowohl die umfangreichen Änderungen im Bildungsausschuss als auch die große Bedeutung, die die Hochschulen für die Entwicklung des Landes haben, es rechtfertigen, dass man noch etwas ausführlicher in das Thema einsteigt.
Ich möchte, Herr Dr. Born, meine Rede beginnen mit einem Rückblick auf die 65. Landtagssitzung, in der wir über das Thema „Freiheit von Wissenschaft und Forschung“ gesprochen und in die Sie sich auch durch einen Beitrag eingebracht haben. Dieser Beitrag berührte das Problem, ob durch die Maßnahmen der Regierung das verfassungsmäßig gewährte Recht auf Freiheit von Forschung und Lehre gefährdet sein könnte. Ich muss gestehen, das hat mich mit Sorge erfüllt und ich musste lange nachdenken. Kann es eigentlich sein, dass ein Minister einer sozialdemokratisch geführten Regierung so etwas wirklich tut? Ich bin zu dem Ergebnis gekommen, nein, das kann eigentlich nicht sein.
Eigentlich nicht.
Ich möchte das auch gleich noch begründen, auch wenn ich nicht versuchen möchte, mich mit Ihnen in Dingen der Rechtswissenschaft zu messen. Aber ich möchte zunächst einmal aus Ihrer Rede zitieren, um noch einmal den Diskussionszusammenhang deutlich zu machen. Sie sagten: „... Freiheit von Forschung und Lehre wird nicht dadurch gewährleistet, dass ein Ministerium sich anmaßt zu entscheiden, welche Voraussetzungen gegeben sein sollten, damit Freiheit von Forschung und Lehre überhaupt gewährleistet werden kann.... Damit inhaltlich überhaupt Forschung und Lehre gewährleistet werden kann, müssen Sie es denjenigen zubilligen, die dieses Privileg in Anspruch nehmen sollen, darüber zu entscheiden, wie sie ihre Mittel sinnvoll einsetzen.... Es nützt uns überhaupt nichts, wenn Sie hehre Grundsätze in den Raum stellen und die Rahmenbedingungen dann so schaffen, dass diese hehren Grundsätze nicht umgesetzt werden können. Mit dem, was Sie gestern hier beschlossen haben und was Sie in den Ausschussberatungen offensichtlich weiter machen wollen, und mit dem, was in dem Änderungsantrag jetzt zum Ausdruck kommt, tun Sie genau das, was Sie uns eben sehr schön grundsätzlich erklärt haben, nicht tun zu wollen. Sie beschränken Forschung und Lehre durch die faktische Gesetzgebung, nämlich dadurch, dass Sie die Rahmenbedingungen so schaffen, dass sich Forscher und Lehrer nicht ihren eigentlichen Aufgaben widmen können,...“
Dies war für Sie Anlass, auf das Grundgesetz Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 zu verweisen. Ich habe dies zum Anlass genommen, mich einmal ein bisschen umzutun mit der Beschlussfassung des Bundesverfassungsgerichts genau zu diesem Thema. Wie gesagt, ich möchte nicht versuchen, mit Ihnen dort mitzuhalten, aber bei der Lektüre dieser Urteile des Bundesverfassungsgerichts gab es doch interessante Ergebnisse, jedenfalls für mich persönlich.
Ich möchte einen konkreten Fall nehmen, der vielleicht sogar mit unserem vergleichbar ist. Es kam nämlich am
23.06.1992 in Berlin zur Fusionierung der Veterinärmedizin an beiden Universitäten und wenige Jahre später sollte durch das Haushaltsstrukturgesetz des Jahres 1996 in Berlin eine Kapazitätsminderung um 25 Prozent und eine Personalreduzierung um ein Drittel vorgenommen werden. Die Humboldtuniversität hat dann Verfassungsbeschwerde eingereicht mit einer ähnlichen Begründung, wie Sie sie vorgetragen haben, denn mit diesem Haushaltsstrukturgesetz kam es zu einer Reduzierung – auch erst vier Jahre nach der Fusion – um 15 Millionen Mark, also einem erheblichen Betrag, 33 Prozent der gesamten Finanzmittel. Das Bundesverfassungsgericht hat dieser Beschwerde jedoch nicht stattgegeben, sowohl aus formellen als auch aus inhaltlichen Gründen. Ich möchte aus der Urteilsbegründung zitieren:
„Wissenschaft und Forschung sind in weiten Bereichen von staatlicher Förderung abhängig. Im Hinblick darauf schließt die Freiheitsverbürgung des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG als objektive Grundsatzentscheidung die Verpflichtung des Staates ein, schützend und fördernd einer Aushöhlung dieser Freiheitsgarantie vorzubeugen... Der Staat muß danach für funktionsfähige Institutionen eines freien Wissenschaftsbetriebs sorgen und durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherstellen, daß das individuelle Grundrecht der freien wissenschaftlichen Betätigung so weit unangetastet bleibt, wie das unter Berücksichtigung der anderen legitimen Aufgaben der Wissenschaftseinrichtung und der Grundrechte der verschiedenen Beteiligten möglich ist. Dabei kann der Gesetzgeber die Organisation der Hochschulen nach seinem Ermessen ordnen, solange gewährleistet ist, daß der Kernbereich wissenschaftlicher Betätigung der Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers vorbehalten bleibt... Ist dies der Fall, hat er bei der Regelung der akademischen Selbstverwaltung einen weiten Gestaltungsspielraum...
Entsprechendes gilt für die finanzielle Förderung der Universitäten und der ihnen anvertrauten Forschung und Lehre. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG schreibt dem Gesetzgeber nicht vor, in welchem Umfang und in welcher Form er seiner Förderungspflicht nachzukommen hat. Auch insoweit beläßt ihm das Grundgesetz einen breiten Gestaltungsspielraum, der es gestattet, bei wirtschaftlichen Förderungsmaßnahmen auch wirtschafts- und finanzpolitische Gesichtspunkte zu beachten... Die Grenzen dieser Gestaltungsfreiheit wären erst überschritten, wenn infolge der konkreten Entscheidung des Gesetzgebers über Maß und Art staatlicher Förderung freie wissenschaftliche Betätigung nicht mehr möglich oder in ihrem Kernbereich betroffen wäre...“
Das Gericht führt noch weiter aus, ich komme damit aber gleich zum Ende, dass es zu einer Reduzierung der Ressourcen sogar um ein Drittel gekommen ist, und sagt dann: „Es ist nicht ersichtlich, daß dadurch der breite Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, der diesem nach dem oben Dargelegten hinsichtlich der finanziellen Förderung der Universitäten im Rahmen des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG zusteht, in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise überschritten worden sein könnte. Durch die infolge der Mittelkürzung notwendig werdenden Umstrukturierungsmaßnahmen im Fachbereich Veterinärmedizin wird die freie wissenschaftliche Betätigung in diesem Wissenschaftsbereich nicht unmöglich gemacht, sondern nur den verfügbaren personellen und sachlichen Ressourcen angepaßt. Auch ist, soweit die Beschwerdeführerin geltend macht, daß wegen der Reduzierung des Landeszu
schusses nahezu ein Drittel des wissenschaftlichen Lehrpersonals abgebaut werden müsse, während die Aufnahmekapazität nur um ein Viertel reduziert worden sei, nicht erkennbar, daß im Zusammenhang damit das Maß einer unerläßlichen staatlichen Mindestforderung unterschritten sein könnte.“ Zitatende.
Das Verfassungsgericht spricht also von einer unerlässlichen staatlichen Mindestförderung zur Gewährleistung von Freiheit von Forschung und Lehre. Und ich denke, dies wäre der geeignete Maßstab, um das, was Sie beim letzten Mal ausgeführt haben, vielleicht noch weiter zu erhärten. Ich denke aber, dass man, wenn man sich dies vergegenwärtigt, eher auch zu dem Schluss kommen kann, dass hier in Mecklenburg-Vorpommern vermutlich ein durchaus ähnlicher Fall vorliegen dürfte, dass die Freiheit von Forschung und Lehre in der Art und Weise, wie sie durch das Grundgesetz garantiert wird, in Mecklenburg-Vorpommern nicht in Frage gestellt wird.
Meine Damen und Herren, ich möchte zum dritten Punkt meiner Ausführungen kommen, den konkreten Änderungen im Ausschuss.
Der Minister hat umfänglich hierzu vorgetragen, sodass ich es auf wenige Sätze beschränken möchte:
Erstens. Der Ausschuss hat auf Aufforderung und Vorschlag vieler Anzuhörender die Möglichkeit, gemeinsame Fachbereiche auch gegen den Willen der Hochschulen einzurichten, wieder aus dem Gesetz entfernt. Ich sage ausdrücklich, dass dies selbstverständlich eine Konsequenz ist der Tatsache, wie die SPD-Fraktion und, ich unterstelle jetzt einfach, auch die Linkspartei.PDS Hochschulautonomie verstehen, nämlich dass Hochschulen die Möglichkeit haben müssen, ihre wissenschaftsinternen Angelegenheiten selbst zu klären. Hierzu zählt für die beiden regierungstragenden Fraktionen auch die Frage der wissenschaftsinternen Strukturen und Organisation. Deswegen wäre es in der Tat etwas merkwürdig gewesen, hier staatliche Verordnungen vorzunehmen, zumal dann, wenn sie von den beteiligten Personen nicht getragen werden. Denn Wissenschaft kann ja nur funktionieren, wenn die Beteiligten selbst die Strukturen wirklich wollen und mit Leben erfüllen.
Es kam zu einer zweiten wesentlichen Änderung, wie der Minister ausgeführt hat, nämlich dass es keine einseitige Ermächtigung für die Regierung gibt, eine Zielvorgabe zu erlassen, sondern es wird eine Parlamentsbefassung wie bei den Zielvereinbarungen geben.
Und drittens, ich denke auch, das ist ein Fortschritt im Gesetz, sind für alle Beteiligten Fristen im Gesetz vorgesehen, um zu einer schlüssigen, zügigen und effizienten Hochschulplanung zu kommen. Übrigens darf man sagen, dieses Gesetz beinhaltet implizit auch eine Frist für den Landtag. Der Minister hat das angesprochen. Eine Parlamentsbefassung soll im Rahmen von drei Monaten stattfinden.
Es geht letztlich auch in der öffentlichen Diskussion daher nur noch um einen einzigen Punkt, der strittig ist. Ein einziger Punkt ist, was die Änderung des LHG angeht, strittig. Ich möchte den Absatz 4 des Paragrafen 15, den dies betrifft, noch einmal zitieren: „Wenn und soweit eine Zielvereinbarung in der Frist gemäß Absatz 3 nicht zustande kommt, kann das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Gewährleistung der Umsetzung der
Eckwerte der Hochschulentwicklung Zielvorgaben erlassen. Zielvorgaben treten an die Stelle von Zielvereinbarungen und bedürfen der Zustimmung des Landtages.“
Meine Damen und Herren, genau dies ist der wirklich strittige Punkt im Rahmen der Debatte, ob in einer demokratischen Gesellschaft im Rahmen der Hochschulautonomie es angemessen, sinnvoll oder zweckmäßig sein kann, dass der Staat in Streitfällen Zielvorgaben erlässt oder nicht. Sie wissen, dass ich immer wieder gerne Parlamentsprotokolle anderer Landtage zu Rate ziehe, um mir selbst die Frage zu beantworten: Ist das, was wir hier tun, extraterrestrisch, ist das völlig außergewöhnlich oder befinden wir uns damit eigentlich in einer bundesdeutschen Problemlage? Wenn man sich verschiedene Parlamentsprotokolle ansieht, kommt man eher zu letzterem Ergebnis.
Ich bedauere es ein bisschen, dass Herr Rehberg nicht mehr zu diesem Parlament gehört, denn das wäre jetzt für ihn vielleicht interessant geworden. Aber er wird sicherlich in Berlin das Beste für unser Land tun, insofern kann man das auch verschmerzen, dass er heute nicht anwesend ist. Ich möchte zitieren den Bildungsminister Professor Dr. Olbertz aus Sachsen-Anhalt (CDU), Herr Renz.
Und zwar geht es um die Debatte am 23.10.2003, das heißt, vor zweieinhalb Jahren wurde in Sachsen-Anhalt Ähnliches diskutiert. Auch dort wurde eine Änderung des Landeshochschulgesetzes vorgenommen vor ähnlichem Hintergrund wie hier in Mecklenburg-Vorpommern. Der Minister der CDU führte damals aus, übrigens mit Blick auf die PDS, und vielleicht werden Sie gleich merken, wie kurios oder bemerkenswert der Hintergrund des Ganzen ist, auch Frau Gramkow wird dem nicht widersprechen können, hoffe ich,
Zitat: „Völlig ohne jedes Augenmaß in der Wortwahl... und vor allem bar jeglicher substanzieller Auseinandersetzung haben Sie derweil den Medien gegenüber von ,Selbstherrlichkeit‘ und einer ,dreisten Ministerialbürokratie‘ gesprochen, die den Hochschulen alles Mögliche statt per Zielvereinbarung per Rechtsverordnung aufoktroyieren würde. Sie schrecken auch nicht davor zurück, von einem Ermächtigungsgesetz zu sprechen – jedenfalls in den Medien und gestern im Ausschuss –, was sich für jeden auch nur einigermaßen historisch kundigen Menschen verbietet.
Die Ausführungen des Ministers gehen noch weiter. Er sagt zu seinem eigenen Hochschulgesetz, das in wesentlichen Passagen mit unserem vergleichbar ist: „Von einem Anschlag auf die Hochschulautonomie kann nun wirklich keine Rede sein.“ Diese Parlamentsdebatte im Landtag von Sachsen-Anhalt bestärkt mich in der Ansicht, dass wir es mit übergeordneten Problemen zu tun haben, die in ganz Deutschland eine Rolle spielen, in besonderer Weise
in Mecklenburg-Vorpommern, und dass wir hier keine Sondersituation vorfinden. Und es ist deshalb auch nicht verwunderlich, dass – übrigens unabhängig, wie Sie gesehen oder gehört haben, von den parteipolitischen Konstellationen – dieselben Sachprobleme gelöst werden müssen und die Regierungen vor ähnlichen Aufgaben stehen.
Wir haben, um auch das zu sagen, mit diesem Absatz 4 im Paragrafen 15 keine Eigenerfindungen produziert, sondern wir haben uns insgesamt angelehnt, wie Sie wahrscheinlich wissen, an das Landeshochschulgesetz in Niedersachsen. Ich möchte auch hier gleich aus dem Paragrafen 1 Absatz 4, aus dem Paragrafen zur staatlichen Verantwortung zitieren. Hier finden Sie den Satz, und den können Sie fast wortwörtlich in unserem Landeshochschulgesetz finden: „Wenn und soweit eine Zielvereinbarung nicht zustande kommt, kann das Fachministerium nach Anhörung der Hochschule... eine Zielvorgabe erlassen, wenn dies zur Gewährleistung und Umsetzung der Landeshochschulplanung geboten ist.“ So weit zur derzeitigen Rechtslage in Niedersachsen.
Es gibt nur einen wesentlichen Unterschied und der ist, finde ich, nicht unerheblich. Bei uns kann das Ministerium nicht per Zielvorgabe Struktureingriffe in die Hochschulen vornehmen, ohne dass das Parlament, der Gesetzgeber, dem zustimmt. Und dies ist, meine Damen und Herren, wie ich denke, eine erhebliche Veränderung gegenüber dem, was wir in Niedersachsen finden, und auch ein vernünftiger Kompromiss.
Letztlich geht es also um die Grundsatzfrage – und damit möchte ich zum Schluss kommen –: In welchem Verhältnis stehen Hochschulen, stehen Hochschulautonomie und parlamentarische Demokratie zueinander? In welchem Verhältnis bewegen sich diese beiden Bereiche der Gesellschaft? Ich denke, dieses Problem ist nicht abschließend befriedigend zu lösen, diese Frage ist nicht abschließend befriedigend zu beantworten. Der Hintergrund hierfür ist nicht so kompliziert. In der Demokratie herrscht das Prinzip der Mehrheit und in der Wissenschaft das Prinzip der Wahrheit. Wir haben es mit zwei völlig unterschiedlichen Logiken zu tun. Wir wissen alle, die Mehrheit muss nicht immer Recht haben
und auch die Wissenschaft kann beim Zielen nach der Wahrheit kläglich scheitern. Deswegen brauchen wir einen vernünftigen Kompromiss zwischen beiden Bereichen und deswegen gibt es hier keinen Königsweg, es gibt keine befriedigende Auflösung dieses Konfliktes dieser zwei verschiedenen Prinzipien. Wir können uns nur darüber verständigen, jedenfalls bin ich fest davon überzeugt, wie ein solcher Kompromiss aussehen kann.
Meine Damen und Herren, unsere Auffassung hierzu ist erstens, dass wir staatlich finanzierte Hochschulen haben und auch staatlich finanzierte Hochschulen haben wollen.
Dies ist ein wesentlicher Beitrag, und das wird manchmal vergessen, zu einer demokratischen Gesellschaft, die allen Bürgern dieses Landes, die über die entsprechenden Fähigkeiten verfügen, den freien Zugang zu höherer Bildung gewährleistet. Dies ist ein nicht nur unter Gerechtigkeitsaspekten hohes Gut, sondern auch ein hohes Gut
für eine demokratische Gesellschaft, und deswegen bekennen wir uns ausdrücklich zu öffentlich finanzierten Hochschulen.
Aber öffentlich finanzierte Hochschulen haben auch die Konsequenz, dass insbesondere Abgeordnete nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht haben, dem Souverän gegenüber Rechenschaft abzulegen. Ich sage als Abgeordneter dieses Parlamentes durchaus selbstbewusst: Es sind nicht die Hochschulleitungen, die durch die Bevölkerung gewählt werden, sondern das Parlament von Mecklenburg-Vorpommern, das Parlament, das diese Aufgabe zu erfüllen hat, die ich eben gerade beschrieben habe, nämlich den Verfassungsauftrag zu erfüllen, über die Aufgabenerledigung zu wachen und auch über die Verausgabung von Mitteln, die über Steuern und Abgaben von Bürgern an den Staat kommen. Insofern, meine Damen und Herren, glaube ich, dass wir dieser Verantwortung, der wir uns stellen müssen, die wir auch nicht abgeben können, mit der vorliegenden Änderung des LHG in ausgewogener Weise gerecht werden können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Herr Dr. Bartels, die Frage, die Sie mir zu Beginn gestellt haben, war nicht wirklich ernst gemeint,
nehme ich an, da Sie ein Philologe sind. Da Sie ein Philologe sind, sind Sie, glaube ich, auch in der Lage, präzi
se die Worte, die ich ausgesprochen habe, zu befragen. Insofern habe ich das eher nur als ironische Frage und als rhetorische Frage verstanden und möchte dann ironisch und rhethorisch zurückfragen: Herr Dr. Bartels, Sie wollen doch nicht etwa bestreiten, dass in einer parlamentarischen Demokratie auf der Basis einer durch die Verfassung vorgegebenen Werteordnung die Mehrheit entscheidet?
Und Sie wollen bestimmt auch nicht bestreiten, dass an der Universität die Wahrheit das Kriterium ist und ein Mathematikprofessor in seiner Vorlesung über das Ergebnis an der Tafel nicht abstimmen lässt, sondern die Regeln und Prinzipien der Mathematik entscheiden.
So weit zu den rhetorischen Fragen.
Ich möchte noch einmal kurz auf Frau Lochner-Borst eingehen: Frau Lochner-Borst, Ihre Rede hat sich sehr umfänglich mit Dingen beschäftigt, die im eigentlichen Sinne nichts mit Hochschulautonomie zu tun haben, sondern mit finanzpolitischen Fragen und Fragen der Bildungsfinanzierung, der Strukturpolitik.
Ich habe in meiner Rede, weil es um das Landeshochschulgesetz ging, darauf verzichtet und nehme das zum Anlass, noch mal ein paar Worte zu sagen. Es wurde behauptet, die Hochschullandschaft wird zu Grabe getragen und es würde jetzt hier im Hinblick auf die demografische Entwicklung die völlig falsche Schlussfolgerung gezogen und im Prinzip die Ausbildungsfähigkeit in diesem Lande und auch in Deutschland gefährdet. Meine Damen und Herren, ich möchte dazu zwei Ausführungen machen:
Erstens. Wer das Landespersonalkonzept zur Hand nimmt, muss feststellen, die Stellenberechnung, die dort für den Hochschulbereich ermittelt wurde, ist überhaupt nicht anhand der studierfähigen Bevölkerung berechnet worden.
Nein, sehen Sie ins Landespersonalkonzept! Das Stellenmaß, das für die Hochschulen zur Verfügung gestellt wird, ist anhand des Höchstwertprinzips der finanzschwachen Flächenländer Schleswig-Holstein und RheinlandPfalz berechnet worden. Es ist der einzige Bereich, in dem dem Höchstwertprinzip gefolgt wurde. In allen anderen Bereichen ist das Niederstwertprinzip zur Anwendung gekommen.
Richtig ist, dass Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein...
Ich spreche gerade vom Landespersonalkonzept und dieses Landespersonalkonzept hat die Stelleneinsparungen quantifiziert.
Nein, die widersprechen sich nicht.
Ich löse das gleich auf. Ich weiß, was in der Begründung zum Gesetz steht, Frau Lochner-Borst. Dazu komme ich gleich noch.
Richtig ist, dass Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein mit Sicherheit nicht zu den üppigsten Hochschullandschaften Deutschlands gehören. Das kann man ohne Zweifel sagen. Richtig ist aber auch, wenn ich das angemessen in Erinnerung habe, dass eines der beiden Länder bei der Exzellenzinitiative des Bundes mit dabei ist.
Das heißt, dass es also offenbar durchaus möglich ist, auch mit begrenzten Mitteln große Erfolge zu erzielen, wenn man die Mittel richtig einsetzt. Warum gibt es den Verweis in der Gesetzesbegründung? Der voraussichtliche Rückgang inländischer Studierendennachfrage – das steht übrigens, wenn Sie in die umfangreiche Begründung schauen, mit Anführungszeichen –, der Verweis auf die Entwicklung der Jugendlichenzahlen hier im Land ist die Rechtfertigung dafür, dass man sich diese beiden Referenzländer, die eher unterdurchschnittliche Ausgaben im Hochschulbereich haben, als Maß nimmt, aber nicht die Entwicklung der studierfähigen Bevölkerung im eigentlichen Sinne war die Grundlage der Berechnung.
Das wäre auch sehr unlogisch gewesen, Frau LochnerBorst, weil wir in den letzten Jahren das eine und das andere Mal erklärt haben, dass wir es für methodisch absurd halten, den Versuch zu machen, auf der Basis von Studierendenprognosen Projektionen oder Planungen vorzunehmen. Das habe ich auch in einer der letzten Landtagssitzungen noch einmal ausgeführt. Es wäre ja etwas merkwürdig, wenn wir erst versuchen zu begründen, warum man auf der Basis von Studierendenprognosen keine Hochschulplanung machen kann, weil niemand weiß, wie sie ausgehen, um uns dann selber auf so eine Prognose oder einen solchen Prognoserahmen zu verlassen. Genau aus dem Grunde wurde Bezug auf einwohnerorientierte Messbeträge der finanzschwachen westdeutschen Flächenländer genommen.
Jetzt möchte ich einmal kurz ins Detail gehen. Was passiert denn jetzt? Die Regierung stützt sich dabei – das ist jetzt ein wichtiger Punkt – auf ein internes Papier des Wissenschaftsrates, das in Kürze veröffentlicht wird. Die Regierung setzt somit eine Empfehlung des Wissenschaftsrates um. Der Wissenschaftsrat empfiehlt in diesem Diskussionspapier, dass sich die Länder in ihrer Kapazitätsplanung einem geordneten Verfahren unterwerfen sollen, damit sie sich nicht gegenseitig die Kosten für teure Studiengänge aufbürden. Jedes Land soll sich ein Mindestkriterium geben, wie viel Studienplätze es bereitstellt, damit es keinen Unterbietungswettbewerb und keine Verschiebung der Lasten zwischen den Bundesländern gibt. Der Wissenschaftsrat nennt als Orientierungskriterium erstens die Anzahl der Studierfähigen im Alter von 18 bis 21 Jahren in den jeweiligen Bundeslän
dern, zweitens den langfristigen Ausbildungsbedarf dieser Länder im Bereich junger Fachkräfte.
Das sind die beiden Kriterien, die der Wissenschaftsrat nennt, und genau diese beiden Kriterien sind erfüllt. Sie sind erfüllt!
Ich möchte Ihnen das kurz vorrechnen: Wir haben heute 26.000 junge Menschen im Alter von 18 bis 21 in jedem Altersjahrgang. Von diesen 26.000 jungen Menschen erwerben etwa 29 Prozent eine Hochschulzugangsberechtigung und etwa 69 Prozent von ihnen treten über in das Hochschulsystem. Das Bildungsministerium hat sich auf dieser Basis, wenn man es so sagen will, zwei Szenarien vor Augen geführt. Das erste Szenario im Rückgriff auf den Wissenschaftsrat...
Herr Riemann, ich freue mich schon auf die Diskussionen, die wir in den nächsten Monaten über dieses Gutachten des Wissenschaftsrates zum demografischen Wandel führen werden.
Das eine Szenario geht davon aus, dass dieses Maß an Bildungsbeteiligung, das ich gerade erwähnt habe, erhalten bleibt, dass wir also weiterhin im Jahr 2020 nur etwa 30 Prozent Abiturienten haben und nur etwa 70 Prozent, die in das Hochschulsystem wechseln. Wenn dieser Fall eintreten sollte, brauchen wir im Jahr 2020, um die Kriterien des Wissenschaftsrates zu erfüllen, 12.500 Studienplätze. Wir haben im jeweiligen Altersjahrgang nur noch 12.500 junge Menschen und wenn die Bildungsbeteiligung so bleibt, brauchen wir 12.500.
Das Bildungsministerium ist aber davon ausgegangen, dass es eine wünschenswerte Zielstellung ist – und das ist das zweite Kriterium des Wissenschaftsrates –, die Bildungsbeteiligung deutlich zu erhöhen. Das Ministerium ist also davon ausgegangen, dass sich a) die Hochschulzugangsberechtigtenquote von heute 29 auf 40 Prozent erhöht und dass b) die Übergangsquote der Hochschulzugangsberechtigten in die Hochschulen von heute 70 auf 80 Prozent steigt. Das Ministerium ist außerdem davon ausgegangen, dass jeder Student in diesem Land sowohl einen Bachelor als auch einen Master absolviert hat, das heißt zehn Semester Regelstudienzeit hat, sogar mehr als heute.
Wenn man diese ganzen Faktoren zusammennimmt, braucht Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2020 – und ich glaube nicht, obwohl ich es mir wünsche, dass wir diese Bildungsbeteiligung erreichen werden, ich wünsche es mir, aber ich bin da skeptisch, aber selbst wenn wir das voraussetzen – 20.000 Studienplätze. 20.000! Nach der Reform werden 26.000 Studienplätze bereitstehen, also 30 Prozent Studienplätze über dem Bedarf. Unter Berücksichtigung der Überschreitung der Regelstudienzeit können damit in diesem Land langfristig 31.000 Studenten aufgenommen werden, bei Vollauslastung zugegebenermaßen. Wir haben heute etwa 35.000, 36.000, 37.000. Unter diesen Studenten, die wir heute haben, kommen etwa 15.000 junge Menschen aus anderen Bundeslän
dern oder aus dem Ausland. Wenn man davon ausgeht, dass die Binnenwanderungsverhältnisse und -proportionen gleich bleiben, das heißt, dass etwa 55 Prozent der Jugendlichen aus Mecklenburg-Vorpommern auch im Jahr 2020 hier und 45 Prozent in anderen Bundesländern und im Ausland studieren werden, dann hat man beim optimistischen Szenario, wenn die Bildungsbeteiligung steigt, Zuwanderungspotenziale von auswärtigen Studierenden von 18.000 bis 20.000 jungen Menschen. Ich möchte es noch einmal sagen: 18.000 bis 20.000 junge Menschen können aus anderen Bundesländern im Jahr 2020, wenn wir das tun, was angedacht ist, in Mecklenburg-Vorpommern studieren.
Ich möchte noch einmal sagen, dass wir heute etwa 15.000 auswärtige Studierende haben. Wir bieten auch weiterhin weit über Bedarf Studienplatzkapazitäten an. Was ich gerne zugeben möchte, ist, dass wir einen Hochschulsektor haben, der nicht zu den bestfinanzierten in Deutschland gehört, der aufgrund seiner vielzähligen Strukturen strukturelle Schwierigkeiten hat, und dass die Reform, die jetzt kommt, unter diesen Bedingungen nicht einfach ist, dass sie große Probleme hervorruft. Ob alles gut geht, was wir hier machen, kann man auch bezweifeln, sogar mit guten Argumenten.
Aber eines ist klar, wir können ja nicht in die Zukunft sehen. Ich kann Ihnen nicht sagen, ob im Jahr 2020 jeder Schritt – ich weiß nicht, ob Sie das immer können –, den wir heute tun, sich im Jahr 2020 als genau der richtige erwiesen haben wird. Ich glaube, wenn Sie sich Ihre eigene Regierungsverantwortung in den Jahren nach der Wende ansehen, können wir heute definitiv sagen, es war nicht so, ansonsten hätten wir eine Reihe von Problemen nicht.
Ich sage Ihnen aber auch, uns kann es genauso gehen. Uns kann es genauso gehen in einigen Jahren.
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich denke, dass die Darstellung der Zahlen noch einmal deutlich gemacht hat, dass die Zuwanderungspotenziale aus anderen Bundesländern nicht schrumpfen. Sie steigen sogar dann, wenn wir die optimistischsten Voraussetzungen annehmen, die der Wissenschaftsrat allen deutschen Bundesländern empfiehlt. Insofern ist die Debatte hier im Land über das Kaputtsparen von Hochschulbildung und über die mangelnde Bereitstellung von Studienplatzkapazitäten wirklich sachlich nicht gerechtfertigt. Spätestens dann, denke ich, wenn hierzu offiziell die Stellungnahme des Wissenschaftsrates erscheint, wird sich auch die Diskussionslage in diesem Land dazu etwas ändern. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir, dass ich mich kurz fasse, da wir gestern bereits eine sehr umfangreiche Hochschuldebatte hatten.
Auch wenn es auf den ersten Blick vielleicht etwas irritierend erscheint, dass der Änderungsantrag keine Änderung der Überschrift vorsieht und wir dennoch eine Zustimmung befürworten in geänderter Fassung, so lässt sich das erklären, denn in der Überschrift wird im Titel gefordert, die Hochschulautonomie auszubauen und nicht einzuschränken. Dem können wir uns anschließen. Nach unserer Auffassung führt die Änderung des Landeshochschulgesetzes zwar dazu, dass das Land handlungsfähig bleibt und Hochschulstrukturen für eine langfristige Perspektive geordnet werden können, aber das Landeshochschulgesetz in einer neuen Fassung würde aus unserer Sicht die Hochschulautonomie in der Tat nicht tangieren. Hochschulautonomie ist nämlich gerade dazu da, die Freiheit der Wissenschaften zu ermöglichen. Herr Minister Metelmann hat sehr beredt ausgeführt, worin diese besteht. Und genau eine für diese Aufgabe „adäquate Hochschulstruktur“ notwendige Hochschulautonomie wird nicht im Mindesten angetastet.
Lassen Sie mich zu zwei Punkten Ihres Antrages kurze Ausführungen machen. Ich möchte zunächst begründen, warum wir der Auffassung sind, dass Ihr Antrag in geänderter Fassung zustimmungsfähig ist:
Ein Grund besteht vor allem darin, dass Sie sich in Punkt 3 erstmals deutlich dazu äußern, dass auch Sie „eine umfassende und tief greifende Hochschulreform“, das war jetzt ein Zitat, für notwendig und richtig halten. Insofern begrüßen wir sehr, dass dies inzwischen Ihre Auffassung ist, und das ist auch der wesentliche Grund, warum wir Ihren Antrag für zustimmungsfähig halten in geänderter Fassung.
Zweitens. Warum wir dennoch eine Änderung, insbesondere eine Änderung des vierten Absatzes vorschlagen, der im Wesentlichen umfasst, den Hochschulen eigenverantwortliche Stellenbewirtschaftung und allumfassende Bauherrentätigkeit zuzusprechen, besteht darin, dass Ihre Begründung den besten Grund dafür gibt, so etwas noch nicht festzulegen. Deswegen möchte ich aus Ihrer Begründung zitieren: „Aufgrund der bisher beschränkten Wirkungsmöglichkeiten der Hochschulen bei der Umsetzung der gesetzlich verankerten Hochschulautonomie konnte sich der Paradigmenwechsel in der Hochschulpolitik noch nicht voll entfalten. Daher ist eine hinreichende Beurteilung der Wirkungsmechanismen der Hochschulautonomie in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht möglich, zumal die entscheidenden Steuerungsmechanismen nicht eingeführt wurden.“